1850 / 92 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mitteln der Production, zum Schiffbau, zu Land- und Wasserbauten und auf damit gewerbsmäßig beschäftigte Personen (Fabrikanten, Gewerken, Handwerkern und deren Hülfsarbeiter) beziehen. Zur

Gewerbs-Section gehören insbesondere alle Angelegenheiten, welhe |

auf die Entstehung, Entwickelung und Ausbeutung neuer oder be- reits vorhandener Kräfte und Organe der Gewerbsthätigkeit, auf die Anerkennung und den Schuß des industriellen Eigenthums | durch Erfindungs- und Entdeckungs - Privilegien, auf das geistige Eigenthum von Fabriksmustern und Modellen, auf Faber uf | und Waarenzeichen, auf Fabrikengerihte uud Fabriken Polizei, B | gewerbliche Sanitäts-Einrichtungen, auf den gewerblichen Mag | auf die Bildung und Gliederung der Gewerbögenon" Betbs | genossenschaftlichen Organe (Innungen, Zünfte), E i E N: nisse der Fabriksarbeiter, Lehrjungen, Oejeten, A veselseitige werks - oder Fabriksherren unter si oder E ben, Stellung, auf Gewerbs-Vereine und auf Gewerbsgeseße bezichen. Gemeinsamer Wirkungskreis. E E Alle inneren Augalaganpazas G R kreise r beide ckectionen Jeder g Cl 5 Ma L L ‘Vorsthláge, Gutachten und Ausfunste über e : sachen, Handels - und Schifffahrts-Berkräge, über Konsulate, Qua rantaine-Anstalten, über Landtransport, Fluß - und E fiber den Eisenbahn-, Telegraphen- und Postverkehr, Uber Nehsen und Márkte, Maß und Gewicht, Geld- und Münzwesen, : über Bank-Leih=-Versicheruncs= und ähnliche Anstalten mussen gemeinjam von beiden Sectionen berathen werden. Es steht dem Handels- | Ministerium das Recht zu, auch über andere Gegenstände die ge meinsame Berathung der beiden Sectionen einer Kammer anzu ordnen. Auch ist der Präsident der Kammer verpflichtet, eine solche Berathung einzuleiten, weun er der Entscheidung ciner Section seine Zustimmung entzieht,

Einvernehmung.

g. 8. Das Handels = Ministerium bestimmt von Fall zu Fall, welhe Handels- und Gewerbe = Kammern einvernommen werden | sollen.

Unterordnung. 6, 9, Die Handels -= und Gewerbe - Kammern sind dem Han

dels - Ministerium unmittelbar untergeordnet; sie haben jedoch auch den leitenden politishen Behörden ihres Bezirks auf Verlangen die gewünschten Ausküusfte zu erstatten. Zahl und Kategorie der Mitglieder. §. 10, Jede Handels- und Gewerbekammer besteht aus min destens zehn und höchstens aus dreißig Mitgliedern (Räthen) und aus halb so vielen Ersazmännern (Stellvertretern). Innerhalb dieser Gränzlinie bestimmt das Handels=-Ministerium die Anzahl der Mitglieder für jede Kammer und jede Scction, so wie die Handels und Gewerbsklassen (Kategorieen), aus denen sie zu wählen sind. Dienstleistung. | F. 11. Die Mitglieder und Ersaßzmänner der Handels- und | Gewerbefammern versehen ihre Stellen unentgeltlich. | Auflösung. | §, 12. Handels-= und Gewerbekammern könncnu durch den | gleichzeitigen Austritt aller Mitglieder und Ersabmänner, so wie | über Anordnung des Handels-Ministeriums, aufgelssst werden.!| | |

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S weites Haupt Eu 4.

| Bon del Wabl Und Amt og uer dey Mitglieder UNd | Ersaßmänner. | | Wahlfähigkeit. | §. 13. Als Mitglied oder Ersaßmann einer Handels = und

Gewerbekammerx kann nur derjenige berufen werden, in dessen Per son sich nachstehende Erfordernisse vereinigen: a) die österreichische Reichsbürgerschaft; b) der Vollgenuß aller bürgerlichen und poli tischen Rechte; c) ein Alter von mindestens dreißig Jahrenz ch) cin | mindestens fünfsähriger Besiß und selbstständiger, gewerbsmäßiger | Betrieb oder die fünfjährige selbstständige Leitung einer solchen | Handels = oder Gewerbs=Unternehmung, in deren Kategorie (§. 19) | die Berufung erfolgen soll; endlich e) der ordentliche Wohnsiß | der Mitglieder im Bezirke und der Ersaßmäuner im Standorte der Kammer, Ausgeschlossen von der Berufung sínd alle Pr sonen, über deren Vermögen cin Konkurs eröffnet wurdo, ünd | die ihre Gläubiger nicht befriedigt haben, oder die wegen eines Verbrechens oder wegen eines aus Gewinnsucht hervorgegangezen oder die vffentliche Sittlichkeit verlezenden Vergehens , oder einer folchen Uebertretung {uldig erklärt, oder wegen einer anderen Geseß=-Uebertretung zu einer mindestens halbjährigen Freiheitsstrafe verurtheilt worden sind, Amtsdauer.

F. 14, Die Mitglicder und Ersahmänner werden auf dret näch einander folgende Sonnenjahre berufen. Alljährlich am 31. De zember tritt ein Drittheil nah der Reihenfolge ihres Dienstalters in der Kammer aus, und wird durch neue Berufungen erseßt. Die | Austretenden sind wieder wählbar, Den Austritt am Schlusse -des | ersten und»zweiten Jahres bestimmt das Loos.

Austritt vor Ablauf der Amtsdauer. ;

§. 15. Jeder , in der Person eines Mitgliedes oder Ersah- mannes eintretende Umstand, der sie von der Berufung ausge {chlossen haben würde, hat den Austritt des Mitgliedes und den Verlust der Eigenschaft eines Ersaßmannes zur Folge. Ein Mitglied oder Ersaßmann kaun noch außerdem zum Austritte ver: halten werden, wenn er durch einen von der Handels - und Ge- werbekammer in der Eigenschaft eines Genossenshaftsgerichts ge fällten Spruch, der von mehr als der Hälfte ihrer gesammten Mit- glieder bestätigt sein muß, einer auffallenden Vernachlässigung sei- ner Pflichten s{uldig erklärt wird.

