1850 / 29 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In Erlangen is der weithin bekannte und ges{häßte Apotheker und Professor Martius in seinem sten Jahre gestorben. Von Freunden hat er in seinen „Erinnerungen aus meinem 90jährigen

Leben‘/ Abschied genommen.

Saunover, 23. Jan, (H. Z.) Erste Kammer. In einer Abendsipung der Kammer wurde das ständische Erwiederungs= schreiben wegen der ständischen: Geschäftsordnung und jodaun ein Regierungsschreiben vom heutigen Tage verlesen, welches im Aller - höchsten Auftrage die Vertagung der Stände bis zum 45. Februar, unter Fortdauer der Arbeiten der Kommissionen, ausspricht. Zweite Kammer. Nachdem 17 neue Petitionen angekündigt worden, re- ferirt der Vice-General-Syndikns aus ven Konferenzen 1) wegen des Ministerial-Schreibens vom 8ten d. M., die außerordentlichen

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ai 9 ris, Gou avindo V Ausgaben der Kriegsverwaltung während der Periode vom 1. März

1848 bis 31. Oktober 1849 betreffend, und 2) wegen der ständi= chen Geschäftsordnung. Ad 1. hat man sich in der Konferenz da=- hin geeinigt: „Unter Aufgabe des Beschlusses zweiter Kammer, dem Beschlusse. erster Kammer beizutreten, jedoch mit dem Zusaße, daß die \. g. Militair-Kommission (für das Offizier-Pensionswesen) wegen dcs an die Finanz-Kommission verwiesenen vertraulichen Schrei- bens vom 14. Dezember v. J., die Veranschlagung dcr außeror- dentlichen Bedürfnisse der Kricgsverwaltung während des zZeitrau-

mes vom 1. Januar 1849 bis 30. Juni 1850 betresfend, mit der Fl nanz-Kommission in Communication zu treten habe.“ Dieser Konferenz-= Vorschlag wird einstimmig angenommen. Ad 2 s{lägt vie Mehr= heit der (verstärkten) Konferenz (9 gegen 7 Stimmen) vor, den Beschluß zweiter Kammer zu den §§. 22 und 23 wegen einseitiger Prüfung der Vollmachten in jeder Kammer aufzugeben und dem mit dem Entwurfe übereinstimmenden Beschlusse erster Kammer, wonach die Prüfung der Vollmachten beiden Kammern verbleibt, beizutreten. Ferner proponirt die Majorität der Konserenz, ad g. 10 den Beschluß zweiter Kammer, demzufolge der Regierung nur die formelle, niht aber auch die materielle vorläufige Prufung der Vollmachten zusteben soll, aufzugeten und den mit dem Snkwurse übereinstimmenden Beschluß erster Kammer anzunehmen, daneben aber einen Zusay - Paragraphen zu beschließen, durch welchen die endgültige Entscheidung über die Gültigkeit der Vollmachten der Stände-Versammlung beigelegt wird. Der Referent beantragt, weil ein Nachgeben der ersten Kammer nicht mehr erwartet werden dürfe und anderenfalls die mancherlei wesentlichen Verbesscruu- gen der neuen Geschäfts - Ordnung nicht ins Leben treten köunen, die Konferenz-Vorschläge anzunehmen. Nach ciner längeren levhaftcn Diskussion, welche im Wesentlichen nur cine Wiederholung der bei den früheren Verhandlungen für und wider ausführlih erörterten Gründe

enthált, werden beide Konferenz- Vorschläge per majora angenom

menz wonach denn nunmehr eine völlige Uebereinstimmung in den Beschlüssen beider Kammern über die Geschästs- Ordnung erzielt ift. Der Tagesordnung gemäß wird darauf der gestern gefaßte zustim- mende Beschluß über den Ur-Autrag Rohrmann's wegen baldiger Vorlage einer Notiariats-Drdnung anderweit zur Frage gestellt und ohne Weiteres wiederholt. Es folgt dann die zweite Berathung über den gestern angenommenen Verbesserungs-Antrag Windthorsl's

bezüglich der von Bueren beantragten Einsührung der Civil - Ehe. Bueren ift durcl die gestrige Verhandlung von den Vorzügen des gefaßten Beschlusses vor seinem Antrage nicht überzeugt und stellt daher zu dem gestrigen Brschtusse den Verbesserungs-Antrag: „Stände beschließen, die König ice Regierung zu ersuchen, zur Durchführung der im §. 6 des Verfassungsgeseßes vom 5. Seplember 1848 ver heißencn allgemeinen Glaubens - und Gewissensfreiheit baldigst ein Gese Uber die Civilehe und die Standesbücher entwerfen unt… ibnen vorlegen zu lassen.“ Ev bezieht slch gußer dem, was er gestera schon zur Motivirung seines Antrages vorgebracht, noch darauf, daß die Regierung bereits in dem mit Preußen und Sach sen vereinbarten Entwurf eines deutschen Verfassungsgeseßes der Einfuhrung der Civilehe zugestimmt habe, und vermag nicht cinzu- sehen, weshalb man nunmehr für das hiesige Königreich wieder die-

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ganz mierflärlich, und findet er darin nur ein Verlengnen der un- ter früheren Verhältnissen bereits zugestandencu Reformen. Stüve

hebt hiergegen die verschiedenen Rücksichten hervor, welche dei einct Verfassung für ganz Deutschland und bet der speziellen Geseuge- bung für das hiesige Königreich in Betracht zu ziehen scien. Bei der ersteren habe man das Jnstitut der Civilehe schon deshalb auf- nehmen inússen, weil dieselbe in mehreren deutschen Staaten bereits bestehe; für das hiesige Laud sei die Frage aber nohch völlig offen und habe in dieser Beziehung der Windthorstsche Autrag das J i (

