In Erlangen is der weithin bekannte und geshäßte Apotheker
E ugs & s e - W r N und Professor Martius in seinem 94sten Jahre gestorben. Von Freunden hat er in seinen „Erinnerungen aus meinem jährigen
Leben‘““ Abschied genommen.
)
Saunover, 23. Jan (H. Z.) l
T C! G S L » GZnDisho (Frwiede lags
einer Abendsigung der Kammer wurde das ständische Erwiederungs
schreiben wegen der ständischen Geschäftsordnung p pepun „En
chre Fade verles elches im Aller - Regierungsschreiben vom heutigen Tage verlesen, weiches 1m 2
A ch f NMy1ft C A E Sp his zum 258. Februar,
oten Uustrage die Beriagung Der
Stände Vi unter Fortdauer der Arbeiten der Komn Y ft 4
Erste Kammer. In
nissionen, ausspricht. Zweite
Kammer. Nachdem 17 neue Petitionen angetundigk WOED Et He ferirt der Vice-General-Syndikns aus den Konferenzen [) Wege? des Ministerial-Schreibens vom 8ten d. M., die au orene ährend der Pe e vom 1. Marz
[P]
Ausgaben der Kriegsverwaltung wah N : t 1849 betreffend, und 2) wegen De1 stand! Ad 1. hat man sich in der Konferenz da- Aufgabe des Beschlusses zweil Kammer usse. erster Kammer beizutreten, jedoch Ritt Den Zusaße, Militair-Kommission (für das Wssizter Pension&we]c1
1848 bis 31. Oktober {chen Geschäftsordnung. Din geeiniat: „Ltc
A N dem Beschl
Dan DIP T Q : Li uy LIE ]. Y. E e Coutranlidon SMrei n die Finanz-Kommisfion verwtie]enen vertraulichen Schrei
: J Beranschlagung dir außer0o1
egen Dcs
(11 vom 14. Dezember v. Z, Di
pvensg í b G de h : ) oitv a dentlichen Bodürfnisse der Kriegsveriwwaltung waährenT Des D es vom 1. Januar 1849 bis 30. Juni 1550 betressend, mit der &1-
nanz-Kommissiou in Communication zu treten E Dit ser N Vorschlag wird einstimmig angenommen. Ad 2 lagt Die Mehr beit der (verstärkten) Konferenz (9 gegen / Slimmen) vorx, Den ¿weiter Kammer zu den §F§. 22 und 23 wegen einseitigen der Vollmachten in jeder Kammer aufzugeben und dem 5 úibereinstimmenden Beschlusse erster Kammer, der Vollmachten beiden Kammern verbleibt, ner vroponirt die Majorität der Konferenz, ad §. 10 citer Kammer, demzufolge der Regierung nur die
niht aber auch die materielle vorläufige Pruúfung der ( aufzugelen und den mit dem Entwurfe
Vollmachten zusteben joll, i übereinstimmenden Beschluß erster Kammer anzunehmen, daneben
Beschluß Prúfung
mit dem CSniwurse
wonach die eizutreten. Fe A
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Y «voll [ormelue,
aber einen Zusaß =- Paragraphen zu beschließen, durch weichen di
s j J La N A A e G Z A i / N
endgültige Entscheidung über die Gultigfeit Der Bollmachten det
Stände-Versammlung beigelegt wird. Der Referent beantragt, weil j
ein Nachgeben der ersten Kammer nicht mehr erwartet werden dürfe und anderenfalls die mancherlei wesentlichen Verbesscrun- gen der neuen Geschäfts - Ordnung nicht ins Leben treten köunen, nferenz-Vorschläge anzunehmen. Nach einer längeren lebhaftcn isfussion, welche im Wesentlichen nur cine Wiederholung der bei den früheren Verhantlungen für und wider ausführlih erörterten Gründe enthält, werden beide Konferenz - Vorschläge per majora angenom men; wonach denn nunmehr eine völlige Uebereinstimmung in den Beschlüssen beider Kammern über die Geschästs- Ordnung crzielt ist. Der Tagesordnung gemäß wird darauf der gestern gefaßte zustim- mende Beschluß über den Ur-Anirag Rohrmann?s wegen baldiger Vorlage einer Notiariats-Orduung anderweit zur Frage gestellt und ohne Weiteres wiederholt, Es folgt dann die zweite Berathung uber den gestern angenommenen Verbesserungs-Antrag Windthorsl? bezüglich der von Bueren beantragten Einführung der Civil - Ehe. Bueren ist durcl die gestrige Verhandlung von den Vorzügen Des gefaßten Beschlusses vor seinem Antrage nicht überzeugt und stellt daher zu dem gestrigen Brschliusse den Verbesserungs-Antrag: „Stände U Durchführung
die König iche Regierung zu ersuchen, zuu ) | S er 1848 vei
C uUnasg iceBes vom 0, GePiel 144 y 4 ian A metnen Wiguvens
dite Civilehe und
und Gewihenssfretheit baldigit ein
Standesbücher entwerfen un?
