1850 / 105 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Erfurt, 15. April. (Erf. Ztg.) Der Antrag, den folgende Dr. Schubert, Zedelius, Hergenhahn, Graf Keller, Reh, Emmer- H. von Gagern,

von Gagern,

Abgeordnete: Bodelschwingh, Roepell, Richthofen, von Vincke (Bo4um), weg, Fürst zu Wied, von Sänger, M Schwerin, Bbcking 1., Liebmann, Plathner, ling, Sprengel, von Viebahn, Vincke (Neisse), Kiefer, Viehoff, M. Dr, Knyn, Bassermann, Schulbe Selckmann, Zimmermann, Häusser, Brescius, Speßhardt , Deuster, Besser, vou Holleuffer ,

von Beerat  u her, Speyerer, Dr. Claesjen, Prittwitz, angenom- Sonnabendsizung und heute Volkshaus wolle na

rath, Kühne, Dennig, Camphausen, Dr. Emmerling (Sondershausen), Dr. Bölte, Bekk, Geßler, Grodde E Braun (Köslin), men haben und U futirt worden ist, lautet:

Auers wald,

von Solema nie 0) Schumacher, Mevissen, von

F in Der Z S chstehende Be-

heilt dem unter den Regierungen ver- Bündnisses vom 20. Mai 1849 assung des deutschen Reiches und so wie dem gleichzeitig Wahlen der Abgeordneten zum Volks- lle und unbedingte Zustimmung. heilt der mit der Eröffnungs legten Additional - Afte zu dem Ent deutschen Reichs gleichfalls seine volle

Volkshaus ert und dem Stak : enen Entwurfe der Vers pretirenden ntwurfe eines die betreffenden Gesetzes seine vo

Das Volkshaus ert vom 20. Márz 1850 vorge wurfe ber Verfassung des und unbedingte Zustimmung. Das Volkshaus ermä deten Regierungen den Reichsvor| nisse gehörigen Staaten, wel oder einer dieser Staaten au freiere Bewegung bei ihrer Handelsbezichungen halb und außer) dels-Jnteressen nommen haben, die nöthigen Vereinbarungen unler der Interessen der Union zu treffen und solche dem nächsten Reichs- ur definitiven Genehmigung vorzulegen.

1Ÿ. Das Volkshaus beschließt, dem Verwaltungsrathe der ver-

bündeten Regierungen vorzuschlagen : fassungs-Urkunde nach 1) §. 99 ersten Absaß: Uebereinstimmung b vorstandes, als des Fürsten-Kol

der demselben inter Denkschrift ,

vereinbarten E

tigt auf den Antrag der verbún mit denjenigen zum Bünd- che, so lange Holstein und Lauenburg ßerhalb des Bundesstaates stehen, eine Handelsgeseßgebung und zu den nicht verbündeten Staaten inner und eine Vertretung ihrer Han durch besondere Konsular-Agenten in Anspruch ge- der Wahrung

Regelung ihrer

alb Deutschlands

a) in dem Entwurfe der Ver- stehende Paragraphen zu ändern, „Ein Reichsbeschluß kann nur durch die eider Häuser einerseits und sowohl des legiums andererseits gültig zu Stande 9) §. 101 zweiten Saß von Nr. 06: „Diesem steht in ntlichen Budgets, so wie der- Reichsbeschlüsse festge- Erinnerungen und Ausstellungen zu 3) In den §8. „Reichsoberhaupt““ durch

nerhalb des Gesammtbetrags des orde selbe auf dem ersten Reichstag stellt ist, nur das Recht zu,

über welche das Volkshaus beschließt ;“ 102 104, 106 UnD das Wort „Reichsvorstand““ zu erseten;z erste Alinea: „Die Auswanderungs nux in Bezug auf die Wehrpflicht beschränkt werde der dürfen nicht erhoben werden Alinea: „Dieser Besehl muß im Augenblick der spätestens im Laufe des

ten zugestellt werden z‘/- 6) Das aber dasselbe in Rücksicht auf die Handels \ erforderlichen

e oder durch

das Wort

freiheit kann von Staats wegen Abzugs gel= 136 das zweite Verhaftung, oder folgenden Tages dem Verhaste- Alinea 6 hier zu streichen, dagegen marine dahin zu fassen : Modificationen | vorbehalten ;

Seewesen werden besonderen 6. 183 sub Nr. 1 statt „24 Stunden“ zu seben „oder stens im Laufe des folgenden die Frist von folgenden Tages“ „über Preßvergehen, wird durch Schwurgeri § bürgerlihen darf dasselbe keinen Abbruch thun;

Bestimmungen

Dages3 8) 1m §9. Stunden“ in die „spätestens im zu verwandeln; 9) das Alinea 4 des S. 141: welche das Geseß niht ausdrücklich ausnimmt, chte geurtheilt;‘“/ 10) den zweiten S staatsbürgerlichen

und den §. 149 zu „Die Reli=

Fassung zu geben : Î Für jede geseßlich zu-

streichen und dem §. 148 folgende gions - Verschiedenheit is kein Ehehinderniß. at das Geseß eine gültige Form der Eingehung zu zweiten Saß des §. 151 folgende m ernannten Behörden ausz zu streichenz im Uebrigen aber