Richtige getroffen. Daß das Eherecht in mancher Hinsicht

einer gründlichen Erwägung bedürfe, und daß für manche oe Die Som cineo Civilehe ferner Wt enber ¡vera den föonne, durfe man wohl annehmen. Das: aber sei noch ehr dié Frage, ob man die Cioilehe als Negt vooer als Ausnahme hinstellen wolle, und darüber vorab schon jeßt einen de- finitiven prájudizirlichzen Beschluß zu fassen, möchte sih um so wc niger empfehlen, als die mancherlei gegen die Einführung der Civil: Ehe als Regel vorliegenden Bedenken in dicsem Augenblicke kcines- weges genügend übersehen werden können. Detering spricht auch heute wieder für die Einführung der Civil-Ehe und stellt für den Fall der Ablehnung des Buerenschen Verbesserungs-Antrages seiner=- seits den eventuellen Verbesserungs-Antrag: „Königliche Regie= rung zu ersuchen, dic in Folge des §. 6 des Gesches vom 5. Sep- tember 1848 erforderlihen Abänderungen in ter Ehegescßgebung Den Ständen zur verfassungsmäßigen Mitwirkung baldigst vorzule- gen.“ Er will damit die nah dem Windthorstschen Antrage darü-= ber bleibenden Zweifel beseitigen, ob der §. 6 Aenderungen in der Ehegeseßgebung wirklich nothwendig mache oder nicht. Nachdem Stüve und Lehzen auch gegen diesen Verbesserungs-Antrag sich erklärt, welcher entweder nußlos sei orer mehr beabsichtige, als den Worten nach darin liege, und nachdem endlich Windthorst zu: VBider egung der gegen seinen Autrag vorgebrachten Ausslellungen t e Aenderungen in der Ehegesebgebung_ uo er- [De H aen S QrUng der Civil-Ehe für gewisse oálle für Einführung ver C A dagegen aber bestimmt gegen unbédingte grsGritten Ln nah Verwer ertlären müsse, wird zur Abstimmung gestrige Beschluß (Annahme is der beiden Vierbesserungs-Anträge der In der auf 72 Ube änbes es Windthorfischen Antrages) wiederholt, dische Erwiederung auf vin Wn Abendsizung wird nur tie stän- lesen und genehmigt. Daxg eo zur Geschäfts - Ordnung ver- gen der Vertagung cid A wird das Regierungs-Shreiben we- stag den 28. Februar anbéraumt die nächste Sipung auf Donner- Sipung bringt der Präsident vi i na die Tagesordnung für tiese Verkehrs mit inländisc&em Salze egierungs - Vorlage wegen des Ur-Antrag Vespermann's we A V N e Mi E / gen der An = und Abbauerge fälle.

Hannover, 22. Jan. ( i mer. Nach Ankündigung ciner Menge vord) Zweite s Antrag Merkel’ s zum zweitenmale beschlossen vás bi wurde auf um eine Geseßvorlage ersucht werde, nach welcher ß Ding tei im Civilprozesse das sogenannte Armenrecht beigelegt sei. ah ,

Fnstitute entgegentreten könne. Der gestrige Beschluß ist ihm

172 der Prozeßgegner des Benefiziums der A ee Eerichtsspor- teln so lange theilhaftig sein solle, bis L N Emer die sel=- ben bezahlen müsse. Es fómmt darauf die zwette g ußnahme über den Antrag der Finanz - Kommission, bei HURE G elegenheit Weinhagéen den gestern gestellten M aus D nT e Berathung wiederholt, indem x 1n der u E ut- heißung des Verfahrens des Gesammtministeriums t erenvung der Gelder erblicken könne. Lang 1I. dagegen jut L E daß der Gesichtspunkt, welchen der Antragsteller M E De, if diese Vorlage nicht passe, sondern del O d S Ec E, Kriegs-Ministeriums ins Auge zu [a0] sei E rie sei 0- reits eine Vorlage eingegangen, und o viel er IEIEE N 0 es bei der Berathung derselben viellcict nicht an Feigen S ründen fehlen, gegen das Kriegs-Ministerium begründete S H geltend zu machen. Weinhagen muß gleichwoh! bet scinem Antrage oerhar- ren, welcher von Bueren unterstüßt wird. S1 bewillige keine neue An- leihe oder Steuer, wennnicht erst eine Prüfung des Verausgabten vorh er- gegangen sci. Er müsse erst wissen, ob das Geld auch zu außerorden!lichen Kricgsbedürfnissen verwandt sei. Es sei aber Manches oorgekomme u was gewiß zu außerordentlichen Kriegs Bedurfnissen gcred nel, MELDen solle, er aber als solche nicht ansehen und auch deshalb fein Geld dahin bewilligen könne. Er mcine die Truppenausstellung an der hessischen Gränze, durch welche man die südlichen Gegenden nun 2 sehr belästigt babe. Er wisse doch nicht, daß wir mit Hehjen in Krieg lebten; wohl aber habe er gchört, daß in Hessen Tie Retchs Verfassung ancrkannt werde, und so möge man cs sur gut befun- den haben, nöthigenfalls mit hannoverschen Truppen n einem Alte deren Lande gegen die Reich Verfassung zu Felde zu ziehen. Fur

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| solche außerordentliche Kricegs-Bedürsnisse hätten die Skande gewiß niht Lust, die Kräfte des Landes zur Verfügung zu stellen. Ss

wird noch cinige Zeit über den Gegen|land gesprochen, wodbci Op- * De eben jo France;

permann für den Antrag der Kommission spricht, e!

Letterer fragt danecl'en an, wie es sich mit der Cr]taitung der von Hannover geleisteten Vorschüsse verhalte. Lehzen ging auf die Einzelnheiten einz Hannover habe viel vorausgezahlt und bei Der Centralgewalt sämmtliche Forderungen Uquidirk, es ei aber wenig Aussicht vorhanden , daß cin Ersaß geleijte? werde, Der Antrag Weinhagen's wird darauf abgelehnt, der Kommissions-Antrag hin gegen zum zweitenmale angenommen. Gerding frag! an, ob die Finanz-Kommission sich mit dem Budget beschäftige. Lang E: Die Kommission sei damit beschäftigt, voll-ndet jet die Arbeit noch nicht; er bemerke auch, daß die Finanz-Kommission ihre Arbeit o fort begoanen habe und sich hinsichtlich ihrcr Thätigkeit jeder anderen Kommission an die Seite stellcu könne. Gerding erwiedert, Daß es nicht seine Absicht gewescn, de Finanz-Kommission im Verhält niß zu den übrigen cinen Vorwurf zu machen. Man geht uber z1 dem Urantrage von Rohrmann, die Einführung einer neuen No- | tariats-Ovdnung. Nach bejahter Vorfrage begründet der Prop0- nent den Antrag dadurch, daß cine allgemeine Notariats-DrDdnung für das Königreich Hannover cin unabweisbarcs Bedürfniß sei, und daß es nicht nur zwcckmäßig, sondern auch nothwendig \ci, den Ne gicrungs-Entwurf einer Notariats Ordnung vor Desiniliver ct tellung ter Gerichts-Verfassung zu berathen, wenn Das Notariats

wesen nicht von vorn herein lenachtheiligt werten solle. „Das No

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z * c ; G .y Í Nrohini ite tariatswesen““, sagt er, „stüßt sich in den alteren Provinzen un)ercs im Jahre 1512 vom Kaijer Maximilian

Landes noch immer auf die

| Dieses Gesehß

für das deutsche Reich gegebene Notariats-Yrêènung. / ist von Haus aus nichts weiter, als eine nicht sehr gelungene Som

flüchtig ansehen, um zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß dasselbe für unsere Zustände längst nicht mehr passend ge- wesen sei. Die Notarien unseres Landes würde mit Recht per Vorwurf der Absurdiítät getroffen haben, wenn sie si der weitshwcifigen und nußlosen Formalitäten, welche jenes

