1850 / 13 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

das ganze Land beabsichtigt zu sein, Darauf referirt Abgeordneter Hirschberger über die Rückäußerung der Kammer der Reichs- räthe bezüglich des Jagdgeseßes und beantragt nur theilweisen Beitritt zu deren abändernden Beschlüssen. Die Berathung hier über wird in der nächsten noch nicht anberaumten Sißung stattfinden. Abgeordneter Jäger zieht seine früher an den Kriegs - Minister gerichtete Juterpellation wegen einer Trup- pen =- Einquartierung in Deidesheim darum zurück, weil sich diese Maßregel als eine rein militairishe und außer Zujam= menhang stehend mit einex früher dort stattgefundenen Versamm

lung Kleindeutscher gezeigt habe. Aus einer Mittheilung der Kam= mer der Reichsräthe entnehmen wir, daß sie den Grafen von Rei gersberg als ihren Staatsschuldentilgungs - Kommissär und Herrn von Niethammer als dessen Ersaßmann gewählt hak. _ Seitens der Abgeordneten wurde früher {on Bürgermeister von Sternsdor] als Kommissär gewählt, die Wahl seines Ersabmannes wird erst am Séhlusse des Landtages, das heißt Gott weiß wann erfolgen.

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Sachsen. Dresden, 8. Roßmáäßler in Tharand gegen Einleitung der Frumnal-=, auf Grund seiner Theilnahme an Den leßten Beschlüssen des |lutl garter Rumpfparlaments aus eben den Gründen, wie Prose}jor | Wigard appellirt hatte, von dem Appellationsgerichte jedoch abfallig | beschieden worden war, hat nunmehr auf anderweite Berufung das Ober - Appellationsgericht dahin entschieden, daß fein genügender Grund : einer Untersuchung weder gegen den einen,

T _ Y N dom Nrofessor | Fan. (Dresd. J.) Nachdem Professor |

1 A ° ninal -Untersuhung

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zur Einleitung

noch gegen den anderen der gedachten Professoren vorliege. | Dresven, 10. Jan. (D. A. I) Erste Kanimer. Einer |

des Finanz - Ministers Behr zufolge, welche derselbe beiläufig in der heutigen Kammer-Sißung machte, is am 7. Januar in Krimmißschau der Belagerungszustand aufgehoben worden. In der Berathung und Beschlußfassung über die Verord- nung vom 7. Mai 1849, das Verfahren bei Störungen der öffent= lien Ruhe und Sicherheit betreffend, ist die Kammer bis zu den C8, 16 und 17 gekommen, und find die vorhergehenden Paragra vben tbeils unverändert, theils mit geringen Abänderungen und Zusäßen meistentheils einstimmig angenommen, Eine erbebliche Dif= ferenz zwischen der Staats-Regierung und der Kammer machte sich nit bemerkbar, aber freilich die Kardinalfragen, die Anordnung und Verkündigung des Kriegszustandes und des Standrechts, wer=- den erst bei der Berathung über §§. 16 und 17 zur Sprache fom- men. Der in Rede stehende Geseß-Entwurf ist, wie man bei die- ser Gelegenheit in Erfahrung brachte, von dem dermaligen Finanz- Minister ausgegangen und wurde auch von demselben in der Kam mer vertheidigt.

Zweite Kammer. Abgeordneter Wagner aus Schneeberg fragt den Ausschuß, welcher die Frage über Zulassung der gewähl- ten Suspendirten prüfen soll, warum bis jeßt noch kein Bericht er- stattet sei und wann die Kammer einem solchen entgegensehen könne? Abgeordneter Held antwortet darauf, daß die Einforderung der Akten und die Einigung über die Prinzipien den Ausschuß bis jeßt

Mittheilung

beshäftigt habe, daß aber derselbe noch in der nächsten Woche zei- gen werde, daß und wie er thätig gewesen, und daß er mit der größten Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen sei. Sodann zeigte der Minister von Friesen in Beantwortung einer vom Abg. Kämmel gestellten Interpellation und im Auftrage des abwesenden Kultus - Ministcrs an, daß der Entwurf eines neuen Schulgesetzes im Ministerium bereits bearbeitet, gegenwärtig an die Kreis-Direc- tionen zur Begutachtung versendet sei und nach Eingang der Gut achten an die Kammer gelangen werde, Der Interpellant erklärt sich zufriedengestellt. Abg. Dr. Braun zeigte endlich an, daß der Aus\huß für die deutsche Frage sich fonstituirt, ihn zum Prä sidenten, den Abgeordn. Biedermann zum Berichterstatter und den Abgeordn. Koh zum Schriftführer ernannt habe. Hierauf folgte ein mündlicher Vortrag des zweiten Ausschusses und die Berathung über den ersten Theil des Königlichen Dekrets vom 7. November 1849, einige veränderte Bestimmungen über den Beweis der Lehn- gelder-Verbindlichkeit betreffend. Nach §. 1 dieses Gesecßentwurfs soll das Generale wegen des Sterbelehns vom 3. November 1701 insoweit aufgehoben werden, als künftig der gegen Einzelne geführte Beweis der Erwerbung eines Lehngeld-Befugnisses durch Verjäh rung nicht ferner gegen alle Einwohner des Orts eine durch den Nachweis einer besonderen Befreiung zu entkräftende Vermuthung bewirken soll, Ausgenommen sind nah §. 2 nur diejenigen schon rehtshängigen Sachen, in denen auf Beweis des behaupteten Lehn

gelder-Befugnisses bereits rechtskräftig erkannt ist, Berichterstatter war Dr. Braun. Das Ergebniß der Beschlußfassung ging dar- auf hinaus: daß §§. 1 und 2 des Entwurfs ohne Abänderung genehmigt wurden, daß die Kammer als 8 3 Mmzuiate: Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist das Justiz - Ministerium beauftragt““, daß diese drei Paragraphen als besonderes Geseh ver= óffentlicht werden sollen, und daß man demgemäß auch eine redactio= nelle Aenderung der Ueberschrift und der Eingangsworte des Ent- wurfs vornahm. Die Kammer ging darauf liber zum Berichte des ersten Ausschusses, die Abänderung des §, 119 der Armen-Ordnung vom 22. Oktober 1840 betreffend. Durch Art. Il, §. 9 der Grund

rechte ist die Strafe der körperlichen Züchtigung abgeschafst. Da nun diese Strase in 19 der Arme - Wrg auf den wiederholten Rückfall in das Vergehen des muth-

