1850 / 27 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

digungen und Verleumdungen darf sich ein Abgeordneter so wenig erlauben, wie jeder andere Mensch. Demgemäß lautet der §. 19 wie folgt : „Niemand kann wegen seiner Aeußerungen in der Ver sammlung des Landtags verantwortlich gemacht werden. Es ver- steht sich, daß allezeit der gehörige Anstand beobachtet wird und daß jede Verletzung desselben, welche eine Verunglimpfung Der höch sten Person des Landesfürsten oder eine Beleidigung der Regierung oder des Landtags oder Einzelner enthält, verboten uxd 1ach Den Geseven strafbar ist.“ Der Landtag beliebte jedoch dem §- 19 auf Vorschlag des Ausschusses folgende veränderte Gestalt zu geben : V8

mand kann wegen seiner Aeußerungen in der Versammlung des auRr age o verantwortlich gemacht werden. Jede Verunglimpfung der hochsten J Dis son des Landesherrn, Beleidigung der Regierung, des Landtages oDEr bestimmter Einzelner ist verboten und nah den Ge}eben M ad

Es wird hierdurh unsicher, ob Landtags-Abgeordneke wegen D

leidigungen bestraft werden können, die le At DEV R ganzen Kategorieen von Perjonen zusugen. L e e O von der Unverlezlichkeit der Landtags Abgeordnete! „unt i is O Regierungs-Entwurfe also gefaßt: „Kein Landtags R E

darf während der Versammlung des Landtags ohn DINAOISHSB des leßteren verhaftet oder in strafretliche Untersuchung A

j mit alleiniger Ausnahme der Ergreifung aus [ri}@f

t WeTDENe n o R 4 diesem letzteren Falle ist dem Landkage v0 ME e troffenen Maßregel sofort Kenntniß zu geben, und es sle L l E t, De Aufhebung der Hast oder der Untersuhung bis Ay Schlusse des Landtages zu verfügen. Licjetve Besugniß steht dem Landtage in Betresf einer Verhaftung oder Untersuchung

eineu Abgeordneten zur Zeit der Eröffnung bereits verhängt gewesen ist.‘ Diese Unver- nach dem alten Grundgeseße vom 5. Mai 1846 nicht nur bis zum Schlusse des Landtages, jondern auch noch acht Tage nah dem Schlusse desselben. Hierunter war dem Aus- \chusse das alte Gruudgeseß gelegen und er beantragte, dem obigen 90 die Worte: „bis acht Tage 2c. nach dem Schlusse des Land-

2u, welche uber des Landtages leblihfeit besteht

Ds ( ; o T T 4 è 2 tages‘ anstatt der Worte, „vis zum Schlusse des Landtages“ zufügen. Der Staatsminister von Wathdorf vertheidigte den |

Erwägung, daß jenes Vorrecht der die Gränzen der unbedingten Noth-

Dagegen nahmen die Abge-

Regierungsentwurf mit der Landtagsabgeordneten nicht Uber D ivendigkeit ausgetehnt werden durfe.

ordneten Trunk und Schüler den Antrag des Ausschusses in Schub ; sle fanden es anstößig, wenn Abgeordnete unmittelbar nach dem Schlusse der Verhandlung von dem Arme der Gerechtigkeit ergriffen werden. Abgeordneter Täde war auch dieser Ansicht, er wähnte das Beisviel des bsterreichishen Abgeordneten Fischhof und meinte, es müsse dem Abgeordneten, welchem Verhaftung bevorstebe, nah Schluß der Versammlung eine Frist gelassen

werden,

bestellen könne. O 1

viel von dem ehemaligen Reichstagsabgeordneten Voigt aus Gießen,

daß er in die Schweiz geflohen und zu dem darmstädter Landtage r

damit er seine häuslihen Angelegenheiten vorher ie Abgeordueten Schüler und Fries erzählten

4

volle. Ver Abgeordnete Rebling sagte es ist einer, {v mag er entwischen““ und erklärte sich den Antrag des Ausschusses, den der Landtag auch genehmigte. ; des Abgeordneten Stäps, den §. 20 mit en Worten beginnen zu lassen: „Jeder Abgeordnete ist unverlel lih“ wurde vo Meisten für zwecklos gehalten und nicht ge- iehmigt. Uebrigens beschloß der Landtag auf Vorschlag des Aus \husses dem §, 20 noch Folgendes anzufügen: „oder während einer Vertagung verhängt wird. Der Vorsitzende oder dessen Stellver- treter hat während der Vertagung die Befugnisse des Landtages auszuüben, jedoch haben seine Beschlüsse nur Wirkung bis zum Zusammentritte des Landtages.“ Ferner wurden die §§. 21 bis 33 mit kleinen Abänderungen und Redactionsbemerkungen gench- migt. Hierauf kam es über §. 34 zu langen Debatten, Der Re- gierungsentwuif lautet: „Dem Landesfürsten steht das Recht zu, den Landtag nicht nur zu vertagen oder mittelst eines Abschiedes zu schließen, sondern auch gänzlich anfzulösen. Dieser Theil des F. 34 wurde vom Ausf\chusse wie vom Landtage gebilligt und nur noch zugefügt: „die Vertagung darf ohne Zustimmung des Land tages die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während der selben Diät nicht wieder eintreten.“ Nun heißt es weiter in §. 34 des Regierungsentwurfes, welher in dieser Beziehung mit dem alten Geseße vom 5. Mai 1816 übereinstimmt: „Geschieht das lehtere (näm

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lich die Auflösung), so verlieren sämmtliche Abgeordnete ihre Stellen, | geseb aufgenommen oder du Es müssen sofort und längstens binnen drei Monaten ncue Wahlen | der Regterung ziemlich gleich),

verfügt werden, bei welchen die Mitglieder der aufgelösten Versammlung wieder wählbar sind. Erfolgt diese Anordnung binnen dreimonatliche1 Frist nicht, so ist die vorige Vereinigung vou selbst wieder herge stellt.“ }

lósung des Landtages fand der Ausschuß ungenügend und {lug folgende Aenderung vor: „Geschieht eine Auflösung des Land tages, so erlisht der Auftrag sämmtlicher Abgeordneten, És muüssen dann jedoch neue Wahlen verfügt werden, bei welchen die

Mitglieder der aufgelösten Versammlung wieder wählbar sind. | bei Abtretung einiger I ( g g

