1850 / 109 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hierguf wird die Berathung Uber die Verfassungs-Urkunde fort- geseßt. Der Ausschuß empfiehlt, die von dem Volkshause beshlo}-

jene Aenderung des §. 159 abzulehnen.

Abg. Hesse (Darmstadt): Es is zweckmäßig , daß Volksver- | aubniÞ lhem diejenigen zu Jn der leßte- Pflicht. Wir lungen [Ur noth- (Beifall) Fd 159 folgenden unter freiem Himmel unck Mit der Annahme dieses Staaten einen w1chktigen

sammlungen unter freiem Himmel verboten sind und die Erl dazu nur Lon den Behörden ertheilt werden kann. Zu wée Unheil Volksversammlungen führen können, haben Offenbach und Oberlauterbach genugsam bewiesen.

ren wurde der Beantite des Bezirks cin Opfer einer Alle halten - eine Beschränkung der Volksver}jamm vendig; warum sollten wir das nit aussprechen. empfehle Jhnen, statt des zweiten Alinea's des 9- Satz anzunehmen: „Volksversammlungén terliegen der obrigkeitlichen Erlaubniß.“ Vorschlages werden Sie den kleineren

Der Antrag des Abg. Hesse wird angenommen z zu dem ersten Alinea auf der Worte: „in geschlossenen R

Aba, von Jordan: I : ( E A E Le beschlossenen Fassung des S. 160; diese “ist práziser und stimmt mit Der der preußischen F U A B Ae Das Recht, Vereine zu bilden, ist mit einer fräftigen Regterung dauernd nit zu vereinigen ; das haben alle Länder gezeigt, in de- nen dies Recht bestand, unter Anderem auch die Republik Sranf reih. Es ist zweckmäßig, wenn die Bestimmungen über das Ver einsrecht der Spezialgeseßgebung überlassen bleiben. Geregelte Ver-

äunten.“

hältnisse können nicht herbeigeführt werden, so lange das Land mit |

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eine zu bilden, liegt der Mißbrauch dem Gebrauche so nahe, daß diejenigen, welche den Regierungen bei Zeiten geeignete Mittel ge gen den Mißbrauch in die Hand geben, nicht Feinde, sondern Freunde des Vereinsrechts sind. (Beifall)

Der Vorschlag des Abgeordneten von Jordan wird gegen | davon aus, daß die Einzels Demofratic dringenden Bedürfniß abhelfen, die Hauptnormen des Reichswahlgesezes empfehlen 7 Normen die geseblihen Jnstanzen durchlaufen, dann ist so durchlaufen sie diese nicht, Bleibt aber det

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den Antrag des Ausschusses, welcher den Beschluß des Volksahauses abzulehnen empfiehlt, angenommen; eben so die Paragraphen bis 6. 181 inkl. dem Volkshaus analog. Die vom Volkshauje be {chlo}sene Fassung des §, 182 wird auf Antrag des Ausschusses ab gelehnt; dagegen folgender Vorschlag angenommen: „§. 182, am Schlusse hinzuzufügen: Ueber die Betheiligung des Staates bei de1 Anstellung der Gemeindevorsteher und über die Ausübung des den Gemeinden zustehenden Wahlrechts wird die Landesgeseßgebung das Nähere bestimmen.“

Dem ersten Alinea des §. 183, welches bestimmt, daß jedes

Grundstück einem Gemeindeverbande angehören soll, empfiehlt der Abg. |

Graf Solms -Laubach, hinzuzufügen: „in administrativer Be ziehung“, und in Betracht des Alinea 2 auch die Beschränkungen wegen geschlossener Gemarkungen der Landes Gesebßgebung vorzu behalten, weil sonst diese zu Lasten beigezogen würden, von deren

Verwendung ihnen kein Nußen erwächst, während die Gemeinde zu

denjenigen Lasten nicht beiträgt, welhe den Gemarkungen noch außerdem obliegen.

