1850 / 46 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

§8. 9, Wenn ein, auf Grund der Einziehung seines Amtes, auf

-

Warteg eld geseßter Beamte das 65e Jahr vollendet hat, ohne wiederum angestellt worden zu sein, so hören diese- seine Wartegelder auf und er wird schließlich mit ciner Pension von der Größe entlassen, welche ihm zu der Zeit wofern er damals 1ziehung des

gebührt haben würde, wo das Amt eingezogen wurde ,

aus einer anderen ihm nicht zuzurechnenden Ursache als der Ei1

Amtes entlassen worden wäre.

__B, Wittwen. §, 10. Diejenige Ehefrau , welche künftig Wittwe eines pensionsberechtigten Beamten wird, soll, mit den in §. 11 angeführten 1 Kasse haben ,

Ausnahmen , ein Recht auf Pension aus derselbe1 Mann.

während er im Amte war, auf 20 bis 30 pCt. der Pe wenn er zu dieser Zeit verabschiedet worden wall / gegengeseßten Falle auf 20 pCt. seiner Pension oder Kind einer Wittwe bis zu dessen 18ten Jahre, eine 10 bis 15 Rbihlrn, bewilligen. : 8. 14, Zur Pension nicht berechti ren Ehe nah dem 60sten Jahre des Mannet, oder nachdem ex mit Pension verabs@iedei w deren Ehe vor des Mannes Tode ganz: 8, 12, Wittwen, welche nach diesen retigt sind, aber in Folge der bishe geltenden nirung dieses Gesezes Auspruch au} ihre Versonen Anspruch auf eine Penic ] &. 13, Die Wittwen-Pensjion hört auf: i) Wenn die Wittwe eine neue Ehe eingeht ; 2) wenn sie ihren Aufenthalt im Auslande nimmtz

gt sind solc

3) wenn sie drei Jahre lang dieselbe nicht erhoben hat z

¿J wenn sie sich durch ihr Verhalten deren unwürdig macht,

C, Prediger Und Prediger - Wittwen. Z 44. T für die Pensionen der Prediger und deren Wittwen wird durch cin beson

deres Gese festgestellt. Ehe dies erlajjen ist, wird nach den bisher darüber

geltenden Bestimmungen verfahren.

D. Kinder. §, 15, Vater - und mutterlosen Kindern pensionsberech

tigter Beamten kann der König jedem eine Pension von 20 jährlich zugestehen, sofern und |o lange sie derselben würdig und ind+ Söhnen jedoch nicht über ihr 21ses Jahr und Töchtern nur, so langt

sie unverheirathet bleiben,

8, 16, Wenn eine Pension oder Wartegeld ein ganzes Jahr nichk dex Kasse anheim,

erhoben worden is, so fällt der Betrag für das Iahr auf welche derselbe angewiesen ist. Geseß-Entw urf wegen Verpflichtung der Beamtcu, eine Lebensrente zu versichern.

G, 1. Jeder in Folge des Pensions - Geseßes Pensionsberechtigte, im

7

Amte oder auf Wartegeld stehende Beamte, welcher

niht vollendet hat, ist verpflichtet, m dex Von Ver garantirten dänischen Leibrenten- und Versorgungs-Anstalt seine Wittwe etne bei seinem Tode cintretende lebenslängliche Rente von wenigstens Betracht kommen

den Amts-Cinnahmen, jedoch nicht über 600 Rbthlr. jährlich, zu versichern,

bei Pensions-Berehnung nach §. 4 desselben Gesehes 1n

8. 2. Ausgenommen sind Beamte :

1) Welche vor Emanirung dieses Geseßes das 60ie

haben und verheirathet sind z

2) Welche bereits vor Emanirung dieses Gesches Verpflichtung, ihre Wittwe auf die nah den bisher geltenden Regel! pflichtmäßige Wittwenpension oder Leibrente, 100 Rbtblr.,

so lange ihre Amts - Einnahmc sich nicht vergrößerte , gegenwärtigem Gesehe die Verpflichtung rücksichtlich der eintritt ; : 3) Welche vor dem Finanz-Ministerium nacl in anderer Weise lebenslänglich eine nicht geringere die im §, 1 bestimmte Leibrente gesichert ist. Schließlich sind auch Prediger ausgenon-men Witiwen-Versorgungs-Pflichi es bei den bi

cin besonderes Gescy eine Veränderung hierin trifft.

8. 3, Bei einer Geldstrafe von 100 Rbthlr. an die Ortsarmen l fein Prediger irgend cinen pensions berechtigten Beamten trauen, Ministeriums nachgewic|en oder dic

selbe nicht durch ein Zeugniß des Finanz daß er vou der Wittwen - Versorgung ausgenommen 1/l, tung rüdcsichtlich derselben erfüllt hat,

6. 4. Das Finanz - Ministerium ac der Beamten zur Versorgung ihrer | kann nöthigenfalls, durch den Vorgefeßten eines zwangsweise zur Anwendung bringen lajsen,

6, 5, Die Prämien der Leibren Jahr voraus entrichtet und seinem Wartegelde oder Pension, cinbehalten werden

8. 6, Wenn Prämien, welche in solcher Weise

Die Größe der Pension wird festgesetzt, wofern der Mann gestorben is, : S 3C nsion, zu welcher ex, berechtigt war, Iartegeldes. / Io die Umstände dafür sprechen, kann der König für jedes unver|org!€

Pensions -

he Beamten-Wittwen, de- oder auf seinem Sterbebctte, ar, geschlossen worden ist, oder lich aufgehoben war.

