en und überhaupt der öffentlihen Vergnü- | und ist die Unterhandlung über diese Vorlage in ununterbrochenem
T stigun ; Tanzbelustigung rigen Vorschriften.
1ßfassung nicht agungen bewendet es bei den seithe 4 Mi 14/4
e Bedenken gegen die Au eine Anna hme
ber Weglassung des Abschr ihn der Ausschuß beliebt, wu hierauf verworfen, |
Stuttgart, 21, Fau. lingen wurden heute die ex
Vereinen. j sten Schwurgerichte eröffnet.
bedarf es keiner Genehmigung, fentliche Angelegenheiten solben Vereines hat welchen er sich beigelegt, die welche er gewählt hat, den Z e entworfenen Statuten, desgleichen alle Veränderungen längstens innerhalb Vereins und beziehenbdlich von der der Ortspolizeibehörde schrift. ich den Verein bezügliche Aus- Diese Vorschriften erstrecken sich auch die Erörterung öffentlicher Angelegenhciten be- daß die vorbcmerkte Anzeige spätestens in- Rochen, von Publication gegenwärtigen Geseßzes an gerechnet, Ortspolizeibehörde bewirkt werden muß.
Vereine, in deren Zwecke es andlungen aufzufordern, oder dazu geneigt z
von Vereinen eds dessen Zweck sih auf 0 Der Vorstand eines
den Namen,
E
Zur Bildung Jeder Verein, ?| Statuten entwerfen. - Bildung desselben,
NBor1teher und sonstigen ¿usammengetretet : “ dem eintretende Zusammentritte des 1g an gerechnet, minder derselben alle senst auf
_Vaden. Karlsruhe, 21, F. hat die Beförderung der ersten Gesellschaft der Rineker Aus- wanderer nah Nord-Amerika auf Kosten des Staates stattgefunden Die Beförderung von Mannheim nach New-York wurde durch Vorstand des Central-Bureau's des badischen Auswanderun eins, Kaufmann J. Stüber Auswanderer über ein Jahr
twurfs wir beantragt Der
wonach die den zur Aufrecht der Abstimmung
Aus\chußfä}ung
in Karlsruhe, friedenheit
vollkommenen U alte Personen berechneten sich die Kosten \hnitt auf 73 Fl. und für 6 Säuglinge auf 6 Dem Großh. bad. Konsul Schmidt in New-Yc terstüßung der Auswanderer, bis diese ihr fönnen, sür jedes Familienhaupt 29 Fl. ß entsprechende1 erhaltenen ; ist nun die erste Gesellschast erwähnten |Staatsunterstübung anverschiedenen rifa?s in ciner Weise untergebracht, daß die gehörigem Fleiß, Sparsamkeit und Rechtschaffenheit reichlichen terhalt finden und ihre Lage verbessern können.
auf Verlangen bereits bestehenden Vereine, dergestalt,
liegt, zu Gesezübertretungen o u machen , 1
Verfügung gestellt. 2 nenlünfte der Vereine 18) nicht im vor- a ch Zeit und Ort durch die Siatuten beslim nicht im Allgemeinen zum vor
Sind die Zusar
9
ch den Vor- Vereins wenigstens Dasselbe gilt
s{Giepenen He tin gus angezeigt worden, #1 zei-Behörde von jeder Versammlung des Anzrige zu machen ‘iten oder an anderen Orten, als stattfinden sollen,
Theilnahme an denselben dürfen daher nur solche n zugelassen
_
eher der Pol Z en vor dem Beginn derselben A Versammlungen, welche zu anderen Z voraus bestimmt und angezeigt worden war, 8, 21. Zur Stiftung von Vereinen u dispositionsfähige Personen bere&tig! und d Stiftung von Vereinen und zur Theilnahme an denj|e
\{chlimmen Grund\aße
eingesaugten
Konstanz, kreises hat in leßter Zeit mehrere ÜUrthei lassen, welche sich bei dent leßten Aufstan Einige wurden je zu 1 Jahr, 9 Monaten und 3 Monaten Arbeitshaus verurthcilt. 5 den für klagfrei erklärt; der Staatsanwalt hal! Auch hat vor kurzem Hofgericht ein Urtheil des Hofgeri eet welches den Kari revolutionairen
L
d zu versuchen, h / abzubrtngen.
Die Bestimmungen der §§. 4, 6, 8 9.40, 11,412/13/14/ 410 ersammlungen von Vereinen (vergl. §. ; ¡ch auf öffentliche Angelegenheiten bezieht, Zweigvereine bilden, indem ein Vercin das zom Staate bestätigt
ber hingegen gelten auch sur aber hi1 geg
Vereine, deren dürfen nicht nach außen als Körverschaften auftreten , oder \ch mit anderen Vereinen in Recht hierzu crst_ dadurch erlangt, dap
rb!ndung eßen,
Zuchthaus verurtheilte.
rbote des vorstehenden Paragraphen zu- i | Hessen und Die heute erschienene Nr. 3 blattes enthält: „Edikt, Ludwig UI. 2c zu Unserem Staatsrathe ,
wiverhandeln, sind von der Zuwiderhandlungen nic d aupt alle Vereinsmitglieder, welche an ihnèn antrwortlich.
