1850 / 11 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Gesebß läßt nur 51 zu. geschlossen werden.

Die Kommission verlangt, es sollten 4 aus- Sechs Stimmensammler sind unter den Depu-

tirten ernannt worden, die niht Beamte sind. Das Loos entschied,

62 Königliche Schauspiele.

Freitag, 11. Jan. Im Opernhause.

: _7te Abonnements- Die Hochzeit des Figaro, Oper in 2 Abth., mit Tanz,

von H, Berlioz. Mit neuen Decorationen und Kostlimen. (Sgra. Claudina Fiorentini: Agathe, als Gastrolle.) j Sonntag, 13. Jan. Die Teufels-Wette, oder: Rosen im

Es E zam: | | / Zorstellung : | 1 i ] daß die Herren Gaspard Cesano, Cnoja, Gouizzardi uud Borsarelli | nach Beaumarchais. Musik von Mozart. Anfang halb 7 Uhr. Norden. als Beamte aus der Kammer scheiden müssen. Preise der Pläße: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 ————————————— E F Spanien. Madrid, 1. Jan. (Fr. B.) Die Königin Sar, D N alto R 15 See A iphitbeai Ta Gre L y Me E , L. Jan. (Ul D. V : dritter Rang un a¿ton dase 15 Sgr. mpyi (T gr. i : Mutter wird morgen ein großes Gastmahl geben, zu dem Mon und Sonnabend, 12. Jan. Im Schauspielhause. 7te Abonnements= Meteorologische Beobachtungen. IRRE OALORIN ind. L E Vorstellung: Rosenmüller und Finke, oder: Abgemaht! Ori- - : 2 1 Err BVentura Gonzales Romero, _fruherer Unker SNEO) 5 E ginal U Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C, Töpfer. Anfang halb 1850. | Morgens | Nachmittags Abends Nach einmaliger Aa, 1 zum General-Direktor E J O 7 Ubr. Q. Tan. G Ubr 4/2 Uke | 10 Ubr. Beobachtuug. genheiten der offentlichen Finanzen und Herr Cruz Y/]k, ¡Ble j ; I 12 L al Tu S S Post-Direktor im Ministerium des Jnnern, is zum Unter-Secretair E E A e N E M » e t nh 0'° D: m Ministerium des Jnnern ernannt worden, KHonigsfstädtisches Theater. R E 1er S E i: L s Freitag, 11. Jan. Die Teufels - Wette, oder: Rosen im A 90» | S8 %C &5 ¿C AMueddns t i L 9- L Yao. Aus den Vretrtag , f 4 | I , | Dunstsättigung . 90 pCci, 88 pCt. D pCt. usdünstung u Türkei. Konst e S L i Vervbs Norden. Großes phantastishes Zauberspiel mit Gesang in 3 | Wetter teub, | ub, | trüb, [Ntederschlag 0, levten E ete S nen B 4 der Flücht- | Abtheilungen, von Wollheim. Musik von Ed. Stiegmann. Wind | No | NNo. | No. [Würmewechzel 2,1° O N G 1 M O 5 E Erima biesèr Fra als Sonnabend, 12. Jan. (Italienishe Opern-Vorstellung.) [I } Wolkeuzug —_ | | 0,9 E Le O und man nun 11€ LOf g Utt Franca Árciero (Der öreishüß). Romantische Oper in 3 Akten, ‘Tagesmittel : 340 ,74‘‘Par.…. 3 g K 0 R... 88S pCt. NO. jehr nahe anjehen darf. von Friedrih Kind. Musik von C. M. von Weber. Recitative S E B D; Sa - 7 ————————————————————— T Me _ u » d D O 4 r Berliner Börse vom 10. Januar. Wechsel - Course. E EKisenba bhn- Act Ne | Brief. | Geld. 7 L ad) : . 250 Fl. | Kurz 143% | 1435 Stamm - Actien. | apital. | # «o 2 Prioritäts- Actien. | Kapital. | Amsterdam «-+.-« Se i: [e | L S Î NEIZ E j Z E R 290 T | L S | Ff: Der Reinertrag wird nach erfolgter Belanalós S5 D Tages - Cours. S 2 Tages - Cours. Hamb OPE gee o oco oa pee ondoss 300 Mk. Kurz E D 8 in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt 22 ET) Sämmilic! e Prioritäts-Actien werden durch S ; do - Z00 Mk. | 2 Mt. H Os Die mit pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. a” Ia jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt. f L D Ms |6 253 O GON a ad lte o abo dhe d 600/020 | | u N f | Bade : d tere, 300 Fr. | 2 Mt. L 81 Berl Aub, itt: A. B. | 6,000,000 | 4 | 4/89; bz. Berl Anhalt, | 1,4110800 [4 | 962 B. Wien in 20 Xr. ..... 150 FI. | 2 Mt, 913 | 91% do. Hamburg ...... | 8,000,000 | 4 |00 81 bz. de: Hamburg... 5,000,000 | 45/ 100 B. Augsburg E 150 FI1. [J Mt. E! 1024 do. Stettin - Starg. °. 