„Unterricht zu ertheilen und steht jedem betreffenden

lássige Ehe h gewähren ; 13) dem „Er übt sie dur die von ih

Fassung zu

den §. 152 wie folgt zu fassen: und Erziehungs - Anstalten Befähigung der 415) das Alinea 1 des §. 154 Rechte und P flich- 46) im Alinea 2 des §. 157 die Worte: „Beim Heer und der Kriegsflotte jedoch nur in der L die Disziplinar-Vorschristen bestimmen““, zu streichen; 17) 158: „Eine vorgängige Genehmigung der vorgeseßten Dienst- behörde is nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Verhandlungen gerichtlich zu verfolgen“; 18) das Alinea 2 S se Bestimmung bezieht sich nicht auf Volks - Ber- sammlungen unter freiem Himmel, welche auch in Bezug auf vor= gängige obrigkeitliche Erlaubniß der Verfügung des Gesobes unter 19) im Alinea 1 des §, 160 den Saß: „dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden“ zu 20) im Alinea 2 das Wort „insonderheit‘“ einzuschalten und es zu fassen: „die Ausübung der in diesem Paragraphen und in §:159 festgestellten Rechte soll, insonderheit zur Wahrung der öffent- lichen Sicherheit, dur das Geseß geregelt werden“; 21) den §. 161: „Die in den §8. 136, 138, 157, 159 und 160 enthaltenen Bestim- mungen finden auf das Heer und die Kriegsflotte nur insowcit als die e M und Disziplinar-Vor-= l 2) den §. 168 zu streichen ; das Alinea 2 des §, 176: „Ausnahmen von der P efenilichtèit be- An a Bin 24) der Bestimmung sub a. zu §. 182 zuzu= cen R E UO, Leo Staates bei der Anstellung des erste, hinter „Haussuchun

Staatsbehörde nachgewiesen hat‘; zu fassen : „Die öffentlichen Lehrer haben die ten der Staatsdiener“‘ ; Leise, wie es

G T1 1. worfen sind“;

Anwendung , christen nicht entgegenstehen z“

geseßez“ 25) den §. 186 zu streichen Ret A das Wort „und“ zu streichen, D RN attbreilc ands 1“ einzuschalten „und Vereins- e itional - Akte folgenden Anhang beizufügen :

g der in den §§. 2 und 3 der Verfassung Verständigung

Regierungen vorbehalten.

Einführung der Ausübung dDderjeni- Volksvertretung Verfassung auf die rgehen, nah Zeit und elnen Staaten aushören, als êgierung und dex verfassungs= übernommen werden kann und

Während de verfließenden

einzelnen Stag Unions - Regierung und d Umfang nur in dem Maße deren Ausübung durch die Unio mäßigen Mitwirkung des Parlaments

welhe nah der as Parlament übe

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übernommen wird, indem übrigens dem Ermessen des Verwaltungs- Rathes und beziehungsweise der Unions - Regierung anheimgestellt wird, bis zur nächsten Parlaments-Sibung die fortschreitende Ein- führung und Ausführung der Verfassung in geeigneter Zeit und Weise zu bewirken. Für den Fall, daß sämmtliche von dem Stag- tenhause und dem Volkshause übereinstimmend beschlossenen Abände- rungsvorschläge oder einzelne derselben durch das Organ des Verwal-= tungs-Raths oder der Reichsregierung die Genehmigung der verbünde= ten Regierungen erhalten, ertheilt das Volkshaus hierdurch seine Zu=- stimmung, daß die Verfassungs - Urkunde, das Wahlgeseß und die Additional - Akte nah Maßgabe der genehmigten Vorschläge abge= ändert und in dieser abgeänderten Gestalt promulgirt werden, wo bei das Volkshaus jedoch gleichzeitig damit einverstanden ift und erklärt, daß es, insoweit jene Vorschläge ganz oder theilweise die gedahte Genehmigung niht erhalten, bei den durch die Zustim mung des Reichstags nach allen Seiten hin rechtsverbindlich ge wordenen Bestimmungen der Vcrfassungs - Urkunde, des MWahlge- setzes und der Additional - Akte zu verbleiben habe. G

Der Verfassungs - Ausschuß des Staatenhauses, dessen Vor sißender von Schleiniß is, hat von den Abgeordn, Camphaujen (Geh. Finanz - Rath), von Patow und von Sybel Bericht erstatten lassen. Derselbe geht von folgenden Gesichtspunkten aus:

In der alle Verhältnisse ershütternden Bewegung, von welcher in den beiden leßten Jahren sämmtliche Staaten und Volksstämme Deutschlands mächtig ergriffen wurden, war, wie viel Unklaves und Unhaltbares, Verderblihes und Ungerechtsertigtes sich auch daran geknüpft haben mag, doch von Anfang an ein Bestreben als ein edles und vollberechtigtes, als cin dringendes und unabweisliches

anzuerkennen; es war dies das Streben, der Drang nach einer größeren Einigung und Kräftigung des gemeinsamen deutschen % Ra N & ° M L E Vaterlandes, Der tiefe Schmerz, mit welchem edle Máänncr

hon seit langen Jahren auf die Zerrissenheit dieses Vaterlandes, auf vie daraus folgende Zersplitterung und erfolglose Aufzeh1ung seiner besten Kräfte, auf die daraus entspringende Ohnmacht im Innern und nach Außen hingeblickt hatten, war mehr und mehr eingedrungen in alle Schichten der Bevölkerung, das Bedürfniß einer Abhülfe hatte ganze Volksstämme und die Bevölkerung gan

zer Landestheile mächtig ergriffen. Auch die Regierungen boten manche, sclbst {were Opfer niht heuend zu ciner solchen

