den müsse, fo lange die Bedürfnisse dur die Steuerkraft des Landes / » (1 OTEUCTITUN C A F S j
ohn ubermaßilgen Bedruck der Pflichtigen aedeckt werden fönne 4
habe aber dennoch im vorliegenden Falle den Weg der Anleihe der Bewilligung eine außerordentlichen Steuer aus folgenden Grun den vorziehen zu müssen geglaubt, weil 1) eine ausreichende Summ in dem Domantial-Ablösungsfonds disponibel \( velche gegenwärtig doch nicht ohne Schwierigkeit zinsbar zu belegen seiz 2) Di bean tragte Vex auß ntl et nicht billig et d) C UNL LDEN (Ht l pmapylg treffen wür d 79 7 i E tia aënua U ebuna \ n l itia\te V eal n S } 1 m C TEU J ßere Abneig | ) jet l } fi l C1 i treit l | / i f N ( ( p ; {ly ( î jf ct 1 s una l } (1 : l v 1 l ¡tai / + | l j t 1 er Kammer! [h Q gt fl nden | um jet ul 1 der Komnmiiss l it ß h ein q ( un } l j Nt N 1 wel ( N ) 4 { 4 \ / 1] b'( Kommission und ju) lCTET H eaenmwartiage l | ] j abres 1846/47 no( (t Ub Und en, au [8wtrthchasl id) | (Gründen zu med |( Un l ndero au Den ustand der Landwirthe und Gewerbetreibenden höchst nachtheilig einwirken T Fr sprach f l chi ( wanige (21 U derx 9 iTeue l n ( l MKatu ch mehr al j eine Rent m Grund u1 Ld l U ü bes | trachten sei, und warnke, unter Hinweisung auf die unhe1llvollen Wirkungen der sogenannten additionellen Grundsteuer i! „Frankreich, an der Stetigfeit derselben zu ruftein Nittmeister von Munchhausen sprach sich in lebhaster, zu versdtcdenenmalen e Heiterkeit des : h wi ( ( cuercrhöhung in Fauen r höchsten Noth fin gerechtfertigt Me (2171 UN l OTt Da} die F 11 daß 1n Zu t ne Bermehrung n ou vormicde! ert fönnen, und lejer Aussicht mit den Hoffnungen, welch« CLE prechen ein u wartnDei Steucr- lus)pruch dDe1 nrede über die gün ( unden müssen x daher dey or allen Vingen Pflicht der Finanzverwal den Skaalshaushalt ins Gleichgewicht zu ( | len, und }o lange, als dies nicht geschehen sei, die stets steigenden Verwendungen der úbrigen Ministerien zu ‘wecken ihres Verwaltungsk 9 ganz einzustellen oder auf das engste Maß zu beschränken tamentlih zielt er jede auch nur yorubergehend« er Orundsteu er, welche ihn an die westfälischen Nen erinnerte ur Dn er sten Schritt zu1 , dem bald andere nachfolgen würden, aber Den (im Laufe der Diskussion ¡edo wegen Unterstußung von 1hm zurückgezogenen) Verbe) Antra, in dem dritten Satze des Antrages dem iter eventuell auf die außerordentliche Steuer zu r( furiren, zu streihen. von Bothmer hielt es |grundsäßlich fün richtig, ein Anleihe zu vermeiden, jo lange das Land es ohne un verhältnißmäßige Beschwerung leiden könne, da die Zukunft auch ihre Bedürfnisse habe, und glaubte gleichfalls, daß binnen kurzem doch eini cktcuererhoühung unabweisbar sein werde. r erfiärte icd jedoch für den Antrag de! Finanz-Kommission, da man kein Mittel efunden habe, Dic außerordentliche Steuer gegenwärtig gleich 1 1 Und ohne vorzugswetlsen Bedruck gewisser Klassen zu veran laget Ministerial-Vorsteher Braun erinnerte an die Unmöglichkeit außerordentliche Kriegs Ausgaben den Mittelr entitchen irt denshaus alt Uu Deden 2 { A D D Mufl ngung Dé R ckteuer aegenmwarltg, 11 Di enannten Hungerviertelal mit Es roßen Schwierigkeiten verbunden jein wurde; der ÄUntrag d( | , legterung, eid) ‘ovember gestellt sei, habe eine gün= | : stigere Zelt r Erhebung im Auge ehabt Die Regierung werd( daher jezt dem Antrage der Finanz-Kommission, falls sich Stände | s 1 1 itid l nicht en [£1 n, Herrmann dagegen trat | E 1 feiner Ansicht nach staatemännisch rihtigen Gründen De disseu- | p nden Mitagliel der Kommissson vollkommen bei, fand auch in | M S Ld er Ausschreibung einer außerordentlichen Stiuer keine Widerlegung E behauptet unstigen Finanzlage unseres Landes; solche sei | G ME me h1 rhanden, so lange die Steuerkraft