1850 / 50 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nde, welche die Stellung aller wegen e Rücksicht auf das Strafmaß vor Diese Rücksichten, ver- bei einem zu großen Umfange, der Verbrechen für den Staat erwachsen atsbürger, wenn die=-

n Verbrechen sehr viele Grü Verbrèchen Angeklagten ohn das Schwurgericht fordern, gänzlich hin bunden mit den großen Kosten, welch vor das Geschwornengericht gehörigen müßten, und mit der übermä selben zu häufig zn dem Am in allen Ländern die Nothwendigkeit herbeigeführt, den Verbrechen und die politischen oder P Dieser Grundsaß wurde auch in die Ministerrath glaubte daran änzen der schweren Verbrechen der Art zur Richts rafe bed: ohte theils wurde

bei gemeine

ßigen Belästigung der Sta te eines Geshwornen berufen würden, 1 Geschwornengerichte reßvergehen zuzu- Verfassung auf- streng festhalten zu sollen, wurde theils das daß alle mit

nur die schweren

genommen und der Zur Bezeichnung der Gr gesezliche Strafmaß in

wenigstens fünfjähriger Kerkerst nengerichte gewiesen wurden,

rüsichtigt und ohne Rücksicht auf d litishen oder doch das öffentliche an das Schwurgericht beschlossen.

gab sich das in dem zeichniß der vor die ben die Geschwornengerichte Ordnung des

chnur genommen, n Verbrechen vor die Geshwor- die Natur der Verbrechen be- maß die Verweisung aller po- Juteresse nahe berührenden V Aus diesem doppelten Gesichtsp Verordnung enthaltene Ver- Außerdem ha- 233 der Strafprozeß- üder alle Mitschuldigen und ngeriht gehörigen Verbrech andlungsweise für sich begründet hätte, so wie über welche einem vor

Art. VU1, der Einführungs- Schwurgerichte gehörigen nach den §§. Zusammenhanges wegen Theilnehmer eines vor das Ge Vergehens zu erke Zuständigkeit des S anderen Verbrechen, Schwurgericht gestellten Alle uiht vor das Ge den Bezirks-Kollegialgerichten zugew edoch außerdem noh auf die 1 Handlungen ausgedehnt w Uebertretungen behandelt ,

Strafen bedroht wurden , Die Gränzlinie zwisc ezirks - Kollegialgerichten und ind, is sehr shwer zu ziehen, lungen is, irgend ein Verbrechen und

tes noch nicht Vergehen oder Ue Angeklagten zur shwornengericht

bertretungen ,

gehörigen Verbrechen wurden irkungsfreis der leßteren ichtigeren Fäbe unter welche bisher theils theils dur besondere Vor- wie z. B, die Uebertre- hen ten Gesezesübertre- e den Cinzelbe„irk8- weil es bisher weder der festes und ausschlie- Vergehen von den Die Natur der strafbaren man muß vielmehr auch Handlungen, deren Be- lichen Gesinnung fentliche Sittlichkeit oder Wucher , Kuppeleci, en betrachtet werdeu Wichtigkeit oder der athsächlihen Ermittelungea wegen erden (z. B, Nachdruck, Uebertre- nheit von Aerzten und Wund- 3 ein Bedürfniß, die meisten mit ch in ihren höheren Grada- zur Aburtheilung zu d die Zeugen eine zu große ler Straffall zur Entschei- von dem Wohnorte des Kollegialgericht gebracht 1 es, welche bei der senden Vergehen

\{chwereren oder w denjenigen strafbarer als \{chwere Polizei - schriften mit bede tungen der Pestv tungen, welche den B gerichten zuz Iissenschaft , ßendes Prinzip einfachen Polizei - Handlungen kann nicht andere Gesichtspunkte b strafung wegen der denselb oder wegen des darin liegenden der {weren Bedrohung derselb Ehebruch u, st. w.) nich fónnen. Andere Uebertretungen f Schwierigkeit der dabci niht wohl einem Einze tungen des Eisenb ärzten und dergl.). Strafen bedroh 1s Verbrechen erscheinen, indem es für den Angeschuldigten un Last und zu kostspielig sein würde, dung an das für einen Beschuldigten und der

noch der Praxis ge für die Sonderung der Nebertretungen aufzustellen. allein berüsichtigt werden, Gewiß is es, daß en zum Grunde liegende Angriffes auf die v en nothwendig ist (z. B. t als einfache Polizei-Uebertretung ónnen ihrer politischen anzustellenden th [richter überlassen w olizeigeseßes, Unwisse Dagegen erscheint es al ten Fälle, wenn sie au den Einzelrichtern

wenn jeder so ezirk bestellte, Zeugen oft sehr entfernte verschiedenen Rücksichten warer Bezirks-Kollegialgerichten zuzuwei ten verbleibenden Uebertretungen (Art. 1X, un Verordnung) leiteten.

Benennung der den andlungen konnte zur Entscheidung über

größeren B

Sonderung der den der den Bezirksgerich Einführungs- Jn Beziehung aus die Gerichten zugewie unterliegen , die UNokhortroti1naeh mit mit der Ge

verschiedenen Arten von es feinem Bedenken lassenen Gesetzes- en neueren dveutshen Gesehe 1 211 bezeichnen, Bezirks-Kollegialgerichten \hwere Polizei - Ue- den vor die

senen strafbaren H Bezirksgerichten 1a vem Vorgange der meist ammtbenennung „Ucbertretungen d bedeutender war die Frage, ob alle den baren Handlungen, sie mögen bisher Verbrechen gewesen sein, Verbrechen nach dem

zugewiesenen ftraf bertretungen oder @chwurgerichte gewiesenen zösischen Drei

im Gegensaye zu Muster der bekannten fran- baren Handlungen mit dem Gattungsnamen

Für die Bejahung dieser Frage Bezeichnung und die Erleichterung, Heschwornengerich-

theilung aller straf bezeihnet werden sollten, Einfachheit dieser n liegt, daß der Begriff ten zugewiesenen ausgezei Gegen diese Bezeihnung a flassifizirenden Handlungen selbst h in Deutschland keinesweges jene besti hon an sih einen vie wird vielmehr

Wenn man nu Berichten zugewiesenen (He ein großer Theil derselb 3 Verbrechen bezeihnet war, es auf die öffentliche Sittlichkeit sehr nun plöyglich nux als “in Verbrechen, auf den erst allein sie ermangelt ifchen Verbrechen und erer wesentliher Unter- ürlich und nur die an- Unterscheidung derselben ayershen Strafgeseß- Dreitheilung

