1850 / 41 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

L S E A An e

Sache giebt, und daß die Ungläubigkeit, mit welcher die Nacthrich=-

L INNE Agen U Leg Uimietthe MaP Mae | hat ihn besuht und sodann die Stadt verlassen; der Prásident der

bald man findet, daß diese Maßregeln auf Justructionen hin Plaß griffen, welche überlegter Weise hier in England auser- sonnen worden. Bis zur Vorlage der offiziellen Korrespondenz wollen wir unser Urtheil noch suspendiren, allein andere Nationen werden ihre Verwerfung nicht suspendiren , und was auch e die Veranlassung zu diesem feindlichen Eintreten gewesen L Guse: so ist der Schlag für unsere Interessen nach HUREE es Sgt öffentliche Achtung nicht wieder gut zu machen: N drid spondenz der Times will wissen, daß die oar voidd ba We zmnabme rals Parker ihn angewiesen, sich auf eine Blokade ode1 Bob der griehishen Schiffe zu beschränken , 10 daß aus E Bewaltz ment wohl nicht zu denken sei. L elisden S Besanbien bér vit

jat feitens des Pöbels gegen Den eng N 2 a in Griechenland at E Arc Me L würde dies schwerlich unbestraft bleiben. L s 2 Wos ferner: „Es zeigt sich, daß die Forderungen / N pIe mit dieser überrashenden Encrgie gestellt, nicht in Der A N der Liquidation der Rückstände jenes Theils Der A bas es griechischen Anlehens bestanden, das England E i gewissen Privatforderungen , welche die griechische Regierung L anerfannt, irgendwelchem Territorialstreite bezüglich einer E idi. unerer Küsten - Inseln. Die erste Forderung Serrn DIE e A M qung für einen Juden, Namens Pacifiko,

portugiesischen : fil dessen Haus vor vielen Jahren vom athener Pöbel verwüstet worden, und der die Bescheidenheit hatte ,

dafür 30,000 Pfd. Sterl. Entschädigung zu fordern , obgleih er bereits scine An- sprüche für 8000 Drachmen verkauft i hatte; dann kommen Entschädigungsforderungen für Schiffbrüchige und beraubte Tou- risten, sammt einer Forderung von Genugthuung für die britische Flagge in einer Affaire zu Patras, wo ste offen damit beschäftigt war, Rebellen zu beschüßen, endlich noch eine Forderung der Nük- gabe gewisser Jnseln, an der Küste von Morea, wolche nie England gehörten, und wovon ausdrücklich eine in dem Territorium cinge- {lossen ist, welches vertragsmäßig dem Königreich Griechenland zuerkannt ist.“ : | Aus einer pariser Privat - Korrespondenz der Times ijt zu entnehmen, daß Unterhandlungen im Gauge sind, um dem alten Streite Englands mit Spanien wegen der Wegsendung Des engli- hen Gesandten Henry Bulwer zu schlichten. Auf den Wunsch der spanischen Regierung hat König Leopold die Vermittler-Nolle úber nommen, die bisher noch nit ganz zum Ziele geführt, indem man sich noch nicht úber die Art und Weise der Genugthuung verstän- digen konnte, welche das spanische Kabinet England bieten soll, Lord Palmerston verlangt nämlich, die spanische Regierung folle eine förmliche Erflärung abgeben, daß sie sich mit der Wegsendung Bulwer's übereilt, und daß sie dabei von irrigen Voraussezungen ausgegangen, cine Forderung, in welche das panische Kabinet nicht eingehen will, deun es behauptet nah wie vor, daß Bulwer sich in Paxtei -Jutriguen zum Sturze der Moderados eingelassen, und daß es im Rechte gewesen, als es diesen Diplomaten aus dem

Lande wies, Geben die Unterhandlungen Erfolg, so soll Lord Howden als Gesandter wieder nah Madrid gehen.

“Der ministerielle Globe räumt den Gränzmächten der Schweiz das Recht ein, Vorsichis-Maßregeln derselben gegenüber zu treffen, und bemerkt zugleih, in der Anwesenheit Lord Palmerston’ s im britischen Ministerium liege eine Garantie, daß die Maßregeln ge- gen vie Schweiz nicht über das hinausgehen würden, was die strenge Nothwendigkeit geböte.

Nußland uud Polen. Warschau, 7. Febr. Am Montag langte der Herzog Wilhelm von Mecklenburg - Schwerin von St. Petersburg hier an und sticg im Palast Belvedere ab; gestern crschien dersclbe im Theater.

Spanien. Madrid, 1. Febr. Die Deputirten Kammer hat vorgestern die langwierige Berathung über das Ermächtigungs- Verlangen der“ Regierung in Betreff der Steuer - Erhebung damik beendigt, daß sie, wie Jedermann im voraus wußte, dasselbe mik

ansehnliher Majorität, mit 172 nämlich gegen 52 Stimmen, gé» |

nehmigt hat. Gestern vertagte sie sih sodann auf unbestimmte Zeil, weil das Ministerium jeßt den Senats - Debatten beiwohnen muß. Die Deputirten wird man durch Einladungen zur nächsten « iung berufen. Man erwartet gleich nach Annahme des Ermáchtigungs8- Verlangens durch den Senat die Prorogation der Cortes, welcchcr wahrscheinlih im Juli oder August die Auflösung folgt. N

Die Königin hat dem neucn französishen Gesandten Vour- going das Großkrcuz des Karls-Ordens verliehen,

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2 Uhr in Triest eingetroffene Lloyd-

244 i \ i l aus seiner Gonzales Bravo befindet si besser, da die Kugel a Duellwunde herausgezogen worden ist. Sein Gegner Rios Rosas

Kammer wollte ihm nicht gestatten, auf der Tribüne Erläuterungen

über sein Duell zu geben. A 5 R ernannt worden.

