1850 / 140 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

tokoll des Verwaltungs-Rathes für in den Verhältnissen und im Rechte begründet anerkennt.

Derjenige Abänderungs - Vorschlag des Parlaments , welchem der Senat seine Zustimmung zu ertheilen ausnahmsweise Bedenken trägt, ist der vom Parlament zu §. 192 des Verfassungs-Entwurss | vorgeschlagene Zusaß, Der Senat betrachtet diesen Paragraphen als außerhalb der Sphäre eines Bundesstaates liegend und in die inneren Verhältnisse der einzelnen Staaten, insbesondere der [reien Stadt Lübeck, unnöthig eingreifend. 2 E |

Freie und Hansestadt Bremen. Bürgermeister Smidt. | Der Senat der freien Hansestadt Bremen kann sich mit den vom Parlament zu den Verfassungs - Vorschlägen der verbündefen Re- gierungen gemachten Abänderungs = Vorschlägen unter der Voraus- seßung einverstanden erklären, daß die danach modisizirte L sung gleihmäßig und gleichzeitig in sämmtlichen durch das Búnk niß vom 26, Mai 1849 vereinigten Staaten zur Anwendung und Ausführung gelange, behält sich jedo im Falle abweichender Sr- élärungen über die Abänderungs - Vorschläge zu den Verfassungs- Vorlagen oder eines definitiven Austritts einzelner Staaten |cine fernere Erklärung und weitere Entschließung über jene Vorlagen und die eventuelle Ausübung des dur den Austritt anderer Staa ten erwachsenden Rechts bevor. Auch muß der Senat, 10 lange die Verfassung und Additional - Akte in den mitverbündeten Kong reihen Sachsen und Hannover thatsächlich nicht sollten zur Aus- führung und Anwendung gebraht werden, U Bremen diejenige Ausnahmestellung reserviren, welche das 8§2ste Protokell des Ver-= waltungs-Raths für in den Verhältnissen und im Rechte begründet anerkennt.

Freie und Hansestadt Hamhurg. Syndikus Dr. Banks. Hamburg nimmt die Abänderungs Vorschläge des Parlaments an, jedo unbeschadet der bekannten in Kraft bleibenden Vorbehalte der Hansestädte, und unter der Vorausseßung, daß im Falle abweichender Erklärungen über die Verfassungs-Vorlagen weitere Beschlußnahme der Regierungen vorbehalten bleibe. |

General - Lieutenant von Radowihß faßt das Resultat der bisherigen Erklärungen der Regierungen alsv zusammen :

Die von dem Parlament in Vorschlag gebrachten Abänderungen der demselben gemachten Vorlagen sind angenommen durch die Re- gierungen von :

Nassau,

Braunschweig,

Oldenburg,

Sachsen-Weimar,

Sachsen-Koburg-Gotha,

Sachsen-Meiningen,

Sachsen-Altenburg,

Anhalt-Deßau und Cöthen,

Anhalt-Bernburg, | Schwarzburg-Sondershausen, | Schwarzburg=-Rudolstadt,

Walde,

Reuß ältexer Linie,

Reuß jüngerer Linie,

Lippe und

Preußen.

Angenommen mit gewissen Vorbehalten haben die Regierungen

der sreien und Hansestädte : | Lübe, | Bremeu und | QamblrgF - | Die Regierungen von : | Baden, Kurhessen, Mecklenburg - Schwerin, Mecklenburg- Streliß und Schaumburg = Lippe haben zur Zeit noch Anstand genommen, sich auf die gestellte Frage zu erklären.

Seitens der Königlich preußischen Regierung seßt General Lieutenant von Radowiß hinzu wird aus diesem Resultat der Schluß gezogen, daß die von dem Parlamente vorgeschlagenen Abänderungen von den zustimmenden Regierungen allerdings fest- gchalten werden , daß jedo, da hier ein Mehrheitsbeschluß nicht Anwendung finde, auch die Verfassung der deutschen Union zur Zeit noch nicht zur Promulgation und Ausführung gebracht wer den fönne.

Minister Ha ssenpflug macht gegen das vorstehende Resumé des Kommissars der Königlich preußishen Regierung bemerklich, daß Kurhessen zur Zeit noch gar keine Erklärung abgegeben habe: eine Thatsache, die General-Lieutenaut von Radowiß eben so aner- fennt, als er sie in dem von ihm gezogenen Resultat der bis jeßt erfolgten Aussprache der Regierungen konstatirt glaubt.

_ Minister Graf von Bülow hebt nachdrücklich hervor, daß seine für Mecklenburg-Schwerin abgegebene Erklärung weder eine Verneinung noch eine Bejahung der gestellten Frage gewesen. Zur Vermeidung jedcs Mißverständnisses wiederhole und präzisire er das Gesagte dahin, daß Mecklenburg-Schwerin den Abänderungs- vorshlägen des Parlaments die Anerkennung von Verbesserungen der dem Parlamente gemachten Vorlagen nicht versage, daß cs da- mit aber nicht gemeint sei, \sich für die Anerkennung der Verfassung selbst auszusprechen, sondern fernere Verbesserungen frei behalten müsse. General-Lieutenant von Rad owih wiederholt seinerseits, daß Promulgation und Ausführung der Verfassung noch nicht stattfin- UN O weil nicht alle verbündeten Regierungen sich in gleicher Cr rung geeinigt haben. Er habe jedoch zu bemerken, daß, indem Prevßen die vorgeshlagenen Verbesserungen des Parlaments an- nehme, damit in feiner Weise ferneren Verbesserungs-Anträgen vor= gegriffen sei, welche man einem nächsten Parlamente vorlegen könne. Es möge dieses aber Gegenstand näherer Diskussion bleiben. E Graf von Bülow äußert, daß er gegen diese ) ußfolge des Königlich preußischen Kommissars seinerseits keine Einwendung erhebe.