Verbrechen““ auf die den ( eyes - Uebertretungen beschränkt würde. gewichtige, aus der Natur der zu ergehen“‘hat as französische

chneten Ges ber sprechen sehr ergeholte ründe, Das Wort mmte Bedeutung, wie d l strafbareren Begriff

in der Regel von leichter n erwägt, wie groß der Umfang sezes-Uebertretungen ist, en seit mehr als einem so muß man

délit, welches | deutsche „Vergehen ren Handlungen gebraucht. der den Bezirks-Kollegial-( und wenn man bedenkt, daß halben Jahrhundert geseylich al zu der Ueberzeugung gelangen, nachtheilig wirken müßte, Vergehen bezeichnet würden. Vergehen und P durch die überraschende völlig der Wahrheit u Vergehen (im französi schied, die Gränzlinie zw Strafe kann als Deshalb hat auch seit d nur die deutsche

sondern die meisten n ben dieselbe in dem

Aus diesen Gründen hat si den, den Begriff 1803 enthalten is, unve welche zwar nicht ial-Gerichten zugewies

diese Handlungen Die französische Eintheilung tretungen blendet allerdings achheit des Gedankens; nd des inneren hen Sinne) besteht kein inn ischen beiden is ganz willf äußeres Kennzeichen zur em Erscheinen des b Strafrechtswissenschaft diese eueren deutschen Strafge Sinne des französischen Rechtes ch auch der treugehorsamste Mini- Perbrechen“‘, wie er in dem Straf- rändert zu lassen und nux Verbrechen sind, aber doch mit der Gesammtbenen-

gänzlich verworsen, Gesey-Entwü

sterrath bestimmt gefun geseßbuhe vom Jahre jene Geseßes-Ueber den Bezirks-Kolleg nung „Vergehen“ zu umfassen. Die neue Strafprozeß - Ordnun das Verfahren in allen S gen, rüdsihtlich welcher Strafgeseßes noch nicht vom Beginne desselben große Vortheil erreicht , samkeit dieses provisorisch ist, während eine nur thei Rebeneinandersein zweier au Geseve herbeigeführt und in Unzukömmlichkeit herbeigeführt hätte. " Die wichtigste Neuerung, welch das Leben geführt Zusammensezung desselben is ein Gegenstand von indem dadurch die l enisprehenden

st umfaßt die Vorschriften über der Gefällsübertretun- über die Umgestaltung des das ganze Strafversahren Es isst dadurch der fahren von dem Tage der Wirk- einem Geseße zu pflegen Strafverfahrens das dlagen ruhenden Verwirrung und

traf\ällen mit die Verhandlungen beendet sind, unt über bis zur Urtheilsv daß das Strafver en Gesehes an, nur nach lweise Umgestaltung des f wesentlich verschiedenen Grun Folge dessen gewiß manche

e durch die Strafprozeß - Ordnung Geschwornengericht,

e

A Jastitutes bedingt hifgabe Ss Ministerrath Ew. Majestät betrachtet es als die ode Pelitit etne Far apaimernea P! niht nur als eine : j ï y Zinrichtu ügli i eigantlich richterliche Sa R O ganz vorzüglich als eine

oll aber die Betheiligung des Volkes an der Ausü

; A || übung des Straf- reihtes in Wahrheit eine medast der Freiheit und Geseßlichkeit btiben, 0 derungen, welche an jedes ( S ainz ain E En von jener der Rechtsgelehrsamkeit, auch bei der Zu anns egung der Geschwornen-Gerichte beachtet werden. Die Bildung der Geschwornenliste isst daher von dem entscheidendsten Einfluß auf díe gedeihliche Wirksamkeit des ganzen - Justitutes hinreichende Urtheilskraft, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, dies sind en, welche bei Jedem vorausgesezt werden müssen, der Ehrenamt eines Geschwornen zu bekleiden berufen sein Vorhandensein derselben bei den Einzelnen zu verbürgen, bungen die Nothwendigkeit erkannt, gewisse Kriterien ge-

Wirksamkeit

Q Rar

so müssen die natürlichen An Hericht gestellt

Redlicher Wille und

die Eigenschaft das wichtige

haben alle GBesetzge

298

sehlih festzustellen, Die meisten Gesepgebungett, namentlich jene von Eng- land, Frankreich (bis in die neueste Zei), Belgien, Preußen, Bayern u. s. f. fordern theils eine gewisse Bildungsstufe und ein_ gewisses Alter, theils einen geseglih bestimmten Jahresbetrag an direkter Steuer, ohue jedoch die- jenigen, welche keinen solchen Beitrag zu den Staatssteuern leisten, von dem Geshwornenamte auszuschließen, wenn he sonst Bürgschaften geben, daß sie des allgemeinen Bexrtrauens würdig sind, ;

Eben diese Grundsäye liegen auch den §§, 23—41 der neuen proviso- rischen Strafprozeß - Ordnung zum Grunde, Dieselbe geht vor Allem von der Ansicht aus, daß die Bildung der Urlisten nicht durch Wahl geschehen fónne, wodurch das Geschwornengericht in den Strudel politischer Leiden- schaften gezogen und von vorübergehenden politischen Stimmungen seine Hauptfärbung erhalten würde, sondern daß vielmehr alle Staatsbürger, welche durch Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und geistige Fähigkeit zu dem Amte eines Geschwornen als geeignet erscheinen, au die Urliste geseht wer- den sollen. Der Census, welher für die Geschwornen festgeseßt wurde, und welcher zugleich das aftive Wahlrecht für das Unterhaus des Neichs- tages zu bégründen bestimmt ist, entspricht den Verhältnissen aller Kron- länder der Monarchie. Das System des Census is das einzige, welches sich bis jeßt dur cine lange Dauer bewährt hat. Das Geschwornen-Jn- stitut selbst kann nur gewinnen, wenn das Vertrauen begründet ist, daß Männer, welche nah ihrem Vermögen Mittel und (Gelegenheit zu höherer Ausbildung hatten, und welche zugleich als Besißende vorzugsweise ein Jn- teresse an der Aufrechthaltung der Geseße und der öffentlichen Ordnung haben, als Geshworne urtheilen. Em weiterer Grund für die Annahme des Census liegt darin, daß das Amt eines Geschwornen als Ehrenamt unentgeltlich geübt werden muß, daß also Männer, die kein Vermögen be- siven, kaum im Stande sein dürften, als Geschworne zu dienen. Das System des Census ist jedo nicht ausscließend zur Grundlage gewählt, sondern mit jenem der Kapazitäten in Verbindung gebracht, Es sind da- her auch solche, die keine direkten Steuern zahlen, durch die Berufung auf den §. 28 des Gemeindegesehes auf die Urlisten zu bringen, sobald sie die erforderlichen geistigen Fähigkeiten besißen, z. B. Aerzte, Advokaten, No- tare, Gelehrte u, st, w. Durch die Vereinigung der beiden genannten Sy- steme is die höchste Wahrscheinlichkeit begründet, daß der Zwe, um den cs sich handelt, die Bildung der Urlisten aus sähigen Personen auch wirklich erreicht werde.

J} durch diese Bestimmungen einerseits für die Selbstständigkeit der Geschwornen gesorgt, und der Jutelligenz jede Schranke benommen , so ist andererseits die geistige Urtheilsfähigkeit durch die in Uebereinstimmung mit den meisten Gesezgebungen festgeseßte Altersstufe durch das Erforderniß wenig- stens der ersten Bildung und durch Ausschließung aller körperlich oder geistig Un- sähigen, die Nedlichkeit der Geschwornen dur Ausschließung aller, durch Straf- urtheile bemakelten oder wegen Verwirrung ihrer Geldverhältnisse besangenen Personen, endlich die völlige Unabhängigkeit und Unparteilichkeit derselben durch Ausschließung aller Geistlichen und der in aktiver Dienstleistung be- findlichen Staatsbeamten und Militairpersonen gewahrt.

