1850 / 113 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Gerußen Ew. Majestät, demgemäß allergnädigst anzuordnen, derselben Zwecken in

daß, wenn ein Geistlicher seine Stellung und die ihm in für firhliche Zwecke zustehenden Befugnisse zu anderen . ith der Art mißbbraucht, daß seine Entfernung vom Amle sich der gierung als nothwendig darstellt, die weltlichen halb vorerst mit seinem kir{lichen Vorgeseßten an een Va . Recht für angemessen Die bischöfliche Versammlung hat cs mit Rec ; Gerichten we- erkannt, daß, wenn ein Geistlicher von den weltlichen Bischof n bib gen Verbrechen oder Vergehen verurtheilt wird Le Serhängt, den Möglichkeit versetzt werde, bevor er eine geistliche Q "Kirche gegen - Grad der Schuld, welche der Verur e Daß er zu dent über auf si geladen, selbstständig ¿u Verurtheilung in Kenntniß Ende vor Bollzug der Se T4 bestehenden Gesebe angeordnet, geseht werde, ist bereits M den Wunsch ausgedrüdt, daß auch Die versammelten Bishöfe haben S f (e e verlanat wird s Nb und Ber Nerhandlungs Akten , “wenn sie ver ang _wird, A M ch2 Ew. Majestät durften sich bewogcn sinden, nicht verweigert werde. =0- 6 diese Mittheil der Akten, ob lleranádigst zu genehmigen, daß diese Mitthel ung der Akten, C a1 Se Mar pveigert wurde, den Gerichten aus=- gleich sie au bishe! nicht verweiger ; j drüdcklich zur Pflicht gemacht werde. z L , G Die Gegenstände, welche ihre gemeinjame Erledigung in der anliegenden Verorduung finden, sind insgejammt solche, “hinsichtlich welcher cs sch nur um Beseitigung der durch die bisherige Geschz= gebung aufgerichteten Schranken handelt. : Die anderen gegenwärtig zu erledigenden Punkte der bis 0}- lihen Eingaben verlangen abgesondert behandelt zu werden. Der ehrfurhtevoll Unterzeichnete erlaubt sih, die Unterrichtsfrage einem eigenen allerunterthänigsten Vortrage vorzubehalten, über die übri gen Gegenstände aber Nachstehendes zu bemerken : “Die versammelten Bischöfe haben in ihrer Zuschrist vom D S E O8 fe E Ote eoren, welche die Staatsgewalt der Kirche gegenübir fann, sowohl: jene, welche aus der Natur der Staatsgewalt hervor- gehen, als auch jene, welche der Monarch kraft besonderer Rechts

gründe erworben hat. Dieser Erklärung getreu, zollen sie auch dem landesfürstlichen Rechte, die Person des zum Bisthume zu Erheben- den zu bezeichnen, ihre Anerkennung; doch halten sie dafür, daß dies Recht als ein rein persbuliches müsse betrachtet werden, und

glauben dur die politischen Verhältnisse sich aufgefordert, die ehr

furhtsvolle, doch dringende Bitte zu stellen, Ew. Majestät wolle

Sich bereit erklären, das erwähnte Recht nicht ohne Beirath katho lischer Bischöfe zu üben, und die Bischöfe der Kirchen-Provinz, we! cher der erledigte Siß angehört, dabei niemals zu ergehen, Unstreitig is dies wichtige Reht von dem persóulichhen Ber hältnisse abhängig, in welchem der katholische Landesfürst zur katho- lishen Kirche steht; denn einem nicht fatholishen Landesfürsten 1st es niemals und nirgends zuerkannt worden. Auch licgt es am Tage, daß es zu zweckmäßiger Uebung desselben von großem Nuyen sei, si des Rathes von Bischöfen zu bedienen, und daß die Bi

{öfe der Kirchen - Provinz, wo das Bisthum erledigt is, mit den zu beachtenden Verhältnissen in der Regel am besten bekannt seien. Ew. Majestät dürften sich daher bewogen finden, dem Aus\chu|\e der bischöflichen Versammlung in dieser Beziehung eine beruhigende

Erklärung ertheilen zu lassen. S Ueber die Form, in welcher diese Ernennungen künftig zu gf

hehen haben, stellen sich nähere Bestimmungen als wünschenswerth dar. Dies gilt auch von den Rechten, welche dem Landesfürsten in Betreff der Beseßung anderer kirchlichen Aemter und Pfründen Ew. Majestät dürften daher anzuordnen geruhen , daß

zustehen.

über die Form, in welcher die landesfürstlichen Rechte in Betreff der Beseßung kirhlicher Aemter und Pfründen fünftig geübt wcr= ven sollen, eine Verhandlung eingeleitet und, insoweit es erforder- li is, im Einvernehmen mit dem päpstlichen Stuhle herbeigeführt

werde.

_Dieses Einvernehmen dürfte sich auch auf die Regelung des Einflusses zu erstrecken haben, welcher der Regierung Ew. Majestät gewahrt werden muß, um von geistlichen Aemtern und Pfründen, zu welchen nicht Ew. Majestät erneunen, Männer fern zu halten, deren Wirksamkeit der bürgerlihen Ordnung Gefahr drohen würde.

