1850 / 133 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Preise der Pläye: Ein Billet zu- den Logen des Prosceniums,

des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rtblr. ;

und zur Tribüne 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein

zum Parquet Billet zu den Logen

des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr.z; zu den Logen des dritten

Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr.z zum Amphi- |

theater 10 Sgr. z;

Die nächste tag, den 19ten von Sonnabend

zur Fremdenloge 3 Rthlr.

d. M., angeseßt. 1 den 18ten d. M. ab verkauft.

Vorstellung der Oper: Der Prophet, is Sonn- Billets dazu werden jedoch erst |

Berliner

840 Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 16. Mai. (Zehnte und leßte Gastrolle des Königl. sächsischen Hofschausp:elers Herrn Räder.) Ein Prophet , oder: Johannes Leiden und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benußung cines älteren Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen und Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof cines indischen Tempels mit der Seiten=- ansiht des Palastes; im dritten Akte: Explosion= und Einsturz-

BOrsec vom 15. Mai.

Pavillon, Ansicht Köhn. (Herr Räder: Johannes Muckebold.) Freitag, 17, Mai.

| Wucherer und Lebemann. | von Guttmann. | Liederposse in 1 Aft, von K. von Holtei. |

C E ——— P ——

| l

: von St, Petersburg mit der Eisfläche der ; Newa 2c.,, sind vom Maschinenmeistec und Decorationsmaler Herrn N 1 Z:Z- Zum erstenmale: Eine Rente , oder: nar taa ee zeTa 1. Lustspiel in 3 Akten, nach de Vailly, Hierauf (ncu einstudirt): Die Wiener in Berlin,

Wechsel- Course:

Brief. Geld

Eisenbahn

nN= Actien.

