1850 / 151 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Zurückweisung derselben auf einen festen Grund basirt was mir in dem Kommissiousberichte nicht geschehen zu sein Jch bin gegenüber dem leßteren überzeugt, der deutsche bestehe noch und die Bundesakte gleichfalls, aber freilich nur ] proviforischer Eigenschaft. Der deutsche Bund

t unverän seinem Bestande, auch ( garantirten Rechte auf=

die Regierungen und auch für deutshe Bund, aber nicht der diesen die deutschen Grund

Jn diejem Falle befinden wir

u treten nun in Frankfurt zu-

sondern mit Hrundrecch Uen, Und 10 DIIDeT Der Es fann auch

einer Regierung ein zurUczulkehren, und Kommissions - Anträgen cin

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war durch denselben nicht ver dieses blos völkerrehtlihe nicht nationale Band den In- deturfnissen des deutschen Volks nicht genüge, hatte die Er dem Bestande des deutschen Bundes aufs unzweideu- prach sich daher hieruber die öffentliche s dieselbe in Folge der Ereignisse in frei von ihren bisherigen Fesseln \ch rmochte. Bundestag selbst, das Organ des deut- wagte nicht mehr, das Ungenügende des deutschen verkennen, er entschloß sich in der Sißung vom 1sten T unden Verlangen nach Einigung aller na Unhaltspunkt zu geben, und versprach deutschen Regierungen und das aufbieten werde, „ua gleich eifrig für 1 ah außen, fo wie für die Förderung Tnteressen und des nationalen Lebens im Ju- U Oran Aehnliche feierlihe Verheißungen wur damals deutshen Regierungen der Reihe nach der Bundes - Versammlung vom Blittersdorf Namens des am usfchusses Bericht uber die Lage uchtung der inueren Lage des Ausschuß mit dem hcetrübenden Befkfennt- jein Organ, die Bundes Vertrauen in ihre gc- in jolches Vertrauen aber politischen dem Ausschusse gen, die einen solchen beklag- n ihm ist es nicht, den An die höchsten Bundes haupt\ächlichiten Gebrechen des Schon die Grundversassung des Bun Nane 20. Den Bericht Bundes - Versammlung ine Revision der Bun

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iche Bund und? das allgeme haben. ¿ortbestandes einer jeden Der\ammlung wird e

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ragen, gutachtlichen iefe Nevision zur Ausfüh- bringen si, unvérzliglih zu ei Der Antrag wurde GUndes - Bersammlung angenommcn, und den 10; März

uf den Antrag des Ausschusses ferner beschlossen, „sämmt Bundes - Regierungen aufzufordern, Männer des allgemeinen rauéns, und zwar für jede der 17 Stimmen des engeren Rathes vald mit dem Auftrage nach Frankfurt abzuordnen, der

d dercn Ausschüsse zum Behufe der Vor=-

Bundes - Verfassung mit gutachtlichem

1,“ Das deutsche Volk hatte jedo

fammlung auch nach Beiziehung der Vertrauens Berltauen, sondern verlangte ein deutsches Par-

| ig der neueren Verfassung Deutschlands, und ersamméclten ih bereits eine Menge angesehener

T heilen Deutschlands in Frankfurt, um die kon- Verscmmlung vorzubereiten, Da beschloß die

