1850 / 46 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Königsstädtisches Theater.

( Ztalienische Don Pasquale.

Entréen sind zu dieser Vorstellung ohne , doc bleiben die abonnirten und reservirten n 18ten d. M., Mittags 1 Uhr, anderweit verkauft werden

ements und freie ) Opern - Vorstellung.) Komische Opcr

Sonnabend, um erstenma

pieser Saison : Musik von

(Neu einstudirt.) Einen Jux will er Meyerbeer.

sich. machen. Posse mit Gesang in 4 Akten, von I. Nestroy. Musi von A. Müller. 1

Montag, 18. Febr. (Jtalienishe Opern - Vorstellung. ) Roberto il Diavolo (Robert der Teufel). Oper in 5 Abtheilungen. Musik vom Königl. General-Musik-Direktor und Hof-Kapellmeister (Sga. Claudina Fiorentini : Alice, als Gastrolle.)

Berliner Börse vom 19. Februar.

Eisenbahn- Actien

A 40.

Stamm - Actien. t apital. y Tages - Cours.

erfolgter Bekanntm. C

»estimmien Rubrik aus gesiüllt

lien eind v. Staat g

Potsd.-Magd

Magd. Halberstadt 1,700,000 |

CJt f S H

Bonn. Cöln. Düsseld. - Elberfeld... Vohwinkel

Niederschl. Märkisch

7 J fi ommuna

» r

10,000,000 | 1,500,000 |

a e,5,

a pin S ram ris je r Gi

S

Oberschl. Lit

2 400,000 | 1,200,000 |

G e e o

E E O L E E T

1,800,000 |

5,000,000 |

Quillungs- Bogen:

| Kurh.Pr.O. 10 th.

i N. Bad. do. 35 FI. Minden 95! E

L E A Ziemlich lebhaftem Geschäft nicht unbedeutend gewichen.

'ourse SIN(

Prioritäts - Actien. | Kapital. | s A E E T TELE T 4 Tages - Cours. S;immiliche Prioritäts-Actien werden durch ¡ährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt Berl ANNalt: «evt 1,411,800 4 | 95% B. do. Hamburg. 5,000,000 | 45| 1005 B. do. do: U Ser 1,060,000 43| 98 B. do. Potsd -Magd. 2,367,200 | 4 93% B do. do. * | 3132,800 | 5 | 102 B. da. o Tit D. 1000000 15S do. Stettiner ..-- 800,000 1s | A Magdeb.-Leipziger 1,788,0( 98 G. S ThürtneCe 1,000,000 45 987 B- ; Cöln - Minden 3,67 LaOR 45 S E n 3,500,000 5 | 104 B. Rhein. v. Staat gar 1,217,000 35 93 B, Jo. 4. Prioritat | 2,487,250 | 4 | 89s B. do. Stamm Prior. | 1,250,000 ! 4 | 77 B. Diiegeldorf-Elberfeld. | 1,000,000 | 4 89! B. Viederschl. Märkisch. | 4,175,000 | 4 | 955 B. do do. | 3,500,000 | 5 | 1044 B. do. 111. Serie. | 2,300,000 | 5 1037 B do. Zweigbahn | 252,000 | 45 do. do | 248,000 15 Oberschlesische 370,300 | 4 Krakau - Oberschl 360,000 i | «6! Cosel- Oderberg... 950,000 | 5 Steele- Vohwinkel 325,000 | 5 | 975 B do do. 1 Ser. S(OUUO I 9 82 B. Breslau - Freiburg ... | 100,000 { Berg. - Märk 1,100,000 | 5 | 1 B | m S L L | Ausl. Slamm- Act. | L S Kiel Altona .…... SP. | 2,050,000 0 | \msterd.-Rotterd. FI. | 6,500,000 | 4 | | Mecklenburger Thlr. | 4,300,000 | 4 33 B | N

von Preussischen Bank-Anthecilen 95 B.

Geruchte Ww1l1

E A E E E E E E T E

Actien wenig niedriger.

er 320 t Fr L rtige Oren. inD, u. Kaiserl. Dufagten

- bez. und Gld. Prämienscheinc i proz. 101:

T R M Oi eFrantsurl -

Daß Dbligat. 15 Cent. niedriger als gestern. Zproz. Cons. 7. UVD, 105 2 Iro 0/7, O0. Peru 80, 75. Conf. eröffneten zu

London,

O Dia 2

und gingen

Met. Iproz Amsterdam, 12. Febr. war weder Han=- noch Veränderung bedeutend. Von fremden Effekten waren Ocsterr. etwas angenehmer ; ubringenz in leßteren war Der Holl. Integr. 956, Russen 4proz. 89%, 21yroz. 425.

Livorno 09,

Span. unverändert; Russ. etwas Peru und Mex. zu höheren Umsaß ziemlich belebt. Piecen 125, Cou Oesterr. Met.

Prcifen anz

e uma

Markt - Verichte. Berliner Getraideberiht vom 15. Fe Markt waren die Preise wie folgt: Qualität 50—54 Rtl immend 26—28 Rthlr. 9% Rthlr. bez. u. Br,, 29% Rthlr. bez. u. Br., 262 bez, u. O.

hne Veränderung.