V s | S s en | ° S ° / - Ô | | E 950 FI. Kurz 1425 | 1 12% Stamm - Actien. | Kapital. | © | Prioritäts - Actien. | Kapital. | z | E e ….. 250 FL 2 Mit. 1425 | 1413 - L [7 G Taives- Cos L | (Z| m E do. E f : R 4 | ¡2 Tages - Cours. 5 T'ages - Cours; 300 K Kurz 151 S Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. | © Z2®@ G Ls. Ls C - N Hamburg «--.+++.00o5.00..200:00 12 e E 9 s 150: p- in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt B 1M Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch N Aa. ©2000 Mk. 4 Mit. D907 150 I ie mit 3} pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. S” ¡jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt L I Lst 3 Mt. 6 259%6 2957 Paris e 60d aje 300 Fr. 2 Mit. 80%) S Berl. Anh. Litt. A. B 6,000,000 | 4 14 187k bz. u G, Bec Anhalt 1,411,800 | 4 | 95 B Wien in 20 Xr. 150 FI. 2 Mt. 84% 847 do Hamburg ies 8,000,000 | 4 [45 1775 a T7 bz. do. Hamburo| 05 5,000,000 472] 100 B Augsburg 150) FI. 2 Mt. 102% Fd do. Stettin -Starg. . | 4,824,000 | 4 |— | 1025 B. 102 6. do. do. 1II. Ser. | 1,000,000 4L| 97% B Breslau - 100 Thlr. ( L M 99% do. Potsd.-Magd. 4,000,000 | 4 F 62 a 6IL a 62; bz. do Potsd Macad | 2900200 14 0226 Tage Ba Gg j alberst: L - ) 1 2 1239 80 i 1 Leipzig 1n Courant im 14 Thlr. Fuss .. 100 Thlr. 9 4d 2 L Mag d. Halber stadt 1,700,000 1 [0 i: 142 ¡ B. do. do. ; L 3,1 32,800 D | 101 ¡ bz : / 2 Mt. 094 do. Leipziger «.... 2,300,000 | 4 |12{ do. do, Litt. D. | 1,000,000 | 5 |9 97 B Frankfurt a. M. südd. W. 160 Fl. | 2 Mt. 00.20 Halle - Thüringer... | 9,000,000 | 4 |2 |63 bz. u. B. dO. Stettiner... 800,000 | 5 | 104; B Petersburg -..... 100 SRLI.| 3 Wochen | 1085 | 1073 Coin - MINden e 13,000,000 | Z1| 937 bz. Magdeb.-Leipziger 768,000 4 | 99/6 ° i 2A - do. Aachen... t,500,000 | 4 | 10% B. Halle - Thüringer. 1,000,000 | 44] 987 B Inländische Fonds, Pfandbriefe , Iommunal- Papiere und Bonn. Coln erle 1,051,200 | 5 |- E Coln Minden. 3,674,500 | 42| 1014 B Geld - Course. Düsseld. - Elberfeld... 1,400,000 | 5 [45 784 B do. do. 3,500,000 | 5 | 1035 B Steele - Vohwinkel .. 1300,000| 4 |— Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 | 3{| 83% B. Zf.| Brief. | Geld. | Gem. Zf.| Brief. | Geld. | Gem Niederschl. Märkisch. | 10,000,000 31/35 | 83 bz. u. B do. (1. Priorität .. | 2,487,250 | 4 | 88 B Preuss. Freiw Anl| 5 1057 _ Pomm. Pfandbr. |- Ñ G52 L do. ZW eigbahn 1,500,000 { 1E E do. 5tamm BTIOL: 1,250,000 1 | 76 3 St.-Schuld-Sch |3: SDL Kur- u. Nm. do 952 | 951 Oberschl. Lit. A. 2,253,100 | 3! 52 104 6 Ä B Düsseldorf Elberfeld. | 1,000,000 4 | 69 B St.-s s è 7 s . Nm, : |95| 995 V 5 9 A2 gi 1 N edercse L 2 K 17A | 3 Seeh.-Präm.-Sch.|—| 1027 Sehlesische do. |3{| 96 do. : G: B. | 2,400,000 | 31 5 1027 G B Niederschl. i O h. E i | 5m a K.u.Nm, Schuldv. 35 —— w do. Lt. B. gar. do. 35 —— | Cosel Oderber e. | 1,200,000 | 4 | 33 L B do. : E 9. 4 | A I ) D | I D E G Berl. Stadt-Obl. | 5 [1035 [103% Pr.Bk. Anth.-Sch.|—| 955 | 947 Breslau - Freiburg... | 1,700,000 | 4 |— S do. 11]. Serie. | 2,300,000 | 5 | LOIS bz. do. do. AL n A | M l Krakau - Oberschl... | 1,800,000 | 4 | 67% a 68 bz. u. B do. Zweigbahn | 252,000 ] 44| Westpr. Pfandbr. |3L 90 Friedrichsd'’or. —— 1375| 1342 Berg. Märk. ° | 1,000,000 4 |- 105 B, Magdeb. Wittenb. | 2,000,000 9 | 99% G Grossh. Posen do, | L - And. Goldm, à 5th. |- 122 E 125 ck Stargard BOSen | 9,000,000 3% 35 82 a 8I x bz, n. G Oberschlesische 370,300 l | do. do./32| 89% | 89! Divbouto. E Brieg - Nels86, +4 1,100,000 | - Krakau- Oberschl. .. | 360,000 | 4 | 84 B Ostpr. Pfandbr. |32| 93 | Magdeb.-Wittenb.... | 4,500,000 | 4 |- 62 B Cosel- Oderberg. | 250,000 | 5 | 100 etw. bz ° 7 f | Steele- Vohwinkel .. | 325,000 d 967 6. is Z y | A 375,000 5 2B. Auslüändische s. ; io M | | do. do. 11, Ser. 3/9, E E Ee: gb he Fond S 4 Quillungs - Bogen | | Breslau - Freiburg. 100,000 | 4 | S | S E : e | 6 5 a 00,000 | 5 | 1001 B. Russ, Hamb.C ert. D | —— Poln. neue Pfdbr. | 4 E 95% Aachen - Mastricht .. | 2,750,000 L Be rg Märk. | LI L L I Z l do. Hope 1. Anl. 4| | do. Part. 500 F1.| 4 | 80Z | | | | do. Stiegl. 2.4. A.| 4 | 905 | 902 | do. do. 300 FI.|—|124% |124 | | | R H O A b 444A a is . | j Ó j as , | do. do. 5. A./4 | 90% | 904 Hamb. Feuer-K. |32| Ausländ. Actien. | | Ausl. Stamm- Act. | | do. v.Rthsch. Lst | 5 (109% [109 do.Staats-Pr. Anl. |— b { | | ; \ | ck f | do. Engl. Anleibe/4{| 96: Liibeclk: Staäts-A.|44| 982 | Friedr. Wilh.-Nordb. | 8,000,000 | 4 | 395 a % bz. Kiel \ltona N 2,050,000 g | E do Pola Solo 4 783 ie 22 a D do Prior | 5 | 992 B Amsterd.-Rotterd. Fl. | 6,500,000 | 4 | 2 4 F, A) ä | | a 7 T At aw: M S 2h } | «c y do. do Cert. L.A.| 5 | 928 Kurb.Pr O. 40 th.|—| 32% | 324 | | Mecklenburger Thlr. S do.do.L.B.200F1 |—| 175 | N. Bad. do. 35 FI.\—| 17% j | | | | , : | Poln.a.Pfdbr.a.C.| 4 | 965 | | | Schluss-Course von Cöln-Minden 93% G. von Preussìschen Bank-Antheilen 945 bz. Durch die niedrigere Rente war unsere Börse flau gestimmt, und die Course neigten sich bei ziemlich unbedeutendem Geschäft zum Weichen. Besonders waren wieder Potsdam-Magde burger sehr offerirt und beträchtlich billiger begeben.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 14. Mai. Banknot. 85% Br., 85% G, 955 G. Poln. 20 L 175 Br. shlesische A. 104: Minden 94 Br. Krakau =- Oberschl. 39; G.

Russ. - poln. Scha - Oblig.

Niederschl, 83 Br. u. G.

687 O, Friedr, Wilh. Nord

Wien, 13. Mai. Met. 5 proz. 921, %, Z, s, 4+ 4proz, 725 72. 2gproz. 49, 487, %. An 1/2 O91 107% -407. Nordbahn 1062, E -

{ 114 M4 Mail 77, (05, Pei 805, f, 5 1044, 1040, 42. M OUID 120A | : Silber 1182 zu haben. Wechsel=Course. Amsterdam 165; Br. Augsburg 1197 Br., 119 Gld. Frankfurt 118; Gld. Hamburg 1754 Br. London 11. 59 Br. u. Gld. ») TUVI 11. 98 00, Do. Paris 141% Br. Fonds anfangs höher bezahlt. Gold und fremde Valuten niedriger angeboten

Frau?kfurt' a. VX., 13. Mai. Die Börse

Br., do. 6. 1025 Br. Freiburg 69 Br.

