1850 / 57 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Fassung des Ausschusses mit der eventuellen Modification des £ von Lajssaulx angenommen.

Hierauf geht man auf Absaß 2 des Artikels 6 des Regie- rungs- Entwurfs zurück, dessen Berathung bekanntlich auf einen präjudiziellen Antrag des Herrn Kirchgeßner hin in der 66sten öffentlihen Sißung vor der Hand bis zur Feststellung des Artikels / Artikets 6

folgenden Nach dem Worte: „Redacteur“ soll eingeschaltet werden : weléhe

Zei- beginnt der Lauf der an welchem die unterzeichneten Exems- Polizeibehörde hinterlegt worden sind (Ar- bei periodishen Schriften, welhe mehr als einmal im

Zu Absaß 2 des eingebracht

War,

geblieben Modification

Fruth eine

45 ausgeseßt hatte Herr

Inhalts. „Oder dessen Stellvertreter“. Eine weitere der zweite Präsident einbrachte , tungen, welche im Königreiche herauskommen, Verjährung von dem Tage, plare bei der Distrikts tifel 44),

Modification ,

Weis lautet: „Bei

Herrin

Monate erscheinen, vom Tage, an welchem das erste Exemplar aus-

gegeben wurde,“ Eine dritte Modification, ausgehend vom Staats „Bei denjenigen Preßerzeug- nissen, weiche der Bestimmung des Artikel 44 Absag 1 unterliegen, beginnt der Lauf der Verjährung von dem Tage der dort vorge 1 Nachdem Herr Fruth und der zweite Präsident ihre Anträge mit Genehmigung der Kammer wieder | | und Absaß 2 des Artitels 6 in der von dem Staats-Ministerium beantragten Fassung

Minister von der Pfordten , lautet :

schriebenen Hinterlegung. ““ zuruckziehen wird zur Abstimmung geschritten ,

angenommen.

Nach Artikel 45 des Regierungsentwurfes hatte der Aus\{uß N sp Ver-

die Einschaltung folgenden neuen Artikels beantragt: „Der leger einer nihtperiodishen Schrift oder, falls

vorhanden ist, der Druer,

schaffen und

bezeihnen. Weigert er si dessen,

_

Lagen An der Diskussion Freiherr von L rchenfeld , licher Staats - Minister gedadte Artikel wird in der ten Fassung angenommen. Ar ikel lautet: „Die in den Artikeln 39 { ten auch dany

strafbar ist. brechens- oder Vergehensstrafe verwirkt ist,

die Herren Schmidt, Ri ferent.

fich Dr, unD

hieruber betheiligen von Lassaulx, von Kliinschrod

ois 45 angedrohten Strafen tre

Zusammenfluß

Des

den

stimmungen des L hinsichtlich

Arttels 9 Uber Anwendung. Das Nämliche gilt

Der Ausschuß hatte bis auf eine

An Antra a

46 wolle die Allegation der Nr. 45 gestrichen werden.“ hierüber eréffneten Diskussion betheiligten sich außer dem steller die Herren Freiherr von Lerchenfeld, Kolb, Weis, Königlicher Staats - Minister von Klein\chrod , Referent. Artikel 46 wird in der Fassung des Ausschuß - Entwu1 [es angenommen und die Kirchgeßnersche Modification abgelehnt.

Artikel 47 des Regierungs-Entwurfs lautet :

Boye

hung auf die in derselben vorgetragenen Thatsachen jede

oder amtlich beglaubigte Berichtigung unentgeltlich, \o wie

folgende Blatt, Stück oder Heft aufzunehmen. Der

delnde Herausgeber ist unter Mitverantwortlichkeit des D Verlegers in eine Geldbuße von verurtheilen.“ Der Ausschuß hatte bei diefem Artikel folgende Mo dification vorgeschlagen : 1) Bei Absaß 1 nach dem Worte: „Her ausgeber“’ noch beizuseben :

und ohne beigefügte Bemerkungen in das der geschehenen Mittheilung | j

zunächst oder zweitfolgende Blait u. sw.“ 3) Nach dem ersten Ab sabe des Regterungscentwurfes einzuschalten: „Die Mittheilung der Berichtigung ist auf Verlangen zu bescheinigen.“ 4) Den Schluß

