1850 / 23 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nach Maßgabe der dicherh

nstruction durch die

on der Gemeinde- gliederu derselben, zu zwei besißern gewählt. Der Regierungs- ßerdem noch einzelne Sachverständige zur Mitwirkung anlagungs-Arbeiten zuzuziehen.

Die obere Leitung und Ueberwachung des Grundsteuer-Veran=- lagungs - Geschäfts in den Städten wird j Bezirk dem nach §, 9 zu ernennenden Regierungs die Prüfung der von den einzelneu städtischen Kommissionen gefe tigten Arbeiten, die Sorge für Beseitigung der in fommenden Mängel und Unrichtigkeiten, die Entscheidung über vo1 einzelner Feslstellung der Steuer-Repartitionen für die einzelnen Städte abe1 einer Bezirks-Kommission, bei welcher der Regierungs ï tigte den Vorsiß führt, übertragen.

Die Bildung dieser Kommission erfolgt sämmtlichen Städte eines Kreises zusammen, welche einen Kreisverband für sich bilden, je e

fommende Beschwerden

T4» T 0 ld p) Die Wahl eines folchen, al

meinschaftlicch

jeden Stadt w P

d wegen (L

welchem

Allgemeine Bestimmungen.

Die Kosten der Grundsteuer-Veranlagung nah den Vorschrif- ten dieses Gesetzes fallen der Staats-Kasse zur Last,

Die Mitglieder der Kommissionen erhalten die nach den allge- meinen Bestimmungen festzuseßenden Reise - B a und b im §., §8 gedachten, so wie die Mitglieder der städtischen Kommissionen (§§. 12 und 13),

Zweck des Ges gen genöthigt sind.-

Das noch

lectandi) wirb ge zu: entrihtenden ‘Bob ten etwa noch obli ausgehoben.

Eben so werden Recht zur Einsammlun

ihres Bezirks zusteht, \ Theils der leßteren, als cines 9 gents, an die Staatska von dieser Verpflichtun

Die betreffenden

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ng niemals geringer als das beste Ackerland in der s

dmark in Anjaß gebracht werden.

Bei Feststellung des Gesammtflächeninhalts der (

rigen Grundstücke gelten hinsichtlich solcher Grundstücke, welche zu1

Holzkultur dienen oder nur dazu geeignet sind, fo wie derer, n s ertraglos darstellen, einshließlih der gewöhnlich

5 gegebenen Bestimmungen.

\ ften Flächen die im 8. )

2) Die mit Gebäuden beseßten Grundflächen in den | den zu diesen Gebäuden gehörigen mit Ausnahme der zu 6 dieses Parag en Besteuerung nicht; die ersteren 1fs Ausführung der Besti l hres Flächeninhalts m

L Bestimmung

Hofrâumen unterliegen

mächtigten unter Mi ( ( der leßteren, deren Anzahl von dem Finanz = Minister zu erthet- gierung festzuseßen ist,

l ig zu einem Drittheil aus Mit rittheilen aber aus städtischen Grund Zevollmächtigte ist befugt, au-

so wie diejenigen, n Mitglicd a idten eines Kreises ge Mitgliedes geschieht durch zu diesem hetreffenden

abzuordnenden Behufe gewählte Abgeordnete missionen. er Grundsteuer - Repartition rd das Resultat derselben öffentlich bekannt gemach l -inziehung der veranlagten Grundsteuer erforderlihe Anordnung getroffen; von dem 1sten des Monats aber, mit die Erhebung diescr Grundsteuer eintritt, die betreffende tadt von der Fortentrichtung des ihr bisher obgelegenen Servis- »ntingents und der etwa sonst noch entrichteten grundsteuerarti- gen Abgaben an die Staats-Kasse entbunden.

¡ter Feststellung d

- Betrage die

und Tagegelder ;

jedoch nur dann,

N C BHID wenn sie zum Gästs die Nacht außerhalb ihres Wohnorts zuzubrin-

: hier und da b die Grundsteuer ihres Gutel an die betreffende Staats - E

i Wegfall dex ühren und der egenden Vertretungs

estehende Recht der Gutsherrschaften, ezirïs einzusammeln und im Ganzen gsstelle abzusühren (jus subcol- dasür von den Steuerpflichtigen etreffenden Gutsherrschaf- - Verbindlichkeit hierdurch diejenigen ständischen Verbände , denen das

rien von Grundsteuern inner

9 wie die Verpflichtung zur

Abführung eines vertretenden Kontin= unter Aufhebung jenes Rechts

erbands - Verhältnisse sin, so weit sie si

»

134

Verwaltung der Grundsteuer be- leßteren Bezug habenden Kata- Finanz-Minister zu bestimmenden

guf die Erhebung und antheilige iehen, aufzulösen und vie auf die ster, Urkunden und Akten der vom Ioh Kro 2 Gormoise E cis In d e Verbaltniß und in dem Betrage des den betreffenden x Verbänden an dem bisherigen Grundsteuer Aufkommen Antheils wird durch dieses Geseß nichts geandert; das |

ständischen

zustehenden 2

m

ai Beziehung Nöthige vielmehr durch besondere Vejeße ge- Die Ablieferung der Grundsteuer erfolgt künftig überall nach 7 nen dieserhalb bestehenden Bestimmungen unmittelbar

«naecordneten oder noch anzuordnenden Empsangs-

Die stádtishen Gemeinden sind \{chuldig, die nah §. 11 zu | veranlaaende Grundsteuer von den einzelnen Steuerpflichtigen ein- | ehen und in monatlichen Beträgen vor Ablauf jeden Monats

nen angewiecsene Kasse abzusühren

Q: 17.

