1850 / 26 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sei es die gesammte Ritter- Und Landschaft, oder mit einer von beiden alleint, von den ständischen Deputirten in der nachfolgenden Fassung beantragt wor= den war: 2 sei es nun mit der Riiter- und Landschaft gemeinschaftlich, oder mit jedem Stande allein.

Die von den landesherrlichen Ministern vorgenommene Veränderung der Fassung und insonderheit die Weglassung der Bezeichnung „Stände“ im Singularis deuten darauf hin, daß jeder Anlaß zu einer Verwechselung der einzelnen ständishen Corporationen mit dem Corps Det Landstände hat entfernt werden sollen, womit gleichfalls übereinstimmt, daß die im §. 11 des Entwurfes enthaltenen Worte:

„von Seiten der Stände“ demnächst nach Ausweis des §. worden sind in

von Seiten Unserer Landstände. E L

Wenn demnächst freilih im Jahre 1832 dem Corps der Stadte bes mecklenburgishen und wendischen Kreises in einer prioalnoen Angelegenÿe1! derselben, betreffend die Gründung eines Kommissions - Und Spedttone- Etablissements auf dem Domanialguîte Hocst von Seiten eines hamburger Handlungshauscs, von dem Großherzoge von Mecklenburg - Schwerin die Kompromißinstanz bei dem Ober - Appellationsgerichte in Lübect erossner worden is, so kann daraus sur die Jnterpretation der Verordnung vom 98. November 1817 nichts entnommen werden. Denn es TOMME nur Mals auf an, wozu der Landesher1 in Gemäßheit der in ¿Frage stehenden Ber- ordnung verpflichtet ist, nicht aber auch darauf, was er in einem einzeinen F freiwillic gethan hat.

G I “enb Rb von der Ausführung sub Nr. U und angenommen, es hätte der einzelnen Corporation nach der Verordnung

12 der publizirten Verordnung umgeändert

vom 28. November 1817 die Kompromißinstanz eröffnet werden müssen, fo läßt sich noch niemals die Behauptung begründen, daß die einzelne Corpo ration das Recht gehabt habe, in einer allgemeinen Landesangelegenheit von dem Landesherren die Eröffnung der Kompromißinstanz zu verlangen.

Es steht iu Gemäßheit des sub l, Gesagten nicht anzunehmen, daß die Landesherren gemeint gewesen sein sollten, ein derartiges der Natur der | Sache und dem §. 142 des Landesvergleichs widersprechendes Recht einer | einzelnen ständischen Corporation einzuräumen. Eine solche Annahme be- ruht auf der unrichtigen Voraussezung, als sei die einzelne ständische Cor- poration mit dem zur Landesvertretung berechtigten Corps der Landstände identisch und läßt die Möglichkeit zu, daß bei einer abweichenden Ansicht unter den beiden ständischen Corporationen über eine gemeinsame Landes- angelegenheit der Landesherr verpflichtet gewesen sein würde, jenea beiden Corporationen eine besondere Kompromißinstanz zu eröffnen , deren Nesul- tate ganz verschieden vo n einander hätten ausfallen fönnen.

Der Say, \daß der Landesherr nicht die Verpflichtung hätte, in einer allgemeinen Landes - Angelegenheit einer einzelnen ständischen Corporation die Kompromißinstanz zu eröffnen, wird auch noch unterstügt dnrch den Ar- tifel VI. sub 4 des zwischen Serenissimo Suerinensì und der Stadi Ro- sto am 14. März 1827 abgeschlossenen Vergleichs :

Fände sich dagegen die Stadt Nostok durch landesherrliche Verfügungen in solchen Rechten gekränkt, welche ihr mit Ritter- und Landschaft ge- meinsam sind und weshalb fein ‘getrenntes oder sich widerstreitendes Jn- teresse vorliegt, so kann sie sich hinsichtlich der nöthigen Rechtshülfen von

Nitter- und Landschaft nicht trennen und findet dann in der allerhöchsten Patentvecrordnung vom 28. November 1817 ihren ausreichenden Schuh, [V, Fragt es sich nun, gbgeschen von den weiter unten fol- genden Ausführungen, ob diejenige Angelegenheit, welche der kompro- missarishen Entscheidung zu unterstellen , eine allgemeine, nur zum Kom- petenz des Corps der Landstände stehende Landesangelegenheit sei, so kann die Bejahung dieser Frage nicht zweifelhaft sein.

Die Beschlüsse auf dem leyten außerordentlichen Landtage wegen \0- fortiger Aufgabe der Landesvertretung, wegen Neugestaltung der Union, welche leßtere zur Disposition der höchsten Staatsgewalt verstellt wurde, so wie wegen des Zeitpunktes der Auflösung der Ritter-= und Landschaft, als sonst noch außer der Landesvertretung politis berechtigter Cor- porationen, in welcher leyteren Hinsicht die Ritter - Und Land- \chaft keinerlei Konkurrenz - sich vorbehalten hatte, diese Beschlüsse sind von dem Corps der Landstände gefaßt, und die Ritterschaft hai als besondere Corporation nicht dazu fonkurrirt, Es fann daher auch von einer besonderen Willensmeinung der Ritterschaft over der Landschaft, welche in jenen Beschlüssen enthalten sei, nicht die Rede sein, vielmehr handelt es sich um die Willensmcinung eines ganz anderen Rechts- subjektes, des Corps der Landstände.

Die Ritterschaft, wenn sie noch bestände, könnte eben so gut, wie jede einzelne Kommune oder jeder einzelne Staatsbürger ihre Ansicht über das richtige Verständniß der fraglichen Beschlüsse haben, sle würde aber-, ta sie nicht das Recht der Landesvertretung besessen, ohne Zuzichung der Land- chaft aus ihrem privativen Verständnisse keinerlei Rechte geltènd machen tónnen.

V, Láre nun auch der ständischen Corporation der abgesehen von den voraufgehenden Erörterungen, so wie davon, daß die Landschaft in Betreff der Auflösung der ständischen Corporatio- nen rein submittirt hat, nah den Grundsäßen der landständischen Verfassung dic Kompromißinstanz in einer allgemeinen Landesange- legenheit zu eröffnen gewesen, so darf doch einer Deputation de1 am 5, und 6, Oktober v, J, auf dem

Nitterichaft,

Konvente zu Rosto versammelt gewesenen Mitglieder der Nitterschast ein solhes Necht nicht zugesprochen werden. Zuvor mag hier noch eingeschaltet werden, daß nah dem §§, 145 und 160 des Landesvergleichs über Landesgebrechen, Beschwerden oder Angele genheiten nur auf Landtagen zu verhandeln war, ußd daß im September v. J, von dem gemeinsamen engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft mehrfache Anträge einzelner ritterschastlichen Aemter und einzelner Mitglieder der Ritterschaft auf UAnberaumung eines conventus omnium ac singulorum Zwecks Verhandlung und Beschlußnahme in der Verfassungsangelegenheit zurückgewiesen sind, Der vorberegte Konvent war nun 1) von den ritterschaftlihen Mitgliedern des engeren Ausschnsses, jedoh unter Einlegung eines Protestes von Seiten eines Mit- gliedes ausgeschrieben worden, und zwar zur Wahl eines MViitgliedes der Ritterschaft mecklenburgischen Kreises zum gemeinsamen engeren Ausschuß.