willigen Bettelns gesebt is, war s{chon unterm 2, März 1849 dem vorigen Landtag ein Gesez-Entwurf zu Abänderung des §. 119 der Armen - Ordnung vorgelegt worden, jedoch wegen der am 28, April erfolgten Auflösung der Kammern nur in der ersten Kam- mer zur Berathung gelangt. Deshalb wurde dieses Dekret unterm 10, November 1849 den jeßigen Kammern abermals vorgelegt, Die erste Kammer hat in ihrer neunten Sißung den Entwurf bereits angenommen , jedoch mit dem von dem Abg. von Carlowiß bean- tragten Zusaße: „in der ständischen Schrift die Vorausseßung aus- zusprechen, daß die Konsequenzen des Dekrets bei der Redaction der Armen-Ordnung Berücksichtigung finden, Der Ausschuß der zweiten S ertlärte sich mit dem Gesez-Entwurf einverstanden, hatte jedoch e hter neezowihschen Antrag dadurch erledigt, daß er eine Prüfung vieser Prüf \uitts der Armen-Ordnung vornahm und die Ergebnisse

¡FIET Prusung, na denen die in §. 128 erwähnte körperliche Züch- tigung in eine Schulstrafe verwandelt, §. 122 vorläufig beibehalter s. 123 aber ganz in Wegfall t , §, 122 vorläufig beibehalten, deren Geseh - Entwurf gebracht werden soll, in einen heson- zusammenfaßt, Berichterstatter war Abge-

ordneter Heisterbergk aus Rohli @ d A i ÿ, Abgeordneter Kalb verbreitete si weitläufiger über die Reform der Armenpflege und stellte den

Beta e Antrag, die §8. 119 und 128 ver Armen- enbemerkun g d streichen, zog jedo diesen Antrag nah den Ge- Friesen wibdet u fat Referenten und des Staats - Ministers von

zurlie, Qu §. 128 dagegen wurden von den Ah-

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geórdneten Wagner aus Dresden Ÿ

Haberkorn lauter verschiedene Abt Pra el fe R t 6 auf das Betteln ver Kinder bezogen und von venen lütlicherw 1:4 denn die Verhandlung war wteder sehr langweili g M Me sé, vér Háberkornsche, welcher dem Aus\cuß-Äntrage Ka en, nur näherte und auch vom Ausschusse adoptirt wurde, Uintctlduea

fand, So blieb díe Kammer, nachdem auf Antrag des Ahbgeord-

74 neten Rauch die Debatte geschlossen war- bei den vom Ausschusse gestellten Anträgen stehen.

10, Jan. (Hannov, Ztg.) Sißzung vom 9. Januar. Zur Berathung von Honstedt's, welcher im Wesentlichen Folgendes enthielt : „Jn Erwägung , daß in vielen Landestheilen auf dem Grundbesibe grund=-, guts- oder zehntherrliche Lasten ru- hen, welche den Werth des verpflichteten Grundstückes Übersteigen, so wie, daß derartige Abgaben eine verfassungswidrige Beschränkung der persönlichen Freiheit enthalten, ersuchen Stände die Königliche Regierung um Vorlage eines Geseßes, durch welches die Ablösungs- Entschädigung für derartige Abgaben, insofern solhe von Ackerland zu entrichten sind, auf den nach §. 88 der Ablösungs-Ordnung zu ermitteln- den Werth des belasteten Grundstückes ermäßigt werde.“ Dem An trage war ein desfallsiger Geseßentwurf beigesügt , in welchem sich die Bestimmung fand, daß das Plus des Werthes der Abgabe dem Berechtigten aus der Staatskasse erseßt werden solle. Der Antrag- steller begründete den Antrag in-einem ausführlicheren Bortrage. Als Beispiele derartiger Abgaben führte er an: das Zinskorn in den armen Gebirgsgegenden von Göttingen und Grubenhagen und den sogenannten Theil und Zehnten in den früher westfälischen Landestheilen. Er gab zu, daß diese Fälle nur ausnahmsweise und nicht zahlreich vorliegen, hielt aber das beantragte Gesetz des- senungeachtet eben sowohl im Interesse der Verpflichteten für erfor= derlich, als nach §. 28 des Landesverfassungs-Geseßes rechtlich begrün- det. Rittmeister von Münchhausen bestritt eben sowohl die ret liche Begründung als die faktische Nothwendigkeit der beantragten Maßregel; Kolon Meyer fürchtete die faktischen Folgen, da die selbe gewissermaßen eine Ediktalladung für Alle, welche ihre Grund= stücke zu hoch belastet glaubten, sein würde; von Hammerstein {loß sich diesen Gründen an und fügte namentlih hinzu, daß den Verpflichteten {hlimmsten Falls freistel das Grundstück zu dere= linquiren, und daß es jedenfalls unstatthaft sei, derartige Kosten, zumal wenn deren Betrag zar nicht zu übersehen sei, auf die Staatskasse zu Übernehmen. Wyneken, welcher übrigens für den Antrag angebrachtermaßen nicht stimmen wollte, erklärte sich doch der Sache nach für denselben indem er darin das richtige und auch von der Regierung wenig|t in bedenklichen Zeiten (nament= lich 1831 den überlasteten Dienstleuten des Grafen Bernstorff ge- genüber) anerkannte und ausgesprochene Prinzip erblite : daß der Staat verpflichtet sei, jedem Staatsbürger die nothdürftige Existenz zu sichern. Er erinnerte dabei, daß die fraglichen Abgaben häufig ursprünglich niht zu hoh gewcsen, sondern erst dur das Dazu- fommen der Grundsteuer übermäßig geworden seien. Gegen dies Prinzip erklärten sich nachfolgende Redner: C.-R. von Mün ch- hausen, Braun, Bothmer, Harriehausen und Sander mit Entschiedenheit; der erstere führte daneben gegen den Antrag aus, daß derselbe praktisch unzweckmäßig (et V das beantragte Geseß mehr den Berechtigten, als den Verpflichteten zu Gute kommez die leßtcren Beiden, denen sich noch Schlote anschloß, hielten dasselbe nah ihrer Kenntniß der göttingschen Ver= hältnisse weder für nothwendig noch durch die Billigkeit geboten. von Honstedt dagegen wollte den Staat weniger als cin Rechts- institut, denn als ein soziales Jnstitut anschen und erklärte sich ver= pflichtet zu halten, seinen Antrag, falls er jeßt wieder abgelehnt werde, in Zukunft, so oft ihm dazu Gelegenheit geboten werde, zu wiederholen, Bei der Abstimmung wurde der Antrag gegen 4 oder 5 Stimmen abgelehnt. Den Schluß der Sißhung bildete die Berathung über den Beschluß zweiter Kammer, welchemnackch der Regierung zur Erwägung verstellt werden soll, bei den §§. 1 und 2 des Geseßes über die Zusammenlegung von Grundstücken vom 30, Juni 1842 gewisse Erweiterungen der Provocations-Befugnuisse eintreten zu lassen, Jn der Diskussion, bei welcher sich von Hon stedt, Kammerrath von Münchhausen, Rittmeister von Münchhausen, von Bothmer, von Hammerstein und Braun betheiligten, machte sich übereinstimmend die Ansicht geltend, daß die beantragten Er- weiterungen zu weit führen und die Rechte der einzelnen Bethei= ligten zu schr gefährden würden. von Honstedt hatte gleichwohl kein Bedenken, dem Beschlusse beizutreten, indem darin die frag lihen Maßregeln nur zur Erwägung der Regierung verstellt seien ; wogegen andererseits die Ablehnung des Beschlusses in der Aus iht, daß man in einer Konfercnz zu einer zweckmäßigen Beschrän- fung gelangen werde, empfohlen wurde. Der Beschluß zweiter Kammer wurde darauf mit überwiegender Mehrheit abgelehnt, Zweite Kammer. Sihung vom 9. Januar. Nachdem der Prásident (Lindemann) in Erwiederung auf die gestrigen Be- merkungen Freudentheil's wegen Räumung der Tribünen auf den §. 7 der Geschäftsordnung hingewiesen hatte, welcher dem Präsi- denten in einem Falle, wie der gestrige, nicht allein das Recht giebt, die Tribünen räumen zu lassen, sondern ihn auch dazu verpflichtet, seßte derselbe der Tagesordnung gemäß die Reihenfolge fest, in welcher über die verschiedenen in der deutschen Frage gestellten

