j
ser Maßregel in ihrem ganzen Umfange auf den Befehlshaber der bewaf- neten Macht und diesem die nämlichen Befugnisse wie in Ansehung der auf dem Kriegsstande stehenden Truppèn übertragen. nungen dieses Befehlshabers i|st der Weg der Beschwerdeführung
Gegen die Anord-
bis an die oberste Staatshehörde statthaft. §. 17. Das Ge- {ammtministerium fann zuglei zu summarischer Aburtheilung von Zuwider- handlungen gegen die-getrofsfenenAnordnungen eine Untersuchungskommission, die aus eiuer gleichen- Anzahl von Offizieren und mit dem Richtereide be- legten Civilbeamien, und zwar, wenn die Möglihkeit vorhanden is, zusam- men aus mindestens sechs Pexsonen besteht , niedersezen, gegen deten Aus- sprüche Berufüng nit stattfindet, Diese Kommissionen haben ihren Vor- sißenden selb| zu wählen und ihre Sizung öffentlich zu halten. Mit Aus- nahme der Todesurtel, zu denen Einstimmigkeit erforderlich is, werden die Aussprüche dieser Kommission durch Stimmenmehrheit gefällt, Bei Stim- mengleichheit entscheidet die dem Angeklagten günstigere Meinung. Kein richterlih befähigter Civilbeamter darf sich der Theilnahme an einer solchen Kommission auf die an ihn von der zuständigen Behördc erganger Auf- forderung entziehen. §. 17 b, Das Gesammtministerium muß die getroffe- Ren Verfügungen den Kammern zur nachträglichen Genehmigung vorlegen, und zwar, wenn dieselben versammelt sind, sofort, außerdem bei deren nh stem Zusammenireten, und bleibt bis zu erfolgter Zustimmung der Volks- vertretung für dieselben verantwortlich, i 2 S Der Josepbsche Fassungsvorschlag endlich lautet: Außer dem Falle des Kriegs dürfen in jedm einzelnen Orte, in welchem ein bewaffneter Hochverrath oder Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist und enlweder, cin wirklicher Kampf mit der bewaffneten Macht stattfindet oder die Aufrührer dieser bewaffnet gegenüberstehen , die Bestiinmungen der Grundrechte des deutschen Volks über Verhaftung, Haussuchung und Verfammlungsrecht außex Krafl geseyt werden, jedoch nur unter folgenden Bedingungen: 1) Bie Verfügung muß in jedem einzelnen Falle von dem Gesammtministerium ausgehen und von allen dessen einzelnen Mitgliedern unterzeichnet sein; 2) eine bestimmte Zeitfrist enthalten z 3) dasselbe hat die Zustimmung des Landtags, wenn dieser versammelt ist, binnen zwei Tagen einzuholen 5 4) wenn dieser aber nichi versammelt ist und die Versügung über 14 Tage wirksam sein soll, mit derselben den Landtag behufs der Genehmigung der- selben einzuberufen; 5) wenn diese Genehmigung nicht ertheilt oder diejer Landtag wieder vertagt oder aufgelöst wird, so erlisht die Gültigkeit jener Verfügung. Die Bestimmungen diescs Paragraphen treten, wenn sle nicht
ausdrücktih verlängert werden, mit Ende 1852 außer Kraft,
Hannover. Hannover, 19, Ján. (Ztg: f Nordd, ) Erste Kammer. Ein einlaufendes Regierungs - Schreiben ordnet eine Vertagung bis zum 28. Februar an, und verlangt die Zustim- mung der Stände dazu, daß während der Vertagung die Kommis=z sionen arbeiten. Nachdem der frühere Beschluß der Kammer, das Regierungsschreiben in Betreff Des Bundes-Schiedsgerichts an eine Kommission zu verweisen, aufgehoben worden, wird dieser Gegenstand in Berathung genommen. Vezin bringt den Beschluß zweiter Kam- mer als Antrag ein. Gegen den Antrag der Regierung findet er zunächst zu erinnern, daß das jeßt provisorisch niedergesebte Schiedsgericht feine genügende Garantieen für eine unabhängige Rechtspflege biete, indem die Mitglieder eines solchen Gerichts keine Kommissarien sein dürften, Sie müßten aus dem Staatsver=- bande des Einzelstaais austreten, gewissermaß:n reichsunmittelbar werden. Wenn si auch dieser Mangel bei der weiteren Entwickelung ves Instituts beseitigen lasse, so komme als zweiter Grund hinzu, daß vas jebige Gericht im Wesentlichen ein Anschluß des Bündnisses vom 26. Mai fei. Dieses Bündniß sei, so weit es die Interessen des Landes betreffe, von Ständen durch den in der deutschen Frage
gefaßten Beschluß abgelehnt, deshalb Fei es bedenklich, das Schieds-
gericht jeßt anzuerkennen. Auch sei, wenn man den §. 4 des Ent-
wurfs vom 26. Mai betrachte, nicht zu verkennen, daß das Schieds-
geriht in mehrfacher Beziehung wesentlich mit dem Bündnisse zu-
sammenhänge. Der Redner weist das im Einzelnen mehr nach.