Auch ift Anordnung zu treffen, daß innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen nah erfolgter Auflösung der neue Landtag zu- sammentrete. Geschieht dies nicht, so is der aufgelöste Landtag von selbst wieder hergestellt und durch seinen Vorstand einzu- Man glaubte in dem beanspruchten Rechte des Land- , si im eintretenden Falle auch ohne Zuthun der Staats- ierung zu versammeln, ein nothwendiges Schutzmittel gegen versassungs - Verlezungen eines böswilligen Ministeriums ge- sunden zu haben. Auf der anderen Seite war der Gesichts=- nft, von dem aus der Staatsminister von Wahtdorf den Vor

ag des Aus chusses bekämpfte, kurz gefaßt dieser: Das beantragte

nicht den Schuß, welchen man davon erwartet. Denn der Lan- desherr fann zu jeder Stunde den Landtag vertagen oder ließen. Zin bösmilliges Ministerium würde also die Mittel haben , den aag, \ei es der alte oder der neue, in dem Augenblicke, wo cr si jv agc at, wieder yeim zu schicken, Und es braucht nicht Lu 2 G iges Ministerium zu scin, welches dem Landes machen. Das Ms von dem erwähnten Rehte Gebrauch zu es ihm zur Zeit An könnte sich in der Lage befinden, daß tigen. Abgeordn. Fr N I wäre, sih mit dem Landtage zu besch! inden, man würde. B umg Le indessen, Geschäfte würden sich hon seven. Abgeordn. Stäva 4 das Ministerium in Anklagezustand ver- sehe in dem lanvesherrlichen R. Zegen den Antrag des Ausschusses, er veräußerliche Prärogative L ete, den Landtag einzuberufen, einc un- E gegen den Antiag unv ee O: N N mächti r t a, anle den L F vi o E U rinen revolutionairen Konvent C Sea, C A ingt ; e - c nee wedalpise n G1üs anwesen 15 Vasen tee hae ß lbgeordnete Shüler tas Lei, enz daher kam es, tete, ungefähr so: Es sei ihm Ah h riß der Rede des Abgeordneten Lairig, p gewiß feinen Konvent. j

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Die vorstehenden Bestimmungen über die Folgen der Auf- |

n und bange geworden bei Abgeordneter F r, deutsche Philister mache

ein- | Staatöôrath Thon:

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gerade |

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Dieser Aus- | Der zweite Saß tes §.

litisce Nothwendigkeit, daß na einer Aufl6\ hielt es für eine po-

sofort zusammenkomme, damit die gegenwärti

ung der neue Landtag ge Stimmung ves Lan- |

| | angekauft oder Staatsschulden getilgt werden follen.

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des erforscht, damit der aufgelöste Landtag ge QEng werde, Staats- Minister von Wa bd or! entgegnete, in Zeitke n der Ens müsse man diese erst vorbeilassen, bevor ma Den enen Lau tag zusam- menrufe, wie es denn eine allgemeine LETEE Je VaB man wichtige Fragen lieber am anderen orgen _ auer f: MUnaul Vicepräsident Schüler: Um die Grage erst zu de] PAIeNe seien auch drei Monate nicht ausreichend. Abgeordn. &ries: N 91s. det Siebenschläfer in steben Wochen ausslase, so e as D in zwei Monaten ausshlafen. Abgeordn. l un b Se Ss shuß- antrag. Nur machten die Erörterungen Des Staats-Llnisters 9 ibn den Eindruck, daÿ er die &ri]l zur Herbeishassung des neuen | Landtages von 60 Tagen auf 90 Lagen jebte. Mit diejer 90tà- | qigen Frist wurde der Antrag des Ausschusses vom Landtage ge-

nehmigt.

Weimar, 19. Jan. (W. Z.) - Nach Annahme der §§. 35 und 36 des Staatsgrundgeseßentwurfs beantragte der Ausschuß zu g. 37, daß die Staatsregierung, wenn zwischen ¡ihr und dim Land tage eine Vereinbarung über den Etat nicht zu Stande gckommen, nicht ein Jahr, sondern nur ein halbes Jahr lang das Recht ha- ben solle, die Steuern fortzuerheben.

Nachdem Geheimer Staatsrath Thon erklärt hatte, daß thm persöulich ein Bedenken dagegen uicht beikomme, er dem Ministe rium aber die Erklärung offen halte, nahm der Landtag den Aus- \{ußantrag an. Zu §. 38, des Jnhalts, daß, nach Ablauf des eben erwähnten Halbjahrs, die Staats-Regierung befugt sei, noch so viel Steuern fortzuerheben ohne Bewilligung des Landtags, als sie bedürfe, um denjenigen Forderungen zu genugen, zu deren (Èr- füllung sie im Rechtêôwege angehalten werden Tonne, Vatte Der Ausschuß eine andere Fassung beantragt, Abgeordneter Fries gab hierzu die Erläuterung ,- daß zwar eine Pflicht des Landtags, Steuern zu bewilligen, nicht bestehe, daß aber der Ausschuß den-

| noch einstimmig für diese Selbstbeschränkung gewesen sei, weil der

Staat dasjenige, was feststehe, immer gewähren müsse. Geheimer h Der Antrag des Ausschusses sei nur eine Reck- tactions-Veránderung und ihm daher unbedenklich, dennoch mise cer den Grundsaß wahren, daß der Landtag allerdings die Pflicht habe, die nothwendigen Steuern zu verwilligenz ob man diejen Grundsatz selbst oder nur, wie im §. 28 geschehen, seine Folgen ausspreche, sei gleichgültig ; so wenig könne er hier eine Be- \{ränkung des Landtages gegen frühe: erfennen, denn die Regie-

rung habe das Recht, provisorische Geseße aller Art und also auch

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Sieuergeseße, bis zum Schlusse des nächsten Landtages, ein- scitig zu erlassen. Abgeordneter Stäps: Das Recht der Steuer - Verweigerung könne nicht willkürlich ausgeübt wer-

den, sondern sci, in constitutionellen Staaten, nur das Mittel gegen ein bestimmtcs Ministerium. Abgeordneter ErUnt Q dur) 8. 36 erhalte das Ministerium die Befugniß, provisorische Steuer gesche zu erlassen. Abgeordneter Fries: Die Steucrerhebung fei, aucl in unserer jeßigen Verfassung, von der übrigen Geseßgebung geschieden; er wolle nicht weite hierauf eingehen, es komn e aber darauf an, daß man sih der Konzessionen, die man der Regierung flar bewußt werde. Der Landtag nahm die Fassung des Auzschusses an. §. 39 wird, in Uebereinstimmung mit dem Mini sterium, als unwesentlich gestrichen. Die §§. 40 und 41 des Ent wurfes geben der Regierung das Recht, Staatsgüter, welche unten 1000 Rthlr. Pachtertrag liefern, oder Forstgrundstücke, welche unter 500) Aer halten, ohne Einwilligung des Landtages zu verkaufen, 8. 42 bestimmt, daß vom Erlös solcher Verkäufe andcre Realien ( Die Rechte der §8. 40 und 41 sind der Regierung bereits im vorigen Jahre durch den Landtag zugestanden worden, nämlich durch die Ertlâ- | rungsschrift vom 23, Juli und das hierauf antwortende Dekret | vom 3. August, außerdem gestattet das Gejeß vom 17, April 1821, | daß minder bedeutende Theile des Kammervermögens ohne Ein- | willigung des Landtages veräußert werden dürfen, Der Ausschuß | hingegen will die genannten Rechte der Regierung nicht durch î

