E S S Sett c0s S taa D
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theilen , findet aber auch die der Regierung im §. 32 eingeräumte zu große Macht sehr bedenklich und ist der Ansicht, daß ein Staats diener außerhalb seines Dienstes der Regierung zu nichts verbun den sei und namentlich in seinen Privatansichten völlig unbeschränkt bleiben müsse, da er anderenfalls in die zur Demoralisation füh rende Nothwendigkeit verseßt werde, mit jedem Ministerwechsel auch | seine politischen Ansichten zu wechseln. Nachdem auch Bueren | und Schläger gegen Heise in ähnlicher Weise sich ausgesprochen und Ersterer namentlih hervorgehoben, daß ein Staatsdiener, wel cher ledigli als ein Werkzeug der Regierung betrachtet werde, Un- mögli Siß und Stimme in der Stände - Versammlung haben fönne, erhebt sich Stüve noch einmal zur Wider legung der vorgebrachten Ausstellungen. Er habe es wohl erwartet, daß die seit der erstmaligen Vorlage in das Geseß über die Disziplin aufgenommenen Bestimmungen Anstoß finden werden ; die in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrun gen haben ihm jedoch derartige Bestimmungen als nothwendig e! \cheinen lassen. Uebereinstimmung des außerdienstlichen Verhaltens mit dem amtlichen Verhalten sei {hon deshalb erforderlich, um dem Staatsdiener die Achtung seiner Mitbürger zu bewahren. Er gebe zu, daß es schwierig sei, eine Vermittelung zu treffen zwischen dem unbedingten Wechsel uud dem bislang gewahrten sicheren Rechte. Jedenfalls aber müsse eine autre!ende Regierung die Mittel habeu, die Staatsdienerschaft zum Gehorsam und zur Pflichterfüllung an halten zu können. Das Verhältniß des Staatsdieners fönne nur als ein Ganzes angesehen werden, denn niht blos fsur elne Arbeiten, sondern für sein ganzes Leben stehe der Staats diener im Dienste und habe aus diesem seinen ganzen Unterhalt, Leider sei die Zahl der Staatsdiener, worüber bei der Regierung Klage geführt worden , keine ganz geringe und habe diese Klage sich nicht blos auf Dienstvernachlässigung, sondern auch auf außer dienstlihes Benehmen gerichtet. Abhülfe verlange man in jolchen Fällen daun von der Regierung, aber die Mittel dazu wolle man ihr nicht gewähren. In Betracht des bislang bestandenen milden Verhältnisses sei es niht angenehm fürdie Regierung, jeßt weniger milde verfahren zu könnenz aber in einem Staate mit freier Presse, freiem Vereins- und Petitionsrechte habe cine Regierung gegen viel größere Schwierigkeiten zu kämpfen , als solche in cinem absoluten Staate sich finden, und wenn eine Regierung für Ausfrechthal=- tung der Ordnung und des Rechts unter solchen Verhältnissen sorgen solle, so dürfen ihr die Mittel nicht fehlen, ihre Organe in gehöriger Thätigkeit zu erhalten. Gerade durch eine falsche Ord nung der Stellung der Staatsdiener zur Regierung sei der Zu stand der tiefen Zerrüttung in den Verhältnissen Süddeutschlands herbeigeführt worden, und gewiß könne man nicht wünschen, daß ähnliche Zustände hier eintreten. von der Horst glaubt, man müsse unterscheiden: 1) zwischen rein technischen Beamten , welche mit der Regierung in keinem nothwendigen Zusammenhange stehen; auf deren politische Gesinnung könne es nicht ankommen; 2) zwi hen den unteren Verwaltungs - Beamten, zu denen er auch die jeßigen Beamten bei den Königlichen Aemtern rene, diese müssen von den Gemeinden gewählt werden und dadurch außerhalb des Staatsdiener - Organismus gestellt werden, und 3) den hö heren Verwaltungs-Beamten, welche bei einem Wechsel des Mini- steriums zu entfernen sein würden. Von einer zu großen Ab=
Í j s
94 wüns{cht man die Kündigungsbefugniß lediglih auf die unteren Staatsdiener von rein mechanischer Beschäftigung beschränkt, jeden falls aber geseßliche Feststellung der Gränze jür die einzelnen Dienstzweige. Stüve und Lehzen halten dagegen die Kündi gungsbefugniß bei allen niederen Dienststellen, bet welchen es mebr auf mechanische Verrichtung ankomme, für durchaus noth- wendig, als das -einzigé Mittel zur Sicherung eines gere gelten Dienstganges und suchen die Unthunlichkeit der geseßlichen Aufstellung bestimmter allgemeiner Kategorieen uachzuweisen._ Ge- brau werde erfahrungsmäßig nur höchst selten von Der Befugniß gemacht, aber die Möglichkeit der Anwendung mise stets bleiben, als Sporn für gehörige Pflichterfüllung. Die Entlassung an die be- siimmten Formen einer vorgängigeu Disziplinar Untersuchung zu bin den, werde wegen der in den meisten Fällen vorliegenden Schwierigkeit der Beweisführung den Zweck der Kündigungsbesugniß völlig vereiteln. Der §. 13: „Bei anderen Staatsdienern, sosern sie fein Richteramt bekleiden, soll die Anstellung in der Regel für die ersten beiden Jahre nah dem Eintritt in den S:aaktsdienst wider= ruflich erfolgen“, erregt bei Pagenste che x, Bueren und Pfafs Bedenken, indem namentlich Letzterer in dieser Einrichtung eine Pflanzshule der Servovilität erblickt. Stüve WEIN Die Nothwendigkeit einer Probezeit, bei dent fünftigen Wegfallen des Auditorenwesens, nach und nimmt für die Regie rung, der weit wichtigere Dinge anvertraut seien, das Vertrauen in Anspruch, daß sie mit einer solchen Befugniß keinen Mißbrauch treiben werde. Der §. 23: „Ein Abzug vom Gehalte für die Hospital-Kasse findet nicht ferner statt. Die Gebühren für die Bestellung und Pensions-Verleihung follen von der Regie- rung geregelt werden““, giebt zu einer längeren Diskussion Veran Weinhagen, Lang 11, und von Ga r\\en wünschen der Hospital - Kasse den ihrer Ansicht nah nicht sehr drüen- den bisherigen Abzug von den Gehalten bewahrt zu sehen, WoaeaM Stu Und oon During zur Vertheidigung des Entwurfes das Drückende und Ungerehte eines sol chen Abzuges von den jeßt sehr mäßigen Gehalten her- vorheben, worin eigentlich nur ein Geben mit der einen Hand und Nehmen mit der anderen zu befinden sei. Auf den Wunsch Pa gensteher's und Groß s, daß mindcstens Pensionsverleihun gen von allen Gebühren befreit werden mögen, bemerkt Lehzen, daß die Frage, ob hier ferner Gebühren zu nehmen, davon abhän gen werde, ob künftig überall in Verwaltungsangelegenheiten noch Gebühren erhoben werden sollen oder nicht. Nach cinigen Erörte rungen zum §. 24 über das bei Gehaltszahlungen den Erben zu Gute kommende #. g. Gnatenquarial und zum g. 1 Uber dit ZU lässigkeit rer richterlichen Beschlagnahme von Nuhegehalten wird die Berathung bei dem lebtgedachten
lassung.
