1850 / 25 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

llichtamtlicher Theil.

Deutschland.

Preußen. Berlin, 25. Jan. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Geschäftsträger am Großherzoglich hessishen Hofe, Geheimen Legations-Rath Balan, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur- Kreuzes erster Klasse vom Orden Philipp des Großmuthtgen z dem Premier - Licutenant von Otterstedt von der Kavallerie dcs Iten ataillons (Anklam) 2ten Landwehr-Regiments die CrlaubniþÞ zur Anlegung dcs ihm verlichenén Ehrenkreuzes zweiter Klasse, j0 wie dem Oberst-Lieutenant Herin g, den Majors von Plonski und

Put M 4 Freiherrn von Sedckendv rff, und dem Seconde xicutenanl vou - 2 Ï C j L I O zt G ilsfa 1. des 26sten Jnfanterie-Regiments, desgleichen dem HauPi=- mann Lengsfeld der Sten Artillerie-Brigade, die Erlaubniß zur

Anlegung des denselben verliehenen Ehrenkreuzes dritter Klasse vom

fürstlich hvhenzollernschen? Hausorden zu ertheilen. | S | * D S4 d "vf » ItodererB Berlin, 23. Jan. Die vor kurzem erfolgte Feb erereI | Du

von Münster ohne vorangegangen nebmigung scitens der betreffenden Staats-Bcehörde errichteten und deshalb von der Regierung einstweilen geschlossenen Unterrichts und Erzichungs-Anstalt zu Gäsdonk bei Kleve wird von mehreren )eitungen als ein Sieg des Bischofs, als cine Nachgiebigkeit der Regierung dargestellt, Dics is, wie aus zuverlässiger Quelle ver sichert werden kann, durchaus unrichtig. Die Schließung der An- talt is erst zurückgenommen, nahdem der Bischof vou seiner Wei gerung, die Staatsgenehmigung einzuholen, abgestanden und dem Ober-Präsidenten der Rhein-Provinz den Wunsch ausgedrückt hat,

t Regierung möge erklären, daß sie gegen die Errichtung der Anftalt uichis zu erinnern habe. -Hierdurch war das anfáng- (iche formelle Hinderniß beseiligt, und da materielle Bedenken gegen die Errichtung der Anstalt nicht obwalteten, so konnte dem Wunsche Bischofs nunmchr gewillfahrt werden.

nung der vou dcm Bischof

a

die Staats

Deo RL Q,

Köln, 23, Jan. (K. Z.) Gestern konnten die Züge auf der Bonner und Rheinischen Bahn nicht durhkommen. Auf der Bonner Bahn mußte der Schnee durch Pioniere fortgeshaft erben.

Dous, 23. Jan, (K §5). Der Eisgang war gestern so máchtia, daß das Ucberseßen von Fuhrwerk {hon um 10 Uhr Mor- gens eingestellt werden mußte, Die Dampfschiffe konnten ihre Fahr- ten nur mit großer Anstrengung bis gegen 55 Uhr Abends sor! seven. Von dieser Zeit an wurde die Verbindung zwischen beiden Ufern nur durch Nachen unterhalten, Das Oberrhein - Eis steht | von St. Goar bis zur Clemens=Kapelle, eine Strecke von 6 Stun den Länge. Am Unterrheine soll sich das Eis gestern Nachmittags bei Lüsseldorf gestellt haben. Leider is der Eisgang heute fast noch chen so wie gestern, weshalb das Ueberseven des Fuhrwerks bis jet (8 Uhr Morgens) noch nicht wieder vorgenommen werden tonnte.

Sefsterreich. Wien, 21. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat auf Antrag des Ministers des Aeußern und des Hauses den Kaiserl. wirklichen Geheimen Rath und gewesenen Gesandten an dem Großherzoglich toskanischen und dem Herzoglich modenesischen Hofe, Freiherrn Philipp von Neumann, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königl, belgischen Hofe ernannt

Se. Kaijerl.

Hoheit Erzherzog Johann ist mit dem vorgestri gen Frühtrain nach Graz abgereist. Se. Kaiserl. Hoheit der re zierende Herzog von Modena wurde schon am 18ten auf dem Nord=- bahnhofe erwartet, ist aber erst vorgestern von Brünn hier eing troffen. : ¿

Auch die italienischen Zeitungen kommen nun seit einigen Ta gen verspätet anz; sle bringen von allen Seiten Berichte úber die ungewöhnlihe, auf der Halbinsel herrschende strenge Kälte, die

so empfindlicher ist, als die Wohnungen und Kleidung

l Dort um niht auf Norden gegen sle geschüßt is. Jn Turin wurden am 1öten dret | Soldaten völlig erstarrt und bewußtlos in tas Spital gebracht. |

An demsclben Tage zeigte das Thermometer daselbst 17 Grad | Reaumur. In Genua fehlte am 15ien wegen des starken Schnee=- | falls die südliche und nördliche, wie die französische Post, welche

hon am vergangenen Tage eintreffen follte. Der Lloyd sagt: „Wir erfahren so eben, daß Meyerbecr in | Folge einer dirckten von dem Kaiserlichen Ober-Kämmerer erhalte= |

M. hier eintreffen wird, um die leh=

nen Einladung am 29sten d. z j | ten Proben des „Propheten““ zu leiten, wonach die erste Vorstellung | der Oper bis zum 10. oder 12, Februar zu erwarten steht. | a 0 Q Q) Nod acftern wurde unjere Start | urch die Ankunft ces allverehrten Erzherzogs Johann beglückt. | Seine Kaiserliche Hoheit langten mit Gemahlin und Sohn des | Abends sechs Uhr hier anu, und obschon aller offizielle Empfang auf | ausdrücklichen Wunsch Sr. Kaiserlichen Hoheit unterblieben | r, so harrte doch, wie {on am vorigen Tage, eine zahlreiche ige aus allen Ständen der Bevölkerung des gelicbten Prinzen. Her:liher Jubel töute ihm zum lauten Gruße entgegen und gelci tete ihn bei seiner Fahrt durch die festlich erleuchteten Siraßen. Bayern. München, 19, Jan. Sißung der Kammer der Abgeordneten. Der Präsident ertheilt dem Referentin das Wort zu feinen Schlußäußerungen über den Gesehentwurf, das Versammlungs- und Vereinsrecht betreffend. Dieselben beschränken sich ledigli auf die Widerlegung einzelner Vorredncr, führen daun noch einmal die Ansichten, welche den Ausschuß bei scinem Gut- achten bestimmten, vorüber, von denen jedoch der Referent bemerkt, Tay je nicht die seinen seien, und {ließen mit Empfehlungen der | vie mlaliungen unter einigen persönlichen Berwahrungen gegen | Dec Min glerungen des Abgeordneten Dr, Schmidt, | êerprä\ident: „Man hat dem vorliegenden | 1