saß des Entwurfes in folgender Weise zu fassen: „Der zuwider

handelnde Herausgeber oder Verleger ist in eine Geldbuße bis zu funfzig Gulden zu verurtheilen.“ Eine Modification zu Abs2b 41 dieses Artikels hatte Hr. Forndran eingebracht, welche lautete: „Der Herausgeber oder Verleger einer Zeitung oder periodischen Schrift ist huldig, in Beziehung auf die in de1 selben vorgetragenen Thatsachen jede amtliche oder amtlich beglaubigte Berichtigung, so wie jede andere, Scchmähungenoder Beleidigungen nicht enthaltende Berichti- gung des Angegriffenen, so weit leßtere den Raum des Angriffes nicht überschreitet, unentgeltlich, unverändert, ohne beigefügte Be

merkungen, mit den Lettern des Angriffes und in jener Abiheilung dcs Blattes, in welcher der Angriff stand, in das der geschehenen Mittheilung zunächst oder zweitfolgende Blatt, Stück oder Heft auf

zunehmen,“ Eine weitere Modificaiion stellte Dr. Dóllin ger des Znhalts: „Eventueller Antrag, falls die Forndransche Modification verworfen wird: „,„Es möge in dem Artikel 47 der Saß: so wie jede andere Berichtigung des Angegriffenen gegen die gewöhnlichen Einrückungsgebühren““““ wegfallen. An der Diskussion über gedah- ten Artikel betheiligen sich außer dem Herrn Antragsteller noch die Herren Fürst von Wallerstein, Boos, Dr. Heine, Pr. Sager, Der, Dóöllinger, Lang und Referent. Absaß 1 des Artikels 47 wird in der von Herrn Forndran vorgeschlagenen Fassung, im Uebrigen jene des Ausschusses angenommen,

Artikel 48 des Regierungs - Entwurfs lautet: „Wenn gegen den Herausgeber einer Zeitung oder periodischen Schrift wegen Uebertretung einer im gegenwärtigen Gesege enthaltenen Strafbe- stimmung eine Verurtheilung erfolgt, so soll zugleich die unentgelt- lihe Aufnahme des Urtheils in das náchstfolgende Blatt, Stück oder Hest von dem Gerichte angeordnet werden. Unterläßt der Herausgeber diese Aufnahme in ‘der festgeseßten Frist, \o Ut. zer in eine Arreststrafe bis zu 14 Tagen ‘und in eine Geldbuße vis zu hundert Gulden zu verurtheilen.“ Der Ausschuß hatte L Len aue, Herausgeber“ blos die Einschaltung des nabme due r , im Uebrigen aber die unveränderte An- hieruber betheiligen. Artikels beantragt, An _der Disfussion S: oon Wallerstei die Herren Drs Sepp, Stöer, ver-iFasfüng ‘ves-A O und Referent. Artikel 48 wird in

; pa: ZAUs\cusses angenommen. Artikel 49 des Re- gierungs-Entwurfes lautet; Die Sirafbarkeit der Preß - Polizei- Uebertretungen erlischt, Wenn. von N p i f L TEP B (A bertretung begangen oder das eingcleite er Ante flo, Wo DIE T und sodann nicht weiter foxt esett Zc'eitete Verfahren unterbrochen, laufen sind. Hat si aud chs erden ist, drei Monate abge- sewidriges Verhältniß an; Mer Uebertretung ein fortdguerndes gesebwidriges Verhältniß gebildet, \o fán 2 Ne

/ L ; E De gt der Lauf der Verjäh- rung so-lange nit an, als dieses Verbältni ñ 7

L ; g rhaltniß besteht.“ Der Aus- schuß hatte Die unveränderte Annahme dieses Artikels beantragt, und derselbe wirt auch in dieser Weise von der Kammer angenommen,

ein solcher nicht ist verbunden, \\ch{ch über den Namen, die Person und den Wohnort des Verfassers Gewißheit zu ver- diesen auf Verlangen dem Untersuchungsgericht zu oder ist er nicht im Stande, der an ihn ergangenen Aufforderung zu genügen, s\o isl er unbeschadet der cigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit mit Arrest bis zu 14 und einer Geldbuße bis zu hundert Gulden zu bestrafen.“ Boye König-=-

