1850 / 1 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gen, Wahr i} es, daß diese Jdee noch nichi Gedanken und Bewußtsein aller Personen, aller Jndividuen unseres Zeitalters und Staates durchdrun- gen hat, ja wir leugnen nicht, daß sie sogar vielen Personen zuwider ist; immerhin aber erlangte sie, vorzüglih durch die magyarischen Uebergriffe, eine solhe Kraft und Ausdehnung in Tiefe und Breite, daß sie nah den Naturgeseßzen der Weltgeschichte nicht früher vom Schauplagze abtreten wird, als bis sie ihren Lauf durch alle Stadien ihrer naturgemäßen Enifaltung vollendet hat, Die Gegenden und Personen, vor- züglich in Oesterreih, welhe bis zum heutigen Tage in na- tionaler Hinsicht indifferent oder apathisch sind, werden es in in zehn, in zwanzig oder dreißig Jahren nicht mehr sein; folgerecht gewin- nen die aus den Nationalitätsverhaltnissen genommenen Triebfedern im Staate, welche bisher Manchem leicht zu sein scheinen, je weiter, desto mebr Gewicht und Bedeutsamkeit, Wer bei der Regierung die Wahrheit dieses Sayhes sih verheimlichen oder vollends leugnen wollte, befände sich in einer unseligen Täuschungz ja, alles Bemühen, gegen dieje Strömung unjerer Zeit Dämme zu bauen, wäre thöriht, und alle menschlichen Bemühungen und Mittel dawider wären von nicht besserer Wirkung, als wenn man ge- gen den Wind bliese, wodurch sich, dessen Richtung weder ablenken noch ver- ändern läßt.

„Um kirchliche und religiöse des ganzen Europa durch mehr als ein Jahrhundert sehr grausam und blu- tig, bis sie, von beiden Seiten entkräftet, sich endlih zum Frieden neigten, d. i, zur Erkenntniß und Achtung gleihmäßiger Rechte, oder zum Grund- saße der Gleichberehtigung. Soll die Jdee der Nationalität zu ähulichem langwierigem Blutvergießen führen , dessen Anfang wirklich im Jahre 1348 geschah ? Wir wollen hoffen, daß nimmer; weil dasjenige, wozu nach einem noch so langen, noch so blutigen Kampfe alle Parteien sih doch endlich hinneigen mußten, nämlich das Prinzip der Gleichberechtigung der Natio nali'âten, wenigstens bei uns in Oesterreich, schon im voraus a erkaunt, ja, als Grunddogma in dem ganzen Reiche verkündet is, Der Kampf darum fann daher nur dann noch entstehen, wenn der de jure hon anerkannte und angenommene Grundsay der Gleichberechtigung de facto irgendwo vertept würde,

„Was i} aber mit Rücksicht auf die Vergangenheit die jeßige Herr- schaft des Grundsazes der Gleichberechtigung in Oesterreich anderes, als die Emancipation des fslavischen und rumänischen Clementes von der Herr- schaft des Germanismus und Magyarismus (von den minder weikgreifen- den Verhältnissen in Jstrien, Dalmatien und Galizien können wir für dies- mal \chweigen), Die Deutschen und die Magyaren waren vor dem März 1848 die herrshenben Nationen in Oesterreich, die Slaven und Numanen die dienenden, jene waren die Bedrücker, diese die Unterdrückten. Bei Ver- fündigung der Constitution im März 1848 mußten jene, wenn sie in der That, so wie sie sagten, die Freiheit wollten, folgerichtig auch ihrer bisher widerrechilih usurpirten Oberherrschaft, so wie die großen Grundbesizer ihrer Herrschaft über Unterthanen, entsagen. Die Deutschen thaten dies auch gleich in der Theorie, aber die Praxis hinkt bis heute noch weit hinter dieser nah z die Magyaren widerseßten sich dem, wie in der Praxis, so in der Theorie, wofür sie aber jet wie bekannt, schmerzlich bu ßen müssen,“

„Die Freiheit ist überhaupt nur da möglich, wo alle Theilnehmer einer Gesell- schaft, sie mag was immer für eine sein[, gleiches Necht genießen, wo Niemand ein geborner Herr, Niemand ein geborner Sklave eines Anderen islz diescm steht aber durchaus nicht entgegen, daß zur Erreichung des Gesellschaftszweckes die Einen an der Spitze stchen, leiten und befehlen, die Anderen ihuen fol- gen und sich leiten lassen, d. h, gehoren, Jn einem freien constitutionellen Staate haben die Geseße für alle Staatsbürger gleiche Giltungz was dem Einen recht ist, muß auch dem Anderen recht sein, und Niemand darf von dem gemeinschaftlichen Gesezge und Rechte ausgeschlossen sein, Mit einem Worte, die Constitution is nur die Durchführung im Staate jenes bekannten und ewigen Grundsazes allen Rechtes und aller Gerechtig- keit; Was du nicht willst, daß dir geschehe, das thue auch Anderen nicht! Jedwede Bevorrec( tigung, jedwedes Privilegium, jedwede Unterordnung, welche sih nicht natürlih und unabweislih aus der Nothwendigkeit der Erreichung des Staatszwecke ergiebt, is nihts Anderes, als thatsächlich Rechtsexception, also cine Negation des Rechts, d, h, Unrecht, Ungerechtig- keit, Widerrechtlichkeit, - edes derartige Vorrecht kann demnach nur dur: bloße Gewalt, nie rechtliherweise im Staate eingeführt und erhalten werden; Gewalt bringt dann überall den Zustand des Krieges mit sich, in welchem jedes natürliche Recht verleugnet wird, dahinschwindet und zu Grunde geht.

„„Wenn wir diese in ih selbs klaren und unwidersprehlichen Sätze auf die thatsächlihen Verhältnisse der Völker in Oesterreich anwenden, so können wir uns nicht verbergen, daß bei einer so mannigfachen Verschieden- heit dieser Völker deren vollständige Gleichberehtigung nicht nur als eine unabweisliche Bedingung der ganzen Constitution, soudern als moralische Grundlage des Reiches selbst im Allgemeinen betrachtet werden muß, daher auch von twas immer für ciner Ueberordnung des Germanismus und Ma gyarismus über die Slaven und Rumänen nirgend mehr die Nede sein kann und darf, Jm anderen Falle würden wir wieder aus dem Bereiche des Rechts in Bedrückang und Unrecht verfallen, der Nechtsstaat würde sich uns in einen Gewalistaat, der Friede in einen, wenu auch scheinbar ersti- ten, Krteg verwandeln.