Polnisches Papiergeld 967 G. Oester. Poln. Pfandbr. alte 96; G., do. 300 Nl. 122 O, 900 FL S804

N p

D!

78% Br,

B, Cert, Ober-

Kúóln

Y

Neisse=Brieg 364 Br.

bahn 395 Br.,

Lzproz. 802, leihe 34: 173

Gloggnih 115

Bank - Actien

in Zproz. Spa-

nier war heute belebt, und deren Cours stellte sich in Folge ihres Steigens von Madrid und Paris um % höher, als gestern. Es

machten \ich jedoch darin willige Abnehmer bemerklich.

Fonds hielten sich auf die niedrige Notirung vot Es fanden darin

statt, Bayer. Oblig, waren etwas angenehmer.

Fonds und Actien bei sehr geringem Umsaß ohne Bewegung. : Bank-Actien 1054

Desterr, 5proz. Metall, 77! Br., 1050 Gld. ia Br., 514 Gld.,

Br., 77 Gld. Baden Partial - Loose a 50 Fl, do. a 35 Fl. v, J. 41845 313

Oesterr. 1 Wien gedrückt.

zu rücgängigen Coursen verschiedene Verkäufe

Alle

übrigen

v 3. 1840 51% Br., 317 Gld.

Darmstadt Partial - Loose a 50 Fl. 72% Br,, 72 Gld, do. a 25

Fl. 26 Br., 253 Gl 33 Br., vid, f 31% Br., 31 Gld.

Hessen Partial = Loose a 4

32% Gld. Sard. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Spanien 3proz. inländ. 30: A

0 Rthlr., preuß. Bethmann 30% Old.

Poln. 300 Fl. - Loose 122 Br., do. Obligation a 500 Fl. 805 Br.,

80% Gld Friedrih-Wilhel1 _ - ns=Nordbabn 403 Br. bacher 80: Br., 80 Gld. Köln-Minden 947 Br Wecch{hsel-C Au ZMN: 100 Fl. C. kf, S. de S A urg 100 Fl. C. t, S. 120 Gld. Berl

t. S. 1054 Gl j burg 100 M: B, 1 Cg) Mlle. in V. 1 S,

60 Rthlr. C. k, S. 105 61 Gld., do. 2 M. 874 Gl.

Br., 124 Glv., do. 3 M, 20 on 10 Livr.

8 y ' Lyon 200 Fr. k. S, 95 Paris 200 kf. S. 94% Br,, 94; Glv. M atfant bilier L . 20 Fl, Fuß 1004 Br,, 99% Gld.

994 Gld. Wien 100 Fl." Diskonto 15 Gld, M

40% Gld, 93% Gld.

Bex-

1004 Gld., do. 2 M. 100 Br.

in 60 Rthlre. C. 984 Gld. Ham- Leipzig St. k. S. 1212

neue

Samburg, 13. Mai. 3¿proz. p. C. 87 Br., 865 Gld.

St. Prayt, Obl, 92 Br, uny Old. E, R. 1047 Br, Stiegl. S0; B Q (0 Be, 695 Old Avdoins 112 B, 115 Old. 3pro4, Z8A Dr. und Old. Amer. Ver. St. 6proz. 1087 Br,, 1087

Bergedorf 90 Br. Altona-Kiel 93 Br. Friedrich -= Wilhelms-

Gld. Hamburg - Berlin 77; Br, und Gld. Magdeburg - Wittenberge 56; Br., 56 Gld. und Gld. Köln-Minden 93 Br., 925 Gld. Nordbahn 394 Br., 39 Gld. Mecklenburg 31 Br.,, 30! Gld.

In Span. 3proz. war besonders viel Geschäft. Eisenbahn Actien etwas fester, doch wenig Umsaß.

Effekten - Sozietät. Met. 5proz.

Amsterdam, e Ub

[14

12, Mai. (Sonntag.) Span. Ard. gr. Piecen 137. Z3proz. 375 Neue do. 80.

Jn Span. war der Handel heut sehr belebt ; im Uebrigen war das Geschäft unbet eutend

Markt - Verichte.

Borliner Getraldebericht vom 15. Mai.

Am hevtigen Markt waren die Preise wie folgt: | Weizen nach Qualität 50—55 Rthlr.

Roagen loco 285 30 Nthlr.

» pr. Frühjahr 285 bis 29 Rthlr. bez., 29 Br., 285, G

» Mai /Juni 285 u. 283 Rthlr. bez., 29 Br.

» O 2 2 A O e 20 Dr

» Juli /Aug. 28%,—292 Rthlr. bez.,, 295 Br., G.

» Sept. /Dfktbr. 30—31 Rthlr. bez., 31 Br., 305 G. | (Herste, große ‘loco 20—22 Rthlr. i

» kleine 17—419 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 17—418 Rthlr,

O71 c

Erbsen 27:—32 Rthlr. Púüböl leco 12 Rthlr. Br. » r. M 105 4115 Niblv, be, 14 Br, ck O. M O 145 I B, 0 O U L O, D, 105 O. N "Q 1 11 Riblr, By; 40 G;

) »? Aug. / Sept. ) » S /W, 411 Nihly, bez u. Br, 1002 O. » D O I N Di, 10% O. Leinöl loco 115 Rthlr. Br. r Mal L Iv, Ver U Br. » Mai /Juni /Juli 10% Rthlr. Mohnöl 14% a 14 Rthlr. Palmól 127 RNthlr, Hanföl 135 Rthlr. Südsee - Thran 12% Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 145 Rthlr. Br., 147 G. u mit Faß pr. Mai 145 Rthlr. Br., 14% bez. u. G. » Mai / Juni 14, Rthlr. Br., 147 G. » Zw /IU 14/7 Riblr. Br., 44% bez. u. G. » Juli /Aug. 15 Rthlr. Br., 14% G.