Ueber die Befähigung zur Domherrnstellen haben die versammel ten Bischöfe erklärt: „„Damit die Domkapitel ihrem Zwecke genügen, und ihre bevorzugte Stellung in würdiger Weise behaupten können, sei es nothwendig, die Bürgschaften für die vorzugsweise Befähi gung ihrer Mitglieder niht zu vermindern, sondern zu vermehren. Sie erkennen daher die Heilsamkeit der bestehenden Anordnung, in Folge derer zu Erlangung von Domherrnstellen eine zehnjährige firchliche Dienstleistung erforderlich ist, und versprechen die nöthigen Einleitungen zu treffen, um diese von der Staatsgewalt erlassene Bestimmung auf das kirchliche Gebiet zu übertragen.“ Der Re- gierung Ew. Majestät kann es nur wünschenswerth sein, daß eine Verfügung, durch welche man dem Verdienste und der Erfahrung den Vorzug zu sichern strebte, die kirchliche Anerkennung erhalte.

In demselben Geiste haben die versammelten Bischöfe sich da- hin geäußert: „Die katholische Kirche sei stets von dem Grundsaße ausgegangen, daß bei Verleihung von kirchlichen Aemtern und Pfrün-

den nur auf Frömmigkeit, Kenntnisse und Verdienste Rücksicht zu nehmen sei; sie wünschen daher und werden dahin wirken, daß auch jene Domherrnstellen, zu deren Erlangung noch adelihe Abstammung ge- fordert wird, an den würdigsten ohne Rücksicht auf éine Gekurkt verliehen werden; doch solle dies auf geseblichem Wege und ohne

Nov! oh , . Berlebung von bereits erworbenen Rechten geschehen.“ ‘“

g E Ugen hinzu : ¿Nicht nur um die Lücken auszufüllen, welche dur das allmälige Erlöschen der Domizillar-Kanonikate i S Fi : 1 S

in den Wahlkapiteln zu Salzburg und Olmüß entstehen werden,

{n z 4 S 63 UE ry soudern au um der Wahl größere Würde zu geben und den ZU

Pn gans der Bischöfe mit dem Metropolitan-Sibße fester zu nüpsen, stelle es sich als wünschenswerth dar, daß die Bischöfe der Salzburg und Olmüßy das Stimmrecht bei Er-

Kirchen=Provinzen

wählung des Metropoliten erhalte N M N Sie S Ang ßere Zahl, erhalten. Um die Wähler auf cine gro

ren das Wahlrecht zu verleihen.“ ‘“

S tor C f e Der Regierung Ew. Majestät kann cs nur willkommen fein,

wenn ein Grundsaß, an welchen \i ; n ; N “3 , jen sie bei Verle n S lern stets festhalten wird, auch / E n Sas

Geruhen Ew. Ma

BisWhöfen zur De: jestät allergnädigst zu genehmigen, daß d terstüWüna Ves Rigiehrüng dieser Bestimmungen die rästigste Un: ung, insoweit sie dazu mitzuwirken berufen ist,

zugesichert werde, Das Kircheugese

ren ein Konkurs au

durch dazu bestellte E,

Behörden sih des- ¡ns Einvernehmen

ansprechen

710

so wie dié Verbindlichkeit, sich derselben zu juüileczlenen, E Zeit, für welche die mit Erfolg bestandene Prüfung Ve ung hatte; vom Staale waren die Professoren der theologischen Lehranjtalt als Exa- minatoren aufgestellt, nur der Examinator aus der Dogmatik blieb dem Bischofe zu freier Auswahl überlassen, an die Landesregierung hatte man sich um Dispens von der Konkursprüfung zu wenden.

" Die versammelten Bischöfe haben das Recht, die Befähigung zur Uebung der Seelsorge zu beurtheilen, für die geistliche Gewalt in Anspruch genommen, und die Staatsgewalt kann ihr im Hinblick auf §. 2 des Allerhöchsten Patentes vom 4. Márz 1849 dieses Recht uicht streitig machen. Allein auch sür den Staat isst es von Wichtigkeit, daß die Befähigung von Männern, welche als Pfarrer wirken sollen, auf eine zweckmäßige Weise geprüft werde; die Regierung muß wünschen, daß in dieser Beziehung in den verschiedenen Dibzesen ein gleihmäßiger Vorgang beobachtet werde. Sie muß wissen, welche Bürgschaft für die Befähigung der Seelsorger durch die Einrichtung der Konkursprüfung geboten ißt, um beurtheilen 2u könncn, inwieweit und unter welchen Bedingun- gen sie ihnen ihrerseits in Beziehung auf die Schule, das Armen- wesen und die Che - Angelegenheiten Functionen übertragen fann, deren Verbindung mit dem geistlichen Amke für den Staat, wie fur die Kirche wünschenswerth ist.