Von nicht minderer Bedeutung ist die Reduction der Urlisten. Es hieße in der That das wichtige Justitut der Geschwornen, und mit ihnen das Urtheil über Leben und Freiheit dem blinden Zufalle Preis geben, wollte man die Sichtung der Urlisten allein dem Loose überlassen. Kein europäischer Staat hat dieses System erwählt, welches die Bildung des Geschwornengerichtes zum Würfelspiele macht. Ueberall wird eine bewußte, sorgfältige Auswahl der tüchtigsten Personen gektrossen. Es ist dabei nur die Gefahr zu vermeiden, daß durch die Ueber- lassung dieses Geschäftes an einen ganz vel der Regierung ab- hängigen Beamten, wie es nach der französischen Strasprozeß-Ordnung der Fall war, die Besorguiß eines Regierungs-Cinslusses oder der Verdacht der Parteilichkeit begründet und dadurch das Vertrauen zu dem Geschwornen- Gerichte erschüttert werde. Die Bildung der Jahresliste muß also Personen übertragen werden, welche mit völliger Unabhängigkeit große Personalkenut- niß verbinden. Der treugehorsamste Ministerrath glaubt nach dem Vorgange aller neueren Geseßgebungen, insbesondere Bayerns, Belgiens und Frank- reis dieses Gesbäst iu keine unbefangeneren und vertrauenswürdigeren Hände legen zu können, als in jene der Obmänner und Abgeordneten der Bezirksgemeinde-Ausschüsse, welhe die Wahl der durch geistige und mora- lishe Eigenschaften zum Geschwornenamte befähigtesten Personen unter der Leitung des Kreis-Präsiventen oder des Bezirks-Hauptmannes am Siye des Schwurgerichtes vorzunehmen haben. Die Sibungsliste wird, wie in den meisten Ländern, wo Geschwornen-Gerichte bestehen, durch das Loos allein gebildet.

Außerdem is für eine möglichst ‘großes Vertrauen genießende Jury dur die Gestaltung sehr ausgedehnter Recusationsrechte gesorgt (§§. 311 bis 315). Es wurde hierin eine Perbesserung der französischen Einrichtung des Geschwornen-Gerichtes dadurch angestrebt, daß neb# dem peremtorischen Ablehuungsrechte, welches der Staatsanwalt und der Angeklagte ohne Anu-= gabe von Gründen auszuüben befugt sind, nach dem Vorgange des engli schen Rechtes auch die Berwerfung von Geschwornen aus bestimmten inm Geseßze bezeihneten Gründen sehr zulässig erklärt ward.

Eine besondere Sorgfalt ist in der Strasprozeß-Ordnung auf die Be- stimmungen über die Voruntersuchung überhaupt und einige wichtigere Vor- untersuchungs-Handlungen insbesondere verwendet. Die Oberflächlichkeit der Vorschriften des französischen Rechts über die Vorunte: suchung gehört zu den wichtigsten Gebrechen desselben. Diefer Fehler sollte daher in der neuen Strafprozeß-Ordnung vermieden, und den Untersuchungsrichtern und Staats- anwälten für die Führung der Boruntersuhungen eine Anleitung an die Hand gegeben werden, welche die Ergebnisse einer langen Erfahrung mit den Resultaten der deuischen Staatsrechts - Wissenschaft zu vereinigen dic Aufgabe hat, În der Voruntersuchung kann auch in Zukunft das inquisi- torishe Prinzip nicht aufgegeben werden. Verfolgung der Verbrechen und der Uebelthäter is nicht uur ein Recht, “sondern auch eine Pflicht des Staga- tes. Hieraus ergiebt sich zunächst die Forderung, daß nicht, wie mit wenig Ausnahmen in England, nur auf die Anklage des Verleyten ein Strafver- fahren eingeleitet werde, sondern daß der Staat durch seine Beamten auch ohne Klage von Seiten einer Partei, somit von Amts wegen ausftrete, sobald er von einem begangenen Verbrechen Kenntniß erlangt. Der Staa.sanwalkt und der Untersuhungsrichter müssen demnach gemeinschaftlih alles zur Fest- stellung des Thatbestandes Erforderliche vorkehren, um die Beurtheilung möglich zu machen, ob auf Grundlage vieser Erhebungen gegen cine be- stimmte Person verfahren werden könne. Bei diesen Schritten muß das inquisitorische Prinzip, welches die moderne Civilisation selbs in England mehr und mehr zur Geltung bringt, nothwendig vorherrschen. Die Natur dieser Voruntersuchungs - Handlungen bringt es mit sih, daß dieselben mit Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfinden, Doch darf selbst hierbei das inqguisi- torische Prinzip nicht in jener Schroffheit und Uebertreibung, wie in dem bisher bestandenen Strasverfahren, sondern nur so weit in Anwendung gebracht wer- den, als es der Zweck, die Erforshung der Wahrheit vorzubereiten, unbe- dingt nöthig macht, És ist daher nicht nur jede Anwendung von Zwang, um den Augeklagten zu Geständuissen zu bewegen und die Verhängung von Ungehorsamsstrafen untersagt, sondern auch dem Angeschuldigten dur Be- s{ränkung der Erhebungen auf den eigentlichen Gegenstand des Verfahreus durh die Vorschrift der unbeshränktesten Offenheit in Mittheilung allcr Verdachtsögründe und durch die am Schlusse der Voruntersuchung gestattete Beigebung eines Vertheidigers und Einsicht der Akten schon in diesem Sta- dium des Verfahrens die Geltendmachung aller zu seiner Rechtfertigung dienenden Umstände so viel als möglich erleichtert,

(Schlnß folgt.)

Bayern. München, 14, Febr. (N. Z) Die Kammer der Abgeordneten sehte heute die allgemeinen Debatten über das Preß-Strafgescß fort.