Abhülfe bereitwillig die Hand. Sie erkannten die innere Berechti= gung, jenes Verlangen nach deutscher Einigung unumwunden anz sie erkannten nicht minder die Gefahren, durch welche die friedliche Entwickelung der Verhältnisse Deutschlands, die ganze staatliche Ordnung, ja selbst die Existenz, wo nicht aller, so doch vieler deut- chen Staaten bedroht werden würde, wenn jones berechtigte Ver=

langen unerfüllt bleiben und durch dessen Zurückweisung maßlosen Träumen und zerstörenden Kräften immer neue Nahrung zugeführt werden sollte. Der von der National-Versammlung in Frankfurt gemachte Versuch, das Werk der Einigung durch die von ihr be rathene Reichs-Verfassung zu Stande zu bringen, war gescheitert. Die Regierungen, welche diese Verfassung nicht anerkannt hatten, erkflárten laut vor der ganzen Nation: „Daß ihnen daraus die doppelte Verpflichtung erwachsen sei, auf cinem anderen Wege zu vem Beschlusse eines Verfassungswerkes mitzuwirken, das sür das gesammte Deutschland eine unabweisliche Nothwendigkeit geworden ei.“ (Cirkfular-Note vom 28, Mai v. J.)- Sonach ergab sich die Form des Bundesstaates als die zur Erreichung des Zieles allein mögliche. Diese Form der staatlichen Einigung zu realisiren , i} nun auch in dexr That der Zweck des vorliegenden Entwurfs einer Verfassung. Dieselbe soll „basirt sein auf einer kräftigen und ein heitlichen Cxefutivgewalt und einer National-Vertreiung in einem Stag tenhause und in einem Volkshause mit legislativen Rechten der Nation ge=- währen, was sie seit längerer Zeit schmerzlich enrbehrte, was sie von ihren Regierungen zu fordern berechtigt ist; dem Auslande gcgen iber Einheit und Macht, im Innern bei gesichertem Fortbestande aller einzelnen Glieder die einheitliche Entwickelung der gemeinsamen nteressen und nationalen Bedúrfnisse.““ (Cirkular - Note vom 28. Mai v. J) Muß sonach der Verfassungs - Entwurf in seinem Grundgedanken allseitig als richtig anerkaunt werden, so lassen sich{ allerdings dech ¿zweierlei Bedenken dagegen erheben. Diese Beden-= fen bestehen darin, daß Oesterreich in den demnach zu errichtenden Bundesstaat einzutreten nit im Stande ijt und einige andere Slaa- ten sich demselben anzuschließen zur Zeit nicht gesonnen sind. Durch Tie Verfassung vom 4. März ist für die dem deutschen Bunde angehöri gen Lande Oesterreichs der Eintritt in den deutschen Bundesstaat zur Unmöglichkeit geworden. Diese Unmöglichkeit, mag ihre Her beiführung immerhin vom ósterreichishen Standpunkte aus eine Sache der politishen Nothwendigkeit gewesen sein, kann vom deutschen Standpunkte aus beklagt werden. In keinem Falle läßt sich aber behaupten, daß deshalb, weil die deutsch - österreichischen Lande sich dem Bundesstaate nicht anschließen können, für die übri= gen deutschen Staaten nationale oder politishe Gründe vorliegen könnten, auch ihrerseits auf diese ihnen zusagende Form der Ver- einigung zu verzichten. Es fann zwischen Oesterreih und dem übrigen Deutschland kein anderes Band geknüpft werden und be- stehen, als das eines völkerrechtlichen Bündnisses. In der Mög lichkeit eines solchen Bündnisses und in dem Verlangen nach dem selben kann aber niemals ein Grund liegen, von derjenigen engeren Vereinigung, welhe Deutschlands Regierungen und Volksstämume gleich- mäßig erstreben, zögerndzurükzutreten. Im Gegentheil, soll jenes Blind niß zur allseitigen Befriedigung gereichen , so ist es doppelt noth- wendig, daß dem einen , einheitlich Tonzentrirten Kontrahenten niht ein Aggregat vereinzelter Staaten, sondern ein kräftiger Bundesstaat gegenüber sche. Dadurch wird auch von vorn herein eine jede solche Gestaltung des Bündnisses aus- geschlossen, welche zugleih den Forderungen der staatôsrecht= lichen Einigung zu genügen sich den Schein geben möchte und dadur innerhalb des weiteren Bundes jedes innigere Zusam menwachsen der vereinzelten Glieder vereiteln würde, Diese Be=- trachtung allein müßte genügen, um jenen jüngsten Versuch eines von drei deutschen Fürsten abgeschlossenen Bündnisses zu würdigen, selbst wenn dieser Versuch nicht, bei einem Zutreten Oesterreichs, dur die unnatürliche Zusammenkettung der deutschen Volksstämme mit einer überwiegenden undeutschen Bevólkerung Deulschlands heiligste Interessen , seine Nationalität, seine Größe, seine Zukunft zu gefährden drohte. Der Ausschuß kann vom nationalen und politischen Standpunkte aus weder in Oesterreichs Stellung, noch in der anderer deutshen Staaten ein Bedenken gegen die unbedingte Gutheißung des von den verbündeten Regie- rungen eingeschlagenen Weges erkennen. Es bleibt aber allerdings noch die Frage zu prüfen, ob ein solches Beden- ken etwa vom Standpunkte des positiven Rechtes aus zu crheben sein möchte. Diese Frage muß \chlechthin verneint werden. Es kaun sich hier leviglih um die deutsche Bundesakte vom 8. Juníi ame t uy F OUGET as gleichstehende wiener Shlußakte fassung bes; deuises E ti Dur diese Verträge wurde die Ver- selben ferner wise O es FARR enen und es wurden durch die- Nechie unv Pflichten B R Aae oen Ras pen gegenseitige Folge ver Éreigni} gründet, Die Bundesverfassung is in guisse des Jahres 1848 erloschen. Sie be-

