1850 / 65 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Feststellung des

Berme)suna

zugleich sich nach Berpflichteten bestimmt, Maß oder ihre Zahl nicht feststeht, in gebracht, f\ofern sie alljährlih wiederkehren, nach dem Dur lebten zehn Jahren vor Unbringung de1 Dienste, sofern sie aber in dem Durchschnitt der gung der Provocation geleisteten L ienste,

Wirthschaft inrichtung des

in länger n

ängeren Zeiträumen schen diesem

fehren, nach

1 den Fällen des g Ten anderer nachgewiesen werden, Handdienste

i zur Aufbringung der Entschä Maßstal zur Vertheilung als rechtsverbindlich 10 ist ohne Rücksicht, oder gar feine | ) den Spanndien erhältniß Des Glächenmaßes schädigung für den Handdien sen und zwar, insofern nicht bei L alsdann auch für die Abfindun ven hat, zu gleichen Theilen z

/ Zeit Spanndienste Dienste geleistet werden,

ben zum Grund 1 von sämmtlichen 2

ckerbesißern nach Aecker aufzubringen, die Ent aus die vorhandenen Hausstel= g der Dienste ein anderes, Verhältniß stattgefun- u vertheilen, id

Körnern wahrend wiederkehrenden

Anbringung dei

ine Umschaf}fung der Geldl( der lebten zehn resp. zwanzi( | gedachten Gesehes Geldvergütungen } angenommen worden, so sind dieje Vergütungen nerhalb der gedachten gewechselt haben, den Feststellung des Veldwerths C... O

Kann der jährliche Geldwertk

den Bestimmungen des §. 29 Normalpreise (§§. 67 u, f.) in Anwendung, bei j in der Regel auf die Preise in den leßten zwanzig Jahren zu rüd- | und in Ansehung solher Gegenstände, deren Qualität eine |

nicht

istung etingetrete!

or Verkündung dec

Abgaben nach so fommen deren Feststellung

ermittelt werden ,

Jevenen

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