Der am 4ten Nachmittags um Dampfer „Europa““ brachte we-

nig tróstliche Nachrichten aus Griechenland, indem atr Berkehr N Folge der beharrlichen Forderungen des britischen É Sa S der demzufolge andauernden Hindernisse, welche das Ade he hwader der freien Bewegung der griechischen Schiffe in S legt, schr ernstlih bedroht und gchemmk 1E, Schon die d E rung des Konsuls, Herrn Green, an die in En E O wohnenden Engländer, sich für jede Eventualität anu i E lishcn Schiffe zu begeben, hat in Athen den liessten Eindru ge- macht, der durch das von thm an die übrigen Konsuln ge- rihtete Rundschrciben nur noch mehr gesteigert wurde. Q dems- selben theilt Herr Green auf höhere Weisung mit, daß sämmtlichen griehisheu Handels\chifen mit Ausnahme jener, welche Ser etts sür Rechnung fremder Kaufleute befrachtet worden sind, S N aus den griechischen Häfen verboten is, und daß dieses E ) auf jene“ Schiffe ausgedehnt wird, welche nach Delannmacung dieses Cirkulars für fremde Rechnung befrachtet worden sind. Dle- ses Rundschrciben wurde von dem britischen Konsulate auch Ln Gouverneur von Syra mitgethcilt, mit der nachdrücklihen Be- merkung, daß die englishe Regierung [est entschlossen h das - betreffende Verbot nicht cher aufzuheben, als „vis die griechische Regierung die beanspruchten Entschädigungsbeträge ent- richtet haben werde. Nur decn kleinen, nicht gedeckten Barken ist es gestattet, den Hafen zu verlassen, freilich hauptsächlich nur des-= halb, um die englischen Schiffe mit Lebensmitteln versehen zu kôn- nen. Die griechische Regierung beharrt ihrerseits in der Berwei- gerung der an sie gestcllten Forderungen und trist alle von den obwaltenden Verhältnissen gebotenen Maßnahmen. Sie hat drei Militair - Chefs und mehrere Präfekten an verschiedenen Punk= ten des Königsreichs ernannt, welhe für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung im Lande Sorgè zu tragen h&= ben, und, wie bercits in der mitgetheilten telegraphischen Depesche erwähnt wird, Herrn Trikupi als Abgeordneten nach Pa- ris gesandt, welcher am 26, Januar mit dem französischen D ampsfer seine Fahrt nach Marseille angetreten hat. Auf Antrag der grie- chischen Regierung haben ihr die Vertreter Oesterreichs und Ruß- lands deren Kriegs-, Scgel = und Dampfboote zur Verfügung ge- stellt, damit ihre Seeverbindungen keine Unterbrechung erleiden. Die russische Korvette hat demzufolge den General Zavellas nach Nauplia und das österreichische Dampfboot „Marianna“ den Gener al Mamaris und deu Nomarchen Monastiriotto nach Stillida befördert. Der General Gardifiotti wurde zum _Komman- danten der Streitmacht in Atlifa und Böotien, und stati jeiner General Notaras zum Palastmarschall und Adjutanten des Königs ernannt. Nachträglich zu dem mitgetheilten Notenwechsel erhaltcn wix noch folgendes Antwortschreiben des Herrn Wyse an Herrn Persiany. : „An Bo1d des Schiffes Zhrer britischen Majestät „the Queen, ““ Bai ven Salamis, 21. Januar, Erst gestern spät Abends hatte ih die Chre, Jhren Brief vom 19ten d, M. zu erhalten, Ich habe demsclben meine ernsteste Aufmerksamkeit geschenkt, und indem ich guf dessen Jnhalt antworte, bitte ich Sie, mein Herr, inständigst, nicht außer Acht zu lassen, daß die fragli- cen Reclamationen blos die Nechte und Jnteressen der Personen betreffen, welche

Griechenland, (Llo yd.)

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z

iung is die“ außerordentliche Sorgfalt, welche ih bis is 4 ten Moment angewendet hatte, um es zu vermeiden, daß die mir eres Jin Instructionen die geringste Oeffentlichkeit erlangen, und indem ich mi 8 jet enthielt, eine Forderung zu stellen, welche solhe Folgen nach sich ziehe! fönnte, auf welhe Jhr Brief hindeutet. Aber es ist klar, daß die griechi- sche Regierung allein verantwortlich is für die Folgen, denen zu entgchet, sie sogleih im Stande ist, wenn sie den eben so einfachen als gerechten Forderungen nahkommt, Jch hege nicht den geringsten Zweifel, daß, wenn die an diese Reclamationen sich knüpfenden Umstände zur Kenntniß des Kaiserlichen Hofes von Rußland gelangen, dessen Beziehungen zu Greßbri- tanien eben so freundlih als innig sind , dieser erlauchte Hof bei- pflichten werde, daß die Geduld und die Rücksichten der Regierung der Königin gegenüber der griechischen Regierung die äußersten Cas erreicht haben, und daß die Pflicht, ihre Unterthanen zu schüßen, de e gierung Jhrer britischen Majístät kein anderes Mittel gelassen hat, as Maßnahmen zu schreiten, welche sie zu ihrem Bedauern in diesem E ice nach langjährigem Ausharren endlich ergreifen mußte, Jch tant DOUN mein Herr, nicht verbergeu, daß der Schmerz, den ich Rd ES unter den gegenwärtigen Verhältnissen empsinde, dadurch E e M en gesteigert wurde, daß ich den von dem Vertreter eine befreun N un vel bündeten Macht ausgesprochenen Wünschen nicht nachkommen Lv cs werden jedoch erkennen, daß der Oberbefehlshaber der Seemacht E bil tishen Majestät, so wie ich, nur die positiven Befehle unserex tegicrung befolgen muß. Jch habe die Ehre v. st. w, (gez.) L h. Wy)e. A Der Impartial de Sm yrne meldet: „Wir haben | ereits in unserer leßten Nummer, vom 24. Januar, gesagt, Ln a A zösische Flotte unter den Befehlen des Vice - Admirals Parseval Dechenes uns verlassen hat ; einige Stunden barauf warf s N dem Schlosse Anker, da widrige Winde sie am A E derten. Gestern Morgen segelte sie nach dem Piráeus ab. i i er die griechischen Wirren sagt der Z mpartial „Es ja niht an Ermahnungen gefehlt, die an Griechenland 9 gen schlcuniger Erledigung der von England erhobenen D \chwerden ergingen ; sie sind ihm von allen N Regens genz aber dieses Land hat sein Dhr den O E der Freunde verschlossen und hat in dem beklagenswerthen S a ausgeharrt, das jeyt sein Unglüd wird. R es f ym pathicen für sich. Dicse Sympathieen sind der C O igkeit M wichen, ja selbst feindliche U A erlaubt man sich gegen ci I Das Man uber getevto E —— M ‘Herr B M der Gesandtschaftsposten in Sk. Peters- burg ‘angetragen wordcn, hat ihn aus Gesundheitsrüdsichten abge- lehnt. An feine Stelle ist Herr Zograph ernannk worden.

Meteorologische Beobachtungen. 5 lAbends Nach einmaliger

10 Uhr.

Morgens |,Nachmittags 0 Ubr, | 2 Ubr.

1850. 9, Febr.