Dagegen empfehle sich der Beschluß der zweiten Kammer. Daß die Einrichtung eines Schiedsgerichts nothwendig sei, daß ohne ein solches es jeder gemeinsamen Verfassung an der Gewähr ihrer Dauer fehlen würde, sei schon mehrfach bemerkt worden, auch miisse er der Meinung sein, daß das Schiedsgericht einen integrireuden Theil der Verfassung bilden müsse; da indeß der Zeitpunkt, wo eine Gesammtverfassung für Deutschland zu Stande kommen werde, sich nicht einmal annäherungsweise bestimmen lasse, so scheine es der Lage der Sache angemessen zu sein, wenn die Regierung in der Weise, wie der Beschluß zweiter Kammer es ausdrüdte, auf die Errichtung cines Bundesgerichts hinwirke. Nachtheile für das Land können dadurch nicht entstehen, da Stände ihre verfassungé- máßige Mitwirkung vorbehielten. Hermann seßt zuförderst aus einander, daß zwischen der deutshen Frage und der jeßt vorliegen- den ein nothwendiger Zusammenhang nit bestehe, und redet dann dem Antrage der Regierung das Wort, Jn der provisorischen Ein- | richtung des Schiedsgerichts sieht er den Anfang zu einer Einigung Deutschlands, welchen er mit Freuden begrüßt, in derselben Weise, wie er in den Zollverhältnissen oder in den militairishen Einrich- tungen der Staaten eines Armee - Corps eine Einigung mit Freuden begrüßen würde, Wie das Jahr . 1848, welhcs zu dem größten Maße politischer und materieller Einigung hätte führen sollen, für den Augenblick nichts geleistet habe, als die Vernichtung der bestehenden Bindemittel und organischen Einrich- tungen, so glaube er, daß das Werk der Einigung am besten gelin- gen würde, wenn mit derselben in einzelnen Punkten Schritt vor Schritt vergegangen werde. Deshalb habe er sich für das Drei- fönigsbündniß erflärt und sei auch für das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht müsse als ein Institut, wodurch Deutschland dem Rechtsstuat genähert werde, besonders von den fleinen Staaten willfommen geheißen werden, weil es diesen gegen die größeren Staaten Schuß gewähre. Auch, werde durch die Einseßung dessel- ben dem dcfinitiven Reichsgerichte nicht vorgegriffen, vielmehr nur eine Lüdke ausgefüllt, welche durch die Umgestaltung des Jahres 1848 entstanden sei. Der Redner widerlegt die gegen den Antrag der Regierung hervorgehobenen Bedenken, unter denen cr jedoch den Grund anerkennt, daß bei der gegenwärtigen Organisation des Gerichts dasselbe als ein unabhängiges - und Vertrauen erwedendes nicht dastehe. Dieses Bedenken sei ihm recht nahe getreten durch den traurigen Vorgang, daß die säch- Me regierung an die dortigen Mitglieder des Gerichts habe nit Sehen Befehl erlassen können , den Sigzungen des Gerichts tizuwohnen. Er sei für einfache. Annahme des Regierungs- antrages, Es möckte ki as + Neg ng fügen lassen, vaß t sich demselben wohl die Verbesserung hinzu- die Usiabhänaintei dee Wee Gewährung größerer Garanticen für feinen Antrag stellen S hinwirken müge; er wolle indeß Aussicht sei, Ex \pree üb er einsehe, daß ein solher ohne alle Ersolg davon erwarte, fo perhauyt seine Ansicht nicht aus, weil er und er \i{ darauf Ke ibe B damit Aft davon genommen werde, darüber würde erhoben Minde LEA einst elue \chwere Anklage ' daß Anhaltsyuukte für die Eini-
| |
128
Gegen den Beschluß der zweiten Kammer hat ex zu erinnern, daß derselbe nichts: Positives enthalte, was sich nicht von selbst verstehe, au von der Regierung bereits anerkannt set, daß er Wahrheiten predige, die man schon von allen Dächern gehört habe, daß er da- neben den Antrag der Regiexung bemäfele, was sich für Stände nicht zieme. Dann lehne er etwas ab, wozu feine Aufforderung vórliege, und enthalte in diescr Beziehung etwas Verdächtigendes, Wynekeu will auch bei tieser Frage den Standpunkt des Rechts nicht verlassen. Von Diesem aus muß er si{ch gegen den Antrag der Regierung erklären , i
lange, das Schiedsgericht zu behalten und weiter zu entwickeln. So lange Stände diese Autorisation nicht gegeben haben, findet er die Einrichtung des Schiedsgerichts der Verfassung widersprechend, indem der Kompetenz desselben Gegenstände zugewiesen worden, welche, wie die Entscheidung über Regierungs-Nachfolge, Regents-
{aft’u. #. w., nicht blos die Fürsten und Regieruugen, sondern auch ‘
das Volk angingen. Zwar werde, wie er wohl wisse, gesagt, daß, wenn das gegenwärtige Schiedsgericht auf Execution erkennen sollte, diese uur gegen die Regierung gehen würde, nicht gegen das Volk; er kann si aber keine Execution deuken, welche gegen die Regie- rung durchzuführen sei, ohne daß sie das Volk tréfe, es sei denn, daß die Regierung selbs mitgenommen würde. Anders stände die Sache, wenn die Regierung sich aus Noth angeschlossen hätte und jeßt eine Indemnitätsbill beantrage. Davon jei aber keine Rede, das Justitut solle als solches bestehen bleiben und nur bei der wei- teren Entwickelung, d. h. wenn Geld gebraucht werde, die Genehs migung der Stände verlangt werden. Auch der Beschluß zweiter Kammer sei rechtlich unhaltbar. Er wünsche dringend ein Reichsgericht, damit das Octroyiren einmal aufhöre, ein solches könne aber nur Bestand und die nöthige Autorität haben, wenn es zugleich mit einer Verfassung durch einen Reichstag geschaffen werde, nicht dur einen Reichtag in Erfurt, sondern einen nah dem Wahlgescße vom 7. April gewähl- ten Reichstag, Eineu Antrag will der Redner nit stellen, weil er feinen Erfolg davon erwartet, die Regierung auch die Ansicht sei- ner Partei hinreichend kennt. von Hon stedt ist gegen beide An- träge, weil darin das Recht des Volkes nicht gewahrt werde. Wachsmuth für den Regierungs - Antrag aus den bei der deut- hen Frage entwickelten Gründen, Bennigsen findet bei dem Beschlusse zweiter Kammer nichts zu erinnern und empfiehlt dessen Annahme, um eine Differenz zu vermeiden. Saxer acceptirt mit beiden Händen, daß die Demokratie si auf das positive Recht beruse, während sie fonst sich nur auf die Thatsache Der stets wechselnden Stimmung des Volks berufe. Dann müsse au die obrigkeit iche Gewalt eine anderé Bedeutung wieder gewinnen, als ihr die Demokratie zugeste- hen möchte. Zu der obrigfeitlichen (Gewalt der Regierung gehöre das Recht der Regierung zur Initiative, was man gewöhnlich Octroyiren nenne. Dieses Recht habe die Regierung bei Einseßung des Schieds- gerichts ausgeübt; er werde deshalb für den Antrag der Regicrung stimmen. Nach Saxer’s Rede wird zur Abstimmung geschritten. Bei namentlicher Abstimmung wird der Beschluß zweiter Kammer mit 27 gegen 26 Stimmen und dann der Antrag der Regierung mit 31 gegen 22 Stimmen abgelehnt, Für den Antrag der Re- gierung stimmten : Angerstein, Schulth. Beckmann, Bennigsen, Blome, von Bothmer, Braun, Ehrlenholz, von Hammerstein, Her=- nann, Leppert, E. Meier, H, Meier, Kammerrath von Münchhau- sen, Neupert, Prott, Sander, von Santen, Saxer, Schlote, Thor- meyer, Wachamuth, von Wehren,