n O Dia „De DUunbes'= Ny E ihren sämmtlichen, dem deutschen angehörigen Provinzen auf verfassungsmä ofort einzuführendem Wege Wahlen Vertretern anzitoxdnen, welche am Sitße der nmlung* “an einem schlemrigst festzustellenden möglichst zusammenzutreien haben, um zwischen den Regie m Volke. das deutsche Verfassungéwerk zu Stande m Antrag des Ausschusses hatte die Absicht zu ¡efer fonstituirenden Versammlung den von der und ihrem Beirathe ausgehenden Eitwurf s - Verfassung zur Annahme vorzulegen. Schon aber sprach das Vorparlament ausdriicktich aus, „daß die künftige Verfassung Deutschlands einzig vom Volke zu erwählenden konstituirendén National zu überlassen sei, und Tie Bundes - Versammlung, e jodaun den 7. April; den Anträgen des Vorparlaments éênt- | end, mehrere Arnderungen binsichtllch der Zusammenseßung der National = Versammlung vornahnur, sprach sich nit gegen dicse von dem Borparlantente ver Nationalversammlung beigelegte Bedeutung uus, legte vielmehr derselben ausdrücklich das Prädikat ciner kon- Die Vertraucnsinänner übergaben der Bundesversammlung den Entwurf“ der neuen Deutschlands, worin sie das allgemeine Gefühl der Seutschen in dem Eingange und dem érsten Artikel also ausspra hen: „Da na der Erfahrung cines ganzen Menschenalters ver Mangel an Einheit in dem deutsheu Staatsleben innere Zerrüt e e A lgulig der Voklksfreißeit, gepaart mit Ohnmacht mehr an die Stelle d d Dié eri 4p eh M47 E A "Ma. Hofrat Edt aeben Bert orutidn T N auf Na rigen deutschen Vans E itim Die zum bishe- ues aufgenommeaen preußisch ande, mit Cinschluß der neuüer- thums Schleswig: bilde s Prövinzen und ves Herzog- Der Verfassungs = Gd, e tin Retch (Bundesstaat). der Bundes-Versammlung Ma I I nr A obglei der Großherzoglich hessiscch egmal mehr zur Berathung, ria vom 4. Mai ganz: richtig Vat Zen i En LRLERS- daß, wenn die Regierungen dexr Nou aufmerksam gemacht hatte, Os gen der National-Versammlung keinen Ent- wurf zur Annahme vorlegen könnt ti, g _teinen Sn Norfastunasmert auss bg nien, diese naturgemäß das ggnie BerfassungSwert auss\chlicßlich in die Hände nehmen werde 4 jedoch sprachen stffch mehrere Gesandten fi Auftrage ihrer Regierungen

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über die dem Entwurfe zum Grunde liegende Verwandlung des deutshen Bundes in einen Bundesstaat beifällig aus, nämlich in der Sibung vom 16. Mai die Gesandten von Hannover, Sachs\en- Weimar und Sachsen-Altenburg, Braunschweig, Oldenburg und Schwarzburg-Sondershausen, und in der Sißung vom 2. Juni der Gesandte von Schwarzburg - Rudolstadt, während sich keine einzige Slimme dagegen erhob. Die National - Versammlung nahm sofort diese Verwandlung des deutschen Bundes in einen Bundesstaat vor und {uf durch das Geseß vom 28. Juni 1848 für denselben eine provisorische Ceutralgewalt, Sie hielt zu diesem Alte die Zustiinmung der Bundesversammlung nicht für nöthig; wohl aber fand diese es für gerathen, von freien Stücken Namens der deutschen Regierungen {hon den 29, Juni 1848 ihre Zustim- mung zu geben, damit, wie das Präsidium d¿.r Bundesversammlung sich ausdrücte, „der allverehrte Reihsverweser die Gewißheit allsei- (ger Zustimmung, aufrichtigen und innigen Anschlu ßens dex Ge jammtheit der Fürsten wie des Volkes habe.“ Und nachdem den 12, Juli 1848 der Reichsverweser in der National-Versammlung vet- ciDigt worden war, hatte die Amtsübergabe der Bundes-Versamm (ung an denselben mit folgenden Worten des Präsidiums statt: Sw, Kaljerliche Hoheit treten au die Spihe der provisorischen Centralgewalt, jener Gewalt, geschaffen nach dem Wunsche des deutshen Bolkes, um für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutshen Bundesstaates zu sorgen u. s. w.““, und ferner: „Mit diejen Erklärungen sieht die Bundesversammlung ihre bisherige Thâtigkeit als beendet an.“ Aus dieser einfachen Geschichtscrzäh ing ergievt sih gewiß unzweifelhast, vaß im Juni 1848 nicht os die Bundes-Versammlung, sondern der dcutsche Bund selbst ils ein blos völferrechtlicher Verein der deutschen Fürsten und freien Städte von der Nativnal-Versammlung mit Zustimmung der deut- schen Regierungen, also auf vollständig rechtsgültige Weise, abge- haft und an scine Stelle ein deutscher Bundesstaat mit einer provisorisc cu Organisation geschaffen worden is}, und daß hierbei nicht im entferntesten die Absicht war, den deutschen Bund je wie- ver ins Leben zu rufen, Wenn der Minister der auswartigen An gelegenheiten den Fortbestand des deutschen Bundes damit zu be- gründen sucht, daß dersélbe nach der Schluß-Akte Artikel 5 als ein unauflösliher Vercin gegründet worden sei, so wird es wohl kaum der Bemerkung bedürfen, daß damit nur gesagt werden wollte, der Verein sei nicht auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, und es stehe keinem Mitgliede der Austritt frei, keineëweges aber, daß der Bund nicht mit allseitiger Zustimmung der Kontrahenten aufgelöst und noch viel weniger, daß das Band der deutschen Nation durch Ve1 wandlung des Bundes in einen Bundesstaat nicht fester ge knüpft werden dürfe. Von der geseßgebenden Gewait des neuen Bundesstaates sind mehrere Geseße ausgegangen, D