D Mde ete e el feine Segen sür un: G alen , müsse er seine Gegenwart für un- Lau e Rumburg - lippesche Regierungs - Präsident Baron von ünchh ofen wünscht von dem Minister Hassenpflu die R A seiner desfallsigen Gründe, Ps N S

nister ‘wi ; ; i A t nell e cle Pucsoven vier Konferenz, wozu er eingelad 4 gung zur Theilnahme an der wähnt, uur als Konf geladen sei, und die, wie bereits vorhin er- antwortlichen M L Genen, Fürsten und ihrer yer- Der Königlich VICGBN Ge M De gesehen. Bin, sieht Nch veranlaßt / gegen Ven ven üen Miniser Q Ce n O, erhobenen Anstand {n Eriancrcn on vent Minister Hassenpflug sen, daß Preußen, indem es zu ¡M Fugen und darauf hinzuwei- ‘e Form der Berathung ni \ erathung eingeladen, über die Form e ine fend Mita slipulixt habe, Es habe der niglichen Reg g sern gelegen, in dieser Hinsichi dem eigenen

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| Ermessen der verbündeten Regierungen irgend vorzugreifen. Dage- | gen habe sie allerdings glauben müssen, daß die gleichzeitige Ein- ladung der Mitglieder des Verwaltungs - Rathes zur Theilnahme an der gegenwärtigen Konferenz nah der ganzen Sachlage und bei der genauen Bekanntschaft dieser Mitglieder mit den obschwe- benden Fragen allgemein nur für angemessen und nüßlich habe er= actet-werden können. General-Lieutenant von Radowib glaubt sich vor dem wei- teren Fortgang der Verhandlung der Nothwendigkeit nicht entziehen zu dürfen, die Vorfrage : über die Theilnahme der nicht verantwortlichen Minister, bezichungsweise der anwesenden Mitglieder des Verwal- tungs-Rathes, an dieser Konferenz

zur Entscheidung der verbündeten Regierungen zu stellen.

Nachdem der sachsen-koburg-gothaische Minister von Seeba ch eine nohmalige Erklärung des furhessischen Ministers Ha ssen- p flug darüber beansprucht hat, ob Leßterer bei dem seinerseits er- hotenen Anstande auch jeßt noch beharre, und Minister Hassen - pflug sih hierfür mit Entschiedenheit ausgesprochen, erfolgen auf die gestellte Vorsrage folgende Erklärungen:

Baden, Minister Klüber. Baden vermag sich die Gründe nit klar zu machen, die den Minister Hassenpflug dazu bestim- men mögen, auf eine Konferenz bloß verantwortlicher Minister und auf eine Ausschließung der Mitglieder des Verwaltungs Raths zu dringen. Baden selbst sicht in der Theilnahme der Mitglieder des Verwaltungs - Raths an dieser Konferenz so wenig ein Hinderniß, daß es darin vielmehr eine wünschenswerthe Förderung anerkennt,

Mecklenburg-Schwerin. Minister Graf von Bülow fann ebenfalls die Bedenken Kurhessens nicht theilen. Daraus, daß verantwortlihe Minister eingeladen seien, könne unmöglich folgen, daß die eingeladenen verantwortlichen Minister nicht in Begleitung anderer Personen sollten erscheinen können, denen die Qualität verantwortlicher Minister nicht beiwohne. Auch werde eine folche Beschränkung durch frühere Antecedentien in keiner Weise gerecht- fertigt.

Nassau. Minister von Wingtingerode stimmt wie Baden.

Braunschweig, Minister Freiherr von Séhleinib stimmt ebenfalls gegen die Beschränkung der Konferenz auf blos oerantwortliche Minister, und zwar mit dem Beifügen, daß eine solche Beschränkung, wenn sie anders jeßt hier statuirt werden sollte,

politishen Berathungen beschlossen

wahrscheinlich das erstemal bei werde. Oldenburg. Ministerial - Rath und Departements - Vorstand von Eisendecher schließt sich der vorstehenden Erklärung an. Sachsen-Weimar, Minister von Wakhdorf findet gegen die Ausdehnung der Konferenz auf die Mitglieder des Verwaikungs- findet sie in aller Be-

Raths nicht nur nichts zu erinnern, sondern f ziehung wünschenswerth.

In gleicher Weise, wie Sachsen-Weimar, stimmen : Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-Meiningen,

Sachscn-Altenburg, Anhalt-Deßau und Côthen, Anhalt-Bernburg, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck,

Reuß älterer Unie,

Reuß jüngerer Linie, Lippe,

Lübe,

Bremen und

Hamburg.

Syndikus Dr. Banks macht bei der Abstimmung für Ham- burg noch besonders darauf aufmerksam, daß es sich in dieser Kon ferenz ja ohnehin niht von Maioritáäts-Beschlüssen handle, und daß daher nicht entfernt abzusehen sei, wie durch eine Beschränkung der Konferenz auf blos verantwortliche Minister das Recht oder das Juteresse der einzelnen Regierung irgendwie gefördert werden móge,

Medcklenburg-Strelihß stimmt wie Medlenburg- Schwrin,

Schaumburg-Lippe. Regierungs - Präsident, Baron von Lauer-Münchhofen. Schaumburg =- Lippe hat den erhobenen Einwand im ersten Augenblick als einen blos formelleu betrachtet, worüber hinwegzugehen sein würde; es glaubt sich aber jebt zu überzeugen, daß das formale Bedenken nicht ohne materielle Unter- stübung bleibt. Die Einladung gill wirklich nur den Fürsten und ihren verantwortlichen Ministern. Das Leßtere muß einen bestimm- ten Sinn haben. Schaumburg =- Lippe findet ihn darin, daß die verantwortlichen Minister niht als Bevollmächtigte ihrer Regierun- gen, sondern als Regierungsbeamie eingeladen sind, die das hicr Beschlossene demnächst vor den Ständen der betreffenden Staaten zu vertreten befähigt sein müssen. Schaumburg =- Lippe muß sich also ebenfalls für ein strenges Festhalten an der ergangenen Ein- ladung aussprechen.

