1850 / 19 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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versammlung und in dieser Eigenschaft stehe ihr folglich eine Juris- diction niht zu, weshalb von einer höheren Instanz keine Rede sein könne. Der Redner schildert dann den bisherigen mangelhaf- ten Zustand der deutschen Bundesverfassung bezüglich der Bundes=Jurisdiction und weist das Wünschenswerthe und Noth- wendige eines ordentlichen Bundesgerihtes zum Schuße der klei- neren Bundesstaaten gegen die größeren nach. So viel 1 Me dessen flar, daß ein vollständiges Bundesgericht niht vor Ord- nung der Verfassung Deutschlands selbst ins Leben gerufen wels den könne. Das jeßige Schiedsgericht sei geschaffen inder Ueberzeugung, daß man in jebiger. gefahrvoller Zeit auß das Mangelhafte zu erreichen nit versäumen dürfe, jofern Daxin nur ein Fortschritt zum Besseren liege. Es habe la daran gelegen, den Grundsaß eines obersten Gerichtes Preu- ßen gegenüber zur Geltung zu bringen, und, da eine nur in Worten liegende Anerkennung nicht viel nüße, sofort dir nöthigen Formen festzustellen. Er habe geglaubt, ZOP diese entschiedene Handlung vor Allem Anerkernung von Seiten der Stände verdiene und müsse nur bedauern, daß eine weitere Ausbildung des Instituts bislang nicht möglich gewesen ei. Die Regierung habe in ihrem Schreiben nur beantragt, daß Stände, mit Rücksicht auf die in dem Vertrage vom 26. Mai iber das vroviforische Schiedsgericht getroffenen Berabredungenu, der Regierung die Autorisation ertheile, für die weitere Entwickelung des Instituts unter Ausdehnung seiner Wirksamkeit über ganz Deutschland in Gemeinschaft mit den übrigen Regierungen die Genau genommen bedürfe es dazu

geeigneten Schritte zu thun,

der ständischen Autorisation zwar nicht, die Regierung habe dieselbe aber zu erhalten gewünscht, theils um daraus eine neue Veranlassung zur weiteren Anregung der Sache her- zunehmen und theils um eine größere Kraft dabei ent-

falten zu können. Daß eine reife Prüfung der Angelegenheit ersor- derlih sei, möge er niht verkennen und könne daher gegen eine fommissarishe Prüfung uichts zu erinnern haben. Lang Ul. und Oppermann erklären sich gegen eine kommissarische Prüfung, da die Angelegenheit hier füglich übersehen werden könne und bei der bevorstehenden Vertagung durch die Bestellung einer Kommission die Sache nur unnüperweise auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werde. Eben so Bueren, welcher nicht einsieht, wie man, ohne sich für das Dreikönigo - Bündniß zu erklären, dem Schiedsgerichte beistimmen könne, Er is \chon deshalb gegen das Schiedsgericht, weil es mit derx frankfurter Reichs - Verfassung nicht im Ein- flange steht und fürchtet übrigens, daß nur der Staat von einem \solchen Gerichte Nußen haben werde, welchem die Mittel der Exe- cution ausreichend zur Seite stehen. Auch Weinhagen is gegen die Kommission. Nach seiner Ansicht müsse das Schiedsgericht ste- hen und fallen mit dem Dreikönigs - Bündnisse, und da die Ansicht über das erstere hier wohl ziemlih feststehe, so könne man auch füglich das Schiedsgericht sofort ablehnen. Windthorst hält es zur Zeit nicht für zweckmäßig, daß Stände dem Bundesschieds- gerichte eine Kompetenz einräumen; is seinerseits zwar bereit, \o- glei Über die Sache selb| zu berathen, will aber dem Antrage auf kommissarische Prüfung nicht entgegeutreten. Groß erblickt in dem Festhalten an dem Schiedsgerichte zur Zeit den einzigen Hoffnungs - Anker für eine deutsche Einigkeit und wünscht, daß Stände sich dafür aussprechen mögen. Francke, welcher aus be=- fannten Gründen der Abstimmung sih enthalten wird und auch seine persónlihen Ansichten in der Sache übrigens zurücckhalten will, weist auf die drei verschiedenen Zwecke des Bedürfnisses vom 26. Mai hin und hält es für denkbar, daß das Schiedsgericht unab= hängig von den Übrigen Theilen der Verfassung stehen bleiben könne, Komme die Verfassung des projektirten engeru Bundes- staates zu Stande, dann werde für die beitretenden Staaten frei- lich das in der Verfassung gegebene definitive Bundesgericht in Kraft treten und dann vielleicht das jebige provisorische Schieds- gericht gänzlich aufhören müssen, Er empfiehlt endlich, es genau zu erwägen, welche Bedeutung das Schiedsgericht jebt für das Land habe und welche Bedeutung es nach der ständischen Genehmi- gung haben würde, Freudenutheil erblickte in dem Schiedsge- richte einen integrirenden Theil des ganzen Bündnisses, zu dem er übrigens die ständishe Genehmigung zwelfellos für erforderlich er- achtet. Er is gegen kommissarische Prüfung und gegen den Autrag der Regierung. Nach Pfaff’s Ansicht würde es inkonsequent sein, nach dem in der deutschen Frage gefaßten ständischen Beschlusse jeßt noch auf das Schiedsgericht hinein zu gehen; zu dessen Widerlegung Meye x (Landdrost) und Béhmer darauf hinweisen, daß in dem stán- dischen Beschlusse nur eine Billigung des Entgegentretens derRegierung gegen das Bestreben Preußens, einen Bundesstaat auch mit Wenigen zu Stande zu bringen, enthalten sei, im Uebrigen aber das Dreikönigsbünd- niß durch den Beschluß gar nit alterirt werde. Durch die bishe- rige Verhandlung sieht sich Stüve veranlaßt, noch Einiges zur Berichtigung zu bemerken. Man scheine zum Theil ganz von dem abzusehen, was in voriger Woche hier bei der deutschen Frage erörtert worden, Zunächst stehe das Schiedsgericht in so unbe- dizgter Verbindung mit dem übrigen Vertrage gar nicht, was hon die formelle Behandlung der Sache in getrennten Noten

andeute, und habe man die Möglichkeit einer Ausdehnung des Gerichts auch auf dem Bindnisse Übrigens nicht bei- tretende Staaten sich sehr gut als möglich denken kön-=

