1850 / 109 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zum festen Bestand und zu? vollen

ohne dieses aber Ungarn selbst nimmer nd zur volle Es hat si diejer Aufruhr, M-

Entfaltung ihrer Kräfte gelangen konnen, Cs j nell lergnädigster Herr, bis zur offenen Smporung gegen dic Königliche A E und zuleßt selbst gegen die angestammten, unbestreitbaren, au! s a tischen Sanction nicht minder, wie auf der Anhänglichkeit de He für garns ruhenden Rechte Allerhöchstihrer Dynastie gesteigert, 2 S ifernter eine solche That keine Entschuldigung, und Niemand an Pas ¡4 Bunde sein als wir, diese zu versuchen, Selbstsüchtige Auw gn n ilmtriebe, in mit sremden und einhcimishen Genossen threr vet ind inncren Be einem Augenblick, wo die oberste Staatsgewalt Ad verfassungsmäßige drängnissen zufolge gelähmt war, die auf friedlic A bir :ungaristhen Entwickelung gerichteten Bestrebungen A 404 trügerishen Schein Nation zu fälshen verstanden. Untex dex Verfassung mäch politischer Reformen wurde die M dd “an der wohl- tige Stellung de! Königlichen Dea i f der Entwickelung

freien Spielraum zu gestatten, fand NBerbandes mit dex Monarchie Zu- li ihrer abgedrungenen d Bedürfnisse de1

: 1 1 tihwand 1m l

meinenden Absicht, Le S diese bestimmt, zur Gefährdung "n geständnisse zu machen, tvelche [Won he weit über die wirflihen D une

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Hewährung

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1D er ( C na A hit ingen m9, t T 7 Z Ungarns E rxntisse jene Macht, h elche für ix kräftige! 7 ' refolatet mil cl L c E YAFTOBN S O Us Hou Tileit Des Neiches immer unerlaßl habung ihrer Rechte und 7 ; 1 e s V 1 L o der folgenshwere Uebergang der udrigen hei Augcnblick ader, wo Lf ) E A iserreichischen Monarchie zu neuen „ormen Des staatlichen Bestandes evcn DIICIILiS - U p E S A 4 i vor si ging doppelt nothwenTig war. Hcgunstigt durch die revolutionairen D L Ti zj! 97 G 3 i i A e Ausbrüche, dic gleichzeitig im vjterreich1} hen Kaiferstaatle wie in einem gro- en Theil Europa's entbraunt waren , 1mm] mchr um sich grissen, und die Ershlaffung der höchste1 Gewaltcn im Staate allenthalben zu1 Folge hattez, gelang es den Aufrührern, die FZugestandutsje der Krone gegen die Nechte derselben zu kehren, alle vorhandenen IRiderstandsfräfte zu lahmen Tausende aus allen Volksflammen in Bahnen zu shleudern, welche ihren innersten Gefühlen und höchsten

“nteressen in gleihem Maße widerstrebten, Tausende in cinen Kamps zu

stoßen , den sie nicht gewünscht, in Handlungen zu verwickeln, dic je ver dammt hatten, und cudlich cineu verheerenden Krieg zu cutzundcen, dcr un

ter dem Schutze der göttlichen Vorschung mit dem durch ruhmvolle Tapfc

feit erfämpften Siege der rechtmäßigen Waffen sein Cude erreichte, 1 Sieg hat Ew. Majestät die Macht wiedergegeben, welche Empörer vorüber gehend an si gerissen hatten. Möge die beflagenswerihe N I eren Ergebniß diescr Sicg war, für Ew, Majestät und das D( so wie sic für Ungarn immerdar die groß Lehre sciner Geschichte blei

stets uur cine schme1zliche Erinnerung qein, gelinder!

die aus freudiger Erfahrung nunmehr unwiderleglih hervor

d Frfenntiniß, daß die Grundlagen, auf welchen allen

n Reiche und ihre Verfassungen in festem Bestande dauernd ruhen vermögen, im Verlaufe der überstandenen RKampse nicht

erschüttert worden sind. Allergnädigster Herr! ir halten dic cntschicden

vorwalteude dvnastish - monarchishe Gesinnung der Völker Ungarns durch die Empörung und den Krieg nicht für vertilgt, Sie wurzelt in der 111 nersten Tiefe von Millionen Herzen, und in dem Charakter der in sonstigen Beziehungen zwar verschiedenen , hierin jedoch gleichfühlenden Bolkestamme,