wegen vorgerückter Tageszeik Paragraphen abgebrochen.
Q 10 Sn Bor em= Halle.) So wie die gestrigen Verhandlungen der Lan des - Versammlung über den Militair - Siraffkodex, welche die ganze Sihung ausfüllten, eine ibersichtlicze Darstellung in dem Rahmen eines Zeitungs-Artikels nicht gestatten, so ijt ein Gleiches auch bei der heutigen Schlußberathung über den Bericht
des Finanz-Ausschusses in Betreff der Revision der Staatsrechnung
Schleswig- SHolftein.
hängigkeit der Beamten von der Regierung fürchtet er praktisch Tie {limmsten Folgen. Nach dieser allgemeinen Besprechung folgt der Aufruf der einzelnen Paragraphen. Nach einigen zu den §§. 2, 3, 4 und 5 resp. von Pfaff, v. Garssen und Lang 1. gemach
ten wenigér crheblilen Bemerkungen macht Stüve zum §. 7 dac
auf aufmerksam, daß mau geglaubt habe, über die künftigen Er= fordernisse zur Anstellung im Staatsdienste hier keine nähere Vor riften aufuehmen zu dürfen, weil sich noch nicht überschen laffe, in welcher Weise die desfallsigen Abänderungen der jeßigen Einrichtungen zu treffen sein werden und diese Bestimmun gen zweckmäßig besonderen Regierungs - Verordnungen vorbe= halten bleiben, wogegen Freudentheil eine Betheiligung der Stände bei desfallsigen Bestimmungen für erforderlich und übri- gens eine radikale Verbesserung der Staatsdiener nur dann für möglich erachtet, wenn man alle Staatsdiener durch die Advokalur gehen lasse, Zum §. 10. ‘Es soll keinerlei Vorzug der Geburt bei der Zulassung zum Staatsdienste und in demselben stattfinden,“ macht Bueren auf die Nothwendigkeit ciner Ausnahme wegen dcs Erb-Landmarschalls aufmerksam; v. Garssen wünscht einen von Stüve für völlig nichtsbedeutend oder leicht falsch aufzufassend bezeichneten Zusaß dahin: ‘Vielmehr ist der Staatsdienst für alle Befähigten gleich zulässig.“ Der Bemerkung Pfaff's, daß auch kein Unterschied der Religion bei der Bestellung stattfin
den dürfe, stellt Stüve die Frage entgegen: Ob man denn einen Katholiken zum protestantischen Konsistorialrathe machen könne? Der §. 12: „Hinsichtlih der unteren Staatsdienerschaft ist, nach näheren Vorschriften der Regierung für die einzelnen Dicnst- zweige], Dienstkündigung in der Anstellungs-Urkunde vorzubehalten (§. 179 des Landes-Verfassungsgesetßzes)““, veranlaßt eine längere Diskussion. Von mehreren Seiten Bergmann, Freudentheil,
für das Jahr 1848 der Fall. Der Schlußberathung folgte bei die sem Gegenstand sofort die Abstimmung. Die Anträge des Finanz Aus\chuïses, welche sich übrigenë theils auf das Aussprechen allge meiner Wünsche beschränkten, theils auf Fornalien bezogen und iü materieller Rücksicht größtentheils Gegenstände von untergeordneter Bedeutung belrafcn, wurden ver Mehrzahl nah angenommen. DeP Antrag des Ausschusses, gegen die Regierung aus zusprechen, daß Bécii- | ten, welche zur Uebernahme einer Interims - Verwaltung amllich verpflichtet* seien, außer den Sporteln überall keine Vergütung zu zugestehen sei, wurde verworfen, dagegen der Anirag, daß anderen Beamten für solche Junterims - Verwaltungen eiue den von ilnen aufzuwendendcn Kosten entsprechende, jedoch die Hálfte des festen Gehalts nicht übersteigende Vergütung zuzubilligen sci, mit geringer
wollen, sich im Interesse des öffentlichen Kredits über Die Sache in óffentliher Versammlung auszusprehen. Der Abgeordnete Pastor Gardthausen wünschte, |daß der Departementschef den Beschul
digungen des fremden Blattes blos das Stillschweigen der Verah= tung entgegenseßen möchte. Der Departementsche}f Franke er
theilte aber doh eine kurze Antwort, in welcher er die Angaben der Berlingschen Zeitung für eine lächerliche Verleumdung erllärte, lácherlih um deswillen, weil die Regierung gar nicht dazu im Stande sein würde, die Kassensheine zu vermehren, dd der ganze zur Verfertigung derselben früher benußte Apparat sich in den Händen ciner Kommission befinde, deren Mitglieder größten
theils von der LandesvLersammlung und aus dieser erwählt worden seien. Prof. R avit, delegirtes Mitglied der Regierung sür die Anfertigung der Kassenschcine, und Dr. Müller, Mitglied der von der Lan= des-Versammlung bestellten Kontrolle=0o! mission, bestätigten dies. Aus ihren Aeußerungen ergab sich, daß der zur Anfertigung der Kafssenscheine benutzte Apparat sich in Kisten besindet, zu welchen jeder der beiden Herren cinen Schlüssel hat, dergestalt, daß nur beide gemeinschastlich öffnen können, und daß die Kisten überdies seit geraumer Zeit dem kieler Magistrat in Depositum gegeben sind. Nachdem die bfentliche Sißung während mehrerer Stunden behufs Berathung des Kriegs-Budgets in eine gehcime verwandelt gewe- sen war, ging Tieselbe zuleht wieder in eine öffentliche Uber und wurde der nachträgliche Bericht des Budget-Ausschusses vorgetra gen, Der Dr. Fock, neucrwählter Abgeordneter sür Rendsburg, trat heute als Mitglied in die Versammlung ein.