Abg. von Patow: Es ist wahrscheinlich, daß §. 183 in den nichtpreußischen Staaten bedenkliche Verhältnisse veranlassen kann, ih muß jedoch dem Zusaße des Abg. Grafen Solms wtdersprechen,

weil \on|t der Zweck, daß jedes Grundstück einem Gemeindever

baude angehören oll, verfehlt wird. In Preußen erledigt sich das von dem Abg. Grafen Solms erhobene Bedenken cinfach dadurch, daß eine Gemarkung nur zu einer Gemeinde gehört, also auch nur zu den sten einer Gemeinde beiträgt. Sind die angesühr

ten Bedenken in den nichtpreußischen Staaten begründet, so wür ih vorschlagen, den §. 183 ganz zu streichen.

Der Abg. Graf Solms erklärt sich mit diejem Vorschlage

einverstanden.

Der Berichterstatter Camphausen ist gegen die Verbesse rungs - Anträge des Abg. Grafen Solms und würde lieber sehen,

daß die Streichung des §. 183 beliebt werde.

6. 184 handelt von der Volksvertretung und der Verantwort- lichkeit der Minister. Der Ausschuß empfiehlt folgenden Zusab zu 6. 184, ersten Absaß: „Jeder deutsche Staal soll eire Verfassung | meine Wahlrecht beschränken. mit Volksvertretung haben. Der Reichsgeseßgebung bleibt es úber- |

lassen, über die leitenden Grundsäße, nach denen die Volksvertre tungen der einzelnen deutschen Staaten zu wählen sind, Bestimmun gen zu treffen.“

Abgeordn, Baumstark: Das Jahr 1848 hat uns viele

Freiheiten verschafft, aber auch viele Unfreiheitz diejenigen, welche früher zu viel Freiheit hatten, sind in das Hintertreffen gerathen und es hat sich das Wort des Dichters bewährt: Paucos servitus,

plures servitutem tenent. Unter den großen Freiheiten nenne

ih das Wahlrecht auf breitester Grundlage; Preußen is darin vorangegangen, aber später hat man durch ein av705 oa diesem Rechte eine Bedeutung geben wollen, die dem gesunden Menschen

verstande widerspriht,. Der in diesem Ausspruch liegende Glaube hat den Berg des Wahlrechts nicht verseßen können. Man wollte

die Staats-Regierung einer Ochlokratie überantworten, welcher der Kommunismus auf dem Fuße folgt. Ich wünsche, daß wir dem Ue bel, das wir in Folge des Wahlrechtes zu fühlen bekommen können, durch ein Geseß vorbeugen.

Dur den von den Abg. Birnbaum und Hesse vorgeschla- genen Zusaß: „Die geseßlichen Bestimmungen über die ahlen zu den landständischen Versammlungen der Einzelstaaten sind nach

den Grundnormen einzurichten, auf welchen das Geseh über die

Wahlen zum Volkshause beruht‘, wird der Verlegenheit kein Ende gemacht. Ueberhaupt i} unsere Zeit nicht geeignet, Wahlgeseße zu

machen; zu einem richtigen Wahlprinzipe muß man der Vernunst

Zeit lassen ; auch das System, aus welchem der Reichstag hervor= gegangen ist, die Klasseneintheilung, is nur ein Nothbehelf, durch welchen die Demokratie nur eingeschachtelt wird, um desto ungehin- derter zu wirken. Was sollen die Grundnormen, die der Antrag verlangt, beveuten? Etwa die dreijährige Ansässigkeit oder die Be- stimmungen der §§. 10 und 11 des Wahlgeseßes ? Außerdem grei=

sen Sie in die Verhältnisse der einzelnen Staaten so sehr ein, daß Sie noch nicht wissen, ob es nicht dem einen schadet, während

es dem anderen nublih is, Dagegen kann ih Jhnen den An-

irag des Ausschusses empfehlen, weil er Alles thut O E O | , ( , was zur Zeit möglich ist, indem der Reichsgeseßgebung die nöthigen Bestiimun=

gen überläßen bleiben,

Dex Kommissarius des Verwaltungsrathes Dr. Liebe is in-

zwilhen eingetréten.