nen. Dann könne gar keine Rede davon sein, daß die Regie: rung von dem Bündnisse vom 26. Mai sich losgesagt habe, viel- mehr sei sie gesonnen, es seinem ganzen Umfange nah zu erfüllen, wenn man nur von der anderen Seite es ihr ebenfalls halten wolle, Das Schiedsgericht sei ein Vertrag zwischen mehreren Re- gierungen, welchen die Regierung unter allen Umständen erfüllen müsse und zu dessen Abschluß sie der ständischen Genehmigung nicht bedurft habe, da diese nur erforderlih sei, wenn in Folge eines Vertrages Gesetze zu erlassen oder Geldzahlungen zu bewilligen seien. Geseßt nun, die Regierung würde durch das Schiedsgericht zu etwas verurtheilt, zu dessen Ausführung es der ständischen Genehmigung verfassungsmäßig bedürfe, so würde sich die Regie= kung an die Stände wenden müssen, um die Ausführung des Ur- L mögli zu machen, und den Ständen würde dann die freie ei da darüber zustehen. Würden dann Stände die Er- Geldbewilli O e Urtheile erforverlihen Geseßes wie die nöthige Aúftágs Gie B A L so sei es der Regierung unmöglich, der erein Darin ie nachzukommen und sie würde dann exkulpirt Schied A gerade der Hauptunterschied zwischen diesem chieds gerit und einem ordentlichen Bund esgericht ind

leßterem die Befugniß uste utitchen Bund esgericht indem Zuiß zustehen würde, unbedingt und mit Wirkung

für die Stände zu verurtheilen V 1 Z - Wenn man gesagt habe, d i Gericht gegen stärkere Staaten nichts ilde: “Bar man Tan

Zwang gegen fie ausüben könne so \ei das i i idhti A , as ern n

als der \{wächere Staat schon sehr vie O nur überall einen obersten Gerichtshof zur Entscheidung von Strei- tigkeiten gebe. Denn der Spruch eines solchen Gerichts sei auch gegen den mächtigern Staat von solchem moralischen Gewichte, daß êr sich wohl hüten werde, gegen klar ausgesprochenes Recht zu verstoßen. Auch habe die Geschichte deutlich gelehrt, daß selbst die mächtigsten Staaten für alle ihre Angriffe stets mindestens einen Schein

106 des Rechtes hervorgesucht haben, um das herrschende sittliche Prinzip

[ purch klares Unreht nit zu verleben. Wenngleich Stände wohl zu überlegen haben, was an den Sachen, wie sie jebt liegen, dur einen ständischen Beschluß zu ändern sei, so stehe doch o viel fest, daß an der Stellung der Regierung zu dem Schiedsgerichte durch einen ständischen Beschluß nichts verrückt werden könne. Eine unbedingte Zustimmung der Stände zu dem Schiedsgerichte habe Übrigens die Regierung, wie \{on vorher von ihm gezeigt worden, gar nicht gefordert, denn dadurch würde das Schiedsgericht zu einem förmlihen Bundesgerichte erhoben. Trete man dem Antrage der Regierung bei, so könne man dieser zwar mehr Kraft für die Führung wei=- terer Verhandlungen geben, aber präjudiziren werden sich Stände durch einen solchen Beschluß für jeßt nicht. Es wird endlich bei der von Bueren beantragten namentlichen Abstimmung (wie schon erwähnt) zuerst dex Vor - Antrag Böbhmer's mit 42 gegen 28 und darauf der Regierungs-Antrag gegen 9 Stimmen verworfen, Für den leßteren stimmen nur: Buttner, Dammers, von Düring, Groß, von der Horst, Lehzen, Meier (Amtmann), Oppermann (ohne Prä- judiz für die zweite Abstimmung) und Stüve, WUugenscheinlich stimmt ein großer Theil der Kammer nur wegen mangelnder Vor=- bereitung für einen die Sache selbst berührenden Beschluß heute verneinend, und läßt sich daher für die zweite morgende Bera- thung aus der heutigen Abstimmung wohl kein irgend sicheres Resultat zieheu. i ;

Jn heutiger Sißung der ersten Kammer wurde Wyneckens Antrag wegen der dem Vertheidiger zu verstattenden Einsicht der Justizkanzlei-Akten in zweiter Berathung abgelehnt. Der Beschluß zweiter Kammer, Amnestie wegen Jagdvergehen betreffend, wurde gleichfalls abgelehnt; und hiernächst das Ministerial-Schreiben vom 8ten d. M., die außerordentlichen Ausgaben der Kriegsverwaltung vom 1. Márz 1848 bis 31. Oktober 1849 betreffend, an die Mi- litair-Kommission verwiesen.

Die gestrige Sibung der ersten Kammer wurde durch die Verhandlung über Wyneken’s Antrag: „Die Königliche Regierung zu ersuchen, eventuell zu ermächtigen, sämmtlihe Justizkanzleien baldmöglichst durch eiu Reskript eventuell durch ein Geseß anzu- weisen, dem Angeschuldigten und dessen Vertheidiger auch di: Justiz- fanzlei-Akten zur Einsicht vorzulegen, auch auf Erfordern Abschrif- ten daraus zu bewilligen , ausgefüllt. Der Antragsteller gab als den Zweck des Antrags an, dem Angeschuldigten, wenn er schuldig, alle Mittel zur Erlangung einer milden Bestrafung zu gewähren, wenn er unschuldig, alle Wege zur Erbringung des Unschuldbewei- ses zu eröffnen. Er führte zunächst an, daß die Kanzleiakten oft manches in die Untersuchungs-Akten gehörende Material enthalten, : B. beim Obergerichte gestellte Anträge auf Einleitung einer Untersuchung, welce bei vielen Vergehen die Vorbedingung der leßteren bilden; Vertheidigungen gegen die Spezialinquijition ; nachträglih übersandte Protokolle und dergleichen und war der Ansicht, daß überhaupt alle Aktenstücke, die dem erkennenden Richter vorliegen, dem Angeschuldigten und Vertheiviger zu- gänglich sein müssen, da der Richter im jeßigen Verfahren zugleih die Rolle des bffentlihen Anklägers wahrzunehmen habe, und die Gleichstellung der PVartcien also jene Befugniß der Angeschuldigten begründe. Auch die Einsicht der die Fällung des Erkenntnisses bezielenden Aktenstücke hielt er für erforderlich, damit der Vertheidiger sich überzeugen könne, ob etwa betheiligte Richter dabei mitgewirkt haben, ob das Gericht gehörig beseßt gewesen, und ob die gehörige Computation der Stimmen erfolgt sei. Er

wünschte uiht, daß die Kriminal-Justiz, wie sie bei verschlossenen

Thüren, so auh bei theilweise verschlossenen Akten geübt werde, und berief sich s{ließlich auf den Zustand vor 1837, wo wenigstens bei der Justiz- Kanzlei in Stade die Justiz -