ie Ehrfurcht vor der Königlichen Würde und

die das Land bewohnen, Bic Macht i} nicht erstorben, blieb doch selbsk im Augenblick, als der Ausruhr auf seinem Höhepunkte stand, ihr altehrwurd1ges Symbol, die hellig(

a Krone, Gegenstand der Volksverehrung. Der Werth constitutioneller Staats einrihtungen und geregelter Munizipalfreiheiten hat sich in den Augen des Bolkes nicht vermindert, ducch die Theilnghme an diesen Befu

vielmehr erhoht De Aug vor der fentlichen, altgewohnt Nutoritat Und ihrem Erager U nit oschen Rolf Da lebhaste Verlaugen, di Jutcgrität des Königreiches sichergeste llt zu schen, die alte Anhänglichkeit an die Neberlieserungen und

l l h ckazungen der Vergangenheit bestehen unversehrt in bewährter Krast, Der gerechte Wunsch, den Landesfsürsten von Söhnen des Landes berathen, seine Berwaltung durch diese gesührt, seine inst mit dem Einflusse derselben ( gc / i

geregelt U TEDEN, T. Cn L GHE ifassungëmaßigen SswUngen und Ge wohnbeiten tiefwurzelnder und allen coustitutionellensVölkern gemeinsamer Die Erinnerung “an cin mehr als achthundertjähriges staatliches Bestehen is den Gemüthern des lebenden (Heschlechls ties eingepragt, und wit sicl) auch auf die kommenden vererben, Oas Bewußtsein der uralten Autom mie der ungarischen Gesetzgebung, mit Bezug auf den ganzen Umfang inne- rer Landeeangelegenheiten, wird fortwährend als die historisch berechtigk« Errungenschaft der Vergangenheit betrachtet. Lie Sehn) iht nach einer (Bc legenheit, was veibrochen woiden, zu sühnen, was verfchlt wort felbst

thätig gut zu machen, ist die vorherrscende (Hesinnung des Landes, lle diese Gefühle haben cin und deusclben Ursprung, Allergnadtgsker Herr, J entsprießen der Treue, iu welcher Auhänglichkeit au das (Töntgtl

die Verfassung zu einem untrenubareu Ganzen sich vereinen. Es gehcllt sih zu diesen Gefühlen cin anderes in gleicher Lebendigkeit: das (Hefuhl der Neue ob der jüngsten Vergangenheit bei zahllosen Berirrlen, des hecrb sten Schmer*cs bei allen, in deren Biusk die Treue keinen Augenblick wan fend geworden war, Jn der vollen Würdigung und jorgsältigsten Brachtung

dieser Lage der Dinge, dieser Beschaffenheit des öffentlichen Geistes, erkennen wir die einzige Gewähr für die Lösung der großcu Aufgabe, dic sich Ew, Majestät gestellt haben Dein Sturme gleich 1 di

Empörung über die Obersläche tes ungarischen Nechtsbodens hinweg gegangen, manches Alte umstürzend und entwurzelud, aber unvermögend den Boden selbst hinwegzunehmen, Nur verrücit, nicht zcerskört sind die gc \chichtlihen Grundlagen, auf welchen der Thron und die Verfassung in Ungarn während so langer Zeit fest geruht haben, und wo solche Grun lagen uo bestehen, giebt es selbst bei cinem nothwendig gewordenen enu bau, außerhalb dicses Bodens für Throue und Völíer keinc sicheren Pfade, Auf diesem für die höchste Staatëgewalt günstigsten Boden des Rechts und der Zweckdienlichkeit fußend, geleitet vou Grundsäßen, welche diesem eni nommen sind, wird die Negierung Ew, Majestät in Ungarn auf allgemeine und freiwillige Unterstüßung, auf die ausrichtigen Sympathicen und dié

reitwilligste Mitwirkung aller Gutgesinnten rechncn können, sie wird auf

willigen und freudigen Gehorsam, nicht blos auf nothgedrungene Unt würsigkeit ihre Maßregeln zu bauen vermögen, Die aus den Wirren dc1 jüngsten Zeit hervorgegangene innere Unruhe der (Gemüther, dic angstlichen