Geseb vorschreibt, noch 1m gegenwärtigen Jahrhundert hätten be

dienen wollen. Diese Förmlichkeiten sind daher größtenthcils außer Gebrauch gekommen, ohne geseßlich aufgehoben zu sein, und son deshalb bedarf es ncuer Bestimmungen. Abgesehen Tkavon flnd alle inneren Verhältnisse der Staaten im Laufe von drei JahrhundDcr- ten in ihrer Entwickelung so weit fortgeschritten, daß bas Jnj-ttuk der Netaricn, wie es durch die Notariats-Ordnung von 1512 fest gestellt worden is, für die Gegenwart als unzurcichend erscheint, Man hat ten Notarien damals manche Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit nit übertragen zu dürfen geglaubt, und bei an- deren hat man ihncn die Zuziehung Lon Zeugen und andere be shwerlihe Förmlichkeiten vorgeschrieben, während der Richter die- selben Rechtsgeschäfte ohne jene Formalitäten rehtsbeständig vor nimmt. Diese Verschiedenheit der Formen für dieselben Rechtsge {äfle, je nachdem sie von der eincn oder andezen mit öffentlichem Glauben versehencn Person vorgenommen werden, läßt sich vor Tem gesunden Menschenverstande nicht rechtfertigen. Die Beschränkungen der amtlichen Thätigkeit der Notaricn scheinen ihren Grund in einem gewissen Mißtrauen gegen dieselben gehabt zu haben. Seitdem jedoch in unserm Lande die Kreiruug der Notarien durh sogenannte Psalz grafen aufgehört hat und dieselben gleih den Richtern durch Las Königl. Ministerium angestellt weiden, scheint mir niht oas ge- ringste Bedenken vorzuliegen, wodurch cine völlige Gleichstellung der Notgrien mit den lünftigen Amtsorihtern hinsich:lich der Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit verhindert würde. Allein ich gehe noch weiter, indem ih annehme, daß unscre kom- plizirten Rechtszustände die Trennung der freiwilligen Gerichts- barkeit von den streitigen jut Juteresse der Sache gebieten. Der Amtsrichter wird, wenn er scine Pflicht gegen die Amtseingesessenen gehörig erfüllen will), mit der streitigen Gerichtsbarkeit genug zu thun haben. Dagegen wird die freiwillige Gerichtsbarkeit an gründlicher Behandlnng sicher bedeutcnd gewinnen, wenn Deren deren Ausübung andern öffentlihen Personen, ih meine den Notarien, aussclicßlich überlassen wird. Der Name thut nichts zur Sache, ob Richter oder Notar, wenn der von der Regierung angestellte, dem die freiwillige Berichtebarkeit anvertraut wird, nur die nóthigeu Kenntnisse besißt. Wohin die Ueberháu- fung der Beamten mit den heterogensten Geschäften führt, dazu liefert die bisherige Besorgung der Acte der frei- willigen Gerichtsbarkeit durch die Königlichen Aemter die besten Belcge. Bei vielen derselben sind die Vorträge in den Dörfern dur die Vögte orer Amtsvögte und auf der Gerichtsstube durch die Kopiisten nach gedruckten Formularen aufgenommen worden. Da diese Leute von dem cigentlihen Wesen der Verträge keinen Begriff haben, so darf man sich niht wundern, wenn es oft sehr {wer hält, aus den von ihnen fkfonzipirten Kontrakten den Sinn herauszufinten. Jndeß mir ift selbst ein ricterlihcs Testament vorgekommen, dem weiter nichts fehlte, als die Erbeseinsezung. Solche Mißgriffe sind die natürlihe Folge dcr Ueberhäufung mit verschiedenartigen Geschäften; denn in diesem Falle wird immer nur eins als das Hauptgeshäft angesehen, während alle übrigen mit einer gewissen Leichtigkeit behandelt oder, wie man im gemeincn Leben sagt, von der Hand geschlagen werden, Leider findet Diese Oberflächlichkcit immer auf Kosten der Amtseingesessenen statt, welche dadurch in weitläuftige und kostspielige Prozesse verwielt E und deren ganzes Woÿl und Wehe mitunter davon abhängt,

9 5 5 Die Sache ist mithin von ernster Bedeutung, Und (h hege zu dee De gierung das Vertrauen, daß dieselbe das von mir gerugle l A stellen werde. Nach meiner Ansicht geschieht dies am sichersten dur Trennung der freiwilligen Gerichtsbarkeit von der G O A Uebertragung der ersteren auf Personen, welche |i{ ausslies L damit beschäjtigen. Wählt man dazu die Notarien, denen die [ret

großer Majorität angenommen. Der Buerenshe Antrag in Be-

treff der Civilehe und der Standesbücher wird dann in erster L rathung turch einen Aenderungs - Antrag von Windthorst (mik gegen 24 Stimmen) verdrängt, der dahin geht, „Stände beschlie

gebung erforderlich scin werden zur Ausführung des in d Lyn 2 E # E c F Q % Landcs-Verfassungsgesetzes ausgesprochenen Grundjaßzes di

lage zur verfassungsmäßigen Erklärung zugehen lassen.“

des Geselzcs úber die Bildung der Bürgerwehr jedem zum orden!

mit einer Muskete und Patrontasche versehen ist.

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Kragen z; alle drei hellblaue Waffenrüke.

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Die Regimenter wcrdé

a) Streitbaren: 2 Stabs - Offiziere, 3 Rittmeister erster Klasse,

| \ l | | | pilation aus dem römischen Rechte, und man Dar] dasselbe nur j l | | | | l |

Rittmeister zweiter Klasse, 5 Ober - Licutenants, &# Lieutenants, Ober-Wachtmeister, 6 Schwadrons - Wachimeijter, 1

24 Unteroffiziere (Korporale), 13 Trompeter, 24 Carabintiers ersier 20

Klasse, 48 Carabiniers zweiter Klasse, 268 Reiter (berliten),

E / C! N i 1 (nov Don h) Reiter (unberittcn), 48 Offizier - Pferden, 402 Bienslpierden. 9)

Nichtstreitbaren: 1 Regiments - Arzt, 1 Ober - Arzt, 1 Rechnungs l

führer, 4 Ober-Thierarzt, 1 Thierarzt, 1 Büchsenmacher, 1 Profos,

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i Offiziervferden, l Dienstpferd. Bis auf weiteren Befehl werdei

(1, nur

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- D! J , «ala d 1 M - ( li pt ( vom cxrsten Reiter-Regimenut, weld@es in Daden pleivben 0

ncbst der

gebildet. Unterm 10ten d. ist die Beseßung der Offizier - Stellen

in den Regimentern befohlen, und zwar sind ernannt zum Com

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| mandeur der Reiterei: YVberst Konstantin von Roggenbad). (27 te l \