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Euslarid.
Großbritanien und Jrland. London, 10, Jan, Nach der Times würde die von dem Ministerium beabsichtigte Reform des Wahlrechts weniger in neuen Bestimmungen, als in dcr Ausführung der Absichten der Rcformbill von 1832 bestehen, welche bisher nicht realisirt werden konnten. Jn Irland z. D U cine Menge Personen noch uicht im Genusse des Wahlrechts, ob gleih sie nach jener Vill dazu berechtigt wären. Ein ähnliches Berhältniß findet sich au in England, Das ministerielle Projekt würde diese Uebelstände abstellen und dadurch, ohne die Basis des Wahlcensus zu ändern, die Zahl der Wähler in beiden Ländern beträchtlich vermehren.
Troß der neuen Navigations-Vill, welche nach dem Ausspruche mancher Blátter die Handelsmarine Großbritaniens total ruiniren müßte, hat si herausgestellt, daß die Zahl der in Liverpool, Greenock, Bristol, Hull und Sunderland im Bau begriffenen Schiffe beträchtlicher ift, als im vorigen Jahre.
Nach einem Rückblicke auf die leßte Vergangenheit Roms spricht die Times ihre Ueberzeugung dahin aus, daß die Wieder herstellung des kirchlichen Regimentes in den päpstlichen Staaten eine Unmöglichkeit sei, es müßte denn hinter der militairischen Unlker- prückung einer fremdez Occupation Schuß suchen, _Die Times sieht die einzig mögliche Lösung darin, daß die römischen Legatio nen zu anderen italienischen Staaten, z. B. zu Toscana, geschlagen werden und Rom zu einer freien und unabhängigen Stadt erklärt werde, welche sich vermöge ihrer Geschichte und ihres Charakters von jedem anderen Theile der Welt unterscheide. Die fatholische Kirhe müßte dann zur Unterhaltung des von 1hr als Oberhaupt anerfannten Papstes die erforderlichen Vorkehrungen treffen.
Schiveiz. Luzern, 8. Jan. (Eid. Z.) Das Kriminalgericht hal in seiner Sibung vom ten d. in Sachen der Altgroßräthe folgendes Urtheil erlassen: 1) Die betreffenden Mitglieder (folgen die Namen | derselben) scien s{chuldig des Berbrechens des Mißbrauchs der Amts- gewalt und des Eidbruchs; 2) seien sie zum Ersaß des durch 1hre Handlungsweise gestifteten Schadens unter solidarischer Haftbarkeit, so wie zur Bezahlung sämmtlicher Untersuchungs-= UnD Prozeßkosten, ebenfalls unter solidarischer Haftbarkeit, verurtheilt. Vier Mit glieder, nämlich die Heren Konrad Göldlin und Meyer von Sursee, Pfister von Altishofen und Meyer von Büron;, wurden freige
Stimmenmehrheit angenommen. Von allgemeinerem Juteresse war eine an deu Departements-Chef der Finanzen gerichtete Interpella- tion des Prof. Olshausen, zu welcher die vor einigen Tagen in einem Artikel der Berling. Ztg. ausgesprengte Nachricht die Ver anlassung darbot, daß von Seiten der schleswig-holsteinischen Finanz Verwaltung eine neue Emission von Kassenscheinen beabsichtigt werde | oder daß gar schon neue Kassenscheine ausgegeben seien, denen | man, damit die Vermehrung nicht bemerkt werde, ganz dasselbe | Aussehen gegeben habe, wie den früheren. Der Jnterpellant gab den Juhalt des gedachten, in der längst bekannten feindseligen und gehässigen Manier ver Berlingschen Zeitung abgefaßten | Artikels theils summarisch, theils wortgenau au, wobei die Ver | | | l
fammlung wiederholt des Lachens sich nicht erwehren konnte. Zum Schluß bemcrkte der Interpellant, er habe diesen Gegenstand nicht S z x l ( ) berührt, um dadurch zu erkennen zu geben, als ob er auch nur an
vie Möglichkeit desjenigen glaube, was dem Devyartementschef
in dem erwähnten Zeitungs - Artikel zur Last gelegt sei, vielmehr
habe er dem Departementschef blos Gelegenheit dazu geben
L GTNRGLNE N
prochen, weil sie die Beschlüsse über Festhalten am Sonderbund dem Veto des Volkes unterlegen wollten. Die Verurtheilten ha- ben sich gegen dieses Urtheil bereits zur Appellation erklärt.
