1903 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

tr.): Eine gewisse Vollmaht müssen wir den

“Abo. Bered z Deperun n ¿afsen, 1 werde deshalb gegen den Antrag Oeser stimmen. M den Reden des Ministers im Lande sind wir nicht inde RERER

Es ist uns unverständlih, wie der Minister in einer Frage öffentli {hon Stellung nehmen fann, während der Staatssekretär es Es noch vrainas mo anstellen läßt. Wie kann ein Minister direkt die Agitation wachrufen und die nteressengegensäße scärfen !

Minister für Handel und Gewerbe Möller: Ich bedauere, daß ih in verschiedenen Reden, die ih außerhalb des Parlaments habe halten müssen nicht zu meinem Vergnügen, sondern in einer gewissen Zwangslage mit verschiedenen Aeuße- rungen das Mißfallen des Herrn Vorredners hervorgerufen habe. Meine Herren, ih habe keine Ursache, wenn ih in der Provinz bin, namenilich wenn ich im. Kreise meiner alten Fachgenossen bin, aus meinen persönlichen Auffassungen irgend ein Hehl zu machen. (Sehr rihtig!) Es ist mir zu verschiedenen Malen in der Presse, au der Wißblätterpresse, der Vorwurf gemacht, daß ih einmal im Reichstage gesagt habe, ein Staatsminister habe bundert Nücksihten zu nehmen. Der Kladderadatsch kat das zu einem ganz herrlichen Liedchen ver- arbeitet und mich dieserhalb weidlih verhöhnt. Nichtsdestoweniger halte ih aufreht, was ih damals gesagt habe: ih habe als Staatsminister allerdings eine Menge Nücksichten zu nehmen, die ih als Privatmann niht zu nehmen habe. Aber, wenn ih zu Fachgenossen spreche, weiß, was sie denken, weiß, daß sie mir und der Staatsregierung Vorwürfe machen über gewisse Dinge, die vorgehen, über Wünsche, die nicht erfüllt werden, daß ih dann den Herren die Antwort gebe: was reit ihr, daß wir nit tun, was ihr wünscht? Sorgt doch selbst dafür, daß ihr Vertreter im Parlament habt, sorgt do selbst dafür, daß ihr Herren findet, die die Arbeit leisten wie die Herren auf dieser Seite (rechts), die es reihlich tun! Ich habe die Herren gelobt und gesagt, die Herren hier wissen für ihre Interessen einzutreten ; ihr aber stellt das Geldverdienen obenan. Nicht Geldverdienen ist das erste, man muß auch für die Allgemeinheit arbeitcn, und wenn ihr wüns{ht, daß euere Interessen verfochten werden, habt ihr ebenso in das Parlament zu gehen und euere Interessen zu vertreten wie andere Stände. Wir sind nur die Exekutoren, wir können nur mit tatsäch- Tihen Machtfaktoren renen, wie sie die Mehrheit im Parlament darstellt. Jch sehe nit ein, was darin gefährlihes ist, das auszu- sprechen, was sih im großen Ganzen von selbst versteht.

Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Herold beanstandet, daß ih mich in Bezug auf die Kartellgeseßgebung, die beabsihtigt wäre auêgesprohen habe. Meine Herren, ih habe nit gesagt, daß keine Kartellgeseßgebung gemaht werden folle, sondern ih habe gesagt, daß nah meiner Auffassung und das babe ih im Kreise von Kaufleuten, die ähnlih denken, durchaus mit Recht ausgesprochßen daß ih es für unmöglich hielte, wirksam gegen die Kartelle durh Gesetze vorzu- gehen. Das ist eine rein objektive Bemerkung, und ih glaube, die große Mehrzahl, au Herr Abg. Herold, wird mir beistimmen, wenn er sih die Sache näher überlegt und namentlih das verfolgt, was in andern Staaten geschehen ist: er wird mit mir zu der Ueberzeugung kommen, daß es verzweifelt \chwer ist, dur Geseße den Dingen bei- zukommen; es sei denn, daß Sie die Tatsache des Zusammentritts zu Kartellen strafre{chtlich verfolgen wollen. Meine Herren, dieser Weg ist beschritten in den Vereinigten Staaten, und ih möchte nicht das Gleiche thun bei uns. Was ift der Erfolg gewesen? Ein Slag ins Wasser; es ist das Gegenteil von dem Erstrebten erfolgt. An die Stelle der Kartelle und Syndikate, wie sie bei uns sind, der einzelne noch eine gewisse Selbsttätigkeit hat, treten, die gewaltigen Zusammenschlüsse. So würde man dur eine Gesetzgebung, die gleichen Zwang ausübte gegen Kartelle, uns nur in das Stadium der Trusts hineinführen, von denen ih hoffe, d in Deutschland noh längere Zeit davor bewahrt bleiben.

i Dann hat Herr Herold, und ich weiß: es haben au verschiedene seiner Parteifreunde es mir sebr übelgenommen, daß ih in Cöln aus- gesprochen habe, ih sei ein Gegner des Marimalarbeitstages. Meine Verren, damals erklärte ich den Handwerkern, daf die Hauptsache, auf die fie ihr Augenmerk zu riten bâtten, die Betätigung selbst tâtiger Kraft sei, daß es notwendig sei, vor allen Dingen lorgen, und das sei die Pfliht des Staates, wie ih mich aus- drüdte, daß er viele Leitern baue, auf denen die Menschen, die auf den unteren Regionen leben, hinaufflettern könnten in die

in denen sind die Trusts ge-

wir

dafür zu

man gerade die Reden des Handelsministers, der Landwirtschafts- minister redet doch auch! Die Minister sind doch auch Menschen, warum sollen fie ihren ministeriellen Nock nit einmal auffknöpfen ?