zu lassen.“ Er ‘bezieht sich außer dem, was er zur Motivirung seines Antrages vorgebracht
runa bereits in dem mit V
ies deutschen Verfassungsgeseßes de
timmt habe, und vermag nicht einzu
{ e Königreich wieder dit
} estrige Beschluß ist ihm
ih, Und findet er darin nur ein Verleugnen der un
( zugestandencn Neformen. Stüve
verschiedenen Rücksichten hervor, welche bei ganz D
l l Deutschland und bei der speziellen G hicstge Königreich
reupyen und
wurf ei! er Qloiliehe \ man nunmehr
entgegentreten
zuge
V1
)
in Betracht zu ziehen seien Bej Institut der Civilehe schon deshalb auf in mehreren deutschen Staaten bereits
fei die Frage aber noch vollig offen
U hung der Windthorstsche Autrag das D Ehereht in mancher Hinsicht
| g bedürfe, dal für mante
di iner Civilehe fernex nicht entbehrt wer fönne, durf i wohl annehmen. Das aber sei noch
ebr die Grag V man Die Co E als Meg oor als usnahme hinstellen wolle, und darüber vorab schon jeßt einen de
zirlichen Beschluß zu fassen, möchte sich um so wo niger empfehlen, als die mancherlei gegen die Einführung der Civil She als Regel vorliegenden Bedenken in dicsem Augenblicke kcines= übersehen werden können. Detering spricht auch V die Einführung der Civil-CEhe und stcllt für den der Ablehnung des Buerenschen Verbesserungs-Antrages seiner
|( den eventuellen Verbesserungs-Antrag: „Königliche Regie-= rung zu ersuchen, die in Folge des §. 6 des Gesctes vom 5, Sep- tember erforderlihen Abänderungen in ter Ehegeschgebung oen S 1 zur verfassungsmäßigen Mitwirkung baldigst vorzule-
( Er will damit die nah dem Windthorstschen Antrage darü- ber bleibenden Zweifel beseitigen, ob der §. 6 Aenderungen in der CEhegeseßgebung wirklich nothwendig mache oder nicht. Nachdem üve und Lehzen auch gegen diesen Verbesserungs-Antrag sich erklärt, welcher entweder nußlos sei orer mehr beabsihtige, als decn Worten nach darin liege, und nachdem endlich Windthorst zur L der gegen seinen Autrag vorgebrachten Ausslellungen forderlich us & Aenderungen in der Chegeseßgebung_ sür er- leider nicht vermeir(, ansührung der Civil-Che für gewisse Fälle für Einsührung vex C Sa dagegen aber bestimmt gegen unbédingte geschritten und G Verwa ertlären müsse, wird zur Abstimmung gestrige Beschluß (Annahme deL dex beiden Verbesserungs-Anträge der N der auf 7v je Gle es Windthorfischen Antrages) wiederholt, dische Erwiederung auf vin: Erne Abendsipung wirb nur tic stän- lesen und genehmigt. Daxg a QUA zur Geschästs - Ordnung ver- gen der Vertagung eröffnet N O das Regierungs-Schreiben we= stag den 28. Februar anberaun die nächste Sigung auf Donner- Sikung bringt der Präsident R Anf die Tagesordnung für diese Verkehrs mit inländis{Gem Salze Regierungs - Vorlage wegen des Ur-Antrag Vespermann's den ey ven heute nicht erledigten a d èr An - und Abbauergefälle, A) n n VVEr, A Jan, 5 *
mer. Nach Aintitbian ent M: Nordv.) Zweite Kam- Antrag Merkel s zum zweitenmale Br i Petitionen wurde auf um eine Gesepvorlage ersuht werde, Uu Sue vRN die Ds tei im Civilprozesse das \ 4 x, wenn einer Par- prozesse das sogenannte Armenrech{t beigelegt sei, auch
C, f 5 L U D
172 der Prozeßgegner des Benefiziums Der Manie der Marichtsspor- tin jo fange iheilbaftig, fein solle, bis antscieden M tra ben bezahlen müsse. Es fómmt darauf f: et | R ß ( L über den Antrag der Finanz - Kommission, ei Joe ge 5 elegenheit Weinha gén den gestern gestellten “nl ag auf vliaviondie tou: Std Berathung wiederholt, indem erx in der ERLCUe 1e e E ut- heißung des Verfahrens Des Gesammtiministeriums vei Verwendung der Gelder erblickden könne. Lan p dagegen sucht auszuführcn, daß. der Gesichtspunkt, welchen Prt Antragstelle: m Auge habe, auf diese Vorlage niht passe, sondern bei Prüfung des Budgets des Kriegs-Ministeriums ins Auge zu sa}jen set. Auch darüber sei be reits eine Vorlage eingegangen, und jo viel er diejelbe ansehe, werde
| | ï | | | j l j j | | | j | | | | j es bei der Bcrathung derselben viellcict mcht an tristigen Grunden
cehlen, gegen das Kriegs-Ministerium begründete Vorwuürse geltend u machen. Weinhagen muß gleichwohl bei seinem Antrage verhar- ren, welcher von Bueren unterstüßt wird. Er bewillige keine neue An leihe oder Steuer, wenn nicht erst eine Prüfung des Verausgabten vorher gegangen sci. Er müsse ers wissen, ob das Geld auch zu außerordentlichen Kricgsbedürfnissen verwandt sei. Es sei aber Manches vorgekommen, was gewiß zu außerordentlichen Kriegs-Bedürfnissen gcrechnet werden (olle, er aber als solche nicht ansehen und reshalb kein Geld dahin bewilligen könne. (Et Truppenaufstelung an dcr
mcine die
hessischen Gränze, durch welche man die südlichen Gegenden nur zu sehx belästigt babe. Er wisse doch nicht, daß wir mil Hessen in Krieg lebten; wohl aber habe er gchört, daß in Hessen Dic Retchs Verfassung anerkannt werde, und so möge 1 r gut befun den haben, nöthigenfalls mit hannoverschen in einem a1 deren Lande gegen die Reichs-Versassung zu e zu ziehen. Fü solche außerordentlihe Kriegs-Bedürfni)je hatten die Skande gewiß nicht Lust, die Kräfte ¿ Landes zur Verfügung zu stellen Es
zt | wird noch cinige Zeit über den permann für den Antrag der K | Letzterer fragt daneben an, wie es ich | Hannover geleisteten Vorschüsse verhalk: | Einzelnheiten einz Hannover ha | | Centralgewalt sämmtliche
| Aussicht vorhanden, daß cin En ele Q ! N c Í 4 Cn Tin I 4 +4 a» N | Weinhagen's wird darauf abgelehnt, der Kommi|htons- Antrag l
| gegen zum zweitenmale angeno ug sragt an, ob die
TFinanz-Kommission sich udge eschâftige. Lang Die Kommission sei damit l iat sei die Arl | nicht er bemerke auch, day die Flunanz-30mmi1}|ion ihre Urbelt 10 | fi
e f C 1 v e E TULU fo 5 S c) Hint tlic) 1)rcr 2 hatiagkeit jeder a! Weroting
fort begonnen habe und | Kommission an die Seite stellcu könne
es nicht feine Absicht gewescn, der Finanz-Kommis|sion im Berhäll
| niß zu den übrigen cinen Vorn Man geht
| dem. Urantrage von Rohrmann, Finführung einer ne tariats-Ovdnung, Nach bejaht begründet deni
| nent den Antrag dadurch, daß cine allgemeine Notariats-Drdonun
sbares Bedürfniß se!