1 Geseßze nicht weiter pensionsbe- Regeln hon vor Cma- Pension erworben haben, behalten sür sion von der frühe gewöhnlichen Größe.

ihren Wittwen

Jahr vollendet Folge einer versichert haben,

indem dann nach Amtsvermehrung

h weisen, daß ihren Wittwen hrliche Einnahme als

in Bezug auf deren 3her geltenden Regeln verbleibt, bis

htet darauf, daß die Verpflichtung 9Kittwen gehörig erfüllt ' Jeden, eine Geldstrafe

ten- und Versorgungsanstalt sollen ein von der Einnahme des Betressenden , wie von

von gewissen Einnal-

( d,

268 men nit einbehalten werden können, zur Verfallzeit ausbleiben, so soll das Finanz - Ministerium ermächtigt sein, dieselben aus der Staatskasse vorzil- schießen. Diese erhält dagegen ein Recht, das Ausgelegte durch Auspfän- dung, laut Verordnung vom 2 Juli 1830, erstattet zu erhalten. Stirbt der Betreffende, che, oder ohne daß die Erstattung erlangt wird, so wird der Wittwe die versicherte Lebensrente ]0 lange vorbehalten, bis die Aus- lage gedeckt ist. : ; J

g. 7. Kann das 1n 8. 6 erwähnte Verfahren aus einem oder dem anderen Grunde nicht angewandt werden , oder is ein Beamter ohne Pen- sionsoder Wartegeld entlassen, ehe seine Verbindlichkeit gegen die Leibrenten- und Versorgungs-Anstalt ausgeglichen ist, fo gilt rüdsichtlih der Versäum- niß bei Entrichtung von Prämien dasselbe, was für freiwillig in die Anstalt cingetretene Juteressenten stattfindet.

§. 8. Für den Betrag der Lebensrente, auf die er nach §, 1 seine Wittwe versichern soll, is die Leibrenien- und Versorgungs- Anstalt verpflich- tet, jeden Beamten mit einem gehörigen ärztlichen Attest darüber, daß er sh nicht in einem augenblicklich lebensgefährlichen Zustande befindet, als Interessenten aufzunehmen.

8. 9. Einc von dem Manne crlangte Ehescheidung erhebt ihn einer weiteren Verpflichtung rücksichtlich der Wittwenversorgung seiner geschiedenen Frau, und giebt ihm das Necht, nach den für freiwillige Juteressenten gel- tenden Vorschristen, aus der Leibrenten- und Versorgungsanstalt auszukreten,

Wird die Ehe durch freiwillige Uebereinkunft aufgehoben, so wird es von dieser abhängen , wiefern die Bcrpflichtung aufhören soll, It solches nicht ausdrücklich aufgenommen, so dauert die Nerpflichtung fort, fofern sie die Amtscinnahme, in deren Besize der Mann bei der Ehescheidung war, betrifst,

Eisenbahn : Verkehr.

Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn.

Die Breslgqu-Schweidnilz-Freiburger Eisenbahn, welche in ihren Einnahmen im Jahre 1848 gegen das Jahr, 1847 schon einen sch" bedeutenden Ausfall. zeigte, hat 1m Jahre 1849 gegen 1848 cinen nocch bedeutenderen Ausfall in ihrer Einnahme gehabt, so daß sich wischen dcm Jahre 1849 und dem 1847 die bcdeutende Minder Einnahme von über 50,000 Rthlr. herausstellt, welche fast gänzlich dur die Verminderung des Oüter-Transports herbeigeführt wurDe. 1849 befördert 187 483 Personen un? für Perjonen di 63,341 Rthlr. 10 S V: (Hesammt-Cinnahme 151-233 N gr. 11 P[. Im Jahre 1848 wurden befördert 193,990 Personcn und 1,305, 145 Ctr. 24 Pfd, Güter. Die Einnahme betrug für Personen S4/920 Rthlr. 22 Sgr. 0 Pf. und für Güter 92,125 Rthlr. “2 gr. pet Pf. Gesammt-Einnahme 180,974 Rthlr, 15 O 1 Ps. A yar \sonah in 1849 eine Minderfrequenz von 6919 J O N N 340,522 Ctr. 49 Pfd. statigefunden Un? sich cine Mindereinnahme ergeben: für Personen von 953 Rthlr, 24 Sgr. ®© Ps. und Jux Güter von 28,784 Rthlr. 1 ck r. 9 Pf, z insgesammt Mindercin=

O 2 nahme 29,738 Rthlr. 10 Sgr V Gi Joe 104/10 befördert 2 7 Personen U

947 957 nd 1,447,490 Ctr. 96 Pfd. Güter; die Cinnahme betrug für Personen 102,500 Rthlr. 27 Sgr, L P und für GÓüter 102,150 Rthlr. 22 Sgr. 0 Pf. z insgejammi Ein nahme 204,651 Nil, 69 Ql, Pf, Stellt man das Jahr 1849) dem 1847 gegenüber, so zeigt sich eine Verminderung in 1849 von 30,474 Personen und 452,808 Ctr, 14 Pfd. und in der Einnahme für Perso- nen von 14,608 Rthlr. 29 Sgr. 3 Pf. und sür Güter vou 38,809 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf.z zusammen von 53,448 Rihlr. 14 Sgr. 8 Pf- lleberhaupt is die Einnahme von 1849 die geringste seit dem Jahre 1845, seit welchem dieselbe vollständig im Betrieb is, fle steht der des Jahres 1846 nach, für Personen um 24,071 Nthlr. 26 Sgr., und für Güter um 17,068 Rthlr. 19 Sgr. 10 Pf. 3 insgesammt um 41,140 Rthlr. 15 S 0 D Und ev oes Jahres 1845 für Personen um 23,748 Rthlr. 22 Sgr. 2 Pf., und Für Güter um 2816 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf.3 insgesammt um 96,565 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf. Namentlich haben die ersten drei 6