Des Gro) rzog
G % A! 4 y De Mitglieder
Schriftführer, sondzrn über- l genommen haben, ver-
er Versammlun
Bedingungen auêgf j 2 , in welchen ofent- ie offentlich er- der Versammlung,
S des Vercins - sammlungs
bewaffneter : Bestimmungen,
Den Abtheilungen der
4s Kommando ihrer Dienstvorgeseßten sich zu
Besondere, die Ausübung seitens der Mitgliede
für das Jahr 1850 dentliche Mitglieter berufen 2) der Geheimerath von 4) ver Ministerialrath Maurer, und Casfsationsgcrichtsratk Cafsationegerid
Mitgliedern ,
ck
jammiungs0oiTe
eine Bescheinigu
Ortes und Zwees derselben der Polizeibehorde
s D munalgarde is verboten, anders uzeigen, worüber der betressende ing L S
s schriftlich an zustellen hat,
Unterzeichnern
i A H mee (Gescy vom 9. November usammenzutreten, um über öffentliche Anordnungen ( Eben so wenig dürfen hie an Versammlungen (§. 2,
‘ Den Mitgliedern der 1848 8. 5) is untersagt, in Angelegenheiten ode1 militairische oder sich zu diesen Berathungen men (vergl. jedoch §. T L 8. 11 enthaltene Verbot ist
¡ie Versammlung gehalten werden soll,
Versammlung
Die Versammlung darf Leiter odcr eine Mehrzahl derselben nicht 1m is , die Erörterung derjenigen eher beginnen , als bis die Die Wahlhandiung
her anerkannter daher, wenn ein vora 1s bezeichnet worden deren Berathung sie zusammentrat, nicht eines Orvners oder Leiters erfolgt i}.
eiten, welche die Versammlung ver versammlungen, deren Zweck es ist, dlungen aufzufordern, oder doch d
Ua
Angelegenheit , auf dás Tragen der Wasf-- Armee bei Versammlungen, an denen nicht zu beziehen, vielmehr ist in nstvorschristen nachzugeb Nb chOnti ckchließung Strafbestimmungen. Polizeibehörden sind befugt,
seitens der Mitglieder der aftiven aeinDe Cut | y } über die Kammer-BVerhandlungen die unterzcichnetei Detaschements dahic1
dicjenigen zu (l
zu Gesepzübertretungen oder teroffiler
azu geneigt zu na
geführt, we Großherzoglich hessischen g auf diese hat, allein hier, seit beinahe zwei Monaten von ZfFentliher Straße verhöhnt, durch gemeint und \elb#| auf Banditenart meuchlerisch mil ] mit \{chweren Knitteln überfallen MWir gestehen [rei und besonders diese meuchler Haud abgeschlagen haben, weil win
s \ dersammlungen sind verboten.
ammlung elnen irch 1hre Dienstkleidung er- Leitern der Versammlung, noch nicht gewählt, oder nicht anwesend sind Polizetbehörde zu orgänge in der Versammlung t die Kraft amtlicher Unzeigen Abgeordneten der Polizeibehörde (§. 6) if
lizeibehbrde i}st befugt, in jede NBerfc
welche entweder außer den in H. 9
zu schließen, wenn dieselben 1) nit genügt haben, 2) den Anordnungen in dem Z. 4 den Abgeordneten der Polizeibehörde, den G8. den Zutritt verweigern oder nicht den von denselben 1) den Bestimmungen in §- 5) Adressen oder Petitionen 1n Masse oder durch zehn Personen zu überbringen beschließen, 6)
Beaustragte zu bar sein müssen, oder sich dafern Ordner oder Leiter en Veranstaltern der Versammlung als Den von ihnen über die
Fällen Versammlungen auch dann schriften in dem Y, nicht Folge leisten,
Beauftragte der
— f L +
egitimiren haben.