Am heutigen Weizen nach Roggen loco und {chw

pr. Frühjahr

Mai /Juni 2065 E

Zuni /Zuli 27%; Rthlr. Br., 2

es (-)

Nordbahn 45 Br., 14% i fleine 19—21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität pr, Frühjahr 50 Erbscu, Kochwaare 32— Futterwaare 29—32 Rthlr. Rüböl loco 413% Rthir. Br., 5 bez. 3 pr. Febr. 135 Rthlr. Br., Febr, /März 13/2 Rthlr. März / April April /Mai 1 Mai /Juni 12: loco 11% Rthlr. bez. pr. Márz /April 115 pr, April /Mai 115 Nthlr, 21. Mohnöl 15% Rihlr.

Palmöl i25 a 12% Rthlr,

Hanföl 14 Rthlr. Südsee - Thran 125 a 1 Spiritus loco ohne Faß mit Faß 13; Rts Febr. /März 13% März /April 14 Rthlr. April / Mai 14% Rthl Mai / Juni 145 Rthlr Juni /Juli 15 Rthlr. Juli /Aug. 155 Rihlr.

{6—18 Rthlr. 9 S a 16 Rthlr, Br. Febyx, An heutiger Börse herr|chke Alle Gattungen aufe und {wacher darunter waren hauptsächlich igen, bad. u, furhessische Loose, F. er Börse etwas angenehmer. Bank =- Actien

eine flaue Stimmung.

vie in Actien elten sich in Folge verschiedener Berk

flüssiges 135 bez. ck U. 22 Vez. S a 1044 Vez X bez, 4% O.

Rthlr. Br., " Sriiafa Loo)e 2% B: at E 1 3 ) Hessen Partial : Loose a 40 Rthlr. DV., 142/12 . ien Partial-Loose a 3d, Darmstadt Partial

do. a 25 Fl, 28% Bt, 27/5 | r, 292 Gld, Poln. 300 Fl.

¿Rthlr. Br.

44% Glv, Bexbach 83% Br., | 433 Rthlr. verk. u. Br. lr; Byr,, 135. G.

C, 87 Br., 865 Gld. thlr. B Rthlr. Br.,

6; Br., 106% Gld. Stiegl.

3proge 28x Bk, |\

Bergedorf 93% Altona - Kiel

H Arvoins 117 Br, mourg-Berl, 81 By,

- Wittenberge 63 Br. 62 Köln - Minden 95% Br., 95 Gld. Mecklenburg 33 Br.

Br., 14 verk.

Magdeburg

Br., 15% G.

Marktpreise vom Getraide, Berlin, den 14, Februar. E U LANDe: Weizen, weißer, 2 Rthlr. 10 Sgr., 2 Rt Sg». 6 Pf., auch 2 Rthlr. 6 Dgr- 3 Pf. Roggen 1 Rthlr., Sar. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.z große Gerste l Rthlr., au 98 Sgr, 9 Pf.z kleine Gerste 27 Sgr. 6 Pf, auch 23 Sgr. 9 Ps. 3 Hafer 25 Sgr.,, auch 21 Sgr. 3 Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr 6 Pf.

)

D

2 N 12

Sgr. v P

ese M Br, i

Zu Wasser: ZODFIEN o G 6 Vf. 2 Nodáge und 2 Rthlr. 10 Sgr., au Rhli, = Dgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., au 1 Rihlr. 5 Sgr.z große Gerste

1 Rthlr.; Hafer 23 Sat. 9 Ps auch 22 Sgr. 0 Pf. E Mittwoch, den 13. Februar. L Das Schock Stroh 7 Rthlr., auch 0 Nr, Ber Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 15 Sar. ¡ : Kartoffel=Pcet}e.

Centner

metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch O Branntwein -Prei)e. Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am

Berlin, den 14. Februar 1850. 1 : 7 : Die Aeltesten der Kausmann] aft von Berin.

f 24

Königsberg, 11. Febr. Zusuhr war gering. (0—58 Sgr. p. Schfl., Roggen 23

u , o E E J 23 Sgr., fleine Gerste 160— 19 Sgr., Hafer L

Erbscn 27—34 Sgr. , weiße Erbsen 25—32 Sgr.

Stettin, 14. Fcbr. Nacht hatten wir etwas stärkeren Frost, In Weizen ist nichts gehandelt, ist 49 Rthlr. gefordert, 48 Rthlr. geboten. Roggen pr. Frühjahr 27 Rthlr. bezahlt. S l Gerste 79p#d. schlesische pr. Frühjahr 23 Rthlx. bezahlt. Rüböl unverändert; pr. Herbst 1147 Rthlr. bezahlt. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 2653 %o, ved, Pre it Fässern 26% bezahlt, y L Maul 24 o%, pr. August 93 % bezahlt uud Brf.

-

Zink 5 Rthlr. Brief.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 14. Febr. 28 uh M

5proz. 835, 45proz. 73%. Span. 29 Bad, A

p cobr. 2% Uhr. - Hämbv1

Hamburg, 14, Febr. 28 S h Köln-Minden 95. Magdeb.-Wittenb, 63. No e H c Q L

London, 12, Febr. 5% Uhr. Cons Jos IIGE

18 Gol 225 e

Amsterdam, 13. Febr. 45" Tos flquer Span A, Rüböl pr. Mai 40#- Fonds flauer. i

s e Fn Weizen nichts gehandelt.

