1850 / 111 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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diejer es mckcht Deutschland mit dieser neihSgeriht nur als Berfassungs-Entwurf dem Reichsgerichte diese

überweist und weil von einem Gerichte eine g! X0on

folgende zu

für räthlich, eine Anzahl von Obergerichten in

Gerichtsbarkeit zu beauftragen und das Cassationsgericht eintreten zu lassen, weil de1 ] Gattung von Straf rößere Gleich den Ver-

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der Rechtsprechung erwartet werden kann. _ der Auss{chuß vorschlägt, ink

enigen der EinzettaateE zu beiden Häusern des Pa! ‘war von 84 Ge- -6 aus dem Volkshauje wird auf jedem ordentlihen Reichs- s Prásidenten und Schrisi Justiz-Minister mitge ir den Reichskriminal Reichsgerichte zufertigt und dur Aus der Liste der Geschwornen { das Loos gezogen verden so werden ihm \chrift er aufgefordert, {rift halt des Urtheils empfiehlt Das Datum der Ent des Gerichts, des Gerichts\chrei

erbaitni | H 3 bestimmt werden uns

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ichen dorzeichniß dem Geschwornen fu?

Mitgliede ‘s Und des Angeklagten mit An

der Geschwornen mit Frage

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Hefsterreich. Wien, 21. April. Se. Mazjejtäl lgende Entichließz1i hinjichtlich Ungelegenheite! Ug. Del en Kirche verbürgten Rechte geneymi( Ministers des Kultus und Unterrichts 3 Minister - Rathes für alle i che jenes Patent erflossen ist, nachstehend Sowohl den Bischöfen, als den ihnen un teht es frei, sich in geistlichen Angelegen heiten an den Ÿ wenden und die Entscheidungen und An- ordnungen des Pap! zu empfangen, ohne dabei an eine vorlâu=- ige Zustimmung weltlichen Behörden gebunden zu sein, §. ch den fatholischen Bischöfen steht es frei, Uber Gegenstände ihren Amtsgewalt und innerhalb der Gränzen derselben an ihren Kle1 und ihre Gemeinden ohne vorläufige Genehmigung der S Behörde Ermahnungen und Anordnungen zu erlassen ; haben ihren Erlassen, insofern sie äußere fungen nach sih ziehen oder öüfentlich fundgemaht werden rollen, gleichzeitig den Regierungs Behörden, in deren VEreich die Kundmachung erfolgen oder die Anwendung ge\cheyen soll, Ab christen mitzuiheilen. §. 3. Die Verordnungen, durch welche dis Kirchengewalt bisher gehindert war, Kirchen|trafen, die auf bürger liche Rechte keine Rückwirkung üben, zu verhängen, werden außer Kraft gesezt. §. 4. Der geistlichen Gewalt steht das Recht zu, Jene, welche die Kirchenämter nicht dei übernommenen Verpflichtung emáß verwalten, in der dur das Kirchengeseß bestimmten ¿Form U susvendiren oder abzuseßen und sie der mit dem Amte verbun denen Einkünfte verlustig zu erklären ) Zur Durchführung des Erkenntnisses kann die Mitwirkung der Staatsbehörden in An- pruch genommen werden, wenn denselben der ordnungsmäßige Vor gang der geistlichen Behörde durch Mittheilung der Untersuchungs Akten nachgewiesen Mit der Durchführung Bestimmungen is Mein Minister des Kullus uud Unterrich tes beauftragt. Meine Behörden siud anzuweisen, daß, wenn ein fatholisher Geistlicher seine Stellung und die ihm in dersel ven für firchliche Zwede zustehenden Befugnisse zu anderen Zweden in der Art mißbraucht, daß seine Entfernung vom Amte für noth wendig erkannt wird, sie sih deshalb vorerst mit seinen firchlihen Vorgesebten ins Einvernehmen seßen. Den Gerichts-Behörden ist

| daß, wenn ein katholischer Geistlicher wegen Ver brechen oder Vergehen

0 verurtheilt wird, dem Bischofe die Verhand lungs-Akten auf sein Verlangen mitgetheilt werden. In der Mir ustehenden Erneunung der Bischbfe erkenne Ich ein von Meinen erlauchten Vorfalsren überkommenes Recht, welches Ich gewissenhaft

Heile und zum Frommen der Kirche und des Reiches aus

Um bei der Auswahl der Person das Beste

e Jch stets geneigt sein, bei Be

Bisthümern, wie dies auch bisher in Uebung I Rath von Bischöfen, und namentlich von Bischö fen der Kirchen-Provinz, in welcher das Bisthum erledigt ist, zu ) leb bei Ausübung der