Cramer (von Doos): Ih würde es für indelikat halten, im Jahre 1850 einer Kammer noch die Nothwendigkeit der freien Press nahweisen zu wollen, zumal noch kein Vorredner si gegen die freie Presse überhaupt direkt ausgesprochen hak. Schon im Jahre 1815 wurde dem deutschen Volke Preßfreiheit feierli ver- \prochen, das Volk rief dana dur seine Organe, die Kammern fast alle Landtage. Endlich im Jahre 1848 wurde dem bayerischen Volk dur die K. Míárzproclamation die Preßfreiheit gewährt ; jeyt soll aber, wie man sagt, die Zusage erst recht in Er- füllung gehen, Das Gesep is streng, zu streng, und deshalb muß ih mih dagegen aussprechen ; es chüßt blos nach

Presse selbst voll- Rechtsgefühl, der llenden Absichten der Regierung, die Sitt- wie ein Vorredner sagte,

anzunehmen, werden dürfte. Fürst Wallerstein: Wenn in den vormärzlihen Tagen oder in den Zeiten der Bewegung über die Freiheit der Presse gesprochen wenn darüber Verhandlungen stattfanden, so war es eine edle, hoffnungerglühte Begeisterung, welche die Worte der Redner entflammte. Vergleichen Sie unsere heutige Debatte damit, welches ist der Eindruck derselben? Wie falt, wie kfleinlich ist sie! Scheint es nit, als stünde eines der höchsten Güter vor cinem Gerichte, ja vor cinem Kriegsgerichte? Denn was geschieht jeßt in Deutsch- täten bemüht sich eine um die an- ne um die andere vor Gericht und Auch ich bin für ein Preß-Repres- im Jahre 1848 ausgesprochen; aber seß haben, wie haben si die bisherigen Redner für den Entwurf ausgesprochen, was haben dieselben und unter ihnen viele Gesalbte des Herrn bt über den Mißbrauch der Presse ausgelassen, sie haben die Namentlich beweist dieses die Schluß-

einer Seite, läßt aber die Handhaber der fommen #{chuß - und Glaube an die wohlwo lichkeit und Wahrheit im Volke wirklich, durch die Presse vernichtet wird, dann, meine H der Einschränkung derselben selbst ge Man hat mehrmals in diesem Saale sid Journalisten erlaubt.

; und Stimme jüngere Leute, habe dieselben nur Muth auf gegen Re Andere sich ver Staatsdienst adspi Interessen si auf- ßen Majorität des

eiten zelotisch und führe zur Ent- ; Redner nennt die Ausfálle der ill Preßfreiheit, aber mit strengen ZÚ-

gens sei die Presse auf beiden S ittlichung und Frechheit. Presse Unkengeschrei und w geln gegen den Mißbrauch. Kleindienst beginnt kanischen Freiheitskampfes und des Preß Reformation in Deutschl Hierarchie und bezeichnet Knoten, der auch scinen Alexander finden verlahe und verkenne andere Meinungen, Er rei, wo die mißkannte bffffentlihe Meinung troß einer orität und cinem Heere von Bajonetten den König vom ige dieses Bild sih zur Warnung nehmen. inzige Mittel zur Verständigung und Ver- die künftige Katastrophe sch: itern werde. r) gegenüber gleich-

mit einer Schilderung des nordameri=- zustandes allda, geht auf die f gegen die

die Nothwendigkeit geben ; dem ist aber nicht jo. dächtigungen und Schmähungen der nicht billig, daß man Männer, die hier nit Sil haben, also angreift. welche sich mit Journalistik b achten gelernt. gierungsmaßregeln, die kriechenz es sind Leute riren und doch mit Hi opfern für ihre freie Volkes, und das muß man ehren. gefühl verleßt und vernichtet, freie Wort scheut und \chwieg, wo den Sünden der hohen Herren partizipirte. Davide der neuen Zeit, und nicht zudeckten, sondern enthüllten ? cheulihkeiten hat das Rechtsgesühl nicht die Offenheit der Presse. sie untergrabe die sten Regierungs-2 guter Meinung in de

and über, \cildert den Kamp die vorliegende Frage als gordi schen V , io No î Ich kenne viele, Pai R f ; Se ant esháftigen, und ich ai A z O i P O G Bon den 37 Souveratn® dere, die einzelnen Freiheiten ei in die Kasematten zu sühren. sivgesez, ih habe das schon wie will man ein solhes Ge

Sie treten in einer Zeit mit sie für unbi Tarunter, die auf einen

ntansezung ihrer eigenen

Meinung und die einer gro

Nicht die Presse hat das

ismus, welcher das

es zu reden galt, und damit an

Wo sind vie Elias un®

die kühn den hohen Herren entgegentr@

Gerade das -Verdecleun 0

Kammermaj Throne stieß; man mo Die Preßfreiheit sei das e mittelung, die Kli

Forndran falls auf die große wendigkeit der spreche. Der? geseßes, welchcs S

slig hallen, wo

ppe, woran beruft sich einem Vorredner ( Cráme Majorität des Volkes, welche sih für die Noth lchen Preßstrafgi seßes bestimmt aus- s Preßstraf-

:rlassung eines {o Redner giebt eine Schilderung der Aufgabe eine 4 Staat, Kirche und Familie den erschüiteruden Än- griffen der Presse gegenüber zu {hüben l : chußfassung vollkommen gelöst. im Einzelnen durchzusühren. dieselben nah der Ausschußfassung kcincsweges zu hoh, und auch hicrin hale der Ausschuß jedem Bedürfnisse genügk.

Reinhard: Das jeßige Ministerium hat die Erbschaft des vorangehenden niht mit der Rehtswohlthat des Jnventars d ten, cs mußte dieselbe annehmen, wie sie lag. der Auszahlung der Legate ziemlich langsam ‘angefangen und, wie wir am Vereinsgesebe schen, ziemlich viel davou abgezogen, was ligkeit ist, Was vie frühere Regierung verspro- Der Redner schildert nun die de-

sondern der Servil Freiheit felbst angegriffen. rede ves ersten Tages unserer Debatte (Westermaier). jer auf tiese Rede eingehen, aber Eines muß ich hervorheben : Der Redner hat gesagt, daß verbotene Schriften viel eher gesucht werden und eine viel größere Verbreitung finden, als wenn sie nicht und darin hat der Redner ein Argument für seine Behaup bt. Dieser Scbluß ist ganz falsch, denn gerade den Urheber der Verbreitung des Verbotenen Betrachte ih nun den Gesetz=-

] Diese Aufgabe i Der Redner sucht dies Was die Strafen

habe die Aus)

resse vorgeworfen, BRolfkes von den wohlwollend ih glaube, daÿ der V regeln selbst nur zu gui be darf, darauf aufmerksam zu zu erlassen, ist dem-

Was die einzelnen etrifft, so halte ich es für cine reine zu erliegen, für die Es fällt z. B. einem ¿s Unwesen der Diplomatie zu Haud voll Leute deren Willen , eine Geister

