1850 / 28 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der fein Ende nehmen will, hier und da ein Zimnagst wurde die griechische Kirche bewahrt, der die Diebe

fürhterliher Regen, l Fleines Feuer und Diebereien. von einem Einbruche dur einen Hund ershreckte und verscheuchte. ; :

Jn Smyrna erhebt das Haus Hanson und Compagnie Klage über die Anhäufung des Pulvervorraths in der Stadt. Es sollen 3 4000 Fässer dort sein. Die Polizei hat fünf jene Misse- thäter, welche jüngst eine ganze turkomanische Familie in Skoria hins{lachteten, eingebracht. Einer entkam indeß wieder, zwet

, Í Ó " , A : lo » Ä Loos wurden bereits hingerichtet, den übrigen scheint ein gleiches 4008s bevorzustehen.

Einige statistische Angaben

T E L E E L E:

über die Fürstenthümer

Sigmaringen.

7 Dezember v. F an Die Hohenzol

Vergrößerung

Hohenzollern Hechingen und

- ¿mort 4 1 Z{aatóvertrag vom

Krone Preußen abgetretenen beiden Fürstenthümern lern hat das Arcal des preußischen Staats eint con 21,30 geographischen Quadrat-Meilen erfahren, G men 415,80 Q. M. auf das Fürstenthum Hohenzo L ACE O M) dus Dos SINILENFAONS Hohen a wobei 6 u bemerken ist, daß die leß ¿ollern-Hechingen, wobei indeß zu v u Ee N A t ick: horen Zeiten herdatirt, da etne neueré tere Angabe sich noch aus früheren Zeilen O eal ha- und genauere örtliche Vermessung nicht Lb L A E gegen die Angabe sür das Fürstenthum R A EA E E n auf einer ganz speziellen Vermessung der einz an D LU Ml ler beruht, in welche das Land eingetheilt wird. (T6 giebt erei im Ganzen neun, nämlich: Das Oberamt D1g maringen d E Flächenraum von 3,74 geographi|chen Geviertmeilen z das Dberamt Gammertingen mit 2,76 z das Oberamt Wald mit 4,35; das Oberamt Straßberg mit 1,77; das Dbervogteiaml Qr o ht el fingen mit 1,62; das Oberamt Heigerloc mit 1,60 ; das L ber- amt Oftr ach mit 0,95; das Oberamt Glatt mit 0,79 Und das Ohervogteiamt Achberg mit 0,22 geographischen Quadrat Meilen. Das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen fommt demnach mit seinem Areal von 15,80 geographischen Qb M. an Größe dem preußischen Kreije Graudenz, welcher 15,81 Lk. Me um- faßt, schr nahe; die preußischen Kreise Kottbus (= 15,90), Gruün- berg (= 15,91) und Preußish=-Holland (= 15,92 Q. M.) übertref- fen dasselbe an Flächenraum nur wenig, die Kreise Ratibor (= 19,73) und Fricdland (= 15,70 Q. M.) stehen in Preußen, was dice Größe anbetrifft, dem gedachten Fürstenthum am nächsten. Ueber- haupt würde das Fürstenthum Hohenzoilern-Sigmaringen, falls es spâ- ter in die preußishe Kreis-Verfassung, wie der legte Zuwachs des preußischen Staats, das vormalige Fürstenthum Lichtenberg, ver jebige Kreis Skt. Wendel, aufgenommen werden und einen besonderen Be- zirk bilden sollte, unter den gegenwärtig bestehenden 329 landräth- lichen Kreisen des preußischen Staats hinsichts der Arealgröße zwi hen dem 142sten Kreise (Graudenz) und dem 143sten (Ratibor) eingeschaltet werden müssen. 183 landräthlihe Kreise des preup1

Mit decn laut

Hiervon kom

l Q

166 Af ; om Jabre also um 458, d. h. fast genau um ein ht, Vinnezt Kn L ! stetigen Prozentzuschlages von

s o! Ä )rozent vermehrt, Bei Annahme eines ) G E F 100, was in Uebereinstimmung mit den Resultaten fast aller frü-

heren Volkszählungen zu stehen scheint *) wlitde venpa E Fes gegen wärtige Jahr (1850) die Volkszahl in D Sig1 an ge a 47/767, die in Hohenzollern-Hechingen auf 21,94 » zu veran|ch n ci j und somit der preußische Staat dur) den Hinzutritt O Fürsten- thümer etwas über 69,000 neue Jnsassen gewonnen ha en. : Die Bevölkerung Sigmaring ens mit 44,641 Seelen im Fahre 1843 fommt Der Bevölkerung des manssfeldcr „Seekreijes, welcher im gleichen Jahre 44,656 Seelen zählte, am nächsten, dic landräthlichen Kreise Wanzleben, 1843 mit 14,490 und Salzwedel, 1843 mit 44,340 Einwohnern zeigen schon eine geringere Bevölke - rung als Sigmaringen. Jm Ganzen gab cs in jenem mehrgedah ten Jahre im preußischen Staat 149 landräthlihe Kreije, welche mehr und 176, welche w eniger Einwohner besaßen, als das FUr- scnthum Hohenzollern-Sigmaringen.

Die Volksmenge in Hechingen mit 20,143 Scelen für das ahr 1843 kommt der des Kreijes Wittgenstein, welcher damals 51 380 Seelen zählte, zunächst, die Kreise Montjoie mil 19,432 und

Be

Masdbroel mit 19,116 Bewohnern zeigten {hon eine geringere völkerung, und überhaupt gab es im gedachten Jahre 1843 im preu- landräthliche Kreise, welche weniger, dagegen

ßischen Staate sechs 1 ( Einwohner besaßen, als das Fürstenthum Hohen-

319, welche mehr zollern-Hechingen.