» Aug. /Sept, 155 Rthlr, Br., 155 G,

H E S ET A M E EE E EIEN ESE E R E R R E T E EKERTEEE G

Wetter kühl und regnigt. Geschäftsverkehr lebhaft.

Weizen auf höchste Notirungen gehalten. Roggen schr gefragt und höher bezahl. Rüböl bei stillem Geschäft ohne besondere AenDer Spiritus fest.

unq

Mai. Zufuhr war gering. LWBelze| 20 10 20 Q, ATOBC Wer

Königsberg, 11. bis 65 Sgr. pr. Schfl, Roggen

bis 22 Sagr., kleine Gerste 16 vis «1 Sgr., Haser 13 vis 1 - M e E: ge ck 4 4 94 4 1 4 1 d l 4 A U) graue Erbsen 30 bis 35 Sg1 weiße Erbsen 25 bls 94 T O c E Sai A f A (ckP Kartoffeln 20 bis 21 Sgr., der Cfr. 4 [2 bis 15 Sg1 | Schock Stroh 90 Sgr. Stettin, 14. Mai. n Weizcn wegen hoher Forderungen aa » r S c nichts gehandell! , : Roggen pr. Juni—Julti 82pfd. 285 Rthlr. G., pr. Sep! Okt. 29% Rthlr. Br., 234 O. Heutiger Landmarkt : Weizen. Roggen. Gerste Hafer. Erhbfen. 0 a 92 21 4 20 20 9 21 16 a 18. 0 a 04, ) 1

Mai 12% Rthlr. 2 Rthlr. bez. und Gelî

Rúbóol pr m hlr. Geld. »

l. pr. Sept. —Ofkt. Spiritus aus erster Hand zur Stell

Br, 4 f 4

Telegraphische Notizen.

14, Mai. 21 Uhr. Nordbahn 408%.

Frankfurt a. M., 40; Span. 304. Bad, 314. Kurhess. 39

proz. 66%. 9proz. 70%.

\ Wien 997

“-

1

_ f V O1 M Y M ¿dla y r maß Hamburg, 14. Mai. 25 Uhr. Jn Actien war dc1 Umja

unbedeutend. Hamb.=-Berlin 774. Nordbahn 39. MWeizin fest; Forderung höher. Roggen, pillauer 123—124p]D.

L

Kóöln Minden 93, Mag®D. Wittenb. 5:

Paris, 13. Mi. 5 Uhr, 3proz, 54. 80, Nmsterdam, 13. Mai. 45 Uhr. Span. 30%. 24proz. Metall. 395.

Stiegl. 854. Neue Dän, Anl. 864. Rüböl pr. 15 Fl.

w S u OProz. 98 . 99

Ard, 131. Neue 80:

Int. 00.

O0 147. D 4 V O2

neue 3/00 I 0eme wren

E S Berlin, Dcu und Verlag der Deekerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruerei,

Beilage

M F Idi L DEent\chcklauo, Oesterreich, Wien. Notariats - Einführung.

23ifFens{chaft und Kunft.

Klimatologischcs = r ch ere - ————_————_—_—— C

-

lichtamtlicher Theil. DentschlanD.

esterreich. Wien, 12, Mai, Der Minister der Justiz, Schmerling, hat hinsichtlich der Nothwendigkeit der in denjenigen Kronländern des Reiches, Gerichtsbehßörden nach den Grundzügen vom 14. Juni 1849 sirt werden, folgenden Vortrag an den Kaiser crstattet: Allergnädigster Herr! den Rechts -Jnstituten, welche durch die neue Gerichtsverfaf zt sind, nimmt das Notariat eine wichtige Stelle aus dem weil cs mit allen Verzwcigungen des im täglichen Verkehre hen si höchst} mannigfaltig gestaltenden Nechtslebens im eng- ange steht. Je lebhafter bei der steigenden Kultur der geschäftlichen Beziehungen der Personen unter einander en sich entwickeln, je komplizirter die Rechtsverhältnisse welche sie durch eigenen Willen oder durch Zufall ge- um fo nothwendiger ist es, daß die Parteien bei dem Ab [chlusse der Rechtsgeschäfte durch zu beobachtende Förmlichkeiten auf Wichtigkeit derselben aufmerksam gemacht, daß der Beweis des und der Bestimmungen gesichert, und daß bei der Er- lung derselben niht nur auf die geseklichhen Erfordernisse, son- rn auch darauf gesehen werde, daß nicht durch Unkenntniß die JZuteressen der Parteien verlegt oder der von ihnen beabsichtigte

T

- V At f » des Iotarlaltes

erden, tim

ratbe

{DIchlujes

Vortheil vereitelt werde. Die richtige Erwägung dieser Wahrneh- mung hat \{chon bei den Römern ein Institut ins Leben gerufen, welches unter dem Namen der Tabellionen bekannt* ist und als der

Ursprung des Notariats anerkannt wird. Es

erhielt sich in Italien,

durch die Longobarden seine weitere Ausbildung erlangte, ht gegenwärtig 1n deutshen Staaten so wie in Frank-=

es blieb îm lombardisch - venetianischen Königreiche selbst bisherigen Gerichtsverfassung in nicht wenig umfassender

it und erhielt sogar nach dem Wunsche der dortigen Be- rung in neuerer Zeit in Folge der Allerhöchsten Entschließung i, Juli 1835, welche den Fortbestand des Institutes sicherte,

Xrncnnung

‘aktische

einer großen Zahl neuer Notare eine bemerkens Erweiterung. Geleitet von dem Gedanken, daß rch die Erfahrung Erprobte und theilweise durh Umgestal- der Gerichtsyerfassung Geforderte ohne Säumniß in den der

n Organisirung unterzogenen Kronländern zur Geltung zu bringcn sei, hält sih der treugehorsamste Justiz - Minister für ver= "flichtet, auf die Einsührung des Institutes der Notare anzu- Lagen.

