1850 / 154 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rührend bezeihnet war und unter dem Namen der Industriellen Vorarlbergs bereits in mehreren oppositionellen Journalen veröffentlicht worden ist. Dieselbe schließt sich an die bekannte Denkschrift der bóhmischen Industriellen an, erklärt aber in wenigen Punkten nicht mit ihr einver standen zu sein. Diese wenigen Punkte sind aber der Anschluß an Deutschland, gegen welchen sich die Unterzeichner jener vorarlberger Denkschrift entschieden aussprechen. Die Gründe, aus denen dieses geschieht, sind etwas sonderbarer Art. Es wird gewarnt vor der „norddeutschen Politik und ihrem Schattenbild in Erfurt“, vor Preußen, welches Oesterreich die von ihm gewünschten politischen Vortheile nur gegen „völlige Preisgebung des inländischen Gewerbe- standes“ einräumen werde, vor der „Agonie der deutschen Kleinstaaten, die nicht sterben wollen,““ Es wird erwähnt, daß das „Eine große Deutsch- land“, wie es der berühmte kölner Spruch anzudeuten schien, überall Kapital , Arbeit , Ruhe und häusliches Glü abverlange und doch nichts als ein Traum sei, der nie in Erfüllung gehen kann, ein politishes Trugbild, das im Jahre 1850 nüchtcrne und verständige Menschen niht mehr irre machen sollte. Die Industriellen Oester- reichs fönnten zwar, was Kunstgéschick und technishe Vollendung betrifft, mit dem Ausgezeichnetsten und Besten konkurriren, was der deutsche Gewerbfleiß auf die Märkte bringt ; allein nicht die höhere Vollkommenheit der fremd-deutshen Erzeugnisse wäre zu scheuen, son dern ihr „Uebermuth““, und darum wäre das „Niederreißen der Schran=- fen der ósterreichischen Monarchie zu Gunsten des nebenbuhlerischen Nordens nicht nur anti - öósterreichish, sondern beinahe destrufktiv. Der Ton, welcher in dieser Denkschrift angeschlagen wird und den wir in diesen Auszügen einigermaßen wiederzugeben versuchten, und die Gründe, in deren Voxanstellung fie sich gefällt, konnten so we- nig als der Ausdruck eines industriellen Kreises angesehen werden, und der ganze Inhalt derselben stimmte so wenig mit dem überein, was bisher über die Interessen , Bedürfnisse , Sympathicen nnd Wünsche Vorarlbergs bekannt geworden ist, daß das Handels - Mi nisterium sich veranlaßt sah, vor jeder Beantwortung der Denk=- {rift die nöthigen Erkundigungen einzuziehen, ob sie wirklich von den Industriellen Vorarlbergs herrühre und inwiefern sie als der Ausdruck der Gesinnungen jcnes Landes angesehen werden fönne. Diese Erkundigungen haben nun auf das verläßlichste dargethan, daß der Anschluß an Deutschland der Wunsch des bei weitem größten Theils der Vorarlbergischen Bevölkerung sei; Deutsch- land bietet der überwiegenden Mehrzahl der Landeserzeugnisse den lohnendsten Absatz dar, und von dort her werden die nothwendigsten Lebensbedürfnisse bezogen. Unter den Fabrikanten gibt es aller= dings einige, welche vie Konkurrenz der Rheinlande und nament lich Elberfelds fürchten, aber auch unter ihnen theilen viele der Thätigeren und Einsichtigeren, ein Kennedy, Jeuny, Rhomberag, Schwärzler, diese Besorgniß nicht. Jene Denkschrift istzwar wirklich von einem Vereine mehrerer Industriellen Vorarlbergs ausgegangen, allein sie ist von keinem Industriellen verfaßt, sondern sie ist, wie allgemein be hauptet wird, das Werk des bekannten gewesenen bayrishen Pro- fessors Fallmerayer , der sich gegenwärtig in der Schweiz aufhält und als geborener Tyroler noch manche Verbindungen im Lande hat ; übrigens haben sich gegen diese Denkschrift viele und gewidh- tige Stimmen in jenem Vereine selbst erhoben. Den Unterzeichnern der Denkschrift is bercits die entsprechende Erwiederung ertheilt wordenz allein man hielt sich für verpflichtet, bei der Oeffentlich- keit, welhe jenes Dokument bereits erhaltèn , diese berichtigenden Thatsachen hier mitzutheilen.“ ]