Die Vorschriften der in den verschiedenen Landestheilen beste=- den Grundsteuer - Remissions - Reglements finden, |o weit dies 8her nit schon der Fall war, bis auf weitere Bestimmung fünf ig auch auf die Besißer bisher ganz oder theilweise grundsteuer=

und Grundstücke des platten Landes Anwendung.

er Bewilligung von Remissionen für die nah §. 11 in zu veranlagende Grundsteuer wird cin besonderes ‘Tassen werden. G, 15%

Ein Rechteanspruch auf Entschädigung seitens des Staats fün ie nah den Bestimmungen dieses Geseßes zu entziehenden Grund stteuerfreiheiten steht nur den Besißern solcher Güter und Grund

«old f ;

J tüce zu, welchen die Grundsteuerfreihßeit mittelst eines lästigen Ber trags oder eines speziellen Privilegiums vom Staate unmittelbar verlieben i, Jusofern in dem Vertrage oder dein Privilegium in dieser Beziehung nicht anderweite Bestimmungen getroffen sind, bei

denen es bewendet, wird der zwanzigfache Betrag Der neu ause:

legten Grundsteuer als Entschädigung vom Staate gewährt [ der betreffende Grundbesißer zu gewissen beständigen Geid

er Natural - Abgaben oder Xeistu privatrechtlicher Natur n Domainen oder Forstfiskus, demselben ein der neuen Grundsteuer g

den gedachten Abgaben oder Li J€1 Wird die Ancrkennung spruchs im Verwaltungswe( ( betreffenden Guts oder Orundstuck im ordentlichen Reht8wege zu versi Dagegen sfoll die Frage : besißern, denen cin Nechts l steht, bei Aufhebung der 1hren Vesißungen bisher zugestan*enen Steuerfreibcit,-um ibnen den Uebergang tin das neue Verhaltmß zu i

erleichtern, beziehungsweise sie vor unverhaltnißmäpßtgen Verlusten zu

red)tigten, verpflichtet it, f

( eichfommender Betrag

U E is vieweit auch jolchen rund

hten Art nicht zur Seit

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Í : 9 i «An A V eno (Erltattiina Der hnen

bewahren, eine billige Entschädigung oder cine Crsigtllung Ler 1/Uufl - S 1 L t + » Moifvo

aufzuerlegenden neucn Vrund|sieue1 ir eine bestimmte Reihe

, R ( Ä » Col h o ahren zu gewähren jein besondere ge}eBHud mung entschieden werden, obald

Resultate der nach diejem Gejeß

vollstandig uvbertießen 1a}en

Die Besißer von Lehen- und Fideikommiß-Gütern, denen

einer neuen oder erhöhten Grundsteuer in Gemäßheit

nov N oft Muna 6 der Vestimmungen die

es Gesebes hypothetari|ch eingetragene v

D Kapitalien gekündigt werden jollten ind besugtr an Da l

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oder fonstigen {Fnteressenten auszuneÿmen.

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it desjenigen Theils der zur Zeit der De1 kündigung dieses Geseßes auf den Ritterguütern der o

\ ulden, welcher in Folge der aus

Für die Sichcrh(

420 af N 04 4 R C ck E a _(cck vinzen haftenden Pfandbriefs-=Sd f t

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zuerlegenden neuen oder erhöhten Grundsteuer hinter die regi mentsmáßig als Real - Sicherheit zu bestellende Werthsqui L betreffenden Güter (d erste Hälfte, beziehungswetje Die ertei Drittheile des grundsäblih ermittelten Gutswerths) zuruckg(

ernimmt der Staat den einzelnen Kredif Anstalten gegen

Entschädigung für alle bei Theil der Pfandbriefs-=Schul ( denen nachgewiesen wer!

fann, daß sie durch die cingetretene Erhöhung der Grund|teue1

? l herbeiac führt worden sind.

die Garantie dahtn,

(9)

Zubhastationen oder tons!

den entstehende Verluste ge

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Der Finanz - Minister is mit der Ausführung dieses Geseßes

beauf:ragt und hat die erforderlichen weiteren Anweijungen zu erlassen.

Bromberg, 13, Jan. (Pos. Ztg.) Der Königl. preu ßische General-Konsul v. Wagner zu Warschau hat dem Ober Pr denten unserer Provinz unterm 17ten v. M. die sehr wichtige Vit ilung gemacht, „daß cs ihm nah wiederholten Versuchen gelun- gen \ci N

ie Aufmerksamkcit des Fürsten von Warschau darauf zu lenfen, wie wünschenswerth es im Juteresse des russischen und preu ßischen Staates sei, einige Erleichterung in Bezug auf den Gränz und Reiseverkehr eintreten zu lassen. Jn Folge dessen have die Kaiserliche Regierungs - Kommission den Beschluß gefaßt, daß Der Verkehr der Gränzbewohner der beiderseitigen Staaten im Umfange von 3 Meilen auf Grund von auf 8 Tage gültigen Legitimations=- | farten, so wie in Bezug auf die durch die Gränzlinie durchscchnitte= | nen Güter auf Grund von auf 1 Jahr gültigen Legitimationspa= | pieren dergestalt wiederhergestellt werde, wie er vor den im Jahre 1848 stattgefundenen Ereignissen bestanden und zwar unker Aufhe- bung aller Einschränkungen, welhe durch jene Ereignisse veran- | laßt worden seien.“ Dies Schretben des Herrn General - Konjuls | is auch ter hiesigen Regierung und durch diese den bei der Gränze | betheiligten Landrathsämtern und Distrikts - Kommissariaten -mitge- | theilt worden, |

Bromberg, 16, Jan. (V. Dig) Unser Departement hat, wie auch schon früher, die Eintheilung in 4 Wahlbezirke für die | Wahl nah Erfurt erhalten; jedoch find die Wahlorte und die Walhl-Kommissarien geandert. Die Kreise Bromberg und Schu bin (mit Ausschluß des Distrikts Exin) wählen ihre "Deputirten hier in Bromberg, die östlichen Kreise in Jnowraclaw, die westlichen in Czarnikau; der vierte Wahlort ist Wirsib.