Man hat der P tungen zu finden geglau gegeu den Zwang als spricht jener Saß und für die Freiheit. Entwurf im Ganzen, wie stellt er sich mir dar Als nichts Auderes, denn das Werk des Augeublicks, als fundene Maßregel der hohen Polizei. Außerdem finde ih noch zwei Hauptgebrechen an demselben. mit dürren Worten verpönt oder bestraft, sondern allerorts noch eine Menge Kautelen und Hinterthürcheu vorbehält, die wie ein Damokles\chwert über Jedem, der in der Presse wirkt, hängen. D durch wird das Entstehen großartiger Preßinstitu!te vol i hindert, Das zweite Gebrechen ijt, daß in dem Entwurfe die Privatehre niht genug gewahrt ist. Wahrhaft würdige Justitute, die frei und ofen alle Ver= hältnisse besprechen und belehrend wirken, werden nid dagegen wird sich die Schreib - auf die Familie, auf vas Privatleben werfen, und glauben Sie, meine Herren, das Gift, welches i ist gefährlicher, als ein vielleicht weit gehender Tadel der politischen Regierung! Daß das Gcseb, wie es eingebracht ist, doch immer nit genügend , ist von den Rednern für und gegen angeführt worden; aber nicht allein hier ist dies geschehen, soudern auch außerhalb, nämlich dort, wo Herr von Lerchenfeld uns die Reaction, ich sage Contre-Action, hinterm Verhange gezeigt hat. Dies beweist eine Rede, welche neulich im „constitutionell- monarchischen Verein für Freiheit und Geseßmäßig- keit“ gehalten wurde und wonah dieser Geseßentwurf viel zu mild und den drakonischen Bedürfnissen durchaus nicht entsprechend sei. Auch ih theile die Ansicht der Ungenügendheit des Geschßes; denn Staube Ls máchtige Jdee die Welt, so ist kin papiernes Gesch im P E e S E A e A Ans Att Minuten, was Jahre im Lebens Die Ï ) iter einer Leitung, welche selbst diejenigen nicht zu er- welche im Namen Gottes selbst die Geheimnisse ennen gla Ich weise auf die Idee hi auf sein Erblühen, ih weise hin auf die Re- 1 . Damals war noch keine Preßfreiheit. Was Reformation? Eine Reaction gegen die leider zu lange geduldeten : j Sie hat si{ch entwickelt und ist groß ge= worden, weil man die Mißbräuche nicht aus dem Wege räumte. Ideen der Neuzeit, zu - den sogenannten Jn welcher Zeit be- __Jun den Zeiten “des größten Ey v P P » j ck

der Preßfreiheit? Wahrlich E Ta R R E, und rechnet so sehr auf die „Einfalt“ des Volkes auf féné Eitfalt, die «ine nahe liegende Begriffs-Association das Beevlcinailits -Sostenr Gehen Sie hin, hat auch diese die Jdee der Freiheit Q Selbst die Verdummung ist der Träger der Freiheit geworden, ih weise Sie hin auf Spanien i die Jnquisition, wo der größte Geisteszwang herrschte. recklicher waren dort die Bewegungen. Mit meine frühere Amtsführung zu- frei, als sle damals sein konnte, obgleich ich weit entfernt bin, jenen Zustand für Preßfreiheit zu er= derselben ist da und kann nicht mehr ver- Sind denn die Erscheinungen in unserer Sittenge- \hihte Folgen der Preßfreiheit? Betrachten Sie die lebte Stadtge- lher Zeit verdanken diese Leute, die da betro= gen haben und sich betrügen ließen, thre Bildung? Wenn das Mit= tel- und Kleinstaatenthum in jeßiger die freie Presse Fesseln anzulegen bemüht ist, so wird es nur sein eigener Die freie Presse ist ein Rad, zu dessen JInnehalten Jch komme nun auf die gute Ich sehe das Gefährliche der n Presse, nein, ih sehe es in \cheinungen der

gute Meinung des [bsihtenz allein 1 Regierungs-Maß ist, und es nicht erst der Presse be Die Nothwendigkeit, ein solches Gejeß So viel im Allgemeinen.

hat nun mit

nach niht gegeben. Bestimmungen des Gesebes b Unmöglichkeit, sich, ohne t mit der Journal in leitenden Artikeln d f sprechen, daß eine

doch gegen Recht und Bil chen, das muß die jeßige halten. mokratische Presse, welche keine Glaçéhandschuhe trage, aber die Wahr- heit sage und in der Grobheit weit von den Blättern derx anderen Farbe der Kloake des Organs | Er kommt nun auf die

den größten Chikanen istik zu beschäftigen. Literaten ein, Er kommt dbaraus zu die Geschicke der Völker ohne er bemerkt, daß auch kl d sich nah dem Mißlingen ihrer Schuldigkeit gethan, es ging in Gewissen ist rein, Der Artikel wird nun ge-= hohgestellte Person Schrciber des ‘ónnen auch bei

geehrten Vereins na!ürlich gar nicht rede, Genesis der Regierungsvorlage, die schon beim vorigen Landtage den Unwillen des ganzen Landes guf sich gezogen, und will dieselbe ganz verworfen wissen, denn wenn man auch 100 Fehler verbessere, #0 on Das Ministerium solle einen Geseß-Ent- wurf einbringen gegen Preßunfug und Preßfrechheit , Í wir dann beistimmen, aber er dürfe feine Fuchseisen enthalten, Der Redner kritisirt nun die Aeußerungen einiger Rcdner, die das Loos auf die Seite des Hauses geworfen, wo man andercr Ausicht sei (Heiterkeit), greift den Pfarrer Westermaier heftig an und fragt ihn, ob die demokratische Presse an dem bekannten Memorandum welches dem Königthum so viel geschadet habe, ob sie an den vielen Kriminalfállen in Altbayern, ob sie nicht am Ende auch noch an der Die demokratische Presse sei nicht Schuld wohl aber der Mangel an Erziehung, an Vilvung, an Religion unv vorzüglich an guten Beispielen. ( j len lassen, das Ministerium sei in derx umgekchrten Lage wie beim Vereinsgesetze, wo es beim Durhfallen alle l

sich anmaße, sie nur zu fragen, sich mit Diplomatie Pláne also äuß aber anders, als ih gedacht, i bin ein ehrlicher Mann u. |. w.“ oruckt, da fühlt ein Minister oder sonst eine und die Untersuchung gegen Den Verhältnisse | lichkeit leicht vor

beschäftigen un ern: „Jch habe meine ( blieben noch 1000 übrig. dem wollen

sich angegriffen, wird eingeleitet. f eines Geseßes über Minister-Berantworl Bei unserem Preßstrafgeseße hat sich d ich leugne es nit, viele Mühe ge schaffenz legen wir nun weitere wir wurden zwar vom Minis Debatten davor gewarnt, allein halten wi m Rechte, sonst sieht es mit S Nun noch einige Worte an Herrn als Geistlicher der fonsequenter Weise als lichen angrei den geistlichen Stand einen Geistlichen, der übt. Ein wahrer Geistlicher mis \hürt zelotish den Meinungsbrand z Ver aber das lehtere thut, den halte wirklichen Priester und greife ihn deshalb sollte ich etwa das demo Westermaier gegenüber vert denn dasselbe bedarf keiner V ih mir : ist die Demokratie w und s{mäht man sie noch? hat d Halt und sittlicher Stärke der man sie noch?

e Härten wegzu Hand an dur Anbringung von tertische bei früheren de deshalb fest an eirath‘“ schlimm aus erselbe hat neulich Lobrede gehalten ; ich müßte nun Demokrat den Herrn Westermaie! als Geist Ich achte un und Schöneres, als aßt hat und ihn würdig aus Politik und

geben, so mand

Modificationen ; Erbsünde Schuld sei ? E ] Man möge deu Entwurf fal Westermaier.