| für das Königreich Hannover ein un
s daß cs nicht nux zwcckmä
rn Den E C: gicru1 (Xntwurs cine rtats-=Yvrd Destmilver Gch G T J A ho J A tellung Ter Gerichts8-Berfa)ju u e 18 FLOLOTI
; s N wcjen ni von vorn herein benachytyeli i Fd - C5 ( A A L ( 1+ A in 01 | tariaigwejen““, jagt er, „upt nic 11 l h | |
Maximilian
noch immer auf die im Jahre
[1 deutsche Reich gegebene Notariats-Drènung. VBiejes Gejeß | ist von Haus aus nichts weiter, als eine nicht sehr gelungene Cont P em römischen Nechte, und man dar] Dasselbe nu1 | A Unt U Dev ebel t gelangen, daß | unsere Zustände l sen
Die Notarien un} Landes n
| aco aven, Wn i c Det q ! ] Tormalitäten, weld Gese vorschreibt, noch im gegenwärtigen Jahrhundert hatten ienen wollen. Diese Förmlichkeiten sind daher größtenthcils auße Hebrauch gekommen, ol zeseßlich aufgehoben zu sein nd schon eslhalb bedarf es neue estimmungen. Abgesehen Tavon find nneren Verlältnisse d( taaten Laufe von dret Zahrhund( ten in ibrer Entwickelung so weit fortgeschritten, daß das Znstiiul r N wie es durch d Ordnung von 1512 feft geitellt worben it, jur Die O unzurcihend erscheint, | Man hat ren Notarien damals manche Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht übertragen zu dürfen geglaubt, und bei an : /
deren. hat man hnen die Zuziehung Lon Zeugen und | {werliche Förmlichkeiten vorgeschrieben, während der Richter die (elben Rechtageschäfte ohne jene Formalitäten rechtsbeständig vor nimmt. Diese Verschicdenheit der Formen für dieselben Rechtsge {áfle, je nachdem sie von der eincn oder anderen mit öffentlichem Glauben versehencn Person vorgenommen werden, läßt sich vor dem gesunden Menschenverstande nicht rechtfertigen. Die Veschränkungen | ver amtlichen Thätigkeit der Notaricn scheinen ihren Grund in einem | gewissen Mißtrauen gegen dieselben gehabt zu haben. Seitdem jedoch in | unserm Laude die Kreiruug der Notarien dur sogenannte Psalz c
irch Das
| grafen aufgehört hat und dieselben gleich den Richtern D
Königl. Ministerium angestellt weiden , {eint mir nicht oas ge rinaste Bedenken vorzuliegen, wodurch cine völlige Gleichstellung der Notarien mit den künftigen Amtsrichtern hinsich-lich dez | Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit verhindert würde | Allein ih gehe noch weiter, indem ih annehme, daß unsere kom plizirten Rcchtszustände die Trennung der freiwilligen Gerichts barkeit von den streitigen jut Juteresse der Sache gebieten. Der
Amtsrichter wird, wenn er scine Pflicht gegen die Amtseingesessenen
gehörig erfüllen will), mit der streitigen Gerichtsbarkeit genug zu thun haben. Dagegen wird die freiwillige Gerichtsbarkeit an gründlicher Behandlnng sicher bedeutend gewinnen, wenn deren deren Ausübung andern öffentlichen Personen, ih meine den Notarien, ausshlicßlich überlassen wird. Der Name thut nichts zur Sache, ob Richter oder Notar, wcun der von der Regierung angestellte, dem die freiwillige Gerichtsbarkeit anvertraut wird, nur die nöthigeu Kenntnisse besißt. Wohin die Ueberháu- fung der Beamten mit don heterogensten Geschäften führt, dazu liefert die bisherige Besorgung der Acte der frei- willigen Gerichtsbarkeit durch die Königlichen Aemter die besten Belege. Bei vielen derselben sind die Vorträge in den Dörfern durch die Vögte orer Amtsvógte und auf der Gerichtsstube dur die Kopiisten nah gedruckten Formularen aufgenommen worden. Da diese Leute von dem cigentlihen Wesen der Verträge keinen Begriff haben, \o darf man sih nicht wundern, wenn es oft sehr {wer hält, aus dén von ihnen konzipirten Kontrakten den Sinn herauszufinden.
Jndeß mir ift selbst ein rickterlihcs Testament vorgekommen, dem weiter nichts fehlte, als die Erbeseinsezung. Solche Mißgriffe sind die natürliche Folge der Ueberhäufung mit verschiedenartigen Geschäften; denn in diesem Falle wird immer nur eins als das Hauptgeschäft angesehen, während alle übrigen mit einer gewissen Leichtigkeit behandelt oder, wie man im gemeincn Leben sagt, von ver Hand geschlagen werden, Leider findet diese Oberflächlichkcit immer auf Kosten der Amtse-ingesessenen statt,
welche dadurch in weitläuftige und kostspieli / ‘wi ge Prozesse verwicktelt werden und deren ganzes Wohl und Wehe mitunter vavon abhängt.