Der von dem Ausschusse beantrag- 16 des Regierungs - Entwurfes

ein, wenn der Jnhalt der betreffenden Schrift nicht Wenn aber durch den Inhalt der Schrift eine Ver- oder wenn mehrere poli- zetilih strafbare Uebertretungen zusammentreffen , so kommen die Be- zur Rüdkfalls, unwesentliche Modifizirung des Eingangs die unveränderte Annahme dieses Artikels beantragt. Her! Kirch geßner stellte hierzu folgende Modification. „Aus Artikel

Der

lI, Prásident und

„Der Herausge- ber einer Zeitung oder periodishen Sthrift i \chuldig, in Bezie amtliche

jede andere Berichtigung des Angegriffenen gegen die gewöhnlichen Ein rückungsgebühren, sogleich nah geschehener Mittheilung in das nächst zuwitderhan ruckers und fünf bis zu funfzig Gulden zu

„oder Verleger“; 2) anstatt der Worte: ¡„jogleich nah geschehener Mittheilung u. s. w.“/ zu seßen: „unverändert

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340

Artikel 50 des Regierungsentwurfes lautet: „Was îm gegenwärtigen Geseve über Schriften bestimmt is , gilt eben so ‘von allen F ru(ck- schriften, Gemälden, Bildern, Zeichnungen, Kupferstichen, Erzeug- nissen der Lithographie, Holzschnitten und überhaupt allen Arten vervielfältigter oder zur Vervielfältigung geeigneter sinnlicher Ol stellungen oder Mittheilungen an das Publikum. Derselbe wird, da auch der Ausschuß keine Modification beantragt, in dieser Fas= ing angenommen. i UA ns Artikel 51 des Regierungsentwurfes lautet: „Die nah diesem Gesebße eingehenden Geldstrafen und die nach Art. 29 konfiszirten Sammelgelder fallen dem Kreisschulfonds desjenigen Regierungsbe-= zirks zu, in welchem die Verurtheilung erfolgt, und werden nach dem Gutachten des Landrathes verwendet. Kann wegen Armuth des Verurtheilten und der zur Haftung verpflichteten Personen (Art. 2) die Geldbuße nicht erhoben werden, so ist dieselbe auf Antrag des Staatsanwalts von dem Gerichte in der Art umzuwandeln, daß den Verurtheilten für je fünfundzwanzig Gulden ein ahttägiger Arrest trifft. Dieser Arrest darf jedoch die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigen. Der Ausschuß hatte folgende Fassung dieses Artikels beantragt: „Die nach diesem Gesetze eingehenden Geldstra- | fen und die nach Artikel 27 konfiszirten Sammelgelder fallen dem | Areisshulfonds desjenigen Bezirkes zu, in welhem die Verurthei- lung erfolgt, und werden nah dem Gutachten des Landrathes ver wendet.“ Die Fassung des Ausschusses wird ohne weitere Diskussion angenommen. Artikel 52 des Regicrungs-Entwurfes lautet: „Bei der Entscheidung über die durch Mißbrauch der Presse begründeten civilrechtlichen Ansprüche is cine Eidesableistung zur Ausmittelung der Entshädigungssumme nicht zulässig. Die Festseßung der leb- teren erfolgt lediglich nach richterlichen Ermesscn.“ Der Aus\ch{chuß hatte die unveränderte Annahme dieses Artikels beantragt, und der- sclbe wird gleichfalls ohne weitere Diskussion angenommen. Nach diesem Artikel beantragte der Ausschuß die Einschaltung eines neuen Artikels folgenden Jnhaltes: „Artikel 53. Ju allen, in Titel 1] gegenwär- tigen Geseßcs aufgeführten Fällen is an die Geschwornen bei Strafe der Nichtigkeit auch die Frage zu stellen, ob mildernde Umstände vor- handen seien. Jm Galle diese Frage bejaht wird, darf bei Aus messung ter Strafe die Hälfte des höchsten Strafmaßes nicht über- {ritten werden. Das Gericht ist in diesem Falle, wenn es sich um ein Vergehen handelt, auch befugt, unter das geringste Straf- maß herabzugehen, und, wo durch das Gese Freiheitsstrafe und Geldbuße in Verbindung angedroht sind, nur auf eine oder die an dere zu erkennen.“ Hierzu [wurde von Seiten des zweiten Präsi- denten Weis eine Modification nachstehenden Jnhalts eingebracht : Als dritler Absaß wolle beigefügt werden: auch bei Polizei- Uebertretungen is das Gericht, wenn mildernde Umstände vorhanden sind, in den Fällen, wo das Gesetz Greiheits strafe und Geldbuße in Verbindung androht, befugt, nur auf eine oder die andere dieser Strafen zu erkennen. An der Dis kussion hierüber betheiligen sich außer dem Hrn. Antragsteller nocl Der Staatsminister von Kleinschrod und Hr. Referent. Der gedachte Zusaßartifel wird mit der Weisschen Modification angenommen, áArtitel. 53 des Regierungsentwurfis lautet : „Gegenwärtig 8 Gese tritt mit dem Tage der Bekanntmacung dur das Gesetzblatt ziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz in Wirksamkeit und von dem nämlichen Tage an sind alle entgegenstehenden geseklichen Bestimmungen und Verordnungen aufgehoben. Die Staatsministe1 der Justiz und des Innern sind mit dem Vollzug beauftragt.“ De1 Ausschuß hatte hierzu keine Modification beantragt und der erwähnt Artikel wird ohne weitere Debatte angenommen,