Zweite Kammer. Sihung vom 19, Januar. Bor dem Uebergange zu dem ersten Gegenstande der Tagesortnung, der Re- gierungs-Vorlage über Enishädigung Der Geistlichen und Schul- lehrer wegen der aufgehobenen Cxemtionen, refcrirt der General= Syndikus aus einer Anzahl von Petitionen, meistentheils von Geistlihen und Schullehrern, welche sich auf diesen Gegenstand be- ziehen. Es werden 41 Petitionen angelündigt, darunter 23, welche Tas Volkssculwesen betreffen. Es wird ein Schreiben der Königl. Regierung verlesen, in welchem bei dermaliger Lage der Geschäfte eine Vertagung der Stände bis zum 28. k. M. für wünschenswerth erachtet und cin desfallsiger Antrag an die Stánde gebracht wird. Die Kammer geht zur Tagesordnung über. Buere 1! spricht gegen das Geseßz
| es stehe im Widerspruche mit der Lantesverfassung, in welcher
solche Exemtionen ohne Entschädigung bereits aufgehoben seien; gehe man jet wieder davon zurück, so treibe man Spiegelfechterei mit der Gese6gebung; man berufe eine Ständeversammlung, um
| Geseße zu machen, und nachdem das Gese faum warm geworden
gung Deutschlands unbe : aber sei vie, vaß, während Vas allgeeen (tien, Seine Besorgniß
mögliche Bedingungen geknü emein hingostellte Ideal a vft werd i E Aus habe. Briegleb n S vont kompletesten “T A ar u falvixen. Ex schließt inige Bemerkungen s erehrten reundes aus Güttinge #0. ben Rengerun- inen großen Fehler darin, daß man im“ R, und findet auch einigen wesentlihen Punkten eine Ciniguà hjahr 1848, statt in den Ingredienzien eines constitutionellen Kaiserthums wfoeti a abe,
sei, berufe man eine antere Versammlung, um sie wieder aufzuheben. Ueberhaupt ziehe sich jeßt die Entschädigungsfrage wie ein rother Faden durch alle Geseße. Jeder, vou dem man ein Opfer für das Allgemcine verlange, solle auch vollständig vom Staate ent- \hädigt werden. So werde es bald dahin kommen, daß der Staat gar keine Reformen mehr vornehmen könne. Lehzen bringt in Crinne=- rung, daß die vorige Ständeversammlung der Regierung zur Erwägung gestellt habe, wie die Geistlichkeit zu entshädigen sei. Weinhagen hält deshalb das Geseh noch nicht gerccchtfertigt, und stellt den Verbesserungs- antrag, daß nur die gegenwärtigen Inhaber vom Staate entsch- digt werden. Wenn im Uebrigen die Stellen vershlechtert werden, so liege den Gemeinden zunächst die Entschädigungsverpflichtung ob. Garßen ebenfalls gegen das Geseß, Schlüter wird aus dem. einfachen Grunde gegen das Geseß stimmen, weil es einen Widerspruch mit dem Landesverfassungsgeseze enthält. Daß be- dürftigen Stellen eine Zulage gegeben werde, wünsche er, und das für wolle er gern stimmen, nicht aber. für ein Aequivalent für die verfassungsmäßig aufgehobenen Exemtionen. Stüve: Ein Wieder= \pruch mit der Verfassung ist nicht vorhanden ; schon 1848 bei Fas- sung des Beschlusses fühlte man es, daß eine Entschädigung gege- ben werden müsse, und deshalb hat man die Ermittelung der Aus= gleihung der Regierung zur Erwägung gestellt, Er glaube, die Sache föune nicht. angemessener erledigt wrden, wie in dem Ge)eß=- Entwurfe. geschehen. Mer ckel und Schläger gegen das Geseß, weil die größte Gefahr damit verbunden, wenn man auf diese Weise die Beslimmungen des Landes - Verfassungs - Gesehes auslege. Windthorst: Das Unrecht, welches man begehe, wenn man keine Entschädigung gebe, hat man 1848 wohl empfunden, aus diesem Grunde haben Stände damals neben dem Beschlusse den Antrag an die Regierung gebracht, und hieraus, als dem üUbereinstimimen- den Willen der Faktoren der Gesehgebung, folge, daß die Entschä- digung, wie sle von der Regierung proponirt worden, nicht gegen das Landes-Verfassungs=Geseh ist. DieSt llen müßten entschädigt werden.. Eine Entschädigung der gegenwärtigen Inhaber hebe das Unrecht nicht aufz denn die Stellen seien die berechtigten Personen und nicht die zeitweiligen Nugnießer. Wilken s will die Entschädigung für die Geistlichkeit und Schullehrer auch. noch nach anderen Rücksichten aus= gedehnt wissenz der Geseh-Entwurf bestimme dieselbe nur für einen Theil der aufgehobenen Exemtionen , welche jenen Ständen früher zugestauden, Es komme auch noch die Heranziehung: zu deu Kom- munallasten, zu: Hoheitsdiensten u. \._w. in Betracht. Auch dafür müsse gerechter Weise vollständige Entschädigung gegeben werden, er wolle si desfallsige Anträge bis zur dritten Berathung vorbe- halten, Francke: Er müsse do bezweifeln, daß die Stände von 1848 vie Aufhebung ver Exemtion an vie Bedingung geknüpft hát-
welchex vou Ständen einé Autorisation vers *