Geseb-Entwurfe vorg ewmn j 2 i (ei eli Are Vorgeworfen, ex enthalte innere Widersprüche und

¡ei ein Hohn auf hs 1 i l |

1 u 44 G: Bertinsrecht man möge deshalb die Artikel |

diese unlêsharen lunere A die übrigen Serwerfen. Jch kann n Sidersprüche nicht finden, sondern nur

mehrfach zu Grund 3 (

Ana ven e doppelte de Glemente erbliden. Die Regierung _— » ) i i ks |

dem Staate nüyen, - Dies i der Kall nous! Die Vereine können

Y / ist A: i 2 Ee Männer bei wichtigen , das R A M besonnene, patriotische vin f Sti A - es Landes betreffenden Fr

i - 1 Fra=-

yre Slimme in Vöoxsotzss sung dieser Fragen wohlibig beze maden A lseater auch die sfentlide Meinuna Aen. Bie Vereine ifestire uch die öffentliche Meinung, was dem R A U MAMIENiren fann, und wecken den Gemeinsinn. Mag e nur ersprießlih sein E E a 0 R theile in der gestrigen Diskussion angeführt. ; S Le Mee tin Citagte 4 a ee Be Se DIE No vi deten Staaten im Staaie, und das \ei wlnsGenawee ereine bil fann ich mich nit einverstanden erklären. & N: Dire

L T Sûz i Schon in { i Beziebung finde ich an diesem Ausdru ae a E 4 5 7

will ich von Wortklauberei absehen und den Sinn der fragliche1 1

| [0st, England kann uns

ine solche berechnet sind, und man daher weniger als im |

« d 146 Aeußerung, welche Vereine mit Corporationen verweselt, im Auge behalten. Die Vereine können aber mit Corporationen nicht in eine Reihe gestellt werden, sie können nie deren Functionen übernehmen. Die Vereine haben auch ihre Nachtheile. So gut die geistigen Elemente im Volke durch sie geweckt, cben |o guk fönnen sie dur dieselben vergiftet werden, und dies wird Der Hall (em. wenn Máännéx mit eutsittlidsenden Grundsäßen an der Spihe stehen „O die Leitung haben. Die öffentliche Meinung kann au durch Ber- eine gefälscht werden, und dies wird am häufigsten der Fall z sein, wo das Vereinswesen noch jung is und nicht Zeder den Muth hat, einer sich augenblicklich gebildet habenden Majorität gegenüber zutreten und seine gegentheilige Ueberzeugung auszusprechen. Das Vereinswesen kann aber auch den ganzen Berfassungsorganismus, nicht blos der Regierung, sondern des Volkes selbst, lähmen und vernichten. Dies wird vorzüglich dur Affiliationen der Fall sein, wo eine Nebenmacht, eine Gegenregierung der eigentlihen Staats- regierung sich beigesellt und mit ihr rivalisirt, Beide werden sch auf Lelen und Tod bekämpfen, und cs entsteht eine Revolution. Gn Mea t Or Dentbar, denn es giebt bei organisirten Klubs keine geregelte Entwick ung mehr. Die verfassungsmäßige Regierung muß dann meistens der fafkti- hen weihen. Solche organisirte Klubs können dem Volke auch das auagedehnteste Wahlrecht und gerade dieses rein aus der Hand nehmen, und die leitenden Vorstände der Vereine machen die Wahlen. Der Minister führt cin Beispiel aus einem deutschen Lande, das mit direkten Wahlen wählte, an, wo 24 Männer die ganze Wahl machten. Dies is die Kehrseite des Vereins- wesens. Wir habén demnach nicht mit der einen Hand genom men, was wir mit der anderen gegeben haben, wie uns dies g stern vorgeworfen wurde. Wir haben uns bei Lösung dieser Auf gabe ein doppeltes Ziel geseßt: einmal dem bayerischen Volke die Wohlthaten des Vereinsrechts zu gewähren und andererseits das Ansehen und die Kraft der Regierung dem Mißbrauche gegenüber u schüßen. Es fragt sich nun: haben wir in beidén Richtungen unsere Aufgabe gel}? In ersterer Bezichung laut Art. 1 und 41 haben wir dies gewiß gethan, Das bayerische Volk hat bis jeßt fein Vereinsrecht, und die Regierung kann morgen alle Vereine im ganzen Lande auflösen, ohne sich eines Verfassungsbruches s{chuldig zu machen. Sie wurden im vorigen Jahre als faktisch anerkannt aber nicht garantirt, und blos die Nothwendigkeit der Erlassung drin genderer Gesebe hielt die Regierung damals ab, joforl ein Vereinsgeseß zu geben. Bis- jeßt bestehen für die Vereine blos die Verordnungen vom Jahre 1832 und die si daran knüpfenden, und ich sage es Jhncn offen, meine Herren, ih will morgen die Vereine auflösen und verlebe dadurch kein bestehendes Gese. Daß im vorigen Jahre aber kein Vereinsgeseß gegeben wurde, daraus wird Niemand folgern, daß dié Regierung dem Lande kein Gese über das Vereinsrecht geben wolle oder konnte. Das Prinzip der Selbsterhaltung macht dies der R gierung zur Pflicht, und da ih gewohnt bin, offen meine Ansich! auzzusprecben, so erkläre ih, daß ich, so lange i zur Pflicht berufen bin, den Staat aufrecht zu erhalten, auch alle Mittel anwenden Verde, dies U U, 0 1 i loyal und ehrenhaft e1

l cheinen. Was nun den zweiten Theil betrifft, ob die Regierung auch die gehörigen Maßregeln gegen den Mißbrauch getroffen habe,

so fragt es \sich, ob die Regicrung das Rechte ergriffen oder zu ängstlich bei Ausarbeitung des Gesetzes verfahren ist. Die Verein bieten perpetuelle und momentane Gefahren. Zu den ersteren ge hóren die Affffiliationen, und diese wohl organisirten Gliederungen mußten, selbst wenn sie in der b:sten Absicht, die Regierung zu un terstüßen, gegründet sind, verboten werden, es darf tein anderer | staatlicher Organismus im Staate selbst bestehen ; denn die redlich | sten Vereinsaffiliationen führen endlih zum Verfassungsbruch von der einen over der anderen Seite, Wir haben deshalb ein allgemei nes Verbot aufgenommen, denn auch wir wollen nicht in die trau rige Lage verseßt werden, das bestehende Recht zu brechen. Frank reich kann uns zum Vorbild dienen; es hat im Jahre 1848 und 1549 | nah Unterdrückung der Revolution die organisirten Klubs aufg

