der Mann kommt nit ins Zuchthaus, in einer Strafprozeßsahe vor den Richter geführt wird. Damit
die Tätigkeit der Polizei jedenfalls erledigi. Es bleibt der Vorwurf, Innern des Polizeigewahrsams daß dem Wunsche des Tampke en zu rufen. Jm übrigen aber worden sind, nah
einmal der unrichtigen Anordnung im in Hannover, zweitens der Vorwurf, niht entsprochen ift, einen Oberbeamt sind alle die Klagen, die über die Polizei erhoben meiner Auffassung vollständig unbegründet.
Ein zweiter Fall, der hafteste beschäftigt hat, ist der in Altona. Tommnis — \{were Anklage gegen die Po
Frau wird auf das \{chimpflihste behandelt
die Spißzmarken, unter denen die Zeitungen haben.
Frage kommt, vor? Die Polizei in Alt
burg ents{wundene Frau, war, zu ermitteln, festzunehmen und eines Haftbefehls zuzuführen. Die Alt davon bekommen, daß die Frau unter lebte resp. zusammenlebte mit einem dortigen Agenten. Îst dann zu ihr gegangen, man hat auf Klopfen geöffnet, und Polizisten sich zu erkennen gegeben haben, da hat die noh einmal die Tür zuzumachen, ist ihr nit gelungen; nommen, — nit, wie die Zeitungen sagen, cigentlih kein Anzug sei, lichen Leben überhaupt.
G elegenheit irgendwie \{lecht behandelt, die sie hätten beleidigen können, die Requisition des Gerichts, Sie müssen mitkommen. auf dem Polizeibureau vernommen worden, ihr bekannt gemacht, daß sie nunmehr dem
als die beide
in einem Anzug, der wird, h
sondern vollständig angezogen wie im täg
daß sie krank sei und si in ärztlicher halb niht auf das Gericht gebraht werden könne. Ganz instruktions- gemäß ist dann die Frau dem Gefängnisarzt vorgeführt, sie hat \ih willig von diesem Gefä gnisarzt untersuchen lassen, und der Gefängnis- arzt hat geglaubt, Geshlechtskrankheit bei ihr feststellen zu müssen. Sie hat bei der Gelegenheit dem Gefängnisarzt gegenüber die Be- merkung gemacht: dann muß mich mein Liebhaber angesteckt haben (Heiterkeit), — immer die anständige Frau, von der die Zeitungen reden! Nun ist sie. einer Verabredung gemäß, besicht und mit den Vorschriften der Prozeßo als krank nicht dem Richter in Person zugef
das Krankenhaus gebraht, und dem Staa Kenntnis gegeben,
die vollständig zu Recht rdnung im Einklang ist, ührt worden, sondern in tsanwalt ist nun davon daß sie zu seiner Verfügung im Krankenhaus sei. Hier ist der Altonaer Polizei ein kleiner, schr verzeihlicher Jrrtum passiert. Die Requisition kam von der Hamburger Gerichtsbehörde und die Polizei hat deshalb die Antwort an die Hamburger Staatsanwaltschaft gemaht; das war unrichtig, weil die Festnahme in Altona erfolgt war und diese Anzeige an das Altonaer Gericht hätte erfolgen müssen. Das ist der einzige Fehler, den die Altonaer Polizei sich in dieser ganzen Angelegenheit hat zu {Gulden kommen lassen.
Diese Mitteilung an die falshe Gerichtsbehörde bat die Sache übrigens in keiner Weise verzögert. Die Hamburger Behörde hat sie sofort an das Altonaer Gericht abgegeben und das Altonaer Gericht hat angefragt, ob die Frau vernehmungsfähig sci; man bat ibm ge- antwortet, sie könne in jedem Augenblick vorgeführt werden. Sie ift dann nach einigen Tagen vorgeführt, und nunmehr hat das Altonaer Gericht nah der Vernehmung der Beschuldigten, der Verdächtigen, einen Haftbefehl erlassen. Auf Grund dieses Haftbefebls, der nun zunächst nicht exequiert wurde, weil sie wieder in das Krankenhaus zurück- gebraht werden sollte, sollte sie dann später in das Gefängnis ge- braht werden. Sie hat dann aber Kaution dur einen Rechtsanwalt
oder id weiß nit, durch wen — gestellt und ist auf freiem Fuß belassen worden. Die Anklage wegen Betrugs ist sowohl von der Staatsanwaltschaft als von der Beschlußkammer des Landgerichts aufrechterhalten worden, und erft in der Verhandlung selbst ift sie von dieser Anklage wegen Betrugs freigesprochen, und ¡war deshalb freigesprochen, weil inuwiscchen der Betrag, um den sie betrogen baben sollte, bezahlt worden war. Sie hatte ein Abonnementsbillet auf cinen Platz bei einer der Bühnen in Altona genommen, hatte aber
dieses Abonnementsbillet niht bezablt und war, unbekannt wohin,
berzogen. Weil man aber den Beweis nit als erbracht glaubte, daß
sie auch von vornberein die Absicht batte, diesen Abonnementdsbetrag niht zu bezablen, so hat man ihr geglaubt, als sie sagte: es war immer meine Absicht, diesen Abonnementébetrag in Naten abzuzablen. Das hat sie gesagt, und i freue mich, daß ihr geglaubt worden ist,
obwobl sie tatsählid aub noch nicht angefangen hatte, die erfte Nate zu bezablen.
