1850 / 135 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

850 Berliner Börse vom 17. Mai.

Wechsel - Course. EKisenbahn- Actien. Brief. Geld. 8 Acti K cs I | «a P E e 4 s | f | L E E A E 1422 | 1424 Stamm - Actien. apital. fs ch | rioritäts - Actien. | Kapital. s do. eon a 00) S ua E: B 2 Mt 1425 L Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. 0 Tages (00A Sämmtliche Prioritäts-Actien werden d / ch é I gs O O amburg eo v0 ott0o ¿u Ï : -SUO: Mik. Kurz 1950s 192 in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt “ou “iührliche Verloosung à 1 pCt. S E N do, s 300 Mk 2 Mt. Ten, 1495 T ie mit pCt. bez. Actien sìînd v. Staat gar. = 3 Mét. 6 29% e 2 E N E Le Le Ff 80% pa Berl Au: Lit A: B: | 6,000,000 | 4 4 875 be. Berl ANNIAilt, eo. | 1,411,800 4 95 B. l a E 150 FI. 2 Mt 85% 845 do. Hamburg eee | 8,000,000 | 4 | 17 77% bz. do. Hamburg... ‘- 5,000,000 45 1005 a & bz. E, : L O 2 Mit. 1027 S do. Stettin -Starg. . | 4,824,000 | 4 |— 1025 E do. : do 11. Ser. 1,000,000 4% 975 B, R E O E 99% do. Potsd.-Magd... |- 4,000,000 | 4 | 62 615 a 5 bz do. Potsd.-Magd. .. 2,367,200 4 Vi B. E | 8 Tage s 9IS Magd.-Halberstadt | 1,700,000 | 4 |8 139% B do. do. |OI82800 5 1 1LOL be, Leipzig 1n Courant im 14 Thir, Fuss 100 Thlr. } 2 mt - 997 do. Leipziger ....- | 2,300,000 | 4 [125 do. do. Litt. D. | 1,000,000 | 5 | 993 bz e M uda M 100 FI. 2 Mlt. 56 26 e Halle - Thüringer... | 9,000,000 | 42 105 B do. Stettiner... | 800,000 5 | 104% B De Eeaal Gan 100 SRLI.| 3 Wochen | 1085 | 1074 Cöln - Minden : .…... | 13,000,000 | 32 933; bz Magdeb.- Leipziger L/S0.U00 | 4 | 99.6. do. Aachen. | 4,500,009 | 4 40 B Halle - Thüringer. 4,000,000 | 4{| 987 B. lan liecke Fonds, Pfandbriefe , tiommunal- Papiere und | Bonn COM 41): | 1,051,200 | 5 | Coln - Minden. l 3,674,500 45 101 B. Geld - Course. Düsseld. - Elberfeld... 1,400,000 | 5 |4% | 78 B do. do. 3,500,000 | 5 103% B. | Steele - Vohwinkel I SOO0000 | 4 |— Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 | 3{| 833 B. Zt. | Brief. | Geld. | Gem Zf.| Brief. | Geld. | Gem j Niederschl. Märkisch. | 10,000,000 | 31/34 |82% a 5 Þ do. 4. Priorität 2,487,250 4 | 875 B 5 11057 |105/ IPomm. Pfandbr. |34| 955 n | do. Zweigbahn 1,500,000 | 4 do, Stamm-Prior. L29000 4 70 B. reue 00 as a S l a5 a da, 986 952 | 943 | ODerscnl, Lt As 2,253,100 | 31|52;| 104 bz Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 | 4 | &8;5 B e Q | do. Lit. B. 2,400,000 | 3557| 101% bz Niederschl. Märkisch. | 4,175,000 | 4 |*94% B O E S a C a do S S ! Cosel - Oderberg .….. 1,200,000 | 3% | 70% B do do. 3,500,000 | 5 | 103%; B S N E 2103? Pr.BKk. Anth.-Sch.|—| 952% | 94% | Breslau - Freiburg. 1,700,000 | 4 69 B do Il]. Serie. | 2,300,000 5 | 102 B Z N S ; | / | Krakau Oberschl 1,800,000 | 4 675 6 : do. Zweigbahn | 252,000 4: | : W estpr Pfandbr 31 897 SYZ Friedrichsd’or 13 7s! 13’ | Berg. Märk. S | 1 000,000 A _— 10) 7 B, Magdeb, V ittenb | 2,000,000 59 | 99 Grach Posan do E Ke Goldin 45h. 12 12! | Stargard - Posen c. 5,000,000 | Ls (Sli a u G Oberschlesische | 370,300 1 : do do.|35| 89% S9 Disconto | Brieg Neisse a 1,100,000 | E Krakau Oberschl | E 4 | L Ge PAGdbr. (32 | Magdeb.-Wittenhb.... 1,500,000 | 4 56: B Cosel Oderberg - | E : Dl | I : S | | Steele- Vohwinkel .. | Le O D 96 G. S , | Se O O S2 B Ausländische Fonds. Quillungs- Bogen: | | N R : | 100,000 4 s | T Ek | 1,100,000 Russ, Hlamb.Cert.| 9 Poln. neue Pfdbr.| 4 | 903 | Aachen - Mastricht .. 2,750,000 | Li Borg M | Al t do. Hope 1: Anl.| 4 : do. Part. 500 FI.| 4 | 3) | | | do. Stiegl. 2 é 90x do. do 300 FI a | | g Y a Aus | : E 4 E 4 | 90 tb: E 31 es Ausländ. Actien. | | Ausl. Stamm- Act. do. v.Rthsch. Lst 5 169 do.Staats-Pr. Anl. 98 | 2 5 E | i T / S9 | 9 5 } 5 do.Poln.Schatz0.| 4 | 783 Holl. 22 % Int. (22 ! E E | E | S Mecklenburger ThlIr. | 4,300,000 | 4 | 32 B do. do Cert. L.A.| 9 | 92 | Kurh.FPr 0.40 th S2 X j | | | | | h | do.do.L.B.200FI F N. Bad. do. 35 FI 17% | | | | : l ils Pelbea. 1 | 96% | | \ Schluss-Course von Cöln-Minden 93% bz von Preussischen Bank-Antheilen 94% br