d) hier nicht maßgebend sein, die Zustände der allgemcinen Enlwickelung dieses Landes sind von den unsertgen gänzlich vershicten. Wir haben in Deutschland kein Gewohnheü recht , wentastens nicht in einer praktischen Anwendung, wle in England der Fall ist; unser Recht ist ein streng aus Gesetzen ent wickeltes, und dieser Rechtsauffassung und Nechtsaunschauung muß auch die gebührende Nechnung getragen werden. Gegen die mo- mentanen Gefahren sind auch momentane Hülfsmittel nöthig, und dies sind vie Ueberwachungsmaßregelu, Die Regierung muß wissen, was in dcn Vereinen vorgeht, und streichen Sie den freien Zutritt ¿ffentlicher Beamten zu den Vereinsversammlungen, so erkläre id Zhuen ehrlich und ohne Hehl, daß ich geheime Agenten \schickcn werde, denn ich muß wissen, was in den Vereinen vorgeht. Man hat gcsagt, wir beshwören den alten Polizeistaat herauf. Zur Ab wehr verweise ih auf England, Hier is volles Vereinsrecht, allein Fricdensrichter und Konstabler haben das Recht, jede ungcs mäßig Versammlung aufzullsen und jeden Widerspcnstigen mit Hulse del Beistehenten zu verhaften. Und es bestehen wenige, blos gewohn heitsrechtliche Bestimmungen über ungesebliche und gausrührerische Vercine. Solche Fälle, wo die Auflösung einzutreten hat, sind in Folgendem aufgezeicnet: „Ungeseblich sind die Versammlungen, wenn der bffentliche Frieden gestört, die öffentliche Sicherheit ge fährdet, oder Furcht und Schrecken durch sie bei anderen Untertha nen Sr. Majestät des Königs erregt wird. Aufrührcrisch sind sie, wenn Haß und Verachtung gegen den Souverain, die Regierung und die Giseße darin

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gepredigt wird,“ Dies sind die Anhaltspunkte für die englishen Polizeibeamten, ein eigentliches Vercinsgiseß hat man in England nicht. Jch frage Sie: enthält unser Gesehentwurf mehr polizeilich bevormu--deude Beschränkungen, als die englischen Vorschriften solche mit sich führen? Gewiß nicht. Es mögen auch Mißgriffe von untergeordneten Individuen vorkommen, allein dafür sind die oberen Behörden veranlwortlich, Und es if immer besser, einmal von einem zufälligen Mißgrisf betroffen zu werden, als be- ständig den Gefahren ciner schwankenden, vagen und unklaren Ge= seßfassung ausgeseßt zu sein. Die wahre Freiheit kann nur auf dem Boden der Kraft bestehen, denn ohne Kraft und Macht ist die Freiheit cin Unding. Das Geheimniß der englischen Freiheit besteht in der Kraft der englischen Regierung. Sie ist kräftig, und jeder Engländer will sie kräftig, und darum ist er frei. Die englische Regic- rung regiert nicht mit Gefühlen und sanften Mahnungen der Kon- stabler, sondern mit aller Energie des Geseßes, und mit Kanonen, wenn es sein muß. Vei Erlassung eines Vereinsgeseßes ist es ganz gliichgillig, auf welchen politischen Prinzipicn die Regierung scht, das Vereinsreht wird kräftig gehandhabt werden müssen, wenn es anders die Regierung ernstlich und redlich meint. Jede Gewalt, die besteht, und vor Allem jede ge- sebliche Gewalt, hat die Pflicht, für ihre Selbsterhaltung, für ihre Kraft zu sorgen, uud thut sie dies nicht, so versündigt sie sich ge- gen ihr eigenes Dasein. Nicht Furcht vor einer künftigen Bewe- gung, sondern das Pflichtgesiihl, uns gegen die künftige Bewegung zu» rüsten, hat den Gesehentwurf hervorgerufen. Wir werden den

Kampf mit ihr bestehen, aber an Ihnen, meine Herren dex Majorität, ist es, uns die Mittel hierzu nicht zu versagen; over wollen Sie, daß

sie uns vernihte? Es sind auch nit Reactionsgelüste, die uns bei Erlassung dieses Geseßentwurfes bestimmten. Seien wir doch einmal vorsichtig mit dem Ausdrucke Reaction, der überall uns entgegenhallt. Was is Reaction? Reaction i Goegenwirkung. Gragen wir: wogegen wird reagirt?. und die Art der Antwort be stimmt den Chauakter der Reaction, die oft heilsam ist, wie bei einem Sieber. Es muß demnach auch im Staate eine Reaction geben, tie alle Gutgesinnten herbeischneu, eine Reaction gegen das Böse und Schlechte. Oder halten Sie die Verurtheilung eines Verbre- chers nicht auch für Reaction? Gewiß übt die Gerichts pflege eine solche heilbringende Reaction. Möge man deshalb nicht immer sa gen: Das ift eine reactionaire Maßhregel, fondern fragen: wogegen reagirt die Regierung? Und ich sage Ihnen, meine Herren, wir reagi ren hier gegen krebsartig um sich fressende Afffiliationen, um das Wohl des Staats zu crzielen, wir vernichien staatlid sich gebehrende Organismen im Staate selbst. Dies wird genügen, um nachzuweisen, daß die Regierung das Vereinsrecht uicht s{mälern, sondern gese lich und heilbringend regeln wollte. Ein weiterer Hauptpunkt, der aus der Debatte hervorging, war die Trennung der politischen un? nicht politischen Vereine. Dieselbe hat auch folgende Jnterpellation (des Abg. Westermaier) hervorgerufen: „Das Staats-Ministerium des Jnnern möge Aufs{luß darüber geben, in welcher Weise die Staats regierung die schon bestehenden und noch entsteheuden religiösen V

eine, als Pius -, Vizentius -, Bonifazius-Verein zu behandeln g(

denke, da im Geseß hierüber feine Bestimmungen enthalken seten. Die Antwort hierauf ist einfach: Man mußte die Vercine in poll tische und nichtyolitishe trennen, troßdem die Unterscheidung eine \chwierige genannt werden kannz die einzig mögliche hat die Regi tung in dem treffenden Artikel niedergelegt. Haben wix nun «in mal den Unterschied gemacht, so ergiebt sich von selbst die Beantwor

vorliegendea Juterpellation. An und für sich is ein reli aiófer Berein kein politisher, aber er Tann es sofort werden, wenn er die Verhältnisse des Staats zur Kirche, die G seßgebung des | altnie U. t.