4,824,900 | 4 | 4 1083 G. do. do. II. Ser. 1,000,000 45 98 bz. Gala 100 Thlr. | 2 Mt. S N 99% do. Potsd.-Magd. | 4,000,000 | 4 |— [66 a 6S bz. u. G. do. Potsd -Magd. .. | 2,367,200 | 4 | 95 B. cia in C im 14 Thlr. Fus 100 u: Se 208 Magd.-Halberstadt .… | 1,700,000 | 4 | 7 do. do. 3132800 | 5 |_ 1E B Leipzig in Courant im le. Fuss 2 M, E P 99% do. Leipziger... | 2,300,000 | 4 |10 do. do. Litt. D. | 1,000,000 | 5 | 100 bz. Frankfurt a. M. südd. W. 100 Fl. | 2 Mi. [0022| Halle Turner 9,000,000 | 4 | 2/67 B. do, Stétuner.. | 800,000 | 5 | 105% B. Petersburg -....-. 100 SRLI.| 3 Wochen | 1075 |' 107% | Cöln - Minden :..... | 13,000,000 | 35 | 95k a 2 bz. Magdeb.-Leipziger .… | 1,788,000 | 4 E fig x A L L do. Aachen iee s | 4,900,000 4 | 46 G. Halle - Thüringer. i 4,000,000 44 99 bz. u. B. Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal- Papiere und | Bonn. Cöln... | 1,051,200 | 5 | 5 Cöln - Minden... | 3,674,500 | 43| 1C0X bez. u. B. Geld - Course. Düsseld. - Elberfeld... 1,400,000 | 5 |— |79 6 do. do. 3,500,000 | 5 | 103% bz. u. 6. E E tin ——— | Steele - Vohwinkel .… | 1,300,000 | 4 |— as Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 | 3! id Zt. | Brief. | Geld. |Gem. |Zf.| Brief. | Geld. | Gem. | Niederschl. Märkisch. | 10,000,000 | 3!|— [85 6. 00. 4 Priotat.. | 248/7200//4 Preuss.Freiw. Anl/ 5 1073 [107 Pomm. Pfdbr. [32 96{ | | do. Zweigbahn | 1,500,000 4 | —- do. Stamm-Prior. 1,250,000 4 784 B. Ste Schuld-Sch. |32| 885 | 88K | Kur- u. Nu. do, |(32| 965 | 955 | OberschI. Lit. À. ... | 2,253,100 | 31| 65 | 106; B Düsseldorf-Elberfeld, | 1,000,000 | 4 Seeb. Präm. Sch.|—| [1025 | Schlesische do. |35| | 941 do. U Bi | 2,400,000 | 35 6% | 104% B. Niederschl. Märkisch. | 4,175,000 | 4 | 96 & K. u.Nm.Schuldy. 3: —- | | do. Lt. B. gar. do.|35| ——— Cosel - Oderberg O | 1,200,000 4 | —_— do. do. 3,500,000 5 1045 bz. Berl. Stadt-OLI. | 5 [105% | | P: Bk-Anth.-Scb| —| 947 Breslau - Freiburg. .. | 1,700,000 4 | L Zes do. IIL. Serie. 2,300,000 5 103 B. doc «do, (3% 88% | ——_ A | | | Krakau - Oberschl.... | 1,800,000 | 4 |__ 69: 6. do. Zweigbahn 252,000 L Weestpr. Pfandbr. |3Z| | 909 | Friedrichsd'or,. S 134.) 13%, Berg. Ma Nees 4,000,000 4 (49 bz. u, B, do. do. 248,000 D E Grossh. Posen do.| 4 (16077/1005 And.Goldm.àßth.|—| 123, | 125 | Stargard - Posen s 5,000,000 31 S be G Oberschlesische ..... S0 B00 I A do. do. |\35| | N | Disconto. |—| |— BrIC NCISSC a | LAOO000 1 4 Krakau- Oberschl. 360,000 4 | 856 Ostpr. Pfandbr. |35| | 94% | N | | Magdeb.-Wittenb... 4,500,000 | 4 |_ 61 B. Cosel- Oderberg... 250,000 | 5 u lundiatlo. Bend i | Steele - Vohwinkel .. 325,000 | 5 | 964 B Ausltändische Fonds. x do. do. 1I. Ser. 375,000 | 5 C As ven : 4 Y | : - —— Quillungs- Bogen Breslau - Freiburg .…. 400000 P Russ. Hamb, Cert, D aa E | Polu, neue Pfdbr.) 4 | C6 | 95 D Aachen e Mastricht iïs 2,750,000 4 30 Berg. - Märk. 060 60/020 | 800,000 5 1007 P do.beiMope 3.4.8.5 | | | ¡do. Part. 500 F1.| 4 | 814 802 | S ad; 00. L Anl.| 4 | was | E | do. do. 300 FL|—| 119 | | | s s | E do. Stiegl. 2.4. A.| M | Hamb. Feuer-Cas./3{| | | | Ausländ. Actien. | Ausl. Stamm- Act. 582 |-5 Do: doi 8. A: 4 Eon | | do, Staats-Pr.Anl|—| —— | | A do. v. Rthscb. Lst,| 5 11117 E [ut Lübeck. Staats-A. 45 98% | 97% | Friedr. Wilh.-Nordhþ. 8,000,000 | 4 | | 433 425 a 43} kz. Kiel Altona 2. Sp. 2,050,000 5 | do. Poln.SchatzO.| 4 | 807 | —— Holl, 25% Int. 25) | | do. Prior... : | 5 L B Amsterd.-Rotterd. F1. 6,500,000 4 erman do. do. Cert. L.A.| 5 | 91% | | Kurh. Pr. 040th. |—.| é 2% | avis | / | | Mecklenburger Tor: 4,300,000 4 —_ voil do.do.L.B. 200FL|—| | 0 N. Bad. do.35FL|—| dna | / | N H | | | | | N i Pol. aPfdbe. a, C; 4] 964 | | ¡ ll | | Schluss-Course von Cóöln-Minden 95! & von Preussischen Bank-Antheilen 935 bz.