Bisher wurden in den meisten der erwähnten Kronländer die

rträge und fonst im Geschäftsleben erforderlihen Urkunden bei Bestande der Patrimonial=Gerichtsbarkeit größtentheils von den verfaßt. Dieses herrschaftliche Notariat war auf wo es an anderen fähigen Personen fehlte, in it begründet und wohl auch ein Vortheil für den auch diesen in einigen Kronländern mit einer

mten

Bon

t und häufig, wo der Fall einer Taxe nicht eintrat, ‘+ einem Honorar erkaufen mußte. Dieses mag dazu dienen, die in i ti l nomischer oder finanzieller Rücksicht mögliche Ein-= ( M U en, daß durch das Notariat, welches doch von lle erhalten werden soll, diesem eine neue La} ausge- erde. Es bedarf kaum einer näheren Begründung, daß bei 1 ihru \ r neuen Gerichte diese Art des gerichtlichen Notas

S aufhören müsse. Seine Nachtheile sind von selbt auf 1 ent denn es würde dadurch dem Richter eine Beschäftigung

esen, welche nicht in seinen eigentlihen Beruf gehört. Vi abzufassenden

xt, wie er sih bei Zustandebringung eines vou 1m : Rexrtrages benahm, konute, ja mußte oft in der einen oder in der anderen Partei Mißtrauen rücksichtlich seiner Unparteilichkeit erwedcken, 1D Doch war, was eben das Schlimmste bei der Sache gewesen, in den mei-

in ein Rechtsstreit entstand, gerade dasselbe Gericht, bei rtrag zu Stande kam, ja häufig dieselbe Person, die auch zuständig, über seine Gültigkcit und über Z Instanz zu entscheiden,

sten Fällen, w elchem der De

v4 rat atto n Versaßl allt,

feinen wahren Umfang und Sinn in erster 1 Diese Unzuk5mmlichkeit forderi gebicterish, daß dem Wirkungskreise j Gerichte die fassung der Verträge und anderer privatrecht- her inde1 en werde. Wenn aber dem Richter Dis Be- auiß entzog geschäftaunkundigen Parteien in Abfassung "el Vert Ag derer Urkunden an die Hand zu gehen, 10 It die Negierung, für ein anderés Insti il \i diesem Bedúrfnisse begegnet zugleih alle möglichen Vor-

als auch für den öffentlichen

durcl C reinfachung der Rechtspflege zu

inden, damit erstere nicht Gefahr laufen, in die Hände unkun- iger und \{ädlicher Rathgeber wegen Mangels von kundigen und entlich beglaubigten zu gerathen, und danut der Rechtspflege nicht 1s der fehlerhaften Beschaffenheit den Urfunden viele verwicckelte 1d \chwierige Rechtsstreite erwachsen, welche au} Die Kosten der Fustiz - Verwaltung, das ist in leßter Auslösung auf den Staats- haß und auf die Kontribuenten selbst zurücckwirken. Wenn bei Einführung des zu diesem Behuse beinahe unentbehr=- lichen Institutes der Nutare das Augenmerk zugleich guf den Umstand gelenkt wird, daß bei Ausübung der nicht- streitigen Gerichtsbarkeit die Mitwirkung der Notare als Gerichts-Kommissäre nicht nur ihrem Wesen nicht widerspricht,

Erleichterung und Vereinfachung und folglich auch eine wesent- wie die Verminderung der Kosten wird diese Erwägung dazu die- Scite empfehlenswerth erscheinen

sondern daß auch eine wesentliche dieses Zweiges der Gerichtspflege, lihe Beschleunigung derselben, so hierdurch erzielt werden kann, jo nen, den Antrag auch von dieser zu lassen.

Ausgehend von dem angedeuteten Gesichtspunkte und dur@- drungen von der Ueberzeugung, daß mit der Einführung des No- tariates nit gezögert werden dürfe, hat Ew. Majestät treugehor- samster Justiz-Minister sich die Frage vorgelegt, mit welchen Modalitä- ten schon jebt in den Kronländern, deren neu organisirte Gerichte am 1,