Stettin, 3 j

14. Febr. V 82pfd r. Frühjahr (les; 49, A M Moagtn Gs

r! ORL 3 E Oh [L ç ritus 26%, PY- Frühj. 25%, 4, vr. Aug. 44, 23 pCt.

Mit der heutigen

| der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

| Berlin, Druck und Verlag derx Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Beilage

Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 0 Pf. , auch 11 Sgr. 9 P\, 3

8 Jebr. 1850 137 Rthlr. \

E E

I 9 » 13% ») \ frei ins Haus geleserl 2. » 404 \ pr. 10,800 % na Trall, Oi » 13%; » |

5 » 192

Weizen 27 Sgr., große Gerste 1I— Í 16 Sgr., graue

Tvuppen ersol

Gestern Abend fiel Scbnee und in der

für 89pfd. schlesischen Weizen

geschlossene

2ofd. 26 Rthlr. Geld, 86p#sd. 20% A gischen Brigabde-Commandeurs,

neuesten geseßlichen thume Braunschweig zuu

Viantiere ç 11 5380 Mann. äIr1lbij a3 . A D Vioniere, zujammen "380 Mann.

pr. Frühjahr 25% % Br., 49s Geld, i 2 Landwehrbataillonen : 4 S

Hionier-Abtheilung à 54 Mann Nortb. 45. Met. 1 Pionier-Abtheilung à

sli 3 z , „Ber g e C vop der irg - Berlin 80K. jenigen Formations-Verhältnisse, welche bei de

z ( gesetzes feine andere Norm angiebt, nach und nach anzune Yam, nt

4x Uhr. Int, 955+ Ard. 1245,

99pfd. 26 Rthlr., 86pf\d. 97 96% Rthlr. Rüböl unverändert, pr. Herbst 11/5 Rthlr. Spt-

Nuinmer des Staats-An- | gleigers sind Bogen 350 bis 357 der Verhandlungen

ace b E S D D i R N L D D T

Anh av,

Deutschlanud. Braunschwetg. “Braunschweig, Verhandlungen der Abgeordneten Kamme?! Militair- Convention zwischen Preußen und Braunschweig

__ Wissenschaft und Kunft. Zckchauspielhaus, (Struenfee.)

Königliches lebersiht de? Woll-Preise.

A D O : ou PE: A E E R (L M T Lim t Br e N Mair:

j\richtamtlicher Theil. Deutschland.

Braunschweig. BLaUn\{chweta, 12 Febr, (D. R 2 Jn der heutigen Sibung der Abgcordneten-Versammlung zeig! der v «t 144 f 4 G Bio 5 » 10PY 1 i j : A N Í räsident an, daß die Regierung die mit der Kroue 9

vrou fie en Tomo MiltFai - , Preußen ab geschlossene Militair - Convention übersandt habe. Die Conn Lr Nr S L Li L

lautek: Nachdem der Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen vor der Regierung Sr. Hoheit des Herzogs von Bra i a E nes Anschlusses des herzogl, Braunschweigischen Bunde iruppen-Kontingents n die Königl. preußische Armee zu ertennen gegeben und von der König- preußischen Regierung im Junteresse der dadur herbeizuführenden Ver- mehrung der Wehrkraft Deutschlands auf diesen Wunsch bereitwillig ctien ngen ist z jo haben behufs der Abschließung eines dieserhalb zu teien llebereinkommens zu Bevollmächtigten ernannt und zwar: Scine Majestät der König von Preußen Allerhöchstihren Obersten und Direftor des All gemeinen Kriegs L epartements im Kriegs-Ministerium von Griesheim und rhöchstihren Geheimen VLegationsrath von Bülow; Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig Höchst Jhren "Obersten Morgenstern Chef des Departements der Militair - Angelegenheiten in Höchstihrem Herzoglichen cktaats - Ministerium , welche nah vorausgegangener Unterhandlung unter Borbehalt der beiderseitigen Allerhöchsten und Höchsten Natification so wie unter Vorbehalt der aus der Kriegs Verfassung des deutschen Bundes veit diese noch in Kraft und Wirksamkeit besteht , hervorgehenden Ver- htungen, imgleihen auch der auf den Grund derselben zwischen Braun- eig und Hannover in der Militaix - Convention vom 14 —- 16, Juli 1843 getroffenen Verabredungen über folgende Artikel sich geeinigt haben Vorbereitende Bestimmungen, um den beabsichtigten Anschluß im Interesse der Wehrktatt E eutshlands zu

erzielen. :

Art, 1, Die Herzogl, braunschweigischen Truppen nehmen alle Regle- ments, auf welchen die taktishe Gleichförmigkeit derselben mit denen der ußishen Armee von den gleichen Waffen beruht, so wie alle diejenigen