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Zug, 8 Jan. (Eidg. Z) Die mit Spannung erwarteten Wahlen am lebten Sonntag sind entscheidend konservativ ausge fallen. Der Hauptschlag wurde in der Stadtgemeinde geführt. Ss war ein großartiger Wahlkampf. Vön 780 Stimmberechtigten wa ren Über 700 Wähler versammelt, Mit 370 gegen 340 Stimmen brachten die Konservativen ihren ersten Kandidaten durch. Damit war der Schlag entschieden, und alle 12 Großrathswahlen fielen fonservatiy aus. Man findet unter den gewählten die alten be fannten Namen : Landammann Bossard, Landeshauptmann Letter Nationalrath Schwerzmann 2c. Von radikaler Seite wurden die Herren Koiser nicht einmal in Vorschlag gebracht. Der Wahlakt verlief ruhig und geordnet, Zn den ubrigen Gemeinden des Kan- tons wurde nur in Unter-Egeri, Cham und Hünenberg liberal, fonst allerorts konservativ gewählt,
ZUANS A,
Weinbagen Wibmann, Lang U SOlager Neese
; / nen Hochverraths
Sekanntmachungen. zum Mündliche [20] Sit c br i e f,
Der unten näher bezeihnete Schuhmacher - Geselle Heinrich Friedrich Wilhelm Koch, aus Neu- Ruppin gebürtig, ist des Diebstahls dringend verdächtig und hat sih von hier entsernt, ohne daß sein gegenwär- tiger Aufenthalt zu ermitteln gerc«sen ist. E
Es werden alle Civil- und Militaz - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, anf densel- ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen uns mit allen bei ihm si vorfindenden Gegenständen und Gei- dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Ex- pedition abliefern zu lassen, :
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- | [21] standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigüeit versichert
dre A a 7, Januar 1850, | :
ónigl, Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs Deputation 1X. für BbriiterslHunget; O 7 Signalement des Korth, | Derselbe is 20 Jahr alt, evangelischer Religion, am 18, Dezember 1829 in Neu-Ruppin geboren, 5 Fuß |
2 Zoll groß, hat hellblonde Haare, hellblaue Augen, |
blonde Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichts-
1
ciam verfahren.
Breslau, den
bildung, gesunde Gesichtsfarbe, dite Nase, gewöhnlichen Mund, vollständige Zähne , is| wiifleioe Gestalt’ spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzei- chen am linken Zeigesinger eine kleine Narbe,
Die Bekleidung kann nicht angegeben werden,
[620] Ediltal- Citation. Oer Zimmergesell August Andreas Toboll von hier ist wegen wiederholt im Mai und Juli d. J, begange-
3 in Anklagéstand verseyt, und wird
Verbrechen hierher vor das Schwurgericht auf den 18, März k. J., Morgens 9 Uhr, mit der Aufforderung vorgeladen, zu diesem zu erscheinen und die zu seiner Beweismittel zur Stelle zu bringen vor dem Termine anzuzeigen, ben hervcigeshaf werden können, : Ausbleibens wird mit der Entscheidung in contuma-
Stolp, den 12. Dezember 1849, e Königl, Kreis- und Schwurgerichk,
Betannc mag u nd
Die Theilung des Nachlasses der hier gestorbenen Apotheker Kindlerschen Eheleute wird der gese{lichen Vorschrift gemäß hiermit öffentlich bekannt gemathk.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung 11. für Vormundschastssachen.
O Eilan Brhufss der Ermittelung des Lebens oder Todes :
des Webero Johann Gottfried Wel im Kirchen-
o 5 Wehner, im Kirchen A Us geagnnt, aus Rochliy, welcher vnterm », Mai 1798 aus Pagihad in U die legte Nach- richt von sich gegeben De E E N
welcher um das Jahr 1810 in die Fx ¿aan ist und seit dieser Zeit nichts wieder R R O Ife
dds | des Bäckers Johann Gottlob Hunger aus Nochbg, | so wie wegen Ermittelung der Jutestawr-Erben,
S Verfahren und Entscheidung über dies
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T ermine | Vertheidigung dienenden
oder uns so zeitig |
daß sie noch zu demsel- |
Jm Falle scines |
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3, Januar 1850, | gehörig zu legitimiren und
senden unter Nr. 4 und 2 ab
Adam Angust Aurich?s, gewesenen Armenvoigts zu Noch- li, welcher am 28, September 1836 daselbst verstorben ist, i rücksichtlich Wehner's auf Beschluß des unterzeichue- ten Stadtgerichts, bezüglich Hunger's und der Aurich- {en Erben aber auf Antrag deren Seitenverwandten mit Erlassung von Ediktalien in Gemäßheit des Ge- seßes vom 13, November 1779, die Verkürzung der cura absentium betreffend, zu verfahren, und es wer- den andurch die Aurichsben Erben, ferner die nurge- dachten Abwesenden sowohl, als auch für den Fall, daß und dieselben nicht mehr am Leben sein sollten, alle dieje nigen, welche an deren Vermögen als Erben, Gläubi- ger oder aus sonst einem Rechtsgrunde Anspruch zu haben glauben, andurch geladen, kommenden