des Lant leichen | Pte s, L F -DOALKE mit Den î E weiteren Entwickelung des | r A -taatslebens tet vachsenden Bedurfnissen des Staats. Er hol | V \ nn n einen Grund der GOecrechtigfeit zur Vertheidigung dei Me ßrí zel einer außer: rdentlichen Steuer hervor. Die zu deckenden M Kosten seien größtentheils veranlaßt durch die revolutionaire Bewe- v S Vi qung n 15848; bei dieser fet das gegenwärtige Geschlecht actis T x ssiv als mitschuldig betheiliat , und solle daher auch diese R tung auf id el men, Diese Maßregel werte auch ihre mora De Wirkung auf das Volk nicht verfehlen, und dessen Urthei
er Mi ) 4 N Ann 07 11 o f è j f 4 er die Revolution forrigiren, so daß die Verwechselung der oft I! fe, welche in derselben verfolgt werde, mit dem Mittel, welches 1 T ala Nov! on - r (CBofpo E Í iges fes ect, Verleßung der Gesebe und Ordnung Gottes e1 er ‘vie R muse, mehr und mehr aufhöre. Wyneken sah da [C Meoolu Or s ; (En y j Y j j averhaltenen States ein Symptom und eine Cruption einer reftive gegen die S u R L wollte, daß man die Kor A Le X cue c Gar t ( C; deren Erscheinungen n 2 0E Krankheit | {bst und nicht gegen E | gen wendete, ic Ursache g * Noungalution 60 sei aver niht im Vere irjahe der Revolution von E G. na m Wolfs 6 h f, F ¿ \hen Bolke, dessen Charakter namentli nicht im hannove1 in si schliche, sondern E wahrlich feine Revolutionsgclüste in Deutschland geherr\{Gt n RNegierungsweise, die bis dahin na A n e î / U E 1 De ) id i i i göttliche Ordnung als Get Ls welche nit minder die sich mit em Antraae der e NtYe - _zu suchen. Er cxrkl{rte h hätte jevoch gewünscht / vas Viet f Kommission einverstanden, E j ¿ r Roch ç Ì E! | | Ri / j feit der Rechnungen , \ondern att La A Hu Ae Rithtig- j gen geprüft hätte, va ein able, T î und der VBerwendun- i FL ib - A yf n Tite ; el d \ à N P j streitung der Kriegsbedürfnisse, Tas a erjelben nicht zui Be- j Befehl der Centralgewalt geschel Je der Märsche, diè auf | Befehl traigewait geschehen \cien sondern ‘ e é P so vielfah gemißbilligten Translocationen in Sia, “A ñ.-R. von Münchhausen erinnerte zu de ande gedient haben, m angeführten Beispiele
j der Kranfheit, daß eine Ursache derselben, vie Ansteng, sergeiseh s I
dag die hauptsächlihsten Kriecs fondern vielmehr durch die hne veranlaßt würden, der Finanz-Kommission dahin ge die vorhergegangenen
und bemerkte in Der fosten nicht durch Märsche, uppen bei der a
Permanenz- | j
T4 J Ho erhaltung Der
gei echtfertigt cten.
Vorjpiegelung geschaffen werde; nanzkommission , osten nur em geringer Uppendix det Z besonderen Steuer
e gegenuber
11 Vierteljahre nicht räthlich hielt. den Vorbehalt,
zuruczutfommoen,
Aussicht gestellte Antrage bestimmt ausgespro
T De erungso -
Komnmiiilon
die Annahme, Wi
gung gewinnt , daß uübcr beide 2
beschlossen und fine Als erster Gegenstand der rungsschreiben wegen der
dnung kommt darauf da ertagung der Bera Die l mitgetheilt.)
Schreibens
[andivirthschafilich (&rweiterung ohne Weiteres angenommen ) Lang Il. eingebrachten A
außerordent
trag der Finanz-Kommission weg ( ausführlich Rechtfertigung des Antrages Regierung Ermächtigung ordentlichen (Genehmigung außerordentlichen Steue ckteucrfräste Anleihe seine Zuflucht nicht nehmen wichtige Gründe vorg ordentlichen Steuer Umgang zu nehmen Betracht, daß die Ausgaben nicht allein gemacht worde1 allungsverbindlichkei
arten, daß cin Theil der frac
Zahlbarmachung
beantragten grundsätzlich Richtigste gewesen sein, vorhanden ,
ir jeßt von Erhebung einer außer- Zuerst nämlich komme in
Pünktlichste en Ausgaben d ien die Mittel zur Anleihe in dem anden, welcher in diesem Augenblick, da eine ausrei eren auf dem Markte nicht vorrathig, fmäßig verwandt werden können,
erwägen gewejen, daß bie Hebung den außerorden!