T S R A G t . c . 0 J ] % Q S Nachdem unsere Börse heute ziemlich flau begonnen hatte, wurde die Stimmung gegen Ende angenehmer, und fast alle Course schlossen sehr fest.

Breslau, 9. Jan. Friedrichsd’or 1135 Br. 90 De U, D

887 bez.

Auswärtige Börsen.

Holländ, u. Kaiserl. Dukaten 95; Gld. Louisd’'or 112; Br, Poln. Papiergeld Oesterr. Banknoten 907 Br. Staatsschuldscheine

Seehandlungs - Prámienscheine a 50 Rthlr. 1027 Gld.

Posener Pfandbriefe 4 proz. 1007 bez., do. 3¿proz. 914 a # bez. u. Br. Schlesishe èo. 3¿proz. 95% bez. u. Br., do. Litt, B. 4proz.

1005 Br., 947 Br.

do. 35proz. 93 bez.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 957; Br.,

do. Partial -

Loose a 300 Fl. 1165 Gld., do. a 500 Fl. 802 Gld.,

do. Bank = Certif. a 200 Fl, 175 Br. Russish-Poln. Schaß-Oblig. a 4 yCt. 805 Br. A E s

Actien: Breslau - Schweidniß - Freiburger 80%; Br. Märk. &5 Gld.,

105 Br.

Oft = Rhein,

Oberschlesische Litt. A, 4107 bez. , do. Litt. B, Nieders! =- do. Prior. 104%; Br., .do. Ser. Ill. 1037 Br. (Köln =- Mind.) 95% Br. Neisse-Brieg 36% Br. Kra=

fau=Oberschles. 69% bez. u. Br, Friedrih-Wilhelms-Nordbahn 43:

V g VeE ZBien

Ae O 00s, ol. Nordbahn 1095 Livorno 684 68.

K, Golv 1192.

In Fonds wenig Veränderung bei geringem Umsaß.

„8: Zan, Met. 5proz. 955, 96. Anleihe 34: 175 1753. 1095. Gloggn. 1107 111. Pesth 87%, % Silber 1141. Wechsel -Course,

Amsterdam 155 G.

Augsburg 1117 Br. u. G. Frankfurt 111 G.

Hamburg 164 Br. u. G. LONDoN 11,12 D! 11,10 6, Paris 1327 Br. u. G.

42pros. 84x, Æ. 39: 109 1094,

Mail, 835 Z. B. A. 1180, 1183,

Gremde

Devisen etwas flauer und mehx Brief als Geld,

Leipzig, 8. Jan. B. A. ‘150 Br.

Leipz, 107 Gld. 0X Dv, 4174 Dr, 894 Gld,

Altona-Kiel 942 Br,

Be A, 935

Frankfurt a. M., 7 J Fonds war L die Oesterr. Actien und Bad Notirung abgegeben.

und Belg.

Fonds und Actien erfuhren keine Veränv Oesterr. 5proz. ‘Metall, 86 Br., R

1278 Dr, 327 Gld.

do. a 25 Fl, 29x Br., 29% Glv. preuß, 335

Sächsisch - Bayerische 86! Br., §6 Gld. Magdekurg-Leipzig 210 Lr.

Leipz. Dr. Part. Oblig. 105 Gld. Leipzig = Dresdener E. A. 1075 Br., Schlesische A N Zittau erlin - Anhalt. 907 Br. Krakauer 694 Gl. Griedr.-Wilh.-orbbaln 43 Gld.

Deß. B. A. 117 Br,, 116% Gld. Preuß.

24 Gld. Chemniß - Riesa 25 Br.

Gld,

Der Umsay in mehreren Sou: T tezBung, Nur allein i . - wurden unter der gestrigen eben. 3proz. Spanier, Inte ral -Acti

Obligationen angenehmer. Die TOUe aue Gibricen

an heutiger Börse von einig

894 Gld. # 1274 Gld. Baden Partial - Loose a 35 S a En . “4 .,

Darmstadt Partial - Loose a 50 Bl. 73 Br., 792 Gld Ae Hessen Partial-Loose 4 40 % Br., 33 Gld, Sardinien Partial Loofe a I6 Ge bei

Preußische Bank - Antheilscheine | Br., 844

| Br., 43 Glo. 2 Bl

| Gebr, Bethmann 335 Br., 334 Gld. Spanien 3proz. inländ. 292 Br, 292 Old. Poln. 300 Fl. -Loose- 11527 Gld,, do. a 500 Fl. 81% Br., 817 Gld. Berbah 864 Br., 86 Gld. Frie-

| drich ‘Wilhelms - Nordbahn 421 Br., 427 Gld. Köln -- Minden 96x Br., 96 Gld.