Besorgnisse für die theuersten Güter ihres constitutionellen Lebens, die so viele 2dhne des Landes in peinlicher Spannung erhalten, werden schwinden, dic noch offenen Wunden vernagrbcn, der innere Friede zurückkehren, un Ew, Majestät werden sich 1n die Lage versezt sehen, dic Vertreter Jhrer ungarischen Völker ohne Gesährde berufen, ihre Wünsche und Begehren vernehmen, die durch beklagensöwerthe Re-bungen unterbrochene früh rc Cin- tracht der verschiedenen Volksstämme wieder herstellen, uind sich die Mitwir- fung ciner innerlich befriedeten und über ihre Zukunft beruhigten Nation e LO D Werk allseitiger Einigung sichern zu können, Ju diese NHejultate dursten sich die Wünsche aller lovalen Ungarn zusammensa}jen z um so {mwmerzliher erscheint daher sür uns die Verpflichtung, die Besorg L „aussprechen zu missen: daß auf der bisher in Ungarn verjeigien Bahn diese Ergebnisse nicht verwirklicht werden. Die Berände- A welche im inneren Organismus Ungarns wirklich erfordert werden, wies adl Na zu schr im Recht und der Gewohnheit ist Zukuust an tun i Vegrüudet bei der Gestaltung ihrer gegenüber G. Au e e und Ansichten A Thronc der sichersten Bürgschaft für cin velbliis, R Mi eng, rüdsichtslos vorgreifen fonnte, U gedeihliches, nachhaltiges Ergebniß, Gange besindlihen Maßregeln zu \ E E e les \elbs| im Sinne A e i E \ehr gegen alles Hergebrachte, gegen vie- Zusicherungen Cw, Majestät zu Recht Bestehende,

sie verleger F : 1 Zu ties das Natio F beruhigenve Einwirkung ationalgefühl, um von diejen Maßnahmen eine

„Es wird in dieser (sard Majestät kenne genten gar wo nichts zu unterlassen, um Königreich Sardinien con demselben abzuwenden ;

ndartiger Formen und Einrichtungen Einheit der Monarchie keinesweges sind dic ungarischen Verhältnisse zu schr verschicedey, um günstige wenn zur Führung und Ueberwac dencn die Keuntniß der Zustände gegenkommen kann, was nach über- die der Heilung and, auf welches sie wirken Mittelpunkte des rfassungsmäßig i gerechten Ansprüchen die

Anderem folgende Stelle : die Regierung Sr strafbaren Zweck Mazzini's und seiner A sih daher in die Nothwendigkeit verseßt, i: Treiben, allfällig sür das entspringenden nachtheiligen Folgen wird beigefügt, der König werde daher zu jedem Mittel Hand bic ten, das vielleicht vorgeschlagen werden möchte, seiner verschiedenen Staaten gegen eine gemeinsame Gefahr zu €1 Der Lundesrath will glauben, man verstehe darunter aus betreffend Mazzini, seine Agentcn und Pláne ; er kana nicht unterstellen, daß hier von irgend welchen au] die ganze Schweiz bezüglichen Maßregeln gesprochen werden woll Sollte dem aber nicht so s\cin, sollte wirklich die Schweiz Gegcnstank von solchen Maßregeln werden, angedeutet sind, so müßte der Bundesrath gegen derlei i zugleich daran erinnern,

cktúüden ihr

rr, tragen das Gepräge fre!

deren Einführu1 das Treiben

hl und sehe

Preußischer nzeiger.

Berlin, Montag den 22. April p

Andvercrscits

eigenthümlich, und von den österreichischen zu Das Abonnement beträgtt NResultale erwarten zu könuen, 2 Rthlr. für Männer verwendet werden, das öffentliche Vertrauen nicht ent ge jedenfalls mangeln muß,

und bei den vielen Wunden,

Alle Post-Anstälten des Jn- uud Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die

und Menschen fehlt, Expedition des Preuß. Staats-

und welchen vor Allem dasjeni standenen Erschütterungen, harren , doppelt unerläßlich is , die Die Einsevung einer nationalen Verwaltung im Landes, welche das Organ der Ew, Majestät v Exefutivgewalt bilden soll, und bei welcher allen Berücksichligung Aufrechterhaltung und die Sicherstellung der Königreiches, sind tiefgesühlte Bedürfnisse. L geeiguct, manche Besorgnisse treuer Söhne zugleich, in cincm Augenb!ick, wo die Partei

Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei etnzelnen Nummern wird

: Sgr. berechnet.

um die Sicherheit chren-Straße Ur.

faa

der Bogen mit

schließlich Maßregeln,

gatsrechtlihen Gränzen des Befriedigung derselben is andes zu zerstreuen, so wie des Umsturzes in Europa das und Zerreißung aller Reiche eine weitere Bürgschaft cinheit Sckonder-Juteressen einzelner Allergnädigster Selbstgefühl ihrer eit der österreichischen x oiganishen Einigung zur Wahrheit “quf die Gestaltung der etgenen », cinen Nücfschritt zu machen vernünftiger po!itischer Entwickelung, oder ciner

i staatlichen Eimichtung des oder endlich für Ungarn

sie in der sardinischen Not

1850.