ten, es müsse für die Exemtion eine Entschädigung gegeben werder, Das sei nicht der Fall gewesen, und es könne deshalb jeßt das Prinzip einer vollständigen Entschädigung nicht aufgestellt werdenz es werde das auch, wie schon von dem Abgeordneten für Uelzen angedeutet sei, zu. weiteren Ansprüchen an die Staatskasse führen, auf welche dieselbe sich unmögli werde einlassen fönnen. Windthorst: Er sei 1848 niht hier gegenwärtig gewesen ; im Uebrigen heine ihm so viel zweifellos, daß verschiedene Ansich ten über die Absicht des damaligen Beschlusses unter den Herren herrschen, welche ihn mit gefaßt hätten. Sei die Absicht dahin gea gangen, die rechtlich bestehenden Exemtionen ohne Entschädigung aufzuheben, so habe maa ein Unrecht begangen. Lang [I.: Er sei nicht zweifelhaft darüber, daß man 1848 nicht an eine Entschä digung gedacht habe; er bedaure solches ; aber betrachte man die Aufhebung solcher Verhältnisse ohne Entschädigung als ein Unxeht, so habe man sich damals bei dem Beschlusse mit Bewupt)ein ent- \chlossen, Unrecht zu thun. Das Vegleitschreiben habe nur die Cr- wägung an die Regierung gestellt, wie aus Gründen der Billigkeit diesen {chrofen Grundsäßen gegenüber eine Entschädigung gegrben werden könne, und wolle man im Geiste der Gesebgebung sort- schreiten, so könne man nur die Billigkeit ins Auge fassen. Die Billigkeit erfordere aber, daß die gegenwärtigen Znhaber entschâ- digt würden, Ex sei aber der Ansicht, daß die Generalsteuer- Kasse darauf verzichtén könne, einen wirklichen Vortheil aus den aus- gehobenen Exemtionen zu suchen, er glaube, der Steuerertrag werde gut verwandt, wenn man einen ¿Fonds zur dauernden Hebung \{leckcht dotirter Pfarr- und Schulstellen daraus bilde. Aus diesem Gesichtspunkte stelle er folgenden Antrag: „, Stände beschließen, un- ter Ablehnung der Regierungs-Proposition, daß den gegenwärtigen Inhabern für die aufgehobene Grundsteuer-Exemtion Entschädigung gegeben, im Nebrigen aber aus dem durch die Aufhebung der Exem- tionen auffommenden Steuerertrage ein Fonds zur dauernden Ver- besserung shlecht dotirter Pfarr- und Schulstellen verwandt werde." Stüve erklärt sich aus mehreren Gründen entschieden gegen den Antrag und vertheidigt die Regierungs - Proposition und wüns\cht, wenn dieselbe nicht genehmigt werde, die Verweisung an die Finanz- Kommissiecn. Dieser Antrag wird darauf von Oppermann gestellt, Weinhagen kann sich nicht erklären, was der Antrag bei der Finanz-Kommission solle. Es kommen gar keine finanziellen Fragen in Betracht, sondern es handelt si einfach darum, ob an dem Lans desverfassungsgeseße festgehalten werden solle oder nicht. Lang: Bei der Verschiedenheit der Ansichten wolle er sih einer fommissari- {en Prüfung nicht widerseßen und deshalb vorläufig von weiterxr Diskussion abstehen. Freudentheil erklärt sich gegen die Kom- mission, weil das Landesverfassungs- Gejeß jo deutlich spricht, daß gar fein Zweifel über den Sinn erhoben werden kann. Man hat dem Lande als Verfassungsgeseß publizirt, die Exemtionen sollen ohne Entschädigung aufgehoben werden ; dur{chlöchere man jeßt die- ses Geseß, indem man zu Gunsten der Geistlichkeit eine Ausnahme machen wolle, so führe dies zu den gefährlichsten Konsequenzen z er warne dringend vor solcher Behandlung des Grundgesetzes des Lan- des, und wenn die Kammer dazu zu schreiten geneigt sein sollte, 0 E e E ui „vestigta terrent. Deshalb jtiimme er gegen das Geseß und gegen die Kommission, Handle es sich dagegen um eine Verbesserung \{chlecht dotirter geisl- licher und Schulstellen, so werde er der Letzte sein, welcher dazu nicht mit Freuden die Mittel bewilligen werde. Ne ese: Die Stände dürfen allerdings kein Spiel treiben mit der Verfassung, aber man solle auch kein Spiel treiben mit dem Wohl und Woehe cines ganzen Standes; deshalb könne ex sich in diesem Augenblicke, wo mau etwas nehmen wolle, ohne etwas wieder an vie Stelle zu seßen, nicht rein negativ stellen; er glaubt, damit würden die Stände sich \{lechten Dank verdienen. Haben die Stánde das Recht, die Exem- tionen aufzuheben, so können sie dagegen auch, insbesondere, wo solches so dringend nothwentig, als hier, etwas Positives wieder an die Stelle seßen. Die dringende Nothwendigkeit, die Lage der Schullehrer zu verbessern, sei auch in der Kammer von 1848 ana erkannt, und deshalb werde er jeßt, wo die Lage noch verschlechtert werde, mit einem reinen negativen Votum sich nicht begnügen köu- nen, werde vielmehr, wenn die Anträge zur Abstimmung kämen, für den Antrag von Lang 11. stimmen. Bei der folgenden Abstim- mung wurde der Vorantrag auf Verweisung an die Finanzkonm- missiou angenommen,
Der Antrag des Finanz - Ausschusses zum Schreiben der Kü- niglichen Regierung vom 15. November 9. ÎJ., die außerordentlichen Kriegsbetürfnisse betreffend, lautet : „Der Finanz-Ausschuß dean tragt, der Königlichen Regierung auf das Schreiben vom 15. No- vember v. I. Folgendes zu erwiedern: In Gemäßheit der in dem Schreiben Königlicher Regierung vom 15, November v. J., betres- fend die außerordentlichen Kriegsbedürfnisse, enthaltenen Anträge wollen Stände genehmigen: 1) daß die bis zum Schlusse des Mos nats Oktober augeliehenen 2,121,066 Rthlr, 16 gGr., so weit dies noch nit der Fall, definitiv unter die Staatsschulden aufgenommen und ‘2) die nach der vorgelegten Berechnung noch erforderlichen 496,400 Rthlr. gleihfalls angeliehen werden. Was dagegen G) D zur Bestreitung der außerordentlichen Bedürfnisse der Kriegtver® waltung vom 1. November 1849 bis zum 20. Juni 1850 bean trag*e außerordentliche Steuer betri, \o können Stände für jeßt es nit für angemessen halten, auf deren Bewilligung einzugehen. Jndem Stände vielmehr die Königliche Regierung autorisiren, au diese Bedürfnisse dur ein Anlehen vorläufig zu decken, wollen sie es sich vorbehalten, auf die Bewilligung einer außerordentlichen Steuer, zum Abtrage dieser Schuld, zurückzukommen, sobald deren Betrag si übersehen läßt. Hannovcr, 18. Januar,“
Hessen und bei Nhein. Darm adt, 15, Jan (K. Z.) Die Aachen-Münchener Feuerversiherungs-Gesellshaft hat dem Kriegs-Minister „zur Unterstüßung der im Kampfe gegen deu badischen Aufstand Verwundeten und der Familien der Gefallenen des Großherzoglich hessischen Militairs‘ die Summe von 3500 Fl. (2000 Rthlr.) übersendet.
Mainz, 46. Jan. (F. O. P. A. Z.) Der Rhein txeibt, fei heute Morgen schr wenig Eis, weshalb sich annehmen läßt, daß der Strom weiter oben, vielleiht bei Worms, mit einer festen Cis4 vede belegt sein wird, Die Verbindung mit dem jenseitigen Ufer ist jet ungehindert und wird in fünf Minuten bewerkstelligt.