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mache,

Gecseß cin - für allemal einräumen, sondern durch Berab hiedungen für bestimmte Klassen von Fällen unt betrachtet alle derartige n Verabschiedungen, so auch die vom 23, Juli v. J., als wider ruflich, Hierüber cutspinut sich eine längere Debatte. Von Seiten des Ministeriums wurde durch Geh. Staatsrath Thon und Staatsrath

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| Bergfeld erklärt: ob die fraglichen Bestimmungen in das Grund

durch Verabschiedung festgeseßt würden, sei wohl aber müsse sie ihre, sowohl im Gesebe vom 17. April 1821 als durch die Verabschiedung vom 23. Juli v. I. gesicherten Rechle wahren ; das genannte Gefeß stelle die Gränze zwischen bedeutenden und nicht bedeutenden Staatsgütern nicht jest und darum sei eine Abgränzung wünschenswerth, die Ver- abschiedung vom 23. Juli hingegen sei bestimmter gefaßt und man müsse bestreiten , daß Regierung oder Landtag. einseitig von einer Verabschiet ung zurückgehen könnten; im Interesse des Landes müsse rie Regierung auf diesem Rechte bestchen , denn es jet ost, 3. B, t 1 tuthen Landes zu cinem Hausbau oder etner S traßenanlage unmöglich, vielleicht Jahre lang aus die Genehmi

gung des Landtages zu warken z übrigens brauche der Landtag feine Besorguiß wegen etwanigen Mißbrauchs diejer Rechte zu hegen, L eun er wisse, daß die Regierung den festen Grundjaß beobachte, alle bes deutenden Güter dem Staate zu erhalten und nuv die unbedeutcn- den, deren Verwaltung unverhältniß kostspielig sei, zu veräußern, auch würden jährlich Verzeichnisse über alle Veräußerungen Hp uges legt. Die Abgeordneten Fries, Kruje, 3 äde behaupteten Wider- ruflichfeit der Verabschiedung; Abgeordneter Reblin g erblite im Aus\{ußaulrage cine größere Sicherheit des Staalsvermögens ; Ab

geordneter Maul erklärte sich sür die Ansicht des Ministeriums; Abgeortneter Trunk meinte, man könne sich nicht mehr auf das Ge- setz vom 17. April 1821 berufen, weil diejes zu eine Zeit erlassen sei, wo Kammer=- und Landesvermögen n oh von einander getrennt warenz Geheimer Staatsrath Thon bemerkte hiergegen, daß, Dieser Ansicht, dié er jedoch nicht theile, die Ver- äußerung sämmtlicher Staatsgüter dem Ministerium srei stehe, als Verwaltungsmaßregel, welche Besugniß hinsichtlih der früheren eigentlichen Staatsgüter niemals bestritten worden sei z in Der Crfl- rungsschrift vom 23. Juli stehe kein Vorbehalt der Widerruflichkeit. Zu g. 42 slellte Abgeordneter Schüler, nah einer vom Staatsrath B ergfeld gegebenen Erläuterung über die Grundsäße bei Staats- \{uldentilgung, den Antrag: daß die, aus dem Verkaufe von Staatsgütern gelösten Gelder dem Stammvermögen des Staates | zu erhalten seien. Das Ministerium sowohl, als der Ausschuß, | traten dem bei. Hierauf nahm der Landtag die Ausschußanträge zu §8§. 40 und 41 und den Schuúlerschen Antrag zu §. 42 an, 43, welcher der Regierung gestattet, be-

|

hufs der Cingehung vortheilhafter Geschäfte, ein Darlehen aufzu : | nehmen, wird gestrichen, der erste Sab, der die Regierung ermäih- \he Argument verspot- | tigt, zur Deckung von Kosten Darlehen bis zur Höhe von in et | Deittel des Nominalbetrages derselben, ohne Einwilligung des | Landtages zu negoctiren, wird, als Punkt einer künftigen BVerab- \{hiedung, angenomm n. Auf Antrag des Abgeordneten Schüler wird hier ein Paragraph eingeschaltet, des Inhalts, u

auch mit

Bewilligung des Landtages nur vann ein Darlehen ausgenommen

werden dürfe, wenn dasselbe entweder das Stammvermögen um den gleichen Betrag erhöhe oder aus den Staats-Revenüen planmäßig getilgt werde. Die §§. 44—47 werden, theils unverändert, theils mit unwesentlihen Veränderungen, angenommen. Zu §. 48, die Contra - Signatur und Verantwortlichkeit der Minijter betres- fend, hatte der Ausschuß eine veränderte Fassung beantragk, welche die Contrasignatur sämmtlicher Minister bei allen Regierungshand lungen erfordert. Staats=Minister von Wahdorf erklärte solche Bestimmungen bei der neuen Einrichtung des Ministeriums geradezu für unausführbar, venn es würden alle bedcutenderen Sachen dem Staatsoberhaupte von dem betreffenden Minister in (Gegenwart der übrigen Minister vorgetragen, die leßteren hätten jedoch dabei uur eine berathende Stimme, sie könnten anderer Ansicht sein, die Ver antwortlichkeit treffe nur den Erstereuz man dürfe sih das Ge sammt - Ministerium nicht als cine kollegiale Behörde denken, nur in zwei Fällen habe man ausnahmsweise eine geneinshaftlihe Ver antwortlichkcit aller Minister proponirt: bei Schuldenkontrahirung und bei Erlaß provisorischer Gesetze; der Ausschuß verlange überall die Contrasignatur und Verantwortlichkeit aller, also auch der in ihrer Meinung abweichenden, Minister und mache daher die ganze Verantwortlichkeit illusorisch. Abgeordneter Trunk beantragt, daß die Berathung des §. 48 einstweilen ausgeseßt werde. Abgeord neter Fries: Der Ausschuß schlage nur vor, was, nach §. 111 des Staatsgrundgeseßes, bereits bestehe; übrigens könne ein Mi- nister sich vor der Verantwortlichkeit hüten, wenn er seine abwei= chende Meinung zu Protokoll gebe, Staats-Minister von Wab dorf: Nach der neuen Organisation des Ministeriums gehörten alle Regierungshandlungen , in der oben angegebenen Weise, vor das Gesammt - Ministerium , dies sei cine Abänderung des früher Bestehenden, das Auskunftsmittel des Abgeordneten Fries sei schon in Anwendung, doch könne man es nur da brauchen, wo das Mi- nisterium die Sache vornehmen müsse, z. B. -bei Antworten an den Landtag, nicht aber in anderen Fällen, wie z. B. bei Erlaß provi \orischer Geseze. Der Landtag nahm den Vertagungs-Antrag an; eben so wurde die Berathung von §§. 49—53 ausgescbt.