Es wurden im Jahre 994,622 Ctr. 82 Pfund Güter ; die Einnahme betrug 87,891 Rthlr. 27 Sgr. 10 Pf., und sür Guter, Vieh 2c.

as

(N r

Monate des Jahres 1849 gegen dieselben Monate von 1848 Dic Minder-Einnahme gehabt; es betrug die Einnahme in genanntem Zeitraum 1849: 28,551. Rthlr. 4 Sgr. 0 Pf. gegen 41,292 Rthlr. 10 Sat, 3 Pf, an 1848, also wenigen 1849 : 12/741 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf., wovon allein auf den Güterverkehr

bedeutendst

4 Pf. kommen; es wurden 142,490 Ctr,

Im zweiten Quartal wurden einge- 7 Pf., gegen 44,267 Rthlr. 18 Sgr. : 7U29 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf. z in diesem Güter von 7360 Rthlr. Mehr - Einnahme von 330 2 Pfd, Güter weniger be Einnahme 49,569 Rthlr. 10 Pf in 1948,

10,845 Rthlr. 23 Sgr. 79 Pfd. Güter weniger befördert. nommen 37,238 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf. in 1848, also we Quartal war eine N 6 Sgr. 0b D, Sgr. 7 Pf.z es Im dritten

niger 1849 Ninder - Einnahme sür dagegen eine wurden 110,728 Ctr. 96 uartal betrug die 3 Pf. gegen 57,708 Rthlr. 13 mithin weniger fi eine Minder - Einnahme von 8494 Rihlr. dagegen eine Mehr - Einnahme von weniger wurden besör- uartal wurden eingenom 7 Pf. gegen 37,703 Rthlr. 5 Sgr, 1828 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf}. \uartal cine Minder 5 Sgr. 9 Pf. und der Personenverkehr 16 Sgr, C V Monat Juli mit 18,526 n 1848 der Monat August mit in 1849 der Monat Februar in 1848 der Monat No

10 Sgr. 5 Pf. für Güter, Sgr; 10 V dert 104,359 Ctr. Guter.

35,874 Rthlr. in 1848, also weniger 1849: r brachte ebenfalls in diesem L

für Personen ; Im vierten

Güterverkeh Einnahme von 2084 Rthlr. eine Mehr - Einnahme von 299 Rthlr. 1849 brachte die größte Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf. und 1 Die geringste brachte mit 9154 Rthlr. 5 Sgr. 2 Ps, dagegen vember mit 11,730 9 P

Im Jahre 154: aller Nebeneinnahmen, als Pächte, Gegenständen 2c, 184,772 Rthlr. 24 ben 97,362 Rthlr. 16 Sgr. von 87,440 Rthlr. 7 Sgr+ 76,000 Rthlr., dicsel 1845 ein Retnertra

Einnahme der

mmtlichen Einnahmen, Miethen, Erlós von verkausten 6 Pf. und die Ausga- sonach ein Uebe1 wovon an Zinsen ausg ben ab von dem Ueberschuß, ver 11,410: Nl Sar 5 200,209 Rihlr.

es verblieb

zahlt wurden

Brutto-Cinnahme die Ausgaben 893 0 SS4 N. C C T S zinsen abgerechnet, verblic blr: 6 Sar: 7 Ps Im Zahr 29 O L Dn verblieb Ueber abgerechnet

hlr., zujam "5 099 Rthlr. 20 Sgr. Einnahme, inkl. aller Neben gaben 98,169 Rthh

Sgr. 8 Pf. verblieb cin Uel S0) 000 Nthlr.

ershuß von als ausgezahlte Reinertrag von 30,884 Ÿ die Brutto-Cinnahme 241 106,437 Rthlr. 4 S| 111,099 Rthlr. 20 Sgr. 11 Pf.

Zinsen 84,000 Rthlr. und behufs men 86,000 Rthlr., 11 Pf. Im Jahre 1848 betrug die Brulto Einnahmen 194,989 Rthlr. 20 Sgr. Die Aust Verblieb Ueberschuß 93,820 Rthlr. 16 SDgk- Zinsen 84,000 Rthlr. und | Zusammen 86,000 Nthlr. , 16 Sgr. 4 Ps. herausstellte, wel

Frankfurt.

Frankreich, Paris, Gerüchts-Widerlegung. N SUp Ñ S Srophritanten und Irland. London, Die piusiste Varel D Gee M lse . Neuer Tarif für die Einfuhr von Lebensmitteln, Dánemark. Note des preußishen Kabinets in Betreff der dänische Thronrede, O er dänischen Schweiz. Bern, Bundesraths-Kreisschr in Betreff Schwel ern 8-Kreisschreiben in Betre r F i S iplomatisches Bankett. / i A Ftalien. Turin, Die Anleihezeihnungen. Der Papst

1847 betrug und die Ausgaben

Amortisation 2000 verblieb ein Reinerlrag von

C S D Davon wurden gezahlt an tifation 2000 Rthlr. ein Reinertrag von 7820 Nthlr. dem Reservefonds zugetheilt wurde, 1848 betrug 37,047 Rthlr. 0 Z 1847 und 1848 betrugen die Nebeneinna 11,018 Rthlr. (ine Summe von ca. stellte sich eine Gesammteinnahme von usgaben wel]! Würde man dieje

wehuss Amor

Jn den Fahren

Betriebseinnahmen pro Nebeneinnahme hinzu}

Summe als Neberschup zul Zerrung

89 324 Rthlr. annehmen, 70,000 Rthlrn. ergeben, während Rthlr. erforderlich sind.

Breslau-Schwe1Ddn18s

Monat Januar c. Die Einnahme betrug: 1) anu Persone!