(óchlicchs}t protestiren. \chweizerische Eidgenossenschaft,

aründet, auch für die Gesammt-Monarchic Fortbestandes cktände oder einzelner Volksstämmá

gilt den allgemeinen Landes-Zntere|scn, Gesammtheit in Ungarn gerccht zu jen Monarchie auf der Grundiage innerlich werden, Es eníspringt aber dies Verlangen, zu nehmen, keincs

ungcbürliche

Reichs-Gesc

D 4 E d rewten Wrie,

gebung mit der preußischen Geseßbgebung auch wünsche er nit, daß der alte Streit, sieben Monaten in Berlin mit durchgefochten er erneuert werde. Zuleßt dankt er dem Vorredner dafür, ß er hier offen ausgesprohen habe, was früher in Berlin bestrit- ten worden, daß nämlich die Presse in Preußen durch Verordnun- gen veshränkt werden könne.

ah einer Bemerkung des Abg. Rie del, daß es eine falsche ‘pretation der preußischen Verfassung sei, wenn man daraus as Recht der Regicrung zu einseitiger Beschränkung der Preßfrei= heit deduziren wolle, und nach einer lebhaften Replik des Abg. Gra-= fen Arnim wird der Schluß der Berathung angenommen und der 141 eben so genehmigt, wie dem Ausschusse beantragte Fassung des lebten Absabes phen, dahin lautend: „über Preßvergehen, welche ausdrüdcklicdch

rariffe der Reichs der Bundesstaat sich 1 i. den Antragstellern trete ȟesberg entgegen. E

Annahme der vorliegenden Amende [tiribute entkleidet we 8gerichts oder, i Souverainetät des Rechts überall keine Ge ahr zu besorgen sei und daß gerade

preußischen ©D s sei, welche die

G

L CEidgenöss. helligkeiten, die im gemazigleren

Dirckfror Funk bedenklich zu zeigen anang

D e ut

eutsche Angelegenheiten.

und namcnti

(i

Zufunft Cinfluß aut der Bahn zeitgemäßer und der Befestigung

Q S 2 aanzen Neiches

Besterreich.,

Exfeldwebel u

wesentlichsten ouverainetät

der afrikani\chc1 \ammenzutrefsen hosen.

Ztg. liest man: Siite des Kiltganges acf vor den Fenstern des

ndentlastung in Mähren.

einer kräfisgen Handhabung

Die Erfahrung, dic aus der d die Nothwendigkeit 3 Licht jeute, war zu insbesondere

N 4 2 ¿ Bank-Bekannkt1

mmtstaates gefahrdrohend, cktaatsgewalt hinde1 »ergangenheit mit dem Kaiserreich

in dem bekannten Heilighaltung

angewiesene hohe S 1 Düesberg macht gel- auch in einem einzclnen Staate bc /

C Ae ba Si ote GSrtaalSgemail

ürttemberg.

: Stuttgart. enburg-Schweriu. S

verderblichen

groß und lehr- h: Aas : Der Reichsgewal

R wurde in Wor

beim Neichstag geschlichen Gewalt 1m

l 4

dem zweiten Alinea des

Sachfen-Weinta

10cch eine richterliche

wird dur

ausnimmt,

ines Unglücks

jwurgerichte

i leßteren vielmehr ohne

nen Garantieen des Reichsc

Berwaltungssormen

genstwerthen

gekommen ul

eligionsübung betreffend, soll in Ueberein- stimmung mit einem Beschlusse des Volkshauses auf §. 160, welcher von dem Rechte zur Bildung von

Í A. 4 ebende Versammluna.