erfüllt habe, 6 zur &rstatiung gelangen Domanial-Ablösungsfonds vo1
auf andere Weise nich
baarem OVeldi
vorgeschlagen
Besteuerung
bedeutenden 4) erscheinen könne, denselben noch mehr Zahlungsverbind=- itte gewünscht, daß die Kommi} rhebung der beantragten auß:rordentlichen Steuer besür=-
Steucrfräften zu
wenngleich ni Kommission außerordentlichen nicht verkennen mögen, immer noch f ; o könne er doch nicht viel dagegen haben, wenn die Anlcihe sich entscheiden jollte ) ei rtigung der Verwendungen im zunächst zu erfahren, wie vicl von de Schleswig unt 1des verwendet sei.
der Finanz-Kommission von ihm gefundencn Genehmigung der A sich nicht einverstande1
summe zu dem Kriege in im Jnnern des
aaben in Bau ch und Bogen fláren und stellt aus diesem Grunde den BVor-Antrag : {lußnahme über den vorliegenden Antrag bis zur Budgets hinauszujebßen.“
ang ll. und Lehzen heben dic lichkeit einer ständishen Beschlußnahme über die vorliegente Frage
aufgebracht
- Verwaltung dem, heute nicht zur Berathung stehenden, Re enthalten seien Beschlusse habe *die Regierung hinsichtlich charte blanche gehabt und cs werde Zweck wirklich
Nachweisungen gabten Summen in gierungs - Schreiben vom ten d, früheren ständischen außcrordentlichen Kricgsfosten zu prüfen sein,
6 die Ausgaben welchem sie im voraus bewilligt worden, Augenblick handle es sich überall nicht um ein willigung, sondern lediglih um eine Finanz Operation. Abstimmung ward sodann der Vor -Antrag Weinhagen's, cher {ch von der Richligkeit der gegen thn aufgestellten Ansicht nicht zu überzeugen vermag, abgelehnt, der Antrag der Finanz Kommission genommen.
gegenwärtigen
' Hiernächst geht man über zur ersten Berathung des mittelst Regierungs-Schreibens vom 14ten d. M. vorgelegten Civil
Prozeß - Geseßentwurfes. von Düring giebt, unter Hinweisung
auf die bei der Bearbeitung des Entwurfes benußten Quellen, für welche feinen Beruf fühlen, mit dem Ent- ( gründung ex professo sich be- einen furzen Umriß von ver künftigen Gestaltung
diejenigen Mitglieder, wurse und dessen ausführlicher Be fannt zu machen,
des Prozeß-Verfahrens bei den Unte und Obergerichten und fnüpft daran die Hoffnung, daß durch die neuen Bestimmungen eine bedcutende Abkürzung des bisherigen Verfahrens werde zu et reichen sein. Als einzelne der Kommission besonders ins Auge zu fassende Punkte bezeichnet der Redner am Schlusse seines ausführlichen Vortrages: das nicht ausnahmslose Prinzip der Ocffentlichkeit, die sogenannte Eventual - Maxime, die abweichend vom französischen
Verfahren normirte Stellung des Staats-Anwaltes zum Civil-Pi zesse, das dem Belieben der Partien überlas\cne Vergaleichsver|) rén, die in dem Entwurf beibehaltene Beweistheorie und den im
y
Entwurfe ecinge|chlagenen ganz neuen Y
ättelwcg bem Bé l n
terlokute. Lang 1. dankt fur den gegebenen klaren Ueberblick u
Unt, dan man 0 DIOUL Cen Werathuna N10) gauet Bemerkungen zu einzelnen Paragraphcn moglichst enthalten unl solche lieber 1 Ul Benchtuna ird mittheilen md0og( De1 erathun qiebt ( anheim, mcht wi ( ( en P i T0 Abschni!te aufrufen lass Ni \ cl) ( l l man 1c) 1 nel c1tCc1 l verstanden, daß b ( y Gil 1ze1 ( ( l Ua ( [ ( 1 anagcme}}en l wil! LeCTt 2U em Ç g I ( int wt | H U Ua Dent 2 (l S1 111) : Iu 1 D ETDUN nzen ide Zen an A l j U Fntwurf im Ganzen angenommen 1 án DIE *JUN {tom Priüufuna vertreten 1 E (1 hlusse di l ra umene M {l zur Kommisston für Priifu | 164 [all ( Fllissen, Hirs, Böhmer, Bueren 1 taulen Baden. Kärlsöruht, 22. Jan. (V. 3) Vie jar ein er Zeit als bevorstehend angekundigte Anordnung Da} die wegen Theilnahme an dem Aufstand geflüchteten Staats-Angehorigen 1h pürgerrechts verlustig ertlärt werden Jjolltke1 it in VBollzu ( etreten. Das Bezirks-Amt Konstanz hat 17 Personen, welche sid er Untersuchung durch die Flucht entzogen haben, auf Grund di
9 b, d. des IV, Conjftitutions-Cdifts vom 1. Junt [808 wegen
beharrlider Landesfluchtigkeit D( cktaatsburgerrechts sur verlustig erklart. Es befinden sich darunter mehrere Burger von Konjtan und der chemalige Abgeordnete Rindeschwender von Rajtatkl Aemter Möskirch, Salem und Oberkirch haben gleiche SErkennk
crlasjen.