49 iti prt (l 12 41 erhan mmenen Protokollen komn zuwiderha
| gewählten Play einraumen,
sammlung der L o entgegen abgehalten werden, Zuwiderhandlungen gegen
er Leiter einer Versammlung und, so lange diese | j : | den Bestimmungen des Kapitels I1T, im
die Veranstaltcr derselben, dürfen nicht gestalten, erörtert oder Aeußerungen gethan welche den Strafgesezen widersprechen oder eine Aufford( oder unsittliben Handlungen enthalten. vor, so haben sie dem Urheber sofort und ohne eincn An ten der volizeilih Beauftragten abzuwarten, wenn ihnen nicht Folge geleistet wird, ¡terlassen sie dies zu thun, 0 verantwoitlich, als wenn der Antrag, der Vorschlag oder die * on ihnen selbst auêgegangen wäre
8 vorausgeseßten Fällen der Orduungsru] Versammlung so sind die Abgeordneten der von welchen Anträge gestellt, oder Vot ‘ erden, die eine Aufforderung oder Anreizung zu übertretungen oder unsittlichen Handlungen enthalten, wenn dem nicht unverzüglich Gehorsam geleistet wird , die Eben dies zu
ersten Theile des Militairstrasge}eß en Sinn gekommen
noch nicht gewählt sind, ( l daß Anträge oder Vors j Amit lassung zu beleitigen oder gar A Handlungen Unterlassungen, Bestimmun- A
estimmung ist, denselben daß ein großer Theil der hiesig Gerechtigfeit widerfahren läßt. Artikel des Mainzer T unter Anderem referirt: Leibe gerissen, ósterreichischen und preußischen erflären wir hiermit demselben, tige Lüge und Verleumdung \{uldigung, als hätten wit sere Ehre stattfindet, so werden wir bei derjenige, der
(Geseßzübertretungen / 46 ( A ELLP Ert zutvidelaufen, stnd mit einer (Geldstrase von
gegenwartigen / s E ( dreimonatlichem Gefängniß zu ahnden,
Thalern oder mit achttägigem bis Nachstehenden
1 Bürger uns
men derglei
die Versammlung aus- alles Vorgecfallene
sech8monatlichem 12, 14 oder 25 verbote- Ordner oder Redner auftreten, b) nicht sofort entfernen, c) an 9 oder 24 aufgelösten Vereine noch ferner theil Befugniß dazu (§§. 11 und 27) fordern, oder
ibewapneten 01 ihnen Vieles entwendet und jen
| diejenigen belegt werden, welche a) in einer 1 Patrouillen eing
nen Versammlung als Voisteher, Leiter, nach erfokgter Auflösung de einem in Gemäßheit d) in einer Versammlung oùne erscheinen oder in derselben zur Bewaffnung au lustheilung bereit halten, oder e) die Abge- Ausubung ihres Amtes stören, oder fie
} tal Bersamml ich Ge r rsammlung si er demselben nicht Folge geleistet ,
e befugt, denen,
austheilen oder zur 3 | ordneten der Polizeibehörden in der darin verhindern,
Gerichten die ndütl auf diese niederträchl zur Verantwortung gezogen / verehrlihe Redactioncn
entziehen und, Versammlung aufzulösen und für geschlossen zu erklären. ibun, sind sie auch dann berechtigt, wenn dic Vérsammlung sons} einen die )rdenden Charafter annimmt, es habea die
in den §§. 29 und 30 geordneten Strafen haben einzu- in Folge friminalrech!lich zu ahnenden Hand-
l daß auch «andere Strafen und noch neben
au,aehmen mi \ r offiziere und Soldaten des Großherzoglich Heid (Folgen 91 Unterschriften.)
treten, abgesehen von den ctwa lungen von der Kriminalbehörde zu erkennenden
Ruhe und geseyliche - Auslösung i} mit lauter Stimme auszusprechen und ‘ordneten der Polizeibehörde unmittelbar nach der Auflösung den Ort : Versamml"ng zu verlassen.
( S obald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, vesende verpflichtet, sih sofort zu entfernen, ie Räumung durch die bewaffnete Macht zu bewerkstelligen,
11, Niemand darf mit Waffen irgend welcher Art in einer Ver- sammlung erscheinen, ausgenommen die zu derselben abgeordneten Polizei- beamten, insoweit deren Amtstracht die Bewaffnung mit sich bringt. Versammlungen unter freiem Himmel können bei dringender für die öffentliche Ordnung
rdnung gesa
geseglichen Bestimmun- 4848 sind aufgehoben z des Kriminalgeseybuchs und t von der Staatsregierung außer Kraft.
Ulle diesem Geseße entgegenstehenden namentli das Gescy vom leiben die Bestimmungen des Art, 117 „oder welhe überhaup
14, November gestern bet heitere l 14 Grad Kälte hatten, umwölkte sih heute der Himmel, wáhrend das Thermometer bedeutend fiel. Der dadurch Umschlag in der Temperatur läßt nicht erwarten, daß dem Rhein treibenden Eismassen so bald stellen; denn obg! \chen Budenhcim und Schierstein dies seit die Folge davon gewöhnlich ein Stadt it, so dürfte, wenn die in der bezeihneten Gegend sich | 5 Seit gestern wird nun auch unjere bisher noch hinter dem Eisbred Winterhasen \hwindet aber zugleich die le ungehemmte Verbindung mil während des Winters.