Baden (bisher Majov der Jnfauterie). Zweites Regimen

Regiment: Commandcur Oberst - Lieutenant Prinz Friedrich vo1! i y

mandcur Oberst Hilpert, Drittes Regimcnt: CommandDeu

| von Glaubit,

| Karlsruhe, 25. Jan. Cd. I.) Deo Wahlen der gy | männer sind nun in dcm ganzen Lande glücklich zu Ende agebra( | und, wie man erwartete, auf lauter constiiutionelle und fonjerv

sammlung, welche größtentheils aus Mitgliedern der zweiten Kam P 2 G. (D N A Eo 1 e Sto oto Kamm un! mer bestand, hat nun die Kandtdaten fun die zweite Kammer un?

j N ny {ch

| das erfurter Parlament für fast alle Wahlbezirke in

bracht, und cs is wohl anzunehmen, Oa} 1a emem großen

| rieser Bezirke auf die gemachten Vorschläge Rucksicht genom

| werden wird.

| Rastatt 25 Jan: (Sw M) Ber gestern angelundigte

| Gouverneur, General von Scharnhorst, ist nicht (getroffen. T

| gegen kam heute mit der Morgenpost die „Organisation der A1

| tillerie“, welche fünftig aus 4 Vatlerieen, wobei cine reitente, be

| stehcn foll. Der Bcstand an Mannschaft, Pferden, Geschüßen, und Offizieren ist demnach bedeutend gemindert. Zu dem Ausma sch der Junfanterie scheinen gleichfalls Vorbereitungen getroffen zu we1 den; wenigsteus mussen die VDifiztcre auf den 2/iten d M Wohnungen abkündigen.

DeEUDEIVeCr a, 2% Jan O iten der bi dischen Regierung is nunmchr beschlossen worden, ciner jeden T vision des preußischen Armee-Corps in Vaden einen badische Kricgsbeamten beizugcben, um die verschiedenartigen Bedürfnisse derselben in Bezug auf Kafernen-, Spital- 1e, Einrichtungen u lciten und zu überwachen.

Dee vera, 29. Fan. (N Q P A. 1M) Heute wur- | den die Wahlen dexr Wahlmänner sür 2 Abgeordnete zu unsere: | Ständekammer mit dem scchsten Distrikte becndig! O0 man in

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den fruheren Distrikten die sogenannte altfonservative Partei aánz l C *

ich a«sgescchlossen hatte, fo hatte dieser lebte Distrikt es für seine

Pflicht erkannt, die Stimmen auf

Majorität aus der Wahlurnc hervor Nc

( wie Geh.-Rath Dr. Chelius, Banquicr Ado Dr. Pofselt,

Hessen. Hanau, 24. Jan. (H.

D)

[achen witer D. Georg aus Bockenheim und Genossen, wegen Er

mordung des Fürsten Lichnowski und des Generals von Auers- wald, eine besondere Schwurgerichtssibung auf Montag den 11. März d. J. bestimmt. Der Herr Ober - Appellations - Rath Zuschlag ifi

zum Sißungs-Präsidenten ernannt worden.

Hessen und bei Nhein Oberhessen, 25. Jan,

P rauf Vhber - Post-Amts=-Ztg.) Man beanstandet die Rechtsgültigkeit der päpstlihen Entscheidung in Der mainzer Bischofsangelegenheit, weil sie fonkordatswidrig ijt. Nach dem Kon-

Ver

fordat nämlich für die oberrheinishe Kirchenprovinz kann cine wersung der kanonish vollzogenen Wahl, mit Bezug auf bie Eigen

schaften des Gewählten, nur uach vorher eingeleitetem und fanonisch

durchgeführtem Jnformativprozeß statifinden, wie dicjes ausdrücklich als etwas durch die Einigung der betreffenden Staaten mit dem Papste Ausgemachtes und zwar, „damit das sür die Erhaltung der Rechte des apostolischen Stuhles hier Geschehene d'e allgemeine Zustimmung erhalte“, in der Bulle vom 11. April 1827 festgesegt ist. - Ein solcher Juformativprozeß is aber diesmal, vielleicht in der irrthümlichen Ansicht, daß tte ¿Unabhängigkeit der Kirche“ [hon ganz so, wie man es wünschte, in den Grundrehken des deutschen Volkes ausgesprochen sci, nicht eingeleitet worden, Wahrscheinlich ist die Folge hiervon, daß der bischöfliche Stuhl zu Mainz so lange unbeseßt bleiben wird. bis der Papst den vertragömäßig übcrnom-

menen Verpflichtungen nachkommt, Etwas Aehnliches is \chon

willige Gerichtsbarkeit theilweise bereits überlassen is, so wird dic]e Refo1m zur Fortbildung und Vervollkommnung des Notariats we= sentlih beitragen.“ Der Antrag wird nach einiger Diskussion mil

Be- 33

ßen, die Regierung zu crsuchen, Köntgliche Regierung wolle in Sr- wägung zichen, welche Abänderungen in der bestchenden Chegeseb- 5 n. C O Des r Glau-

bens- und GBewtshsensfrciheit, und den Ständen demnächst eine D001

AKürttemberg. Stuttgart, 24. Jan. (Schw. M.) Der Gemeinde - Rath hat heute beschlossen, in Völlziehung des Art. 11

lichen Dienste berufenen Wehrpflichtigen rie Verheirathung und die selbstständige Niederlassung zu untersagen, wenn er sich nicht tur cin Zeugniß des Oberbefehlshaber-Amtes darüber ausweist, daß er

Baden. Karlsruhe, 19. Jan. (K. Ztg.) Die Reorga- nisation der badischen Truppen hat begonnen. Der Großhcrzog halt mittelst Befehls vom 6ten d. N. die Formaiion von drei Reiter- Regimentern angeordnet. Die drei Regimenter stehen uiter dem Commandeur der Reiterei (Oberst oder Gencral-Major), und heißen: erstes, zweitcs und drittes Reiter-Regiment. Die Uniformirung ist ganz nach preußischem Schnitt: das erste Regiment hak ponceau- 3 zweite \chweselgelbe, das dritte {chwarze Aufsc(läge und

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aus 4 Schwadronen bestehen, und zwar im ¿Friedensstand aus:

ck Macktn t 2 Wachtmeister,

bisherigen Dragoner-Schwadron noch eine Schwadron

tive Männer gefallen. Eine in Karlsruhe stattgefundene Ver tive Männer gefallc

refchriebe! des Herzogthums, als der verfassungsmäßigen Landes - Vertretung, die pro visorische Berfügung der Königlichen Negierung vom 10, April zur Herstel lung einer provisorischen, den Wünschen der Einwohner entsprechenden Lan- desrepräsentation, welche von dieser Königlichen Negierung in allen Bezie hungen als diejenige Vertretung anerkannt wurde, die bisher der Ritter- und Landschaft zuständ'g gewesen war, Es hatte also die Ritier- und Land-

echtigung chem Lege l l nner zu veveintigen, welche ] ? | man sehr ungern im Wahlkörper vermißte. Es gingen mit großer

ph Zimmern und Prof.