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ber dic [andesfürstlihen Rechte im Beseßung geistlicher Aemter und Pfründen zu beobach- orm hat Mein Minister des Kultus und Unterrichts Mir eceigneten Anträge zu erstatten. Zur Durchführung der von ersammlung der Bischöfe in Betreff der Bedingung zur Er Domherrnstellen, der Domizellar - Kanonikate, dann in MWahl-Kapitel zu Olmüß und Salzburg beschlossenen Maßregeln sind die Bischöfe , insoweit Meine Regierung dazu mitzuwirken berufen is, kräftigst zu unterstüßen, Die vollständige Durchführung ver von dex Versammlung der Bischöfe über die Pfarr=Konkurs-Prüsung getroffenen Bestimmungen soll, unter dem Borbehalte, daß dieselben nicht ohne mit der Regierung gepflogen Rücksprache abgeändert werden, kein Hinderniß finden, jedoch soll dort, wo, und insoweit, als jene Beschlüsse niht zur Richtschnur genommen werden, bei der Pfarr - Konkurs - Prüfung nach den bisherigen Anordnungen vorgegangen werden, Ich genehmige, day es Lf Bischose frei stehen soll, den Gottesdienst A. S vg D DIe)e im Sinne der von der Versammlung er Bischöse gesaßten Beschlüsse zu ordnen und zu lei- aa Behörden sind anzuweisen, auf Grundlage der wol, L s e jepe darüber zu wachen, daß an Orten, wo die ka- Vaters Cllerung die Mehrzahl bildet, die Feier der Sonn- und anoulden Festage midt durH geräuschvolle Arbeiten oder durch den Inhalt der Mix a , G werde. Im Uebrigen nehme Jch Bi\Gbse zur Kenniniß Men Lingaben der Versammlung der tus und Unterrichts ol E Meinen Minister des Kul- entwicketien Ansichten s E, Hemäßheit der in diesem Vortrage Gragen sind Mix vie geeigneten Axt E Wf nas MACLERgeR gung zu erstatten, und Rteca e mit thunlicher Beschleuni= lichen Stuhle nothwendig R “zinvernehmen mit dem päpst- gen und Einleitungen zu treffen De dle nöthigen Vorbereitun= auch auf die Regelung des Einflusses 1s Einvernehmen wird sich ner Regierung gewahrt werden mu Nin Ven Seiecs M Mi , emtern

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und Pfrúunden im Allgemeinen Männer bürgerliche Ordnung gefährden fönnten. Joseph.“ t : : i Der Vortrag des Ministers des Kultus und Unterrichts, Gra fen Thun, über die mit den katholischen Bischöfen wegen Regelung der firchlichen Angelegenheiten gepflogenen Verhandlungen, worauf obige Entschließung des Kaisers erfolgt ift, lautet:

„Allergnädigster Herr! Unter den vielen wichtigen Fragen, de ren Lösung bei der Neugestaltung Oesterreichs, der {weren aber erhabenen Aufgabe der Regierung Ew. Majestät, nicht umgangen werden fann, is die Frage von dem Verhältnisse des Staats zur Kirche eine der allerwichtigsten, denn sie berührt die religiösen Ueberzeugungen, das un- antastbare Heiligthum des Einzelnen, und zugleih die gewaltigste und nachhaltigste von allen Mächten, welche den Entwickelungsgang von Vólkern und Staaten bestimmen, Einem Zustande innerer Auflösung gehen Völker und Staaten entgegen, wo die religiösen leberzeugungen ihre Macht auf die Gemüther verloren haben. So lange sie aber Macht üben, wirken die kir{chlihen Angelegenheiten vielsach, eingreifend und unabweislich urúck auf das bürgerliche Leben, Staat und Kirche haben es denselben Menschen zu thun. Die Kirche bestrebt sih durch den ( ß der Religion dem Gewis sen eine Richtschnur zu geben. itsgewalt hat das ern} Amt empfangen, die Rechtso nöthigenfalls durch wendung äußeren Zwanges z gefühl ihren Anordnungen nicht zur Stübe dient, jo ijt 1hre Piachl gelähmt, r äußerer Hülfsmittel hrer Thätigkeit unD fprich \rbung und Bewahrung der selben den DeT Ztaatsa wal! an. allen Staat und nander in Berührung. Eben

welche auf dem Gebiete des cinen in den Bereich des welche sle zu einander

von der Bewegung,

fern zu halten, welche die Wien, 18, April. Franz

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ck= d N So \ COMUB OON ZCITEIL VEL ommen daher

deshalb muß Nod

einnehmen, Uenderungen (

elche Oesterreich ergriffen hat, konnte das V ältniß des

Kirche nicht unberührt bleiben. Jn den Tagen der Gährung von verschtedenen

Scktimmen laut, welche u! Ubsicht

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Staates inz verstummi ; Augenbli

entgegengeheBler forderten, und sie sint Regierung (Ew.