30, April 1850, e erinn Vormittags um 9 Uhr, in Person oder durch gehörig, [10 b] insbesondere auch zu Abschließung. vou Vergleichen in- struirte und legitimirte Bevollmächtigte, deren Vollmach- ten bei Ausländern gerichtlich rekognoszirt sein müssen, an hiesiger Stadtgerichtsstelle bei Verlust der Wi dereinsezung in den vorigen Stand zu erscheinen , sich sodann, was die Aurichschen Erben aulangt, der Ausantwortung thres Erb-Antheils oder sonstiger Verfügung sich zu gewärtigen, die Abwe- t E er sowohl deren Erben oder Gläubiger ihre Ansprüche anzumelden und zu be- scheinigen, unter der Verwarnung, I j Außenbleibens die Abwesenden selb für todt erklärt und über ihr Vermögen den Rechten gemäß werde ver- | fügt werden, rüdsihtlich der Erben, G | aber der Verlust ihrer Erb- und sonstigen Ansprüche an den betreffenden Verlassenschasten ausgesprochen werden wird, Jn obigem Termine haben demnächst die ange- meldeten Erben, Gläubiger u, st, w, mit dem bestellten }
t | Kontradiktor oder nah Befinden unter sich selbst recht- lih zu verfahren, binnen gesetzlicher Frist zu beschlie- ßen und hierauf det 4, Juni 1830 der Akten-Jnrotulation, so wie ben 307 Zuli 4300 der Eröffnung eines Präflusivbescheides, welcher Mit tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, oder sonstiger rechtliher Weisung sich zu gewärtigen, Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ladungen Zuifertigungen Bevollmächtigte in Rochliy bei 5 Thlr, Strafe zu bestellen, Rochliß, am 23, November 1849, Das Saa er Bemmann,
La Légation de France à Berlin prévient le pu blic, que désormais elle ne délivrera plus de Vise dé Passe-Portis aux etrangers, qui se rendent en France, s'ils ne sont accompagner leur demande de pièces authentiques justisiant qu'’ils possèdent des moyens Les profess10ns indiquées sur les passe- certisicats des
Wie-
d’existence. ports devront ¿ire justifices par des autorités Prussiennes. : i
Die Französische Gesandtschaft zu Berlin bringt hier- durch zur Kenntniß, daß fortan die Visa auf Pâssen an Ausländer, welche sich nach Frankreich begeben, nur dann ertheilt werden wird, wenn der Antrag mit authen- tischen Zeugnissen begleitet ist, welche den Besiß der Mittel zum Unterhalt genügend bekunden, Die Pässe für Handwerker müssen darüber von Preußischen Be-
hörden beglaubigt sein.
daß im Falle des
Gläubiger u, #, w.
Das Abon nement beträgt. 2 Rthlr. für 4 Jahr. A A « S Jahr. 8 Nthlr. - 1] Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
a L nzeln en Unmmern wird vo°gen mit 27 Sgr. berechnet.
Bei
L R N Ed R E E Lia O INn alt
Zimtlicher Theil. Deutschland.
d FTY ‘95 (27 hd abet gg gg Wien. Bortrag des Gouverneurs der Nationalbauk, vern, München, Adressen gegen die Juden - Emancipatión, —
vllerträgnisse der Etatsjahre 1845, 46, 47.
Zad Go T\ cu pee
e n, x lesben, Note der sächsischen Negierung in der deutschen R H éorganijation der Kommunalgarde, — Konzert in König- ein, — Dolkszählung, — Verhandlungea der ersten Kammer, —
z Widerlegung eines Gerüchts. Hannover, Hannover. Verhandlu ì ) ann! L | | ugen der K n, — L Ausfuhr I hannoverschen Leinen. G «a A Hessen. Kassel, Das Rundschrei inisters ‘Nei L E )reiben des Ministers Innern i d Beziehung auf die Wahlen zum Volkshause. y A S esen und He) PEHEIn, Darmstadt. Verhandlungen der Kam- M Í Bes luß der zweiten Kammer in der deutschen Frage. — “ussQu der ziveiten Kammer über die deutsche Frage Diskussio L der Adresse in der ersten Kammer j E N 2 bebdrbes, - Q, S! ui Reorganisation der Gerichts- orden, 8 1 Schi in „Verfassungs Angelegenheit rift des Advokaten Schiemann in der Braunschweig. Braunschweig, Wa ir de i Erf Sachsen - Weimar. Wei nar E Me Bea Ea 19 SeIt, S Ra R Wahl eines Abgeordneten zum Volfs- ( Je ‘ ? ü Saa, tage Verlegung des Landtages von Cöthen nach Schwarzburg - Sondershausen.
Dn Sonders des PLandtags-Ausschusses, En
Fortdauer
Frankfurt. Frankfurt a. M Abstimmun Berhältni}, 6 | è «M. Ab| ngs-Verhältnisse, Hamburg. Ham burg. Entwurf einer Verfassung für den hamburgi-
schen Staat,
A usland
Ü S i rankreich, Pari Or wit au ¿ s A S A L Ordensverleihungen. — Die La Plata-Frage. — Ceuta Konsifs ölotie in der Levante. Abdankung des israelitischen
N L Eon Ärland. Lo Di e, Verkauf belasteter Güter“ in Jrland. ndou. Die Kommission für den
T, Brüssel. Diplomatische Abschieds-Audienz talten. Nom, Die französishen Truppen und tex Papst
Vereinigte Staateu von Nord-Amerika. Washington, Ueber-
r ich l q F Rte i i es pr i hen Minister-) esid V I{=- eichunc der Kreditive d euß si denten § avlor. ß | / N enten an den ‘Tai
Börsen - und Handels -Nachrichteu.
Beilage.
GBUG L R. N S E T AGCA Aas A T I A A A A
Ämllicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Kreisgerichts - Boten und Exekutor Jakob Neumann u Samter, das Allgemeine Ehrenzeichenz _so wie dem Fischer=- ckchulzen Peter Schött zu Alt-Passarge, Kreis Heiligenbeil, und den Fischern Karl Vägler und Karl Martens aus Kalkwig, : ettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Kreis Grimmen, die R
Königliche General-Lotterie- Direction.
Bei der heute angefangenen Ziehung der 1sten Klasse 101ster Königl. Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 20,307; 2 Gewinne zu 500 Rthlr. fielen auf Nr. 11,496 und 58,274; 3 Gewinne zu 200 Rihlr. auf Nr. 24,276. 49,136 und 63417; und 2 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr, 11,269 und 56,389, Berlin, den 16. Januar 1890.