Der heutige Lloyd meldet: „Prinz Albert vou Sachsen, Sohn Des prásumtiveu Thronerben, wird in Schönbrunn erzvartet und ist, vem Vernehmen nach, auch {hon dort eingetroffen. Gestern war großer Ministerrath. Der Großherzog von Toscana empfing vor- gestern Vormittag im Schlosse zu Schönbrunn mehrere GOroßwür- denträger und Generale, Mittags war bei Hofe Familientafel,“

Bayern. Múnchen, 31, Mai, S ver Abgeordneten. (Bayer. Bl.) Ver Abgeordnete Kolb erhált das Wort, um nachstehende Jnterpellation zu entwideln : l, Js es dem Königlichen Gesammt - Staatsministerium bekannt: a) daß in der Pfalz auf Befehl des dortigen Truppen Ober- Kont mandanten amtlich bekannt gemacht wurde: „Alle diejenigen, welche das sogenannte Heckerlied und andere aufreizeude Lieder auf den Straßen und in den Wirthshäusern singen, Exzesse oder Thâtlich feiten veranlassen, oder Soldaten irgendwie verspoiten oder be \chimpfen, haben Verhaftung durch die, Militair Patrouillen und die strengsten Polizeistrafen bis zu 7 Fl. und 5 Tagen Gefängniß, Fremde, namentlich Handwerksbursche, noch überdies Verweisung aus der Stadt zu gewärtigen, Jeder Wirth ist für seine Wirthschaft verantwortlich und verbunden, diesen Unfug fogleich und von Anbeginn zu unterdrücken, nöthigenfalls gegen die Exze denten militairische oder polizeiliche Hülfe zu verlangen, widrigen- falls die Schließung seiner Wirthschaft auf mindens 8 Tage ein- tritt.‘ b) Daß einem Wirthe Namens J. Weber zu Speyer zu- folge Befehls des Truppen Ober-Kommandanten die Ausübung seines Gewerbes während 14 Tagen verboten wurde und nun unmöglich gemacht wird, und zwar, wie man erfährt, wegn folgender, im Speyerer Anzeigeblatt vom 7, Mai erschienener Anzeige: „Mittwoh den 8. Mai wird das Stanislausfest abge halten, wozu seine Freunde einladet J. Weber.“ c) Daß aus den Städten Germersheim und Landau Einwohner, wel:he daselbst mit ihren Familien und mit Gewerben ansässig und sogar in diesen Orten (und natürlih nur in ihnen) heimatsberechtigt sind, durch die Militair - Behörden aus diesen ihren Heimatsgemeinden ausge trieben wurden. 11, Hält das Königliche Gesammt Staats-Mini= sterium die Militair - Behörde in der Pfalz als mit geseßgebender Gewalt bekleidet, so daß diese Behörde Strafgeseße erlassen und die der Pfalz garantirte Justitution der Gewerbefrelheit beliebig auf= heben und überdics Bürger sogar aus ihren Heimatgemeinden austreiben fann? 111, Was hat die Königliche Staatsregie- rung in obigen Fällen angeordnet, und was gedenkt dieselbe auzu- ordnen? Minister - Präsident: Der Znterpellant habe zunächst gefragt, ob das Ministerium von einigen Thatsachen Kenntniß habe, und diese Thatsachen unter litt. a., þ. und c. aufgeführt; darauf fönne er nah den desfallsigen Berichten des Königl. Armeecorps- Kommandanten und der Königl. Regierung in der Pfalz Folgendes A Ad a. Die dortige Königl. Kreisregierung habe in der s C R A, erlassen, wodurch das Singen von Heckerlie-