(Yÿ ita ) 1 Rahn É - S eines Wohnsibes daselbst, vom 1. März d. J

usammen 10,

S S R E E S E H P E I S S G E E S

E A P

Bekanntmachungen. |

[81] SZubhastations-Paten k. |

Das zum Nachlaß des verstorbenen Eigenthümers Carl August Wilke gehörige, in der Tuchmacherstrape Nr. 11 hierselbst belegene, in dem Hypothekenbuche Vol. I. Nr, 135. verzeichnete Haus nebst 3 Ruthen Wiesen, nach der gerichtlichen Taxe auf 5348 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. abgeschäßt, soll in dem

am 21. August c., Vormittags 115 Uhr, au der Gerichtsstelle vor dem Obergerichts-Assessor Gra- fen Finkenstein anstehenden Termine meistbietend ver- fauft werden, Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die ihrem Aufenthalte nah unbekannten Jnteressenten 1) unverehelichte Pauline Wilke, 2) der Carl Friedrich Wilhelm Bahy, werden aufgefordert , sich bei Vermei- dung der Pläklusion im Berkaufs-Termine zu melden.

Frankfurt a. d, O,, den 30, Zanuar 1850,

Königl. Kreisgericht, 1. Abtheilnng,

[83] Freiwillige Zubhastation. Das den Erben des Landraths v. Kossowski gehörige adelige Gui Groß-Klonia soll im Termine den 6, Mai d. J., früh 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Richter in loco Groß-Klonia in freiwilliger Subhastation an den Meistbietenden ve1

nach den Kapitals bei mir statt. Berlin, den 1. Februar 1850. i Der Ostpreußische General Laudschasts-Agent, Kommerzienrath F. Neue Schönhaguserstraße Nr 9;

Um den vielen begegnen, denen die bahn-Gesellschaft Quittungsbogen Direktorium uziter

seitens der Juhaber der präfludirten bisher ausgesezt gewesen 1]t, hat das

Stamm - Actien zur S ) l A sprüche, welche die Präkludirten 1m Wege des Prozesses t der i : L M) schast geltend zu machen beabsichtigen Lucfgu is, und daß nach dem Aussterben der zur Z bei der Haupt- Seehandlungs - Kasse deponirt hat sich bis zur Eutscheidung der Proze|}e

gegen die (Hesell

werden, und Disposition darüber begeben, /

hat die Königliche Sechagndlung in dem er- wähnten Abkommen sich vorbehalten, allen den Besizern

Quittungsobogen , welche es nicht iu ihrer

fauft werdenz dasselbe is im landräthlichen Kreise Ko- niß, 3 Meilen von dieser Stadt, 6 Meilen von Broms- berg und 5 Meilen von Nakel entfernt belegen. E3 umfaßt ein Areal von 5259 Morgen Preuß. Maßes, worunter circa 4000 Morgen Aer, von denen % zur Bebauung von Gersten geeiguet sind, 400 Morgen Wie- sen unv 750 Morgen Wald sich besinden, _Das Gut is im Jahre 1845 behufs Bepfandbrie- Jung durcy die Landschasts Direction zu Schneidemühl aus 90,386 Thlr, 23 Sgr. 4 Pf. abgeschäyt worden, Der neueste Hypothetenshein und die Kaufsbedin- n OO bei uns in der Registratur ciugesehen, L 448 ut selbst jederzeit in Augenschein genom- Konig, den 90, Januar 1850. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung, K Uh é, i E

Konvenienz finden, Í nen Rechtsstreit einzuleîten oder zu verfolgen, gegen Einlieferung der Quittungsbogen cine l findung von fünf Prozeut, für solche, aus welche 60 Proz und von zehn Prozent für solche, auf die mehr als 60 Prozent eingezahlt sind, anbieten zu köunen, Der Termin für die Einreichung dér Quittung zur Erhebung der V nur i ersten März d. J-, so daß cine spâterc Eiulojunz von weiland Quittungsbogen nicht weiter stattfindet. Wir stellen den unserer Gesellschast an lichen General-Direction der Seehandlungs- Sozietät Gebrauch zu machen, l C Magdeburg, am 12. Februar 1850, Anmeldung auf den 2, Mai d. J, Be ftor1um vor hiesiger Großherzoglicher Zustiz-Kanzlei an

der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenba

[18 b] Die Einlösung der bis Weihnachien 1849 fälligen Ostpreußischen Psandbrief- Zins-Coupons finvet Ain 15.

bis Ende Februar, Vormiitags von 9—12 Uhr, gegen

der präkludirten

ordnende Verzeict nisse bahn-Quittungsbogen zent für Einzahlungen bis incl,

Beträgen zu

Seehandlungs - Kasse 3 28, Februar c. erfolgt. Berlin, den 12, Februar 1890

t

Eisenbahn. L n

Unfeindungen und Anforderungen zu

Es hat der Reich sfreiherr Magdeburg-Wittenberge|che Cijen-

1000 Stück Duka' fommen seiner Brüder

Henehmigung des Gesellschafts-Aus- | Ven 7 Majorat errichtet , welches

\husses mit der Königlichen General-Direction der Sée- i: s ¿ cc - Ä x eto N i S Á handlungs-Sozietät das Abkommen getrossen , dap die landesherrliche Bestatigun( erhalten, E , , fo: 0 E BOs » O s Gat prafludirten Quittungsbogen ausgesertigten des §, 4 der Stiftungsait Sicherheit der vermeintlichen Un- gemacht, so wie, daß der n e Zeit der Neichsfreiherr Adolph von Malyan auf Bley

ccssion berechtigten von Y den Armcn der Stadt Penzlin in rin zufällt, unter burtötage des regierende gistrat vertheilt werden solle#.