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ma 2 O (A) Ma Beuiung nisterialdekrets über die Entschädigung der Patcimonial = Beamten und einiger Erklärungsschriften, ging man zu §. 54 des Staats grundgeseßes über. Der Ausschuß beantragte zu diesem Paragraphen einen Zusaß, welcher lautct: „wird ein Geseßvorschlag auf 3 ver- \chicdenen Landtagen, wovon cin jeder aus anderen Wahl hervorgegangen ist, von dem Repräsentantenkörper unverändert wic

einer

derholt, so ist die landesfürstliche Sanction dazu nicht zu ver weigern. | En Alo De QOarorotetn Zu, S Un

solche Geseßzvorschläge hierunter Landesverfassung, noch

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Schulze wollte nur verstanden wissen, welche weder über die über Rechte der Krone, der Hohcit oder der Großherzoglichen Familie disp0- nirten und fügte die fernere Beschränkung hinzu, daß die Majorität zwei Dri beiden leizten Landtage ordentliche Landtage sein muten, J ckchulze führte für das

Veto die Verfassungen Norwegens, Oesterreißs, Dessaus Schleswig-Holsteins, Gothas an, i

\uspen sive Abgeordneter Trunk: Die Thei sung des geseßgebenden Willens zwischen Fürst und Landta; eine gleiche sein, der Fürst könne seinen Willen nur dur verantwortlihen Minister äußern, der Minister würde sur die Di werfung eines Geseßes nicht in Anklagestand verseßt werden können die Steuerverweigerung gesährde die Existenz des dahe1 bleibe der Volksvertretung uur die Sicherheit des

Vetosz dagegen bleibe der Regierung das Recht de1 Kammerausflô sung, der freien Presse, die Hinausschiebung bis zum dritlen Lanl mge

müsse h einen

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Slaates ,

IJUSPenhIven

den - Versuch

tage und der Ueberzcrgung; das Ministerium ( s 5 s i 7 » - Do C1 N P J Y) s machen, zu gewähren und könnc sich ja den Widerruf bei Yuip Abgeordneter vou Schwendler: Vie Frage

brauch vorbehalten. l ( ohne Belang, aber doch ihre Bedenken, wenn man oft eine Stimme die Majorität hervorbringe ; thm jet daß der Landtag wirklich eine Vertretung des jet, DICS

sei praktisch habi erwáäge, wie es weit wichtiger, i | ganzen Volkes, nicht nux einzelner Stände und Intere|sen werde hoffentlich durch unser Wahlgeseß erreicht und dann bedür man des \uspensiven Vetos nicht, denn die Regierung würde mil solch einem Landtage immer Hank in Hand gehen. Abg. L1 bi Dem Beispiele Norwegens, in welchem allein das juspen}tve Veto

{hon prafktisch bestehe, könne man das Beispiel Englands entgegen seßen; sprehe man von glaier BeorthcziuUng De} Gewalten, so müsse mau dem FJür-

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sten das Recht einräumen, daß ein von ihm vorgelegter Geseßent wurf, auch ohue Genehmigung des Landtages, zum drittenmale (i

kfonfequenterweise auch |

setzeskraft crhaltez ubrigens werde das juspensive Beto auch aus dem Grunde bei uns keine Gultigkeit behalten, weil es der deu! chen Verfassung vom 28. Mai zuwiterlaufe. Abgeordn. Walther:

Der Wille t es Volkes müsse zur Geltung kommen, ohne suspensives Veto wären alle Verfassungen nur leerer Schein. Abgeord. Ra tenbacher: „Die gescßgebende Gcwalt der Regierung thcilt lch tere mit dem Volke und empfängt dadurch eine Stärkung, das suspensive Veto würde aber dies Gleichgewicht aufheben.“ Abg La iri: Diese Theilung der Gewalten sei das Band zwischen Furst und Volk, man solle es uicht lockern; im absoluten Veto liege de1 Angelpunkt alles constitutionellen Staatslebeus; es sei die \chUz=2 zende Macht, welche den Einzelnen, die Minorität vor Ungerechtig- feiten der Majorität sichere, aus diesem Grunde habe der vorige Landtag das jebige Wahlgeseß mit gutem Gewissen annehmen fön nen, Abgeordneter Peuker: Man solle bedenken, dap der 5urfl auch uicht ohne Einwilligung des Landtages handeln könne, UAb- geordueter Säuberlih: Bei einer \{chlechken Regierung sei das \uspensive Vero ein Damm für die Volksrechte. Abgeordneter Stáäps: Jn einem großen Staate sei das absolute Beto minder gefährlich, als in einem kleinen, denn da fönne die öffentliche Mei nung sich Geltung verschaffen, während einem kleinen Volke die Er hebung unmöglich sei. Abgeordneter Fries: Auch in Verfassungs Angelegenheiten wolle er nur ein suspensives Veto, 0 allein halte man den Weg des geseßlichen Fortschritts eben und vermeide ge waltsamen Ausbruch ; die Reichsverfa)jung gewähre dem Oberhaupt auch nur ein suspensives Veto und zur endlichen L urchsührung der- selben sei es nothwendig, daß in den einzelnen Staaten die Bez

stimmungen derselben aufrecht erhalten würden, Ditaats Minister Praktisch gewähre das suspensive Veto dem

Yon Wabdorf: 4 j Wesett «at [ C ot Volke keinen Nußen, denn auch die Geseßgebungskunsk jei eine Kunst, die erlernt und geübt sein wolle und wobei die Re- gierung wenigstens die größere Vermuthung für sih habe, weil ihr alle Verhältnisse täglich oor Augen stünden, dann wären _die Majo- ritáten oft etwas rein Zufälliges und an eine um o größere Vorsicht des Landtages glaube er wenigstens bei minder N ) ( k Hof in die Interessen eimelner Stände n Fragen, die aber doch tief in die Interessen einzeln ' den Fragen, Veto ein unentbehrlicher

eingriffen, nicht, da sei das vbsolute | eh1 S, über due Zeit Der Wahlperiode stehe noch nichts fejt, ob