Die niedrigerc Rente von Paris bewirkte eine flaue Stimmung, und die Course s1In

| bei anhaltender Geschäftsstille meist wieder etwas gewichen

Wilhelms-Nordbahn 39: Br., 39 Gld. Mecklenburg 31 Br., 305 r ® r F Ü C Auswärtige Vörfsen. | Geld. S i | Jn Zproz. Span. viel Geschäfte, Eisenbahn - Actien flau, nur

16, Mai. Holländ, u. Kaiserl. Dukaten 95% Gld.

Poln. Papiergeld | Staatsschuld | Paris, 1 l Mat: 30104. 00. Ol, O0 70.

50 Ntblr. 4103| 413,75.

| Nach der Bör fe.

Breslan, Friedrihod’or 1135 Br. Louisd’or 1127 Gld, 96: Gld. Oesterreichische Banknoten 85% bez. {eine 85; Br. Seehandlungs - Prämienscheine a Br. Pos. Pfandbriefe 4pyroz. 1005 Br.,, do, 34proz. 89% bez. und Br. Schlesische do. 34proz. 95% Br., do. Litt. B, Aproz.

992 Br., do. }

in Berl. -= Hamb, Umsaß.

Nordbahn

.

Course.

Amsterd. 2105. Hamb. 185}, Berlin 365. Frankf. 2 L). London 29. 90.

3EVVos, 922 Br. Poln. Pfandbr. alte 4yroz. 96% Gld., do. neue 4proz. Doz | Gld, do. Partialloose a 300 Fl. 122 Gld., do, a 500 Fl. 80% Br., do. Bank =Certif. a 200 Fl. 175 Br. Russisch - Poln. Schap=Obligationen a 4 pCt. 78% Br.

| HUAD= i |

Actien: Oberschlesische Lit. A, 104% Br., do. Lit. B. | Petersb. 396. a5 102: Bx. Breslau - Schweidn. - Freib. 685 Br. Niederschlesi\h=- | Die Rente schien anfangs rückgängig, doch am Schluß wurden Märkische 83 Br., do. Prioritäts 1035 Gld., do. Ser. 111. 102 | die Preise durch Einkäufe gehoben.

Gld, Of =Rhein. (Köln -Mind.,) 94; Br. Neisse - Brieg 36 Br. , 4 j : a; ,

y q _ \ +1 n M ( ( ¡ Y! A nr Oontl b F j ( O Krafau = Dbe 67%; Br. Friedrich - Wilhelms - Nordbahn SOUOot, 14, M0 DProd, Sol p e Le Ae D N E E eo L S M 30004, 275, Pass, 4 35. 097 ung / bez. R A E f Q/ E » 1 A N 1 RR S6 Mex 41 »G

Wecchsel-Course. Int. 564, 09%, 4proz. 86, 50s (

9 42 Peru 745, (Ds

Amsterdam 2 M. 1 Hamburg a vista {4

do. 2 1207 2 London 1 Pfd, St. 3 N. 0.29% Br.

A

Cons. gingen heute & % zurü.

Fremde Fonds bei geringer Veränderung fe}t. Fisenbahn-Actien ebenfalls fest.

' . L) j O E C - 4 (C 0) 1 1 ) O 3 1

lin a visla 1005 Br. | 20 Con V C 907, M D, 205, 44

s 7 4 O NY ()( 1 (t N ck, Z c L G: L L T

L Amsterdam, 14. Mai, Die Stimmung für Holl. Fonds war heute etwas minder festz der Handel darin war sehr gering.

2 A

O1

Ai 5. Mai, Mel. 3h10), 925, 3, 3. 4103, (12, (2 4 / e ck / J ca a L A 08 8 “Anleibe 34: 178 : 174 q. | Von fremden Effekten waren Span. , Port. und Franz. ebenfalls 46proz. OUS R O Ms L Le (D (s i N. ; Gt Exc

R _ ) É my l t , 1 142 Quer U Mer: 106 O7 Nordbabn 10) / 1072, OGloganiß 114 115, | 5 Z ua : i A2 83 A G1 Mail. 77 77 Pesth 86 %, Bank Actien 1035 37, 40 Holl. Ant, 004, - 2proz, neue 051. Span, aub: Laie L, u A ld 5 L s . “Di s A( {C O); O, A (Gr. Piccen 13 O Coupons 7; 13. i Zfr. i L : Russen, alte 104. Le ) FAD ( f 5 1 _— c L s : \ zu haben. | 4proz. 804, Shiegl. 097