Oesterreihs neue

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einzugehen ( T 701 T E (alv o N Dp uni NnIraenDe ¡U Har eit geworben

Verbindung

Negierung besteht, n jorgfaltig vermie gern dieser Einrichtung, hunderten rechnenden Geschichte der geschichtlichen Entwickelung und s fleht sie al edensaus 1n Durchführung zur Unmog i 1 Oesterreich könnten [ ï Macht

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Regierung ausgehoben im Stande, viese Aufl in Wahrheit Bohl aber würde on eine some E

die religiösen Angelegenheiten der Völker Vesterreich Verwirrung Preis geben, während si

| bar wäre mit der Aufrechthaltung | Regenten uf

niemals rathen fi . Das begrundete Verlangen, day die [reteré

cine y zu {larung namen unverein

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Bewegung, l nicht versagt werde, mußt

Nothwendigkei! beachtet werden, ohne doch vorschnell mit der Vergangenheit D as Patent vom i März - 1849 verbürgte dur §. ch geseßlich aner fannten Kirche und Neligionsgesellshaft das Recht, ihre Angi legenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, f Necht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, und da einsgeselz entband die Berjammlungen, welche dit geseßlich gestatteten Kultus zum ausschließlichen Gegenstande haben, Volksversammlungen aufg: ( obigen Patentes spracl) zugleich qus, daß jede Kirche im Besitze und Genusse ter für ihre Kultus ‘rihts - und thätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, tungen und Fonds verbleibe, und wie jede Gesellschaft den allg meinen Staatsgeseßzen uUnlerworsen el. Ladurch wax lich festgestellt, daß die Staatsregierung vie Kirchen und Religion: Gesellshasten als solche anerkenue und s(chußen werde, Ss Entwickelung der kirchlichen Verhältnisse auf Grundlage hen Bestandes untd rechtlichen Beziehungen zur Staatks1 gierung gewahrt. Nachdem aber Ew. Majestät durch den Patentes vom 4. März 1849 Allerhöchstihren Ministerrath beauftragten, zur Durchführung der Bestimmungen des selben bis zum Zustandekommen organisher Gesebe provisorisi Berordnungen zu entwerfen und Ew. Majestät zur Sanc.ion vor- zulegen, so handelte es sich darum, diesem Allerhöchsten Austrage auch hinsichtlich der im §. 2 enthaltenen Zusicherungen nahzufommen, Der treugehorsamste Ministerrath erkannte dieNothwendigkeit, dabei vor Allem feine Aufmerksamkeit auf die Angelegenheiten der katholi chen Kirche zu lenken, welche die große Mehrzahl der österreichi- \chen Staatsbürger zu ihren Bekennern zählt, und im ganzen Reiche für die sittlihe Grundlage des Volkslebens von der höch sten Bedeutung is. Die kirchlihen und politischen Beziehungen waren dur die frühere Gesetzgebung virlfach in einander ver \hmolzen ; sollten nicht bedenkliche Störungen eintreten, so mußten die dur §. 2 aufgestellten Grundsäße auf das Einzelne der da dur berührten Verhältnisse mit sorgsamer Umsicht angewandt wer- den. Ueberdies wax durch die Stellung, in welcher die katholi|ch Kirche kraft §. 2 anerkannt ist, die Nothwendigkeit gegeben, die Neugestallung ihres Verhältnisses zum Staate im Wege der Ve1 einbarung durchzuführen. Die Regierung Ew. Majestät glaubte daher den Auftrag, welcher ihr dur §. 15 des allerhchsten Pa tentes vom 4, Márz geworden is, hinsichtlich der latholischen chenangelegenheiten nicht erfüllen zu können, bevor sie sih nit mit den geseßmäßigen Vertretern der katholischen Kirche daruber ins Einvernehmen geseht habe, und erließ am 31. Márz v. J. an die Bischófe der Länder, für welche die am 4, März gewährten allgemeinen Bürgerrechte kund gemacht wurden, die Einladung, sich nach Wien zu begeben, damit das Miuisterium zur Berathung der Sand welche die katholische Kirhe auf Grundlage jener geseb lichen Bestimmungen künftig im Reiche einnehmen werde, mit den selben in unmittelbaren Verkehr treten könne. Es wurde der Ein- ladung mit Bereitwilligkeit entsprochen und die versammelten Bi Mi IeY, vom 30, April bis zum 17. Juni Berathungen, deren 1 G, S nitEaie R unter dem 30, Mai und dem6., A ein Comité, welches eue die Versammlung schlossen, erwählten hie em Kardinal unv Fürst - Erzbischof von