1 i t i j

für die preußische Armee jon}! bestehenden reglementarischen Bestimmungen und Vorschriften an, die |l ;

l

sich auf dienstliche und rein disziplinarische Ver- bildung der Truppen beziehen. braunschweigischen Militair-Verwaltung gegenwär- tig bestehenden Feld-Bekieidungs-Verpflegungs - und sonstigen öfonomischen hältnisse bleiben einstweilen und bis zur etwanigen Feststellung gemein shaftlicher díesfälliger Bundes-Reglements der Herzogl, braunschweigischen 1

legierung überlassen , eventuell einer späteren anderweiten Vereinbarung

ältnisse und auf die 4 Tip

Die in der Herzogl,

wischen den beiden paziscirenden Regierungen vorbehalten. Eben so blei- ben einer solchen weiteren Vereinbarung alle bis zum Erscheinen eines all- gemeinen deutschen Wehrge|eyes in der preußishen Armee etwa einzufüh- renden wesentlichen Formations - und Organisations-Veränderungen behufs deren Einführung bei T : behalten,

den Herzoglich braunschweigishen Truppen vor-

Axt, 2, Zum Zwecke allmäliger Gleichstellung des Kalibers sowohl

der Handfeuerwaffen als der Geschüße des braunschweigischen Truppen-Kon- tingents mit denen der preußischen Armee werden im Herzogthum Braun- weig bei neuen Anschaffungen nah Maßgabe der darüber dort bestehen-

den Grundsaße nur

: Schußwassen 1ach preußischem Kaliber eingeführt ie bestehenden preußi)chen Nevisions-Kommissionen überuehm ie Nevi men die Revi-

fion aller Waffen, Geschüße und Munition, welche aus den Königlichen oder anderen Fabriken für Braunschweig gekauft werden z wogegen die Her- zoglih braunschweigische Regierung die aus der Revision erwachsenden Ko- sten trägt,

Art, 3+ In Bezug auf vie Q ualification zum Porte d'Epee - Fähnrich

und zum Seconde-Lieutenani werden bei den Herzoglich braunschweigischen

Truppen dieselben Vorschriften eingeführt, welche in der preußischen Armee

gellien.

Art. 4. D'e Pcüfung zum Porte d'Epee-Fähnrich und zum Seconde-

ijeutenant für die Herzoglich braunschweigischen Truppen findet in derselben Art und Weise und nach denselben Vorschriften statt, wie in der preußischen Armee bei preußischen Examinatiions-Kommissionen resp, bei der preußischen

L

Oberexaminations „Kommission,

Art. 5, Die Beförderung der C fiziere der Herzoglich braunshweigischen folgt nah densclben Grundsäßen, wie in der preußishen Armee, Art, 6. Dem Herzoglich braunschweigishen Offiziercorps und den

braunschweigischen Porte d'Epee-Fähnrichen wird in einem angemessenen Ver- hältnisse die Theilnahme au den preußischen Mititairbildungsanstalten , S mentlich an der allgemeinen Kriegsschule, der Artillerie- und Jugenieurschule, dem Reitinstitute un

d den Divisionsschulen gestattet, B Del Anschluß selbst| exfolgt in nachstehender Art. Mt, 7, Die Herzoglich braunschweigischen Truppen bilden eine in ich Brigade von allen Waffen unter dem Besehle des braunschwei- Besondere Bestandtheile bieser Brigade sind die nah den Beso!1 1 i : | Bestimmungen des deutschen Bundes von dem Herzog- Bundesheere zu stellenden 736 Mann Kavallerie, Artillerie mil 12 Geschüßen, 54 Maäun Dieselben werden formirt int Comp. zu 900 Mann in der Kriegsstärke , 900 ») 2 5 500 ) )

Art, 8.

4198 Mann Jufanterie, 392 Mann

2 Linien-Jnfant.-Bataillonen à 1 ZJägerabtheilung à 4 Kavallerit-Reaiment 4A 22 2 Fußbatterien zu 6 Geschüßen, zusamm

4 Schwadr. 730_ 400 Mann

bei welcher Stärke die Qfsiziere N mger L Giitbitide der- Die 2 “ut dem gegenwärtigen Artikel enthalt N Die Anlage U! erhalinisse, wel Herzog! braunschweigischen aem deutshen Wehr-

insofern hierin das Erscheinen eincs allgemeinen j hmen sind.

Brigade,

Art, 9, Die Herzogl. braunshweigische Brigade wird der in Magdc- « sationirten Königl. preußischen Division angeschlo}en n, burg fo 10. Dex Commandeur dieser Königl. preußischen Division hat sich our Juspyizirungen von dem friegstüchtigen Zustande der Herzogl, “unschweigishen Brigade zu überzeugen. E bevo A i E Aa it Diejenigen darunter begriffenen Waffen (Infanterie, Zer, iei ¿e und Artillerie), denen der Herzogl. braunschweigishen Brigade- Kavalerie und E C : ç ehört de h Anord- Commandeur für seine Person 1 Ub} gigeyorl, Were VAN io zung des Königl. preußischen Kriegs - Ministeriums dur höhere preußische Offfziere dieser Waffen (Brigade-Commandeure, ZAger - Jnspecteure, [Artil- vie-Brigadiers) inspizirk, i; j É Ge lerie Sie Kosten der vadurch nothwendig werdenden Reisen nach preußischen Grunvsägen übernimmt die Herzogl: brauns{weigi{he Regierung, E Die Herzogl. braunschweigischen Truppen halten ihre Uecbun- i bis einschließli der Brigade - Uebungen, welGzen lehteren übrigens der gel Fende Königl. preußische Divisions - Commandeur, wie bei den preußi- Ten I ruppen-Uebungen beiwohnen kann, für G innerhalb des Landes,

273

| Die großen Uebungen, bei tvelchen die Divisionen zusammengezogen | werden, macht die Herzogl. braunschweigische Brigade in Gemeinschaft mit | denen der betreffenden preußischen Division. Die dadurch entstehenden Ko- | sten trägt jeder Theil für seine Truppen, und namenllih erfolgt hierbei die | Verpflegung u. st. w. der Herzogl. bhraunshweigishen Truppen, wenn solche auf preußishem Gebiete sich befindcn, nach preußischen Grundsägen.