»e ),) Von dem Präsidium Kursürst- lichen VDber-Appellationsgerihts ist zur Verhandlung der Anklagc=

früher einmal in Hessen geschehen, und in einem constitutionellen Lande ist ein Auderes gar nicht denkbar.

Mainz, 26. Jan. (Fr. J.) Seit einigen Tagen trafen fleine Abtheilungen Freischärler von Rastatt unter Eskorte von Sol= daten des Königlich preußischen 24sten Jnfanterie-Regiments hier ein, blieben über Nacht in der Citadelle und marschirten am nächsten Morgen nah rer Festung Ehrenbreitenstein.

Nassau. Wiesbaden, 25, Jan. (D. Ztg.) Die vor- gestern zu Limburg stattgehabte Versammlung der Mitglieder der verschiedenen Wahlcomités und der Wahlmänner zur Feststellung der Kandidaten für den Reichstag zählte troß der ungünstigen Wit- terung über 50 Theilnehmer aus den verschiedenen Gcgenden des Landes, Nur der Wahlbezirk Langenschwalbach war nicht vertreten. Als Kandidat für den hiesigen Wahlbezirk wurde Hergenhahn, für Limburg M. von Gagern festgestellt. Der westliche Theil des Be-

des Westerwaldes hatte sich für Amtsverwalter Wirth zu Sel= Kammerpräsident , der östliche für den Medizinalrath Heyden-

h zu Herborn, Kammermitglied, entschieden, Es steht übrigens

arten, daß von den beiden einander befreundeten Männern, gleich geeignet zur Wahl ins Volkshaus halten, ciner zu des Anderen verzichte. Das Wahlcomité in Langenschwal- sich, wie verlautet, für den Ministerialrath Schepp dahier, Parlaments-Mitgliecd, entschieden, Die Wahlmännerwahlen

denn doch in manchen Bezirken, namentlih auf dem Wester

nicht so unbcfricdigend in Bezug auf Theilnahme ausgefallen.

n auch dort in den Städten fast durchgehends nur sehr Wenige

D, tn Halger der Urk Und ein Lehvey die ezu en aus der driiten Klasse waren, so haben auf dem

platten Lande die Leute sich durchschnittlich zahlreich eingefunden.

nem Wahlbezirke auf Tem hohen Wcsterwalde (von circa 3000

mern) fanden sich ungefähr 600 Wählende ein.

l Nagebura 24 San C V0) Si Bel »riftenivechsels zwischen dem Statthalter von Lauen

und dem Königlich dänischen Bevollmächtigten von Pechlin

e Laudcsversammlung unterm 10/11. Januar folgendes

ven erlajßjen:

An die hohe Statthalterschast, Durch die Mittheilungen, welche der

rsammlung von dem hohen Präsidium der Statthalterschaft in ung vom 8ten d, M, über die mit dem Königl. dänischen Bevoll- Herrn von Pechlin, gepflogenen Verhandlungen geworden sind, durch den Inhalt des Schreibens des hohen Prasidiums vom Z3ten ühlt sich die Landesversammlung zu dem Ausspruche ihres lebhaften verpflichtet und gedrungen, den Ausdruck des festen Vertrauens

zufügen, daß die Statthalter)chaft fortfahren werde, mit allen ihr zu

stehenden Mitteln dahin zu streben, daß dem Lande das von ihr

bereitete und unter ihrer Mitwirkung ins Leben gerufene Grundgeseßz n 14, Mat v. J. erhalten, die ruhige Fortentwickelung der durch dasselbe

ten organischen Einrichtungen gesichert werde. Die Landesversamm-

darf dabei jedoch nicht mit dec Erfläung zurückhalten, daß n den beiden Schreiben des Könmglichen Bevollmächtigten für Friedens - Unterhandlungen in Berlin vom 2ten und 5ten Januar

iußerten, aus Unfunde der Verhältnisse hervorgegangenen und da-

auf irrige Vora 1ssezgungen gebauten Ansichten einen tief betrübenden

uf sie gemacht haben. T as Land, dessen treue Bevölkerung in ¡rößten politischen Aufregung in dem ganzen deutschen Vater-

», abgerissen nicht durh ungeseylichen Willen, sondern durch den Gang

enheiten von seinen Beziehungen zu dem Landesherrn, und sich i ssen, stets unverändert die geseßliche Haltung beobachtet hat, ohl ein Anderes erwarten zu dürfen, als den Ausspruch, daß Alles, was

it der Behinderung des Landesherrn in Folge unabweislicher Forderungen

t und zur Erfüllung der billigsten Wünsche des Volkes auf legalstem Wege

\chehen, für den Landesherrn unverbindlich sein solle, Jn diesen Aeußerungen } zum Friedensabschlusse mít der Krone Preußen beauftragten und dieser

' y acactüber Bur V 14 (7 ads Z ) G 10 h cht gegenüber durch Justructionen gebundenen Bevollmächtigten glaubt

E ammlung auch nicht den „wahren Ausdrucck des landesherr- lens , gegenüber dem eigenen Lande, anerfennen zu dürfen, weil selben unzweifelhast erscheint, daß Se. Majestät der König-Herzog vohl die bethätigte Gesinnung der Bevölkerung als die volle Be- exsclben auf die bestehenden Landeseinrichtungen besser wüidi- ils im Frühjahr des Jahres 1848 die eingetretenen Kriegs- ' Störung in dem gewohnten Gange dcr Verwal- t ballen Und dle Beveguig walde vis de Rgterland erfaßte, das Herzogthum Lauenburg nicht unberührt founte, erschien bekanntlich die allerhöchste Resolution vom 30, März ] velche die Verwaltung des Landes den Zeitumständen ent-

a (ares,

rechend ordnete und mit ihr die landesherrliche Verheißung, daß diesem Herzogthum als cinem selbstständigen deutschen Bundesstagie

auf Grundlage eines auszedehnten Wahlrechtes gebaute, in Wahr-

heit freie Verfassung gewährt werden solle, und daß sih Se. Majestät der König daneben den Bestrebungen für Errichtung eines kräftigen und volks- thümlichen deutschen Parlaments offen anschließen werde.“

¿n Uebereinstimmung mit der durch diese allerhöchste Verheißung vor-

ien Richtung erfolgte auf den Antrag dcr Nitter - und Landschaft

aus freiem Entschlusse sih ihrer bisherigen aussch!ießenden Ve- begeben und war die Veränderung der bestehenden Verfassung auf } h allerhöchstc Willens-Entschließung hervorgerufen,

5 r des Kriegszustandes erheischte für das deutsche Bundes- urg demnächst eine interimistishe Verwaltungseinricbtung und Beschluß des deutschen Bundes vom 16. Juni selbigen Jah-

ndung eines außerordentlihen Bundes-Kommissarius , des

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cimenrath Dr. Welker, durch dessen öffentliche Erklärung vom 10. Juni

ine interimistishe höchste Landes-Administratioa mit Vorbehalt der

: des Landesherrn, aber mit allen dem Landesherrn selbst zustehenden Nechten und Befugnissen installirt wurde, Daß während der Dauer dieser Administration den Rechten des Laudesherrn. in keiner Weise vorgegriffen wurde, diese vielmehr auf das Gewissenhafteste gewahrt sind, bedarf der weiteren Darlegung nicht.