lichen Berha

in den Kreis seiner Besprechung zieht. Was das Kirche zum Staate selbst betri, so sind diese beiden Faktoren an und für sich von cinander ganz unabhängige Gebiete, Allein T ist nur eine idcale Ansicht, die Praxis hat sie innig in ihren geg

igen Beziehungen verknüpft, und immer und überall wird innige Verbindung zwischen Kirche und Staat bestehen. Ein r aiófer Verein wird nun, fo lange er blos rein religiose Zutere}sen verfolgt, dem Gesetze nicht unterworfen sein, es wird dics aber u! ter den angedcuteten Verhältnissen der Fall sein.

e L H mit Beri tigung der ktr U U L Mid SILLUHULAS L ae Ld Lis U )

felzliche Normen fann ih hierüber nicht geben. Der Uebergang wirt wo er eintritt, sofort erkannt werden. Î as find die Hauptgedan fen, die sich in der Diskussien geltend machten; die Regierung mußte ibnen gegenüber ihre Grundansicht darlegen. Sie hat dur Vorlage des Gesetzes ihre Pflicht gethan. Die Majorität des Hau ses wird nun durch ihr Votum darthun, ob sie mit den GrunDg( danken der Regierung einverstanden ist. Sollte sie jedoch, was 1d ber nicht fürchte, im Allgemeinen dem Gesetze nicht beistim von cinzelnen Abweichungen rede 1h natuürlih nici die Regicrung eines wcsentlichen Hülfsmittels im Geijle de Zeit gegen fünftige Bewegungen berauben und dieselbe thigen, vorkommendenfalls solche Mittel hervorhol« l die vergangene Zeit darbietet." ( Bewegung (26 wird nunn Ur speziellen Debatte übergegangen; zum Titel des Geseb( l ‘gt cine Modification des Abgeortnen des Di 5ckbmitt vor, statt „Versammlungen und Vereine Volksversammlungen und Ven eine“ zu seben, welche jcdoch feine Unterstüßung findet I wird beibehalten, desgleihen der Eingang UTE 4 {ll angehörigen haben das Recht, sich hne Waffen zu erfammeln ; einer besonderen Erla | ( nicht, _DU diesem ist keine Modificalion eingebracht ; er wird ohne Dislussion angenommen Art. 2, „Wer zu einer Versammlung, in welcher

¡Fentlihe Angelegenheiten erörtert werden sollen, öffentliche ode allgemeine Einladungen erläßt, und wer den Plaß zu deren Abhal tung einräumt, ist verpflichtet, mindestens 24 S{unden vor dem B ginn der Versammlung, unter Angabe des Ortes, dor Zeit und des Zweckes derselben Anzeige bci der Distriftspolizeibehörde zu machen,

welche darüber sofort cine Bescheinigung zu erthcilen hat. Alle Ein

1

(adungen oder Aufforderungen zu- solchen Bersammlungen, n ! sie in déffentlichen Anschlägen enthalten oder in offentlichen Blättern eingerüdt oder sons durch Schrift oder Druck verbreiti i

sen immer mit den Untcrschriften derjenigen, welche sle ergehen la

sen, versehen werden.“ zu Ddiesfcm Artikel hat der Aucschuß ein: Aenderung blos in der Art eingebracht, daß das Wörtchen „immer“ wegbleiben soll. Abgeordneter Schmitt bringt hier gleichfalls ein Modification, indem er einmal will, daß statt „Versammlung“ „„Volksversammlung“" gejebßt, ferner daß blos der Veranstalter einer Versammlung zur Anzeige verpflichtet, endlich, daß statt „Distrikts

polizeibchörte““ „Ortspolizeibehörde geseßt werde. Boye bringt gleich

lat

falls cine Modificalion ein, wonach er die Worte „wer den P zu deren Abhaliung einräumt“, sodann am Schluß das Wörtchen „immer“ gestrichen und statt „Distriktspolizei-Behörde“/ „Orlspolizei Behörde“' geseßt werden soll. Wallerstein unterstüßt die Modi fication Vove's unter Hervorhebung tes schrecklihen Justituts de1 Büreaukratie, das die Benußung des Vereinsrechts rein unmöglich machen werde, und dem gegenüber die Entwickelungsnothwendigkeit der freien Gemeinde, wozu die Elemente hinlänglich vorhanden scien. Kirhgeßner stellt gesondert den ersten Theil der Modification Boye?'s als Eventualantrag. von Hermann sragt, ob die bish( rigen Polizcivorschriften über Tanzmusiken, Fackclzüge 2c. durch dies Gesclz fallen? Förg unterstüßt die Modification Boye's, stellt jedoch die Untermodification, „daß die Ortspolizei - Behörde ohne S&äumniß der Distriktspolizei - Behörde Anzeige zu machen habe““. Dies soll am Schluß des Absabes 1 nah den Worten „Be- scheinigung zu ertheilen“ eingeschaltct werden, Ler chenfelT spricht sich gegen sämmtliche vorliegende Modificationen aus, da sie dem Prinzip des Gesetzes zuwiderlaufen. Prinz stimmt als Ausschußmitglied dem Vorredner bei. Kirchgeßner und Morgenstern widerlegen ihn, desgleichen NRubner, welchen praktische Beispiele anführt, wie hart die Strasbestimmungen bei Verstoßen gegen den Artikel 2 seien. Waller ein unl Leren - fle ld vertheidigen wiederholt ihre Ansichten. Der Reser ont stimmt Letzterem bei. Der Ministerpräsident hält die Boycsche Mo tifícation hon deshalb für unzulässig, weil unsere bisherigen Drks polizei-Bchörden nicht in der Art organisirt sind, um den ihnen Da- dur ertheilten Pflichten und resp. Befugnissen nachkommen U fönnen, Bei künftiger Feststellung der Gemeindeverfa)jung fann man ja leicht abhelfen, jeßt müssen wir aber bei der (Hejeßgevung die faktishen Verhältnisse im Auge behalten und die Geseße vanac einrihten, Bei der Abstimmung werden die Modisicattonn A Abgeordneten Schmitt, Boye und Kirchgeßner verworsen, Sen der Antrag Förg's angenommen, Dadurch fallen die du Fassungenz nur wird noch nachträglich die Streichung De s Wortes „immer“ beschlossen. Der Artikel 2 lautet nun: ie ciner Versammlung 2c. 2c, Anzeige bei der A al d A zu machen, welhe darüber sofort eine Bescheinigung 49 ertheilen Und ohne Säumniß der Distriktspolizeibehörde Anzeige zu machen

Zu Artikel 3: „Versammlungen, welche unter freiem Himmel abgehalten werden sollen, fkönuen bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch schriftlichen Erlaß der Polizeibehörde verboten werden“, hat der Ausschuß die Beifú qung des Wortes Distrilts= ‘“ vor Polizeibehörde ‘’ beantragt. Dieser Antrag wird beliebt und der Artikel nach der Ausschußfassung Die Sibung wird hierauf um 17 Uhr geschlossen

G 4s A 26, A.