Abgedr ‘af : j

¿iti Bitnbguer u Dyhrn: Ih bin gegen den Antrag des ire v6 R L gegen den Antrag des Aus\chu}ses; in Be- Rede vorweggen mix der Vorredner den besten Theil meiner t) und da ih kein Freund ver

ch die MUA en, rue nicht wie= 6 i e Uber das allgemeine feit.) Jedoch halte ih dafür D mich besinde, (Große Bitter. flizgen däß diè Fotm ves Wehi as wird Ihven etwas keperisch i véleves überhaupt gleihgültig i}, Rehe Sie die Bestimmung vez A und Vernunft V uke werden. v nüßt Ihnen

A1 amen D Zeitvershwendung bin, CHeiterkrit

derholen. IG werde auc

Wahlrecht halten, ih wei hier keine Lobrede

wenn die Wählenden von Verträy ws\{husses an,

rden Sie doch stets nur dur tehen Sie gar den Antrag rd auch das Wahlgeseß für ammer geändert werden müssen. der innersten Geseßgebung der sie von der Reichsgeseßgebung erlassen, gânz überflüssig, d

das Wahlgoseß we andern’ köttnenz ten Birnbaum an,

das do nichts; eine rettende des Abgeordne die künftige preußi

Die Wahlgesebe x Einzelstaa=

enn: es werden hrt werden können. die von oben

Gesetze für die Einzelstaaten d Veränderungen durch “-nêèue Wahlgeseße cingefuh Sehen Sie nicht blos auf die Klagen und Wünsche , auf den gebildeten Kern des Volkes 3 diesem werden Sie nicht gewinnen, wenn Sie die Reichsregierung zur Reichs-Polizeigewalt machen.

Abgeordneter Freiherr von Stein: Allerdings Wahlgeseße auch im Wege der Einzelgeseßgebung geändert werden, aber dieser Weg ist zu langwierig. auf Abhülfe durch: die Reichsgeseßgebung. triebenen Gründlichkeit sind wir entgangen; das Parlameat jeder Bezichung praktisch gewesen und Europa wird darüber jtaunen.

So wollen wir auch in Betreff des Wahlgeseßes praktisch sein, J das Wahlgeses, aus dem das Parlament hervorgegangen 1}, besser als die bisherigen der nichtpreußischen Staaten und i si bewährt, so müssen wir das Bessere wählen, da wir das Veste Jch gebe dem Amendement Des Abgeordne ten Birnbaum noch den Vorzug vor dem Antrage Des Aus\chusses, denn ich glaube, daß nicht ein s máßig ist, daß aber wohl gleihe Grundnormev, Klassifizirung, ter, Unbescholtenheit für alle Wahlgeseße festgehalten werden kön- ' 1s verlassen und den des

fommen, sondern auch

Die kleineren Staaten hoffen ] Dem Erbübel dêr uUber=-

ienst erweisen. (Beifall) außerdem

Antrag des Ausschusses die Hinzusugung |

h empfehle Jhnen die Annahme der S D

nicht erreichen können.

lgeseß für alle Staaten zwed

Wir müssen den einem Nee politisher Vereine überzogen ist. Bei dem Rechte, Ver= | cntschlossenen Fortschritts ei lder | Abgeordneter von

| Wege weder für entschlossen , sind nur Schreckshüsse für die ll, so kündigt man es nicht erst lange vorher an. ( dringender Gefahr sind und

der Einzelgeseßgebung Wenn diese nicht vorhanden ; so braucht die Verfassung eine solhe Bestimmung nicht, regierung die Wahlgeseßgebung überlassen , Selbstständigkeit der Einzelstaaten nicht mehr die Rede sein tritt der unitarishe Gesichtspunkt so stark hervor, daß die * sung gänzlich anf den Kopf gestellt wird. England hat 60 Jahre nach einem guken geseße gestrebt und wir wollen es in zwei Jahren erlangen über die Frage bei Regierungen und Vertretungen altum i mit \olchen Wünschen hervor und doch gilt hier vor Allem der Spruch: „Hilf Dir selbst und Gott wird Dir helfen.