Die Regierung Ew. Majestät darf und muß daher das Ver- laugen stellen, daß die Uber die Konkursprüfungen zu erlassenden Verfügungen, bevor sie in Ausführung kommen, zu ihrer Kenntniß gebracht werden, damit sie das, was sie von ihrem Standpunkte aus wünsch{en muß, in Anregung bringen und auf allfäl lige Schwierigkeiten aufmerksam machen fönne. Die verjam- melten Bischöfe haben nicht verkannt, daß die U De Pfarr - Konkurs - Prüfung bisher geltenden Anordnungen vielcs Zweckmäßige enthalten, und daß es nothwendig sei, überall, wo nicht ausnahmsweise Verhältnisse cine Ausnahme begründen, ein übereinstimmendes Verfahren zu beobachten. Deshalb haben sie sich über folgende Bestimmungen geeinigt : j

Die Pfarr-Konkurë-Prüfung soll in jeder Didzese jährlich zum wenigsten einmal und zwar miindlih und schriftlich vorgenom men werden. Gegenstände diesrr Prüfung sind: 1) Dogmatik, 9) Erl(uterung der heiligen Schrist nah der Vulgata, 3) Moral und Pastoral sammt Liturgik mit vorherrschend prafktisher Richlung, 4) Kirchenrecht, 5) vollständiger Entwurf und theilweise Ausarbei tung einer Predigt, 6) mündlicher Vortrag, 7) Katechese. Zur Er- langung jedes Amtes selbstständiger Seelsorge ist crforderlich, daß der Bewerber die Pfarr-Konkurs-Prüfung mit gutem Erfolge bestanden habe. YJunwiesern für Kanonikate, mit welchen zwar die Verpflichtung zur Seelsorge, aber kein selbstständiges Seclsorgsamt verbunden ist, die Pfarr Konkurs-Prüfung nothwen dig sei, bleibt dem Ermessen des Divdzesan-Bischofs überlassen. Zur Pfarr-Konkurs=-Prüfung sollen nur solche zugelassen werden, welche seit wenigstens drei Jahren die Befugniß zur Verwaltung der Seelsorge erlangt haben. Die Konkurs-Prüfung hat in der Regel für \echs Jahre zu gelten, doch kann Tur Provinzial-Konzilium ein längerer oder kürzerer Zeitraum bestimmt werden. Nur die dienstthuenden oder emeritirten Professoren der Theologie, jene Dok toren der Theologie, welche zu Erlangung dieser Würde sich den strengen Prüfungen unterzogen, und solche Männer, welche sich in einem theologischen Fache als Schriftsteller ausgezeichnet haben, dúr- fen von Ablegung der Pfarr-Konkurs-Prüfung dispensirt wer- den. Von Wiederholung derselben fann der Bischof auch folhe loszählen , welhe als Seelsorger oder in ande rer Weise ihre theologischen Kenntnisse hinreichend erprobt haben. Kein Bischof ist verbunden, die Pfarr - Konkurs - Prüfung, welcher sích cin Bewerber in eincr fremden Diözese unterzogen hat, als für Pfründen seines Sprengels genügend anzuerkennen.“

Diese Anordnungen enthalten nihts, wogegen die Regierung Einsprache erheben müßte; im Gegentheile genügen sle jedem Ju-

teresse, welches der Staat an der Einrichtung dieser Prüfung haben

allenfalls auf fünfund | i ur , dllenfal zwanzig zu bringen, würde es zweckmäßig sein, einer entsprechenden Zahl von CEhren-Domher -

volle Ge in Bezug auf kirhliche Würden Camtineltes Wh L ANAE, Auch die Bestimmungen, wilche die Gers und Dlmühy Mai der Wahl der Erzbischöfe von Salzburg men zweckmäßig. zrt zu sehen wünschen, erscheinen als vollkom-

dnet, daß zu Besetzun edi

/ zu Besebung erledigter Pfar= a A und vie Besähigung der Bewerber Maßregel ward in Oesterrei oren. geprüst werde, Diese zweckmäßige O Nos, L von vex politiscGen.G b i lih in ihren Bereich gezogen, n Gesebgebung gänz=-

fann. Allein cs liegt keine Bürgschaft vor, daß die gefaßten Be chlüsse von den Bischöfen und ihren Nachfolgern als sle rechtlich verbindend angesehen werden. Mit Rücksicht auf dieses Verhält- niß glaubt der treugehorsamste Ministerrath den el rfurchtsvollen Antrag stellen zu sollen, Ew, Majestät geruhen anzuordnen, daß die vollständige Durchführung der von den versammelten Bischöfen über die Pfarr-Konkurs Prüfung getroffenen Bestimmungen kein Hinderniß finde, unter dem Vorbehalte, daß dieselben nicht ohne mit der Re gierung gepflogene Nücksprache abgeändert werden, und daß, wo und insoweit als diese Beschlüsse nicht zur Richtshuur genommen werden, bei der Pfarr = Konkurs = Prüfung nach den bisherigen An ordnungen vorgegangen werde.