Kanzlei-Akften mit Ausnahme der Relationen dem Vertheidiger vorgelegt seien. Ob diese leßtere Ausnahme beizubehalten Li, wollte ex dex Erwägung der Regierung überlassen, hielt folches indessen nicht für wünschenswerth, da die Entscheidungsgründe in den Erkenntnissen so dúrftig angegebev würden, Regierungs-Kom- missär Bacmeister, mit der dem Antrage zu Grunde liegenden Absicht einverstanten, hielt den Antrag theils für überflüssig, theils für gefährlich. Anträge auf Einleitung einer Untersuchung u. dgl. gebbren eigentlich zu den Untersuchungsafkften ; bleiben dicselben vielleicht mißbräuchlih im cinzelnen Falle einmal lediglich bei den Obergerichts - Akten, so werde doch dem Vertheidiger deren Kenntnißnahme niemals geweigert, da auch gegenwärtig Der Grundsaß in vollem Maße bestehe, daß alles Untersuchungs-= Material , welches dem erkennenden Richter vorliege, auch dem Vertheidiger vorzulegen sei. In dieser Beziehung sei also der Antrag nicht nothwendig. Was die Einsicht der Relationen anlange, so sei zunächst zu bemerken, Laß es in fechs Wochen keine schriftlihe Kriminal - Relationen mehr geben werde ; hauptsächlich aber sei der Ansicht entschieden entgegenzutreten, daß die Ansichten und Vota der einzelnen Richter auf diese Weise bekannt werden durfen. Die Deliberationen des Kollegs gehören nicht vor die Oeffentlichkeit; bas Gericht spreche als ein Ganzes; habe es gesprochen, so werde nach den L nsichten der Einzelnen nicht weiter gefragt. Dieser in- der Freiheit des Richterstan- des begründete Grundsay sei auch in der Gesebgebung aller Länder anerkannt. Jm Uebrigen würde aus dex Einsicht der signirten Erkenntniß-Konzepte das Votum des Einzelnen auch gar nicht ersichtlich werden. Ob die Urtheilsfassung nah den einzelnen Slimmen richtig gezogen sei, müsse der gewissenhaften Prüfung je- des mitwirkenden Richters überlassen werden; den Parteien könne eine Kontrolle darüber ohne Verleßung des vorgedachten Prinzips nicht zugestanden werden, Gegen die Theilnahmê betheiligter Rich- ter könne der Angeschuldigte sih durch Perhorrescenz-Anträge {hüben ; übrigens dürfte, wenn darauf ein erhebliches Gewicht zu legen

wäre, fein sonterlihes Bedenken entgegenstehen, daß in dem Urtheil die mitgewirki habenden Richter benannt würden. Im Allgemeinen erscheine es aber Angesichts der bevyor-

stehenden Umgestaltung des Gerichtêwesens wünschenswerth, daß von dem Antrage gänzlich abstrahirt werde. Herrmann hielt es für zweifellos, daß, wenn in den Kanzlei-Aften etwa Momente enthalten sein möchten, die auf das Urtheil von Einfluß seien, diese dem Vertheidiger nicht vorenthalten werden dürfen, wollte aber hier- von gleichfalls die Akten, welche dur die Deliberation und Be=- \{lußf= sung erwachsen, streng ausgeschlossen wissen, da das Gericht nach außen als Einheit erscheine und nicht in die einzelnen Richter aufzulösen sei. Zur Prüfung, ob das Konklusum richtig gezogen, sei nicht die Partei berufen, sondern andere sihernde Institutionen gegeben. Auch im öffentlichen und mündlichen Verfahren seien die Berathungen der Ges{hworenen und Richter geheimz mit eben dem Rechte würde der Angeschuldigte auch hier den Eintritt in die Deliberations - Zimmer verlangen können. Vezin konnte dem Antrage bei der bevorstchenden neuen Organisation kein gro- ßes Gewicht beilegen und sprah sich gleichfalls gegen die Kennt- nißnahme der einzelnen Vota durh die Partei ausz war Übrigens geneigt, für den Antrag zu stimmen, wenn derselbe dahin beschränkt werde, daß Alles, was für das Erkenntniß von Einfluß sei, dem Vertheidiger vorgelegt und die Namen der Richter dem Urtheile

inserirt werden sollen. Neupert {loß sich dem an, wollte aber namentlich den Vertheidiger in den Stand geseßt schen, die Ent- scheidüngsgründe des Gerichts genauer kennen zu lernen, als dies aus den in dieser Hinsicht dürftigen Urtheilen geschehen könne. Kirch h off leugnete diese Mangelhaftigkeit der Erkenntnisse, wenig- stens bei wichtigeren und verwickelten Sachen, und bezeugte, daß nach dem bestehenden Rechte dem Vertheidiger die Einsicht des sämmtli= hen dem Urtheile zum Grunde liegenden Untersuchungs-Materials unverwehrt seiz erklärte sich jedoch für Aufführung der Namen dex Richter in dem L-kenntnisse. Wynefken beharrte bei seinem auf lange Erfahrung gebauten Antrage und hielt die Ein- sicht der Kanzlei-Akften durch den Vertheidiger für erforderlich, da= mit dieser sich überzeugen könne, ob darin (was er von vorn her= ein nicht wissen könne) eiwas für die Untersuchung Erhebliches ent= halten sei. Die Kenntnißnahme der einzelnen Vota war ihm dabei von geringerem Gewichte, obgleich er die veraltete Ansicht von der gro- ßen Gefahr des Bekanntwerdens der Votanten nicht theilen konnte, und als Beispiel dagegen die Militairgerichte und den Zustand im Bremischen von 1837 anführte, welcher, wie erx versihern könne, in dieser Hinsicht keine Uebelstände hervorgerufen habe. Brieg - leb hielt den Gruudsaß der Geheimhaltung der Vota für rihtig, wünschte dagegen die Namen der theilnehmenden Rich- ter bekannt zu sehen. Als einen der hauptsächlihsten Uebel= stände des gegenwärtigen Verfahrens sah er es an, daß dem Defensor belt der Relation nicht eine kontrollirende Gegenwart zugestanden werden könne, und erinnerte, daß eine gründliche Ab= hülfe hiergegen nur durch das öbffentliche und mündliche Verfahren gegeben werde. Neupert stellte sodann den Verbesserungs-Antrag, in dem Antrage zu schen: „die Justiz-Kanzlei-Akten, mit Ausnahme der richterlichen Vota, zur Einsicht vorzulegen““, welche Verbesserung Wyneken sich vor der Abstimmung aneignete. Bacmeister er- innerte dagegen, daß dann von den Kanzlei-Akten regelmäßig nichts übrig bleibe, als der Einsendungs-Bericht; und daß in dieser Mo= dification der Antrag mit dem jeßt bestehenden rechtlichen Zustande zusammenfalle, Wolff hoh gleichfalls die Ueberflüssigkeit desselben hervor. Bei der Abstimmung wurde der Antrag in der modifizir= ten Fassung mit 24 gegen 20 Stimmen angenommen, ,

