1850 / 24 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Stuttgart, 17. Jan. (Schw. M.) In der öffentlihen Sibung des Gemeinderaths wurde über die Organisation der Bür gerwehr ein Erlaß des Ministeriums des Innern verlesen, worin dem Gemeinderath zu erkennen gegeben wird, daß es sich von selbst verstehe, daß das neue Geseh Uber die Bildung der Bürgerwehr eigentlich nur eine Ergänzung des Geseßes vom April 1848 und dcher bis zu Einführung des neuen alle Bestimmungen Des alten Geseßes noch in Kraft seien; daß, um die neue Organisation der Bürgerwehr nach dem Geseß vom 3. Oktober 1849 vorzunehmen, der bisherige Verwaltungsrath als Organisations - Kommisjion zu fungiren ‘háâbez; man solle jeßt nur die neuen Stammlisten anlegen, inzwischen werde der neue Landesoberst ernannt sein und sodann an der Berathung der weiteren Organisation mit Theil nehmen fön- Beschlossen wurde, den Verwaltungsrath zu veranlassen, aus

nen. seiner Mitte eine Kommission von einigen Mitgliedern zur Drga nisation nah dem Geseße von 1849 zu wählen,

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 1/. Zan

Ehe in der heutigen Sitzung der ersten Kam ause geschritten wird, ihn fo

(Darmst. Ztg.) mer zur Wahl des Abgeordneten zum Staatenh verliest Eberstadt nochmals seinen Antrag und motivirt fort. Er rede hier nit als Demokrat, sondern als Hesse und als Deutscher. Jm Reichsgeseß - Entwurf seien wihtige Punkte der frankfurter Verfassung gestrichen, jeßt solle dies auch mif den wi tigsten geschehen, eine Pairie geschaffen werden u. }. w. Sr ver weist hierauf auf Art. 128 des „sogenannten Entwurfs und Der jo genannten Grundrechte“, do sei kein Zweifel, daß das Volk eine andere Handlungsweise verlange. Er beabsichtige nicht durch Ver zógern die Wahl die ganze Woche zu verschieben; sofortige Wahl aber sei ein Scheidebrief für Oesterreich, ein unbedingtes Cinseßen ins Schlepptau Preußens. Der Präsident unterbriht den Redner ; er solle sich zur Sache wenden. Eberstadt: Man habe nicht nöthig, Preußen ein Vertrauensvotum zu geben, auch beeile man fich nir: gends in Deutschland so wie hier. Würde sofort entschieden, ohne darüber im Klaren zu sein, was Preußen biete, so werde der Vorwurf nicht ausbleiben, der Regierung von Preußen unbedingtes Vertrauen bewiesen zu haben, und das verdiene es niht. Der Präsident erinnert abermals den Redner, sich an die Sache zu halten, über die deutsche Frage sei schon debattirt und abgestimmt. Eberstadt ist gegen eine Wahl, weil sie zur Zerklüftung des Vaterlandes beitragen werde, auch dürfe man der zweiten Kammer nicht durch Nichtbeahtung ihrer späteren Beschlüsse vor den Kopf stoßen. Auch sei das Wahlgeseß kein constitutionelles, weil die drei Faktoren der Geseßgebung es nicht an- genommen. Da demnach Versöhnung und Vermittelung der Parteien das erste Erforderniß, ein weiterer Bruch also zu vermeiden sei, man auch mit der zweiten Kammer möglichst Hand in Hand gehen müsse, und da das Wahlgeseß kein constitutionelles sei, so beantragt er, die Wahl ins Staatenhaus auszuseßen. Auf seinen zweiten Antrag wird Redner zurücktkommen. Präsident hat einen formellen Ein- wand gegen den Antrag: man habe schon zweimal beschlossen, die Wahl zu verschieben, bis die Kammer vollzähligcr sei, gestern nun habe man die Wahl auf heute festgeseßt, und Niemand habe etwas dagegen eingewand. Emmerling beantragt, über die Motive Eberstadt? s zur Tagesordnung überzugehen. Man brauche dieselbe nur vom formellen Standpunkt aus zu betrachten ; alle anderen Punkte seien früher mehr oder weniger weitläufig zur Sprache gekommen. Man habe nit allein §. 128, fondern auch §. 192 des Reichs = Ver fassungs - Entwurfs angeführt, der noch weit entscheidender ein- greife. Aber aus Art. 128 werde klar, daß hier nur ein Mini- mum von Freihciten gemeint sei, Gestern habe man einstimmig beschlossen, heute zu wählen, und Eberstadt habe auch den Beschluß adoptirt. Man möge sich keine Jnkonsequenz zu Schulden kommen lassen auf Gründe hin, die {hon vor aht Tagen erledigt gewesen seien. Der Beschluß, zu wählen, sei auch schon der zweiten Kam mer mitgetheilt. Der Präsident verliest den Schluß des Pro- tokolls von gestern, wonach einstimmig die Tagesordnung für heute genehmigt wurde. Dieffenbach: Er habe nichts gegen die Vor nahme der Wahl erinnert, weil er sich überhaupt nicht daran be- theiligen wolle, Weisheimer {ließt sich dem an. Eberstadt verwahrt sich gegen eine Versäumnißz; er habe den Antrag kurz nach Schluß der Sitzung dem Präsidenten überreicht, was dieser bestätigt; dies durfe aber nicht bei so wichtigen Angelegenheiten in die Wagschale gelegt werden. Die Kammer stehe nicht auf dem Boden des Reichs- wahlvereins, sondern es sei ihre Pflicht, jede Verzögerung zu ver meiden und in Eintracht vorwärts zu gehen. Gefahr durch einen Verzug. Präsident: Der Grund, daß früher nicht gewählt worden, sei nur der, weil die Kammer nicht vollzäh- lig genug gewesen. Zöp prib unterstüßt den Autrag Emmerling's;z man müßte wählen, möge auch die Frage in ein anderes Stadium getreten sein. Eigenbrodt spricht für den Uebergang zur Tages- ordnung. Ein Aufgeben des früheren Beschlusses der Kammer, eine Verschiebung der auf heute bestimmten Wahlen würde ein {werer Schlag für die Sache des Bundesstaats sein; die Freunde des Vaterlandes, welche in dem Verfassungs -Entwurf der verbündeten Regierungen die leßte Hoffnung auf eine befriedigende Lösung der deutshen Frage erblickten, würden dadurch entmuthigl wer den, die Feinde des Bundesstaats würden neue Hoffnung dar- aus s{öpfen. Diese Feinde beständen aus zwei extremen Par- teien, deren eine ein Uebermaß der Freiheit wolle, die an Vere "(iber die Neaciion; Der Lepteren 1 die preußische wie die Reichs - Verfassung gleich zuwider. Die Ereignisse, welche Eberstadt’s Antrag zu Grunde lägen, hätten allerdings den peinlichsten und niedershlagendsten Eindruck gemaht; doch sci die von Eberstadt gegebene Charakteristik derselben übertrieben ; es felien nur Vorschläge. Auch seien wir über den Stand der Dinge nicht genügend unterrichtet, und Eberstadt bewege sih zu sehr in Allgemeinheiten. Die Lage. der Sache nöthige keinesweges, die Hoffnung auf die Gründung des Bundesstaats aufzugeben; nicht blos eine Vereinigung mit der preußischen Regierung, sondern auch mit dem preußischen Volke wollten die Freunde des Bundesftaats, An N das Vertrauen hegen, daß es der preußischen Kam- ffuüka- L E die Krisis, in welcher sih die preußische Ver- glüctlichen iele fich befinde, zu überwinden und dieselbe zu einem dur ein Aufgeben ree „Darum möge sich die Kammer nicht Bundesstaats versündigen. Cüihereñ Beschlusses an der Sache des Annahme des Eberstavischen grmerlin g ist derselben Ansicht. Durch Kammer alterirt, und G ntrags werde der frühere Beschluß der Shlag; denn man wolle din: Sache erleide einen entsetzlichen den Bundesstaat ganz beseitigen, die Wah! verhindern, sondern auch daß Eberstavt gesiern für vie War „ede kein Gewicht darauf, jedenfalls überstimmt worden én A gewesen sei, deun ex würde