München, 241. Jan. Die Kammer der Reichsräthe verhan ite abermals über das Jagdgesez. Die Kammer der Ab- geordneten. seßt die Verhandlung der Artikel des Gesetzes Über die

rsamwlungen und Vereine fort.

Yaden. Karlsruhe, 19. Jan. (Fr. I) Die Vêérhand ingen des Ehrengerichts über diejenigen badischen Offiziere, welche h durch Eideslcistuug für die provisorische Regierung strafbar ge ben, werden nächste Woche beeudet sein, indem nur noch ge ihrer Aburtheilung entgegensehen. Ueber die Urtheile im inmzelnen erfährt man wenig; doch sind dieselben durchaus nicht de, indem bereits viele Offiziere in Folge ebrengerichtlichen ucchs des Dienstes entlassen sind. A Der Prinz von Preußen war einige Tage krank, is nun abe1

Í d sf d A (} 4 t Va s er estellt; deshalb hat nich auch jcine Abreise LUAE DCTADCELT:

c acht H

f T L nach Franffurt

U der Berfan

dneten zur Kammer und Vertrauensmännern der vaterlän- : ;

S t o } T1 ¡ ulitzt I O 4 Os C, J. mlung Von

ereine hatten sch einige vierzig Theilnehmer eingefunden then 1m Lokal der Eintracht über die vorzunelmenden '( Kammer und nach. Erfurt. Soiron leitete die

ck

ungen. Fur die Wahlen in die Kammer war man über undsaß einig, Männer von unabhängigcr Stellung und uschlagen, welhe die Gesinnungeu ihres Bezirks

| l unversal|cht wiedergeben, und welche für den deutschen In Die cinzelnen Bezirke wurden durchgegangen

didat bezeichnet. Für die Wahlen nach Erfurt

nmen, nur qolhe zu unterstüßen, die für unge l

c A4 4 e « C 4 8 r” des Bundesstaats ohne weitere Verzögerung

Die Versammlung vereinigte si{ch über cine

( (amen, welche den Wählern als solche bezeichnet

en sollen, die man für geeignet halte, Baden im Volkshause ertreten; au werde die Kommer bei ibren Wahlen ius Stag efclben nicht unbeachtet lassen Unter diesen Namen be-

[ruheren Reichstags - Abgeordneteu Soiron, Dittel und Welcker (obgleich derselbe zum B n jeiner Frcunde angezeigt hatte, daß der leidende Zusta1 sundheit ihm verbiete, eine Wahl anzunehmen.) Es fo

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der früheren Minister, T

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Bekk, von Dusch und beide ann Abgeordnete zur zweiten Kammer, wie Blanken eamey, Baum, Weller u. a., auch Gervinus und Delberg und mehrere Undere. Es herrschte in die

lung ein guter Geist, der, wenn er im Volke vorwal re Zukunst erwarten laßt

20, Jan. (Sch. M.) Die Organisation der hiesigen an st nunmehr ausgesprochen. Zu ihrem Hauptmann immermann ernannt, unter ihm sind zwei Lieute Offiziere erhält für den beschwerlichen Dienst dung des nächst höheren Grades. Einstwei eutenant Hieronymus dieselbe unter seine Obhut ge nmen und fuUrs (Tk eingerichtet j 1 Schweizer und ein zu fünfjähriger Zucht strafe verurtheilter BadDenec1 haben wieder cinen verungludckten f u ch Durch) eine Schicßscharte der Bastion 30 gemacht, Zie en Geldern vor der Festung eingeholt, | wurden vom -tadtamt Karlörube wie Der mchrere (He rber \ !] ndel Und eingebracht, welche dort in den Gc n Kaum HYHatlen ;

Wei OWeranaene ett l \ L, Li

unter 1hnen befand sich der ebe

¿ agegen wurde der Rest der in

A Ï A Mf G c

en sitzenden Franzosen bis Blittersdorf an den Rhein in die Heimat entlaffen. :

¿fommissar VBesel

aan, 16, Jan, (2 M) De Ser Se (T oon Restsp1be der Jnjel Reichenau und hinüber ckteckborn so gesroren (was eine Seltenheit

-ckcchliiten den BVerfehr daselbst vei

Hohenasvera, 17. Jan. N, 2 Auch diese Woche ent y Untersuchungsgericht wirder eine große Thätig estern waren Professor Binder von Ulm und der Schultheiß

[

G q un Verhör. Ein solches Verhör dauert meistens iderthalb Stunden. Rösler von Oels erhält häufig Besuch von isnebmenden Freunden Die Zahl der Gefangenen hat sich in

lelzten Tagen weder vermehrt noch vermindert,

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 21, Jan, Darmít ) Crite Kammer: Nacl dem die letzten Protokolle i Protest der 6 Abgeordneten Strecker, Diesen und Eberstadt verlesen, dahin das Dreifönigs

eißheimer, Mathes

ent 1 die Genehmigung zum Anschluß an d rniß fortwährend als abgelehnt, und die Wahl zum Staaten u cine ungeetignete Voreiligkeit betrachten müßten. Als ul naabe ist zu erwähnen, Protestation der Abgeordneten Klip- n, Kt Fmmerling, Camesasca, Nessel, Kribler, Zöppriß, Keu raudt u. A., des Inhalts: Die zweite Kammer habe durch die ch{üs}se vom 17. und 18. Januar d. J. (die vier verhafteten Ab net(n Ter zweiten Kammer betreffend) ihre verfassungsmäßige efugnißi \erschritten. Die Art. 78; 797 80. und 82 zeigten, ß diese Beschlüsse eine Gewalts-Ueberschreitung und ein Eingriff die verfassungsmäßigen Rechte der ersten Kammer seien, welche

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flárung zu Protokoll gegeben werden möge. Stephani tritt diesem Antrage bei. Eberstadt stellt den Antrag, zur Tagesord nung überzugehen. Der Präsident leitet eine Debatte über diese ck ache ein, als Minister-Präsident Jaup eintritt und das Kammer- Auflésungs-Edikt verliest, Professor Schenck: Nach dieser Erkl&- ing schließe er die Sißung, Die wenigen Zuhörer entfernten fich ruhtg.