Abgesehen davon, daß den rittershaftlichen Mitgliedern des engeren | Ausschusses weder durch den §, 202 des Landesvergleichs, noch font das Recht zur Convocation der Ritterschaft beigelegt worden ist, so war der offene Zweck der Zusammenberufung ein illegaler, indem in | Beihalt des §. 179 die Wahl der zum engeren Ausschuß zu bestelen- den Personen entweder auf Landtagen oder anderen gemeinschaftlichen | Konoenten, d, h. im Beisein der Landschaft, vorzunehmen war. |

Die Gültigkeit der vorgenommenen Wahl ist demnächst denn | auch von den landschaftlihen Mitgliedern des engeren Aus- | usses bestritten worden und hat die Einführung und Be- eidigung des erwählten rittershaftlichen Deputirten nicht vorgenom- men werden fönnen, y

2) Tee U) auch jene ritterschaftliche Versammlung im Uebrigen Fie Mis cus legalen Zwecke berufen gewesen, so stand der- ventdausschreiben V ei zu, über Gegenstände, die in dem Kon- fien ‘u aus L ausdrücklich intimirt waren, gültig zu beschlie- legenheiten Beschlüsse ¿f sie befugt, über Landesverfassungs - Ange- sis der Vérhanblunen Len indem einmal solche Beschlüsse Ange- waren, und da zweitens L Frühjahrslandtages 1848 ungesebplich

gemeinsame engere Ausschuß, wie vor-

erwähnt, die Zusamm : : E SdncCets Doe Beegneuberufung eines ritter- und landschaftlichen

Angelegenheit abgelehnt aue unv Beschlußnahme in der Verfassungs- |

Á 06 Beslugreti v Beth Ritterschaft ist denn auch gegen | fonnten diejenigen eirca 468 Mith Protest eingelegt worden, und es

l ezenigen itglieder d i í | überall nicht intimirten Gegenstan. E L C Nt, wehe tenen

l n genstand willkürlich zux * N Da A ta Mk als 400 E a Rittersbeft, Vis Vetes Beschl es geschah, nicht verpflichten, mithin in dieser Hinsicht keine1 Beschluß der Ritterschaft fassen. Die von ihnen erwä lten D Lea Be denn auch nicht die Repräsentanten ver Rit A Au

evollmächtigten einer Association von Mitglievera r Rib,

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vI, Es mag aber auch von allen vorstehend en Ausführungen abge- sehen und nur die Frage erörtert werden, ob, nachdem die altlandständische Verfassung landesherrlih für aufgehoben erklärt worden ist, die Verordnung vom 28, Nov. 1817 gültig sei und Anwendung auf die Erledigung von Reclamationen der alten Stände oter eines Theils derselben wegen rechts- widríg verfügter Aufhebung der altlandständischen Verfassung finden könne ? | Die gestellte Frage muß 1n Maßgabe des Nachfolgenden entschieden | verneint werden.

Die Gültigkeit und

Anwendbarkeit jener Verordnung is von der Vorausseßung bedingt, daß die altlandständische Verfassung für Me- lenburg in anerkannter Wirksamkeit bestehe, Eine Verpflichtung den Land- änden gegenüber, selbigen über die Berechtigung zn ihrer Fortexistenz, nach- dem landesherrlih ihre Auslösung verfügt worden, eine Kompromißinstanz zu eröffnen, is von den Landesherren nicht übernommen worden, noch ha- ben sie solches beabsichtigt,

Aus dem Antrage des Gesandten beider Mecklenburg, vermittelst dessen derselbe am 22, Dezember 1817 in der 58sten Sizung der Bundes-Versammlung die Bundesgarantie nachgesucht hat, is hervorzuheben:

Scktaatsrechtlihe Gegenstände werden daher am zwecmäßigsten durch die Mittel erledigt, welche jede Verfassung in sich darbieten muß, Schon die freie Erörterung richtig gestellter Aufgaben und die vor-

zuschlagenden Abhülfeu eintretender Érfordernisse werden in den mei-

sten Fällen zu einer genügenden Ausgleichung führen, Zur sichern- den Erhaliung bedarf es nur cines solchen Stüpypunktes, der bei wirklih entstandener Streitigkeit in einer endlichen Bestim-

mung dem bestchenden Rehte Schuy und Gewähr Dad Durch die vorliegende Verordnung haben Jhre Königlichen Hoheiten die Großherzoge von Mecklenburg die bestehende, im Drange der Zeitumstände

und in langer Erfahrung bewährte Verfassung durch einen neuen zeitgemä- ßen Stühpunkt beciäftigtz Sie haben dieselbe vorher mit Jhren Ständen genugsam berathen und darauf landesherrlich verfügt. Die darin aufge- stellten Mittel und Wege können nicht fehlen, jenen doppelten Zweck zu er- reichenz eine Verschiedenheit in den staatsrechtlichen Ansichten so auszuglei hen oder zu entscheiden, wie es sowohl den bestehenden Rechten und Eigen- thümlichkeiten, als dem Geiste der Verfassung gemäß is.

Die Annahme, als hätten die Landesherren sich verpflichten wollen, den aufgelösten Landständen über die landesherrliche Befugniß zu einer solchen Auflösung eine Compromißinstanz zu eröffnen, ist eine staatsrechtliche Absur- dität. Auch dann, wenn die alten Stände noch deutlicher und so deutlich, wie nur irgend möglich, în ihre Auflösung eingewilligt hätten, würde bei einer derartigen Annahme die Frage wegen der Rechtmäßigkeit der erfolgten Auflösung ohne vorgängigen \chiedsrichterlichen Spruch im Zweifel geblieben sein, und es würden noch langer Zeit noch die alten Stände, unter Auf- stellung der Behauptung, daß ihre Auflösung widerrechtlich verfügt sei, die Eröffnung einer Kompromißinstanz haben verlangen dürfen.

Die Richtigkeit des Grundsaßes nah dem bisherigen Bundes- rehte, daß eine fompromissarishe Entscheidung in Verfassungsangele-

genheiten den Bestand der Verfassung in anerkannter Wirksamkeit vorausseze, wird auch noch durch den Bundesbeschluß vom 30. Olftober 1834 wegen Kompetenz des Bundesschicdsgerichts und die demselben vor- aufgehenden Verhandlungen bestätigt, worauf hie jedoh ner ein allgemei- ner Bezug zu machen is, da jener Bundesbeschluß für Mecklenburg feine Geltung erlangt hat.