fentlih scin. Die Oeffentlichkeit kann jedoch durch einen öffent= lih zu verkündenden Beschluß des Gerichts ausgeschlossen werden, wenn sie der Ordnung und den guten Sitten Gefahr droht. In anderen Fällen kann die Oeffentlichkeit nur durch Gesebe beshränkt werden. 29) §. 182, am Schlusse hinzuzufügen : Ueber die Be- theiligung des Staates bei der Anstellung der Gemeindevorsteher und über die Ausübung des den Gemeinden zustehenden Wahlrechts wird die Landesgeseßgebung das Nähere bestimmen. 30) s, 184, ersten Absatz: Jeder deutsche Staat soil eine Verfassung mit Volfks- Der Reichsgeseßgebung bleibt es über die leitenden Grundsäße, nach denen die Volksvcrtretungen der einzeluen deutschen Staaten zu wählen sind, Bestimmungen zu 31) 6. 186 zu streichen. ? Falle des Krieges oder Aufruhrs fönnen die Bestimmungen der Gerichtsstand, j Versammlungs -

Bundesversamm- Die Buntesversamm felbst sagt)

dieser abgeänderten Gestalt promulgirt nhaus jedoch gleichzeitig damit einver=- erklärt, daß es, insoweit jene Vorschläge die ge- oder theilweise nicht erhalten, bei den Seiten hin reh1s-

aus\{ließlih lung, mit dieser mußte sie stehen und fallen. lung aver bat durch den in der ] : Bundestages Beschluß und die in Folge dessen an den Erzherzog - weser gerichtete Adresse ihre bisherige Thätigkeit für beende Die durch die Bundesverträge begründeten Rechte und Pflichten dagegen bestehen noch heute, soweit sie vou der Verfassung des Bundes unabhängig sind und ohne dieselbeu realisirt werden fön- Zu diesen Rechten gehört wesentlich auch das im Art. 11 der Bundes-Alte allen Bundesgliedern vorbehaltene Recht, nisse aller Art zu schließen, sofern dieseiben uur nicht gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerid tet sind. Das Bündniß und der Verfassungs=Entwurf sind hicrnach mit dem Bündnisse vollständig im Einklange. im Art. 111. der Additional-Akte ausdrücklich ausgesprochen ist, „daß Gesammtheit

äge abgeändert und in D g das Staate Uusland. Frankreich. Paris, 14. April. heute Folgendes :

standen ist und dachte Genehmigung ie Zustimmung dcs Reichstages nach allen ( ) gewordenen Vestinmungen Additionalakte : tigt auf den Antrag der verbündeten Regierungen den Reichsvorstand, mit denjenigen zum Bündnis örigen Staaten, weiche, so lauge alb des Bundcrsstaates stel Bewegung bei Regelung ihrer Handelsgeseßgel [sbeziehungen

t Der Napoleon bemerkt welche seit einiaen Taaen vo der cxaltirten Partei der ségitlinistlihen Fäctigtt 5 ibe D wird, läßt uns in Wahrheit glauben, daß wir träumen. D beharrt darauf, sich außerhalb | Kandidatur des Herrn F. Foy zurückzuweisen. tiv dieses unúberwindlihen Widerstandes ? Vater des Kandidaten jemals in Restauration zetreten? Hat er etwa auch nur indirektseine Unterstützung Verschwörern zu Theil werden lassen ? Nein. Abe1 General Foy, cine der reinsten Gloricn der Armee und der französischen Tribüne, hat in gewisser Leute ein Verbrechen begau legale und constitutionelle Opposition gemacht.

also niht mehr, daß Frankreich vier auf einander Bourbonen

ten Sihung ie Sprache,

der Verfassungs - Urkunde, fi p i: f Fraction

Staatenbaus ermád der Wahl-Union zu halten und die . ist das Mo

Holstein und Lauenburg, oder General Fov, ven, eine freiere «Zntrigue gegen die ung und ihrer Han innerhalb und Handelsinter nommen ha

eine finstere

verbündeten ersten Absatz: Jum l eine Vertretung essen durch besondere Konsular-Agenten in Auspruch ge

i, die nöthigen Vereinbarungen unler Wahrung der Jutcressen olche tem nächsten Reichétage zur defini= 5 Stimmen anuge= tes Verfahrens der Voraueseßung rschlag gebrachten eißenfolge in gctrennten Abstimmun-

um fo mchr, als den Auge:

io ind o

Sie sind e Grundrechte

Haussuchung , Reichsregierung einzelne Bezirke zeitweise außer Kraft gefeßt werten. b) Jn dem Entwurfe des GefeBe zum Volkshaufse, den §. recht in einem Wahlbezirke ausuben will, muß in demsclben zur und feit mindestens 3 Jahren seinen festen Wohnsitz Er muß außerdem auf Erfor

Verhaftung, : M erinnern n

die deutsche folgende Revolu \{chen Bunde nigen Pflichten erfüllen werde, welhe sämmtlichen in demselben be griffenen Einzelregierungen zustehen und obliegen.“ fann sich nah dem Vorangeschickten mit dem leitenden welcher den dem Reichstage gemachten Vorlagen zu Grunde liegt, Er war auc in dem Wunsche völlig

