1850 / 99 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner Börse vom 11. April.

Eisenbahn - Actien. W echsel- Course.

Brief. | Geld. Prioritäts - Actien. apital.

Kapital.

Stamm - Actien. 7 | T'ages - Cours

Zinsfuss

Tages - Cours.

Sämmtliche Priori!tits-Actien werden durch

E ¡ ¿r Bekanntm pi ag wird nach erfolgter Bekanntm. i ] in der daru jährliche Verloosung à 1 pt. amortisirt

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt T ie mit pCt. bez. Actien sind v. Staat gar

Rechnung. 184,

Rein-Ertrag

Börsen-Zins-

Berl-Annaild. .,.«

Berl. Anh. Litt, A. B:

787 a 78 bz

Di

Stettin - Starg. Poetsd.-Magd. Halberstadt

Wien in 20 Xe.

O!

N A

GDEL |

Leipzig 1n Courant im 14 Thile. Fuss « Leipz E | | S E Magdehb.-Leipziger HAHe- PFHurinder.

Cöln - Minden

too

t

Bonn. Cöln E Düsseld, - Elberfeld... Steele - Vohwinkel

Niederschl. Märkisch. Zweigbahn

Kommunal - Papiere und

Pfandbriefe :

Inlündische Fonds, G'eld- Course.

| 00 l Es S ETIOT. | Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.

Preuls. Freiw A nl) 5 1065 105 L Pomm. Pfandbr.

S N E

_ »o

K.u.Nm. Schuldv. g do. Lt. B. gar. do.

Zweigbahn

Krakau - Oberschl

_-

Oberschlesische ..

Friedrichsd’or. And. Goldm. à 5th, |-

G

Westpr. Pfandbr

Grolsh, Posen do. |

Jt i fa G fa G O a a 5 f G0 N fa fa D N CN N fa fa if fn

Magdeb.-Wittenb

Steele - Vohwinkel Ostpr. Pfandbr.

S -— Bogen.

g a G N

Ausländische Fonds.

Poln, neue Pfdbr. | 4 | do. Part. 500 FI.| 4 | 805 300 Fl. |— 1223 Hamb, Feuer-K.

do.Staats-Pr. Aul, Lübeck. Staats-A.|4%| Holl. 23 % Int. |25| Kurh.Pr O. 40 th.|—| C N. Bad. do. 35 FI./

Russ. Hamb.Cert. Ausl. Stamm- Act.

do. Stiegl. 2.4

do. v. Rthsch. Lst | do. Engl. Anleibe 45| 955 do,Polu.SchatzO.|

Amsterd.-Rotterd Mecklenburger

von Preussischen Bank-Antheilen 935 a

Schluss-Course von Cóöln-Minden 94 6. \ctien behaupteten Ssù

do.do.L.B.200FI |

Mh ' Z : A A iche ck i] ano A ] ITON I SSHBARN Actien erfuhren einen nicht unwesentlichen Rückgang, üUel INeIS 5 LSC 11 4

E A t T D E mr e TPTLON

Die Börse war heute wieder sehr S ; agegen sehr fest und wurden einzelne höher bezahlt. s E 6 G Stettin, 10. April, Das Wetter bleibt unfreundli

Notirungen im Börsenbuche :

Paris, 8. April. | bahn 421. 25, 420.

Nach der Bor e.

Fonds waren fest.

Nuswärtige Vörfen. Holländ. u. Kaiserl, Dukaten 95; Gld. Poln. Paypiergelv 87 bez. u. Gld. Staats ; Seehandl.-Prämiensch. a 50 Rthlr. Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 100; Br., do. Z!vroz. 90% proz. 99x

52 Rthlr. nah Qualität bezahlt.

Die Umsäße seit gestern bestanden in 6

88: pfd. 951 Rthlr. {hwimmend,

tlappert, von Bromberg abzuladen,

von \cchöner Farbe, N

- e - i A 1 C 4 é R 3 4 (

885 Ps\d. durch Maß zu erseßen, zu 46 Rthlr., 100 Wspl, sle) 90pfd. abzuladen zu 492 Rthlr. ; 2 Wspl.

49% Rthlr., 60 Wjpl. 90pf\d. abzuladen un?

Rthlr. und 50 Wspl, pomm

an, 10, April. Friedrihsd’or 1135 Br. 12 bez. u. Gld, Desterr. Banknoten 86% \huld\ckch, 86% bez. u, Gld,

L t) O1 G , / L O5 XYO0UuilLv' or 1124 Gld. London, 8 3proz. Conf. 964, 3L£yroz. 97%.