Hannover. Hannovkr,

Erste Kammer. stand der Urantrag

Anträge abgestimmt werden sollte. Hierauf motivirte zunächst Bergmann sein Votum für den Windthorstschen Antrag. Als Beweggründe seiner Abstimmung führte der Redner an, daß der erste Theil scines Antrags das Verhalten der Regie= rung als gerechtfertigt erscheinen lasse, insofern sle bei Ab= {ließung des Dreikönigs - Bündnisses den Grundgedanken , die

Wiederaufnahme des frankfurter Werkes , die Erstrebung einer Gesammtverfassung für Deutschland, festgehalten, sich aber dem Plane Preußens, den Drei - Königsbund zur bloßen Vergrößerung Preußens auszubeutcn, entgegengeseßt habe. Für die 6 Millionen, welche sich mit Preußens 16 Millionen an Bord begeben haben, fürchtet der Redner, daß sie an der Seekrankheit zu leiden haben werden; Hannover aber habe Recht gethan, niht mit Preußen an Bord gegangen zu sein, weil es wohl für Deutschland, aber nicht für Preußen Opfer zu briugen habe. Der Redner stimmt ferner deshalb für den erwähnten Antrag, weil dieser das Juterim als eine nicht zu ändernde Thatsache darstelle, ohne über die Berechti- gung der Regierung, dem Interim ihre Zustimmung gegeben zu haben, zu entscheiden. Das Interim möge Bedenken erregen, der Lage der Dinge gegenüber aber sei nichts übrig geblieben, als die Rechte den Thatsachen gegenüber zu wahren, Als dritten Grund für seine Abstimmung führt der Redner an, daß der dritte Theil des Antrages das Bedürfniß der Nation anerkeénne und die Regierung auffordere, dahin zu wirken, daß diesem Bedürfnisse entsprochen werde, ohne daß dabei der Antrag der Regierung die Hände binde. Gegen die Anträge Langs 1. erklärt s{ der Red=- ner deshalb, weil dieselben der Regierung eben die nöthige Frei- heit des Handelns abschneiden. Kannengießer kann nicht an der frankfurter Verfassung festhalten und erkennt an, daß die Re- gierung seit der Zeit, seit welcher die franksurter Verfassung }ich als wirkungslos herausgestellt habe, das von der Nation ersehnte Ziel stets im Auge gehabt habe, sowohl beim Abschlusse des berliner Bünd- nisses, wie auch dann, als die Regierung sih den preußischen Plänen entgegengestellt habe. Der Redner erkennt das formelle Recht der Regierung, dem Interim beizustimmen, anz die Nothwendigkeit rêchtfertige diesen Schritt, Der Redner will nit entscheiden, ob

die Regierung bei ihrem Verhalten gegen Preußen im Rechte sei

und ob die Nothwendigkeit, dem Jnterim beizutreten, wirklih vors gelegen habe, findet sich aber aus den angeführten Gründen in dex Lage, für den Windhorstschen Antrag zu stimmen. Nachdem sich noch Thiermann, Shläger, Pfaff, Horst 11. und Reése in einem dem Windhorstschen Antrage entgegengeseßten Sinne aus- gesprochen hatten, wurde zur Abstimmung geschritten. Zuerst: wur- den (wie bereits kurz gemeldet) die sechs Anträge Bueren?s abgelehnt, und zwar der erste mit 56 gegen 20, der zweite gegen 7, der dritte gegen 6, der vierte gegen 7, der füufte und der jechste gegen 5 Stimmen. Für den ersten Antrag stimmten: Adickes, Bege- mann, Bojunga, Brammer, Bueren, Detering, Düffel, Ellissen, Freudentheil, Gerding, Kaulen, Kröncke, Lang 1l,, Pfaff, Rohr= mann, Schlüter, Siedenburg, Thiermann, von Vangerow, Wein- hagenz für den zweiten und vierten Antrag stimmten: Brammer, Bueren, Detering, Ellissen, Freudentheil, Gerding, Weinhagen ; für den dritten Antrag stimmten: Brammer, Buereu, Detering, Ellissen, Gerding, Weinhagenz für den fünften und sechsten Antrag stimm- ten: Brammer, Bueren, Detering, Gerding, Weinhagen. Sodann wurde der Antrag Langs Il, mit 43 gegen 33 Stimmen abgelehnt. Für diesen Antrag stimmten: Adickes, Ahlborn, Begemann, Bojunga, Brammer, Bueren, Dammers, Detering, Düffel, Ellissen, Frerichs, Freudentheil, Gerding, Groß, Hinbe, Horst IT., Kaulen, Köhler (Kreis-Einnehmer), Kröncke, Lang 1, Lang 11.,, Oppermann, von der Osten, Pfaff, Reese, Richter, Rohrmann, Schläger, Schlüter, Siedenburg, Thiermann, von Vangerow, Weinhagen. Gegen die= sen Antrag stimmten: Bergmann, Böhmer, Buddenberg, Büttner, Buß, von Düring, Eggers, Fründt sen., von Garssen, Grosse, von Hagen, Hanstein, Heilmann, Heinemann, Heise, Heyl, von Hinüber, Hirsch 1.,, Kannengießer, Klee, Köhler (Sattlermeister), Lange, Leh- zen, Mackensen, Merkel jun., Meier (Amtmann), Meyer (Landdrost), Meyer (Senator), Meyer (Siebenm.), Münster, Pagenstecher, Rie- helmann, Schmidt, Stubbe, Stüve, Thedinga, Vespermann, We- ber, Wehmann, Wilhelmi, Wilkens, Windthorst, Wißmann. (Ahb= wesend waren Hantelmann 11. und Reyez Franke enthielt sich bei sämmt- lichen Anträgen der Abstimmung ; Lindemann stimmte nicht mit als Prâ- sident.) Hierauf wurde der Antrag MWeinhagen?s mit 55 gegen