(Heneral=- Lieutenant der Abstimmung der verbündeten Regierungen scheidung derselben stehende Vorsrage :

daß das Bedenken Kurhessens gegen die Zulässigkeit der Theil nahme nicht verantwortlicher Minister an dieser Konserenz nur von Schaumburg = Lippe getheilt wird,

Nach dieser Konstatirung, gegen deren Richtigkeit von keiner Seite cin Einspruch erfolgt, richtet General - Lieutenant von Ra - dowihß an den furhessischen Minister Hassenpflug die Frage, ob er scine von der Majorität der verbündeten Regierungen nicht getheilte Ansicht als eine solche betrachte, die ihn an der ferneren Theilnahme dieser Konferenz behindere, oder wie er sich sonst dem Fortgange der Verhandlungen derselben gegenüber zu verhalten gedenke.

Minister Hassenpflug erklärt, dabei zu bleiben, daß die an ihn ergangene Einladung blos auf eine Konferenz verantwortliche

von Radowib fonstatirt als Resultat über die zur Ent-

Minister laute, daß er in Folge dieser Einladung zu einer Konse- renz verantwortlicher Minister und nux zu ciner folhen Konferenz erschienen sci, und daß er nicht gewillt sci, sih über die hier zur Berathung und Beschlußfassung gestellten Gegenstände in einem Kreise auszusprechen, in dessen einem Theile er nur ein Zuhörers personale erkennen könne.

Legationsrath Dr. Liebe weist die von dem Minister Ha ssen - pflug für angemessen erachtete Bezeichnung der Anwesenden , de= nen die Qualität verantwortlicher Minister nicht beiwohnt, auf das entschiedenste zurü.

Minister von Wabdorf tritt der lehten Ausführung des Ministers Hassenpflug ebenfalls mit der Erklärung entgegen, daß der Staatsrath Seebeck ihm im Namen seines Souverains, des Großherzogs von Sachsen = Weimar, zur Seite stehe, und diese Assistenz in dieser Konferenz eine von seinem Fürsten selbst gewünschte und geigte sei.

e verantwortlichen Minister von und Si ¿Brennen geben Vietelbo Fg P l wesenden Vertreter ver Großherzoglich oldenburgischen, badenschen,

|

Herzoglich nassauischen und bernburgischen Regierung im Verwal- tungsrathe.

Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegen- heiten glaubt im Namen seiner Allerhöchsten Regierung dagegen ausdrüecklich Verwahrung einlegen zu müssen, daß von dem Kur- fürstlich hessischen Minister die nicht mit der Eigenschaft verantwork= licher Minister bekleideten Anwesenden als Zuhörer bezeichnet seien. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten bemerkt dabei, daß dieser Ausdruck in Beziehung auf Personen , die ausdrüdtlich von der preußischen Regierung zu dieser Versammlung eingeladen und zu den dermaligen Verhandlungen mit Vollmacht versehen sind, als ein vollkommen ungeeigneter erscheine. ;

General-Lieutenant von Radowibß ersucht die Konferenz um Fortsezung der Berathung.

Medcklenbu rg=-Streliß. Regierungsrath von Berns-= torff erklärt, daß Mecklenburg =- Streliy die Absicht nicht gehabt habe, sich noch eine Erklärung auf die Frage über die Abände- rungs-Vorschläge des Parlaments vorzubehalten, und daß hiernach das von dem Königlich preußishen Kommissar vorhin gezogene Re- sultat der desfallsigen Abstimmung zu berichtigen bleibe, j

General - Lieutcnant von Radowiß fragt, ob er nah dieser zusätlichen Erklärung die Entschließung von Mecklenburg - Streliß dahin zu verstehen habe, daß Mecklenburg-Streliß schon jeßt defini-= tiv ablehne, und zwar mit der Entschiedenheit, daß es sich daruber

/

auch nicht einmal eine fernere Erklärung vorbehalte; welche Frage der Vertreter der mecklenburg-strelitschen Regierung bejaht.

M: cklenburg -Streliy vermehrt hiernach, wie General = Lieute nant Lon Radowiß zuseßt, die vorgenannter drei Kategorteen der abstimmenden Regierungen um eine vierte Kategorle, nämlich um die Kategorie einer definitiv ablehnenden Regierung. Fur die Rechte der übrigen Regierungen werde durch diese Ablehnung n6- türlich nicht das mindeste geändert. :

Auf die von dem Kommissar der Königlich preußischen Regie rung vorhin gezogene Schlußfolge zurückommend, erkennt Minister von Wabhdor f an, daß jedenfalls während Dex Zeit der noch zu erwartenden Entscheidungen der badenschen und anderer Regie rungen von einer Promulgation und Ausführung Der Verfassung allerdings abzustehen sein werde. Er muß sih dabci aber dagegen aussprechen, daß die Abgabe dieser rückständigen Grflärungen nicht einer ungewissen Zukunft anheimgestellt bleibe, was nach Lage der Sache für die Regierungen, denen es Ul die baldige Errichtung der Union voller Ernst sei, um }o bedenklicher sein werde, als ja nah der Erklärung Meklenburg-Schwerins selbst die Anerkennung und Billigung der von dem Parlamente bewerkstelligten Verbesse rungen des Verfassungs - Entwurfs, das Jnslebentreten dex Ver- fassung für die Gesammtheit der hier vertretenen unirten Staaten noch feincsweges in sichere Aussicht stelle, Minister von Waß dorf hält daher die Regicrungen, die jeßt mit bestimmten Erklä= rungen vorgetreten sind, für eben so berechtigt als genöthigt, au] Festseßung einer bestimmten Frist zu dringen, worin die noch rück= ständigen Erklärungen der übrigen verbündeten Regierungen zu er=- folgen haben. . Diese Frist m i \\e gestellt werden, um den traurt- gen Zustand Der Ungewißheit für die Regierungen, die den Bun-= desstaat seither ernstlich erstreben, endlich zu beschließen, und |lé könne gestellt werden, da, bei aller Verschiedenheit der politischen Auffassung des unter den verbündeten Regierungen bestehenden Ber= háltnisses, die Grundlage dieses Verhältnisses doch keine andere als eine rechtliche sei. ;