Von der Ansicht ausgehend, daß Alles, was auf den Staat | Ur

Einfluß nehmen könne, der Verfügung ‘des Staates unterstehe, er ließ die ósterrcichishe Gescßgebung über den Gottesdienst der katho= lischen Kirche die genauesten Anordnungen, deren viele jedoch längst in Vergessenheit gerathen sind. Dagegen erklären die versammelten Bischbfe mit Berufung auf §. 2 der Grundrechte, daß sie fernerhin den Gottesdienst und alles darauf Bezügliche inner der Gränzen der allgemeinen Staatsgesebe selbstständig anordnen und nur den Geist und die Geseße der katholischen Kirche ds.bei zur Richtschnur neh- men werdén, Der treugehorsamste Ministerrath muß den von den Bischöfen erhobenen Auspruch als begründct erkennen.

Allerdings is} es für die Regierung von Wichtigkeit, daß das Recht, den Gottesdienst zu ordnen, stets mit weiser Vorsicht geübt werde, um so mehr, da die Versammlungen, welche die Ausübung eines geseßlich gestatteten Kultus zum ausscließlichen Zwecke haben, von den geseblihen Beschränkungen des Versammlungsrechts ent- bunden sind. Auch hat die Staatsgewalt unstreitig wie das Recht, so die Pflicht, Fürsorge zu tragen, daß niht unter dem Vorwande gottesdienstlicher Handlungen die Ruhe gestört oder die Sicherheit

gefährdct werde, und ter treugehorsamste Ministerrath behält si{ |

vor, zu diesem Zwccke Ew. Majestät geseßliche Bestimmungen vor- zuschlagen, welche sich auf dun Gottesdienst aller Religions-Gesell- haften zu beziehen habn werden. Aber die versammelten Bischöfe laben ausgesprochen, daß sie es sih zur Pflicht machen, Alles, was an der bestehenden Gottesdienstordnung zweckmáßig und heilsam ist, sorgsam aufrecht zu halten, und daß keine Abänderung ohne Zustim mung der Provinzial-Synode gemacht werden solle; sle haben aus - gesprochen, daß sie in der veränderten Stellung der Gesehgebung eine doppelte Aufforderung finden, jeder willkürlichen Neuerung und jedem Mißbrauche, welcher sich beim Gottesdienste eiuschleichen fönnte, mit unermüdliher Thätigkeit zu begegnen, Zwar fehrt auth hier die Schwierigkeit hinsichtlich der Geltung der Beschlüsse zurück. Dennoch gläubt der treugehorsamste Minister-Rath, in Be- rüdcksichtignng des der Kirche verbürgten Rechtes, die kirchlichen An- gelegenheiten, zu welchen der Gottesdienst vor allem Anderen ge hört, selbstständig zu ordnen, darauf einrathen zu sollen, Ew. Ma- jestät geruhen zu genehmigen, daß es jedem Bischofe freistehe, den Gottesdienst seiner Diözese im Sinne der eben erwähnten, von

en versammelten Bischöfen gefaßten Beschlüsse zu ordnen und zu

Staatsverordnunge Di 3G é ( gen regelten vie Axt und Weise der Prüfung, * stellt: Of Or A E Matte Lee E T E Än + e onnN=-

tages und der wenigen katholischen Feiertage ihren Schuß nicht entziehe und, wie bisher, Alles, was die Heiligung dieser Tage ört; ferne halte“

Der treugehorsamste Ministerrath erkennt die Nachtheile und Störungen, welche entstehen müßten, wenn dieser Gegenstand dem Bereiche polizeilicher Aufsicht gänzlih entzogen würde, und die Staatsgewalt in keiner Beziehung die Rücksichten, welche die Staats- bürger cinander hinsihtlich der äußeren Darstellung ihrer religiösen Ueberzeugung s{huldig sind, durch ihr Einschreiten aufrecht halten wollte. Die eigenthümlichen Verhältnisse einzelner Kronländer bie ten jedoch in dieser Beziehung Schwierigkeiten, welche es nothwen- dig machen, die genaue Regelung des Gegenstandes einem späterm Zeitpunkte vorzubehalten; Ew. Majestät dürften sich jedoh bewogen finden, anzuordnen, daß indessen die Behörden angewiesen werden, auf Grundlage der bestehenden Gesebe darüber zu wachen, daß an Orten, wo die katholische Bevölkerung die Mehrzahl bildet, die Feier der Sonn = und Festtage niht durch geräuschvolle Arbeiten oder durch öffentlichen Handelsbetrieb gestört werde. :

Geruhen Ew. Majestät den gestellten Anträgen die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen, und ‘ren chrfurhtsvoll Unterzeichneten zu ermächtigen, die Eingaben der bischöflichen Versammlung in Ge máßheit der in diesem allerunterthänigsten Bortrage entwickclten

Ansichten zu erledigen. Wien, 7. M Cu

Wissenschaft und Kunst Konzert. Hermann ber Deuts e.

Lyrisches Volksdrama von Hermann Küster. Aufgesührt im

Saale der Sing - Akademie, O 22. il.)