Beobachtung. [Fu i - 0 Luftdruck 1332 ,60‘‘‘Par.|332,67‘‘‘Par. 332, 12‘“‘Par. Quellwärme /,4 : R. L ftwärme -—- 4 R + 6 R —- 5,8" R, Flusswärme O6 R „uftwärme «-«.--- j : j M: r Thaupunkt t D/9 R. —- 205 K +2,00 R Bodenwärme Dunstsättigung - 93 pCt. A pCt. (2 pCt. Ausdünstung 2 Weiter Regen. trüb, trüb, Niederschlag0,113 Rh, i f r V Wärmewecbsel -j- 0,6 Wind p W. | 7 O 2

diz

a0 pCt. W.

Wolkenzug - « ‘« ¡ 2,9" R... Tagesmittel : 7 ie

352.46 Par. « I Rk os

Königliche Schauspiele. 14, Febr. Jm Schauspielhause.

Die Hochzeitsôrcise, Lustspiel in 2 Abth, nedix. Hierauf: Die Drillinge, Lustspiel in 3 P, Französishen, von Bonin. Anfang halb 7 Uhr. O Eingetretener Hindernisse wegen kann kas Schauspiel : rah, heute nicht gegeben werden.

25ste Abonnements- von R. BVe-

naci) Deitt

Montag, Vorstellung :

Debo-

22\te Abonnement?

die Regierung Jhrer britischen Majestät zu beschüzen verpflichtet ist, daß die Geduld und die Nachsicht, welche die Regicrung dcr Königin während so vieler Jahre an dea Tag gelegt hat, auf die griechische Regierung feine andere Wirkung gemacht hat, als daß sie die wiederholt Ml sie gerichteten Bemerkungen und Ermahnungen vernachlässigt E mit Gleichgültigkeit behandelte, daß die Forderungen Ihrer briti- schen Majestät der Unabhängigkeit Griechenlands foinesweges nahe tre- ten, deren wirksame Beschüßerin die Regierung der Köntgin ist und stets scin wird; daß im Gegentheil diese Forderungen sich darauf beschränken, hellenishen Regierung jene Gerechtigkeit 1nd jencs billige Verfahren zu verlangen, welche ein souverainer Staat den Unter- thanen cines anderen schuldig is, Keine Regieiung iuteressirt sich mehr für die Nuhe und die Wohlfgah,.t Griechenlands, als dic Jhrer britischen Majestät, und Niemand wird mehr, als ich, die mißliebigen Folgen für dieses Land bedauern, welche die Hartnäckigkeit sciner Negierung nach sich zichen könnte, indem sie sich weigert, die seit mehreren Jahren ohne Erfolg verlangte Begleichhung und Entschädigung für Beschwerden und Un- gerechtigfeiten vorzunehmen. Der beste Beweis für diese Brhaup-

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Dienstag, 12. Febr. Jm ODpernhauje. e ene Vorstellung: Der Wasserträger, Singspiel in 3 Abth ug ay Französischen der deux journées, vom Dr. Schmieder. 2 E von Cherubini. Hierauf : Solotanz. 2 La Bearnaise , pas de Ge ausgeführt von Fr. Brussi und Herrn Gasperini. 2) Mazuría ausgeführt von Fr. Galster und Herrn Cbel, 3) Pas du DOudues ausgeführt von Frau Brue und Herrn Hoguet - Bestris, KAnsang Val 7 O

Königsstädtisches Theater. E Montag, 11. Febr. (Ztalienische Opern-Vorstellung.) Laa d’amore (Der Liebestrank). Komische Oper in 2 Akten. Mui von Donizetti, Dienitag 12 Sebr. (E Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse " i von J. Nestroy. Musik vom Kapellmeister Adc

; Ï 7 Der Das Die beiden Nachtwandpler, oder: A Posse mit Gesang in « ren, [lph Muller.

A M RCSA R

Auswártige Börsen. E Breslan, 9. Febr. Holländ, u. Kaiserl, Dukaten 95% Gld. Friedrichsd’'or 1134 Br. Louisd’'or 1125 Br. Poln. Papier geld 96 bez. Oesterr. Banknoten 90%, u. # bez. Staats=Schuldscheine 882 Gld. Seehandlungs - Prämienscheine a 50 Rthlr. 1045 Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 101 Glv., do. 3{proz, Ws u, 91 bez. Schlesishe do, 3% proz. 95; —# bez, _do. Ltt, B, 4 proz. 100 Br. , do. 3{proz. 93 Br. Preußische Bank - Anthcil- heine 95 Br. E

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Br., do, neue 4proz. 957 B, do. Partial-Löose a 300 Fl. 122 Br., do. a 500 Fl. 81% Br., do, Bank=Certif. a 200 Fl, 175 Br. Russish-Poln. Schayz-Obligat,

: pCt. 807 Br. i: 3 A Oberschlesische Litt, A. 1065 Br., do, Litt, B, 104; Br. Breslau - Schweidniß =- Freiburger 79 Br. Nieder- \chlesisch-Märkische 845, bez. u. Br., do, Prior. 1045 Br., do, Ser, [IT, 403% Br. Ost-Rhein. (Köln-Mindv,) 954 Br. Neisse - Brieg 37% Br. Krakau - Oberschles. 73% Br. Friedrih-Wilhelms-Nord-

bahn 447 Br. ' Wecch{sel-Course. Amsterdam 2 M. 142% Br. Hamburg a vista 151% Gld. do. 2 M. 15054 Old. London 1 Pfd. St. 3 M. 6,26 Gld, Berlin a vista 100% Br. do. do, 2 M. 995 Gld. Paris 2 M. 802; Gld,

Wien, 8, Febr. Axproz. 84%, %, %, 28yroz. 50, %, %. Anleihe 34: 1685, 169. 39 108%, *. ' Glo; / 82. Livorno 69, 692,

K, Gold 120%,

“4

Pesth 88, %, %.

E 414274 e el „(6 .

Amsterdam La 4, t W N Augsburg 113% Br., G. Frankfurt 41122 Br., x G, Hamburg 166 Br. u. G London 11.24 Br. Paris 1345 Br.

B. A. 1140, 1145.

.

Nordbahn 109%, 4, Gloggn. 1102, 111. Mail. 813, 4,

p A L STR Met. 5proz. 95%, %, 4. Aproz. 745, 79.

4 .

Fonds beliebt und höher bezahlt. Fremde Valuten sind gefallen.

Leipzig, 8. Febr. Leipzig - Dresdcner Part. Qhiig. 1065 Old, L B A, 1502 Br! Le Q E A0 By 41087 Gld, Säsisch - Bayerische 874 Br., 86%, Gld. Schlesische 96 Br. Chemniß -Rieja 255 Gld, Lökau - Zittau 195 Gld. Mag- deburg - Leipzig 219 Br. BVerlin-Anhalt. 94 Br., 93% Un Kra=- kfauer 74% Br. Friedrich - Wilhelms - Nordbahn 454 O. „Altona- Kiel 93 Br, Deßauer B. A. 1234 Gld, Preuß. B. A. 957 Dr.