Da die Zeit {hon sehr weit vorgerückt war, #\o | erste Präsident die definitive Abstimmung tiber das ganze Gesel auf die heute Abends 5 Uhr anberaumte Sibung und {loß (N | mittägige um 27 Uhr Nachmittags.

In der heutigen Nachmittags-Sibßung wurde die definitive Abstimmung mittelst Namens Aufrufes Über den Geseß-Entwurf, den Schuß gegen den Mißbrauch der Presse betreffend, beendet und das Geseß, so wie es aus der Kammerberathung hervorgegangen, mit 83 gegen 51 Stimmen angenommen,

“Nach dem Vortrage des Abgeordneten von Hermann über die Rechnungen der Königlichen Vost-Anstalt für die Jahre 1845—1846 und 1840— 1847 betrug die Gesammteinnahme im Jahre 1845—1846 2,937,020 Fl., die Gesammt-Ausgabe dagegen 2,106,493 Fl. ; im Jahre 1846—1847 die Gesammteinnahme 2,572,912 Ol. , die Ge sammtausgabe 2,308,832 Fl. Am Sclusse seines Vortrags fstellie Derr von Herman den Antrag: „es möge den vorgelegten Recl- nungen der Poft - Anstalt pro 1845 1846 und 1846—41847 die Anerkennung der Kammer der Abgeordneten ertheilt werden.“

verso!

Württemberg Stuttgart, 22 Febr, (SWwáb.

Merk.) Der S aats=-Anzeiger cnthält folgenden Artikel : ,„„Das Resultat der meisten Wahlen ist bekannt; es fonnte Nieman don überraschen, so betrübend es auch für alle Freunde einer con stitutionellen Regierung ausgefallen is. Als der Jubel der demo fratischen Partei über den Erfolg der Wahlen zur lebten aufgeló- sten Versammlung ertönte, ließ sich mitten unter dem bacchantischen Jubel der Sieger eine ernstere Stimme hören, welche an das alte Wort erinnerte: „Noch ein solcher Sieg und wir sind verloren !“ Dieser nochmalige Sieg ist eingetreten, „das Volk hat ge sprochen“’, und welchen Besiegten triumphiren die Sie ger? Nicht die gegenwärtige Regierung hat eine Nieder- lage erlitten, sondern das moderne Wahlgeseß, die unselige Erbschaft, welche das jetzige Ministerium von dem März-Ministerium angetreten hatte! Daß dieses Wahlgeseß alle und jede Regierung unmöglich macht, is} jeßt zur offenkundigen, handgreiflichen T