Diese erfreuliche Teil. iti N SSE Es v E am politischen Leben follen wir ihnen

Abg. Gamp (fr. kons.): Welche Interessen werden denn in Deutschland geihädigt, wenn Fabrikate nah dem Auslande billiger verkauft werden? Abg. Gothein sagt: die Verarbeiter von Halb. fabrikaten. Das ist nit rihtig. Die inländishen Fabrikanten würden genau dieselben Preise auf dem Weltmarkt bezahlen müssen, wenn dort die deutsche Konkurrenz in Rohfabrikaten nicht wäre. Meines Erachtens sind wir jeßt auf dem rihtigen Wege, wenn der Minister sih bemüht, zwischen den einzelnen Kartellen zu vermitteln.

Abg. Vorster (fr. fon).): Jh will jeßt auf die einzelnen hier agen Fâlle niht eingehen, dazu wird ja die Enquete veranstaltet. J will aber dem Minister bestätigen, daß seine Rede in Cöln ch habe sie felbst gehört jubelnden Beifall gefunden hat.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Wir werden gegen den Anfrag stimmen. Mit den Reden des Ministers sind wir nicht zufrieden. Jch meine, daß ruhig etwas weniger und auch etwas weniger {öôn geredet werden könnte. - Die Minister sind niht bloß Ressortminister, sondern auch Teile des Gesamtministeriums, eines Gefüges. Da ist es do gefährlich, wenn ein Minister ledigli den Standpunkt seines Ressorts vertritt. Dem Ansehen einer starken Regierung kann es nur dienlih sein,

wenn etwas mehr Zurück übt wi Sa T ErtAt allgemein der Fall i haltung geübt wird, als es augenblicklich

Minister für Handel und Gewerbe Möller: | Meine Herren! J bin dem Herrn Vorredner fehr dankbar für die konziliante Art, wie er mir sein eigenes Mißtrauen und das seiner Freunde an der Art, wie ih gesprochen habe, hier zum Ausdruck ge- bracht hat. Meine Herren, ih stimme ihm darin vollständig bei: es würde heute viel besser in der Welt sein, wenn nicht fo viel geredet würde. (Heiterkeit.) Jch habe es hier vou vornherein gesagt, wie ih zuerst mich hier verteidigte: ih sprehe nicht aus Vergnügen, sondern ich spreche aus Zwang. Wenn wir in die Provinz kommen, werden wir angesprochen, und wir sollen antworten, wir müssen ant- worten. Nur mit Redensarten zu antworten, fällt mir ungeheuer \chwer. «Unruhe rechts. Heiterkeit.) Aber ih gebe Ihnen, Herr Abg. von Heydebrand, vollständig zu, man kann verschiedener Meinung sein, ob ih in allen Fällen das Richtige getroffen habe. , Den Vorwurf aber möchte ih niht auf mir sitzen lassen, als ob ih irgend dazu beitrüge, die Homogenität des Staatsministeriums zu stören. Ich habe nur über Fragen gesprochen, in denen ih früber zu wiederholten Malen mich so prononziert geäußert habe, so daß ich au als Staatsminister mi nit anders äußern kann. Das war die Grage des Marximalarbeitstages; in Bezug auf andere Fragen, in Bezug auf Kartelle habe ich nichts anderes ausgesprochen als meine perfönliche Ueberzeugung, daß eine Gesetzgebung in dem Sinne, wie Ne vielfach erstrebt würde, nit die gewünschten Folgen haben würde. Ich habe niht gesagt, sie sollen nit gemacht werden; im Gegen- teil, ich bin einer von denen gewesen, die wesentlich dazu bei- getragen haben, daß die gegenwärtige Enquete stattfindet. Und wenn diese Enquete mich eines anderen überzeugt, so werde ih gern meine Ueberzeugung in dieser Beziehung wechseln. Ih bin aber der ganzen Literatur auf diesem Gebiete mit Aufmerksamkeit gefolgt und babe bisher keinen Weg gefunden, der wirksam gewesen wäre. Sehr rihtig!) Nichts anderes habe i ausgesprochen. L Was den Appell an meine eigenen früheren Standes betrifft, sie möchten besser für ihre Vertretung sorgen, wenn anklagen, daß wir nit für ibre Interessen sorgen, so sehe i wirklich darin auch kein Kapitalverbrechen. (Sehr gut! links.) J glaube es war das wirklich notwendig auszusprehen (sehr richtig! links) und es ist au eben von anderer Seite zum Ausdruck gebracht, daß der größte Minister, den wir im vorigen Jahrhundert gehabt haben in gleicher Weise die Landwirte einmal apostrophiert hat. Ih habe Sie meine Herren, als leuhtendes Beispiel aufstellen können, wie Sie es fertig bringen, unter Hintanseßzung Ihrer persönlichen Interessen Ihre Fachinteressen zu vertreteu in den Parlamenten. Und wenn die Ver- treter von Handel und Industrie uns immer klagen, wir sorgen nicht für Ie, lo lage ih, sie mögen das selbst tun oder dafür sorgen, daß ihre Standesgenofsen in den Parlamenten dafür arbeiten. Die Regiexung ift nicht in ter Lage das habe ich Ibnen auseinander- gesent alles f sondern sie haben die öffentliche

genossen Sie uns

für sie

, lun, Meinung umzustimmen

böberen Regionen des Lebens; ih könnte mir aber nicht vor- | stellen, daß das möglich wäre, wenn man die Arbeitäkraft des | erwahsenen Mannes beschränke; ih hielte es für unmögli, den Aufstieg von unten noch weiterhin stattfinden zu laffen, wenn diese Einschränkung des KFleißkes derjenigen Männer eintreten licße die gewillt wären und die Kraft besäßen, durch außergewöhnliche Arbeitéleistung \sih emporzuarbeiten. Ich habe gesagt, es sei soüal- politish viel wichtiger, daß man die Möaglithkeit des Aufstieges licke, das sei versöhnlicher, als wenn man die Möglichkeit des Aufs ieges durch geschlihe Beschränkung ter Auêsnußung der Arbeitskraft \chränkte. Meine Herren, es sind uvei ganz verschiedene Dinge ch© in Versammlungen Kaufleuten und Handwe dôln war, das als meine Meinuna auêëspreche, als Staatsminister sprehe. Ich kann nicht einsehen, daß, wenn ih in Cöln in einer Tischrede sprehe, ih mit derselben Verantwortlich- - reche, als wenn ih bier am Ministertish \prechbe. (Bewe Feder, der mih kennt und der mich politis verfolgt hat, weiß, dak ih das denke, was ih in Côln aussprab Ich habe tas im Reichs tage zu Duyenden von Malen ausgesprochen, und das kann ih Ihnen allerdings hier sagen: ih halte es für einen so wichligen f ih da meine persönliche Meinuna ni vsziehen kann wie einen f wenn ih Minister werte, sondern da halte i fest an dem. wa ersönlih dur mehr als ein Dutzend Jahre öffentlich ausgesprochen Etwas ganz andcres ist es, cb ich mitwirfen n ic 3, oder ob ih mi bindernd in den würde; ih balle diese c ine der wichtiallen dak id bei eiaecr Eclege Wönsehe, daß fie bi meine Theorien entwit&ele, Dutent babe.