F ‘fur ._M., ‘7. Fehr. - Met, 5proz. 847 Br., 845 Gl. Troy 744 Br., 74/ Gld, B. A. 1212 Br., 1207 Gld. D. L, 25 Fl. 284 Br., 273 Gld, Nass. 235 Br., 234 Gld, Hope 862 Br., 8 Gld, Stiegl. 845 Br., 84 Gld. Jnt, 55% Br, 55{ Gld. Ard. 3proz. 294 Br., 297 Gld, Poln. 300 Fl. 123 Gld, ,. 500 Fl. 81% Br., 815 Old. Kur ‘ess 33% h 334 Gld. Sard. 33% Br., 334 Gld. Bad, Dos Br, 33 Old, Taunus 309 Br., 307 Gld. Bexbach 84 Br., 835 Gld. Friedrich-Wil- helms - Nordbahn 45% Br., 45%; Gld. Köln-Minden 965 Br., 96% Gld.

Nach der Börse. 297, Nordb, 45%. Bexb. 834.

aube S Ger: E, R 106% B 106 Gld, ; Ard. 115 Br, 3proz., 28 Dn., 2/5 Old. Br., 79% Gld. Bergedorf 935 Gld. 62) Br. U Gld, Minden 943 Br., 945 Glo. è 445 Gld. Mecklenburg 335 Br. Wechsel-Course. Paris 187%. St. Petersburg 344. London 13. 95. Amsterdam 35 . 60, Frankfurt 89%. Wien 41695. Breslau 153. Louisd’or 141.15. Preußische Thaler 515.

Met. 5proz. 844. 44proz. 7

Bad, 990.

Dän,

Stiegl. 847 Gld.

Gold al Marco 4344.

45. Span,

Z3¿proz. p. C. 87 Br., 865 Gld, 704 Br. Hamburg - Berl. 80 Magdeburg - Wittenberge Altona-Kiel 925 Br. Gl.-Elmsh. 25 Br. Köln- Friedrich=Wilhelms-Nordb. 444 Br.,

In Wechseln kcin bedeutendes Geschäft, Fonds und Eijen- vahn-Actien fest bei cinigem Umsa{. Amsterdam, 7. Febr. Durch die willige Haltung der fran- zösischen Zproz. waren auch holl, Gonds etwas gunstiger gestimmt, der Handel darin jedoch nicht von Bedeutung. : Span., Port., Russ. und Oesterr. fast unverändert. Franz 3proz. 2 % gestiegen, wurden zu 53%, 54 gemacht, Peru 765, (T5, wurde ansehnlich gekauft. Holl, Sntear: 00/ 3 85%, L, Span, Ardoins gr. Piecen 125. Hope 865.

e Franz.

Iproz. neue 695, Li C Russ. alte 1045.

Wechsel=Course. Paris 567 G. Wien 312 Br. Frankfurt 99 G. London 2 Mt. 11. Hamburg 345 G. Petersburg 1874 G.

Telegraphische Notizen. - Frankfurt a. M., 9. Febr. 25 Uhr. Nordb. 444. 4byroz. 73%. Span. 29%. Wien 105. s 40 _ Maris, 7. Febr. Z3proz. 98. 29. 9I0 10, 407 , OV. Samburg, Köln-Minden 94x. Börse fest.

Stettin, 9. Febr.

Ju Weizen is nichts gehandelt.

u. G. Rüböl pr. Febr. 1245, 6 Þ Oft. 12 Rthlr. (

972 -:Br,, 3 Mi, 42. 2!

9proz.

9, Febr. 24 Uhr.

Magdeb, -Wittenb. 625. Nordbahn 445.

Spiritus 26%, 26, pr. Frühjahr 25% Rthlr.

der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der

iproz. Ccriif. 4proz. Stiegl, 855. Oestr. Met. 5proz, 81, & 24proz. 424.

Met. Nordb. Hamburg - Berlin 80, Das Wetter ist noch immer sehr milde.

Roggen pr. Frühjahr 265 Br. r Marz /Ayr. 127%, yv. Sept.

Mit der heutigen Nummer des Staats-An- zeigers sind Bogen 337 bis 343 der Verhandlungen

Dekerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Beilage |

245

Inh a lit, Deutscchbland.

HDesterreich. Wien, der Aulcihe - Zeichnungen, Bayern. München, A us land.

Großbritanien und Arland. Parlameut. der Adreß-Debatte, London. Vermischtes. Dänemark, Kopenhagen. Landsthing-Adresse

Beilage zum Preußische

Vortrag des Finanzministers über das Ergebniß

Errichtung von Gewerbe- und Hanudels-Kammern,.

Unterhaus, Schluß

.

PET S, ry Eer E Trr

Uichtamtlicher Theil.

Dentschland.

Desterreich. Wiel, /, Febr Der des Ginanz - Ministers, Freiherrn von Krauß, niß der Cinzeichnungen auf das 43prozentige A niß gebracht wird, lautet: Es

„Cw. Majestät! Der am Schlusse des beilicge1 sten Vortrages ansgesprocenen Absicht gemäß, nehme

erwähnte Vortrag

womit das Ergeb- nleihen zur Kennt-

1den allernnterthänig- ich mir die chrerbie-

tigste Freiheit, Ew, Majestät die Ergebnisse der Einzeichnungen zu dem

A4zprozentigen Anlehen zur Allerhöchsten Kenntniß zu

bringen. Diese Er-

gebnisse haben die in jenem allerunterthänigsten Vortrage ausgedrückte Hoff-

2

nung: daß dieses Anlehen im Jnlande große The auf eine sehr erfreulihe Wrise verwirkli ht.

geschlossene Ausweis bewährt, haben die Einzeichnung die Summe von | :

Theil genommen und die Gesammtsumme der Ein- zeichnungen hierdurch auf...

sich gestellt hat.

felbst niht das so

sich von der

shwer heimgesuchte

: Ungarn Theilnahme an dem

Anlehen

ilnahme finden werde,

Denn wie der ehrerbietigst an-

en im Julande allein 67,403,800 Fl. . 3,814,800 Fl.

71,218,600 Fl.