S Einzelstaates hmigung vorzulegen; mi

r Ausf\chuß die aufe empfiehlt, dem Hause gefallen werde, die i

die Wahlen

L ( der Abgeordneten zu sassen, wie folgt:

Der Ausschuß G Ra das Wahl=

angegebenen herabstürzten ? Unverbesserlichen, estalt unabhängig fe deu anderen bedingt, dieselben aler nicht gesondert,

Verwaltungsrathe zuzust l (1 Befugniß verzichtet wird,

eri zu fassen

nur einverstanden erklären. einig, daß manche Bestimmungen des Versassuugs ders lauten möchten, als sie gegenwärtig vorliegen. ser Bestimmungen, erfolgen sollte, vorzunehmen sein würde, herrschte bei irgend ei heblichen Punkten ebenfalls keine Meinungsverschiedenheit, unbedingt an, ; hen müsse, den Entwurf der Verfas sung vom 26, Mat 9. Ÿ. dergestalt zn modifiziren, daß die Pro nulgation desselben eine Abänderung der preußischen Verfassung und" selbst der dieselbe ergänzenden neuen Gesebe nicht erforderlich ie einig aber hiernach der Ausschuß auch darübe1 was tas zu Wünschende sei, so war doch eine Einstimmigkeit in Betreff des zur Erreichung des Wünschenswerthen einzuschlagenden Weges nicht in gleicher Weise zu erzielen,

Die Abstimmung über die verschiedenen im Ausfchusse gemach ten Vorschläge führten zu folgendem Ergebniß: Der Ausschuß wolle beantragen : nalakte, Denkschrift und Wahlgeseß sofort revidirt werde, 2) daß Abänderungsvorschlägt dem Verwaltungsrathe mitgetheilt, dabei jetoch bemerkt werde, daß das Staatenhaus sicch den Beschluß über die Annahme der sung spätestens bis zum 15. Mai in der Erwartung vorbehalte, bis dahin die Erklärung der verbündeten Regierungen über nahme oder Verwerfung der Abänderungsvorschläge zu erhalten, 3) daß das Staatenhaus über die s Maßgabe der erfolgten Erklärungen, cine Abänderung ves Verfassungs-Entwurss, nah der Mitte Monats Mai beschließe, wurde mit

haben und heimatsóberechtigt jein. dern nachveisen, daß er mit der leßten Rate der von ihm zu zah lenden tirekten Staatssteuer niht im Rückstande ist.“ Additional-Akte : | | Unionsgewalt zustehende Recht Verfassung) ü

Geist des Grolles und der Repressalicn nährend, das wir wollen nit sagen, General Foy ein Verbrechen machen, deren sich ihre Faction so oft schuldig gema Gerade, wenn das Vergessen der Vergangen nung sein sollte am Vorabend einer neuen Wah aus den Reihen der Vertheidiger der Gesellscha nicht von Tag zu Tag? Müssen nicht die gerechtesten Recriminationer jeßt \hweigen? Oder liegt hinter dem Triumvhe unserer Feinde ein anderer Zweck verborgen : nehmen ein gcheimes Juteresse, eine blinde und verbrecherishe Hoff i bei der nächsten Wahl siegt, dann will diese undankbare Minorität ihren Antheil an dem Siege herausstellen. i sere Freunde für Herrn Foy.“

Verflossene Nacht um 12 Uhr sozialistische Comité in der Rue de Charonne im Lokale Der zur Wahl eines Kandidaten an Stelle des Herrn Vidal, ter für den Niederrhein optirt hat, zu schreiten. schiedenen Kandidaten sind Dupont de l’Eure, (Hirardin, Goudchaux und Robinet, Korporal im 35sten Linien-Regiment. Jn der heutigen Voix du Peuple wird die Kandidatur (Girardin’s, troß seiner gestrigen Erklärung, energisch bekämpft. Die Regierung hat gestern rtel und alle Säle, Versammlungen dienten, schließen lassen.

T) C Y 1 1e i

Darudr, Ul er loyalen Kämpfe, G ‘A Sor Molott 9

1) Artikel V. der Beleidigungen,

hat, bewahrt hätte.

nah Befiuden auch

J 4 4+ 4 R 1. Umstaude ein jol-

Krieges unD Friete unbeschadet

weun unvorhergesehen6 vfort von ten übrigen 2 rwaltungsrath gelangen fol zuleßt aufgeführten A Abänderungen |i z-Urfunde nachitehe 99 Ten P 2 beider Häuser ¿Fursten-Kolleglums

acht, desertirt man

allseitig und ! Wächst die Gefahr

gabe einer Revision darin beste

hervorgehen ; verbleibenden Verhältniß betreffenden Bestimmungen der Gesebgebung E Das esen der Union wird Weise geordnet, welche sich der künftigen Gestaltung des deutschen 3 2) Am Schlusse folgenden Artikel hinzuzufü geu: „Die Ausführung der in den §§. 2 und 3 vorbchaltenen stimmungen wird einer näheren Verständigung Regierungen vorbehalten.“ S Außerdem cmpfiehlt der Aus\{huß, in Betreff der in der Er- öffnungsbotschaft verlangten Crmäcbtigung zur Aunahme : mäd

2A (Fs if | tese; eiblichen Be C Es is mit diesem unvgerzeihlichen Be-

1815 im Krast.