Wahlrecht. _____§+ 16, Die Berufung der Mitglieder und Ersaßmänner er folgt durch direkte Wahl. Zu dieser Wahl sind überhaupt nur Diejenigen berechtigt, welche zur Zeit der Wahl a) alle unter a und b §. 13 erwähnten Erfordernisse besiben und nicht nach dem Schlußsave „des §. 13 von der Berufung ausgeschlossen Vai: b) JIm- Bezirke derjenigen Kammer, für welche die Wahl geschieht, eine Handlung oder ein Gewerbe auf cigenc Rech: Ges orer als öffentliche Gesellschasten betreiben, Jnsbesondere Leben Vlerher : Im Handelsstande: Banquiers und Wechsler, alle Ub irte over mit fausmännischer Buhsührung betriebene Greß- Vähus enhaydlangen, Bersicherungs- und Frachtgeschäfte Ciseu= Jm Gun Dampy\\chi}fahrts-Unternehmun en und Schisss-Rheder. Privile thands us Miss und  ewerbe - Befugnisse und L O , o er ck t M4 h Hammerwerke, Baugewerbe E S Beo RER Hütten= oder

Besondere Wahl=Ei -CEigenschaften. Nach den im Bezirke einer jeden Handels=- und

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Gewerbekammer bestehenden Gewerbe- u ältni i

i N i - und Steuerverhältnissen wird das Handels - Ministerium vie besonderen Erfordernisse O Wahl= berehtigung in der Absicht bestimmen, um den umfangsreicheren

588 einen angemessenen Einfluß auf Géwerbs-Angelegenhei=

| und wichtigeren Unternehmungen | die Wahl der Vertreter der Handels - und | ten zu gewähren.

Ausübung des Wahlrehtes durch Bevollmächtigte.

E TO c livif3s Ç -Gesellschaf= 418. Gewerkschaften, Fabrifs- und Handels

ten, "len - e i gemeinschaftlihe Privilegiums - Inhaber und alle derlei Kollektiv - Personen sind nur zur Abgabe

ciner Wahlstimme berehtigt. Wenn feine anderweitige rechtsgül- tige Ermächtigung zur Ausübung dicses Wahlrehtes beigebracht wird, so übt das Wahlrecht der Chef oder erste Direktor. Wenn Frauen oder soléhe Personen, die unter Vormundschaft oder Kura- tel stehen, im Alleinbesiß eines Geschäftes sich befinden, so übt das Wahlrecht in ihrem Namen der Geschäftsleiter. Jn allen übrigen Fállen findet die Ausübung des Wahlrehtes durch Bevollmächtigte nicht statt. Verbot der Wahlen in mehrfacher Eigenschaft,

F. 19, Jeder Wähler darf innerhalb eines Sonnenjahres nur für cine Kammer und nur in der Eigenschaft eines Wählers fein Wahlreht üben. Mehrfache Ausübung des Wahlrechts hat die Ungültigkeit aller von solchem Wähler abgegebenen Wahlstimmen zur Folge.

Wahllisten.

§. 20, Zur Ermittelung der Wahlberechtigten werden von der die Handels- und Gewerbe-ÄAngelegenheiten leitenden Behörde des Kammerbezirks auf Grund der zu Gebote stehenden amtlichen Behelfe (da wo Handelskammern bereits bestehen, auf Grund der von denselben geführten Register (§, 5 Il.) die Listen der Wahlberechtigten vei faßt und unter Anberaumung einer Fallfrist zur Einbringung der

Einsprüche (Reclamationen) bekannt gemacht. Ueber diese Ein sprüche entscheidet eine Wahl - Kommission, bestehend aus cinem

durch den Handels.- Minister ernannten Kommissär als Vorsiten- den, einem Gliede des Gemeinderathes am Standorte der Kam mer, mehreren Vertrauensmännern des Handels- und Gewerbe standes des Bezirkes und einem Schriftführer, welche ihre Entscheidung den Reklamanten bekannt gicbt, eine neue berichtigte Liste der Wahlberechtigten verfaßt, auf Grundlage derselben die Legitimationskarten zum Wahlakte ausfer- tigt und solche zuglei mit der Wahlausschreibung, d. i. der Be kanutgabe der Zahl und Kategorie (§. 7) der zu wählenden Mit glieder und Ersaßmänner, o wie des Tages und der Stunde des Wahlaktes, im Wege der Gemeindevorstände den Berechtigten zu sendet, Wahlakt.

F, 21. Die Wahl selbst geschieht öffentlich, und zwar ent weder mündlich durch Abgabe der Stimme vor der Wahlkommission, oder schrift lich durch Einsendung versiegelter, vom Wähler unterzeichneter Stimm zettel. Am Schlusse des Wahltags zu der vorherbestimmten Stunde wird das Ergebniß der Wahl verkündet, Wer für die bezügliche Kategorie und Eigenschaft (als Mitglied oder Ersaßmann) wählbar ist, und dafür die relativ meisten Stimmen erhält, wird als gc wählt betrachtet; bei gleichen Stimmen entscheidet das Loos, wel hes ein Mitglied der Wahl - Kommission zieht. Alle der Wahl- Kommission zuständigen Entscheidungen sind endgültig.

Wahlannahme.

F. 22. Die gewählten Mitglieder und Ersaßmänner werden von der auf sie gefallencn Wahl durch den Wahl - Kommissär ver ständigt und sie sind verpflichtet, sich binnen drei Tagen, vom Tage der Verständigung an, über die Annahme derselben zu erklären. An die Stelle desjenigen, dcx binnen dieser Zeit keine bejahende Erklärung abgiebt, wird jener als gewählt betrachtet, der nach ihm in derselben Kategorie und Eigenschaft die meisten Sttmmen erhal

ten hat. Die gewählten Mitglieder und Ersaßmänner sind unter Angabe ihrer Kategorie und Eigenschaft dem Handels-Ministerium anzuzeigen.