Bemeikenstwoerth erscheint es, daß keines der Kronländer,

und Siebenbürgen, ausgeschlossen hatte,

Nicht minder erwähnenswerth is es, daß die Theilnahme an dem An- lehen sich nicht auf die Besitzer größerer Kapitalien beschränkt, sondern vor- zugsweise in den Besißern eines mittleren Vermögens sich fundgegeben

hatte, Denn nah dem oben angeschlossenen Aust Parteien, welche N auf Beträge von Ee 1.000 subslribirt hatten, wogegen nur 435 Parteien auf 5,000 389 » e 20,000 74 i ) e 50,000 62 100,000 U O M U gezeichnet haben. lebrigens hatte sich an dem Anlehen Oesterr (Wien) mit eee eei ‘ente Böhmen u Se 4 Küstenland. E E On S Tyrol und Vorarlberg Oesterreih ob der Enns und Salzburg... Galizien und Krakau. A Zllgrien . E Siebenbürgen . Ungarn …. I Lambardei und Vencdig Dalmatien. : betheiligt. Das Anlehen is daher, wie ih cs in meinem obenb

, mehr als

veise waren cs 3415

ominal - Kapital Fl. bis 9,000 Fl,

20,009

50,000

100,000

» 900,000 E 900,000

eich unter der Enns : 96,273,800 Fl, 9,045,000 1,334,700 1,205,000 1,190,300 665,200 986,600 546,000 » 482,100 26,000 21,000 20,000 » 8,000 »

eiliegenden allerunter-

ihänigsten Vortrage crwgrten zu können glaubte, in der That ein National-

Anlehen geworden, welche entweder als umnittelbare Theilnehmer oder diejer ¿Finanz - Dperation sich hervorgethan hatten, Ew,

Zh halte mich verpflichtet, die Namen derjenigen,

als thätige Förderer Majestät ehrerbietigst

zur Allerhöchsten Kenntniß zu bringen, Unter den ausländischen Wechselhäusern hat Hope ct Comp, in Amsterdam 2,456,000 Fl, subskribirt und an Subscriptionen

gesammelt; das Wechselhaus M. A, Rothschild in Frank jcriptionsbetrag von: 1,124,000 Fl; Haimaun in Bres gebracht, Was die inländischen Handlungshäuser bet Allem hier den Großhändler Lämmel in Prag bezeich der beiliegenden Eingabe vom 12, März 1849, dal

furt aber cinen Suh- lau 196,700 Fl, auf- rifft, so muß ich vor nen, welcher schon in er zu einer Zeit, als

weder der Zinsfnß, noch die übrigen Bedingungen des Anlehens festgestellt waren, rechtsverbindlich erklärt hatte, daß ex an jedem Anlehen, welches die

Finanz - Verwaltung unter was immer für Bedingur mit dem Betrage von 1,000,000 Fl. sich betheiligen 1

1gen eröffnen würd, ind sogleih als Cau-

tion 10 pCt, oder 100,000 Fl. in Vorbinein erlegen wolle, Lämmel hat die- ser Ertlärung mehr als genügt, indem er einen Betrag von 1,500,000 Fl. sub- skribirie, Nach dem beiliegenden Berichte des böhmischen Landes - Chefs

hatte auch die prager Sparkasse durch die von ihrer 2

ldministration beschlos-

sene Einzeichnung von 500,000 Fl, Vertrauen erweckt, und das Haus Gott- lieb Haase’s Söhne dur unentgeltliche Sammlung von Subscriptioncn

{cinen Eifer für das Unternehmen, zugleich aber au keit dadurch auf eine lobenswerthe Weise anerkannt, die gejammelten 96,000 Fl. Nominalbetrag gebühre

ch seive Uneigennügzig- indem cs die ihm für ide Zprozentige Provi-

sion zur Bertheilung an böhmische Jnoaliden widmete, Das steyermärki- \che Landes - Präsidium hebt in dem ehrfurchi8voll angeschlossenen Berichte

den grazer Handelamann F. E, Settele hervor, welch Betrag von 410,000 Fl. gesammelt und die auf di

ex einen Subscriptions- esen Vetrag entfallende

«prozentige Provision dem steyermärkischen JInvalidenfonds überlassen hat, In Brünn hat sich nah dem anruhenden Berichte des mährish-\chlesischen

Landes-Präsidiums der dortige Großhändler Herring Anlehens verdient gemacht. Ju Wien A A Kapitalien, haben die Einzeichnungen auf S 56,237,800 Fl, erreicht. Das ehrerbietigst angeschlosse; jenigen Parteien nach, welche mit 100,000 Fl. oder lehen Theil genommcn oder Subskribenten dafür ge ihncn erscheinen die Wechselhäuser :

S, M. von Rothschild mit

G O Q m

Arnstein Und Cotetts N

I. D, Sans l, Con

F, Schaup

F, M. Löwenthal

H. yon Wertheimstein's Söhne... i

Todesco's Söhne E

Königswarter :

M. H. Weikersheim u, Comp...

M, L. Biedermann u. Comp

S, Murmann's Erbe

F, G, Schuller u. Comp.

P, Wertheimer

Sn Derlbbeimstein's Sohn

Henikstein u, Comp. .……... L auf welche ich die Allerhöchste Aufmerksamkeit Ew, Y erlaube, lleberdies hat die Direction der österreichischen Na

um die Förderung des Sammelplatze größerer

Anlehen die Summe vou

1e Verzeichniß weiset die darüber an dem An- |ammelt haben, Unter

9,140,000 Fl, l DOOUDOOS;

: 3,000,600 » 2,740,000 » 2,300,000 » 1,350,000 »

075,000 » 960,000 » 810,000 » 179,500 760,000 », 639,900 » 980,000 » 925,000 » 900,000 », a ),000 » ajestät zu lenke l tionalbank einenBetrag

j von 3,500,000 Fl, übernommen und hierdurch das Ergebniß herbeigeführt,vaß das Anlehen nicht nur völlig untergebracht, sondern noch ein Betrag von 744,910 Fl, | über die beabsichtigten 60,000,000 Fl, erzielt warde, Die V-rdienstlichkeit der | Bauk-Directiou erscheint aber noch dadurch erhöht, das sie tas mit vieler Mühewaltung und einem nicht unerheblichen Kostenaufwande verbundene Ge- {äft der Annahme der Subscrivtionen und Raten-Einzahlungen, durch ihre Central-Kasse und dur iyre Filial-Kassen außer Wien, ohne alles Entgelt von Seiten der Finanzen-besorgen läßt, Zugleich muß ih auch das cifrige mit vieler Anstrengung verbundene Wirken derjenigen Beamten der National- bank, welchen ‘die Ausführung des Anlehens-Geschäftes übertragen ist, schon jeßt der all-rgnädigsten Berücksichtigung Ew. Majestät ehrerbietigst cm- pfehlen und mix vorbehalten, seiner Zeit meine allerthänigsten Anträge zu stellen, Ueber den Fortgang der Einzahlungen auf dieses Anleihen ‘atte ich bereits bei ciner anderen Gelegenl/eit mit dem allernterthänigsten Vortrage vom 28, Dezember 1849, Zahl 14,263 F, M,, Ew, Majestät die chr- surchtsvolle Anzeige erstattet, Seitdem erfolgten ununterbrochen weitere Ein- zahlungen, deren Gesammt-Betrag bei der Bank-Central-Kasse bis zum 17ten dic|es Monats bereits 38,638,835 F. erreichte, daher zwei Drittheilen der ganzen Summe von 60,000,000 Fl, nahe steht, ungeachtet darunter die in den Kronländern außer Wien auf die Rate vom 15, Januar d. J. erfolg- ten Zahlungen nicht begriffen sein können , und bis zum 15ten dieses Mo- nats nur zwei Fünftheile des ganzen Anlehens fällig waren. Geruhen Ew, Majestät den ZJnhalt dieses allerunterthänigsten Vortrages allergnädigst zur Kenntniß zu nehmen. Wien, 18. Januar 1850 : M Hierüber erfolgte nachstehende Allerhö Entschließung: „Jch nehme den Inhalt Jhres Vorirages mit Wohlgefallen zur Wissen- haft. Wien, den 24, Januar 1850. Frag uz Joseph.“