Frage sei offen erhalten worden. Nun Seite der Frage in das Ange fassen. die Annahme der

sechs oder drei Jahre, die wolle er die prinzipielle D E Das Ministerium habe dem Großherzog früher i Reichsverfassung anempfohlen, nicht weil, sondern

F verthen streng staatsrechtlichcn Standpunkte, zehn Verwerfungen ies Gefeßes turch den Fürsten wären für das Staatswohl nicht efährlich als eine einzige Straßenemeute. Von der Gesin! ung inseres Fürsten habe man nichts Volksfeindliches zu befürchten, er werde stets im Geiste seines großen Vaters regieren, aber er werde sich wohl hüten, das wichtigste Reht der Monarchie preis zu geben. Ausland. Franftreih., Geseßgebende Versammlung, Sihung 2. Jan, In der heutigen Sißung wird die Berathung des eseß -Entwurses wegen Uebecrstedelung der Juni - Jnsurgenten Algerien fortgesett. Die Diskussion über den ersten Artifel, der alle in Belle-Jsle gcfangen gehaltenen Juni-Insur= enten uach Algier gebracht haben ill, wird wieder aufgenommen. Pelletier spricht gegen den Antrag und wiederholt die {on von Mehreren angeführten Grunde, indem er glaubt, daß sich viele Un- chuldige unter ven Jusurgenten befinden. Denjoy wird, weil er Reduer heftig interpellirt, zur Ordnung gerufen, worauf er die ibíine besteigt und sih gegen die gehässigen Anklagen, die seit { Tagen ber Netten qur Last dele PUTDON, Sertheroiat Der Redne fordert das Ministerium auf, seine Handlungen l rtheidigen Leon Hauer su die Behauptung, der Fnsurrection hätte keine Verschwörung zu Grunde gelegen, uu widerlegen. Er beruft s\ch auf den Bericht der na) den Juni-Ereignissen eingeseßten Untersuchungs-Kommission, woraus eutlich hervorgehe, daß eine große Verschwörung dieser Jnsurre« 1 zu Grunde gelegen habe. Die Regierung habe mit großer aehandelt. Der Präsident habe mehr als 3000 Insurgen beanadiat Ex fordert \{licßlich die Versammlung auf, das fret, welches nur cin Verbesserungs - Artikel zu dem der fkonsti rend dersammlung set, zu votiren. Nah 1hm betritt Jules die Tribüne, um sih gegen den ihm von Leon Faucher in ireft gemachten Vorwurf, er sei ein Vertheidiger der Jusurrection, on sich abzulehnen. Er sagt im ferneren Verlause seiner Rede, ie Gerechtigkeit dürfe der Politik nicht hintangeseßt werden. Leon Faucher habe ihm den Vorwurf gemacht, zu spät sich gegen diese n! Maßregel erhoben zu haben; er frage ihn aber, ob er ‘etwas ge=- sagt, als man der provisorischen Regierung den Dank der Nation oiirt habe, welche er, so oft sich die Gelegenheit darböte, angreife. Als Beweise seiner Behauptung, es läge eine Vershwörung der Mai-Jnsurrection zu Grunde, habe Leon Faucher nur einige Pro [amationen citirt, welche während des Kampfes gemacht worden ten. ) fönne fTeinen tinzigen gerichilichen Beweis gegeu Tie fu ingen. Die Verschwörung sei nur auf Meinun f

obgleich Ih

das suspensive Veto enthalten habe, übrigens bestehe

großer Unterschied zwischen ganz Deutschland und mar, ferner zwishen einer ganz neu zu errichtenden und der Beränderung ciner {hon bestehenden Verfassung, man

vom Junteresse des Volkes gesprochen und er fönne wohl, ohne Un- bescheidenheit, von sich f und daß ihn das treu ergebener Diene1

seines Fürsten und Herrn und ein feste

Anhänger der constitutionellen Monarchie und hier müßten diese

Eigenschaften dereinigt hervortreten; er halte die frcieste Bewegung

für die beste Entwickelung des Volkes, man follte aber nicht über die Gränzen hinausgehen und den leßten Damm der Monarchie ; Republik dazu ;

er glaube nicht, daß die Antragsteller die herbeiführen wollten, dennoch i es der erste Schritt solle doch bei dem Errungenen stehen bleiben, es genug reiche Mittel zur Entwickelung. } k bemerlt Ler Veiniiter, der Wille des Fursten sei doch (Gewicht und maßgebend, denn cr werde immer einen glei{gesinnten Minister finden, gegen den Abgeordn. Stéps

wundere ihn dcssen Begründung, bei feincm anerkennungs-=

ntederre1ßen ; j

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begrundet, und deshalb verdamme man die Zuni so lange als unschuldig zu betrachten seien, als

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eil über sie gesprochen worden wäre. Das Ente der Rede

+ Des aroßen Lärms halber nicht zu verstehen. Leon Faucher twortet Jules Favre, indem er ihm als Beweis des Bestehens

nei Rerschwörung anführt, daß die Führer der Jusurrection auf 4 Pantheon, woselbst fíe ihre Hauptschlacht gelie fc Ll

em Play des hátten, zusammengekommen seien. Man hätte zwar nicht, wie un ter der Monarchie, hcimlich konspirirt, sondern die Verschwörer hât=- enschaften angefacht und diese Leidenschaften die Junsu Stande gebracht. Am S chlusse agte ter Noedner Jet, meine Herren, erlauben Sie mir, auf das überzugehen, nich persónlich betroffen hat, und auf jene Anklagen, die ich lächerlich bezeichne, zu antworten. (Jules Favre ruft n Taucher zu, er beleidige von der Tribüne herab.) Derr Ules Favre hat von dem der provisorischen Regierung votirten Dank esprocben; ih habe nicht mitgestimmt. (Cremieux: „Die proviso ische Regierung ist dadurcl) ntedergeschmettert gewesen.) Wenn ch meine Stimme nicht erhoben habe, so geschah dieses, weil ich den Augenblick niht für geeignet hielt. Jch hatte mich jedoch nicht ge ciner Schrift gegen die Lehren des Luxembourg zu pro (l | Zeit Beweise meines Muthes in je egeben zu haben. (Lachen auf der Linken.) Mein mir dieses Zeugniß.“ Die Sibung wird unter nach 20 Minuten wieder aufgenommen. Der Schluß Disfussion wird der Reclamationen der Linken un Testelin s{lägt einen Verbesserungs dem zufolge die Juni-Jnsurgenten vor ein Kriegs=