R R D jed E E E E A E E

Es entstehe keine | dem

140 auf Friede und Ordnung, wenn sein Antrag angenommen | werde. Kraft berührt einige materielle Gründe gegen denselben. 53 sei fein anderer Weg, um den Rest von Freiheit und die Ein heit des Volks zu retten. Eben so widerlegt er den Anstand wegen des Wahlgesetzes; die zweite Kammer solle mit der ersten Hand in Hand gehen. Emmerling: Er sei nit aufs Materielle einge=- | gangen, weil das Formelle Grund genug gegen Eberstadt's Antrag | gebe. Er beklage sehr, daß die preußische Regierung solche Vor= | sagen mache, doch kenne man deren Tragweite nicht, Jebt sei alle | Hoffnung auf eine Vereinbarung vorhanden. Warum solle man | ih also abhalten lassen, zumal da noch gar nichts am Reichs-Ver- | fassungs-Entwur] geändert sei. Es bedurse feines neuen Wahlge= | seßes, denn die Geschäfts - Ordnung und die Berfassung bestimme | hinlänglich, wie in jeder Kammer gewählt werden solle, Eber - | stadt: Die zweite Kammer sei von der immensen Mehrheit des | Volks gewählt, es sei also ein unbilliges Verlangen, daß sie mit | der ersten Hand in Hand gehe. Er wolle niht weiter aufs Fakti | sche eingehen, obgleich dies den Gegnern gestattet worden sei. Pr =

sident: Sie hâtten nur auf das vom Vorredner Gesagte geant

wortet. Keudel: Man sei nicht von der zweiten Kammer abhän-

gig, auch seien die Begriffe, wer die Majorität des Volkes sei, sehr verschieden; ob die, die sich als Partei des Volks laut verkündige, die sich allein für klug und weise halte, vder die Partei der Ord-= | nung und Ruhe. Der Bau der deutschen Einheit sei in Brand ge | rathen und brenne, seitdem die National-Versammlung auseinander gegangen. Es müsse hier also möglichst viel gerettet werden. Bei der Abstimmung wird der Antrag Emmerling's auf Tagesordnung mit 16 gegen 6 (Strecker, Weisheimer, Dieffenbach, Mathes, Eber=- stadt, Holzmann) angenommen und sofort zur Wahl geschritten. (Das Resultat derselben ist bereits gestern gemeldet.)

gebe.

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Darmstadt, 18 Jan, (O. P. A Z57 Gleich nah Ex

öffnung der Sißung und nachdem der Präsident die neuen Ein- gaben zur Kenntniß der Kammer gebracht hatte, erhob sih der Füh- rer der ministeriellen Partei, Abgeordn. Reh, um den Präsidenten des Ausschusses zur Begutachtung der deutschen Frage, Abgeordn. Lehne, zu interpelliren. Obgleich {hon vor einer Woche dieser Aus= {uß gewählt worden, so seicn doch die Mitglieder desselben (Abg. Reh gehört zu denselben) noch niht einmal zur vorläufigen Bespre

chung zusammenberufen worden z er frage, wann die Thätigkeit des Ausschusses beginnen soll? Der bestellte Berichterstatter Abgeordn. Müller-Melchiors, ergriff hierauf zuerst das Wort, um die Gründe dieser Vcrhinderung anzugeben; das Studium der volu

minósen Vorlagen verlange Zeit für eine so wichtige Angelegen- heitz den Bericht darüber könne man nicht aus dem Aermel {üt

telnz Zeit dafür in Anspruch nehmend, weise er jeden Versuch mo

ralischer Nöthigung zurück. Minister Jau p bestritt, daß die Vor- lagen ein zeitraubendes Studium erforderten. Abgeordneter Lehne bemerkte, daß er schon heute eine Einladung der Mitglieder des Ausschusses auf morgen beschlossen habe, und {hob die Schuld der Verzögerung dem Ministerium zu, das die Stände so spät einberu

fen habe. Abgeordneter von Gagern brach heute ein läugeres Schweigen: Dagegen, daß die Majorität nur Mitglieder aus sich und nur ein Mitglied aus der Minorität zur Bildung des Aus