Repräsentanten,

Berechtigung des

der sruyercn GE:ED heren | i D A N Einwilligung ersolgte Ausycoung

Steucifrceiheit , jeselich bestandener Wbagrial - Beipflichtung aller Klassen

Staatslasten gen als Ausgangspunkt betrachtet werden muß allgemein und lebendig, 1 Zckanction mit der österrci owoll in Betreff der Art, als der Bedeutung ihrer Ge if festem Grund in ciner Weite geregelt sein müssen , Bürgschaften bietet, Zuversicht hin, daß an dem Völker um sich

F reue des irregesührten,

ausschließlichen E E K mi} Gon Level | :

E N ercinen handelt, Bezug genom- vorliegenden Anträgen keine Fol

dem Beschlusse

Deportations-Gesetzes, des Prasidenten nach Angers,

zen vollendete Thatíachen sind zur gleichen Theilnahme an

Verfügungen lünstiger Gesetzgebun-

N em Antrage des Ausschussés folgende Fas- sung: „Durch das religióse Bekenntniß wird der Genuß der bür- chen Rechte weder bedingt noch beschränkt. ten darf dasselbe

übereinstimmend 144 erhält nach d ursprünglichen Fassung annehmen werde. ag auf Schluß der Berathung wir!

Wetzel und Ei

Die Klosterdomainen, Waldung

35,100 Fr. [0 74/000 Tr Fr, und die Pensionen der Josorl

gerlihen und staatsbürgerli Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflich feinen Abbruch thun.

Nach §8. 144 wird in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse des Volkshauses als besonderer Paragraph eingeschoben : Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des t der Religionsübung im Zusammenhange stehen, 142— 144 gewährleisteten Religionsfrei-

genommen und irn darauf verworfen orD Streichung des §. welcher die Frage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts einzig und allein dem Reichsgericht zuweist. ehe sich von

Parlament. Verwerfung von zeitungs - Stempel und Einfuhrzoll Lordinayors -

E á R Dageagcn fTostel e Beziehungen des im Sinne der pragmall DrS i |

| | i; L L E A dischen Monarchie unauflöslich verbundenen Anträgen auf | die Anträge der Abgeordn

Ungarns zu dicscr mcinjamfeit Bicdcrfkehr der erlebten Zerwürfnisse kräft Wir geben u19 der sreuktigen au welchem der König die Vertreter scincr unzarischen Majestät erfennen werden, daß dic alte befannte Bahnen geschleuderten Bolfes sich wiedergesunden

Klöster Hauterive uud Part d i: Sonderbux. geeignet fei, tragsteller bemerkt, es graph gestrichen we1 RNeichsgewalt in Kommissar von ragraphen, da, wenn die ausgesprochene nung des Antragstellers s sicher auch nichts schaden werde. Abgeordn. Graf Dyh rn:

„Die christliche | Staates, welche mi | unbeschadet dir in den 8H. heit, zum Grunde gelegt.

In gleici er Ueberein

daß, wenn der Para en - Kollegium, noch die cchsgerichts eingreifen könne, Aufrechthaltung de Bestimmung nah der Mei-= eritehe, die Beibehaltung

Ew, Majestät!

dem Klojterguk,

Klositerbudgel

Befugnisse des

sammelt, Ew i } + d p 5 T 44 , Zunahme dex Jusurrection,

stimmung mit dem anderen Hause werden vie Anfangsworte im §. 145 „Jede Religionsgesellschaf}t‘“ verwan- delt in die Worte: „Die römisch=-katholish und die evan-=- gelische Kirche, so Wie 1CVe AuDeLe

als jenes Vertrauen seines Fürsten Zeit würdig entsprochen Fs wird Ew, Ma

es nichts schnliche1 E i v A Nachrichten. en seinc stolzeitc as große Werk gelingen, d, in Kaiser Franz Macht, als den den Begründer seiner fest hen Kaiserrciche,

i i Spanien. Frinnerung bleiben wird, y RNatbe ist auf Antrag deu wenn es fommenden Geschlechtern vergonnk * ; L224

Wiederhersteller der Nv- ckchirm wahrer Freiheit, ven erhaltenden Berjuün- en Einigung mit dem constitutionel côsursten jeg

Religiousgesell-

na: R iti link A Ari. a ani E Arta" E Ls: wod name dena. ca i ae o aud meren rin i A

Amtlicher Theil.