sondern er ist nur einer, der
au die öffentliche Meinung auf das leb- Die Mißhandlung einer
Frau — Streiflicht auf polizeiliGe Zustände — unglaublihes Vor- lizei — eine anständige — und derartiges sind diesen Fall behandelt
Meine Herren, was liegt nun tatsählih, soweit die Polizei in ona hatte die Requisition des Hamburger Gerichts, die wegen Betrugsverdachts flüchtige, aus Ham-
die unter vershiedenen Namen aufgetreten dem Gericht behufs Ausstellung onaer Polizei hat dann Kenntnis einem falshen Namen in Altona
Die Polizei
Frau versucht, die Polizisten binauszudrängen. Das sie ist dann mit auf das Polizeibureau ge-
N ist
andere;
die fie
gestellt — id
\{chmugi
Wasser n | Ehe ges mannes.
größeren
es absolu
ehrenfeste
darauf, hi
Polizei in
und erwü
am meiste Nedakteur
glaube ich,
Eisenbahn auf dem ist und Zuchthaus
Beleidigun
treten ift; Es bestebt
welhe ausdrücklih bestimmt, d find, welche
Falle befa1
Die Frau hat ih dann weiter darüber bes{wert, dak das Krankenhaus gebraht worten sei, obwohl he krank gewesen sei Ja, meine Herren, das ist nun eine eigen- | tüumlide Angelegenheit, über die die Mediziner besser urteilen werden als ih. Früher wurden alle Weibspersonen, welche in dieser Art krank befunden wurden, in das Krankenhaus geschafft und dort einer Kur unterzogen, was bâäufig Wochen, ja Monate lang si binzog. Heutzutage ift die medizinishe Wissenschaft auf einen Stand- punkt gelangt, {hon früber festzustellen, ob diese Art der Krankbeit wirklich eine infeftiöfe Geschlehtskrankheit oder nur eine Erkältung ist. Diese Fesistellung gescbieht durch mikrosfkopische Untersuchung und diese mikroskopischen Untersuchungen können nit bloß einmal gemat werden, sondern müssen wiederholt zu verschiedenen Tageszeiten vor- genommen werden. Diese Untersuchungen sind auch in diesem Falle vorgenommen worden und am sechsten Tage hat der Arzt erklärt, daß er sich überzeugt babe. daß eine infektióse Krankheit nit vorliege, und im selben Augenblick is die Frau ent- lassen worten. Wäre dieses neue medizinische Verfahren nit da, so hätte sie jedenfalls cinige Wochen, ietenfalls eine längere Zeit nech bleiben müssen. Sie ist also deshalb entlassen worden. Jch glaube, daß die Beschwerden darüber fi aegen die Polizei unter keinen Umständen, aber au nit gegen den Polizeiarzt richten können, der natürli bei ter oberflählichen Untersuchung nur feststellen konnte: bier liegt der Anschein einer Krankheit vor.
fie nicht
in
| für zu Recht bestehend und | für, daß es
Es if allgemeine Hier würt
leiht
entwichen in Lemberg
Lemberg gescbickt.
ift aber
selbft, die als will vorweg bemerken, daß, verständlih auf den S Frau in der Bevölkerung
in diesem Falle, glaube treffende
Ausdruck gekommen,
Dame mit den verschieden schiedensten Logis, bald hi
Gefühlsfache, über die nit
mag, zu kritisieren. ist, möchte aber n
Ich komme nunmehr zu eine Herren, ist sehr lang;
wirklih dahinter steckt.
fängniéstrafe in Kattowitz des Gerichts nach Beuthen anhängenden Strafsache vernommen darin, daß er auf diesem Transport,
Bedenken gerade dieser selbe Redakteur ift in diesem wiederum verurteilt zu einer hoben Geldstrafe Haft. Er hatte tas Geld nit, meine Herren, er hat si der Justiz nicht gestellt, sächlich, als man ihn suchte, führen wollte,
un möchte ih tatsählich noch etwas hinzufügen über diese Frau eine so besonders anständige Frau hin
aber, ich meine, ich, Dame war
wurde auf
gegen
wurde,
habe die
unmöglich
gen Motiven. zwischen fich
ieden wurde Von da an
at fie sich dabei
- | nahdem es ihr gerade behagte, Man hat sie auch in keiner Weise bei dieser
ihr auch nicht Worte gesagt, sondern ihr einfach gesagt: hier ist Sie ist dann wie sie heiße usw.; es ist
Nichter vorgeführt würde. Darauf hat die Frau selbst ausdrücklih erklärt — ih stelle das fest —
Behandlung befinde und des-
holentlih gewechselt. Sie hat eine gewi zweiten Ranges gespielt, und bei dieser Abonnement dort genommen und ist dann dann dieser Prozeß abgespielt, von dem Zu meinem Bedauern hat noch die für nötig hielt, Beleidigungsklage gegen sie hauptungen aufgestellt hatte ü freue mich für die Angeklagte, gericht zurückgewiesen ift.
gerade an
daß Glauben beigemessen hat
t niht zu,
der an Engel, er zu konstatieren,
Altona.
1st, daß alle diese Fälle
n beschâftigt, weil es fi
einer in Beuthen oder Kattowiß erscheinenden polnischen Zeitung Oberschlesiens.
Dieser 21 jährige Redakteur, der seit dem Besteb
der dritte ist,
zwischen Kattowiy und Wege von
zu gewärtigen hatte.
Die Fesselung war absolut unnötig; auh in Beutben wissen, daß dieser
g dur die
der ausführende nämli eine Verordnung
der Strafkammer
id sih der Verbaftete.