Abgeordneter von Allerdings kommt es nicht auf das Wahlgeseß, sondern auf die Gesinnung der Wählenden anz aber diese gute Gesinnung ist es cben, welhe in Zweifel gezogen werden muß. gemeinen Krankheit der Zeit ist die Wirkung des Wahlgeseßes nichk all zugroß gewesen und ich hoffe für die Zukunft \reilich Besseres. ennoch kann nicht bestritten werden, daß der Keim des Todes in

Verfassung des Bundesstaates ruht, wenn die Verhältnisse der nzelstaaten nicht geregelt sind und dies kann ohne zweckmäßigere )as Reichswahlgeses hat sich in zwet folgt aber nicht, i nicht auf die

welche das allgemeine Wahlrecht zur Folge haben, | thatsächlich fest, daß es der Bevölkerung für alle Zeit nicht mehr Jch bin mit dem Reichswahlgesebe nicht durchaus einverstanden, und würde die Volksvertretung cinmal durch die Gemeinden wählen lassen und demnächst Wissenschaft, und Grundbesiß berücksichtigen. soziale und Sie befördern diese Bewegung,

Dabei ist die Gefah dringend nicht : (

s1lentium;

Wathdorf

Vahlgeseze nicht geschehen.

Fällen als gut bewi daß es für

genommen werden kann.

Die Bewegung der Zeit is eine wenn Sie das allge Treten wir den Einzelvertretungen durch Wahlbeschränkungen entgegen, so wird aus dem Bundesstaate gar wird vahlgeseß den Einzelvertretungen als Norm vorgelegt, so wird das eher s{ädlich als nüßlich sein. Es ist ein Fehler, nicht zu handeln, wo man handeln muß, | Fehler, zu handeln, wo kein Erfolg voraus zu schen ist. Sie den Antrag des Ausschusses an, so machen Sie das für die Einzelstaaten überflüssig. danken, welche für das große Preußen diesen Weg des | Rechtes einschlugen, aber für i | Weg nicht für zweckmäßig halten

Abgeordn. Birnbaum. z. B. das Wahlgeseß für Hessen nichtend ist; besteht der Bundesstaat aus Theilen, in denen derar tige bose Keime liegen, so ist er selbst gefährdet. Hessens verlangt, daß da

nichts und wird ein Reich

aber ein eben so großer

werden den ineren Staaten kann

Es unterliegt keinem Zweifel, (Darmstadt) destruktiv

Das Interesse j Wahlgeseß geändert werde; wenn man, um fünstigem Unheil vorzubeugen, manche Bestimmung der Reichs Verfassung denjenigen der preußischen Verfassung anpaßt, \ man um desto mehr gus dieser solche Prinzipien annehmen , welche der dringendsten Noth der Gegenwart abhelfen. ausgesprochen wird, daß die Einzelverfassungen der Reichs =- Verfas sung nicht zuwider laufen dürfen, #1 die Wahlgeseße, welche auf die Verfassungen vom größten Einflusse sind, dem Reichswahlgesche nicht widersprehen dürfen. Als Grund- normen sind diejenigen zu betrachten, von denen. nicht abgewichen werden kann, ohne daß der Geist des Ganzen alterirt wird ließe sich zu dem von mir gestcllten Amendement cin“ Zusaß machen, nach welhem die Wahlgeseße für die ersten- Kammern oder dieje: nigen Staaten ausgenommen werden, welche {hon entsprechende Wahlgeseßze haben. Der Abgeordnete Tellemann stellt einen Unterautrag zu dem 1 nach ‘welchem die ersten Kammern nicht modifizirt werden sollen. Der beantragte Schluß der Berathung wird ‘angenommen, Der Berichterstatter Camphausen hebt hervor, daß sich der Antrag des Abgeordneten Birnbaum von dem des Ausschusses dadurch unterscheidet, daß dieser der Reichsgeseßgebung, jener der Einzelgeseßgebung den Erlaß der Wahlgeseßze überweist. gris} von Grundnormen ist schwankend, ih rechne dahin: indirckte Wahl, die Klasseneintheilung und die öffentliche Stimmgebungz an- dere verstehen unter Grundnormen Anderes. ) i der Unbestimmtheit dieses Begriffes cinen arbiter geben müssen und ist die Reichsregierung dieser arbiter, #o ist es besser, wenn man i Wahlgeseßgebuug überläßt. {rift angeführt, daß hon deshalb, weil ein Theil der Mitglieder des Staaten i Wahlgesebße Jh * empfeh Auss\chUs}ses: Fetrefeeat. Birnbaum-Tellemann wird angenommen. e Sah soll nach ‘dem Vorschlage