Nach dem Abschlusse des Waffenstillstands-Vertrages von Malmö vom 26. August 1848 trarc eine weitere Veränderung in der höchsten Verwaltung des Landes cin und wurde durch die zur Ausführung der Vertrags - Be- stimmungen, so weit sie das Herzogthum Lauenburg betrafen, entsandten bei- derseitigen Kommissarien , für tas Reich , Herrn Stedmann , und für den Landesherrn, den Kammerherrn Baron von Plessen , eine böchste Landes- Behörde eingeseßt, welche fortan die Regierung im Namen Sr. Majestät des Könitgs-Herzogs führte,

In dem über den Akt der Einsezung vom 15. November 41845 quf- genommenen Protokolle erklärten sich die Miiglieder der höchsten Behörde über die Bedingungen der Annahme dieser Stellung sub Nr. 2 und 3 wie folgt :

2) Hinsichtlich der, während der Dauer des Waffenstillstandes von der deutschen Centralgewalt erlassenen oder noch zu erlassenden Gesetze, welche in Gemäßheit der deutshen Reichs-Verfassung in den deutschen

Staaten zu publiziren und zur Geltung zu bringen sein möchten, de- ren Jukraftsegung in dem Herzogthum Lauenburg \chon während der Dauer des Waffenstillstandes der cinzusezenden höchsten Landes-Be- hörde unerläßlih erscheine und durch welche den Bedingungen des definitiven Friedens und den Rechten Sr. Majestät des Königs von Dänemark als Herzogs von Lauenburg, nicht präjudizirt und die An- erfennung seiner Rechte als regierender deutscher Fürst, nicht in Zweifel ge- zogen werde, sprachen die genannten Herren die Erwartung aus, daß sie von Sr, Majestät dem Könige von Dänemark in Seiner Eigenschaft als Herzog von Lauenburg würden ermächtigt werden, die Gesehe eben-

bezeichneter Art im Herzogthum Lauenburg promulgiren und zur that- sählihen Wirksamkeit gelangen zu lassen. Die genannten Herre!

1 sprachen die Erwartung aus, daß es ihnen werde gestattet sein , vorbehaltlih der Allerhöchsten Bestätigung Sr. Majestät des Könígs - Herzogs cine auf Grundlage ausgedehnten Wahlrechts beruhende Verfassung mit einer zu dem Ende zu bilden- den Versammlung zu berathen und vorzubereiten, so wie solches de- reits in dem in Lauenburg durch Regierungs -Bekanntmachung vom 5, April d. J. publizirten Königlichen Erlaß vom 30, März d, J. in Auesicht gestellt sei,“ . E

Die beiderseitigen Kommissarien genehmigen diesc Punkte,

Neichs-Kommissars quoad 2, daß selbstverständlich der Aus-

irfsamfkeit der Reichsgesetze““ den Charafter rechtmäßi- ger Ausübung derselben nah ihrer Promulgation keinesweges bceinträchtige, und der ferneren Erklärung des landesherrlichen Kommissars, daß er hier- mit einverstanden sei. :

Jn Ausführung der solchem nach von dem Landesherrn genchmigten Bestimmungen ad 3 wurde in Uebereinstimmung mit einem Antrage der auch von dem landesherrlichen Kommissarius als zu Recht bestehend aner- fannten Landes-Vertreiung, der verstärkten Nitter- und Landfchaft, durch die Verordnung der höchsten Behörde vom 9. Mä1z 1849, eine neue Versamm- lung gebildet, mit den Rechten und Befugnissen der durch den Eintritt zehn fernerer gewählten Mitglieder verstärkien Landesver- tretung und zu dem Zwecke der Berathung der herrn zu vereinbarenden Verfassung.

Nachdem diese Versammlung unter dem war, wurde derselben von der höchsten Bchörde in Uebereinstimmung mit der ihr verliehenen Ermächtigung der Entwurf das Herzogthum Lauenburg zur Berathung vorgelegt, der erfolgte Ausbruch des Krieges brachte es mit sich, daß auch in dem Herzogthum Lauenburg die bisherige formelle Einrichtung der höchsten Lan- des-Verwaltung nicht länger foribestechen durîte, und wurde durch des außerordentlichen Reichs-Kommissars von Winzingerode vom 30, April 1849 diese hohe Statthalterschaft eingeseßt, welche vorbehaltlich der Necte des Königs-Herzogs, die Regierung diescs Herzogthums im Ansftrage der Centralgewalt für Deutschland bis zu einem Frieden init Danemark nach Maß- gade der bi ftchenden Geseßze und Verordnungeu des Landes, fo wie der er- Wirksamkeit der versammelten Lan

Erklärung des L druck „thatsächlihe W

bisherigen, auch nu

emnächst mi zusammengetreten

u einem Grundgescy für er inzwischen wie-

Verordnungen zu führen hat, ( | wurde sodann die Berathung des vorgelegten Entwurss eines Grundgeseye: unter unmittelbarer Mitwirkung des Reichs-Kommissars fortgesezt und nach beendeter Berathung durch dicscs Organ der höchsten des deutschen Neichs in Kraft ertheilter Vollinacht und unter ausdrücklicher Hinweisung auf den landesherrlichen Erlaß Statthalterschaft aufgegeben, das Grundgesch mit Vorbehalt Königs-Herzogs zu verkündigen und in thatsäckliche Wirksamkeit zu sehen,