Silber 1187 ) Wechsel=Course. Amsterdam 166 Gld. Augsburg 1194 Gld. Markt - Verichte. Frankfurt 119 Gld. : ; : - Mal Hamburg 176 Br. Berliner Getraideberiht vom 17. Mai. London 12. 2 Br. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Paris 141% Br., 1415 Gld. h, Weizen nach Qualität 50 55 Rthlr. Fonds und Actien beliebter Devisen und Komptanten ohne Reagen loco 28 292 Rthlr. : Veränderung. » pr. Frühjahr 28 a 275 Rihlr. verk., 28 Vr. u. G. Tz / C I O Á L C) T 4 3 Leipzig, 16. Mai. Leipzig - Dresdener Part. Oblig. 1075 g Mai/ U 48 R V A f a as G Gld, Leipz. B. A, 158 Gld. Leipzig - Dresd. E. A. 120k Br, 6: S S G er Br 1195 Gld. Sächsisch - Bayerische 87 Br. Shlesische 94% Br, » Zuli /Aug. 485 a 405 E 6h G Chemniß = Riesa 234 Br. Löbau - Zittau 25%, Gld. Magdeburg- f D E 20 A S Leipzig 2147 Br. Berlin-Anhalt. 85 Br. Altona-Kiel 945 Br. Gerste, große loco 20—22 Rthlr.

R _E E 2 S : É R S | j ¿tis O: A Deßauer B. A. A, 1452 Br,, 145 Gld., do. B. 149 Br. Preuß. fleine 17—19 Rihlr. 18 Riblr A, 90+ Br, Hafer loco nach Qualitat 1/— Y :

| Erbsen 27{—32 Rthlr. | Rüböl loco 113 Rthlr. Br.

Frankfurt a. W., 15. Mai. Jn 3proz. Spanier fan-

den an heutiger Börse mehrere Verkäufe statt, weshalb deren Cours » pr. Mai 115 a 5 Rthlr. verkt., 11% Br., 5 O. bei sehr {waer Kauflust um % a { zurückging. Auch blieben | » Mai /Juni 144 Rthlr. Br., 11 bez. u, O. Friedrich Wilhelms Nordbahn und Bexbacher Actien niedriger als | » Juni /Juli 14 Rthlr. Br., 10% E

gestern. Für Frankfurt., Württemb. und Z5proz. Bad. Obligatio- | » Zuli /Aug. 104; Rthlr. Br., 10% O.

» Aug. /Sept: 105 Rihlr. Br., 105 G.

nen war mehr Begehr. Alle übrigen Fonds und Actien bei sehr A | » Sept. /Oft. 1404 Rthly, Br., 105 bez. u. O.

stillem Geschäft ohne Veränderung.

B Desterr, 5proz. Metall, 77 Br., 765 Gld. Bank-Actien 1048 » Okt, /Nov. 1045 Rthlr. Br., 10% G Br., 41044 Gld. Baden Partial - Loose a 50 Fl. v. J. 1840 513 | Leinöl loco 412 Rthlr. Br.

D 915 O, 00, 435 Bl. v. I. 1845 311% Br., 312 Gld. | : vor, Mal 11 Riblr. Br.

Darmstadt Partial =- Loose a 50 Fl, 2% Bkz 79 Gld., a 25 3 Mai / Juni 4105 Rthlr. Br.

Fl, 26% Br., 25% Gld. Hess ial - L ß F « Br., 255 . Hessen Partial - Loose a 40 Rthlr. preuß. R 2% Bld. - Sard. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann “Aa O K lv, Spanien Iproz. inländ. 30% Br., 30 Gld. O B Vi. - Loose 123 Br., do. Obligation a 500 Fl. 80% Br,,

bacher 801, Br ret” Wilhelms-Nordbahn 40% Br., 40% Glv. Bex-

Mohnöl 14% a 14 Rthlr.

Palmöl 12% Rthlr.

Hanföl 134 Rthlr.

Südsee - Thran 12% Rthlr. f

pf , Spiritus loco ohne Faß 147 Rthlc. bez. u. Br.

Gld. Köln-Minden 94 Br., 93% Gl. » mit Faß pr. Mai 14% a !% Rthlr. verk. u. Br., 14G. ck 3 » Mai / Juni 14% Rthlr. Br., 14 G.

Si. V O A as O K od Qr Und lb, » , Juni /Zuli 144 Rihlr. bez 4 G.

Stiegl. 85% Br. Dän. 70 D E. R. 104% Br;, 194 Gld. » Juli /Aug 14x Rthlr. B 2 bez., 5 G,

115 Glb. 3yroz. 284 Br., 21 Gn id, Ardoins 11% Br,, » Ri En (24 «48 Riblr, verk, u, Br., 444 G Br., 1085 Gld. Saat e Gld. Amer. Ver. St, 6proz. 108% Wetter regnigt R L 90 Br. Magdeburg - Witten Ga B L B O vOergedors Geschästsverkchr ruhiger.

9 4 94% Old, Ul u U A. . -Kie ; / b :

93 Br., 9 [d, Köln = Minden 93 Br.,, 925 Gld, Friedrich= Mde vie Mee I Bier,

Samburg, 15. Mai.

«) , 2 Nl S C 0 D Juda 1 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf, au

Rüböl desgleichen Spiritus matter

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 16. Mai.

Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 9 _Sg1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.z große Gerste 27 Sgr. 6 P: Hafer 2/7 Sgr. 6 P aud 23 C0. 9 Nr

Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr, 10 Sgr., auh 2 Nthlr. Sgr. 9 Pf. ; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr große Gerste 1 Rthlr.; kleine Gerste 25 Sgr. ; Hafer 23 Sgr 9 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.z Erbsen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Ps., auch 1 Rihlr. 5 Sgr. (\chl. Sorte).

Mittwoch, den 15. Mai. » l

Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 8 Rthlr. Der Centner Heu 27 Sgr., geringere Sorte auch 22 Sgr.

\

Marte Pee.

Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf

metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 105 Pf. Branntwein-Preise.

Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am 10, Mai 1850 145 Rthlr. S "E L Na, e, 4 (1 ¿1 F C S DANO OCHIGIGES » 145 ) u. 14542 » i e 10/200 0 nad 14. ») » 14% / § G Li O » 14: \ ———— 10.» » 4147 |

Berlin, den 16. Mai 1850.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Verltn. Stettin, 16. Mai. Die für Weizen stillere londoner Post

hat die Kauflust etwas gedämpft, doch ist nicht zu niedrigeren Prei sen angetragen.

Noagaen S200, by, Qui 29, 82pfd. 30 Rthlr. RNUbol 412412, vy, Gerbdit 105,

Spo, S0 Nr, pr. Qerbit

Nthlr. Syiritus 242, pr. Juli 26, pr. August 25, 445 Breslau, 16. Mai. Meißer Weizen 45, 00, 00 Sgr., ge ber Weizen 41, 49, 58 Sgr. )

0-7

Roggen 27, 285 80 S. Gerste 215, 23, 245 Sgr.

Hafer 15, 19, 20, S9.

Spiritus 67 Rthlr. Old.

Rüböl 12 Rthlr. Br.

Zink loco 45%, Rthlr. bez.

Der Begehr für Roggen, Weizen und Gerste war heute gut daher Preise höher gingen.

Telegraphische Notizen.

Hamb.=Berlin 77. Köln=

Hamburg, 16. Mai. 25 Uhr. * rl / Nordbahn 387,

Minden 922, Magd.-Wittenb, 595. Weizen still. Roggen se]ter.

- ck 11

Amsterdam, 15. Mai. 47 Uhr. Int. 55%. Ard. 134 Span. 3proz. 30s - 25Pr03- Metall. 40. proz. (4 eue 5proz. 807. Russ. 4proz. Hope 50. Stiegl. S

Rübs1 pr. Mai 46, pr. Okt, 335, pr. Nov. 39%

tam

N Hoimeo C her- Hof ruder Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Wel Hofbuchdruckere,

Beilage

M7 1595.

Beilage zum Preußischen Staats-A

851

nzeiger.

Sonnabend d. 48. Mai.

ARSSNBESNA

M all Dent\cpland.

Frankfurt.

| Frankfurt a, M, Verhandlungen der geseßgebenden Ver- jammiunga.

TBissenschaft und Kunft. Hissenschaftilicher Kunstverein, logisches, (Schluß.) ___ Eisenbahn - Verkehr. Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Markt - Berichte.

Archäologische Gesellschast Klimato-

B ov (17 erun

» pre He E E C T C R S V _ G I T

* g

llichtamtlicher Theil. Dentschlanud

Frankfurt, Frankfurt a. M.

: i 13, Mai (D N A) Ler Xommisstonsberiht uber die Rückaußerung des Senats in Bezug auf den Antrag auf Anschluß an das Bündniß vom 26.

at lautet wie folgt:

Von Seiten det gejebgebenden Versammlung ist nicht in Zwei- worden, daß hoher Senat 1) verfassungsmäßig das Abschluß von Staatsverträgen der freien Stadt Frank

urt besibez 2) daß derselbe hierüber erst dann Mittheilungen zu machen verpslichtet erscheine, wenn er die gepflogenen Verhandlun

T11)

reif erfenne, oder wenn eine solche Mittheilung diesen ungen feinen Nachtheil drohen wird. Niemals kann der jolchen Mittheilungen verpflichtet scin, welche nach seinem en Ermessen denjenigen Zweck zu vereiteln geeignet sein l nah welchem der Senat zum Besten des Gemeinwesens inzusireben die Aufgabe hat.

Allein mit diesem

Stan

punkte des Senats is} derjenige der gescbgebenden Bersammlung nicht zu verwechseln. Auch sie hat ihre Rechte und hre Pflichten. Nach der Constitutions - Ergänzungs alte Art, © if sie eine der drei Körperschaften, durch welche die aus der gesammten Bürgerschaft beruhende Souverainetät ausge= ubt wirdz allerdings nur innerhalb der verfassungsmäßigen Grän

allein diese Gränzen sind nicht so eng gezogen, daß die ge gebende Versammlung, deren Zustimmung und Bewilligung bei uen fur den Staat wichtigen Beschlüssen und Aufwendungen T

fordert w rd (Art, 1/7 der Constitutions-Ergänzungs-Akte), welche rner jcdweden Antrag an den Senat zu stellen berechtigt ist _LO daj.) und zu dere! besonders ausgesprochencr Kompetenz

ich die Sanction der Staatsverträge gehört (Art. 17, 2 das), an hohen Senat beförderten Donnerschen Antrag in irgend

Beise ihre verfassungsmäßigen Berechtigungen überschritten

tt Jm Gegentheil hat die geseßgcbende Versammlung ihr Recht

bei diesem Anlaß mit großer Zurückhaltung geübt, indem sie die Zulässigkeit des Antrags vorerst durch einen Ausschuß prüfen ließ und dann bis zu der vorliegenden Rückäußerung des Senats jede Die G ingehende Erörterung vermieden hat.