\husses genommen habe, sei nichts einzuwenden; er müsse sich aber dagegen erklären, daß die Angelegenheit in den Klubsißungen der Majorität (in dem Hotel Köhler) verhandelt werde, so daß jenes eine Mitglied ausgeschlo}en werde z allerdings müsse dem Berichter statter Muße vergönnt sein, aber, gegenüber der Erklärung, daß Verzögerung beabsichtigt werde, nur die durchaus nöthige. Hier= auf eine Antwort des Berichterstatters und des Abgeordneten Lehne. Auch Abgeordneter Matthy nahm das Wort. Minister Jaup er achtete das gebrauchte Wort „Partei“ für unpassend, worauf der Prúsident bemerkte, er finde darin keine Verletzung. Nachdent hierauf Wahlfragen erledigt worden waren, ließ der Präsident den Entwurf der Adresse an tie Staats-Regierung zur Darlegung ih- rer gestrigen Beschlüsse wegen der Verhaftung der vier Abgeordne

ten verlcsen. Daraus nahm Abgeordneter Reh Anlaß, um, unter Hindeutung auf mehrere Artikel der Verfassungs - Urkunde zu be

haupten, daß vorerst cine Benehmung mit der ersten Kammer eintreten müsse, weil ein Beshluß nur dnrch die Vereinbarung beider Kammern zu Stande komme. Dadurch wurde eine aussühr

liche Diskussion herbeigeführt. Die Redner der Opposition, Lehne, Müller-Melchiors, Creßschmar, Matthy, Franck, widersprachen, in

der Beschluß dex Kammer nur innerhalb des Kreises ihrer Prärogative stehe und illuforisch sein würde, wenn ein fremder Wille hinzutreten müsse. Die Redner der anderen Seite suchten

darzuthun, daß es Absicht sei, eine Beschwerde an die Staats-Re gierung zu bringen, Beschwerden aber müßten ihren Weg durch die beiten Kammern nehmen. Die Frage: ob erst mit der ersten Kammer kommunizirt werden solle, wurde mit 26 Stimmen gegen 10) verneint. Mit gleicher Stlmmenzahl wurde die Adresse an die Staats-Regierung genehmigt. Abgeordneter von Gagern stimmte mit der Minderheit,

Giohlen, 17, Zan. (O. P A Z) Dio Nachricht, daß die vom Mainzer Dom - Kapitel vorgenommene Wahl des Professors Leopold Schmidt zum Bischof von Mainz vou Sr. Heiligkeit dem Papste verworfen is, weil der Gewählte „zum Bischof untauglich \ci“/, bestätigt sich. Worin diese Untauglichkeit bestehe, is nicht ge sagt. Die nöthigen Aufklärungen wird die in einigen Tagen er- scheinende Schrift des Professors Schmidt: „Ueber die jüngste Bischofswahl zu Mainz““ geben, worin alle betreffenden Aktenstücke werden veröffentlicht werden, die dem Urtheil zum Anhaltspunkte vienen können. '

Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 20. Jan. (N. Ztg.) Auf dcn (\. Staats Anz. Nr. 23.) Erlaß der provisorischen Bun des - Central - Kommission zu Franksurt a, M. vom 11, d. M. ift heute die nachfolgende Erwiederung des Großherzogl, Gesammt- ministeriums abgegangen : :

„Dem unterzeichneten Großherzogl. mecklenburgischen Gesammt ministerium i} am gestrigen Tage der vom 11, d. M. datirte Erlaß zu Theil geworden, welchen diese hohe provisorische Bundes-Central= Kommission auf Antrag der Gutsbesißer Rettich auf Rosenhagen, Graf von Bassewiß auf Schwissel und von Dewiß auf Milbow zu verfügen Veranlassung genommen hat.

És ist in jenem Erlasse ausgesprochen worden , daß diese hohe provisorishe Bundes-Central-Kommission, nah Maßgabe der vor- liegenden Schrift - und Drufstücke, ihre eigene Kompetenz und die Legitimation der Beschwerdeführer sorgfältig geprüft und die eine

entschiedenste gegen eine Partei Eberstadt verwahrt sich aufs

tene TTE rteisteflung, Ex i i a e D R L Ms Voir a getra r- frühere BesGhluß nicht ume 0e Gage solle nicht fall b L p nit umgestürzt werden, denn ma allen und der fchlossen, heute zu wählen, au sei man 5G 1 L habe nicht be- gleih er dies niht als Grund für \{ anfüh it vollzählig, ob- Gegner betrachteten die Sache nur vom for wolle, Aber die

erst von Eigenbrodt habe er Gründe srhört. Cs {e Bie Bais

wie die andere, so writ es zur Einleitung der Sache erforderlich, vorbehaltlich der definitiven Entscheidung in beiden Beziehungen, begründet befunden habe, sodann aber mit dem Ersuchen um Ge genäußerung sowohl in faktischer als rehtliher Beziehung die Er- öffnung verbunden, daß ein Voranschreiten, welhes in der streitig gewordenen Verfassungsangelegenheit nach dem Empfang jenes Er- lasses bis zur definitiven Entscheidung gegen den Willen der Be- {hwerdeführer stattfinden möchte, und jede einseitige Veränderung

des gegenwärtigen Standes der Sache für rechtlich wirkungslos zu

erachten sein werde, unter Hinzufügung des scließlichen Ersuchens, von allen derartigen Maßnahmen abzustehen, h