24 Stimmen abgelehnt, Für diesen Antrag stimmten: Adikes, Z t M is J L J le D) O Ahlborn, Begemann, Bojunga, Brammer, Bueren, Dammers,

Dctering, Ellissen, Freudentheil, Gerding, Kröncke, Lang 11, ODp-= permann, Richter, Schläger, Schlüter, Siedenburg, Thiermann, von Vangerow, Weinhagen. Hierauf zog Lang [, seine Anträge zurück, da er nah dem Gang der Abstimmung keine Hossnung auf Erfolg habe. Bueren nahm die Anträge zwar wieder auf, als aber der erste mit 43 Stimmen verworfen war, zog auch er die übrigen zurück. Es folgte dann die Abstimmung über den Windl horstshen Antrag, und wurde dieser mit 42 gegen 34 Stimmen angenommen. Es stimmten für diesen Antrag dieselben Herren, welche gegen den Antrag Langs 1, gestimmt hatten, außer Mún- ster, welcher gegen den Antrag stimmte. Die zweite Kammer hat also in der deutschen Frage Folgendes beschlossen : „Jun Erwägung, daß der Grundgcdanke und das Ziel der deut- hen Bewegung des Jahres 1848, so wie die Aufgabe der deut- \chen National - Versammlung, die politische und materielle Eini gung aller deutschen Stämme gewesen ist, und daß dieser Grund gedanke und dieses Ziel unter allen Umständen aufrecht erhalten werden muß, die Königliche Regierung auch unker Festhaltung dieses Gesichtspunktes den damit nicht übereinstimmenden, au} die Begründung einer bundesstaatlihen Verbindung selbst ein- zelner weniger deutsher Staaten gerichteten Bestrebungen mit Recht entgegengetreten ist, 4 : in Erwägung, daß der Bertrag vom 30, September v. Z-, die Bildung einer provisorischen Bundes-Central-Kommission be- treffend, wenngleih der Beitritt der Königlichen Regierung zu demselben unter den vorliegenden Umständen durch die Nothwen=- digkeit geboten sein mochte, den Ständen keine Veranlassung zu einer Rückäußerung giebt, da die Königliche Regierung eine Ge- nehmigung dieses Vertrages bei den Ständen nicht beantragt hak, und es sich von selbst versteht,

daß die Rechte des Königreichs

und der Stände desselben insbesondere dadurch in feiner Weise alterirt werden dürfen :

aus diesen Gründen gehen Stände über das Schreiben der Königlichen Regierung vom 10ten vorigen Monats, die deutsche Frage betreffend, insoweit zur motivirten Tagesordnung über.

“Jn Erwägung jedoch, daß ein baldiges Zustandekommen ciner den wirklichen Bedürfnissen Deutschlands entsprechenden und auf dem Wege der weiteren Entwickelung des bestehenden Rechts zu erstrebenden Verfassung Deutschlands dringend geboten ist, ersuchen Stände die Königliche Regierung :

das bezeichnete Ziel mit Entschiedenheit, Offenheit und Selbstver- leugnung fortdauernd zu verfolgen und zu diesem Ende mit allen Kräften insbesondere dahin zu wirken, daß baldthunlichst nach ei nem das Vertrauen des deutshcn Volks erwcckenden Wahlgeseße cine Vertretung desselben von den Regierungen berufen und von diesen mit der also berufenen Volksvertretung die Verfassung Deutschlands vereinbart werde.

Dieser Beschluß der zweiten Kammer wird nun an die erstê Kammer gelangen , welche darüber abzustimmen haben wird, ob sie vei ihrem Beschlusse, die Regierungsvorlage an eine Kommission zu verweisen, beharre, oder ob sie dem Beschlusse der zweiten Kammer beitreten will, Nach der Tagesordnung folgte nun die Berathung iber das Schreiben des Königlichen Gesammtministeriums vom 15. Dezember 1849, das Bundesschiedögericht betreffend. von Gar=- ßen stellte den Antrag, diesen Gegcnstand von der Tagesordnung zu entfernen, weil diese Angelegenheit wegen ihres Zusammenhan=- ges mit der deutschen Frage nit gut zu erledigen sei, che nicht ein Beschluß der Stände (ein der crsten und zweiten Kammer gemeinsamer) vorliege. Lang I. meinte, daß man sehr gut auf dem Boden des Beschlusses zweiter Kammer über diese Vorlage entscheiden könne, und fand, daß die Konsequenz des in der deutschen Frage gefaßten Beschlusses die Zurückweisung dieser Vorlagé verlange, welche Behauptung Stüve jedoch widerlegte. Nachdem sich noch Windthorst und Oppermann für den ge- stellten Antrag und Weinhagen im Sinne Langs 1. ausgespro=- hen, wurde der Avtrag von Garßen's angenommen. Der Antrag der Regierung in dem Schreiben über die Kosten einer kirhlichen Versammlung wurde sodann zum erstenmale angenommen, nachdem Oppermann's Antrag, diesen Gegenstand der Finanz- Kommission zu verweisen, abgelehnt war. Nah Vornahme einiger Wahlen zu Konferenzen, nah Ankündigung mehrerer eingegangenen Petitionen, eines Regierungs-Schreibens und mehrerer Mittheilungen erster Kammer wurde die Sißung geschlossen. E

Erste Kammer. Sihung vom 10. Jan. Die heutige Sibung ver ersten Kammer war lediglich zur Entscheidung der Vorfrage bestimmt, ob die Kammer, nach Mittheilung dés Beschlusses ‘der zweiten Kammer über die deutsche Angelegenheit, auf ihrem frühe- heren, auf Niedersezung einer Kommission gerichteten Beschlusse be- harren wolle. Auf den Antrag des General-Syndikus wurde ohne weitere Diskussion fast einstimmig beschlossen, von diesem Beschlusse zurückzutreten, und ist demnach die Verhandlung über die deutsche Sache selbst auf die Tagesordnung für morgen geseßk.