60 Wspl, gell

Pfd. \{chwer, bi

Tae Ahagl a n he Tr En D TUE 2 r E

Engl. Fonds haben sih während der Börse nicht geändert Cons. eróffneten und {lossen 964 p. C. u. a, E Fremde Essekten waren bewegter und span. etwas besser. Cons. p. C. Der Getraidemarft war fehr leblos. Weizen 1

{wimmend 50 Wspl. desgl. 49% neue 4proz. von der Peene

Poln. - Pfandbr. alte 4proz, 96: Gld, do. Poln.- Pfandbr. alte 4proz, 96; 122 Gld. ,

Partialloose do, Bank = Certif, Poln. Schaß=Obligationen a 4 pCt. 794 Br. Oberschlesische : Litt, 1 Breslau-Schwweidniß-Freiburg 76 Br. Nieders{lesis{ Märkische 83“; Ost-Rhein, (Köln-Mind.) 942

berschles. 67% bez.

Roggen 294

ck ‘e bez pr. Frühjahr nach Schwere bez., P, yVUDI

Rthlr. schwimmend für S2pfd., 25: Mai—Juni 86pfd. 26 Rthl1 zuleßt 264 Rthlr., 86ps\d. 20%, Ntblr, zuleßt ( —Oftober 82pfd.

) Rthlr. gefordert, 76pfd. \chles. 215 Rthlr. bez T2 Rthly. 39 Rthlr, gef. Heutiger Landmarkt :

| Zuteg. blieben bei sehr belebtem | Handel nach einigen Schwankungen fast etwas williger als gestern, Jn | ven übrigen holl. Fonds war fast keine Veränderung. waren dur bedeutende Einkäufe höher und sehr gefragt. ranz. mehr angeboten.

ZP?03, ilteue 69x, 7, SoU), 0, Vester, Viet. 0proz. 7604, 4, 26proz. 417, 405,

; Amsterdam, 103% Gld,

Neisse - Brieg Friedrich - Wilhelms

fest; österr. , portug. September

Do Su 997,

Russ. 4proz, e: S bahn 41 bez, | C S 78

Tien, 9. 4tproz. 817,

Stiegl. 85%.

Met. 5proz Vel. OPTo03. Bras, 892,

Do A) 2 dbahn 1083

Anleihe 34: 167- Gloggnibß 111%, 2, 1115, Bank-Actien Wechsel-Course. Amsterdam 1647 Br., 164 Gld. Augsburg 118 granfkfurt 1173 Hamburg 17. London 11, 094

Paris 96,

Fraukfurt 997.

Hamburg 34%. Petersburg 18/#.

Spiritus aus zweiter Hand ohne T. 77 \ j 11/7

Si Gaserun 263 D Un / Ut

Silber 116% Br. E N |

Ju Fonds und Actien wenig Geschäft. Fremde Valuten bei ziemlichen Umsatz schlossen flau. Das Geschäft in mehreren | Fonds ivar an heutiger Börse belebt. Namentlich waren die 3proz und 43¿proz. Metalliques im willigen Begehr und stei Jn allen übrigen Fonds und Eisenbahn wen blieben zum Theil etwas höher und zum Theil ohne Be

Markt - Verichte.

Berliner Getraideberiht vom / Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 45

RNeagen loco 25-265 Rthlr. » pr, Frühjahr 244 Rthlr, verk. Mai /Juni 25 Rthlr. Br., 247 G. Is Nr. Br., Ul Ua, 20 Mv, By, 205 O. Sept, /Ofktbr. 267 Rthlr. bez. u. ! Gerste, große loco

Thimotheesaamen Lieferung bezahlt.

Rappkuchen 1! Rthlr. loco gef, : Schott. Heringe Crown und full brand 43 gefordert, ungestempelte

M Di

| W 1 Nthlr. gefordert Frankfurt a. M., i

94 Rthlr. unverst. Nthlr, unverst. gefordert,

Pernauer Leinsamen ; zahlt; rigaer 117 Rthlr. versteuert gefordert und bezahlt; memelez 9 Rthlr. versteuert gefordert, 9 Nthlr, versteuert bezahlt

Rübol 41ma 11% RNthlr, verst. ge] :

Pottasche, Kasansche 107 a 10%, Rthlr. verst. ges, 103

Actien war wenig Juni /Juli

Desterr. 9proz. Metall, 7927 Br,, (9x Gld. Bank-Actien 1112 Baden Partial-Loose a 50 Fl. v, E D eftal 5 Fl. 71% Br., 744 Gld

a adi Í 0e a 9 ls (1A L) (15 . E O a D Kurhessen Partial-Loose a 40 Rthlr. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Spanien 3proz. inländ. / Gld., do. 4proz. Wilhelms - Bexbacher 805 Br., 797 Old.