Stettin, 21. Jan. (Ostsee - Ztg.) Die Communication zwischen hier und Posen hat in Folge des starken Schnecfalls wieder- holt Unterbrechungen erlitten. Der gestern Nachmittag hier erwar- tete Zug von Posen ist heute Nachmittag bis 3 Uhr noch nicht an gekommen.

dice Bosen, 19, Jan. (P. Ztg.) Die hier stationirte Pionier- Abtheilung is seitens des Kriegs-Ministeriums den Civil-Behörden für den Fall nöthig werdender Eissprengungen zur Disposition

gestellt.

Aus Rheinpreußen, 14. Jan, (Mainz. a) Bie Ne- benflüsse des Rheines, wie Mosel und Lahn, sind zugesroren und der Rhein treibt stark mit Eis, daß er in den nächsten Tagen si wohl auch stellen wird. In St. Goar liegen viele Schiffe in dem dortigen neuangelegten Hafen. Es war von unserer Regierung sehr wohl daran gethan, daß sie inSt. Goar einen Winterhafen anlegte,

da zwischen Koblenz und Mainz keine andere Station si so wohl dazu eignet, als eben dieses Städtchen, bei dem der Rhein nie zu geht. Die in der Nähe liegende sogenannte „Bank“ stsßt nämlich mit folcher Gewalt die Wassermasse von sich, daß das Zusrieren eine Unmöglichkeit, und dann i} gleih oberhalb der Bank an der Lurlei das Bett des Rheines so eng, daß dort die Eismasse bald ih stopft und unterhalb derselben, also nach St. Goar zu, der Rhein vom Eise fast ganz frei ist. So sind die Schiffe sicher vo1 dem Eise, besonders jeßt seit Anlegung des Hafens, in welchem der-

malen besonders viele ruhrer Kohlenschiffe Uberwintern.

Hesterreich. Wien, 18. Jan, Am Montag Abend traf der regierende Herzog von Nassau ne )es

6st Gemahtin und Gefolge hier

S L, Ó «és Ene pp ivo wurde derselbe vom Freiherrn von Piret O

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en U De h empfangen und suhr hierauf 1n einer Hos

ferlihen Hofburg

nach der Kat

n e fürzlih gehaltenen Ministerrathe unter Vorsi Majestät des Kaisers in Justizsachen, wurde, wie Der Sold freund meldet, die Frage erörtert, ob das (ita 118 Zeu rufen werden solle? was einerseits bejaht, ander( wegen mög licher Unzukömmlichkeit und Kompromisse verneint wurde. Nad Debatten vereinigte man \sich darin als Auskunfstsmittel: Ss lt Militair als Zeuge zu erscheinen schuldig, wenn es nh! Dtenjtlid verhindert ist. Hierdurch erachtete man die Klippe umgangen

dem Kommandanten Spielraum gelassen zu haben, im Falle obige Besorgnisse die Zeugen dur Kommandirung 1m Dienste vor Kom-= romissen bewahren zu können. Se. Majestät nahmen Das Wort eßen in keiner Weise das Militair

erflärten: Allerhöchstdieselben

FF 1 Í ooo l 7 » V 08 f romitt würden aber auch kein Gejeß bestatigen, weldes sraum und beliebige Uuslegungen aestatte,. Gesebe mußten jo G - L \ 4 7 0% y Nor old A chanñen verDen dai e VOUzogen werden Tonnen, Weichs Dann U mussen M dus . c § M. stattgefundenen ande N e A \ { » c K AaUND erer VerTCITEL, \

jüngste zu Wien Verwaltungen für u! nzuf hen Eisenbahnen neuerer Zeit wieder jo jeh1 handnehmen, daß Handelsleute die Absicht hal l r den Waaren - Transport in Kürze nicht mehr zu benußen, | j Je mit gewöhnlichen Fuhßrwerken zu pedition prompter stattsinden würde.“

émmlichkeiten in der Güter - Beförderung

hatte,

auf den inländ

rf

dern förmliche

nisiren, weil a S pel { Es wurde dar( eilt, daß die Denkschrift der Handels Kammer an den zelangt und von diesem, nach Anordnung reiner Statuten, einer Kommission zur Berichterstattung zugewiejen POLDen 01, WOVUDEV CTN Dem nächsten Kongre}||e Ddeut)cher Eisenbahnen - berathen und Beschluß gefaßt w oll

] ei Mittheilung , l

egen Gewinn bet dem

vorziehen würden, ihre Abschlüsse

ilber zu mache &

teres entfallen würde, bed Fi ragen, daß währenD n kl

die FrachtgebUhr [ur V) [M / Ai Di U ZL ) 44 E { » 4 54 a En R (talien hier angeTommen R Qa al _Qlot bonn Nrin2 Von W1 rttembera it na er 75eLDmArIMAaL - lEUTENAaAnNnti Pins Von XDUl Hraz abgeret]t. L , y K A o No tant mort , i: Náäume des Universitals Hevaudes 11 der Sia Werren : : ç L Y ck4 o Von toiTn l c t 1! P FUT DLIE Yorlejungen eintag er Professoren Del il 4 î ck @ « A R D 6 » 4 «11 p41 2 mol or ] bemerkt der Wanderer, jollen es mehrer hen Fakultat sein, rwoelche dieje Begunilti F f S614 H L 4 No H T ou L E I L Cs

mt sein, an welchem die Zollschranken enedig

terreihischen Zollgebicte sallen werden.