Die von der Bundesversammlung übernommene Garantie der Ver- ordnung vom 28, November 1817 kann den Juhalt dieser Verordnung selb nicht erweitern. Die Tragkraft der legteren reiht nicht über den Be- reich der altlandständischen Verfassung hinausz nachdem die alten Stände mit den Landesherren die Aufhebung solcher Verfassung für nothwcndig

ancrkannt haben, und die ersteren in Uebereinstimmung mit der neuen, aus Wahlen hervorgegangenen Volksrepräsentation aufgelöst worden sind, han-

delt es sich nicht mehr um eine Entscheidung über Prinzipien und Bestim- mungen der altlandständischen Verfassung, worüber zwischen dem Landes- herrn und den alten Ständen, als den zur Landesvertretung Berechtigten, eine differente Ausicht sich ergeben, sondern es würde nur zur Frage stehen, die richtige Deutung von Beschlüssen, welche gerade den Zweck hatten, an die Stelle der alten nicht mehr für berechtigt erklärten Verfassung eine neue zu segen.

Es fommt auch noch hinzu , daß kein im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin vorhanden ist, Es besteht viel- mehr das unterm 10, Oktober v. J. publizirte Staatsgrundgeseb, welches Se. Königliche Hoheit der Großherzog mit der, nach einem mit den alten Ständen berathenen Wahlgesey berufenen Abgeordneten Versammlung ver- einbart hat, in anerkannter Wüifksamkeit, und es würde dasselbe, abgesehen von den für die Kompetenz des provisorischen Bundes schiedsgerichts nor- mirenden Bestimmungen, nach Ausweis des Artikel 56 der wiener Schlußakte nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder abgeändert werden fonnen,

VIIL. Hätte nun in Maßgabe des Vorgesagten nach Lage de1 i dem Bunde mit seinem Organe, der Bundesversammlung, das Nec)t nicht zugestanden, die Verordnung vom 28. November 1817 in Anwendung zu bringen, fo darf die Bundeslommi}sion dies noch viel weniger. Fhr Wirlungskreis is begränzt worden für die Staaten, welche an Bündnisse vom 26, Mai v. J. Theil genommen, durch die Berhand- 3 Verwaltungsrathes vom 8, Oktober v. J, durch dies Bündniß

Zustand der Verfassungslosigkeit

Sache

dem lungen selbst.

Das vrovisorishe Bundesschiedsgericht is durh den Artikel V, des Bündnisses instituirt, der Beitritt Mecklenburgs unker Zustimmung der Rolksgrepräsentation erfolgt, dadurch aber das provisorische Bundesfschieds- gericht nicht blos für die Regierungen, sondern für alle Mecklenburger fom- vetent geworden.

et, Art. V; 6: 4, Nr. 1 des Bündnisses und das dortige Citat. i

Diese Kompetenz fesizahalten , ersordert das Bündniß und die an sich begründete Rücksicht, daß eine und dieselbe Streitsache nicht vor verschiedene Richter gezogen werde, Diese selbst im Civilprozesse gültige Regel în |o wichtigen Fragen, wie der Bestand einer Landesverfassung, aus den Augen segen zu wollen, würde sih in feiner Meise rechtfertigen lassen, da selbst in dem Falle, wenn die Wahl der Richter zur Kompromißinstanz nur auf Mit- glieder des provisorischen Bundesschiedsgerichts fallen sollte, die Möglichkeit zweier verschieden lautender Rechtssprüche durchaus mcht gehoben ir. ; ; Ein reelles Juteresse, die geseyzlich begründete Zuständigkeit des provi sorishen Bundesschiedsgerichts abzulehnen, läßt sih sür den flagen wollen- den Theil überall nicht denken, Dagegen enthält die Sayung des Bundes- schiedsgerichts eine Fortbildung des alten Bundesrechts in subjektiver , wie objektiver Hinsicht. Wenn auch nicht die Ritterschaft, als solche, klagen fann, so können es die einzelnen Mitglieder der ehemaligen Ritterschaft, so viele sih immer zu diesem Behufe associiren wollen, Es ist das Bundes- schiedsgericht nicht blos fompetent zur Entscheidung von Streitigkeiten übe die Auslegung einer von beiden Theilen anerkannten Verfassung, sondern au wegen Aufhebung und angeblich verfassungswidriger Veränderung der Verfassung. A

Was wäre wohl klarer, als daß jedes Vertrauen zu dem Bündnisse vom 26, Mai 9. J. zu Grunde gehen müßte , wenn in dem gegenwärtigen Talle die durch das Bündniß begründete Zuständigkeit des provisorischen Bundesschiedsgerichts von Kommissarien der preußischen Regierung verleug- net werden sollte ? ; e

Welche Wege könnten gefunden werden, die Möglichkeit entgegenstehen- der Entscheidungen wenn das Bundesschiedsgericht als solches umgan- gen werden sollte zu beseitigen ? :

Welche Gründe ließen sih erdenken , Regeln nicht zur Anwendung zu bringen im gegenwärtigen Falle, welche für den unded-utendsten Civilprozeß zweifellos gelten

Wahrlich diese Wege erdenkfen ! S i :

Und was is es, was die mecklenburg-\{werinshe Regierung verlang? Nichts mehr und nichts weniger: ;

als die Aufrechthaltung des Bündnisses vom 26. Mai 1849, Zu diesem Zwecke beansprucht sie noch einmal die Mitwirkung des

und diese Gründe wären erst zu finden und zu

Verioaltungsrathes zur Aufrechterhaltung ihrer bundesmäßigen Rechte,

Jede Einmischung der Bundeskommission in diese Angelegenheit würde sie als unrechtmäßige Gewalt betrachten und si berechtigt halten müssen, alle diejenigen Schußmaßregeln in Anspruch zu nehmen, welche das Bünd- niß seinen Mitgliedern an verschiedenen Stellen verheißt,“