Ich bedauere d
dann später Verordnung e ih, wenn gchaktt
die baten °
Man sagt mie
erstmalig
Jahren wurde eine Chescheidungéklag \heidungsklage gemeine ihren Mann gebraucht haben follte. flage behauptete natürli das Gleiche und verlangte auch Scheidun
wegen fortgeseßten Ehebruchs. Die Scheidung ist dann worden, nicht wegen die
Kurze Zeit darauf heiratete und nachdem sie einige Zeit mit ihm gelebt h ein Prozeß wegen Chescheidung,
dieser Persönlichkeit ber die Art ihrer Verhaftung. Jch Wenn der Amtsrichter der Frau einen
zu streiten ist, und namentlich mir steht das Urteil eines Gerichts, welches es Wie gesagt, ih freue mich, och ein Wort gerade sprechen, da es mir sehr wohl bekannt und bekannt ist, daß die Leiter der Altonaer Polizei, sowobl der Geheime Regierungsrat Nosfenhagen, Chef der Sittenabteilung,
fahrene, besonders tüchtige, in jeder Beziehung äußerst ehrenhafte und
Männer sind, welche dafür gesorgt haben, daß die Polizei in Altona bei der sehr schwierigen Lage,
Hafenstadt, voll und ganz ihre Schuldigkeit tut. Ich lege Wert
daß die Angriffe, gerihtet worden sind, absolut unbegründet sin freuen, wenn alle meine Beamten so sind, w
m dritten Fall — meine Liste, meine aber ich glaube, es ist zur
Dieser dritte Fall hat die ch um einen der Ihrigen handelt, den
der verantwortlih zeihnet, hat eine Ge- abzubüßen gehabt und ist dann auf Antrag geführt, um dort wegen ciner anderen ibm
der Eisenbahn mit einem Strafgefangenen zusammengefesselt
Presse verfolgt wurde, gerade zu glauben, daß er durch die Flucht,
nabe Grenze sih der Strafe entziehen würde. erklären, daß ih bedaucre, daß in diesem Fall
Polizeibeamte aber ist dabei \{huldlos.
aß alle diejenigen Gefangenen zu fesseln vorgeführt werden sollen; und in diesem Ich halte diese Verordnung nit namentlih nit für richtig ; ich balte da- bei ciner Fesselung wesentli darauf ankommt, um bürgerlihe Ebrenrehte handelt oder nicht, vorliegt oder nit.
Remedur au in diesem Falle eingetreten ist.
worauf ih noch über die Fesselung meinerseits ergangen.
nicht sìic
um die Strafe zu bezahlen,
als man ihn zur Strafverbüßung ab- die nahe Grenze überschritten und ift den Bebêrten ih weiß nicht, ob es wabr ift cine polnische Redaktionsschule einge: ichtet Leute unterrichtet werden, wie und in welchem Gciftc Art die in Preußen erscheinenden polnishen Blätter scien, und man habe au diesen jungen Mann auf diese Schule in
Es ist also wohl die Hoffnung vorhanden, dak wenn ex dort ausgebildet ift und wenn das Ge wird, er die Strafe bezablt und wieder ins L£
niht ganz am Plage. verheiratet; nah
Schimpfworte
machten.
und sie
ih eben gesprochen habe. Polizei, was ih niht gegenüber, eine gestrengt, weil sie unwahre Be-
diese Beleidigungsklage vom Amts-
als erfahrenen Beamten, so ist das
auch sein daß sie freigesprochen für die Altonaer Polizei auch in weiten Kreisen
der Spitze derselben steht, wie der zwei in ihrem Amte durchaus er-
die sie hat gerade in einer
die gegen diese Personen d, und es würde mi ie gerade diese Leiter der
Aufklärung sehr nötig auf dasjenige geprüft werden, was Presse vielleicht
en dieses Blattes,
zu werden. Die Beshwerde liegt niht in Kattowitz, nit in der Beuthen, sondern in bis ins Gefängniß
Beuthen gefesselt ist, der Die Beschwerde ist begründet. man konnte wissen und konnte Redakteur lediglich wegen einer und man brauchte nicht durch Uebertritt über die Ih stehe nicht an e eine Fesselung einge-
des Bürgermeisters in Beuthen,
ob es s ob cin Fluttvertacht ie Fesselung und bestätige, dak
zurückfomme cine
son
ergangen wäre, viel- so
weit zu fassen; denn Verfahren in Beuthen , ium Unvermögensfalle
und, sondern hat tat-
, daß sei, worin junge und in wel{er zu behandeln
[d für ihn gesammelt and fommt. Tatsache
gestellt wird. Jch selbst wenn sie das niht wäre, sie selbst- chuß der Gesetze ebenso Anspruch hat wie jeder das allgemeine Mitleid, was \sich mit dieser und in der Presse geltend gemacht hat, war Diese be- einigen
e gerihtet, und die Ehe- gegründet, Die Gegen-
ausgesprochen ses Grundes, sondern weil {on alsbald fest- daß die gegenseitigen Schimpfereien gewöh
Prozeßakten selbst eingesehen — ei Bestand der Ehe