In zweiter Kammer steht auf heuliger Tagesordnung zunächst die zweite Berathung des Regierungsschreibens vom 15ten v. M., das Bundesschiedsgeriht betreffend. Windthorst, Lang Il, und Bueren stellen jeder einen selbstständigen Verbesserungsantrag, Stüve giebt anheim, die Berathung heute zu suspendiren, damit wo möglich eine Vereinigung zwischen den beiden ersten Anträgen erzielt werde und erklärt sich die Kammer fast einstimmig damit einver=- standen, daß die Berathung und Beschlußnahme bis Übermorgen ver= tagt werde. Es folgt die zweite Berathung des Regierungsschrei= bens wegen des für Berufung ciner kirchlihen Versammlung der Kirche zu gewährenden Vorschussesz der Regierungs - Antrag wird wiederum angenommen. Zum drittenmale angenommen wird \9- dann der Geseß=Entwurf wegen Aufhebung der auf der lineburg= chen Kirchen-Ordnung beruhenden Kollateral-Erbschaftsabgabe,

IKürttemberg. Stuttgart, 14. Jan. (D. Ztg.) Die Versammlung in Plochingen für den Anschluß Württembergs an den deutschen Bundesstaat am 13ten war so außerordentlich zahlreich und zwar aus allen Landestheilen besucht, daß der dazu bestimmte Saal nicht zureichte und man si in vie geräumige Kirche des Orts be= geben mußte. Duvernoy begrüßte vie Versammlung und verlas, zum Vorsitzenden berufen, eine kräftige Ertlärang für den Anschluß, worin die Einwendungen dagegen siegreich widerlegt sind. Die Versammlung trat ohne Debatte einmüthig dieser Erklärung bei. Sofort [wurde dieselbe unterzeichnet und wird überall im Lande Verbreitung finden und weitere Unterschriften gewinnen, Vie wel: tern Verhandlungen ergaben den Wunsch nah einer volksthümli= cen historischen Bearbeitung des gegenwärtigen Standes der deut- schen Frage zur Aufklärung namentlichides Landvolks, \o wie den Wunsch nacl, Biltung von deutschen Vereinen, Die Versammlung war ein wichtiger Schritt auf der Bahn Württembergs zum An- {luß au das, was uns allein noch frommen kann. Wir bemerk= ten unter den Theilnehmern der Versammlung die bedeutendsten Mánner des Landes ¿ Duvernoy, Goppelt, Haßler, Rümelin, Federer Murschel, Fallati u. #. w,

Baden. Karlsruhe, 13. Jan. (Fr. O. P. A. Z.) Der Prinz von Preußen ist gestern von Darmstadt, woselbst er dem Groß- herzoglichen Hof einen Besuch abgestattet hatte, wieder hierher zurückgekehrt und hat gestern Abend an einer Soiree bei dem russi- schen Gesandten theilgenommen. Wie wir hören, wird sich der Aufentha1i des Prinzen in unserer Residenz noch auf vierzehn Tage erstrecken.

Mit den Arbeiten, welche auf die Reorganisaticn des badischen Armeccorps Vezug haben, wird rasch vorwärts geschritten. Dem Vernehmen nach werden bereits im nächsten Monat cinige diesseitige Trupventheile nach ihren Garnisonen in Prenßen abmarschiren und war zunächst ein Kavallezic-Regiment und eine Arltillcrie-Abthei lung. Jn der Reiterei hat in der vergangenen Woche ein bedeu- tendes Avancement stattgefunden. Prinz Friedrich, der zweite Sohn des Großherzogs, welcher bei dem früheren Leib-Infänterie-Regi- n. 2nt als Major fungirte, is zum Oberstlieutenant und Comman= deur des Reiter-Regiments, welches im Lande bleiben und theils hier, theils in Rastatt stationirt sein wird, ernannt worden.

Die Compagnie des 30. Infanterie-Regiments, welche vor einigen Wochen als Executionskommando nach Mingolsheim entsen= det ward, ist wieder hier eingerückt, weil nach Bestrafung der dor= tigen Tumultuanten ihr ferneres Verbleiben am genannten Orte nicht für nöthig befunden wurde.

Die Wahlen zu dem nächsten Landtage fallen überall im Lande cutschieden konservativ aus. Mag auch zugegeben werden, daß die im gegenwärtigen Augenblick slrengere Handhabung der Militair- und Polizeigewalt auf die Wahlen nicht ohne Einfluß bleibt, -}o läßt sich doch niht verkennen, daß jenes Resultat insofern ein er- frculiches ist, als daraus die endliche Rückehr zur Einsicht dessen, was nothwendig und praklisch ist, hervorleuhtet. Auch kann man jeßt deutlich einsehen, daß die früheren radikalen Wahlen meist eine Folge der Umtriebe jener Leute waren, welche nun theils flüchtig geworden, theils auf andere Weise unschädlih gemacht sind,

Mannheim, 13, Jan. (Fr. O. P. A, Z.) An der Reor- ganisation des badischen Heeres wird rüstig fortgearbeitet. Die Avancements, Verseßungen und Pensionirungen bei der Infanterie sind noch nicht definitiv bekannt geworden. Unter den pensionirten Kavallerie - Offizieren befindet sich auch der durch die badische Re- volution, insbesondere dur den Zug nach Beerfeld und Fürfeld so bekannt gewordene Oberst - Lieutenant von Hinkeldey, Ehe an eine durchgängige Reorganisirung geschritten werden kann, müssen erst die Kriegsgericte beendigt sein, und das dürfte voraussichtlich noch cine ziemliche Zeit erfordern, da in Mannheim allein noch circa 30 Fälle zur Aburtheilung vorliegen. Der Spruch des Kriegsgerichts ist im Durchschnitt sehr streng, und ohne die Gnade Sr. Königl, Hoheit des Großherzogs würde die badische Revolution abermals ein Men- s{enleben verschuldet haben. Den 14, Dezember stand Carabinier