Meyerbeer ist hier eingetroffci, um die Proben seines „Pro-= pheten“’ persönlich zu dirigiren. Auf den glänzenden Succeß, wel- chen die Oper in Dresden ärndtete, hat sich die Spannung des hiesigen Publikums außerordentlich gesteigert. :

General Mayerhofer tritt demnächst ein Inspectionsreise durch die Bacska an. /

Bayern. München, 6. Febr. Verordnung, die Errichtung von Gewerbe - betreffend :

Marimilian 11., von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in S{chwaben 2c, 2c. Wir haben Uns auf den Antrag des Staats - Mininisteriums des Handels und der öffentli- hen Arbeiten veranlaßt gefunden, zu verfügen was folgt: Artikel 1. Zun jenen Städten und für jene Bezirke des Königreiches, wo wegen eîncs erheblichen, gewerblichen und Handels - Verkehrs das Bedürfniß einer Vertretung der gewerblihen und Handels - Jnter- essen obtwaltet, sollen auf Antrag von Betheiligten nach Vernchmung der cinschlägigen Gemeinden, Gewerbevereine und Handelsgremieu mit Geneh- migung des Staats-Ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbei- ten (Hewerbe- und Handelskammern errichtet werden, Artikel 2, Tine Ge- werbe- und Handelskammer umfaßt 3 selbstständige Abtheilungen : A, Ab- theilung für die Gewerbe unter der Benennung „Gewerberath“, B, Ab- theilung für die Fabrifen unter der Benennung „„Fabrikrath““, C. Ab- theilung für den Handel unter der Benennung „Handelsrath,“ Weun jedoch die obwaltenden Verhältnisse des Ories oder Bezirkes eine Be- s{ränfung der Zahl der Abtheilungen nöthig machen, so steht es dem Staats-Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten zu, anch die Bildung von Gremien zu gestatten, die nur ‘zwei oder nur eine der ge- nannten Abtheilungen umfassen , und dann nur den Namen der betreffen- den Abtheilungen zu führen haben. Die Bezirke der cinzelnen Abthci- lungen der Gewerbe- und Handelskammern sollen in der Negel dieselben sein. Ausnahmstveise kann das Staats-Ministerium des Handels und der offentlichen Arbeiten gestatten, daß die Fabrik- und Handelsräthe größere Bézirke als die Gewerberäthe umfassen, Art. 3. Der Gewerberath wird von den Mitgliedern des Standes der Gewerbetreibenden gewählt, Be- rechtigt zur Theilnahme an der Wahl sind alle Inhaber von reglen und radizirten Gewerbsrechten und von persönlichen Gewerbsfkonzessionen (be- ziehungsweise von Patenten in der Pfalz), wclche im Bezirke des Gewerbe- O ihre Gewerbsbefugnisse wirklich ausüben, Ait, 4, Die Zahl der Lúitglieder des Gewerberathes soll eine ungerade sein, und auf mindestens S werden, Für jedes Mitglicd wird ein Stellvertreter gewählt, bes A A des Austrittes oder der Verhinderung des Mitglic- A N Art. 5, Wählbar zu dem Gewerberathe sind alle Wahl- Geibirbe seit A N dreißiaste Lebensjahr zurückgelegt baben , Und das R A 3 Fahren betreiben, Yus8genommen ist: a) wer eine Gläubiger: E E hat, oder in Konkurs gerathen ist , und Bere en aas Lz E vo ständig befriedigt hat; b) wer wegen cines pa / Oer wegen des Vergehens der Fälschung, des Betruges, des Diebstahles oder der Unterschlagu; T E dit E A cylagung der Untersuchung vnterwoifen und nicht freigesprohen worden ist, Artikel 6. Wer nach seiner Berechtigun sowohl dem Gewerbestande als tem Fabrik N A E gung gehört, und nicht allein in den G S S An 01 Abtbeilung ala Mitasi 1 er erath, jondern auch in cine andere Ny Ee gan Di E I e e Ge E scheiden und fann nur in eine Abtheilung alo Mit li L i A Ar- tifel 7, Die Wahl is eine direkte bei der Rabl D e E ea le E, jene Bezirke, wo diese Wahlart ohne e Sun

} L Ti 5a Ce E î E Dei ( debut Bruce, (ares 2 dex Wahl von Gewerberäthen für ausge-

nie De lie, lnSbvelondere, wo der Bezirk eines Gemeinderathes dps Distrikts - Polizeibezirke umfaßt, findet indirekte Wahl crathes mehrere lungen: Wahl der Wahlmänner B “el in zwei Abthei-

g i er ah ner und Wahl der Mitglieder des Gewerbe rathcs —- statt, Das Staats - Ministerium dcs Handels und d E, c chen Arbeiten hat b-i Genehmigung der Errichtung cincs Getverbe) Me bestimmen, ob die Wahl desselben in einer odex ztvei Wablbauk se zu vorgenommen werden soll, und in leßterem Falle zugleich alle e A Vorschriften zu ertheilen, welche außer den im Artikel 8 cnthaltenen d forderlich sind, Artifel 8, Zur Leitung der rechtzeitig bekaunt zu Ad Wahl ernennt die Distrikts-Polizcibehörde, und wenn \ich die Wahl iber A