Der Wanderer meldet: „Aus Pesth in neu Aft versöhnlicher Milde geschrieben. Es ift Deputirt des revolutionairen Reichstages, welche, wenn em 1

doch der Untersuchung wegen in Pesth bleil aestat tet werden, sich nah Hause zu begeben, und sind nur durch (Eh1 wort verpflichtet, sich jeder an sie ergehenden | u stell Dem befannten Komponisten Egressy Neny einem der kfompromit tirten Komornex, ist der Aufenthalt in Pesth gestattet worden,“

WEN/ 4 «a1 A tg.) vurden im Berwaltungsdten|kc f Kriegs-Kommissar zweiter Klasse der Kriegs

mmissár Anton Krauß von der Zeughaus - Haupt - Direction bei

dem Artillerie - Corps - Kommando; zum Kriegs - Kommihjar De1 Kriegs-Rechnungs-Kommissár Heinrich Heiden bei dem Armeemontun Dexotz der Ober Kriegs-Kommissär zweiter Kla} Anton Vlaim \craer vom Artillerie-Corps-Kommando zum Krì Nev:sions - Abtheilung, der Kriegs-Rechnungs-Komm | Frank vom Artillerie-Corps Kommando zur Zeughaus - Haupt - Di rection 2c. Im Kriegsministerium isl neuerlich die Praxis cingec führt, nicht wie seither in größeren Zwischenräumen von einen halben oder einem Jahr dur sogenannten „Armeebefehl““ die Er nennungen, Beförderungen 2c, im Heere zu veröffentlichen , jondern daß leytere von nun an je nah Bedürfniß vorgenommen und durch Reskripte monatlich oder alle zwei Monate bekannt gegeben werden

3mini

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Mun, 158, at. C0 O d) Die Kammex: de! Reichsräthe kam in ihrer hcutigen Sipung mit der Berathung des Geseves über die Gerichtsverfassung zu Ende, und nur die Sluß abstimmung, so wie die Verathung cines Zufaßartikels, welchen Reichsrath von Arnold im Betreffe des Civil-Prozeßverfahrens bei den Unter- (Einzel-) Gerichten beantragt hatte, wurde, da leßteren erst von den Ausschüssen berathen weiden foll, auf morgen ver- tagt.

München, 18 Jan. (N. K.) Fürst Wallerstein hal heute nachstehende zwei Fnterpellationen dem Präsidium zur Mit- theilung an das Ministerinm Des Aeußern übergeben: 1, Inter pellation im Hinblick auf die Verfügung der Bundeskommissiion be- züglich des würtembergischen Geseßes über den Einzug Ley Peso, „Erkennt die bayerische Regierung von dem Standpunkte aus, den fie sicch in der deutschen Frage beigelegt hat , der interimistischen Bundes - Kommission den Vollumfang jener Befugnisse zu, womit fraft der einstigen deutschen Bundes-Verfassung Der i a der Bundes-Versammlung bekleidet war ? Erkennt P1€, atb is Regie- rung diescr von ihr einseitig und ohne alle Mitwirkung des Landes mit ins Leben gerufenen Kommission die Befugniß zu, in die fort- \chreitende Geseygebung der einzelnen deutschen Staaten irgendwie

einzugreifen, und insbesondere in wel{ch immer einer Weise Verwirk- lichung jener Verpflichtungen entgegeuzutreten, welche die der baye- rishen Regierung durch ihre Erklärung vom 18, Mai 1849 be- züglich der Durchführung der Grundre(hte des deutschen Volkes übernommen hat?“ IT, Interpellation im Hinblick auf die in der Ausführung begriffenen Wahlen zum erfurter Reichstag. „„Da die n der berliner Einigung festhaltenden Regierungen nun wirélich and zwar auf Grund eines octroyirten Wahlgeseßes die Wahlen zu einem Reichstage angeordnet haben, um mit diesem die ihnen ivünschenswerth erscheinenden Abänderungen der in Franksurt be- chlossenen Reichs-Verfassung zu vereinbaren, und da sicherem Ver- nehmen nah von Seiten der bayerischen Regierung gegen dieje Vahlen \{chriftlihe Verwahrung eingelegt wurde, so ersucht der Unterzeichnete den Staats-Minister des Aeußern: 1) um Nieder

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dteser Wiederberufung geschehen sind?“

Sachsen. Dresden, 21.Jan. DieLeipz. Z. meldet amtlich 5e. Majestät der König haben in einer am 17ten d. M. demzum Königl.

eußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi an Allerhöchst 7 Jhrem Hofe ernannten Grafen

dp vohmon aovarl (i enzuneÿmen gerußÿyt.