Sachsen- Altenburg. Altenburg, 23, Jan, Dr. Cru-

H T E E Ä E E E E E E E L

ciger, bisheriger Geheimer Legations-Rath, is, nachdem sich dessen Function als diesscitiger Bevollmächtigter bei der abgetretenen pro visorischen deutschen Centralgewalt erledigt hat, zum stimmberechtig- ten Mitglied der General-Kommission für Ablösungen und der Ka- taster-Kommission ernannt, demselben auf sein Ansuchen das Prá- dikat als Geheimer Legations-Rath entzogen und das Dienstprädikat eines Justizraths mit dem Range eines wirklichen Landes-Kollegien Raths verliehen worden. | | Eine Abänderung des provisorishen Geseßes über die Ein führung von Schwurgerichten besagt, daß das im Artikel 105 des Kriminal - Geseßbuches bezeichnete Verbrechen fortan nicht mehr zu denjenigen Verbrechen gehören soll, welhe ohne Nückfsicht auf ihre Verübung durch Reden in 0üffentlichen Versammlungen und Vereinen dem s{wurgerichtlichen Verfahren unterfallen, sondern daß dasselbe dem gewöhnlichen Kriminal - Verfah ren unterliegt. Ferner müssen Appellations\hrifsten wider Entscheidungen der Anklage - Kammer, bei Verlust, binnen zehn Tagen von der Eröffnung an unter Angabe der beschwerlichen Theile 1n der angefohtenen Entscheidung und der Gründe, auf denen die Beschwerden beruhen, bei der Anklage- Kammer eingereicht, M aber dem Appellanten zu etwaniger, binnen achttägiger ati usiosrist zu bewirkendet Widerlegung behändigt werden. Nach Verlauf dieser Frist werden die Akten von der Anklage-Kammer dem Obcr-Appellationsgericht in Jena übersendet, welches durch eine aus mindestens fünf Mitgliedern bestehende Abtheilung über die eingewendete Appellation lediglich auf Grund der ihm übersen- deten Akten und ohne die vorherige ödffentlich- mündliche Verhand-= lung zu entscheiden hat. Weiter soll der Gerichtshof fortan in der Regel aus fünf Mitgliedern, und zwar drei ordentlichen und zwei außerordentlichen, und nur ausnahmsweise aus drei Mitgliedern bestehen.

Frauf urt. Frankfurt a. M., 22. Jan. (D. Z.) Das bishe1 treibende Eis des Mains hat sich in leßter Nacht wiederum gestellt und der Strom ist heute mit einer vollständigen Eisdecke belegt, zum zwel- ten Mal in diesem Winter. Gestern hatten wir 14 bis 17 Grad unter dem Nullpunkte des Reaumurschen Wärmemessers, heut 17 bis 20, Aus verschiedenen Orten des Rheinthales wird gemeldet, daß sich auch dieser Strom gestellt hat, so bei Schierstein im Na/ \auischen und bei St, Goar.

Hnsland.

Hesterreich. Ofen, 10. Jan. (W.Z.) Die heute durch ein Deputation Sr. Excellenz dem Feldzeugmeister und Armee=-Ober=-Kont mandanten, Baron Haynau, überreichte Huldigungs-Adre|}e Der [ri ien Hauptstadt Ofen lautet: Ew. Extellenz! Der 4, Marz 1849 wird in der Beschichte als ein, der ganzen ó¿sterreihischen Mona! hie trostbringender Tag den spätesten Geschlehtern erscheinen ; founten die übrigen Kronländer unseres allergütigsten Monarchen das am obigen Tage kundgewordene Ergebuiß väterliher Milde und weiser Obsorge mit hoffnungsvoller Freude begrüßen, so mußte in unserem Vaterlande Ungarn, welches durch den unheilvollen Krieg, durch so viele, die heiligsten Interessen ver Menschen schwer ver leßende Vorfálle, beinahe erdrückt, am Rande ilres gänzlichen Unter ganges zu stehen fürchtete, viese, durch die fürsorgende Weisheit un seres Monarchen gegebene Reichsverfassung, die gebeugten Gemüther erbeben und das Vertrauen auf eine glüklichere Zukunft aufleben machen. Daher erklärt sich, als am 26. Dezember v. J. ¡n unserem zu Verhandlungen der Behörde bestimmten Saale, und am nachfolgenden 30sten desselben Monats, in allen Stadttheilen die Reichs - Verfassung feierlich für jeden, in der von jetiner Mut-=

ter erlernten Sprache veróffentliht wurde, wie Allcs in laute Aeußerung findlih frommer Wünsche für unjeren gnädigsten Mo

narcheu, in laute Aeußerung sür das Fnslebentreten dieser Neichs- Verfassung ausbrach ; dieser Reichs - Verfassung, in welcher jede1 einzelne Mensch gleich mit allen dem Scepter Sr. Majestät unten stehenden, seine Rechte als Mensch, seine Rechte als Staatsbürger, in welcher jede Nationalität gleiche Berechtigung

gesichert sieht, durch Val Me R el in Vereinigung gestärkt, ein mähtiges einiges © gestalten. Ew. Excellenz hatten mit dem Schwerte in der Hand als umsichtiger unerschreckenc1 Heerführer die Möglichkeit gescha]fen,

Herbrief NYlionarchie

esterretd

das Land in den ruhigen Gang der Gefeßlichkeit zu leiten. Indem wir dies Streben mit nie zu erlöschendem Danke betrachten, erwacht in uns die Hoffnung, daß Ew. Excellenz unsere ehrfuchtsvolle Bilk gewähren, und gütigst die Hand bieten werden, die Aeußerung de1 (GHefuhle dankbarer, getreuer Unterlhanen, von welchen wir jur un seren hohen Monarchen und Sein Kaiserhaus tief dur@drungen sind, an die Stufen des Thrones gelangen zu lussen. Gott erhalte

unseren Kaiser und König Franz Joseph 1, und schenke Ihm ein langes ungetrübtes Dasein, um daß Sein erhabencs Herz, in den Verwirklichung des durch Jhn ausgesäeten Segens, den beseligen= den Lohn des Schöpfers und Beglückers des Gesammtreichs Dester reich finde. Ofen, am F

40. Januar 1850, (Folgen die Unter \christen.)

Mailand, 12, Jan. (Gaz. d. M.) Im Oktober des ads gelaufenen Jahres hatten die Provinzial- und Munizipal - Congre gation von Pavia und Sondrio die Ehre, durch die Vermittelung Sr. Excellenz des Feldmarschalls Radebky, Sr. Majestät dem Kai ser die Versicherung ihrer Huldigung und Ergebenheit darzubrin gen. Se. Majestät geruhten diese Versicherungen huldreih auf zunehmen und den Vertretern der genannten Congregationen be= pcuten zu lassen, „daß Allerhöchstdieselben die Ausdrücke der Treue und Ergebenheit mit Vergnügen entgegennähmen und erwarteten, daß die Provinzen Pavia und Sondrio ihre Worte durch That= sachen bekräftigen würden, so wie andererseits die Förderung des Glückes und der Wohlfahrt dieser Gebiete beständig ein Gegen stand der eifrigsten Fürsorge Sr. Majestät sein werde.“