Die aus der angeführten Stellung der beiden Staatsbehörden hervorgehenden gegenseitigen Nücksichten und das wünschenswertle

einer cndlichen Einigung in den für das Gemeinwesen wich igen Angelegenheiten, haben beide Theile {on öfters veranlaßt,

ucch vor dem definitiven Abschluß solcher Angelegenheiten, wo i alsdann qur nom n Da oder Meint Van deln fann Ire 2e M Go von Qnitggen oer

ich gegenseitig fund zu geben. Denn vollig veraente Wege führen uicht zu Einem Ziele. Indem nun hoher dem bevorstehenden Anlaß sich auf sein strenges Recht beruft und dennoch einige, aber unvollständige Mittheilungen macht, legt derselbe der geseßgebenden Versammlung die doppelte Pflicht

auf, Meinung über den Stand der Sache unverholen darzu- legen Fndem der Senat die ganze Verantwortung sür das in er Sache seither Geleistete und für seine künftigen Leistungen nimmt, \o daß der geseßgebenden Versammlung bei ctwaigem (immen Ausgang nur noch ein Bedauern übrig bleiben wird, nöthigt Senat dieselbe, schon jeßt von ihrem Recht der Meinungéäuße- rung im vollsten Umfang und in aller Wahrheit Gebrauch zu ma- chen, Außerdem zwingt uns, die zum Bericht ernannte Kommis- sion , u innere Ueberzeugung; denn das eng ver bundene Wohl des Vaterlandes und der Vaterstadt scheinen uns offene Sprache in der vorliegenden Angelegenheit za

ckoher Senat giebt in seiner Rückäußerung einige \fogenannte thatsächliche und rechtliche Aufklärungen und stellt neben einander: e Artikel 46 und 61 der wiener Kongreß-Afkte, den Siß der Bun esversammlung in Frankfurt und ihr Entscheidungsrecht in frank Verfassungsstreitigkeiten betreffend; die Bundesbeschlüsse vom

Márz und 7. April 1848, wodurch deutsche National - Ber

ter zur Begründung einer neuen deutschen Verfassung in )emeinschaft mit den Regierungen nah Frankfurt berufen wer- denz; den Beschluß der National-Versammlung vom 28. Juni 1848 den sogenanuten Bundesbeschluß vom 12, Juli 1848, die pro rische Centralgewalt betreffend; endlich gewisse Bestimmungen der National - Versammlung am 28. März 1849 be-

vom 26, Mai 1849 und

h

\{lo\senen Verfassung, aus dem Bündnisse der Vorlage vom 27, Februar 1850 Aus dieser Zusammenstellung wird das Resultat gezogen: 1) Die Staaten, welche sich für den leßteren Entwurf ausgespro chen haben, „fönuten ein Recht und cin Interesse behaupten, dar uf zu bestehen, daß Frankfurt sih nicht außer Stand seße, Siß des deutshen Bundes zu sein.“ Dieses fCunten jene Staaten, nämlich Oesterreich, Bayern und Württemberg, in der Weise thun, daß sie eatweder Frankfurt positiv an dem Beitritt zu dem Bünd nisse vom 26, Mai 1849 verhinderten, oder bewirkten, daß in die- sem Folle die Bundes-Centralbehörde die Stadt zu verlassen hätte, zwei für die Stadt gleich unangenehme Eventualitäten. 2) Ge- genwärtig sei doch Frankfurt noch ein Vereinigungspunkt für Oester- reich und Preußen; wenn man sich auch hier entschieden der einen oder der anderen Seite anschließe, so drohe das Zerwürfniß ein unheilbares zu werden. 3) Höchst bedenklih müsse es für die Stadt erscheinen, Verbindlichkeiten zu übernehmen, deren Uebereinstimmung mit der völkerrechtlihen Grundlage, auf welcher die Selbstständig- keit der Stadt beruhe, mindestens zweifelhaft sei z „„\onach sol= len patriotische Erwägungen aus dem deutschen und dem frankfur= ter Gesichtspunkt zugleich anratheu, daß unser Staat in der seither behaupteten zuwartenden Stellung verharre.““ Da die Versammlung zu Erfurt bereits geschlossen ist, so kann die Kommission sich nicht verhehlen, daß ein Theil der mit dem im