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nt Standrecht abermals auf weitere vier Wochen verlängert rden Der Prinz von Preußen war einige Tage unpäßlich, jeßt bereits wieder in der Besserung

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 17, Jan.

utsche Ztg.) Unsere erste Kammer der Stäude wählte heute,

Antrag des Abgeordn. Eberstadt, die Wahlen für das

und Volkshaus vorerst auszuseßen, zwei Mitglieder für

itenhaus; die Regierung hatte drei Kandidaten vorgeschla

berappellations-Gerichts-Rath Hesse in Darmstadt, den

Langen vom Windlhäuser Hof in Rheinhessen und den

inz! \aum in Gießen. Langen wurde mit 12 Stimmen

lt; Hesse erhielt 5, Virnvaum 1 Stimme, Als Zwetten

0 man hierauf den Oberappellations-Gerichts-Rath

3 h ersten Kammer, F. Schenck, mit 12 Stimmen ; 16

Darnistadt eine Stimme, Weisheimer, Holzmann, &

Ministerialralrath Eigenbrodt

n bgeordnete (Streckder, Eberstadt,

zerwahrung zu Protokoll zu geben.

} teten Abgeordneten, Mohr, L

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ur Freilassung der genannten 4 Abgeordneten zu thun.

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petittonen: Kilian, Thudichum, Kraft, Dieffenbach, von Star:

y v 9 c ' - ann elus\chüsse sind keine permanenten, sondern nur

ehende zur Begutachtung einzelner Anträge.

vor

rmstadt, 19. Jan. Eine (bereits in Nr. 124 d St. A nte) Mittheilung des Großherzoglichen Staats-Ministeriums itc immer, betreffend die baldige Berathung und Be=

nabme der deutschen Frage (in der Sißung vom 15. Januar)

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t ift dem, was vor Aller Augen sich in Deutschlan-=

aen sich vorbereitet, wie aus den Eröffnund

( atsregierung selbst zur Genüge bekannt, daß

( den höchsten Werth darauf legen muß} n Lever timmu den Ständen in fürzester eit die ten zu können, welche die Beschickung des Reichstages Bündnisses vom 26, Mai v. J. möglich machen. Da

un in den Staaten, welche den x ndniß beigetreten sin! am 1 chon die Wahl der Abgeordneten zum Volks hause vorgenommen werden soll, o ist deshalb bereits . fün das Großherzogthum ungeachtet der hierin getroffenen Vor bereitungen, ein empfindlicher Zeitverlust eingetreten. Wenn des

renungeachtet, selbst bei besonderer Aufforderung dazu und ohne rsihtlicen Grund sogar ein vorläufiger Zusammentritt des Aus\chu}es nicht alsbald und, wofür es an jeder beruhi lärung fehlt, nt einmal bis heute erfolgt, so erwehre noch das unterzeichnete Staats = Ministerium , darin eme auf rzógerung gerichtete Absichtlihkeit zu erkennen; es würde aber be ine \chwere Verantwortung auf sich zu nehmen, wollte es verelhrliche zweite Kammer auf den Ernst der

u machen, Unter welGen de Be- | jeßt vor allen anderen wichtige An enbeit sch niht ohne Nachtheile verschieben läßt, uu

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welden es nur mit Gefahr für die Interessen . des Großherzogthums unternommen werden fönnte, dicser Beschlußnahme ckcchwierigkeiten zu bereiten. Die Zeit drangt zur Entscheidung. Das Staats-Ministerium lehnt, sollte seiner dringenden Vorstellung der Eingang versagt werden, jede Verantwortung hinsichtlich Der Folgen von sich ab. Dieselbe würde zunächst den Ausschuß und das Prásidium treffen, aber auch von der Kammer zu theilen sein, wenn nicht die deutshe Angelegenheit vor jedem anderen Gegenstand in unausgeseßte Berathung genommen und in diesen Tagen durch de= finitive Beschlüsse zur Erledigung gebracht würde.“ Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, 19, Jan. Die Medcklenb. Ztg. erklärt sich in den Stand geseßt, folgendes gestern bei dem Großherzoglichen Gesammt - Ministerium eingegan= gene Schreiben der provisorischen Bundes - Central - Kommission zu Frankfurt a. M. vom 11ten d. M. mitzutheilen: „Die Gutsbesißer Rettich auf Rosenhagen, Graf von Bassewiß aus Schwiessel und von Dewiß auf Milßow, als auf einem ritter= shastlihen Konvente gewählte Deputirte und Bevollmächtigte der mecklenburgischen Ritterschaft, haben in einer bei der unterzeichneten Bundes-Central-Kommission eingereihten Eingabe vom 21. Dezens- her v. I. den Antrag gestellt: daß die Bundes-Central-Kommission in Gemäßheit des Art. Ul, der mecklenburgishen Patent- Verordnung vom 28. November 1817 für die fördersamste Anordnung der im Art. 1, sub 3 dieser Verordnung be-=- stimmten schiedsrichterlihen Behörde in Betreff} der zwischen der Ritterschaft und dexr Großherzoglichen Regierung über

zung der bayerischen Verwahrungsakte und der preußischen Cr widerung auf den Tisch des Hauses; 2) um Beantwortung der Frage: ob die bayerische Verwahrung die ungesäumte Wiederberu

| er Gesammt-Volksvertretung bezielte, worauf das deutsch: Rolf ein geheiligtes, von den Regierungen selbst im Jahre 1848 merkanntes Recht besißt, und welhe Schritte bayerischerseits behufs