Wenn im §.

muß auch gesagt werden, daß

Amendement Birnbaum, hlgeseße für die

És wird also wegen

ihr vorweg die Auch ist in der Denk= hauses aus den Volksvertretungen hervorgehen soll, die

gewissen Veränderungen unterworfen werden müssen. Ihnen die Annahïne der unveränderten Fassung des

des Abgeordneten

Birnbaum zu §. 192 hinzugefügt werden. Der Ausschuß empfiehlt g. 186 zu streihen. Abgeordneter Brüggemann is gegen Die Streichung und trägt auf Theilung der Frage an. Der Abgeord- nete Fürst Radziwill: F. 186, worin den außerdeut,hen Natio nalitäten ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet wird, kann sih bei dem jeßigen Umfange der Union nur auf den polnisch re- denden Theil der Bevölkerung beziehen. Ob- dieser Theil in die Union! aufgenommen werden soll, muß an einem anderen Orte ent= schieden werden ; ob es aber auf die polüische Bevölkerung eînen guten Eindruck machen wird, wenn §.- 156 gestrichen wird, gebe ich anheim. Die Theilbarkeit der Frage wird nicht anerkfaunt- un! g. 186 gestrichen.

Zu §. 195 wird auf Antrag des Ausschusses nah „Versamm lungsrechts“/ hinzugefügt: „und „Vereinsrechts.“

Hierauf wird das Wahlgeseß berathen.

Ein Antrag des Abgeordneten Brandis im §. 15 att Jahren“ zu seßen: „ein Jahr‘ wird abgelehnt, das zweile „Aline gestrichcn““ und das erste Alinea auf Antrag des Ausschusses gendermaßen gefaßt: „Wer das Wahlrecht in cinem MWahlbezi ausüben will, muß in demselben zur Zeit der Wahl und seit min destens 3 Jahren seinen festen Wohnsiß haben und heimatsberech tigt sein. Er muß außerdem auf Erfordern nachweisen, 0aþ mit der leßten Rate der von ihm zu zahlenden direkten Staats steuer nicht im Rückstande ist.“

Der Kommissarius des Verwaltungsrathes von Sal spricht wiederholentlich den Wunsch aus, daß der Borbehal! tref Oldenburgs die Genehmigung des Haujes erha!

l C.

Cin Antrag des Abgeordneten Cichhorn zu1 lbritional ftc wird nicht unterstüßt. Ein Vorschlag des Abgeordneten von Att? Rebow, ähnlih dem Stahlschen Antrage im Bolfshauje, wird abgelehnt. Der Kommissarius des Verwaltungsrathes von lowib: Es ist nicht die Absicht, daß Preußen sein Recht auf Krieg

1LVIDLr si 11

T p ( n Oo Don tochen 4 und Frieden aufgeben, noch überhaupt cine Konzession machen wll, die den Bundesstaat beeiaträchtigt. Die Pslichken Lk Bundesjtaa

tes, welche sich aus der alten Bundesgeseßgebunga

nur: Die Wahrung des Landsriedens und det einem außen gemeinsame Abwehr.

Hierauf wird Artikel 5 der Additionalakllc q

angenommen; eben jo triti das Haus den übrigen Veschlussen Volkshauses bei.