Gericht gestellt werden sollen. Er begründet seinen Borschlag auf Weigerung, die Insurgenten ihrem ordentlichen Richter zu überge ben. Vorher frage er jedoch das Ministerium, was dieses zu thun aedente, nach der von einem Mitgliede der Versammlung gemachten Drohung. „Wir haben jeßt die Juni - Jnsurgenten verdammt“, solle dieses Mitglied gesagt haben ; „sagt dem Präsidenten der Re vublik, daß, wenn er wagt, diese zu amnestiren, er sehen wird, was wir thun werden,“ (Große Bewegung.) Mehrere Stimmen vei langen die Nennung des Namens, worauf Testelin den Repräsen= tanten Kerdrel nennt. Ein großer Tumult entsteht. Kerdrel wird von der Rechten aufgefordert, nicht zu sprechen, entschließt si aber doh nah einigem Zaudern, das Wort zu ergreifen. ‘Er sagt,

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furchter, 1n estiren. Ich glaube jeit jener DeY Hinsicht Gewissen giebt rochen unD V DiC

eachtet ausgesprochen. Mrtifel vor,

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er hätte vertraulicherweise dem Minister des ZJnuern gesagt, er hoffe nicht, daß jeut eine Amnestie erfolgen würde, da die Ver- sammlung ein hartes Gesey votirt habe. Wenn eine Amnestie móglih gewesen wäre, so hätte die Rechte dieselbe gern selbst er- theilt, Er hätte nicht geglaubt, daß diese Worte von einem Lauscher gehört worden seien. (Lärm auf der Rechten.) Testelin's Zusah- Artikel wird verworfen. Nach Verwerfung eines zweiten Zusaß= Artikels wird die Sizung geschlossen.

Sihung vom 23, Jan. An der Tagesordnung is die Fort-

seßung der Debatte über die Juni-Jnsurgenten. Der zweite Theil des ersten Artikels, „was immer die Zeit ihrer Verhastung gewe-

doch

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sollte sich hüten, den Grundstein eines Hauses herauszureißen; man habe

sagen, daß er cin wahrer Volksfreund sei Volk wohl auch dafür halte, er sei aber au ein

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Gegen den Abgeordneten

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sen sei“, wird ohne Diskussion angenommen. Das Skrutinium der

310, Artikel angenomnien. der Uebertragung der Deportirten eine durch das Loos aus den Mitgliedern der National - Versammlung bestimmte Kommission die Aktenstücke der Deportirten zu untersuchen und etwaige Freilassun gen zu bestimmen habe, wird verworscn. Der zweite Artikel lautet: grund des Staates ein besondercs T den, nieen des Staates und der freiwilligen Kolonisten getrennt scin.“ E. Barrault gegen den Artikel, s portirten des gemeinen Rechts, und nman

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völkerung, die ihn gewählt, s{leckcht für

| sund, und stellt die Vortheile dar, welche den Kolonisten zu T \ Den, fen, nennt diesen Ordnungsruf ungeseblich, worauf der P ibn die Censur ausspricht. ?

den 468 Deportirten sei eine große Anzahl gc fallen. zerschossen worden sei, geschrieben, taß man statt scinc

Lehren würdigen zu können.

räth die Kammer über ein Amendement Moron's,

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Arbeiten anweist.

angezeigt, tige , )leicdl)

n Gránz lich zu verhaften.

Corps angelangt tes R

Wochen verhindert

\crru Morra , n PP C q Y G (+ Et Oeint Abgang De Dc il

Mitglied der

Reduction der Grundsteuer um 50 Millionen Realen zum Gegen stand hat, Obschon dieses Amendement das populärste von allen ist, so ist doch nicht daran zu zweifeln, daß es gleichfalls mit einer großen Majorität verworfen werden wird, doch dürfte die Oppo sition dabei auf 90 bis 96 Stimmen zählen dürfen, Allem An- scheine nach wird die Debatte über die Amendements morgen ge\{lo}sen

werden, und die

Mon morgen das Wort ergreifen werde, um sich Forderung der Autorisation dÚrfte in drei Tagen bewilligt werden,

und cs wäre schr möglich, raß die Kammern sodann in den | Tagen des Monats Februar vertagt würden | | | | | |

den Schluß des abgelaufenen Stufe

Humauität befriedigend beigelegt worden.

kränkt zu

wieder mit Depeschen dahin zurü.

165

Abtheilungen über den ganzen ersten Artikel giebt folgendes Resul-

tat: Zahl der Stimmenden 463; absolute Majorität 232 ; für: gegen: 153, Die Versammlung hat also den ersten

Ein Zusaßtz-Artikel Lagrange? s, daß vor

werden auf tem Domainen szlplinar - Etablissement bil= Dasselbe wird von den übrigen landwirthschaftlichen Kolo-

transportirten Individuen

„E

f Verselbe beraube die Trans- wird da ohne Freiheit

Minister Hautvyoul:

Vortheil für die Kolonie erhalten, Die Worte des Vorredners bewiesen uur,

daß die algieri\{che Be t 3 Ç » (

ihre Ungelegenheiten ge- at jeten diese Worte gegen

soxat habe. (Velawter), Bn der Zh t

die Interessen der algierischen Colonisation gerichtet gewcsen “Der Minister \childerte hierauf die Lofalitat, J angewiesen werden soll, (Lambessa micht weit von Batl

welche den Lrausportirten

{Vial ais (Cl t

1 Ó yerl werden Znsurgenten seien |{chändlich verleumdet wer

rung zur Wrdnung

ollen. Boissel sagt, die

(Lärm.) Miol wird wegen einer Aeuß: geru

räsident gegen

Doisset; Unte

von „zzrrthumern voi I

So habe ihm Jemand, desscn Arm in den

(Lebhafte Billigung.)

\{chuldigen Bruder transportirt habe. Das Geseß sei daher unge recht, Bedeau: Er, der als General während jener traurigen Tage kommandirt habe, wisse, daß e Behauplung, diejelben seien dur) eine reactionaire Verschwörung bervorgeruscn worden, irr

Man hrauche nur die Worte g Barrikaden fielen, um diese L(

M e T E Mornay beschuldi

hümlich ci. tntex den

\ sie gegen die Republik handeln wolle. Die Versammlung \chreitet hierauf zur Abstimmung über den zweiten Artikel. Das Resultat der Abstimmung ist: Zahl der Stimmenden 623, für: 431, gege! 192, also angenommen. Raspail spricht gegen den dritten Arti fel der über die Arbeit der Transportirten handelt, und | Sitzung

wird dann aufgehoben.