7 isten Partikular-Audienz dessen Beglaubigungsschreiben entge

Baden. Karlsruhe, 18. Jan. (O. P. A. Ztg.) Wie das { ausgegebene Regierungsblatt meldet, ist der Kriegszustand

erhielt Hofgerichts-Direktor Klipstein von Gießen 3 und

(atthes) enthielten sich der Wahl und behielten sich vor,

veite Kammer beschloß nach langer Berathung in Sachen dittmann, Schmiß und

inn, mit 23 gegen 13 Stimmen, daß die fortdauernde Un- aft derselben eine Verleßung des Artikels 84 der Ver- bilde, ferner mit 25 gegen 11 Stimmen, daß auch Verhaftung des Abgeordneten Heldmann eine Ver= Artikels 84 der Verfassungsurkunde seiz endlich mit 23 [3 Stimmen, das Ministerium zu ersuchen, die nöthigen

ste Kammer wählte heute auch den zweiten Vizepräsi= und zwar mit 11 Stimmen den Abgeordneten Eigenbrodt ; ‘rhielt 9 Stimmen; ferner fünf Ausschüsse: 1) für Finanz- ’prib, Klipstein, Hoffmann, Eigenbrodt, Weisheimerz 2)

135

lagen versehene, umständliche Denkschrift beigefügt, weldche Das und Rechtsverhältniß darzulegen und die mit den obigen ül stimmenden Anträge zu motiviren sucht. n zwei späteren ben, vom 24. und 29. Dezember v. I., sind Nachträge in auf jene Darlegung des Sach - und Rechtsverhältnisses entl

S

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| den Schrift- und Drufstücke, ihre eigene Kompetenz und die Legi

| timation der Beschwerdeführer sorgfältig geprüft und die eine wie T

| andere, so weit es zur Einleitung der Sache erforderlich 1st, vorl

| haltlich der definitiven Eutscheidung in l Beziehungen, begrün det gefunden. Dem Großherzoglich mecklenburg - schw

sammt- Ministerium theilt die Bundes - Abschriften der drei bezeihneten Eingaben

Á Ét A iammtli dh et ammel

dersclben, so weit sie niht in Drucfstücfen und Lithograplk ste mit. Die hiernach abschriftlih nicht mik ilten Sti f welchen angenommen werden muß, daß sie dem Großherzoglic Gesammt-Ministerium sofort zugänglich sind, sind folgende: 1) | in einem lithographischen Abdruck eingereihtes, vom 30. Septembi D, datirtes Promemoria der Herren Ministe n in Stewer - Wustrow, Justizrath von Liebeh i ith (Anlage IV.)s4. 2) die Belage zu Ver. / der Neus tung

enthaltend einen Seiner Königlichen Hoheit dem

Strelitz unter dem 13. Oktober v. J. erstatteten Bericht de1 {{ch Regierungs-Mitglieder von Bernstorff, von Kardorff u! (A1 lage V.); 3) ein Sonderabdruck aus dem No hen Korr ente enthaltend einen Aufsaß unter der Uebc K Beurtl) lung des Sr. Königlichen Hoheit dem G er Ledl burg-Schwerin von Seiten der Herren Minister von Lüßow, S ver auf Wustrow, Justizrath von Liebeherr und Hofrath überreihten Promemoria vom 30 September.“ (Anlage VI i) die gedruckte Anlage À zum Protokoll 2G mecklenburgischen Abgeordneten-Versammlung (Anlage V1) ;

[49 bts 156, cite 995 unC 396 der gedruditen D rotofu

dieser Versammlung (Anlage V1). Die gedrudck i

unter den gschriftlih hier beigefügten Schriftst thalten Restriptes dis Großherzoglich strelißshen on 22

Dftober v. J. ist die oben unter Nr. 2 bezeichnet Die

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Sentral-Kommission ersucht das Großherzogl sterium um Gegenäußerung, sowohl in licher Beziehung, und verbindet mit diesem nung, daß ein Voranschreiten, welches in Verfassungs-Angelegenheit nach dem Empfa Erlasses bis zur definitiven Entscheidung Beschwerdeführer stattfinden möchte, und jede

des gegenwärtigen Standes der Sache für red gslos

erachten sein wird, weshalb das Ersuchen h sügt wird,

allen derartigen Maßnahmen abzustehen. Frankfurt a. M., den

141, Januar 1850. Die Bundes-Ccntral-K Mm, Lo KUbeT,

von Radowiß. vo! 3öttichen Großherzoglich

mecklenburg-\{chwerinsche Ministerium zu Schwerin.“ Hierzu bemer! nb. Zti Gesammt-MYi

nisterium hat, in 3 Bündnisses vom 26. Mai 9. und der Kompetenz des Bundesfchi

ses Schreiben eine ablehnende

Verwaltungs-Rath lassen.“ Frankfurt. Frankfurt a. M., zum Residenten Sr. Maj. des Königs freien Stadt, so wie bei den Höfen zu Darmstad

ernannte Herr Baron von Otterstedt is hier eingetroffen und

wird demnächst seine Kreditive aushändigen

M usland.

Frankreich. París, 19, Jan, Die Diskussion des Untcr= 2A 4 t ( A T Z M c ä rihtsgejeß - Cntwurss in De: National - Versammlung wurde auch

gestern noch nicht geschlossen. Die gestrige

( * r G of M A . Ps » Gegenstand ausgefüllt. Der Erstere diefer Redner sprach gegen das Gesetz, ver Letztere für daselbe Es handele sh, meinte Herr

i Thiers, im Grunde nur d

Verbot, auch Laien zu unterrichten, aufzuheben, und was die Cinmi

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hung der Bischöfein die akademischen Raths-Kollegien betreffe, so sei dies j 14

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nbedeutende Detailfrage. So wic übrigens Herr von )

den Geseßentwurf gegen diejenigen Katholiken vertheidigt hatte, welche enselben deshalb zurückweisen, weil sie unbeschränkte Unterrichts=

r Hinsicht darzu =- thun suchte, daß die Kirche durch den Geseß-Entwurf die Herrschaft

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G L freiheit verlangen, und wie jener Redner in dies

erlange, welche sie zu fordern habe, eben fo vertheidigte Herr Thiers | scinerseits den Gesetz - Entwurf gegen die Männer der Universität, | indem er diese Herrschaft dem Staat vindizirte. Dieser Widerspruch

in der Deutung des Gesetz - Entwurfs schien in der Versammlung

feinen sehr günstigen Eindruck für denselben zu machen. Mit Be stimmtheit wird versichert, daß die Regierung nächstens der National Versammlung ein Geseß Über die religiösen Körperschaften vor legen werde.

