E
pern
ment: S ie,
mächtigung der Regierung, die Bestimmungen auf diejenigen Landes- theile auszudehnen, wv vor der Gewerbe-Ordnung Gewerbefreiheit wünschten dagegen ein strenges Verbot alles Hausirens, damit der Handwerker i Wyneken und Rittmeister von Münchhausen hielten dafür, daß die Sache
Kirch
bestanden habe. Thormeyer und Senator Meyer
gegen deu Kaufmann und Fabrikanten ges{ühßt werde.
dur die Provinzial-Gesebgebung geregelt werden müsse. hoff und Rosenthal vertheidigten den Beschluß zweiter Kamme welcher bei der Abstimmung mit großer wurde. Noch wurde aus den Konferenzen Geschäftsordnung reserirt. Sämmtliche Vorschläge der Konfere! wurden angenommen.
Hanover, 417. Jän. (H: Ztg.) Zweite Kammer. E werden zunächst wiederum 21 neue Petitionen angckündigt
und darauf zwei tändische Erwiederungsshreiben, re]p- di deutsche Frage und die Aufhebung der Mannöstifter betressend, ver lesen und gebilligt. Bei der fortgeseßten Berathung der Verord nung, die Verwaltung des Wasserbauwesens betreffend, rufen ver schiedene cinzelne Paragraphen eine mehr Disfussion hervor. L j S ren Antrag, die Vorlage zur Prüfung an etne gemceinscha[tliche Kommission beider Kammern von je dret Mitgliedern zu überwet- fen, wozu Oppermann als Verbesserung die Zusammenseßung der Kommission aus je fünf Mitgliedern proponirt. _Bii der Ab- stimmung entscheidet sich die Kammer für den lebtercn Verbesscrungs- Antrag. Es folgt darauf die Berathung des Ministerial-Schrcibens vom ten v. M., den Besoldungs - Etat der Wasserbau - Beamten betreffend. Auf Antrag des Vice - General - Syndikus belicbt man, dem Beschlusse erster Kammer beizutreten, welcher dahin geht, die Vorlage an die für die Organisation des Wasserbauwesens nieder gesebte Kommission zu verweisen, mit dem Auftrage, wegen des Geldpunktes mit der Finanz-Kommission sich zu benehmen. Endlich fommt noch zur Verhandlung das Ministerial - Schreiben vom 13. Márz vorigen Jahres, die Aufhebung der Salzsteuer von dem für landwirthschaftliche Zwecke bestimmten Salze be= treffend. Der Regierungs - Antrag in diesem Schreiben geht dahin: „Stände wollen sich mit der Aufhebung der Salzstcuer von dem für landwirthschaftliche Zwecke bestimmten Salze, unter ange- messenen, dem Mißbrauche vorbeugenden Bestimmungen , cinver standen erklären und die Königliche Regierung zu dem Erlasse der desfalls erforderlichen Bestimmungen ermächtigen. Lehzen stellt es zur Erwägung, ob niht auch von dem zu gewerblichen Zwecken bestimmten Salze die Steuer zweckmäßig zu erlassen sein werde, und will darauf, wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt, cinen Verbesserungs-Antrag richten. Ju einem ausführlichen Vortrage seit der Redner, unter Angabe genauer statistischer Nachrichten, ausein-
ander, daß der im Lande vorhandene große Reichthum an Salzquellen erst dann erschöpfend nupbar gemacht werden könne, wenn das gewonncue Salz, wosür der jezige, nicht leicht zu erhöhende Absahz nicht ausreiche,
zu gewerblichen Zwecken und namentlich zux Sodafabrication mit Vor theil zu verwenden sei. habe die Vortheil nicht betrieben werden können , daß nach zweig in bedeutende Aufnahme kommen werde, was um so mchr z wünschen sei, als bisher viel Soda eingeführt worden.
leiden, da eben diese Verwendung mit Vortheil erst eintreten könn wenn
so würde dieser auf andere werden. Der Antrag wird von Schlüter , Bueren, Ahlborn un Richter unterstützt und bei der Abstimmung mit dem Hauptanutrag einstimmig angenommen.
E
Baden, Donaueschingen, 12. Jan. (S ch w.M,) Heute siedel das Divisions-Kommando (General von Kölln) von hier nach Kon tanz úber, desgleichen die Jntendautur. hier: das Kommando ncbst Stab vom 27sten prcußishen Infan
teric-Regiment mit 17 Compagnieen Infanterie, Tas Feldpost-Per-
sonal und cine Fußbattcrie. Die Mannschaften sind noch cinquar- tiert, indem die Kaserne zwar fertig, aber noch nicht ganz zur Be-= wohnung geeignet scin soll. Die ausgeworfene Entschädigung von 127 Kr. für den Mann, inkl. Brod, wird übrigens regelmäßig jeden Monat ausbezahlt, Jn neuestcr Zcit wurden wieder geschärfte Haussuchungen nach Waffen hier und in der Umgegend vorgenom- men, die nicht ganz ohne Erfolg waren und Verhaftungen zur Folge hatten, Die Wirthshaus-Polizei wird durch das Militair fort- während streng gehandhabt. Streithändel haben sich inzwischen nicht wiederholt, dagegen sind wieder Executionen in einzelne Ge- meinden abgegangen.