Der Antrag des Abgeordneten Herzog von Qr0y die V wobei das Staatenhaus jedoch gleichzeitig damit el n U und erklärt, daß es, insoweit zene Borschläge ganz die gedachte Genehmigung nicht Dae E e

Zustimmung des Reichstages festgestellten Bestimmungen jener U funden verbleibe,“ wird mit 67 gegen 99 Stimmen abgelehnt Ein Antrag des Abgeordneten Birnbaum, Dié Worte Folge‘ bis „festgestellten“ zu streichen, wird abgelehnt Der Shlußsay „Für den Fall 2c.“ jt mil 0

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menu angenommen. Hierauf finden die nochmaligen über die heute angenommenen Anträge talt. Fn D wird der Antrag Birnbaum-Tellemann mil i9 gegen 40 Stimme1 angenommen. Í L

ckchluß 4 Uh1 Nächste Sißung BViensiag

Hesterreich. Wien, 19. April. De. Majestät der hat bestimmt, daß dem Kriegsminister als folchem im ganzen Um der Monarchie die bisher für Kommandirende reglementon vorgeschrieben gewesenen Chrenbezeugungen Z bühren Nach ein von Seiten des Kriegs - Ministeriums ergangenen Crlauterung

bührt das Militair-Verdienstzeichen nur dermalen wirklich dienen Soldaten. Individuen, welche früher eine entjpred zah Jahren gedient haben, können, wenn l sih auch derzeit noch Fouriere und dergleichen im Militairdien}t bestnden, das Zenlzi hen nit ansprechen; dagegen werden ausgedtent landivehr pl tige Kapitulanten, wenn sie sich zur Recngagirung sür die Lim melden, mit dem Militairdienstzeichen bethcilt, weil derlei

nicht mit Abschied, sondern nur mit Landwehr - Karte entl waren.

Aus dem lombardisch = venetianischen Königreiche erfahrt 1 daß die Rekrutirung daselbst befriedigend von statten geht. Z Kontingent vou 15,000 Mann hat die Lombardei N O5 8000 zu stellen.

Von den zur Armee assentirten H zu QOber=-, und 86 zu Unteroffizieren befordt Benehmen der Honveds wird 1m Ullgemeinen unter als musterhaft dargestell!

Die Wiener Zeitung enthält Folgend as R Gesezblatt bringt uns die erfreulihe Kunde, daß die neu rihts - Verfassung nach den von Sr. Majestät am 14 “uni genehmigten Grundzugen in den Fr rreid b un unter der Enns, Salzburg, Steyerma1 Krain, Triest, Jstrien, Tyrol und Vorarlber Máhren u! Schlesie) in © Kürze in "das. Levet Die ( Landesgerichte werden ihre W rEamtat Won am 2 Yiai

dieses Jahres , alle ubrigen Gerichte am 1. Juli diejes beginnen. Wer den riesigen Umfang der hierzu nöthigen beiteu nur cinigermaßen keunt, wird nicht anstehen, die I hât der hierbei verwendeten Organe und der in den verschiedenen Kron ländern eingeseßten Gerichts-Einführungs-Kommissionen anzuerken nen. Gleichzeitig mit der Wirksamkeit der neuen Gerichte wird am l. Juli d. J. auch das neue Strafversahren in das Leben treten und damit einer der wichtigsten Theile des constitutionellen Staats lebens verwirklicht. Die Geschworeren, deren Thätigkeit der Natur der Sache nach nicht vor Ablauf von zwei bis drei Monaten nach dem Beginne der Wirksamkeit des neuen Gesetzes anfangen kann, weil die Beendigung der Voruntersuchungen, die Fällung der Berweisungs Erkenntnisse und die Vorbereitung der Haup! Verhandlungen m! destens einen solchen Zeitraum in Anspruch nehmen, werden 1d schen gewählt werden, so daß wir bis zum Oktober ? V, E h sten ordentlichen Schwurgerichts - Sihungen ube! B eds U Verbrechen in den verschiedenen Kronländern YIFG E Me, Cs wird unseren Lesern nicht unwillome um den P Gang zu erfahren, welchen das Zuse L S E desgerichten und Gerichts Einführungs- O [9 wte Den General - Prokuratoren vorgezeichne" Mas e E Sicherhel! und obne Störung der laufenden ( eas! Î 19 Zuslebentreten dei R L D! De ELWarlole 216 ronen, Es mupte neuen Gerichte am 1. 4 von fo durchgreifender Wirkung und au sich bei einer Maßregel S Allen ta T SOOR ah Hg Ug ou) so ausgedehntem Gebiete e M erzeugung ausdrangen, paß dieselbe nur dann von cinem glüdlichen Erfolge begleitet jein und mit möglich|ter Schonung bei Rechtssicherheit und Vermeidung von Stockungen oder Bexrwirrungen durchgeführt werdeu kann, wenn der Uebergang von Der gegenwärtigen in die fünstige Gerichtsver fassung allmälig stattsindet, und das gänzliche Niederretyen des alte1 Gebäudes erst dann erfolgt, wenn für das neue wenigstens vorläufig der Grund gelegt sein wird, Diese Betrachtung bestimmte zu der An- ordnung, daß die Oberlandesgerichte nach ihrer neuen Einrichtung und Beseßung {ou am 1. Mai d. J. ihre Wirksamkeit zu begin: nen und von diesem Tage an nicht nur alle den bisherigen Appel=