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Das Wichtigste derselben bilden die „Grundrechte des deutschen Volkes“, welhe den 28. Dezember 1848 von dem Reichsverweser verkündet worden sind. Art, 2 dieses Geseßes bestimmt: „Vor dem Gejebe gilt fein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand is aufge- hoben. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleih.“ Gemäß Art. 8 des Einführungsgeseßzes ist das Gese vom 1. Juli 1849 durch Vereinbarung zwischen der der Stände - Versammlung zu Stande gekommen und is} nun die Aufgabe der auf Grund dieses Geseßes berufenen xLandes-Bersammlung die Landes - Verfassung nah Maßgabe ver Grundrechte, also insbesondere mit Beseitigung aller Standesvor- | rechte (so weit dieselben nicht {hon durch andere Gesebße inzwischen j abgeschafft worden sind) abzuändern. Die durch Art. 14 ver Bun- | besafte den vormaligen Reichsständen gewährten Vorrechte sind also | durch die Geseßgebung des deutschen Bundesstaates algeschafft

worden, Einer Zustimmung der Standesherren zu dieser Abschaf- fung des Art. 14 bedurfte es so wenig als zur Beseitigung des deutschen Bundes überhaupt, da die Standesherren bei Gründung des deutschen Bundes und Feststellung seiner Grundgeseße nicht