(General-Lieutenant von Radowiß ist bereit, der Konseren die folgenden Fragen zu stellen :

1) Soll den Regierungen, die mit ihren Erklärungen über Dit

dieser Konferenz zuerst vorgelegte Frage noch rückständig sind,

zur Abgabe dieser Erklärung eine bestimmte Frist gestellt werden ; unD

9) wie soll si bis zum Eingange dieser Erllärungen das Be

hältniß der Regierungen unter sich und zu dem Unionswerke

gestalten 7 Sachsen-Meiningen. Minister Freiherr von Wechmar be

merkt, daß er der beginnenden Erörterung dicser beiden ncuen Fra

gen, Namens der von ihm vertretenen Regierung, noch die folgende verwahrende Erkl@ung vorherzuschicken habe. Die Autwort auf die der Konferenz zunächst vorgelegte Frage sei für Sachsen-Mei= ningen bejahend erfolgt, in der bestimmten Vorausseßung, daß auch seitens der anderen verbündeten Regierungen eine gleiche Zustim mung gegeben werde. Geschche dies nicht oder werde die nöthige Zustimmung aller verbündeten Regierungen in eine ungewisse Ferne hinausgeschoben, so müsse damit auch für die jeßt zustimmenden Regierungen eine Pflicht gelöst sein, die eben nur unter der ange- gebenen Vorausseßung allgemeiner Zustimmung von der einzelnen Regierung eingegangen worden sei und, der Natur der Verhâält- nisse nach, eingegangen werden konnte, L i

Sachsen-Weimar, Minister von Waßtzdorf freut sich, in der

Nas

von dem Königlich preußischen Kommissar eben proponirten Frage stellung einer Konformität mit seinen eigenen Anschauungen zu begegnen, namentllich in dem Punkte, daß schon jeßt das Verhältniß in Er- wägung gezogen werden soll, welches sofort und noch vor Singang der ücfständigen Erklärungen einzelner verl-ündeten Regierungen unter den verbündeten Regierungen selbst und hinsichtlich ihrer Stellung zum Unionswerke einzutreten hat unD zu beobachten sein wird. Möchten auch manche Rechte zeitweise nicht zur Ausführung gelangen können: die rechtliche Verpflichtung, wiederholt Minister von Wabdorf, sei zur Zeit doch noch für alle verbündeten Re gierungen eine gleiche, und auf dieser gesicherten Basis werde sich auch das zwischenzeitliche Verhältniß zwischen den verbündeten Re gierungen unshwer gestalten lassen. i; : Oldenburg. Miünisterialrath und Departements - Vorstand von Eisendecher. Bei den Gesinnungen und dem entschiedenen Willen seiner Regierung sei er verpflichtet, darauf ZzU dringen, daß die noch rückständige Erklärung der betreffenden einzelnen verbün- deten Regierung in bestimmter Weise und in kürzester Zrill erfolge. Oldenburg wolle eine Entscheidung- Es betrachte die Andauer die ses Zustanves der Ungewißheit als ein schweres Unglück, und es finde es mit dem Gefühl für Recht und Ehre nicht wohl verträg lih , einen solchen Zustand länger als unerläßlich nothwendig sort iern zu lassen. S s B 4 P Minister Klüber erklärt eine achttägige Frist, von dem Schlusse der gegenwärtigen Konferenz an, zur Abgabe der ba denschen Entschließung für ausreichend. . Medcklenburg-Schwerin und Schaumburg A, ppe wer=

den jedenfalls in der von Baden bezeichneten Frist die |chließlihen Erklärungen abgeben. : E K r it Minister H assenpflug H der Hoffnung,

daß ihm die Gelegenheit zur Kundgebung der kur jessischen Erklä- j N (G enen Konferenz nicht werde ver= rung in einer der Einladung homog E sagt werden. Er spreche den Wunsch aus e ur Kurhessen in einer blos aus verantwortlichen Ministern gebildeten Konferenz bal=

i ónnen, ; i digst thun zu kônne1 n Radowib erkennt in diesem Wun-

General = Lieutenant v o ] che Kurhessens einen neuen Punkt der Berathung, Er stellt den

anwesenden Vertreiern der

Konferenz zu gestatten ,

sammenseßung der Konferenz zum Zwede furhessischen Erklärung demgemäß in der gegenwärtigen Za

Mitglieder zu beschränken set. Baden. : {haft eines verantwortlichen Minister mächtigten Badens in der Konferenz. gen Zusammenseßung der Konferenz

verbündeten Regierungen zur Entschei= dung, ob dem Minister Hassenpflug die Abgabe der furhessischen Erklärung in einer blos aus verantwortlichen Ministern gebildeten beziehungsweise ob die gegenwärtige Zu- der. Entgegennahme. der hl ihrer

Minister Klüber findet sih weniger in der Eigen-

8s, als in der eines Bevoll- Er sicht daher in der jeßi für Kurhessen keinerlei Be-

{chwerde, und entbehrt jedes Bestimmungsgrundes, sich für die von

Kurhessen gcforderte Modification der Konferenz entscheiden zu

können. Medccklenburg=- Schwerin allerdings in keiner Weise für motiv

von Kurhessen einmal geforderten Bes

hält den

Wunsch Kurhessens irt, Eine Konferenz in der chränfung erscheint aber de|-

senungeachtet auch zulässig, so daß Medlenburg Schwerin gestatten

will, daß dem Wunsche Kurhessens deferirt werde.