Königliche Allerhöchste und Handelskammern

rere Distrifts-Polizeibezirte erstreckt, die Regicrung, Kanmer des V wo möglih im Wahlorte wohnenden Wahlfkommissär, ohne hierbei auf Königliche Beamte beschrankt zu sein. Stellvertretung bel der Wahl findet nur bezüglich jener Gewceibeinhaber statt, welche das Bewerbe durch be- fähigte Werlsührer oder Pächter ausüben lassen, in welchem Falle die Werksührer oder Pächter die Stellvertreter sind. Die Wählêr ernennen für die Wahlhandlung einen Ausschuß von fünf Mitgliedern aus ihrer Mitte, Der Wahlausschuß bescheidet alle Wahlreclamationen auf der Stelle durch Stimmenmehrheit. Eine Berufung gegen scinen Ausspruch ist unzulässig. Die Wahlen geschehen durch vom Wähler unterzeichnete Stimm- zettel, Unvollstöndige oder unförmliche Wahlzettêl, wenn der Ausschuß sie dafür erkennt, werden nicht beachie. Zu einer gültigen Wahl is ab- solute Stimmenmehrheit der erschicnenen Wähler, beziehungsweise Wahl- männer, erforderli, Die Nichterschienenen werden dieser Mehrheit bei- stimmend angeschen. Artikel 9, Nach Ablauf von je zwei Jahren tritt die Hälfie der Mitglieder und Stellvertreter des Gewerberathes aus und wird durch neue Wahl ersezt, Der erstmalige Austritt trifft die kleinere Hälfte, und wird durch das Loos bestimmt. Für die Folge tritt jedesmal die ältere (größere oder kleincre) Hälfie aus, welche bereits vier Zahre in Function war, wobei den inzwischen eingetretenen Stellvertretern die Functionszeit jener Mitglicder anzurechnen is, in deren Stclle sie eingetreten sind. Bor dem Ausscheiden is die Ergänzungswahl nach den für die erstmalige Wahl gegebenen Bestimmungen vorzunehmen, Vie Austretenden sind wieder wähl- bar, sofern sie dic erforderlichen Eigenschaften noch besißen, Artikel 10, Der Gewerberath hat die Juteressen des Gewerbestandes in scinem Be- zirke wahrzunehmen, die zur Förderung der Gewerbe geeigneten Einrich- tungen zu berathen und der Verwaltungsbehörde zur Kenntniß zu brin- gen, so wie die von ihm verlaugten Aufschlüsse und Gutachten zu crthei- len, Der Gewerberath wird mit seinen Ansichten und Vorschlägen in al- len Angelegenheiten gehört werden, bei denen es sich um Anordnungen handelt, welche auf die bestehenden Verhältnisse des Gewerbestandes cinen erheblichen Einfluß äußern, Derselbe wird auch in einzelnen Fällen von

n Staats-Anzeig

Montag d. 14. Febr.

FX.

besonderer Bedeutung vernommen ;

und Auflösung oder Vereinigung besteh Vmentlich z bei Errichtung neuer lung der Sagunz-n von Gewerbsvereinen bei Fenn e bei Feststel- Arien, welche der freien Konkurreuz zu überlassen Ms „ung jener Erwerbs- Bo E Mle Mt r Sora A BDispensationen in Bezug auf die Lchr - und Gesellen - resp. Servirzeit bezüglich ß