Anlangend die relative Bevölkerung, die lichen Niveau-Anzeiger des Volksstandes betrachten kann, ) in Hohenzollern-Sigmaringen im Jahre 1843 auf dem Raum einer Geviert-Meile 2825, in Hohenzollern-Hechingen 1843 auf dem Raum einer Geviert-Meile 3662 Individuen. Jm gleichen Jahre zählte der preußishe Staat 179 landráthliche Kreise, welhe Sig maringen und

113 landräthliche Kreise, welche Hechingen an rela tiver Bevölke ung Üübertrafen,

während 176 landräthliche preußische Kreise dem Fürstenthum Sigmaringen und 212 landräthliche Kreise dem Fürstenthum Hechingen im gedachten Jahre an Volksdichtigkcit zum Theil writ nachstanden. Hechingen warde demnach unter die dichtbevölkerten Kreise, Sigmaringen unter Die Kreise von mittel mäßiger Bevölkerung, Preußen gegeniüber, zu betrachten sein : / Einwohner in beiden Fürstenthümern sind sämmtlich deutsche, welche die {wäbische Mundart reden und die sich der bet weitem überwiegenden Mehrzahl nah zur fatholischen Religion be» fennen. Sämmtliche Katholiken in beiden Fürstenthümern- stehen unter dem geistlichen Oberhaupt in Freiburg. Jn beiden Ländern, besonders in Sigmaringen, leben auch einige Judenfsamilien, die in allgemeinen Bevölkerungs-Angaben gewöhnlich außer Rechnung ge=- lassen werden. E Jn Hohenzollern-Sigmaringen ewohnt die oben aufgesührke Bevölkerung 6 städtische Ortschaften, 5 Marktfleken, I Pfarrdör i fer, 42 kleinere Dörfer, 28 Weiler, 51 Höfe, 8 Schlösser und 18 einzelne Wohnsiße, überhaupt 210 benannte Ortschaften mit gegen S000 (1833; 7107) Wohnhäusern. Die Residenzstadt Si gmarin=- gen zählt mit dem Dorfe gleiches Namens etwas mehr als 2000 Einwohner. Andere bcvölkerte Orte des Fürstenthums sind: die Stádte Trochtelfingen mit 3500 Einwohnern, einschließlich Der

man als den eigent so lebten

/

Die

hen Staats würde der neugeschaffene alsdann an Flächenraum noch hinter sich lassen. _ e Das dem preußischen Staate cinverleibte Fürstenthum Ho0 - henzollern-Hechingen mit seinem geringen Flächengehalt von nur 5,5 geographischen Geviert-Meilen würde dagegen nur wenige sandräthliche Kreise des preußischen Staats an Größe uübertressen, Es würde, wenn es ebenfalls späterhin einen Kreis sur sich bilven sollte, hinsichts der Größe seine Stelle fiaden zwischen dem ZWdten Kreise, als welchen wir Halle oder Bonn oder Lennep betrachten können, deren jeder 5,53 geographische Geviert-Meilen umfaßt, und zwischen dem Z06ten Kreis, den Weißensce mit 5,418 Q. M. bildet. Nur 20 landräthliche Kreise des preußischen Staats stehen hier- nach dem Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen an Größe noch nach. Was den Zuwachs an Bevölkerung betrifst, den die preußische Mo narchie durch den Hinzutritt der gedachten Fürstenthümer erhält, so ergab die offizielle Zählung von 1843 für das Fürstenthum Sig =- maringen einen Volksbestand von 44,641, für das Fürstenthum Hechingen von 20,143 Einwohnern. Im Jahre 1844 hatte sich die Bevölkerung Sigmaringens bereits auf 45,099 Einwohner er-

*) Nach Engelhardt nur 4,35.

Pfarrgemeinde, Haigerloch mit 2100 und V 6h ringen mit 1000 Einwohnern, der Marktflecken Jnneringen mit 1000 Einwohnern

Pfarrdörfer Ha usen mit 1800, Steinh ofen mit 1700 und Rau gendingen mit 1600 Seelen. : E Das Burgschloß Hohenzollern, wovon die beiden Fürsten thümer den gemeinschaftlißhen Namen führen und welches zugleich der ehrwürdige Stammsiß der Könige von Preußen und der Fursten von Hohenzollern is, liegt im Fürstenthum Hechingen, auf einem imposanten, 2620 Fuß hohen Bergkegel, der, nur eine fleine halbe Meile von der Residenzstadt Hechingen entfernt, unmittelbar {rof} aus der Thalebene emporsteigt. Es bildet eine der pittoreskcsten Gegenden Deutschlands. Die Erhaltung dieser Veste, die nun in preußische Hände übergeht, war schon in den früheren hohenzoller- \hen Erb- und Hausverträgen vom Jahre 1707 und vordem preu= ßischerseits mit ausbedungen worden und ihrer theilweisen Vernacl lässigung in jüngster Zeit wird nun gewiß vie kräftig ausgleichende und nachglättende Hand nicht entstehen. D E

Wissenschaft und Kunst, Königliches Opernhaus. um exsten Male: Ver MUlaTl 6, Oper il drei Abthei

lunaen, mit Tanz, Ua) dem EnaltsGen „Mule Bond

e

mann“ des Alfred Bunu, Esq., von Z, C Orundbaum Mustk von Vaisfe (Den 25, Januar.)

Eine junge reiche Wittwe wird von Zweien geliebt, von dem Einen,

der von hoher Geburt, aus Eigennuß, von dem Anderen aus Neigung

Lepterer , der Mulatte, dem sie schon als Kind zugethan war, erweckt den )orn und die Eifersucht des Grafen und wird von diesem zum Zweilamp}

Jnzwischen erfährt der etwas feige Graf die zweiselhaste Her- ckilaven und erklärt ihn für seiner unwürdig, L ex Mulatte in-

funft des | dessen, von der erstgenannten Wittwe , welche zugleich früher seine Pertin, Bater dcs Grasen,

freigegeben, besteht nun auf der Herausforderung, Dex Balc è Gra! ein Marquis, erfährt bei derselben Gelegenheit, mit welcher sich die ¿Frege bung des Mulatten kund giebt, zufällig den Namen der Mutter desselben, und siehe da: diese is es, welche ihm selbst den Mulatten geboren hat. Er, der Marquis, is es nun, welcher das Duell zwischen scinen beiden 2dh- nen zu verhindern hat. Auf dem Wahlplaye erscheint dice Wittwe; 1hx erst gelingt cs, dadur tem Zweikampfe zu wehren, daß |le dem Grafen ent dect, der Mulatte sci sein Bruder. Dem Leyteren bi-tet sie nun nach ihrer Neigung Herz und Hand, und Alle versöhnen sich.