ein Vereine verboten hätte. : l trafgeseß, dann fehlen dem Ministerium andere Mittel und wir behalten unjere srete Presse. dann gute Nacht, Preßfreiheit ! Freiherr von Lerchenfeld:

fratie feine J | Fállt diescs Preß-S fenz allein das sei fern von mir. Nehmen wir es aber und es giebt njchts Evbleres /

seinen Beruf wohl erf (t sich aber auch nicht in dicsen greife ih auch nicht an. ih auch nicht mehr für ei auch nicht an. Angriffen des Herrn

e Í en ;¿ Es handelt s{{ in der vorlie enden Frage nicht um Aristokratie und Demokratie, cs handelt sich die Erhaltung des Skaales, um tie Vildung und Civilisation Int g N Ee, ist nun der Beruf und das wich- 4A B GEPLULD S Jn den Händen vieler Unwissender Be licher, Wir verlangen, daß derjenige, welcher in Kirche und Amt wirkt, ein gebildeter und sittliher Mann sei wer verbürgt uns aber solche Eigenschaften bei denjenigen, wel{en die Presse anvertraut i? Die Presse stand nicht blos befähigten und ehrlichen Männern sie kam auch hâuftg an Bildung Man hat sich auf bere Berháältnisse. h ¿chsst beschränkte Preßgesebe selbstAristop icht richtig. und Sie werden selbst gegen Sokrates, wum war es jungen x mitzuredenz- e Neuzeit will childert nun die civilisirten Welt,

rathen vermögen, der Weltanschauung zu fennen glauben. des Christenthums ,

kratische Prinzip den und Unsittlicher, Mißbräuche der Kirche. Nur eine Frage erlaube irkflich niedergeschlagen, warum as Volk wirklich den Mangel an allem Demokratie erkannt, warum bekämpft lassen Sie uns unsere Prinzipien machen, wir rechten ja auch nicht ob \drungen von der Idee der für sie zu fallen sind ephemerer und in beiden Fällen

Ich komme nun zu den JZdeen des 18ten und 19ten Jahrhunderts, gannen diese Jdeen sih zu regen ? Druckes und des Absolutismus,

ertheidigung.

I B Hände solcher, die aus Mangel böslicher Absicht alle Begriffe verwirrten, das Alterthum berufen, aber damals waren an- Die Demokratie der alten Zeit ist für uns eine Maa hat gesagt, daß nach diesem pr würde schreiben können ; Lesen Sie, meine Herren, deu Aristophanes, Sittenlosigkeit bekämpfte, daß er bezweifelte, auftrat. Jm euten uicht gestattet, in öffentlichen An Mittelalter waren ähnliche Verhält- alle positiv gegebenen Zustände umstür- Verhältnisse der beiden ein- Amerika’s und Englaud's, re Preßstrafgeseßgebung, als irgend belegt dies mit Beispielen und hulihe Verhältuisse, wie bei uns, wenn und damit die Kämpfe um die Epvistenz cin- h angeführt, das sei aber jeßt so wenig Presse betreffe, so beständen Jn Frankreich habe sich ein wie sie bei uns wo die Mehrheit junge, unreife Jn den französi liches Mittel gegen cine shamlose t zu iten, m die Man habe derartigen Verirrun zu Schulden kommen lassen. d, aus denen hervorgehe, daß achstanden.

Meine Herren, Sie werden uns nie darin irre der Jhrigen mit Jhnen. Wir sind Turd Demokratie und kämpfen für sie und sind bereit , sie Duyende solher Geseße, sie n wir oder die Reaction, Aber es is} ein gerechter Gott im Himmel, und und er wird ihr doch noch zum Siege ver

Aristokratie. hanes keinLustspiel mel nennen läßt. Î ' aufhalten können? denn entweder siege inden, daß er die werden sie fallen. dex die Oûtterlehre unsere Sache is gerecht, (Bewegung, ) Landrichter von Harold: die Presse so heranziehen, daß Königthum zu wahren. er (Redner) finde dies auf einzelne Statuten der Republik Frankreich hin, w als die in vorliegendem Entwurf. fommen einverstanden, was die l wäre eine bessere Redaction und größere en; dies habe der Auss{huß theilweise n sei. Bezüglich einzelner Abd Verbesserungen behalte er sich das Weitere in der |pe 1 Disfussion vor. Boy e: Der Grundsaß, vor der Schutz müs liegenden Cntwurf, so finde allen Seiten

so schauderhafter und { einigem Selbstgesühl kann ich auf

zelegenheiten nig h rücksehenz die Presse war dort so

nisse, nur d! Der Redner | igen Freistaaten der Leiteres habe

Das Gesel, wie es vorliege, werde sie sähig werde, das constitutionelle

@ Mor die Doe ngland und Frank Aber die Idee

Man citire immer E e Vergleiche nicht passend, weije aber dieser Länder, insbesondere strenger seien,

Mit dem Gesebße sei er voll eitenden Prinzipien betreffe z Fürze wünschenswerth ge angestrebt, was dankbar inderungen und ihm an

eine weit strenge bannt worden. der Preßgesebe eres Li Der Redner hichte vrophezeit für Amerika rihts-Verhandlung, we

die Bevölkerung wachse tráten. Man habe Frankrei Jahr 1785, und was die Verhältnisse, als bei uns. Publizisten gebildet,

bei Weitem

frei, als im Dort ganz andere ehrenwerther Stand von als \eltene Ausna Menschen und Abenteurer jeder chen Cautionen | NBinkelpresse gegeben. Schule zu gel

Schaden sein, es einer anderen Maschine bedarf. und \{lechte Presse zu sprechen, Zeit nicht in der sogenannten shlechte erhalten der Regierungen gegenüber den Er Möchten die Regierungen bald das geben und rüdhaltlos ge- hnen zu erwarten hat, dann kann von keiner wühle- rd die fentliche Meinung mit den ein. Meine Herren! Nur ein konservatives Mittel zu re-

anzuerkenne

\cheinender hmen vorkämen

Axt ausmachen. ei auch ein tref} Unseren Literaten wäre 0 zu lernen, statt lel fratische Presse l ie ein Vorredner schilderte, von Belegen zur Han der französischen Revolution nicht n (mutblatt, die Ermordung Latour's be- |) einen Ge=

Mißbrauch der Presse zu {uben se aber ein beiderseitiger sein.

man, daß die Re hin gerecht gelöst erbetreibenden es unmöglich, ihr Ungerecht sei die subsidiâre 1 Redacteur nach stati rlust der biirger ße gegen den tes; weiter seien die des Edikts bezüglich Anführung vrak chusses bezüglich der in Art, n Uebertretungen sei nicht geeig . Die Wichtigkeit der Ge ifende der Strafen, das Ex

zeidiger bei den Poli-

ben, was das Volk von i risheu Presse mehr die Rede, daun 1!

anzuerkennen, GLER i (e man den vor eie Ee lufgabe uicht nach Das Gese mache den Gew - und Verlagsgewerbe auszuüben. ungerecht das Unfähigsein zun a doch nicht den Be Der Abs. 2 Art. 7

abe sich keine Regierungen \ gieren giebt es: es ist cine freie, offene Presse. Jch erkläre , daß ih für den Geseß-Entwurf, wie er liegk, für denselben stimmen werde, wenn er geht als ein Geseß gegen den Mißbrauch, Gebrauch der Presse.