Hafer loco nach Qualität 15 pr. Frühjahr 50 pfd. (Erbsen, Kochwaare 29 Futterwaare 26—28 Rthlr. .

NUbol loco 115 Ny, Dr, 147 ez, u, O. or. Al 11% Nie, bez u. By, 14, O April /Mai 11% Rthlr. Br., 115 G. Mai /Juni 11% Rthlr. Br., 11 G.

Zuni /Juli 11 Rthlr. Br., 107 G.

Sept. /Okt. 10% Rthlr. Br., 105 G.

loco 117 Nl, Br.

pr. April /Mai 11% Rthlr. Br., 11 G. Mohnöl 147 a 14 Rthlr.

2 12 Rthlr,

Hanföl 14 E isi ;

Südsee - Thran 12 Rthlr. verk.

Spirliua ive ohne Faß 14 Rthlr. bez. u. G. mit Faß pr. April April /Mai Mai / Juni Juni / Juli Juli /Aug,.

Stettin, 10. April, Lieferung 46} a gen 255 a

05 Qr. Dr, : ) Braun Berger Leberthran “‘

Sardinien Partial e ? S Nach der Bürse :

Br., 325 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 123 Br., Obligationen a 500 Fl. §807 Br., 80 Gld. Nordbahn 42 Br., Köln-Minden 95 Br., 947 Gld.

Juni 86pfd

inf 1000 Cir, zu 4% Rthl1

35 proz. p. C. 865 Br., 864 Gld. s Stiegl. 805 Ardoins 107 Br. byroz. amerik, V. St. Hamburg-Berxlin 784 Br. und Gld. Bergedorf 92 Br. Wittenberge 58% Br,, 58 Gld. Altona - Kiel Ds V, Köln=Minden 94 Br., 93% Gld. ahn 4075 Br., 40 Gld.

el-Course.

Hamburg, 9, April. L aleavaubine ou

Frankfurt a. M., 4z proz. 704 pwamburg, 10. April. 2 jf Magdeb. Wittenb. S, Getraide flau und ohne Umsaß, Paris, 9, April. Amsterdam, 9, Met. 5proz. 70,

Pet. 5proz 284 Br., 28 Gld. Span, 29k, 2

Berlin-Hamburg 785 Gl. Elmsh. 25 Br.

Wilhelms Nordb Mecklenburg E 1E

u, 414 Riblr. bez, Span. 3pro Paris 1871, L Skt, Petersburg 34: London 13 , 9. Amsterdam 35 , 55, Frankfurt 882,

14% Rthlr. Br., 14 G. Stiegl, 89%, 147; Rthlr. Br., 144 G.

15 Rthlr. Br., 145 G.

Weizen in loco 46 a 52 Rthlr., auf

Rthlr. nah Qualität, 7 "Rae Br., 243 a 263 Rthlr. Gld.

Rüböl 11% Rthlr., pr. April 11% Gld., pr, Mai 11 Rthlr. ld.

mit Faß 26% Rthlr. Gld., Aug, 24% Rthlx, Gld.

rschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuch

Breslau 152, Louisd'or 141 , Z Preußische I Gold al M In Wechseln war das Ge höher begehrt und über Notiz

{äft lebhaft. Fonds fest.

Eisenbahn = Actien lr. ohne Faß,

Pr, Juni Juli 25 Rthlr, Gld., Pr,

A 99. Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

BADi ne R Zit E

Ih al#f Deutschland

Deutsche Angelegenheiten. Erfurt, Verhandlungen der Volks-

hauses, —. Oberst Mosle.

Markt -: Berichte.

R S S E d E C DR I Ct Bi A C A A Ce D E Nr E 0 T 2E

llichtamtlicher Theil. Deutschland,

Deutsche Angelegenheiten.

Crfurt, 10, April. (Erfurt. Ztg.) Der Bericht des Ver fassungs - Ausschusses des Volfshauses, welchen die Abgeordueten Camphausen und Goltdammen erstattet haben, behandelt nach einer furzen Einleitung folgende, den Kern der ganzen Berathung bil-

DeNDE Grage :

Soll dem Volkshause empfohlen werden, zu begiunen mit der Annahme der Vorlagen der Regierungen in unveränderter Fassung

oyne Bedingung und ohne Vorbehalt?