„Zst das Alles wahr, was wir bisher vorgebracht haben, so ist die Frage über die Centralisation, welhe unser Ministcrium ín Oesterreich einzuführen und zu begründen sih bemüht, von selbst entschieden, Diese Centralisation paßt nicht für Oesterreich, {hon aus dem Giunde, weil sie in s{huurgera- dem und unvermeidlichem Widerspruche mit der moralischen Grundlage des ganzen Reiches und der Constitution, mit der Gleichberechtigung der Na- tionalitäten steht, T

Tnteressen kämpften vor Alters die Völker

Das Ministerium pflegt zwar auch von der Gleichbe- rechtigung zu sprechen, allein, wenn wir die Art und Weise erwägen, auf welche es dieselbe durchzuführen bemüht is, müßten wir seine Denkungsart in der That so formulirenz Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Oesterreih mit Ueberordnung des Deutschthums.“ Jst dies noch Gleich- berechtigung? Kann eine solche Ueberordnung anderen Nationalitäten mit Necht und ohne Gewaltanwendung diktirt werden? und kann mit solcher Gewaltanwendung der Friede und die Dauerhastigkeit des Reiches befestigt werden 7

„Wir wollen hier nicht streng in die Wagschale legen, warum z. B. in Ungarn jeßt überall deutsche Administration eingeführt wird; die Ungarn be- finden sich noch immer im Kriegszustande, und das is nicht der ordentliche constitutionelle Znstand. Auch darauf werden wir jeßt nicht so sehr beste ben, warum böhmischen Behörden vor einigen Monaten untersagt wu: de, sich unter einander der böhmischen Sprache zu bedienen z dieser in jed.r Be- ziehung unverantwortliche Schritt scheint auf unconstitutionellem Wege von der Regierung erschlichen worden zu sein und wird, so Gott will, bei den neuen Aemtern keine Hültigkeit haben, denn er übersteigt selbst jene Grän- zen, welche das Ministerium selbst sih bei seiner Centralisation gesetz! hat, Ziehen wir nur jene Verhältnisse in Betracht, welche aus der Verfassungs- Urkunde vom 4, März nothwendigerweise und unausweichlih sich ergeben sollen,

(„Durch die §§, 35 und 26 der Verfassungsurkunde sind alle höheren nationalen Bestrebungen und das gesammte politische parlamentarische Leben an das einzige Centrum des Reichs, an den Neichstag, gewiesen; denn die Landtage haben blos gewisse „Anordnungen“ über ihre häuslichen weniger wichtigen Angelegenheiten zu treffen, Konsequenter Weise wird jenes alles absorbirende Centrum entweder zu einem wahren babylonischen Gewirr, oder eine einzige Sprache (z. B, die deutsche) wird de facio als Centralsprahe angenommen, Dadurch aber werden alle übrigen Landes- sprachen für immer von jedem öffentlichen parlamentarischen Leben feru gehalten.

¿An diesem einen Schlage wird es aber noch nicht genug sein, denn die Eentralregierung wird derselben Sprache sich bedienen und auf ähnliche Weise alle übrigen Sprachen aus allen Sphären der höheren Administra tion verdrängen, Eine solhe Ungleichheit wird dann nicht nur alle die eit- len Reden von Gleichberechtigung der Nationalitäten bis guf den Grund Lügen strafen und eine bloße Täuschung als moralische Grundlage des Staates aufstellen, sondern sie wird auch todesgefährlih für alle jene Völker), die außerhalb Oesterrei entweder gar nicht existiren oder doch ein politisches Leben nicht entfalten können. Ein Volk, dem jede nationale politische und parlamentarische Bewegung sür immer genommen iff, während seine Nachbarn dieselbe in vollem Maße genießen, is unrettbar früher oder später seinem Verfalle als Volk preisgegeben, und gegen ein solches Absterben giebt es auf ver Welt kein

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Heilmittel. Jn einem sclhen traurigen Falle würden sih daher nicht nur die Czehen und Magyaren, sondern auch die Südslaven und Rumänen befinden; denn auch diese wollen und können sich nicht mit der Hoffnung vertrösten, daß etwa ihre Stammsbrüder in der Türkei ihnen mit dem Bei- spiele eines öffentlichen politischen Lebens vorangehen werden. Alle diese Völker können daher, wenn sie auch uoch so gern wollten, in die erwähnte Centralisation nicht willigen, weil sie sonst damit ihr Todesurtheil unter- schreiben, an sich einen Selbstmord begehen wurden. Kein ehrlicher Volks - Repräsentant könnte mit gutem Gewissen dies am Reichstage zu- geben, und wenn er es auch thâte, fo wissen wir nicht, ob ein jolchex Schritt mit Recht Play greifen könnte, indem unmoralische Gelübde und Berpflich- tungen nah göttlichem und menschlihem Rechte als nicht bindend aner- kannt werden. S i :

Was is also zu thun, daß man sih in solhen Widerwärtigkeiten und Verlegenheiten nah Möglichkeit zurecht finde? Die Abhülfe ist da wenig- stens in der Theorie sehr leiht, aber auch in der Praxis nicht unmöglich. Man braucht nur einfach einige T heike des §. 36 in den §, 35 zu vex seßen und danah das ganze Verfassungs - Gebäude aufzuführen. &s i nothwendig, den einzelnen österreichischen Völkern so viel Autonomie, so viel freie politishe Bewegung, }o viel eigenes parlamentarishes Leben zit gönnen, als hinreiht, daß ohne Beeinträchtigung der Einheit tes Neiches die Gleichberechtigung der Nationalitäten zur Wahrheit werde, und als nothwendig ist, daß nicht nux die wirkliche Gefahr, sondern auch der \{menzlihe Anblik des Helotismus bei den Einen, der Herrschaft bei den Anderen entfernt werde. So lange noch die Völker Ursache haben werden, für ihre Nationalität fürchten zu müssen, so lange wird in Oesterreich we- der Zufriedenheit noch Friede herrschen. Und werden in dieser Beziehung nicht Garantieen dunh den Staats-Organi8mus selbst geboten, so wird das Ministerium gewiß vergeblich liebliche Reden vershwendenz; das Mißtrauen, das seit Langem tausenderlei Anhaltsgründe hat, wird sih immer weiter ver- breiten, alle Stüßen und alle Bande der Ergebenheit und Liebe lockern.

„Die Frage, was in Oesterreich gegründeter und ursprünglicher is, die Reichs-Centralgewalt oder die Gewalt der einzelnen Kronländer und Völ fer, und ob jene dieser als Maß dienen soll oder umgekehrt, scheint uns in der That gerade so überflüssig, müßig und anstößig zu sein, als andere ähnliche Fragen, wie z. B. die über Fürsten- oder Volks - Souverainetät. Diese Säpe einander absihtlich entgegenstellen, in ihnen ven Widerspru ch aufsuchen und um den Vorrang des einen oder des anderen streiten, kann end- lich nur zu Unsinn und Ungerechtigkeit führen. Rie beim Menschen bei der wirklichen Trennung der Seele vom Leibe der Tod eintritt, so auch im staatlihen Organismus, wenn dessen organische Anfänge und Grund- lagen sich gegenseitig zu bekämpfen anfingen. Wiewohl es 1in- zwischen unmöglih i, bei einer jeden menschlihen Handlung zu bestimmen, inwieweit sich bei derselben der Verstand oder Geist, und inwie- weit der sinnliche Theil oder Leib sich dabei betheiligt hat, so wird doch m Allgemeinen die summarische Erkenntniß der geistigen und der förperlichen Sphäre dadurch niht vernichte. Discretion und guter Wille wird da von beiden Seiten jedenfalls nöthig sein.