,

über

Lhats- sache geworden. Als die lette Versammlung aufgelöst wurde, weil sie auf dem besten Wege war, unser Land in den Abgrund zu stür- zen, in welchem Badens Volk seine Unabhängigkeit und Selbststän digkeit, wenigstens auf lange Zeit, begrub, war dieser Aft nicht nur niht eine Beleidigung für das Volk, sondern vielmehr ein Aufruf an seine Rechte zu Gunsten seiner Jnteressen, Das Volk hat geantwortet, und zwar so, daß man ihm in dieser Allge meinheit keine Frage mehr vorlegen wird! Die Regierung hat die Getuld gehabt, das „Recht“ \o lange zu vertreten, bis es im Begriff steht, in das größte Unrecht umzuschlagen ; sie wird auch jeßt noch die leßte Geduld bewähren, diese Kammern einzuberufen, um den Versuch zu machen, ob eine Vereinbarung irgendwie möglich sei ; sie fann sich aber auch das Unwahrscheinliche des Gelingens eines solchen Versuches nicht verhehlen und wird denen die Schadenfreude nicht lange gönnen, welche bercits darüber triumphiren, sie zu Gewaltc maßregeln gezwungen zu haben. Es handelt sih niht um éinen Ministerwechsel , die Súßigkeit des Ministerpfuühls besteht niht mehr, und die jeßigen Minister werden sich fur ihre Person blos freuen können, wenn sie von einem Opfer entbunden werden, welches sie mit Uebernahme der Portefeuilles dem Vaterlande brachten; es handelt sich um nichts mehr und nichts weniger, als um die Möglichkeit und Wirklichkeit einer Re- gierung, welche mit fester Hand Ruhe und Zucht, Wohlstand und a im Lande handhaben kann. Das Vaterland ist in Ge- e

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Vaden. Karlsruhe, 23. Febr. Das heute erschienene Regierungs=-Blatt enthält eine Entschließung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, wodur die Stände zum 4. März cin- berufen werden.

Hessen. Kassel, 23. Febr. (Ka f}. tg.) ‘Zt der heu= tigen (bereits erwähnten) Sihung der Stände-Versammlung ergriff zuerst der Staatsrath Eberhard, welcher seinen Platz unter den Stände-Mitgliedern einnahz, das Wort:

Er halte sich für verpflichtet, der Berscmmlmug mitzutheïlen, daß sich die fünf Ministerial-Vorstánde am 21sten d, M. veranlaßt gesehen hätten, Se. Köbuigl. Hohcit den Kurfürsten um ibre De mission zu bitten und daß anderen Tages dcn Mitgliedern des Ge sammt - Staatsministeriums mitgetheilt worden sei, Se. Königl. Hoheit sei bereits früher mit de1 Bildung eines neuen Ministe riums beschäftigt gewesen und man hoffe, beute hochste Ent= s{ließung mittheilen zu fönnen. Di Ministerial - Vorstände seien heute zu Sr. Königl. Hoheit entboten und \ei ihnen die Mittheilung gemaht worden, daß ein neues Ministerium AERUDeT UND | bisherigc L Die

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das entlassen sei Indem er diese Mittheilung mache, sage er Ter Versammlung seinen

Dank für die gefundene Theilnahme und Unterstüßung. Der Präsident: Die gemachte Mittheilung werde mit dem größten Bedauern von Seiten der Versammlung vernommen Jen Herr Lederer: Er halte sich im Namen des Vaterlandes verpflichtet, den bisherigen Mitgliedern des den Dank auszusprehen und er

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Ministeriums hofe, daß sein Ansicht mit ihm theilen, und bitte dieselben, sich zu erheben. Die Versammlung erhob sich worauf Herr Lederer dem abgetretenen Ministerium Hoch ausbrachte, in welches die Versammlung Herr Bayrhoffer erklärte, er habe ebenfalls si fü! Ministerium erhoben, weil die Gedanken der März - 0 in ihm gleichsam verkörperten. Mit einigen it des Ministeriums sei er freilich dura mentlih nicht hinsichtlich des Anschlusscs JZnsofcrn könne er si diesem Dauke nich Es sei nicht an der Zeit, mit dem Mini tenz es sei abgetreten; die Folge werd Dreikönigsbündnifes Recht habe, Von in Hessen das Ministerium des | Herr Pfeiffer IL: Cberhard sei so bedeutend, mit den minder bedeutenden Ge zufahren. Er beantrage, die zUseßen Derr Ollbebtg einander zu gehen T Juen O U a und il ie Personen s dessen unh Ipruchwo veantragt, durd | sten zu ersuchen, nur j Geiste