Hermann Küster (gegenwärtig Musikdirektor in Saarb1 üden) trat hon vor mehreren Jahren in der Sing-Akademie mit einem drama!!- \hen Oratorium: „Die Erscheinung des Kreuzes ‘“ vor die Oeffentlichkeit und befundete darin cinen ehrenwerthen Komponisten, von dessen fernerem Schaffeu Erfreuliches zu erwarten stand, Um so mehr thut es uns leid sagen zu müssen, daß das ueue Werk diesen Erwartungen nur wenig ent- sprohen hat, Als ein Hauptfehler der Arbeit erscheint die verfchlte Auf fassung des Ganzen, indem der gewählte Stoff fortwährend im Widerspruch mit der musifalishen Behandlungsweise steht, die eine gänzlich mo- derne is und fast jedweder charakteristishen Ausprägung ermangelt, Vies geht so weit, daß der Kompouist z. B, einen Tanz - und Trink-Chor der Römer wie einen modernen deutschen Ländler behandelt, so daß die wunderlichsten Effekte zum Vorschein kommen, alle Wahrheit verloren geht und die Musik oft einen förmlich parodirenden Charafter anzunehmen seheint, Es is diese verfehlte Behandlungsweise eines an sich würdigen Stoffes übrigens um so mehr zu beklagen, als der Bersasser_ im Uebrigen keinesweges ohne Einsicht und Talent zu Werke gegangen ist und in der 9Axbeit namentlich ein besonderes Geschick zu dramatisch wirksamer Concep tion durchblicken läßt, ein Lob , das früher hon seinem Oratorium gegen über ausgesprochen werden konnte, Dabei erfennen wir außerdem an da das neue Werk in charakteristischer Hinsicht ebenfalls Einzelnes aus- zuweisen hat, was als gelungen bezeichnet werden darf, so den chwerter Tanz und Chor der Deutschen Nr, 5:

Um die Schwerier, um die Lanzen

Nach dem Dreischlag kühn zu tanzen,

Welche LU i der aud von eigenthümlicher Färbung is, dann der seurige Chor Römer No. 11: ;

„Wir nah'n! der großen Roma Legionen“,

so wie die sich anschließenden dramatisch wirksamen Recitativez doch sind dies eben nur Einzelheiten, die auf den Totaleindruck des IBRerkes unte den obwaltenden Umständen besonders günstig zu influiren nicht im Stand sind, Die Ausführung angehend, so fand diese unter der Leitung de Komponisten und der Mitwirkung von Mitgliedern der Singakademie un des Wieprecht schen Orchesters statt, war aber im Ganzen auch ziemlich mangelhaft und jedenfalls nicht geeignet, dem Werke einen Stüypunlkt gewähren. Von den Solosängern waren uns namenilih befannt die Da men Burchard und Caspari und Herr Koßolt, deren Leistungen Anerkennungswerthes boten,

Eisenbahu: Verkehr. Etn a der Leipzig-Dresdener Eisenbahn

im Monat Márz 1850,

1

31,928 Personen 20/899 M, O Mgr: 103 614 Ctr. Fracht und Eilgut E C E e De Summa. 42 664 Riblr, 17 Vg. 9 M!

Hamburger Etijenbvahn

Betriebs-Einnahme.

Für Personen, Gepädck und Equipagen. Vieh Zusamme!

2E —— L O

Für Güter und

Ri Þ Fox J, on 4 T Î Sm Januar 1890 20/720 10 1 S5 0 4 » Sepruar D 4 2 20094 72 10 82 544 27 Máärz ca, » 31,200 74,000 105,200 Summa ca. 81,590 14. 6 188,235 28 2 269,826 12 9 Einschließlich der mit den Frachten erhobenen Transitzölle unk vorbehaltlih der Feststellung dur die Kontrolle, 0 wei es noch erforderlich ist. Im Jahxe 1549 betrugen dure Einnahmen

Hd On «f Ia 0/04 19 5 D E i S S L() S 18 Summa... 285,090. 17 3 O C A E N I T A

Also im Jahre 1850 weniger ca... 15,200 s wobei jedoch zu berüdcksichtigen ist, daß in den Einnahmen pro März 1849 circa 20,400 Rthlr. für Truppen - Beförderungen enthalten sind.

Auf der Rheinischen Eisenbahn wurden im Laufe des Monats März d. J. 28,650 Personen und 314,682 Ctr, Güter befördert. Die Einnahme betrug für Personen 19,600 Rthlr. 25 Sgr.

ir Gute A 25,017 » 22 zusammen exkl, der Postgüter .…..-- .... 44,618 Rthlr. 17 Sgr

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Das Abonnement 2 Kthlr. für 4 RÍOIE, 6 8 Rthlr. -

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung

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der Bogen mit 25 Sgr. berechnet,

1153.

1SGAA

Amtlicher Theil.