Schleswig-Holstein. Kiel, 18. Jan, Man hatte hin und wieder erwartet, daß vie Verhaudlung über den Büngershen Antrag in geheimer Sihung statifinden würde, Die Verhandlung blieb indeß heute ¿ffentlich, indem Nie mand auf eine geheime Sißung antrug. Der Proponent motivirte seinenFAntrag mit anzuerkennender Máßigung. Unmits telbar nah der Motivirung machte ver Departements - Chef vou Harb ou einige Mittheilungen über die Unterhandlungen, Mau erfuhr daraus, daß die diesseitigen Bau E mber ein des- fallsigen Wunsche entsprehend, unter dem 27. — ic ein aller unterthänigstes: Schreiben an den König - Herzog gerichtet hatten,
Das Schreiben lautet also: i „Allerdurchlauthtigster, allergnävigster König - Herzog! Geru-
hen Ew. Majestät die gegenwärtige ehrerbietigste Eingabe Jhrer unterzeichneten Unterthanen entgegenzunehmen, Es ist uns mitge- theilt worden, welche Schritte geschehen sind, um auf dem Wege friedlicher Verständigung eine Ausgleichung des Zerwürfnisses her- beizuführen, welches zum beiderseitigen Unglück, wie gewiß au zur innigsten Betrübniß aller Wohldenkenden {hon seit fast zwei Jah- ren zwishen den Einwohnern des Königreichs und der Herzogthü- mer besteht, und daß wir als diejenigen bezeichnet von Ew. Majestät genehmigt wurden , durch welche die desfálligen Wünsche unserer Landsleute unserem Landesherrn vorzulegen sind. Ge- horsam dem Rufe, der an uns ergangen, und durh- drungen von dem Wunsche, ja, von dem Gefühle heiliger Pflicht, die Erreichung eiues {o großen Zieles anzustreben, dürfen wir dex Erwägung nicht Raum geben, daß die Schwierigkeit der zu Iésenden Aufgabe mit unseren Kräften in Mißverhältniß steht. Wir sind uns bewußt, wie shwer es sein wird, die Wünsche und das Rechtabewußtsein unserer Landsleute mit denen der Bewoh- uer des Königreichs in Einklang zu briugen, und würden uns von einem ohue vorhergegangenen mündlichen Austausch der bei- derseitigen Wünsche und Ansichten von uns zu machenden Vor- {lage keinen Erfolg versprechen dürfen. Wir hegen aber die Ueberzeugung, daß, wenn die Nothwendigkeit einer gegenseitigen Verständigung erkannt und von beiden Seiten mit lauterer Ge- sinnung und ehrlichem Willen nah einer solchen Verständigung getrahtet wird, diese sih zum Heile Aller muß erreichen lassen, und daß zunächst eine Einigung über einen provisorishen Zus stand nicht entstehen kann, wenn dieselbe mit derjenigen Aufrichtig- keit erstrebt wird, welche die unausbleiblihen traurigen Folgen der Fortdauer des jeßigen Verhältnisses erheishen. Von dieser Ueber- zeugung geleitet, stehen wir niht an, Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten, Sie wollen Männer aus dem dänischen Volke beauftra- gen, mit uns zusammenzutreten, um eine Versöhnung auf dem Wege mündlicher Verständigung zu versuchen. Bringen Allè, und von uns dürfen wir dies versprechen, niht nur ein von Leiden- chaft unbeirrtes Urtheil, sondern auch einen wahrhaft versöhnlichen Sin mit, 10 Md 6 das hoffen wir — gelingen, durch ungezwungenen Austausch der beiderseitigen Ansichten die Grundsäße aufzufinden, nah welchen, in billiger Ausglei=- chung der widerstreitenden Ansprüche, das Friedenswerk ein- geleitet werden kann. Als wahrhaste und mit den Wünschen und Ansichten unserer Landsleute bekaunte Männer werden wir, wenn Ew. Majestät unsere Bitte zu gewähren geruhen, bei der Verhand- lung angewandt sein, auf die’ nothwendige s{leunige Erreichung ci- nes zufriedonstellenden Resultats hinzuwirken. — Allergnädigster Köuig-Herzog! Auf den Beistand Gottes vertrauend, wagen wir es, unsere shwachen Kräfte einem Werke zu weihen, welches Ew. Majestät, wie jedem Ihrer Unterthanea, vor Allem am Herzen liegt, und dessen Förderung allein wir vor Augen gehabt, indem wir uns hier auf die obigen ehrerbietigsten Aeußerungen beschrän- ken zu missen geglaubt haben. Sobald Ew. Majestät gefällt, uns zu berufen, werden wir ungesäumt in Jhre Residenz eilen, Indem wix den Segen des Höchsten für ein baldiges Gelingen des Grie- denswerkes anrufen, verharren Vir 1 Momme Pr eon Steindorff. Schleswig, den 27. Dezember 1849,“
Der T tements-Chef fügte hinzu: Es sei auf dies Schrei-
Wer Q ben bis jeyt eine Antwort nicht erfolgt, am 11ten d. M. habe man indeß in Berlin die Nachricht gehabt, daß die Vertrauensmänner nunmehr nah Kopenhagen berufen werden würden. Weiter bemerkte verselbe mit Beziehung auf die dem Antrage vorangeschickten Mo- tive: Man fönne nicht mit Grund behaupten , (daß die Unter handlungen mit Dänemark voraussichtlich zu einem erwünschten Resultate nicht führen würden“ z habe doch selbst das bez fannie Schreiben des dänischen Kommissars es nicht verhehlen connen , dap die Scheinregierung der Landesverwaltung auch den vänijchen Znkeressen nicht entsprehe, Dafür zu sorgen , daß die Unterhandlungen 1 nicht zu einer „Ermattung und Verzweiflung erzeugender Dauer R werde demnächst Sache der drei Männer sein, Wenn die Regierung mit dem Druck, welcher gegen- wärtig auf dem Herzogthum Schleswig laste, niht {hon längst bekannt gewesen wäre, so würde sie denselben, seinem ganzen Um- fangt nah, durch die Mittheilungen der zahlreichen Deputationen fennen gelernt haben, welhe in der jüngsten Zeit aus dem Her=- zogthum Schleswig hier gewejen seien, die Regierung hoffe indeß, daß die Schleswiger die Kraft im Dulden, durch welche unser Volk sich augzeichne, auch in der nächsten, hoffentlich nicht langen Zeit bewähren würden. Auch der dritten Erwägung des Antrag- tellers: „Daß nit zu beseitigende Hindernisse politischer oder stra tegischer Natur einer Wiederbejeßung Schleswigs nicht entgegen- ständen , dahingegen wesentliche Vortheile nur von einem raschen Einschreiten erwartet werden dürften“, wollte der Departements- Chef nicht beipflichten, erklärte indeß, sich auf die nähere Erörterung dieser Punkte in öffentlicher Sigung uicht einlassen zu können, Die Diskussion über ven Antrag dauerte nur für, Prehu sand és für nöthig, der Annabme vorzubeugen, als ob die Versammlung si uicht {on früher mit dieser hohwihtigen Sache be\chäf- tigt habe, was doch s{chon öfter, wenngleich in geheimen Sitzungen geschehen sei. Fo ck beutete ziemlich taftlos auf Befürch- tungen hin, zu welchen das Interim uns Veranlassung gebe, und meinte, daß wir dcn etwaigen Schritten jener Gewalt zuvorkom- men müßten. Nachdem darauf die Comité-Frage durch Siinmmnen- mehrheit bejatt und ein Ausschuß von fünf Mitgliedern beliebt worden war, ergaben sih abweichende Ansichten darüber , ob sofort oder erst später gewählt werden solle. Die Linke war für sofortige Wahl, die gegentheilige Ansicht drang indeß durch. Nach einer Pause von einer halben Stunde wurden sodann in ven Ausschuß erwählt: Dr. Balemann, Th, Olshaufen, Amtmann von Kaup, M. T. Schmidt und Dr. Lorenbßen.