„Nach unserer Meinung bedarf die Einheit des österreichischen Reiches, wenn sie untrügerish und unumstößlich sein soll, für ihr Centrum oder für das „Reich“ im Allgemeinen nothwendig blos nachfolgende Angelegenheiten und Objekte: 1) Den Kaiser und sein Haus oder seine Familie; 2) äußere Angelegenheiten; 3) Land- und Seemacht; 4) Reichsfinanzenz; 5) Handels- Angelegenheiten und daher auch 6) Communications-Organe oder Mittel im Reiche überhaupt. Weiter ist noch, wenn auch nicht dringend noth- wendig, so doch sehr wünschenswerth, daß das, was in einem Theile des Reiches Recht is, im anderen nicht als Unrecht angesehen werden soll

„Aus dieser Auseinanderseßung wird jeder Unbefangene erkennen, da} wir dem Whifkungskreise der Central - oder NReichsgewalt durchaus nicht unzureichende oder enge Schranken seßen wollen, Mit den für die erwahn- ten Gegenstände nothwendigen Ministerien wäre die Einheit des Reichs desto hinreihender und dauernder befestigt und gesichert, wenn selbst z. B. der Grundsay ausdrücklih ausgesprochen und bestäiigt wäe, daß nicht blos jede Festung, sondern selbst jede Kanone, welche immer sich innerhalb dex Gränzen des österreichishen Reichs vorfindet, ausschließlich in den LWir-

fungskreis der Central- oder Reichsgewalt gehört,

Danach sollten und fönnten alle übrigen Staats- und Nationa gelegenheiten in Oesterrcich den Landesregierungen und Landtagen odc Autonomie der Nationalitäten überlassen bleiben; wie sich von jelb| steht, unter der Leitung und dem Schuy derselben exekutiven Macht,

auch in der Monarchic thätig is und ausschließlich dem Monarche Negenten zusteht, Wir beabsichtigen gewiß keine Beschränkung de

und der Prärogative des Herrschee®#, fondern nur einen angemesseneren und naturgemäßeren Mechanis8mus ihrer Wirksamkeit.

alle die gewöhnlichen Vorwürfe von unserer angeblichen Jlloyali Wühlerei, unserem Separatismus 2c. dorthin, woher sie zu kommen pflegen, in das Bereich der Lüge und Verleumdung.

„Wie aber die Landesregierungen in Oesterreich organisirt sein soilen, damit sie nicht bisweilen in Zwiespalt weder mit sich selbst, noch mit dex Centralgewalt gerathen, das ist freilih die Sache einer weit längeren Le- duction, als sich in einem Journal-Artikel umfassen läßt, Wir wenizstens fónnen uns jeßt nit iu diesen Gegenstand tiefer einlassen und wollen nux summarisch und im Allgemeinen unsere Ansicht von dieser wichtigen Ange- legenheit skizziren,

„Wir machen kein Hehl daraus , daß wir wünschten, die Ministerien, welche jeyt die Herren Bach, Schmerling und Thun in Wien innehaben würden entweder ganz aufgehoben oder wenigstens in ihren Wirkungs8kreijen derart beschränkt, daß alle ihre laufenden Geschäfte von eigenen Landes oder National-Ministerien besorgt würden, Jeder größere Komplex oder jede National-Gruppe von Kronländern hätte an der Spiße 1ihre1 gesammten Administration einen Minister, der zwar ein Kollege der Neichs oder Wiener - Yiinister wäre, aber in der Haupistadt der ihm untergeord- neten Länder wohnte und dem Ministerialrathe für alle Zweige der Lan- des - Administration untergeordnet wäre, Solcher Minister müßte es im ganzen Reiche wenigstens sieben geben, und zwar für die 1) deutschen, 2) czecisch -slavishen, 3) polnisch - russinischen, 4) magyarischen, 5) rumä- nischen, 6) südslavischen und 7) italienischen Lander. Neben ibnen muüß!e cs eben so viele Landtage und Cassationshöfe geben. Sollte eine größere Anzahl festgeseßt werden, wären wir dem auch nicht so sehr entgegen. Diese Minister müßten freilih regelmäßig vertrauliche Miitheilungen überädie Berathungen und Beschlüsse ihrer Reichs-Kolleg. n erhalten und, wo es nöthig, auch selbst zu ihnen nach Wien fahren, Von dem Zeitpunkte an, da Eisenbahnen und Telegraphen nach allen Hauptstädten auslaufen , ließe sih diese Einrichtung ohne wesentliche Schwierigkeiten durchführen. _

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Der Hauptvortheil einer sol- hen Einrichtung aber wäre der, daß alle Staats- und National - Angele genheiten, die unter dem Landes-Ministerium stehen, sich bis in die höchsten Instanzen in der Nationalsprache abthun ließen, und daß der Grundsaß der Gleichberehtigung der Nationalitäten mithin aufhören würde, ein bloßes Blendweik zu sein,

„Wir wollen diese Jdee hier nicht eines Breiteren behandeln. Für den Kenner der Sachlage und für den wohlwollenden Leser haben. wir sie wohl deutlih genug bezeihnet, Auch wollen wir uns über minder wichtige Einzelheiten (bei welchen nämlih das von uns ausgesteckte Ziel sich so oder anders immer wieder erreichen läßt) mit Niemanden muthwillig veruneini- gen. Was aber unsere alten Feinde betrifft , wissen wir, daß, wenn wir auch in purer Aufrichtigkeit selbst unser Blut und unsere Seele vor ihnen ergössen, sie uns doch immer weiß Gott welcher Schlechtigkeiten und Frevel beschuldigen werden, Darum däucht es uus, daß unser weiteres Neden hierüber auch überflussig wäre, Nur einige besondere Punkte müssen wir noch mit wenigen Worten berühren.

„Ver Allem glauben wir, daß es wohl erwogen werden müsse, ob ein und derselbe Zweig der öffentlihen Administration (z. B. Schulwesen) un- ter -die Neihs- und Landes-Regierung getheilt werden solle, Neibungen zwischen beiden werden unausweislich" scin, da jede ihren Wirkungskreis der anderen gegenüber erweitern wollen wird. Daher is es durchaus nöthig, daß jeder solche Zweig ganz und untheilbar nur einer Gewalt unterworfen werde, Selbst dort, wo die Theilung freilich unvermeidlich is , namentlich im Finanzfacb, wünschten wir, daß z. B, alle indirekten Steuern ganz und ohne Ausnahme der Reichsgewalt, Die direkten Steuern dagegen der Lan- desgewalt zugetheilt würden, freililz mit der Klausel der Absührung eines bemessenen Betrages in die Reichskassen, wie es bisher geschah. Jm gegen- seitigen Fall wird gewiß entweder die Reichssteuer oder der Landes- zuschlag von den Kontribuenten a!s ein OPpus supéererogaticnis, als eine ârgerlihe und überflüssige Last angesehen werden und hier wie