4 Ga DCS erzoas Lon Ab Von

Das Ministerium.

verwaltung. L

londoner Hospitals,

Zölle, Getraide-Einfuhr. bei dem Lordmayors-Banfkett. Rußland und Polen. Bekanntmachung der archäologischen Gesellschaft. Verhandlungen der Kammern Bologna. Rundschreiben an die Polizeibehörden. Neues ministerielles Blatt. Erderschütterungen in Schluß-Konferenz zwischen Gros und

Ätalien. Turin,

terung.

Griechenland. Athen. Bereinigte Staaten von Nord -: Amerika. Verbindung des Atlantischen

cktlavenfrage.

mit der QUDILC.

T

Zisfsenschaft und Kunst.

igsstädtisches Theater. (Geistlihes Konzert.)

Börsen- und Handels - Nachrichten

Yaulee

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) } ç « O1 «C 40) Den Allerhoch)ten

{

richiu Aachen,

Kreis

llichtamtlicher Theil.

Deutschland.

4esterreich.

Der ósterreichische Kabinets

Preußischer

mzeid

Berlin, Freitag den 26, April

Alle Post-Anstalten des Jn- uud Auslandes nehmen Pestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats-

Sftaaî

1850.

die außerordentlihen Bedürfnisse und Ausgaben der Kriegsverwal-

tung betreffend, niedergeseßten Ausschusses, welche folgendermaßen

Deutschlan

Oesterreich. Wien, Sachsen. Dresden, Hanuover. Hannover. Baden. Karlsruhe.

Hessen und bei Rhein Frankfurt. Frankfurt

der Königlichen Regierung Folgendes erwiedern: Indem Stände die in den Schreiben des Königlichen Gesammt=Ministeriums vom j F, enthaltenen Mittheilungen sich vorläufig zur Nachricht dienen daß dicse Mittheilungen sür jeßt zu besonde- betreffenden Anträgen 1e Veranlassung gegeben haben, daß sie {h aber alle gegen die geschehenen Verausgabungen etwa aufzustellenden Erinnerungen vor- von Seiten des Schaßtz-Kollegiums, in Gemäßheit der 100 des Verfassungs-Geseßes vom 5, September 1848, vorgenommen selbst zur Prüfung vorgelegt sein

Der Ausschuß beantr Hofnachricht, Kammer-Ve1

14, Dezember 9, und 8. Janua

zweiten Kammer ringlichkeits-U ihres Beschlusses vom

ihr Zustimmungsrecht zu jeder von dc

itigen Slßung dermann solgenden

LBirksammachun

N pr! lit »FrTDandiIungen,

assen, bemerken sie, Verwendung

Wasscntrcigens

Regicrungen ausge) deutschen Verfassungs i Erwägung, daß mit den Vertrag vom

Sachsen-Kobura-Gotha. Feststellungen der N usland

Oesterreich. Venedig. Frankreich. Geseßgebende Versammluna batte über das Deportationsgesen, Kre O nißfeicrlichkeiten in Angers, Ai

samkeit der du behalten, l nen Bundes-Kommission elischt elbst von Regierungs iteten Gerüchte, age ähnlichen Des deutschen die deutsche Frage terungen anzustellen, ob nicht dcr Zeitpunkt eingetreten sei, Kammer ihr verfassungsmäßiges Recht der Zustimmung zur Fest stellung der deutschen Verfassungs-Angelegenheit geltend zu machen ndenfalls der Kammer darüber, wie dies zu beweriï läge zu machen.“

Hierauf folgte die Berathung des Berichts über das Königliche Eisenbahnwesen betreffend, Angelegenheit bei der außerordentlihen Wichtigkeit und Um Gegenstandes aus dem außerordentlichen Staats sonderen Berichterstattung unter= Der sehr umfängliche Bericht beschäftigt sich: 1) mit ta Eisenbahnen, 2) den P ? j em Cisenbahnwesen im Allgemeinen. Kammer erstreckte sich auf Punkt 1, L und beschränkte si ‘vorerst auf die Sächsisch - Bayerische taats - Cisenbahn und die Leipziger gemeinen werden .

Gendarmerie-Regimenter, Rechnungen Rechnungen - Versammlung die Zustände außerordentliche Ausgaben Stände die Königliche

achbarter deutscher | die Prüfung der

| Kreditforderung für die Staaten verb1 Uufschub einer N Leclerc und Eugene Suc er Agrikultur-Kongreß, ; (Großbritanien und Frland. \

veranlaßten, so ersuchen Regferung, so mehr baldigst die Einrichtungen so zu treffen, daß mit den auszureichen wird, als Stände die der Königlichen Regierung zu außerordent- lihen Verwendungen ertheilten Befugnisse spätestens am 1. Zugleich sprehen Stände die be die Königliche Regierung unausgeseßt zur Kasse zu oom König