Wahl-Fnstruction.

6, 23, Die näheren Bestimmungen und Vorschriften über die Vornahme der Wahlen ct das Handels = Ministerium für jeden Kammerbezirk fest.

Eröffnung der Kammer.

Handels - Ministerium bestimmt auch Tag

Eröffnung (Konstituirung) der HKammer.

Eröffnung geschieht durch cinen Bovollmächtigten des

Handels =-= Ministeriums, der sodann den Vorsig dem an

Lebensjahren ältesten Mitgliede Ter Kammer übergiebt. Einberufung der Nachmänner.

F. 25. Wenn bei ciner bereits bestehenden Handels- und Ge werbekammer durch Tod oder Austritt (§. 15) eine oder mchrere Stellen cines Mitgliedes oder Ersabmannes in Erledigung kommen, ruft die Kammer diejenigen als Mitglieder oder Ersaßmänner ein, die bei der leßten Wahl in der Kategorie und Eigenschaft des Entfallenen nach ihm die meisten Stimmen erhielten. Bei gleihen Stimmen entscheidet das von cinem Kammermitgliede gezogene Loos.

C 24; Das und Stunde der

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Ov t QaUp stu ck. Von der Präsidentschaft, dem Hülfspersonale und der Geschäfts - Ordnung. Vorsteher der Kammer. ; §. 26. Sobald eine Handels - oder Gewerbekammer ton}ti tuirt ist, so wie jedes Jahr ynmittelbar na der Erneuerung der Mitglieder, wählt die Kammer aus ihrer Mitte durch absolute Stimmenmehrheit mittelst Stimmzetteln ihren Prástdenten und Vice-Prásidenten. Dort, wo die Kammer aus zwei Sectionen be steht, muß jeder der beiden Vorsteher einer auderen Section ange- héren. Beide Vorsteher können wieder gewählt werden. Sowohl ihre Wahl, als ihre Wiederwahl unterliegt der Bestätigung des Handels-Ministeriums. Secretair= und Hülfspersonale.

§, 27. Jede Handels- und Gewerbekammer ernennt (niemals aus der Zahl ihrer Mitglieder oder Ersaßmänner) einen wissen \chaftlih gebildeten, im Handels- und Gewerbesache vertrauten, be soldeten Secretair und das nöthige Hülfspersonal,

Rechte und Pflichten des Präsidenten.

6, 28. Der Prásident allein ist der geseßliche Vertreter jeder Handels- und Gewerbekammer. Er eröffnet alle Einlagen an die Kam- mer, fertigt alle ihre Erlässe und Mittheilungen ans und bestimmt die Berathungsgegenstände, so wie ihre Reihenfolge. Er beruft die Ersab= männer an die Stelle der abgegangenen oder am Erscheinen ver- hinderten Mitglieder. Er is für die vorgezeichnete Geschästs- behandluug, für die Beobachtung des Wirkungskreises der Kam- mer und für den Vollzug der allgemeinen oder besonderen An ordnungen und Vorschristen verantwortlich. Glaubt der Präsident

die Verantmortlichkeit sür die Ausfertigung eines Beschlusses der Kammer -nicht übernehmen zu können, o sistirt er den- selben und legt ihn entweder sofort oder nach wiederholter Berathung vem Handels - Ministerium zur Entscheidung vor, In allen Fällèn der Verhinderung oder Abwesenheit

des Präsidenten

y ehen de Recht L Pillen an vem Vice- Präsidenten über, ssen Rechte und Pflichte

Sibßungen.

§. 29, Die Sizßungen der Kammern sind ordentliche und außerordentliche. Erstere finden jeden Monat wenigstens cinmal an einem bestimmten Tage, leßtere über Aufforderung des Hau dels- Ministeriums oder des Kammer-Präsidenten oder über Begeh- ren von mindestens einem Drittheile der Mitglieder statt. Bei allen Sibungen ist die Berathung auf das Programm zu beschrän fen, welches der Präsident den Mitgliedern oder Ersaßmännern rechtzeitig zufertigt.

Beschlüsse.

§. 30, Zur Fassung eines Kammer=-Beschlusses muß mindestens die Hälfte der für jede Kammer bestimmten Mitglieder oder deren Ersaßmänner anwesend sein. Die Bischlüsse der Kammer werden in der Regel nach relaliver Mehrheit gefaßt. Bei gleihen Stimmen entscheidet der Vorsißende zu Gunsten derjenigen, deuen er turch seinen Beitritt diese Mehrheit verscha}t. Die Ausnahmen, in denen zur Gültigkeit des Beschlusses eine größere Stimmenzahl als die relative Mehrheit der Anwesenden erfordert wird, sind im gegenwärtigen Geseße bestimmt.

Sectionssizung und Beschlüsse.

6. 31. Die Vorschriften §8: 27 und 28 finden mil auf die bestimmte Zahl der Sections-Glieder auch bei den S cctions- Berathungen Anwendung, bei welchen der Präsident Präsident den Vorsiß führt, je nachdem sie der betressenden Han- dels-= oder Gewerbe-Kategorie angehören.

Kommissär des Handels - Ministeriums.

G02 Handels-Ministerium kann cinen Kommissär zu den Kammer= und Sections-=Berathungen abordnen, dersclbe kann jederzeit das Wort verlangen; Stimmcurecht steh! nicht zu.

Rücksichl

oder Wil

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Protokolle.

8. 33, Ueber jede Kammer- und Sections-Berathung ist ein Pro tokoll mit genauer Bezeichnung der Anwesenden und Abstimmenden zu führen und vom Vorsißenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen Jedem Stimmgeber steht frei, seine abgesonderte Meinung zu Proto foll zu geben oder demselben schriftlich beizulegen. Bei Berichten stattungen an das Handels=Ministerium muß das Berathuugs=-=Pro tokoll selbs, oder eine vom Sccretair beglaubigte Abschrift des b züglichen Jnhaltes dem Berichte beigeschlossen werden, Oeffentlichkeit.