| mitpaciszirt haben, sondern sie hierbei lediglih als Unterthanen er

scheinen, für deren Rechtsverhältnisse jene Bestimmungen zu geben

| von den deutshen Regierungen unter ch für gut befunden worden

es kann daher auch ihr jebiger Protest keine rechtliche Wir- fung haben. Der deutshe Bundesstaat hat seine provisorischen Organe verloren , ehe er seine definitive Organisation er- halten hat; der Reichsverweser hat seine Würde niedergelegt und die National-Versammlung befindet si{ch in faktisher Auflösung. Aber offenbar sind damit nach anerkannten Rechtsregeln nicht auch die burch jene Organe geschaffenen Gesebe aufgehoben, es bestehen also die, Grundrehte des deutschen Volkes noch, welche überdies noch vorher in Württemberg durch das Geseß vom 1, Juli 1849 auch als: Landesgeseß erklärt worden sind. Ferner ist von der mit dem Verfassungswerke Deutschlands betrauten National = Versamn- lung: die Rückkehr von dem Bundeestaate zu dem früheren Staaten- bunde niemals beschlossen worden, und da der deutsche Bund für immer abges{cha}fft worden war, sv konnte er auch niht von felbst wieder auflèeben, Vielmehr besteht jeßt für alle einzeluen deutschen Staaten, welche sih dermalen auch nach der Erklärung der sogenann- ten Unionsmächte au Oesterreih vom 46ten d. M. in dem Zustande vollkommener Unabhängigkeit von einer Centralgewalt befinden, die Verpflichtung, mitzuwirken, daß der deulsche Bundesstaat baldmÜg- lichst seine definitive, beziehungsweise vorläufige Organisation er=- halte. Eine einseitige Rückkehr der Regierungen zu dem früheren deutschen Bunde, welcher allseitig als ungenügend befunden und von det ‘Nationalvertretung mit Zustimmung der Regierungen abgeschafft wörden is, wäre cine offenbare Verlebung sowohl der Interessen, als ‘der Rechte des Volkes. Vielmehr ist es Pflicht der deutschen Negierungen, cine lonstituirende National-Versammlung wieder ein zuberufen, indem der Unistand, däß die Mitglieder der ersten National-Versammlung ihre Aufgabe niht zu Stande gebracht ha- ben, offenbar das deutsche Volk nicht des Rechts verlustig machen kann, seine Verfassung durch scíne Vertreter feststellen zu lassen. Es kann hier- nach auch keine Rede davon sein, daß die Regierung zu Schaffung eines Bundes - Central - Organs mitwirke, bei welchem die protestirenden Standesherren ihren vorläufig angemeldeten Rekurs ausführen könnten, Wenn vielmehr diese Protestanten bei einem, sei es ohne Zuthun der württembergischen Regierung oder mit einseitiger, \o- mit rechtlich ungültiger Zustimmung derselben, entstandenen Bun- des- Central - Organ oder bei anderen deutschen Staaten die Ein- mischung gegen die württembergishe Geseßgebung nahsuchen woll= ten, so würden dieselben ih cincs Landesverraths schuldig machen. Wenn die Standésherren sich ferner auf die wiener Kongreß - Akte bezogen haben, so fann darüber hinweggegangen werden, da bis jeßt feine europäis{che Macht der deutschen Nation, einer Nation von 45 Millionen, das Recht, ihre inneren Verhältnisse frei zu ordnen, bestritten, immerhin aber ist die undeutshe Ge- sinnung, der Mangel an Natiónalgefühl der Protestirenden zu rü- gen, welher ihnen eine Andeutung auf ein Einmishungsre@t au- ßerdeutshèr Mächte in die Angelegenheiten Deutschlands gestattet hat. Die Regierung hat zwar erklärt, daß sie zu einer Wieder= einführung der Standesherren nie die Hand bieten werde, ih kann

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aber nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, daß die Regie rung felbst dur ihre Behaäußtung von dem Fortbestehen des deut-

hen Bundes den Protestirénden die Waffe gegen sich in die Hand

, weisen, . um zu einer Verände!