Meeklenburg- Schw Am 30. Dezember v. »- so cine Woche nah erfolgter usses, datirte Note des reichischen Minister - Präside und des Acußern, hier ein, dung gegen die beab Sie lautet: „Eine Deput in ciner an Se. Maj. stät de Herrn, gerichteten Eingabe Bundesbeschluß vom in der daselb rantie der mecklenburgischen P ber 1847 als eines organischen Großherzogthümer übernommen
Im Falle des Ungehorsams
die Worte von Art. 93 als ordnungswidrig untersagt sind“ auch O M nisterium i die auf Bekanntmachung : vorigen Jahres statt- deren Untersuchungen jeßt an das Justizmini- niedergeshlagen werden
Die ferner erfolgenden wie die wegen jenes Aufstan- öffentlich bekannt gemacht
Dresden, 25, Januar. veröffentlicht „Die Zahl der bei dem gefundenen Aufstande b auf die von den Appellat sterium erstatteten Vorträge sind, bcläuft sich Begnadigungen der gedachten A des erfannten Strafen, werden
im Monat Mai des ctheiligten Personen ionsgerichten bis aus Gnaten gegenwärtig auf
Zugehen des Rheins vor Kälte nicht wieder stcigt, da ehr bald wieder lösen und weit deren Joche
und Festlichkeiten
freiem Himmel. Versammlungen,
Gaeta ¿N A _bedürsen_ : vorgängigen Räu migung derjenigen Behörde, welcher die Straßenpolizei über jene „mlteiten zusteht, Daß diese Genehmigung, welche jedoch für Leichen- Züge der Hochzeitversammlungen und kirchliche oder religiöse fzüge in der hergebrachten Weise statt- is, gehörig nachgesuht werde, dasür haben die Drduer und Leiter der Versammlung, des Aus- lh zu haften, F gen it nicht gestatiet , Avressen oder Petitionen in g Se m-hr als zehn Personen zu überbiingen, | , Beschlüsse in der Form von Gesezen, Ver- dmacyungen ödffentlicher Behörden zu
zer aufgefahren standen, untergebraht werden zu bte Hoffnung aus eine
Castel und dem reten
abar tragen,
: Info 1 Prozeisionen, so weit glle diese Au E sinden, nici erforderli Unternehmer, Vorsteher oder Umzuges gemein\cagf
Frt, 2. Jan. (D. 35) Der of- e folgende Ecklärung : „Die von e dissentirenden Re- Tagespresse und von rdert worden , allgemeinen deut- Um dieser ganzen 1 im Stande sind, einen festen Daten ein- für al- emerken, daß cines das ge- ven Reichsgeseßes den
Württemberg. Stuttg fiziele Staats-Anzeiger enth dem bisher sogenannteu Dreik gierungen sind in der neuest den entgegengeseßtesten positiven Vorschlägen für chen Verfassungs - Verhältnisse her Besprechung, so weit wir Boden zu geben und sie lemal zu berichtige bercits seit einem vollen sammte Deutschland umfassenden konstituti
Schwerin, J. ging hier cine vom Auflösung des
rwedckt, bloße Dekrete würden es nie erreichen, dasselbe gelte, wenn
ónigs - Bündui)) man den Schuß nach außen als Zweck der Volkswehr bezeichne.
Zeit dur die teien häufig aufgefo eine Ncugestaltung der vorzutreten.
27. Dezember engeren Aus- arzcnberg, K. K. öster- nten und Ministers des K. K. welche im Wes fung des engeren Aus nburgi])chen
s af ber H Ne, oder durch Abordr 10 1 ihnen untersagt o1dnungen, Entscheidünge ? und betannt zu macven, F. 14, Während tes Land b m Size desselben Versammlun Himmel nich! statifinden. Die zum Gottesdien zur Abhaltung politisver Vers C Die Bestimmun feine Unwendung auf Versammlungen silliger Unte: haltung, oder b) zu Zweck Wissenschaften, oder e) zu frommen over wohlih zur regelmäßigen firchlichen Erbauung n Konfessionen stattfinden, oder e) dur das Geseg oder dur Autoritâten angiordn.t weiden,
ungen oder Kun T C S Fürsten zu Schw schreiben. Die Aufrechterhaltung der geseßlichen Ordnung sei der nim are A v x “ A , S -, unmittelbare Zweck, das Uebrige nur mittelbare Vortheile, Erfulle vie Bürgerwehr Jene Aufgabe, so werde sih auch ein tüchtiger wi hr- hafter Sinn bildin, so werde auch nöthigenfalls thätige Hülfe gegen
entlichen eine Verwen- \{u}es enthält, Ritterschaft hat neten allergnädigsten r Berufung auf den 18, durch welchcn der Meise die Ga- 28. Novem-
ie dürfen innerhalb zweier Meilen von J er in §. 2 gedachten Art unter freiem
E
heute dazu h dur cinige bestimmte Anstand, zu b
sihtigte Auflö ation der meckle n Kaiser, des Unterze! die Absicht ange 25. Mai 18 ngedeuteten atent - Verordnung vom ründgescbes für die beiden se Garantie hei der am
s ste bestimmten Gebäude dürfen niemals amml'ngen eingeräumt werden,
«A 4, 6, 7, 8, 9, 10, 14 leiden elche lediglich 5) zum Zwecke ge- rderung der Künste und âtigen Zwecken, oder d) a der Verfassung der ein elnen ch die geschlichen hen Schaustelun-
n, nehmen wir keinen , Monate die Grundzüge
Angriffe auf die verfassungsmäßige Freiheit zu erwarten sein, Die innere Ordnung aber sei denn doch zu gering angeschlagen, wenn man ihre Aufrechterhaltung mit Nachtwächterdiensten vergleiche, V ieweg sieht den richtig verstandenen Zweck der Bürgerwehr eben- falls in dem Regierungs-Entwurfe ausgesprohen, Das bisherige Gese werde, wenn es streng gehandhabt werde, einen Staat im
einhelligen deutsche Bund
Kabinetten zu Stuttgart, Hannover, München und Dresden zur Berathung vorliegen. Der Entwurf , welcher mit allseitiger Zu- stimmung der betheiligten Regierungen von dem Königlich bayri- \{en Kabinette vorgelegt wurde, begreist und entwickelt neben der Einrichtung des Staatenhauses au diejenige eines Bolkshauses,
en der Besördvery i st näher a
NRücksichtlich der vöffenili
elastung des Ein=
Osten d. in Wirklsamkeit getretenen provisorischen Bundes-Kommis- | Staate bilten, daneben aber eine unerträgliche
zur Wahrung der Rechte anzurufen , welche die Ritterschaft die von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Medlen- ckchwerin mit der Abgeordneten - Kammer des Großherzog- hums in leßter Jnstanz vereinbarte Verfassung und deren Folgen
und gcfährdet betrachtet.