Brucf\al, 12. Jan. (N. F. Z.) Das neue Männerzuht-
haus dahier, zur Aufnahme von 400 Sträflingen cingerichtct, ist |
nun so angefüllt, daß keine Einlieferungen mehr stattfinden lönnen,
Majorität angenommen wegen Der Aufhebung der jüdischen Stolgebühren, der Marken - Gerichtsbarkeit und der
oder minder ausführliche Nach beendeter Berathung stellt Begemann
Bei der bislang bestehenden Salzsteuer Soda - Fabrication von Anderen als Salinebesizern mit
Einen ci- gentlichen Ausfall werde die Staatskasse bei Aufhebung der Steuer von dem für gewerbliche Zwecke zu verwendenden Salze kaum er-
die Stcuer niht mehr genommen werde und die Production des Salzes voraussichtlich dadurch bedcutend vermehrt werden dürfte. Selb| aber, wcnn die Kasse einen geringen Ausfall erleiden follte, Weise gewiß doppelt wieder vergütet
Es befinden sich jeßt noch
132
und man genöthigt ist, die ? häuser dahicr und zu Freiburg verbringen zu 1 lung der neuen Strafanstalt k tigen Einlieferungen der zut nehmer am leßten Aufstande.
Sé6bleswig - Holstein. Landes-Versammlung ha. die für Diäten und Reisegelder get für chen. Der Departements - dieser Abstimmung: hóren, denn wenn \triche, so müsse nfal s | fallen. Von einzelnen Mitgliedern
assen.
Kiel, 14. Jan.
r,
13
| Ansgabe hoffentlich wegfallen.
mit Dank das Opfer anerkennen, leistung
beitragen muß,
N
sammentritt der Landes
werden können.
Kiel, 16. Jan.
sammlung habe auf Vorlage über
Marine für
Mark Cour. zu
\{chlusses beli v]
Mh -
in das Protokol rer üffentlichen Sißung aufzunehmen.
stand der Ta; richt, betreffen hauptsächlich iere Uno Der bemerlt, daß {uses sür d für die gemcinen Soldaten sehr {lecht gesorgt sri. andcren Seite her fand messung der Pension
das Militair-Pensionsgeseb. # gemeinen Soldaten.
_- rf
zuwenden „ Kriegshandwerk zum Lebcnsberuf gemacht hätten.
Fiel, 17; Zan,
der erwählt, der Präsideut Bargum cinstimmig.
nicht den Militairstand zum Lebensberuf erwählt. großen Standesverschiedenheit der in gegenwärtig Dienenden und der mit der zusammenhängenden Ungleichheit der Lebensbedürfnisse, Einige den Pensionsbetrag nach Andere meinten , daß eine st sei, da drei Klassen bei Weitem
U
f,
Genüge geleistet werden solle; es Beziehung ein ziemlih weiter Spielraum gelassen werden. Gi Y ' - a -. r E dem Militair - Wittwen - Pensions =- Fonds,
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_| durch Zuschüsse der Staatskasse gebildet werden soll, rere nicht einverstanden. plizirung der Administration und meinte, daß wenn cine Beitrags
| leistung der Offiziere zu dem Fonds unld e cs ei Weg sein würde, die Gagcn etwas niedriger zu normiren. f l
tragsleistung zu außerdem noch 1m Entwur] versihcrung oder Erwerbung
ceincm solchen Fonds zuzumuthen, da
| Wittwe zu forgen. | Entwurf vorgeschlagene Bestimmung der Prozenten der Gage (steigend mit den
|
Gagen steigen lassen.
Betrag der Gagcn, | die Offiziere gegenwärtig wirklich beziehen, ohne daß wie der Ausschuß zu scinen
man aus dem
j L L L 2k 2 Z k 1 | N Zugleich werden die Erb- und Nachfolge-* i O Oa Add i s Clv- Nachfolge-Berechtigten 4520, 4 De ann mar ) nen. | des Heinrich Stephan Warnecke hierdurch nochmals auf- 47983, 4 A . | A V M das Vermögen des gedach- 5179, 9 Rox lz A . . - | ten Warnecke bis zum Eintritte der Rechtsfkrasi dieses 2) aus der zweiten Anleihe 37 Obligationen, und Dl rlin-Sltelliner (F ifenbahn Erkenntnisses so gewiß beim hiesigen Amte anzume / 2 E ; , Hil, Untes 1j e zumelden, zwar : Die Ausloosung der am 4, Juli d, J. zu amorti- als widrigenfalls bei der Vermögens-Ueberweisung keine aus Serie A. Nr. 60. 80. 8
sirenden Prioritäts - Obligationen unserer Bahn erfolgt Rücksicht auf sie nah Maßgabe des §, 5 des Privilegiums vom 25, Jum 1848 p
m 412. Februar d. J,,
| | j Nacmittags 4 Ul in dem Konserenz- Zj g A : C vine E O Zimmex in unserem Empfangs-Ge- | [31] Herzogs zu Bir bri ; ‘ Bei nei Aa Vas A dem Bemerken zur allgemei- | T Ausloosung freisteht, a Oie zu Vlesêr | Stettin, den 16, Januar 1850 | |
T El D p
R : r 1 u m, ‘( Witte, aus Scrie aus Serie aus Serie
889, 98
Kutscher, Freydorff,
[30] Vetan Seil ntimachun T Ver HUGNR Heinrich Stepyan W P y Se sen, ehelicher Sohn des weil arneccke aus rich Warnecke und der Marie Lucie R e ,
binnen der durch die Edikta\-L d l -Ladur L ber 1848 bestiramten Frist beim hiesigen Amie ggen icht
gemeldet hat, auch feine Nachricht ü desselben allhier eingegangen N ie „90 Fortleben
2886,
Heinrih Stephan Warnecke nun id der gedachte 2) V V mehr i, 3204, erklärt, und es soll das Vermögen deselver nage Bi 3525.
schrittener Rechtskraft dieses Erkenntnisse s s d bekannten Erben und Nachfolgera übérwvielca E aug Sen
4437,
Steinbrück, den 415, Januar 1850, Königlich Hannoveisches Amt, 0 G,
Jm Namen SeinerHoheitdes Herzogs Ernst,
ten und resp. siebenten Ausloosung von Schuldbriefen aus der ersten und zweiten geschlossenen landschaftlichen Anleihe des Herzogthums Gotha sind :
/ H S ‘ 1) gus der ersten Anleihe 108 Obligationen, und zwar: die oben crivähnten Schuldbricfe vom
4201, 41305, Ta und 41608,
aus Scrie D. Nr. 4713, 1894, 1981, 1993, 2005 2041, 2047. 2062. 2083. 2212, 9231, 23410. 2393, 2547, 2574. 2614. 2627, 2715, 2802.