ide Paragraphen zu ändern, Ein NRecichsbeschluß kann nur

Sozialismus

andererseits Jede Bewilligung gilt nur welchen sie bestimmt worden. Di nnerhalb der Gränze der Bewilligung er=- Nach erfolgter Prüfung und Bewilli- wird das Budget an das Staaten steht innerhalb des

Bundes anschließt.“ fo verpflichten ) VerpTLicbieln 1

x Der erste Vorschlag : t Len betreseuden versammelte das vemokra 1) daß die Verfassung, Avditio 5 L le

é Laa Mibdi Anlana Handelsschule, um Das Staatenhaus ermächtigt auf den Antrag. der verbündeten Regierungen den Reichsvorstand, mit denjenigen zum Bündnisse gehörigen Staaten, welche, so lange Holstein und Lauen-= burg, oder einer dicser Staaten, außerhalb des Bundesstaates ste= hen, eine freiere Bewegung bei Regelung ihrer Handelsgesebßgebung ihrer Handelsbeziehungen |

hervorgehenden Gefammtbetra=- Malaunet,

Reichstagsbeschlüsse

) innerungen das Volkshaus endgültig beschließt. versammelt sich jedes Jahr am Sibe Zusammenkunft wird vom Reichs zegeben, insofern nicht ein Neichs- ßcrdem kann der Reichstag zu außeror 1 jederzeit vom Reichsvorstande einberufen werden. Bolköhaus kann durch den Reichsvorstand aufge- dem Falle der AuflCsung is der Reichstag binuen Das Ende der ; Reichstages wird vom Reichsvorstande bestimmt, Boertagung des Reichstages oder eines der cl Neichävorstand bedarf, wenn sie nach Eröffnung 1 auf länger als 14 Tage ausgesprochen werden soll, der Zu teichStages vder des betreffenden Hauses. so 3 der beiden Häuser, kann sich auf 14 Tage ersten Absaß: Jedes Haus hat das Recht, feine unwürdigen Verhaltens auszuschließen.

e ; cnd den Fre b uicht verbundeten l d außerhalb Deutschlands und eine Vertretung ihrer Handelsinteressen durch besondere Konsular genommen “haben, die nöthigen Vereinbarungen der Juteressen der Union zu treffen und solche dem nächsten Reichs= Jenrhmigung vorzulegen,

Annahme oder Verwersung n eventuell auch ohne irge Ageuten in Anspruch

Großbritanien und Der Besieger der Sikhs, Lord Gough , i wie vom englischen Volte, nach seiner Heimkehr \chr ge- ub gab ihm Ddicser wobei seine Thaten, {o wie die Verdienste des Ge-

Stimmen gegen eine; der Aus\huß wolle beantragen: 1) daß die Ber fassung 2c. sofort revidirt und nach Maßgabe der aus hervorgegangenen Abánderungsvors{hlä lnnahme sofort die fernere Erklärung beschlossen werde daß das Staatenhaus für den Fall, rungen den vorgeschlagenen Abänderungen nicht (me jedes einzelnen Abänderungsvorschlages Fassung des gegen 2 Stimmen; der dritte Vorschlag: der Aus wolle dem Staatenhause folgenden Gang der Verhandèlungen folgende Beschlüsse vorschlagen: 1) und Beschlußnahme über Wahlgeseß und zur A

zweite Vorschlag: N wird vou seinen dankbaren (GHefahrten,

tage zur definitiven Auch der orientalische Kl

SDesfterreich. enste des Ge. denilicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am Königliche bayerischen H ofe, ist hier aus München eingetroffen. }

: WEITENT, Or e Pon dena ViDerlegr Das Gerücht, wel dem zufolge das vorarlbergische Armee-Corps Marschbesehl erhalten haben und ein Lager in Süddeutschland bezichen soll. :

age angenommen, oui 4 E ( ( versammeln. Graf Thun, zendes Bankett,

nerals Hardinge, verdiente Anerkennung fanDev.

Compagnie ist Sir großen Handels Mitbewerber

G E Le S TOR Va ata daß rie verbundeten Ne gie Zum Präses der ostindisc ernannt, der von einem Lev gesellschaft abstammt. Shepherd eben fo viele ; ihn. Die englischen Kreuzcr haben währeuv der Jahre im Ganzen 625 des Sklavenhandels verdächtige S davon wurden 578 verurtheilt. vorgefundenen Sklaven betrug 38,033, von Verurtheilung 3941 gestorben sin volk starben 518. ist die bekannte Pianistin Madame Dulen

érsten Stifter diel

auf die Anna

Sachsen. Ayril wurde der hiesigen Garnison auf der Parade ein Besehl vorgelesen, wonach die über eine große Anzahl von Soldatcn und Reservisten wegen „militairischen Verrath oder entfernterer Betheiligung | Todesstrafe durch die besondere Gnade Sr. Majestät des Königs in Zuchthausstrafe von verschiedener Dauer gemildert worden ist. diesem Befehle werden die (

die Berathung zum Verfassungs dditionalakte vorgeschlagenen * 2) Dann werden folgende Beschlüsse gefaßt: a) nimmt die von den verbündeten Regierungen mittelst Eröffnungs J, vorgelegten Entwürfe der Verfassung des Geseßes über die Wahlen der Abge in unveränderter Fassung an. 3 von denselben verbündeten Regieru vorgelegten Entwurf zur Additionalakte in unveränderter Fa c) Das Staatenhaus ertheilt dem Unionsvorstande di Eröffnungsbotschaft vom 20. Márz d. I. vLerlangte Ermächtigung und Handelsverhältnifsc

Nähere bestimmt tie Ge- : Auswanderungs

erbesserungen ie Wehrpflicht

è wegen nur Maiereignissen, botshaft vom 20. März des deutschen Reichcs und zum Volkshaufe Staatenhaus

Die dffentlichen Aemter sind, unter Cin- Be S b N Am anna P eDe t: » Spal

Bedingungen, für abe } ja uicht etwa glauben, daß die P N S vielmehr immer noch rechtsgültig fort 2 l (4 Soldaten sind bereits führt und die übrigen (gegen 20 Mann, hiesigen Reiterkaserne sien) harren dieses Schicksals.