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Aba. Dr. Fri&Sbera (ul tidliger Erundgedanke. aber bie lictun meine, der Abg. Deser kana mit der Ecflätung sein und seinen Antrag

- E Las

(Bravo'

fer g 4a i betenfli& / te3 TN intíter ivitcden jeyt! tutu # er Si u Bio nicdrizeren Wis su L. B é! 3 d uth ee D S Pi í L E y “a. La E y BUNARL AUsYEe! dann ver!chrwrindet tie deutsche Indufirie vom Weltmarkt, denn vas tat aetnpft hat, in den in bes sie ersi ;

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Ï ide Lrt eéts p R merter Dertigt! werder

unsere uftrie gutcra F? f Warum fadest

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| gewesen und wer

T s Vas habe ih den Herren von der Börse auch gesagt, die

LA ju mir geïommen waren und wollten

' daß die Börsengesetze reformiert werden: sorgt Ihr dafür, daß der Nachweis geführt wird, daß und in welcbem Umfange ck# notwendig ist. Das find Dinge, die ein realistis denkender Minister sagen Ich werde mir aber die Lekltion, die ih dier bekommen habe (Heiterkeit), zur Lehre dienen lassen, und boffe daß ih in Zukunft das Miffallen der nit j (Peiterkeit.)

Ih muß; aber ausspr fabren. brand wird in manchen Dingen anders devken wie ih. Die Herren baben mi freundlih bier begrüßt, wie i dierher gekommen dafür bin ih ihnen aufrichtig dankbar gewesen : se werden fich sagen müssen. dak ih in manchen Dingen anders denk wie au sie; aber in meinen itsheidungen und darauf kommt es doh {ließli an bin ih immer objektiv

en. (Bravo! links.)

muß

erren

wieder errege.

E I nd Ta A : d itemand lann aus seiner Haut beraus Derr von Devdèedbran

hir VInN,

das mußt i

Ihnen sagen Abg

etwas gerad

Ministern

i die Konservativ

r

¿ Weichsel.

Czerwonken (Bobr, Narew) 9, Marggrabowa (Bobr, N c Klaussen (Pissa) 16, Neidenburg (Wkra) 7 gros Ube id! Altstadt (Drewenz) 13, Koniß (Brahe) 7, Bromberg (Brahe) 16"

De D Berent (Ferse) 13, Marienburg (Nogat) 10, Hoppendorf

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder.

(L O i. P. (Leba) 2, Köslin (Mühlenbach) 15, Schivelbein Oder.

Habelschwerdt (Glaßter Neisse) 4, Brand (Glater Neisse) 35, Rei (Glater Neisse) 20, Glaß (Glaver Neisse) 5, * Börbeugbor ' (Glager Nei e) 24, Friedland (Glazer Risse) —, Weigelsdorf (Glaßer eile) 13, Rosenberg (Stober) 9, Breslau 2, Lie niß (Kaßbach) 3 raustadt (Landgraben) 9, Schwarmiß 2, Grünberg 7, Krumm- übel (Bober) 18, Wang (Bober) 24, Eichberg (Bober) 5, Schreiberhau (Bober) 30, Warmbrunn (Bober) 5, Bunzlau (Bober) 8, Görliß (Lausißer Neisse) 5, Frankfurt 4, Ostrowo (Warthe) 7, Posen (Warthe) 8, Tremessen (Warthe) 5, Samter (Warthe) 5, Paprot\ch L n N ALO 13, Deutsch?Krone (Warthe) 9

Sberg arthe) ‘7, Stettin 4, Pammin (FIhna Prenzlau (Uecker) 4, Demmin (Peene) —. ° t ns

0 E Flüsse zwischen Oder und Elbe.

reis8wald —, Putbus 6, Güstrow (Warnow D A (Glarndie) 4, Kirchdorf auf Poel 0, Segeberg da 0, Bes (Trave) —, Eutin (S{wentine) 0, Plön —, Schleswig (Schlei) 0,

(L &Slensburg 0, Gramm (Fladsau) 0, Westerla : auf Föhr 0, Husum 0, Meldorf 0. esterland auf Sylt 0, Wyk

Elbe.

_ Torgau 0, Roßlau (Noßlau) 0, Dessau Mulde) 0 Zei (Saale) —, Neuhaus a. R. (Saale) 18, Sena (Saale) (0) : Stadtilue (Saale) 0, Dingelstädt (Saale) 1, Ichtershausen (Saale) Erfurt (Saale) 0, Sondershausen (Saale) 0, Nordhausen (Saale) 0 Greiz (Saale) 3, Altenburg (Saale) 0, Halle (Saale) 0, Kloster- SOS _(Saale) 0, Bernburg (Saale) 0, Glauzig (Saale) 0 Brocken (Saale) 29, Quedlinburg (Saale) —, Harzgerode (Saale) 3, Magdeburg 0 Neustreliß (Havel) 8, Kottbus (Havel) 1, Dahme (Havel) 1, Berlin (Havel) 2, Blankenburg bei Berlin (Havel) 3 Spandau (Vavel) 2, Klein-Beeren (Havel) 0, Potsdam (Havel 0, Brandenburg (Havel) —, Belzig (Havel) 9, Kyri (Havel) 0; Gardelegen (Aland) 0, Waren (Elde) 6, Marnik (Elde) 1, Schwerin (Elde) 0, D ömißz (Elde) 0, Uelzen (Ilmenau) 0, Lüneburg (Ilmenau) 0 Neumünster (Stör) 0, Bremervörde (Oste) —. |