“Dies die dem „Mulatten““ zu Grunde liegende Han dlung, zu wel- cer Balfe, der fleißige, vielschreibende Engländer, cine Musik lieferte, die einen gesälligen, eleganten Komponisten und namentlich ein hübsches Talent für melodische Gestaltung verräth Die Melodieen italieni- firen zwar nit selten, wie überhaupt die musitalische Erfindung keines- weges als eine ausgeprägt selbststängige erscheint, doch gestaltet sich die Behandlung der Singstimmen stets 10 ansprehend und sanzbar, day na- mentlich die einstimmigen (Hesänge sämmtlich auss angenchmste esfcttuiren, Weniger befricdigen die Ensemblestücke, in denen eine fünstlerische Verar- beitung dcx Motive und ein harmonisch interessanter Unterbau, wie jie dex Deutsche fordert, oft vermißt werden, alcihwie auch die Recitative sich nicht über das Gewöhnliche erheben. Von diesen hoheren Kunstforderungen abgesehen, fesselt die Musik jedoch dur ihren melodischen und gesanglichen Reiz um so mehr, als auch die instrumentale Partie darin, wenigstens nach der Seite des Klanges hin, nur IBirkfsames zu Lage ordert,

So weit über das Werk selbs, Seine Aufnahme setlens des Publi fums war eine günstige, N De Dor Aufführung und der Leistungen der Einzelnen läßt ih ebenfalls überwiegend (Butes berichten, So war Frau Köster als Corinna ganz vorzügli. Sie sang ihre dankbare tie mit Geschmack und künstlerischem Vortrag. Besonders glänzte hie 11

a

gefordert,

o val

und die Dorfschafsten Empfingen mit nahe 3000, Gruel mit 1500, Ostrach mit 1500, Straßberg mit 1200 und Kr wiejen mit 1000 Bewohnern.

In Hohenzollern-Hechingen vertl 1 Stadt, 1 Markiflecken, 25 Dörfer und gemeinden, die zusammen 14 Kirchspiele mit etwas mehr al (1833 : gen begreift über 3000 Einwohner, der Marktflecken Großel fingen mit

| | |

au ch e n-

Reilecr und 3 Schloß L) 6

\m Jahr 1817 betrug die Bevölkerung ) laut der beim Bundestage amtlich cingerecichten oln die Bevölkerung hat sich also in 20 Fahren bis Þ, um 23,4 pQr., o0del jährlich du 1ch-

| s{nittlich in runder Zahl um 1 pk. gehoben. Nach derselben Bundes- Matrikel zählte Hohenzollern-Hechingen fm Jahre 1817 14,500 Zeclen, eine l

J zollern Sigmaringen gabe Tndividuen, Ende 1843 um 9,041 Judividuen, d.

30/0 (0)

Bevölkerung, die sih in 26 Jahren um 9,043 Seelen oder um 38,9 pEt., d. h. jährlih in runder Zahl sogar um 12 pCt, auwachsend herausstellte.

141] S eal h Der Glasergeselle Otto Baum, angeblich aus Bres-

Bekanntmachungen.

eilt sich die Bevölkerung über

2700

2420) Wohugebäude umfassen. Die Residenzstadt He chin- Außer ihr sind zu erwähnen 1200 Bewohnern und die

des Fürstenthums Hohcn-

dem Vortrage der Lieder und Arien, unler denen im ersten Akt das aus- \ drucksvolle kreolische Lied, im zweiten Ust eine effektoolle Arie und später | die hübsche Romanze zur Guíitarre, so wie im dritten Att eins mit Ore | rigen Kadenzen reich verzierte Arie, verdientermaßpen durch auten de | vorzugsweise ausgezeichnet wurden. Nicht lobenswert) 5 L E | Leistung tes Herrn Mantius als Mulatte, der dicjen Lom N tet E nesweges prägnant durchgeführten Charafter möglichst zur enug ora 5 und der Aufführung überhaupl cinen krastigen Sup if gewayTie : Aus Herr Pfister als (Hraf von Floreville verdient Lob und zeigle namen auch Fortschritte im piel und V1al0og, wiewohl der letztere och immer seine \chwächste Seite, wie überhaupt die Achillcs-Ferje der meisten deut hen Opernsänger (die ckängerinnen nicht ausgenommen ) 11k, Hen 3h ie- | \che als Marquis von Vernon löste dagegen seme Aufgabe ganz zur ZU- friedenheit, und auch die Nebenparticen waren meist genügend beseht, ; Se. Majestät der König, Jhre Majestät die Komgiu, |0 wie mehrere Prinzen und Prinzessinnen des mit Jhrer Allerhöchsten Gegenwark, zeichnete den Komponisten, der sein durch Hervorruf aus,

m1nde1

Königlichen Hauses, beehrten die Borstellung Das zahlreich versammelte Publifum

t

Berk selbst mit vieler Unisicht leitete,

F SMOPIE 5 T T T T

lau gebürtig, welcher bis zum Februar 1849 bei dem Glasermeister Schmidt zu Zehdenick in Arbeit gestan- ven, is am 20. Februar 1849 von seinem Meister auf die Dörfer Hammelspring und Storkow bei Zehdenick auf Arbeit geschíckt, nicht wieder zurückgekehrt, und hat mehrere Tafeln Glas, einen Demant und das ihm an- vertraute Handwerkszeug mit fortgenommen.

l

Da sein Aufenthaltsort bis jeyt nicht zu ermitteln

gewesen, so ersuche ich sämmtliche Civoil- und Militair- Behörden auf, den 2c. Baum zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle zu verhasten und in die Gefängnisse des hiesigen Kreisgerichts abliefern zu lassen, |