3831, 3896. 4056, 4063, 4149 und 4168.
wird genommen werden, aus Serie B. Nr. 174. 257.
Lehmann,
und 1128.
Sachsen-Koburg und Gotha 2c, 2c. zur Abzahlung bestimmt worden,
nfang diescs Monats vollzogenen zwölf-
A. Nr. 38 und 99 ab nicht weiter verzinst werden,
B. Nr. 167, 384, 388 und 423. | C. Nr. 482. 490. 497, 602. 783, 822. 1, 994, 1005. 1033, 10614, 1279, 1294, 4316, 4335, 4366. 1371, 1453.
2921. 2982. 3009. 3061. 3137. 2156 2 29 09. s DL0T, 9100, 3329, 3339, 3354, 3367, 3450. tet 24 3572, 3588. 3672. 3734. 3736. 3826.
e E. Nr. 4215, 4254, 4282, 4297, 4363,
4455, 4472, 4473, 4481, 4489, 4508, und 1678
Q A E E veiter Verurtheilten in die alten Zuch
i Die Anfuül- ommt vorzugsweise von den vielfäl- Zuchthausstra\e verurtheilten Theil-
(B. H) Die hat beschlossen, die Summe von 138,300 Mk., der Landtags-Mitglieder im Bud- 1850 ausgeworfen ist, von dem Einnahme=-Budget zu strei= j Chef der Finanzen erklärte sofort nach
Die Diáten der Mitglieder würden nun auf- man die veranschlagte Summe als Einnahme s dieselbe ebenfalls aus dem Ausgabe =- Budget weg- wurden einige hierauf bezüg= siche Bemerkungeu gemachk, Tie indessen zu keincm Resultate führ= E ten, und somit wird für das kommende Jahr diese sehr bedeutende Jeder Patriot würde einen solchen
| Beschluß der Landes-Versammlung nur mit Freuden begrüßen und welches dieselbe dur Verzicht ihrer Diäten dem Vaterlande bringt, zu einer S in welcher jeder Vaterlandsfreund das scinige zur Rettung desselben Es ist auch nit zu verkennen, daß die Summe, welche an Diäten und Reisegeldern bisher, durch den häufige: Zu= i: Versammlung veranlaßt, von dem Lande bezahlt wurde, sehr bedeutend is, und daß mit der Summe von 138,300 Mk. mehrere Bataillone ausgerüstet und ins Feld gestellt
(B. H.) Zu Anfang der heutigen Sihung der Landes - Versammlung erklärte der Prásident, die Landes - Ver= das Kriegsbudget in geheimer Sißzung den Bcschluß gefaßt, für den Landmilitair -Ctat und die die nächsten drei Monate die Summe von 2,980,805 bewilligen, Da die Veröffentlichung dieses Be- ebt worden sei, so ersuche er den Secretair , denselben Gegen= zorduung war heute die Vorberathung über den Be- Die Diskussion betraf zerhältniß zwischen der Pensionirung der Offi- D [ Von einer Scite her wurde urch die Regierungs-Vorlage und die Anträge des Aus- e Offiziere, namentlich die höheren, schr gut, dagegen Auch von einer man es unrí{btig, das Prinzip der Ab=- ah der Höhe der Gage und des Soldes auch auf die gemeinen Soldaten und diejenigen Unteroffiziere an- welche nicht turch Eingehung ciner Capitulation das
Gegenstände der Tagesordnung waren die Neuwahl des Büreau?s und tie Vorberathung über das Militair= pensionsgeseß. Die Mitglieder des Büreau?s wurden sämmtlich wie= Bei dem Mili: (s sei aber zu erwarten tairpcnsionsgeseß wurde wicderum namentlich auch über die Pensio- E S a A Ser BULS Lf ung der Gemeinen und derjenigen Unteroffiziere verhandelt, welche“ Befreiung des Salzes von der Steucr dieser Judustvie- Ne 2 Wegen der diesen Klassen des Heeres Standesverschiedenheit wollten drei Klassen normirt wissen. olche Klassifizirung durchaus unthunlich nicht genügen würden, vielmehr unendlich viele Klassen erforderlih sein würden, wenn den Anfor derungen der Gerechtigkcit oder der Humanität im einzelnen Fall müsse der Regierung in dieser Mit welcher nach den Vor \chlägen des Ausschusscs durch einen Abzug von 10 yCt, von den + | im Auslande verzehrten Pensionen, Tur kleine Gagen-Abzïge und waren Meceh- Man erblickte darin cine unnöthige Kom-
fürzerer / Auch meinte man, daß cs unlillig scin würde, den Offizieren die Bei- denselben die Pflicht auferlegt sei, durch Lebens- ciner Lcibrente für ihre cventuelle Der Ausschuß hatte zwar die im Regle ungs- Offizier - Pensionen . nach Dienstjahren) verworfen, aber doch die beantragten Pensionen ersichtlich mit der Höhe der Nun ergab sich aber, daß die der Pensions- fcala zu Grunde gelegten Gagenansäße weder mit dem geseßlichen noch mit demjenigen übercinstimmten, was an Gage und Cantounemcentszulage Bericht ersehen konnte, Gagenansäßen gekommen sei, Zulebßt
549, 4592, 4659, 4692, 4709, 4710. 4911, 4922, 4938. 4963. 5100. 5109, 9, 5327. 5347. 5362, 5377, 5380 und 5400,
5 und 1041,
2307. 316. 366, 498. 554, 596, 714, 767. 804. 805. 830, 905, 931, 943, 41028, 1034, 1067, 1071.