Die Sache ist mithin von ernster Bedeutung, und ih hege zu der Re- gierung das Vertrauen, daß dieselbe das von mir gerügte Unwesen ab- stellen werde. Nach meiner Ansicht geschieht dies am sichersten durch Trennung der freiwilligen Gerichtsbarkeit von der streitigen und Uebertragung der ersteren auf Personen, welche sich ausschließlich damit beschästigen. Wählt man dazu die Notarien , denen die frei willige Gerichtsbarkeit theilweise bereits überlassen if, so wird diese Refo1m zur Fortbildung und Vervollkommnung des Notariats we= sentlih beitragen.“ Der Antrag wird nach einiger Disfussion mit großer Majorität angenommen. Der Buecren\she Antrag in Be treff der Civilche und der Standesbücher wird dann im erster Be- rathung dturch einen Aenderungs - Antrag von Windthorst (mit 33 gegen 24 Stimmen) verdrängt, der dahin geht, „Stände beschlie ßen, die Regierung zu crsuchen, Königliche Regierung wolle in Er- wägung zichen, welhe Abänderungen in der bestchenden Ehegce#ehz- gebung erforderlich scin werden zur Ausführung des in §. 6 des Landcs-Verfassungsgeseßes ausgesprochenen Grundsatzes der Glau- bens- und Gewissensfrciheit, und den Ständc1 äch eine Bor-
lage zur verfassungsmäßigen Erklärung
TBúürttemberg. Stutt Gemeinde - Rath hat heute bef 2 0L uber die Bildung der Bürgerwehr j lichen Dienste berufenen Wehrpflichtigen rie Verh selbstständige Niederlassung zu untersagen, wenn cr l cin Zeugniß dcs Oberbefehlshaber-Amtes darüber ausweist, daß
E
b 4 & 4 A do GovCol o {c ete und Patrontasche versehen ift
Baden. Karlsruhe, 19. Jan. (K.
nifation der badischen Truppen hat begonnen t Befelzlls vom bten d. N. die Formaitc angeordnet. Die Regiment i Der der Gencral-Major), und heißen s un egiment. Die Uniformir1 ill ( n PreuBild 6 erte Neatimeni O T zweite f ritte schwarze t Lan U EET 1 0 ) VCI us 4 Schwadron zwar (iu cktvoitharen * ck Nit { i Wlreltvaren : ( » 2 ( j Rittmeister zweit ber - Y i ( t Ober-Wachlmeisti A ieister, 12 Wachtms 24 Unterossiztere peter, 24 C i | Klasse, 43 Carabiniers zweiter Klasse, 268 Reite1 erittcn) d ritten), 48 Offizier - Pferden, 402 Dienstps aren: 1 Regiments - Arzt, 1 © Arzt, 1 Rechn | Ok J hieran l 1 T TETCTAT, ¡ | mac { P / Del, L nIfpTert Bi L ( 23 Wer 1 eiter-Negiment, welches 11 BadDc1 l n [0 herigen Dragoner-Schwadron no( chwal Unterm 410ten d. 1st die Vesepung d t | un el l miandcu l R l C Regiment : Leun Dri riet Bade1 teri mandeur a [ (Bln G ky, R L ss iu ter iti m 1 I ( Ut | { L i | Imm iu 11 S (ti 1 i ; n Ub mm Das Fé | j (1! (t i q e t 161 ( Bort Hucthicd S H 1 4 Ic ( nd i 1? Í I L (1 | 00 I 1 t i Dfexrden / Offiziere! ist demna VeDreutcnD gc ETL 1 derx Infanterie scheinen gleichfsail 1 D stens mussen ( fi l L | fündigen Ne El Et ¿ A chen Regierung it nun ( T non L )V C UB1) l rn aDe1 Kricgsbeam cizugcben biet rtigc Bedi | D selbi Ug (l erne! ck pital ( chtun leiten Uu den J) Ci b L( a V CU 11 den die La ct In I nei i cktändekammer mit dem ft ndi 2 fruheren Distrikten die fogen rvative Part lich ausgesc{lossen hatte, fo hatk( f fi } Pflicht erkannt, die Stimmen a i u vereinigen [cl man sehr ungern im Wahlkörper vermißte. Es gingen mit große Majorität aus der Wahlurnc hervor sten § wie Geh.-Rath Dr. Chelius, Banquic1 mern und L
Dr. Posselt
Hessen. Hanau, 24. Jan. (H. Z.) Von dem Präsidium Kursurs!
lichen Ober=-Appellationsgerichts is zur Verhand r Anklagc sachen witer D. Georg aus Bockenheim und Genojjen, wegen S1
von AUCcrs- Y
mordung des Fürsten Lichnowski und des Generals l wald, eine besondere Schwurgerichtssibung auf Montag den 11. Harz d. J. bestimmt. Der Herr Ober - Appellations - Rath Zuschlag 1° zum Sibßungs=-Präsidenten ernannt worden.
qu E E S Nhein Oherhesten, 4 U
Hessen und bei
2 N A Man beanstandet die ( F ran E Ob er- P oft . A mts- Ztg.) tan V N 1e ( d N : U L A (Ct sf der mainze Rechtsgültigkeit der päpstlihen Entscheidung n", A S ¿ 9 j _ch E L H j (ac) Dem Kon- Bischofsangelegenheit, weil fie fonfordatswidrig ijt. Aach dem Fon
T C ; e, Otveenvr 12 fann eine V fordat nämlich für die oberrheinishe Kirchenprov113 HUNI eine Ber ahl, mit Bezug auf vie Eigen
werfung der kanonish vollzogenen W a “Die en: chaften des Gewählten, nur nach S G u d MUPTE dur{hgeführtem Jnformativprozeß statlstnden, wie dieses ausdrüc {ich als etwas durch die Einigung der Vetresenren Staaten mit dem Papste Ausgemachtes und zwar, „„pamit fh die Erhaltung De1 Rechte des apostolischen Stuhles hier E d'e allgemeine Zustimmung erhalte““, in der Bs N i 1. April 1827 festgesept ist. - Ein solcher Informatioprozeß ijt aver diesmal, vielleicht in der irrthümlichen Ansicht, daß kte ¿Unabhängigkeit der Kirche“ schon ganz so, wie man es wünschte, in O E a Volkes ausgesprochen si nicht eingeleitet worden. Wahrschein ich ist die Folge hiervon, daß der bishöfliche Stuhl zu Mainz so lange unbesept bleiben wird. bis der Papst den vertragsmäßig übernom- menen Verpflichtungen nahkommt, Etwas Aehnliches ist {on
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einmal in Hessen geschehen, und in einem constitutionellen ide ist ein Anderes gar nicht denkbar.