Nassau glaubt nicht, daß man den einzelnen Regicrungen in

der Freiheit, die Konferenz nah ihren eigenen Entschließungen zu

beschicken, vorgreifen dürfe. Es stimmt gegen Kurhessen. Braunschweig stimmt wie Baden.

Oldenburg ist außer Stande,

die Zurückhaltung Kurhes=

sens, sich in dieser Konferenz zu erklären, auch nur annähernd zu

wurDigen. den, dem Wunsche Kurhessens nicht zu Sachsen-Weimar vermag eb gestellten Wunsch aufzufinden, una. Sachsen-Meiningen stimmt weil es, von allem Anderen abgesehen, Der Zusammenseßung einer Konferenz Einladung einer Regierung gestaltet h

Es stimmt

Es fann daher, da Gründe dafür nicht angegeben wer=

stimmen. enfalls keine Gründe für den gegen dessen Gewäh-

cbenfalls dagegen, und zwar eine Verleßung darin findet, zu widerstreiten, die sih auf at, der die erschienenen Re-

gierungen alle zu so vielem Danke verpflichtet sind. Sachsen-Altenburg stimmt wie Sachsen-Weimar.

Ce CIen Uq = S ihm die baldige Abgale der

L O R E Wwunsc)enSwveri) 11.

treliß tritt dem Wunsche Kurhessens bei, turhessischen Erklärung

besonders

Die sämmtlichen übrigen Regierungen stimmen ebenfalls alle

Kurhessen. Schaumburg

Durch),

5 y * f (191i

Lipp 10 daß es die Vertretung der in

diese seine Abstimmung da= der gegenwärtigen Konferenz

GorPint x P 5 v Ad E 4 (l! v! , dei doreinigten Regierungen durch verantwortliche Minister dieser Re-

gierungen allerdings für unerläßlich der Anforderung genügt glaubt. Die Minister, die den Ministern selbs gen lann den Vertreter einer anderen Regi Assistenz micht bereckchtigen, |

Minister - Präsident Graf von L

«“.

R E 0A C e ide í , Minister Hasjenpflug bemerklich, furhessische Erklärung vor einer blos a1

l n

hält, hierdurch aber auch je- Assistenz der verantwortlichen ehm und wünschenswerth ist, erung zur Beseitigung dieser

)randenburg macht dem daß seinem Wunsche, die 1s verantwortlichen Ministern

gebildeten Konferenz abzugeben, der Wunsch der großen Mehrheit,

Dic Konferenz bildet sei, entgegenstehe

andeint, v0 er Unter

Er stellt d

unverändert so zu erhalten,

wie dieselbe einmal ge em Minister Ha ssenpflug

diesen Umständen auf seinen Wunsch jeßt |

nicht verzichten und zur Abgabe der kurhessischen Erklärung über=

geheu könne.

Minister Hassenpflug erwiedert, daß er dieserhalb vorher

den Entschluß seines gnädigsten Herrn, babe,

Nachdem General = Lieutenant v Beröffentlichung des Protokolls, als ei fonferirenden Regicrungen,

ausdrücklich vorbehalten,

des Kurfürsten, cinzuholen

on Radowiß hierauf die nes Rechenschaftsberichts der erklärt Mini

ster-Prásident Graf von Brandenburg die heutige Sibung der

Konferenz fun norgen, den Le D. Der Schluß der Abends 10 Uhr Das Protokoll der vom 114, Ma verlesen, von den M nehmigt und vou diesen und dem Protoko Für Preußen: Graf von hlen, Klüber. Freiherr Hassenpflug.

M La

geschlossen und

Sibung

2 Bra

Tur Baden : Fir Kurhessen : Fir Sachsen-Weimar: von Tir Mecklenburg - Schwerin : S had. Für Mecklenburg Tür Oldenburg : T Altenburg

trolz + W131 J reli: VOUN

(Sra!

(SHotl) as: v

aur HAM N Fur Sach]en Für Sachjen Fur Nassau:

Koburg Meiningen : von Winkhingen1

Graf

( beraumt die nächste Sißbung auf M., Abends 6 Uhr, an. erfol

gt Berlin, wie Eingangs,

Sißbung vom 10, Mai c. ist in der Sihung

itgliedern der Konferenz ge llführer unterzeichnet worden ndenburg, Freiherr von

von Radow1h.

N wos l! von Meyjenbug

Secbed. Bul Son

Por von

1 Bernstorff. von DerBben von Eisendeher. Mosle B Uk.

on Seeba ch.

Freiherr von Wechmar.

Vollpracht.

Do V C

Für Braunshweig: Freiherr von S(leiiliig De, Lie

Fur Anhalt - Deßau und Anuhalt-=C óthen: von Goßler von Plöb. Anhalt - Bernburg: Hempel. Dr. Walther

Fir Schwarzburg-Sonders en O

¿Fu S{warzburg-Rudolstadt : von NRode1

Für Reuß «älterer Linie: Otto,

er Reuß jüngerer Linie: v on Bretscchnetder

Ix Lippe: NPtderitk.

zaumburg=KLippe: Baron

Ur S j

Fir Waldeck: Winterberg.