gegeben hat und daher das gegenwärtige Ministerium \{chwerlich ge- eignet ist, um die Anmaßungen der protestirenden Standes- herren nach Gebühr zurückzuweisen. Römer: Es r in den leßten 14 Tagen von dieser Tribüne aus schon sehr vicl gestaunt” worden; ich muß nun heute auch mein Staunen aus drüden, daß kein Minister anwesend is. (Beifall.) Jch kann mir nur A, E hier Me Sprüwort zum Grunde liegt: „Mit Ben si h verre t Niemand, Ih hatte nicht im Sinne, das chD0rf zu ergreifen, denn ich glaubte, es bestehe in dieser Frage keine Meinungsverschiedenheit unter uns, tch ergreife nur das Wort, um Cinigès gegen den Abg. Kuhn zu erklären, Man hat von dem Fortbestehen der Verträge von 1815 gesprochen, aber diese sind von den Regierungen selbst s{chon oft zerrissen worden. Jn Frankreich sind zwei Revolutionen ausgebrochen, Rußland hat die Vertcáge in Absicht auf Polen, Oesterreich in Absicht auf Krakau gebrochen, von den Niederlanden is Belgien abgefallen, von Dänemark is Schles wig getrennt u. |. w. Das größte Loch hat aber Oesterreich durch seine ncueste Gesezgebung in jene Verträge geinacht. Von eine! Unauflöslichkeit des deutschen Bundes kaun nicht in der Art ge sprochen werden, daß dieser für alle ewigen Zeiten bestehen müßte Der Abg. Kuhn hat argumentirt: der Bund bestehe moch, aber dei Art, 14 der Bundésakte bestehe niht mehr. Diese Argumentation ist unrichtig, denn wenn der Bund noch besteht, so muß auch der Art. 14 noch bestehen, Die jebigen Zustände sind von der Art, daß es nit ange messen erscheint, an dem Prinzip der Nationalsouverainetät jetzt star: festzuhalten. Die Regierungen haben es vahin gebracht, daß die Zer rissenheit Deutschlands größer ist, als je, und daß es bald dahin fommt, daß Jeder allein steht, wie zur Zeit des Rheinbundes. Wi müssen daher daran festhalten, daß der Nation ihre Stimme ge sichert bleibt, daß die Regierung feine bindenden Verträge mit anderen Staaten eingeht, ohne Zustimmung der Landesvertretung Wenn bei der von deu Regierungen eingeleiteten Vereinbarung wieder nichts zu Stande kommen sollte, \o ist sicherlich nidckt die Demokratie und nicht die Aristokratie daran Schuld, sondern iejenigen, wclche zu starr an dynastischen Juteressen festhalten, von enen man viele s|chöne Worte hört über die deutsche Einheit , die aber zurüdckschrecken, wenn es sich darum handelt, im Interesse Deutschlands Dpfer zu bringen. (Beifall) von Zwerger: Wi müssen wissen, welche Politik die Regierung in der deutschen Frage hat, Wir wissen dies aber nicht, wir wissen blos, daß die Regie rung erklärt, daß sie die Grundrechte. nicht habe durhbringen fön nen; wir müssen beinahe annehmen, daß es thr selbst nicht so recht Ernst mit ihren Bemühungen gewesen. Jh bin mit den ersten An- trägen einverstanden. Wir bedürfen bestimmte Erklärungen der Re gierung. Was aber den Protest der Standesherren betrifft, so kann man zwar sagen, daß er der Beachtung ‘gar nicht werth sei, allein dies genügt dem Volke nicht. Nichts kann wieder o leiht éine Erfrishung ins Volk bringen, als die Aussicht, daß dies Herren wieder Antheil an der Volksvertretung haben wollen, Der Uebergang- zur Tagesordnung genügt nicht. Wir haben neulich blos vom Minister des Innern gehört, daß er die Ansicht der Ver sammlung theile, nicht von den anderen Ministern, Es wäre abei nicht das erste Mal, daß ein Minister desavouirt wird. Wir mú\ sen bestimmt die Ansicht des ganzen Ministeriums, auch zur Beru higung des Volks, hervorrufen, Wenn die Herren - wieder ihre Rechte erhalten, so wird in kurzem an den Gcseßen über Ablösung, Neusteuerbarkcit, Jagdwesen u. \. w. gerüttelt werden, unD wi wissen, wie die Regierung früher stets den Anträgen des Adels nachgab, Jch würde unter diesen Un:ständen statt des dritten Punktes bean tragen: 1) daß man den Protest dieser Standesherren als durchaus unbe gründet zurücweise und 2) die Regierung zu ersuchen,

dieser Zurückweisung unverholen anschließe. M. Mohl:

mit den Kommissions-Anträgen einverstanden, hätte aber

kere Fassung derselben gewünscht. Auch ih kann es nicht begreifen, wie es kommt, daß der Ministertisch heute unbesc bt ist. J fragt ob es einer kleinen Kaste gegeben ist, zu sagen, unsere Vorrechte gehen der neuen Verfassung für die ganze Nation T ganze feudale Mißbrauch soll wieder zu Recht bestehen, nach dem er lange genug zum Nachtheil des Volkes bestanden hat! Mir ist nicht begreiflich, wie man in der jebigen Zeit noch wagen kann, wagen kann, Vorrechte anzusprehen, vor seinen Mitbürgern. 'Es ist ein Versuch, in das Rad der Zeit einzugrei fen; wenn dieser Versuch unternommen wird, icn