geschieden®
nlihster Art nen weiteren Die Ehe wurde alfo dieselbe Dame wieder, atte, erfolgte wiederum Klage und Widerklage, wieder aus
Hier sind die Motive. nicht in dem Urteil zum weil inzwischen der Ehemann, und die Justiz gestellt hatte, wegen böswilliger Verlassung seitens des Ehe- hat nah den behördlihen Ermitte sten Herren zusammen gewohnt, er, bald da, und, wie glaubhaft mitgeteilt au vielfah falscher Namen bedient, je hat ihr. Quartier wieder- se Rolle in einem Theater Gelegenheit hat sie auch das verschwunden. So hat sich
das weite große und nunmehr die
lungen diese in den ver-
Gericht, weil er \sich dur die Flucht einer rechtskrä kannten Strafe entzogen hat, \steckbrieflich verfolgt
Ich komme nun zu einem anderen Fall, dem Fall eines manns in Essen. Dieser Kaufmann in Essen ist in der beim Nachhausegehen von einem Schußmann angehalten, grob behandelt geshlagen und zur Wache gebraht worden. Meine Herren, bis Schußmann war total betrunken. Der Kaufmann ist auf der Wache alsbald entlassen worden. Es liegt hier eine Ausfchreitung der gröbsten Art vor, die aber alsbald gesühnt worden ist, indem der Polizeisergeant unmittelbar nach Verübung der Tat aus dem Dienst entlassen, vor Gericht gezogen und mit 9 Monaten Gefängnis bestraft worden ist. g Ein anderer Fall, der au im Reichstage zur Sprache gebracht
ist, betrifft einen Bäker. Es ist im Reichstage gesagt, dieser Bär sei aus einer Volksversammlung gefesselt ins Amtsgerichtsgefängnig geführt als arbeitslos und fluhtverdächtig ; der Amtsrichter aber bätte den Kopf geshüttelt und habe ihn wieder frei gelassen. Natürlich liegt die Sache ganz anders. Dieser Bäter ist ein bekannter \ozial- demokratisher Agitator; ex hat in einer sozialdemokratischen Ver. sammlung gegen einen anderen ortsansässigen Bäkermeister die gröbsten Beleidigungen und Verleumdungen ausgesprohen und hatte dessen BVBäterei als „Schweinebäerei“ bezeihnet, da würden Mäuse mit ins Brot gebacken, das {chmußige Waschwasser von den Füßen würde in den Brotteig hineingemengt und dergleichen mehr. Am andern Tage kam dies natürli} zur Kenntnis des betreffenden Bäckermeisters, und dieser erhob nun seinerseits Klage gegen diesen Bäkergesellen ers mal wegen Beleidigung, wei] alles Behauptete unrichtig sei. Es sei allerdings einmal vorgekommen, daß in seiner Abwesenheit der bei ihm damals arbeitende Bäkergeselle — der Beleidiger — absichtlih eine Maus mit in den Teig hinein- gesteckt habe, hiervon habe er persönli cinen Schaden gehabt, indem er dieses Brot nit zum Verkauf gebracht, sondern ledigli zur Fütterung seines Pferdes verwandt habe. Es sei absolut unrichtig, daß er das Wasser, in dem er feine Füße wasche, jemals in den Teig bringe. Andererseits sei aber richtig, daß er jenen Bäergesellen ent- lassen habe, weil dieser ihn gröblih bestohlen habe; er habe ibm Würste, Käse, und ih weiß niht was alles, weggenommen. Er be- antragte au deshalb die Verfolgung. Nun wurde der Angeschuldigte niht gefunden. Er hatte keinen festen Aufenthalt ; es wurde auf ihn gefahndet, und er wurde von der Polizei ergriffen. Weil er ein sehr lauter, des Tumults verdähtiger Mann war, wurde er mit dem gewöhnlichen kleinen Eisen geschlossen und fo in das Gefängnis gebraht. Es war dies nach meiner Meinung bei einer Persönlichkeit, die kein festes Domizil hatte, die angab: ich wohne da, wo ih mi gerade befinde, begründet und umsomehr be- gründet, als der Verhaftete früher {on wegen Untershlagung und dergleihen mehr bestraft war. Er ist dann dem Richter vorgeführt worden. Dieser hat ihn allerdings wieder entlassen, da die Be- leidigungen nur auf dem Privatwege zu sühnen seien und es dem Bäermeister überlassen bleiben müsse, ob er eine Privatklage an- stellen wolle, und da weiter der Verdacht eines Diebstabls in dem Sinne, daß es sich nicht nur um cinen Diebstahl und ein Verzehren auf der Stelle handle, nicht vollständig begründet sei. Das kann jeden Augenblick vorkommen, daß jemand, der wegen Verdachts von der Polizei ergriffen wird, nachher vom Gericht freigesprohen wird.
Aber daraus der Polizei einen Vorwurf zu machen, würde ih für durchaus unbegründet halten.