der erfolgten Präklusion halber ei

\chließliche Ub : [79] Cd Jürgensdor], ] sbogen | Julius von j ergütung läuft jedoch nur bis zum auch als executoris

Jnhabern präfludirter Quittungsbo- sammten Nachlaß der ge heim, von dem Anerbieten

¿ (gez) Harte, rinshen Anzeigen zu in / ) | Jndem wir den Jnhalt ver vorstehenden Bekanut- solches fernerweitig hierdurch gemeinkundig gemachk, machung hierdurch bestätigen, machen wir das bethei- Gegeben Güstrow, den 9,

fum darauf ausmerksam, daß die Einlösung Großherzoglich Mecklenburg-Schwerin Magdeburg - Wittenbergeshen Eisen- A, Radel,

J 2: 7 l “1

gegen Vergütigung von 9 kann tma ch un N 60 Prozent und von Leipziger Ostermesse beginnt 60 P-ozent gegen

10 Prozeiut für Einzahlungen übcr É] 5 / & L iellen Nummernvel

Ausantwortung der mit einem pez

I, Behrendt zeichnisse begleiteten Quittungsbogen % , c

u Berlin bis einschließlich Wochen können all

97 Während diejer dre1 den Zollvereins Fabrifanten Handwerker, Seiten der hiesigen en aushangen.

angehörenden einige Beschrankung von

Seehandlungs öffentlich hier

agdeburg - 2B ittenbergesche General E Wendel

feil halten und Firm Berechtigungen n Fabrikanten und Handelsleute.

dchentlicher Fr 3 Aushangen und jeder sonstiger äußerer,

Firmen vertretender Merkmale des Vertaus®

ausländische vorgedachte!

Benzlin den 2A ver Handel,

Duchnow im Königreich Polen de di 10. Oktober 1839 mit einem Stiftungs - n für die männlichen ehelichen Nach- Friedrich und Ferdinand cin am 20, Januar 1849 die Jn Gemäßheit

auswartigen 50 Thalern verboten,

h i zur Auspackung und Waaren die Eröffnung lichen Meßlokalien in der er Woche nach dexr Zal

der in den Häusern befind Woche vor der Böttchen! [woche gestatte! Eröffnung, so wie |palere ‘slotals, wird, außer der mit einer Geldstrase,

è wird dies hierdurch bckanul Jnhaber diejes Majora!1s zur

6) Fee frühere ßung cines solchen Verkauf fortigen Schließun Befinden bis zu

Nalyan das gesammte Kapital Mecklenburg-Schwe- welche die Zinsen jährlich am

í M 25 Thalern n Landesherrn durch den Mag- /

Zollverein®2- Profession1|

angehörigen 1d. der eigentlichen

erkern is nur währe! also vom Einlauten bis Artikeln feil zu h das Hausiren jeder sstaaten nicht al

und Handw zogthum Sachsen-Altenburg,

M woche, der Messe, mit 1hren

8) Eben so bleibt Feilhalten der den Z3o Kleinhändler Für Letztere die Meßwoch zeit bis in bie

Großherzoglich Mecklenburg- Schwerinsche Justiz-Kavzlei,

N Va De 1 alten gestattet.

Art und das

3 von Ocryen auf minorennen Grafen und Voßsfelde,

testament1 Der

Wann auf Antrag des Landrath als Vormundes des Schliefen auf Schwandt fideicommiss1 et Kammerherrin von Voß guf bestimmten Anmeldu 1g etwaniger Ansprüche an Ten ge- dachten von Voß und in sp© gehörigen Gutcr

jüdischen Feiertage, durch Verlängerung der Zahlwoche erseßt. lich den auch a Bedingungen

| | Gegeben Güstrow, den 5, Februar 18950, |

gelassenen Be- Geschäften betrisst, on uns unter dem 20, O? ( die Betreibung slhier betreffend.

4, Jeebrugi L000

er Rath der Stadt Leipz1g-

unter gewissen

cie auch an die zu solchem Nachlasse weisen wi deshalb auf das v Schwandt und Voßfelde, heute pub praeclusiva erkannt, terminus Pperert Sypeditionsh

Morgens 10 nhr, Leipzig, den D

hn-Gesellschaft. und die desfallsigen Ladungen 1m

seriren verordnet worden, so wird

5, Februar 1850, sche Justiz-Kanz

Das Abonnement beträgr

2 Rthlr. für 5 Jahr.

4 Athlr, - Fabr.

g Athir, - 1 Jaber in allen Theilen der Monarchie ohne Prets - Erhöhung. einzelnen VKummern wird er Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

é 46.

I a l:

Amtlicher Theil,

Deutschlanud

Gh 0118 J : Tef É. Preußen, Berlin, Vekret des deutshen Verwaltungsrathes zur Ein berufung der Reichsversammlung auf den 20, Män, e idi Hesterreichh, Wien. Hofnachricht, Erzherzog Albrecht. - ic, Vermehrung der Secekräfte, Strafrechtliche Bes imiiniliaes Das Gemeindeschulwesen in Wien. Vermischtes 1 Hen 7 herzog Johann im Jndustrie-Berein, Triest, Griechische S bie _ Behandlung ausländischer Kriegsschiffe in den österreichischen S Ae Bayern. München. Kammer - Verhandlungen, vajen, Sach}jen. Dresden, Kammerverhandlungen. Ernennung Sachsen-Meiningen. Meiningen, Rundschreiben S0 Siaglail nisteriums an die Behörden. j Ee Lippe - Detmold. Detmold. Wahl zum Staatenhause a Frankfurt a. M, Feuer in der Wohnung des Prinze von Preußen, Briträge für die Marine, y A

A uslanud,

VBörsen- und Handels-Nachrichten.