Zweite Kammer. Sihung vom 10. Jan. Die zweite Kam- mer beschäftigt sich in heutiger Sißung mit der ersten Berathung des Stagtsdiener-Gesebes.

Hessen. Kassel, 9. Jan. Die Kass. Allg. Z. meldet;: „Der Bezirks-Aus\chuß hierselbst, als die obere leitende Behörde sur die Wahl des Abgeordneten im Wahlkreise Kassel, zum Volkshause des náchsten Reichstags, hat mittelst Beschlusses vom Zten d, M. die Anzahl der Wahlmänner für den genannten Wahlkreis aus 90 fest- gesebt, so daß je 30 derselben auf eine jede der drei Klassen der Urwähler fallen, und zwar, was die dritte Klasse anlangt, 10 auf den Stadt gerichts - und 10 auf den Landgerichts - Bezirk Kassel, 4 auf den Justizamts - Bezirk Grebenstein, 2 auf den von Volkmarscn, 2 auf den von Wolfhagen und 2 auf den von Zierenberg. Behufs der Erwählung dieser 30 Wahlmänner der dritten Klasse der Urwähler sind für die betheiligten Gemeinden (welche einzeln vor der Wahl-Kom- mission ihres Orts wählen), 25 Bezirke gebildet, von denen ein ¡eder die nach der Secelenzahl ausgeworfene Zahl von Wahlmän nern, unter der Leitung der Bezirks-Wahlkommission, zu erwählen hat, nämlich: 1) Stadtgerichts-Bezirk Kassel (5 Bezirke, deren jeder 2 Wahlmänner zu wählen hat); 2) Landgerichts-Bezirk Kassel (10 Bezirke: Hof, Rengershausen, Wehlheiden, Wahlershausen, Ober= vellmar, Wolfsanger, Heiligenrode, Oberkaufungen, Vollmarshau sen, Waldau); 3) Grebenstein (4 Bezirke); 4) Wolfhagen (2 BOAuWC: 9) Domain Ce Bezirke); 6) Zierenberg (2 Bezirke). Der Wahltermin zur Wahl der Wahlmänner ist auf Mittwoch den 16, Januar anberaumt, an welchem Tage um §8 Uhr Morgens die Wahl anfängt. Die Bestimmung des Schlusses wird der Wahl-Kommission feder Orts-Behörde über lassen, und hat leßtere die Urwähler zeitig, mindestens zwci Tage zuvor, ordnungsmäßig vorzuladen. Der Bezirks-Direktor des Ve zirks Hanau macht unterm 27sten v. M. bekannt, daß mittelst Be \chlusses des Bezirks - Ausschusses die Zahl der Wahlmänner im Wahlkreise zusammen auf 99 bestimmt und mit Ausnahme der Stadt Hanau der Wahlkreis behufs Wahl der Wahlmänner für die dritte Klasse der Urwähler in 26 Wahlbezirke eingetheilt ist ; für Hanau sind 5 Wahlmänner zu wählen. Im Wahlkreise Rinteln be- tragen die monatlichen Normalsteuersäße für die Abgeordneten-Wahl in den drei Klassen der Urwähler: 1) für die Höchstbesteuerten 1 Rthlr. 25 Sgr. und darüber z 2) für die Mittelbesteuerten von 15 Sgr. bis zu 1 Rthlr. 25 Sgr., 3) für die Minderbesteuerten un ter 15 Sgr. Jm Wahlkreise Hanau sind dieselben Sáte bestimmt; für einen Höchstbesteuerten 25 Sgr. und darunter; für einen Mit telbesteuerten von 7 Sgr, 6 Hlr, bis 25 Sgr. ; für cinen Minder besteuerten unter 7 Sgr. 6 Hlr,

L Q Sa anan Sun er Stände - Versammlung wurde ein Antrag des Abgeordneten C óster auf Amnestirung der Militairpflichtigen, welche im Auslande sind und sich nicht zeitig stellen konnten, angenommen. Das Geselz über die Einführung von Familienräthen wurde bei schriftlicher Abstim- mung mit 30 gegen 13 Stimmen verworfen.

Braunschweig. Braunschweig, 8. Jan. (Hannov. Ztg.) Nach langer Unterbrehung wurde gestern wieder eine Do putirten - Versammlung des (demokratisch - constitutionellen) Landes=- vereins in dem hiesigen Bahnhofsgebäude gehalten. Veranlassung dazu war die Besprechung der Reichstagswahlen. Die Ansichten des hiesigen vaterländischen Vereins, dem die Geschäftsführung für den vandesverein anvertraut is, fanden auch in diesem Punkte allge- meine Zustimmung. Das Ergebniß der Versammlung war nach furzer Debatte: Der Landesverein wolle sich bei den Wahlen für den bevor- stehenden Reichstag zu Erfurt betheiligenz als erste Aufgabe dieses Reichstags betrachte er die Annahme des von dem Dreikénigsbündnisse aufgestellten Verfassungs - Entwurfes en bloc ohne vorausgehende Reviston z auch den in diesem Sinne von dem hiesigen Central= Wahl - Comité aufgestellten Kandidaten für die Abgeordnetenwahl wolle der Landes - Verein seine Unterstüßung angedeihen lassen Diese Kandidaten sind: von Thielau für den Weser= Kreis Langer- feldt für den \{chöninger Kreis, Vieweg für den Wahlkreis Braun- \hweig. Das Spezial - Comité für die Stadt Braunschweig ist in Vorbereitung der Reichstagswahlen sebr. 1Whaligz man hat sich{ch in demselben bereits über die in hiesiger Stadt zu ernennenden /8 KWeæhlmänner vereinigt und wird diese in deu für nächste Woche angese8ten 13 Bezirks-Versammlungen den Wählern empfehlen.