aus Serie C. Nr. 1171. 41174. 1209. 1215, 1250, 1374, 1392, 1395. 1475 und 1539.
Die Juhaber dieser Schuldbriefe haben daher vom | 1, Juli d. J. an den Nominalbetrag derselben bei der hicsigen Staatskasse in Empfang zu nehmen, und wer- ten noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
Demnächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
3) am Zten d, M, in Gemäßheit der diesfallsigen Ge- L sezesbestimmungen die am 2. gcloosten und durch die vormalige Ober-Steucrkasse eingelösten landschaftlichen Schuldbriefe nebs den dazu gchörigen Zinsleisten und Coupons der ersten und zweiten geschlossenen Anleihe verbrannt wor- den sindz nämlich von der er sten Anleihe:
aus Serie A. Nr, 5 und 115.
qus Serie B. Nr, 155. 359, 361 und 434.
aus Serie C. Nr, 601. 678. 9232, 953, 965, 1004. 1029. 1073, 1122. 1246. 1253, 1328, 41332. 1457, 1459, 41481, 1537, 1543, 1574
Januar 1845 aus-
stellte sich heraus, daß die Gagenansäße dem Ausschuß vom Finanz - Departement als solche mitgetheilt worden waren, welche der Berechnung der Pensionen zu Grunde zu lcgen seien, und mußte vom Departementschef des Kriegswesens cingeräumt werden, daß eigentlich das Gagirungs-Reglcment (es wird also ein neues beab- sichtigt) dem Pensions-Geseß hätte vorangehen müssen, daß es aber zweckmäßig befunden worden sei, das leßte vorzugsweise zu fördern. Als endlich die Diskussion ges{lo}en worten war, befand die Sache sich in der Lage, daß zahlreiche Aenderungs-Vorschläge angekündigt worden waren, welche in das Geseß tief eingriffen und die Um arbeitung wenigstens einzelner Theile desselben im Fall ihrer An=- nahme nothwendig machten. Dies hatte denn zur Folge, daß die Frage, ob die Versammlung sich für gehörig instruirt ansehe, um zur Schlußberathung übergehen zu können, mit 50 gegen 28 Stim- men verneint und danach das Geseß an den Ausschuß zurückver= wiesen wurde.
———— P
Mnsland.
Paris, 46/ Z Lord Normanby hatte mit dem Minister res Auswärtigen. war gestern eine Zusammenkun]st
Frankreich. gestern eine lange Konferenz Beim ósterreichischen Gesandten mehrerer Diplomaten.
Der Haupt-Redacteur des Courrier srançais, Herr von Rennes, hat die Leitung dieses Journals aufgegeben.
Das Journal des Débats meldet, daß der Marmont nicht in Paris, sondern in Venedig sei.
Von den Juni-Jnsurgenten , die in Cherbourg saßen, sind 45 begnadigt worden; 29 sind am 12ten nah Paris abgegangen, die anderen 20 werdcn morgen abreisen. Nur 50 der Juni-Jnjurgen ten sind auf dem Fort Hommetk.
Das Journal Napoleon wird nächstens täglich erscheinen. Die Presse zeigt an, daß Herr von Girardin der Autor ihres angeklagten Artikels ist, und daß er, von Herrn Langlois als Rathgeber unterstüßt, selbst scine Vertheidigung führen verde.
Herr von Parieu, Unterrichts Minister, wird morgen großen Ball geben.
Seit ehegestern Gestern war der Telegraphentienst des Nelters wegen brochen. y
Der Geschäftsführer der Neforme, Herr Gallot, ist zu zwei Monat Gefängnißhaft und 100 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden, weil er das Journal veröffentlichte, obgleich die Caution wegen Abzugs einer Geldbuße nicht mehr vollständig war. .
Cin Rundschrciben des Handels.- und Ackerbau-Ministers L us mas fordert die Präfekten auf, über die Ausführung des Gejeßes vom 9. September 1848 über die Dauer der Arbeitszeit in den Manufakturen und Werkstätten genau zu wachen, Dies geschehe im Interesse der Fabrikanten und der Arbeiter. Vor Allem wird ibnen cine bedeutende Vorsicht bei der Bewill* gung einer Ausnahme, die das Gese gestattet, cmpfohlen.
Die Eisenbahnstrecke zwischen Saverne und Straßburg ist been= det. Die Schienen nur sind noch zu legen, um diese Bahustrc ke von Paris nach Straßburg dem Publikum zu cröffnen,
Die Liberté meldete am 8. Januar, daß cine Compagnie, welche die Eisenbahn von Lyon nach Avignon übernchmen wolle, ein Geschenk von 1,500,000 Fr. baar zu zahlen sich erboten habe Der Staatsanwalt am Tribunal der ersten Instanz hat den Ges schäftsführer der Liberté vorladen lassen, um nähere Auskunst zu geben. Die Liberté is heute wegen eincs Artikels „Organisirung des Widerstandes“ mit Beschlag belegt worden, Der Geschasts führer l Der Veröffentlichung falscher Nachrichten, welche die ¿fentlihe Ruhe stören, und der Aufreizung zum Haß gegen die Regierung angeklagk.