»ahlreih sind die Bedenken, welche der Bejahung dieser Frage entgegengcstelt werden. Der BVerfassungsentwurf ist mit erhebli hen Mängeln behaftet; berechnet guf einen Bundesstaat von gro per Ausdehnung, enthält er Manches, was auf den engeren Ver bani _vôllig unanwendbar, Underes, ivas für ihn unangemessen und |[haduich ijt. In den Abweichungen zwischen den im Entwurfe vor-

J

ge]chagenen Grundrechten unv den gleichartigen Bestimmungen der preußischen Verfassung liegt eine große Schwierigkeit für die preu- pijhe Regierung und die preußischen Abgeordneten. Da in fast en übrigen Staaten der Union die durch den Reichsyer-

weser Erzherzog Johann im Reichs Gesebblatie verkündeten Grundrechte Geltung erhalten haben und weiter gehen, als die 1m Verfassungs = Entwurfe vorgeschlagenen, so würde die

Annahme der leßteren die betreffenden Staaten nur berechtigen, niht verpflichten, ihre Gesebgebung zu ändern, während Preußen verpflichtet wäre, ohne und selbs wider den erst kürzlich ausgespro= enen Willen der gesebgelenden Gewalten Bestimmungen einer

Berfassung zu ändern, die nach langen und schweren Verhandlun jen zu Stande gekommen ist, Diese Verpflichtung würde jeßt um fv meh! ils ein unerträglicher Zivang erscheinen, da dem preußi [hen Staate nicht mehr in den Genossen des Bundes eine gleich

qroße, 1 ine andere Schwierigkeit bildet die Zusammenseßung und völker

echtliche Stellung einer Regierung, von der zwei wichtige Glieder, Hannover und Sachsen, sih zur Zeit ausschließen. Der Versuch, n dem RNeichsoberhaupte selbst die ausfuhrenden und die legislg-

¿Functionen zu trennen, die ersteren dem Reichsvorstande, tie iideren dem ¿Fursten-Kollegium zuzutheilen, ist gewagt und mit den

) dingungen 49144 parlamentarischen Regierung {wer vereinbar.

Unzulässig aber ist es, daß der Reichsvorstand, welcher durch Sti r Einlegung des Veto genöthigt werden lann, auch durch Stimmenmehrheit genöthigt werden könne, wiver Willen auf das Veto zu verzichten, War diese Beschränkung zu beanjtanden sür cinen Verband, von welhem die Staaten des

die Stimmenmehrheit des Gürstenkollegiums zu

Neichsvorstandes ungefähr die Hälfte gebildet habeit würden,

sür jeßt beschränkteren Umfang des Bundesstaates und auf das Vex

hältniß seiner Glieder. Sollte, wie z. B. in Fällen, welche die Selbstständigfeit und Kompetenz der Regierungen der Einzelstaaten

)

berühren, das Interesse Preußens und der übrigen Bundesgenossen cin entschiedenes sein, so würden diese sowohl die Macht haben,

einem ihnen niht erwünschten Parlamentsbeschlusse die Ge nehmigung zu versagen, als auch die Macht , Der Pee

ßishen Regierung einen ihr nicht erwünschten Parlaments- beschluß aufzudringen. Abgesehen von der Schwierigkeit und Schwer-

sälligkeit in der Handhabung der Reichsgewalt dur ein Fürsten R 7 , "n - .- s 5 7 É (5 ' : I Kollegium, ist die Verfassung zwar verschwenderisch in der Gewäh

rung von Rechten, aber sparsam in der Gewährung von Mitteln, ihnen Nachdruck zu verleihen und ihre Ausübung zu erleichtern zu sichern, Eben so vermißt man das Recht der Reichsgewalt,

Der |

sich Einnahmequellen zu verschaffen, da das Mittel der Matrikular

li

l

Umlagen, über deren Eintreibung in Fällen der Zögerung oder Weigerung die Verfassung s{hweigt, erfahrungömäßig unzureichend und nicht geeignet ist, zur Grundlage einer vom Bundesstaate ab- zuschließenden Anleihe zu tienen. Die von drei zu drei Jahren wiederkehrende Befugniß eines jeden der beiden Häuser, nicht nur

das außerordentliche, sondern auch das ordentliche Budget zu ver werfen, wird ebenfalls für gefährlich gehalten.