Îtalien. in Folge der unbeshreiblich. gemäße seines Gesebvorschlages, lichkeit ebenfalls angenommene Verfassung eximirten Gerichtsstand keunt, und endlich troß des großen Wider standes die geheime Abstimmung durchseßte, die das {chon befannute Resultat lieferte. Kaum war dies in der Stadt bekannt, als si viele Gruppen sammelten, welche zwar den König und seine Mi ben ließen, aber nicht undeutlih zu verstehen gaben, daß sie einem hoch gestellten geistlichen Herrn |

t : z : Die Aufregung Debatte der Senatoren úber das siffardische Gesel ist er Minister entwickeclt in seiver Rede das Zeit er anf die von der Geist

begnadigten

der Ergreifung auf S ; É j seit ciniger Zeit auf das Zuchthaus abge

dem Arresthause

E —————

i zu streichen, Schleswig - Holstein. Kiel, 15. April. i ‘al =- Lieutenant von Willisen hat nachstehenden Armee bcfchl erlassen :

Soldaten! tehrer von Euch scheiden.

zur Regelung der Zoll Bündniß grhüörigen Staaten, namentlich O oldenburgischen Fürstenthums Lübeck, vorbehaltlich der nachtraglid (Genehmigung dieser Regelung durch das nächste Unionsparlameut. 3) Das Staatenhaus proponirt indeß in Uebereinstimmung mit dem den verbündeten Regterungen erbesserungen zur Verfassung, zum Wahlgeseß und zur Additio ¿r Wirkung zur Annahme, daß die von ihnen « nommenen Verbesserungen sofort in Kraft treten, die von ihnen dagegen außer Anwendung und statt derselben ursprünglichen bezüglichen Bestimmungen der nach Nr. unveränderter Fassung angenommene: Wenn die vorstehenden

erlichen mi

Theil Eurer bisherigen Führer, 56 is ein großer Verlust für uns, eine {were Trennung, aber früh oder spät mußte es doch so fommen, wenn wir je selbstständig werden wollten, und das T war erwartet und trifft uns Den Ersaß müssen wir in uns selbst finden

en darf, außer bei eine

richterlichen uaharmonische

Jn der That begannen die gellenden Pfeifen aus al- ten Zeiten ihre Mißtöne hören zu lassen, und es : einem Skandal gekommen, allein Truppen aller Wc rüdten unter Trommelschlag auf den Plaß, und nah Verhaf der wüthendsten Schreier zogen sich die Massen nach und nach zu Mittlerweile herrschte große A häuser und Kaufläden wurden geschlossen, Aufstand; doch diese Besorgnisse ware:

Eausjuchung , M, gen wollten LESG folgenden ¿ages dem Betheiligten zu {41 leßten Absaßz: Ueber usDrüdcklich ausnimmt, wi1rl Durch das religiöse Bekeuntniß

nalakte mit 1 h Preßvergehen fengattungen

i (A 1 Dur) QMWUr-

nicht unvorbercitet und werden ihn finden. das Vertrauen zu verlieren, wenn ich in Eure tapferen Augen sehe, fo sollt und dürft auch Jhr noch ferner mir und den Führern, welche Cuch bleiben, vertrauen. Unsere Kraft bleibt die : ich selbst verläßt Wir wollen um so fester auf cigenen Füßen stehen, uns um so mehr anstrengen, ] horcht Euren neuen Führern, wo Jhr deren erhaltet, die )strengungen verdoppeln werden, ih weiß es diger, um so strenger,

a b dele huten ig\t in der Stadt ; befurhte man einen ungegrundet,

und staatsbürgerlic Ö bürgerlichen

Entwürfe in Kraft bl eshlüsse in Continuität gefaßt sind, erfolg! in Uebereinstimmuna mit dem Volkshause die Mittheilung derselben ar den Verwaltungsrath der verbündeten Regierungen, wurde mif 5 Stimmenz der vierte Vorschlag endlich: haus wolle in ciner Abstimmung beschließen : Mit der Entwürfe der Verfassung, zu dem Wahlgescbe und zu nalakte sofort zu beginnen, zugleich aber zu erklären, lhánderungen nicht als Bedingungen der Annahme vielmehr diese lel Parlament nicht beschlossen worden, oder verbündeten

r Woll wie V wu,

Dichter der „Jtaliade fiori‘“’, Angelo Maria

ode avgegange!

zufammenhalten

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Das Staaten Nevision der

1otUlitandsrcgtter

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nur um \o freu da liegt unsere ganze Krast. Holstoins Heer sei, auch auf sih ganz allein angewiesen, cin Mu ster in Hingebung und strengem Gehorsam, \o ist des Vaterlandes Das erwarte ich von Den Scheidenden aber folgt unsere ganze Liebe, bezeugt sie ihnen auf jede so geknüpft war, kann wohl gewaltsam getrennt, aber nie ( Gesinnung zu den Einzelnen bleibt dieselbe.