Monat Februar gestellten Antrage beabsichtigten Wirkungen bereits vereitelt ist; die Stadt Frankfurt kann jeßt nur noch die vollendete Sache, das verfassungsmäßig zwischen jener Versammlung und den betreffenden Regierungen festzustellende und in Vollzug zu brin

gende Bündniß durch ihren Beitritt verstärken oder vielmehr sich selbst in jenem Bündniß sicher stellen, Allein unserer übernommenen Verpflichtung gemäß werden wir darthun, daß ein anderes Verfahren, als das seitherige, für das Vater

land und für die Vaterstadt ersprießlih gewesen wäre, um damit zu begründen, daß der erste günstige Augenblick für einen umge- fehrten Weg, für den Anschluß an das Vündniß vom 26. Mai 1849 nicht versäumt werden darf. Wir halten das Gelingen des Werkes, an welchem zu Erfurt gebaut worden is, „für den lehten erfcnnbaren Weg, auf welchem cine friedliche, geseßliche Entwickelung der deutschen Verhältnisse gelingen könnte; als einen annehmbaren Vergleich zwischen Fürsten und Volk, in welchem zwar beide Theile nicht Alles behalten oder erreihen werden, was sie wünschen, natic

nale Einigung und Freiheit dagegen mit gesezlicher Ordnung be

stehen, auf dieser si kräftigen und entwickeln möge.“

Jenseits dieses Weges erblicken wir nur den Kamps und den Sieg der Gewalt, daher etwas früher oder später Umsturz der deutshen Bundesstaaten und Unglúück des Volkes in Frankfurt, in Deutschland und in angränzenden Staaten.

Aus den angeführten sogenannten thatsächlichen und rechtlichen Aufklärungen, welche der Seuats-Vortrag in der angegebenen Rei- henfolge enthält, ersicht man eigentlich nicht, ob hoher Senat die Bundes - Verfassung vom 8. Juni 1815 für noch dauernd gültig oder für aufgehoben erkenne? Denn die Verfassungs - Bestimmun gen der wiener Kongreß=-Akte erscheinen in dem gedachten Vortrage dicht neben dem Beschluß der National-Versammlung vom 28. Juni 1848 gleich friedlichen Genossen, während in Wahrheit jene durch diesen zerstört worden sind. Wir werden hierüber als über einen in der rechtlichen Beurtheilung der fraglihen Sache höchst wichti- gen Punkt vorerst den Beweis zu führen haben.

Wenn nach den blutigen Kriegen von 1813—1815 Anordnun- gen über den deutshen Bund in die wiener Kongreß - Akte aufge nommen wurden, so konnte damit gewiß nur die Anerkennung ciner staatlichen Verbindung Deutschlands nah untergegangener Reichsverfassung ausgesprochen werden; es konnte nicht die Meinung sein, den deutschen Staaten und Völkern als Lohn der von ihnen gebrachten {weren Opfer Fesseln anzulegen und der Fertentwidcke- lung ihrer Verfassung bis zur Befriedigung nationaler Bedürfnisse Gränzen zu seßen oder das Recht einer Einmischung fremder Völ= fer in innere deutsche Angelegenheiten vorzubehalten, welchen Vor behalt Rußland, England und selbst das damals bestcgte Frankreich weit zurückgewiesen haben würden, wenn man ihnen gegenüber da- von hätte reden wollen. Eine solche Auslegung der Aufnahme von Bestimmungen über den Staatenbund in die wiener Kongreß - Akte wird mit deutscher Ehre nicht vereinbarlich erscheinen. Auch hat die Bundes = Versammlung sich bereits am 18. September

1834 hiergegen ganz entschieden ausgesprochen, und {ie hat am 30. Marz 1848, als |\ Lon dem allgemeinen Verlan- den n allen Deut Gen Staaten U on Den hierauf ge- gründeten Versprechungen der verschiedenen Regierungen ge- drängt, die Berufung einer deutschen National-Versammlung beschloß, um zwischen dieser und den Regierungen eine neue deutshe Ver fassung zu Stande zu bringen, durchaus nicht nach einer gußer=- deutschen Ermächtigung für einen solhen Beschluß gefragt. Wir haben diesen Punkt nur aus dem Grunde hervorgehoben, weil in dem Senats-Vortrag vorzugsweise die völkerrechtlihe Grundlage unserer staatlichen Selbstständigkeit hervorgehoben ist und dieses irrthümlich so ausgelegt werden Fönnte, als ob der Senat auch solche Bestimmungen der wicner Kongreß - Akte als fernerhin bin- dend anerkenne, welhe nur die inneren Angelegenheiten Deutsch= lands betreffen und in gegenseitigem Einverständniß zwischen der National - Versammlung und sämmtlichen deutschen Regierungen aufgehoben sind. Hierzu gehören nah dem Art. 13 des Reichs= geseßes vom 28, Juni 1848 alle Bestimmungen über die Bundes- Versammlung.

Durch die nachfolgende Stelle des Senats - Vortrages sehen wir uns aber zu einer näheren Erörterung über jenes Gescß ver anlaßt.

Hoher Senat bemerkt: „Dur Beschluß der National - Ver sammlung vom 29, (28.) Juni 1848, dem sich der Bundesbeschluß vom gleichen Tage anschließt, wurde Se. K. Hoheit der Erzherzog Johann zum Träger -der provisorischen Centralgewalt erwählt,“ Wir dürfen nicht annehmen, daß in dieser Fassung so viel liegen solle, als wre der fraglihe Bundesbeschluß eine gleichberechtigte Quelle der Uebertragung jener Gewalt auf den Erzherzog gewesen. Der handgreifliche Unterschied zwischen der Nebencinanderstellung und zwischen der Unterordnung dieser beiden Beschlüsse liegt darin, daß in dem einen Falle die Regierungen dem Erzherzog nur über- tragen fonnten, was ihm durch die National-Versammlung über- tragen warz in dem anderen Falle aber hätten sie ihm auch etwas Anderes und Mehreres übertragen können