Und darum verweisen vir

da das Staats-Juteresse darunter leiden, Nur dur solhe Theilung und Jsolirung der einzelnen Gegenstände im Staats-Organismus läßt sich für die Zukunft gefährlichen Reibungen vorbeugen. ; '

„Wir haben bisher die österreichishe Centralisation aus scließlich vom nationalen Standpunkte aus betrachtet, weil dieser für uns der wichtigste ist, Bedenken wir aber, wie in Frankreich, diesem Staate fast eines Stam mes und einer P®ationalität, viele der erleuchteisten Patrioten das einzig mögliche Heil in dessen Decentralisation suchen, so werden wix uns gern

überzeugen, daß diese Frage auch andere schr wichtige und gefährliche S ei-

ten habe, in deren Beleuchtung wir uns jedoch hier nicht einlassen wollen. „Uebrigens dürfen wir unser Dafürhalten nicht vershweigen, daß, #o nothwendig sich jeßt {hon die Errichtung eines eigenen Reichsrathes in Oesterreich nah den §§. 96 —98 der octroyirten Verfassung herausstellt, ein folches Bedürfniß noch viel dringender bei Errichtung der obenerwähn- ten Landes-Ministerien hervorträte. Dieser Neichsrath, aus den erfahren- sten und bei allen osterreichischen Völkern am meisten in Ansehen stehenden Männern zusammengeseßt und etwa aus einem engeren Rathe (dessen Mit- glieder stabil in Wien wohnten) und einem Apeiteren Rathe (der über alle Lander zerstreut wäre) bestehend, hätte die Pflicht, mit seinem Gutachten in jeder Staats - Angelegenheit sowohl den Ministern als au dem Mo- narchen Jelbst beizustehen, und zwar unter der Bedingung, daß es sowohl dem Kaiser als den Ministern stets völlig frei stände, nah ihrem eigenen Srmesjen die Meinung dieses Rathes zu beachten oder nicht. Das würde mehr als manches andere Mittel zur Einheit, zum Bestande und zur Wohl- fahrt des Reiches beitragen , seine Politik nah Jnnen und Außen festigen und konnte und dürfte nicht den constitutionellen Grundsäßen und dei Freiheit der österreichischen Völker im Wege stehen. i „Schließlich müssen wir noch einen Einwurf beantworten, welcher den Geg- ‘der Centralisatiou.in Oesterreich am häusigsten gemacht wird. Man sagt näm- ), die Regierung Oesterreichs müsse kräftig und durchgreifend und darum or Allem an einem Orte und in einer Hand konzentrirt scin. Wir wissen zwar nicht, ob derjenige immer kräftig ist, der sich mit der Natux und dem Rechte in Kamps einläpßtz daß er aber endlich in einem solchen Kampfe immer fallen muß, daran zweifeln wir niht, Es scheint jedoch, daß unsere Gegner in ihren Reden vielleicht unwillkürlich verschiedene Begriffe verwechseln, indem sie nämlich von einer kräftigen Regierung sprechen und darunter eine bequeme neinen, Jst dem so, wollen wir ihnen durchaus nicht widersprechen, halten aber dafür, daß die Bequemlichkeit keinesweges unter die ersten Erforder- nisse einer constitutionellen Negierung gehört, Bequem in der staatlichen Leitung ist nur der Despotismus und die Barbarei; erleuchtete únd frei- sinnige Regierungen ließen sih von jcher die Achtung der tausenderlei Staats- und Gemeinde-Juteressen angelegen fein und konnten daher weder, noch wollten sie ihre Bequemlichkeit als die wichtigste Sache im Staats- Organismus geltend machen. Prag, 21, Dezember. Fr. Pala y,“ Diese Mittheilung wird vom Lloyd mit folgenden Bemerkun gen begleitet: „Ob Centralisation, ob Föderalismus, i} nicht dié Frage, welche in Zukunft die Politiker Oesterreichs zu beschäftigen hestimmt ist. Oesterreich is nach der Charte vom 4. Márz kein streng centralisirter Staat, wie Frankreich, und selbst die Gegne1 der jeßigen Staats Organisation beabsichtigen niht das Föderativ Prinzip in seiner Reinheit, wie es etwa in den Vercinigten Staa ten der Verfassung zu Grunde liegt, hier einzuführen. Die Par teien, wovon die eine an der Verfassung vom 4. März festhält, wovon die andere eine Revision derselben im Sinne größerer poli ischer Befugnisse der Kronländer wünscht, stehen einander nicht \hrof gegenüber. Die eine Partei gesteht der anderen zu, daß einé unbcdingte Einheit in der Leitung der höchsten staatlichen Angele=- genheiten nothwendig sei, und es wird jener wiederum von (Gegnern zugestanden, daß die Rechte der verschiedenen täten ungekränkt erhalten werden müssen. Die die beiden Parteien einschlagen, sind verschiedene, einander \chnurstracks entgegengeseßte. Die höhere atte bezüglich dieser wichtigsten aller Fragen, welche bei sion des Berfassungswerkes entschieden werden mußte, beginnen. Herr Palacky hat es übernommen, Partei, an deren Spibe er steht, dieselb Schrift wird es bezeugen, daß ein fähiger abe auserlesen worden. Das Feld für dié j unermeßlich groß war, daß die streitenden Parteien Gefahr liefen sid zu suchen, ohne einander finden, ist auf eine den Regeln der Nissenschaft angemessene eingeengt unD abgejted vorden Den Streitern ist ein Tournierplaß geblieben, just gr i ihre Fehde auszukämpfen Wir haben bei BVurchlesun des Herrn Palaky das Bergnügen empfunden, welches mal! ruhigen, klaren und retdlihen Darstellung der Ansichten selbst politischen Gegners fühlen muß. Eine besonders große Freude es uns gemacht, wahrzunehmen, daß keine unausfüllbar( Ansichten der beiden großen Parteien in Oesterreich trennt fönnen dem berühmten czechiscchen Partcisührer das Verdienst absprechen, den Kampf, welchen die Geister mit einander führen missen, in einer höchst würdigen Weise eingeleitet und die Möglich keit dargeboten zu haben, in einer leidenschaftslosen und griündlichen eite die ¿Frag welche die dsterreichischen Völker mehr als je di andere bctreffeu muß, zu erörtern.“ Die für Erzherzog Johann bestimmten Absteige-Zimmer in der Kaiserlichen Hofburg werden, dem Llo yd zufolge, bereits geheizt Der Lloyd meldet: „Die Reduzirung der Reserve=-Batailloné wird ün Monat Jauuar vor sich gehen z jene des Armee-Corps in Böhmen aber bleiben bis auf weitere Anordnung in ihrem alten Stande. Erzherzog Albrecht wird eine Bereisung des au der Gränze aufgestellten Armee-Corps vornehmen. Die Brigade Gi neral-Major Steininger der hiesigen Garnison ist gestern nach €1 haltenem Befehl mittelst Nordbahn zur Verstärkung des Armee- Corps in Böhmen dahin abgegangen.“ Der zum Militair=Kommandanten in Mailand und zum Civil Gouverneur in der Lombardei ernannte Feldmarschall - Lieutenant Karl Fürst Schwarzenberg is vorgestern auf seinen Posten nah Mailand abgereist.