Temylin, den 25. Juli 1849,

Der Untersuchungsrichter des Königlichen Kreisgerichts, Wolff}, Obergerichts-Asessor. | Vorstehender Steckbrief wird hiermit wiederholt, | Templin, den 17, Januar 1850. Der Untersuchungsrichter. Wolff. Signalement des 2c, Baum,

Geburtsort: Breslau, Gewerbe ; Blasergeselle, Bröße: | 5 Fuß 3 Zoll, Körperbau: ziemlich stark, Bart: bei der | Entweichung nicht vorhanden, Zähne: gut,

Derselbe trug bei seiner Entweichung einen schwarzen S mit besvonnenen Knöpfen, weiß und blau ge- E A I C Malons, eine helle weißkarirte Zoms-

kale Whowe Sha tene Erms ut rine lane

Tuchmüye mit Sim, pfe und eine schwarze

(40) t———

Krimi ; (

Der mialgerihtlihe Bekannimachung, lius Anani an D, M. hinter den Kaufmann Ju - der Aufenthalt ves Lün A E Steclbrief wird, da rücgenommen, ermiitelt is , hierdurch zu-

Berlín, den 22, J S Vi z 44, Januar 1850 Königl, Stadigericht, 9 ilun . zt, Abtheilung 11. Deputation für Verbrechen (nGungen.

[555] Ediktal E. j Auf den Antrag der R S n,

Interessenten sollen folgende

| |

angeblih verloren gegangene Urkunden amortisirt wer

den, nämlich:

c) die unter dem 2. Mai 1848 von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse zu Erfurt sub Nr. 71 auf das Königliche Haupt-Bank-Direktorium in Berlin an die Ordre Kaufmann Bernhard Troester in Cr- furt über 440 Thlr. ausgestellte Assignation.

Bir fordern daher die etwanigen unbekannten Jnha- ber dieser Urkunden hierdurch auf, sich spätestens | den 27. Februar 1850, Vorm. 11 Uhr, | an hiesiger Gerichtsstelle, ¿Zimmer N 34, 01 DEN

Deputirten, Herrn Obergerichts-Assessor Lindig, entweder

persönlich oder durch einen gehörig legitimirten und 1n- |

| /

| 943, | und 1128.

1374,

4, QUII De De hiesigen

\truirten Bevollmächtigten aus der Zahl der hiesigen Rechts - Anwalte, von denen für den Fall der Unbe- kanntschaft die Herren Rechts- Anwalte Schmeißer und Galli vorgeschlagen werden, zu melden und ihre An- sprüche an jenen Urkunden nachzuweisen, widrigenfalls ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Amortisation ver Urkunden verfahren werden wird, Erfurt, den 12, Ottober 1849,

Königl. Preuß. Kreisgericht, 1. Abtheilung.

C

Im Namen SeinerHoheitdes Herzogs Ernst, [31] Herzogs zu Sachsen-Koburg und Gotha 2c. 1c.

Bei der zu Anfang dieses Monats vollzogenen zwölf- ten und resp. siebenten Ausloosung von Schuldbriefen aus der ersten und zweiten geschlossenen landschaftlichen E O Na Gotha sind

) aus ver ersten Anleihe 108 Obligati ;

aus Serie A. Nr, 38 und D N Que, G | aus Serie B. Nr, 167, 384, 388 und 423, \

554, 596. 714. 767. 804. 805, 830, 905, 931. 1028,

aus Serie C. Nr. 1171. 1392, 1395, 1475 und 1539. | zur Abzahlung bestimmt worden, Die Inhaber dieser Schuldbriefe haben daher vom / an den Nominalbetrag derselben bei der Staatsfasse in Empfang zu nehmen, und wer- ten noch besonders die oben erwähnten Schuldbriefe vom 1, A ab nicht weiter verzinst werden. S : Demnächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 3) am Z3ten d. M, in Gemäßheit der diesfallsigen Ge- sezcsbestimmungen 1 d g-loosten und durch die vormalige Ober-Steuerkasse eingelösten landschaftlichen Schuldbriefe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons der ersten und zweiten ge\chlossenen Anleihe verbrannt wor- den sinvz nämlich von der ersten Anleihe: aus Serie A. Nr. 5 und 115. aus Serie B. Nr. 155. 3 aus Serie C. Nr. 601, 678, 922, 953, 965, 1004. 1029. 1073, 1122. 1246. 1253. 1328, 41332, 1457, 1459, 1481, 1537, 1543, 1574 und 1678, aus Serie D. Nr. 1812, 2428. 2192, 2276. 2306, 2327. 2696, 2728, 2751, 2794, 2840, 2853, 2862. 2906, 2969,

T Err OEECTT N: I R I A V U T O A T LU V I B NT Tad R T VTL I S H TERNEA D ENTU R 2E S E N G T S RE M I CRO U L A E I T E I O G A A A C S i ferti ( Heinri Bro i 3 Seri Nr O A * RNO. 17R3 R! | UNA 2484 3188, 3207, 3308, 3908. 3487. 2) die Ausfertigung der von Gcorg Heinrich Groß in aus Scric C. Nr, 482. 490. 197, 002, 185. Daa | 1 ' A G ads o Lao) Ac10 2900

Tiefthal unterm 29, Juni 1843 ausgestellten, am 889, 981. 994, 1005. 1033, 1061. 12/9, 1494, L 0E 1069. 126 und. E 30. August ejusd. gerichtlich refognoszirten Obli- | 1201, 1305, 13416, 1325, 1366, 1371, 14583, a E A F E A A 409 4386 gation für die Frau Rendant Auguste Kummer, 1573 und 1608. E H E e 0 25, gcb. Koenig, zu Erfurt über 190 Thlr. Darlehn, | aus Scrie D. Nr. 1713, 1894, 1981, 1993, 2005 1633, 4602, 4721, 4/49, 1810, 404/) De g g, zu C AR ) fr I Q 0A 065. 5099 [6d {74 und 9224

wofür das Wohnhaus Nr. 1 zu Tiesthal und 9011, 2047, 2062, 2083. 2212. 2231, 2310 , 9069, 9099, 9160, 9L/: U 9224.