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et rtilid eine D den Kurfún welches int im Publikum.) Der Beifalls und mahnt Wolf theilt diese Gefühle, putation; man müsse ruhig abwarten ; die Zukunft nicht, wie Herrn Gräfe

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dem Ministerium entgegen

nennen, (Beifall l'( en des Den

stimmt

Sache cktändi demnächst aas - Kommissar: Sp el Mittheilungeu hinsichtlich Des habe jedoch den Auftrag in Communication mit den

möge man jeten Schritt aussfe

den Eintritt eines solhen Ministeriums naturgemäße Entwickelung wendigkeit dahin geführt, e} das Drei = Königsbündniß vorgu gesagt, von Preußen erst werde unterstügr, lassen werden. Er ist gegen jede Demo seien berufen , die Freiheiten und R gen, nöthigenfalls dem Ministerium dann Gewalt gebraucht werde entgegentreten, Herr Theobald: Ii wie vor, jedem Ministerium gegenüber, vermöge man augenblicklih nichts, ( werde dadurch nicht verändert. Man möge tagen bis zu dem Augenblick, wo man sage: „C wird gegen Euch angewandt, und geiebliche Mi Diesen Plaß müsse Jeder im Namen des ten, als es möglich sei. Er beantragt spricht dieselbe Ansicht aus. Herr E 5eit, zu handeln; das Ministerium sei leiht sei es noch mögli, seinen Eintritt mal gebildet, so sei es zu spät. Der P1 Antrag des Herrn Hildebrand der Unterstütz1 bemerkte, cs sei vorher eine kurze vertrauliche Bes recchung noth Herr Hahndorf hat gegen Ausseßung der Sitzung auf ein Stunde nicht zu erinnern, protestirt aber cine vertraulich( Sibungz das ganze Volk sehe seßt auf die Stände-Versammlung und müsse wissen, was seine Vertreter thun. Et unterstützt den Hildebrandschen Antrag. Herr Gräfe protestirt gleichfalls gegen eine geheime Sißung. Herr Knobel if Fortseßung der bent lichen Sibung, glaubt aber, daß bald eine vertrauliche zur Wahl des permanenten Ausschusses nothwendig T T ARTLUE

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anzuzeige!

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sin werde, Mie. Bersammlung entschied sih mit 24 Stimmen für halbstündige seßung der Sibung. ;

Nach Wiederaufnahme der Sihung zog Herr Hildo Antrag, weil er in der Aussetzung der Sixung eine miitelbare desselben erblidt, zurück. Auf den Vorschlag des Praäsit : wurde beschlossen, noch heute den permaneten Aus\{uß zu wäh len und der Rechts-Ausshuß mit der alsbaldigen Verichterstattung iber dessen Instruction beauftragt. Auf den Antrag des Herrn von S cch e nk wurde sodann beschlossen, Die Dent leßtgenannten Auss{uß gegebene Instruction auch dem gegenwärtigen zu erthei len. Herr Pfeiffer [T, erstattete sür den Rechts Ausschuß wei= teren Bericht über das Anwalt=Geset Nad Erlediaung einiger Amendements wurde dasselbe in geheime Abstimmung mit 30 ge=- gen 10 Stimmen angenommen. | Präsident verkündigte , neuen Minister bereits eingegangen dieselben. Da der Revers des pflug dessen Beschwörung der Verfassung urkundtete, dem Herrn Präsidenten aber schien E ob si dieses auf dessen frühere äangelobung oder auf die Verfassung, wie sie gegenwärtig mit einigen settdem eingetretenen

Abänderungen bestehe, beziehe, \o wurde der Rechts - Ausschuß zur

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Der daß die Reverse der wären und verlas Herrn Minister Hasen vom 5. Januar 1831 be

nicht daraus hervoxzugehen

Begutachtung beauftragt.