Das unterzeihnete Großherzogl. mecklenburgische Gesammt- Ministerium, welches von jeher bereit gewesen is, einem Jeden, der durch seine Maßnahmen sich beeinträchtigt fühlt, vor dem für die mecklenburgische Staatsregierung kompetenten provisorishen Bundes shiedsgerihte in Erfurt zu Recht zu stehen, hat bereits im Laufe der verflossenen Woche bei dem Verwaltungsrathe der dem Bündnisse vont 26, Mai v. J. angehörigen deutschen Regierungen Anträge in Betreff der mecklenburgishen Verfassungsangelegenheit gemacht, welche die Wahrung der Kompetenz des eben genannten provisorischen Bundes= schiedsgerichts zum| Gegenstand haben, und beehrt sich, das unter den dorthin gemachten Mittheilungen befindliche, hieneben gedruckt an liegende Promemoria zu Überreichen, worin dargelegt worden ist, daß beim Bestande der altlandständischen Verfassung die Eröffnung der Kompromiß - Instanz nah der Verordnung vom 28. November 1817 nur von dem Corps der Landstände rechtlich habe in Anspruch genommen werden dürfen, daß in allgemeinen Landes - Angelegen- heiten zum mindesten die Ritterschaft für sich niemals ein Recht dazu gehabt, daß die Beschwerdeführer zu einer Repräsentation der Ritterschaft nicht befugt seien, daß die Anwendbarkeit der fraglichen Verordnung auf der nicht statthabenden Vorausseßung beruhe, daß die altlandständische Verfassung in anerkannter Wirksamkcit bestelye, mit- hin selbst die Bundes - Versammlung zu einer Handhabung solcher Verordnung nicht berechtigt gewesen sein würde, und daß endlich eine solche Handhabung außerhalb der Kompetenz dieser hohen pro visorischen Bundes=Central=Kommission liege. In Beihalt der von dem Verwaltungs - Rathe gefaßten Be- chliisse, und insonderheit des von demselben an die Königlich preu ßische Staats-Regierung gestellten Ersuchens, ist das unterzeichnete Großherzoglich mecklenburgishe Gesammt - Ministerium zu der An nahme berechtigt, daß die Königlich preußische Staats - Regierung an ihre Kommissarien bei dieser hohen provisorischen Bundes= Central-Kommission, nah der Verfügung des vorliegenden Erlasses, Justructionen in einem demselben entgegengeseßten Sinne abgelassen habe, und hat dasselbe nur noch darauf hinzuweisen, daß, von al lem Uebrigen abgesehen, das Aussprechen cines Inhibitoriums eine richterliche Entscheidung und somit die Uebung ciner Machtvollkom menheit involvirt, welche der Bunde - Versammlung nicht zugestan den. Dieselbe würde, wenn der diesseitige Widerspruch gegen die Anwendbarkeit der Verordnung vom 28. November 1817 und die Le- gitimation der Beschwerdeführer durch eine Auêträgal-Enischeidung für beseitigt anzunehmen gewesen, nur das Recht gehabt haben, jene Verordnung in Anwendung zu seßen, ohne den Vornahmen der Regierung cinen Stillstand gebieten zu dürfcn, oder aber deren Rechtmäßigkeit von der Willenserklärung der Beschwerdeführer ab= hängig zut machen, wodurch den Lebteren offenbar das Recht der Mitregierung beigelegt worden ist, und die Staatsregierung zu einer mit einigen untergeordneten politischen Berechtigungen be widmeten Corporation herabgewürdigt wird. Es herrscht die großte Ruhe in dem hiesigen Lande, und mit Ausnahme der wenigen re- nitenten Mitglieder der ehemaligen Ritterschaft, welche das Aeußerste versuhen, um von den Zugeständnissen der früheren Landstände entbunden zu werden, is die ganze Bevölkerung von der Ueber zeugung durchdrungen, daß die Vereinbarung des neuen Staats- grundgeseßes und die erfolgte Auflösung der Ritter- und Landschaft auf völlig legalem Wege erfolgt sind.

Das unterzeichnete Großherzogl. mecklenburgische Gesamml Ministerium würde nah dieser kurzen Darlegung das gegenwärtige Schreiben {ließen können, wenn dasselbe niht durch den Znhalk der von den Beshwerdeführern überreichten Vorträge, die neben der größten Oberflächlichkeit die krassesten Unwahrheiten und Sni stellungen enthalten, zu der Bemerkung sich veranlaßt finden mußte, wie cs sh vorbehält, auch dieser hohen provisorischen Bundes Central-Kommission ausführlichere Mittheilungen über das Sach unt Rechts-Verhältniß zugehen zu lassen, so wie es Überhaupt dic Ausführung der schon längst gehegten Absicht, rer mecklenburgischen Verfassungs-Angelegenheit im Interesse der Wahrheit und des gu ten Rechts die größtmöglichste Oeffentlichkeit zu geben, hat vorbe reiten lassen.

Zum vorläufigen Belag der eben ausgesprochenen Beurtheilung der Vorträge der Beshwerdeführer hier nur so viel, daß die Be hauptung in dem Promemoria vom 29sten v. M., es sei der Kon vent vom s5ten und 6. Oktober v. J. durch die Landräthe angt meldet wordén, unwahr ist, da die Meldung von dem sogenannten ritterschaftlichen engeren Ausschuß geschehen, und daß die Bcschwerde führer, bei Production des Attestes des Großherzoglich strelitischen Staats-Ministerium über ihre Qualität als Deputirte der mecklen burgischen Ritterschaft, es vershwiegen haben, daß das alleinige Dominium in Betreff der uniirten Stände nah der altlandständi- {hen Verfassung nur der s{chweriner Landesherr inne hatte, daß insonderheit nach §. 12 des Hausvertrags vom 14. Juli 1755 die {werinschen Stände in keinerlei Subjection der strelibischen Lan desherrschaft waren, und daß die leßtere zu den ständischen Kon- venten mit Ausnal\me der von den stargardschen Ständen im dor- tigen Kreise abgehaltenen, in gar keiner hoheitlichen Beziehung ge standen. Schwerin, den 19, Januar 1850. Großherzoglich mecklen- burgis, «s Gesammt-Ministerium. An die hohe provisorische Bun des-Central-Kommission in Frankfurt a. M.“

Sachsen - Weimar. Weimar, 17. Jan. (Weim, Ztg) In der gestrigen Landtags = Sihung stand auf der Tagesordnung die Berathung über die Revision des Staats grundgescßecs, Das Staats - Ministerium spriht sich in dez Einleitung zu den hierauf bezüglihen Vorlagen im De- frete vom 10. Dezember v. J. folgendermaßen aus: „Durch das Grund- gcseß vom 5, Mai 1816 führte der höchstselige Großherzog, Karl August, das Großherzogthum in die Reihe der constitutionellen Staaten ein. Die der organischen Fortentwickelung dieser Verfassung entgegen|te- henden Hindernisse sind mit den beklagenswerthen Ausnahmege)eßen der Bundesversammlung zu Frankfurt a. M. noch durch den Bun: destag selbst beseitigt worden, Js nun ferner dur die Gesebe vom 17, und 18, November 1848 das ständische Prinzip bei den Wahlen der Volksvertreter und bei der Wahl des Landtagspräsidenten E nem im Sinne des constitutionellen Staatsrechtes gehaltenen Wahl modus gewichen, und if} cs ferner die Hauptaufgabe des gegen- wärtigen außerordentlihen Landtages, in Gemeinschaft mit der Staatsregierung den Theil der Grundrechte, dessen S eN U Nee erst dur besondere Gesetze zu ermitteln ist, in richtigen Anpahung auf die gegebenen Verhältnisse in die Gesebgebung des Landes überzuführen, so erhellt, daß für eine Revision L ARONEUD, welche sich die Aufgabe stellt, in Durchführueg e O s constitutionellen Staatsform die Rechte der E und die der Volksvertretung im richtigen Gleichgewich ei mtr noch Weniges zu thun übrig bleibt. Ueberhaup! M Sa die zu diesem Zwecke vorgeschlagenen Zusäße Ltt n erungen der Verfassung keinesweges in solchem Grade nothwendig, daß, wenn eine diesfallsige Vereinigung zwischen der Staatsregierung und dem verehrlichen Landtage großen Schwierigkeiten begegnen sollte, es nicht lediglich bei dem E 0 verfas- sungsmáßigen Zustande des Großherzogthumes belassen werden