Zweite Kammer. Lehne erhält vom Präsidenten das Wort, : ehne refevirt hierauf als Präsident des Ausschusses für die deut- che Frage Über die Lage der bezügigen Arbeiten. Am Tage der Konstituirung des Ausschusses (15, Januar) habe man das Mini- sterium um eine Anzahl Urkunden ersucht, namentlich Protokolle des Verwaltungsraths und dergleichèn. Darauf sei anderen Tages eine Antwort eingelangt, womit einige Protokolle gesandt, eine Uebersicht zugesagt, im Uebrigen aber bemerkt worden, daß die Aftenstücke, worauf es hier ankommen könne, gleich in der ersten Mittheilung angeführt worden, Der Aus- \{uß, bemerkte Herx Lehne weiter, könne hinsichtlich dessen, was er für crforderlich halte, sich niht von der Ansicht des Mini steriums abhängig machen. Leßten Sonnabend nun hätte der Aus- \chuß eine Sißung gehalten, worin noch eine Reihe Urkunden zu

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| | in elne Viélusston über den Lehneschen Antrag eintreten wolle 2

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verlangen durch Abstimmung beschlossen worden sei, Redner will

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einige derselben anführen. Wernher ruft ihm zu, er solle es mit

allen thun. Lehne erwähnt nun unter Anderem einer Abschrift

der hessishen Beitritts-Urkunde, vie bezugige Vollmacht, die Beitritts

Erklärung zum Juterim (hinsichtlich diejer Erklärung sei dem Aus

{uß \chon in seiner Sißung vom Regierungs - Kommissär bemerkt | worden, daß dicses die Stände nichts angehe, sondern Regierungs | recht sei, was Lehne widerspricht), die Proteste von Sachsen uud Han | nover. Als Antwort auf dieses Verlangen weiterer Urkunden sei nun | gestern Abend gegen 8 Uhr ctn Schreiben des Herrn Minister | j | | l i

1 , , è ol p G T Eh Präsidenten bei ibm cingelangk. Lehne verliest diescs Schreiben

und liefert in schr gereiztem Tone eine Kritik desselben. Jn dem Schreiben is unter Anderem gesagt, daß die Regierung auch den ncuerdiugs gestellten Wünschen des Ausschusses nachzukommen ve1 s Da f

mm mcht gleich anfánga

| suchen würde, wenn nicht daraus, | li diese Nachforderungen gemacht habe,

diese Sache hinauszuschteben. Lehne rügt „unbegründDete

N

j seiner Ansicht nach | Fleiß des Referenten und qut U hren | des Ausschusses zu rechtsèrtigen. j dit,

daß, wean heute die Vvontanglen n | bis Freitag der Ausschußbericht in di Gan! i fónne Während Lehne! spricht, giebt ( R |

verlangt, als Lehne von einer „Unschicklichkeit! deg t

Ministers etwas äußert, das Wort; Glaubrech zeigt das l |

te des Legil (1î b1

kafto NRorlan aen 0 Bericbte ae Verlangen, ZWel 4X Vi

Bortrag zut Wort zu erhalten, indem er

{ | bringen; Präsident Hillebrand sucbt Lehne das | j «U ï l i | neue Eingabe ansehe. Leh | des Schreibens mit, wonach das l | in den Händen des Ausschusses befindliche

Lehne steiut den Untraga, die Kamm

dessell'en unverweitt erwartet,

f

| möge darüber beschließen, ob sfe mit den ih1 1 (ten | Akten sich begnügen wolle. Es giebt ueue Unterb1 N rlangt j wiederholt das Wort. Wernher unteistüßt dieses, weil Reh «

{ so gut im Auss\chusse sei, als Lehne, und also auch úbex die Sa

| spreden durfe. Ne evbalt f Wort, Er protestirt aeg

| Benchmen Lehne's; das Schreiben des Hrn. Ministerpräsidenten,

das Lehne der Kammer vorgelesen und mit Bezug auf einen Antrag gestcllt, von dem man habe a1 | om Ausschusse aus, fei noch gar nicht im Ausschusse gewesen, unt | Herr Lehne zu dessen Mittheilung au die Kammrr also gan: unb

| recitigt. Abgesehen von diesem wichtigen formellen Grunde \et aber | auch heute kcin Mitglied des Ministeriums da, und doch \clice si

nur im Beisein desselben diese Sache, bei der es fo schr interessirt

omen mussen er

sci, zur Sprache zu bringen. Die Verzögerung aber \ci, sein sicht nach, blos die Schuld des Ausschusses. Redner behält sid | Ausführung über die Sache selbs vor, wenn der Ministertisch bi | seßt sei. Glaubre ch dringt endlih durch mit \cinem Verlan | gen nah Erstattung der Berichtte. Er, Matthy und Wel statten dergleichen. Der Lehne*’\{e Antrag wird wieder auge nommen Müller Melchiors druUltt fein „, Befrént! en“ darüber aus, daß Reh nun zum drittenmale auf den 1nfäng lichen hinlänglich gerechtfertigten Verzug zurücckomnme : rsichert, Daß seither Alles zur B \{chleunigung \hehen fei; Lehne jet als Präsident und als Ubgeordneter berechtigt gewesen, ven | | Oergenstand, wie vorhin geschehen, zur ( u bringen. „T | | wichtigsten Aktenstüce““ fehlten nod, habe fein Vergnügen | j am Hinausschtieben dieser Sache. Er für si fet entschieden Del | das Land, die bffentliche Meinung müßten ebenfalls berücksichtigt werden. Auch ohne die von der Regierung verlangten Urkunden werde übrigens der Ausschuß berichten; nur sci das Verlangen, zu | Wahrung des Rechts des Ausschusses, zu stellen gewesen. Reh | führt Einiges gegen Müller-Melchiors an und bemerkt dann, daß Die Sache nun wohl erledigt et, O H in Untrag gestellt worden j jet, Lehne: Er habe seinen Antrag gestellt und glaube ret, gethan

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j 3 4

| zu haben. Was wohl Reh gesagt haben würde, wenn er audcr« | gehandelt! (Diehm und Andere lachen.) Reh stellt die lette f N | nahme Lehne's in Abrede. Von mehreren [

Seen wird. CMluUB |

verlangt. Ver Präsident läßt darüber abstimmen, ob die Kamme1 |

mi L E A R A Ein stimmig verneint die Kammer die Frage, selbst Lehne. Großherzoglid