Nach Ausweis dieser Eingabe hat die mecklenburgisde Ritter- reits die in der PVatentverordnung vom Jahre 1817 vorge-
eten Schritte gethan, um die Ausgleichung der sich ergebendcn
ßishen Truppen findet
D [1 T (F ç folgen fonnte PIoe, Da Einkasernirung noch immer nit er [Leit LIONNe, nacwiten N fs s E wird sich vielliicht
Berpflegung ter
zelnen herbeiführen. g wieder stait unt Vie Zahlung für die
t „(Fan Sin Schreiben des Minvisteriu noch mehrmals wicderholen. en Beitritt der Regierung zum Zuterim an, F
hält es für nothwendig, das
ey
Schreiben, vbgleih e S000 R
cingetroffen ist, "D Kthlr.) von Mainz längst stelle, an cine Kommission zu verweisen, da der Gegenstan : Die Versammlung tritt den: der Kommission
der höchsten Wichtigkeit sei. Bremen. _
ras Schreiben
abageichloite!
durch direkte Verständigung mit der Großherzoglichen Re- | Fragen überwiesen. In der Debatte über das B
rung zu erzielen, und da diese Schritte, den ihr ertheilten ab-
igigen Bescheiden gemäß, ohne Erfolg gebliebin j j absitigten Berufung an die provisorische
Bundeuftom-
uielten. Da Zeit der Ueberreichung dieser Eingabe tie Einseßung rischen Bundeskommission noch nicht erfolgt war, hat die erschaft geglaubt , Sr. Majestät dem Kaiser, als Theilnehmer erselben, vorläufige Anzeige von ihrem Vorhaben erstatten und diefer die Bitte verbinden zu sollen, daß Allerhöchstderselbe die serlich dsterreihis{en Bundeskommissäre mit geeigneten Jnstruc rjehen sassen wolle S r hier angelangten Mittheilung aus Berlin hat sich ! leicher Weise und zu gleihem Ende auc an Majestät den König von Preußen gewendet. n ( r von dem Kaiserlichen Kabinette Königl. preußishen Regierung getheilten ( meclenburgi\chen Ritterschaft zu der von ibr Berufung an die provisorische Bundes - Kommission cpmäßig ebenfowohl begründet ei, als es das Recht die t, die der Bundesversammlung obgelegene Sorge für der Artifel IT, und IIT, der Patent - Verortnung vom Ut Ul ( würde es genügen, iu Uebercinstim ißischen Hofe die hierauf bezüglichen ihres Amtes an die Bundes Kommis ther zur Kenntniß dcs Allerhöchsten Kaiser= n » Großherzoglich mecklenburg-s{wcrinsde ge, den die Ritterschaft und Landschaft der ‘oßherzogthümer landesverfassungêmäßig 4 „Engeren Ausschuß‘“/ dieser ständischen geachtet des Einspruches, welchen die reltBy g dagegen erhoben hat, demnächst ein- 9 uszuyebet das Kaiserliche Kabinet veranlaßt, das | ) mcckl« \chwerinshe Staats-Ministerium von eincm
ab;umahnen und damit zugleich den Aus- es lebhaften Wunsches zu verbinden, daß sich das hochlöbliche berhaupt jeder Maßregel enthalten wolle, durch
r mecklenburgischen BVerfassungs=-Ange=- Nachtheile der Reklamanten eine Veränderung erleiden lichung der provisorischen Bundes-Kommission
U Vi
rdnung ciner fompromissarischen Instanz vorgegrisfen würde, i e Regierung überläßt sih um so vertrauensvoller tin a T ; ire wollm et! Ben Napp 1 5 §
unga, daß ihre wohlmeinenden Vorstellungen, wie jene des