Yassau. Wiesbaden, 17. Jan. (D. Z.) Gestern hat hier eine so zahlreich besuchte Versammlung der constitutionellen Partei zur Vorbercitung der Reichstagswahlen fattéefnden, daß vas Lokal nicht die sämmtlichen Theilnehmer zu fassen vermochte. Aus den Verhandlungen ergab si{, daß die Wahlbewegung im Ganzen einen befriedigenden Fortgang nehme, daß in Höchst, Lim- burg, Diez, Schwalbach und Herborn. sich: besondere Wahlausschü}e gebildet hätten und anderswo, namentlich im Westerwald, zuverläs- sige Mánner mit Erfolg sur vie Wahlen wirkten, Eine Verstän- vigung über die von den 4 Wahlkreisen des Herzogthums aufzustel= lenden Kandidaten. ist indeß noch nicht erfolgt und wird zu diesem Behufe am 23sten d. M. eine allgemeine Versammlung in Limburg statifinden. Die Anwesenden einigten sich \{ließlich für eine Wahl- mäunerliste in der Stadt Wiesbadenz auch Hergenhahn. ist auf der- selben verzeichnet.
Sachseu -Weimar. Weida, 16. Jan. (Weim. Ztg.) Oie Wahl der Wahlmänner für den Reichstag in Erfurt hat hier und im Wahlbezirk der Stadt am 1lten d. M. stattgefunden, und es gereicht uns zur Freude, berichten zu können, daß vie in den vorausgegangenen Berathungen der Urwähler zur Wahl anempfoh- lenen zwslf Männer sämmtlich vie absolute Stimmenmehrheit er=-
129
halten haben. Jhrer politishen Richtung nah gehören diese Män- ner wohl ohne Ausnahme derjenigen Partei an, welche die Ver- wirklihung des Bundesstaates auf dem Reichstage in Erfurt wünscht, und es ist deshalb die Wahl im Allgemeinen eine gelungene zu nennen,
Lauenburg. Rayheburg, 16; Ján. (Zkg. f: N) Das Schreiben der Central-Bundes-Kommission wurde der Landes=-Ver= sammlung unter folgendem Begleilschrciben der Statthalterschaft mitgetheilt: „Der Landes-Versammlung wird hierdurch die Mit- theilung gemacht, daß die Statthalterschaft in Verfolg ihrer Zu- {rift vom 11ten- d. M. sich sofort an die Central-Bundes-Kom-= mission ín Frankfurt a. M. unter Anlage des vorgenannten Schrei= bens, so wie unter Darlegung des ganzen Sachverhältnisses ge- wandt, und um scleunigste Rückäußerung ersuht hat. In Betreff des gestrigen Eingangs der Landes - Versammlung, die Absendung einer geeigneten Person an die Bundes =- Central - Kommission in Frankfurt a. M. anlangend, glaubt die Statthalterschaft indessen nah Eingang der abschriftlich anliegenden, mit der gestrigen Abend- post eingegangenen Verfügung Der Bundes-Central- Kommission vom 7ten d. M. eine solche für jeßt nicht geeignet erachten zu können, und sieht sich vielmehr veranlaßt, der veiflihen Erwägung der Lan- des-Versammlung anheimzustellen, ob sie es nicht, sowohl in ihrem eigenen, als im wahren Interesse des Landes zweckentsprechender hält, ihre Vertagung {hon vor Ablauf des ihr nah §. 87 des in thatsählider Wirksamkeit stehenden Grundgesezes zustehenden 14tä- gigen Zusammenbleibens, ohne daß eine solche Vertagung von der Behörde angeordnet werden könnte, bis zu dem Zeitpunkt, wo die Statthalterschaft ihre weitere Eröffnungen zu machen im Stande ist, felbst zu beantragen, und sieht die Statthalterschaft einer desfall= sigen baldthunlichsten Erklärung der Landes-Versammlung entgegen. Ratzeburg, den 13, Januar 1850. Präsidium der Statthalter\chaft. L, Kielmannsegge. Büttner. An das Präsidium der Landes=-Ver- sammlung.“
LübeckÆck. Lúübedck, 17. Jan. (A. M.) Vom Senate sind bereits die der Bürgerschaft zur Wahl eines Mitgliedes des Staatenhauses vorzuschlagenden Kandidaten designirt worden, Wie es heißt, wird der Vorschlag des Senats sich auf drei sciner Mit- glieder beschränkèn.