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Inne brue, 22 De, Die Innsbr. Zig. heut tolgendos Schreiben des Erzherzogs Johaun an den Pr, Enncmoser in Mün chen mit:

„Frankfurt, 16. Dezember 1849, Seitdem ich Sie gesehen (Frankfurt, Ende September), ist neuerdings eine ziemlich lange Zeit verflossen, eine für mich niht weniger bittere Zeit, als die frühere. Jeßt wird es nun mit meinem Abgehen Ernst, in weni gen Tagen werde ich von meiner bisher bekleideten Würde abtreten und dann mich sogleich der Heimat zuwenden. Wenn man bei meinem Abgehen von mir eine Ansprache an das deutsche Volk er wartet, so irrt man sich sehr z; nicht, daß es mein Herz nicht drängt, gar Bieles zu agen, aber lebt, wo alle Leidenschaften rege, alle Parteien rührig sind, wo es unmöglich ist, wenn man auch streng wahr und parteilos bleibt, nicht Anlaß durch die jedes Wort ausbeu- tende und auslegende Presse zu mannigfaltigen Erörterungen zu geben, und dadurch die Aufregung zu vermehren, muß ih meiue Gefühle, meine Ansichten und mein Urtheil kundzugeben, einer späteren Zeit vorbehalten. Ich ziehe daher vor, jede Aufregung, jedes Urtheil, mich betreffend, für diesmal zu tragen, und das leßte Opfer noch durch mein Schweigen zu bringen. Schweigen ist auch reden und hat eine Bedeutung z die Folge dürste es beweisen. Einen Abschied zu nehmen, welcher aus bloßen, wenn noch so s{önen Phrasen be stehen würde, kann nicht befriedigen, und wäre unpassend jener Achtung, die ih Deutschland stets zollte, und unwürdig der Stel-= lung, die ich einnahm. Mir \cheint (ih will hier nur ein paar Gegenstände als Beispiel anführen) ein festes Ausharren in

der lehten Zeit, . so lange als es nur möglich war, im steten Kampfe mit Hemmnissen und Beschränkungen jeder Art, mein treues Bewahren des einzigen Gemeinguts Deutschlands, seiner Fsotte, welche ih als ein mir anvertrautes Pfand betrachtete, das Abwarten des Beitritts aller Regierungen zu dem neuen Provijo rium, so lange es nur möglich war, sind Belege meines redlichen LYillens und Handelns und meiner Treue, wo es auf Bewahrung gemeinsamer Interessen, auf Erhaltung des Friedens ankommt. Es gâbe noch viele Gegenstände zu berühren, allein ih will davon keine Erwähnung machen;z sie liegen so klar da, und die Geschichte wird die Wahrheit kundgeben. Ich habe Jhnen in Kürze meine Ansichten nun mitgetheilt; wenn ih auch mich nach meinem heimi hen Heerd sehne, um meinem Gemüthe eine Erholung zu gönnen, jo scheide ich aus Frankfurt mit einem wehmüthigen Gefühle, wenn ich denke, was hätte werden können, und was geworden ist, und wo die Schuld liegt. Man hätte dem deutschen Va terlande mehrerlei Leiden ersparen können; denn wir sind vom Ziele weit entfernt, Während meines anderthalbjährigen hie sigen Aufenthaltes habe ih so fleißig wie möglih gesammelt; diese Mühe soll niht verloren sein; ich will mich über eine Zusammen stellung des Ganzen machen, allein dermalen is es niht möglich, Jede ich selbst nehme mich nicht aus ist in jebiger Zeit in einem gereizten Gemüthszustande, wie kann man da mit der nothwendigen Unbefangenheit die Ereignisse darstellen, und die Men welche wirkten; und dies ist nothwendig, wenn es der Nach als ein brauchbarer Beitrag zur Geschichte unserer Zeit hin [assen werden soll. Für Deutschland, das mir immer theuer t, fann ih für dermalen nur die besten Wünsche ma- chen, und da, wo man mich hören will, \spreben. Nach- dem man in Folge der in Oesterreich eingetretenen neuen Gestaltung für gut befunden, ohne daß ih es begehrte, nih von meiner bisher durch 49 Jahre bekleideten Stelle eines Direftors des Geniewesens zu entheben, folglich mich kein Geschäft selt, so ziehe ich nah meinen kleinen Besißungen; meine cigenen, urch längere Zeit vernachlässigten Angelegenheiten, die verschiedenen Bereine, die i1ch in das Leben gerufen, und welchen ich vorstehe, die Zusammenstellung meiner seit dem Jahre 1800 gesan- Materialien und meines seit 1808 geführten Tagebuchs ge mir genug Beschäftigungz übrigens bin ich stets bereit, meinem er und Vaterlaude zu dienen. Diesen Winter wollte ih in eran zubringen, denn sowohl mir, als meiner Frau thut es Noth, einem wärmeren Klima - während der rauhen Jahreszeit nachzugehen, um den gichtisch =katarrhalishen Anfällen zu entgehen ; dies ist für den dermaligen Winte1 ht mehr möglich, ih muß es für den nachsten ver)\chieben. Sie, bis ich das Vergnügen habe, Sie wiederzusehen, recht aufrichtigster Johann.“ 201 O Anno 09) deutshen Frage. (Fortseßung.) Nr. 29 g. Grankfurt, den 5. Juni 1849. neihs=Ministerraths an die Herren Bevollmäch Centralgewalt, Freiherrn von Sternenfels, von ordan, Etgenbrodt, Liebe, Francke, Karsten, Mosle, öreiherr von Holzhausen, Kohlschütter, Vierthaler, Elder, Kirchenpauer; zu Händen des Herrn Freiherrn von

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annover.

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Daun oer,

26, 2, crste dieser Fragen betrifft das Verhalten, welches die ilgewalt den neuesten Schritten der Kronen Preußen, Sachsen Hannover gegenüber zu beobachten gedenkt, Ihre Beantwo1 ing durfte sich aus den bestehenden staatsrehtlichen Normen ohne entiche Schwierigkeit ergeben. Die drei genannten Regierun

n elnostheils, veranlaßt durch die gegenwärtigen Zeit

ein vorläufiges Shußbündniß geschlossen, anderen

i deutschen Regierungen deu Entwurf einer rsa\jung mit der Absicht vorgelegt, darüber eine

Siande zu bringen. Die Befugniß zu jenem

E Qu dem ri, 11 der Bundesakte abgeleitet

no kanu von der provisorischen Centralgewalt, welche an Stelle

Bundestages getreten ist, eben so wenig angefohten werden

on dem lelzteren, da erst mit ihrem Aufhören das neue deutsche

in Wirksamkeit tritt und bis dahin nothwendig das gelten muß, wenn uicht inzwischen jedes rechtliche Band den deutschen Staaten wegfallen soll. Was aber die er Vorschläge in Beziehung auf die künftige Reichsverfassung t, so bedarf es rüdcksichtlich derselben wohl nur der Bemer 1g, daß die Centralgewalt nah dem Geseße vom 28. Juni v. I. r Errichtung dieser Verfassung völlig fremd is und daher auch Vorschläge nur insofern berührt wird, als sie zu einen m und damit zum Aufhören ihrer Functionen führen. b aber dies der Fall sein wird, hängt von dem Verhalten ab, lhes die übrigen deutschen Staaten auf die Anträge der drei genanuten Königreiche beobachten, weshalb der Unterzcichnete sich ck (1 nste Bitte erlauben muß, daß die Herren Unterzeichner der Zten d. M. ihn von den Absichten, welchc ihre Regie er fraglichen Beziehung hegen, nach vorgängiger An

enselben geneigtest in Kenntniß seßen wollen.