mchrere Feldgrundstücke tortiger Flur verpfändet, | 9393, 2547, 2574. 2614, 2627, 2/19, 2802. | so wie von der z w ite n Unlei t 8

nebst Hypothekenschein des Königlichen Land- und | 2886. 2921, 2982, 3009. 3061, 3137, 3196, (19 Elie \, E rug! L A r 195. 430 Stadtgerichts Erfurt vom 30, August 18433 | 23399, 3345, 3354, 3367, 3450. 3479, | aus Serie B A A A i pp i 16f : i À \ 57 598 2672, 3734, 3/06, 08 18, 48 / 506, 518. 549, 691, (40,

þ) die Ausfertigung des notariellen Zllaten-Befennt- | 3572, 3588, 3672. 3/84, 3/00, 3826, 248, 480. „4044 N E Le L

nisses des Gutsbesizers Carl Friedrich Bernhard | 1, 3896, 4056. 4063, 4149 und 1168, 4 1 E N “N 1197 1241 1244, 1304, Braun in Gispersleben Kiliani für scine Ehefrau S E. Nr, 4215. 420% E E 0E | S 1 A 1 71. 1393, 1 163. 1491 und 1554 Anne Sophie Charlotte, geb. Voigt, über 3000 | 1437, 44155, 1472. 4473. 4481, ALNO) 1710. | Endlich wird bierdur E

Thlr, in Erfurter Währung der Species zu 34 | 1520, 4549, 4592, 4659, 4692. 4709, 44 A 7 ditch ird hierdurch i e n P M E L Dee N 1723. 4911. 4922, 4938. 4963. 5400. 5109, | 4) bekannt gemacht, day der zwe1u ndzwanzi q|\k gGr. gerechnet, wosür das sogenannte Lange\che | e E S 4/0 2295 ZagO Und 5400, | 'insabschuitt zu den landschaftlichen Obligationen 6 l i p iliani Nr. 45 und mch- | 179, 082/. 0841/1, J004 JON DOOU BIS DAR E A E E Postgut zu Gispersleben Kilian Nr. 45 un ) | L a N A a E E

rere T i / F f | O) aus ber zweiten Anleihe 37 Obligationen, und | der ersten Unle1

rere ¡Feldgrundstücfe dortiger Flur verpfändet, ned) | 2) a41s 3 Q | N A L

Hypo ei Königli Land- und Stadt- | zwar: , | / E a oar au any Y N 20 E 1837: | qus Serie A. Nr. 60, 80, 85 und 101, | D. Nr, 2478, 2479, 2497, 3211 1, 3327. E L R L | qus Serie B. Nr, 174. 257, 307, 316. 300, 198, | » V, Nr. 40946,

ingleichen der zweite Zinsabschnitt zu den land-

| 1034, 1067, 1071, 41084, 1095 | \chaftlichen Obligationen der dritten geschlossenen | Anlethe S : 7 1174, 1209, 1210, 1200, | it C, Ne. 1531, 1669; 16700 107% 1673,

| 1938, 2898, 2911, 2912 und 2919, bis zum 1sten d. M, bei der Staatskla]se zul Zahlung uicht präsentirt wurden und daber den bestehenden Ge- segesbestimmungen gemäß erloschen sind, Gotha, den 12, Januar 1850, ] Abtheilung,

Herzogl, Sächs. Landes-Negiecrung, Finanz-'

darauf aufmerksam gemacht, daß J Y e

Bakanntimaqwmun ge

eihnachts-Termin 1849 fällig gewordenen als auch 32 prozentigen Groß andbriefe werden ge-

[14 b] : Die im W | zinsen sowohl der 4-

herzoglic Posenschen Pf : gen Einlieferung der betressenden Coupons und s Specificationen vom l, bis 16, Be Ns Je! B Sonntage ausgenommen , n den I R von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unkerzeichnel

die am 2, Januar 1845 aus- | l | | n Y i nte ab | Agenten in seinex Wohnung (wo auch vou heute ab | t l

die Schemata zu den Coupons - Specisicattonen Ane geltlih zu haben sind) und in Breslau durch den Hexra Geh Kommerzien-Rath D. F. K rater ausgezahlt. Nach dem 16. Februar wirb die Zinsenzahlung ge- {lossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Johannis-Termin 1850 gezahlt werden,

Berlín, den 19, Januar 1850, I Mart, Magnus, Behrenstraße Nr, 46.

359, 361 und 434,

1876. 1914. 2060.

deren»

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für & Jahr. 4 Rthlr. h ¿ T S A, s L Fabr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Zei einzelnen VKummern wird Z

„er Bogen mit 27 Sgr. berechnet. p 7

Alle Post-Anstalten des Jun „Ns und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers ;

Behren-Straße Ur. 57.

1850.

I alt. T heil.

Deutschlaud

Preußen. Berlin, Gründe, welche der Gewährung des Gesuchs um Abhaltung einer Großmesse zu Köln u, s. w. entgegenstehen,

Oesterreich. Wien, Afkreditirung eines neuen Gesandten Oesterreichs in Belgien, Hannoversche Ordensverleihungen,

Bayern. München, Fortseßung der Diskussion über ven Versamm- lungs - und Vereins - Geseßentwurf, Die Mörder des Fürsten Lich- nowsfi, Landau, Executions-Compagnie, i :

Sachsen. Dresden, Erste Kammer: Antrag auf Aufhebung des Be- lagerungszustandes, Zweite Kammer; Die Abgeordneten -Suspendi- rungsfrage,

Baden. Karlsruhe,

_ verlustig erklärt.

Hessen und bei Nhein, lassenen Sträflingen.

Schleswig-Holjstein. Kiel, Antwort aus dem kopenhagener Kabi nets-Sefretariat an die Vertrauensmänner, Graf Reventlow-Farve.

Flensburg. Erneuerung der Beamten - Wittwen - Versorgungs- Policen, E

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin. Antwort des Ministeriums

der auêwärtigen Angelegenheiten an den Fürsten von Schwarzenberg.

mtlicher

Politische Flüchtlinge des Staatsbürgerrechts für

Mainz, Verein zur Besserung von ent-

Sachsen-Weimar, Weimar, Der Landtag. Das suspensive

Veto. -

Mecklenburg - Strelit, Neu- Streliy, Bekanntmachungen der

: Negierung. Neubrandenburg, Kandidaten für Erfurt,

MEANEIREG Frankfurt a, M, von Xylander, Hauptmann Rous- and,

- i Ulan.