“ Die halbamtlichen Blätter veröffentlichen die nachstehende Note, als ihnen mitgetheilt: „Es scheint, daß die Militairs noch biswei len Verführungs - Versuchen der Socialisten ausgeseßt sind, kro der Zurechtweisungen , welche diese Lebteren f haben.
Ma rshall
einen
\chneit cs in Paris mit kurzer Unterbrechung. unter=-
empfangen Nenlich Abends wurde Herr M. in ciner Schenke turch Militairs verhaftet, die er, indem er ibnen die anarchischen Grundsäbe des Sccialismus predigte, ihrer Pflicht abwendig zu machen suchte.“ An jedem Montage versammelt sich jeßt der vierte Theil der hiesi gen 48 Polizei Kommissäre beim Polizei - Präfekten, um unter sei nem Vorsite über die allgemeinen polizeilichen Interessen der Haupt statt zu berathen; man erwartet davon cine raschere und kräfti- gere Handhabung ihrer Berufspflichten,
Man spricht von Bildung cines ¡ncuen zur Unterstüßung Der persönlichen Politik Louis Bonaparte's bestimmten Repräfentanten Vereins, der seine Sißuugen im Palais National halten würde. Andererscits heißt es, daß Thiers, Broglie und Piscatory, wee mit dem Verein des Staatsraths - Palastes zerfallen seien, einen ncuen Verein stiften würden, dessen Zwet eine lebhafte Dp position gegen die persönliche Politik des Präsidenten jein wurde,
— R —-
L
1914. 2060. 2696, 2728
dil 40
aus Serie D. Nr. 1812. 1876. 24128, 2192, 2276. 2306, 2327. | 9751. 2794, 2840, 2853, 2862. 2966. 2969. | 3106. 3185, 3188. 3207, 3308, 3358. 2487. | 3570, 3599, 3720. 3779, 3825. 3840, 2920, 3944, 2977, 4069. 4126 und 4200. | qus Serie E. Nr. 4325. 4451, 4509, 4536. | 1633. 4662. 4721. 4748, 4816, 4847, 5025, | 5065, 5099, 5166. 5171 und 5224. | so wie von der zweiten Anleihe | aus Serie A. Nr. 26, 62 und 159. | aus Serie B. Nr. 1695. 994. 252, 425, 430, | 448, 480, 491. 506. 518. 549. 691, 726. | 745. 75L. 772. 883, 907, 917, 995 u, 1066. aus Serie C. Nr. 1197. 1241. 1244. 1304, | 1324, 1371. 1393, 1463. 1491 und 1554, Endlich wird hierdurch j 4) bekanut gemacht, daß der zweiundzw anzigste Zinsabschnitt zu den landtschafilihen Obligationen der ersten Anleihe Litt. C. Nr. 478, D. Nr. 2478, 2479, 2497. 3211 1.3327. » Ei Nr. 4546. f ingleichen der zweite Zinsabschnitt zu den land- schaftlichen Obligationen der dritten geschlossenen e Ae A E C. Nr. 1531. 1669, 1670, 1672. 1673, 1938, 2898, 2911. 9912 und 2919, ; bis zum 41sten d. M. bei der Staatskasse zur Zahlung nicht präsentirt wurden und daher den bestehenden Ge- segesbestimmungen gemäß erloschen sind, Gotha, den 12. Januar 41850, i , | Herzogl, Sächs, Landes-Regiernng, S
B
4084, 1095
M ultd, 25
Das Abonnement beträgt. 2 Rthlre. für & Jahr. 4 Rthlr. - § Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Prets - Erhöhung. 7
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Évitgigrmam ia mitai E T Ä Ede EL r Sa
N 23.
Verlin, Mittwoch den 223, Januar
R N TIRNEN 1240" 7 M C R E
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Amtlicher Theil,
5 : Deutschland. Preußen, Berlin, Gesey - Entwurf, die Aufhebung der Grundsteuer- Befreiung betreffend, Bromberg. Erleichterung des Gränz- und
Reiseverkehrs mit Rußland. — Wahlen. — Posen. Eissprengung.! _— Stettin, Schneefall. Aus Rheinpreußen, Treibeis Hesterreih. Wien, Ankunft des Herzogs von Nassau, — Minisler-
rath über die Berufung des Militairs als Zeuge. — Anfrage und An- trag der Handelskammer in Betreff des Eisenbahn- und Geldverkehrs, — Vermischtes.
Bayern. München, Verwaltungsdienst des Heeres. — Verhandlun- gen der Kammer der Reichsräthe. — Interpellation des Fürsten Waller- stein,
Sachsen. Dresden, Antritts-Audienz des neuen preußischen Gesand- ten.
Baden. Karlsruhe, von Preußen
Hessen und bei Nhein. Darmstadi. Wahlen für das Staaten- haus, Beschluß wegen verhafteter Abgeordneten. — Wahlen für das Büreau der crsten Kammer. Mittheilung des Staatsministeriums, betreffend die baldige Berathung und Beschlußnahme der deutschen Frage.
Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, Schreiben der Bundes-Cen- tral-Kommission an das Großherzogliche Gesammt-Ministerium.
- Ausland.
Frankreich, Paris, Die Diskussion des Unterrichtsgesey-Entwurfs, —- Widerlegung von Gerüchten, — Bankbericht, — Vermischtes.