_der König haben Allergnädigst geruht : erzoglich hessischen Geheimen Orden dritter Klasse; dem be angestellten österreichischen Hof=

N weder Jurist, noch {o lange Staatsmann, als der Antragsteller; na@ den Deductionen desselben ist es mir aber kaum begreiflich, wie im Fall der Streichung des Paragraphen die Würde des Reichsgerichts aufrecht erhalten und eine Kabinets-Justiz vermieden werden solle. Selbst im absolutisti schen Staate habe das Gericht einzig und allein die Entscheidung über seine Kompetenz, gegen Ueberschreitung der richterlichen Ge Ie Geseßgebung Schuß gewähren und einzeln vo fommene Fálle einer solchen Ueberschreitung können es nicht ret fertigen, die Selbstständigkeit des Gerichts im voraus zu beschrän- Die Zeiten, wo eine Kabinets Der Präsident unterbricht den Redner, Den Begriss der verschiedenen Souverainetäten sich verbreiten wollte worauf derselbe mit der Bemerkung s{chloß, daß, wer eine Kabinets- eine Hinterthür Ergeblich sei dann der Reichstag iiberflüssig und könne ruhig auseinandergehcn î

Joscph dem Cisten den

rucdzuge Ven,

Der Antrag des Abgeordneten von Kleist- eiten Absayz des §. kirche“ zu streichen, wird abgelehnt.

Zu §. 147, die Cidesformel betreffend, wird nach dem Antrage des Ausschusses und nachdem der Abgeordnete Möller ein beson- egt hat, daß über den Begriff des Eides cine Verwirrung aufkommen dürfe, gestrichen.

148 wird übereinstimmend mit dem Beschlusse des olf, Der eue S welcher lautet: „Die bürgerliche Gültigkeit der Ebe ist ur von ver Bolltteung des Civilaktes abhängig, die kirchliche Trauung fann nur in | nach der Vollziehung des Céivilaktes : öffnen | strichen, der zweite Saþß aber dahin Verschiedenheit ist geseblich

ger Ungarus, „Es besteh

zugleich aber jenen Land

Moldau und Walachei

Nothwendiagkciten der

Vergangenheit mit den ciner traurigen Gegenwart geschlagenen zugleich schonender enden wußte,

ie Ucberlicserungen dei H hoben Postens,

Sonstanftinopi s Gewicht dar

\roßmüthiger Milde heilend, den Verlust alles dessen a der Zeit ehrwürdig, in tiefster Ehrfurcht und Ergebenheit

meisten russtschen Geuerale, Bartenstein als

dem Kaiserlich Jus j f si s erlid - Justiz möglich gewesen, sind Volkshauses

dem Gerichts\{hulzen

cktephan Freiher1 Heinrich Graf Zil : attrtnDen““, i ( „Die Religio nê=- Fein bürgerlihes Hinderniß, ulässige Ehe hat das Veseb eine gül- ingehung zu gewähren.“ E n H. „da r und Erziehungswesen steht der VDber - Aufsicht des Staats; er übt sie durch eigene, wird das Wort „eigene“ ge-

Absolutismus

Ferdinand Fürst zu

d

mil Dessewfffsfv,

Ein Antrag des Abg. Unterrichts den Grundrechten : Disfussion verworfen.

Nach dem Antrage Des Fassung gegeben : von Staats wegen nur i beschränkt werden; Abzugsgelder dursen ni Verbesserungs-Ant

Majlath, der ernannte Behörden aus“,

dem ersten Absab Auswanderungs 152 erháâlt folgende Fassung: „Unter- EN | / : und Erziehungs - Anstalten und zu leiten, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine gung der betreffenden Staats-Behórde nachgewiesen hat.“

Für die Beibehaltung des zweiten Sates: „der häusliche Un terricht unterliegt keiner Beschränkung“, welchen das Volkshaus zu streichen beschlossen hat, A und Brüggemann das Streichung unter Vertheidigung der i Snstruction

iVissenschail

Busland

S Ca io A GAA D bei pet nd ie A A aan Ati v

icher Theil.

chland.