Frankreich, Geseßgebende Versammlung, Sipung vom 21. Januar. Jn der heutigen Sißung steht auf der Tages- ordnung der Antrag in Bczug auf die Uebersiedelung der Juni- Insurgenten nah Algerien. Auf Verlangen Lag range's, Der zuerst das Wort hat, wird die namentliche Aufrufung der Mitglie=- der vorgenommen. Lagrange sagt, er verlange weiter nichts, als ein wenig Wohlwollen, keine Menschlichkeit, aber Gerechtigkeit. Sr fémmt darauf zurück, daß das Geseß über die Zuni-Insurgenten in einem Augenblicke gemacht worden sei, wo Furcht und Rache ge= herrscht hätten. Es sei nie gut, wenn diese Rathgeberinnen jeien. Dieses Geseß habe 5000 Personen verbannt, von welchen noch 1500, unter dem Vorwande, unverbesserlih zu sein, in der Verbannung \chmachteten ; dieselben würden jedoh nur [ern gehalten, weil sie niht: „Es lebe der König! Es lebe die Reaction !‘“’ rufen wollten, sondern der Republik treu ergeben seien. Der Redner, welcher bei dieser Stelle von der Rechten unterbrochen wurde , will, daß die ZJuni-Jnsurgenten vor einen besonderen Aus\{huß gestellt werden, welcher ihre Angelegenheiten untersuchen solle, Er ist Überzeugt,

daß drei Viertel der zur Transportation bestimmten als un- huldig erkannt werden würden. Nach Lagrange besteigt Der Minister des Jnnern die Tribüne. Er glaubt, daß die Re- gierung cher den Vorwurf zu großer Nachsicht, als den ihr von Lagrange gemachten, verdiene. Sie habe immer, wenn sie es ohne Gefahr hätte thun können, ihr Recht der Gnade in Anwendung gebracht. Bis jeßt habe sie sich auch nicht über das Betragen der begnadigten Juni - Jnsurgenten , bis auf einige kleine Ausnahmen, zu beklagen gehabt. Das vorgeschlagene Dekret über die 468 übrig bleibenden Insurgenten sei keinesweges o grausam, wie Lagrange behaupte. „Diese Menschen“, {ließt Barrot, „werden von uns o gut, wie nur immer mögli, in Algerien, welches doch französischer Boden ist, durch dieses der Menschlichkeit und der Geseplichkcit ent- sprechende Dekret untergebracht.“ Hierauf ergreift Jules Favre das Wort. Er erklärt, daß er seit einem Jahre alle Ereigni|)e untersucht habe, welche die ZJuni-Revolution herbeigeführt ; er fürchte si) jedoch nicht, zu sagen, daß man damals im Jrrthume gewesen sei, da man geglaubt , die Revolution wäre die Folge ciner Ver- (chwörung gewesen. Er selbs sei Mitglied des Ausschusses, der dieses Delret gemacht, gewesen, und lege er hier, nach dem Bei- spiele des Herrn Thiers, ein s{chweres Bekenntniß abk. Er sucht” hierauf die Juni-Revolution als die natürliche Folge der Februar- Freignisse darzustellen. Dhne die Uebertreibungen, die man über die Juni-Jnsurgenten gemacht, wäre das Dekret nie erlassen wor- den: 1700 Bürger seien allein von den Kriegsgerichten ohne alle weitere Förmlichkeitéèn zu den Galeeren verurtheilt worden, Der Redner ruft hierauf das Beispiel des Konvents an, der nach dem 10, August die Errichtung eines Ausnahme-Tribunals verweigerte, Der Redner wird unterbrochen und entgegnet: „Beurtheilt eure Feinde mit Mäßigungz ih möchte unter ähnlichen Umständen euren Streichen nicht ausgeseßt sein!“ (Unruhe.) Hierauf geht der Red- ner auf das Gese selbst über. Er fragt, womit man die große Strenge des Geseßes rechtfertigen wolle. Während 10 Jahren würden diese Leute unter einem militairischen Joche nach Afrika ver- bannt und dies mit der Gewißheit, thren dortigen Aufenthalt auf ungewisse Zeit verlängert zu sehen, wenn ihnen auch nur ein Mur- en entshlüpfe. Die Furcht sei es allein, welhe die Versammlung zu dieser grausamen Maßregel veranlassen könnte, wie die Furcht

Deportationsgese cingegeben hätte. Wenn er auch anneh- wollte, daß der Sozialismus wirklih so fürchterlich sei, als man ihn mache, \o sei es unklug, ihn durch Verfolgungen noch alorreih zu machen. Er bittet die Versammlung, nicht härter als der Bcekämpfer der Juni = Revolution zu sein, der selbst gesagt, er sehe in Paris nur Sieger und Besiegte, den Deportirten Richtea zu geben und etwas Trost in die Wohnungen der Waisen

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ton

und Wittwen zu bringen. Bare spriht hierauf einige Worte zu Gunsten des Geseßes, worauf der Schluß der all gemeinen Diskussion verlangt wird. Die Linke vexlangt

das dffentliche Votum, welches jedoch der Präsident nicht beobachtet und erflárt, die Versammlung shreite zur Diskussion der einzelnen Artikel über. Mehrere Mitglieder stürzen nah der Tribüne. Jus- ( avre wird zur Ordnung gerufen, worauf er ruft: „Die Mi norität hat Unrecht gchabt, auf die Mäßigung der Majorität zu hlen. Ein großer Tumult entsteht, worauf die Versammlung zur Diskussion der einzelnen Artikel übergeht, nachdem sich der Prä- t gegen den ihm gemachten Vorwurf, das öffentliche Votum verhindert zu haben, vertheidigt hatte. Die Diskussion über den ersten Artikel, wodur alle in Belle Jsle gefangen gehaltene Juni- Insurgenten nach Algerien gebraht werden sollen, beginnt. Ein Rerbesserungs-Artikel, der na gerichtlicher Untersuchung die Juni- Jusurgenten ihren natürlichen Richtern übergeben oder in Freiheit gesezt_haben wikl, wird nach einer kurzen Diskussion mit 382 gegen 205 Stimmen verworfen und die Sißung geschlossen.

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__Par1s, 22. Jan. Moniteur du Soir versichert, daß die Ankunst des Generals Magnan in Paris durchaus keinen litischen Zweck habe, sondern lediglich Dienstgeschäfte mit dem Kriegsminister vetresse. i: Auf der Jnfel Bourbon sind die zwei Kandidaten der Weißen Nepragjentanlen gewählt worden. avre hat man Nachrichten aus Buenos = Ayres , ruhig war, und die Regierung ein einer Expedition gegen Paraguay ausriíistete. Caussidiere hat in London ein Weingeschäft errichtet und soll in New - York zu gründen beabsichtigen; er is in Compagnie getreten Die Kommission, welcher dic Prüfung der mit dem Getränk teuer-Geseß vorzunehmenden Abänderungen übertragen ist, hat nach hr Zibungen beschlossen, daß ein, die auf diese Angelegen heit bezüglichen Fragen enthaltendes Programm abgefaßt und den Devartemental-Direktoren zur Begutachtung vorgeiegt

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(Fnaglander

ver)cedrn en

Bei einem Führer der änßersten Linken fand vorgestern ein großes sozialistisches Diner statt.