wttiben e S Ea Abe verboten ‘und den Schenk- und Gast- für den Fall an A ihrer Wirthschaften auf eine bestimmte Zeit b ngedroht worden, als diesem Unfuge nicht gesteuert wer- en sollte. (Dzr Minister-P j (s ; : Î räsident verliest die desfallsige Regierungs- Ausschreibung.) Ad h Die Ks \ ) « b habe auf eine ihr ; snigl. Kommandantschaft zu Speyer 1 r erstattete Anzeige die Wirthschaft eines gewissen „Weber“ in ver Steingasse zu Speyer 3 ÿ schließen, jedoch \chon a u peyer am 3ten dieses Monats m Uten desselben Monats wieder öffnen lassen. Die Veranla}sung hi L t g Hierzu sei allerdings die Einladung zur Feier des Stanislaus-Festès am 8. Mal gewesen, welches in d Interpellation berührt worden; der eigentliche Grund sei aber vir ewesen, daß dás Stanislaus-Fe g |st als solches niemals in Speyer gefeiert worden, der 8, Mai aber gerade derjenige Tag sei, an welhem im vorigen Jahre in Speyer Barrikaden errichtet und dem

bung der Kammer

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preußischen Bataillon, das nach Landau beordert gewesen, der Durhzug dur Speyer verwehrt wurde. Weber habe sih im vorigen Jahre an den Freischaarenzügen betheiligt, er sei früher Schuhmacher gewesen und ihm übertragen worden, die Detinirten in der Strafanstalt zu Speyer in diesem Gewerbe zu unterrichten. Von dieser Function sei er jedoch auf Antrag des Königlichen Friedensrichters vor eini- ger Zeit entlassen worden und habe dann jcne Wirthschaft in der Steingasse errichtet. Vielleicht reiche für jene Herren, welche Kennt= nisse von den Lokalverhältnissen Speyers besäßen, diese Bemerkung hin, um den Charakter jener Wirthschaft zu bezeihnen. Ad c) Es seien allerdings in den leßten Monaten einige Personen aus den im Belagerungszustande befindlichen Festungen Landau und Germersheim ausgewiesen worden, und zwar auf Grund des Dekrets vom 24. Dezember 1814. Jn Bezug auf diese Ausweisungen sei an das Ministerium nur eine Beschwerde gebracht worden, und zwar an das Kultus-Mini= sterium von Seiten eines ehemaligen Schullehrers, der {on vor dem Jahre 1848 von seinem Amte entseßt worden wegen verschie=- dener Vergehen, die er hier niht näher ausführen wolle. Sypâter dann wieder zum Schulamte zugelassen, sei Weber neuerdings we- gen eines Vergehens für immer für unfähig erklärt worden, im Schuldienste zu fungiren. Dieser Manu, der übrigens seine Heimat nicht in Landau habe, gründete später dort eine Wirthschaft, deren Charakter wohl am besten aus dem Umstande erhelle, daß dieselbe allgemein in der Stadt die Wirthschaft „zur Republik“ genanut werde. Die Festungs=Kommandantschaft habe es mit der Festungs Polizei nicht für verträglich gefunden, diesem Mnn ferner in Landau eine Wirthschaft ausüben zu lassen, von welcher man Lie Neberzeugung habe gewinnen müssen, daß sie vorzugswe se dazu be- nußt werde, wo möglich auf den Geist der Truppen einzuwirken. Aus diesem Grunde sei jener Mann ausgewiesen und aus den er

wähnten Motiven auch die von ihm erhobene Beschwerde von Seilen des Kultus-Ministeriums im Benehmen mit dem Kriegs-Ministerium abgewiesen worden. Dies seien die Thatsachen. Uebrigens habe er zu den weiteren Erörterungen der Interpellation zu bemerken, daß vas Ministerium in die kompetenzmäßige Thätigkeit der Behörden in der Pfalz nicht eingreifen werde. Wenn eine Beichwerde erho- ben und an das Muisterium gebracht würde, so werde cs die Be