Der Minister-Präsident: Der Geseh - Entwurf ist von eite aus zu betvachten ; deshalb gehe ich gewiß edler Begeisterung eines (Bayer) geflossenen Worte ankuüpfe. „Wir suchen aber die Wahrheit is uur in der Freiheit.“ Jch stimme diesem bei, füge jedoch hinzu: „aber die Freiheit istt nur in der Ordnung.“ Es fragt sich nun , is die Freiheit der Presse und die Ordnung selbst i1 und dies muß entschieden bejaht werden. Die Begriffe von Preßfreiheit selbst sind verschieden. Früher verstand man darunter Aufhebung der Censur,daran denkt nunNiemand ; jeßt streitet man imKampfe für dieselbe Cautionen, Stempel, jede Einschränkung, ja gegen jede gen die Presse. Die Preßfreiheit be= arin, daß es keine Präventivmaßregeln gibt, welche den gebil stige Thätigkeit des Volks einzu= wirken. Mit dieser Ansicht vertragen si aber alle Grundsäße und Bestimmungen über Verantwortlichkeit der Verfasser von Artifeln. Bei Lösung dieser Frage muß man si auf einen rein praktischen Standpunkt stellen, deshalb sind auch die Vergleichungen Nordame- rifa's mit unseren Kulturzuständen nicht zuläsfi

noch in der Kindheit der staatlichen E

Er have Stöße dix Blutyeriode Der Redner verl treffend, welches hángten zur Vignetke hat.

das Volk und die Noth ann auf die Schriften von findet in der Cinric für die freie Presse. die Zeitverhältnisse und bemerkt: J halte sie sür niht mehr schr | maßloser Verirrungen der eine Reaction, und gerade vie ihren Zweck erfüllen, maßregeln gr Jnstitut der ordnung, vor Anaréhie, breiten Weg für die Re anlange, so könne er u. druder nur so viel bemerken, darin erhalten sei; verlangen können, daß e Blätter widersprech Zwei Punkte Aburtheilung de Art, 53, welcher den Geschworenen

jest ein Sd in München nachgedruckt wurde Hieraus deduzirt er große Gefahren wendigkeit starker Repressivmaßregeln, Heinzen, Fröbel und Struve (tung der Geschworenen eine Der Redner schildert nun laube an eine Reaction und sle is eine unausweihliche Folge Ich glaube an

Hasftbarkeit, gehabten Verurtheilungen, die lichen Ehre nach sich zöge1 des Art. 1 und Art, 2 des d 38 widerstreitend mit dem §-. ( rt den Bei Das System des nden polizeiliche

Schlußsab z Art. 37 un ver Pfalz. Der Redner füh tischer Beispiele. 48 vorkomme net, eine billige Ausgleich die Gróße un Rechtfertigun

1 der praktischen Seite zu sprechen und dieser über, wobei ich an die aus sichere Garantie Vorredners

Wahrheit ,

d das (Cingre g, da kein Vertl das Alles bestimme ihn, her dem Sy Vorzug zu geben. Der Redner behält sich Modificationen vor und bcmerkt, daß, wenn ungen des Gesebes vorgenommen werden, beistimmen könne. [ betritt für den Entwurf die Tribüne mit Citaten von Lord Brougham u. A. gegen die Verwirrung, welche die Presse verbreite, loszuziehen. die Chre Gottes und den Frieden auf thue das Gegentheil, wüthe gegen seßte und Obrigkeit. ( sunden, verdaulichen Speise, statt lhaften Sphinx entge=-

fratishen Partei, deshalb will ich Gesebe geschaffen wissen, damit die Reaction nicht zu Präventiy- und damit uns uicht wieder das saubere Der Redner warnt vor Un- Geseßen und bezeichnet diese als Was die Einzelheiten des Geseßes r Adresse der hiesigen Buch- ße Härte für dieselben müsse man auch r drucke. Das Verbot fremder Bestimmungen des Preßedikts.

\hwertsein der zeigerichten

ung spezieller fentlihe Ab selben unmöglich Knollmüller

eifen fann Censur aufgehalst wir

Contre-Action des Staates ge A, bezüglich de daß keine zu gro as drucke, von dem

ant

babylouisde Mann hindern, auf die gei Die Presse sei bestimmt, Erden zu predigen, allein sie Thron und Kirche, gegen Vorge ke statt ciner ge Brod Steine, sie führe das Volk der räthse gen, die am Wege lauert und Prinzipienstreit sich nennt.

r wisse, was e e keinesweges

aber vor Allem ins Auge en durch die Geschworenen und 2) der gestatte, immer Milderungsgründe

Die Presse

reiche Dem Vol i r Preßverbreh

299

gejagt 7

gebend sein. Jst dasselbe einst bevölkerter, dannt werden auch an- dere Bedürfnisse dort geltend werden. Standpunkt in Europa und werde vor einem billigen Richter be- / Auf Frankreichs jeviges drakonisches Preßgeseß will ih nicht eingehen, ih habe bereits früher erflärt, daß wir uns glüdcklich s{chäßen dürfen, die Zustände, dur welche jenes hervorgerufen wurde, nicht erlebt zu haben; sorgen wir auch für deren Fernhaltung in der ut Jch weise auf England, auf das Land der Freiheit hin. England hat kein Preßgeseß in unserem Sinn. und Gerihtsgebrauch haben au hier die Bestimmungen über die Presse geschaffen. Der Redner beginnt die Fortschritte der Preßige= seßgebung von der Bill von Fox an bis zu der von Campbell in kurzen und prägnanten Zügen darzulegen und bezeichnet die Grund-= gedanken der englischen Preß-Strafgeseßgebung. in folgenden fünf Punkten: 1) Gewisse Präventivmaßregeln (Stempel und Cau ) Grundsähe der Haftung in subjektiver Beziehung I) deu Thatbestand, wofür man haftet ; 4) die Art und Weise der S und 5) die in Anwendung zu bringenden Strafen. Würde das Stempelgeseß bei uns auch nur analog unseren Verhält= nissen eingeführt, so würden am Tage der Einführung Bléátter eingehen und die übrigen mit den größten materiellen Hin- In England kann Jeder, der zur Verantwortung gezogen

worauf dann unter das Strafminimum herabgegangen Ih suche deshalb meinen

E

Gewohnheitsrecht

Dieselben bestehen

und Cautionen);

Ich will nicht

zu kämpfen haben. Publication einer Schrift beiträgt, zur verden, z. B, der Buchhändler , gegen welchen der Umstand, daß ein Buch in seinem Laden, gleichviel dur wen, erkauft worden ist, Den Thatbestand des Preßvergehens bildet

darunter versteht man aber jede staatêge- eröffentlichung.

vollen Beweis liefert.