Ausschuß für

| London. Jahresfeier bir \eaustiragen: Die australische Kolonial-Bill. Vermischtes, 0 ordentlichen St, Petersburg. General Fürst Gagagrin als erloschen stimmte Erwartung au ernstlic bemüht scin werde, diejenigen Beträge wieder schaffen, welche über das bundèéamäßige Maß hinaus reiche Hannovcr für das übrige Deutschland verwandt sind. Wenn übrigens Städe bemerkt haben, daß die Mittel zur Aufrechthal tung der gegenwärtigen, dem Regulative von 1833 nicht entsprechen- den Einrichtungen zum Theil dadurch herbeigeschafft worden , daß Offizieren die ihnen nah ihren Chargen gebührenden Emolumente i cigelegt sind, so können Stände dies Verfahren nicht für angemessen halten. ang 2, als

stelligen, Vor

nglichfeit de l hoben und einer h

ic Projekte

Eisenbahnen und Die heutige Berathung der Musikalisches, die Staats - Eisenbahnen be-

erläutert die Anträge ausführ- Arbeiten mit dem entschiedensten syerwaltung begonnen und keine Mühe gespart, um die genaueste Auskunft über alle einschlagenden L r, Aus dem mit größter Bereitwilligkeit gelieferten Material habe die Kommission indessen die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß die Kriegsverwaltung zu allen außerordentlichen Aus- gaben formell nit allein völlig berehtigt gewesen, sondern in Ge- provisorischen Centralgewalt noch be:

zerichterstatte Die Kommission habe 1hr Mißtrauen gegen die Krieg

Eisenbahn - Verkehr. rbindungsbahn. 739,745 Rthlr. für den genannten Zweck zu verwilli- T iragtz nämlich 1) bei der Sächsisch=Bayerischen Bahn 1,725,245 A A É Tetpziger Verbindungsbahn 161,000 Rthlr. ; 3) Sächsisch- Vo0hmiscche Bahn 1,840,000 Rthlr.; 4) für den elektro-magnetischen Telegraphen 10,000 Rthlr. ; 5) Vorarbeiten für die Linie von Chem- niß nah ter Sähsish=-Bayerischen Staats-ECisenbahn 3500 Rthlr. Bayerische Staats - Eisenbahn anlangt, so arauf aufmerksam gemacht, daß die Geschichte Z Finanzen cine erfreuliche nicht nlich die dafür in Anspruch genommenen

\ich zu verschaffen.

Was nun die Säcbsisch - mäßheit der Verfügungen der größere Summen habe aufwenden können. nocch Erinnerungen zu machen, das werde von Einsicht der nicht vorgelegenen Rechnungen úber die Verwendungen des c lichen Etats abhängig bleiben müssen. / einhagen is durch die Kommissions-Anträge nicht befrie- die bedeutenden Truppen-Anhäu fungen im Lande während der leßtvergangenen Jahre uotl gewescn seien, spricht daneben auch sein Mißfallen über den statt Von weiteren Anträgen nur einc s{ärfere Fassung

Amtlicher Theil.

dieses Unternehmens für die zut nennen sei, injofcr1

Kostenaufwand

s | ursprünglich veranschlagt: tkm | are 1541 Qu, 0 |

dann erhöht 1842 auf 8 digt und stellt e 59 Rthlr., später auf 1 f gen Vorlage auf 13,991,912 Rthlr. Ursachen dieser fortwährenden Steigerung des Voranschlags a Unternehmen selbst liegende, niht vorauszuberechnende nad feiner Weise an

Gewerbe und öffentliche Arbeiten er Ausschußbericht t Garnijonen jeßt noch abstrahirend, wünscht er des leßten Kommissions-Antrages und proponirt zu den b: „Bei der Regierung zu beantragen, lumente der Offiziere den Regu Pen Werde

die Kammer : Î

vewilligte die Debatte selb d der Kammer lihen Anträge

den Bericht daß hinsicht en von 1833 streng

e gerorDerten 1 war ganz unerheblich , er angenommenen anzusühren. M | der sächsischen Staats jahjen-altenburgischen Regierung ab in Der ständischen Schrift vom 22 Genehmigung zu ertheilen runa zu veranlassen, mit allen ihr zu Gebote st darauf ferner hinzuwirken, da N ) 1ltenen Antrage,

auf den Gegenstand Die Kammer beschloß nämlich : - Regierung mit der Herzogl. geschlossenen Uebereinkünften die vorbehaltene nacl)

und Regierungs - Commissain sammlung der vorhandenen Streit- 3 Landes während der vergangenen Jahre allerdings noth wendig und durh Verfügungen der Centralgewalt bedingt gewe einige Anfragen und Bemerlungen Oppermann's und Scblâ- ihre Erledigung gefunden ) ließlich eine weitere Vorlage bezü den regulativmäßigen Etat hu Aussicht gestellt, werden die Ant Weinhagen beantragten ;

ver nachgewiesen, daß die

. Márz 1847 , sodann aber die Staats A e Pen den zulässigen Mitteln 4 e erwa )nten standi|schen S O M &rrichtung geeigneter Anhalte in vollständigerer Weise als bisher Gen ständischen Schrift vom age bis auf Weiteres und wenigstens bis dahin anderweite Regulirung des Pensionswesens tiberbau V indem man erwarte, daß demselben D | 3) dem vorgelegten Normal-Etat E läufige Genehmigung zu ertheilen, dabei aber auch zuglei zu be= 1trada daß nacl gämlicher Vollend | ]

Düren betreffend, Nllorl elite , Allerhöchsten der Regierungs

zur Zeit anno( nen Argumentation in 1s\cchusses mit \

Jusaße angenommen.