Art, 13, Die Theilnahme der herzoglich braunschweigischen Artillcrie an den jährlichen Schießübungen der preußischen wird, insoweit solche Uebungen nicht durch zu treffende Einrichtungen in dem Garnisonorte der- selben genügend beschas werden können, 111 dem fur nöthig erachteten Um- fange von der Königlich preußischen Regierung gestattet. /

Art. 14. Desgleichen gestattet dieselbe, daß die Difiztere, Unteroffiziere | und Mannschaften der herzoglich braunschweigischen Pionter- Abtheiluug ganz oder theilweise alljährlich die Uebungen einer preußischen Pionir-Abtheilung mitmachen. ;

Art. 15. Das herzoglich braunshweigishe Staatsministerium, welches hierzu auch das herzogliche Militair-Departement delegiren kann, tritt in direkte Geschäftsbeziehung mit dem Königlich preußischen Kriegs - Ministe- rium, eben so tritt das Herzogl. Brigade - Kommando in direkte Geschäfts- beziehung mit dem betreffenden preußischen Divistons-Kommando, welchem zur Besorgung der vadurch entstehenden Geschäfte auh {on während des Friedens ein herzoglich braunschweigisher Offizier zur Dienstleistung zuge- theilt wird.

Art. 16. Jm Kriegsfalle wird dem betreffenden Königlich preußischen Divisions-Kommando ein Herzogl, braunschweigischer General-Stabsoffizier und der Juntendantur Abtheilung der betreffenden preußischen Division cin Herzogl, braunschweigischer Kricgs-Kommissarius beigegeben, welcher lehtere das Verpflegungswesen nah preußischen Neglements und Vorschriften zu bearbeiten und über das braunschweigische Ve:pflegungs - und Fuhrwesen zu dispouiren hat.

Artikel 17, Jm Falle cines Krieges hat die Herzoglich braunschwei- gische Regierung cin mobiles Feldlazareth fär 400 Kranke zu stellen, Die Disposition über dasselbe steht, wie hinsichtlich der preußischen Feldlazarethe, dem General-Urzte desjenigen Corps zu, dem die Herzoglich braunschweigi- che Brigade zugetheilt wird,

Artikel 18, Den bundesmatrikularmäßigen Beitrag der Herzoglich braunschweigishen Regierung zu dem Belagerungs-Train des Bundesheeres i die Königlich preußische Regierung auf ihren Belagerungspark zu über- nehmen bereit, sobald die oben im Eingange erwähnte, zwishen Braun- shweig und Hannover verabredete Schlußakte zur Regulirung der inneren Verhältnisse der 1sten Division des 10ten Bundes - Armee - Corps vom 14, bis 16, Juli 1843 durch das Bundeswehrgesez oder auf andere Weise zur Aufhebung gelangt.

_Yrtikel .19, Der gegenwärtige Vertrag wird auf einen Zeitraum von 15 Jahren vom Tage seiner Unterzeichnung an gerechnet, unter der Be- stimmung abgeschlossen, daß seine Fortdauer sich, wenn nicht schon wc- nigstens drei Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraums eine Kündigung eintritt, au über denselben hinaus bis auf weitere diesfällige Verabredunz unter den paciscirenden Regierungen zu erftrecken hat, :

Derselbe soll unverzüglich zur Allerhöchsten und Höchsten Ratification vorgelegt werden und die Auswechselung der Ratifications-Urkunden binnen sech3 Wochen, oder wenn es geschehen kann, noch früher erfolgen.

__ Zu Urkunde dessen haben die im Eingange genannten Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. . : 0

-

geschehen Berlin, den 1, Dezember 1849, _ (L. 59.) gez, von Griesheim, (L, S.) gez, vou Bulow, Oberst und Direktor des allgemeinen Geÿ. Legationsrath. Kricgs-Departements, : C 59) G3, Morgenstern, Oberst und Chef ves Kriegs-Departemenis im Herzoglichen Staats-Ministerium.

Grundzüge der Formation der Herzoglich braunschweigi- schen Lruppeu.