fönnte, Jnsofern aber die Zustimmung des verehrlichen Landtages zu den in der Anlage A enthaltenen Abänderungsvorschlägen er- folgt, wird derselbe mit dem Großherzoglichen Staats-Ministerium weiter auch darin einverstanden sein, daß das Grundgeseß in der unter B mitgetheilten neuen Fassung als revidirtes Grundgeseb des Großherzogthums Sachsen-Weimar vom 5. Mai 1816 anderweit zu publiziren ist.“ Bei der allgemeinen Debatte gab die von dem Abgeordneten Lairiß tadelnd ausgesprochene Bemerkung, daß der Aus\huß die in der Anlage A des Dekretes vom 10, Dezem- ler enthaltenen Vorschläge niht für sich besonders behandelt habe, sondern in seinem Berichte unmittelbar zur Begutach- tung der Anlage B übergegangen sei, zu einigen, das Verfah- ren des Ausschusses rehtferligenden Gegenreden Anlaß, wobei je- doch der Staats-Minister von Wabdor f sich dahin äußerte, daß allerdings nah dem durch den Ausschußbericht vorgezeichneten Wege der Disfussion die von dem Staats - Ministerium gemachten Vor {läge untermisht mit den von diesen abweichenden Vorschlägen des Ans\chusses zur Verhandlnng kommen würden. §. 1 wurde in der Fassung des Entwurfes angenommen: „Jn dem Großherzogthume Sachsen-Weimar=-Eisenach besteht eine Verfassung, welche allen Thei len des Großherzogthums als einem Ganzen gemeinschaftlich ist.“ Auch Der erste Saß des §, 2 wurde in der Fassung des Entwurfes angenommen : „Sämmiliche Staatsbürger werden durch Männer vertreten, welche aus ihrer Mitte durch freie Wahl als Landtags-Abgeordnete hervorgehen,“ Statt des zweiten Saßes „Über die Modalität der Wahlen be stimmt ein besonderes Geseß““, {lägt der Ausshuß vor: „über die Wahlart bestimmt der dritte Abschnitt dieses Grundgeseßzes das Nähere. Dieser Abschnitt soll das ganze Wahlgeseß vom 17, No- vember 1848, mit Wegfall des §. 35 enthalten.“ Abgeordneter Lairiß: „Jh gebe zu, daß bisher das Wahlgeseß im Grund geseß enthalten gewesen ist, ich bin nun aber der Meinung, daß in das Grundgeseß womöglih nur solche Bestimmungen kommen sollen, die bleibend sind, die feinem Wechsel unterworfen sind, unser Wahl-= geseß hat so gut Gültigkeit wie irgend ein anderes Geseß, es ist fein hinreichender Grund vorhanden, es in das Grundgcselz auf- zunehmen. Abg. Fries: „Der Ausschuß ist der Ansicht des Abg. Lairibß, daß nur das in das Grundgeseß aufgenommen werde, was ret feststehen soll, und darum sind wir für die Aufnahme des Wahlgeseßes. Gerade das Wahlgeseß müssen wir als den heilig= sten Theil des Grundgeseßzes betrachten. Der Abgeordnete Lairib sagt, es könne ja leiht kommen, daß die Zahl der Abgeordneten wieder geändert werde, man soll aber an feiner Bestimmung des Wahlgeseßes wackeln,““ Abgeordneter Reblin g: Jch stimme mit dem Abgeordneten Fries darin überein, daß das Wahlgesetz eines der wich- tigsten aber so lange man noch darüber, welches das beste Wahl geseß ist, ob Urwahl oder Jnteressenvertretung, so im Kampfe ist, wie gegenwärtig, so lange muß man gerade das Wahlgeseß nicht in die Berfassung aufnehmen.“ Abgeordn, Vicepräsident Schüler : „Auch Be- stimmungen, welhe in der Verfassung stehen, köunen abgeändert werden, wenn es Bedürfniß der Zeit is, aber nicht so leiht, das Wahlgeseß soll nicht durch eine zufällige Majorität abgeändert werden, gegenwärtig, wo wir an einem festen und siheren Punkt ingelangt sind, wollen wir daran halten, daß das Wahlgeseß auf einem künftigen Landtage nicht dur eine zufällige Majorität auf ¡egeben werde.“ Abgeordneter Vice-Präsident von Schwendler: Daß das ganze Wahlgeseß mit Wegfall ven §. 35 in das Grund= geseß aufgenommen werde, dafür kann ih mich nicht erklären. Wenn Sie die Beschlüsse über die Reorganisation der Staats= behörden zur Hand nehmen, so finden Sie zu §. 18 gausgespro- chen, es solle die Staatsregierung um Revision des Wahlgeseßes in Bezug auf die Wahlbezirksbildung ersucht werden; also dafür, day das ganze Geseg als Theil der Verfassung aufzunehmen sei, dafür kann ih nit sein.“ Staats - Minister von Wabdorf: 1 e in ura Erwägungen zu einem _verneinden E gecommen, in Dezug auf die Aufnahme des Wahlgeseves in die Bersassung. Vie iveimarische Regierung hat, so viel mir be= kannt, bis zum Jahre 1848 allein das Wahlgeseß in das Grund= geseß ausgenommen ; daß cs in die Verfassung vom Jahre 1816 auf- genommen wurde, hatte den Grund, daß die Abänderung des Wahlgeseßes das wichtigste war, es ist aber gewiß, daß dem Wahl gesebe immer eine Reihe von Bestimmungen beigesügt werden müssen, die der Veränderung unterliegen. Wenn man eine Ver fassung hat , is es wesentlich, sie nicht bei jeder Gelegenheit zu “ndern, Deshalb muß man niht Bestimmungen hineinbringen, die ihrer Natur nach Veränderungen unterliegen. Nachdem hier auf noch die Abgeordneten Schulze, Fries, Enders, Domrich, Stäps, ckchubert ihre Ansichten über die in Rede stehende Frage dargelegt hätten, wurde bei namen!liher Abstimmung der Antrag des Aus \chusses angenommen, wonach also das Wahlgeseß dem Grundgeseß einverleibt und nur in Bezug auf den zweiten, die Bildung der Wahlbezirke betreffenden Paragraphen eine auf den Antrag des Ab- Domrich angenommene Modification stattfinden soll. & 3 des Entwurfes wurde angenommen, der die Grundrechte be- treffende Zusaß des Ausschusses dagegen abgelehnt. §. 4 (Rechte des Landtages) wurde von Ziffer 1—4 angenommen in der Fassung des Entwurfes, Ziffer 5 in der Fassung des Ausschusses: “Es steht dem Landtage zu, das Recht Klage und. bei dem Landesfürsten gegen das Staats -Ministerinm und dessen ein ¿elne Mitglieder Beschwerde zu führen“ angenommen. Ziffer 6 wurde in der abgekürzten Fassung des Ausschusses so angenommen: das Recht an der Geseßgebung in der Art Theil zu nehmen, daß fein Geseh ohne Zustimmung des Landtags erlassen oder authentisch interpretirt werden könne; jedoch können Geseße, welche nur für einzelne Corporationen im Staate gelten sollen, in Uebereinstimmung mit der Gemeinde vou dem Landesfürsten auch ohne Einwilligung des Landtags erlassen werden““, und dazu der Zusaßantrag des Abgeordneten Trunk: „auch können Reichsgeseße ohne Zustim- mung des Landtags publizirt werden.“ Auch der Zusaßantrag des Vicevrásidenten von Schwendler, „das Recht einzelne Abgeord= nete zu beurlauben und im Falle, daß ein Abgeordneter ohne Ur laub an den Sibungen nicht Theil nimmt, nach Befinden den Aus {luß dieses Abgeordneten zu erklären und eine andcre Wahl zu veranlassen‘, fand die Zustimmung des Landtags. Bei §. 8 ent-= \pann sih eine Diskussion darüber, ob die Beschlußfähigkeit des Landtags wieder nach dem Entwurfe von 28 Mitgliedern auf 21 berabgese8st, oder ov es, wie der Ausschuß wollte, bei den 28 bleiben solle? Die Fassung des Ausschusses wurde angenommen. In der heutigeu Sibßung beantragt die Majorität des Ausschusses zu §. 9, daß dem Landtage das Recht ertheilt werde, seinen Präsidenten selbstständig und endgültig zu wählen, die Minorität (Abgeordneter Stäps), daß es bei dem bisherigen Verfahren und dem Regierungsentwurf verbleibe, wonach der Landtag drei Kandidaten vorzuschlagen und der Landesfürst un- ter diesen zu wählen habe. Abgeordueter Peucer für den Regie- rungs-Entwurf, wegen der vermittelnden Stellung, die der Präsi- dent zwischen der Staatsregierung und dem Landtage cinzunehmen habe. Abgeordueter Stäp s: Man müsse der Regierung, bei allen den demokratischen Einrichtungen, diese konjervative Bestim= mung erhalten. Abgeordneter Schüler für den Ausschuß, weil es eine innere Landtagsangelegenheit sei, Abgeordneter Dom=