1 Kabinets Eingang finden werden, als die zierung wohl nicht verkenneu wird, daß selbst gegen vertrags- und geseßmäßige Bestimmun- rmógen, und daher nur zur Folge haben köunen, die h mehr zu verwickeln uud hierturch deren Ausglei-
raweren
lerzeichnete benußt mit Vergnügen diese Veranlassung,
tz 1 lid mecklon q 4 Í r _ yerzoglih mecklenburg-s{chwerinschen bochlöblihen Staats S eritcheruna ck70 «nl non - Oersiwerung feiner vollfommensten Hochachtung zu 2/1, Dezember 1849 j ; Schwarzenberg, Staats-Minister herzoglich mecklenburg-schwerin sche cktaats-=Ministerium zu Schwerin.“ raunscoweig Braun Pw eia. Vertlammti una Der ten. (Reichsztg.) Sibung vom 23. Januar, Die | ber das Bürgerwehr - Gescß knüpft sich an die | der als Bestimmung der rwehr be- | i 3e der Personen und des Eigenthums, so wie
j altung der öffentlichen Ruhe und der gi Ordnung in der Gimeinde, Waffendienst zu leisten. Lu - antragt, die Fassung des proxisorischen Volkswehr-Geseßes Er vertheidigt die darin der Volkswehr gege
5otcllung g genüber der ihr Turch das jeßige Geseh Zugewic
{ufgabe einer bloßen „kommunalen Polizeianstalt“’. Nuch adt erklärt sich für den Anirag, indem er \pezieller auf die | oes Kommissions - Berichtes eingeht. Er erkennt | aß bisher in Deutschland die Volkswehren sich nicht be | findet den Grund davon aber in der sliesmütterlichen | andlu! welche ihnen dem stehenden Heere gegenuber zv Theil | Fr würde es angemessen gefunden haben, das früs- |
Primip mit Abänderung einzelner unzweckmäßiger Bestimmun | ehalten, und werde, falls der Antrag von Lucius abg l egen das i flärt fih für das Prinzip 3 Entwurfs, indem er na- | e Vertheidigung gegen äußcre Feinde ins Auge faßt, Er | die Volkswehr hicrfür weder für tüchtig, noch für nöthig. Ein | bildetes Landwehr - System werde dazu völlig genügen. | en Entwurf: Das frühere Geseß, für weldes er | nt, babe seinen Grund in der damaligen Erregtheit und 1sjchung, daß von Frankfurt aus Bestimmungen über E1 F
tung eincs Vol ale man darin aufgestellt vie Wehrbarmachung des Volkes, chuß gegen äußere Feinde und den Schuß der Ver
Fin
a XIn
aftes Volk lieber wolle, als ein wehrhästes. Aber daß man den Zwedck hinstelle, erreihe man ihn iht. Vielmehr habe die Erfahrung gelehrt, daß sich
)
tüchtige Volkswehr selbst in ihren Anfängen noch nicht bilden wollen, Der friegerishe Geist werde durch die Aus- g im Heere, in der Landwehr und der Bürgerwehr genügend
S up der Verfassung aber als ihre Aufgabe hinzustellen, sei in « E T : it s F politishoer Fehler. Fur Revolutionen dürfe man keine Gesepe
OUrger\cwaf}t mit, ex habe seitens der Bürgerschaft
des Vertrages he zur Ausführung desselben verfügt ; ift ausgesprochenen De Handels - Kammer zuv
immt Kloß für den Antrag von Luci zeibehaltung der Volfewehr die Anbahnung cine j Verminterung
Das Landwehrsystem hält er andwehrmánner dadurch ihren V oft auf lange Zeit entzogen würden er sür den Haupizweck, diese l cen sein, wenn man die
G 2 2
nd, findet sie | 9 esseren Zustand | besseren Zustand Lr E ) olche Verträge fünf- )cgutachtung vorgelegt wer= lben in geeigneten ällen orliegenden Fall egutahiung weder in mate- Richter Do -