Ich komme nun zu Fällen, die Polizei in Kiel betreffen. Ich möchte da daß die Polizei vielleicht nirgend \{chwerer zu als in der Hafenstadt Kiel. Der Matrose, der mon Wasser gelebt hat, nun an das Land kommt, ab einen Haufen Geldes und dazu über eine un verfügt, ist nur zu sebr geneigt, auch etwas weiblihe Gesindel, das \ich in der Hafenstadt sammelt, ist leider meist trauriger Art, größtenteils flottierend. Dieselben Personen, die beute in Kiel sind, sind in act Tagen in Wilhelmshaven, bald werden sie in Hamburg, Altona getroffen, bald wieder in Bremerhaven, dann kommen sie wieder nach Kiel. Unter folhen Ordnung im Interesse der Sittlichkeit und der Ges ist in der Tat eine {were Pflicht der Kieler Zunächst ist da ein Fall in Kiel zur Sprache gebracht unter der Zeitungsrubrik „die Polizei und unbescoltene Mädchen“ und „wie ein anständiges Mädchen ohne Scbuld behandelt wird“. Der Fall lag folgendermaßen. Ein Schußmann sah ein junges Mädchen vor der Tür eines verdächtigen Hauses mit einem Seemann steben. Mädchen ging in das Haus, der Seemann blieb draußen. Nach einiger Zeit trat zu dem leßteren ein Kamerad, beide riefen nun laut an dem Hause hinauf: komm herunter, mah auf, wir wollen zu Bett gehen. Das Mädchen kam dann herunter und fing ein Gespräch mit diesen Leuten an. Der Sußmann trat dazu und gebot Ruhe. Als das nicht half, brachte er das Mädchen auf die Polizeiwache. Es war an einem Sonnabendabend. Dort ist sie am Sonntag geblicben, am Montag vom Arzt untersucht, gesund befunden und entlaffen. Meine Herren, hier war die Polizei nicht vollsiäntäg in ibrem Recht, es lag keine Gefahr im Verzuge; es war nicht nötia. dicse Person, die doch anscheinend ein dauerndes Domizil hatte, in der Nacht, weil sie wieder auf die Straße und sih dort über unanständiae Sachen mit cin paar S halten hatte, deshalb festzunehmen und auf die Polizei zu führen. Eine Flucht war ganz gewiß nicht zu befürchten. Es ift deshalb die Feslnahme in diesem Falle absolut u tadeln. Daß sie dem Doktor
zugeführt ist, das gesciebt in diésen Fällen immer, aber immer nur
mit Zustimmung der Mädchen. und dieses „unbescholtene. ansftändige“, wie es heißt, „unberübrte* Mädchen gab auf der Polizei selbsi zu, daß sie schon vielfsah Verkehr mit Männern gehabt habe, und hat si dieser Untersuchung willig unterzogen. Der Schutumann aber, der sie sistiert batte. if auf das erasteste bestraft und als für die Sittenpolizei unbrauhbar aus der Sittenpolizei entfernt. Ebenso ift ein anderer Polizeibeamter bestraft, der die Person noch in derselben Nacht auf der Wache zu vernehmen hatte und dort schon hätte fesisiellen müssen, daß fle eine Wohnung hatte und eine Ver- bringung auf die Nachtwache absolut unanêtia war.
ftig gegen ihn er, wird.
Kauf. Naht
die etwas früber liegen und
voraus\{icken, handhaben ift atelang auf dem gelöhnt wird und über gebrochene Jugendkraft zu extravagieren. Das
und Verhältnissen undheit zu balten, Polizei.
en 2 2/aës
in dem Hause gegangen war eleuten unter-
(Séebluß ia der Zweitea Beilage.)
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Freitag, den 6. Februar
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Fn einem anderen Falle hatte us E e ola O m : 2 2 \ R E O E begibt ich nach S&uß des Festes Nachts is auf die Straße und wird bald darauf in einer E “n E Gegend in lebhaft angeregtem Zustand betroffen, s E ivanens auf der Straße geht, sich s L Arad M E i 1ann kommt, die Worte ge L '
i N an wußte n nicht, A S \ e aber fest, daß sie in eine ehe
_— M R n finden fonnte; er bat um s s ihrer Wohnung, und sie gab eine Wohnung u N et 1g war merkwürdigerweise ein etwas sehr verrufene N De Sans brachte sie in diese Wohnung O Vas 4 und fragte: wohnt hier die und die ? S T n hier gänzlich unbekannt. Darauf sagte die Frau: Ls U dieser Straße, es heißt ganz anders, wo ih A L Straße“ — wobei sie eine Straße nannte, die o de Das e:weckte bei dem Schumann Verdacht. Da A Bi A entfernt war und er sich nicht so lange A O A nen durfte, so brachte er sie zur nächsten ache, Gren N die Frau eigentlih wäre. Von dieser Wache aus wur 1 bee Nacht — es war nah 4 Uhr — in das von der E ha alien: entfernte Quartier zu telephonieren L R i so und so wohne; es kam aber keine E z La A war das Telephon auf der Wache N L Crans, oder die Register waren nicht zu finden. Ben p A B aabitanti Ae e E e ttiebià Morgen, \icht-
i müssen. e j Ae T U dem Heiterkeitszustand der Es fondern natürlih im Gefühl L, S p Wey Me on einem Herrn, / | A a als diejenige, die sie wirklih war, rekognosziert ti M Hen auch bier ist von der Polizei ein Fehler e »rden 5 ih cáiéckenne. Mit dem Augenblick, als bie Frau sge gs wt da und da“ —, hätte man si auf der Wache nicht damit A es bidlén telephonisch anzufragen und, als eine een, L! icht erfolgte die Frau einfach einzusperren, sondern es wie ie e de Wach ewesen nunmehr einen Beamten mit der Frau o er o k
S in É andere Revier abzusenden und nunmehr festzustellen, daß E Rat dort wohnte. Meine Herren, daß das nicht geschehen ist,
ü er Be en die das ist auf das ernsteste gerügt worden, und der 2 eamte, d
Schuld trifft, ist bestraft.