E e Jaup E Großberzoglicher Ministerial - Rath | C C1 ITELEN C Ut verlteft das bereits mitgetveilte Edikt, | Die Auflösung betreffend, worauf fich beide Regierungs Kommissäre | wieder entseruen. Herr Hillebrand richtet hierauf noch mebrere | Worte an die Versammlung Er bedauerte, wenn wir rect ver=- | standen haben, diese plöbliche Auflösung; Jeder habe wobl d 16 Beo | ußtjein, nah Ueberzeugung und Pflicht hier gehandelt zu haben und wünscht dies auh ihren Nachfolgern, Als der Práfideut ge- | ndigt, ers von der größeren Gallerie, und zwar aus der Menge, welche nächst der Thür stand, ein lautes „Ss lebe die zweite Kammer hoh!“ Sowohl die Versammlung selbst, als die ubrer | auf den Gallerieen, gingen in aller Ruhe aus einander. | Darmstadt, 21. Jan. Die heutige Daxmst, Ztg. berich tet: „Wir haben die heute erfolgte Auflésung des zwölftin Lank tags des Großherzogthums Hessen zu melden. Die einseitige Er- |

klärung einer von den Großherzoglichen Gerichten innerhalb ihrer | Kompetenz ausgegangenen Verfügung für Verfassungsvcrlcebung, {o | wie die unverantwortlichbe Verschleppung de : durch die zweite Kammer, dürften als Beweggründe dicser Aufls jung betrachtet werden. Der Herr Minister - Präsident verkündete Dieselbe in beiden Kammern Turch Vorlesung nachstehenden allen

höchsten Edikts :. „Cudwig 2c. Wir haben auf den Orund der Art. 63, 64 unt 65 der Verfassungs - Urkunde des Großherzogthums verordnet unt rordnen wie folgt: Art. 1. Die dermalige Versammlung der | Stände des Großherzogthums ist aufgelöst und die Wirk'amkeit | jeder der beiden Kammern der Landstände hört mit der“Verkündi gung dieses Edikts in derselben auf. Art. 2. Alle Rechte der in Beziehung auf den zwölften Landtag ftattgefßundenen Wahlen sind erloschen. Art. 3, Es sollen so bald als thunlich neue Wahlen für beide Kammern der Landstände des Großherzogthums ange ordnet werden. Art. 4. Unfer Ministerium des Jnnern ist mit de1 Vollziehung dieses Edikts beauftragt. Urkundlich 2c. Darmstadt, 20, Januar 1850, Ludwig. Jaup.“

Nort M e T d E A DCUlicOen ¿Srage, betDeg

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Gießen, 19, Jan. (Fr... J) Gestern wurde hiex in einer General - Versammlung des Reichstags - Wahlvereins Professor Köllner mit großer Majorität als Kandidat für den Reichstag | aufgestellt. Von 160 Mitgliedern waren 109 erschienen. Von die- sen erhielt Professor Köllner 74 Stimmen, der Gegenkandidat Hofs= gerichts = Rath Völker nur 27 Stimmen. Die übrigen vertheilten | sich auf andere Namen.

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Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 22. Jan, Di Medlenb. Ztg. theilt das erwähnte (siehe Staats-Anzeiger Nr 24) auf Veranstaltung des \chwerinschen Ministeriums dem Ver | waltungsrathe in Berlin übergebene Promemoria, betreffend die | Kompromißverordnung vom 28. November 1817 und die aus\{ließ= | liche Kompetenz des Bundes-Schiedsgericht zu Erfurt in der meck- |

t |

lenburgschen Verfassungs ( Verfassungs-Angeloa- a E \\ungs-Angelegenheit, vollständig mit

14

Dasselbe „1, Wenngleich bisher iu Medlen

1

| die Nitterschaft und die Landschaft as zwei ständische Corparationen, | elne Landesvertret"ng, die zu ein:m Corvato, haben, so hat es doch nur j

l

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8Lvereinigte ° En E gegeben, &ereinigte Ritter- und Landschaft,

Kein gemeinswaftliher 2weck h j j ni C I atte die beider ;

T, E E ) á Le 1 Corvor -,

| lassen, und ursprünglich hatte jede Corporation nur ren Une eyen

| ¿Bahrung oder Beriretung der partikulgiren Corporatio eigenen Zwe, Bie

| jen. Im weiteren Verlaufe der Zeit fanden sich E S S erej-

Fi Ls : ; A o) / " Veo gemei e Bezie-

| yungeu, neben jenen partifulairen Corporationsrechten enifiank De M

| Nechte und Pflichten 1 ¿tw ¿theils so L e Ln Ate

| Mien und ztvar einestheils solche, welche unmittelb (

j beiden Corperationen betrafen, so wie ande Theils in K Ie dia

S Q enen Vetrafen, jo wie anderen Theils in Folge des Erla}

| allgemeiner raudesconstitutionen 2c, solche, welche auf alle Ländeaoinca Ey

| Bezug hatten. So bildete (id “i Wey» U] AVE «andeseinwohner

S ten, So bildete sich amllälig der Begriff der allgemeinen Landesange

e \ 46 S f. Z ; “Le DER Y D J ° T s

j Fgenyeilen und mit ihm zugleich im Gegensaze zu der Vertretung der ein

I 2elnen L deätlhpilop z hade: : A T 4 O E

| zel ifi Tande8thelle vder der privativen Juteressen der Nitteischaft oder der

| Lan haft, derjenige der Landesvertretung, zu welcher die Ritter- und Land- | [haft als eine Gesammtheit konkurrirten, indem in allen solchen gemeinsa- | men Angelegenheiten die Ritter- und Landschaft nicht als getrennte Cor-

| norati ck19 ndern ala of F narid l y (S Rz j

| posattonen, jondern als ein Corps, als das Corps der Landstände mit den

Landesherren Tompaziszirten,

M „1 G s é (eve )i aug nen Landes leae te s Í f N e f M, al emetnen candesangelegenheiten, welhe im Laufe E N Immer meÿrten , behielten auch noch besondere Angelegen- s 1 E 7 L / E En V er beiden ständishen Corporationen ihren Bestand, in Betreff

H Mt j ly o t oli » D 4 04 C - e Á e

eren dieselben unbehindert waren, so lange die Reichsgerichte bestanden,

ihre Rechte gegen die Landesherren selbstständig zu verfolgen, Da-

neben stand aber auch der einzelnen Corporation die Befugniß zu, aus

r non die Dertretung ihres Mitstandes zu verlangen und nöthigen-

r) Mage zu erzwingen, und es fonnten die Landesherren, wenn das

“o Cann o (s 6 G : , L , x

er Landstände wegen einer privativen Angelegenheit einer einzelnen stän | Zorporation Nemedur nachsuchte, nicht darauf sich berufen, daß das Corpe der NHitter- und Landschaft nicht legitimirt sei, weil es um eine

li angetlegenyelt des einen Standes sich nur handle.

i ir die Sache in allen gemeinsamen Angelegenheiten, rps der randsfande und nicht die einzelnen Cor- und der Landschaft, als solche, konkurrirt