Fraukreih, Paris, Vermischtes.

‘Türkei, Konstantinopel, Der österreichische Junternuntius,

Börsen- und Handels - Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: A M G - Sigmaringenshen Hofmarschall Lei Fürstlich R Es von Treush-Buttlar, und ¡or Freiherrn K f 10 ns T P E dts Mie virletbAb und Maqa- herren zu ernennen. eck zu Allerhöchstihren Kammer- Miuisterium für Vander, Gewerbe und öffentliche S Das 2te Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, cnthält unter i Nr. 3209, das Privilegium wegen Emission auf den Juhaber lau- tender Obligationen über eine Anleihe der Stadt Düsseldorf von 400,000 Rthlr., unter Aufhebung des früheren Privilegiums wegen Emission solher Obliga tionen zum Betrage von 300,000 Rthlr. Vom 17, De- zember 1849; unter 3910, den Allerhöchsten Erlaß vom 14, Januar 1850, be- treffend die neue Organisation der oberen Verwaltung des Bauwesens, nebst zugehöriger Verordnung vom 29, Dezember 1849; und unter

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r, 3211, die Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung zu der Verordnung vom 9. Februar 1849 wegen der Errichtung von Gewerbe-Gerichten, Vom 20, Januar 1850. Berlin, den 29, Januar 1850. Debits-Comtoir der Geseb-Sammlung.

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llichtamtlicher Theil. Deutschland.

Jan. Jm verflossenen Jahre war in Köln ein Comité zusammengetreten, welches sih an die Mi- nisterien des Handels und der Finanzen mit dem Antrage gewen- det hatte, daß der Stadt Köln eine im örihjahr und Herbst ah- zuhaltende Oroßmesse und, in Verkindung damit, dem Handels stande i :

1) das Halten von Lágern ausländischer unversteuerter ICaaren zum Verkauf während der Messe, 2) die Fortdauer des Steuerkonto's über die Meßzeiten hin=

aus und die Abschreibung von diesen Konten auch außer den Meßzeiten, Z 3) die Entrichtung einer bloßen Kontrol Gebühr von den un- verkauft zurückgeführien oder in das Ausland geführten fremden Waaren, / ewilligt werden möge. Der Handels-Minister vernahm über diese {nträge zunächst die sämmtlichen Handelskammern des Staats, Die Mehrzahl derselben, darunter namentlich diczenigen, welche die Jn- «essen der wichtigsten Fabrikbezirke des Staats repräsentiren, spra= wen sich gegen die Errichtung neuer Messen überhaupt aus, fast

“le aber erhoben gegen die Bewilligung der beantragten Meßpri- ¡xgien entschiedene Bedenken.

* Allein \hon mit Rüfsicht auf diese beinahe einstimmige Ansicht des Handelsstandes würde die Verwaltung haben Anstand nehmen müssen, ven Anträgen des Comités zu willfahren. Diesen An- trägen standen indeß auch noch anderweite und zwar sehr gewich- tige Bedenken entgegen. ; l a j

Zunächst nämli ist in den Zollvereins - Verträgen vereinbart, 5, vem auf Förderung freier und natürlicher Bewegung des augemeinen Verkehrs gerichteten Zweckde des Zoll - Vereins ge-

Preußen. Berlin, 28.

mäß, besondere Zoll - Begünstigungen einzelner Meßpläße, na

mentlich Rabatt-Privilegien, da, wo sie dermalen bestehen, nicht

erweitert, sondern thunlichst beschränkt und ihrer baldigen gänz

lihen Aufhebung entgegengeführt, neue aber ohne allscitige Zu-

stimmung auf keinen Fall ertheilt werden sollen, L und es würde daher die Bewilligung der beantragten Privilegien in einen prinzipiellen Widerspruch mit denjenigen Gesichtspunkten treten, welche in Beziehung auf den Meßverkehr bei dem Abschluß des Zollvereins leitend waren und seitdem von allen Vereins - Re- gierungen gleihmäßig festgehalten worden sind.

Abgesehen hiervon ließen die seit einer Reihe von Jahren ge- machten Erfahrungen es eben so sehr im Interesse der einheimischen Jndustrie als im Interesse der Staatskasse, als unzulässig erschei nen, die Befugniß zum Halten fortlaufender Konten weiter auszu- dehnen, als solche jeßt besteht.

Eine Ermäßigung der Durhgangs-Abgabe endlih von den aus dem Meßplaße nah dem Auslande verkauften oder dorthin zurü(- geführten ausländischen Waaren findet zur Zeit zu Gunsten keines einzigen Meßplabes statt. Die Ertheilung einer solchen Begünsti- guag an Köln würde der Bewilligung eines Stapelrechts für einen erheblichen Theil der Durchfuhr durch den Zollverein gleichkommen und war deshalb ebenfalls nicht zulässig. |

Aus diesen Gründen sind die Anträge des Comité's zuriüdge- wiesen worden. :

9 Desterreich. Wien, 25. Jan. Die Wiener Ztg. mel det: „Der K. K, wirkliche geheime Rath Freiherr von Neumann ist am 19, in Brüssel von Sr. Majestät dem Könige empfangen worden und hat demselben sein Beglaubigungsschreiben als außer= ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Sr. Majestät des Kaisers überreiht, Der Herr Gesandte ist in einer Hofequi=- page aus dem Hotel de la Bretagne, wo er sein Absteigequartier genommen, abgeholt und von dem Grafen von Maraix unter Beobachtung desselben Ceremoniells wieder dorthin zurück begleitet worden.“ N i