Großbritanien und JZrland. London, Widerlegung eines Ge- rüchts über Ludwig Philipp. — Kabinetsrath. — National-Subscription für die Jndustrie-Ausstellung, — Gesuch um Herabsezung des Theezolls,
fs Konstantinopel, Beilegung der Differenzen über die Flücht- Inge.
Verlängerung des Kriegszustandes. — Dex Prinz
Börsen- und Handels - Nachrichteu- Beilage,
A A ani TA
A mtlicher Theil. :
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaiserlich russishen Wirklichen Staatsrathe und Depar- tements - Chef im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu St. Petersburg, von Hilferding, den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu verleihen.
Miuisterium fr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bei dem Königlichen Ministerium der geistlichen Unter=- richts -= und Medizinal - Angelegenheiten beschäftigte Baumeister Triedrih Ado !] Lohse is zum Königlichen Landbanmeister er-
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Dem Verfertiger meteorologischer Jnstrumente Primavesi und vem Mechaniker und Optiker Schäffer zu Magdeburg ist nter vem 18, Januar 1899 ein Patent : inter dem 15 erläuterten
quf einen dur Zeichnung und Beschreibung ( te Manometer , der in seiner ganzen Zusammenjeßung für eu_ oigenthümlich erkannt 1, on jenem Tage an gerechnet, en Staats ertheilt worden.
fang des preupil\@i
ü E N wu rár h M aus Tun] Far,
12 Sd
llichtamtlicher Theil. Deutschland.
Se. Majestät der Kaiser
Berlin, 22. Jan ( Lieutenant von Zabo-
Preußen 2 Preu} Seconde -
von DksterreiV haben dem D , Son RolapuoaReai ani L Ves 40e SUSR E Regiments (®8ten Reserve-Regi- O D nstleistenden Adjutanten bei der Kommandantur von 1e ) nitiel n ZAA DEL Mus 1a ir v0 Mai vei Orden der Eisernen Krone dritter Klasse zu verleihen Stn, O L)
geruHh
Der Finanz-Minister hat heute der zwei=- enden Geseßz-Entwurs, die Aufhebung der vorgelegt :
Berlin, 42 Jan. ten Kammer den nachsteh i (Hrund\leuel „Befreiungen betreffenD, Entwurf des Gee hebung der Grundsteuer - Befreiungen
— betrefseno. Alle Grundstücke n Staate, welche einen Ertrag gewähren, 4AM 2/4 1 L L
E , E Ar nte 4 »ervflichtet. sind zur Entrichtung der Grundsteuer verps1ck
Die einzelnen
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(Gütern unD Grundstücfen ves platten Landes ad gewissen Klassen von solchen nah den verschiedenen, zur Zeit und Ô en Steuer-Systemen oder aus besonderen Privilegien noch e “eanlichen oder theilweisen Befreiungen von der Grund- zuständigen V ierdurch aufgehoben und die von leßterer bisher
teuer werben \ Z F : S oder theilweise befreiten Grundstüde dazu herangezogen. 99nd icht minder werden diejenigen Städte mit ihren Gemar-
; at nur dem Servise nah der Bestimmung des en, welche jeyt nur = 7 E es des allgemeinen Abgaben-Gejeßes vom 30, Mai 1820 unter- lie zen) bder weder Servis nod) Grundsteuer entrihten, der leßteren ( Gia 4 z e 1 V unterworfenz diejenigen Städie aber, welche nach dem für sie gel- “ System einer geringeren Grundsteuer, als die demsel-
nden Steuer-Sÿ i c ten L unterworfenen Ortschaften des platten Landes
unterliegen, hierin den leßteren gleichgestellt.
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ng des §. 1 bleiben diejeni-
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P Aus 11 von der Bestimmu : i | Ausgenommen v0 Brovinzén, a |
gen Grundstüe, welche dem Staake, den
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‘\hnittlich haftet.
oder den Gemeinden gehören, insofern sie zu einem öffentlichen | Dienste oder Gebrauche bestimmt sind, insonderheit also:
a) Gassen, Plätze, Brücken, Land- und Heerstraßen, [die Schie- nenwege der Eisenbahnen, Fahr- und Fußwege, LeinpfaTe, Ströme, Flüsse, Bäche, Brunnen, \ciff}bare Kanäle, Häfen, Werfte, Ablagen, Festungswerke, Exerzierpläße, Kirchhöfe,
Begräbnißpläße, Spaziergänge, Lust- und botanische Gärten ;
b) lediglich zur Bepflanzung öffentlicher Pläße, Straßen und Anlagen bestimmte Baumschulen und die zur Uferbefestigung öffentlicher Ströme oder Flüsse dienenden Weidenpflanzungen ; c) Königliche Schlösser und zum Gebrauche öffentlicher Behör- den oder zu Dienstwohnungen für Beamte bestimmte Gebäude, als Militair- , Regierungs- , Justiz=, Polizei-, Steuer= und
Postverwaltungs-Gebäude, Kréis- und Gemeindehäuser ;
d) Kirchen, Kapellen und andere dem öffentlichen Gottesdienste | gewidmete Gebäude; : |
e) die Diensthäuser der Erzbischöfe, der Bischöfe, der Dom- und | Kurat- oder Pfarrgeistlichen und sonstiger mit geistlichen Func- tionen bekleideter Personen der verschiedenen Religionsgesell- haften; ferner der Gymnasial=-, Seminar- und Schullehrer, der Küster und anderer Diener des öffentlichen Kultus ;
{) Bibliotheken, Museen, Universitäts- und alle andere zum Un=
terriht bestimmten Gebäude ;
Armen- und Krankenhäuser, Besserungs -, Aufbewahrungs-
und Gefängniß-Anstalten.