(gez.) von Wittgenstein. Nr. 29h.

; u 26sten v. M. zu Berlin abgeschlossene Bünd zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit Deutsch lands, über dessen erfolgte diesseitige Ratification die betreffende Verfügung vom heutigen Datum das Nähere besagt, hat zu einer Berhandlung zwischen den Bevollmächtigten der Regierungen, welche

von der National - Versammlung beschlossene Reichsverfassung

rkannt haben und dem Ministerium der provisorischen Central= ewalt Anlaß gegeben, in welcher das leßtere über das Verhält- niß jenes Vertrages zu der bestehenden Geseßgebung des deutschen Bundes si in einer Weise ausspricht, welche die volle Anerkennung der Königlichen Regierung gefunden hat, :

Das Nähere über jene Verhandlung wolle der Herr Gesandte aus den in Abschrift anliegenden bezüglichen Noten vom Zten und ten d. M, ersehen.

Wir beauftragen den Herrn Gesandten, diese Stücke auf ver- traulichem Wege zur Kenntniß der Königliéh preußischen Regierung zu bringen, und damit die Bemerkung zu verbinden, daß die K6: nigliche Regierung mit Vergnügen bereit sein würde, einer aner- fennenden Bezeugung der betheiligten drei Regierungen gegen das Präsidium des Reihs-Ministeriums ihrerseits beizutreten,

Hannover, den 10, Juni 1849. ;

Königliches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,

: (unterz.) Graf von Bennigsen, An den Herrn Gesandien, Grafen Knyphausen zu Berlin,

ubrigen

V C In Erwiederung des geehrten Schreibens des Königlich hannoverschen Gesandten 2c. Herrn Grafen zu Inn - und Knyphausen vom 12ten d, M., worin derselbe die Bereitwil- ligkeit der Königlih hannoverschen Regierung ausspricht.

3 eine anerkennende Bezeugung der drei verbündeten Regierungen gegen das Prásidium des Reichs-Ministeriums wegen der Art, wie dasselbe sich in seiner Zuschrift an die Bevollmächtigten vom S5ten d. M. über das geschlossene Bündniß ausspricht, ihrerseits beizu- treten, beehrt sich der Unterzeichnete zu bemerken , wie es wohl am angemessensten sein dürfte, wenn die drei verbündeten Regierungen vou einer Korrespondenz des Neichs-Ministeriums mit den Bevoll mächtigten der Regierungen, welche die von der National-Versamm lung beschlossene Reichs-Verfassung anerkannt haben, nicht offiziell Notiz nehmen. Wenngleich es den verbündeten Regierungen nu1 erwünscht sein kann, daß die provisorische Centralgewalt die Berech tigung derselben zur Schließung des Bündnisses auf Grund des Art. 11 der Bundesakte nicht bestreitet, so möchte dieselbe doch in einer bestimmten Acceptation dieser Erklärung leiht die Anerken nung ciner Kompetenz erkennen wollen, welche zuzugestehen bei dez gegenwärtigen Lage der Dinge kaum rathsam, jedenfalls nicht n& thig erscheinen dürfte.

_ Der Unterzeichnete benußt 2 Berlin, den 14, Juni 1849,

(gez.) Graf £

An den Herrn Grafen zu Jun- und Kny Nr, 29d.

Die in der Mittheilung vom 10ten d.

23 Tanüi phaujen

L. i {L gen die Königl. ßische Regierung zur Theilnahme an einer anerkennenden B gung gegen die provisorische Centralgewalt über die Art und wie leßtere, den 28 kleineren deutschen Staaten gegenüber, #\ den Bündnißvertrag vom 26sten 9 unter anderem die Darlegung des Wunsches, daß das der verbündeten Regierungen und namentlich auch Preußens | provisorischen Centralgewalt ein möglichst freundlihes werden und als Mittel dienen möge, um Schwierigkeiten, die einer energischen Verfolgung der ausgesprochenen Vertragszweke sich | einer Seite entgegenstellen könnten, mit größeren seitigen.

Es erscheint diese Rücksicht durch die Umständ«

geboten, je mehr die gegenwärtige Lage Deutschlands die A1 der, mit wirkliher Macht nicht mehr bekleideten Centralgewal die Uebertragung ihrer Zuständigkeiten au die deutschéen Bundes Regierungen wünschen läßt: Zuständigkeiten, welche, uach d lang nicht aufgehobenen Bundesbeschlusse vom 12. Juli v. J. rechtlichen Zweifel nach hiesiger Ansicht nicht unterliegen und weil sie ohne Verleßung des öffentlichen Rechtsgefühls thatsác mcht zu entfernen sind, immerhin dazu dienen können, eiuer freien Bewegung der Verbündeten Hindernisse aller Art zu bereiten.

Vermögen wir daher aus diefen Rücksichten die Gründe als zutreffend nicht anzuerkennen, aus denen die unter dem 15ten d, M, cingesandte Note des Herrn Grafen Brandenburg eine Bezeugung der anhcimgestellten Art ablehnt, so legen Wir andererseits auf den Eintritt der proponirten Communication kein so entscheidendes Ge wicht, daß Wir auf selbige anderweit zurückzukommen Uns veran laßt finden müßten. i

Daß aber irgend cine andere milde und eutgegenkommende Form gesunden werden möge, um der provisorischen Centralgewalt die ihr, als dem bundesbeschlußmäßigen Organe der deuischen Re gierungen gebührenden Rücksichten zu gewähren, darauf müssen Wir einen um so größeren Werth legen, je mehr den Uns zugchenden Nachrichten zufolge die zwischen der Centralgewalt und der Königl. preußischen Regierung eingetretene Verstimmung durch neuer Vor gänge zugenommen zu haben scheint. S

Hannover, den 17, Juni 1849.

Königliches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten

(96z.) De untgjen An den Herrn Gesandten, Grafen Knyphausen zu Berlin.

CSPlU Oa)

Dannover, 29 Dea.

(Wann os, Ztg.) Vie neueren

Nummern des Geseßblattes enthalten das Gese über die Bil dung der Schwurgerichte und ein provisorishes Geseb, das münd

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lich-öffentlihe Verfahren mit Geschworenen betreffend.