Mainz, 26. Jan. (Fr. J.) Seit einigen Tagen trafen
fleine Abtheilungen Freischärler von Rastatt unter Eskorte von Sol= daten des Könialich preußischen 24sten Jnfanterie-Regiments hier ein, blieben über Nacht in der Citadelle und marschirten am nächsten Y
V
er l
Tim miingc1
orgen nach rer Festung Ehrenbreitenstein.
rau. De, 25 San (D S) Die vors zu Limburg stattgehabte Versammlung der Mitglieder der
denen Wahlcomités und der Wahlmänner zur Feststellung daten für den Reichstag zählte troß der ungünstigen Wit- 50 Theilnehmer aus den verschiedenen Gcgenden des r Wahlbezirk Langenschwalbach war nicht vertreten.
t für den hiesigen Wahlbezirk wurde Hergenhahn, für von Gagern festgestellt. Der westliche Theil des Be-
\ s hatte sich für Amtsverwalter Wirth zu Sel
, der ústliche für den Medizinalrath Heyden
entschieden, \2S teht
ammermitgqlued,
[TEUNRDCTEN
is halten, etner
! nderet riautc(i nin Lit. ch in manchen { Invcrtcd 1D | n den Stadte hagchends nur f I 0 in Haig Und ein Lehrer die eiu us der driit varen, so haben auf dem (e O) DI ch zahlreich eingefunden irfe auf Ten rwalde (von cixca 3000) fanden sfich un Ur C T 10111 atel 2 an. (N. Wh zwi|chc1 m Statthalter ischen Bevollmächtigten von untorm 10 /11. Sanugai A otatthalter|ckchast Durch die Mittheilungen, welche der 1 hohen Prsidium der Statthalterschaft in d. M, üb7r die mit dem Königl. dänischen Bevoll- n Pechlin erhandlungen T nhalt dé hohen Präsidiums vom 3 [t Indesv dem Ausspruche ihres lebhaft lichtet und gedrungen, den Ausdruck des - festen Vertrauens cktatthalter)chaft fortfahren werde, mit allen ihr zu ln dal zu streben, daß dem Lande: das von 1hr | hre itwirkung ins Leben gerufene Grundgeseß rhalten, die ruhige Fortentwickelung der durch dasselbe ijchen Einrichtungen gesichert werde. Die Landcsversamm- i jedoch nicht mit der Erklärung zurückhalten, daß chreiben des Königlichen Bevollmächtigten füx 111 in Berlin Lom Lien Und: oten Zanuai Unfu x Verhältnisse he zegangenen und da- jegunge1 uten Ansichten einen tief betrübenden icht haben. Das Land, dessen treue Bevölkerung in litischen Aufregung in dem ganzen deutschen Vater- icht 3 Willen, sondern durch den Gang v zu dem Landesherrn, und sich t, G gesetzliche Haltung beobachtet hat
t den Ausspruch, daß Alles, was des Landesherrn in Folge unabweislicher Forderungen ing der billigsten Wünsche des Volkes auf legalstem Wege den Landesherrn unverbindlich sein solle, Jn diesen Aeußerungen ¿Friedensabshlusse mit der Krone Preußen beauftragten und dieser nube Znstructionen gebunde Bevollmächtigten glaubt auch nicht den wahren Ausdruck des land dem jenen Lande erscheint, daß Se
berr- anertennen zu dürfen, weil Majestät der König-Herzog Hevblterung als die volle Be-
1 » L 4 e!
f Di candeseinrihtungen besser wüi1di ihjahr des Jahres 1848 die eingetretenen Kriegs- rung in dem gewohnten Gange der Verwal- die Vetvegung welche das ge das Herzogthum Lauenburg nicht u t allerhöchste Nesolution vom altung des Landes den zeitumstanden en: ihr die landesherrliche Verheißung, ( al l | deutschen 0 aus gebaute l assung gewährt w olle, nnd daß sich Se, Maj i 1 3estrebungen für Errichtung eines kräftigen und volks- h ticl Parlaments offen anschließen werde.“ l nt ing mit der durch diese allerhöchste V l zt crsplate au] Den 2 rag dcr Ritter - noathums, als der verfassungsmäßigen Landes - Vertretung, die pro T zung der Königlichen Regierung vom 10, April zur Herstel 1 eine V den Wünschen der Einwohner entsprechenden Lan ¡f tio! von dieser Königlichen Negterung in allen Bezie l 4 ge Vertretung anerkannt wurde, die bisher der Ritter- und n ind'g gewcsen war. Es hatte also die Ritier- unr Lant f eiem t{lu}s ihrer bisherigen aussh'ießenden Ve in d war der bestehenden Verfassung auf h allerhöóc Entschließung hervorgerufen, ù ì standes erheischte sür das deutsche Bundes- i nä interimistishe Verwaltungseinribtung und B uß s Bundes 9 16, Juni selbigen Jah ; ndung ei ußerordentlihen Bundes-Kommissarius, de th Dr.iWelker, durch dessen öffentliche Erflärung vom 10. O eine interimistische es-Adminisiratioa mit Vorbehalt de1 T4 11 rrin it allen dem La! errn sclbst zustehenden n und 2 rt wurde. Daß während der Dauer dieser ¡stra ten des Laudesherrn. in keiner Weise vorgegriffen diese ( das Gewissenhafteste gewahrt sind, bedarf der Darleg icht in if ffenstillstands-Vertrages von Malmö vom 1848 trar eine : Veränderung in der höchsten Verwaltung
wurde durch die zur Ausführung der Vertrags - Be-
) weit sie das Herzogthum Lauenburg betrafen, entsandten bei- Fommissarien , für tas Reich, Herrn Stedmann , und für den den Kammerherrn Baron von Plessen , eine höchste Landes-
indes cin Und
leltigen SYerrtn ,
Vehörde eingeseßt, welche fortan die Regierung im Namen Sr. Majestät
nommenen Protokolle
Herzogs führte.