208 Ga T,
llichtamtliher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 16. Jan. Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Obersten von Giese, Commais der bten Kavallerie-Brigade, die Erlaubniß zur Aulegung des von Sr. Königl, Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein demselben verliehenen militairischen Komthurkreuzes 2ter Klasse vom Verdiensi-Orden Philipps des Großmüthigenz; so wie dem Major vou Zychlinsfky des oten Ulanen-Regiments, die Erlaubniß zur ‘¿nlegung des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Hohenzollern naringen demselben verliehenen Ehrenkreuzes Zter Klasse des
deur
Zigmari!
gemeinschastlichen hohenzollernschen Hausordens, zu ertheilen, HKesterreich. Wien, 19 U S V Vor-
trage des Nationalbank - (Houverncurs Joseph von Pipih vom
Januar an die Versammlung des Baunkausshusses wird das Wirken dieses Institutes während der Periode von der Berufung des gegenwärtigen Nationalbank-Gouverneurs (6. August 1849) bis zu dem obigen Tage genauer detaillirt. Jn diesen Zeit- raum fällt die Ausgabe der neuen Ein- und Zweigulden-Banknoten und die Einweselung der ungarischen Notcn zu Ein uud Zwei Gulden gegen österreichische Banknoten. Zu diesem [egteren Zwecke wurden gleich nach der Reoccupation des Landes A garn bestandenen vier Bankfilialkassen zu Ofen, Temesvay, Kaschau und Hermannstadt sogleich rehabilitirt, und die Bank F elen n Begrife , zur Belebung des Verkehrs in Agram ebenfalls eine Fi lialfasse zu errichten. In den Jahren 1848 und 1849 wurden für Staatszwecke, sowie sür den Privatverfkehr, im ersteren Jahre 71,467,750 Fl. 24% Kr., im Jahre 1849 1 1,473,846 Fl. 8Y R;
samuten 82,941,596 Fl. 324 M hinausgegeben. Im Jahre 1849 wurden Silberbarren im Werthe von 5,964,870 öl. 23 Kr mit einem Kostenaufwand von 1,255,438 Fl. 55 Kr. herbeigeschafft, pie leßten übernahm die Bank laut späterem Vertrag mit deg
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mit der Bank abgemacht.
nehmen.“ Vayerun. München, 12, Jan. (N. M. Ztg.)
die Juden-Emancipation beträgt bis heute 364.
den Adressen ausgesprochenen Gesinnungen theilen. laufen.
fen darunter.
München, i neten Neuffer b im Jan.
(A. Z.)
Mis Verlin, Donnerstag den 12. Jauuar
Staate allein. „Aus dem vorjährigen Berichte des früheren Bauk- Gouverneurs,“ bemerkt der Wanderer, „ergiebt sich, daß die Bank seit dem März 1848 bis Ende 1848 dem Staate bereits 72 Mil. lionen Vorschüsse gegeben, dazu kamen noch, daß der Staat unter Mitwirkung der Bank 50 Millionen 3prozentige Kassen An weifin. gen ausgab, welche dadurch, daß sie als Bankpapier zu gelten s ten, den Papierumlauf der Bank nur vermehrten, die neue Enils- sión von Noten der Bank aber verhinderten. Von ekbulenveln Einfluß auf den Banknotenumlauf war ferner die Emission vér Münzscheine , mehr aber noch die Ausdehnung des Ziwangskurses der ungarischen Landes-Anweisungen auf die angränzenden Länder Da hierdurch die Masse der cirkulirenden Papiere immer vermetrt wurde und bereits, wenn auch niht ungegründete Besorgnisse ich anden, WRrLEn durcl Vortrag des Herrn Finanz-Ministers : von 10, September 1849 mehrere Maßregeln zur Verbesserung dec Bankverhältnisse in Vorschlag gebracht, Die erste diescr Maßre- geln, die Realisirung einer Anleihe, kam auch bald zu Stande, und die bei derselben einfließenden Gelder, so wie die von Sardinien an den Diaat zu leistende Kriegs-Eutschädigung, wurden der Bank zur Tilgung der Schuld des Staates an dieselbe zugewiesen ‘Nun war vor Allem eine Regelung der verschiedenen Schuldposten des Staates an die Bank nothwendig , um bei den verschiedenen Sunt- men und der als Abschlagszahluug eingehenden eben so verschiede- nen Geldsorten eine gleihmäßige Jnteressenberehnung herstellen u Diese Regelung der verschiedenen Schuldposten des Stat: tes an die Bank kam laut Vertrag vom 6. Juli 1849 zu Stande, und nach diesen Normen werden uun die Geschäfte des Staates r f abgemac Schließlich erklärt der Bank-Gouverne u die Bereitwilligkeit der Bank, im Vereine mit der im Mais Bertrag vom 13. September 1849 in Aussicht gestellten Kommis- sion Aenderungen in den organischen Bank-Eiurichtungen vorzu-
__SREEE 12. : , Die Zahl der bei der Kammer der Reichsräthe eingelaufenen Adressen A de i Dieselben kommen von E ver ats U ptes Und tragen im Ganzen 51,315 Unterschrif= ten, WVavet ist aber wohl zu bemerken, daß an vielen Orten die Doreflen nur von den Gemeinde-Verwaltungen im Auftrage der Gemeinden unterzeichnet sind, die angegebene Zahl der Unterschrif- ten also weit geringer ist, als die Zahl derjenigen, welche die in en Ad usgesp 1 Auch an Se. Königliche Majestät selbst sind eine Anzahl \olcher Adressen einge- aua Diese Adressen fommen aus allen Theilen Bayerns mit usnahme der Pfalz, namentlich sind auc viele aus den drei Sran-
S) Der Vortr i e
er - O ag des Abc eord- und 1846—47 ist ° e Zoll-Erträgnisse in den Etatsjahren 1845 46 Netto=Einnahme an Zollgef le Tagen veröffentlicht worden. Die
s D E R Jefällen betr L S : jammen 11,524,277 Fl. E E für diese beiden Jahre zu- , Uverstieg die Budget = Ansáve
O f « E um 3,141,693 Fl. 30 Kr., gegen den Durchschnitt der
19 Kr. aufs Jahr. A
u 4,444,918 Seele Fl. 172. Rr j
d f c L Seelen 1 Gl. Lo Kr. oder ein Plus von 66 Nr
pro Kopf gegcn die Vorjahre. Die Erhebungskosten betrugen in
jedem Jahre etwas über 1,020,000 F f: si jedem „Jal l 420, Gl., darunter sin ie maligen Neubauten in Ludwtgshafen ‘begriffen A A O
zu der Hereinzahlung der Zollvereins - Kasse ungefähr wie 2:5
“it De
Dio S if p r (T-P:LE , 1 Die Rückvergütung an preußischen Nheinzöllen betrug während die-
ser beiden Jahre 42,000 Fl., die Zoll - RÜckvergütungen an die
» 0 S A j drit vor gegangenen Jahre zeigt dieses eine Mehrung von 114,522 F. 4 A 8 e.