X 7 / j Hamburg, s. Jan. 35 proz. p. C. 865 Br., 865 O0 Engl, Mus 1063 Br, 1065 Gh. Stiegl. 85

O O 1 Be 70 Glo A U B

3proz. 285 Br., 284 Gld. Hamburg - Berlin 803 Br., 80% Gld. Bergedorf 94 Br. Magdeburg - Wittenberge 61 Br., 605 Gld. Altona-Kiel 94 Br., 937 Gld. Friedrih-Wilhelms-Nordbahn 43: Köln-Minden 96 Br., 955 Gld. Gl, Elmshorn R. Neum. 116 Gíd. Medcklenburg 34 Br. Wechsel-Course.

Paris 1875.

St. Petersburg 33%.

London 13 . 9.

Amsterdam 35 , 65.

Frankfurt 89,

Wien 167.

Breslau 1523.

Louisd'’or 11.25.

Preußische Thaler 50%,

Gold al Marco 4353. __ Wechsel waren heute gefragt. Fonds und Eisenbahn-Actien sehr fest bei geringem Umsay.

Paris, 7. Jan. 3proz. baar 57, Zeit 57.25. proz. baar

93, 15, Zeit 93, 20. Bank 2385, Span. 294. Nordb, 4583.

London, 7. Jan. 3proz. Cons. p. C. u. a. Z. 974. 34proz. 99, Ard, 19) 300 274, Inte 395: A4pr0s. 80% Mer. 297,

d erdóffneten heute früh zu 97, 965 und blieben gegenwär- tig 974, 97,

Fremde Fonds nur wenig verändert; eben so sind Eisenbahn- Actien ohne wesentlihe Veränderung geblieben.

2 Ubr. Cos 0/35 975, 97 excl, Div,

Anisterdam, 7. Jan, Holländische. Fonds waren an- fangs der Börse steigend; konnten sich jedoch niht behaupten und blieben auf ihrem lepten Stand. Von Span. Fonds waren Ard, etwas niedriger; 3proz. behaupteten sich gut. Russ. wurden zu nie- drigeren Coursen gemacht. Oest. Fonds höher gefragt. Von Süd- Amerik. sind Peru durch Gewinn-Realisationen zu niedrigeren Prei= sen gemacht worden; Mex. ebenfalls flauer.

Holl. Jutegr. 55, #, 4%. 3Z3proz. 64%, %. Span. Ard. gr. Piecen 137, 13, 1227, Coupons 8%. Russen alte 105%, 4. Aproz. 853. Stiegl. 85%, 85. Oest. Met. 5proz. 814, 82. 2{proz. 43%, %. Mex. 283. Peru 59, 585, %.

Wechsel - Course, Paris 56# G, Wien 32 G. Frankfurt 983; G. London 2 Mt. 11. 97% G, k. S. 12.25 G. Hamburg 34% G.

Petersburg 185% G,

Markt- Berichte.

Berliner Getraideberiht vom 10. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52—56 Rthlr. Roggen loco und shwimmend 263—28 Rthle. » pr. Frühjahr 27x Ntbly. Br.; 27 verk, u. G. » pr. Mai /Juni 27% Rthlx. Br., 27% G. » Juni /Juli 287 Rthlr. Br. Gerste, große loco 20—22 Rthlr. » fkleine 20—22 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 16—18 Rthlr. » pr. Frühjahr 50 pfd. 167 Rthlr. Br., 16 G. Erbsen, Kohwaare 34—40 Rthlr. » Futterwaare 29—32 Rthlr. Rüböl loco 135 Rthlr. Br., 1377 G. pr Van, 105 Mtblr, bes ». Zan: /Febr. 13% Riblr: Br, 13% dez, u. G. » Febr. /März 137 Rthlr. Br., 13% G. » Márz /April 1327 Rthlr. Br., 134 G. » April /Mai 135 a % Rthlr. bez., 134 Br., 13 G. Leinöl loco 12% Rthlr. Br. » pr. Frühjahr 11% Rthlr. Br., 11% G. Mohnöl 155 Rthlr. Palmöl 123 a 13 Rthlr. Hanföl 14 Rihlr. Südsee - Thran 125 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. verk. » pr. Jan. 14% Rtblr. Br., 14 G. » pr. Frühjahr 15% Rthlr. Br., 15% bez.

; Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 9. Jan. 24 Uhr. Met. 5proz. 86. 3proz. Span. 30 i, Bad, 325. Fr.-Wilh.-Nordb. 44, Wien 108.

/ Samburg, 9. Jan. 2% Uhr. Hamburg - Berlin 805. Köln-Minden 95%. Magdeb. Wittenb. 614. Nordb, 434. Weizen still,

Amsterdam, 8, Jan. 45 Uhr. Int. 5557, 2proz. Met. 9proz. 82, Fonds im Allgemeinen fester,

Stettin, 9. Jan. Weizen in loco 50 a 55 Rthiïr.

Roggen fester ; loco 27%, 26%, 5, 86psd, pr. Frühjahr 285 bez. Rüböl 13%, pr. April —Mai 124.

Spiritus 25, 2, pr. Frühj. 24, 233 Gld.

43%.

Mit der heutigen Nummer des Staats-An- zeigers sind Bogen 321 bis 324 der Verhandlungen der Ersten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Drueck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage

63

Freitag d. 11, Jan.