\, Die Jnfanterie bildet ein Negiment von 2 Linien - und 2 Land- wehr-Bataillonen,

a) Jedes Linien - Bataillon is stark im Frieden: 1 Bataillons - Com- mandeur, 4 Hauptleute, 4 Premier - Lieutenants, 9 Seconde - Lieutenants (inkl, Adjutanten), 1 NRechuungsführer. Zusammen 19 Offiziere. 1 Quar- tiermeister (resp, Bataillons-Schreiber), 1 Bataillons-Tambour, 4 Feldwe- bel, 4 Porte d'Evee-Fähnrichs, 12 Sergeanten, 28 Unteroffiziere, 46 Spiel- leute, 400 Soldaten. Zusammen 466 Mann. Aerztliches Personal: 1 Ba- Ss Im Kriege t l Bataillons - Commandeur, 4 Hauptleute, 4 Premier- Lieutenants, 13- Seconde - Lieutenants (inkl, Adjutauten), 1 Rech- nungsführer, Zusammen 23 Offiziere, 1 Quartiermeister resp. Bataillons- Schreiber, 14 Bataillons- Tambour, 4 Feldwebel, 4 Porte d'Epee-Fähnrichs, 12 Sergeanten, 60 Unteroffiziere, 16 Spielleute, 802 Soldaten. Zusam- men 90 Mann. 1 Bataillons-Arzt, 2 Unterärzte,

b) Jedes Landwchr - Bataillon hat dieselbe Stärke, wie das Linien Bataillon, die angegebene Friedensstärke ist hier die Nebungsstärke, von der- selben bilden den besoldeten Stamm: 1 Bataillons-Commandeur, 1 Adju- tant 1 Rechnungsführer, 4 Feldwebel, 4 Capitain - d’armes (kemmandirt von der Linie), 1 Bataillons-Tambour, 4 Gefreite, 1 Bataillons-Schreiber,

{ Bataillons-Arzti (kommandirt von der Linie).

c) Den Stab des Regiments bilden: Der Regiments - Commandeur, der Regiments-Adjutant, ter Regiments-Schreiber und 20 Hautboisten.

B, Die Jäger - Abiheilung besteht aus 2 Compagnieen und hat fol- gende Stärke: Jm Frieden; 4 Commandeur, 2 Hauptleute, 2 Premier- Vientenants, 5 Seconde-Lieutenants (inkl. Adjutanten), 4 Rechnungsführer. Zusammen 11 Offiziere, 1 Quartiermeister (resp. Bataillons - Schreiber),

x

1 Stabshornist, 2 Feldwebel, 2 Porte d'Épee-Fähnrichs, 6 Sergeanten, 14 Oberjäger, 6 Hornisten, 180 Jäger. Zusammen 212 Mann, 1 Batail- lons-Arzt. Jm Kriege: 1 Commandeur, 2 Hauptleute, 2 Premier - Lieute-

nants, 7 Seconde-Lieutenants (inkl, Adjutanten), 1 Rechnungsführer. Zu- sammen 13 Offiziere, Quartiermeister (resp, Bataillons - Schreiber), 1 N 2 Feldwebel, 2 Porte d'Epee-Fähnrichs, 6 Sergeanten, 20 Oberjäger, 8 Hornisten, 450 Jäger. Zusammen 500 Mann. 41 Batail- lons-Arzt, 1 Unterarzt. : c a AOERE bildet ein Negiment von 2 Linien- und 2 Land ments-Adjutanken, 1 Ae a Regiments-Commandeur, 1 Negli- alte Linien-Division A L 1 Regiments-Schreiber besteht, Z melftet, 2 Meelilt pre | S )wadronen stark, im Frieden : 2 Ritt- :1jTer, Premier-Uieutenants, 6 Seconde-Lientenants, 4 Rechnungsfühter, zusammen 11 Offizierez 2 Wachtmeister, 2 Porte d'Epee-Fähnrichs, 6 Ser- geanten, 20 Unteroffiziere, 6 Trompeter, 234 Soldaten l Bataillons-Arzt 1 Regiments - Pferdearzt, Jm Kriege: 2 Rittmeister 2 Premier-Lieute- nants, 6 Seconde-Lieutenants, 1 Rechnungsführer usammen 14 Offiziere 2 Wachtmeister, 2 Porte d'Epee-Fähnrichs, 6 Sergeäntkit 20 Gafelo Ur, 6 Trompeter, 320 Gefreite und Soldaten, 1 Batäillous-Ar1zt, 2 Unter M 1 Regiments-Pferde-Arzt, T dee Im Frieden mit 256 Herzoglihen Pferden, im Kriege mit 358 He1zog- lien Pferden. Bei jeder S&abrou vén h ‘ein ArfSnidie SON b) Die Landwehr-Division hat dieselbe Stärke, bei derselben ‘bildet die Friedensstärke von 96 Pferden die der Uebung, zum besoldeten Stamme jedes Landwehr-Bataillons gehören: 4 Schwadronsführer, 1 Wachtmeister 2 Gefreite. : t; D, Die Artillerie bildet eine Abthcilung von2 Compagnieen, welche 2- bis 6yfündige Batterieen a 6 Geschüße besept, und sie bestcht aus: im Frieden: 4 Commandeur, 1 Hauptmann, 2 Premier - Lieutenants, 3 Se- conde-Lieutenants, 1 Rechnungsführer, 2 Feldwebel, 2 Oberfeuerwerker, 2 Porte d'Epee-Fähnrichs, 6 Sergeanten , 12 Unteroffiziere, 6 Bombardeure, 80 Kanoniere,} 4 Hornisten, 30 Pferde, um 4 Geschüße zu bespannen. Jm Kriege: 4 Commandeur, 2 Hauptleute, 2 Premier-Lieutenants, 5 Seconde- Lieutenants (inkl. Adjut.), 4 Rechnungsführer, 2 Feldwebel, 2 Oberfeuer-

werker, 2 Porte d’Epee-Fähnrichs, 6 Sergeanten, 12 Unteroffiziere, 12 Bom- bardeure, 200 Kanoniere, 4 Hornisteu,, | mit 12 bespannten Geschüßen 4 Bataillons-Auzt, 4 Unterarzt. : i

L, Die Pioniere bilden eine Abtheilung vont im Frieden + 1 Offizier,

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Ziele und Zwecke nur dieselben sein können und sollen. c , c! f E e 2 aber für eine Unserer ersten Pflichten, Alles hinwegzuräumen , was das gute Einvernehmen zwischen Regierung und Landes-Vertretung zu stören 1m

Sounabeud d. 16. Febr.