Verwaltung des Genüge geschehe ;

v R

Márz 1847 unter

E Karlsrube, Königliche Hoheit der Prinz von Prinzen &ricdrich von Preußen Königliche Hoheit um 045 Uhr von Saarbrücken über Mannheim eingetroffen und im Großherzoglichen Schlosse abgestiegen. wurden auf dem Bahnhofe von Sr. Königlichen Hoheit Großherzog und den Großherzoglihen Prinzen emp angen. der Station Frankenstein der Pfälzer Eisenbahn hatte sich am 2 Nachmittags Se. Durchlaucht der Fürst Thurn und bayeris{en Arme zur Begrüßung Jhrer Königlichen Hoheiten eingefunden ; Mutterstadt, Ï Hauptquartier Speyer zurückkehrte. In Ludwigshafen Ehrenwache für Se. Königl. Hoheit einer Infanterie

Folg e acgebe S R Preußen und 4 in nbetriebseßzung Fisenbahnbetriebe angehörigen Linie ein dieselbe betreffen- Etat der nächsten Versammlung der Volksvertretung die Staatsregierung zu er- n, die festgeseßte Erhöhung der Fracht um 50 Prozent für so

zu bringen ; 9) sich der Erwar= ei der Bestimmung förderung und Cr=- Rücksicht widmen, nament

Genehmigung vorgelegt werde; 4)

mandirender aats-CEisenbahnen der L le nur mCaglicl roher Erzeugnisse

iterten Vertriebe de Vorausschung

Bayerischen Staatseisenbahn bis

auc noch ein Antrag

ver YracwtiagBe auf deu Vi

ichterung des Verkel

Prinzen von P Compagnie der dortia Jhre Königl. Hoheiten fuh bst die Nacht zu und f Jhre Reise fort ; in Heidelberg nahmen nen und das Lazareth der dortigen preußischen Garn'so1

Heute Vormittag empfingen Ihre Königl. H gegenwärtig in rxl Anton zu Hohenzoller

avicdauc l Stein - fohlen und vorgelegten Tarife

der Sächsisch

Gcstern Nachmi ; ] 5 der Kaiser in Begleitung des General-Adjutanten, Gerpens et brachten daje Grünne, mittelst eines Separatzuges nach Gloggniß gefahren G wo Se. Majestät sich Über Reichen : )ren, von ciner Auerhahn-Jagd beiwohnte. Heute früh kehrte Se. Majestät wieder Von Gloggni8 nach Wien zurück.

Heute hat hier die Vermählung des Feldmarschall-Lieutenant Grafen Clam-Gallas mit der Comtesse Dictrichstein stattgefunden. -Courier, Herr Stanisl. Gammerer ist mit Depeschen aus Berlin hier angekommen, welche, dem Llo v ufolge, von äußerster

Der Lloyd meldet: der Alser-Kaserne liegende Jnfanterie-Regiments aber bei der That ergrissen und

Der Kriegsminister Feldmarschal

des Abgeordneten in den Wagen dritter Klasse verischen Staatseisenbahn bei Nachtfahrten sür eine entsprechende Beleuchtung gesorgt werden möge.

In Betreff der Leipziger Verbindungsbahn beschloß die Kat mer mit Stimmen-Einhelligkeit, ihre Zustimmung zu der i rung derselben der Vorlage gemäß zu ertheilen, zugleich aber der Staatsregierung anzuempfechlen, die Vollendung dersel beiden Abzweigungen nach Möglichkeit beschleunigen zu lassen. Berathung wurke bei diesem leßtgedachten Beschlusse abgebrochen

ußerdem fand Hering, dahin gehend, Annahme,

/ H9 quf der S¿c{s{-B in das Höllenthal begab und | ber Such

Darmstadt, Die heute erschienene Nummer des Großh oglihen Regier ungsblattes enthält nachstehende Verord1 die éfentliche Sicherheit gefährdende Tragen von Waffen be Zur Verhütung von Gefahren für | die an verschiedenen Orten dur Gebrauch verborgener Waffen in | blutiger That s{hwer verlette, öffent

bewogen, zu verordnen, wie folgt:

Wichtigkeit sein sollen. (Darm. Ztg)

Zonnabend versuchten zwci Polen das in aus Polen bestehenden 57 aufzuwiegeln. S zur Untersuchung gezogen.“

[-Lieutenant Graf Gyulai wird

Hannover. Hannover, „Ludwig Ill. 2c utigen Sißung der zweiten Kammer führte die Tages nächst zur Berathung der Anträge des zur Prüfung der

s\chreiben vom 14, Dezember 1849 und 8. Januar 1850,

Haynau Nr. ord | ch rge | ierung: liche Sicherheit finden wir Uns Wer ohne polizeiliche