Botbelbera, 22, Zan, (V, 3.) UUY beuts Und bil (l im 4ten Bezirk constitutionell ausgefallen. Unter den Ge befindet sich Geheime Nath Yättermaie1 Jn Frevurg arb aestern der Major a. D. von Hennenhofer, ein unter der Ne rung des Großherzogs Ludwig sehr einflußreicher, zu diplomatisa und anderen Geschäften viel verwendeter 1n und au} Baden fannter Mann.
Seen. Rae 15 San D. P M D Unf Cisenbahndirection hat Alles veranstaltet, um mit dem 1. Y Eifenbahn zwischen Kassel und Märburg zu erofsnen 1 aucl) di risfenbahn zwis{hen Frankfurt und Fricdberg vollendet ist, o bleli nur noch die Vollendung der Strecke von Friedberg uber & und Gießen bis zur kurhessischen (Gränze in Wberhe)en uör! d dex Großherzoglich hessischen Regierung obliegt, um bi f, schen Kassel und Frankfurt zu erossnen
Ra, 25. Zan V Q S u Uns l) tigen Ständesibung wurde folgender Antrag ge]telk u egen 17 Stimmen in Erwägung gezogen unl cm Verfassung Ausschusse überwiesen n Erwägung, daß nach öffentlichen Bl‘
: Plitglled De1 gegenwärtig s t-Ber] mlung n m
Schmähunge!1 “gegen dies ngesullt« Soendid 1
l erbrettet hat, day Dit GVeicbe feine geeigneten N zur Ahndung cines solchen Bersahrens dardbiclen insbcsondere die landständische Geschäftsordnung, bei deren Crlaß ein Borgang De fraglichen Art undeukbar erscheinen mußte, da cktände-BVersamml1 selbst die Befuaniß nicht einräumt, gegen cine 1 le 1 ( BRollsvertretung gefährdende Handlungswe1|( Ore Dal entsprechender Meist vorzuschreiten, daß mith11 emachte Crfal rung für die Zukunft Veranlassung gieot, aus fin Rervollitáni gung der Geseßbgebung nach Maßgabe di n anderen constitu nellen Ländern bestehenden Gebrauchs Bedachk zu nehmen, unt (zien bei namentlich zu erwoâgen b und unter welchen Borausfe zun der Stände - Berjammlun( e Befugni zur Ausschlileyung von Mitalievrern beizulegen sei, tragen di Unterzcichncten daraus an : den Berfassung [usschuß mit einer gutachtlichen Acußcrung über zu bcaustirage1 und in welcher Weije el usaltz zu dé nd stänTii (Hoesch ordnu OD( une jonjtias e) (U in der oben hervorgebobenen Richtung angemessen erscheine. Kass t 22 E 1nua1 1550) N unt ckcchneider. OahnDoor! S) H (1 Nóding F, U O ler "L [11 Dei} Beuthen ia! Dartmann ) ) D mel
A 421 Sun n R) Wal Unvermui uri heutige Stände-Sizung zu einer sküurmi@en, f Parteistellung der Kammer wi1e?b(1 cinmal zum Vurchbruch Der Deputirte Förster hatte in einem dodssenllich lar an die Bürgermeister seines Wahlbezirfs ich | dre gegen die Majorität bedient. Au FIROT u heute von einer Anzahl der Mitglieder dc1 t t in U
1 die Oeschaste-Wrdnung noch0
trag gestellt, der dahin zielle, D ) Ly F y Í
weit vervollständigt würde, daß die Stande-Derjammiung !! 60
len, wle DEY E DETTI Förster, ermächtigt werde, cin Mitglied Den cktánde föórmlich ausschließen zu fönnen Gegen diese Antrag erhoben \s\ch alsbald die Herren Cóster, Hilde brand, Weinzierl, Gräfe, Rauch, Wolf, Dayrhosfe1 un
Theobald, wenngleich die Unzulässigkeit der vo!