Anh all Deutschland. Oesterreich. Wien. Landtagswahlordnung für das Erzherzogthum un-

ter der Enns. Landesverfassung für das Erzherzogthum ob der E Bekanntmachung des veucn Statthalters für Nieder-Desterreich. Ausruf des Gouverneurs von Wien.

ZBissenschaft und Kunft.

Königliches Schauspielhaus, (Die Hochzeitsreise.)

T

irichtamtlicher Theil.

Deutschland.

Hesterreich. Wien, 7. Jan. Die Landtags-Wahlordnung

für das Erzherzogthum Oesterr ich unter der Enns lautet : I Von den Wahlbezirken. §. 1. Der Landtag des Erzherzogsthums Ocsterreich unter der Enns besteht nah" §. 10 der Landes=Verfassung a) aus 23 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, h) aus 25 Abgeordneten der nahbezeihneten Städte und Märkte, und c) aus zwanzig Abgeordneten der übrigen Gemeinden.

Behufs der Vornahme der Wahlen werden Wahlbezirke ge- bildet.

6, 2, Für die Wähler aus der Klasse der Höchstbestcuerten bildet das ganze Erzherzogthum Oesterreih unter der Enns einen Wahlbezirk.

§. 3. Für die Wahl der Abgeordneten der Städte und Märkte bildet Wien sechs Wahlbezirke, und Wiencr-Neustadt einen Wahlbezirk.

Korneuburg, Wahlbezirk.

Feldsberg, Mistelbah, Po'sdorf, Zistersdorf, einen Wahlbezirk.

Haimburg, Bruck an der Leitha, Schwechat, zusammen cinen Wahlbezirk.

Klosterneuburg, Tuln, Königstätten, zusammen einen Wahl[- bezirk.

Baden, Mödling, Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen, znsammen einen Wahlbezirk.

Neukirchen, Pottendorf, Ebenfurth, zusammen cinen Wahlbe- zirk;

St. Póöltcn, Herzogenburg, Mölke, Pöchlarn, zusammen cinen Wahlbezirk;

_Waidhofen an der Ybbs, Seitenstetten , Amstetten, Ybbs, Scheibbs, zusammen cinen Wahlbezirk;

Krems, Stein, Mautern, zusammen einen Wahlbezirk;

_ Horn, Eggenburg, Reß, Meißau, Langenlois, zusammen einen Wahlbezirk ; Groß - Siegharts, Waidhofen an der Thaya, Litschau, Zwettl,

Stockerau, Oberhollabrunn, zusammen cinen

Laa, zusammen

Weitra, zusammen einen Wahlbezirk.

In jedem Wahlbezirke der Stadt Wien und in Wiener-Neus- stadt sind zwei, in jedem der übrigen elf Wahlbezirke ist ein Abge- ordneter zu wählen.

Die Wahlbezirke der Stadt Wien werden über Cinverneh- mung des Gemeinde=Vorstandes vom Statthalter bestimmt.

g. 4. Für die Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden bil- det jeder der stebzchn potitischen Bezirke einen Wahlbezirk in der Art, daß die Bevölkerung der nach Abzug der besonders wahlbe= rechtigten Städte und Märkte, höchstbevölkerten Bezirke von St. Pólten, Poisdorf und Krems je zwei, und jeder der übrigen poli tischen Bezirke je cinen Abgeordneten für den Landtag zu wählen haben,

Il, Von dem Wahlrechte.

C 5 Di Erfordernisse der Wahlberechtigung sind theils all- gemeine, d. h. solche, welche bei jedem Wáählcr vorhanden scin müssen, theils besondere, d. h. solche, die zur Ausübung des Wahl- rets in ciner der drei im §. 1 bezeichneten Wählerklassen noth= wendig sind. A

g. 6. Im Allgemeinen ist Jedermann wahlberechtigt, welcher

a) dsterreichischer Reichsbürg er,

b) großjährig, ;

c) im vollen Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte befindlich is, und N

d) entweder an direkter Steuer einen bestimmten Jahresbetrag der für Gemeindeglieder der Stadt Wien und des wiener stadthauptmannschastlihen Bezirkes auf wenigstens zwanzig Gulden Conventions - Münze und für die Mitglieder einer anderen Gemeinde des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns auf wenigstens fünf Gulden Conventions - Münze fest- geseht wird, entrichtet, oder ohne Zahlung einer direkten Steuer nach seiner persönlichen Cigenschast in ciner Gemeinde des Erzherzogthums nach den Bestimmungen des Gemeinde- gesehes oder der besonderen Gemeindestatute, das aktive Wahl= recht besißt. : L

g. 7. Wer in der Klasse der Höchstbesteuerten wahlberechtigt sein soll, muß nicht nur die im §. 6 ad a, b und c bezeichneten Eigenschasten besißen, sondern auch im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns jenen Jahresbetrag an dirckter Steuer bezahlen, welcher nah §. 42 déèr Reichsverfassung zur Wählbarkeit in das Oberhaus des Reichstages crforderlich ist,

g. 8. Das besondere Erforderniß zur Wahlberechtigung in einer der beidcu anderen Wählerklassen (§. 1 ad h und c) besteht darin, daß derjenige, welcher in cinem der in §§. 3 und 4 bezeich =- neten Wahlbezirke das Wahlrecht üben soll, ein Mitglied einer Ge- meinde eben jenes Wahlbezirkes sein muß. ¿

Der Wahlberechtigte übt sein Wahlrecht in dem Wahlbezirke aus, zu welchem die Gemeinde gehört, deren Mitglied er ist; ister aber Mitglied mehrerer Gemeinden, so übt er das Wahlrecht in dem Bezirke seines ordentlichen Wohnsißes. /

§, 9, Die _Beträge, welche Jemand an verschiedenen Gat= tungen direlter Steuern oder von verschiedenen Objekten im Erz= herzogthume Oesterreich unter der Enns bezahlt, werden behufs der Ausmittlung seiner Wahlberehtigung zusammengerecnet.