über den Akt der CEinsezung vom 15, November 1845 quf- erklärten sich die Miiglieder der höchsten Behörde der Annahme dieser Stellung sub Nr. 2 und 3
tontgS-
Fn dem
die Bedingungen folat sz
Hinsichtlich der, während der Dauer des Waffenstillstandes von der deutschen Centralgewalt erlassenen oder noch zu erlassenden Gesetze, welche in Gemäßheit der deutshen Reichs-Verfassung in den deutschen Staaten zu publiziren und zur Geltung zu bringen sein möchten, de- ren Jukraftsezung in dem Herzogthum Lauenburg \chon während der Dauer des Waffenstillstandes der cinzusezenden höchsten Landes-Be- hörde unerläßlih erscheine und durch welche den Bedingungen des definitiven Friedens und den Rechten Sr. Majestät des Königs von Dänemark als Herzogs von Lauenburg, nicht präjudizirt und die An- erfennung seiner Rechte als regierender deutscher Fürst, nicht in Zweifel ge- zogen werde, sprachen die genannten Herren die Erwartung aus, daß sie von S1, Majestät dem Könige von Dänemark in Seiner Eigenschaft als Herzog von Lauenburg würden ermächtigt werden, die Gesehe eben-
Î
por é 173 bezeichneter Art im Herzogthum Lauenburg promulgiren und zur that- sählihen Wirksamkeit gelangen zu lassen. :
;) Die genannten Herren sprachen die Erwartung aus , daß es ihnen werde gestattet sein , vorbehaltlich der Allerhöchsten Bestätigung Sr. Majestät des Königs - Herzogs cine auf Grundlage ausgedehnten Wahlrechts beruhende Verfassung mit einer zu dem Ende zu bilden- den Versammlung zu berathen und vorzubereiten, so wie solches de-
ch
reits in dem in Lauenburg durch Regierungs -Bekanntmachung vom
30, Marz: d, ch5.
5, April d, J. publizirten Königlichen Erlaß Lom
in Auesicht gestellt sei,“
Die beiderseitigen Kommissarien genehmigen Erklärung des NReichs-Kommissars quoad 2, druck „thatsächlihe Wirksamkeit der Neichsge ger Ausübung derselben nach ihrer Promulga und der ferneren Erklärung des landesherrlichen mit einverstanden sei.
n Ausführung der
solhem nach von d
- bhereinftimmina 101 ; x Bestimmungen ad 3 wurde 1n Uebereinstimmung elne age } auch von dem landesherrlichen Kommissarius ej! kannten Landes-Vertreiung, der verstärkten : aj!
der höchsten Behörde vom 9. Marz 1849
J
mit den Rechten und er n e È 1tore f J %
intritt zehn fernerer gew s des 7 It J
wee der Berat n Verfassung.
diese Versammlung unker
och iten
war, wurde derselben von del Lee der ihr verliehenen Ermächtigung der Entwurf zu einem
das hum Lauenburg zur Berathung 9: er del Ausbruch des Krieges brachte es t i )er Lauenburg die bisherige formell richtung h ste ltung nicht länger for:bestehen dur!te, und w1 11
? 4 )
e11 Reichs-Kommissars ) Stattha!terschaft eingesetzt bte d 8-Herzogs, die Regierung diescs Herz tar der Centralgewalt für Deutschland bis zu einem Frteden init BVanemar? y g der bi stchenden und Verordnungeu des Landes orderlich werdendin und iu Wirksamkeit tretenten weiteren Gesche 1 Berordnungen zu führen hat, Von der vcrjammel ertr
wurde sodann die Berathung des Lc unter unmittelbarer Mitwirkung des 2
Berathung durch dicscs Orgar
l
D
elcaten Cntwur 1 l
Ç J
Hinwcisung auf den landesherrlichen Erlaß vom Statihalterschaft a Köntgs-Herzogs zu
nun diejes
zen und in that}\act liche 4
verftundig Grundgefch auch durch
anwesenden Mitglieder der früheren Nitter- und La! ch Sih und Stimmrecht in der Versammlu zalem Wege zu Stande gekommen und qa
sherrlihen Sanction verkündet und in Wi te darans sowohl die Berechtigung als. die der Lan Versammlung klar hervorgehen, Ausführung der dieses Gesetz gebot und überzeugend dargelegt sein, daß den
Freiherrn von Pechlin geaußerteu entg
durch
ttgien
ten und Absichten keinerlei Berechtigung zur Seit fann denselben hinsichtlich der Sistirung de1
Zustände das (Gewicht einer landes8he11 Él Abschluß Friedens keinenfalls be rden, so lan le Sen i U deren a usi iq dul die
aß1gen Landesgewalten ¿Folge gegeben ift,
errn von Pechlin in
rfassungs lichen Bevollmächt' der Erflarung de der Königliche Bevollmächtigte bei | „Kommission bereits angewie- sen is, derselben als Central-Behörde für Deutschland einen Antrag wegen des Herzogthums Lauenburg zu übergeben, der namentli cine Sistirung der fortschreitenden geseßlihen Thätigk wenn solchem Antrage gleich eine Folge von dcr Centralgewalt voraussichtlich nicht gegeben werden kann, dürfte doc) für die Statthalterschaft ein inn grund sein, den Schuß der Centralgewalt fü
rende Behörde in Anspruch zu nehmen und
aber, daß nach
11 ntand UmITaur
ck chreiben vom 2, Januar
befasse,
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niß einer Beein-
trächtigung der verfassungsmäßigen Landesrechte durch 21 ausdrückliche Anerkennung der Berechtigung zur ungestörtcn1 Forte! der organischen Landes- Einrichtungen zu heben, Die Landes-Ve1