haft und Fähigkeitsprüfung nah Ermessen der Behörke L G der- ten über ten Umfang der Gewerbsbefugnisse, bei Differenzen UvliGca Are gebern und A'beitsnehmern über Arbeitszeit und Arbeitslohn, Artikel 44, Der Gewerberath wählt aus seiner Mitte nah absoluter Stimmenmehx- heit einen Vo:sißenden und Stellvertreter auf die Dauer oon zwei Jahren Die Namen der Gewählten sind der Distrik(spolizei - Behörde und dei Ge- werberäthen, die mehrere Polizeibezirke umfasseu, der Kreis - Regierung, Kammer des Juzern, anzuzeigen. Von 2 zu 2 Jahren is nach ver je- desmaligen Ergänzung des Gewerberathes eine neue Wahl der Vorsigen- den vorzunehmen, wobei die früher Gewählten wieder wählbar sint, \o- fern sie noch zu den Mitgliedern des Gewerberathcs gehören. Art. 12. Zur Gültigfeit eines Bejchlusses des Gewerberathes is die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern erforderlih, Die Beschlüsse werden mit ein- facher Stimmenmehrheit gefaßt; im Falle der Stimmengleichheit entschei- det die Stimme des Vorsißenden. Artikel 13, Die Geschäftsordnung wirb durch cin Regulativ bestimmt, welhes der Gewerberath zu verfassen und der Distcik1spolizei-Behörde oder in dem Art, 11, Absaß 1 erwähnten Falle der Königl Regierung, Kammer des Junern vorzulegen hat. Art. 14, Die Kosten für die Wahlen, für die Geschäftsräume und Geschäftsführung ss wie für allenfallsige Reiseentschädigungen werden, insoweit sie niht durch freiwillige Beiträge von Einzelnen, von Gewerbsvereinen oder Gemeinden aufgebracht werden, von jeuen getragen, welche die Errichtung des Ge- werberathes beantragt oder sih an demselben durch die Wahl oder durch j»âtere Beitritts - Erklärung betheiligt haben, Die Einsezung des Gewer- berathes i durch den Nachweis der Deckung dieser Kosten bedingt, Die Mitglieder des G.werberathes werden ihre Functionen uneutgeltlih ver- schen. Art, 15, Der Gewerberath ist nicht auf Eingaben bei den Di- striktöpolizei - Behörden und den Kreisregierungen beschränkt, sondern auch berechtigt, sich unmittelbar an das Staats - Ministerium zu wenden, so oft er dies sür zweckmäßig erachtet. Artikel 16, Dem Gewerberath ist unbe- nommen , sowohl bei Fragen , welche besondere wissenschaftliche Kenntniß voraus)ezen, Lehrer von technischen oder anderea wissenschaftlichen Anstalten zu den Sißungen cinzuladen , als auch in einzelnen Fällen sich durch außerordentliche Beisißer aus dem Gewerbestande zu verstärken. Die Kreis- reglerungen und die Distriftspolizeibehörden können, wenn sie cin münd- liches Benehmen mit dem Gewerbcrathe für zweckmäßig erachten , beson- dere Kommissäre zu den Sitzungen desselben abordnen, Art. 17. Das Staatsministerium des Handels und der öfentlihen Arbeiten kann mit Königl. Genehmigung den Gcwerberath auflösen, und seine neue Bildun anordnen, Art, 18, Der Fabrikrath wird von den Mitgliedern des Fabríif- standes gewählt, Berechtigt zur Theilnahme an der Wahl i jeder Jn- haber cincs Fabrikrechtes oder einer persönlihen Fabritkonzession, welcher im Bezirke, des Fabrikrathes seine Fabrikbefugniß wirklich ausübt ferner sind wahlberechtigt die Dircktoren und Geranten der auf Actien gegrün- deten Fabriken, Art, 19, Dem Fabrikrathe liegt die Wahrnehmung der Fabrifindustrie in seinem Bezirke obz cer wird zu diesem Zwecke sowohl aus eigenem Antriebe in Thâtigkeit 1reten, als die Aufschlüsse und Gut- achten ertheilen, welche die Verwaltungs-Behörden verlangen. Derselbe hat besondere Sorge den Verhältnissen der Fabrikgehülfen und Arbeitnehmer zuzuwenden, und fich die Verbesserung der Lage derselben in ökonomischer und sittticher Beziehung als eine Hauptaufgabe zu stellen, Derselbe wird jede: zeit mit seinen Ausihten und Vorschlägen gehört, wenn es si um Anordnungen handelt, welche auf den Fabrikbetrieb einen erheblichen Cin- fluß äußern, Artikel 20, Die Anordnungen, w.lhe in den vorstehenden Artikeln 4 bis 9, dann 11 bis 17 einschließlich bezüglich des Ge- werberathes erlassen worden sind, finden auch auf den Fabrifkrath gleih- mäßige Anwendung. Artikel 23, Der Handelsrath wird von ten Mitglie- dern des Handelsstandes gewählt. Berectigrt zur Theilnahme a1 der Wahl ift jeder Jnhaber eines Hande!srechtes oder ciner Handels-Konzession, welcher im Bezirke des Handels rathes scine Handlungs-Befugniß wüiklich aus- übt, Art. 22, Der Handelsrath hat die Aufgabe, die Regierung in ter Förde- unz des Haudels und in der Beseitigung der scinem Aufblühen entgegen- stebenden Hindernisse durch seinen Rath und durch scine Mitwirkung zu unterstüßen. Er st verpflichtet, über Gegenstände des Handels Gutachten und Aufklärung zu geben. Demselben kann die Aussicht auf zweckmäßige Ausführung uud Verwaltung öffentlicher und auf den Handel und die Schifffahrt Bezug habender Anstalten übertragen werden. Er wird bei der Aufstellung vereideter „Mäkler und Sensale, hei Festseßung von Spe- ditions - Ordnungen und der Gebührentarife der Schröter, Güterlader 2c. in dem betreffenden Bezirke mit seinen Erinnerungen gehört werden, Artikel 23, Die Anordnungen der §§. 4 bis 9, dann 11 bis 17 cein- schlicßlih finden auf den Handelsraih gleihmäßige Anwendung. Artikel 24, Die Gewerbe- und Handelskammer bestcht aus sämmtlichen Mit- gliedern des Gewerbe-, Fabrik- und Handelsrathes, welche aus ihrer Mitte einen Vorsißenden und einen Stellvertreter wählen. Zur Wahl is Ueber- einstimmung der Mehrheit jeder cinzelnen Abtheilung erforderlih, Wenn eine solche Uebereinstimmung nicht erzielt wird, entscheitet tas Loos un- ter den Abtheilungs8vorständen, wer von denselben die Function des Vor- sigenden der Gewerbe - und Handelskammer, dann des Stellvertreters zu übernehmen hat, Der Vorsißende und sein Stellvertreter is der Distrikts- Polizeibehörde beziehungsweise der Kreisregierung, Kammer des Jnnern, anzuzeigen, Der Vorsitzende bleibt ein Jahr lang in Function, nach des- scn Ablauf eine neue Wahl eintritt. Der Abtretende is wieder wählbar. Artikel 25, Die Gewerbe- und Handelskammer tritt in Berathuvyg, sobald cs sich um Angelegenheiten handelt, bei denen der G:werbe-, Fabrik - und Handelsstand betheiligt is, Die Sizungen sind theils ordentliche durch die Geschäftsordnung bestimmie theils außerordentliche veranlaßt von der Regierung, von ciner Kammerabtheilung oder lediglich von dem Borsißenden, Die Gewerbe- und Handelskammer hat die Gesammtin- teressen der Jndustrie und dez Handels in ihrem Bezirke wahrzunehmen. Sie wird wit ihren Ansichten und Gatachten bci allen Gegenständen ver- nommen, welche diese Juteressen wesentlich berühren. namentli hei her Gewerbe - und Haubvxlogeseygevung, bei Feststellung der Boll , Poft-, Ci- scnbahunen- und Dampfschiffahrts - Tarife , bei Errichtung von Messen und Märkten , bei Herstellung vou Straßen, Eisenbahnen 2c. Sie hat bei sta- tistishen Erhebungen mitzuwirken. Derselben liegt ob, am Ende eines j«den Verwaltungsjahres einen Hauptbericht über die Lage, Verhältnisse und Bedürfnisse der Judustrie und des Handels mit Beifügung der hierauf bezüglichen Wünsche unmittelbar an das Staats - Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten zu erstaiten. Art, 26, Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Gewerbe- und Handelskammcr ist die Anwesenheit von wenigstens fünf Mitgliedern jeder Abtheilung crforderlih. Ein Beschluß der Gewerbe- und Handelskammer is nur dann vorhanden, wenn die Mehrheit jeder einzelnen Abtheilung der Kammer mit dem Beschlusse ein- verstanden ist, Wo nicht, so sind die gefaßten Beschlüsse nur als Beschlüsse der einzelnen Abtheilungen anzusehen. Jm Uebrigen steht die Regelung der Geschäftsordnung einschlüssig der Bestimmungen über den Schristfüh- rer der Gewerbe - und Handelskammer selbst zu. Die Geschäftsordnung ist der Distriktspolizei-Behörde, beziehungswcise der Kréisregierung, Kammer des Innern, vorzulegen. Art, 27. Die Negie- und sonstigen Kosten der Gewerbe - und Handelskammern fallen den einzelnen Abtheilungen zu glei- hen Theilen zur Last, wocnn nicht durch freiwilli e Uebercinkunst eine an- dere Bestimmung getroffen wird. Zuschüsse zu den Kostcn der Gewerbc- und Handelskammern oder einzelner Abtheilungen derselben aus Staats oder Kreisfonds fönnen bewilligt werden, wenn und insoweit die Staats- und Kreisbudgets für diesen Zweck Mittel zur Versugung stellen, Artikel 28. Dcr Geweckbc- und Handelskammer isst gestattet, über Gegenstände ihres Wirkungskreises alle jene Korrespondenzen zu führen, die zur bef. icdigen- den Lösung ihrer Aufgabe im Allgemeinen und in einzelnen Fällen nöthig erscheinen, Artikel 29, Der Zusammentritt, die Berathung und Beschlußfas- sung von nur zwei Abtheilungen is in dem Falle zulässig, wenn nur diese beiden Abtheilungen bei den Berathungsgegenständen betheiligt sind. Ar-

tifel 30, Die Bestimmung im Artikel 16 und 17 dieser Verordnung fins