L Weser.

teiningen (Werra) 1, S{nepfenthal (Werra) 1 (Werra) —, Wigenhausen (Werra) 0, Fulda (Fulda) —, Schwarzen- born (Fulda) 3, Cassel (Fulda) 1, Uslar 0, Driburg (Nethe) Herford (Werre) 0, Nienburg 0, Scharfenstein (Aller) 15, Brocken (Aller) 29, Zlfenburg (Aller) 1, Wasserleben (Aller) 0, Braunschweig (Aller) 0, Helmstedt (Aller) 0, Celle (Aller) 0, Göttingen (Aller) 0 Verzberg (Aller) 0, Clausthal (Aller) 13, Nhene (Aller) 0, Seesen

(Aller) —, Hannover (Aller) 0, Bremen 2, Oldenburg (€ N y He en 2 urg (Hunte Elsfleth 0. ' d g (Hunte) 0,

Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems. Jever 0, Norderney —, Aurich 0, Emden 0. Ems.

…_ Gütersloh (Dalke) 0, Münster i. W. Vaalse) 0, Löningen (Haase) 0.

Friedrihswerth

-, Lingen 0, Osnabrück Ys fel.

Á Nhein.

Darmstadt —, Coburg (Main) 0, Frankenbei Mai Gelnhausen (Main) 0, Frankfurt (Main) 0, Wiesbaven 0 “Buisen: beim 0, Birkenfeld (Nahe) 0, Marburg (Lahn) 0, Weilburg (Lahn) 0 Schneifel-Forsthaus (Mosel) 0, Bitburg (Mosel) 0, von der Hevdt- Grube (Mosel) 0, Trier (Mosel) 0, Neuwied 0, Hachenburg (Sieg) 0 Siegen (Sieg) 0, Müllenbah zen 0, Côln 0, Krefeld 0, Arns rg

(Ruhr) 0, Brilon (Ruhr) 0, Alt-L stenberg (Nuhr) 3 Kleve 0, Aachen (Maaß) 0. L GOuRe): G Dc A

Ellewiek 0.

Der Höhe von 1 cm Schneedede entsprachen:

am 16. Febr. 1903 in Czerwonken 1.1 mm Schmelz- Marggrabowa 1.1 wasser.

Neidenburg (Weichsel) 1.0

Altstadt 1.8

Bromberg 1.0

Sbivelbein Negc 1.4

Habelschwerdt 1.1

Schwarmitz 0.6

Wang

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UVO 00 1.3

0.9 0.0 UVUUO 2.4 0.3 0.0 1.0

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m n 0D: E. T. n

e. 0 n D. D T0. U m m n. O: O. D O -0

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs-

maßregeln.

Italien.

e Regierung hat die für Herkünfte von Port Î eirut Ingeordneten NQuarantänemaßregeln wieder (Vergl. „Reichsanz.* vom 5. August v. J., Nr. 182.)

e italienische

m K

Niederlande „_Vie niederländische Regierung hat die Omyrna, Konstantinopel, Kapstadt

.

gegen Herkünfte von | und Port Said ans geordneten Liuarantiäanemaÿregeln wieter aufgehoben (Veral. „¿Reichsarz * vom 15. Januar 1901 Nr 12, vom 21. Februar 1901 Nr. 45 und vom 12. Juli v. Is Ne 16 i it ck und Dom 12. Juli st 30. ir. 162.)

G Die niederländische Regierung hat das für Herkünfte von Kay- Ï . Y j . y g tadt enassene Verbot der Ein- und Durchfuhr von Lumpen acbrauhten Kleidungéstücken

Döhe der Schneedecke in Zentimctern

m Mata Í Ï * y4 un Monta Februar 1903, um 7 Uhr Morgent

und vngewaschener Leib- und Bettwäsche wieder aufgehoben. (Ver Nei # j i f Nr. 237.) gl. „Reichsanz.“ vom 3. Oktober K Türkei Gcsundbeitérat

t, Îte von

Der internationale

de 4 Me TDertut

in Konslanlinopel hat die gegen k _der T anafilfüsie zwishen Edd und Baratol angcordnelen LQuarantänemaßregeln wieder aufs ehoben. (Vergl. „Reichtanu* vom 2 Dezember v. J, Nr 244.)

St. P tersburg, 13, Februar. (W. T. B.) Da du Pest in LUbeiia rieden il, merten bie ausgebenten Schiffe, wie der „RNe- ungöbote” meldet, niht mehr ärztlich untersuckt

T

Schillersdorf 5, Ratibor 4, Beuthen D 14, Oppeln 3 g t :

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 42.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die bedingte Begnadigung in Deutschland.

Der bedingten Begnadigung, wie sie in Deutschland neuerdings ch Geltung verschafft hat, liegt die Erwägung zu Grunde, daß unter [N änden, namenilich gegenüber einem noch nicht bestraften Ver- urteilten, es dem Zweck der Strafe besser entspricht, wenn auf deren Vollzug unter der Bedingung verzihtet wird, daß der Nerurteilte sich während einer ihm bewilligten Probezeit gut hrt. Die Einrichtung geht davon aus, daß die Bewilligung eines Strafaufshubs, der dem Verurteilten Gelegenheit geben fol den Erlaß der Strafe zu verdienen, besonders aber dieser Erla elbst Sache der Gnade sei. Demgemäß E durh landesherrliche Anordnung die obersten Justizverwaltungsbehörden zur Bewilligung von Strafaufschub mit der Maßgabe ermächtigt worden, daß bei uter Führung des Verurteilten die endgültige O indie ege zu leiten, anderenfalls die Strafe zu vollstrecken ist. (ine Ausnahme bilden zur Zeit nur noch Sachsen-Weimar, Mecklen- hurg-Streliß, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie. Jedoh wird auch hier von dem landesherrlichen Begnadigungsreht häufig in der Weise Gebrauch gemacht, daß die Strafe dem Verurteilten unter der Bedingung, ih während einer ihm bewilligten Probezeit gut zu führen, Ne wird. : ,