Wenn nun dieses Grundgefcß auch durch die eigene Unterschrift der anwesenden Mitglieder der früheren Ritter- und Landschaft, welche sämmt- lih Siß und Stimmrecht in der Versammlung haiten, anerkannt, auf völlig Stande gekommen und als Geseyß nur landesherrlichen Sanction verkündet und in Wirksamkeit gescht worden if, so dürfte darans sowohl die Berechtigung als die Pflicht der Statthalter- daft wie der Landes-Versammlung klar hervorgehen, vorzuschreiten mit der Ausführung der durh dieses Gese gebotenen organischen Einrichtungen, und überzeugend dargelegt sein, daß den von dem Königlichen Bevollnräch- entgegenstehenden

seßgebenden Gewalt

30/5, April 1848 der er Rechte des

legalem Wege

Berechtiguna fann denselben hinsichtlich der Sistirung der Fortentwickelung der innerc Zustände auch das Gewicht einer landesherrlichen Willenserklärung vor dem Abschlusse eines Friedens keinenfalls beigelegt werden, die Cen!ralgewalt,

so lange nicht durch : V Zäastimmung durch die freie Eutsthlie- | ßung der verfassungsmäßigen Landesgewalten den Anforderungen des Röng- .| lichen Bevollmächt'gten Folge gegeben M L | der Erklärung des Herrn von Pechlin in dem Schreiben vom der Königliche Bevollmächtigte bei der Bundes-Kommission bereits angewle- sen is, derselben als Central-Behörde für Deutschland einen Antrag wegen des Herzogthums Lauenburg zu übergeben, der namentli cine Sistirung der fortschreitenden geseßlihen Thätigkeit befasse, von der Centralgewalt voraussichtlih nicht gegeben werden fann, dürfte doch für die hohe Statthalterschaft ein Bestimmungs- grund sein, den Schuß der Centralgewalt für die in ihrer! Namen regie- rende Behörde in Anspruch zu nehmen und jede Besorgniß einer Beein- verfassungsmäßigen Landesrechte durch die zu erbittende Forteutwidckelung Diíe Landes-Verfammlung hohe Präsidium

wenn solchem Antrage

trächtigung der ausdrückliche Anerkennung der Berechtigung zur ungestörtc: der organischen Laundes- Einrichtungen zu heben, erlaubt sih daher das ehrerbictige Ersuchen an das Statthalterschaft zu richten, daß es sich zur Erreichung dieser Zwecke auf Central-Behörde | |

in Frankfurt inm Veibindung

sctzen tvolle,

Wenn fodann die Landes-Versammlung bereits in ihrem chrerbíetigsten ftober v, J, den Wunsch zu erkennen gegeben hat, Berhältniß des Landes zu seinem Landesherrn auf dem Wege der Verstän digung festgestellt zu sehen, und das hohe Präsidium der Statihalterschaft aufgefordert hat, sich zur Wahrung der Rechte und Interessen des Landes bei den Friedens-Unterhandluvgen durch einen Abgeordneten betheiligen und durch die Vermittelung des sür Deutschland mit d lungen beauftragten Ministers eine Verständigung erzielen zu wollen“, so fann sie sich mit dem von der hohen Statthalterschaft in dieser Beziehung des Amtmanns Prehn

Antrage vom 9,

eitung der Unterhand-

gethanen Schritte der Absendung

Verhandlungen nur einverstanden erklären,“

Franksurt a. V6, ) Troß des heute eingetretenen starken Thauwetters hat das hier garnisonirende Königlich preußische 31ste Jufanterie - Regiment heute Vormittag eine große militairishe Promenade auf heimer Chaussee gemaHt. stehende Königlich preußische 8e Kürassier=Regiment war heute aus geriickt, um vor seinem bi ] ) von Unrul-Bomst, welcher seinen Abschied genommen hat, zum ley tenmale zu paradiren. cin dreimaliges Hoch. preußischer Resident bei hiesiger freien Stad Während seiner Abwesenheit werden fenden Geschäfte dunch den Königlich preußischen Legations=Secre-= tair von Rosenberg versehen.

cFrantfurt.

erigen Commandeur, \erst-Lieutenant

scheidenden Baron von Otterstedt, Königlich istt auf kurze Zeit

Die Mannschaft

nach Baden gereist.

Gencral = Lieutenant Jocmus hier hat folgendes Schreiben von dem Erzherzog Johann erhalten: sehr für die mir gemachten Meine Reise war recht glücklich,

Sant urt a.

„Ueber General! Jch danke ZJhnen Mittheilungen vom 12ten d. M. : ungeachtet des hohen Schnecs, und ih fand überall cine herzliche Aufnahme, insbesondere hier in Familie und allen meinen Bekannten. Hohenlohe zufrieden zurückgekehrt ist, und ih hoffe, daß in fehr kurzer Zeit für ihn noch Befriedigenderes crfolgen wird. Was die Colonisation in Ungarn betrifft, so ist hier eine Kommission zusam- mengeseßt, die sih damit beschäftigt und welche bereits eine Drud- {rift unter dem Titel: „Teutsches Kolonialwesen in Ungarn und l8ten und 19ten Jahrhundert“ herausgegeben Ich gehe morgen nach Steyermark ab, und zwar nah Grat, wohin ih Sie bitte, mir künftig zu s{retben. Wien, am 18. Januar. Jhr aufrichtigster (gez.) Johann m. p.“

ien bei meinem Kaiser, meiner 5s freut mich, daß Prinz

Siebenbürgen im

Leben Sie wohl.

Lilusland.

Geseßgebende Versammlung. Der Minister der entlichen Arbeiten legt einen Geseh - Entwurf in Bezug auf einen Ergänzungs - Kredit nieder. Die Versammlung nimmt hierauf einige Gesez-Entwürfe von blos

Frankreich.

lokalem Juteresse ga C 1; R : des Handels eie qu Schiftebt, daß sie zu einer dritten Lesung

werde. Der Tagesordnung ri ee mit Belgien schreiten handlung Über die Verlegung L Me man hierauf zur Ver- Departements Loire von Montbrison R er der Präfektur des der Kommission ist in dem Sinne dez R: Etienne. Der Antrag gesebt, als sie es der Administration zur Pitt Lrdge enigegen- vorzuschlagen, durch welche die Jnteressen E E jollen, angegeben sind. Herr Daritte bekämpft Ln! verden Kommission vom politischen und administrativen Sade der St. Etienne sei der Mittelpunkt des Departements R aare seine Handelsbewegung mache die Anwesenheit des 'Präfekten. Nur s{enswerth, sondern noch mehr die Nothwendigkeit, über anarGische Bewegungen wachen zu müssen. Rautour de Ch anti (Kommissions - Mitglied) spriht zu Gunsten des Kommissions- Antrages. H eurtier spriht vom departementalen, nationalen und sozialen Standpunkt zu Gunsten des Regierungs - Projekts und weist darauf hin, daß in St. Etienne 40,000 Arbeiter leben, die von Wuhlern bearbeitet. Die Lokal-Behörde sei so unge- nügend, die Ordnung aufreht zu erhalten, daß der Präfekt einen Theil des Jahres in St. Etienne zubringen müsse. Die Versamm- lung spricht hierauf den Schluß der Debatte aus und schreitet zuy eincmn Skrutinium der Abtheilungen, um zu entscheiden, ob- eine zweite Lesung stattfinden solle. Das Skrutinium giebt folgendes Resultat: Zahl ter Stimmenden 572; zu Gunsten der zweiten Le= sung 327, dagegen 255. Die Versammlung entscheidet also, daß sie zu einer zweiten Lesung schreiten werde. Die Tagesordnung führte hierauf zur Debatte über den Antrag des Generals Bara- guay d’'Hilliers auf eine Modification des Dekrets vom 19. Juli 1848 hinsichtlich der polytehnischen und militairischen Schulen. Tanrisier bekämpft den Antrag, welcher der Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der für die Zöglinge beider Schulen stattfindet, ein Ende maclen will, Kerdrel spricht gegen die Argumentations- weise, die Tur die Redner der Linken angenommen worden sei, und die darin bestehe, nur die eine Seite eines Geldstückes anzu- blicken; was ihn betráfe, so handle er anders, Der Antrag wolle {cchmere Mißbräuche abschaffen. Der Redner geht, um dies zu be- weiscn, in die Geschichte der polytechnischen Schule ein, worauf die Digfussion vertagt wird. Herr Pradie hat heute einen Nachtrag zu seiner Proposition über die Verantwortlichkeit der Minister ein- gebraht , der seinen Antrag in ein förmliches organisches Geseß von 73 Artikeln verwandelt.