§8. 34. Jede Kammer hat in der Regel ihre Protokolle zu ver öffentlichen. Nur wenn die Kammer als Genossenschafts- oder Schieds gericht (§. 5 Lit, VII, und §. 15) einschreitet, hat die Veröffentlichung zu unterbleiben. 2

Auch sind Aufträge oder Mittheilungen der Bi hörden, deren Geheimhaltung dieselben wünschen, so wie die daruber gepflogenen Berathungen und gesaßten Beschlüsse, nur mit Genel migung jener Behörden zu verlautbaren.

Geschäftsordnung. Tm Uebrigen bestimmt jede Kammer 1hre Ordnung selbst und ändert solhe ab, bcides mit Borbehalt der Di stätigung des Handels-Ministeriums.

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Bieytos Haug Vom Kostenaufwande., Voranschlag. :

S Ueber den erforderlichen Kostenaufswaud entwirst jed Handels - und Gewerbekammer alljährlich einen Voranschlag uni unterzieht ihn längstens bis 15. August der Genehmigun dels=Ministeriums.

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Bedeckung der Kosten.

Cintunfte etne!

8. 37, In Ermangelung eigener zureicheude! | Handels- und Gewerbekammer wird der unbedecktte Betrag dee

genehmigten Voranschlages nach der direkten Steuer, die von dem Haudel und den Gewerben entrichtet werden, tigten des Kammecerbezirkes gleichsörmig umgelegk Unk ihr eingezogen und an die Kammer abgesührt, ode

mer selbst erhoben.

auf alie Wahlberech

zugleich mit

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Außerordentliche Bedeckung.

G. 38, Ju jenen Kammerbezirken, wo Und U jo auge kem

S i e , 1 T a4 } naletcd 1 der erwähnten Pflichtigkeiten besteht, hat jede Kammer Zzugtetch mi

/ A - j Ministeriu in Gutachte1 dem Kostenvoranschlage dem Handels Pini erxtum eti utachte1 über die Beveckung und Einbringung thres Kojienauswandes | zulegen. Die Entscheidung daruber skeht dem Handels - Amn

sterium zu. Nechnungslegung S, 39, Jede Handels = und (Gewerbetanme! über ihre Einnahmen unD elusgabon und veröffentlicht | längstens im Laufe des Monats März ihren Rechnungs Abschluß der dem Handels- Ministerium vorgelegt werden muß, weiches durch Abgeorbvnete jederzeit Einsicht in die Gebahrung nehmen kann.

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uhrt Rechnung

G Af alliahrlich

Gemeinde des Stanudortes.

Verpflichtung der i Gewerbefammern an eig

§. 40, Wo es den Handels = und nen oder ihr unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und den erforderlichen Einrichtungsflücken gebricht, ist vie Gemcind( des Standortes der Kammer verpflichtet, den Abgang auf 1hr( Kosten beizuschaffen.

: Porto und Stempel.

6. 41. Alle Korrespondenzen der Handels- und mern mit dem Handels = Ministerium und anderen Behörden sink portofrei.

Die Haudels

Stempelpflicht ihrer

Gewerbefam

und Gewerbefkammern sind rücksichtlich Dei

amtlichen Akte und der Eingaben jamml

M N pf

lagen an dieselben, gleich anderen öffentlichen Behörden zu b(

handeln. F N t 28 Q:9i p, Vial M Uebergangs-Bestimmungen. Aufhebung.

a) dex früheren Verordnungen.

6.42. Allo Gojepoaund: Berordnungan Uber e

5 Ï uber

eIeB

Gewerbekammern und insbesondere das provisorische seß ül Handelskammern vom 3, Oktober 1848 und das provisori|che e golamento per le camere di comercio de! Regno Lombardo Veneto vom 21. Juli 1849 sind außer Krast gee. Wo bisher die Handelskammern mit den öffentlichen S Ç( ini 0 {ly p s A A Ful F K )flid)- Anstalten vereinigt waren, bleiben die daraus. entlpyingenoen L t ten und Rechte in Wirksamkeit, bis diese Beziehungen Dur ein besonderes Statut mit Genehmigung des Handels - Ministeriums

geregelt sind.

Börsen

þ) der bestehenden Handelskammern.

Unmittelbar nah der Wahlausschreivung fur die neu zu er- richtenden Handels - und Gewwerbefammern hört die Wirksamkeit der bestehenden Handelskammern auf. i

Das Handels=Ministerium hat Folgendes bekannt gemacht: Nachdem der Vertrag rücksichtlich Der Uebertragung der ungarischen Central-Eisenbahn an die Kaiserlich österreichische Staats-Berwal tung von den unbeschränkten Vollmachtsträgern der Gesellschaft und

Hitte, hat vom Papste den Gregors-Orden erhalten.

von der Staats-Verwaltung abgeschlossen worden is, so wird künsf- tig die Verwaltung dieser Bahn und ihre Geschäfte, so weit es die \hon dem Bez¡riebe eröffneten Strecken von der March bis Pres= burg, dann von Waiten bis Szolnok betrifft, von der Kaiserlichen General=Direction der Communicationen und so weit es die Bau- strecke von Preßburg bis Waitßen betrifft, von der Kaiserlichen General-Bau-Direction besorgt,“