und Erziezungs-Anstalten zu grun

gestern mit Enthusiasmus empfangen.

die baldige Rückkehr des

leschließenden 2 der Entwürfe zn betrachten seien, eine Abänderung vom beschlossenen

Befähigung der betreffenden Staatsbehörde Der bäuslihe Unterricht unterliegt Die dentlichen Staatsdiener. [ von Einzelnen als von C Eine vorgängige Ge- hwendig, um en Handlungen gerichtlich zu Die Deutschen haben das Recht, fich friedlich in geshlossenen Räumen zu versammeln, einer be- Bolksversammlungen unter dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten und überhaupt durch das orgängigen obrigfkeitlichen Erlaubniß abhängig ge: 160, ersten Absatz: Die Deutschen haben das Recht, Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maß t werden; politishe Vereine jcdoch können Beschrän n Verboten im Wege der Geseßgebung / vie i Den 68. 106, 108, 197, Bestimmungen finden auf das Heer und nur insoweit Anwendung, als die militairishen Ge- 26) 8. 168

ren, fo weit Geschick gesichert.

Abäuderungen Regicrungen - unsere ganze Moldau I&alachei Dankbarkeit ; Der Ge1

fehl erhalten, Diesem Befehl Abwcjenhei! ck fein werde, weiß zu1 hierorts fasernirten und in der Umgebung Truppen beginuen nun in der That abzuzic dende Abtheilungen inspizirt und zum ch ist dabei keine Rede von Landes, denn statt der heimwärts zichenden

anzunehmen , Stimmen_ ab- dagegen wurde \ tenhaus wolle nachstehen ertheilt dem unter den R des Bündnisses vom Verfassung des deutschen Reichs den Denkschrift, so wie dem gleicl die Wahlen ter Abgeordneten zum zes, seine volle und unbedingte m rtheilt der mit der Eröfsnungsbotschast vom Additionalakte zu dem Entwurfe der lle und unbedingte dem Verwaltungsrathe der ven a) in dem Entwurfe der Ber zu ändern, wie folgt : ) in der Additional itlihe von dem Stagtenhause Abänderungs-

löst werden,

Das Staatenhaus arten und dem Statut Mai 1849 beigeschlossenen Entwurf de1 und derx denselben interprektiren zeitig vereinbarten Entwurf eines Volkshause betreffenden Ge Zustimmung.

de Beschlüsse fassen :

egierungen vereinb immerwähren

mte wegen ihrer amtlidcl Euer Obergeneral

von Willisen. Ju den Worten, womit der Präsident bei der Vertagung dc1 Landesversammlung am 12en die Sihungen {chloß, sprach er den daß baldigst eine vollständige, das ganze Land und dessen Vertrauen besitzende ordentliche Landesversammlung eintreten fönne, daß jedoch, falls diese Versammlung wieder zusammenkommen die Verhältnisse der Art fein möchten, Landesversammlung und der Regierung eine größere Uebereinstim= mung sich kundgeben möge, als diesesmal der Fall gewesen ist,

ldenburg.

ohne Waffen dazu bedarf es n

Wunsch aus, einer gänzlich

20, März 1850 Verfassung Zustimmung,

russis{he Besaßung von s 6000 Mann Diese Reduction wäre wirklich eine Lasten bereits

vorgelegten 1 | S den ber deutschen Reichs gleichfalls seine vo ‘taatenhaus beschließt,

(bündeten Regierungen vo1uzuschlagen : nachstehende Paragrap s Wahlgeseßes Für den Fall, und dem Volkshause übere oder einzelne der der Reichs

: das Land,

regel beschränk fungen und vorlibergehend( unterworfen 159 und 160 enthaltenden die Kriegsfslotte sziplinarvorschriften nicht entgegen stehen. 175, am Séhlusse hinzuzufügen: Auf die Ver Organisation der

ITI, Das

i (An, S0 hat in seiner heutigen Sißung den Antrag der in einen direkten

1 , D ck11 hp

sassungsurkunde na Oldenburg, h) in dem Entwurfe de G U 410,

Obschon bei der neuerli{hst vollzogenen Verpachtung der sämmt lichen erzbischöflichen, bischöflichen und Klostergüter gegen den leb Pachtschilling 2,396,555 Piaster ergeben hat, so möge man ja nicht daraus {lie des Landmannes die Pächter zu so hohen as Erträgniß dieser Pachtungen nur aus der äußersten zu erklären, daß der Fürst sih bewogen

Staats - Regierung , Wahlmodus

d beschlossenen mit niedrigem Census zu verwandeln, verworfen. Mehrertrag selben durch das Organ des Verwal icht ) regierung die Genehmigung der ver=- erhalten, ertheilt das Staatenhaus hierdurch ß die Verfassungs - Urkunde, das Wahlgeseß nah Maßgabe der :

zu streichen. : sebungen, welche durch Veränderungen in der [Horichte oder ihrer Bezirke nöthig werden, finden diese Bestimmun Die Verhandlungen vor und Strafsachen sollen üf-

ßen, daß der Wohlstand Preisbietungen bestimmt fließt in die Centralkasse, Noth des Staatsschahes

tungsraths oder biindeten Regierungen Zustimmung, da die Additionalakte

Anwendung, und es ist darum

vem erkennenden Gerichte

genehmigten