Für Lubed Dr Cer Tür Bremen: Sm1dl. Fir Hamburg: Pr. Banks

Rerhandelt Berlin, den 11. M

in Gegenwart:

von Lauer

Müúünchhosen,

Bloemer

B Una

i 41850, Nachmittags 6 Uhr,

(S, erstes Protokoll.)

Minister - Präsident Graf von Brandenburg eröffnet die

Sihung. Das Protokoll der gestrigen Sih Mitgliedern der Konferenz genehmigt 1 tokollführer unterzeichnet, General - Licutenanl

ung wird verlesen, von den ind von diesen und dem Pro-

von Radowih glaubt die Möglichkeit

anerkennen zu sollen, daß die im Beginne der gestrigen Sißbung

zur Erörterung und Beschlußfassung Frage von einzelnen Seiten zunächst 1

gefaßt sein möchte, als er, der Ko ihrer Darlegung damit verbunden un

der Konferenz gestellte erst n einem anderen Sinne ausf-

nigl. preußische Kommissar, bei

d der Verlauf der Verhand-

879

lungen herausgestellt habe. In Anerkennung dieser Möglichkeit bittet er, allenfallsige Erläuterungen, Zusäße oder weitere Erklä- rungen zu der erfolgten Aussprache über die erste Frage, wo die- selben nöthig oder angemessen erahtet werden möchten , jeßt sofort und vor weiterem Fortgange der Verhandlungen eintreten zu lassen.

Baden. Minister Klüber. Baden befindet sih zuerst in dem Falle, die Vorausseßung des Königlich preußischen Kommissars bestätigen zu können, Die von dem Kommissar Eingangs der Sibung gestellte erste Frage ist im Verlaufe der Sibßung, und zwar namentli durch die fortschreitenden Erläuterungen Preußens, in dem Maße práäzisirt worden, daß der Vertreter Badens, nah um= fassender Erwägung ihres ganzen eigentlichen Jnhalts, sich nun- mehr sür ermächtigt halten kann, diese Frage auch seinerseits zu bejahen, Demgemäß erklärt er, daß Baden die Verfassungs - Ur- funde vom 26. Mai v, J. zusammt den dazu von dem Parlament in Vorschlag gebrachten Aenderungen, also die Verfassungs-Urkunde, so wie sie unter Acceptation dieser Vorschläge vorliegt, genehmhält und dersclben zustimmt. Baden erflárt zugleich, daß es diese Ge nchmhaltung und Zustimmung unter der ausdrücklichen Voraus= sezung giebt, daß es bei demnächstiger Promulgation und Ausfüh- rung dieser Verfassung der deutschen Union in der Lage bleibe, fich den Rücksichten nicht zu entziehen, die es in Gemeinschaft mit allen deutschen Staaten dem deutschen Bunde \huldet, und denen voll- ständig zu genügen, nothwendig und für Baden auf das höchste wünschenswerth bleibt. Baden begleite diese seine Erklärung mit dem aufrichtigen Wunsche, daß das unter Aufrechthaltung der vor stehenden Voraussetzung ins Leben tretende Unionswerk den unir ten Staaten und dem gesammten deutschen Vaterlande zu gemein: samen und dauerndem Segen gereichen werde. | Kurhessen. Minister Hassenpflug erklärt sich veranlaßt, | bezüglich des in der gestrigen Sißung von ihm relevirten Einspruchs gegen die Theilnahme der nicht verantwortlichen Minister an der gegenwärtigen Konferenz, zunächst die folgende Erläuterung abzuge- ben. Die Zuziehung der Mitglieder des Verwaltungs Raths zu der gegenwärtigen Konferenz war für ihn eine unerwartete. Er glaubte darin die Absicht zu erkennen, daß sih der Verwaltungs Rath, als solcher, an der Berathung und Beschlußfassung der Kon ferenz zu betheiligen haben folle. \

Gegen diese von ihm unterstellte Absicht, gegen die Thcilnahme und Mitwirkung des Berwaltungs- Raths, im Sinne einer geschlossenen Corporation, war sein Ein spruch gerichtet. Dieser Einspruch war also, sciner Natur nach, lediglich ein formeller, er konnte uur der Sache gelten, und wenn zu feincr Begründung und Rechtfertigung die Worte der Vorladung zu dem gegenwärtigen Kongreß in \chärfster Auffassung des Wort= sinnes geltend gemacht worden, so kann nicht erwartet werden, daß darin ein Angriff gegen Perfonen erkannt werden föónne. Das ver- lesene Protokoll, dessen Richtigkeit dabei in keiner Weise bestritten werde, lasse indeß auch diese lebtere Auffassung zu. Diese Auffas- sung aber sei, wie gesagt, seine, des Ministers Hassenpflug?'s, Intention nicht gewesen, wie hiermit zur Ausschließung jedes Miß- verständnisses ausdrücklich erklärt werde. Kurhessen widerspreche nicht, daß die Mitglieder des Verwaltungs-Raths, insofern sie hier anders nur nit in dieser Qualität, sondern in der Qualität be- trauter Bevollmächtigter der vereinigten Regierungen erscheinen, zur Theilnahme an der gegenwärtigen Konferenz berechtigt seien, wenn furhessischerseits freilich auz gewünscht werde, den Kreis der Kon- ferenz auf blos verantwortliche Minister beschränkt zu schen. Könne diesem Wunsche nicht willfahrt werden, so solle seitens Kurhessens darauf nicht weiter bestanden werden.

as, zur Sache selbst übergehend, dic Erklärung Kurhessens auf die erste Frage betreffe, so glaube Kurhessen, diese Erklärung bis dahin suspendiren zu sollen, daß die Konferenz in die Erörte rung der zweiten Frage eingetreten sei. Die Entscheidung dieser leßteren zweiten Frage müsse für Kurhessen die Vorbedingung sei nes Verhaltens zur ersten Frage darstellen. Es solle dies des Náheren bei Erörterung der zweiten Frage motivirt und dur diese Motivirung alsdann zugleich die jeßige Ablehnung jeder Erklärung auf die erste Frage gerechtfertigt werden. :