Dem Vater werden die von seinen minderjährigen Kindern dem Gatten die von seiner Gattin entrichteten direkten Steuerbe- träge zugerehnet, so lange die dem Vater und Gatten geseh- a Befugniß der Vermögens - Verwaltung nicht aufge hort hat,

g. 10. Jedcr Wähler kann sein Wahlrecht nur in einem Wahlbezirke ausüben. : :

Wer als Höchstbesteuerter wahlberechtigt is, darf in keinem Wahlbezirke der beiden anderen Wählerklassen, und wer in einem Wahlbezirke der im §. 3 genannten Orte wahlbere{tigt is, in kei- ner Landgemeinde wählen.

j IIL, Von den Wählerlisten,

§8, 11. Die Wahlberechtigten eines jeden Wahlbezirkes wer- den in besondere Listen eingetragen.

g. 12, Die Wáählerliste der Höchstbesteuerten wird vom Statt- halter angefertigt. : . i E i

Von denjenigen mit den allgemcinen Erforderwissecn der Wahl- berechtigung (§. 0) verschenen Personen, welche im ganzen Lande die höchsten Beträge an direkten Steuern entrihten, wird cine solche Anzahl in die Wáhlerliste der Höchstbesteuerten aufgenommen, daß dadurch wenigstens das Verhältniß von cinem Wähler auf scchstauscnd Scelen der Gesammt - Bevölkerung erreiht, und daß auch über dicses Verhällniß hinaus jeder im Allgemeinen wahlbe- rechtigte Reichsbürger, welcher im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns wenigstens fünfhundert Gulden Conventions - Münze di- refte Steuer zahlt, als höchstbestcuerter Wähler behandelt wird,

g. 13. Kommt unter den Höchstbesteuerten des Landes cine Corporation oder Gesellschast vor, so 1st jene Person, welche sie nah den bestehenden geseßlichen oder gesellschaftlihen Normen nach au ßen zu vertreten berufen ist, in die Wählerliste der Höchstbesteuer ten aufzunehmen. i:

g. 14. Gemeinden können selbst dann, wenn sie als solche un- ter die höchsten Steuer - Kontribuenten des Landes gehören, weder durch Bevollmächtigte, noch durch Vertreter das Wahlrecht in der Klasse der Höchstbesteuerten ausüben.

6. 15. Die Wählerlisten für die im §. 3 benannten Städte und Märkte werden von dem Gemeinde-Vorstande derselben ange fertigt. L :

Bilden mehrere Orte zusammen einen Wahlbezirk, so wird die Liste jedes Ortes abgesondert verfaßt, und behufs der ortweisen Zusammenstellung der Hauptliste des ganzen Wahlbezirkes an den Bezirkshauptmann desjenigen Bezirkes, in welchem der Hauptwahl- ort gelegen ist, cingesendet, welher hiervon eine Abschrift dem Bürgermeister des Hauptwahlortes zu übergeben hat.

§. 16. Die Wáhlerlisten für die Wahlbezirke der Landge meinden (§. 4) hat der Bezirkshauptmarn mit Benußung der Stcuerämter gemeindeweise anfertigen zu lassen, und die Listen der einzelnen Gemeinden den Gemeindevorstehern cinzuscndcn, damit sie von diesen unter Beziehung von zwei Mitgliedern des Gemein- dcausshusses geprüft, und die ctwa nöthigen Ergänzungen oder Berichtigungen beim Bezirkshauptmanne in Antrag gebracht werden, der aus den Wählerlisten der einzelnen Gemeinden die Hauptliste des ganzen Bezirkes zusammenzuslellen hat.

F. 17. Jede Wählerliste hat den Vor- und Zunamen, das Alter und den Wohnort des Wahlberechtigten, dann den von ihm entrichteten Steuerbetrag, oder die persönliche Eigenschaft, von wel= cher sein Wahlrecht abhängt, zu enthalten.

F. 18, Jnsofern das Wahlrecht von der Entrichtung eines be=- stimmten Steuerbetrages bedingt-ist, wird nur derjenige als Wäh= ler angesehen, welcher jenen Sieuerbetrag in dem der Wahl vor- angegangenen Steuerzahre vollständig bezahlt hat, und in dem lau- fenden Steuerjahre mit keinem Rückstande aushaftet.