Se, Majestät der König von Hannover hat das Großkreuz des Königl. Guelphen-Ordens dem österreichischen Minister-Präsi- denten und Feldmarschall -Lieutenant Fürst Felix von Schwarzenberg, dem óstei reichischen Feldzeugmeister Ritter von Heß und dem öster- reichischen General-Major Grafen von Grünne, so wie das Com- mandeurkreuz erster Klasse dieses Ordens dem österreichischen Obersten. Grafen von Zedtwiß vom Chevauxlegers-Regimente Fürst Liechtenstein verliehen. i

Bayern. München, 22. Jan. (Nürnb. Corr.) Fort- sebuna der Berathung und Schlußfassung über den Geseßentwurf, Mies ‘ersammlungen und Vereine betreffend. Sie beginnt mit Art. 8. Derselbe lautet nah dem Negierungsentwurfe: „Die Abge der Polizeibehörde sind befugt Versau l E R geordneten gehalten Anträge oder Borsalläge egr gen in denen Vorträge B O ) L , , welche zu Ge- N Sg Ae ares aufreizen, aufzulösen, unbeschavet Des geg le Betheiligten dem Geseße gemäß einzuleitenden Strafver= fahrens“‘; nach dem Ausschusse soll er lauten: „Die Abgeordneten der Polizeibehörde sind befugt, zu verlangen, daß Versammlun- gen, in denen Vorträge gehalten, Anträge oder Vorschläge erör- tert werden, miitelst welher zu Gesebesverleßungen aufgefordert oder aufgereizt wird, sofort durch die Ordner oder Leiter aufgehoben werden, unbeschadet des gegen die Uebertreter der Geseße einzulei- tenden Strafverfahrens.“ Zu diesen beiden Entwürfen bringt der Abgeordnete B o y e eine Modification ein, welche in ihrem Umfange auch den Artikel 9 berührt, daher die Debatte von dem Pxäsidenten auch auf diesen ausgedehnt wird, Dieser Artikel lautet nach dem Re- gierungsentwurf : „Wenn der Abgeordnete der Polizeibehörde eine Versammlung für aufgelöst erklärt, so sind alle Anwesenden verpflich- tet, sich sogleich zu entfernen. Wird einer wiederholten Aufforde-= rung nicht Folge geleistet, so kaun sie durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden. ‘““ Ausschußantrag: „Wird dem Verlangen der Abgeordneten der Polizeibehörde niht augenblicklich entsprochen, so erklären diese die Versammlung für aufgelöst und alle Anwesenden sind verpflichtet, sich soglei zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung niht nachgekommen und einer wiederholten Aufforderung nicht Folge geleistet, so kann die Auflösung durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“ Die Mo- dification Boye's will: Beide Artikel sollen in einen Artikel zu- sammmengefaßt werden und also lauten: „Verabsäumen die Ordner und Leiter einer Versammlung, ihren vorbenannten Pflichten nach- zukommen, oder wird deren Anordnnngen zur Aufrechthaltung des Geseßzcs von der Versammlung nicht Folge geleistet, so ist die zu- ständige Polizeibehörde befugt, auf Erfüllung der desfallsigen Pflich- ten zu dringen und im Verweigerungsfalle die- Versammlung für aufgelöst zu erklären, worauf jeder Anwesende verpflichtet ist , sich soglei zu entfernen. Die Aufforderung, sich zu entfernen, ist er- forderlichenfalls zu wiederholen, und wena derselben auch jeßt nicht nachgekommen wird, so steht die Versammlung uicht mehr unter dem Schuße des Gesehes, und es kann sofort unter Beobachtung der geseßlichen Förmlichkeiten die Auflösung der Versammlung dur die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“ Kirch- geßner besürwortet diese Modification, wogegen der zweite Präsi- dent sich gegen dieselbe ausspricht, Boye: Die Regierung geht in diesem Gesez-Entwurfe Schritt für Schritt mit der Verkümmerung der Rechte der Staatsangehörigen vorwärts. Der Art. 6 spricht blos von „Aufforderungen zu Geseßverleßungen“/; im Art. 8 geht sie {on weiter und spricht von „Aufreizungen““. Diese unbestimm= ten Ausdrücke, welhe das Recht der Staatsangehörigen, sich zu ver- sammeln, zu einem illusorishen machen, soll meine Modification enter In gleihem Sinne äußern sich Dr, Schmidt und wie- erholt Kirhgeßner. Wallerstein: Es handelt sich um keine Parteifrage, sondern um Wahrung eines gemeinsamen Juteresses.

Darüber, daß eine Versammlun idri ; g, wenn sie s{ch Geseßwidrigkeiten erlaubt, aufgehoben werden kann, sind wir einig. Bedenke

man aber doch, welche Ausdehnung dem Worte aufreizen gegeben werden kann. Eben so ist es sehr bedenklich, daß eine Ver- fammlung schon blos deswegen soll aufgehoben werden können, weil irgend eine Person in derselben etwas Ungesebliches gesagt hat. Nach- dem noch Schmidt und der zweite Präsident wiederholt gesprochen, bemerkt La ssaulx, daß das Wort „aufreizen“ gerade beibehalten werden müsse, denn eben in diesem Worte liege das Reale einer Geschesverleßung, während in dem Worte „auffordern“ blos die formale Bezeichnung ausgedrüdckt sei, Um die Perfidie einer Ge- seßesverleßung auf den Kopf zu treffen, müsse das Wort „aufreizen““ stehen bleiben. Reinhardt: „Mit dem Wort „aufreizen“' ist jede Willkürlichkeit gestattet; entweder soll man die Modification des Herrn Boye annehmen, oder, wenn der- Regierungs - oder Aus- s{hußvorschlag angenommen wird, jenes Wort streichen.“ Nachdem Forndran den Ausshuß-Entwurf vertheidigt und sich der Polizei- beamten angenommen hatte, denen man doch einiges Judizium zu- trauen solle, daß sie das Rechte treffen und auch wissen werden, wie sie den allerdings vagen Begriff „aufreizen“/ anzuwenden haben, spricht Minister Ringelmann: „Die vorgebrachten Einwendungen lassen sich auf zwei zurückführen. Die eine ist die, daß man sagt, den Polizeibeamten werde eine zu große Gewalt eingeräumt, Die andere ist gegen das Wort „aufreizen“/ gerihtet. Die erste ist be- gründet auf das allzugroße Mißtrauen, welhes män noch gegen die Polizei hat. Allein man soll doch bedenken, daß sich die Zeiten ändern; zudem werden wir ja ein Polizeistrafgesezbuch erhalten. Jn deu Polizeibeamten die Verfolger der bürgerlichen Gesellschaft zu sehen, ist eben so unrecht, als man auch die Staatsanwalt- {chaft, seitdem sie eingeführt ist, eben so verdächtigt, so daß viele Beamte den Eintritt in dieselbe ablehnen, Däs Wort „aufreizen““, welches den Gegenstand des zweiten Einwurfs bildet, ist ein Aus- druck unseres Strafgeseßbuches, und daher hat das Ministerium dasselbe gebraucht. Das Strafgeseßbuch besteht seit 1813, und jenes Wort hat noch keinen Anstand erregt. Will. man das Wort „auffordern“’ nehmen, so mache ih aufmerksam, daß man erst fürzlih auch diese Bezeichnung für nicht genügend erachtete.“ Bei der