» pu , - Mt ; _— Ein V Cre U al 8 « el, \ d
nach
folgende: Ein junges Mädchen ) este Zie bat wegen Unsittlichkeit unter Kontrolle gestellt. Sie
sich dieser Kontrolle zunächst dur eine Kuniîtreije
gekommen is}, ist der
f : bei Feier war es sehr lebhaft zugegangen, i te stattgefunden; bei der Feter bhaft zugegang L E NaWbausegehen war noch A n E pes i . Die beiden Polizeisergeanten hatten 9 19, S zu bringen, und namentli zwei Leute, die Le n, Hause standen, randalierten und lärmten R S n seine Ermahnung, en E M E e A ie ‘mit die Wache, traten n H en Hau N E hier hast du uns nichts zu sagen, M wir machen, was wir wollen, hier wohnen wir. n Der E E hat si Senn hinreißen lassen, in das umfriedete Besitz um ein- ing en, und hat dort mit Gewalt, indem er geschlagen hat, A S U den Hauptlärmmacher, festgenommen und auf die Wa f : E war das entschieden zu weit gegangen. Zu e änzlih unnötig, war gänzlich verboten, und auch das Auf e i pi ‘Wache war in diesem Falle, wo der Polizist selbst wußte, d VelBa Personen er es zu tun hatte, er die beiden kannte, : 7 A wußte, daß sie dort wohnten, überhaupt B A 2 m a in infach i Tage ausgereicht, um einfache Anzeige am andern E G Ar ür di rufen. Das Gericht ha A Aa is hoben ift, als unbegründet ver- ie e, die von dea Polizisten erhoben ift, L hat anerkannt und mit N A \ i b des umsfriedeten izist fich auf dem Hofe innerhal ? ate in 7 retmäßige E N otel ia E Stau ¿dMte aber zum Schuße dieses Polizet e ea A Fall si in einer kleinen E e a d i izi in ei tigen, lebhaften Grregu daß die Polizisten in einer sehr hefti / A a 6 t weil sie {hon stundenlang mit diesen A deren &Fdiom sie kaum oder nicht verstanden, ih wg v e i i die nötige Nuhe i d es ihnen nicht gelungen war, ige N a Die Bestrafunz desjenigen C0 bes unbefugter Weise damals geschlagen hat, noch dazu nicht R A gegebenen Waffe, sondern mit einem sogenannten ier 00 j erfolgt und damit, glaube ih, dieses Vergehen gesühn 7 L Es fommt nun noch ein Fall aus C unte z e iche Zustände!“ chtigte Inhafthaltun; / | laublihe Zustände!“, „Unbere zaltu; l : C Zeitungen behandelt cie ven m pri ees rend Nacht vom 27. auf den 8, S i s 1d i ite: U ein Seemann eine F a uz Polizei uud erklärte, er sei eben bei ihr EN a Mg bei ihr längere Zeit aufgehalten und sei mit ihr am A fortgegangen in ein Wirtshaus; Se er E NO e wel i ekommen, das Portemonnaie könne ihm die Beefon Le mistalea haben. Es ift dann mit pat M Lena in ibrer Wobnung na@gesehen worden, und s f a R das Geld, das der Seemann als vermißt S pr R » E E erste asch in eine Schublade ineingesteckt, ge! den daß Se vis Diebstahls außerordentli begründet war. Lie Bei wurde deshalb gefangen genommen. Sie E M ea lien Untersuhung als {wer geshlechtsfrank gefun E R N Krankenhaus zugeführt, aber aus der Polizeihaft, wie au C
7 E ge Hamburg entzogen. Zurückgekehrt, ijt sie dann. egn SOBSEL licher Uebertretung bestraft worden, aber ge T Ls E er Strafe ein Steckbrief erlassen, u as Müdihen if Mara rie Galticind auf den R BEIAS sodann verhaftet E n a gi = ane grA vorläufige Straffestsegung Loy: Sud UA in diesem Falle nicht bestätigt, E R deshalb, weil dem Amtsgericht nicht genügend nachgew E IE ese Person i der gewerblichen Unzucht s{uldig gemac t My Ged, te baben schr viel Geld, sie verschwenden das ( eld n fen He fast niemals machen diese E FO fti L Us U bi gi , daß sie sagen: so und so viel Geld muß oj s A Raf TIA wissen ganz genau, wenn Le S e iel besser weg. Also war die gewerbliche Unzu ti lommen_ E Zik festgestellt, und das Mädchen wurde deshalb frei- Zau O ind Herren, au in diesem Freispruh fann die ang M treffen. Wenn nun in den Zeitungen e D C Richter diesen Freispruh mit einigen B e Es die ein sehr bedenkliches Licht auf die Polizei E r N lich gesagt, das Vorgehen der Kieler Polizei ei p dan S sfandalôs —, so fann ich Ihnen mitteilen, E er E cum n: drücklih in Abrede gestellt und v wig f ep da M e S E Ö f Hand: es würde ja geradezu V h gegen O wenn einerseits die Polizei oder B Ns O Justiz und andererseits die Justiz die Polizei E L at agde lehren oter anflagen, oder sie sich über ih gege T Ge MELE Kritik erlauben wollten! Daß das auch MA e S n i \ u b angenon , e L a p R L: der Richter nachher tatsächlich At , ; P tei Gerren. das sind tie berühmten Fälle 2uê Kiel. D b E Sic seben, daf ganz wenig bleibt : in diesem leyten Fa É e d 4 dem erílen Falle allerdings ein Fehler der Polizei, der bur n bt wer ist, und in dem zweiten Falle cin ganz geringer E Miles daß man sich nämlich begnügt hat mit einer tele- E E 2 Bewegung —), leider bin ich noch nicht fertig! Es g anab, = und zwar im Landkreise E ARGD j von cinem Reichstagsabgeordneten unter der € O e “gp Sébutilenten* aufgebracht worden, daß wei polni m vis Dedncintin auf der S traße zur Rede Es em ber auf dem Hose des einen sh n a f B bin sei ihaecn der gr gS p arm “A e inen ee i aag rfe My ge der Arbeiter freigesprochen worden, weil der
E, tos (ol den Akten kenstatiert ist, mit demselben E A ehre Person war s{hon wegen Uebertretung des F ps * _ P ad straft. Sie wurde wegen des Diebstahls zum 2 tachtei bagen 1 ivo 1 Amtsgericht, als in Freibeit befindlich, durch Postz E rSentg Zie erschien nit. Der Amtsrichter hat dann ihre Vorsuü IEO
G : ; j T e p » g c | angeordnet, wobei ausdrücklih festgestellt ist, Uy pee S sondern auf freiem Fuße befindlich sei. Sic wurde E pes fn, vegen Diebstahls zu einem Monat Gefängnis verurteil . Meine § T R auch in diesem Fall
geladen.