§SHessen und bei Nhein. Darmstadt, 28 (Darmst. Ztg.) Gestern Vormittags trat di j j einer vorbereitenden Sißung zusammen , in vorläufig geprüft wurden. Anwesend waren 35 Mitgliede Di Kammer konstituirte zugleich ihr Büreau und wählte zu ihrem Prä

Dez. e Zweite Kammer zu welcher die Wahlen ) ie sidenten mit 23 Stimmen Herrn Hillebrand ; zu Vice -=- Präsidenten die Herren Glaubrech (25) und Lehne (2

Nachmittags versammelte sich zu t A wede die erste Kammer, vorläufig aus sechzehn Mitgliedern bestehend, und da eine dieser Wahlen beanstandet wurde, eigentlich nur funfzehn. Zum Präsidenten wurde Herr Schenk, zum Vice-Präsidenten Herr Klip= stein erwählt; die Wahl eines zweiten Vice- Präsidenten wurde bis zur Vollständigkeit der Kammer noch ausgeseßt.

Heute Vormittag um 11 Uhr fand die feierlihe Ercffnung des Landtags in Gegenwart beider Kammern durch den Herrn Minister = Präsidenten Jaup, als beauftragten Großherzoglichen Regierungs - Kommissär, statt. Die Eröffnungs - Rede lautete, | folgt :

„HDochgeehrteste Herren! Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben in Uebereinstimmung mit Artikel 88 der Verfassungs-Urkunde durch den vorzulesenden höchsten Erlaß vom L24sten dieses Monats den ehrenvollen Austrag mir ertheilt, die jeßige Stände - Versammlung, die zwölfte dieses Landes, feterlich zu eröffnen. (Der Erlaß wird vorgelesen.)

Wahrend der Dauer des elften Landtags hat eine wesentlicbe Umän- derung im deutschen Vaterland begonnen. Seine Königliche Hoheit haben alsbald die neuen Verhältnisse richtig erkannt. Das Edikt vom 6. März 1848 erklärte, es solle dem hessischen Volke nicht vorenthalten bleiben, was zur Gewähr politischer und bürgerlicher Freiheit gehört, Was hier zuge sagt wurde, das i} soweit es bereits möglich war vollständig ecfüllt,

„Neber die öffentlichen Zustände Deutschlands wird unverzüglih um- ständliche Vorlage erfolgen, Die Staatïsregierung mußte handeln, und sie hat gehandelt, wie nach ihrer Ueberzeugung das Wohl des Staats es for- dertez nicht bezweifelt sie die völlige Zustimmung der Stände,

„Durch Vereinbarung mit der vorigen Stände-Versammlung sind nicht wenige Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde geändert worden. Jnwie- fern weitere Veränderungen eintreten mögen, wird nach endlicher Gestaltung des deutschen Vaterlandes zu erwägen sein

„Was zunächst die Geseßgebung des Großhber;ogthums, welches ein monarchish-constitutioneller Staat is und immerdar bleiben wird, betrifft, so i ihrer fortschreitenden Verbesserung die angelegentlichste Sorge der Regierung gewidmet, S

„Für die diesseitigen Provinzen kann im Fach der Civilgeseßgebung ein Entwurf über die Beurkundung des Personenstandes, über das Ehe- ret, und über die Hypotheken vorgelegt werden; sodann (zur weiteren Er- füllung der Zusagen im Edikt vom März über Mündlichkeit und Oeffent- lihkeit des gerichtlihen Verfahrens ) die künftige Gerichts - Organisation, und wohl auch noch auf diesem Landtag cine Straf-Prozeß-Ordnung. Zeit- gemäße Verbesserungen in anderen Beziehungen, unter welchen der öffentliche Unterricht eine der ersten Stellen einnimmt, sind eingeleitet, und es wird den Ständen hierüber nah Beendigung der Vorarbeiten Vorlage

gemacht werden. N x / „Jn finanzieller Hinsicht werden Jhnen bei der Uebergabe des Budgets

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Abänderungen der h n! F F S of B A g Staats. denden Tranksteuer - Gesezgebung vorgeschlagen wer- Die Staais Meni Nut L C

rung des OBluttrbäsels Ie 0, wünscht, über Erweiterung oder Abände- Rheinbessen eine Essenhatn, ainz mit Jhnen übereinzukommen, Da für Lyeinhessen eine Eisenbahn, welche die Noxh( Si west ve : N 71 Ee die Verbindung nah Süd und Süd- est vermittelt, von entscheidender Wichtigk S 5 ; Saa taa E D ltigkeit erscheint, so wird es der S1taalèéregierung nur zur Freude gereichen we eine 4 Sl: va Guten. Ku i n, wenn eine hierzu gewünschte Oulse von Seiten des Staats in Uebereinstimmung mit den Ständen ge- währt werden fann, : s 9

„Dochgeehrteste Herren! Das Großberzoa n: A X und E A As )roßherzogthum it im verflossenen Jahre ind im laufenden manchen bedrohlichen Gefahren entgangen ; Dauk sei es dem guten Sinne des allergrößten Theiles seiner Bewohner , der Festigkeit A S A L B G e M / , und Treu der Behörden, dem ausgezeichneten Verhalten des Militairs Mit Gottes Hulse wird, wenn fern.r Gefahren eintreten sollten dasselbe der Fall scin, besonders wenn Sie von der Ueberzeugung ausgehen, daß éltier y tf 4 I » ck c ch E 1 dr A , P constitutionellen chotaate vorzugswetije alsdann Heil wider fährt wenn die Stände mit der Negierung Hand in Hand gehen, Eintracht macht stark!

L L ¿N d S E. Ae z E C | „AMAunmehr lade ih die Mitglieder der ersten Kammer und die Mit- glieder der zweiten Kammer ein, den in dem Artikel 88 der Versassungs- Urkunde vorgeschriebenen Eid, dessen Formel verlesen werden wird, nach dem erfolgenden namentlichen Aufrufe leisten zu wollen, (Der Ministerialsecretair ies die Cidesformei und rust die zu Beetdigenden einzeln auf. Nach Bceidigung fährt der

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Großherzogl, Kommissär fort): Auf besonderen Beschl or, Königl, Hobeit des Großherzogs erfläre ich den Landtag für erosinet. Á VieUN. Sl, 23 Ds O. VA 2 M2 ber d, J., Nachmittags 3 Uhr, verschied hier die Fürstin Reuß, 1e Prinzessin von Hohenlohe-Kirchberg, Wittwe des hochseli regierenden Fürsten Heinrih XL1I!, Reuß und Mutter des regierenden Fürsten Heinrich LXIT, Neuß zu Scleiz, Gera Lobenstein, 1m S§9sten Jahre. E Lippe - Detmold. Detmold, (D. P. A: Z,) Regierung hat die Wahlen zum erfurter Reichstage ausge ieben. Den betreffenden Behörden in den Aemtern und Städten zur Pflicht gemacht, s{leunigst die dreifachen Wahllisten nah vorgeschriebenen neuen Wahlgeseßze anzufertigen und es im l

dh nachsten Negierungsblatte anzuzeigen, daß und wo fie zur iht ausgelegt sind,

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«Frankfurt. Frankfuxt a. M., 28. Dez. (O. P. A. Z) Heute Mittag um 12 Uhr hat eine aus dreißig Personen bestehende Deputation Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Johann die mit etwa 2000 Unterschriften hiesiger Bürger und Einwohner bedeckte Abschiceds-Adresse überreiht. Alle Stände waren in der Deputation vertreten, und diesclbe versammelte sich gegen Mittag im Hause des Herrn Alexander Gontard am Roßmarkt. Von dort fuhr sie nach dem Palais Sr. Kaiserlichen Hoheit an der Promenade vor bem Bockenheimerthor, Als der Erzherzog Johann in den Empfangs- saal eingetreten war, redete im Namen der Deputation Herr Rath Schlosser Se. Kaiserliche Hoheit folgendermaßen an :