Die Vorschriften der Einzelstaaten über die bedingte Begnadigung zeigten bisher in einigen Punkten Verschiedenheiten. Um eine gleich- mäßige Handhabung des bedingten Strafaufshubs herbeizuführen, sind unter Vermittelung des Reichsjustizamts zwischen den Regierungen derjenigen Einzelstaaten, in welhen Vorschriften über den bedingten Strafaufshub bestehen, Ee Grundsäße vereinbart worden: 1) Von dem bedingten trafaufs{hube joll vorzugs- weise zu Gunsten solher Verurteilten Gebrauch gemacht werden, welche zur Zeit der Tat das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hatten. 2) Gegenüber Personen, die früher bereits zu Freiheitsstrafe verurteilt find und die Strafe ganz oder teilweise verbüßt haben, soll der bedingte Strafaufschub nur in besonderen Dane Platz greifen. 3) Die Höhe der erkannten Freiheitsstrafe soll die Gewährung des bedingten Strafaufshubs nicht grundsäßlih ausschließen. 4) Ueber die Bewilligung des bedingten Strafauf- {ubs ift eine av des erkennenden Gerichts herbeizuführen. 5) Die Bewährungsfrist Poll auf weniger als die Dauer der Ver- jährungsfrist, und zwar bei Strafen, die in zwei Jahren verjähren, mindestens auf ein Jahr, bei Strafen, die einer längeren Verjährung unterliegen, auf mindestens zwei Jahre bemessen werden. Die verein- harten Grundsäße sind am 1. Januar 1903 in allen beteiligten Einzel- staaten in Geltung getreten. |

Bis zum 31. Dezember 1902 betrug nah einer vom Staats- sekretär des Reichsjustizamts jeyt dem Reichstage vorgelegten Zu- sammenstellung der Ergebnisse der Anwendung der in den Einzel- staaten für die bedingte Begnadigung erlassenen Vorschriften a Gesamtzahl der Fälle, in denen seit der Einführung der bedingten Begnadigung Verurteilten in Deutschland die Ausfeßung der Straf- vollstreckung mit Ausficht auf Begnadigung gewährt worden ift, 52268. Für die Zeit bis zum 31. Dezember 1898 ergaben sich dur- E im Jahre 6041 Fälle. Seitdem hat die Zahl mit jedem

ahre und zwar besonders stark im leßten Jahre zugenommen. Die Zunahme betrug gegenüber dem Durh- schnitt für die Zeit bis

_ Ende 1898 absolut in 9%

959 16 N Î 1136 19

LDOL: s 1204 17 2340 39

1902 3034 36 5374 89, Was die in dén einzelnen Bundesstaaten ermittelten Ziffern betrifft, so hat 1902 gebenüber dein Vorjahre die Zahl der Fälle in den meisten Staaten niht unbeträchtlich zugenommen. Eine Ver- minderung findet \sih, jedoch Bs nur in geringem Maße, in Sachsen, Hessen, Ditentima, Schwarzburg-Sondershausen, Bremen und Elsaß-Lothringen :

Sett man die Zabl der Personen, denen Durchschnitt eines Jahres der bedingte Strafaufs{hub zu teil wurde,

gegenüber dem Vorjahre absolut 177 3

im Jahre

in 9% 1899 1900

in Beziehung zu dem Durchschnitt der 1899 und 1900 !) wegen Ver- |

brechen oder Vergehen gegen Reichsgeseze rechtskräftig Verurteilten, so ergibt ih folgendes: Auf je 100 vérurteilte Jugendliche fommen Fälle des bedinaten Strafaufshubs in Sachsen- Coburg-Gotha 36, Sacbsen-Meiningen 27, Bremen und Lippe 22, Mecklenburg-Schwerin 21, Hamburg und Lübeck 18, 9 j Baden 15, Elsaß-Lothringen, Anhalt und Schwarzburg-Rudolftadt 12, Sachsen und Bayern 10, Schaumburg - Lippe und berg 9, Oldenburg 8, Schwarzburg - Sondershausen 6, Auf je 100 verurteilte Erwachsene fommen des bedingten StrafaufsWubs in Hamburg 6,8, Gotha 2,9, Shwarzburg-Sondersbausen 2,8, Schaumburg- Liv Elsaß-Lothringen 0,6, Bremen, Sachsen, Sachsen-Meiningen, V burg-Schwerin und Baden?) 0,4, Preußen und Lippe Lübek, Schwarzburg - Rudolstadt, Bayern und Anbalt 0,2, Württemberg und Hessen 0,1, Oldenburg 0,0. Bei der Würdigung dieser Zahlen darf übrigens nicht unberücksichtiat bleiben, Preußen die Fälle, in denen das Begnadigungöreht dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zusteht, keine Aufnahme ge-

funden haben.

Der Natuk der Sathe nah überwiegend denen die Maßregel zu gute kam (77 9/4). Immerkbin ift der beteiligten Personen weiblihen Geschlechts (23 9/5) bi fih gegenüber der allgemeinen Kriminalität, wie sie auf Kriminalstatistik für dieses Geschleht ermittelt ist, erwarten läßt. Dem Grundsaye, die bedingte Begnadigung in erster

Hessen 4 F âlle

pe 1,3, ) « {C

dlen-

waren es

? 4 s MCIDC

1899 bis 1902 im |

Württem- | (80 0/6), obwohl gerade bei jenen die

ommen Sachsen-Coburg- |

daß für |

| vorangebt. L e 1 | Strafaufschubs Preußen 16, |

| nah ift die Verhältniszabl | \ch{chwereren Straftaten etwas niedriger als dei den leichteren

0,3, | (bei

| Urteil ' E : | erlassen ist, und bei denjenigen, in welchen cine Strafkammer oder

| i die Verbältniszahl (84 9%) böber a | urteilten

jugendlichen Personen zu gewähren, entspricht es, daß fast vier |

Sünftel aller Fälle (79%) Jugendlihe betreffen

allgemeinen ist die Maßregel auf Personen beschränkt blieben, die noch keine Freiheitsstrafe verbüßt Nur zwei Prozent aller Fälle betraf solche Personen, welche früher zu Freiheitsstrafe verurteilt worden waren.