ster gebrauchten Ausdrücke alljeitig nachgegeben u : ( georvnete Berlit nannte den Antrag etne foloffale QDummÿheit U! wurde darüber vom Präsidenten zur Ordnung gerufen 2 er An trag wurde {n Erwágung gozogen. Hierauf verlas der Landieg®
¿erun driegsministeriuums auf eine „n
fommissär eine Erwiederung des d terpellation des Abgeordneten Theo! ten Militair - Exzesse. Der Jn ) anderer Abgeordneten fahen in diejem Erlaj|e Beeinträchtigung der landständischen Rcdesreihe,
ald über die hanauer sogenann j tomlice Zak ervpellant und eine ziemlich? ZA einen Nerfuch zut
(
und das Resultat
der Diskussion, woran auch Eberhard yermittelnD theilnahm r daß ver Druck des Antwortschreibens des g 0 Aal C1 {lossen wurde, um hiernächst geeignete Anträge Een zu föôn- nen. Hierauf ging man zur Tagesoronmng uber. Mecklenburg-Schwerin- S ch w erin, s Dan, A ie Mecklenburgische Zeitung enthält folgenden cotenwech|e L () Note des Königl. preußischen Ministers der aus wärtigen Angelegenheiten, Herrn von Shleinih, bel
| dem Großherzoglichen Gesammt-Ministerium:
Folge des Beitritts fast aller übrigen deutschen Regie- esterreich am 3). Septem- wegen Einseßung eines von anerkannten Central - Organs n dieser Uebercinkunft zugewiesenen die Demgemäß zu bil- zu Frankfurt a. 3 / gegenwärtigen 2
zwischen Preußen und Uebereinkunft
legenÿetiten Kommi}|slon
Bundesbehorde | gen haben wird, gehört betreffende und für dieselben t eine an des Königs, setnes aller l gerichtete Vorstellung von Deputirte Nitter)chaft Í
BunDvcsbecschlusses A Mat L8LN,
= (2
nach “Znhalt
angefuhrten
ubernommenen
mecflenbur- överfassung be in jener Verordnung vorgezeich ckntschcidung gel Großherzoge Herbeiführung
Mecklenburg -
Sntscheidung die mecklenburgische
Kommission zu näheren Prüfung den Bundesbeschlusse vom einer Beschluß
PatentverorDnung 3 ebendaselbst näher bezeichnete Kom obschwebenden daraus gerichteten Untra Regierungen von Preußen und das Personal der genannten enig wie die mecklenburgische erachten können , Berhandlungen wcitere Schritte der Großherzoglich mecklen er vorliegenden Verfassungs-An= irgendwelche Verän
(Xnt\cheidung
Kommissarien
Unterzeichneten gekommen, mecflenburg =- \{chwerinscche 1) i meccklenburgischen sverfassungsmäßig vorstellenden unD v 5 Corporationen burg=|trelibichen
Fntschließung vorgreisen 1
b\chwebenden
t finden könnt begrundeten
vorliegenden Ang im Moment
jeder anderen M 1j meclenburzischen Vez Neklamanten Ver
nvrtohkont Hevorsteßent
meccklenburgischen Rit Bermitteluna *5nt\cheitung des nicht erfolgt ift Kommij}sion in gleicher österreichisch mecklenburgischen auf den Grun? Mai 1818 hinsichtlich der betreffenden Berordnur. a vom Verwendung bei der Großherzoglich mecklenburg auch nicht schon eingelegt haben wird, )» einzulegen geneigt is, glaubt der Un eichnete nach den ihm darüber bis jeßt zugekommenen Mitthei- j ) ei Er sieht ciner gefälligen Rü- in gegenwärtiges Schreiben vertrauensvoll entge benußt mit Vergnügen diese Veranlassung, dem Großher- ( Staats - Ministerium die Versicherung seiner »ollfommensten Hochachtung zu erneuern. Berlin, de! L Der Königlich preuß. Minister der auswärtigen
ischen Jnstanz zur hlägliher Bescheid
der Absicht
egterung, wenn
hochlöblihen
Angelegenheiten. S(hleinißg. An das Großherzoglih mecklenburg-
{werinsche hochlöblihe Staats-Mini-
: sterium zu Schwerin,“
153
D
riums, T,
„Die Note des Königl. preußischen hochlöblihen Mininisteriums vem 2, d, M. enthält, urter Hervorhebung der noch in dicscm Monate in Frankfurt zu instituirenden Bundes-Centralkommissiou die Hinwei sung, daß dic) Behörde glcich nach ihrer Znstitution sich mit einer das hiesige Großherzogthum betreffenden wichtigen Angel-genheit werd zu beschäf igen haben, cinem Bortrage nämlih von Deputirten de1
hiesigen Ritterscaft, wonach tieselben beanspruchen, daß die Bun des-Central-Kommission dirjenigen Bestimmungen der Patent Be1 ordnung vom 28, Novemhe1 1417, welche sich auf den 2 taa beziehen, Der Ubernommenen Garanlie gemaß, ausrechterhalte, da mit cin zwischen der hiesigen Regierung und dir Ritterschaft trei tiger Fall in ciner die Landeë Verfassung betreffenden Angelegen heit auf tem in jener Verordnung bezeihncten Weg l hen Entscheidung gelangen könne; weshalb bei der vorwaltenden Mi daß die provisorishe Bundes - Kommission beschließen eitung des Artikels 1I[, der mehrerwähnten P t 1Ô dan Iden, Day D n Artikel [l sub Z el náhe1 h) Kompromt} } \ dung des weben dei iri nnen N N em. Vatum d Daraus] teten N t I eDt die Regierungen v Uen Un 22/86} ( l D eret Kommissaricn das Personal der genannten Vundesbehörde bestehe, 0c) Di medlenburgische Ritterschaft es für gerechtfertigt erat
fönne, wenn vor der Eröffnung der Ddiessalligen Berhandlung in
¿Franksurt a M. der Jeg *talu quo Ur) welt Schritt hiesigen Regierung in dex vorliegenden Bersaljun( äÜngeliegenheit um Nachtheile der NReklamanten 1rgenl lche Veráänl n etr lciden sollte.