Klump nebst 4 Soldaten vom 2ten Dragonerregiment vor dem Kriegsgericht. Sie gehörten sämmtlich zu der Shwadron, die in Landau lag, und gingen, zu- Patrouillediensten fommandirt, durch und zu den Aufständischen über. Das Kriegsgericht erkannte des- halb wegen Komplottirung und Desertion bei Klump auf Tod durch Erschießen und bei seinen Mitbetheiligten aus 8jährige Zuchthaus- strafe, Se. Königl. Hoheit der Großherzog verwandelte jedoch die auégesprochene Todesstrafe in 6jährige und die 8jährige Zucht- hausstrafe in 2jährige Militairarbeitstrafe. Ende Dezember wurde der Soldat Ribhaupt aus Heidelberg wegen Theilnahme an dem Militairtumulte zu Mannheim zu 6monatlicher Militairarbeitstrafe verurtheilt. Oberwachtmeister Thoman, vom 2ten Dragonerregi- ment, welckder unter der provisorishen Regierung als Major func tionirt hatte, wurde, nicht wie es in verschiedenen Blättern heißt, freigesprochen, sondern der Theilnahme an der badischen Revolution für \{uldig erklärt und zu 14tägiger Arreststrafe verurtheilt, In Anbetracht vieler Milderungsgründe und seiner wesentlichen Mit- hülfe zum Gelingen der Contre-Revolution in. Mannheim wurde ibm jedo diese Strafe vom Kriegs-Ministerium erlassen und er beim Regiment als Oberwachtmeister beibehalten. Das vierte kriegs- rechtlihe Erkenntniß liegt noch zur Bestätigung oder Abänderung dem Kriegs-Ministerium vor und kann in Folge dessen noch uicht zur Kenntniß des Publikums gebracht werden.

Das sogenanute \chleswig - holsteiner Bataillon, welches bisher hier gelegen, wird demnächst nach Karlsruhe verlegt.

Mannheim, 44 Jan, (M. Journ.) Die Reorganie sation der badischen Armee veranlaßt nachstehende Avancements. Oberst von Roggenbach vom 2, Dragoner =Regiment wurde zum Commandeur der Reiterbrigade, Prinz Friedrich zum Commandeur des 1., ver zum Oberst avancirte Oberstlieutenant Hilbert zum Com- mandeur des 2, und Rittmeister von Glaubiß, der zum Major be= fördert wurde, zum Commandeur ves 3, Dragoner=-Regiments er=- nannt. Oberstlieutenant von Hinkeldey wurde sammt mehreren anderen Dragoner-Offizieren pensionirt.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 13. Jan. D, Ztg.) Heute hat hier die große Versammlung zur Förderung er Wahlen für das erfurter Parlament stattgefunden. Reh führte den Vorsitß, Am Swhlusse sprach auch H. Gagern. Mau einigte sich über die folgenden Kandidaten für das Volkshaus, welche die Ver= pflichtung übernehmen, für die Reichsverfassung en bloc zu sim= ment 41) Wahlbezirk Gießen und was dazu gehört Hofgerichtsrat h Völker, außerdem ist noch »ou Professer Köllner die Rede; 2) Als- feld 2c, Graf Lehrbachz 3) Friedberg 2c. Landrichter Hofmann, eine Partei will Advokat Engelberg in Gießen; 4) Offenbach 2c. Advo=- kat Reh in Darmstadt; 5) Darmstadt 2c. Wernher aus Nierstein z 6) Erbach 2c. Ministerialrath Emmerlingz 7) Heppenheim - Worms H. v. Gagernz 8) Alzey 2c. Regierungsrath Pfannbecker zu Mainz; 9) Mainz 2c. Gutsbesißer Dre, Langer, und weun diescr ins Staa= tenhaus gewählt werden sollte, wozu er einer der drei Kandidaten der Regierung ist, Fabrikant Denninger zu Mainz.

Darmstadt, 14.000. G P ta) Chen (0 Dev Bericht des Legitimations - Ausschusses der zweiten Kammer über ven Untrag des Abgeordneten Müller- Melchiors wegen Verhaftung der Abgeordneten Mohr, Heldmann, Wittmann und Schmiß, erstatz tet von dem Abgeordneten Lehne in der leßten Sißung am 11ten

M., im Druck erschienen, um der Berathung in den nächsten Tagen zur Grundlage zu dienen. Er ist sehr ausführlich (13 Druck=- bogen), Die Antwort der Stagtsregierung auf die Anfrage des Ausschusses zum Zweck der geeigneten Aufklärung, so weit sie sich in dem Bericht abspiegelt, refumirt sich folgendermaßen: Die Staats- regierung erklärte, sie „könne dem angetragenen Ersuchen, die Ju- stiz - Behörden zur Freilassung der Verhafteten zu veranlassen, in kelnem Fall entsprehen ‘‘“, da sle auf Befehl ihrer kompe= tenten Behörden verhaflet worden seien und das Staats- Ministerium nach Artikel 32 des Staatsgrundgesetzes weder in das gerichtliche Bexfahren, noch in das Materülle der Ju- stizertheilung eingreifeu dürfe. Weiter heißt es in dem Be- rit: „Bezüglich der Abgeordneten Wittmann und Schmiß be- schränkte sil die Auckuust auf Vorlegung von zwei Verhaftsbefeh= len; der Wittmannsche enthält als ganze Aufklärung die Worte ; „Beschuldigt der Borbereitung des Hochverraths ‘“, also keinerlei faktische Bestimmung z der Verwahrbefehl gegen Schmiß entbehrt in dieser Beziehung jeden Anhaltöpunkts. _Was die Untersuchung ge- gen Mohr betrifft , so enthält 6 Bericht der Staatsprokuratur in Mainz ebcnfalls eine faktische Aufklärung nit, vielmehr nur die Bemerkung, derselbe sei auf den Grund von Aktenstücken , welche den dringendsten Verdacht bearünden , daß derselbe zur Zeit des Aufstandes im Großherzogthum Baden sich des Landesverraths, vielleicht selbst des Hochverraths s{huldig gemacht, in Untersuchung gezogen und verhastet worden. Heldmann betreffend, ist die ertheilte Auskunft noch weniger Aufklärung gebend.“ So viel verlautet, ist die Voruntersuchung gegen die vier Angeschuldigten geschlossen , so daß es sein kann, daß sie vor die nächsten Assisen gestellt werden, zu- y dem ebenfalls verhafteten ehemaligen Reichstags-Abgeord=-

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gleich mit neten Bogen.