Im | bei

F: | war hatten. | schon |

Die strafbare |

Pandlung, auf welche sich die bedingte Begnadigung bezog, war |

meistens (in 68 9% aller Fälle) ein Vergehen; die übrizen Fälle ver- teilen sih ungefähr je zur Hälfte auf Verbrechen und Uebertretungen.

e Strafe, für welde der Aufschub bewilligt wurde, in der Mehrzabl der Fälle (70 °/) einem Amtsgericht oder Schöffengericht erkannt orden Uederwiegend S sich um Gefängniösstrafen (W 9%), seltener um Haft- firafen (15 9%), nur ganz vereinzelt um Zuchthaus oder Festungshaft. Die Dauer der ausgeseßzten Gefängnisfirafe be- trug in beinahe wei Dritteln der Fälle (55 von weniger.

... L L

Die Zahl der Fälle, in denen diese Strafe einen Monat ) Ermittelungen für die Jahre 1901 nit vor ?) Hier finden Erwachsene erst scit dem lande dom 14. November 1901 (ausnahmsweise) Berüelsichtigung ”) Von den im Jahre 1900 wegen Verbrechen gen Reichögesehe verurteillten Personen sind 15,5 idlehts

«ay n 1405

S -. V4 L L

C. dd p Vergehen

weiblichen

| wird war | handelte | | Ermittelungen für die einzelnen

5) eine Woche oder |

O ftl an Ï 1902 liegen noch

bertlichen Erlasse | d

|

Berlin, Mittwoch, den 18. Februar

überstieg, ist nur etwa ein Zehntel (9 von 85) der Gesamtzahl. Die Bewtbrungsfrif war in der großen Mehrzahl der Fälle (85 9/0) auf weniger als drei Jahre bemessen; nur bei 15 9% aller Fälle betrug sie drei oder mehr Jahre.

In die erwähnte amtlihe Zusammenstellung ist auch das Er- s der Ermittelungen aufgenommen, welche \sich auf die Art der rledigung der Fälle beiicbén: in denen ein Strafaufschub mit der Ausficht auf Begnadigung für den Fall guter Führung bewilligt worden ist. Diese Ermittelungen machen es möglich, die Häufigkeit der Fälle, in denen der Verurteilte {ih bis zum Ende der Probezeit bewährte und demzufolge vollständige oder teilweise Begnadigung erlangte, mit der Zahl derjenigen Fälle zu vergleichen, in denen der Verurteilte die gehegten Erwartungen nicht rechtfertigte und daher die ausgeseßte Strafe *nachträglih zur Voll- streckung gelangte. Dabei sind aus der Gejamtzahl der bewilligten Ausfeßungen der Strafvollstrekung zunächst diejenigen Fälle aus- zuscheiden, welche am 1. Januar 1903 noch nicht endgültig erledigt waren. Ihre Zahl beträgt für alle beteiligten Einzelstaaten 19 699 oder 389/69 jener Gesamtzahl. Endgültig erledigt sind danach bis zum 31. Dezember 1902 32 569 oder 629/96 aller Fälle. Es erscheint aber geboten, hier noch die Fälle (904 oder 29%/0) abzuseßen, ‘welche durch Tod oder Flucht des Verurteilten oder durch sonstige Umstände (insbesondere durch eine vor Ablauf der Be- wäbrungsfrist erfolgte U eine Erledigung gefunden haben, bei welcher die Frage, ob \sih der Verurteilte bewährt habe, unentschieden bleibt. Auf Vale Weise verbleiben 31 665 Fälle (60 9/6 id fie zahl), hinsichtlih deren die Frage sich beantworten läßt. Wird für je hundert solcher Fälle - berehnet, wie viele von ihnen mit der end- gültigen Begnadigung abgeschlossen haben, fo zeigt die Höhe der frag- lichen Verhältniszahl an, in welchem Umfange der Zweck der Einrichtung, eine Besserung des Verurteilten ohne Strafvollstreckung herbeizuführen, erreicht worden ist. Nach den bis zum Ende des Jahres 1902 vorliegenden Ermittelungen beträgt die Verhältniszahl der endgültigen Be- gnadigungen für alle Bundesstaaten zusammengenommen 75,5 9/9, Die Verhältniszahl der günstig erledi en ane wird jedoch, wenn die während der ersten Jahre nach Einführung der bedingten Be- gnadigung erledigten Fälle in die Berechnung einbezogen werden, p den Umstand herabgedrückt, daß die Begnadigung immer erst na dem Ablaufe der Bewährungsfrist erfolgt, die Verwirkung der Be- nadigung dagegen schon im Laufe der Frist ih herausstellen kann. Ruteefendér gestaltet \sich das Ergebnis, wenn die ersten Jahre bis etwa 1899 ganz außer Betracht gelassen und für die spätere Zeit die Verhältniszahlen je nah den einzelnen Jahren gesondert berehnet werden. Die Verhältniszahl betrug für die im Jahre 1900 erledigten Fälle 80,2 9/0, im Jahre 1901 erledigten Fälle 81,0% und im Jahre 1902 erledigten Fälle 80,9 9%. Hiernach haben in den leßten drei Jahren stets mehr als vier Fünftel der Fälle einen günstigen Aus- gang gehabt. Auch diese Zahlen bleiben jedoch hinter dem wirklichen Verhältnisse mit Rücksicht darauf etwas zurück, daß bisher die yaul der bewilligten Strafaussezungen mit jedem Jahre zugenommen hat und ein Beharrungsstand noch nicht erreicht ist.