nur freigesprochen iît fie
s 1 G Go w 1 i Herren. aus dem Umstande nun, day fic wege! Meine VDerren, auft Y E E sie eigentli verhaftet worden, namiic) U
Sache, wegen der sie cig
Unwckbt freigesprohen und zei en ein iche M Zeitungen eine erheblic g d a E durch dic Polizei gefunden. (Heiterkeit) Meine Herren, a a i : i iden, wern jemand Schädigung des Ansehens darin nit erblicker weni i ch V Y D SUHTS L 2 s N : f gesprochen wird, und die Schädigung dieser Person, d L i éfräf vorden ist, raffiniertea Diebstabls rechtékräftig verurteilt worder nicht so groß sein. L N ME Xch komme nun zu cinigen Fällen, die E En 2 M arie wmaetragen baben, und ywar in Mariendurg. ai | lon wmgetragen h U L das uvei Fälle, die im Reichstage zur Sprache gebra ZmeOe Ä L L A "J : : i ü i find y Der cine Fall betrifft cinen Mann, der uns{uldig t Ind - . K
fann woh
f | zcd Mann a sei. Meine Herren, Tatsache ist, daß dieser eben acdahte Man Jahren bekannt ist
mehrfach wegen rubesiörenten
n i s in Anklage Séhutimann überhaupt zufällig Mam Am 16 Dieser Shuymann ist erst kurze Zeit Un
t d festgenomme lärmend von dem Schuzmann zur Rede gestellt und E Fe / @ J ser Fcstnadmc Ex wldersehte sich auf dem Wege zur Wache dieser Y
den Mann auf die Wache
gesucht hat. Es war auch nichi geiühelih, denn weder
der angeblich Verleyte verlangt, noch ift es
von der Y tebens- C1 l di CCT F all pC ric J, anflage der gewerbêmäßigen Unzucht, weil bier IDICDE L E Y e E Y t mio Wert n fc inte, an ne A M 11 daß ibr nicht nac MOCTDIC cu TCT T d } n (F erlan t D des A H | be n x arertän va zig U b, po 1 dig VeTu eil z 4 i i i L L : | i “, i ch di ' f j a dei je i X v A d verha tet U d dem ( rihtêgefä 6 i DC tes "P G 1 m Ag n nis
wegen eines
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d d dlos in Untersuchungs- h gs: + ttiert worden sei untd &Hultle m Säbel malträtiert L Reichataas- s Dei: Wochen gesessen habe und dessen, wie N A Ï h Dee y @ 1 c i E Î 5 baeordnete sich ausdrückte, vollständige Un chuldigkcit nachher festa adgec
A L R j Narienburg seit langen 3 Ulacmein in Marienkt f ld und Radaumacher allg iein g E N Ex ist gerichtlich bestraft wegen L 2usfriedensbruchs, Lärms, polizeilich wegen Truntenzes 1 dem j ngegrifenen tiäeonden Ei aber von dem jeyt angeg l ahtmal wegen ruhbestörenden Lärms, ber L Le September, chi ctrunken und den es si bier handelt, wurde der Mann etbeblich bctrun um
und Fe Gebrauch gemacht. Der Schaymann
e teshalb von der Waffe i La
ai Ltt Hilfe von einem anderen Nachtpolizifien, und Es bra i L Das Eingreifen mit der Waffe wa
f Uilich acwehrt und zu entfliehen nôtia, weil der Betreffende sich tätlid s
ionsi nôtia geweien, über- Verle y haupt nur eine ärzlliche Behandlung dieser angeblichen Verleyuang
1903.
gewesen sei, um bei seinen vielen Vorstrafen nunmehr mit einer ernsteren Strafe gegen ihn vorzugehen.