Renn nun diesseits beabsichtigt werde, Den „L l ( ui der Nitte1 und Landschaft zu Rostod noch 1m Laus C) ie nats, ungeachtet des von Seiten dei medcklenbura =- streli\c{chen R gierung erhobenen Einspruchs, aufzuheben, jo sei cs die Verp tung des Königl. hochlöblichen Ministeriums, nach Möglichkf für zu sorgen, daß das Feld der Wirksamkeit der 1 erwáäl Bundesbehörde in der vorliegenden Angelegenheit nicht |chon vo1 dem Beginne oder gerade 1m Momente ihres Beginnens solchergí
stalt beschvänkt werd
Das unterzeichnete Ministerium sieht sich bedauerlich ganz auße Stande, das gestellte Brgehren, von der beabsichtigten Uufhcbung des Engeren Ausschusses der Ritter- und Lank schaft zu : f dringend gebotenen, bloßen Berwaltungs-WMaßregel zur Zeit dahin abzustehen, daß von der provisorischen VBundes-Cenl mission auf das von der mecklenburgi\hen Ritterschaft bei ihr an zubringende Gesuch, wegen Vermittelung der Anordnung eint promissarischen Instanz zur Entscheidung Des vorUegenden
| zu erfüllen, zweifelt aber daran, daß durch Lie diesseitigen Paf regeln, insbesondere durch die in (Frage stehende, der mel ( hen Ritterschaft irgendwelhe Nachtheile zugefügt oder derjelben etwa zuständige Nechte verrückt und deren Geltendmachung erschwert werden
Das unterzeichnete Ministerium wird binnen kurzem sich be= ehren, Ew. Excellenz ausführliche Erörterungen über die Gullig feit der in hiesigem Lande zu Stande gekommenen Verfa)jung vor- zulegen, zur Zeit indessen wird es s{ch darauf beshränfken mussen,
1 ont
die Grundlage seiner Behandlung dieser Angelegenheit hier zu en
Schon bei eiùfacher Durchlesung des §. 1 der Verordnung vom 28. November 1817 fann es nicht entgehen, daß die betressenDe
erden faun, sobald nach
fommissarische Entscheidung nur begehrt w overgeblichen gütlichen Unterhandlungen U antragen werden,
Nach der alten Verfassung dieses Großherzogthums waren Nitter=
+
und Landschaft die Landstände, es muß daher jede Bercchtigung der Rit terschaft allein auf solche fompromissarishe Entscheidung mc hr als zwei felhaft sein. Dem mit dem Geiste der vormaligen altlandständi ¡chen Bi rsassung Vertrauten ist es aber cine völlig ausgemahte Sache, daß Die Berhandlungen Der Landstände mit Ten Negicerungen nur von Nitter- und Landschaft, also von den Landständen mit sclbigen gepflogen werden dursten, vermöge der die Landstände veibindenten Union, die
iesige Regierung daher bei vollem Bestande der alten Verfassung ' 1
niemals in die Lage gekommen wäre, ohne Antrag von Ritter und Landschaft mit der Ritterschaft allein oder der Lank schaft allcin, den Weg kompromissarischer Entscheidung betreten zu woUen.
Ras Tamals bei vollem Bestande von Ritter-= und Land|chasl nicht geschehen durfte, kann um so weniger nach Aufhebun / vou Rilter= und Y v D\cha t, welche von Sr Könial, Hoheit dem (Vroßzerzog( Unserem allcrgnädigsten Hervn, durch das Gese vom 10. Dft. c., auf (Hrund der völlig recbtsbeständigen jeßigen Verfassung virfugt worden, als zulässig, und irgend im Bereiche vorwalk(m er rechtliche1 Mo
í
4 lichkeit li gend, erachtet werden.