841

Seilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Juli 1850 ihre Wirksamkeit beginnen sollen, das Notariat ins Le- ben gerufen werden könne. Die näheren Umstände der dem gegen- wärtigen Bedürfnisse entsprehenden praktischen Ausführung lassen sich in folgende, den Zweck, die Einrichtung und die rasche Aktivi- rung des Jnstituts der Notare betreffende Momente zusammenfassen. Der Einführung des Notariats liegt der Zweck zu Grunde, eime Staats-Anstalt zu schaffen, durch deren Benußung es den Staats- bürgern möglich gemacht wird, über Rechtsgeschäfte öffentliche Ur-

funden durch Personen zu erlangen, welhe zu deren Auf- nahme von der Staatsgewalt bestellt UnD beglaubigt sind. Den hierzu bestellen Personen, welhe Notare genannt

werden, wird durch cin besonderes Geseß cine umfassende Jnstruc tion über die Ausübung des Notariats ertheilt. Jn derselben wer- den sie angewiesen, mit welchen Förmlichkeiten sie die Notariats Akte, und zwar sowohl die von ihnen in der Urschrift verfaßten und aufbewahrten Urkunden, als auch die unmittelbaren Ausferti- gungen, nämlich Legalisiruugen, Bestätigungcn des Datums, Vidi- mirungen, Uebersebungen, Lebenszeugnisse, Wechselproteste und der- gleichen zu versehen, in welcher Form sie die authentischen Ab- schriften auszufertigen und wie sie sonstige Abschristen zu e theilen haben. Die nach Vorschrift dieses Geseßes errichteten Notariats - Afte werden die Kraft öffentlicher Urkunden haben und über dasjenige, worüber sie errichtet worden sind, gegen Jeder mann vollen Beweis machen. Dieselbe Beweiskraft wird auch den authentis{en Ausfertigungcn der Notare zukommen. Es soll jedoch der Beweis zulässig sein, daß der Original-Aft des Notars absicht- lich unrichtig aufgenommen oder gefälsht worden, so wie auch, daß die Ausfertigunz uneht oder mit dem Original-Akte niht überein nmend sei. Zwischen den vertragenden Theilen wird die Ein endung des Scheingeschäfts unzulässig sein.

Jn der Regel soll es den Parteien freigestellt bleiben, zu ihren Rechtsgeschäften unter Lebenden, so wie zu lceßtwilligen Anordnungen, ie Amtswirksamkeit cines Notars in Aunspruc nehmen oder nicht. Hiervon wird cs folgende Ausnahmen geben: a) zur Gül tigkeit des Rechtsgeschäftes wird ein Notariats-Akft nothwendig sein: 1) bei einer Empfangsbestätigung des zugezählten Heiraths gutes oder der Widerlage; 2) bei anderen Empfangsbestätigungen, Sqchuldscheinen und Verträgen zwischen Ehegatten; 3) bei allen Ehepakten ; 4) bei Gesellschafts-Verträgen ; 5) bii allen schriftlichen Verträgen von Blinden, dann von Tauben, welche nicht lesen, von Stummen und Taubstummen, welche nicht lesen und {reiben können, in=- sofern sie nicht unter Kuratel stehen und daher diese Geschäfte in eigener Person schließen wollen; 6) bei leßtwilligen Anordnungen von Stummen und Taubstummen, wenn sie nicht durchaus eigen- händig von ihnen geschrieben und unterschrieben sind; 7) bei Wech- sel-Protesten. b) Zur unbedingten Eintragung (Einverleibung) in die offentlichen Bücher foll cin Notariats - Akt bei allen Urkupden rforderlich sein, welche nicht von einer óffentlichen Behörde ausge- rertigt sind. Diese Ausnahmen (a 1—6 und þ) werden jedoch erf von einem besonders kundzumachenden Zeitpunkte angcsangen, in Wirksamkeit treten, welcher mit Rücksicht auf den Umstand, in- wiefern in den genannten Kronländern bereits eine hinreichende An- zahl von Notaren bestellt sein wird, vom Justiz - Minister zu be- stimmen ist. Die Ernennung der Notare steht vem Justiz Minister zu. Er bestimmt in dem Ernennungs = Dekrete den Wohnsiy , an welchem der Ernannte seinen bleibenden Aufenthalt zu nehmen

D Au

hat, und decn Bezirk, in dessen Umfange er sein Amt auszuüben berechtigt ist, O De Nd U n oem SPrende Ges jeden Bezirksgerichtes wenigstens ein Notar, an den Lan- desgerichtssißben sollen zwei und in größereu Städten mch- rere Notare bestellt werden. Nach den über das Bedürfniß

cingeholten Erfahrungen sind jene Verfügungen zu treffen, welche geeignet sind, die ersprießlichen Dienste dieses wichtigen Institutes dem Publikum allenthalben, wo man ihrer bedarf, zu sichern. Zur Bewerbung um die schon jeßt erforderlichen Notariatsstellen is un- verzüglich von den Oberlandes-Gerichten ein Konkurs auszuschrei ben. Die Ausschreibung der Konkurse wird in der Art geschehen, daß die außerhalb der Landesgerichtssiße zu beseßenden Notar stellen nux dem Bezirke nach angegeben, der Wohnsiß dieser Notare dagegen erst nachträglich mit möglichster Berücksichti

gung, sowohl der Drts- und Bevólkerungs - Verhältnisse, als auh der begründeten Wünsche der Bewerber festgeseßt wer- den wird. zur Erlangung ciner Notariatsstelle wird erfordert

verden: 1) die bsterreichische Reichsbürgerschaft, 2) die physische Großsährigkeit, 3) der Vollgenuß der bürgerlichen Rechte, 4) un- besholtener Lebenswandel, 5) die Kenntniß der in dem Vezirke, in ivelchem der Bewerber - angestellt werden will, üblichen Sprachen, 6) die mit gutem Erfolge bestandene Notariats=-Prüfung, zu wel cher diejenigen zugelassen werden, welche die Rechtsstudien zurüd- gelegt und sohin entweder bei cinem Gerichte oder bei einem Ad

vokaten oder bei einem Fiskalamte eine dreijährige Praxis voll- endet haben. B der cvsten Crncuung qnd von ger Nachweisung der bestandenen Notariats - Prüsung nthoben