{werde erwägen und jede für sich bescheiden, Kolb behált sich nach einigen faktischen Entgegnungen auf die Rede Des Mi- nister - Präsidenten vor, cinen nachträglichen Antrag an Ten Beschwerde - Ausschuß zu stellen zur Ergänzung der 901 ihm und seinen Freunden gestellten Beshwerden wegen des Kriegszustandes in der Pfalz. Minister-Präsident: Er habe noch eine weitere Bemerkung zu machen. Abgeordneter Kolb habe nämlich vor eini- ger Zeit cine Jnterpellation an das Königliche Staatsminister1unt des Junern gerichtet wegen einer von der Kreisregierung der Pfalz gegen mehrere Stadträthe in Speyer erlassenen Verfügung. Bon Seiten des Ministeriums des Innern sei bereits eine schriftliche Antwort in dieser Beziehung ertheilt worden, welche wohl zur Kenntniß des Herrn Interpellanten gekommen sein werde, In Bezug darauf seien seit jener Zeit von Seiten der Königlichen Kreisregierung zu Speyer Berichte eingekommen, und er erlaube si ergänzend zu jener schriftlichen Juterpellations Antwort noch einige weitere Aus- \{lü}e mitzutheilen. Die Königliche Regierung berichte unter dem 23, Mai, daß eine Deputation von 12 achtbaren Bürgern aus Speyer bei dem Regierungs Präsidenten erschicnen sei und ihm ver- sichert habe, wie sie vollständig mit der erfolgten Cinschreitung zu

frieden, ja dafür sogar dankbar seien, und wie sie dafür einstehcn zu fönnen glaubten, daß bei ciner allenfallsig nothwendig werden- xen Ergänzung oder Erneuerung des Stadtraths durch Wahl eine be

tráchtliche Majorität der Bürgerschaft zu Speyer die lästige Botmäßig

feit der bisherigen Koryphäen des Stadtraths gern und offen von fih abwerfen würden. Unter dem 26. Mai habe die Negterung berichtet, daß der Stadt-Rath zu Speyer gegen Den Leschluß der Regierung cine Vorstcllung an dieselbe gerichtet habe, worin ange

deutet sei, daß man die Geseblichkeit desselben bezweifele und daher den Antrag stelle, die Regierung möge ihren Beschluß zurücnehmen. Die Regierung habe dann beschieden, daß es bei der getroffenen Verfügung sein Verbleiben habe und dabei ang deutet, daß die Gel

tung des fraglichen Gesehes gerade von den Betheiligten um jo weniger würde in Abrede gestellt werden können, als sie selbst im vori- gen Jahre als Mitglieder des in Speyer zusammengetretenen Verthei

digungs- Ausschusses gerade auf den Grund des nämlichen Gesetzes die allgemeine Bewafsnung angeordnet und ausgeschrieben hätten, Eine Beschwerde gegen tiese Bestätigung der Regierungs-Verfügung |ci bis jet bei tem Ministerium nicht eingekommen. Kolb: Wenn 12 Bürger beim Präsidium der Königl. Regierung der Pfalz erschie- nen scien, um die von lehteren gelro]senen Mayregeln, namentlich die Ausschließung von 5 Mitgliedern des Gemeinderathes (welches Jnstitut dem diesseitigen der Gemeinde Bevollmächtigten entsprecze) aus dem Gremium gut zu heißen, so mache er die Kammer uur auf jene geringe Zahl der Zufrietengestellten aufmerksam, La bekanntlich die Gemeinde Speyer 2000 Bürger zahle. Was den Fall selbst betreffe, so habe der Königl. Staats-Minister des Juneru in der chriftlichen Beantwortung seiner desfalls gestell- ten Jnterpellation erklärt, daß zur Zeit eine Beschwerde noch nicht vorliege, daß aber, wemi eine solche eintreten sollte, dieselbe genau und sorgsam geprüft werde, Er glaube nun, daß eine solche Be- {werde entweder inzwischen hon eingetroffen sei oder in den nächsten Tagen eintreffen werde. Nach den Nachrichten, die er aus Speyer bekommen habe, sei dieselbe bereits abgesendet. Es stehe jetzt allerdings zu erwarten, welche Entscheidung das Staats-Mini