Hinsichtlih der endgültig erledigten Fälle liegen Ermittelungen über die Umstände, unter denen die Ausfeßung der Straf- vollstreckung erfolgt war, für die Jahre 1899 bis 1902 vor. Auf Grund dieser Ermittelungen ist die Verhältniszahl der endgültigen Begnadigungen für vershiedene Gruppen von Fällen besonders berehnet worden. Jede dieser Gruppen is unter dem Gesichtspunkte gebildet, daß in den in ihr begriffenen Fällen bestimmte Umstände gemeinsam sind. Je nachdem nun die Verhältniszahl bei einer Gruppe den für die Gesamtheit ter Fälle festgestellten Saß übersteigt oder hinter ibm zurückbleibt, darf wenigstens în der Regel davon aus- gegangen werden, daß die in Frage stehenden Umstände den Erfolg der Einrichtung steigern oder mindern. Weibliche Personen haben verbältnismäßig hbäufiger die endgültize Begnadigung erlangt als männliche. Die Verhältniszahl beträgt bei den ersteren 85 9%, bei den lebteren 789%. Andererseits stellt sich das Verhältnis für erwahsene Personen besser (87 9%) als für Jugendliche (78 9/0). Nach den Vorschriften aller beteiligten Bundesstaaten wird aber Erwachsenen die bedingte Begnadigung nur auf Grund einer erheblih s{ärferen Vorprüfung zu teil. Der Erfolg der Maßregel bei den Erwachsenen rechtfertigt daher keinesfalls die Ver- mutung, daß sie sih für diese mehr eigene als für Jugendliche, sondern bestätigt nur die Annahme, daß im allgemeinen die Wahrscheinlichkeit eines günstigen Ausgangs \ich erhöht, wenn der Bewilligung des Aufshubs eine strenge Prüfung des einzelnen Falles Für Personen, die vor der Bewilligung eines schon eine Freibeitsstrafe verbüßt baben,

Verbältniszahl der endgültigen Begnadigungen als für die noch unbestraften Bewilligung nur ausnahmê#weise und nach eingehender Würdigung aller Umitände erfolgt. Werden die Ergebnisse mit Rücksicht auf die Art der strafbaren Handlungen verglichen, so zeigen ih nur geringe Unterschiede. der

stellt sich die wesentlich ungünstiger (55 9/5)

¡î F n endgültigen Begnadigungen bei den

80%, bei leber- nicht außer Betracht

Verbrechen 77 %, bei Vergehen iretungen 84 9). Pier indetten bleiben, daß für die t * kürzer bemessen zu werden pflegt als für die \{wereren, und daß die verminderte Dauer der Probezecit die Aussichten des Verurteilten, zur

is . q.2 eb À Noi don Fl r n Dad Begnadigung zu gelangen, erböbt. Bei den Fällen, în denen das von einem Amtsgericht oder cinem Schöffengericht

darf?

ziemlich aleih (79 bezw. 82 °/ Für die zu Haft Verurcteilten [s für die zu Gefängnis Ver- (79 0/4). Werten die Strafen, auf die in den er- lediaten Fällen erkannt war, binsihtlich ihrer Dauer miteinander verglichen, so zeigt sich, daß der Erfolg der bedingten Begnadigung Gefängnisftrafen von einer Woche und weniger am größten (809%). Die Verbältnitzablen bei den Gefängnisstrafen längerer Dauer sind nadew gleich hoch (77 bis 81%). endli den Einfluß der nge der Vewähdrunags deirifft, so il es unverkennbar, daß sid die Ergebnisse weniger günstig g die Probdezeit ausgedehnt Bei einer Frist von ; der Verurteilten dew Dagegen beträgt die Verhältniszahl bei einer Frist von uweci di ) 9/5 und bei einer Frist von drei oder mehr Jahren 79 ® Von den für 1899/1902 berechneten V Tabre nur

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1903.

ab neu reguliert. Bei kleinen Gebinden werden 10% vom Umsay als Provision bezahlt. 3) Die Brausteuer zahlen die Brauereibesißer ganz, die Auslagen für Reisende und den Wandergewerbeshein mit den Kutschern gemeinsam.

In Frankfurt a. M. und Offenbach traten gestern, wie demselben Blatte telegraphiert wird, sämtlihe Schriftgießer in- folge von Lohnstreitigkeiten in den Ausstand. Infolgedessen erklärten sich die Frankfurter Schriftgießereien mit den Offenbacher Arbeit- gebern für solidarisch und kündigten sämtlichen Schriftgießern.

Literatur.

Die Polennot im deutshen Osten. Studien zur Polen- frage von W. von Massow. Verlag von Alexander Dundcker, Berlin. 5 4 Der Verfasser, ein genauer Kenner der Verhältnisse unserer östlihen Provinzen, ist seit Jahren für die deutsche Sache in der Ostmark publizistisch tätig. Das vorliegende Buch will „das Wesentliche der Polenfrage im Zusammenhange so darstellen, daß gebildete Leser, die der Sache etwas näher treten wollen, als es auf Grund von Agitationsschriften und Zeitungsartikeln in der Regel möglich ist, eine einigermaßen Ee Orientierung und eine An- regung zu ruhigem, tiefem Nachdenken über die wichtige Frage finden.“ Von diesem Gesichtspunkt aus erscheint es gerechtfertigt, daß der Verfasser von statistishen Tabellen abgeschen und das Augenmerk nur darauf gerichtet hat, dem Leser eine Uebersicht über den inneren Wang der polnischen Agitation und die in ihr für das

eutshtum im Osten liegenden großen Gefahren zu geben sowie alle Mittel kritisch zu beleuchten, zu denen der Staat und die deutsche Be- völkerung zur Abwehr dieser Gefahr gegriffen haben und nach Ansicht des Verfassers noch werden greifen müssen. Der erste Abschnitt des Buchs gibt eine „Entwickelung der Polenfrage“ : eine kurze historische Betrachtung über die Ursachen, die zur Teilung Polens führten, und eine Darstellung der polnishen Bewegung unter preußischer Herr- haft. von e kommt hier zu dem Ergebnis, daß die polnische gitation, durch die Erfahrungen der Vergangenheit belehrt, einstweilen (den Lehren des polnishen Politikers und Historikers Kozmian folgend) nur eine Stärkung ihrer „Nationalität“ mit allen Mitteln zu fördern suhe; stets aber mit dem Endziel auch eines politischen Zusammensc(hlusses. Die Entwickelung des polnischen Parteiwesens, ihre Emanzipation von der Führung des Adels, das Zurückdrängen des dann zur Flibrerschaft gelangten polnischen Klerus und das politishe Emporsteigen eines neu entstandenen polnischen Mittelstandes mit extremeren politischen Mitteln und Zielen ist trefflich gezeihnet, wie au der folgende Abschnitt über die polnische