Dies ergiebt für die Bevölkerung Baverns
E ck» (o Ce A 3 1 , B wu ¡ Einnahme stellt sich das Verhältniß der in Bayern erhobenen 280 j ien Zölle
a redi ir en S iplomsc te1 p P n ie i ie nt ic ff p t fe 1 10 l 1 1 die Mitglieder der Könt lichen Familie 1 a 1 i rren l »+y ( j n L } F 3 [A Fc j l H
an Zöllen nur ungefähr 8000 Fl., wovon 6000 F1
Staats fielen.
Sachsen. Dresden, 11, Jan. (Dresd. J.) Der Druck Pas
Regierungs - Vorlage über die deutsche Frage ist nunmehr beendet dem bekannten österreichischen Proteste anschließt. Sie lautet: ¡Die Kaiserlih Königlich österreichische Regierung hat burd ihren Gesandten am hiesigen Hofe der diesseitigen Königlichen Pad gierung Mittheilung eines Erlasses zugehen lassen, welcher unterm 28sten vorigen Monats an den K. K. Gesandten in Berlin, be- hufs der Vorlage an die K, preußische Regierung gerichtet worden ist und wodurch das K. K. Kabinet, mit Bezugnahme auf ‘den von dem Verwaltungsrathe der auf Grund des Bündnißvertrags vont 26. Mai dieses Jahres verbündeten Regierungen unterm 17ten vo- rigen Monats gefaßten Beschluß, wegen Ausschreibung der Wah- len zu einem demnächst einzuberufenden Reichstage oder Parlamente gegen diese Maßnahme sowohl, als gegen die damit bezweckte Er rihtung eines mit dem vertragsmäßigen Fortbestande des deutschen Bundes unverträglichen engeren Bundesstaates Verwahrung einge- legt. Am Schlusse dieses Erlasses wird folgende Erklärung abge- geben. „,„Wir würden daher, wenn dem auf die Ausschreibung und Einberufung eines sogenanuten Reichstages bezüglichen Be- \{lusse des Verwaltungsrathes weitere Folge gegeben wer- den wollte, den Zusammentritt einer solchen, die Gründung des für unzulässig erkannten Bundesstaates einleitenden Versammlung, als dem Bundesvertrage zuwider erklären, und deren zur Lösung dieser Aufgabe zu fassenden Beschlüsse im voraus jede Geltung und Wirksamkeit absprechen müssen, Eine solche Erklärung würde si mit vollem Rechte auf dasjenige stüßen, was durh den Ver trag foom 26. Mai, den Verfassungsentwurf vom 28sten desselben Monats, die erláuternde Denkschrift vom 11. Juni und die seither stattgehabten Verhandlungen des Verwaltungsrathes über die be- absichtigte Einrichtung und die Bestimmung des Bundesstaates bekannt
geworden ist,“ Diese Kundgebung des K, K, Kabinets legte der Königl,
schastlihe Vereins - Rechnung, der Rest auf die bes haven
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Den Schluß macht die Note, worin sich die sächsische Regierung
R E E E E H R R r emt
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Aue Post-Anstalten des Jn- und r: andes nehmen Bestellung auf 2 es Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats- Anzeigers: Behren-Straße ür. 57
1850.