sterium geben werde, und er beschränke sich daher daraus, die Sache vor der Hand bis zur deftuitiven Entscheidung des Mi- nisteriums blos angeregt zu haben. Die Tages Ordnung führte hierauf zur Berathung und Schlußfassung Über Den Geseß - Entwurf, die definitive Häuser - Steuer betreffend. Diese Diskussion führte zu folgenden Resultaten : Art, 1 und 2 des Ausschuß-Antrags wurden angenommen. Sie lauten: „Art. 1. Das Verhältniß der Steuersimplen, nach welchem die Erhebung der Mieth- steuer zur Arealsteuer künftig stattzufinden hat, wird auf die Ver- hältnißzahl von 1 zu 3 festgestellt, so daß künftig auf ein jedes Simplum der Miethsteuer drei Simplen der Arealsteuer zu bereh- nen und zu erheben sind. Art. 2. Die geringste Ertragsfähigkeit cines der Miethsteuer unt(rworfenen Gebäudes wird statt der bis- ber zu Grund gelegten Ertragsfähigkeit von 5 Fl. auf eine jährliche Ertragsfähigkcit von 9 Fl. festgestellt, mithin das Simplum des geringstbesteuerten Miethsgebäudes S Are normirt.“ Axt. 3, welcher die Steuerfreiheit für neuausgesührte Gebäude aufheben will (gegen welchen sich auch der Finanz - Minister ausgesprochen hatte) wird verworfen. Angenommen wird \{ließlich mit 63 ge- gen 59 Stimmen folgender. Antrag von Rebenack: „Es sei an Se. Majestät den König auf verfassungsmäßigem Wege die ehr- furchtsvollste Bitte zu stellen: es wolle die erforderliche Einleitung getroffen werden, damit wo möglih dem nächsten Landtage ein Ge-= \sez-Entwurf für Umgestaltung des Haussteuergeseßes vom 15, Au- gust 1828 vorgelegt werde, in welchem von dem bisherigen Maß= stabe des Miethsertrages und des Flächenmaßes abgegangen und die allgemeine Grundlage des Kauf - (Kurrent-) Werthes der Ge- bäude angenommen werde,“ Das ganze Geseß wurde mit 148 ge-

gen 4 Stimmen (Reinhart, Dr. Schmitt, Borst, Hofmann) ange= nommen.

Hannover. Hannover, 3. Juni. (Ztg. f. N. D.) Erste Kammer. Der Entwurf der Städte-Ordnung bestimmt im §. 27, daß „die Versagung des Bürgerrechts nur unter Zustimmung der Bürger - Vorsteher vom Magistrate beschlossen werden kann.“ Der Ausschuß will. es dem Orktsstatute Überlassen, über Zuziehung der Bürger-Vorsteher zur Ertheilung oder Versagung des Bürgerrects Bestimmungen zu tressen. Der Berichterstatter des Ausschusses, Thormeier, glaubt diesem Vorschlage das Wort nicht reden zu dürfen. Das Ortsstatut sei mit Aueschluß ständischer Mitwirkung von der Genehmigung der Regierung allein, und zwar in dem Maße abhängig, daß diese selbst Aenderungen darin vorzunehmen befugt sei, Er will deshalb eine so wichtige Bestimmung nicht dem un- sicheren Ausgang, welcher ihr im Ortsstatut sih darbietet, üuber- wiesen wissen, sondern stellt einen Verbesserungs Auirag dahin, in die Städteordnung die Bestimmung aufzunehmen, daß sowohl für die Ertheilung wie Versagung des Bürg. rrehts die Zustimmung der Bürger-Vorsteher erforderlih sei. Hammerstein und An- gerstein erklären sich gegen den Verbesserungs - Antrag. Die gewünschte Bestimmung könne leicht cine Geschäfts - Erschwerung im Gefolge haben; in manchen Städten möge sie wünschens=- werth sein, in manchen nicht, man möge deshalb die Entschei dung darüber dem Ortsstatut vorbehalten. Stegemann, Neu vert, Hausmann und Wyneken erklären sich für den An- trag, Die Rücksicht, daß die Bürgerschaft die beste Richterin über Aufnahme ueuer Mitglieder sei, rechtfertige die Bestimmung, in der sie eine Geschäftsershwerung nicht erkennen fönnen. Der Verbesserungs - Antrag wird angenommen; desgleichen ein zweiter von Wynefken, die Versagung des Bürgerrechts statt durch einen „unbescholtenen Wandel“ durch entehrende Verbrechen zu bedingen. Ein ausgedehnteres Mitwirkungsrecht der Bürgervorsteher, so unter Anderem bei Ertheilung des Einwohnerrechts (§. 33), wird auch bei den folgenden Paragraphen beschlossen, die übrigens zu erheb- lichen Bemerkungen wenig Anlaß geben. Thormeier bemerkt und Hausmann ráumt ein, die Ausnahme in die Einwohnerzahl nur dem Magistrate übertragen, heiße, sie von dem Gutachten des Rathsdieners abhängig machen. Zu §. 42 wird ein Antrag des Ausschusses, uach welchem besoldete Mitglieder des Magistrats auf Lebenszcit gewählt werden können, wenn dies vom Magistrat und Bürger - Vorstehern beschlossen wird, angenommen. Kraut will außerdem noch die Lebenslänglichkeit an die Genehmigung der Re- gierung gebunden, Decken dagegen sie überall vorgeschrieben wissen. Thormeier ist entschieden gegen lebenslängliche Anstellungen, was Hausmann aus lokalen Gründen sehr erklärlich findet, Dieser, wie Wyneken, erklären sih für den Ausschuß =- Antrag und gegen den Antrag Kraut’'s, besonders deshalb, weil auch die Regierung Partei-Ansichten und Leidenschaften nicht fremd sei.