3m Angesichte jolher und anderer Mängel und Gefahren ist es eine s{chwere Anforderung, von vorn herein Bestimmungen an zunehmen, die man für unzweckmäßig hált und sich mit der Hoff

A

nung zu begnügen, daß nach erfolgter Annahme durch weitere Be- \chlüsse die erforderlichen Aenderungen herbeigesührt werden können, hne daß eine Gewißheit über das wirkliche Zustandekommen dey Beschlüsse, Uber ihre Legalität und Wirkung gegeben ist. Auch wird sofortige unveränderte Annahme von dem Kommissarius des

Berwaltungsrathes keinesweges empfohlen, sondern dringend wider then,

4 F) A

N) chlági mit den sie begleitenden Umständen zusam

enthaltene menfaßt, ibnen gegenüber Bedenken, haufen. nd /

nteresse, F ï 4 Q Lea Ae 2 3 vou dem Verwaltungsrathe erhobenen Rechtsstreites mit Han-

nover und Sachsen, von welchem »derselbe in der Eröffnungsbot- chaft dem Parlamente Mittheilung gemacht hat, und auf den wirk- (1) C m

lichen Eintriit von Hannover und Sachsen ENUDEN! oder wodurch die Regierungen der genannten beiden Lander von eingegangenen Verpflichtungen befreit werden könnten, Da jede Abänderung der Einwilligung Hannovers und Sachsens bedarf, so kann nach dem Dafürhalten des Auss{usses das Volkshaus den retlihen Fort- bestand der eingegangenen Verpflichtungen nu T b bewirken, daß es fürs Erste den Versassungs-Entwurf im Ganzen ohne Aen-

derung annimmt.

S

ver Annahme dem Parlamente den Vorwurf der Anwendung un-

wäre gegenüber dem von S n Verfahren eine nicht auch nicht beabsichtizt, ng Nachdruck zu geben, - wo das Recht mit gutem Der Ausschuß finde daher in dem und Sachsen einen nicht unveränderten

zarter Mittel zuziehen könne, Hannover seit dem M zu berücksichtigende Einwendung. dem formellen Rehte durch materiellen Zwa so könne doch bald der Tag erscheinen Erfolge geltend zu machen sei. Verhältnisse zu Hannover Grund, der fes zuzustimmen. herzuzählen , beabsichtigte vollzogen wurde, oder nachzuweisen, wie Bundesstaates außerhalb seiner faltigsten Formen auftretenden hindern, dadurch Vorschub geleistet wird, [chlossener Körper mit einer dirigirenden S Die unveränderte Möglichkeit

ai 1849 befolgte

unwichtigen Verfassungs = Ent- trübe Aufgabe, entwidckeln , Centralgewalt sehr den Gegnern den mannidh- Zustandekommen zu daß ihnen nicht ein gez pibe gegenüber steht. des Entwurfes

Tui Ca A Qi “N M BRL E E VE t

Gränzen für die in Versuche, sein

berechtigten Herbeiführung berechtigten

rung werde dagegen in eine unabsehbare Ferne

das Parlament den Verfassungsentwurf nicht unver shlag von Abänderungen die P seßung eines Fürstenkollegiums erloschen sei, einem solhen Verfahren geht von der in dem in der Cirkulardepesche vom 28.

Bundes - Regie- gehoben, wenn

fliht zur Ein- Der Vorschlag zu Statut des Bünd- Mai, in der 1849 ausgesprochenen Rechtsansicht aus, Parlaments den Entwurf vom 26. Mai zugetretene1 Parlamente daß in seinen Händen aus- )tliche Existenz des Bundesstaates ge seiner natürlichen

da durch den Vor

nisses vom 26, Mai, Denkschrift vom 11, Juni daß die Zustimmung des

verpflichtenden die eigenthümliche {ließlich die Macht ruht, die rel zu beschließen. Bedingungen zwei diver

Stellung geworden,

staat trägt vermö girende Elemente in i

Der Bundes

Freitag d. 12, April.