Unter den der ehestens wieder zusammentretenden Vürgerschaft vorzulegenden Anträgen befindet si auch einer, welher auf eine veränderte Organisation der Hafen-Polizei, \o wie der dafür bestehen- ten Beamtenstellen, auf die Einführung einer neuen Meßart der Schiffe, so wie auf eine Regelung der Schiffsabgaben gerichtet ist. Für die Messung der Seeschiffe ist das von der im vorigen Jahre zu Ham- burg im Auftrage des Reichsministeriums versammelt gewesenen Kom- mission empfohlene Verfahren, wonach die Schiffe nach Tonnen zu 2000 Pfd. Zollgewicht oder na Lasten zu 4000 Pfo. Zollgewicht gemessen werden, unverändert adoptirt. Für die Schifssabgaben aber is, unter Aufhebung einer Menge kleinerer, bisher als Spor-=- teln der Hafenbeamten erhobenen Abgaben, die Einführung eines gleichmäßigen Lastgeldes von 6 Schill. eingehend und eben so viel ausgehend für die Last à 4000 Pfd. Zollgewiht vorgeschlagen, neben welchem fortan nur noch das Lootsen - und Baggergeld nah bisherigem, sehr mäßigen Aufsaße erhoben wird. Der ganze Vor- \hlag vereinfacht die Schiffsabgaben wesentlich, ohne gleihwohl die selben im Ganzen zu erhöhen. Auch weist eine dem Antrage bei- gefügte vergleichende Tabelle nah, daß unter allen Ostseehäfen,
mit alleiniger Ausnahme Rostocks, die Schiffsabgaben dagier die bei Weitem geringsten sind und bleiben. Der Antrag selbst is be= reits vom Bürger - Ausschusse gebilligt und wird zweifelsohne auch
von der Bürgerschaft angenommen werden.
Hamburg. Hamburg, 16. Jan (W. Ztg.) Der Se- nat hat unterm 14. Januar die Wahlen zum Volkshause in Erfurt ausgeschrieben, Hamburg hat bekanntlich zwei Abgeordnete zu wäh- len, Die Verzeichnisse der stimmberechtigten Wähler werden jeßt aufgemacht und sollen zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Die Oberleitung der Wahlen erhält eine aus 12 Personen bestehende Kommission, darin haben au die Senatoren Dr, Binder und Sie-
veking ihren Plaß, ferner zwei Oberalte u for i B 2 / 3 ) nd ach : des Bür- E C 1d aht Majore des Bür
BMusland.
Lesterreich. Pes, 12. Jan. (Prag. Z.) Der gewesene Vicegespan des abaujer Komitates, Joseph Komaromy, zu Zeit der Jnsurgentenregierung bevollmächtigter Kossuth\cher Kommissär, und der Pfarrer von Mono (Zempliner Komitat, Kossuths Geburtsort),
Vincenz Laßny, sind nach Kaschau gefänglich eingebracht worden,
Czernowiß, 4, Jan. (Buk.) Dieser Tage ging von hier | eine Petition an tas Ministerium des öffentlichen Unterrichts ab,
welche die Erhebung der hiesigen griechischen nihtunirten theologi= | schen Lehranstalt zu einer Fakultät, die Errichtung einer juridischen |
und philosophischen Fakultät, einer vollständigen Oberrealschule zu
Czernowiß, eines Untergymnasiums in Sutschawa und die Kreirung eines von Galizien unabhängigen Schulrathes für die Bukowina
erbittet.
Frankreich, Gesehßgebende Versammlung, Sißung vom 17. Januar. Jn der heutigen Sißung wird die Diskussion des Geseß-Entwurfs über den öffentlichen Unterricht fortgeseßt. Zuerst sprechen drei Redner, theils für, theils gegen den Entwurf, ohne daß ihre Vorträge bei der Versammlung irgend ein Interesse erwecken, da sie der Frage auch nit die mindeste neue Seite ab- gewinnen. Nachdem sie unter dem fortwährenden Geräusch lebhaf- ter Privat-Unterhaltungen endlih fertig geworden sind, besteigt Graf Montalembert die Tribüne; es dauert aber geraume Zeit, bis wieder Stille eintritt und er das Wort nehmen kann. Der Redner beginnt mit einer eigenthümlichen Definition des praktischen und theoretischen Socialismus. Ersterer hat sih, ihm zufolge, am 15. Mai, am 24. Juni, am 13. Juli gezeigt ; der zweite giebt sich in den demokratiscen Blättern kund, welche die G walt verlangen, um die Gesellschaft besser auflösen zu können, Er zieht sodann eine Parallele zwischen den Geistlihen und den Lehrern der Gemein- den, zu großem Nachtheil der Leßteren. Der Redner spricht dann von ver Nothwendigkeit, sih der Religion in die Arme zu werfen. Er reibt dem Mangel an Religion die Revolutionen zu, welche Frankreih von Zeit zu Zeit heimgesut haben. Sein System me- thodish verfolgend, führt der Redner aus Büchern von P. Leroux, Proudhon und V. Cousin einzelne Stellen an, die thm zum Be- weise seiner Behauptung dienen. Montalembert erklärt, das ein- zige Mittel, die vom Sozialismus bedrohte Gesellschaft zu retten, bestehe darin, die Leitung: der Erziehung und des Unterrichts der Jugend den Priestern anzuvertrauen. Die Rechte ist unaufmerk= sam, und die: Linke folgt: ihrem Beispiele. Ungehalten darüber, verläßt Montalembert die Tribüne, ohne seine Rede zu beendigen. | Nachdem die Sipung etwa 20 Minuten suspendirt geblieben is, be- | steigt er die Tribiine abermals und seyt seine Rede fort. |
Paris, 17 Mt i “e Hr 5 schien E Ah Vel, Dex Minister der öffentlichen Arbeiten er= der Paris-Aviguon O get - Kommission, _und die Angelegenheit richt wird sofort zur ny apa zum Schlusse gebraht. Der Be-
° z i omme ie frübere Vereinbar nit abgeändert worden, e men, da die frühere Vereinbarung
Der Prokurator der Republik beim Tri gestern die Liberté auf bee Pal dia K E E 7 cie : 2 n® m 1 Büreaus wit Be- chlag belegen lassen. Ihr Herausgeber H ih E! O Ver Q mit „Organisation des Widerstandes“ Ee is gerihtlich verfolgt werden. Auch we j / L a OELEID E . ) wegen einex neulicben §9 - ung dieses Journals, wonach eine Gesellschaft, E Paris-Avignon Bahn bewirbt, sih zu einem Geschenk von 14 Mil: lionen Fr. erboten hätte, soll der Herausgeber vor dem Unt L suchungsrichter Auskunft geben. T E
Der Polizei-Präfekt hat eine Kommisston ernannt, welGhe un- tersuchen soll, was für Veränderungen bezüglich der seitherigen Stel tung des Bäckergewerbes in Paris rathsam und zweckmäßig find Bisher war die Zahl der Bäcker festgeseßt; die Behörde aber re- gelte die Brodpreise und nöthigte die Bäcker, stets eine bestimmte Quantität Mehl vorräthig zu haben.
I - A B V ini -
Marschall Jerome Bonaparte hat das Schloß und Gut Ma- don bei Blois an si gekauft.