Spanien. Madrid, 16. Jan. at. die Di putirtenkammer das Amendement Olozaga's zu dem GBcseßentwurfe ? Regierung über das Budget und die Forterhebuug der S mit 158 gegen 78 Stimmen verworfen, Gestern fiel ein Amend ment Nocedal's, welches die #Steuer-Erhebung nur bis Ende März zugestehen wollte, mit 150 gegen 87 Stimmen durch. Heute

terung zur Forterhebung der Steuern für das Jahr 1850 er Bedingung ermächtigt werden foll, 3 ) 1

ingu i raß fie und Brannt eine mit einer Werthsteuer von

usgaben für La L ( Finanzen um 00 Millionen Realen vermindert und 50 Millionen für dbffentliche Bei Abgang der Post sprach Moron noch. Man

anl Naß K » 95 14+ 4 t i laubt, daß alle Amendements am Sonnabend erledigt sein werden,

t T 10 pCt. belegt, die ie Departements des Krieges, drs Junern und de1

jv daß dann am Montage das eigentliche Prinzip des Gesetent wurfs zur Erörterung kommen kann.

Gegen den Entwurf werden Rosas, für denselben Do Einen Gesetzentwurf, be Ertheilung von Konzes

3enavides, Gonzales Bravo und Rios ojo Cortes und die Minister sprechen, glich der Eisenbahnen, die provisorische

sionen betreffend, genehmigte die Kammer ohne Debatte.

Der portugiesische Geschäftsträger ha

at der hiesigen Regierung daß Dom Miguel sich in England einzuschiffen beabsich- um an die Spize sciner Anhänger in Portugal zu treten, tach Empfang dieser amtlichen Anzeige hat die Regierung : z- und Küstenbehörden den gemessenen Befehl zugeschickt, e strengste Wachsamkeit zu üben und den Prätendenten wo mög

Zu Palma sind wieder 700 Maun des Nach dem Heraldo unserer Truppen blos durch die worden

römischen Expeditions 1st die Rückkehr des Re starken Stürme der lebten

M an. ran Bl) Die Deputirten amnmrr fährt in der Berathung der Amcndements über die mini=- rielle Forderung eiuer Autorisation fort Das Amendement des wurde gestern mit 147 gegen §2 Stimmen verwo1 eute Oer! Sora, eit

jein LUmendement, das die

S) 5)

L entoidelie

Opposition,

gemäßigten

Debatten werden erustlich über den ministeriellen eseß-Entwurf hinsichtlih der Forderung der Autorisation zur pro- orishen Erhebung der Steuern beginnen, Man glaubt, daß Her1

gegen die An

iffe zu vertheidigen, die gegen ihn gerichtet worden waren, Die

ersten

3vroz,. beute 297,

Túürkei. Konstantinopel, 5. Jan. (Wan derer,) Die Wolke; sich drohend für die Türkei am Horizonte erhoben und gegen Jahres mehr und mehr Furcht ein unseren Häuptern scchonend leihter auf

Meinung der gestiegen sein,

Ehre der Pforte

ßten, sind über usfelmann athmet e n oov höhe zur

hingezogen. Der und m@ch{cht den Anspruch, er europäischen Nationen um eine denn die Flüchtlings - Angelegen und zugleißh im FJnteresse der Der Sultan und seine Gastfreundschaft unge-

b nt

inister wußten das heilige Recht der bewahren und haben den Völkern des Ostens dennoch 1 Frieden erhalten. Der Türke glaubt nun am Schlusse cines |\ hres und beim Beginne des folgenden mit Befriedigung in | Vergaugenheit, mit Ruhe in die Zukunft blicken zu dürfen. | e russishe Gesandtschaft steht wieder in offizieller Verbindung | t dem Divan, und vie österreichische wird nicht lange mehr säu- n, dasselbe zu thun. Jn der Türkei herrscht tiefer Friede, und

bedarf seiner in der That, um mit ihren Reformen zu Stande

kommen. Latif Efendi, der als Courier Fuads Efendi über

Odessa aus St. Petersburg gekommen war, i} bereits am 27sten

er m es i zurü Fuad Efendi wird auch bald in nstantinopel sein und eine Stelle im Büreau des Großwesiers

einnehmen, und an seiner Statt wird Achmet Efendi, der Chef | Gouverneur von Samos,

Des Uebersebungs-Büreaus nausürstenthümern ernannt

Glotte is der Befehl überschiet

e zum Kaijerlichen Kommissär in den Do=- i ckVd Tov Gyps "ee - werden, Der französischen und englischen

verlassen. Herr vou Stürmer ANIDERN, die turfischen Gewässer zu welches ibm von der Peer hat jedoch das Ausgleichungsprojekt lches il von der Pforte vorgelegt wurde | eno i

darüber e: seinem Kabinet Beri De, nicht angenommen A L, e MASTLOT ErITALLEt, ejandtschasten des Westens will man wi} - T L M R etger p: Sie ai jen, daß i Diejer _Weigerung des Vrafen Stürmer zwisce E ap in Folge Son Tis Data Sud ien ihm und Herrn | von Titos , ltarte Spannung eingetreten sei, Mißtx iïd | Personen sehen jedoch in dieser angeblichen Spannung N S S ck44 S : 4 5 s O ESDLIVEDS VLIOIE: EN PV- dedtes Spiel, um die Entfernung der Floiten a gee eta —0h wie dem immer sein mag, so viel ist gewiß, daß diese s i U S : « E _ L D r. P A ruchte Und die Ueberzcugung, daß Rußland die Achtung gegen Lest { rleben würde wen! « ; L S E E „eon (6 Der In Gemeinschaft mit ieminem Ulti ae P erfot 1 ck11 t E E Ul réen abge rochenen Berkeh1 nun allein wieder aufnehmen olite, jehr viel zu jener Cilfertigfeit beigelragen haben, mit welcher die eiden Gesandten des Westens ihre Flotten nach Hause \cick- ten, Sie lteyen sich hiervon durch keinerlei Vorstellungen abhalten, und eren jo wenig durch die drohenden Rüstungen Rußlands, wie Di bte Dae TA Vonaufsurstenthümer. Man ist daher nicht ohne Grun Det Ansicht, daß Franftreich und England blos intervenirten, um ein paar ungarische eluchtlinge zn hüben, nicht aber, um die Inte= E ottomantschen Reiches zu wahren, und daß diese beiden MCOIE De