Vor,

( d, #0 werden diejcnigen welche in die Speichen des Rades eingreifen, zermalmt werden. (Bei fall.) Wenn das Ministerium zu der Wiederherstellung der Vorrechte de Standesherren zustimmt, so stimmt es zu der Verlegung der Rechte des Landes. (Beifall.) Jch beantrage, bei dem Antrage 2 die Schluß worte „viclmehr zu bringen““, hinwegzulassen, weil dieselben leiht Mißverständnisse hervorrufen könnten, und die Frage uber das Vereinbarungs-Prinzip offen erhalten werden müsse.“ Von vielen Seiten wird der Schluß der Debatte verlangt und auch ge nehmigt, Der Berichterstatter Ney \ch er vertheidigt die Kommis sions-Anträge nochmals; er bedauert mit dm Abgeordneten Röme1 die Abwesenheit der Minister und spricht gegen die Ausführung Kuhn's. U den leßten zwei Jahren sei man ; sagt er, auf einen ganz anderen Voden getreten, es sei ein ganz veränderter staats= rechtliher Charafter eingetreten, an die Stelle der Idee Des Staätenbundes sei der Bundesstaat gekommen, Nelims main alles dieses nicht an, ‘so habe man keinen Boden mehr Es wird hierauf zur Abstimmung geschritten. Der Kommissions Antrag Nr. 1 wird einstimmig angenommen, Der zweite Antrag der Kommission wird mt großer Mehrheit angenommen, jedoch auf Mohl?’s Antrag mit Weglassung des zweiten Satzes der Worte : „vielmehr Alles anzuwenden . S zu bringen, T dritte Antrag der Kommission, auf Uebergang zur Tagesordnung wird gleichfalls mit großer Mehrheit angenommen, wodurch der Antrag des Abgeordneten von Zwerger, den Protest seinem ganzen Znhalt nach als ungegründet entschieden zurückzuweisen und die Re- gierung zum Beitritt zu dicser Erklärung einzuladen, abgelehnt if!

Der Protest der württembergischen Staudesherren vom 11. Mai d, J. hat die bürgerlichen Kollegien unserer Stadt veranlaßt, ein óffentlihe Kundgebung gegen die in jenem Protest wieder in An spruch genommenen Vorrechte in Betreff der Landstanvdschaft, Namens der Einwohner hiesiger Stadt, vorzubereiten, Eine Kommission von sechs Mitgliedern des Gemeinderaths und sechs des Bürger - Aus schusses, hatte heute früh deshalb eine Sizung. Es ijt nun be {lossen worden, morgen Vormittag 10 Uhr in eine! gemein|chaft lichen Sitzung beider bürgerlichen Kollegien eine Adresse an das Königliche Gesammt-Ministerium über jenen Protest zu berathen

Hessen.

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Kassel, 31. Mai. (Kass. 1g.) Versamm- Lund Der Stande Herr Deter erinnerte an die Auskunft auf seine bezüglich der deutshen Frag? gestellte onterpellation, Der Landtags-Kommissar erwiederte ö! L im Begriff, solche zu ertheilen. Er habe nämlich folgende Mitthei ungen zu machen : 1) habe er im Auftrage des Fa Ln e anes den Geseh-Ent- wurf über Ablösung der bestehenden C rundlasten wieder zu über-

ung 1m §. ch die Genehmigung zu 2) Auf die Anfrage des Herrn Dekker sei er von Kur-

ertheilen. S ls : Ministerium des Aeußern beauftragt, mitzuthei-

fürftlihem

Schreibens des «auswärtigen diesseitige Gesandtschaft in Berlin, worin der Standpunkt des Ministeriums Uber die deutsche Frage ausführlich entwickelt sei. b) Das Protokoll über die ber siner Konferenzen. Außerdem habe er zu eröffnen, daß auch das Protvfoll des Verwaltungsrathes zu Dienste stehe, daß jedoch die Regierung nur ein Exemplar besie und dasselbe auf längere Zeit nicht entbehren könne, dasselbe auf Verlangen dem Ausschuß jedoch auf einige Tage mitzutheilen bereit sei. Herr Bayrhoffer wünschte zu wissen, ob in den Mittheilungen auch die in Erfurt gefaßten Revisions - Beschlüsse enthalten feien. Der Landtags