und in eine vertrauliche übergegangen,

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__ Frankfurt. Frankfurt a, M. 20 -°. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen bechrte Konzert zum Besten der Wasscrbeschädigten mit seiner —le)es Konzert , veranstaltet von den Herren Oberst von Brau chitsch, M. von Bethmann und Dr. Mumm, war sowohl der Aus- sührung als der Gejellschaft und vem Ergebniß nach ein sehr glän zendes. Dem wohlthätigen Zwecke folleu dur dieses Konzert etwa 1400 Fl. zufließe Der Zudrang war o groß, daß vielleicht ein eben Jo großer Theil Kartenbesitter wegen Mangels an Platz um- lehren mußte, als der große Weidenbuschsaal faßte. Königliche HDohrit blieb bis zum Ende des Konzerts und besuchte hierauf eine Soiree des Herrn Grafen von Bentinck: heute wurde dicse Ehre dem Grafen von Ysenburg Berleburg zu Theil. Dem Vernebnien nach giebt die Stadt Frankfurt dem Prinzen vou Preußen náäcsten Ylontag ein großes Festmahl im Mülhenöschen Hause. Auch Bernus du Fay hat von Sr. Königlichen die Zusage c1 halten, eine Haustheater - Vorstellung mit \ein- zeit |

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Borgestern wurde die Schriftstellerin Louise Aston vom sidenten der Republik in einer Privat Audienz empfangen,

Die Kommission für die Zahlung des lebten Semesters des griech1|chen Anlehns hat Herrn Kasimir Perrier zum Berichterstat= ter gewählt,

Man schreibt aus Pointe à Pitre: „„Perrinon und Sc{hölcher haben bei den Wahlen gesiegt; sie erhielten unter 18,000 Votiren oen 415,160 Stimmen. Der Grund liegt darin, daß sie den Mu- latten Theilung der Güter versprachen.“

Der Courrier de Marseille vom 2. Februar enthält Folgendes: „Unser Korrespondent in Rom schreibt uns, daß Ge neral Baraguay d’Hilliers beschlossen habe, abermals zwei Regi

P1 â-

Die offentliche Sibßung wurde geschlossen

edr, D A. Z.) das gestrige

meuter nach Frankreich zurückzuschicken. riers kannte man noch ni{cht die Nummer

den Ort ihrer Bestimmung.“

dieser Regimenter

Seit einiger Zeit finden hier häufige dipolomatische Konferen- Mitglieder des

Heute Vormittags konferirten mehrere Zeit im österreichischen Gesandtschafts Geschäftsträger in

zen statt. diplomatishen Corps lange Hotel, Nachmittags begab fsich der russische Hotel des Cupucins.

Die Regierung is in Bezug auf den 24. Februar außer Sor genz es wird keine Jllumination stattfinden, und in Bezug Unruhen sind gar keine Besorgnisse mehr vorhanden.

Eine telegraphische Depesche, die heute unter dem

Beim Abgang des Cou noch

auf

Datum

Bordeaux den 21. Februar hier anlangte, meldet die Ankunft des

Generals Castellane in Bordeaux. neue Militair-Kommando-Eintheilung von der Partei dez mit Beifall aufgenommen wurde, so hat au die von Bordeaux die Ankunft dieses Generals zeugungen begrüßt.

Ein Brief aus Genf vom 18ten drüd

ob Mazzini wirklich die Schweiz vc

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Großbritauien uud JZrland. amtlich angezeigt, daß Prinz Albrecht Majestät in deren Namen am 6. und am im St. James-Palaste halten werde, und daß Personen vor Sr. Königlichen Hoheit bei irachtet werden sollten, als wären selbst geschehen Gestern Abend is der regie Sachsen-Koburg-Gotha zum Besuch bei Hofe vom angetommen und im Buckingham-Palast abgestiegen. Marquis von Lansdowne erklärte gestern im Bertrag zwischen Großbritanien und de1 Regierung in Bezug auf den Rio de la ratifizirt sei, und daß demselbcn die on Bestimmungen in allen wejentlihen Graf Aberdeen hátte gewunscht, daß Unterhandlungen mit hineingezogen worden wi mit Rosas abgeschlossenen Vertrag nit abhängigkeit Montevidco?s, meinte er, hétte verkürzt sonst würden die Stipulationen nußlos sein; gejehen, wenn England in dicsen diplomatischen fortwährend mit Frankreich in Uebereinstimmung gen wäre. ;

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; iminster fand am Mitlwoch ein mner diejes Stadttheils zur Gördrrung der on 1591 statt, an dem si mehrere Beantragung oder Unterstüßung von ( Der franzésishe Gesandte beantragt: die durch die Ausstellung gegebene Gelegenheit friedlichen Nebenbuhlershaft der Nationez le zur Herbeiführung eines allgemeinen Fri it jel“’; und ter preußische Gesandte: „Di daß alle auswärtige Nationen das nternehmen bercitwilligst unterstülzen