1) Die Advokaten und Daher auch die Wechsel velche zu gleich Advokaten sind, so wie diejenigen Advokaturs - Kandidaten, welche die Advokaten- oder Fiskal-Prufung mit gutem Erfolge be- standen haben. þ) Die (in Gemäßheit dcs Hofkauzlei-Dekrets vom 16. April 1833) bestehenden öffentlihen Agenten. c) Alle Justiz- Beamten, welche, wenn auch ohue Wahlfähigkeits-Dekret, in Folge besonderer Gestattung bei Pairimonial-, Kommunal- oder 1. f. Ge-

i: Noiare, w

richten die Civilgerichtsbarkeit bereits selbstständig durh wenig- stens drei Jahre ausgeübt haben und von deren Ausübung nit Won Uber Un Zührs entfernt nd. Ger oie My

Wahlfähigkeits - Dekreten für das Civil - Richteramt verse henen Ober =- Beamten (Bezirks - Kommissäre, Adjunkten u. |. w.) der durch die neue Gerichtsverfassung aufgehobenen politis{chen Be zirke, Außerdem kann das Ober - Landesgericht zum Behufe der ersten Ernennung über Ansuchen und nach dLorläufiger näherer Cr- hebung des durch praktische Thätigkeit bereits bewiesenen Fähigkeits- grades, auch die mit Wahlfähigkeitêz-Dekreteu für das Civil-Richter- amt versehenen Konzepts-Beamten der Gerichtsbehörden, welche das Richteramt noch nicht sclbstständig ausgeübt haben , zu Notariats- stellen in Vorschlag bringen. Die Ernennung zum Notariate ohne vorläufige Prüfung ist jedoch in der Art nur auf Ein Jahr gül- tig, daß nah Ablauf dieser Zeit der Ernannte einer Bestä- tigung bedarf, die ihm verweigert werden kann, wenn im Lause des Jahres Fälle vorgekommen sind, woraus sich seine Unfähigkeit oder Unwürdigkeit ergiebt. Advokaten, welhe zu Notaren ernannt werden, sollen für die Dauer diescs Provisoriums nicht verpflichtet sein, die Advokatie anheim zu sagen, so wie nichts im Wege steht, daß ernannte Notare unter Nachweisung der erforderlichen Quali- fication wegen Erlangung der Advokaten - Befugniß einschreiten, worüber nab den bestehenden Geseßen zu entscheiden is. Insosern jedo seiner Zeit die Nothwendigkeit der Trennung des Notariates von der Advokatie entweder im Allgemeinen oder nur für die be-

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Douuerstag d. 16. Maï.

vólkertsten Städte sollte ausgesprohen werden müssen, kann denje nigen, welche bcide Functionen verbunden ausgeübt haben, nur di® Wahl vorbehalten werden, ob sie das Notariat oder die Advokatie anheim sagen wellen. Jeder Notar hat cine Caution

Dieselbe wird fur die Hanptstadt der Monarchie auf 8000 Fl,, für Hauptstädte der Kronländer, die eine Bevölkeiung von m:hr als 30,00) Einwohner zähl. u, auf 5000 Fl., für die übrigen Städte, wo ein Landesgericht seinen Siß hat, auf 2000 Fl, für alle übri- gen Orte auf 1000 Fl. festgeseßt. Diese Cautionen können in baag- rem Gelde oder in auf den Ueberbringer lautenden, in Conventions- Münze verzinslichen Kaiserlich österreichishen Staats\chuld-Verschrei_ bungen nach dem Börsen-Course des Erlagstages jedoch nit úber den Nennwerth berechnet erlegt werden. Ein besoldeles Staats Amt is mit dem Notariat nicht vereinbar.

u erlegen.

Die ernannten Notare werden verpflichtet sein, nebst ihrem Amte, für dessen Ausübung sie von den sie angehenden Parteien angemessene, nah eincm kundzu= machenden Tarife zu berehnende Gebühren ausprechecn können, auch G als Gerichts-Kommissäre Amt zu handeln, wenn sle hierzu nach Bestimmung der hierüber zu erlassenden Vorschriften entweder von den Parteien aufgefordert oder durch einen allgemeinen oder besonderen Auftrag des Gerichics bestellt werden. Die Geschäfte, welche von ihncn als Gerichts - Kom- missäre verrichtet werden können, sind folgende: a) Die Todfalls- Ausnahme (Sperre), die Vornahme aller im Wege der Verlassen=- schafts - Abhandlung erforderlichen Akte, welche nicht durch eine vor= ausgehende richterliche Entscheidung bedingt find und die Erstättung des Berichtes hierüber an das Gericht; b) gerichtliche Schäßungen in und außer Streitsachenz c) gerichtliche Feilbietungen beweglicher Güter in und außer Streiisachenz d) gerichtliche Feilbietungen un- U beweglicher Güter außer Streitsachenz e) außerdem kann den Notaren auch Tie Ri vision von Vormundschaftörechnungen und Vermögensthei=- lungen übertragen werden. Für die von den Notaren als Ge richts - Kommissären verrichieten Geschäfte werden sie eine dur die erfolgenden Vorschriften geseßzlich geregelte Vergütung anzu- sprechen haben. :