Die Grundsteuerfreiheit der unter e bis g aufgeführten Ge-
bäude erstreckt sich au auf die dazu gehörigen, mit ihnen in der
selben Befriedigung belegenen Hofräume und Gärten.
Eben \o bleiben alle Brüdcken, Kunststraßen, Schienenwege der Eisenbahnen und \{hi}bare Kanäle, welche mit Genehmigung des Staates von Privatpersonen oder Actien - Gesellschaften zum övf- fentlihen Gebrauche angelegt sind, von -der Grundsteuer befreit.
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In den beiden westlichen Provinzen werben die bisher von der Grundsteuer befreiten Grundstücke zu derselben nah den Vorschrif- ten des Grundsteuer - Geseßes vom 21. Januar 1839 (Geseh - Sammlung für 1839 Seite 30 und folg.) veranlagt.
Innerhalb der se{chs östlichen Provinzen kommen hierbei fol- gende Vorschriften zur Anwendung : J
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I, Für die dem platten Lande angehörigen Güter und Grundstü cke. g. 4.
Die zur Zeit ganz oder theilweise grundsteuerfreien Güter und Grundstücke werden vorläufig überall zu der jeßt landesüblichen Grundsteuer nah Maßgabe des in dem betreffenden Landestheil be- stehenden Steuer-Systems herangezogen.
Als die landesübliche gilt im Falle des Zweifels diejenige Grundsteuer, welche auf der ihrer Zahl und ihrem Flächen-Inhalt nas überwiegenden Menge von bäuerlichen Grundstücken des dem- selben Grundsteuer = System unterworfenen Landestheils durch=
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G: Ds
Die Steuer -Veranlagung der bisher ganz oder theilweise be- freiten Grundstüde erfolgt kreisweise auf Grund summarischer Er= mittelungen. Zu diesem Behufe ist :
1) in denjenigen Kreisen, in welchen die Regulirung der lan- desüblichen Grundsteuer für die betreffenden Grundstücke nah den bereits vorhandenen Grundsteuer - Anlagen oder nach den geseßlich feststehenden Besteuerungs - Grundsäßen ohne Schwierigkeiten erfol- gen fann, hiernach zu verfahren und die neu aufzulegende Steuer durch die geordneten Behörden verhältnißmäßig festzustellen.
2) Jn denjenigen Kreisen, in welchen es an einem solchen An- halte fehlt, ist
a) der Flächen-Jnhalt der bisher ganz oder theilweise befreiten
Grundstücke unter Benußung der zu beshaffenden Materialien
mit möglichster Genauigkeit zu ermitteln ;
h) von den der landesüblichen Besteuerung im Sinne des 8. 4 | unterworfenen Feldmarken, deren Flächen-Inhalt durch vor- handene Vermessungen nachgewiesen werden kann, der durh- \hnittlich auf den Morgen treffende Grundsteuerbetrag fest- zustellen ; der auf die Gesammtfläche der Grundstücke zu a zu legende Steuerbetrag nach dem zu þ ermittelten, durchschnittlich auf den Morgen treffenden Steuersaß zu berechnen, und die Vertheilung dieses Gesammtsteuer-Betrages auf die ein- zelnen Güter und Grundstücke zu a verhältnißmäßig mit Rücksicht auf Größe und Güte des Bodens nach überschläg liher Würdigung zu bewirken.
Bei Ermittelung der Flächen-Inhalte (zu a und b) werden solche Grundstücke, welhe zur Holz-Kultur dienen, oder nur dazu geeignet sind, mit einem Drittheil ihres Areals in Ansay gebracht ; diejenigen Grundstücke aber, welche sich als ertraglos parstellen, wie Haiden, Moore, Sümpfe, wüste und öde Ländereien u. a, m., uicht minder alle gewöhnlih mit Wasser (ededte Flächen ganz außer An- saß gelassen.
Alle Behörden, Gemeinden und Privatpersonen sind verpflich tet, die in ihrem Besi befindlichen Flurkarien, Risse, Pläne, Zeichnungen, Vermessungs- und Bonitirungs-Register, Taxen, Ka= taster und andere ähnliche Schriftstücke, welche bei der Ausführung dieses Gesehes von Nußen sein können, den in den §8. 8 und 9 bezeichneten Kommissionen auf deren Erfordern zur Einsicht und etwaigen Benußung zugänglich zu stellen.
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Unterliegen die Grundstüe eines Kreises verschiedenen Steuer- Systemen, so werden die demselben System unterworfenen Grund= stüde zu einer besonderen Abtheilung vereinigt und die im §. 5 O F & yargnona für jede Abtheilung abgesondert be- i E fine solche Abtheilung innerhalb desselben Kreises
z rreihung eines siheren Resultats nicht genügende An-
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zahl von Grundstücken umfassen, so wird sie der gleichartigen Ab- theilung eines angränzenden Kreises anges{lossen. S
Findet sich in einem Kreise oder in einer Kreis - Abtheilung nit eine ausreichende Anzahl von vermessenen Feldmarken der im 6. 5 ad b, bezeihneten Kategorie vor, um durch die Feststellung des durscnittlihen Stcuersaßes für den Morgen ein in Beziehung auf Zuverlässigkeit genügendes Resultat zu erzielen, so muß außer- dem innerhalb desselben Kreises oder derselben Kreis - Abtheilung noch der Flächeninhalt einer angemessenen Anzahl eben solcher Feld- marken oder einzelner Grundstücke von der verschiedensten Beschaffen- heit möglichs genau und nöthigenfalls durch Vermessung ermittelt werden.