HFonzert,

Nepräsentanten einem noch

LERGEr

die Abgeordneten v01

g wordenen ehemalig F n 4 e § N T P 9 U Wort; Abgeordneter Möller beantragt

wurde vom Antragstelle1

\oll man sich mit rudckgenommen ,

iun Wahlgeseße vorzunehmen

in Preußen bestehenden

schäftigen, welche

25 Tahre fostseuen

eIVeHAalLTEN, Abjatz des

e vfentlihen Lehrer Haben

vierte Absaß Ausschusses folgende abgeänderte sind, unt er Einhaltung ngungen, f Zeschlußnahme

Angabe qur gcschmackvoll

wollen die)c | \ in folgender Fass1

Verwaltungs -RNaths,

die bedeutenden Schwierigkeiten

Großherzog

bemerkt in Bezug auf die er vor A If d ih dar ir alle Befähigten gleich zugänglich, “Es handelte sich darum, J l [ahigte1 h zugänglic

[ferung zu reinigen,

von dem Abs Vorschlag gebracht Bei der Eiurichtung der öffentl fessionellen Verhältnisse möglichst

D aco 2 Ausschusses , S eewejen ctr

werden besonderen

durch der Eindruck leicht ein eintöniger wird, LBoi öfters ciner mehr frastigen noch cindringlicher wirken, an Fülle zu wünschen laßt, das ausgicbig| welchem Falle besscren zu schen. Scherzo und Finale, aus der vom Orchester ebenfalls aner des Konzerts auch cinige Gesangsnummern, rüh mlichst bekannten

beabsichtigten Auswweisungcn : dem gefährlichen Theile jener ckträflingen, Vagabunden, Bettlern, Fremden u. |. w. der That war ein lezügliches Gese borcils entworfen, die Negierung ist nicht Mangcl an Ocjeben, Nicht die Ocschlichfcil ern diese entnervt ric Gi feblichleit, wenn hie dei nicht verstände und wagte. "l fich von der Partciversammlung im Staatsraths gcböude zurückziehen wollen.

(Fin großer Theil der Rechten soll

wurden eli

{usdructsweise hingeben,

forderlichen Modificationen dieser Bestim

——

aeaen

fülrung eingeleitet, ais | nur wünschen f Vortrage solgien zw, m verschiedenen C-moll-Sinfonie von B eben wur,

die Sibung um 136, betreffend die Verhaftung einer

Verwaltungsraths von

Aluers8 wald zweite Abjaß des in Anwesenheit der Kommissarien des Dr tee von Radow1bß ein.

Zaghaftigkcit in ihrer Ausführung.

ertheilt wird,

lässigkeit einer Haussuchung resp. die Beschlagnahme von Br1 Das konfessionellen Unterschiedes in den Schul

von einem richterlichen Befehl abhängig machen, werden dder thnnerhall

Gewalt, on fennungswerth geg

eten noch die Herren Voll pra cht un? Genehmigung nachdem die früheren Bes des Schlusses des §- i Entwurfs auch in zwette

geändert, daß Die undzwanzigStunden“/ verändert wecden in die folgenden Tag dem Ausschusse befürwortcte

ziveiten Absatz

Protokolls der vo hlüsse in Beziehung auf di 14 und des ersten Sahzes des §. Abstimmung a Diskussion über di

unter dencn Grundrechte, weil dies zu Anforderungen und

Gemeinden gar

sprüchen führ

erfullt werd

Ruin mancher

spätestens im Laufe des ziehung auf nahme des Beschlusses des 6 l oie Censur darf nit eingerubet werden 7 Nod hinzuzuseßen: „jede andere Be \chränkung nur im der Geseßgebung“ giebt dem Abg. Grafen Arnim-Boiben welcher in Verein mit dem Abg. Grafen Rittberg eit Veranlassung, die Frage aufzuwerfen, ob der Reichsregierung unter besonderen Umständen das Recht und

cntsc{chlv}sen scin, die Kredul des Jahrestages dcr Verkündigung Der

Friese, Tägener

bei früheren ähnlichen Beranslaltungen,

Becthoven Verfassungs

war, wurde zur Fortseßung der Verfassungs Fntwurfs übergegangen.

/ Zuständigkeit des Reichsgerichts betressend, (e Anträge vor, der eine von dem Abgeordneten l Beide bezwecken eine Befugnisse des Reichsgerichts, so weit sie das und insbesondere diejenigen,

forderung zur Feier publik (4. Mai) cutschicden zu bekämpfen.

Ju ciner morgen stattfindenden Sibuug Ter wird Guñïzot eine Rede halten.

Der Constitutionnel hat bekauntlich Eugen Die Geheimnisse von Paris, Mathilde, Martin u. Gegenwärtig alc1 bekämpft c Tie cer selbst verbreitet

hu er Jugend beruhe das Geschick des deshalb müsse demselben auch die Leitung der Schul

aber er bedürfe hierzu der Mitwirkung der Kirche, und dit werde hierbei um \o mehr Gelegenheit zur Einwi je weniger sie sich selbst aufgebe. Dem wang auferlegt werden , Eigenthum aller Geistlichen sei.