Der Moniteur erklärt das Gerücht, Changarnier habe e1 seßt werden sollen, für eine bdswillige Erdihtung und fügt bei, daß noch die nämliche Eintracht wie früher zwishen dem Prásiden- ten der Republik und dem General herrsche.

Der Constitutionnel stellt den angeblihen Schloßkauf Jerome Bonaparte's in Abrede.

Nach dem Wochenberichte der Bank hat thr Metall = Vorrath um 4 Millionen, und ihr Noten -Umlauf um beinahe 3 Millionen zugenommen, während sich der Betrag ihrer Diskontirungen um fast 3 Millionen, und die laufende Rechnung des Schaßcs um eiwas über 2 Millionen vermindert hat,

Großbritanien uud Jrland. London, 18. Jan. Der heutige Globe widerspricht dem gestern Abend in London allge mein verbreiteten Gerücht, wonach König Ludwig Philipp in Clare mont plöplih gestorben sein sollte. Der crste Leivarzt Sr. Ma- jestät, Dr. Nufsy, sagt das ministerielle Blatt, sei gestern Nachmit tag von Claremont in London angekommen, habe den Kong 1m besten Wohlsein verlassen und bis Abends um 9 Uhr keine Nach- riht von irgend einem Uebelbefinden Ludwig Philipp's erhalten.

Gestern Nachmittag wurde wieder cin Kabinetsrath im Mini= sterium der auswärtigen Angelegenheiten gehalten.

Die dirigirende Kommission für die große Industrie-Ausstellung für 1851 benachrichtigt das Publikum, daß die National-Subscrip= tion zur Deckung der Kosten dieses Unternehmens im vereinigten Königreich von jeßt an eröffnet sei.

die Verfassungs - Verhältnisse des Großherzogthums \{chwe- benden Streitfragen sorgen wolle, ferner, daß die Bundes-Central Behörde ein Junhibitorium dahin erlasse, daß der Status quo bei Einreichung des Antrages auf kompromissarishe Entscheidung (9. Oktober v. J.) aufrehterhalten werde, Der Eingabe vom 21, Dezember v. J. is eine vom 17. November d. J. datirte, mit Bei

ie Bundes-Central-Kommission hat, nah Maßgabe der vorliegen

3gerichtes zu Erfurt, aus dic [t, auch sofort an Det

Mittheilung crgehen

Stßung wurde von zwei Reden, des Herrn Cremieux und des Herrn Thiers, Uber diesen

arum, das auf den Seminaren lastende

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NBo1 c p Vrgaeitern hatte eine Tony L Es S c | wes Eine, e {e eine Veputation, welche um die Herabseßung | » Sl g ngSzous auf Thee nahsuchte, eine Audienz bei Lord John l, Dle Veputatio av nta r L R „—lealion war zusammengeseßt aus Vertretern der N “/ =Wurg und Glasgow. Lord John Russell

L L L tederte, die Regierung fönn

trie l ti g 4A t und der & ne eine definitive Antwort noch nit F R UN fr Manier der habt; Gta , : s / L (e er Schablammer würden iedoch die " ernste C In ieben Wu Vi z U L

Türkei. Konstantinopel, 1. Jan. (Wanderer) Die

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L H nR - Va aolagorihot Soria als X A - Ungelegenheit Tann als beigelegt betrachtet werden Aa î ohe TDambvtbotc Bron! (ogs! Á © Res wage: ph ohn a e H E Uy E ron \egeile geitern Abends ( 01 L DLCT (1 UNL uUvervrtnat der ranzosen Flotte

das turfisze Gebiet zu n Voige einer am 30sten tonserenz zwischen den Ge- rlassen worden. Die beiden sich durch das Résultat der Titoff und der hohen Pforte an Ali Pascha vom 17ten in folgendem Sinne aus: Note der Pforte enthaltenen Vor- d Efendi dem Herrn von Nesselrode li Pascha's willigt die Pforte ein: jene Polen zu verjagen (chasser)

he Reich zu verbieten,

J j inen in ge der Ereignisse in Ungarn si et und deren Namen die russische Ge- sa ichnen wird. 2) Diejenigen unter ihnen, welche zum