Die Wiener Ztg. publizirt wieder eine Reihe von kriegs- retlihen Urtheilen; 6 Jndividuen wurden wegen Beleidigung oder Widerseßlichkeit gegen Polizei- und Sicherheitswachen zu 24stúu- digem bis 14tägigem Arrest, eines wegen Belcidigung cincs Soldaten zu 10 Stocfstreichen, 2 wegen Waffenverhcimlichung, zu lszstündigein bis 4tägigem, 1 wegen unbesugten Kolportirens von Zeitschriften zu 48stündigem, 2 wegen Majestätsbeleidigung zweiten Grades zu 4monatlihem Stockhausarrest verurtheilt. Jun Pesth soll nächstens der Prozeß der magyarischen Flüchtlinge aufgenommen und das Urtheil gegcn fíe in contumaciam gefällt werden. Behufs der weitverzweigten Purification der magyarischen Beamten und Lehrer bringen pesther Blätter eine Verordnung Haynau?’s. „Während 10 die politischen Prozesse sich ins Endlose fortspinnen“’, heißt es im Const. Blatt, „und Kriegsgerichte Über Kriegsgerichte in Athem halten, lesen wir, daß Räuberbanden in Ungarn, in der Backa, in Siebenbürgen, in der Lombardei ihr Unwesen forttreiben. In Siebenbürgen wurden zur Endigung der schwebenden Untersuchun gen ambulaute Kriminal-Kommissionen kreirk. Jn der Woywodowina ijt der Nationalitätshaß zwishen Serben und Nichtserben noch immer in üppigster Blüthe. Aus den Festungen der Militair= Gränze desertiren häufig assentirte Honveds nach Bosnien.“

Mit L. April erscheint in

Den L gierungsblatt für Krain :

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Laibach ein neues f\lovenisches

Ljubjanskfi Czasnik, vorläufíg

C E 4 T ochentlich zweimal.

\ 4 Or, Secretair des Vicc RKomgs von Aegypten, ist von

Buhbar

nach Berlin abgereist.

Der Statthalter im Küstenlande, Graf Wimpffen, macht bi die Telegraphen = Linie zwischen Triest, Pirano und S. nun vollendet is und das Publikum s\ich derselben gegen

nirihtung der betreffenden Gebühren bedienen fam. e

Vas hiesige Kriminalgericht verfolgt steckbrieflich den gewesenen eputirten der frankfurter Reichs-Versammlung unt Dichte1 Moriz

rimann wegen der Mitschuld am Aufruhr. | Der französische Gesandtschafts-Secretair Herr von Talleyrant Paris abgereist. Der russische (Gesandtschafts

nach

von hicr

cretair am griechischen Hofe, Herr Nekludoff, ist von St. Pr= |

burg hier angekommen. : | Nassau. A P l E (Ce E ex

oheit der reglerende Herzog von Nassau ist gestern von sciner Reise | ia) Wlen mt dem Mitaazuge wieder hier einactroffen und ha

unmittelbar von dem Bahnhof „u Jhrer Königlichen Hoheit |

er verwittweten Frau Herzogin begeben, Die sterblichen Ueber |

a

e S1 Î urchlaucht 0s Prinzen Moriß von Nassau werden Mitt= | d l OTEN 1, an der Gränze des Herzogthums cintreffen, | von rt nach der herzoglichen eamiliengruft zu Weilburg ge- | Sachsen Gotha. Gotha, 30, Warz: CTrants J) 18 Astronom rühmlichst bekanuten Hofrath Hansen ist bei | itung der von de1 Akademie zu Paris aufgestellten Preis= |

| \( l [a perteclion de la théorie des perturbalion planétaires | erite Preis zuerkannt worden | SHohenzolleru - Sigmaringen. Sigmaringen, 29, (arz, (D. Z,) Der zur Uebernahme der Fürstenthümer designirte | np che Kommissar, Herr von Spiegel, ist hier eingetroffen. | Sti |

Star,

Lane). Paris, L A S der gescßgebenden | nmlung wurde heute die Diskussion des Budgets fortgeseut ; | ebatten boten nicht on erheblichem Interesse dar. Herr | rklärte in dicser Sihung, daß er cntschicden für die Wahl |

ieder - Rheins optire. Die Wähler von Paris siud also für | Rornahme ciner neuen Wahl cinzuberufen, und es ist ziemlich | acmacbt, daß Her1 n Girardin der Kandidat der demokratischen | sein wirdz welchen Kandidat ihm die Wahl-Union entgegen- |

it ï | nocch unbekannt - da Herr Fernand Foy uuter allcn | Di ] eses konservativen Verei bei den Wahlen des 10, |

16 (L CA (1

meisten Stimmen hatte, so | daß man ihn zum

ar 1 N C | tandidaten ausersehen wird; doch machen die Legitimisten gegen | hn Einwendungen wegen der heftigen Opposition, mit der sein | ter der Restauration entgegentrat, | Auf den Antrag des Ministers des Junern hat der Präsident | Kommission niedergeseßt, welche die Mittel und Wege aufsu- |

l oll, wodurch cs möglich gemacht werden könnte, die außer | ( 1

|

cktaatslasten

en aligemeinen noch auf Den cinzelnen Departements und Gemeinden haftenden besonderen Lasten, welche an manchen Orten den Staatslasteu gleihkommen und sür ganz Frankreich die

älfte der Staatslasten erreichen, in Zukunst zu vermindern, resp.

zu beseitigen.

theil et qung | Die Polizci hat heute alle Vagakunden und unbeschästigten | ( die niht nach Paris gehören, so wie die erwerblojen | cmden, ausgewiesen. Ein Theil der hiesigen Garnison war in | n Kaferncu konsignirt. ein Dekret der Königin von Spanien wird ein Kredit eißig Millionen Realen zum Bau von aht Schiffen be 11 L journal L'Vrdre is der Meinung, daß nächstens un bax ein Krieg von der emen oder der anderen Seite ausbrechen rde, und bemerkt in diejer Hinsicht: „Lassen wir dies gescheben ;

Lassen wir, obschon

die ersten Kanonen

ilzn 1vga U Cr itid) entspinnen.

wie alle Welt angeht,

lasen 11

in einer Sache, die uns

\chüsse ohne uns abfeucern. Thun wir endlich einmal zu unserem | Vortheil, was Europa so oft auf unsere Kosten gethan hat. War= | ten wir die uns gelegene Stunde ab, und wählen wir unscr Ter

Berwickeln wir nicht vorzeitig die Nation in den furchtbaren sih anfündigt. Heroische Tage sind ihrem Muth ver werden kommen, s verstehen, dieselben

ram. nampf, Der heißen; li

bzuwarten

allein sie muß e Warten wir die Gelegenheit ab, die grausamen Uebel, Geschick zugefügt hat, mit einem Schlage wieder gut Sie kann uns nicht entgehen, die ganze Welt bereitet

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Le (n9 Das u machen, sle uns vor.‘

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Der Minisier der auswärtigen Angelegenheiten, Herr de la

Granier de Cassagnac soll definitiv im Kabinet des Präsiden ten angestellt fein

Das definitive Resultat der Wahl des Vogesen ist jeßt bekannt: Guilgot (Sozialist) erhielt 33,544 mäßigter) 26,705 Stimmen.