Noch Niemand hat aber die deutshen Regierungen der Arglist gegen die Nation in der Weise beschuldigt, daß sie neben den öffent lichen, durch Bundesbeschluß vom 30. März 1848 eingeleiteten Ver- handlungen über die deutsche Verfassungssache noch etwas Besonderes unter sich verhandelt und ausgemacht hätten, ohne Mittheilung an die National-Versammlung. Es war dieses durchaus nicht der Fall, Der Bundesbeschluß vom 28. Juni enthält nur die Zustimmung der Regierungen zu dem von der National - Versammlung bereits gefaßten Beschlusse, und das Schreiben an den Erzherzog drüdte vorzugsweise das Einverständniß der Regierungen mit der Wahl desselben aus, mit der Person, ohne über die Sache, über die Natur und den Umfang der Centralgewalt das Geringste zu enthalten, Wäre nicht vorher der Beschluß ver National-Versammlung gefaßt und dem Erzherzog belannt gewesen, so hätte er nicht wissen können, zu welchem Amte er eigentlich berufen sei. Ganz konsequent hiermit hat der Erzherzog am 12. Juli 1848 in der Sißung der National-Ver sammlung das Geseh derselben und nur dieses zu halten gelobt. Der so: genannte Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848, welcher ebenfalls indemSe natsvortrag hervorgehoben wird und durch welchen die Bundesversamm lung ihre Befugnisse auf ten Reichsverweser übertragen haben soll, war nihts Anderes, als ein feierlicher Vollzugsakt jenes von den Regierungen anerkannten Reichsgeseßes vom 28. Juni 1848, und gründete sich durd\äus nicht auf besondere, unter den Regierungen heimlich getroffene Abreden, Außerdem würde er sogar formell nichtig gewesen sein, denn er verbreitet sich über solche Gegenstände, welche nach der Bundesakte vom 8. Juni 1815 (Art. 6, 7) nur in einer Plenar-Versammlung und zwar einstimmig abgemacht werden konnten, und doch war eine solche Versammlung damals weder be=

rufen, noch vollständig vorhanden. Erst geraume Zeit nah jenem feierlihen Aft fand derselbe mit dem Gesey vom 28, Juni 1848

auch die unbedingte Zustimmung der Königlich hannoverschen Re= gierung, nah ihrer Erklärung vom 21, August 1848 an das Reichs-Ministerium.

Aus den bisher gepflogenen Erörterungen ziehen wir nicht allein das Ergebniß: 1) daß der Theil der Bundoes- Verfassung, welcher die Bundesversammlung bet ift, mit Zustimmung aller Regierungen und der National-Versammlung aufgehoben is, sondern au 2) daß mit gleicher Uebereinstimmung seit dem 28, Juni 1848 diejenige Verfassung in Deutschland geseßlich eingeführt ist, welche man ge- wöhnlih als Bundesstaat zu bezeichnen pflegt.

Denn ohne über Worte streiten zu wollen, so wird es doch Niemand wohl für einen sogenannten völkerrehtlichen Bund (Staa- tenbund) halten können, wenn mehrere Staaten für ihre gcmein- samen Angelegenheiten eine gemcinsame Centralgewalt besißen, ver- schieden von der Landesgewalt und für diese Dinge über der Lan desgewalt. Nicht allein aber dazu, als zu ciner vorübergehenden Maßregel , haben alle dcutshe Regierungen gestimmt, sondern auch ferner dazu, daß die provisorische Centralgewalt fortzubestehen habe, „bis zur definitiven Begründung ciner Regierungsgewalt für Deutsch- land.“ (Art. 1 des Gesetzes vom 28. Juni 1848). Den Bundes- staat also besißen wir rechtlich seit dem 28. Juni 1848; daß er faktisch wieder verloren ging, davon war die nächste Veranlassung, daß einerscits von der National-Versammlung am 28. März 1849 über die deutsche Verfassung ein Endbeshluß gefaßt, andererseits aber dieser Beschluß von Oesterreih, Preußen, Bayern, Sach- sen und Hannover uicht anerkannt worden ist. Allein so beflagens- werth dcr seitdem verfassungslose Zustand Deutschlands auch ist, so bleiben doch der Staatenbund und die ehemalige Bundes-Versamm- lung rehtlich aufgehoben und können ohne Zustimmung der Nation und aller Regierungen niht wieder eingeführt werden. Aus der zwingenden Natur dieser Sachlage wird vielleicht doch noch, troß aller Schwierigkeiten entlich das allseitige Einverständniß zu einem deutschen Bundesstaat und zu einem weiteren völkerrectlichen Bund, mit denjenigen deutschen Staaten, welche nicht eintreten können, hervorgehen; oder man wird sich von dem Wege des Rechtes ab= wenden müssen, eine traurige Eventualität, in ihrem leßten Ergeb= niß am traurigsten für diejcnigen, welche sie herbeiführen werden. Hierüber haben wir uns nicht zu verbreiten. A