¿lam übertraten, nah Alep oder Konieh zu verbannen (réléguer). 3) Die Verpflichtung zu übernchmen, bei den betreffenden Gesandt- mmt und mit Nachdruck (positivement et avec instance) die Vertreibung jener Polen zu verlangen, welche mit fremden Päs-

sen T anlangen follten, so oft erwicsen ist, ( C S, c O e G l st Jutriguen gegen Rußland an=- ttel Gesandtschaft nimmt dieses Versprechen

j Verbindungen mit der Pforte wie- die ottomannische Regierung zur Ausführung t, welche in Betreff der nah der Pacifí- Tirkci geflüchteten Polen beiderseits festge=- Die Pforte würde uns auch, ihr eigenes Jn- Y

versprechen, späterhin Mittel zu stinden, um

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mißbräuchlichen Protectionen ein Ziel zu | l igte bei Vebermittlung dieser Mitthei- das Verlangen, diese Angelegenheit mit der hohen Pforte ohne nabme des französishen und englischen Gesandten auszuglei- enz ( der Großwesir war durchaus nicht gewillt, bei jeneñ echten, welche der Türkei ihren Beistand anboten, Mißver- zu erregen. Er verständigte demnach ohne Zögern die Her=-

quugen 31 ) 2 ! “en Canning und Aupick von der Mittheilung des Herrn von Ti- toff und erbat sich ihren Rath, der auch nicht lange auf sih war= ten ließ. Die beiden Gesandten äußerten sich in vershnendem

von diesem Augenblicke an stritt man nicht mehr Über die e, fondern über die Worte: verjagen und verbannen, und man betrachtete die Sache als beigelegt, so daß General Aupick \cchon i den Rücfzugsbefehl an die französische Flotte ah- wovon er jedoch durch die Bemerkungen des

am 2á4ften v. i

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G o711 Canning abgehalten wurde. Am Abend C O2 t 4

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das zwischen der Pforte und Ruß- ll vom Großwesir und Herrn von diplomatishe Verkehr jedoch wurde nommen, weil Graf Stürmer Herrn von her zu thun, als bis er niht au die eich em Kabinette und der Pforte zu Stande aebraht habe. Herr Titoff theilte dem Minister der auêwár- tigen Angelegenheiten dieses Verlangen seines österreichischen Kol- legen mit, wie auch den Entschluß, demselben zu willfahren, indêm er hinzufügte, daß der Verkehr, welcher zwischen Oesterreich, Ruß- sand und der Pforte gleichzeitig abgebrochen wurde, auch gleichzeitig wieder aufgenommen werden müsse. Das vom Großwesir und Herrn von Titoff unterzeichnete Protokoll enthält alles das, was in der Ant- wortsnote des Herrn v. Nesselrode gesagt war, nur daßstatt des Ausdrucks „verjagen““ (chasser) „entfernen““ (éloigner), und statt „Verbannung“ (réléguement) des General Bem, „Aufenthalt“ (rés1dence) geseßt wurde; ferner wird darin der Notenwechsel bestätigt. Der Para- graph aus der Mittheilung des Herrn von Titoff, die „mißbräuch- lichen Protectionen““ betreffend, ist gänzlich gestrichen worden. So war also am 25. Dezember die Diffcrenz zwischen der Türkei und Rußland vollkommen beigelegt, und es bedurfte zur Wiederaufnahme

des Verkehrs nur noch der Ausgleichung von Seiten des Grafen

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tfernt war. Graf Stürmer hatte nämlich am 25, Dezember eine ferenz mit dem Großwesir und Ali Pascha gehabt; er ver damals, wenn auch nit eine Internirung für alle Zeiten, wenigstens, daß die Bestimmung der Zeit, wann die Jn- i iheit zu seßen, von einem gegenseitigen Einverständ- vischen der Türkei und Oesterreich abhängez ferner, daß auch österreichischen Unterthanen internrx

U t zum Islam übergetreten sind. Graf Stür

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1 follten, welche

tübte sich auf ein

irmer f 1 \chriftliches Uebereinkommen zwischen Herrn von Mussurus und dem Fürsten Schwarzenberg, worin, wie es heißt, festgestellt wurde, daß die internirten Flüchtlinge nicht ohne vorhergehende rständnifi

mit Oesterreich in Freiheit geseßt werden sollen. Die Türk gestützt auf die vom Fürsten Schwarzenberg dem Herrn L ertheilten Versicherungen, welche in sehr gemäßigtem Geiste gehalten sein sollen, weigerten sih dem Verlangen des Grafen von

willfahren ; fie sahen in dem als Bedingung für die Freilassung Jnternirten geforderten Einverständnisse, eine Jnternirung, die auc für ewige Zeiten währen könnte, und in der Jnternirung dei Jôlam Uebergetretenen eine Versündigung gegen die Gesetze Koran. Stratfort - Canning erklärte in der Audienz, d 29, Dezewber beim Sultan hatte, daß er diese Weigerung billige, und redete der Pforte zu, bei derselben zu verharren. Nach dieser Audienz wurde eine Note an den österreichischen Gesandten geschickt, worin gcsagt wird, daß die Pforte von ihrer Ansicht nicht abgehen werde. Vor dieser Audienz hatte Stratfort-Canning eine Zusam=- menkunft mit Grafen Stürmer}, konnte ihn aber niht bewegen, von seiner Forderung abzustehen. Graf Stürmer war in seinem Rechte, denn er verlangte nur die Erfüllung der von dem otto- manischen Gesandten in Wien gegebenen Versprechungen; aber er wurde so sehr gedrängt, die Nothwendigkeit, der Sache ein Ende zu machen, von Allen so lebhaft gefühlt, raß Graf Stürmer sich endlih bewogen fand, zum Abschlusse der Angelegen- heit zu schreiten, jedoch mit dem Vörbehalt, seinem Kabinet darüber Bericht zu erstatten. Die Bedingungen des Ausgleiches sind, wie wir aus guter Quelle . melden könnêèù , folgende: „Die Pforte internirt alle Jene, deren Namens-Verzeichniß ihr von dem öster- reichischen Gesandten vorgelegt wird. Als Ort der Jnternirung ist Konieh in Kleinasien bestimmt. In dem Maße, als die Ordnung in Ungarn wiederhergestellt wird, kann die Pforte die Strenge in

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| der Ueberwachung der Internirten vermindern und dieselben endlich