LONSen Regierung die Verpflichtung auf, als Theilhaberin an em L ündnißvertrage vom 26. Mai d. J. ihrerseits nachstehende Erklärung auszusprechen. Die Königl. sächsische Regierung hat indem sie das Búündniß vom 26. Mai einging und damit j leih im Verein mit den Regierungen von Preußen und Hilitiroder bene deutschen Volke und dessen Regierungen den Entwurf der Ver- fassung ines deutschen Bundesstaates darbot, zwei ausdrüdcklihe Ooraus]seßungen festgehalten, daß nämlich einestheils diese Ver- hung Gemeingut der Deutschen Nation, nicht eines Theils der- [e Ls werde, anderntheils aber die Aufrichtung des Bundesstaates nich : mit Verleßung der aus dem deutschen Bunde hervorgehenden vertragsmäßigen Rechte erfolge. Die erste dieser Vorausseßungen var in der von dem Königlich ähsishen Bevollmächtigten der Unterzeichnung des Schlußprotokolls vom 26. Mai v. I. bei- geschlossenen und in der Ratificalionsurkunde des Bündnißvertrags ausdrücklich bestätigten und erneuerten Erklärung deutlich aus-
gesprochen. Die zweite war zunächst eine selbstverstandene, da die Eingehung neuer Verbindlichkciten nur unter Be- rücksihtigung der bestehenden «älteren geschehen kann; sie war aber überdies durch die Bestimmung des Artikels 4 des Bündnißstatuls gewahrt, wodurch erklärt wurde, daß
sämmtlichen Gliedern des deutschen Bundes die aus diesem hervorgehenden Rechte vorbehalten bleiben. Weit entfernt , hier- durch der Aufrichtung eines deutshen Bundesstaates nur Hinder= nisse in den Weg legen zu wollen, betrachtete es die Kó- nigl. sächsische Regierung als ihre unerläßlihe Aufgabe, an der vorgä ngigen Ersüllung einer Bedingung festzuhalten, ohne deren Sicherstellung se weder der Erreichung des si ge- stellten Ziels der Einheit Deutschlands , noch einer dauer= haften Grundlage für das angestrebte Verfassungswerk gewiß sein fonnie. Sie hat ihre Bestrebungen mit denen der Königl. preußishen Regierung vereint, um die Beseitigung der damit verknüpften Schwierigkeiten und dadurch die Annahme der dar- gebotenen Berfassung von Seiten des gesammten Deutschlands zu ermöglichen; und weil sie hierbei von der redlichen Absicht ge= leitet war, nur das Erreichbare, nicht das Unerreichbare zur Be= dingung. zu machen, faßte sie bei den auf das Bündniß vom 26. Mai bezüglichen Verhandlungen die Möglichkeit ins Auge daß sämmtliche Mitglieder des deutschen Bundes, mit alleiniger Ausnahme Oesterreichs, sich zu dem Bundesstaate mit der von Preußen vorgeschlagenen Gestaltung der Bundesgewalt vereinig- ten, während Oesterreich, veffsen Regiernng bereits durch den Er= laß vom 4. gebruar 1849 feierlich erklärt hatte, sich etner in die Hände eines einzigen Fürsten gelegten obersten Bundesgewalt - niht unterwerfen zu wollen, es doch für angemessen erachten konnte, einer anderweit entsprehenden Bildung eines Bundes=- staates aus den übrigen Mitgliedern des Bundes seine Zustim= mung zu ertheilen, und in weiterer Folge der hieraus folgender Auflösung des deutschen Bundes sich zu einem Verhältniïse dbr Union mit dem Bundes A ließe j Y its E Sue cem Bundesstaate zu entschließen, eine Eventualität M d dgie Erwägung auch das K. K. Kabinet in seiner ba 9 «Sften v. Mets. erfolgte: Erklärung hingewtesen hat, dfefurie s E A t Dreusice E Di e e: M j mi reußen und Hannover, d » t Regierungen den Verfassungs - Entwurf E D L GHE A deutschen staates, einshließend sämmili S | E Feten Bundes= in welchem e Verftändégunl mit Or s Oesterrei, vor, E blieb. Bei dieser Einigung erti: bie AEES A ßische Regieruns ih der diesseiti : E OIY Prelts digkeit, ich S4 SAMienitts A n „erung, die Nothwen= zu verslihern und das Berbtinie Que A Regierung vertragsmäßig festzustellen. Nur h V a m zu dem Bundesstaate niglich preußishe Regierung einschlu ér eg, welchen die Kö- Bundesstaates gegenüber dezr Re a N De SVGR d A L U en Rechten und Ansprüchen Öester- s zu verwirklichen , verschieden von d Dester die diesseitige Regierung in Beobachtung der ‘Veschentdt/ elen N: S ; D V MPr De en Bundes= einzuhalten sich nicht entbrechen zu können S,
pflichten
Die Königliche ‘ußische Regi i
e Königliche preußische Regierung richtete , gleichzeitig mit ster=-
dem Beginn der Verk x: DI m Beg »erhandlungen vom 17, bis 29, Mat ie 0 f : E T 1 . A) “I L G b: D Sts Mus den Vorschlag einer Union, a E die E 2 oi erreichische Regierung, wie dies die an die Köni ich DO R Miglerung unterm 16, Mai-d. J, gerichtete ‘Dentidria f Gs R so wie auch der mehrbesagte Erlaß vous 29e ErriGluns er ennen giebt, gar nicht in der Lage zu der Bunteoheg E A übrigen P esNagien ‘umfassenden G R ; S0 ener. mit D B sstaate zu R Ten Union die Hand bieten zu bien olgte île nit darüber Gewißheit halte, daß sämmtliche übrige Bundes glieder gewillt seien, diesem Bundesstaate beizutreten, indem widri TEE die österreichische Regierung ihre Zustimmung zu ciner R und der dieselbe bédingenden Auflösung des bisheri en Bundesverhällnisses mit den Rüsihten, welche sie den nicht bei ees S schuldig war, und mit der klaren Bestimmun 2s e L A Tes Nee nicht hätte vereinbaren V eru 1E R, R. bslerreihishe Regierung dem von Preuße »- l , De, Lu abgesehen von der Betra&tud » dejjeu Modalität ihren Juteressen und Ansicht “oder nicht, damals sofort beitreten werde R er 9 : wär sonach aus d be angeführten Grunde nicht zu erwart : ie Königl. (äie R ngeführteu ) ( ten. Die Königl. säcchsi\{che Re= En 1 ta E für nothwendig, A Bee E ‘ot ‘eigesügten Erklärung noch besonders g s toll beige n E uszuspre A bei L: "af Berfassungs - Entwurfs Vorbe l ¿Q gung mit Vesterreih, die Sr. Matests A Antirtide N Mr egecteagomilia dan E als ausdrücklih gewahrt betrachte A N aber ferner “als unerläßliche M lien cia E S selbst für nothwendig erachteten Ver- verbiiales mi esterreich wegen Errichtung eines Unions- ) es, daß sämmtliche übrigen Mitglieder des Bundes Der Wortlaut
sich zu Bildung des Bundesstaates vereinigten,