es Dieser anheimstellend, das weiter Entsprechende | möglich werde
F — À
Daß eine jolche
17 Fr Hoy an ch J P Ç in formeller Hint geboten gewe]en.
hiorauf Fn! o nerauf Folgendeg
Zwecke hält er für durchaus uns
doch erfüllen,
zuf aufmerksam zu ma- =- Verträge mit fremden erfassung wenigstens ana-
organisirtes Geist, der ch in thr bilden müsse, gerufen werden, werde sih aber, Lyndcker sieht die Wirkungslof Jn einem Gesete vort ausgesprochenen Bestimmungen an 1hr Zusammenbvang n seien sie durchaus unmöglich, der es allerdings feine T Entwurf nicht cntgcgin. Gemeindeshute liege feine Her ein ehrwürdiger Dicnst, denn er
Anwendung {V rft »N pr 19 e Erwiederung Zusicherung in welcben es und den Ums-
daß n allen Fállen , es Gerseßes irgend erforderlich
ausuÿrbar
wies darauf k 1g des damals von der Bürger=- achten sein werde, daß fer- n mit fremden 3 Bestimmungen noth- er Sinn jener Verfassungs-
und Schifffahrts-Angele=- ete, sondern auch Veriräge dicser Art | Herren Philippi und gegen den Antrag Richter Donandt?s; Beziehung nicht zweifellos, ZzU Eifersüà teleien zwischen
daß diese Er-
aunschweig
ls eine nähere Mo
E 4 V ausarlproMrner
jatfraft, keine Freihe
Beslimmung
ge\chlossenen Verträgen
{hen Erörterung tie Nothwent Jn feinem Antroge will er daß der Schuß des deren Kaste anvertraut werden solle, sondern nes jeteu Staatóbürgers sei. Der §. 2. dcs Entwurfes 1 l, der nunmehr zur Verathung ko jeder Gemeinde des Landes auf Beschluß T Bürgerwehr crrihtet werden fann. eine Bürgerwehr zu errichten, Für Tren Antrag erllären sich ckcckchmid, Probst, ffen für nöthig
ndelsfamme1 rzulegen scien. Niier erklärten tich Burgerschaft si in tiefer derartige Erwiederungcn
gesprockchcn wissen,
chlicßlich der Antragsteller fuhrten rflárung erhobenen Bedenken
Jol. Höpkcn und gegen die abzugebe
unbegründet erst
eschluß erhoben.
ctus, Xndwurm, eine Uebung in den haupt in der Existenz dcr Bürgerwehren Störungen der Ordnung schen, theils weil die allgemeine Errichtung
pari, Vieweg, Lyncke:
horst, Beese sind gegen u N on ‘Qloû der geringen Neigung der Landgcmeinden, irgeTrIve ten, sür unzweclmäßig und unwürdig, ein Gescß zu ovllige Durchführbarkeit von vorn l j Durch tie Vorschrift Ausführung nicht erwecken. dem Papiere bleiben.
en so wie von Triest unter der Flagge eines der deutschen Anstretungen der Lloydschen \ einer Reihe von Jahren nach Afrika und in Gang geseßt worden, beginnt mit dem nächsten Frühling und Umsicht eines einzelnen hiesigen unternehmenden Staat mit sei-
Soamburg.
Bundesstaaten Turch die cinsichtigen
Tumultgesetzes | ( | geboten erachten.
Dampfpaketfahrt „Helena Sloman““, Capitain Paulsen, “ und amt 19. June df I seine Fahrten von Hamburg Gelingen des Unternehmens und die baldige zweiien neuerL
deutschen Flagge,
April wird das
Dampfboot weifelt werten müßte. aber die Neigung daßer immer au}! Wenn eine Gemeinde keine Burgerwehr er é 1 ie in Folge des Tumultg« etwa tragen müßte, sich felbst zuzuschreiben. : wird mit 28 Stimmen angenommen.
- York segeln
des Gesetes lasse 1, August und 31.
Dampfschiffs, im so weniger zu niedriger als von irgend einem Sie betragen einschließ- besten Lebensmitteln gewählten Be euß. Cour., für die zweite Kajüte chendeck 50 Rtblr. seinem Gepä.
É Jngangseßung eines
¿Fahrten monatlich werden,
weifeln, weil
ep qu
anderen europäischen Hafc1
Anhalt-Cöthen. Cöthen, 21. der leßten Sißung am 18, Januar (\. hat der Vereinigte Landtag auf Antrag schen Kommission“/ der mit i \{lossenen Vereinbarung hinsichtlih des Juterim seine ? Die von der Kommission ausgeführten Motive dieser stimmung waren, daß 1) der Erzherzog - Reichs i ARIERO Zeit erflärt habe, sciner Wurde entsagen und die ihm mit Bundesbeschluß vom 12, Juli 1848 anvertrauten Gewalten wiedcr an die Mitglieder des deutschen Bundes zurückgeben zu wen, Ua danach die Nothwendigkeit vorgelegen, daß die von demselben b fleidete Centralgewalt des deutschen Bundes U gemeinsamen Bundes - Angelegenheiten Organ übernommen und
für die erste Kajüte 150 Rthl S0 Rthlr. preuß. Cour., und f Ic! Erwachsenen nebst
en Höfen von N a2) G Veit T - an ihnliher Ermäßigung der Frachtpreise ur
R L h h
zung jedcr amerikanischen Konjunktur erwachsen wir voraus gar nicht berechnen. __ Der am verwichenen Donnerstage dur das Stimmen in eincr der fünf Kurien oder Kirchspiele der Erbgesessenen noch abgelehnte neue Ver fassungs-Entwurf für unseren ihn eite aus Rath und Bürgerschaft erwählte Koms- | U ug, vielleicht mit einigen scine auerbaftigkeit sihernden Abweichungen, wiederum vor die Bür- i Dann aber steht auch deren 1
erweser {on vor T o } ecehlen von 10 Bürgerscha
d!e Leitung einem anderen Central=- bis zur definitiven Gestaltung der innercn deutschen Bundes besorgt werdez 2) daß die
binnen kurzem,
gebracht werden. iße Zustimmung zu gewärtigen.