Nach der Patrie is der neugewählte Repräsentant des Gard, Favand, keinesweges als förmlicher Sozialist, sondern als ein so=

genannter Blauer zu betrachten, in welhem Sinne er auch früher meistens in der konstituirenden Versammlung stimmte. Scine An-= sichten, obgleich vorgeschritten, stellen ihn nicht unter die Feinde der sozialen Ordnung, und sein bedeutendes Vermögen muß ihn, wie die P at rie meint, den fonservativen Grundsäßen geneigt machen.

Nach dem Napoleon ist die Aufmerksamkeit der Justizbehör- den auf die authographischen Korrespondenzen hingelenkt worden, velche jeßt hicr veröffentlicht werden. „Die meisten dieser Veröf-= fentlichungen““, sagt dies Blatt, „übermachen den sozialistischen Fournalen das Losungsworl und dienen als vermittelnde Agenten zwischen den Revolutionairen von Paris und denen anderer Städte, ja sogar des Auslandes. Es sind wirkliche Journale, welche täg= sich oder monatlich erscheinen , sie sind von Cautionóleistung frei und enthalten keinen Druckernamen. Ein solcher Zustand der Dinge fann um so weniger geduldet werden, da er cine Art von Privile- gium zu Gunsten von Veröffentlichungen bildet, welche in den De partements den gefährlichsten Einfluß ausüben.“

G. Sand erklärt von Nonaud aus die Nahricht von ihrer Ausweisung aus Paris für falsch und fügt bei: „Wenn Carlier mir einen solchen Befehl zugeschickt hätte , so würde ih ihn für frank gehalten und mi vielleicht nah seinem Befinden erkundigt haben; weiter aber hätte ih mich einem Anfalle von Tollheit nicht gefügt.“

Nach dem National hat ein Post-Büreau an der Schweizer- Gränze sih geweigert, Exemplare einer demokratischen Schrift Ric= ciardi?s, der in Genf lebt, nah Paris zu befördern, Der Post- Direktor erklärte Ricciardi, daß er seit einiger Zeit den Befehl habe, keine Bücher aus der Schweiz weiter gehen zu lassen.

Die Presse fragt, weshalb die Regierung die Ersaßwahlen von Paris aufschiebe, während sfe doch in ihren Organen ankün= dige, daß sie der Majorität für ihre Partei gewiß sci.

Dem General - Prokurator Baroche macht die Presse kund, daß seit ihrer neulihen Beschlagnahme ihr täglicher Absay blos in

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Das Journal des Debats zeigt an, daß endlich dur die Vorsorge von Privaten eine regelmäßige Beförderung der Kor- res ondenzen der Kolonie Guyana mit dem Mutterlande gesichert sei. Jeden Monat wird das englische Dampspaketboot der Antillen sie überbringen. Die auf diese Weise zum ersten Male aus Guyana angelangten Berichte lauten übrigens sehr betrübend, indem [die Schwarzen seit der Emancipation fast alle Plantagen verlassen ha= ben, sv daß die Arbeit gänzlich danieder liegt und den Psflanzern völliger Ruin droht. i s :

Jn Algerien herrscht na dem Monite ur Algerien vom 10. Januar überall Ruhe. Oberst Canrobert hat mit seiner Ko= sonne das Gebiet mehrerer am Aufruhr betheiligten Stämme durch-= zogen und sie vermocht, ihre rüdckständigen Steuern und die ihnen auferlegten Geldbußen zu bezahlen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat, wie die hiesigen Zeitungen melden, mittelst Tagesbefehls „verschiedenen Truppentheilen zur Bezeigung seiner hohen Zufriedenheit mik ihrer Tapferkeit und ihren glän= zenden Kriegsthaten in dem Geldzuge gegen die aufrührerischen Ungarn im Jahre 1849“, nachstehende Auszeichnungen verliehen : St. Georgen-Fahnen mit der Aufschrift: „„Fur die Erstürmung de Engpasses von Tomóös in Siebenbürgen im Jahre 1849‘; den Bataillonen des Pragaschen Infanterie - Regiments, Die Fahnen der beiden ersten Bataillons dieses Regiments behalten die Auf chrift: „Für den Feldzug in Andi im Jahre 1845“ bei, Eine St. Georgen-Fahne mit der Aufschrift: „Für den Uebergang über die Theiß bei der Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849“ dem ten Sapyeur - Bataillon. St. Georgen Trompetcn mit der Aufschrift : „Für die Pazifizirung Ungarns 1m Jahre 1849‘ dem Husaren= Regiment Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Dlga. Diese Trompeten behalten zuglei die diesem Rogimente früher verliehene Aufschrift : „Für Auszeichnung bei Der Besiegung und Vertreibung des Feindes vom russischen Gebiete, im Jahre 1842“

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bei. Das Ulanen - Regiment Sr. Kaiserlichen Hohcit des GOroß= fürsten Konstantin, welches hon St. Georgen -Trompeten mit der Auf\chrift : ur Belohnung glänzender Waffenthaten in dem M | Ê 1a 4 ©

Feldzuge von 1812“ besitzt, wird zu derselben hinzufügen „und fün die Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849 Das fte und Zte Bataillon des Sewsfkischen Infanterie - Regiments, welche \{chon früher St. Georgen - Zinken mit der Aufschrist: „Für Warschau, den 25. und 26. August 1831“ erhielten, fügen zu dieser Auf chrift gleichfalls hinzu „unD für die Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849, Das Bugsche Ulanen-Regiment wird auf die silbernen Trompe= ten, die denselben für den vaterländischen Krieg verliehen waren, eingraviren lassen: „Für den Krieg mit Frankreich in den Jahren 1842, 1813 und 1814, und für die Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849,‘ Das 1ste und 2te Bataillon des Mohilewschen Jufanterie Regiments wird auf die demselben für den lezten Türkenkrieg ver= lielenen silbernen Zinken die Aufschrift graviren lassen: „Für den Krieg mit der Türkei in den Jahren 1828 und 1829 und für die Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849, Zu der Aufschrift: „Für Auszeichnung bei der Besiegung und Vertreibung des ¿Feindes aus dem russischen Gebiet im Jahre 18412“ auf den dem 1sstten unD

2ten Bataillon des Jäger - Regiments des General - FelD= marschalls Fürsten von Warschau, Grafen Paskewitsh von Eriwan verliehenen silbernen Zinken wird hinzugefügt: „„UnD für die Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849, Die leichte

reitende Batterie Nr. 6 der 3ten reitenden Artillerie-Brigade und die leichte Batterie Nr. 7 der 9ten Feldartillerie - Brigade werden auf dic ihnen für den Türkenkrieg verliehenen silbernen Trompeten und Zinken die Aufschrift seven: „Für den Krieg mit der Türkci in den Jahren 1828 und 1829 und für die Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849. Silberne Trompeten und Zinken mit der Auf- chrift: „Für die Pazifizirung Ungarns im Jahre 1849‘/ sind ver liehen worden: dem Ulanen - Regiment Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Albert von Oesterreich, dem Brianskischen Infanterie

Regiment, dem Zten und 4ten Bataillon des Sewöskfifchen und des Mohilewschen FJnfanterie -= Regiments und dem Ip

ger - Regimente und Jnfanterie - Regimente des Feldmarschalls Fürsten von Warschau, Grafen Paskewitsch von Eriwan, dem Asten und dem Lten Bataillon des Polozkischhen Jäger=

Regiments, der leichten Batterie Nr. 3 der 2ten reitenden Artillerie=

Paris um 1100 Exemplare gestiegen sei.