Das Resultat dieser Ermittelung ist der durschnittlichen Steuersaßes für den Morgen (F. zum Grunde zu legen.
Berechnung des 5 ad b) mit
S. V Die nach den vorstehenden Bestimmungen (88. 5 bis 7) erfor- derlihen Ermittelungen und Repartitionen geschehen für jeden Kreis oder jede Kreis - Abtheilung durch den Kreis - Landrath oder einen von der Bezirks - Regierung zu ernennenden Bevollmächtigten unter Mitwirkung einer Kommission. Diese wird zu gleichen Theilen gebildet :
a) aus Besißern von Grundstücken im Kreise oder in der Kreis- Abtheilung, welche der landesüblichen Grundsteuer unter- liegen; E
h) aus Besißern von Grundstücken im Kreise oder in der Kreis- Abtheilung, welche von der landesüblichen Grundsteuer ganz oder theilweise befreit sind, und endlich :
c) aus solchen Personen, welche bei der Besteuerung selbst kein Anteresse haben, dagegen ihrem Berufe nah als Sachverstän- dige mitzuwirken geeignet sind. :
Die zu a bezeichneten Mitglieder werden von den Ortsschulzen ver ländlichen Gemeinden im Kreise oder in der Kreis-Abtheilung; die zu b gedachten von den Rittergutsbesizern im Kreise oder in der Kreis - Abtheilung und von den Vertretern der dazu gehörigen Kirchen, Pfarren, Schulen und milden Stiftungen, sofern dieselben sich im Besiy ganz oder theilweise grundsteuerfreier Grundstüe befinden, nah einfacher Stimmen-Mehrheit gewählt.
Für die im Kreise oder in der Kreis - Abtheilung belegenen Staats - Domainen und Forsten bestellt die Bezirks - Regierung einen Vertreter als Mitglied der Kommission.
Die zu c. bezeichneten Kommissions - Mitglieder werden von dem Kreis-Landrath oder Regierungs-Bevollmächtigten berufen.
Die Anzahl der Kommissions - Mitglieder ist für jeden Kreis oder jede Kreis - Abtheilung von der Bezirks - Regierung festzu- seßen.
Q 9
Die obere Leitung des Geschäfts wird für jeden Regierungs- Bezirk einem Regierungs-Bevollmächtigten übertragen. i:
Unter seinem Vorsiß tritt eine Bezirks - Kommission zusammen, welche die Arbeiten der Kreis - Kommissionen zu prüfen, für Besei- tigung der in denselben sich vorfindenden Mängel oder Unrichtig- feiten zu sorgen, über vorkommende Beschwerden einzelner Bethcei- ligten zu entscheiden und die Steuer - Repartitionen der einzelnen Kreise oder Kreis-Abtheilungen festzustellen hat.
_Zurx Bildung dieser Bezirks-Kommission wird von jeder Kom- mission eines Kreises oder einer Kreis-Abtheilung ein Mitglied ab- geordnet, und werden außerdem vom Regierungs-Bevollmächtigten des Bezirks noch fünf Mitglieder berufen, welchen die im §. 5 zu C. bezeichneten Eigenschaften beiwohnen müssen.
G 10.
Nach erfolgter Feststellung der Steuer - Repartition wird das Gesammt-Resultat der in einem Kreise oder in einer Kreis-Abthei- lung erfolgten Veranlagung der bisher ganz oder theilweise befrei- ten Grundstückfe zur Grundsteuer öffentlich bekannt gemacht.
Gegen Entrichtung des hiernach auf sie fallenden Steuerbe- trages werden die Besißer solcher Grundstücke von den etwa bis dahin unter verschiedenen Benennungen entrichteten geringeren Grund= steuer-Beträgen entbunden. :
IT, Für die Städte und die dazu gehörigen Felt marken.
G. 11
Jn denjenigen Landestheilen, in welchen die zu den Stádten und deren Feldmarken gehörigen Gebäude und Liegenschaften zwa übrigens nach den Grundsäßen der landesüblichen Grundsteuer, jedoch nach einem geringeren Prozentsaß vom steuerbaren Ertrage als die steuerpflichtigen Grundstücke des platten Landes veranlagt sind, wird die Grundsteuer der Ersteren einfach auf den von den Ortschaften des platten Landes zu entrichtenden Steuersay erhöht.
Jn den nach §. 6 des Abgabengeseßes vom 30, Mai 41820 servispflichtigen, so wie in denjenigen Städten, welche gegenwärtig weder Servis noch Grundsteuer entrichten , erfolgt die vorläufige Veranlagung zu leßterer nah folgenden Grundsäßen : H
1) Der Flächeninhalt aller zu einer Stadt und deren Gemar- kung gehörigen landwirthschaftlich benußten Grundstücke einschließ- li der städtishen Gärten, wird unter Benußung aller zu beschaf- fenden Materialien mit möglichster Genauigkeit ermittelt und in seiner Gesammtheit mit dem nach §. 5 zu 2 festzustellenden dur@- \chnittlichen Steuersay für den Morgen desjenigen Kreises belegt, zu welchem die betreffende Stadt gehört oder innerhalb dessen sie, ohne dem Kreisverbande anzugehören, belegen ist.
Die Vertheilung des sich hiernah ergebenden Gesammtsteuer- Betrags auf die einzelnen der“ gedachten städtischen Grundstücke er- folgt demnächst mit Rücksicht auf die Größe und Güte des Bodens nah überschläglicher Würdigung.
Die zu den städtishen Wohnhäusern gehörigen Gärten, in- gleichen die Obst - und Gemüsegärten dürfen bei dieser Jndividual=