Man erwartet ein Gesuch wegen Verfolgung eines der neuen Abgeordneten des Niederrhein-Departements,

Departements , Raoul (Ge=

989

Die Kommission für das Preßgesebß empfing heute die Depu- tation der pariser und Departemental-Journalisten,

Großbritanien und Jrland. London, 1, April. Nachrichten aus Bombay vom 22. Februar zufolge, waren am 2ten desselben Monats die am Straßenbau beschäftigten britischen Sa- peure in der Gegend der Kohat = Gebirge von den dort lebenden Afridi = Stämmen überfallen und größtentheils umgebracht worden, worauf die Mörder sich der Werkzeuge der Getödteten bemächtigten und damit abzogen. Am 9ten wurde eine Expedition ausgeschickt, um sie zu züchtigen. Oberst Bradshaw vom 60sten Jäger - Regi ment befehligte die Truppen, Sir C. Napier und Brigadier Sir C. Campbell begleiteten die Expedition. Am 10ten erreichte dieselbe ihre Bestimmung und stieß sogleich mit der derishen Bande zusammen, die sich aufs -Scharmügzeln legte, welches am (llen i roßem Muth auf beiden Sciten fortdauerte. Die Expedition eudete erfolgreih; es wurden dem Feinde sc{chs Döifer zerstört. Die britischen Truppen hattcn aber den Verlust des Fähnrich Sitwell zu beklagen, der in Stücfcn gehauen wurde, während Lieutenant Hilliard und drei oder vier europäische Soldaten s{chwere Wunden crhielten men wurde keiner dcr Rebcllen, aber eine Anzahl getödtet und ver- wundet, Nach vollbrachter That kehrten die Truppcn am 14. Fe | bruar wieder in ihre Garnisonen zu Peschauer zurück;, nur cin | Detaschement behielt den Paß von Muttanih bcseßt, Der Radschal

von Sikkim, gegen den auch eine Expedition im Werke JAITE O auf De VEOTIME Davon M die ) lüchtct, worauf die britischen Truppen ( Hebiets am großen Rundschit-Fluß in Besiß nahmcu. Diese dercien geben einen jährlichen Ertrag vou 1600 Pfd, Sterl., und außerdem braucht Die englische Regierung dem flüchtigen Radschah den vertragsmüäßigen Jahresgehalt von 600 Pfd. nicht mehr aus zuzahlen. Unter den Truppen im Pendschab herrschte dei ( jundheitszustand. Die Meuterer des bengalischen eingeborenen Re giments waren vom Kriegsgericht theils zur Veralschierung, theils zu Zwangs-Arbeit beim Straßenbau verurtheilt worden.

Die Geistlichkeit der englischen Hochfirche befindet si jebt in einem Zustande von Aufregung, wie er seit langer Zeit uicht vo1 gckommen ist, Die Veranlassung dazu hat der Geistliche Gorham durch eine Schrift gegeben, worin er sich über das Sakrament der | Taufe nicht ganz orthodox aúsgesprochen. Gorham ift uun zu ci ner anderen Stelle befördert worden, und der Bischof von Ex erklart, ihn, als ntcht rechtgläubig genug, nicht in seine Stell einführen zu wollen. Der Königliche Geheime Nath erklärt aber Gorham's Berufung für gültig, und der Erzbischof von Canterbury soll an der Stelle des Bischofs von Excter die Einführung vornch men, Die englischen Zeitungen sind nun voll vou Adressen, in denen die Zustimmung zu dem Verfahren des Bischofs von Exeter ausgesprochen ist, diese Aufregung driugt immer weiter in den ver- | schiedenen Kreisen, und bercits erscheincn Adressen in ähnlichem | Sinne von Der Tag der Eröffnung des Themsetunnels wurd( Zahrmarkt bei glänzender Beleuchtung gefeiert. Viele 1000 Men schen besuchten den Tunnel an diesem Tage, um das \{böne Schau | \picl zu genießen. |

Jn der leßten Woche wurden in Pfd. Thee | verkauft.

Jn Cambridge sind nach einem Zeitraum von mehr als 300 Zahren die ersten Nonnen wieder cingezogenz 2 Nonnen von dem Orden des Jesuskinoes aus dem Kloster in Northampton haven am llten daselbst die Schulen der römisch = katholischen Mission wieder eróffnet.

Das Dampfschiff „Thames““ ist am 27sten d. zu Southampton mit der westindischen und mexikanischen Post hier angekommen, Jn Mexiko waren Versuche gemacht worden, Unruhen zu erzeugen, sie wurden jedoch schnell unterdrückt. Die „Thames““ hat 1,909 312 Dollars für Handelsrechuung und 108 Unzen Goldstaub am Bord.