Fassen wir die Sache von diesem Gesichtspunkte aus, jo scheint es uns unbedingt die Aufgabe jeder deutschen Regierung sein zu mussen, mit allen Kräften, die ihr zu Gebote stehen, auf die Herbeisührung eines Rechtszustandes in der deutschen Verfassungssache hinzuwirken. Die- ses erfordert das Wohl des Vaterlandes und das Wohl unjerer Va= terstadt, wcil sie in Deutschland liegt. Da nun in dem Senats vortrag Die scither hierüber cingehaltene Verfahrungswere sur Die richtige erkannt und auf eine künstige Fortscßung derselben hinge-= wiesen wird, \o missen wix nunmehr pflichtmäßig erklären, daß wir keincswegcs damit cinverstanden jein können, vielmehr glauben, daß hierbei nicht die oben angedeuteten oaterländischen Gesichtspunkie eingehalten worden sind. Wir haben nichts vor uus, um zu dem Ziel einer rehtlichen Ordnung der Dinge zu gelangen, als den Verfassungs-Entwurf vom 28. Mai 1849 und die sogenannte Vor- lage vom 27. Februar 1850, Jener Entwurf und das ihm beige- fügte Wahlgeseß entsprechen nicht überall den Ansichten derjenigen, welche mit dem Entwurf vom 28. März 1849 einverstanden waren. Indem wir diescs anerkennen und darüber auf keine weitere Erörterung eingehen, müssen wir nur kurz unsere Ansicht dahin aussprechen, daß, wo eine National-Versammlung in regelmáßig wiederkehrenden Zeitabschnitten und mit geseßgebender Gewalt be- rufen wird; wo hierdurch und durch gesicherte Preßfreiheit die óffentlihe Meinung so mächtige Organe gewinnt, keine weitere, mit der geschlichen Ordnung verträglihe Entwickelung abgeschnitten erscheint. Hiermit und durch eine Central-Bundesgewalt sind die Hauptpunkte gewonnen. Ein Tag und ein Jahr, oder mehrere, werden nicht deutsche Macht und Freiheit vollendet begründen. In einer lebensfähigen Nation muß man auf Fortschritt rechnen.

; Als der Senat einen Abgeordneten nah Berlin in Betreff des Bündnisses vom 26. Mai 1849 sandte, war freilich der beste Augen blick für den Anschluß der Stadt unbenußt vorübergegangen, da der Erzherzog Reichsverweser damals nah Frankfurt zurückgekehrt war. Indessen lag darin doch kein absolutes Hinderniß. Deun es konnte hier- auf bei der Verhandlung Rücksicht genommen werden und es war dieselbe auch von preußiscber Seite zugesagt, wie wir aus den frü her von hohem Senat gemachten Mittheilungen erschen haben, während wir niht anzuerkennen vermögen, daß der Reichsverwesen die Fortdauer seiner Gewalt ohne National-Versammlung auf Grund des Reichsgeseßes vom 28. Juni 1848 zu behaupten ve mochte. Daß in der damaligen, durch die Zeitungen bekannt ge wordenen Sachlage die Verhandlungen abgebrochen wurden, haben wir nur zu bedauern. Das beste Mittel einer Berichtigung fal her Deutungen über die Gesinnungen der Stadt, hátte alsdann noch in der Beschickung des erfurter Reichstags gelegen. Daß hi über die provisorische Central -= Kommission, welche bekanntlich von Oesterreich und Preußen bestellt ist, die Stadt verlassen haben würd glauben wir nicht; daß sie nunmehr hier bleibe, ist nicht gesichert ; daß sle Frankfurt von der Beschickung Tes erfurter 2 hátt abhalten können, verstchen wir nichtz daß Úbe1 7 Einigung zwischen ODesterreih und Preußen gescheitert sein würd ist so wenig der Fall, als diese Einigung nicht durch Franfsu auch nicht in Frankfurt vermittelt wird, jondern auf anderem

oder gar nicht; cine entscheidende Wendung Dc nge würd

seit und hoffentlih zusammenbringen, was sich in den langn

sten Verhandlungen noch nicht aneinander geschlossen hat, 1 fommen wir auf die sogenannte Vorlage vom 27. Febru

welche Oesterreich dem Senate empfohlen hat. Wir beklagen auf-

richtig, daß der Senat die Hoffnung einer Ordnung deutscher Ven hálstnisse auf Grund einer solchen Vorlage nicht als vollkomme1 eitel bezeichnet hat. Jun dieser verhängnißvollen Zeit, wo es sich darum handelt, daß Deutschland wieder zu einer Verfassung komme wäre cs nüßlich gewesen, einer verbündeten und befreundeten Re gierung das Bekenntniß einer vollen Hoffnungslosigkeit der Ord nung deutscher Verhältnisse auf solhe Vorschläge hin sofort und

unbedingt auszusprechen und dieselbe aufs eisrigste zu ersuchen endlich einen kürzeren Weg zum Ziele einzuschlagen. Dieses Urtheil

wollen wir nur kurz begründen.

Sieben Bevollmächtigte, die an Jnstructionen gebunden sind, cin willkürlih verkleinerter Bundestag, sind keine Regierung und keine Centralgewalt.

Eine Versammlung von 300 Abgeordneten, die nur geseß gebende Gewalt in Bundesangelegenheiten haben soll, verdient den pompbsen Namen eines Volksrathes gar nicht, wenn gleichzeitig er- hellt, daß solche Bundesangelegenheiten, die ihrer Kompetenz und gesetzgebenden Thätigkeit zugewiesen sind, nur etwa in den Bestim=

mungen über die Erhaltung des Landfriedens bestehen werden. Oesterreich hat noch nirgends ausgesprochen, daß es seine Ver-