Da u brechen und Unausführbares zu verhelpen. 5

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[lt wurden; aber derjelbe §. 2 des

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Salzburg, den Fürstbischöfen von Seckau und Laibach, dem Feld- bischofe und dem Bischofe von Brünn besteht, und laut der am 17, Juni gemachten Mittheilung die Bestimmung hat, über die von der Versammlung behandelten Gegenstände mit der Regierung Ew. Majestät zu verkehren. Die schriftlichen Aeußerungen, welche die Versammlung dem Ministerium vorlegte, haben zum Gegen stande :

1) Eine einleitende Erklärung.

2) Die Regierung und Verwaltung der Kirche, die geistlichen Aemter und Pfründen, das Patronatsrecht, die Pfarr=Konkursprül fung und den Gottesdienst.

Die geistliche Gerichtsbarkeit.

en Unterricht.

as Klosterwesen.

ie Chefrage,

en Religions-, Studien- und Schuls1 as Pfründen- und Gotteshaus-Vermögen aus diesen Andeutungen erhellt, und wie viele und wichtige Verhältnisse l Die bischöfliche Versammlung hat, mährend sie die Ansprüche de1 Kirche mit Eifer vertrat, in anerkennenswerther Weise das Streben bcurkfundet, die Geltendmachung der lirhlicen Rechte mit den wesentlihen Juteressen des Staates in Einklang zu seßen, Desseu ungeachtet unterliegt die Erledigung ihrer Eingaben manchen Schw

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(Schluß folgt.)

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Kabinets\chreibens dem Minister-Präsidenten und Minister des Acußern Feldmarschall - Lieutenant Fürsten Feli Joseph - Ordens

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ität zu Graß orientalischen außerordentlichen ität ernannt Erdbeben, welhes am ibertraf an Heftigkeit und Daue1 1843 und verbreitete ckcchlafe gescheuchten leichtere T C 4 chlâge Uhr Nachts durä vachsend auf | Die 2 ry U Oer daß man sih der Größe der

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aus dem Bewohnern einge vorhergegangen , 10 Minuten welce [o 10 T lange,

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ate die Luft, das Barometer gab kein Anzeichen der drc in heller Lichtschein, der die Gegenstände wit Augenblicke aber wieder verschwunden war t zurüdließ, ging der Katastrophe cinige »ohner vom ersten Sd tw großentheils ihre im Fall O QUO IDEL - arge {äd ig1

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Tag lieferte den erfreulichen wie gern dte genheit benußen, dem allerhöchsten Kaijerhauje 1hr Anhänglich

darüber zu bezeugen, daß Se. Vazejtà PNrag zu seinem Aufenthalte gewäh! ¿ Se. Majestät sih jede Feierlichkeit zu allerhöchstihrem G taae verbeten haben, ließen cs sich doch nicht das Geburtsseit 1hres „guten FKatjers Ferdinand‘ zu selern strómten troß des Regens, der eine geraume Zeit anhielt, den ck berg zur Kaiserlichen Burg hinauf, auf deren HOvfen Bc die ganze prager Garnison, darunter der größere Theil in den | Waffenröcken, unter dem Kommando des Feldmarschall-Lieutenant Furs! T axis, aufgestellt war. Lem solennen Hochamte sahen wir die Be amten der Statthalterei und der übrigen Branchen, an ihrer Sptb( Se, Excellenz unseren allverehrten rn Statthalter, sammte Generalität, die Stabs- und L beroffiziere beiwohnen. wohl Viele aus dem Publikum durch den Regen abge\schreckt wul1 den, an der Feter Theil zu nehmen, ) Dow) cine bedeutende Menge. Die Truppen defilirten nach agefeuerten Dechargen in ausgezeichneter Haltung lichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Albrecht L oribe1 filé Se, Majestät Kaiser Ferdinand mit den Kaiserlichen l dem Herrn Erzherzog Franz Karl mit Hochstdero Gemahlin, denen die Festivitäten ebenfalls galten, aus ?en sichtlicher Theilnahme zusahen.“

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Bayern. München, 20, April, ( Bayer. Bl, ) Die Kammer der Reichsräthe ertheilte in ihrer heutigen Sipung dem Gesetz-Entwurfe über die Berlängerung der provisorischen Éebatt Erhebung für 1849 1550 ihre zustimmung ohne e eva l U dev Abgeordneten-Kammer wurden drei neue Geßep-Sniwürss eingebraht über Verleitung von Militair: Perjonen a candweh1 Männern zum Ungehorsam, Uber Einschreitung, de : Dea Een Macht zur Erhaltung de1 geseßlichen Ordnung, über Verhängung des Kriegs- und Belagerungs Zustandes,

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MuslanD.