_ Von Sidncy in Neuwales schreibt man unterm 24, Oktober, daß man bisher zur Reise von Plymouth nah Sidney 110 bis 120 Tage brauchte, die aber um 30 bis 40 Tage abgefürzt wor

j [ den ijt, Ler Capitain Godfrey der „Constance““, welcher Enmigran- | | j | |

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ten dahin brachte, hat nämlich den Weg eingeschlagen, welchen cin Herr Towson in cinem neuen Werke empfohlen hat, wodurch die Reise um 1000 Seemeilen abgekürzt wird, und cr hat seine Ueber fahrt in 77 Tagen vollendet. Das Goldfieber wüthet jeut beson ders in Australien. Ackerbauer, die wöchentlich vier Pfd. St. rei- | nen Ueberschuß haben, becilen sih, ihre Häuser und ihr Land zu | verkaufen, und ziehen nach Kalifornien. Die Schäfer warten nur | auf die Auszahlung ihres Lohnes, der nah der Wollenschur er- | folgt, um dort ihr Glück zu versuchen. Man fpricht davon, daß | man sich chinesische Schäfer aus Singapore kommen lassen will. |

reu ga, 209 Mali,

ußland und Polen. St.

Um Sonntag den 24. März hatte der Herr Ritter aus dem Her zoglichen GBeschlehte de Regina, außerordentlicher Gesandter und

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Majestät des Königs beider Sicilien,

bevollmächtigter Minister Sr. Sici artredititt, Me Chre, von Sr.

in dieser Eigenschaft neuerdings Majestät dem Kaiser in cincr Audienz empfangen zu seine Beglaubigungsschreiben zu überreichen. Am Monutag Madame von Castelbajac, Gemahlin des außerordentlihen Gesand tcn und bevollmächtigten Ministers der französischen Republik, unt Madame Zographos, Gemahlin des außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Sr. Majestät des Griechenland, die Ehre, Ihrer Majestät der Kaiserin vorgestellt zu verden. i

Mittelst Tagesbefehls an die Militair = Lehranstalten vom 12, März veröffentlicht der Großfürst Thronfolger nachstehende testa mentarische Bestimmungen der verstorbenen Fürstin Eudoxia Golizyn, die Se, Majestät der Kaiser, auf den Bericht Kriegs bestätigt hat: „Gemäß dem Wunsche der verstorbenen Fürstin Eu doxia Golizyn werden vier Geldpreise, jeder zu 6857 Rbl. S,, aus gejeßt zur Belohnung für Auszeichuung im Militairdienste, Als Kandidat für diese Preise wird in den vier Kadetten - Corps, die Se, Kaiserliche Hoheit der Ober - Chef der Militair

Lehranstalten zu bezeichnen geruht, und zwar in jedem ein Kadett, vorzugsweise | Untsr den Waisen odex . Den

werden und

hatie

Konigs von

Yiinisters

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Kindern unbemittelter Aeltern

erwählt, der zur rechtgläubigen russischen Kirche gehören muß Und ver dey Uuslanuta 1m Jahre 41850 dié beste Censur, \vwohl für Aufführung als für Fleiß, erhalten hat. Die erwählten Kandidaten haben, nach ihrem Eintritt in den |

Dienst, den Genuß der Zinsen des im Testamente ausgesetten | Kapitals bis dahin, wo sie sich durch ihren Dienst oder durch be- | sondcrs ausgezeichnete Kriegsthaten das Recht auf Erlangung des Kapitales selbst, erwerben. Das Recht auf Erlangung des Kapi- | tals wird crworben: „a) durch untadelhaften Dienst, belohnt durch | den St, Georgen-Orden für 25jährigen Dienst; b) durch Waffen- thaten, belohnt mit einem Degen oder Säbel „für Tapferkeit“, | oder mit einem Orden z c) durch Wunden, in der Schlacht erhal- | ten, auh wenn in Folge dieser Wunden der Kandidat gezwungen

sein sollte, unter die Garnison-Truppen zu treten oder seinen Ab | \chied zu nehmen, Für den Fall, daß der Kandidat in der Schlacht

fallen oder an empfangenen Wunden sterben sollte, haben seine Wittwe oder Kinder , wenn er solche nahläßt, dàs Recht auf Erlangung des Kapitals, Das Recht des Kandidaten auf die Pension oder das Kapital erlöscht, wenn er feine der oben bezeichneten Bedin- gungen erfüllt, den Dienst verläßt, gerichtlich verurtheilt wird oder stirbt, Jn diescn Fällen geht das Recht auf Erlangung des Kapi- tals auf einen neuen Kandidaten über , der gleichfalls unter den ausgezeichnetsten Kadetten aus den Corps zu erwählen ist, die Se Kaiserliche Hoheit der Ober-Chef der Militair Lehranstalten bezeih- ncun wird." Der Großfürst Thronfolger hat das 1ste und 2te Kadetten-Corps, das pawlowshe und das iste moskausche Kadetten= Corps als dicjenigen Corps bezeichnet, die bei diesen vier Preisen

konkurriren dürfen,

VBelgiciu. Brüssel, 2. April, Die Jndependance belge meldet: „Einem Dekret des Präsidenten der Republik Guatemala

vom 16. Januar zufolge, wird der Hafen Santo Tomas zum Haupt=Veclarations- und Entrepot- Platz erklärt, während der Ort

2zabal zweiter oder Küstenfahrerhafen bleibt, Diejenigen Einwan- derer, welche sih in der Stadt Santo Tomas niederlassen, sind 10 Zahre hindurch von allen direkten oder indirekten Abgaben, mit Ausnahme der Munizipal-Auflagen, frei und haben ferner für die zu cigenem Gebrauh und Konsum eingeführten Artikel keinerlei 50lle zu bezahlen.“ tal en. Turin, 2/ (Lloyd.) Im den beiden

lebten Sibuugen der Deputirten-Kammer wurde das vom Minister des ZJunern in Vorschlag gebrachte Kriegsentshädigungsgeseß in Berathung gezogen. Ein Kredit von zwei Millionen Lire wurde von der Kammer bewilligt, um die durch den leßten Krieg hart betroffenen Provinzen theils durch öffentlihe Bautcn, theils durch Erstattung der betroffenen Verluste zu entschädigen.

Wie ein hiesiges Journal erzählt, sind in Acqui in Folge der eFastenpredigten so bedeutende Unruhen vorgefallen, daß die Natio= 1 einschreiten mußte.

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heil der turiner Nationalgarde bereitet eine Adresse an

Márz.

oen Senat, um denselben zu bitten, das Siccardische Geseß durch=- ehen zu laßen.