Schleswig-Foolstein. Flensburg, 15. Zan, (H, C.) Der Flensburger Corr. enthält folgende Bekanntmachung : Die Landesverwaltung für das Herzogthum Schleswig hat unterm heutigen Datum beschlossen, daß die Erhebung der Einkommensteuer nach ver Verordnung vom 7. Juli 1849, im Herzogthum Schles- wia bis weiter auszuseßen sei. Vorstehendes wird hiermit zur &fentlihen Kunde gebraht, Flensburg, den 11. Januar 1850. Die Landesverwaltung für das Herzogthum Schleswig. Tillish, Graf zu Eulenburg. ;

Eine andere Bekanntmachung, durch welche der Gebrauch des

Stempelpapiers für das Jahr 1849 im Herzogthum Shleswig bis 1. Februar 1850 gestattet wird, lautet: “Nach hierselb eingegangenen Berichten des Stempelpapier- Verwalters in Schleswig hat die Distribution des in Gemäßheit der Bekanntmachung der Landesverwaltung für das Herzogthum Schleswig vom 24. Oktober v, J. angescrtigten Stempelpapiers für das Jahr 1850 bis jeßt nicht vollständig beschafft werden können.

Hiedurch sieht die Landesverwaltung sih veranlaßt, zur öffent- lichen Kunde zu bringen, daß in dem Herzogthum Schleswig in dem Januar - Monat dieses Jahres auf Stempelpapier des Jahres 1848 geschr:ebene Dokumente so angesehen werden sollen, als ob sie auf dem Stempelpapier des laufenden Jahres geschrieben wären. Dahingegen sind Dokumente, welhe nach Ablauf des Januar-Mo=- nats dieses Jahres im Herzogthum Schleswig auf anderem als dem in Gemäßheit vorgedahter Bekanntmachung vom 24, Oktober v. J. angefertigten Stempelpapier geschrieben werden möchten, \o anzu- sehen, als ob sie auf unsignirtem Papier geschrieben wären.

Wonach Alle, welche dieses angeht, namentlich auch sämmtliche Gerichte, übrigen Behörden und Beamte des Herzogthums Shles=- wig sich zu richten haben.

Flensburg, den 14. Januar 1850.

Die Landesverwaltung für das Herzogthum Schleswig. Tilli}\ch. Graf zu Eulenburg.“

zum

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Sachsen-Weimar. Weimar 12. Jan. (Weim. Zg.) Zu Anfang der heutigen Sißzung würde ein Ministerialdekret verlesen, welches die definitive Feststellung des Etats enthielt und dem Land- tage anheimstellt, diese neue Etatsvorlage im Ganzen anzunehmen, da nur unter dieser Bedingung die Staatsregierung die Verant= wortlichkeit für die Durchführung der dur diesen Etat bedingten Reorganisation übernehmen könne, widrigenfalls es beim Alten blei- ben müsse. Präsident Leutbecher theilt eine an den Landtagsvor stand gerichtete Zuschrift des Staatsministers v. Waßdorf mit, des Inhalts: daß Se. Königl. Hoheit der Großherzog die auf den Staatsminister v, Wabtßdorf gefallene Wahl in das Staatenhaus angenommen habe, Und daß das durch diese Wahl tundgegcbene Einvernehmen des Landtages mit der Staa!sregierung zu der Hoff- nung eines fernerweiten guten Fortganges der Angelegenheiten un- seres engeren Vaterlantes berechtige.

Altenbur 12. Son. (D 2

Sachsen-Altenburg. 1 Der Ejzat für das Jahr 1850 im Vergleich mit dem des Jah 1849 stellt sich folgendermaßen heraus: Einnahme: Betrag des Domanial- und Landes-Vermögens im Jahr 1849 272,431, im Jahr 1850 280,941 Rthlr.; Ertrag an direkten Steuern , und zivar a) vom Grundbesiß im Jahr 1849 104,600, im Jahr 1850 136,800 Rthlr., b) vom Vermögen und Einkommen im Jahr 1849 10/550, im Jahr 1850 30,200 Rthlr. ; Betrag an indirekten Steuern, und zwar a) gemeinschaftlicher Antheil aus dem Zoll- und Handels- verein im Jahr 1849 131,600, im Jahr 1850 145,700 Rthlr., h) dem Herzogthum Altenburg allein verbleibende Zollvereins-Abgabecun im Jahr [849 47,941, im Jahr 1850 47,751 Rthlr., c) Nebeneinnahmen im Jahr 1849 3260, im Jahr 1850 6934 Rthlr.; in Summa im Jahr 1849 561,606, im Jahr 1850 654,950 Rthlr. Ausgabe: Lasten, die auf dem Vermögensstocke ruhen, und Abgang von Ein= fünften im Jahr 1849 60,514, im Jahr 1850 62,765 Rthlr, ; Ausgaben, welche auf den Vermögensstock Einfluß haben im Jahr 1849 11,000, im Jahr 1850 13,000 Rthlr.; Ausgaben auf Ge- winnung der Einkünfte und Nußbarmachung des Vermögensstockes im Jahr 1849 100,184, im Jahr 1850 90,789 Rthlr.; Herzogl. Civilliste 2c. in beiden Jahren 115,000 Rthlr.; Staatregierung und Verwaltung im Jahr 1849 322,178, im Jahr 1850 354,028 Rthlr.z Pensionen und Gnadenabgaben im Jahr 1849 29,444, im Jahr 1850 28,997 Rthlr.z Reservefonds und Jusgemcin im Jah1 1849 6744, im Jahr 1850 6747 Rthlr.; Summa der Ausgaben im Jahr 1849 637,700, im Jahr 1850 664,550 Rthly, Jm Jahr 1849 stellte sich ein Defizit von 76,094 Rthlr. heraus, das Jahr 1850 ergiebt ein solches von 70,000 Rthlr,