„Durchlauchtigster Erzherzog, gnädigster Herr! Da der Tag heran- naht, an welchem Ew, Kaiserliche Hoheit unsere seither durch Höchstihre Ge- genwart beglückte Stadi zu verlassen gedenken, so erfennt es ein ansehnli- cher Theil ihrer Bürger und Einwohner als Pflicht, und empfindet es zu- gleich als Bedürfniß des Herzens, die Gefühle der Ehrfurcht, des innigen Dankes und der wärmsten Anhänglichkeit auszusprechen , von welchen sie gegen Höchstdero erhabene Person durchdrungen sind Sie haben diesen Gefühlen Worte gegeben in der Adresse, welhe wir im Namen aller Un- terzeihner derselben Ew. Kaiserlichen Hoheit ehrfurhtsvoll zu überreichen übernommen haben, Indem wir uns dieses uns getvordenen ehrenvollen Auftrags entledigen und damit die Bitte verbinden, daß Höchstdieselben die- ser Stadt und ihren Bewohnern auch in der Ferne Höchstihre huldvolle

Theilnahme bewahren wollen, ersuchen wir Ew. Kaiserliche Hoheit, gnädigst gestatten zu wollen, daß diese Höchstdenselben ehrfurhtsvoll überreichte Adresse verlesen werde,“

Herr Dr. Jucho, bekanntlich im Juni des vorigen Jahres Mitglied der von der National-Versammlung an Se. Kaiserliche Hoheit entsandten Deputation, verlas hierauf die von Herrn Dr. Theodor Creizenach verfaßte Adresse ; dieselbe lautet:

„Kaiserliche Hoheit, durchlauchtigster Neichsverweser über Deutschland! Bevor Ew, Kaiserl. Hoheit unsere Stadt verlassen, bevor Sie die Würde nieder- legen, in welcher sich Einheit und Größe sämmilicher deutschen Lande dar- stellten: gestatten Sie uns Bürgern und Bewohnern von Frankfurt den Ausdruck des gesühltesten Dankes und der lautersten Ehrerbietung. Hoher Reichsverweser! Als Sie vor Jahr und Tag unter dem Jubelruf aller Deutschen in unsere Mauern einzogen, erschienen Sie uns als edelstes Wahrzeichen der Vergangenheit, als ei sicherer Halt für die Gegenwart, als schönste Bürgschaft einer großen Zukunft, JFhr Name, innig verknüpft mit dem volksthümlihen Aufschwung, der vor mehreren Jahrzehnten die Heimat vom äußeren Feind befreite; Zhr Name, in Oesterreichs gepriesenen Landen eine Losung für deutschen Sinn und deutsche Bildung: er sollte uns vorleuchten im Drange der gährenden Zeitz er sollte uns der reislern hein zu einem neuen Reiche, blühend in Eintracht und Frieden vom Belte bis zur Adria, Geziemt es nun jedem Deutschen , in diesem Sinne Jhnen, durchlauchtigster Reichsverweser, einen Dank- und Segensgruß beim Heimwege zu widmen: so haben doch wix Vürger und Bewohner von Frankfurt zunächst ein Anrecht an Erfüllung dieser \{önen Pflicht, Unsere Stadt sah die Majestät des vormaligen deutschen Neiches um die Stirn Jhres Bruders und Vaters, Jhres Ohms und Ahnen er- glänzenz hie durste 1n Cw. Kaiserl. Hoheit den Vorboten des erneuten Rei- ches empfangen, Jhr Wirken im großen Ganzen lag dex Welt ofen; wir aber in Jhrer Nähe sollten Zeugen sein von so mancher Aeußerung der besonnenen Weisheit, des reinen und {hlichten Bürgersinnes, des thätiasten Wohlwollens. Jndem Sie vordeuteten, was Deutschland zu erreichen k waren Sie uns zugleich ein Muster derjenigen Tugenden , dur weld erreicht werden fann und soll: der Wahrhaftigkeit, Beharrlichkeit, 2 rung, Möge denn, wenn Sie an entferntem Wohnsiße weilen,

Wehen Jhrer Bergluft ein Hauch der Erinnerung ic welche so bedeutungsvolle und, wie wir hoffen , segensreiche hohen Wirkens trägt, Frankfurt a. M,, im Dezember 1849,“

Se. Kaiserl. Hoheit richtete hierauf { ) Worte an die Deputation:

„Meine Herren! Vor Allem meinen herzlid 1 lichen Gesinnungen und für das Andenken, welches mich sch1 ich durch Wahl der National-Versammlung, unter gleichzeiti sämmtlicher deutshen Regierungen, zur Würde eines Rei fen, Frankfurt betrat, war in mir der Vorsaß lebendig, für des ge men Vaterlaudes Wohl meine Kräfte zu tvidmen, Ergebnisse vo1 anderthalbjährigen Aufenthalte sind Jedermann bekannt, Redlid Lille, Mit dem ausrihtigen Wunsche für Deutschlands Eintracht, F und Ordnung, sür Frankfurts, der alten Kaiserstadt, Wobl, scheide id, uw rücfehrend dahin, von wo ih gekommen. Wenn auch entfernt, wird mein Theilnahme nicht erkalten und Nichts mix fremd bleiben, was Deutschlands Geschicke, was Frankfurt insbesondere betrifft,

In dem Empfangsaal war das \{öne Bild von Funcck aufg stellt, welches Sr. Kaiserlichen Hoheit bei dieser Gelegenheit über reiht werden sollte, Dasselbe is eine Ansicht der freien Stadt Grankfurt und deren Umgegend, aufgenommen vom Hainerweg, dem Lieblingsspaziergang Göthe's. Herr Oberlehrer Jeckel von Sach senhausen begleitete die Ueberreihung des Bildes mit einigen herz lichen Worten, in welchen er unter Anderem andeutete, daß Se. Kaiserliche Hoheit unsere Stadt in gefährlichen Zeiten mit fester Hand vor großem Unheil bewahrt habe, und daß dem Erzherzog auch besonders deshalb der Dank der hiesigen Bürger= und Einwoh- nershaft gebühre. Se. Kaiserlihe Hoheit trat vor das Bild und erwiederte etwa Folgendes: „, Es ist ein herrlihes Bild, und für mich cine liebe (Frinnerung. J kenne den Punkt recht wohl, von dem die Ansicht aufgenommen is. Es wird immer mein Wunsch

sein, daß Ihr werthes Frankfurt seine Rechte und Freiheiten be-

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