Paris, 26. Jan. Vorgestern war cine höcchst glänzende Soiree im Elysee. Von 11 Uhr Abends bis 2 Uhr Morgens füll= ten mehr als 2000 Personen die Salons des Palastes. Man be- merkte ‘darunter schr viele Generale und Offiziere der Garnison.

Das Prejekt ter Regierung in Bezug auf die Mobilgarde dürste von der National-Versamwlung angenommen werden. Die Kommission hat sich für das Prinzip desselben entschieden und Herrn Monet zum Berichterstatter gewählt. Der Bericht- über die Trans= portation, mit dessen Ausarbeitung Herr Rodat beauftragt wurde, wird sehr umfangreich ausfallen. Die Kommission Über diejen Ge= c6-Entwuxf hörte gestern einen Theil desselben an. Man sagt, daß der Entwurf der Regierung, der eine Vermehrung des Gehal: tes der Unteroffiziere um 20 Centimes beantragt, gestern von der Kommission mit der Modification angenommen worden sei, daß diese Solderhöhung nur, falls sie nah Ablauf der Dienstzeit sich neuerdings anwerben lassen sollten, einzutreten habe. Die Kom- mission will vie Maßregel auch auf Korporale und Brigadiers aus- dehnen.

Die Einfuhr des verflossenen Jahres brachte die Summe von 127 Millionen ein, 37 Millionen mchr, als im vergangenen Jahr, und blos 7 Millionen weniger, als im Jahre 1847. Besonders zeigt die Wolleinfuhr eine große Zunahme. Dieselbe Steigerung ist in Bezug auf die Ausfuhr zu bemerken. Die französischen Weine und B: anntweine waren noch nie in so großer Menge ins Ausland geführt worden, als im leßten Jahr. Die Mehrzahl der Manu- faltur-Waarcu (Seidengewebe, Woll- und Leinewand-Produkte aus- genommen, bei denen ein kleines Nachlassen bemerkbar ist) sind der- selben Bewegung gefolgt. Endlich bietet die Schifffahrt dasselbe günstige Resultat.

Man behauptet, daß die Regierung, weil sie aus Anlaß der Bankette zur Jahresfeier der Februar - Revolution unruhige Auf- tritte besorge, die Lokal-Behörden angewiesen habe, auf's strengste uber Erhaltung der Ordnung zu wachen und jeden etwaigen Ruhestörungs - Versuch der Sozialisten zu verhindern. Zu Lyon hat der Polizei - Kommissar der Vorstadt Vaise zwei Ballen soziali

stischer Flugschriften und Journale weggenommen. Auch wurden

cin Buchhändler, ein Post-Conducteur und mehrere andere Perso- nen wegen sozialistischer Propaganda verhaftet. Aus Vierzon wird gemeldet, daß auf dem Lande überall Abgeordnete der sozialistischen Propaganda umherziehen, Bei den Arbeitern der Hüttenwerke finden sie schlechte Aufnahme, bei vielen Bauern aber machen ihre Aufreizungen gegen die wohlhabenderen Klassen und ihre lockenden Bersprechungen tiefen Eindruck.

T

Großbritanien und Jrland. London, 25, Jan. Der Globe berichtet, daß gestern die Cffekten der neuen russischen An= leihe vertheilt worden, und daß nur die näheren Freunde des Hau= scs Baring deren erhalten konnten. An der gestrigen Börse standen sie {on über 3 pCt. höher als zum Ausgabc-Course. Die Times meldet jezt auh, daß das Haus Rothschild im Begriffe stehe, ein Anleihen für den Papst abzuschließen.

Cobden ist noch auf seiner Agitationsreise begriffen und hielt Dienstag Abend zu Sheffield wieder eine große Versammlung ab,

wo gegen 2000 seiner Wähler sih cingefunden, sammt den einfluß reichsten Liberalen der Stadt und Umgegend. Freihandel, Finanz- Reform und parlamentarische Reform waren wiederum nebst der Kolonialfrage Hauptgegenstände der Besprechungen. Ueber die parlamentarische Reform sprach Cobden seine näheren Ansichten aus und bob die Ungleichheit der Vertretung in den verschiedenen Grafschaften des Landes hervor. Gleichmäßiges Vertretungsre@ht der Grafschaften nah Steuerbetrag und Volkszahl hält ex für den ersten Schritt zur parlamentarischen Reform, bevor man zur Er- weiterung des Wahlrechts schreite.

Dánemark. Kopenhagen, 15. Jan. (H. Ztg.) Vom

Kultus-Ministerium i} in Betreff der gemischten Ehen folgendes Geseß ausgegangen: Mit Bezugnahme auf, §§. 81 und 84 der Grundrechte ist cs den Predigern der Landeskirche gestattet, Perso- nen des mosaischen Glaubensbefenntnisses mit Mitgliedern der Lan- deskirhe ehelich zu verbinden, ohne dazu, wie bisher, die Königliche alleryóchste Erlaubniß nachzusuchen, jedoch mit der Verpflichtung für die betreffenden Personen, daß die Kinder, welche in einer solchen

Che erzeugt werden, in Uebereinstimmung mit den bisher desfalls geltenden Gesetzen, in der evangelish=lutherischen Religion erzogen wrden, und soll es wie bisher den resp. Obrigkeiten obliegen, die Erfüllung dieser Verpflichtung zu überwachen.

Nyborg, 22. Jan. (Fyens Avis.) Heute Abend lagen auf Sprogöe alle Eishöte, ungefähr 80 Passagiere und eben so