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Bueslaunsd. Gesebgebende Versammlung. Sihung vom 15. Januar. Um 2# Uhr is der Sißungssaal noch ziemlich leer. Man verlangt den namentlichen Aufruf. Der Präsident läßt die Urnen hereinbringen. Die Deputirten beeilen sich, ihre Zettel hineinzulegen. Leon Faucher kündigt an, daß er morgen cine Anfrage an die Budget-Kommission über den Stand ihrer Arbeiten richten wixd, Herr Barthelemy St. Hilaire seßt seine gestrige Rede fort. Das System dcr Kommission sei der Universität jede Autorität zu nehmen und den Unterricht der Geistlichkeit, und v:x Allen den Jesuiten zu übergeben. Herr Montalembert erhielt vom Präsidenten eine Zurechtweisung, als ex zu Gunsten der Jesuiten sprach oder vielmehr unterbrach. Herr Montalembert

Frankreich,

war hierüber unwillig, daß der Präsident es ungeseßmäßig nannte, zu: Gunsten der - Jesuiten : zu sprechen Herr: Patuists

spricht gegen die Ansicht, als sei das Geseß im fklerifalishen Sinne. Es sei ein Geseß der Ausgleichung, der wahren Freiheit. Die Universität vermöge nichts ohne die Religion. Uebrigens nehme er aus Aufopferung für Frankreich, das Gesetz unter einigen Vorbehalten au, Wollte man es jedoch als eine Gnade vorschla- gen, so weise er es zurück. Herr Parisis sprah als Geistlicher im Namen der katholischen Kirche. Diesem Redner trat sein Nach= folger auf der Rednerbühne, Herr Victor Hugo, entgegen. Derselbe bezeihnet als fernen Zweck uncntgeltlichen Unterricht und Schulpfliht, Der Staat müsse jedoch die Wissenschaft in die Hände nehmen, das Herz des Volkes müsse mit dem Gehirn von Frankreich in Berührung gebraht werden. Der Unterricht müsse frei, ohne Fesseln sein, der Staat müsse ihn jedoch überwachen, die Geistlichkeit hindere den Fortschritt, sie miisse von der Ueberwachung ausgeschlossen sein. Die Debatte wird von neuen vertagt. :

Paris, 15, Jan. Der Moniteur enthält das Geseß des Ministers Parieu über die Ab- und Einsebung der Gemeindelehrer, Der Elementar-Unterricht ist besonders der Aufsicht der Präfekten unterworfen. Die Gemeindi (ehrer werden von den Arrondissements Confeils ernannt. Die Gemeinde-Conseils schlagen sie vor. Doch kann das Arrondissement - Conseil andere als! die vorgeschlagenen Kandidaten wählen. Der Präfekt giebt den Gemeindelehrern die

Verweise und suspendirt sie. Nach Anhörung der Ansicht des Arrondissements =- Conseils kann der Präfekt die Lehrer absetzen. Der Betroffene kann an den Unterrichts - Mini

Lehrer kann während der Untersuchung \scin Amt nicht fortseßen. Der suspendirte Lehrer kann au seines Gehaltes beraubt werden, Die Suspension kann nicht länger als 6 Monate dauern. Der suspendirte und abgesebßte Lehrer kann in der Gemeinde, wo er gelehrt, so wie in den umliegenden, keine Privatschule eröfsnen. Er kann nicht ohne Erlaubniß des Prä fekten in demselben Departement als Gemeindelehrer augestellt werdcu. Den Arrondissements - Conseils bleiben ihre Rechte, die Gemeindelehrer zu suspentiren, vorbehalten, so wie überhaupt die Gesetzgebung von 1833 über den Elementap-Unterricht, jo weit sie dem neuen Geseße nicht widerspricht, in Kraft bleibt, Das Geseßz tritt 6 Monate nah seiner Promulgirung in Kraft.

Nochmals erklärt der Moniteur, daß die Abdankung des israelitishen Central - Konsistoriums durchaus nichts mit der Ange- legenheit des Herrn Cahen, Professors der Philosophie, zu thun habe. Der Moniteur spottet der Ungewißheit des National, giebt jedoch keine weitcre Auskunft über die Gründe der Abdan fung des Central - Konsistoriums und der Absepung des Israeliten Cahen. Der Vater des Herrn Cahen is ein sehr eifriger Kon- servativer, in dessen Monatsschrift der Socialismus und Ledru Rollin’s Partei energisch bekämpst wurde. |

Die Jnitiativ-Kommission hat sih gegen den Antrag von La- grange wegen einer Untersuhung über die Junitransportirten und die Beschuldigten vom Juni 1549 ausgesprochen. Die Komnmis- sion, welche den Antrag wegen Solderhöhung der Unteroffiziere prüfen soll, hatte gestern eine lange Sißung. Sie hat Stillschwei= gen gelobt, dennoch wird versichert, daß sie sich einstimmig gegen den Antrag ausgesprochen habe.

Ein Journal meldet, daß viele Arbeiter aus dem Artillerie= Arsenal zu Meß wegen Geldmangels entlassen wurden.

Der Winter in Korsika ist in diesem Jahre sehr streng, Die Orangenbäume litten stark und viele Citronenbäume starben ab,

ster appelliren. Der

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tige v A L A Loo 12. d. M. meldet, daß die Marok-

Dié Voit bat Bea de A Melilla beunruhigen, y General Pacheco y Qbes A i die Regierung hâtte dem T SHSNGS dikbzcias baß h Aen Gesandten der Repu- die größte Neutralität beobachten A N La Plata-Angelegenheiten _ Die Presse sagt, daß ihr Abzug jevt 35,000 Exemplare über steige; 20,000 würden- in Paris verkauft und mit d G Ca um 7 Uhr Morgens verschickt; 15,000 gingen Ab T N E die Provinzen, L FAO D N M

__ Am 13. und 14, Januar wurden 640,000 Ir. in die Syar-

fasse eingeshossen und nur 76,786 Fr. wurden in der E Woce zurückgezahlt. i ans / Der Aufruf des Herrn Carlier, ihm Bücher zur Bildung einer bliothck für die Gefängnisse zu liefern, soll einen guten Erfolg gchabt haben. Mehrere Buchhändler und Bibliotheken-Besißer shickten alsbald ihre Beiträge ein. Herr Carlier ließ auf dem (eßten Maskenball keinen rothen Kopfshmuck dulden. L Zu Departement der oberen Pyrenäen ist ein Mann von den Wolfen zerrissen ivorden. Fünf Wölfe griffen ihn an, er war unbewassnet, doch ließ der Zustand seiner Kleider und seines Reise= stocs vermuthen, daß er einen heftigen Widerstand geleistet. __ Die Verwaltung der öffentlichen Bauten hatte sich mit den Sijenbahnzweigen zu beschäftigen, welche die großen Fabrikstädte im Norden und Osten Frankreichs unter sich verbinden sollten. Diese Eisenvahnneße umfassen 435 Kilometer und kosten 137 Millionen. Vreißig Vepartements sind jeßt von Eisenbahnen dur{zogen, 17 iverden es nächstens sein, sobald mehrere Eisenbahnen beendigt sind; 39 scheinen noch lange dieses Vortheils beraubt sein zu sollen.