Bei den hiesi-

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| und j gen E

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Türken auf ihre eigene Kraft beschränkt lasseu wer- Dei, wenn der Kampf einer anderen als einer Humanitätsfrage gelten sollte, Namentlich war das Benehmen der französischen | Wesandtschaft in den leßten Momenten der österreichisch = russishen | türkischen Oisserenz ein höchst staunenswerthes, denn eigentlich j zal man die Abfahrt der Flotten blos der energischen Zusprache des Generals Aupick bei scinem englishen Kollegen zu verdanken. Der General beeilte sich \o sehr, der Sache auf was immer [ur einem Wege ein Ende zu machen, daß \si{ch in der Türkei

jogar hier und da Argwohn gegen die Aufrichtigkeit Frankreichs | regle, und man spricht ziemlich laut von einem Einverständ- | nisse zwischen dem Präsidenten der französischen Republik und dm Kabinet von St, Petersburg, namentlich sind es die Eng- | lander, welche diesem Gerüchte Glauben zu verschaffen suchen. | Man spricht hier sehx ernstlih von einem eigenhändigen

Schreiben des Kaisers Nikolaus, welches Herr von Titoff dieser

Tage dem Sultan überreichen soll. Jn diesem Schreiben erklärt Kaiser Nikolaus, daß er sich für den Augenblick mit dem Aus= gleiche zufrieden gebe, aber er bedaucre zu jehen, daß der Sultan \chlecht berathen war und ist, und befürchte, die Zukunft könnte

dem Sultan die unangenehmen (lfacheux) Resultate diefer Rath- \hläge darlegen. Dies wäre also ein direkter Angriff gegen das Ministerium Reschid und eine indirekte Drohung mit einem Kriege fur das näcbste Frühjahr. Die Türken sind darauf gefaßt und schen ihre Rüstungen unaufhaltsam fort. Mit einem Worte, diese Frage, dem Anschein nach beigelegt, läßt noch genug der Schwierig- keiten zurü, welche den Krieg herbeiführen können. Achmet Efendi, der die Abreise rer Ausgewiesenen und Internirten von Schumla zu leiten beauftr1gt ist, wurde, wie gesagt, gleichzeitig zum ottomanischen Kom= missär in der Moldo-Walachei au die Stelle Fuad Efendi’ s ernannt. Ach- met Efendi ist ein Mann von Herz und Bildung, ein ausgezeichneter Pa-

triot und sür Einflüsse wenig zugänglich; eben darum dürfte ér in setnen neun Amte” Oer an qaunem Plage fen. Dabei foll er unbeugsamen und wenig versöhnlichen Charakters

sein, und doch bedürfte er in seiner neuen Stellung gerade der höchsten Geschwindigkeit; er wird indeß nicht o bald neuen Bestimmungsort gelangen und in Schumla jedenfalls einige Wochen zu verweilen genöthigt sein. Ueber den Tag der Ab reise Achmet Efendi?s is man nockch nicht einig, die Einen sagen, er werde den Courier aus Wien abwarten, der die Jnstructionen

(

1

| für Herrn Stürmer überbringen soll, die Anderen behaupten,

| er werde, ohne diese Jnstructionen abzuwarten, {on morgen scine Reise antreten, Die Verwiesenen und Internirten sollen sich zu Varna einschiffen, die rrsteren, um nach Malta geführt

die lel um bei Guemlek ans Land geseßt zu werden. Rußland hat von der Pforte die Zusicherung erhalten, daß keiner der Flücht- linge Konstantinopel betreten werde; diese Maßregel scheint auch von den Gesandten Frankreihs und Englands gebilligt worden zu cen, Dep Erste protestirte nicht einmal gegen diese Maßregel zu Gunsten des Grafen Zamoyski, der sich, wie es heißt, als Fran

zose legitimirt at. Dieser Gesandte hatte den Muth, Oesterreich zu beweisen, daß Graf Zamoyski französischer Bürger sci, und er

teren,

ließ ihn darum auch nicht interniren, aber. er läßt ihn nun our Rußland ausweisen, und so wird es wohl nicht Wunder nebmen

wenn die Türken fest glauben oder vielmehr befürchten, die franzs sische Regierung sei mit dem Kabîinete von St. Petersburg einver standen, Vie französische Gesandtschaft hatte die Weisung ‘erbalten politischen Flüchtlingen künftighin keine Pässe mehr nach Frank- reich zu ertheilen. Dieser Befehl, welcher nur in höchst bes{chränk- tem Maße Ausnahme gestattet, hat neuerdings auf die Türken un- angenehm gewirkt, und sie sehen in dieser Verfolgung einstigen reunde gute Einvernehmen Frankreichs und Rußlands nur um so mehr bestätigt. Die hier anwesenden Polen sagen, es \ vielleiht so besser für ihr von Frankreih verstoßenes Vaterland, sie würden sich nun natürlichere Bundesgenossen suchen unt | vielleicht eben bei Jenen, die sich heute ihre Unterdrücker nennen wahre Freunde und s{hirmende Bundesgenossen finder Auf Ver ; langen des preußischen Gesandten wird jener Beck, desen Verhaf- tung jungst gemeldet, in Measkieral in Gewahrsam gehalten und

Dag

er soll dafelbst bleiben, bis man von Berlin aus Certifikate übe: seine Nationalität erhalten hat. Beck versah, nachdem er anfanas bei Bem Secretair gewesen, später in Schumla Kossuth die- selben Dienste.

Sali Efendi, der Leibarzt des Sulta1 hat nun die Ein richtung getroffen, daß die Professoren an der medizinischen Schule

vor ihrer Anstellung sich einer Konkursprüfung unterziehen müssen ir Stratford Canning ist von Tophane nach der im Bosporus übersiedelt, und der „Ardent,“ welcher ihn dabin brachte, ist bei der Rüdckfahrt im Sande am Quai von Therapia aufgefalhren, von wo er erst durch einen türkishen Staatödampfer befreit wurde. Der „Prony,“ welcher Depeschen für General Aupik gebrach! hatte, ist wieder mit folchen nach Frankreich zurü. Am 26sten war großer Ministerrath gewesen, und am 27\ten batte Sir Stratford eine lange Konferenz mit dem Großvesir.

Lord Lincoln, der mit seiner Jacht hier ankam und na Alexandrien geht, ist dem Großherrn in einer Privataudienz vor=- gestellt und jehr zuvorkommend empfangen worden. Auch Artim Bei, der Kabukiaja des Vicekönigs von Aegypten, wurde dem Pa- dischah vorgeführt. Der russishe Marineoberoffizier, Bariatinsko welcher dieser Tage hier- eintraf, geht nach Neapel und i nien, Der griechische Gesandte, Herr Rizos Nerulos, ist mit Tode abgegangen. Der erste Dolmetsch der Gesandtschaft Herr Argyropulos, wird ihn einstweilen erseßen, Emin Bey ist von Samos wieder zurück und hat seinen Posten als Adju- tant des Kapudan Pascha wieder angetreten. Mustafa Pascha ist Die sonstigen Neuigkeiten sind: ein

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