Feststellung des
Berme)suna
zugleich sich nach Berpflichteten bestimmt, Maß oder ihre Zahl nicht feststeht, in gebracht, f\ofern sie alljährlih wiederkehren, nach dem Dur lebten zehn Jahren vor Unbringung de1 Dienste, sofern sie aber in dem Durchschnitt der gung der Provocation geleisteten L ienste,
Wirthschaft inrichtung des
in länger n
ängeren Zeiträumen schen diesem
fehren, nach
1 den Fällen des g Ten anderer nachgewiesen werden, Handdienste
i zur Aufbringung der Entschä Maßstal zur Vertheilung als rechtsverbindlich 10 ist ohne Rücksicht, oder gar feine | ) den Spanndien erhältniß Des Glächenmaßes schädigung für den Handdien sen und zwar, insofern nicht bei L alsdann auch für die Abfindun ven hat, zu gleichen Theilen z
/ Zeit Spanndienste Dienste geleistet werden,
ben zum Grund 1 von sämmtlichen 2
ckerbesißern nach Aecker aufzubringen, die Ent aus die vorhandenen Hausstel= g der Dienste ein anderes, Verhältniß stattgefun- u vertheilen, id
Körnern wahrend wiederkehrenden
Anbringung dei
ine Umschaf}fung der Geldl( der lebten zehn resp. zwanzi( | gedachten Gesehes Geldvergütungen } angenommen worden, so sind dieje Vergütungen nerhalb der gedachten gewechselt haben, den Feststellung des Veldwerths C... O
Kann der jährliche Geldwertk
den Bestimmungen des §. 29 Normalpreise (§§. 67 u, f.) in Anwendung, bei j in der Regel auf die Preise in den leßten zwanzig Jahren zu rüd- | und in Ansehung solher Gegenstände, deren Qualität eine |
nicht
istung etingetrete!
or Verkündung dec
Abgaben nach so fommen deren Feststellung
ermittelt werden ,
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