Aber auch nicht cinmal die Ritterschaft oder eine Deputation der Ritterschaft begehrt diese kom»romisjari\che Lntschetbung, 101 dern nur cine Deputation einer illegal versammelt gewchenen Fra( tion der chemaligen Nitterschaft. Diesen leßtercn Umstand weite auszufulßren, wurde bei dem stattgehabten Bezuge Uf: 4 der ) ia vom 28. Novimber 1817, durchaus als zu weit gehenT
werden mussen.
unterzeichnete Minisceriuum kann \1cch daher nur der Yo} claïen, daß die demnäct stige provi rische Bundes=Ccntral sen durchaus unfundirten Antrag einer sich so nennen alion der mecklenburgischen Ritierschast ohne Weiteres verwersen wird( Renn es diese Hoffnung auf das unerschüt terte Vertrauen zu der Gerechtigkeit derjenigen hohen Regie rangen, welche die Bevollmächtigten der provisorishen Bundes tral-Behörde ernennen, stußt; so beabsichtigt es durchaus nichk
Centra | den Rechtsweg irgend einem von ällen denjenigen zu entziehen, welche sich dur die nothwentige Ausübung der regimincllen Machi
in {ihren Rechten beeinträchtigt glauben möchten, So weit dazu die hiesige Verfassung die ersorderucen Wege nicht enthält,
wird es die Kompetenz des durch das Bündniß vom 26. Mai 1849 instituirten Bundesschiedsgerihts memals ablehnen, und zu diesem Behuf den §. 4 des Bündnisses und den dort allegirten 8. 124 ff. in Bezug zu nehmen sich veranlaßt finden. —
Je weniger es entgehen kann, daß, wenn die hiesige Versassung rechtóbeständig vereinbart worden, alle nach deren Publication ge \hehenen , ausführenden Schritte lediglich decn Charakter der nicht zu behindernden Verwaltungsmaßregeln , folgewcise uicht dieje der Anfechtung zu unterliegen haben, sondern die Rechtsbeständigkeit des Aktes der Publication der Angelpunkt ist, aus dem das Verfahren des diesseitigen Gouvernements zu beurtheilen; um so mehr muß dasselbe -besorgt sein, daß über diese Frage nicht zwei verschiedene Behörden kognosziren möchten, deren gedenkbarerweise verschiedenes Urtheil nicht die Sicherheit und Wohlfahrt des Staates zu beför- vern, vielmehr die heilloseste Verwirrung zu erzeugen vermöchte.
Aus diesem Grunde halten wir es für dringend erforderlich, darauf aufmerksam zu machen, daß die ganze Prozedur der Pa-
Antrag des Großherzoglihen Gesammtministe- |
streits ein abschlägliher Bescheid nicht ersolgt je, inm dieser Form |
lnsere Landstände darau]
tent-Berordnung vom 28, November 1817 die volle Anwendbarkeit der alilanvständischen Verfassung voraussezt und vie dort vo
zeichneten Wege nur veschritten werden Genie bag s i d e altlantständischen, nicht mehr existirenden Verfa}unc elbst db Daß dieje Möglichkeit der Ventilirung der Gauvitcais U A y verschiedenen Behörden, wie sie nothwendig déruioran werde muß, uns dringend vironlapt, hinzuweisen auf die Rechtshängigfeit ver Haup frage vor dem Bundes - Schietsgericht zu Erfurt * Berbel de suhrt durch die dort angebrachte Klage der Großherzoglich medcklen burg - strelipshen Regierung gegen die hiesige wegen verweigerter
) (c mez, lia Pi N oy M itt y d 1 Q 44 C c « Zujammenkerufung der Ritter - und Landschaft, also ver ehemali- gcn PLanditande.
L n rwäaguna day 1in der am R, Oktober c
Rathes der durch vas Bünd=- y / gten Regierungen der Vorsitzende gerade in Beziehung auf die Herstellung einer neuen provisorischen
Centralgewalt sich zu der ausdrudlichen und feierlihen Erklärung veranlaßt sah: s Daß Preußen sh in ter durch den vorliegenden Vertrag zu be=- stellenden Bundes - Kommission stets als der Repräsentant und
[ das leitende Ocgan des Bundnissc vom 26, Mai c. be- trachten und Taher alle Anordrungen seiner Kommission, sofern t ldministration des vorhandenen Bundes- Figenthums betreffen, stets zuvor zur Kenntniß und Beurtheilung des Berwaltungsraths bringen werde Ww 6 En xcellenz, wir zweifeln nicht, alles Erforderliche zukfehren bemüht sein, daß der angedeutete Kompetenz - Konflikt rmieden, folgeweise die Bevollmächtigten der Königl. preußischen er Bundes - Central - Kommission angewiesen werden, chen Angelegenheit nit vorzugehen, bevor nicht die i€ 1 \altungsrathe zur
Mf auto M L'1( aufende U
nid L 4
i
in Ver Frag
bestell ung die Sache selbst im Verw Berhandtlung gebracht und dieserhalb ausdruüdckliche Instruction er-=
es gerechtfertigt finden, daß dem Verwaltungs- drohenden Konflikte dur den diesseitigen Bevoll- iächtigten sofort Kenntniß gegeben werde.
urch das Vorgetragene werden Ew. Excellenz in den Stand ct sein, zu beurtheilen, wie lediglich die rechtlihe und politische
t, welche das Junehalten auf ter mit voller N tsüberzeugung betretenen Vahn der verfassungsmäßigen (Ent- ideluna der biesigen staatlihen Zustände verbietet, daher das von fw. Excellenz gestellte Begehren formell zu erfüllen uns behindertz elen ‘o aber auch zu beurtheilen, wie fern wir davon sind, die durch das Bündniß vom 26. Mai c. gegebene Rechtéordnung zu verleben, wie fern den gebührenden Rechtsshuß irgend Jemanden u verweigern, und wie wir bemüht sind, aus einander zu halten pie Anmaßung staatsrechtlicher Kompetenz der ehemaligen Ritter- und Landschaft von Sciten einzelner Mitglieder der Ritterschaft und dieje ehema bestandene, der unirten ritter und landschast- Corporation zuständige staatsrechtliche Kompetenz selbft.