1 Feldwebel, 1 Sergeant, 2 Unteroffiziere, 4 men 10 Mann, Jm Krieges 4 Premier-Weu 1 Feldwebel, 1 Sergeant, 4 Unteroffiziere men 54 Kombattanten. L

Zugleich mit der Vorlage des vorstehenden V : i: rung folgendes Begleitschreiben mit: sehenden. Dérirägä theilte die Regie

Die widchtigstea politischen, militairischen und fi ofs 4 ner haben die hiesige Landesregierung bewogen , uit vir A S Nüclsichten Vertrag über den Anschluß des hiesigen Militair - Bundes - Konkine en gp die Königlich preußische Armee abzuschließen. Wir verfehlen Md 4 chrten Versammlung der Abgeordneten in Gemäßheit des §. 8 ves Laübige grundgeseßes diesen Vertrag hierneben in Abschrift mitzutheilev. E

Der wescntliche Inhalt desselben is cin Ausfluß der nah §. 9 des Landesgrundgeseßes dem durchlauchtigsten Landesfürsten aus\ließend zu- stehenden Militairhoheit, Zur Ausführung desselben würde eine Mitwirkang der Landesvertreter nicht nothwendig sein, da in Folge desselben geseßliche Maßregeln nicht zu ergreifen, die zu dessen Ausführung aufzubringenden Mittel aber geringer sind, als die bisher für das laufenze Militairbedürf- niß auf Grund der bestehenden bundes- und landesgeseblichen Bestimmun gen angeforderien und bewilligten Summen, und da überhaupt die Bewil- ligung dieser Summen nur bei der jedesmaligen Budgetvorlage zur Sprache zu bringen sein würde. i i E Wir haden indeß geglaubt, bei dieser an sih nur erforderliche einfa- den Mittheilung nicht stehen bleiben zu müssen, weil eine förmliche Ver- einbarung über den Gegenstand dieses Vertrages im wohlve: standenen Ju- teresse des Landes und der Regierung eben so zweckmäßig als wünschens werth erscheint, i

Der 99 Dos Landesgrundgeseßes überträgt zwar dem Landesfürsten ausschließend die Verfügung über die bewaffnete Macht, deren Formation, U Die Bewilligung der für das laufende Mili-

Oornist, 15 Pioniere, zusam-

eniaul, 1 Seconde-Lieutenant,

Yornist, 45 Pioniere 7 nit, 45 Pioniere, zusam-

Ausbildung und Disziplin. tairbedürfniß erforderlihen Summen ist aber ein unbestreitbares Recht der Landesvertreter , und wenngleih die zur Erfüllung einer unzweifelhaften Bundespflicht erforderlihen Summen nicht versagt werden können, so wird doh deren Maß immer einer Beurtheilung unterliegen , und diese im ge- nauesten Zusammenhange stehen mit der Formation und Organisaiion des Truppencorps, Es is daher kaum anders möglich gewesen , als vaß im Laufe der Zeit diese Bestimmungen des Landesgrundgeseßes bei jeder But- get-Berathung zu langwierigen, schwierigen und fostspieligen Verhandlungen geführt, ja selbst Zerwürfnisse zwischen Regierung und Ständen herbeige- führt haben, die um so mehr zu beklagen gewesen sind, als der mögliche materielle Vortheil solcher Berhandlungen , bei einer Ausgabe, die an fich und im Großen feststeht, gauz außer Verhältniß ist mit den sehr wesent- lihen, sich auf alle Verhältnisse übertragenden Nachtheilen, die aus einem Zwiespalt der Landes-Bertretung und der Regierung entstehen, deren Wir halten es

Stande is, und Wir kommen dieser Pflicht nach, entsprehen deu früher

geäußerten Wünschen der Bertreter des Landes und helfen cinem wesentli-

chen lebelstande ab, ohne auf der einen Seite der verfassungsmäßig beste- henden Militairhoheit Seiner Hoheit des Herzogs eiwas zu vergeben, noch auf der anderem dem Bewilligungsrechte der Landes - Vertreter zu nahe zu {rcten, wenn Wir eine förmliche Vereinbarung über den Gegenstand diejes Vertrages in Vorschlag bringen. D ur Annahme dieses Vorschlages, namenk- lich durch eine verticragsmäßige Feststellung der in dem Vertrage mit der Krone Preußen angenommenen Formation des Truppen - Corps wird während der Dauer des Vertrages für die Budget-Verhand- lungen eine feste und unverrücbare Grundlage gewonnen , und dieselben werden si auf das durch die angenommen Formation bedingte Geldbe- dürfniß zwar erstreckten, aber auch beshränken und es werden auf diese Reise die Unzuträglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes zum größten Theile beseitigt werden, Die Vortheile einer solhen Maßregel scheinen Uns so überwiegend und Wir können so weuig bezweifeln, daß die geehrte Versammlung der Abgeordneten Unsere lleberzeugung theile, daß wir hiermit beantragen: die geehrte Versammlung der Abgeordneten wolle ihr Einverständniß zu dem beigefügten Vertrage , namentlich zu der dur den Vertrag festge seßten Formation des hiesigen Bundes - Truppen - Kontingentes erklären, damit diese Bestimmungen für die Dauer des Vertrages den fianziellen Anforderungen für das laufende Militairbedürsniß zur Grundlage dienen.