Die Ersaßwahlen für Turin haben bis jeßt noch kein genü=- endes Resultat geliefert.

Turin, 28 Der englishe Gesandte hat eine langere Unterredung mit dem Könige gehabt.

Jn der Deputirten. Kammer wurde das Entschädigungsgeseb für die durch den Krieg verunglückten Provinzen angenommen. Die Cirfular-Note des heiligen Vaters an die piemontesishe Re- gierung wird von den Journalen mitgetheilt und mit bitteren Rand=- glossen begleitet. Jn der Sißung der Senatoren wurden mehrere Petitionen für und gegen das siccardische Geseh verlesen. Der Kardinal Antonelli hat in einer diplomatischen Note an den sardi nischen Geschäftsträger beim päpstlichen Hofe, Marchese Spinola, in encrgish:y Ausdrücken über das D

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neulich von der turiner Depuktir= ten-Kammer angenommene siccardische Geseh feine Mißbilligung ausgesprochen.

Florenz, 23, März. (Lloyd.) Das Parlament soll am 5. Mai eröffnet werden. Die Forderungen Lord Palmerston's und die Weigerung Piemonts, die Vermittelung zu übernehmen , geben den Politikern viel Sto} zu allerlei Betrachtungen. Man spricht auch davon, daß die K. K. Truppen die Stadt verlassen und nach Livorno niarschiren sollen.

Jn Livorno hat die Steuerrepartirung die Mitglieder der Han- delskammer unangenehm berührt, sie verlangen, daß die Steuer auf 200/000 Lire’ reduzirt werde.

Der Jahrestag der Schlacht von Novara ist von den K. K. ruppen in Livorno durch eine stille Kirchenfeier begangen worden. ie Gefühle der italienischen Bevölkerung wurden durch kein fröh- hes Fest verleßt, und blos für die damals gefallenen österreichi= en Krieger ward eine Todtenmesse gelesen.

21. Mârz. (Lloyd) General Filangieri is hier In Neapel sowohl als in Sicilien ist die Ruhe nicht

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Mee, angetfommen, gestört worden.

Die vor Messina angelangte französische Flotte wird vom Ad- miral Perceval befehligt und besteht aus den Kriegsschiffen „Fried land‘, „Jena“ und „Jupiter“ und aus den Dampffregatten „Des-

cartes“, „Magellan“, „Cato“ und „Magador‘‘; das Dampfschiff ,„Artel“’ versieht den Courierdienst zwischen Neapel und Messina.

: Die amtliche neapolitanische Zeitung bringt ein Königliches Ocfroet, welchem zufolge der Universitäts-Unterricht sich künftig über sechs Hauptzweige erstrecken wird, nämlich Theologie, Mathematik, Physik, Jurisprudenz, Literatur, Philosophie und Medizin.

VUDNII,

Portugal. Lissabon, 19. März. Mit dcr russischen ¿Fregatte „Pallas“ is von Madeira die Nachricht eingetroffen, daß der Herzog von Leuchtenberg sich jeßt {on weit besser befinde.

Jn Lissabon herrscht große Ruhe, doch ist man besorgt, daß die Entsebung Saldanha's von allen scinen Würden eine Militär- revolution erzeugen könnte, weil Saldanha bei dem Heere sehr be= l Die Verhandlungen über das Preßgescß dauern in det

licbt war. Kammer noch fort.

Das englische Uebungs - Geschwader verließ Gibraltar am lVten d. M. SUvrkei, Boi derx bosnischen Gränze, 24, März

) No Cusuiv a0 1+

(Agramer Zt&@.) Die Insurgenten, die Bihacz haben, sind größtentheils wieder zu ihren Hausern, nad

ckcchlosse 50 Mann in Bihacz zuruckließen, abgegange1 &Fnsurgenten-Haäuptling Ale Kedicz nah Q E G t. 1 n 4 4 T Í elusforderung an Dc Statthalter Tal M 544 Ri A

j der dortige Pascha Mehemet

eingenommen )dem fie aus

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Jede Bihacz aus hat der gener DVDeéralhuUng die

Pascha abgesendet, damit

on ihren Posten

vicz und Buximer Metuselim Arnautovicz v ben und statt solchen wer immer dahtn gegeben werde dertrauten einstimmig angeben, kommen fortwährend

Truppen nach Banjaluka ; Wesir Tahir sein Erscheinen vor Bihacz und den C surgenten, weil großer Mangel an hinlänglicher Verpflegung fein foll Die Jnsurgenten erpressen ihre Bedürfnisse 01 der armen Raja, die ‘in jeder Hinsicht mißhandelt wird, denn fi wollen sich durchaus nicht herbeilassen, die ihnen auferlegten Abga- ben zu entrihten, noch ihre Kinder zum Nizan einschreiben zu laf\ scn. Alle Befehlshaber Bosniens halten beim Statthalter fortwäh rend Berathungen, wie und auf welche Art die Jnfurgenten zu be zwingen wären, Muteselim Arnautovicz von Buzim wurde auch zur Berathung gezogen; während seiner Abwesenheit versieht dessen Dienste sein Sohn Dervfs Bey, an den vor einigen Tagen vom Rebellenhäuptling die Aufforderung erging, daß sein Vater mit sei nen Söhnen bis 29sten d. Buzim räumen und sich auf ihr Gut

Pascha g Angriff} auf die J:

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Barcz zurückzichen soll, indem er durchaus nicht mehr ge duldet werden kann. Sollte jedoch Arnautovicz dieser Auf forderung nicht Folge leisten, \o sind die Insurgenten ge

jonnen, am 29Isten d. Buzim zu beseßen und die ganze GFamilie von dort zu vertreiben. Dervis Bey, Sohn des Arnau tovicz, hat gleich nach Erhalt dieser Aufforderung einen Courier an seinen Vater entsendet, um die nöthigen Befehle einzuholen, was

j N V h L De d ce L pak r V L S6 I #4 Ae E % e TERs f s pi h N A e