Sachsen-Weimar. Weimar, 7, Jan. «Wi Z.) În der heutigen Landtags-Sißung crstattete, nach Vorlesung der Er=- flärungsschrift über den bewilligten Etat, Abgeordn. Trunk Be riht über den ersten Schülerschen Antrag, welcher mit Zustimmung des Antragstellers vom Ausschusse dahin formulirt worden war: Der Landtag möge zu Protokoll erklären, in Anerkennung und zur Wahrung der Rechte des deutschen Volkes, wenn es eine un- vermeidliche Nothwendigkeit gewesen wäre, die Centralgewalt in andere Háude zu legen, so hâtte dies mit Einhaltung der Be- {chlü}e der National - Versammlung geschehen sollen.“ Es spra- chen nur die Abgeordn. Trunk und Schüler, Beide sür den Antrag. Abgeordn. Schüler bestritt den Regiernngen das Recht, für sich allein eine Centralgewalt zu hafen, der Reichsverweser habe auch kein Recht gehabt, sein Amt zu übertragen, zudem sei die neue Gewalt auch weder mittelbar noch unmittelbar dem Volke verantwortlich), und das Volk müsse sich durch einen Protest ver- wahren; übrigens wäre dieser Protest in keiner Weise gegen unsere Staatsregierung gerichtet, denn diese hätte sich fügen müssen und (abe keinen anderen Zweck, als dem Rechtsgefühl des Volkes Ge- nüge zu thun. Der Landtag nahm, in namentlicher Abstimmung, den Antrag cinstimmig an. Der zweite Antrag des Abg. Schüler ging dahin: „Jn Erwägung, daß Weimar bei seinem Anschlusse an das Dreikönigsbündniß sich den Rüdcktritt vorbehalten hatte, s#o- bald ein anderer verbündeter Staat zurücktrete, in Erwägung, daß Sachsen und Hannover zurückgetreten seien, Bayern und L ürt temberg aber sich nicht angeschlossen hätten, in Erwägung, daß das Bündniß nicht zu einer Einhcit Deutschlands, sondern nur zu ciner Stärkung Preußens führe, in Erwägung, daß die Centralgewalt dem Reichstage nicht verantwortlich sei, und in Erwägung, daß das Bundes-Oberhaupt die in der Reichs-Verfassung ihm zustehenden Rechte entweder gar nicht oder unbeschränkt ausüben könne ; “möge die Staats-Regierung ersucht werden, sich vom preußischen Sonder-= bunde loszusagen.‘“” Die Majorität des Aus\{hu}es (Trunk, von Sch wendler, Stäps) geht dahin, daß der Antrag als rehtlich begründet zur Zeit noch nicht angesehen werden könne, weil der Umstand, daß Hannover und Sachsen aus dem Bündnisse ge- schieden, noch nicht erwiesen sei. Die Minorität (Schüler Fries) ist für den Antrag. Der Berichterstatter der Mehrheit, Abgeordn, Trunk, stüht seine Ansicht hauptsächlich darauf daß der gedachte Vorbehalt beim weimarishen Anschlusse nur den reht- lich begründeten Austritt eines anderen Staates im Auge gchabt habe, nit aber den unrechtmäßigen willkürlichen, der von Sachsen und Hannovér gemachte Versuch, zurückzutreten, sei kein solcher rechtlich zulässiger Austritt, Abgeordn. Fries, als Berichterstatter der Minderheit, suchte zuerst auszuführen, daß die Regie-

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rung das Recht des Austrittes habe, denn es sei gleich- gültig, ob Hannover und Sachsen rechtlich oder willkürlich

zurückgetreten wären, der Vorbehalt sei nur gestellt worden, damit Weimar in keine unwürdige abhängige Stellung komme; Sach sen und Hannover würden sich nicht dem Ausspruche des Schieds gerihts fügen, weil sie nicht darin vertreten wären, und wären in ihrem vollen Rechte, weil man gegen ihren Willen den Reichstag einberufe, und weil sie den Vorbehalt gestellt hätten, wenn aus dem Bündnisse nur ein nord- und mitteldeutscher Bundesstaat entstehe, die Verfassung demgemäß zu erneuern und neuzugestalten, eine recht liche Verbindlichkeit, sich mit Jemanden zu vereinbaren, gebe es aben nicht, daher sei jener Vorbehalt ein Borbehalt des RNücdcktritts, über= haupt sei man an jeden Vertrag uur so lange gebunden, als der Zweek desselben denkfbarerweise errciht werden könne, und da uns das Bindniß die Einheit und Macht Deutschlands nicht bringen könne, sei der Zweck unerreicchbar. Ferner, meint“ der Redner, bestehe das Interim jeßt recbtlich, denn es fei von den Fürsten ane fannt, deswegen sei das Bündniß nicht mehr ausführbar, brauhten es nicht mehr, denn wir hätten nun wieder die bundes akftliche Verbindung, Den Schub, den uns das Bündniß: hätte lei sten follen, gewähre uns jeßt das Interim. Abgeordn. Schüler billigt das Benehmen der sächsischen und hannoverschen Regierung, daß sie sich lossagten, weil Preußen, ehe cs zu ciner Vereinbarung mit Bayern und Württemberg gekommen, auf Einberufung des Reichstages bestanden habe, daher | in gleiher Weise handeln, der Reichstag sei der Tod der Einheit und Freiheit, denn, \o seßt der Redner voraus, er werde damit beginnen, die Grund rechte und die freisinnigen Wahlgeseßze aufzuheben, denn es sei seine Aufgabe, {o seßt der Redner ferner voraus, die Volksrechte u vernichten und dem Volke das Reprä f verleiden, wie dies die langweiligen Kammc1 Berlin schon gethan hätten; hätte er das erfüllt,

aufgel&sst werden; die Hegemonie eines mächtigen

niemals zur Einheit und jet gegen Den Begriff der Einheit: cer habe das Gagernshe Programm niemals begri einri von Gagern hätte es selbst nicht begriffen. Wie lasse sich ein wei terer Bund neben einem engeren denfen 7 Das demokratifsch( zip sci das der Einheit, das dynastische das der Zerrissenhcit, der Ne gent eines einzelnen Staates dürfe nicht Regent von Deutsch land werden; es sei gegenwärtig besser, die Zerrissenheit Deutschlands zu bewahren, dann werde die Îdee und Sehnsucht Ein heit im Volke wach erhalten; wenn der Reichstag zu S werde er sich selbst wohl am gründlichsten widerlegen hafen. Staats-Minister von Waßdorf: „T sich nicht weiter bei der Verhandlung betheiligen, um ihren Standpunkt zu bezeihnenz wie sie früher vom La1 die Genehmigung zum Anschlusse gefordert und erhalten

und wir

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dert heute der Schülershe Antrag von ihr die Lossagung vom Bündnisse; sie hält es nicht für nothwendig oder räthlih, auf die cinzelnen Gründe cinzugehen, erklärt aber, daß sie durch cinen