worfen, dagegen die Fassung des Ausschusses der Artikel 8 und 9 angenommen. Artikel 10. „So lange der Landtag versammelt ist, dürfen innerhalb der Entfernung von 6 Stunden von dem Orte seines Sißes Volksversammlungen unter freiem Himmel nicht abgehalten werden.“ (Ausschußantrag gleihlautend.) Boye: „Dieser Artikel ist abermals eine Beschränkung des Versamm- lungsrehtes. Zudem ist in Bayern bis jeyt noch kein Fall vorgekommen, der ein solches Verbot nothwendig machte. Nur ein Fall i mir bekannt, wo gegen den Landtag oder gegen einen Theil der Mitglieder desselben Drohungen ausgestoßen wurden. Es war dieses im vorigen Jahre, als man in einem hiesigen Blatte auf- forderte, „die rothen Pfälzer todtzushlagen“. Diese und die Übri-

darauf, und Anderes, als solhe gemeine Beschimpfungen, wird wohl in Bayern niht vorkommen.“/ Kolb: „Wird dieser Artikel angenom- men, so darf in Zukunft, wenn der Landtag im Oktober versammelt ist, das Okftoberfest niht mehr stattfinden.“ Forndran: „Das Olktoberfest fann stattfinden, denn es ist keine Versammlung, wo öffentliche Angelegenheiten verhandelt werden.“ Bei der Abstimmung wird. auch dieser Artikel angenommen. Abschnitt ll, Von den Bereinen. Art. 11. „Die Staatsangehörigen haben das Recht Vereine ohne vorgängige Erholung polizeilicher Erlaubniß zu bil- den.“ ( Ausschußantrag gleichlantend. ) Hier ergreift Morgen - stern das Wort, um das Ministerium über den Zusammenhan zwischen diesem Artikel und dem Artikel 28 (Disziplinarvorschriften) zu befragen. Es veranlaßt ihn hierzu ein Fall, der sih erst kürzlich in Fürth zugetragen, wo man dem zum Mitglied der Kircbenverwal- tung gewählten Kaufmann Ott, als er den ‘bekannten Eid über die Nichttheilnahme an einer geheimen Gesellschaft zu leisten sich weigerte die Leistung dieses Eides, so wie die Annahme der Wahl, bei 50 S1. Strafe befahl, und zwar von leßter Instanz, vom Ministerium aus, Min, Ringelmann: Die beiden Artikel 11 und 28 können recht gut neben einander bestehen, denn unbeschadet des Art. 11 kann die Regierung wohl für ihre Beamten Disziplinarvorschriften geben. Den Fall mit Herrn Ott könne er (der Minister) zur Zeit nicht beantworten, und er hätte gewünscht, daß Herr Morgenstern den selben im Wege der Interpellation oder wie immer angeregt hätte. Eine Modification Degenhardt's (die Staatsangehörigen haben... bilden, sofern sie sich niht mit öffentlichen Angelegenheiten beschf tigen) findet, als nah eróffneter Diskussion cingebraht, nicht die gehörige Unterstüßung. Der Artikel 11 wird angenommen Art. 12. ,2) Von den nichtpolitishen Vereinen. Vereine, de- ren Zweck sich niht auf die öffentlichen Angelegenheiten be- zieht, sind, wenn sie Borsteher und Sabungen haben, verpflichtet, ihre Gründung und jede Veränderung ihrer Vorstandschaft oder ihrer Zwecke der vorgeseßten Polizeibehörde binnen drei Tagen an zuzeigen.“ (Ausschußantrag gleihlautend,) Hierzu liegen drei Mo- dificationen vor. Die eine vom Fürsten Wallerstein lautet: Es sei dieser Artikel zu streichen. Eventuell: es seien die Worte: „Ver eine, deren Zweck sich niht auf die öffentlihen Angelegenheiten be- zieht“ zu erseßen durch die Worte: „Vereine, deren Zweck sih aus- \{ließend auf rein wissenschaftliche, künstlerische oder gesellige Zwecke bezicht.“ Der Antragsteller erhält zur Motivirung das Wort; Offen gesagt, hat die von mir eingebrachte Modification, wenn sie einerseits die Unterscheidung zwischen politischen und nichtpolitischen Vereinen vermeiden will, noch einen anderen, ja den Hauptzweck nämlich den, eine gewisse Gattung von Vereinen unter die Herr- {aft des Geseßes zu bringen, jenes Geseh, dessen Bestimmungen niht unser (mein und meiner Freunde) Werk is, und unter dessen Herrschaft Alle gehören sollen. Ich meine hier die sogenannten kirchlichen Vereine. Wenn ih den Ausdruck gebrauche Des so beziehe ih denselben keineswegs auf eine Wallfahrtsbrudershaft oder auf eine Herzmariäbruderschaft ; ich meine damit gewisse Vereine, deren Wirken Jhnen Allen hinlänglich bekannt ist: die

| gen Abgeordneten, welhe auch so bedacht wurden, achteten nit

darauf folgenden Abstimmung wird die Boyesche Modification ver-