Brigade und der 9Iten Batterie der 3ten reitenden Artillerie-BrigaTe, der 2ten Positions-Batterie der 4ten Feld-Artillerie Brigade, der ten Positions - Batterie und der 5ten leichten Batterie der 5tcn Feld- Artillerie-Brigade, der 2en Positions-Batterie der 7ten FelT= Artillerie-Brigade, der ten leichten Batterie ter 8ten Feld-Arlille= rie-Brigade, der Aten Positions Batterie der Iten Feld-Artillerie= Brigade und der bten reitenden Batterie, fo wie der 2ten Reserve= 3atterie des Donschen Kosaken - Heeres Silberne Zinken unD romveten mit der Aufschrift: „Für die Pazifizirung Siebenbürgen s im Jahre 1849“, dem #fen und 2ten Bataiilon des shitomirschen Jäger-Regiments, dem Iten Tirailleur Bataillon, der Iten leichten Baiterie dér 5ten reitenden Artillerie- Brigade und der 3ten Posi

tions-Batterie der 14ien Feld-Artillerie-Brigade. Der Grenadicer= Trommelschlag is verliehen worden: dem alexopolschen, krements- hugschen und lublinshen Jäger Regiment, \o wie dem 3ten unD 4ten Bataillon des shitomirschen Jäger-Regiments.““

Der Russische Junvalide enthält folgenden Kriegsbericht aus dem Kaukasus vom 31. Dezember: „Die mit so vielem Glücke begonnene Expedition in das Land dcr Galaschewzen is durch eine neue Waffenthat unserer Truppen bezeichnet worden. Auf die Nach= richt, daß mehrere Auls der Galaschewzen uns Geiseln gestellt, entsandte Schamil, um der Unterwerfung der übrigen wo möglich zuvorzukommen, einen starken Heereshaufen, unter Anführung des Naibs von Akinsk und der von Schatajew, gegen fie De Pläne zu zerstören, ließ General - Major Jljinski ober- halb an der Affa, unter dem Kommando des Obersten Slep= zoff, eine aus 3 Batailloney Infanterie, 7 Ssotnias Kavallerie, 3 Gebirgs =- Kanonen und einem Fuß - Raketen - Kommando bestehende Kolonne gegen den Aul Zoko-Jurk vorgehen. Der Feind, in einer Stárke von etwa 3000 Mann, hatte bei dem genannten Aul eine Stellung auf dem rehten Ufer des Flusses inne. Am 3. Januar, in der Morgendämmerung, zog Oberst Slepzoff aus; nach Zurück- lassung der Jufanterie umging er die Feinde mit der Kavallerie allein und griff sie, durch das steile Assa-Ufer vor ihrem Feuer ge= {üßt, kühn auf dem linken Flügel an. Ohne ihnen Zeit zur Be- sinnung zu lassen, warfen die Ssunscha-Kosaken und mit ihnen ver eint auch die übrige Kavallerie und die Milizen (unter ihnen sogar die neu unterworfenen Galaschewzen) der Gegner Vordertreffen und ihre Haupt - Reservemacht, welche lehtere beim Aul Korgoi=- Jurt auf der Rückzugslinie wieder Posto faßte. Hier indessen ent-= ied der tapfere Angriff der Kosaken den Kampfz der ganze feindliche Heereshaufen wurde geworfen und vollkommen in die Flucht ge= s{lagen. Lebhaft von unserer Reiterei verfolgt und von panischem Schrecken ergriffen, suchten die Gebirgsbewohner, mit Hinterlassung ihrer Pferde und Waffen, sich in die Wälder und Bergschluchten zu retten. Die Verfolgung erstreckte sih beinahe bis zum Aul Datych, der auf den Höhen des Bumußkischen Engpasses liegt, wo sie nur

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6 A E Ermüdang der Pferde abgebrochen wurde. Jn eem ergesechte, das als eines der glänzendsten in der Geschichte unserer Kriegszüge im Kaukasus Laftcbt, Yat Oberst Slepzos, der sich \{on längst zum Schrecken der nicht unter- worfenen Tschetshenzen gemacht, ein Beispiel einer kühnen und zugleich funstvollen und richtig berechneten Verwendung der Ka- vallerie aufgest:lit ; die Kosaken ihrerseits und inébriouber vie des 1sten Sunsha - Regiments haben si mit neuem Ruhme ad

det, In den Händen der Unsrigen olieben 2 Fahnen, 30 Gefan- gene und mehr als 300 verstümmelte Leichen gegen 300 Pferd mit Sätteln, 400 Büchsen und eine Menge anderer Gewehre Auf unserer Seite wurden nur 3 Kosaken verwundet; dieser unbedeu- tende Verlust findet seine Erklärung in dem raschen und unerwar- teten Angriffe. Die Infanterie, unter dem Kommando des Obersten Werewfkin, kam auf dem Schlachtfelde an, als der Feind bereits ge- {lagen war}; sie deckte indeß den Rückzug der Kolonne, der in vollkommener Ordnung bewerkstelligt wurde. Dieser Sieg hat be- reits zur Folge gehabt, daß die übrigen Galaschewzen eilig ihre Un- terwürfigkeit erklärten und selbst der wtderspenstigste Aul Adel-Girea, ohne alles Sträuben, Geiseln gestellt hat. Freilich hat auch der Durchhau durch die Waldungen, durch den uns eine Straße von der Sunscha-Linie nah dem Engpasse hin geöffnet ist, das Seinige zu diesem Erfolge beigetragen.“

Der Großfürst Alexis Alexandrowitsch is mittelst Kaiserlichen Tagesbefehls vom 14ten d. M. zum Chef des mosfauischen Garde- Regiments ernannt und in die Liste der Preobraschenskischen Garde= Regimenter, der Garde-Jäger-Regimenter und der Garde-Marine- Mannschaften cingetragen worden.