die Haftung für Libelle, fährlihe, unmoralische, geschwidrige V vage Fassung i den Gerichten eine außerordentlihe Ausdehnung der Verfolgung gegen die Presse gegeben. Man h : ja, in England sind Geschworenez wir bieten ja aber e Garantie, da wir ein bestimmtes Gese und die Geschworenen zur Der Redner bezeichnet nun die drei Arten der 1) die Civilklage, 2) die Kriminal- kleinen Jury, 3) vie öffentliche snen Anwendung t aber bei uns, 1 die Strafen sich die Geldstrafen bis Jahre (früher hatte Jeder ruhig seß - Entwurf mit den elcher gere{chter und Mehrheit des Volkes habe die estimmt, denn jedes Geseß, das Papiere stehen und eit selbst der ruhigen und beson- feine Cautionen,

eine eben für nothwendig be- Teawita Das erste ist, daß er uicht nur n “ie VGidetée Grundlage haben. Preßverfolgung in England: Anklage mit Benußung der großen und Anklage ohne große Jury, und derselben an, woraus hervorge ein Damokles\chwert über der Presse s{webe. gewöhnlicher Preßvergehen betrisst, so steigern )efängnißstrafen bis auf 2

[ständig be= A 0 E giebt die Fälle der einze Was wird nun die Folge he, daß in England, nich n, l t erstehen, und Lesesucht auf die Privatehre, | auf 1000 P, dir G man 10 Jahre und auch Ausstellung am nde möge nun unseren Ge

und billig Urtheile n und entscheiden, w

englischen Geseßen vergleiche Die Rüdsicht auf die der Geseß-Vorlage b bleibe auf dem

am Baum der Sittlichkeit nagt,

humaner fei.

Regierung bei nit durch diese getragen werde, sei nicht aueführbar. nenen Freunde der Preßfreiheit wolle 6, deshalb durfte die Re aufnehmen. hl er dies weder

Die Mehrh fein Stem-= solche nicht in den Ge- unf Jahren möge es vielleicht auch n\che noch hofe. Der Geseh= ac ven Forderungen der Ordnung. m Wesentlichen die einzelnen wichtigeren Aus- behält sich ein Eingehen darauf bei der An ihren Grundprinzipien werde die Re= hörten natürlih niht Strafandrohun-= der Erwägung der Kammer vorbehal=- e war sich bei dem Ausarbeiten dieses daß die Erfahrungen über die Preßauswüchse Diese werden sich von selbst ndividuen und erlittene Angriffe, vielung wahrer sittlicher Interessen und d f alle Zukunft hat die Regierung geleitet, Es handelt sich hier, wie nicht um die Monarchie, Aristo= handelt sich um etwas Anderes, Die eincr geordneten sittlihen Gesellschaft s{webte uns vor, und um diese zu erhalten, mußte man Repressiv= fen, um die Axt von dem Lebensbaum abzuhalten, die fortwährend geschwungen wurde und noch geschwungen wird und wodurch das untere prets durch und durch vergiftet wird. ( wurf niht angenommen, was wird die Folge sein? fra ; und ih antworte: fllt das Geseß, Ms vie Réasercdió blos, aber nicht hülflos für sich, sondern für die Civilisation und das Jm Interesse der höchsten und wahrhaft heiligen Gü= ter der Gesellschast bittet die Regierung um Annahme des Gesetzes Sie hat hier das Gefühl des Arztes, der dem Kranken Arznei reiht, welche dieser niht nehmen will. Der Kranke leidet rit ; Die allgemeine Diskussion wird hierauf nach Beschluß der Kammer geschlossen und die nächste Sißung auf morgen anberaumt, ai

Sachsen. gen Blatte zur Beguta

gierung auch

seß-Entwurf} anders sein, obwo Entwurf genüge demn Redner durchgeht nun 1 \{chuß - Modificationen Und \pezicllen Diskussion vor. gierung festhalten; hierzu ge gen; daran zu ändern, miisse ten bleiben. Die Regierung war Entwurfes ber2ußt, Jahren auf sie nicht influirten. verlieren. Nicht die Rücksicht auf J fondern die Enti dürfniß des Staats für und wird sle bei der bereits richtig erwäh fratie und Demokratie, es

Debatte leiten. nt wurde,

Maßregeln schaf=

Wird der Gesebent= , auf Jtalien, wo

Vaterland.

(Bewegung.)

Dres den, 14. Febr. Schluß des (im gestri- des Staats-Anzeigers abgebrochenen) Berichts des chtung der deutschen Verfassungs-Angelegenheit ernann» en außerordentlichen Ausschusses der e i man vas in Vorstehendem Entwickelte nochmals zu- sammen, so werden in der Hauptsache folgen f Verfassungs - Entwurf vom 26. Mai 1849, mangelhaft, bietet ie, von der Herstellung Vertretung

Zeit einem so großen Gute wie rsten Kammer.

de Gesichtspunkte fest- zuhalten sein: Der wenn auch in einzelnen Punkten zur Zeit noch doch andererseits bestimmte Garantieen für d eines deutschen Bundesstaates untrennbare nationale so wie für manche andere beahtenswerthe Volksfreiheiten. Dieser Verfassungs-Cntwurf ist jedoch auf eine Vereinigung aller deutschen Staaten, mit alleinigem. Aus\chluß Oesterreihs, berechnet. Nachdem Bayern, Württemberg und einige Theilnahme an einem, auf diese Grundlage h Bundesstaat abgelehnt, | Sachsen und Hannover dagegen erl

andere deutsche in zu bildenden deut nichtsdestoweniger aber und troß | \obenen Widerspruches, Preuße n, dem Bündnisse vom 26. Mai 1849 beigetreten Oktober 1849 die Ausschreibung der Wahlen Feststellung dieses Verfassungs - und somit

nicht stimme, daß ih nur aus der Berathung aber nicht gegen den

Entwurfes zu die Bildung eines engeren - Entwurfs beschlossen ha-= die Eventualität eingetreten , von ündnisses die Königlich \ächsische Regierung von Hannover die Erneuerung der Ver-= assung abhängig

behufs der t National - Versammlung Í Bundes auf Grund jenes Verfassungs

beim Abschlusse des B in Verbindung mit der und Umgestaltung der Verf mit diesfallsigen Abänderungsvor\chlägen hat die Regieruug den direkten | am Beschlusse des Verwaltungsrathes . vom 19. 1849 betheiligten Regierungen ab mit Preußen erforderlichen Verständigung durch 3 Hanteln- mit den Königlichen Regierungen von Württemberg und Hannover un

n vorliegenden Entwurfe gewahrt? handlungen

orauszutreten,

gebrochen und glaubt

V d in Uebereinstimmung österreichischen Regierung zu gelan erklärt die \(äcchsishe Regierung, wenigstens so viel den Artike stehen bleiben zu wollen. Die Regie fischen und den übrigen,

Kaiserl. Königl. destoweniger vom 26. Mai 1849, tuts betrifft, zu der Königlich preu

dem Bündniß l IV. des Sta- rung steht also

g+ Nordamerika steht hier in Frage

ntwicklung und kann hier niht maß-