Unter dem Vorsibe von Dufaure hat si{ hier eine Gesellschaft, deren Chren-Prásident der Erzbischof und der Seinepräfekt sind, zu dem alleinigen Zweck gebildet, die Lage der Taubstummen zu ver- bessern, für welche bisher nur theilweise gesorgt war. i - Nach dem Evenement hórt der Dix Decembre auf, dás Organ des Elysee zu sein; er soll durch den am 1. Februar als Tagblatt erscheinenden Napoleon erseßt werden; der bisherige Redacteur des Díx Decembre erhält den Ordéèn der Ehren- legion.
Prásident Bonaparte is, wie man sagt, ausgeglitten, gefallen und hat sich leicht verleßt. j :
: General Lersundi, Unter-Befehlshaber der italienishen Expe- ion, ist nach Spanien zurückgekehrt ; wann General Cordova zu-
di ickehren wird, is noch ungewiß.
t ri
Großbritanien und Jrland. London, 17. Jan. Am 31. Januar, dem Tage der Erössnung des Parlaments, wer= den die der Protectionisten - Partei angehörigen Parlaments - Mit=- glieder in der Wohnung Lord Stanley's eine Zusammenkunft hal- ten, um sich über die Ängemessenheit eines Amendements zu der Antworts-Adresse auf die Thronrede zu berathen.
Das von der Cap - Kolonie gegebene Beispiel findet Nach ahmung. Ein Brief aus Port-Philip meldet, daß auch die Be-= völkerung dieser Kolonie sich der Ausschiffung von 300 deportirten Sträflingen widerseßte. Leßtere müßten nah Sidney in Neu-Süd- Wales gebracht werden.
Die englichen Blätter zeigen wiederum den Uebertritt eines Geistlichen der anglikanischen Kirche zum Katholizismus an.
Lord Brougham, der von Cannes in Paris wieder eingetrof- fen, wird hier am Freitag oder Sonnabend zurückterwartet.
Jn Folge der Nachricht von dem Abschluß der russischen Au- leihe hat sich cine große Flauheit in den Coursen der englischen Fonts gezeigt. Cobden hat in Bezug auf diese Anleihe an Henry Richard, den Secretair des Friedensfkfongreß - Comités, einen Brief gerichtet, worin er diéselbe als cine Schmach für das sittliche Ge- fuhl der civilisirten Welt bezeichnet, Da sie bestimmt sei, die Kosten des abscheulichen Feldzuges gegen Ungarn zu decken, Er fordert den Secretair des Friedenskongreß - Comités, der die Ausführung des in Paris gefaßten, derartige Anleihen verdammenden Beschlus- ses anvertraut sei, auf, \o bald wie möglich eine Versammlung zu veranlassen, um gegen ein solhes s{machvolles und gottloses Un- ternehmen zu protestiren und verspricht seine Theilnahme an jener Versammlung.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Jan. (B. H.) Gestern Nachmittag ist der Adjutant des Königs, Graf K. Björnst= jerra, als Courier mit Depeschen an die Königl. schwedische Le- gation beim niederländischen Hofe von hier nach dem Haag abge= gangen;z er überbringt dem \{chwedis{-norwegischen Minister, Gene- ral Mansbach, Briefe des Königs, der Königin und des Kron- prinzen, bezüglich auf die feierliche Verlobung des Kronprinzen mit der Prinzessîn Wilhelmine Friederike Alexandra Anna Louise von Oranien, welche Briefe der Gesandte dem König und der Königin der Nieder= lande und dem Prinzen Friedrich und dessen Gemahlin überreichen soll.
__ Italien. Turin, 12. Zan. Jn ihrer heutigen Sißung hat die Deputirtenkammer das Geseß votirt, durch welches die Einfüh- rung des Dezimal-Sÿstems' für Maße und Gewicht bis zum 4, April aufgeschoben wird,
Portugal. Lissabon, 9. Jan, Die Thronrede, mit wel- cer die Königin die Kammern am 2, Januar in Person erbfffnet lautet : :
„Würdige Pairs des Königreichs und Deputirte der Nation! Die öffentliche Ruhe, zu deren Befestigung Ihre loyale Mitwirkung so viel beigetragen hat, is seit der leßten Session der Geseßgebung nit gestört worden. Wir müssen der göttlichen Vorsehung unseren Dank dafür abstatten, daß sie dieses Königreich nicht mit den Gei ßeln heimgesucht hat, welche andere Länder verheert haben. Meine sreundschaftlihen Beziehungen zu den fremden Mächten {ließen sich mit jedem Tage fester. Zwischen meiner Regierung und der des Königs von Dänemark is ein Vertrag unterzeichnet worden, kraft dessen portugiesishe Schiffe in den Gewässern des Sund wié die der am meisten begünstigten Nation behandelt werden sollen, Die dänische Flagge wird dieselben Vortheile in den portugiesischen Häfen genießen. Dem Grundsaße einer gerechten Gegenseitigkeit ge- máß hat meine Regierung es erlangt, daß unsere Waaren, wenn sie unter der portugiesischen Flagge in russische Häfen eingeführt werden, von dem Zolle von 50 pCt., dem sie nach den allgemeinen Zolltarif unterworfen sein würden, ausgenommen sein sollen. Ferner sollen portugiesische Schiffe von den Differenzialzól- sen ausgenommen sein, welche sie in den Häfen des russischen Rei ches als Tonnengeld bezalten. Mit Rücksicht auf die Ansprüche an= derer fremden Nationen sind die Bestimmungen Des Gesetzes vom 25. Juni 1849 auf die schwedische, holländische und belgische Flagge ausgedehnt worren. Die portugiesischen Kolonieen genießen voll- kommene Ruhe. In Angola ist von aus Brasilien ausgewanderten Portugiesen eine neue Niederla}sung gegründet worden, und wir dürfen uns den schmeicelhaftesten Hoffnungen hinsichtlich ihres Ge- deihens hingeben. Mit Bedauern jedoch muß ih melden, daß !die Nieverlassung von Macao ver Schauplaß von zwei Angriffen ge- gen die Souverainetät meiner Krone und das Völkerrecht nerüefen ist. Meine Regierung hat bereits die nöthigen Schritte gethan, um die Integrität jener Niederla}ung, die Souverainetät der Krone und die Würde der Nation zu sichern, und um gerechte Ansprüche auf Genugthuung zu machen, welche, wie ih vertraue, die gehö- rige Berüdsichtigung finden werden. Meine Regierung wird Jhnen Rechenschaft ablegen: über den Gebrauch, den sie von den verschie- denen ihr bewilligten Vollmachten gemacht hat, und wird Sie außer-