Ein anderer Fall derselben Art betrifft gleichfalls einen Mann in
Marienburg, welcher sich das Vergnügen gemacht hat, auf dem Bürger-
i i d die Pafsanten in ig in Marienburg auf- und niederzugehen un n S Weise anzustarren, namentlich den vorübergehenden Polizei
sergeanten. Dieser Polizeisergeant hat das als Störung der Ordnung
empfunden und ihn gebeten, mit auf die Wache zu kommen. 2 +5 er getan, hat dann aber auf der e seinen S P A i ä tellter in dem un ; eweigert, aber gesagt, er wäre Angess in 1 Bien hat sich der Polizist zunächst A E ; M En i ( und hat nun ist aus der Wache herausgegangen E i lt, er habe es der Polizei dem erstaunten Publikum erzählt, e N L i einem Namen gefragt, er hätte gegeben ; man habe ihn nach f : i ag A i hört, er wolle Beschwer nicht genannt, das wäre uner / n O izi ört und hat ihm gesagt: bitte, komm N B T ie ja nicht llen Sie mir niht Jhren wieder mit, ih kenne Sie ja nicht, wo - nicht A nennen? Der Mann hat nach einigem e Es i N „Er it entlassen, und es 1 und seinen Namen genannt E i den wegen groben Unfugs, un i gegen ihn erhoben wor Ae e i i den. Das it eine Tatfrage, Anklage is} ec freigesprochen wor E i i Anstarren der Personen nicht e i : der Nichter in dem : ins C O i rblickt hat, und namentli Störung der öffentlihen Ordnung e S E i i itteln lassen, ob die Angabe de i es. sich niht hat ermitteln 0 Ml; i behelligt habe, die au daß der Mann zwei Damen ( i A gekommen seien, richtig war oder nicht. E E stehenden wollen diese Damen nicht gesehen haben. _Di gr Falls liegen mir noch nicht vor. Jedenfalls liegt aber A f daß auch hier der Polizeibeamte in P e le 06A i i i ch hat zu \{ulde1 t, und wenn er einen UVebergriff fi A was ich noch dahingestellt sein lasse, so kann er nur ganz ge 1 i in. R È ; S Le \{limmer sind die Fälle in Oschersleben, D A Reichstage zur Sprache gebraht worden sind. In Oscher e S weierlei Prozesse geführt: der eine hat sich gegen S 8 Ce persönlih gerichtet und va andere eg V1 M i i Der Prozeß gegen de1 altung im allgemeinen. Ver ' s ift tatsäclih dadurch erledigt, daß e E gr po: f iÎ seine gema — er Weise von seiner Waffe Gebrauch ( i E Tage eingestellt worden und hatte ¿ur Drohung, oder en sich selb Mut zu machen, mit dem Revolver in die Luft gescho - 5 ., , 4 ift. \ nd gerichtlich bestraft worden Uke 7 exe L L liegt der Vorwurf parteilichen Dn u izei ist deswegen gegen den - ie Polizeiverwaltung selbst. Es is wegen g E E u gegen den Polizeikommissar Strafanzeige ge E Siräfangrigé war von privater Seite erstattet und wurde 2E e v Zeit wieder zurückgezogen; nachdem sie ertenetemie niger seitig ein Disziplinarverfah ‘de nunmehr verwaltungsseitig ein Bi rverfah R s beschlossen. O de S RTEOs y x F ) j der Antragîte e im Gange war, wurde einer der 3 ) E E Gericht vorstellig, er habe sie_ nit zurülgezogen, rfe abi das weitere Verfahren. So i ist die E Pu das Gericht gegangen, und das Gericht hat noch ni —-. ieden Infolge dessen hat das Disziplinarverfahren Ee sistiert werden müssen, und es ist nun abzuwarten, was M ( G p in diesem Falle entsheiden. Das will ih aber im voraus son g i AM das alles richtig ist, was die Gegner dem L E da Polizeikommissar, der die Polizei doit Es Diet E E # # P. m e é pi ine sebr strenge Remedur în diesem Falle a Ka Aus Seiler nit im Osten, sondern in der B von W Sen ist eine andere Beschwerde erhoben E Fe Bi S , y 4 ï e f kgriff Franffurter Polizei“. ie ßer polizeiliher Mißgriff der Franifur o : best bt Tin daß die Polizei des ländlichen Ortes Gladenbach 14 u eis um Festnahme von drei Handwerksburschen wegen B O Hts cines Einbruchsdiebstabls ersuchte. Die drei mite De dis Handwerksburshen wurden ausdrücklih bezeihnet. S wan C L L
¿mit bat die Têtigkeit der Polizei vollständig cin L, qr: n, S E e ist die Pflicht und Schuldig- r E ‘WOnn sie ten Auftrag oder die Requisition bekommt, E a n es Verdachts cines Einbruchsdiebsiabls zu verhaften, E T Lein ‘und dem Richter wp S E e e - Mfg M C cinca polizeilichen Uecdergrif N On j, QL S, Tie bad ist mir unverständlich. "É GADT N A ift dann von seiten cines Abgcordneten au auf ne An, Ee irie bingcrricsen worden, M E T Le Treptow a. R. bei Strafe der Verbaftung verbietet, 6 10 Ubr Abends im Winter und nah 11 Les O é i Y t der Straße zwecllos deru ren. oder in verdächtigem E E raß ger a En. gt ja Falle nicht als gerechtfertigt an raun werden E E diese Verordnung, die so dargeftellt ift, ale od - bau So Bürg y ser von Treptow a. R. fie erlayen babe, ift D g E Uni on weit über 50 Jahre besteht, die zu alter Zeit, Dee G I 10. : ih glaube“ im Jahre 1540 erlassen worden G Hui vatriarchalishes Verfahren in dieser Beziehung E LiR Und nun i der Grund, daß diese dais g geübt n ; R S n j ausacaraben worden ist, cin ganz eige ' 4 e A. besteht cine yar Rae Direktor E Unteroffiziervorschule dat sich bei der Bürgermei I E e _ dak seine jungen Sthüler von lellsinnigea Me L Es Strafe angebalten und verfüdrt wütden. Q EE P S tur Ermabnung, aud durch die Kirthe, D n h E {dre Kinter und die Dienstherrschaften ihre E Ren Fu zuisichtigen. Das scheint aber nichts E i dre En Kommandeur der Unteroffgiervorschule dat wieder! D da ift dem Bürgermeister diese alte Verordnung eingefallen
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Mcine diesem
ls Herren, €s
intreten zu lassen. Das Gericht hat dann diesen Mann a well es angenommen hat, dah der irm, den et E BE war nut wegen ruhestörenten Lärms angeflagt r:
Polizist eine Mißbandlung E a E L Gti ik und die bleibt beslehen —, daß er augenblicklih von dem Meine Herren, dieser Taibestan
bemerkungen vollsiäntig ri-htig. Es hatte eine relaisée Feier in jenem
i i H ac _ das fi vielleiét eine ganz praftishe Handhabe. L ne g diesen Paragraphen jueu publizieren lassen. Er hat