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Vorgestern ist folgendes Manifest erschienen : „Von Gottes

den Wir, Nikolaus dev Erste u. thun fund allen Unse: getreuen Unterthanen: Am Lten (14ten) Tage dieses Febz ivurde Unsere geliebte Schwiegertochter, dice Großfürstin Alex Fosephowna, Gemahlin Unseres geliebten Sohnes, des Großfürsten Konstantin Nifkolajewitsh, von einem S Unscrem Enkel

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turtischen Gesandt!

russischen General-Lieutenants worden, Ci le Peters! 11 Monats ni

cinen andere! Zographos hat sranzösisher Gesandtschafts Herrn Fleuriau, Warschau verlassen 1s derjelbe Jedoch dort auc gerichtet, darúübe1 ahrt man, in Nußland Ut: Geringste, Die 3ablreihen m Sr, Pi lenden europá ndten sind vermehrt e Hauptstadt gchoben or, nach welcher Warschau Zahl gewinnt sehr an B

A 190 (4 Polizeimeisten

aAnote que ublic nicht das | tersburg [hen und asiatishen Ge neuester us neuerer Zeit die

geht aus der lebten Volkszählung he1 103,000 Civilbewohner zählt, und diese

1g, wenn man bedenkt, daß den

hastslose und Muükßiggänge1 sofort ausweisen läßt.

ou den harten Heimsuchungen, welche über Polen gekomm 1 gehören in neuester Zeit jene der Uebershwemmu igen, nicht allein von der Weichsel, sondern auch von klei als von der Warta uyd insbesondere von der Prosna und namen bei Kalisch verursacht werden, Der leßtere F(uß ist hier durch sein Wuth bekannt, mit der er die Umgegend von Kalisch mehr minder fast alljährlich überfluthet.

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Spanien. Madrid, 418. (Fr. B.) im Palaste der Königin Christine war sehr glänzend und zahlreich. Das diplomatische Corps wurde gestern Abend durch die Königin und den König empfangen. Der Nuntius beglückwüns{hte Ihre Majestäten im Namen feiner Kollegen. Die Königin antwortete hierauf sehr freundlih. Heute werden verschiedene Corporationen sich in den Palast begeben.

: Die Kammern wurde heute geschlossen. Der Senat erbffnete jeiné Sißung um 2 Uhr. Der Minister = Präsident las folgendes

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So wie in ganz Frankreich die

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Proz. 292

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Bukarest, t veroffentlicht folgenden Le Gar ait as Justiz Ministerium erlassen hat : —Aerotte Immer hâufiger werden und alle : vorsäßlichen Be das sich in unserem Handel eingenistet k

einem xotal - Gerichtshofes verpflichtet / Delsei! Kaufmanns, Ende der beschriebenen Seiten, laut des [ odcr die Bücher nebst Jn-

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_Ihre Majestät hat mir dessen Jnhalt folgender E: _Durh den Artikel 26 Einverständniß mit Meinen De Sizbungen der

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gegen Unterzeichnet.) Die Dieses Der Prási Königlichen Sitzung auf.

46. Jan.

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T % S + E "E 3 y , h elu Ziel zu seßen, is es von der größten Nothwendigkeit JeBt an das Nicbtbefolgen der im Handelsgesezbucch unter dem 7ten / veslndUcven Anordnungen aufhöre, 1 an jeder Handelsmayn verpflichtet :

Daher is von

seine Bücher und den Austveis das Verzeichniß (Jnven- ahres, in einer dazu be- zum Abschluß vorzu L

Die oben er- Faden durchzo- verse Vor-

den

legen,

bei ohne

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t mitunjerer Unterschrift und GBerichtssiegel bestätigt.“

ocjagten Bucher ohne Zeitve:[ust dem \ie vorlfegenden Kauf-

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unabaändeilihen Befehls zu

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Wer nun l wie ein Betrug ausrecht erhält,

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und als ein solcher auf feine

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der Kriminalgeseße entgehen, welche für Betrüger aller

hat das Justiz-Ministerium alle nöthigen Instructionen zu erthei-

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ihre Pflichten

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