n, ller

lationsgerichten obliegenden Geschäfte, sondern auch die Functionen chtseinführungs-Kommissionen, und Uebergabe-Geschästes Die bestehenden Gerichtseinsührungs=Kom- zeitig auf, nur in Nieder Oesterreich der ueuen Gerichtsverfassung mit dieselben noch

omit die Leitung des gan zen Organisirungs in ihrem Sprengel i ubernehmen nissionen lösen si{ch daher gleid Böhmen, wo die Durchsührung verbunden is, bleiben iu ihrer bisherigen Wirksamkeit. sind zugleich angewiesen, an die richten einzuberufenden neu ernann- andes aerichtsräthe bei jenen Gerichten erster itglicder entzogen werden, sogleich die zu Räthen ernaunten Juslizbeamtcn áädten schon in dem

Instanz, wel

cinzuberufen Zwischenraume vom den Kern der neuen Landesgerichke zu Störungen

Bermeidung

Abm munaen

gestandenen Patrimonial gerichte

erfolgen Dursle.

erselben {hon jeßt nicht

A2: 1110} ZIACZIPinNal

ritten, auf dem

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Württemberg. Stuttgart, 16. April. (Erfurt. Ztg.) Der Württemberger Staatsanzeiger enthält sol- aende offizielle Nachricht : „Stuttgart, 15. April. Der zweite Sohn des Herzogs Eugen von Württemberg, Prinz Wilhelm, Hauptmann in österreichischen Diensten, der bei Novara schwer verwundet bisher in Urlaub blieb, um seine Wunde zu heilen, reiste von Hannover, wo er einen jüngeren Bruder besucht hatte, nach Magdeburg. Auf den Wällen diejer Festung spazieren gehend, batte er die Unvorsichtigkeit, eines der Borwerke abzuzeichnen ; de obachtet , angehalten und zum Gouverncur der Festung ge

führt, beging er den zwetten Fehler, seinen“ wahren Na

men nicht anzugeben. Bei Durchsuchung der Paviere sand si sein Paß und andere Zeugnisse, woraus zu ersehen. daß er der Prinz Wilhelm von Württemberg je. Auf den ericht des Gourerneurs an Se. Majestät den König von Pr te der König die wohlwollende Güte, den Prinzen August L tembera felbst nach Magdeburg zu jenden, um die S clc l suchen, und den Prinzen, wcnn er ihn als | an erfenne, fogleich sreizula}sen, damit er nach Ka icm Herrn Vater zurückkehren könn( ckrählunga l Fr LCLE U 6 El n tunge1 Cr 10NEN L ung 1 î