Wir knüpfen an diesen Antrag noch einige Bemerkungen über die Ab schließung und den JFnhalt des Vertrages selbst.

Die hiesige Regierung is fortwährend der Ansicht, daß die Existenz der fleineren deutshen Staaten und derjenigen Selbstständigkeit derselben, deren sie in der Wirklichkeit überhaupt fähig sind, nur durch díe Er- rihtung eines Bundesstaates gesichert werde, Diéíe Königlich preußische Ne=- gierung is aber die einzige, die den ausiichtigen und ernsten Willen und zu- gleih die Macht hat, die Jdee des Bundesstaates in das Leben zu führen,

und schon allein um deswillen sind alle kleineren deuishen Staaten an Preußen gewiesen. ziehungen war aber um so unbedenklicher, als er weiter nichts is als eine verfrühete Ausführung der in dem Reichs-Verfassungsentwurfe, welchen die verbündeten deutschen Staaten angenommen haben, über diesen Gegenstand enthaltenen Bestimmungen. A

thumes sind diese nur durch einen Anschluß an Preußen ausführbar, nach- dem Hannover zwar an dem Bündnisse vom 26. Mai d. v, J. festzuhalten i erflärt, damit im Widerspruche aber den Reichstag zu beschiccken d ge

Ein engerer Anschluß an dasselbe in militairischen Be- Nach der geographischen Lage des Herzog-

weigert hat und dessen Einiriti in den Bundesstaat ungewiß, wenigstens weit auésehend 1\k. s

Wenn Wir aber {on jeyt den gegenwärtigen Vertrag abgeschlossen haben, obgleich die Berusung des Reichstages nahe bevorsteht und obgleich Wir mit Zuversicht erwarten , daß es gelingen wird, mit ihm den Bundes staat zu begründen, so liegi ver Grund hiervon nichi allein darin, daß Wir der Vortheile, die derselbe gewährt, \o bald als thunlich theilhastig zu wer- den wünschten, sondern hauptsächlich in der Erwägung, daß, nachdem Sach- sen und Hannover, obgleich sie zu den ersten Begründern des Bünduisses vom 26. Mat d, et gehoren, den Reichstag zu beschicten {i ein Zustand eingetreten is, dessen Folgen sich noch gar nicht i sen, und daß bei der allgemeinen politischen Lage & ropa’s und L Niemand zu ermessen vermag, welche Hindernisse und Gesahren und seine Verbündeten auf der von ihm zum Heil der deutschen betretenen Bahn finden können, und endlich, daß bei eínem ausb Kampfe sämmtliche norddeutshe Staaten, die größeren sowohl neren, nur in Preußen cinen Stügpunkt finden können und nur haben werden, mit ihu ihre eigenen wahren Juteressen und di schen Nation zu vertheidigen oder unterzugehen.

Dieses sind die wesentlichsten politischen Gesichtspunkt Abschließung des Vertrages geleitet haben. Dessen können Wir Uns im Allgemeinen auf den Vertrag selbst beziehen, du den Hoheitsrechte nicht aufgegeben sind und nah welchem das hiesige eine selbstständige Brigadc bildet und zu der Königl. preußischen Armee ein ähnliches Verhältniß tritt, wie dasselbe bisher zu dem 10ten Bundes-Arm Corps stand. Die militairischen Vortheile, die der Vertrag gewährt so augenfällig, daß sie kaum einer näheren Auseinandersezung bedürfen, litairishen Einrichtungen des preußischen Staates sind anerkannt

mnhalt anlangend

Die mi maßen die besten in Europa, und die dur den Vertrag über die Forma tion des Corps festgeseßten Bestimmungen enthalten nur eine Ausführung

des mit Zustimmung der geehrten Abgeordneten - Versammlung bereits in

Anwendung gebrachten Landwehrsystems. Vor Allem glauben Wir, daß es von der größten Wichtigkeit für den Geist und die Brauchbarkeit der Trup- pen sein wird, daß sie mit einer Armee in Verbindung treten, die als ein unerreihtes Muster der Treue, Disziplin, Tapferkeit und Kriegstüchtigkeit dasteht, und deren ehrenvolles Sc[bstbewußtsein durch große und ruhmvolle Erinnerungen getragen wird. /

In finanzieller Beziehung legen Wir, abgescheu von den zu machenden Ersparungen, darauf einen vorzüglichen Werth, daß die Grundsäße dexr strengsten Orduung und weisen Sparsamkeit, welche die preußische Militair= verwaltung neben hoher Intelligenz auszeichnen, nicht verfehlen können,