ropaganda den Verfasser als genauen Kenner der polnischen Agitationsmethode und der polnischen Preßverhältnisse zeigt. Sehr inter- estant ist ferner die psychologische Zeichnung des polnischen Volkscharakters und seiner tiefgegründeten Gegensäßlichkeit zu dem Charakter des Deutschen, sowie die Darîtellung der aus dieser Gegensäßlichkeit und der histo- rischen Entwickelung sih ergebenden wirtshaftlihen und fkulturellen Gegensäge zwishen Deutschen und Polen. Der zweite Teil des Buches ist der „Abwehr der polnischen Gefahr“ gewidmet. von alio steht in allen wesentlihen Punkten auf dem seitens der preußischen Staatsregierung in der Durhführung begriffenen Abwehrprogramm. Er billigt durhaus den Grundsay der Regierung, daß die Ostmarken- politik ihrem eigentlihen Wesen nah keine Aggressivpolitik gegen die Polen, sondern eine Schutßpolitifk zu Gunsten des von der polnischen Minderheit mit allen Mitteln bedrängten Deutschen im Osten sein soll. Auch die von der Regierung zum Schuß des eutsh- tums gewählten Mittel finden die Zustimmung des Verfassers, mit Ausnahme der von der Reichsrostverwaltung eingerichteten UÜeber- sezungsstelle. Der Leser findet ‘in diesem Teile des Buches genaue Auskunft über alle eins{lägigen Fragen. "Die allgemeine Staats- polik in der Oftmark wird ebenso eingehend behandelt wie die Einzel- frage: die Stellung der Beamten und des Heeres im Osten, seine kulturelle Hebung, die Ansiedelungspolitik, die sogenannte Industrie- liasierung des Ostens, die polnishe Sprache im Verkehr und im öffent- lichen Leben, die Fürsorge für das Deutschtum in der Volkserziehung. In der Darstellung dieses reihen Materials bat der Verfasser jede Einseitigkeit zu vermeiden gewußt. Vom Standpunkt eines deuts{h- nationalen Mannes zieht er seine Schlüsse; aber jeder in dem bis- herigen Streit der Meinungen laut gewordene oder etwa von Gegnern Widerspruch wird kritisch ge- von patriotischer Wärme durchalübte, a und blind machenden Leidenschaftlichkeit freie macht das Buch besonders wertvoll. Deutschen, die mit den Verhältnissen im Osten nit vertraut, ich über die eminent wichtigen Fragen unserer Ostmarkenpolitik unterrihten wollen, wird das Buch ein ebenso zuverlässiger Führer sein, wie es Journalisten

würdigt. Die zwar von aller ungereccht

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bietet, die gegen jene erhoben zu werden pflegen. Nechtsanwaltschaft Vergleich der Beruféstellung beider von } Kay, Recdtsanwalt in Berlin. Verlag von Otto Lie selbt. Pr. 830 A. Diese Schrift ist als cine Widerlegung der Bedenken entstanden, die der frühere Vorsitzende der brandenburgishen Anwaltskammer, Geheime Justizrat Dr. Lese in der „Deutschen Juristenzeitung®* gegen die Vercinbarkeit des Berufs cines RNechts- mil dem cines Patentanwalts geltend gemacht hat. Die Frage ist an fich zur Zeit von geringer praktischer Bedeutung, da von den verbältnismäßig wenigen deutschen Rechtsanwälten, die vor dem Inkrafttreten des Neichsgesetes, betreffend die Patentanwälte. vom 21. Mai 1900 dberufêmäßig die Vertretung vor dem Patentamt be» zum Ablauf der hierfür gesetten Frist (1. April 1901) sid in die E Y Patentanwälte eintraacn lick, im übrigen aber rforderlichen Bedingungen nament» lid die verlangte oder alademishe Fadvrüfung auf Grund absolvierten naturwifenshaftliher und tehnisher Fächer regelmäßi nit erfüllt werden wird. Immerhin muß dei der zunehmenden Bedeutung dicier Fächer und Patentwesens für unsere wirtshaftliche Entwickelung mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß sowobl Juristen ih diesen Fächern widmen als au NaturwissensGaftler und Tohniker Jura studieren, um die Kenntnis diefer verschiedenen Dilziplinen zu ver» binden. Für soldhe Fälle wird die Frage praktisch, ob der Rechts znwalt und der Patentanwalt fich vereinen lassen. Sieht man in der durch das Reichsgesey geregelten Patentanwaltscha?t mit Kobler cinen freien wissenschaftlichen Beruf, so eden der Verbindung gewiß krinerlei Hindernisse im Wege, da die Tätigkeit vor dem Patentamt prinzipiell und weder der Patentanwalt die iurittifSde Seite nock der Rechtsanwalt die technisde Seite dintanseyen soil und kann. Aber auch wenn man dic Patentanwaltichaft nur als cin Gewerde betrachtet, 0 würde dicses Gerrerde dei der deutigen geieuliden Negelung na der Rechtsprechung des Ehrengerichtöhotes fo wenig wie etwa die Bos tâtigung cines Nechtsanwalts als Direkter ciner Ar engefentauns ju denjenigen gerechnet werden können. dercn Ausübung für cinen Noddts- anwalt unpassend oder ungeeignet wäre. Im Gegenteil dürfte h 2as der Verbindung cine in dodem Maße zu degrüßhende Befr des Patentredts und cine lebdaîte Fêrderuag der Recbtsprechung auf dicefem Gediete crgeden. Jurisprudenz und 'Techuil würden die itcden

Ï F ù | ein reiches und sachlihes Material G ehr aller jener Angriffe

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