neuen provisorischen Bundes=-Centralgewalt über einen ihren übr andesgenossen - vorzulegenden Vorschlag verständigt Regterungen feinen Anstand genom L) daß der C geschlossenen Ve1 deutschen Bol einträchtigt werde, : und der heutigen Sißung die provisorische Verordnung, „die Beschränkungen bei Verhcirathungen e O 4 | betreffend“, zu Ende gebracht und dicselbe in der heutigen Sibung anze GOesey stimmen. Xind- | im Ganzen angcnemmen. E
) die übrigen deutschen men hátten, diesem Vorschlage balt des darüber zwischen den trags nichts enthalte, wodurch die Berechtigung des fes auf einen neuen Vundesf f wurde in dicser
gedachten Höfen a
Versamml
r P
er ViLUunag
ihn wegen eit ruf zuruckaenommen!,
Berathung über
Verhandlung
(Hannov. Erwiederung haben Mir tie Bewohncr- des Landes ner {heuern Gemahlin, der regierenden Theilnahme an dem Verluste {rift lich gegen Jeden, wie L V Mitgefühls, der Treue und der Liebe zu dem anhaltischen | Fürstenhause Meinen Dank auszudrücéen, so sprecche Jch dense seltsamer Mensch muß cs sein, der ein phi- | für Alle hierdurch aus und bekenne gern, daß es Meinem Herze e Zeugnisse zu “empfangen. Andenken an die hohe Verklärte dazu beitragen, das Band zwischen feinem Fürstenhause zum Scgen Deßau, den 20. Januar 1850, Leopold
| Promulgation ahinschciden erzogin, ihre Gefühle und Mein Herzogliche
Freilassungen
Trauer und der \chetidungen und nur nachdem er- das
elroffenen großen
ubrt von der Kommission her. daß die Transportation am Die Versammlung nimmt sodann den ersten
ère vertheidigt sein Amendement lassung der Billigung der. Versammlung vor( Das Gese habe einen politischen, ja revolutionairen Cha- _,Sie* sin politische Richter, N ) Die Constituante hat ihr Dekret in Folge eines Krieges erlassen und man hat über das Schicksal , fangenen zu entscheiden.‘ Präsident: „Der Redner muß die Sache esten kennen, er war felbst dabei.“ (Gelächter.) Lamoricière llerdings sei das Gese ein politisches, aber dessenungeachtet seien die Transportirten gerichtet worden (Murren links) und dur eine grope Mäßigung gerichtet worden. (Geschrei links.) Er kömmt auf sein Amendement zurück und vertheidigt dasselbe. Minister des Junern: Allerdings seien die Transportirten politische Verurtheilte, allein das Amendement Lamoricière?s sei nußtlos. Wenn der Präsident der Republik eine allgemeine Amnestie bewil- ligen wolle, so sei ohnehin ein neues Geseh hierzu nöthig. flar , daß Cavaignac ohne Autorisation der Versammlung einzelne Begnadigungen ausgesprochen hate, und auch dem Präsidenten derRepue- blik müsse dieses Recht zustehen. Uebrigens sei die Regierung mit dem Zu- saß der Kommission einverstanden, und die Nothwendigkeit, den Staats- rath befragen zu müssen, mache es wohl entbehrlich, die Versamm- „„ Keine Beschimpfung gegen die
[febeeres ergehen würden. Als Zweck der Volks- | nicht vergönnt für diese Ve- _ c 1893 endigen soll
sehr wohlgethan elegt werden
dem anhaltischen Volke und noch fester zu knüpfen. Friedrich, Herzog zu Anhalt.
(Neuer Lärm.) on Kriegsges
Frankfurt. Der Senats - Antrag
Trat a V (D. Ztg.) auf Verlängczzung der Recheney- Scheine bis zum 1, Februar 1851 i} von der gesetgebenden Ver- sammlung angenommen worden. auf Ernennung eines Ausschusses zunächst an einen, in der folgenden Sitzung zu wählenden Prü- ¿auss Der vom Senat beantragte Ausschuß soll so zusammengesept sein, daß 9 Mitglieder dazu aus der Stadt, 2 vom Lande, 5 von der Bürger - Repräsentation und 5 von dem Senate gewählt würden, und er häite die Vorlagen über die ihm nothwendig scheinenden Aenderungen der Verfassung dem Senate zu übergeben, von wo sie dann an den gesepgebenden Körper ge-
Ein zweiter Antrag des Senats zur Vi rfassungs - Revision wurde
F. Barrot,
fungsauéshuß verwicsen.
Frankfurt, 23. Jan, Eine neue Umquarlierung der preu- | lung zu bcfragen,