brauchte nit auf die unsruchtbare Berathung über die beste Ver- fassung für ein unbekanntes Bundesgebiet Kraft Leit : J , Zat und Geld zu verwenden. Stellt das Parlament die Bundesstaats- verfassung nit endgültig fest, o werden E einzelnen Staatsregierungen ihren eigenen Kammern gegenüber nicht mehr in derselben erechtigung sein wie gegenwärtig, da B. die preußischen Kammern durch Art. 118 der preußischen Ver- fassung den König ermächtigen, in dieser die egen des deutschen Bundesstaates nothwendigen Veränderungen vorzunehmen. Da- durch aber, daß das erfurter Parlament das ihm übertragene Recht in die Hánde der Regierungen zurücklege, würde die Bedeu- tung der repräsentativen Berfassungsformen für Deutschland tief herabgedrückt werden. / Sind die Besorgnisse vor den Gefahren der unveränderten Annahme so groß, daß man zu dem Entschlusse gelangt, den Ent- wurf nicht ohne Aenderungen anzunehmen, so sollte man die Ab- Aanderungen, die man für zweckmäßig hält, aufführen und den Re- gierungen anheimstellen, die Einleitungen zu einem abgeänderten Sntwurfe ausschließlid unter sih zu treffen. : Die unveränderte Annahme des Verfassungsentwurfs, vielleicht begleitet von dent Zustimmungs-Anerbieten des Parlaments zu manchen Modificationen desselben, wird und muß eine rasche Entscheidung her- beiführen. Sie giebt der Krone Preußen das Recht, die Reichsvorstand= haft in die Hand zu nehmen und die verbündeten Regierungen aufzu-= fordern, zur Bildung der Unionsregierung und zur allmäligen Aus= sührung der Verfassung mitzuwirken. Entschlossenheit und Festig- keit werden auf diesem Wege unzweifelhaft zum Ziele führen; soll- ten aber bei seiner Verfolgung Verhältnisse eintreten, welche zu be wältigen nicht in der Macht der Willigen läge, so wird Preußen der deutschen Nation offene Kunde geben fönnen von dem Wege, den es gegangen, und sollte dermaleinst das schlummernde Recht erwachen, so wird es in Preußen seinen ersten und treusten Bun- desgenossen suchen. Der Verfafsungs = Ausshuß hält dafür, daß das Volks-

zur Lockerung, das andere zur erste in den die vertretenden Regierungen, da

Man darf, um Parlaments bewußt zu bleiben, den deutschen Angelegenl chiedenen Ursachen,

Verschmelzung drängt, und wovon das Selbstständigkeit der einzelnen Glieder ause seinen Sih hat, deutung der Stellung des geschichtlichen Verlauf der eit nicht unberüsichtigt lassen, Von den ver n, die das in Frankfurt a, M. unternomnene einem exrfolglosen Ausgange führten, daß die Regierungen sich nicht über Versammlung zu machende Vo Preußen übernahm, nachdem es Verfassung gegründete erbliche ungeheure Aufgabe,

cinbarung und zugleich Verfassung gerecht zu machung des vereinbarten Entw einen mächtigen herrshenden Bewe auch die Erfahrung b tig bindenden Vertrages y die Abgeordneten zwe So hat das P

s zweite im Volksh sich der vollen Be

ist cine der wichtig- gemeinschaftlich der rs{läge einigen konnten. die auf eine späterhin ge scheiterte abgelehnt hatte, die egierungen nah Ver= es Volkes auf eine deutsche Preußen gewann dur die Bekannt-= und durch seine ersten Erfolge eschwichtigung der in Deutsch- sich diese gelegt, als ivie unerläßlich der Weg des gegensei \o sehr, daß selbst ungeachtet Des ter verbündeten Staate arlament die Macht erhalten, Verfassung rend durch Annahme von Ab ges in Aussicht steht, und diese steigt dadurch,

frankfurter

Kaiserkrone dem Verlangen der R

ern elne viel geringere Bevölkerungszahl géegenübersteht. dem Anspruche d

Bundesgenossen zur Kaum hatte

n in Erfurt durch ein ein verschaffen , g des Vertra-=

änderungen eine Lockerun t ijl, da ist au Verantwortlichkeit,

haus genau die Stellung den Regierungen gegenüber einnehme, in welcher die Regierungen sich dem Parlamente gegenüber befin= den. Wie die Regierungen sich im voraus gebunden haben, unter dem Vorbehalte der Zustimmung des Parlaments, so möge auch das Haus sich im voraus binden unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierungen. Es wird den Regierungen das Anerbieten ge- macht werden können, die vorgeshlagenen Modificationen sowohl im Ganzen, als in einzelnen Punkten anzunehmen. Diesem Wege entspricht folgender Antrag :

l, Die Versammlung wolle beschließen: 1) daß das Vollks- haus dem Entwurfe der Verfassung des deutschen Reichs vom 26. Mai, fo wic dem Wahlgeseß und der interpretirenden Denkschrift vom 11. Juni v. J., unbedingt seine Zustimmung ertheile ; 2) daß das Volkshaus ebenfalls der Additionalakte in unveränderter Fas= sung zustimm. ; 3) daß aber, gleihwie die Regierungen \sich unab änderlih an den Entwurf der Verfassung gebunden haben unter der einzigen Bedingung der Zustimmung des Reichstages, auch das Bolfshaus sich binde an die zu beschließenden Modificationen des Entwurfes, die es den Regierungen anbiete , in der Art, daß es hiermit im voraus jeine Zustimmung zu denselben ausspreche, wenn die Regierungen sie im 6 anzen oder in einzelnen Punkten anneh-= men; daß hingegen bei Nichtannahme der Modificationen oder ein- zelner derselben die betreffenden Bestimmungen des angenommenen Entwurfes zu Recht bestehen bleiben. : i