B ln D Otliage.

m pra tr4

A

Amllicher Theil.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht : en Kreisrichter von Saldern zu Chodziesen zum ¿Rath zu erncnnen.

G \ 4 Í . ov I ¿ H A oheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg- 5 d in ist von Stk. Petersburg hier angekommen. :

Justiz = Ministerium.

Der Rechtsanwalt 1 Bi

: S ind Notar W 3 uenb ist i

sterer Eigenschaft an das Kreis ilk zu Neuenburg ift in ‘et- S Kreisgericht zu Karthaus, mit Anw

ab verseßt worden.

S

CIREPETIE A S H RENLS T E O E O I T A T

llichtamtlicher Theil.

Deutschland,

V: 10 C N s v4 S T 7 N Preußen. Berlin, 15, Febr, Das von dem Verwal-

tungs-Rathe in der Sibßung vom 13ten d. M. festgestellte Dekret Up, C inbe1 ufung der Reichs-Versammlung au] 20, März c., folgt in nachstehendem

N uszug : aus dem Protokoll der neunundsiebzigsten Sißung des Verwaltungs-Raths e

der auf Grund des Vertrages vom 26. Mai 1849 verbündeten

deutschen Regierungen.

Verhandelt Berlin, den 13, Februar 1850, Abends 6 Uhr, ui Gegenwart: Königlich preußischen Bevollmächtigten und Vorsitzenden im Verwaltungs-Rathe, Staats-Ministers von Bodel \chwinghz Großherzoglih badenschen Bevollmächtigten, Kammerherrn und Legations-Raths Freiherrn von Me y sen ua Kurfürstlich hessischen Bevollmächtigten, Ober - Steuerdirektors Pfeiffer; Großherzogli hessischen Bevollmächtigten, Geheimen Rathes und Kammerherrn, Freiherrn von Lepelz | E Bevollmächtigten der Regierungen von: Großherzogthum Sachsen-Weimar, Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha, Her- u ] t Herzogthum Sachsen-Meinin; en der Fürstenthümer S Ava Bur Solbetöballen Süwärburg- Rudolstadt und der beiden Fürstenthümer Reuß älterer und jüngerer Linie, Staatsrath Seebeck ; Großherzoglich mecklenburg - {werinschen Bevollmächtigten Kammerherrn und Legations-Raths von Schad; E GroßherzogliÞh mecklenburg - strelibschen Bevollmächtigten Geheimen Justizraths von Oerßen; E Großherzoglih oldenburgischen Bevollmächtigten Moslez i: A Herzoglich hasguiswen Bevollmächtigten, Präsidenten Voll- zracchtz zugleich die Regier h: i / iy ü ah E (7 ) die Regierungen der anhaltschen Herzogthü- Bevollmächtigten der Regierungen von: Herzogthum Braun- \chweig, Fürstenthum Lippe und Fürstenthum Waldeck, Lega= tionsraths Dr. Liebez 4h E der freien Hansestadt Lübeck, Syndikus Dr.

Der S der freien Hansestadt Bremen, Bürgermeisters

midtz

Berlin, Sonnabend den #146,

Karnevalsbelustigungen,

nach Einsicht sodann

Preußischer

des Bevol T htiato 9 Fyoi S n s | 3 Bevollmächtigten der sreten Hansestadt Hamburg, Syndikus gung zugehen soll, rechtzeitig die erforderliche Oeff E its G sorderlihe Yessentlichkeit

Dr, Banks.

Das Protokoll führt der Königlich preußische Geheime Justiz- rath Blömer. / : 5 Nach Einsicht der folgenden Bestimmungen ‘des Vertrages vom 26. Mai 1849, und zwar: i

Art. 1Ÿ.,

_ Um den ernsten Willen zu bethätigen, die Verhältnisse Deutschlands in Zukunst nach den Bedürfnissen der Zeit und den Grundsäßen der Gerechtigkeit zu ordnen, verpflichten sich die Verbündeten, dem deutschen Volke eine Verfassung nah Maßgabe des unter ihncn vereinbarten und diescm Vertrage anzus{ließen-

den Entwurfs zu gewähren.

(cki ivorDo tf s E Y E Sie werden diesen Entwurf einer nah Maßgabe der in dem- selben enthaltenen Bestimmungen über den Reichstag und des neben dem Entwurfe vereinbarten Wahlgeseßes ledigli zu diesem

Zwecke zu berufenden Reichs-Versammlung vorlegen: Art E S! 2.

M Zur Führung der auf die Erreichung des Zwedckes des Bündnisses bezüglichen Geschäfte soll ein Verwaltungs-Rath ge- bildet werden, zu welchem jeder der Verbündeten einen oder

mehrere Bevollmächtigte absendet.

Dieser Verwaltungs-Rath tritt sofort nah der Ratification

des gegenwärtigen Vertrages zu Berlin zusammen,

E Art. Ul 6, 3; Nt, 2: A Zu denjenigen Angelegenheiten, welche der definitiven Be- {lußnahme des Verwaltungs-Raths unterliegen, gehören :

O9) Dio F Coo c 16 , 2) die Maßregeln behufs Berufung des über die Verfassung beschließenden Reichstags und Leitung der Verhandlungen

Desen. der Cirkular: Note vom 28. Mai 41849, worin es beißt: E die Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover werden daher in Gemeinschaft mit denjenigen

Regierungen, welche sih dem Verfassungs - Entwurf anschließen aus diesen deutschen Landen einen Reichstag in dem Umfange und nach ten Wahlbestimmungen berufen, welche der Verfassungs- Entwurf vorläufig bezeihnet. Diesem lediglich hierzu versam- melten Reichstage wird dann der genannte Entwurf zur Bera-

thung und Zustimmung übergeben werden.““

Art, 41

der Bestimmungen des Ver A : : ( cs Verwaltungsrathes vom 17. November 1849, welche also lauten ; :

Alle Post-Anstalten des Jn- und

7 Ausl j 0 7 : Gta Ee nehmen Bestellung auf Brpediticeet an, für Berlin die zu : ition des Preuß. Staats- y P i / : B Anzeigers : : / E § chren-Straße Ur. 57.