acordnetcu

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rich führt in gleihem Sinne die Beispiele vieler anderen Verfassungen an. Abgeordneter Liebe: Fur den Landtag

von wenig Bedeutung, weil er doh jedenfalls zu 1g hingegen müsse viel daran liegen, daß em sie in beständiger Geschäftsverbindung stehe, nicht mißliebig sei. Abgeordneter res: Der Landtag habe das Recht der Stellenbeseßung aufgegeben, als ein mit der Re prásentativ - Verfassung unvereinbares, aus gleichem Grunde müsse die Regierung auf ihr Bestätigungsrecht verzihten, zumal da der

isi] : j Vice-Präsidenten, wenn der Landtag nicht ver- sammelt sei, die Rechte des Volkes zu wahren habez übrigens könne der Landtag so wählen, daß das Auswahlreht der Regierung rein

illusorisch werde. sprachen

sei die Frage wählen habe, der Regieru! ihr derjenige Mann, mit d

Die Abgeordneten Henß und Jäde für, die Abgeordneten Lairib und Nebling gegen den Ausschuß- antrag, Leßterer entwickelte: dem Prinzip nach scheine zwar die Wahl des Landtags am rihtigsten, aber sie sei nicht zwecimäßig, Denn dur den Vorschlag von 3 Kandidaten werde verhindert, daß ein hroffer Anhänger der zahlreichsten Partei auf den Prâfidentensluhl gelange und bewirkt, daß auch der Stellung der anderen Partei mehr Rechnung getragen werden könnez dies sei ein großer Vo1 theil und die unpraktische Konsequenz eines Prinzips müsse dem | weichen. Staats = Minister von Waßdor f ließt sich der De- | duction des Abgeordneten Rebling anz man müsse auf die fakti {en Verhältnisse des Großherzogthums sehen und den Beispielen anterer Länder mit anderen Verhältnissen nicht unbedingt nachge hen, es liege auf der Hand, daß man das constitutionelle Wesen in cinem kleinen Lande nicht so weit ausbilden könne, wie das z. B. in England möglich geworden sei. Abgeordneter von Schwendler: Da er dafür halte, daß Regierung und Landtag einander nicht feindlih gegenüberständen, sondern ein geminschaftliches Ziel zu erstreben hätten, müsse er sich auch prinzipiell für einen Antheil beider an der Präsidentenwahl erklären ; hinsichtlich der Wichtigkei des Landtags-Vorstandes bcmerke er gegen den Abgeordneten Fries, daß der Landtag den Präsidenten mit und die Vice - Präsidenten alleíù wähle. Die Abgeordneten Ratenbacher und Stäps sprachen noch gegen, die Abgeordneten Enders, Fries, Lorey, Trunk und Schulze für den Aus\{uß-Antrag. Der Antrag der Majorität wurde darauf vom Landtage angenommen. Die §s. 10, 11 und 12 wurden beibehalten, §. 13 an den Ausschuß für Geschäftsordnung verwicsen ; bei §. 14 stimmte Staats-Minister von Wabßdorf mit dem Ab- geordneten Fries darin überein, daß hier das Recht des Landtages auf Oeffentlichkeit seiner Sißungen, außer in den durch die Ge

schäftsordnung zu bestimmenden Ausnahmefällen, ausdrüdlich an

erkannt werde und der Landtag faßte demgemäß einen Beschluß. Nachdem bei §. 15 einige Bedenken des Ministeriums hinsichtlich der Redaction durch die Erklärungen des Ausschusses gehoben worden waren, trug Abgeordneter Fries darauf an, daß der Landtag das Recht erhalte, sich niht nur um Aufschluß, sondern auch um Aftenmitthei- lung an das Ministerium wenden zu dürfen. Staats-Minister von Waßtdorf: Dies Recht des Landtages anzuerkennen, sei unbedenk