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lange sur die L2ranspo tirten noch) cin Zee

n m ller Kriminalisten die surchtbarste aller Di eng (eecb vorscchlügen , lyat en einen G ( eingeschlagen 0 die Versammlung ihnen folgen woll Ÿ Ministerium hoffe auf Annahme dieses drakonischen Gejeßes

Dae O, E O Frankreih die Rollen de1 Sieger Bofieaten gewechselt hätten. Der Justizminijter schein wirklid seinigen entgegengcseßte Vieinungen nui Turch die Deportation seitigen zu lönnen Er {lage dafür einsache Verbannung vor tit

Geiste bes Volkes vom ¿Februar 1848, das Sieger und Ange ichts

1 seiner Todten ausgerufen: Kein politisches Schaffot mehr! Ob dic Gesellschaft aus Galeerensflaven bestehe ? Warum man bei diejer Nuhe quf den Straßen rufe: Die Barbaren sind vor unseren Thoren! Was dieje Gesebe in Verbiudung mit dem drohenden Staatsstreich bedeuten sollten. Wie \ich die Zeit seit 1848 geändert ! Damals habe É

gur Frankreichs Heil nur in der L emokratie gefunden. Hätten sich

die Herren geirrt? Wie müsse Guizot, den sie gestürzt, dann mit=- 1 ck(hiffe

leidig über sie lächeln! Er verwerfe dieses Blutgeseß als eine Schän-

dung der Revolution. sei zu weitläufig gewejen. wieder hervorgezogen.

Der Justiz-Minister Rouher meint, J. Favre Tr habe längst beantwortete Fragen e Regierung habe andere 2 Sie beschäftige sich auch mit dem Forts entschieden das Amendement,

Amendement wird

inge zu thun,

spricht dagegen.

großer Yiajorital vers

einzige Kandidat.

Ld A D A9 ay 1 4 S G G n1agten Z7Fournalen heftig angea verellungewaHÿ

e, und daß sie

Borbereitung:

unterziehen.

ck "I 111f 57 fmmzettei mit Dem

aan ALT: ( Leclerc hat der Wahl ftlich angekündigt, daß er sle nicht mehr dem Ausspruch J s Comité hat sich als

Afsemblée N a- heute Leclerc Dagegen las

DE YLANCE ,

Drdnungspartei auf. Aufforderung der Wahl Die auf dieser Union erklärten aber heute in ngehören. Das Ely

Hausfreund des Elysee hat ge graphie Leclerc?s vertheilt. Bataillons des 11ten nbrücke bei Angers passiren wollte, e aber in ven Strom geschleudert wurde, Unaglück hat hier einen peinlichen Republik hat nah Em-= dieser Katastrophe einen seiner Adjutanten, abgesandt, mit dem Be \ werden zu lassen und die Ursachen diejer 1 untersuchen. Der Präsident} Krieges und der öffentlichen Arbeiten : fer von Angers beizuwohnen. und zwar die neuesten Details Die gebrochene Kettenbrücke wurde vor zwölf t im verflossenen Jahre ausgebessert, was der f 36,000 Fr. verursachte. in der Anzugskam Seitenwendung, und da

Der Präsident Nachricht von l R anten Fleury, Auftrage, den BVer- d-auderhaften Katastrophe z elbst ist diejen mit den Ministern des

reist, um dem Leichenbegängniß der Dp

ahren erbaut Gemeindeta||e : i Anzugdrah tel

mer geborsten. adurch erzeugte sich eine

des Bataillo

lebte Abtheilung der

rden Tonnen,

er Mangel an Fahr

Fluß geworfene Seeleute troßten dem Geretteten Brúüdckentcümmern 1 Zimmermeister sieben, ein Der Fahnenträger, ertrun frampfhaft

durch den Leib gestoßen

die durch schnell werden konnten.

verwunDeft. Seemann zwölf Menschenleben gc ausgesangen ,

zählte man im Kindermagd und zwei

èçamitnen Der

Staats-Secretain Ministerium Demission eingereicht haben.

Die heute aus Washington angelangte Post Francisco mit Beschlag belegte franzö

guf hiesige Vermittelung wieder \reigegeben wurden,

richt, daß im Hafen von