F. 19, Die Wählerlisten der Höchstbestcuerten werden vom Statthalter Turch Einschaltung in die zu öffentlichen Verlautbarungen bestimmten Zeitungen des Landes, und turch Mittheilung von Ah- schriften an jede Bezirkshauptmannschaft, an deren Amtssitze sie zur allgemeinen Einsicht aufzulegen ist, kundgemacht,

F. 20. Die nach §. 15 vecfaßten Wählerlisten werden bei dem Bürgermeister jedes in §. 3 benannten Ortes und die Hauptliste bei dem Vürgermeister des Hauptwahlortes zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

R s iy Le der Landgemeinden werden bei den

stel 1zelnen Gemeinden und die Hauptliste des Bezir= fes an dem Amtssize der Bezirkshauptmannschaft zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. :

§. 22. Der Tag der Auflegung der Wählerlisten ist sammt cinem angemessenen Reclamations-Termine in jedem Wahlbezirke be- fannt zu machen.

Die Reclamationsfrist wird vom Statthalter festgeseßt ; sie da1f nicht unter drei und nicht über vierzehn Tage, von dem Zeitpunkte der Auflegung gerechnet, betragen.

G 20 Neclamationen, ole ua lau der S er folgen, sud als” verspätet zurückzuweisen, doch steht es dem Statthalter zu, bis zum künftigen Wahltermine von Amts we- gen Berichtigungen der Wählerlisten zu veranlassen.

§. 24. Zu Reclamationen ist Jedermann berechtigt.

Sie sind bei demjenigen Organe anzubringen, von welchem die Liste angefertigt wurde.

Ueber den Grund oter Ungrund der die Aufnahme von Wahl- unfähigen oder die Weglassung von Wahlberechtigten betreffenden Reclamationen hat, wenn es sih um die Wählerliste der Höchstbe- steuerten oder jene der Stadt Wien handelt, der Statthalter des Landes, und wenn es sich um die Wählerlisten der übrigen in den §8. 3 und 4 bezeichneten Wahlbezirke handelt, der Bezirkshaupt- mann, und zwar, wenn mchrere Orte zusammen einen Abgeordne- ten zu wählen haben, der Bezirkshauptmaun jenes Bezirkes, in welchem der betreffende Ort gelegen ist, nach Einvernehmen des Gemeindevorstehers, und unter Offenlassung eines dreitägigen Re- kurstermines an den Statthalter zu entscheiden.

F. 25. Die richtig gestellten Wählerlisten werden allgemein mit dem Beginne jedes Steuerjahres und bei der Ausschreibung allgemeiner Wahlen revidirk.

6. 26. Sobald die Wáhlerlisten nah erfolgter Entscheidung über die rechtzeitig eingebrachten Reclamationen vollendet sind, wer- den für die einzelnen Wähler Legitimationskarten vorbereitet, welche die fortlaufende Nummer der betreffenden Wählerliste, den Namen und Wohnort des Wahlberechtigten und den Wahlbezirk, in wel- chem er zu wählen hat, enthalten, aber den Wählern erst behufs der wirklichen Wahlhandlung eingehändigt werden.

: IV. Von der Wählbarkeit.

§. 27. Um in den Landtag des Erzherzogthums Oesterreich | unter der Enns gewählt werden zu können, muß man

a) mindestens dreißig Jahre alt,

b) seit wenigstens fünf Jahren vom Wahltage zurückgerechnet, österreichisher Reichsbürger, L c) im Vollgenusse der bürgerlichen und politischen Rechte befind- li, und ; j d) nach den Bestimmungen des §. 6 ad d îm Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns wahlberechtigt sein. 6. 28, Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind:

a) alle Personen, denen eine der i i le 2 l r im vorige zählten Eigenschaften mangelt; Pi, AATOSENNEN Se

b) Personen, über deren Vermözen der Konkurs eröffnet ist, oder die nach gepflogener Konkursverhandlung in der Unt niht \{uldlos erklärt wurden; endlich neren c) Personen, welche cines Verbrechens oder einer gus Gewi sucht hervorgegangenen oder die öffentliche Sittlichkeit ver- lebenden s{weren Polizei-Uebertretung schuldig erklärt würben oder wclche wegen einer anderen Gesebes - Uebertretung zu einer mindestens halbjährigen Freiheitsstrafe verurtheilt A F. 29. Wer nah den Bestimmungen der vorausgehenden Paragraphen wählbar ist, kann von jeder Wählerklasse, au wenn er nicht dazu gehört, und in jedem Wahlbezirke, auch wenn er nicht in Demselben wohnhaft ist, als Landtags - Abgeordneter gewählt wcrden. F. 30, Stellvertreter der Landtags-Abgeordneten dürfen nicht gewählt werden. ;

V, Von den Wahlorten.

F. 31. Für die einzelnen Wahlbezirke werden behufs der Ab- stimmung besondere Wahlorte bestimmt.

F. 32. Der Wahlort für die Höchstbesteuerten ¿| Wien, als Hauptstadt des Landes.

g. 33. Als Wahlorte für die im §. 3 aufgezählten Wahlkezirke haben die eben daselbst benannten Städte und Märkte zu gelten.

Haben zwei oder mehrere Ortschaften nur einen Abgeordneten zu wählen, so ist eine dieser Ortschaften als Hauptwahlort zu be- [timmen.

Die Bezeichnung und Bekanntgebung der Hauptwahlorte ge= schieht mit Rücksicht auf die Lage und verhältuiß-mäßige Bedeutsam- keit derselben Turch den Statthalter.

F. 34, Für die Wahlen der Landgemeinden sind mehrere Wahl- orte zu bestimmen.

Dabei hat als Regel zu gelten, daß die Wahlorte mit ven Sißen der neu organisirten Gerichte und Bezirkshauptmannschaften zusam= men zu treffen haben.