Rücktritt vom Bündnisse ihrer Pflicht gegen das Land nicht genü gen würde.“ Konsequenterweise müßten die Antragsteller das Mi nisterium in Anklagestand verseßen, weil es die Wahlen zum Neichs tage ausgeschrieben habe, solch einer Anklage würde das Ministe rium mit Ruhe entgegensehen; im Allgemeinen wolle er bemerken, daß Sachsen und Hannover bis jcht weder faktisch ausgetreten wa ren, noch rechtlich es gekonnt hätten, nur das Lebtere sei aber jeden- falls mit dem weimarischen Vorbehalte gemeint, Abgeordneter Domrich beantragt: a) den Rücktritt Weimars, wenn Sachsen und Hannover zurücftreten, b) die Wahlen zum Reichstage auszuseßen, bis Hannover und Sachsen gewählt haben. Abgeordneter Eu ders stellt das Bedürfniß nach Einheit obenan; als Bedingung Der Freiheit, man solle Preußen seinem Beruf, die

Einheit mit oder ohne Gewalt herzustellen, erfüllen lassen, sanctionire man auch seine Bestrebungen nicht, so möge man ihnen doch nichts in den Weg legen, die Volkspartei müsse sich passiv dabei verhalten. Abg Domrich spricht gegen die preußische Politik und meint sch{chlicßlich, daß man sich lieber von Sachsen als von Preußen foll mediati stren “laffen Abg. Henß: Die Einheit ist das einzige Heil Deutschlands und Der Anschluß an Preußen der Weg dazu, man huüte sich vor Oesterreih. Preußens Politik dagegen führt cs mit Nothwendigkeit zum Halten am deutschen Volke, darum wird die Einheit uns auch die Freiheit bewahren.“ Abg. von Schwendler weist auf die dem Búnduniß günstige Volks= stimmung in Sachsen hin, protestirt gegen “die Schüler-

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schen grundloscn Vorausseßungen und erinnert daran, daß man durch Annahme des Antrages jede thüringische Einheit unmöglich mache. Abgeordn. Stäps: Wenn man die National - Souverai netät behaupte und mit Sachsen gleichen Schrittes gehen wolle, so müsse man auch auf das sächsische Volk und nicht auf die sächsische Regierung sehen; die Verbindung der Demokratie mit dem Parti

fularismus sei ihm eine verdächtige Allianz. Abgeordn, Schu bert: Da die Verhältnisse sich gänzlich geändert hätten, so werde cer nur dann das Festhalten am Bunde billigen, wenn

Sachsen und Hannover auh daran hielten, daber stimme er für den zweiten Theil des Domrichschen Antrages. Abgeordn. Jäde: Man könne aus jedem Bündnisse treten, sobald eine Zeitdauer desselben nicht bestimmt sei; Oesterreich werde nicht dulden, daß Preußen nach und nach alle deutschen Staaten um sich sammle ; das preußische Wahlgeseß crbittere die Armen gegen die Reichen und führe eine soziale Revolution herbei. Staats-Minister von Wah dorf bemerkte gegen den Domrichschen Antrag, daß es sich hier um eingegangene rechtliche Verbindlichkeiten handle und man eine Rechtswidrigkeit niht von der Rechtswidrigkeit eines Dritten ab= hängig machen dürfe, übrigens halte es ihm s{wer, seinem Grund saße getreu auf Einiges nichts erwiedern zu dürfen. Bei nament liher Abstimmung wird der Antrag Der Majorität mit 21 Stim men angenommen. Abgeordneter Domrich behauptet zwar, daß iber den zweiten Theil seines Antrages noch abgestimmt werden müsse. Präsident Leutbecher findet dics jedoch unzulässig, und die Mehrheit des Landtages tritt dem bei.

Sachsen-Koburg-Gotha. Gotha, 4. Jan. (O. P. A. Z) Heute Abend is der Herzog wieder hier eingetroffen, um auf einige Monate seinen Aufenthalt bei uns zu nehmen.

Das Staats-Ministerium verweilt {on seit einigen Tagen in Gotha und hat als ersten Akt seiner Thätigkeit durch das gestrige Stück des Regierungsblattes das Geseß über die Wahlen zum künftigen Reichstage veröffentlicht, Nach demselben haben die Her- zogthümer Gotha und Koburg zwei Abgeordnete zum Volkshaguse zu wählen. abtheilungsweise und durch ofene Stimm gebung erfolgenden Wahlen beaufsichtigen die Landes - Re gierungen zu Gotha und Koburg. Da die Wählbarkeit von der Zahlung einer direkten Steuer abhängt, bei uns aber die Einkommensteuer noch niht zur Erhebung gekommen ist, so wird speziell durch dieses Gese bestimmt, „daß dieses Erforder= niß zur Wählbarkeit auch bei denen als vorhanden anzusehen sei, welche, ohne bis jeßt eine direkte Steuer zu entrichten, doch nach Maßgabe des Ergebnisses der Vorarbeiten zur Ausführung der Gesebße über die Entrichtung der Einkommensteuer in beiden Herzog

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thümern zur Zahl Lef zur Zahlung dieser Steuer na x Größe ihres Ei fommens verbunden sein würden.“ l E

H ohenzollern-Sigmaringen

(D. Z.) In der verflossenen N Verlin hier eingetroffen

ingen. Sigmaringen, 5. Jan. acht ist der Fürst Karl Anton von

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Ausland.