i bohe Pra
erlaubt sih daher das ehrerbictige Ersuchen an das Statthalterschaft zu richten, daß es sich zur Erreichung dicser Zwecke auf geeignetem in Frankfurt in Veibindung selzen wolle, : Wenn fodann die Landes-Versammlung bereits in ihrem ehrerbietigsten f den Wunsch zu erkennen gegeben hat, das
Antrage vom 9, Oktober v. J. seinem Landesherrn auf deim Wege der Verstän
Wege mit der Central-Behörde
N T I C Q do Berhaltniß des Landes
zu sehen, und das hohe Statthalter schaft 4 v1 n G sich zur Wahrung T
er Nechte und FFnteressen des Landes \
Unterhandluvygen durch « h
nittcluing des für Deutschland d
auftragten Ministers eine Verstà 3 | dem von der hohen Stattha
J ckcritte der des An B lungen nux einve! erflar
Frankfurt. Fraukfurt a M L Ztg.) Trotz des heute eingetretenen rs hat da hier garnifonirende Königlich preußischs terie - Regiment heute Vormittag eine große militairische uf der heimer Chaussee gemaht. Auch das hier N U stehende Königlich preußishe 8e Kura}ster=2 it war heute aus gerücft, um vor seinem bisherigen Commandeur, © t=Lieutcnant von Unruh-Bonst ber ) genommen hat, zum leß tenmale zu paradir Die brachte dem \cheidendcn Führer cin dreimaliges Hoch. 2 von Otterstedt, Königlich preußischer Resident bei hiesiger freien Stadt, if auf kurze Zeit nach Baden gereist. Während seiner Abwesenheit wer! die lau fenden Geschäfte dunch den Königlich preußischen Legations=Secre-
versehen
tair von Rosenberg
N ( T 4H S E ott on X nl: 111913 i ) 206. «San. (GBencral - Lieutenant Zoœmus
Frankfurt
s p R 4 Tes 4 A D 4 0 ( 4 hier hat folgendes Schreiben von dem Erzherzog FZohann erhalten „Lieber General! Ich danke Ihnen sehr für die mir gemachten
[2ten d, M. ise war recht glücklich
Meine Re n
i d uberall!
Mittheilungen vom ungeachtet des hohen Schnecs, und ich fü cine herzliche Aufnahme, insbesondere hier in Wien bei meinem Kaiser, meiner Familie und allen meinen Bekannten. Es freut mich, daß Prinz Hohenlohe zufrieden zurückgekehrt ist, und ih hoffe, daß in seh kurzer Zeit sür ihn noch Befriedigenderes erfolgen wird. Was die Colonisation in Ungarn betrifft, so ist hier eine Kommisston zujam mengesebt, die sich damit beschäftigt und welche bereits eine Druck- {rift unter dem Titel: „Teutsches Kolonialwesen in Ungarn und Siebenbürgen im 18ten herausgegeben hat.
und 19ten Jahrhundert“
Jch gehe morgen nah Steyermark ab, und zwar nah Grat, wohin ih Sie bitte, mir künftig zu \{reiben.
Wien, am 18, Januar. Jhr aufrichtigster (gez.) Johann m. p.“
Leben Sie wohl . m E L ARE E.
Dinusland.
Frankreich. Geseßgebende Versammlung. Sihung vom 25. Jan. Der Minister der öffentlichen Arbeiten legt einen Gesetz - Entwurf in Bezug auf einen Ergänzungs - Kredit nieder. Die Versammlung nimmt hierauf einige Gesez-Entwürfe von blos
Anforderungen des Kong“
| lofalem Interesse an und bes{ließt, daß sie zu einer dritten Lesung
des Handels und Schifffahrts - Vertrages mit Belgien schreiten
werde. Der Tagesordnung gemäß, {reitet man hierauf zur Ver-
handlung über die Verlegung des Hauptorts der Präfektur des
Departements Loire von Montbrison nach St, Etienne. Der Antrag
der Kommission ist in dem Sinne der Regierungs-Vorlage entgegen- ( ge
eßt, als sle es der Administration zur Pflicht macht, \päter die Mittel rzuschlagen, durch welche die angegeben sind.
e Interessen, die ge\s{ont werden „err LDarikte bekämpft die Anträge der politishen und administrativen Standpunkte | Mittelpunkt des Departements, und nicht nur Handelsbewegung mache die Anwesenheit des Präfekten wün- cnswertb, sondern noch mehr die Nothwendigkeit, über anarthische Bewegungen wachen zu Rautour de Chaulieu
lon vom
Ztenne lel der
zu müssen,
(Kommissions - Mitglied) spricht zu Gunsten des Kommissions-
Antrag H eurttier spriht vom departementalen, nationalen ' Jt
/ i UNnIITAAeS,
und sozialen Standpunkt zu Gunsten Des Regierungs - Projekts und weist darauf hin, daß in St. Etienne 40,000 Arbeiter leben, î n Wühlern bearbeitet. Die Lokal-Behörde sei so unge- nügend, die Ordnung aufreht zu erhalten, daß der Präfekt einen heil des Jahres in St. Etienne zubringen müsse. Die Versamm- ing spricht hierauf den Schluß der Debatte aus und schreitet zu
utinium der Abtheilungen, um zu entscheiden, ob- eine l stattfinden solle. Das Skrutinium giebt folgendes hl der Stimmenden 572; zu Gunsten der zweiten Le- agegen 255. Die Versammlung entscheidet also, daß zweiten Lesung schreiten werde. Die Tagesordnung f zur Debatte über den Antrag des Generals Bara -
gu d'Hilliers auf eine Modification des Dekrets vom 19. Juli 1848 hinsichtlich der polytechnischen und militairischen Schulen.