li, jedoch gebe es Fálle, wo das Ministerium nit verbunden sei, die Aktenmittheilung zu gewähren, z. B. bei einer wichtigen und uoh schwebenden politischen Frage; diese Fälle wären auch durch die vom Ausschusse vorgeschlagene Fassung nicht ausgeschlossen. Abgeordneter Fries erkannte dies an. Der Landtag beschloß den Ausschuß-Vorschlag. Ferner hatte Abgeordneter Fries, im Namen des Ausschusses beantragt, daß Nr. 4 c des 86. 15 wegfalle, des Inhalts, daß in besonderen Fällen, z. B. in Kriegszeiten, wo der Landtag nicht versammelt sei, der Landtagsausschuß dem Ministerium berathend zur Seite stehen solle. Abgeordneter Fries sprach si hierüber dahin aus: der Landtag dürfe in Verwaltungs - Maß- regeln nicht eingreifen, könne ber das Ministerium später nicht zur Verantwortung ziehen, wenn er durch seinen Vorstand hon gewissermaßen seine Einwilligung im voraus gegeben häbe, persönlichen Rath werde der Vorstand, auf Ersuchen, dem Ministe rium in solchen Fällen gewiß niemals versagen. Staatsminister von Wabtdorf: Allerdings wärcn die sämmtlichen in §. 15 dem Vorstande ertheilten Rechte nicht konscquent, dennoch habe die Staatsregierung, des praktischen Nubens wegen, diese Rechte und besonders das eben erwähnte dem Landtage auh feruer zugeskehen wollen, obgleich ste wohl kaum in einer anderen Verfassung enthal- ten wären. Man denke sich z. B. den Fall eines Krieges, da sei es unmöglich, den Landtag zusammen zu berufen und cs liefien sich auch mit dem ganzen Lanktage die schleunigen Maßregeln nicht rasch genug beschließen; hier müsse das Ministe- rium allein rasch und energisch vorschreiten und es auf die spätere «Genehmigung des Landtages ankommen lassen, welch ein Vortheil ei es da für das Land und welch ein Trost für das Ministerium, enn cs den Landtagsvorstand berathend zur Seite habe; daher abe das Recht, welches die Regierung

tem Landtage jetzt biete, für alle Theile den -größten Nuten. Der Landtag beschloß den Wegfall von Nr. 4 e, und nahm die noch übrigen Punkte des 6. 15, nah dem Vorschlage des Ausschusses, an.

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Anhalt-Cöthen. Cöthen, 19. Jan. (Ztg. f. Nd.) In sciner gestrigen Sißung hat der vereinigte Landtag nachträglich den Beitritt der Regicrung zum Jnterim genehmigt. Das Ministerium hatte beantragt, der Landtag wolle seine Zustimmung zu der mit den Höfen in Wien und Berlin abgeschlossenen Vereinbarung er theilen. Die Majorität der Kommission des Landtags hatte die Zustimmung empfohlen, die denn auch bei namentlicher Abstimmung mit 28 ertheilt wurde, 9 Abgeordnete stimmten nicht mit und 7 fehlten.

Hohenzollern. Hohenzollern, 18. Jan. (F. O. P. A. Z,) Die erste Kasernirung der yreußishen Truppen in Hohenzollern ist erfolgt. Die Kaserne des aufgelösten hohenzollernshen Bataillons, die Ge bäulichkeiten des unweit der Stadt Sigmaringen gelegenen ehema

Truvpen neu hergerichtet hat, sind gestern von einer Abtheilung Infanterie bezogen worden. Das in Hohenzollern und im Seckreis stehende 26ste Königlich preußische Infanterie - Regiment ist durch Einverleibung des anhaltischen Kontingents in die um ein viertes Bataillon vermehrt worden. Eine Vereinigung des Bataillons Anhalt mit dem genannten Regiment wird indeß, der beträchtlichen Entfernung der Standorte wegen, vorläufig unter bleiben. Y

Frankfurt. Frankfurt a. M., 20. Jan. (Fr. O. P A. Zt g.) Im Juni des vorigen Jahres wurde zur Aufnahme frankfer und verwundeter Soldaten hier ein Lazareth errichtet, das sich in Folge der Ereignisse jener Zeit schnell füllte, Jm ersten Augenblick fehlte es an Allem, vorzüglich aber an der Anordnung, durch welche {wer Erkrankten die erforderliche theilnehmende er- höhte Pflege, deren sie bedurften, zu Theil ward. Mehrere sehr ehrenwerthe Frauen der freien Stadt Frankfurt, deren wohlthätiger Sinn nach verschiedenen Richtungen hin längst allgemeine Aner- fennung findet, widmeten den kranken und verwundeten Krie= gern mit unermüdeter Selbstverleugnung die edelste Sorgfalt, deren Nachwirkung sich bis zum lezten Augenblick des Beste-

ligen Klosters Gorheim, welche man zur Aufnahme der preußischen | | | |

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hens jenes Lazareths überall zeigte. Jhre Majestät die Königin

I) Ny G t ov , e Sud oon R E gesest, hatte den hiesigen ten Damen, und ddie Udme Me Ves EEPy beauftragt, den gedach- S N tur id G p den Frauen Lutteroth, Gontard, selben besonders gerichteten Gade eins I eN, an F Ds Denkmünze (mit dem Portrait der Köniai c LEUE MILthBele ZOTM : j P Komgin) jeder der genannten Da=- men zu Ubergeben.

Ein starker Sthneefall hat von gestern Nacht den ganzen Tag bis zum Spätabend angedauert. Jn der Höheren Umgegend soll noch viel mehr Schnee gefallen sein, als in der Stadt, wo er dur(- \chnittlich neun Zoll tief ist. Viele Wege sind unbefahrbar gewor- den. Jm Gebirge des Spessart, des Vogelsberg und ves Taunus liegen gewaltige Schneemassen, wie man solche seit Menschengeden- ken nicht geschen hat. :

19, Jan. (D. Ztg) Seit kurzem konnten auf der so weit vollendeten Strecke der Main=Weser-Eisenbahn zwishen Frankfurt und Friedberg unter=- nommen werden, die ein günstiges Resultat lieferten. Gleichwohl bedarf diese Bahnstrecke immer noch an mancher Stelle der Aus- besserung, die ungesäumt vorgenommen wird, soweit es die Ungunst der Jahreszeit gestattet. -Es ist deshalb nicht wahrscheinlih, daß der Dienst zwischen hier und Friedberg in Kürze wird beginnen fönnen, so wünschenswerth dies auch für den lebhaften Verkehr mit der Wetterau wäre. Der ‘diesjährige Winter ist ciner der hârte- sten, was die andauernde Kälte anlangt, und seit Menschengedenken erinnert man sich in Süddeutschland keines stärkeren Schneefalles, als jeßt, Der Eintritt eines plözlichen und starken Thauwetters würde daher bei dem massenhaften Schnee, der nah der Mitthei- lung von Reisenden auch im Fichtelgebirge und im Spessart ange=- troffen wird, den Uferbewohnern des Main, und somit auch einem Theil unserer Stadt, die größte Bedrängniß durch Wassersnoth bringen.