él ¡an . Der einzelne Stand war nur zur Vertre-

in jenen privativen Angelegenheiten, nicht aber auch zur Landesger-

eiten del

tung berechtigt Die VLandesherren konnten den einzelnen Stand urüd und es hatte der leßtere, falls er der Angelegenheit toeitere ol 1 wollte, seinen Mitstand zur Betheiligung zu veranlassen. folgt das Vorgesagte, da das ganze Gebäude der altlandständi-

[hen Verfassung auf Verträgen beruhte, aus der Natur der Sache und all-

zemeinen Nechtsgrundsäßen, und es wird dies Ergebniß ausdrücklich bestä- rch den dahin lautenden §. 142 des Landesvergleichs :

Wie denn auch ein Stand, ohne Zuziehung und Einwillígung des an- eine Verbindung über gemeinsame Rechte zu treffen, uicht befugt

¡falles aber solche für null und nich!îg geachtet werden soll. G Mt 1 far ausgesprochen, daß dem einen Stande f:ine Disposition r gemeinsame Augelegenheiten zustehe, mithin daß der eine Stand für ) nicht aftiv ad causam legitimirt fei. 11, Die Worte des §. 1 derx Veroidnung vom 28. Nov, 18417 lautent - zwischen Uns und Unseren getreuen Landständen, sei es die ge-

Nitter- und Landlchaft, oder mit einer von beiden allein, entwe- ittelbar, over bei einer ihnen landesv?erfassungsmäßig zustehenden Vertretung über Landes-Verfassung, Landes-Grundgeseze, sonstige öffent- lie Verträge, die Auslegung und ÄUnwendung derselben, so wie über-

haupt bei Ausübung der landesherrlichen Gewalt, eine Verschicden- heit der ichten entstehen und ein streitiger Fall sih ergeben, so sol war, ngch wie vor, der Wog der Beseitigung durch unmittelbare gütliche Berhandlungen aufri und ernstlich versucht im Entstehungsfall aber und sobald Unsere Lant : darauf antragen werden, der Gegenstaud uf fompromissarischem 2 rechtlichen Entscheidung gebracht werden Vie oben unterstrichenen rte s: i es die gesammte Rit:er- und Landschaft, oder mit einer von beiden cin fehlten m herausgegebenen landesherrlichen Entwurf, und kann es feine! 1blid dic landesherrliche Absicht dahín ging, nur rps d nicht einer jeden der beiden ständischen Torp nen die ; eröffnen, Die Auffassung des Ge- enstandi aus einem sa tannischen (Besichtspunkte mußte die Landes- erren darauf hinführen, und is die Geschichte Mecklenburgs leider nur zu eich an Beispielen, daß die Streitigkeiten de

h t l r Landesherren mit den einzel- nen jtandischen Corporationen dem Lande große Nachtheile zu Wege gee bracht habeu. E Der fragl he Passus ist auf ständischen Antrag angenommen worden, (ahere Ycotive finden sich zur Begründung desselben nicht angeführt, uud wenn nux die ständischen Deputirten am 10. September 1817 ihr ÞP. M. übergeben und schon Tags darauf, ohue eite zuvorige Anfrage bei den Lan- P R d B P potige Berathung mit den Regierungsfollegíen , die gewterige Derbalnote der beiderseitigen Minister erfolgte, so darf vo 0 herein ntt angenommen werden, daß die Absicht abt Tiaante Di gts den einfachen unmotivirten Antrag der ständischen Deputirten ein wichti es Prinzip ganz fallen zu lassen. f idt d Be! einer „Znlerpretation wird daher derjenigen Auffassung, welche von jener urjprUnglichen unzweifelhaft vorliegenden landesherrlichen Absicht n wenigsten sich enlfezut, vorausgeseßt, daß die elbe nits Ungereimtes énta halt, der Borzug zu geben sein, und dies um so mehr, als die Landesherren aus reizen Stücken handelten und die Stände bei entgegenstehenderx Ansicht

diejelben nicht zwingen konnten, von ihrer

Nach der ursprünglichen Fassüng des Eniwurfes war auf die thümlichkeit des zwischen beiden ständischen Corvorationen bestehende yaltn zar keine Nückfsiht genommen worden, Es | z unbedingt in allen Fällen erforderlich gewesen, daß die“ der standischen Ansicht auf einer gemeinsamen Beschlußnahme

co1ps der Landstänte habe beruhen mussen,

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Ber-

worin für die

der beiden ständischen Corporationen in Bezug auf ibrc Intere sen allerdings eine Gefahr lag, indem einerseits die E; l Aber jolcyes privatives Jnteresse der gemeinsamen Beschlußnahme 11 1 worden ware, und auf der anderen Seíte der einzelne Stand d int tio In pArtes eine gemeinsame Beschlußnahme ganz verhindern konnte

(Schluß folgt.)

Frankfurt. Frankfurt a. M., 21, Jan. (F r. J): Dez

neu erwählte geseßgebende Körper versammelte sich beute zum stenmale. Der Alters - Prásident Senator Clarus eróffnete die S bung statt aller Vorrede mit Verlesung der Vorschriften üb«

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sidenten wurde erwählt: Herr Senator Dr. Kloß mit 36

neben ihm erhielt Herr Schöff Dr. Müller 33. (Es scheint, die r lative Mehrheit genüge.) Der Erwählte nimmt dankend an untd die tym obliegenden schweren Pflichten zu erfüllen, wenn

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s Büreau,s, die sofort begonnen wut de Zum

verspricht,

die Versammlung ihn dabei unterstübte. Zu Vice Präsidenten wer

den erwählt Herr Pr. Souchay mit 8 und Herr Dr. Binding mit

62 Stimmen, Sie nehmen an. Als Schriftführer werden ernannt:

Di, Renner mit 93, Dr. Schmidt=. S l

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/ »vlzmann mit 92, Dr, Scharf 1, nd Þe, Emden mit 80 Stimmen. Die Versammlung lei stel nun den Eid, das Wohl der Stadt stets unverrüdckt im Auge zu behalten. Für die Revision der früheren Geschäfts - Ordnung wird eine Kommission von fünf Mitgliedern niedergeseßt, dic einst- weilige Leitung der Verhandlungen 2c. dem Ermessen des Práäsiden- ten anheimgestellt. Die Sibung wird gesc{chlossen, ohne die näcste anzuberaumen

Busland.

«Franukreich. Paris, 22, Jan. Der Minister des Jnnern hat ei- nen neuen Geseß-Entwurf bezüglich der Mobilgarde überreicht, Er ver- spricht darin, die Verwendungs- und Anstellungs-Gesuche ehemaliger Gardislen möglichst zu berücksihtigen, und verlangt vorläufig eiten

Be tet, E Ÿ A h j A 3