/

geben. zu

E ; 4E / Z i; S E L Wien, 12, Febr. Vorgestern Abend fand d i en ton chwarzenberg in dessen Palais am neuen Markte ein glänzendes Ballfest statt, welches Se. Majestät der Kaiser mit seiner Gegenwart beehrte. :

F Erzherzog Albrecht ist am 7, d. M. in Prag eingetroffen und und reiste sogleich in das Hauptquartier nah Theresienstadt ab

__ KBeldzeugmeister Baron Jellacic ist am 9ten d. Abends von hier nach JaslovLicz abgereist.

___ Die vom Marine-Ober-Kommandanten Vice-Admiral von Dahl- att: S Vorschläge in Bezug einer entsprechenden Ver= mehrung der österreichischen Seekräfte hab Sr. Majestät die n ng haben von Sr. 23 i Sanctionirung erhalten. E is Die neue Strasbestimmung bezüglich der Verleitung von Sol-= N zur Verleßung der in dem Fahneneide beschworenen Treue un ) anderen pflihtwidrigen Handlungen, datirt vom 31. Dezember v. D hat darauf cine Strafe von sechs Nonaten bis zu cinem Zahre gesept. Abgesehen von dieser Einschaltung haben mchrere Bestimmungen des Strafgeschbuches wesentliche Modifica-

tionen erlitten. So bleibt die Strafe der Anhaliung zur öffent- lichen Arbeit und bezichungsweise zur Gemcindearbeit fernerhin außer Anwendung; in jenen Fállen, wo dieselbe bis jcbt erkannt wurde, ist die Freiheitsstrafe angemcssen zu vershärfen. Boshafte Beschädigung fremden Eigenthums ist, wofern ter Schade 5 Fl

C, M. nicht übersteigt, nur als Ubertretung mit Arrest von einem Tage bis zu einem Monat zu bestrafen. Die Eröffnung gericht=- | licher Siegel is niht mehr als Verbrechen, sondern blos | als Uebertretung mit Arrest von 1 —6 Monaten zu be- | strafen. Die Verleitung zum Mißbrauche der Amtsgewalt wird nur, wenn sie ih auf richterliche Personen bezieht

z. B. Geschworenen, Staatsanwalten 2c., sonst bei Dienstverleihun- gen, oder wenn sie von Beamten selbst geübt wird, als Verbrechen, übrigens aber als Uebertretung mit Arrest von 14—6 Monaten be- strast. Die Verbrechen der Religionsstörung werden künftig blos auf drei Jâlle beschränkt. Die Nachahmung oder Verfälschun

ciner Urkunde is nur dann, wenn die böse Absicht erweislich ae liegt, als strafbarer Betrug zu behandeln, im Uebrigen jedoch nur mit Arrest von dreî bis dreißig Tagen zu belegen. Die Fesselun

der wegen Vergehen oder Uebertretungen zum strengen Arreste verurtheilten Personen hat gänzlich zu entfallen. Die Theilnahme an geheimen Gesellschasten is künftighin blos nach Den

Die allgemeine Wahl der Abge l 7 ) U L ordneten zum Volksh S | Al 1 3 efti g zum Volkshause des | diesfalls bestehenden Bestimmungen des Patents vom 17.

nächsten Reichstages is für den ganzen Bereich der auf Grund | März 1849 über die Ausübung l T ¿ubvun

des Vertrages vom 26. Mai 1849 verbündeten deutschen Staa-=

ten auf den 31. Januar 1850 ausgeschricben. Art 2.

O A E Nâr des Vereinigungs - und Versammlungs - Rechts zu behandeln; gleichmäßig der unbe- fugte Gebrauch ciner Buch -, Stein - oder Kupferdrucpresse nur nach den bestehenden Gewerbevorschristen und nach Umständen

Sämmtliche verbündete Regier i j | M 1 L C n l J er - rungen stnd ersucht, in 4 dollzug 14 ÿ 7 j Des (3) Y Z Sz 1 Z 5 D î T Ç 36 . s c E 1 , in ( emc pheit { Ö [4145 v0o! 9. T3. Me Verleitunc

E in beglaubigter Ausfertigung sofort zugehenden Be= | S E EAEN Landesbehörden zur Vornahme dieser | dal echftzeitig mit der erforderlichen Anweisung zu versehen. |

Art. 3,

Die demnächst einzuberufende Reichsversammlung aus den

auf Grund des Vertrages vom 26. Mai 1849 verbündeten deut= \chen Staaten wird in der Stadt Erfurt zusammentreten. E S S Arr. 4 Der Tag des Zusammentritts dieser Reichsversammlung wird durch nachfolgende Veschlußnahme des Verwaltungsrathes festge=- stellt und öffentlich bekannt gemacht werden. E i |

und in Erwägung :

daß die in dem zweiten Artikel des vorstehenden Beschlusses angeordneten beglaubigten Ausfertigungen sämmtlichen verbünde- ten Regierungen bereits unter dem 90. November v. J. seitens des Verwaltungsrathes zugegangen sind ; N

daß in Gemäßheit des ersten Artikels die Wahl der Ab- geordneten zum Volkshause des nächsten Reichstages in dem bei weitem größten Theile des Gebietes der auf Grund des Vertra- ges vom 26. Mai pr. verbündeten deutschen Staaten am 31. Ja- nuar c. seitdem wirklich stattgefunden hat ; Z

daß als Termin für den Zusammentritt der aus diesen Staaten einzuberufenden Reichs-Versammlung der 20. Márz 1850 von dem Verwaltungsrathe bereits vorläufig festgestellt wurde ; _ daß dieser Termin für die Wahl der Abgeordneten zum Staaienhause in dem ganzen Bereich der verblindeten Staaten gleiherweise als ausreichend zu erachten ist ;

seßt der Verwaltungsrath in definitiver Beschlußnahme, wie hiermit geschieht, einstimmig fest:

(1 Die in dem Artikel 1V. des Vertrages vom 26. Mai 1849 vorgesehene Reichs Versammlung wird auf den 20, März 1850

in die Stadt Erfurt einberusen. 9)

Es wird dieser Reichs-Versammlung der Entwurf der Ver- fassung des deutschen Bundesstaatcs und des dazu gehörigen Wahlgeseßes, wie dieser Entwurf unter den auf Grund des Vertrages vom 26, Mai 1849 verbündeten deutschen Regierun gen vertragsmäßig festgestellt ist, zugleich mit den ferner erfor derlichen Vorlagen durch den Verwaltungsralh zur Vereinbarung übergeben werden,

D,

Alle Zuständigkeiten und Befugnisse der durch den gegen wärtigen Beschluß einberufenen Reichs-Versammlung sind durch die Vereinbarung über di sen Entwurf der Verfassung des deut schen Bundesstaats und des dazu gehörigen Wahlgescbes, so wie der mit dem Verfassungs - Entwurf in nothwendiger Verbindung stehenden Vorlagen, begränzt und beschlossen, : : Eine URE E P Regierungen werden ersucht, diesem

ings-Dekret, das ihnen sofort in beglaubigter Ausferti-

Unterthanen Dcs österreichischen Staates zur Ansiedelung in frem- den Ländern fállt gänzlih aus der Kategorie strafbarer Handlun- gen weg. Die febigen strafgeritlichen Vorschriften bei Selbstniord- / fällen haben fünftighin gänzlich wegzufallen; nur die Belehrun | desjenigen, welcher einen Selbstmord versuchte, durch beù Seele ger, oder nach Umständen dessen Verwahrung, hat einzutreten Die Leichen der Selbstmörder sind in der Stille jedoch auf de L lichen Fricdhöfen zu bestatten. Diesen Gesesmilderun s Le vor deren Kundmachung begangene Gesetz - Uebertret en Auf diesfalls bereits anhängige Untersuchungen zurückwirk pp dia und gelegt worden. E E h: E O oor e Die Angelegenheit der Schullehrer in Wien is nun vom Mis nisterium derart geregelt worden, daß der Gemeinde-Rath alle A 2 lagen für den Volks - Unterricht in Wien übernimmt, v2 (oh B bleibt ihm die definitive Ernennung der Lehrer aus L 2 Regierung vorgeschlagenen Kandidaten. Eben so G Ber willigung der Gemeinde feine neuen Schulen errichtet end In Ter leßten Sißung des Gemeinde-Rathes wurde vorgezeigt daß die neue Gemcinde-ODrdnung für Wien bereits im Minister-Rathe vi nehmigt sei und der Bericht an Se. Majestät erstattet werde. A

Das bereits in den Partial-Summen mitgetheilte Verzeichniß der Subsfkribenten zur Staats-Anleihe für 1849 wird nachträglich von der Wiener Zeitung auf offizielem Wege noch vervoll- ständigt, demzufolge noch in Wien von 5 Subskribenten 765,000 F! gezeichnet wurden, in Graß ein Plus von einem Subskribenten Ait 53,000 Gl. und in Linz ein Mehrbetrag von 25,000 Fl subskri- birt ward. Somit stellt sich der Gesammtbetrag der 189 mit de 1 höchsten Beträgen subskribirten Staatsgläubiger in den Kronlánde n auf cine Total Summe von 53,729,400 Fl. C.-M. i G

Man spricht neuerdings wieder von dem Austritte des M nisters Kraus. Y

Vom Laufe dieses Monats sollen die neuen Reichsfchaßs\dl ausgegeben werdenz sie übertreffen, wie der Wanderer sagt, in artistischer Ausstattung alle die verschiedenen Gattungen des jetzigen ¿sterreichischen Papiergeldes. : 5H

Die Schwestern Kossuths, Frau von Meszlenyi und Frau von Ruttkay, sind in Familien-Angelegenheiten hier angekommen.

Der Ministerialrath und Präsident der b&hmischen Grundent lastungs-Kommission, Ritter von Klezansky, ist in Prag nach nur zwölfstündiger Krankheit ein Opfer der Cholera geworden. ? | | Jn einigen Tagen wird hier eine neue gouvernementale Zei- | tung in ruthenischer Sprache erscheinen. ; E | Das neue Stempelgesez wird, wie verlautet, binnen vierzehn Tagen erscheinen. Man hosst davon ein jährliches Erträgniß von 90 25 Millionen Gulden Conventions-Münze. i

Die über das Kaiserwasser führende Schissbrücke wurde in eincm Zeitraume von etwa zchn Stunden durch 150 Mann Pioniere, 20 Unteroffiziere un ° Feldwebel unter Leitung des Obersten und der übrigen 4 Offiziere derart vollendet, daß selbe noch vorgestern Vor=- mittags der Passage für \{chwere Fuhrwerke mit voller Beruhigung übergeben werden konnte. 1408 Fuhrwerke passirten die Brüde

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