Frankfurt, allerdings Probefahrten

Frankfurt a. M., 20. Jan. (Fr. J.) General-Lieutenant von Peucker, Chef des Generalstabes des Königlich preußischen Armee - Corps in Baden, welcher Herrn von Radowiß einstweilen

in der Bundes = Central - Kommission erseßen soll, ist gestern Abend 8 Uhr auf der Main-Neckar-Eisenbahn in Begleitung eines Adju- tanten, vou Karlsruhe kommend, hier eingetroffen und im Gasthofe zum „Römischen Kaiser“ abgestiegen. In der Mitte Des nchst- fommenden Monats wird das hier garnisonirende Kaiserlich öster= reichisde Landwehr-Bataillon Palombini nah Böhmen zurückkehren und dur ein von dort hierher beordertes Jáger - Bataillon erseßht werden.

Frankfurt a. M., 22. Zan. (Tél. Dep.) Darmstadt die Kammern aufgelöst worden. Heute

sezgebende Körper unserer freien Stadt eröffnet,

Gestern sind in wurde der ge-

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Ausland.

Frankreich. Paris, 20. Jan. Der Moniteur meldet mehrere Versetzungen und Ernennungen von Unter-Präfekten.

Die Kommission für die verschiedenen Vorschläge gegen das Duellwesen hat ihren Bericht überreicht, worin sie sih gegen die Erwägung derselben ausspricht. : L : E

Ein sogenanntes Central - Comité der vereinigten Arbeiter läßt in verschiedenen Städten eine angeblich der National Versammlung überreichte gedruckte Petition verbreiten, worin es heißt: „Die Petitionaire erklären im Angesicht der Regierung und des Landes, daß sie, wenn die Repräsentanten nicht unverzüglich ihren Reclama- tionen Recht widerfahren lassen, vom 4. April ab die Steuern ver- weigern und alle Bürger als Verräther an der Gesellschast betrah= ten werden, welche Mobilien oder Immobilien ankaufen, die im Jahre 1850 wegen rüdständiger Steuern oder wegen Nichtzahlung geborgten Geldes versteigert werden.“ i Bei der Reprásentanten - Wahl des Gard =- Departements hat der sozialistische Kandidat 29,697 Stimmen erhalten, während der Kandidat der Rechten 20,933 und der legitimistische Kandidat (der Redacteur der Gazette de France) 10,308 Stimmen erhielt. Hätten also die Stimmen der konservativen Partei sich nicht zer- splittert, so würde sie die Oberhand gehabt haken. /

Die Gazette de Tribunaux berichtet die Verhaftung eines der Juni - Jnsurgenten, welcher in ein Komplott zur Ermordung Louis Bonaparte’s verwickelt gewesen fei.

Großbritanien und Jrland. London, 19, Jan. Die neueste Post aus Ostindien hat Nachrichten von dort bis zum 17, Dezember überbraht. An der nordwestlihen Gränze des briti- {chen Gebietes hatte der Radschah von Sikkim, ein kleiner Gebirgs=- Häuptling, welcher den größten Theil seines Gebiets von der eng- lischen Regierung zur Zeit der Verwaltung Lord Moira?'s erhielt, zwei auf einer wissenschaftlichen Tour nach dem Himalaya begriffene Engländer, Dr. Campbell und Dr. Hocker, gefangen nehmen lassen. Man vermochte den Grund dieses Verfahrens nicht mit Bestimmtheit anzugeben. Die Gefangenen befanden fich schon seit vierzehn Tagen in Haft; Truppen rückten gegen Darjiling vor, um den Radschah einzuschüchtern. Doch ließ sich an eine eigentliche Expedition gegen Siffkim wegen des starken Schnees nicht denken. Man glaubt, daß rie Ex-Ranih von Lahore die eigentliche Anstifterin dieser Ge- waltthat gewesen sei. Da ein Feldzug in jenen Berggegenden mit den größten Schwierigkeiten verbunden und von einer Eroberung des Gebietes des Radschah von Sikkim wenig Vortheil abzusehen ist, so hoffte man, die ganze Sache ohne Blutvergießen bei- gelegt zu schen. Für die persönliche Sicherheit der Gefangenen chien man keine Besorgniß zu haben. Jm Pendschab herrschte im Allgemeinen die größte Ruhe. i

Eine Ausnahme davon bildete nur der Stamm der Jusufzaies, welche die wilden Distrikte auf einem der Wege nah Kabul bewohnen. Diese hatten sich ge- weigert, die ihnen auferlegten Steuern zu bezahlen und hatten ver- chiedene Gewaltthaten begangen. Truppen sollten binnen kurzem gegen sie abgeschickt werden. Das Gerücht, daß Sir Charles Na- pier im Frühjahr nach Europa zurückzukehren beabsichtige, scheint völlig ungegründet zu sein. Die englischen Schiffe „Columbine““, „Fury““ und „Phlegethon‘“ haben unter Befehl des Capitains Hay eine erfolgreiche Expedition gegen die chinesische Piraten - Flotte an der Mündung des Flusses Tonquin gemacht. Es gelang den Eng- ländern, 58 Schiffe der Piraten mit 1200 Kanonen und 3000 Mann gänzlich zu zerstören, Der Seeräuber-Häuptling Shap-ug- Azai entkam mit 6 Schiffen und etwa 400 Mann.

Die veranstaltete Subscription zur Förderung der Jndustrie- Auëstellung aller Nationen, welche im Jahre 1851 in London f{tatt- finden soll, ist von der Königin mit einem Beitrag von 1009 Pfd., und vom Prinzen Albrecht mit 500 Pfd. eré}ffnet worden.

In der London Tavern hat gestern die durch Cobden ange- regte Versammlung zur Besprechung der russischen Anleihe statt- gesunden. Von den Anwesenden wurde einstimmig ein Beschluß des Inhalts gefaßt , daß, da die Regierung von Rußland in England eine Kriegs-Anleihe von 5,500,000 Pfd, St. erheben wolle, angeb=

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