Die weitere Erörterung führte zu dem Nachweise, daß die drei

daß nach dem Ermesse weg zwischen Erhaltung Verfassungs = Entw hauses haben im Nan

n des Ausschusses und Vernichtung urfs offen steht. men, so wie im Geiste Entscheidung zu treffen, assungs=Entwurf umgeáän-

dent Parlamente kein Mittel der bindenden Kraft des

Abgeordneten des Volks vertretenen

welche der Form nach lautet: dert oder nur mit Aenderun der Jnhalt ist:

rd sie noch viel weniger zu billigen fein mit Rücksicht auf den

ob der Verf gen angenommen we ob sie das Recht des Volkes Des Bundesstaates nach dem vorgelegten darauf verzichten wollen. &Festlegung eines formellen Rechts die Grundung des Bundesstaats und die Aus Aber so wie die verb

auf Verwirklichung Entwurfe erhalten oder Freilih sei durch die Festhaltung oder für die praktische Politik, führung der Verfas ündeten Regierungen achsen nit aufgeben, wenn , seine Anerkennung sammte Bevölkerung der ob ihr Recht n Erfurt es begra-= daß der durch das beengten Alternative führen zu einem ganz anderen Ziele führen fön nen, wenn niht das Bündniß als ein in drohender Gefahr greifendes und nah gelcistetem Dienste abzuschüttel

sung wenig gewonnen. ihren RNechtsanspruch gegen Hannover und S sie sich auch vielleiht nicht entsch zu erzwingen, so bestehe auch für die ge

verbündeten Staaten

ließen werden

großer Unterschied darin, einstweilen s{lummere, oder ob ihre Vertreter i s is unbedingt anzuerkennen, eingeschlagene Weg nicht nothwendig zu der mußte; er hätte vielmehr

ndes Auskuusfsts

treuer, so konnte der Entwurf dem Parlament wesentlich vorgelegt und die Verfassung durch Erklärung und Gegene rung, Vorschlag und Gegenvorschlag, Annahme {ließlich festgestellt werden. Eine \o reine, klare Stellung war dem Reichstage

und Ablehnung und ehrenvolle man möchte trauernd sagen, nach Verhängnisse Der Ausschuß hält die eigenthiimliche Stellung der Volksvertretung gegenüber dem von den verbündeten Regierungen “Vert für einen wichtigen Grund der unverän erfassungs-Entwurfs. Nehme das Parlament Abänderungen vor, so beginne es thatsächlich damit, den bestehenden Y Revisionswerke

\{hwebenden

abgeschlossenen Vertra derten Annahme des

torlagen Dev Negierungen sind, wenn man die darin

voraussehen :

entsprehenden Ausfalle der Revisions sung annehmen und die übrigen Staaten zum Zutritte auffordern, natürlih unter der Vorausseßung , Staaten dem Beispiele Preußens folgen werte verbündeten Regierungen den Vorsch muß die Vereinbarung von neuem a1 „- 8 is} noch erinnerlich, 26. Mai die baye ment zu beschicken, 1 entwurf auf Grun echalte. Jedenfall sen erhebliche tages zu fürchten, damit beginnen we Krast zu nehmen. des Parlaments

Gutachtens erlangen. Rechte aus den | gen allein die vorläufig zu tref

so gestaliel, day ee ¿u den mühelosen Aufgaben gehört, nil weifel, Tadel und Besorgnisse anzu-

Größere Aufmerksamkeit und Sorgfalt bedarf die Nich- welcbe das Gebiet der Zweifel durchshreiten und zu einent vositiven Nesultate gelangen will. Das Bolkshaus hat ein hohes | nichts zu thun, wodurch die Aussichten auf den Ausgang

- Arbeit sofort die Verfas

daß cine genügende Zahl von Treten nicht alle lägen des Parlamentes bei, so ifgenommen werden.

daß nah Abschluß des Bünduisses vou rshe Regierung geneigt war, das erfurter Parla- venn es ihr nur erlassen 1 d der Zustimmung des Parlaments für sie Rechtskraft weder Bayern noch Hannover und Sa(h- und haben, die Beschikung des erfurter Reichs- arauf rechnen könnten, rde, dem Entwurfe vom 26. M Geschieht Legteres , die Bedeutung