Frankreich. Geseßgebende Versammlung. Sißung 90), April. Den Vorsiß führt Dupin. Der Präsident ver ck chreiben des Finanz-Ministers, daß er morgen das ncue für 1851 einbringen werde. Er bittet die Versammlung, sofort in den Abtheilungen auf die Tagesordnung zu seßen ersammlung beschließt, dasselbe Donnerstag an die Abtheilun Tagesordnung: Deportations-Geseß, Art. 3. Ersezung der Todesstrafe dur lebenslängliche logish Ersezung dieser durch zeitliche Hast, ement vors{lagen, wenn er nicht wüßte, daß Art. 4: „Die Verurtheilung zur Deportation rgerliden Tod, sondern nur bürgerlid 5

Lil C 5 eeB uber die burgerlichen Folgen 1c)

verweilen

N Met,

neues irgerliche Rechte unterja ( Deportat

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erflart, agetiro}en,

Bater weggetr und in den Armen desselben von

er Leclerc angeul behauptet, daß Leclerc?s ältester Sohn, von einer Kugel on jenem

weiten Kugel getödtet nicht

zurüdckgekfehrt, soudern mit |( ¿Frau

wieder auf en Kampfplasß ununterbro en bei der Leiche seines Sohnes bis zu deren Deerdigung aecblie- daß Lecler( l habe, vor Beginn des Kampses von dent Notar Fremin, dessen i | Jnyalidenhaujes

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ben fei; ¡unge! Sohn gar nicht mitgekäampst! jondern, ckchreiber er

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damals war, nach d (Gegend des

(fast Stunde von entfernt)

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durch den plöulichen Ausbruch des Kampfes, der die Circulation \sperrte, daselbst bis nah dessen Beendigung zurückgehalten worden sei; daß au der jüngste Sohn eben so wenig, als der zweite, auf dem Schauplaße des Kampses sich befunden habe. Diese Augaben hält sie den siebzehn Kugeln und den weiteren Erzäh- lungen, die an allen Straßenecken von Paris angehestet waren, entgegen. Sie fordert Leclerc kategorisch zur Antwort auf, da sie nicht glauben könne, der Vater wolle die blutige Leiche seines Soh 3 zum Fußschemcl der Parteiwuth machen. Am Schlusse fragt ob nicht Herr Léon Trinonesse, Leclerc?s erster Commis, y und dieselbe Person mit dcm Neffen des Herrn erklärt sie sich zum rehtsgültigen Beweise und genschaft bereit, Im Comité 3

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der gemäßigten hatte ein Hauptmann det Nationalgarde die als Roman bezeichnete Angab( l iter seinem Kommando und l

jeminen NUugen damals geschehen ja sogar die Worte citirt, welche Leclerc an ihn

agerich cell, als er die Flinte des erschossenen Sohnes dem jün r an der Barrifade ubergavb.

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iden werthvyoUe1

r Nadoen in Groß 2a dmarschall, Fürsten von Wc

jan, seierlich]t ubergeben : dem Regiments - Commandeur, Obristen

en Ihrer Kaiserlichen Hoheit

i Vergnügen und Stolz habe © IGassenthaten Meines Regimentes gelesen, d d

j {en Aufrührer ausgezeihnet; es ist Mir angenehm, Jhnen den Auftrag zu ertheilen, dem Regiment | gen Georg, des Schirmherren unseres unbé iberreihen. Möge er dasselbe 1immer= | allen Gelegenheiten beseelen! Für den Com

Kampfe

Das Bildniß des siegbaren Heeres, dar begleiten und bei mandeur Meiner Leib-Schwadron tapfer vor Kaschau gekämpft, lege ih einen Säbel bei, zum Zeichen Meines Dankes, Ich verbleibe Ihnen Allen aufrichtig wohlgewogen. Olga. Peterhof, den 13, August 1849.//

von PYutr zu

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Italien. Turin, 16. Ein

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Falloux ist vom Könige empfangen worden.

Spaníen. Madrid, 15. April. einer neuen Protestation Des te des erhofsten Thronerben und einer

Grafen

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welche sich an na-Mündung zeigten, n aus dem Jonischen

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dem Rittmeister Raden, der so | Interessant bleibt aber | seit 8 Tagen hatten, nur einen unbedeutenden

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