Das unterzeichnete Ministerium , bereit, jede etwa weiter er- fordert Mittheilung möglichst s{leunig eintreten zu lassen, benußt iese Reranlasung, Ew. Excellenz die Versicherung der ausgezeih- vetsten Hochachtung zu erneuern.
ckchwerin, den 16. Dezember 1849.
R E ( d E Großherzoglich medcklenburgi\ches GVejammt-
Ÿ i
20 N Éi nmöauchleit es 1
T 1
An das Königlich preußische Hoch Á t
ç( 9 y lot {i der auswärtigen Angelegenhet | O ” + M + o roi Con Vini „\ZL T Lil (1 N (Vit Ui preup1ichen nue 1 A 7 x [T «of s der auswar Ut n eingegangen, von weicher
Zie eine Abschrift l
Das Großherzogliche nisterium hat diejelbe ofort
A 11} A 7 T F n «t 4 C
in der Weije beantwortet, wie dle gieihsaus anlegen Ubichrift besaat, und hierzu die Genehmtgung Sr. d Douheit des Großherzogs erlangl
“= 5 G L D, L d "E
Zie werden nunmehr hierdurch beaustragt, von beiden oten
è imt y A N ) { i a Vater Kv th dem Verwaltungsrathe. zu dem Zweite, wie Das Antwortschreibcn gegen Ende. besagt, Mittheilung zu machen,
Schwerin, den 16. Dezember 1849. Großherzoglich mecklenburg-s{chwerinsches Ministerium der auswärtigen Ängelegendheiten. An den Großherzogl. mecklenburgischen Gesandten beim Verwaltungsrath, Legationsrath Kammerherrn von Schad, zu Berlin.“
» (: J „ (F. 4 é p §917 + j c A % Mecklenburg-Streli&. Neustreliß, 22. Jan. (Neufstr Zta.) Se. Königl. Hoheit der Großderzog haben am 19ten d. M en in außerordentlicher Mission hierhe1 D
chen Kammerherrn und YHosjagermecister 2
feld und am 2lsten d. M. den beim hicsigen Hc Ff außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der fran 6sischen Republik, Herrn de Salignac-Fênélon, in feierliche: Audienz zu empfangen geruht,
Gestern wurde der Gcburtstag Jhrer Königl. Hoheit der (Hroßh rzogin Qt feiert, wozu h ein aroße Anzabl von n
ngefunden hatte Die beiden Gesandten befand nch el alls unter den Gästen.
Hübecck. Lübecd, 21 “Fa! J (Be AZtaq T Nahbl un seres Abgeordneten zum erfurter Volkshause 1st auf den 31ste1 M. anbe: aumt.
Am nächsten Montage (28sten) findet wieder eine Versammlung der Burgerschaft statt.
Nachdem eine Zrit lang in öffentlichen Blätk int
ein lebhaster Streit uber den zur Anlegung des hiesige fur dcn Schienenweg nah Büchen geeignetsten Ort stattgefunden cheint endlich der \chon früher in Ausficht gestellte Ausgang
am Wall beim Holstenthore definitiv bestimmt zu sein; m tens ist heute mit den Vorarbeiten zur Eisenbahn dadurch der Anfang gemacht morden, daß eine Anzahl der auf dem erwähnten Tk
indlihen Bäume niedergehauen wurde.
tei
r) des Walles be
——
Ausland. Frankreich. Paris, 23. Jan. Der Moniteur enthält eine Anzahl Ernennungen von Prokuratoren der Republik, Appella- tionsräthen und anderen Justiz-Beamten.
Herr Gomy de Roslan erster Gesandtschafts-Secretair, i} mit einer außerordentlichen Mission am La Plata beauftragt worden und wird nächstens dahin abgehen. E
Das Journal des Debats bespricht heute den nächstens in der National-Versammlung zur Erörterung kommenden Vorschlag der Regierung, wonach das von der ehemaligen Civilliste abhängige Gestüt von St. Cloud, das vorzüglich die Fortpflanzung und Ver- breitung von Pferden aus reinem arabischen Blut bezweckte, dur den Staat angekauft werden soll. Das Journal des Debats hebt besonders die Leistungen und Verdienste der bisherigen Grstüt-