Kommissar: In. den LVittheUlungen ut, woh abel im Protokoll des Verwaltungsrathes. Herr Detker Melt die Vorlage, so weit er sle im Augenblick übersehen könne, mangelhaft, es sei namentlich úber die augenblickliche Lage des deutschen Verfassungswerkes keine Auskunft gegeben. Der Land Kommissar: Weun über die augenblickliche Lage so müsse näher ausgedrückt werden, wel- EYTUTTCT OLeI

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len: a) die Abschrift eines

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[aas Auskunft verlangt werde, hes deutsche Verfassungswerk gemeint sei, das jonjt err Detker: Dasjenige, welches dit

bi Die erste Mittheilung wurde de1

Berfassungs-Aus\chusse uberwieien und joda1

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SBahlreform-Peli

| Petitione1 uber die Auti-Y rbeiten der Kommission haben es unmög lben vorzulesen. Morgen jedoch hoffe ez »orzulegen. Es folgt Fortseßung der Wahl Die zu mehr als ein Monat Gefängniß

oder Thätigkeit gegen die Behörden

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die bewaffnete Macht, Kolportirungs

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dagegen amendir!e el angenommen udinot's Amende raf-Compagnieen treten nach Ablauf der an die Kommission folgenden Zusab „Ausge Mitschuldiae beim Ehebruche,

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¿cu!tliere der C in ihre Wahlberechtigung,“ w Nettement beant agi au] ) (() Jahre : L)

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fer gefälshter Waaren oder nach falschem Maß und

Der Berichterstatter bemerkt, es sei rein unmöglich,

: phen des Strafgeseßbuches in das Wahlgeseß aufzunehmen,

Die Kommission verwerfe das Amendement, Die Versammlung nimmt aber den 1sten Paragraphen an, Nettement zieht die übrigen zurü. Art. 10; Die präsenten Land- und Seesoldaten stimmen mit ihren Ge meinden. Die Stimmzettel werden versiegelt an den Hauptort des Departements gesendet, und dort mit den Stimmzetteln der übrigen Wähler vermischt.“ Gegen Larabit's Antrag wird der Art. an- genommen. Art. 11: „Niemand ift gültig- erwählt und kann pro flamirt werden, wenn er nicht eine Stimmzahl gleih 7 der einge zeichneten Wähler beim ersten Skrutinium erreicht.“ Mittlerweile hat die Kommission über Oudinot's Amendement berathen, is da- mit einverstanden, und wird dasselbe angenommen, Levavasseur

953

will folgenden Zusaß an der Spiße des Artikel 11: „Jeder Wähler | lichen Hoheiten mit ihren Suiten

muß seinen Stimmzettel imSißungslokale des Wahlkollegiums {reiben öder schreiben lassen. Besondere Tische sind zu diesem Zwecke aufzu- stellen,“ Durch den Lärm entmuthigt, zicht Herr Levavasseur sein Amendement zurück. Ein Amendement des Herrn Vaujaas wird verworfen. Art. 12, mit der Bestimmung, daß, im Falle einer Erledigung einer Reprásentantenstelle durch ODption, Demission, Tod oder sonstwie, das Wahlkollegium binnen sechs Monaten zusammen gerufen werden soll, wird ohne Debatte angenommen. Art. 13: „In den Städten, in welchen der persönliche Kontingent ganz oder theilweise von der Munizipalitätskasse bezahlt wird, soll der Etat der steuerbaren Individuen durch Kommissäre und den Controlleur der direkten Steuern jedes Jahr dem Munipalitätsrath vorgelegt verden. Diese Einschreibung auf die Rolle der Steuerpflichtigen wird der Verzeichnung auf die Rolle der Personalsteuer glei gehalten Ein Amendement Peupins wird verworfen. Eben \o ein Amendement Chavoirx’s. Beide beziehen sich auf etwani Reclamationen der Personen, die nicht in die

Hierauf wird ein Amendement Stk.