Ausführung, cin

F \ Dag im Uebrigen aber L mächtigen Ton|eß 1

Bibelgc s llschast

(Cs ues große c ckcchópfungen Dem Staate dürfe

zumal pâdagogische

Eichhorn, Einschränkung politische Gebiet

Amendement eingebracht hat,

in scinem Feuilleton geliefert. E 12A | : Je M usifalisches.

auf die Ge r gewärtige S | Vagestaltung ver inneren e Vemllher gewärtigen zu können, Die | Kandidatur cben der Schriften wegen,

Formenwesen, die gra politischen Verwaltung zu einem büregukragtische dem vfsenilichen Se etmehrung der Beamten und Richter ibresitelen Nothwendigkeit nid E stellen sehr beträchtliche, obwohl durcy die

Zevotene Auslagen in Aussicht. Sie bedrohen zu-

gleich die Munizi Ei i y pal - Einri \{wächtem Ansehen steyewrihtungen des Landes, die im Volke in unge- gelt, von Mißbräuczen S die man im Juteresse der Orduung ae | gemacht nicht aber verst assen der Staatsbürger zugänglich | ntergang, Die im Gange befindl it gänzlic das Gerichtêwesen gefähtben 4 esindlichen

zwer ( in 9 i plex der ungarischen Rechlsinstitutione Beziehungen ven gesePlichen “Kom-

n Alle diese Maßregeln, Allergnä-

, einer berühmten Kunstler Familie ent- Rater und Oukel sind die geschaßzkten Warschau, Jhr Aufixeten in Konzerten duürste den wünschenswerther erscheinen, als fie fic hause im Kindesalter größten Hoffnungen berechligte.

Der gestellte

die Verpflichtung einzuräumen sei, cinem Mißbrauch der Preßfrei Schluß der

heit durch Beschränkungen, wie z. B. durch Cautionen, Stempel, Es komme hierbei in Betracht, daß nach der preußischen Verfassung (§. 63) die Regierung berechtigt sei, vorläufig und bis zum Zusammentritt der Kammern Verord- nungen mit Geseßeskraft zu erlassen.

itrag wird a

ng der Reichsverfassung durch Er Sißung nach 3 Uhr.

Auss\prüchen Staatsbürger

die Reichsgewalt wegen Verleß1 Reichsgesezen den und die Klagen deutscher verfassungsmäßiger

Die Nachricht von dem Umschlagen der Kommi h me desselben is ungegründet. erstatter Laboulie wird nächster Tage den Bericht, lautend, niederlegen.

sprossen (der ; Mar Bohrer), ist aus Sihung morgen

cingetrofseu,

Dex Bericht

? f ) sie zulezt konzertirt Verwersung wo sie zule; z

Musifsreunden 10 Jahren im Opern- Pianistin bewährte, und zu den

Mairegeseß zur Anunalh wegen Verlez Postporto 2c. entgegenzutreten.

überweisen.

E S 20, ri Sihung des Staatenhauses. È Sihung wird in Gegenwart der Kommissarien des Verwalt

( ab \ Cw otto O pi A » Pr 6 | ( ç - s i ¿ i: E : Abg. Graf Dyhrn bestreitet der Reichsregierung das Recht, | rathes von Carlowiß und von N von Lia Präsidenten

von Auerswald erbffnet, das Protokoll verlesen und genehmigt,

äst die unlängst te Antwört des sweise die endliche om 15. Dezem det sich unter

Die Suisse enth

die von ihnen angefochtenen Be- ben so gefährlich, als die Autorität wie insbesondere

Schweiz. Bern, 14, April. Máßregelt its L A yrocheue, aber bisher noch nirgends publizir aßregeln in Bezug auf desralhes vom 21, Januar 1850 auf eine vorzug Wegweisung Mazzini's betreffende sardinische Note v In dieser Antwort des Bundesrathes fin

Antragsteller halten fugnisse des NReichsgerichis sur e der Reichsgewalt beeinträctigend,

sehen wünscht, mit gänzlic viel be , gänzlicyem | U e einseitig eine Beschränkung der Presse eintreten zu lassen,

wenn auch,