»efämpft den Antrag, welcher der Unentgeltlichkeit des r für die Zöglinge beider Schulen stattsindet, ein [ t
Ende machen will, Kerdrel spriht gegen die Argumentations=- veise, die Turch die Redner der Linken angenommen worden et,
die eine Seite eines Geldstück…kes anzu= ihn betráfe, so handle er anders. Der Antrag wolle bráuche abschaffen. Der Redner geht, um dies zu be-
Geschichte der polytechnischen Schule ein, worauf die vertagt wird. Herr Pradie hat heute einen Na@htrag u seiner Proposition über die Verantwortlichkeit der Minister ein= der seinen Antrag in ein förmliches organisches Gefeß
0 N Lz n A ¡Tein HerwanDeil.
n deistehe, nur
darunter sehr viele Generale und Offiziere der Garmijon.
Das Prejekt ter Regierung in Bezug auf die Mobilgarde ‘der National-Versamwlung angenommen werden. _ Die
\at si für das Prinzip desselben entschieden und Herrn
F did erichterstatter gewählt. Der Bericht- über die Trans=
Paris Jan Vorgestern war cine hécchsstt glänzende e im El Von 11 Uhr Abends bis 2 Uhr Morgens füll- ehr als 2000 Personen die Salons des Palastes. Man be-
S i dessen Ausarbeitung Herr Rodat beauftragt wurde, A umfangreich ausfallen. Die Kommission über diejen Ge= \i urf börte gestern einen Theil desselben an. Man jagt,
i d des Gehal
daß der Entwurf der Regierung, der
Unteroffiziere um 20 Centimes
Kom on mit der Modification angenom n ei, Daß d L ral fi 14 M fi : (+5 Pi f diese Solderhöhung nur, falls sie nach Abl ienstzeit sich
( lassen follten, einzutreten
f c V) 4 «41A t F n s O0Y auch auf Korporale und DrigaLl
anwerben
neuerdings
will die Maß y
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Denen
T hres brachte die Summe von
Millio als im vergangenen Jahr,
: : im Jahre 1547 Besonders zeigt die W eine große me Dieselbe Steigerung
| in Bezug auf die Ausfuhr zu n. Die französischen Weine und intweine waren nie in \o große ‘enge ins Ausland geführt worden, als im lel Jahr. Die ahl der Manu- Faltur-Waarcu (Seidengewebe, Woll- und Leincwand-Produkte aus-
| genommen, bei denen ein fleines Nachlassen bemerkbar ist) sind der- | selben Bewegung gefolgt. Endlich bietet dic Schifffahrt dasselbe
günstige Resultat. Man behauptet,
zur Jahresfeier
Daf die Regierung, weil sie aus Anlaß der der Februar =- Revolution unruhige Auf orge, die Lokal-Behörden angewiesen habe, auf's strengste uber Erhaltung der Ordnung zu wachen und jeden etwaigen
stórungs - Versuch der Sozialisten zu verhindern. Zu Lyon hat der Polizei - Kommissar der Vorstadt Vaise zwei Bal Flugschriften und Journale weggenommen. A ein Buchhändler, ein Post-Conducteur und mehrere nen wegen sozialistisher Propaganda verhaftet. Aus Vierzo1
; Sa aut Son L419 ora Mao 5 - E A Naß auf dem Lande Uvberau Abgeordnete der sozia
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Großbritanien und Jrla Globe berichtet, daß gestern die Eff e vertheilt worden, und daß nur Baring deren erhalten konnten. sie don 3 pCt. höher als zum Ausq6 meldet jeßt auch, daß das Anleihen für den Papst abzuschließen
Cobden is noch auf seiner- Agitationsreis Dienstag Abend zu Sheffield wiede wo gegen 2000 seiner Wähler sich cingefunde reichsten Liberalen der Stadt und Umgegend. Fr( Reform und parlamentarische Reform Kolonialfrage Hauptgegenstände der varlamentarishe Reform \prach Cobden seine näheren Ansichten aus und hob die Ungleichheit der Vertretung in den verschiedenen Grafschaften des Landes hervor. Gleichmäßiges Vertretungsrecht - B der Grafschaften nah Steuerbetrag und Volkszahl hält ex für den M ersten Schritt zur parlamentarischen Reform, bevor man zur Er G weiterung des Wahlrechts \chreite.
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Dánemark. Kopenhagen; 15. Jan, (H. Ztg.) Vom Kultus-Ministerium is in Betreff der gemischten Ehen folgendes Geseß ausgegaugen: Mit Bezugnahme auf, §§. 81 und 84 der Grundrechte is cs den Predigern der Landeskirche gestattet, Perso nen des mosaischen Glaubensbefenntuisses mit Mitgliedern der Lan= deskirche ehelich zu verbinden, ohne dazu, wie bisher, die Königliche aller9ócste Erlaubniß nachzusuchen, jedoch mit der Verpflichtung für die betrefsenden Personen , daß die Kinder, welche in einer solchen Che erzeugt werden, in Uebercinstimmung mit den bisher desfalls geltenden Geseßen, in der evangelis{h=-lutherischen Religion erzogen wrden, und soll es wie bisher den resp. Obrigkeiten obliegen, die Erfüllung dieser Verpflichtung zu überwachen.
Nyborg, 22. Jan. (Fyens Avis.) Heute Abend lagen auf Sprogöe alle Eisbsóte, ungefähr 80 Passagiere und eben so