Die Bezeichnung und Bekanntgebung der Wahlorte geschieht gleihfalls vom Statthalter mit genauer Angabe der jedem Wahl orte zugewiesenen Gemeinden.

Hauptwahlort des ganzen Bezirkes ist der Amtssiß der Bezirks- hauptmannschaft.

VI. Von ven Walhl-Kommisstou en.

§. 35. Zur Leitung der Wahlhandlung werden eigene Wahl- Kommissionen gebildet.

6. 36. Die Wahl - Kommission der Höchstbesteuerten bestcht aus sieben von den höchstbesteuerten Wählern am Tage der Wahl aus ihrer Mitte gewählten Personen, die den Vor- sißenden und Schriftführer unter si selbs zu wählen haben.

Diese Wahlen geschehen mittelst Stimmzetteln und mit rela- tiver Majorität der Anwesenden. Ein vom Statthalter bestimmter landesfürstliher Kommissär hat diesen Wahlakt zu leiten, und den Sißungen der Kommission, so wie den Wahlversammlungen bei= zuwohnen.

6. 37. Für jeden der im §. 3 benannten Orte und für jeden der scchs Wahlbezirke der Stadt Wien wird eine Wahl - Kommis= sion gebildet.

Die Wahl-Kommission in den Städten Wien und Wiener= Neustadt besteht aus dem Bürgermeister oder dcm von ihm bestell- ten Stellvertreter, aus drei von ihm beigezogenen Mitgliedern des Gemeiade - Vorstandes, und aus drei anderen vom Statthalter be- stimmten Wahlberechtigten jener Städte.

In den übrigen Orten besteht die Wahl-Kommission aus dem Bürgermeister, aus zwei Mitgliedern des Gemeinde - Vorstandes, und aus zwei vom Bezirkshauptmanne bestimmten Wahlberechtigten des Ortes.

Die Bürgermeister sind die Vorsißenden der Ortswahl-Kom- missionen; die Schriftführer werden aus ihrer Mitte denipis

Den Sibungen der Kommissionen und der Wahl-Versamm-

lungen hab. n landesfürstliche Kommissäre beizuwohnen.

§. 38. Für die Wahlen der Landgemeinden wird in jedem Wahlorte cine Wahl - Kommission zusammengeseßt, Jede solche Ortswahl-Kommission besteht unter dem Vorsiße eines landesfürst- lichen Kommissärs aus vier Mitgliedern, welche vom Bezirkshaupt= manne aus den Vorstehern der jenem Wahlorte zugewiesenen Ge- meinden gewählt werden. i :

Den Schriftführer wählt die Kommission aus ihrer Mitte,

§. 99, Um die Stimmzählung für dea gansen Wahlbezirk vor- zunehmen, wird in jedem Hauptwahlorte (§§. 33 und 34) eine Hauptwahl-Kommission gebildet, welche unter dem Vorsize eines landesfürstlihen Kommissars aus den Mitgliedern der Wahl-Kom- mission des Ortes, und aus je eincm von den Kommissionen der übrigen Wahlorte des Wahlbezirks aus ihrer Mitte gewählten Ab= geordneten zu bestehen hat.

Der Schriftführer der Wahl-Kommission des Orts is auch Schriftführer der Hauptwahl-Kommission.

F. 40. Zu den Entscheidungen und Beschlüssen der Orts= und Hauptwahl-Kommission ist die absolute Stimmenmehrheit er= forderlich.

g. 41. Die den Wahl - Kommissionen beigegebenen landes-

fürstlichen Kommissäre haben sich weder durch Zurückweisung oder Abmahnung, noch durch Empfehlung oder Vorschlag bestimmter Personen, noch auf irgend eine andere Weise in die Abstimmung cinzumischen und bei der Wahlhandlung nur allein die Aufrecht-= haltung der Ruhe und Ordnung und die Befolgung des geseßlich bestimmten Wahlmodus wahrzunehmen.

F. 42. Eben so haben die Mitglieder der Wahl=-Kommission si jedes Einflusses auf die Stimwmgebung der einzelnen Wahlbe- rechtigten zu enthalten.

VIL. Vou der Wahlausschreibung.

§. 43, Die Aufforderung zur Vornahme der Wahlen geschieht in der Regel dur Erlässe des Statthalters@welche wenigstens acht Tage vor dem Wahltage in dem Wahlbezirke allgemein bekannt ge- macht werden.

Wenn in den Fällen der §§. 73 und 74 eine Wahl wegen Abgang der erforderlichen Stimmenmehrheit wiederholt werden muß, sind die Wähler durch Kundmachungen der Bezirkshauptmänner zur Wahl einzuladen.

Sind Orte, welhe zusammen einen Abgeordneten zu wählen haben, in verschiedenen politischen Bezirken gelegen, \o hat der Be- zirkshaupimann des Hauptwahlortes die übrigen Bezirkshauptmän- ner unter Bekanntgebung des Wahltermines und der in die engere Wahl zu bringenden Personen (§. 73) zur Wahlausschreibung in den betreffenden Bezirken alu iders,

F. 44, Die Wahlausschreibung hat den Tag der Wahlen, die

Stunde des Beginnens und die Dauerzeit der Wahlhandlung,