E Frankreich. b |eBge b ende Verjammlung. Sihung vom 9. Januar. Prasident Dupin. Die Sibung wird um 2 Uhr er= öffnet. Der Geseß - Vorschlag des Kriegs - Ministers, den Gehalt der Unteroffiziere betreffend, wurde gestern der Budget Kommission i zugewiesen. Auf den Antrag des Herrn Mornay weist ihn die Kammer den Abtheilungen zu, um eine Spezial-Kommission zu erz nennen. Die Kammer schreitet zur Berathung des ersten Artikels

des Geseßcs Über die Gcmeindelehrer: „Bis zur Veröffentlichung des organischen Unterrichs= Gesetzes steht der Elementar - Unterricht unter besonderer Aufsicht der Präfekte.“ Ein Amendement des Herrn Den ayconse, daß die Gemeindelehrer unter die Aussicht der Rektoren gestellt werden sollen, wird verwor- fen. Ein Amendement des Herrn Nettement desgleichen. Herr Mortigny will die Worte: „bis zur Promulgation des or

ganischen Gescßes“/, ausgelassen wissen und fügt dem Artikel 7 das u /

Amendement hinzu : „Das Gescß wird 6 Monate nah seiner Pro-

mulgation seine Kraft verlieren.“ Dies Amendement findet in Herrn Molé einen Vertheidiger. Herr Cavaignac spricht sich gegen diese ganze Ausnahme =-= Geseßgebung aus und begnligt sich

nicht mit der vom Unterrichts - Minister gegebenen Erklärung, daf

Geseß nur auf die Gemeindeschulen und nicht auf die Privat- Elementarschulen sih erstrecke. Leßtere blieben unter Aufsicht der Universität. Der Artikel 1 wird in folgender Fassung augenom= mcn: „Der Elementar-Unterricht in jedem Departement ist besondèrs unter die Aufsicht der Präfekte gestellt.“ Der Art. 2 wird unter folgen- der Form angenommen: „Die Gemcindelehrer werden vom Comité des Arrondissements unter den weltlichen Lehrern oder unter denen der geistlichen Gesellschaften, je nah dem Wunsche des Munizipal= Raths der Gemeinde gewählt, Das Comité kann auh außerhalb der vorgeschlagenen Liste wählen. Die Lehrer für die nicht fatho- lien Schulen werden für den anerkaunten Kultus mittelst Listen gewählt, die von den protestantischen und israelitischen Konsistorien vorgeschlagen werden. Der 5te Artikel lautet: „Der Präfekt ta- elt, giebt einen Verweis, suspendirt und entseßt die Lehrer. Er aun sie abberufen. Der Abberufene kann jedoch an den Minister avpelliren.“ Ein Amendement des Herrn Salmon verlangt, daß der Präfekt die Ansicht des Comite's des Arrondissements verneh- men müsse, wenn er absehen wolle. Das Amendement wird gegen den Willen des Ministers angenommen. Die Kammer geräth in so große Aufregung, daß sie suspendirt wird.

Paris, 9. Jan. Herr Gustav von Beaumont , bisheriger Gesandter in Wien, und General Lamoriciere, bisheriger Gesandter in St. Petersburg, sind in Paris angekommen.

Herr Guizot trug in der gestrigen Sihung der französischen Akademie Fragment über die Restauration der Stuarts vor.

Der neucste Akh bar meldet, daß Herr Leon Roche in Tan- ger keine seinem amtlichen Stande gemäße Aufnahme gefunden. Sidi Bu Selam gab den Befehl, daß kein marokkanischer Beamité, noch cin Hafen- Capitain, bei sciner Ausschiffung gegenwärtig sei. (Garibaldi befindet sich noch immer in Tanger im Hotel des sardi- nischen Konsuls. Alle Gerüchte von einer angeblichen Mission, die Garibaldi vom Kaiser von Marokko erhalten haben sollte, sind voll- ständig falsch.

Der Minister des Innern bringt, weil er mit Bittgesuchen al- ter Militairs dcs Kaiserreichs überhäuft wird, wiederholt in Erin- nerung, daß die Bittsteller sich an ihre Präfekten zu wenden haben.

Als Kandidaten der gemäßigten Partei für kie nästen dréi hiesigen Ersaßwahlen werden General de Lahitte, Minister des Aus- wärtigen, General d’Arbouville und der Ex Seine-Práfekt Rambu-= teau genannt.

Mehrere Polizei-Sergeanten sind wegen sozialistischer Meinungen und Acuferungen ihres Dienstes entlassen worden.

Der auf Martinique zum Repräsentanten gewählte Bissette, welcher zu den traurigen Vorfällen auf Guadeloupe den Haupt- Anlaß gab, ist hier angelangt.

Die französische Regierung hat zum Schuße der zahlreichen nach Mekka wandernden Eingeborenen von Algerien dort einen Agenten angestellt. j :

Die Kommission des Budgets hat das ministerielle über die Eisenbahn nach Marseille angenommen.

ein historisches

Projekt

Großbritanien und Jrland. London, 9. Jan. Die Königin hielt gestern in Schloß Windsor eine Geheimeraths= Versammlung, in welcher die Einberufung des Parlaments zum 31. Januar beschlossen wurde. Dann leisteten die neu ernannten Bischöfe von Norwich und Llandaff, Dr. Hinds und Dr, Oliphant, Jhrer Majestät ihre Huldigung.

Das Blatt British Army spriht von wichtigen Reformen, welche nächstens in der englischen Armee vor sich gehen sollen. Es soll sich námlich darum handeln, die Käuflichkeit der Offiziers - Pa- tente abzuschaffen, dagegen cin Examen für die Ertheilung von militairischen Graden einzusühren und die Privilegien der Garde- Regimenter aufzuheben. :

Schweiz. Bern, 6, Jan. Laut Kreisschreiben des zerischen Bundes-Rathes vom 26, Dezember vergütet die Kasse vom 1. Februar d. J. an gerechnet den Kantonen Unt stüußungsgelder nur für diejenigen politischen Flüchtlinge, welche nachfolgenden Bedingungen entsprechen: 1) daß sie hinreichend nach gewiesen haben, daß sie wirklih politische Flüchtlinge sind; 2) daß sie die zu ihrem Unterhalte nöthigen Mittel nicht besißen oder nicht im Stande sind, si" dieselben aus ihrer Heimat zu verschaffen oder ihr Leben niht mit Arbeit vur{hzubringen vermögen; 3) daß sie allzugravirt sind, um gegenwärtig in ihre Heimat zurückzukeh ren, oder die zu ihrer Rückehr erforderlichen Schriften sih nicht haben vershaffen können ; 4) daß sie sich gut aufführen. :

Ftalieu. Turin, 2. Jan. Die Concordia erzählt, daß die beiden Minister d’'Azeglio und Calvagna das Großkreuz des Ordens des heil. Mauritius erhalten werden. j

Die beispiellos strenge Winterkälte und der große Schneefall haben den Wohlthätigkeitsfinn der hiesigen Bevölkerung in ‘hohem Grade erweckt. Sammlungen für Holz u. dgl, werden veranstaltet, um die ärmeren Volks\hi{ten zu unterstützen.

Spanien. Madrid, 3. Jan. (Fr. B.) In der Depu- tirten-Kammer bekämpfte gestern Herr Moron die Einseßung der Gouverneure als unconstitutionell, unpolitisch und der Oekonomie zuwider, Diese Reform hätte dem Parlament müssen vorgelegt wer-