Die Assemblee Nationale meldet, daß die Ergänzungs- wahlen erst am ersten März stattfinden sollen. S Gestern kamen 84 Mitglieder der Majorität beim Grafen Molé zusammen. Herr Berryer nahm das Wort und empfahl aufs dringlichste, daß alle Parteien sich einen müßten. Herr Thiers sprach sih für die Annahme des Unterrichts-Geseßes der Kommis= sion aus. Alle Amendements follten abgewiesen werden. Der Erz= bischof von Rheims soll ein Memoire an den Papst geschickt haben, um seine Ansicht über das Unterrichts = Gesey zu erfahren. Das Memoire soll von 15 Bischöfen gezeichnet sein.

Es sind bis jeßt 150 Mitglieder der Majorität der antisozia- listiscchen Propaganda beigetreten.

Großbritanien und JrlanD. London, 15, Zan Der ministerielle Globe eröffnet sein heutiges Blatt mit folgender Anzeige: „Es sind amtlihe Nachrichten von der Wiederherstellung des diplomatischen Verkehrs zu Konstantinopel zwischen dem russi- {en Gesandten und der Pforte hier eingegangeu. Die Gefandten Engkands und Frankreichs, welche fortwährend in vollklommenstem Einklange gehandelt haben, sind in Folge dessen übereingekommen, dem englischen und dem sranzösishen Admiral beiderseits Den Be- fehl zugehen zu lassen, in Gemäßheit der Befehle der beiden Re- gierungen wieder in ihre gewöhnlichen Stationen zurückzukehren, Der österreichische Gesandte wartete noch auf Verhaltungsbefehle von Wien.“

Dasselbe Blatt meldet heute, daß zie britische Armee um 3400 Mann vermindert werden sfolle, indem die 17 Regimenter, welche jeßt erste und Reserve - Bataillone haben , ein jedes zusam- mengeshmolzen und auf je 1000 Mann gesebßt werden würdenz die Offiziere sollten aber in ihrer bisherigen Zahl verbleiben.

Ucber die neue Nordpol - Expedition sagt Daily -New s: „Am 10ten Morgens war am Bord der „Entreprise“ und „In- vestigator‘’ Alles in Bewegung. Sie haben Alles an Bord, was für die Breite, unter welche sie sich begeben wollen, erforderli ist; sie nehmen Kisten mit Geschenken für die Eskimos, Pulver, Zuck=er, Thee, Rum, kurz alle Vorräthe mit, welhe für Leute unerläßlich sind, die mit der Kálte zu kämpfen haben werden. Man hat meh- rere kleine Luft-Ballons probirt, deren man sich bei der Expedition bedienen wird. Der Capitain Collinfon kommandirt die „Entre=-

prise‘‘, Commodore Mac-Clure den „Investigator.“ Die beiden Schiffe haben Woolwich verlassen, von zwei Dampfschiffen ins

Schlepptau genommenz im Augenblicke der Abfahrt spielte die Musik National-Lieder. Díe am Ufer versammelte Menge brate den Ab- segeluden einen Hurrahruf als Scheidegruß, welcher von den wade- ren Seeleuten, die zur Aufsuchung des Capitains Franklin in weite Ferne gehen, erwiedert wurde.“

Îtalien. Turin, 10. Jan. (Fr. B.) Ein sehr wichti- ger Gegenstand, die Unterabtheilung der Wahlbezirke, fam heute in der Deputirten-Kammer zur Verhandlung. Herr Rattazzi sprach gegen den Vorschlag, er nannte ihn eine Verleßung der Verfassung. Die Gallerieen klatshten Beifall. Herr Pinelli, Kammer-Präsident, ließ sie räumen und suspendirte die Sißung für einige Minuten, als das nicht sogleich geschah. Die allgemeine Diskussion wurde geschlossen. Am 12ten wird die Debatte über die einzelnen Artikel fortgeseßt werden.

Rom, 3. Jan. (Fr. B.) Cernuschi i} in der Engelsburg in strengster Haft, Auch Gazzola ist, ungeachtet des Schutzes, den ihm Oudinot bei seinem Einzuge verspracb, im Gefängniß.

Spauien. Madrid, 9, Jan. (Fr. Bl.) Am Swlusse der gestrigen Cortes -= Sißung brachte der Finanz - Minister einen Gefeß-Vorschlag ein, um tie Erlaubniß zur Erhebung der Steuern zu erlangen und deren Vertheilung nah dem Berichte der Kommis= sion, der den Cortes mitgetheilt. wurde, stattfinden zu lassen. Die konservative Minorität nahm diesen Vorschlag niht gut auf und wird gegen ihn stimmen. Die Progressisten blieben ruhig Heute sind die Deputirten in den Abtheilungen versammelt, um die Kommission zur Prüfung dieses Geseßbes zu ernennen Sollte das Ministerium auch die Majorität in derselben erlangen, wie gut Unterrichtete behaupten, so dürfte die Minorität doch nicht gering sein, Salvador Bermudez de Castro hat seine Entlassung eingereiht, Man sieht- diese Handlung als einen Versöbnungsver such an.

3proz. 28%.

Meteorologische Beobachtungen.

1850. Morgens | Nachmittags Abends Nach einmaliger 17. Jan. 6 Ubr. 2 Uhr. 10 Ube. Beobachtung.

Luftdruck ..... 333,49‘‘‘Par.|3314,60‘‘‘ÞPar./335,87‘‘‘Par. Quellwärme 7,4° R. Luftwärme .....| —5,0° R. 4,29 R 5,8° R, Flusswärme 0,0° R. Thaupunkt .…...| =— 6,3° R. 6,1° R.| 6,2° R. Bodenwärme Dunstsättigung - 89 pCt. | 85 pCt. | 97 pCt. Ausdünstung V C C trüb. | trüb, | Schnee, |Ntederschlag 1,04““Rb. L E A: S 1 M0s Würmewechsel 4,0° Wolkenzug .... -——— | S0, | 6,4

Tagesmittel: 334 65‘‘‘Par.….… 3,0° R... e 90 pct. S0.

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