Se. Majestät der Kaiser hat unterm 7. Januar an den Chef der gesammten Artillerie, General von der Artillerie, Gillenschmidt, nachstehendes Handschreiben gerichtet : „Jakob Jakowlewitsch! Jhr langjähriger Dienst ist bezeihnet durch Thaten persönlicher Tapfer- feit in den gewesenen Kriegen, so wie dur musterhaft eifrige Er- füllung der Jhnen übertragenen Obliegenheiten. Jn Beachtung Jhrer rastlosen Thätigkeit während des achtzehnjährigen Zeitraumes, in welchem Sie die Artillerie der aktiven Armee kommandirt haben, habe Ich, überzeugt von dem Nußen, den Ihre vieljährige Erfah-= rung und Jhre Einsicht bringen müssen, nach dem Ableben Meines unvergeßlichen Bruders, Sr. Kaiserl. Hoheit Des Großfürsten Mi- chail Pawlowitsh, Jhnen die Oberleitung des Artilleriewesens über= tragen, in der vollen Zuversicht, daß Sie Mein besonderes zu Fhnen gehegtes Vertrauen rechtfertigen werden. Es ist Mir gegen= wärtig, wo Sie Ihr sunfszigjähriges Dienstjubiläum feiern, ange= nehm, Ihnen für cine so rühmlich zurüdckgelegte lange Dienstlauf- bahn Meine besondere Erkenntlichkeit zu bezeugen z dieselbe zu be- thätigen, habe Jh Sie zum Chef der 2ten Positions - Batterie der lsten Leib-Garde-Artillerie-Brigade ernannt, Ich verbleibe Jhnen für immerdar wohlgewogen.““

Fn einem vom Odessaer Boten mitgetheilten Schreiben aus Tiflis heißt es: „Die seltsame Nachricht, die das Journal des Débats unlängst „vom Kaukasus“ brate, hat uns hier

\ Es is} {wer zu begreifen,

in nicht geringes Erstaunen verseßt.

wie ein Blatt von der Bedeutung des Journals des Débats sich von scinen Korrespondenten eine solche Abgeschmacktheit hat aufbinden lassen können. Das Journal des Débats meldete nämlich Folgendes: „,,„Schamil hat die Festung Sotscha eingenom- men, wobei dic Russen über 4000 Mann und einige Kanonen verlo- ren. General Nesterof war genöthigt, sich in die Quartiere bei Tiflis zurückzuziehen.“ Eine Festung Sotscha existirt gar nicht. An dem Flüßchen dieses Namens liegt ein kleines Fort, das nie- mals angegriffen und niemals erobert worden ist. Seit lange schon haben die feindlihen Gebirgsbewohner keinen Angriff auf unsere Küsten-Befestigungen unternommen, und seit 1840 is} feine vom

Feinde genommen worden. General Nesteroff hat nie im Quartier in der Nähe von Tiflis gestanden; er befehligt den

linken Flügel der kaukasischen Linie, wo er stets slegreih ge- wesen. Später fanden wir in demselben Journale einen anderen Artikel, der zum wenigsten zeigt, daß, wenn die Korrespondenten dieses Blattes auch über die Ereignisse hier nicht die geringste Kenntniß haben, sie doch nicht immer nur Nachtheiliges von uns zu berichten wissen. Zufolge dieses anderen Artikels, haben die Nussen die Festung mit Sturm genommen, ein sreckliches Blutbad

unter den Tscherkessen angerichtet; Schamil ist, {wer verwundet, faum der Gefangennehmung entronnen. Das Journal, das zwet Monate zuvor eine für uns unglücklihe Botschaft erdacht, zeigt gegenwärtig seine Parteilosigkeit, indem es uns einen wichtigen Sieg zuschreibt und ganz harmlos von der kühnen Erstürmung Achulgos als von einem Ereigniß spricht, das im vorigen Sommer stattgefunden hat. Achulgo wurde aber befanntlich bereits im Jahre 1839 von den Russen eingenommen. Es ist zu wünscher, daß diese Bemerkungen Journale von solcher Beteutung, wie das Journal des Débats, etwas vorsichtiger in Betreff ihrer Kor-

pondenz=-Nachrichten, die sie aus Konstantinopel beziehen, ma chen mögen. Wohlmeinende Tagesblätter werden gut thun, sich in Be- zug auf den Kaukasus an die von den russishen Zeitungen mitge- theilten offiziellen Artikel zu halten; s{chweigen diese, nun so war eben nichts zu berichten.““ : |

Am 8. Januar wurde durch den Beichtvater Protopresbyter

Baschanoff in dem für den Großfürsten Konstantin neu eingerichte- ten Konstantinowschen Palais, dem ehemaligen Marmor=Palais, die Kirche gewetht, und am 10. Januar bezog Se. Kaiserl. Hoheit mit seiner Gemahlin dieses Palais. Bei ihrem Eintritte in die neue Wohnstätte wurden Jhre Kaiserl. Hoheiten von Sr. Majestät dem Kaiser und Jhrer Majestät der Kaiserin mit dem Heiligenbilde und mit Brod und Salz empfangen. Nah Abhaltung cines Dank- gebetes wurde sodann der ganze Palast mit geweihtem Wasser besprengt. Jn Folge dieses Erèignisses is auf Bi fehl Sr. Majestät die bei Hofe angeordnete Trauer abgelegt worden. Am 9. Januar wurde in der großen Kapelle des Winter-Pa lastes, vor der Messe, die heilige Taufhandlung an dem Prinzen Sergei Maximilianowitsch, Kaiserliche Hoheit, vollzogen. Am Thurme der Admiralität wurde der zweite Versu mit dem elektrischen Lichte in der russischen Néujahrsnacht, eir.e halbe Stunde vor Mitternacht, vorgenommen. Diesmal war die Laterne außerhalb angebracht, so daß man Form und Umfang der leuchten den Masse sehen konnte. Der ganze Play vor der Admiralität, von einem Ende des Boulevards bis zum anderen und bis zu den gegenüberliegenden Häusern, war vollkommen so hell, wie vom Lichte des Vollmondes beleuchtet; in die Newskische Perspektive und die Exrbsenstraße drangen jedoch die Strahlen des elektrischen Lichtes nicht merklich vor. Gegen 3 Uhr Morgens war die Beleuchtung noch in ihrer vollen Krast. Am Neujahr, um §8 Uhr Abends, fand an derselben Stelle ein dritter Versuch statt.

__ Niederlande. Aus dem Haag, 20. Jan. Die Staats- Courant veröffentliht das Budget der Wége und Mittel für den Dienst von 1850. Der Gesammt -Betrag der Einnahmen is auf 70,994,969 Fl. veranschlagt, wobei die Erträgnisse der Grund- steuer mit 9,966,000, der Personalsteuer mit 5,998,000, der Pa-

tentsteuer mit 2,446,000, der Accise mit 19,125,560, der indirekten