Wollte das Parl änden geben ,

erde, daß der Verfassungs

wenn sie d daß derselbe ai die bindende so kann die Revisionsarbeit s {chwerlich brauchbaren m übertragenen so könnte es füglich den Regierun- ende Vereinbarung überlassen und

Daß ein solches dem Inhalte der Verfassung fremdes Motiv Buen My

Theile des Antrages füglich im Bolkshause als ein Ganzes betrach- tet werden könnten, und zu folgendem Amendement 1,

l) Die Anträge des Referenten werden ungetrennt angenom- men. 2) Anstatt der Worte ad 3 des Antrages: „an die zu be- schließenden Modificationen “- ist zu sagen: „an die hierunter ver- zeichneten “Abánderungs-Vorschläge.“ Ein anderes Mitglied empfiehlt, an das Haus den Antrag zu stellen : /

U], Daß vor dem definitiven Beschlusse, ob die Vorlage un- verandert angenommen werden sollen oder nicht, mit Berathung der Vorlagen, insbesondere der Abänderungsvorschläge, vorgegangen werde. Die Motive zu einem weiteren an das Haus zu bringen- den Antrage sind dem Berichte als Minoritätsgutachten beigeschlos senz er lautet : : s

IV, Dasselbe wolle beschließen, die gebilligten Abänderungs= vorschläge zur Kenntniß des Verwaltungsrathes zu bringen, damit die verbündeten Regierungen über deren Annahme gehört werden, und sih die weitere Entschließung vorzubehalten, wenn die Ab. änderungsvorschläge niht angenommen werden sollten. Endlich wurde noch folgender Gegenantrag gestellt :

V. Das Haus wolle beschließen: 1) eine sorgfältige Prüfung der Verfassungsvorlagen, jedoch in abgekürzter Foz vorzunehmen; 2) nah vollendeter Prúfung die beschlos}sencn Abänderungsvorschläge zur Kenntuiß des Verwaltungsrathes zu bringen, damit die verbündeten Regierungen über deren Annahm« gehört und durch deren ZUstimmung das Verfassungswerk gefördert werden föune. Bei der Abstimmung erhielt keiner der gestellten An träge die Mehrheit der Stimmen im Ausschusse; sie wurden abge

lehnt: T, mit 11 gegen 10, IT. mit 15 gegen 6, III, mit 11 gege 10, IV. mit 16 gegen 5, V. mit 15 gegen 6 Stimmen, so daß Ausschuß einen Mehrheitsantrag dem Hause nicht vorlegen kann

Der Bericht handelt f\odann von den Abänderung welche der Ausschuß ‘dem Hause empfiehlt, Diese bezi sich zunächst auf den Verfassungs - Entwurf, resp. das die Neichêgewalt, das Reichsoberhaupt, den Reichstag die Grundrechte. Indem wir das Ausführliche darüber den B richten der Sitzungen des Volkshauses vorbehalten, glauben wir doch Folgendes hervorheben zu müssen: Statt des ersten Absatzes des g, 99 empfiehlt der Auss{huß zu seßen: Ein Reichsbes{luß kann nur dur

die Uebereinstimmung beider Häuser einerseits und sowohl des Reichs vorstandes, als des Fürstenkollegiums andererseits gültig zu Stande

fommen. Der zweite Saß von Nr. 6 in F. 101 soll so gefaßt werden Diesem (dem Staatenhause) steht innerhalb des Gesammtbetrages

des ordentlichen Budgets, so wie derselbe anf dem ersten Reichstage over durch Neichsbeschlüsse festgestellt ist, nur das Recht zu, Erinnerungen und Ausstellungen zu machen, über welche das Volkshaus be- \hließt.

Alinea 4 des §. 141 oll folgende Fassung erhalten : Ueber

Preßvergehen, welche das Geseß nicht ausdrücklich ausnimmt, wird durch Schwurgerichte geurtheilt ; ferner der zweite Saß des §. 144 so abgeändert werden: den bürgerlichen und staatsbürgerlichen

Pflichten darf dasselbe (das religiöse Bekenntniß) keinen Abbruch thun. §. 147, betreffend die CEidesformel , soll gestrichen werden ; eben so das erste Alinea von §. 148 und der §. 149, und dafür der §. 148 diese Fassung erhalten: Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Chehinderniß. Für jede geseblich zulässige Che hat das Geseß eine gültige Form der Eingehung zu gewäh