Preußen. Minister der auswártigen Angelegenheiten , Frei herr von Schleinib. Auf die so eben vernommene cinleitende Erklärung Kurhessens bleibe Folgendes zu erwiedern. Die Einla | dung der Mitglieder des Verwaltungs - Raths zu der gegenwärti- | gen Konferenz sci von Preußen in der Vorausseßung der Förder= | lichkeit ihrer Zuziehung erfolgt: eine Voraussebung, die durch die | diesen Mitgliedern seitens der übrigen Regierungen ertheilte Be- | vollmächtigung und durch die in der gestrigen Sißung deshalb er folgten ausdrücklichen Erklärungen dieser Regierungen ihre ver- diente Bestätigung gefunden habe. Der Viderspruch, den diese Zuziehung in der gestrigen Sißung seitens Kurhessens erfahren, habe bei seiner Allgemeinheit nur im Sinne cines Versuchs vcr- | standen werden können, Das Recht der eingeladenen Regierungen, sich in dieser Konferenz nach eigenem Ermessen vertreten zu lasseu, beschränken zu wollen. Preußen habe sich verpflichtct gefunden, ge- ge einen solchen Versuch ausdrückliche Verwahrung cinzulegen.

j

| Nach der jeßigen aus rüdcklichen Erklärung Kurhessens ei

| indeß eine Beschränkung des freien Zustimmungs - Rechts

| der Regierungen in der Wahl ibrer Vertreter durchaus nicht beabsichtigt worden. Auf Grund dieser Erklärung

und unter nochmaliger Wahrung des in Frage gestellten Regierungsrechts, glaube Preußen den Gegenstand der gestrigen desfallsigen Erörterung nunmehr auf sich beruhen lassen zu können.

Kurhessen erklärt sich hiermit und mit dem nunmehrigen Fortgang der Verhandlungen gänzlich einverstanden.

Mecklenburg-Sch werin erklärt, daß es sich bereits in der gestrigen Sihung dahin ausgesprochen habe, daß es den fraglichen Berbesserungs - Vorschlägen seine Zustimmung ertheile , insofern daraus nicht gefolgert werden solle, daß es damit zuglei seine Zustimmung zu dem definitiven Abschlusse, der Promulgation und der Ausführung der Verfassung ausgesprochen habe. Mecklenburg- Schwerin ist daher in der Lage, zu erklären, daß es unter gleichen Voraussetzungen wie Baden die Abänderungs Vorschläge annimmt,

Schaumburg-Lippe hat in der gestrigen Sitzung hinsicht lich der ersten Frage mit Baden, Mecklenburg-Schwerin und Me- lenburg - Streliß zu stimmen erklärt, Es ist dies aber in einem Augenblicke geschehen, worin die mecklenburg - strelißishe Erklärung noch nicht für eine ablehnende zu erachten und von dem Kommissar als eine solche noch nit qualifizirt war, Nachdem dies im Ver lauf der gestrigen Sißung eingetreten, wird die Uebereinstimmung Schaumburg - Lippe?s in seiner Ahbstimmung zur

ersten Frage aus die Erklärungen beschränkt, die dieserhalb in der gestrigen Sibung seitens Badens und Schwerins gegeben wurden.

Oldenburg hat keine weitere Bemerkung und keinen weite ren Vorbehalt seiner gestrigen Annahme - Erklärung der modifizir= ten Verfassung beigefügt, weil es davon ausging, daß es sich zu- nächst nur um den Jnhalt der Verfassung und um die Zusäße zu derselben handle. Bei dem Stadium der Ausführung wird Olden- burg allerdings noch zu einer weiteren Aeußerung in Beziehung auf seine besondere Stellung zu Hannover Veranlassung finden.

Sachsen-Meiningen is bei seiner Erklärung guf die erste

Frage nicht gemeint gewesen, seine Zustimmung zu derselben gegen- wärtig noch von der vorherigen Erfüllung des bei dieser Erklärung fundgegebenen Wunsches abhängig zu machen, Diese Zustimmung ist vielmehr eine unbedingte gewesen, was der größeren Bestimmt- heit wegen ausdrücklich zugefügt wird.

Hiermit if die Vorfrage des Kommissars über etwaige zusäb- lihe Erklärungen zu den Abstimmungen in der gestrigen Sißung erledigt. ,

Die Verhandlung wird fortgeseßt.

General-Ueutenant von Radowiß trägt vor. Da, wie be- reits gestern erklärt worden, die Verkündigung und Ausführung der Verfassung der deutschen Union, Mangels Zustimmung sämmt: licher unirten Regierungen zu derselben, zur Zeit noch nicht erfol- gen könne, o stehe zur Erwägung, welher Zustand zwischenzeitlich, d. h. von jcßt an und bis zu dem Augenblick der Verkündigung und Ausführung der Verfassung für diejenigen Regierungen einzu- treten habe, die diese Verfassung ihrerseits als feststehend erachteten, Die schr umfangreiche Frage über dieses Provisorium theile sich, ibrer Natur nah, in die beiden Unterfragen über die rechtliche Grundlage, auf die das Provisorium zu errichten, und sodann über das Organ, womit das Provisorium auszurüsten sein werde. Preußen müsse als dienlihen Vorschlag zur rechtlichen Grundlage dicscs Provisoriums die Bestimmungen des VBündnißstakuts vou 26. Mai 1849 erachten, da es sich überzeugt halte, daß auf dieser Grund- lage der Hauptzweck des Provisoriums: die Uniou selbst ins Leben zu rufen , erreicht und den gemeinsamen Interessen der unirten Staaten überdies eine wirksame und gedeihlihe Förderung zuge- wendet werden könne. Bei Annahme dieses Vorschlages werde sich sodann die Frage nah dem Organ des Provisoriums, beziehungé- weise die Frage, wie sich die provisorische Unions - Regierung zu gestalten habe, anschließen. Als nächste und erste Frage stehe dem nah zur Umfrage:

Crachten die verbündeten Regierungen es mit Preußen für dienlich, daß das bis zur Verkündigung und Einführung der Unions-Verfassung zu statuirende Provisorium auf die Grundlage der Bestimmungen des Blindnißstatuts vom 26, Mai 1849 gestellt werde 7

Kurhessen kann das Bedürfniß zu ciner dergleichen yroviso- rischen Jnustitution , wie sie durch den Kommissar der Königlich preußischen Regierung zur Frage gestellt worden , überhaupt nicht anerkennen, und muß sich daher ablehnend erklären. Die politische Stellung, welche die Union zu Deutschland einnehmen wird, sei für jede fernere eingehende Erörterung zu inaßgebend, als daß sie nicht erst vollständig und mit Sicherheit zu übersehen sein müsse, ehe auf eine solche Erörterung eingegangen werden fönne. Kurhe}jen stelle das Ansucheu, sich die nähere Rechtfertigung dieser Auffassung bis zur Erörterung der von dem Kommissar Eingangs der Konserenz angekündigten zweiten Frage , der Frage über die Stellung der verbündeten Regierungen zu dem frankfurter Kongreß, vorbehalten zu dürfen. E - i : L

Baden ist nicht im Stande, den Bedenken Kurhessens gegen die Errichtung einer provisorischen Unions - Regierung beizutreten. Es ist im C egentheil der Ueberzeugung, Daß Das gemeinjame Be= streben dex unirten Regierungen , die Union ins Leben zu rusen, eines gemeinsamen Organs nicht entbehren duürse. Nur duxch ein folches Organ werde cs möglih werden, die Union successive in si felbst zu festigen, ihr Verhältmpy zu den anderen Staaten zu ordnen und so den eigentlichen und ursprünglihen Zweck der Union, als einer organishen Gemeinschaft, wenn nicht aller, doch der meisten deutschen Staaten auf dem fürzesten und sichersten Wege herbeizu- führen. Baden erklärt sich hiernach auf die gestellte Frage bei- stimmen®.

Mecklenburg-Schwerin stellt das Wünschenswerthe der von dem Königlich preußischen Kommissar in Antrag gebrachten provisorischen Einrichtung nicht in Abrede, glaubt aber do bean spruchen zu müssen, daß die konkrete Form des bezweckten Proviso riums vorher näher dargelegt werde.

General = Lieutenant von Radowiß muß diesen Anspruch Meklenburg= Schwerins an sih eben so berechtigt als natürlich cr- achten. Da _aber von Seiten Kurhessens das Provisorium bereits unter jeder Form abgelehnt ist, so wird die Frage, ob ein Provi= sorium überhaupt eintreten solle, niht mehr zu amgehen und auf der gestellten Frage also zu beharren sein.

Medcklenburg-Schwerin bejaht hierauf die Frage unter Rorbehalt völligster Freiheit in Entscheidung über die Formation des Provisoriums selbst.

Nassau hält die Errichtung des beantragten Proviforiums für wünschenswerth und nothwendig, indem es sich ebenfalls seinc Entschließung über die Modalitäten desselben bis zu deren näheren Auseinandersebung vorbehält, i

Braunschweig vernimmt mik der lebhaftesten Befriedigung, daß Preußen gewillt ist, den ersten so nothwendigen thaisächlichen Schritt zur Herstellung der Unions Regierung zu thun. Es stimmt dem desfallsigen Vorschlage Preußens durchaus bei, Ueber die heren Modalitäten, worunter die provisorische Regierung einzutreten hat, hält sich Braunschweig seine Crklärung vor.

Sachsen-Weimar, achsen-Koburg-Gotha,

achsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Anhalt-Deßau und Köthen, Anhalt-Bernburg, Schwarzburg-Sondershau]en ckchwarzburg-Rudolstadt,

Reuß älterer Lint1e,

Reuß jüngerer Linie unk

Epe stimmen sämmtlih wie Braun|chwelg.

Mecklenburg- Strelih ist der Ansicht, daß di Königlich preußischen Kommissar als Gegenfsta1

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gestern angekündigte zweite Frage mit dem jeßt zur V dlun« stehenden ersten Gegenstande zu eng zusammenhängt, als daß bei der Separatstellung, welche es in der gestrigen Sihung

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einnehmen müssen, über einzelne L etailfragen cine Erklärung abgc ben kann. Es muß daher um die Erlaubniß bitten, sich in einem weiter vorgerückten Stadium der Verhandlung über die von ihm einzunehmende Stellung zur Union aussprechen zu dürfen.

Oldenburg wünscht eben so lebhaft wie Braunschweig, daß etwas Wirkliches baldigst zu Stande komme. Kann das in dei von Preußen proponirten Form der provisorischen Unions = Regic rung geshchen , so kann Oldenburg dieser Form nur gänzlich zu stimmen.

Schaumburg -=- Lippe tritt der Auffassurig des Königlich preußischen Kommissars, daß der nächste Zweck der Union zur Zeit und unter dcn obwaltenden Umständen die Union selbst sei, aller dings völlig bei, glaubt aber, daß es gerade aus Rücksichten für die Erreichung dieses Zweckes wohl zu erwägen stehe, ob nicht vor dersamst von Errichtung jedes Provisoriums besser abzusehen sein möge. So lange namentlich das Verhältniß Sachsens zur Union nit entschieden sei, möchte ein Provisorium schon gus diesem