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würden Dasselbe bezog sich auf die Städte, in welchen

die Namen der Steuerpflichtigen angegeben

15 enthalten transéltori\sche Bestimmungen. neuen Wahllisten diesem Deren COAUvAiY | C von Larcy stellt das Amend

dem (Hejebe

und nicht Urtifel 14 und handelt von Verferiigung der wei Amendements der É eret GLVIDONTCN. Herr daß jeder volljährige Franzose, Rekrutirung genügt hat, auf die D L, wein er Wf bur Das Auf eine Bemerkung des Artikel 14 wird , der si{ch auf Algerien be Zusaßartikel : „Alle Bürger, ‘ainetát verlieren, DUT(

14 und 15

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IS 10 Prozent Hie Borsrage! angenommen. Espinas\\c d verworfen. Larabit beklag Dringlichkeit den Präsidenten welcher ihm von einer

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Nachricht Lord Normanby bleibt in ¿Frank läßt erwarten, daß. die Verlängerung seines Aufent Vorläufer einer ernsten Genugthuung werde, wel hiesigen Regierung geben will,“ i

neuerdings davon die Rede, daß folle Diesmal nennt man Baraguay

lager.

General Changarnier

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Und verkfaufen, jo hat Gene erlassen, daß täglich di

Außerdem wurde vorgelesen ,

aus}]pricht, weld

(Berücht

Patrouen an das Volk verschenken

Changarnier heute den Tagesbefehl

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heute in allen Kasernen der Artikel des

die strengsten Strafen gegen jeden seine Kriegsmunition verkauft

Obgleich man für heute das Votum Üb

so standen doch nur sehr wenige 9

Die Reglerung will

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Nußland und Polen. Mittwoch Vormittags fanden auf de1 Manéver in Gegenwart des Kaisers von Preußen, des Prinzen Friedrih Karl und der in Warschau anwesenden fremden ausgezeichneten Militairs statt. Abends begab sich Se. Majestät mit dem Großfürsten und den preußischen Prinzen nebst Gefolge des Kaisers und seiner hohen Gäste, mittelst eincs Extra = Eisenbahnzuges nah Skierniewice, wo die hohen Herrschaften den vorgestrigen Tag zubrachten. Der Kaiser gab daselbst ein glänzendes Bankctt, nachdem vorher ein Ausflug nach Lowicz zur Musterung der dort zusammengezogenen Truppen ge macht worden. Abends waren der Palast, der Garten und Bahu hof von Skierniewice aufs prachtvollste illuminirt. Eine unzählige Menschenmenge hatte sih an diesem Tage von Warschau und an deren Orten in Skierniewice versammelt, und die ganze Nacht hindurch dauerten die von dort hierher heimkehrenden Passagierzüge, die erst gestern gegen 4 Uhr Morgens aufhörten. Gestern Vormittag fuhren Se, Majestät und die Kaiserlichen und König-

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des Throufolgers, des Prinze!

et M R en nochmals von Skierniewice nah Ll (3, um Zkuppenmanc ern velzuwohnen, achmittags fehrten die hohen Herrschaften nach Warschau zurück. Der österreichische Minister-Präsident Fürst Felix von Schwarzenberg is von bier wie- der nach Wien abgereist, :

Schweden und Norwegen (B, H.) Der Hof hat das Pfingstfest, die herrlichbsten Sommertage einlraten, ningholm, welches auf der so äußerst gleihen Namens gelegèn ist, von Ven, VvVerledvt,

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Es fehlt uns Zeit und Naum, die interessanten Mittheilungez Herrn Dr. Güplaff hier noch weiter ins Einzelne zu verfolgen. Wür wollen nux noch kurz seiner Schlußbemerkungen gedenken, welche gewisserma

| das Resultat seiner vieljährigen nmfassenden und-=tiefgehenden Beobach! gen geben. Jn allen dem chinesiswen Regierungssystem zugehörigen Völkern lebt das Streben bestäntiger Absonderung; ihm zur Seite se

\ aber, namentlich unter den Chinesen, das immer lebendiger hervortre

! tende Gefühl einer bevorstehenden Umwandlung ihrer Zustände im

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