Dies sind die Grundsäße, vou denen die provisoriscze Nota-

riats - Ordnung ausgehen wird. Deren Ausarbeitung wird mit möglichster Beschleunigung und in der Art gefördert werden, daß dieselbe noch vor dem Zeitpunkte, in welchem die neuen Gerichte nebs dem Notariats -Justitute gleichzeitig ins Leben treten, gesetzlich kundgemacht sein wird. Sie wird enthal- ten die genaue Feststellung des Begrifses und Zweckes des

Wirkungen der Notariats - Urkunden z fer

ner die Erfordernisse, welche in Zukuynst von den Bewerbern um Notarstellen naczuweisen sein werden , die Bestimmungen übcr Lie Notaria: sprüfung, über die Besebung der Stellen, über die Cau- tionslegung uud Vecidigungz die Bestimmungen über die Bildung von Notariats - Kammern , über Beaufsichtigung und Leitung des Notariates durch die Ober-Landtesgerichte, die Staats Anwaltschaft und tie Notariats - Kammern , über Supplirung und Substitution Und Über die Handhabung der Disziplin; ferner eine erschöpfende Fnstruction über die Ausübung Tes Notariats , Über die den No

tariats - Kammern nebst Den L isziplinar Geschäften zustehenden Functionen und über das Notariats =- Archiv, endlich die Vorschrift für die Notare als Gerichts-Kommissäre und einen Tarif nebst den erforderlichen Formularien. Auf diese Weise glaubt Ew. Majestät treugchorsamster Justiz - Minister im Einvernehmen mit dem Mini- ster - Rathe die Grundlagen zu einem Justilute zu gewinnen, für welches nicht nur die Erfahrnng fremder Völker, fondern auch die Entwickelung spricht, welche cs in cinem der bedeutendsten Kron-

\nstitutcs und der

länder des Reiches gefunden hat. Geruhen demnach Ew. Maje

î stät, die Einführung dcs Notariats in allen der ncuen Gerichts A J

Organisation, der allerhöchsten Entschließung vom 14. Juni 1849 gemäß, unterzogenen Kronländern nah den in tief- ster Ehrfurcht angedcuteten Grundzügen, welche genügen dúrf=-

tcn, um schon jeßt cin Bild der Aufgabe und Erfordernisse des Institutes zu gewähren, Allerhöchst zu bewilligen, uud decn trcuge= horsamsten Justizminister zu ermächtigen, einen biernach ausgearbei teten Gesez-Entwurf vorzulegen , inzwischen aber im Einvernchmen mit den hierbei betheiligten Ministerien die vorbercitcnden Auord nungen zu treffen, die Konkurse in diesen Kronländern auszuschrei ben und die Ernennung zu den zu besezenden Notariatsstellen vor zunehmen. Wien, 30, April. Scch{hmerling.“

: Hierauf erfolgte nachstehende Kaiserliche Entschließung: „Fd bewillige die Einführung des Notariats-Justitutes in allen der neue: Gerickts-Organisation, Meiner Entschlicßung vom 14. Juni gemäß unterzogenen Kronländern nah den in diesem Vortrage dar-

gelegten Grundzügen, und bcauftrage Meinen Justiz-Minister, cine hiernach ausgearbeiteten Entwurf cines provisorischen organisdl GBescßzes mit möglichster Beschleunigung vorzulegen, inzwischen ab im Einvernel)men mit den hierbei betheiligten Ministerien bercitenden Anordnungen zu tressen, T Konkurse in diesen Kro ländern auszuschreiben und Tie Erncnnung zu den ( Notariats\tellen vorzunehmen. Graß, 9, Ma! ( ;

Wissenschaft und Kunsi

Klilimatologisches Monats=-Jsothermen. Entwdrfen von 1 Mit Karten. Berlin 1849

BVerbindet man diejenigen Punkte auf der Erde, welche eine glei Jahres-Temperatur haben, so erhält man Linien, welche A. von Hu dem Namen „isotherme Linien“ bezeichnet hat. Währen Ansicht herrschte, daß Orte unter gleicher geographischer Breite auc gleiches Klima hätten, zeigte A. von Humboldt în seiner berühmten handlung über die isothermen Linien *) das Jrrige dieser Ansicht, indem di Parallel - Kreise von den Jsothermen unter den verschiedensten Wi schnitten werden, Es ergab sich ferner aus dieser Abhandlung, d östlichen Küsten der Kontinente kälter sind, als die westlichen, So ist bei Albany im Staate New-York in der Breite von Rom der Hudson-F 87 Tage jährlih gefroren und selbst im Juli erreicht Albany nicht dic Wärme von Rom, und Jakugk is für jeden Tag im Jahre 149% kälter al die Färöer, obgleich beide in gleichem Abstande vom Pol liegen.

Wäre der Wärme - Unterschied zweier Orte das ganze Jahr hindurch prt derselbe, so würde das Bild, welches man durch Zeichnung der Jsothermen TEAP für die Vertheilung der mittleren Jahres-Wärme erhält, auch für die einzelnen Ab 18 \chnitte des Jahres passen, denn dieselben Orte würden stets durch dieselben Linien ad

gleiher Wärme verbunden sein, wie schr diese Wärme vom Sommer zum Winter

auch abnähme. Es wäre dann nicht nöthig, die allgemeine Bezeichnung, Jsother- men“‘' auf die mittlere Jahres-Wärme zu beschränken, da auch in dem Worte selbst

*) Des lignes i1sothermes et de la distribution de la chaleur sur le globe. Mémoires de Physìïque et de Chimie de la Société d’Ar-

cueil, T. 1, Pag 462,