Zweite Kammer. Der Tagesordnung gemäß fuhr die Kammer in ber Berathung des Ausgabebudgets fort; sie war in rer leßten Siyung stehen geblieben bei dem Finanzministerium und beschästigte sih Heute zuerst mit den Gehaltspositionen sür die Hauptverwaltung der Domainen. Doasür sind gefordert 1) Besol- dung der Domainenkammer 53,243 Rthlr. 8 Ogr. 4 Pf. 2) Kam merkonsuleuten 7000 Rthlr, 3) Landesökonomiebeamte 3000 Rthlr, 1) Landbaubediente 17,691 Rthlr. 16 Ggr. 95) Büreau- und jon stige Verwaltungskosten pl, minus 21,650 Rthlr. Nach Erläute- rung der Positionen suhte Weinhagen nachzuweisen, daß eine gänzliche Aushebung der Centralverwaltung der Domainen und die lleberweisung derselben an die Provinzialverwaltung sowohl mit bedeutenden Ersparungen für die Landeskasse verknüpft sein werde, als auch aus Gründen einer besseren und vortheilhasteren Verwal- tung sich anenmpfehle, und kündigt für die lebte Berathung einen varauf bezüglichen Antrag an. Jm Uebrigen Dae e I Vev, pflichtet, dem Herrn Finanz Minister cfeutlich dasür zu danken, daß bis jeßt die Stelle eines Kammer Direftors nicht wieder beseßt sei. Minist. - Vorst. Lehzen bestritt diese Ansicht nach beiden Seiten hin. Grumbrecht war der Anscht, daß man in diesem Augenblicke auf einen derartigen Antrag nicht zurückkommen fónne, weil bereits ein ständisher Beschluß über den Fortbestand der Domainenkammer vorliege; dagegen beantrage er, den Gehalt des Kammer - Direktors auf 2500 Rthlx. , des ältesten Raths auf 1800 Rthblr,, der übrigen Räthe auf durchschnittlich 1400 Rthlr, herabzuseßen, Es wurde auch hin und wicder zur Sprache ge bracht, ob es zweckmäßig sei, die Gehalte der Subalternbeamten, namentlich der Kanzlisten zu beshränken, Weinhagen sprach da gegen, Lang 11. dafür, indem bei den vorliegenden Beschlüssen über die Gehalte der höheren Staatsstellen kein Verhältniß mit den Gehalten der Kanzlisten staltfinden würde, außerdem aber die Ge- halte hinreichend blieben, damit die Betreffenden anständig davon leben könnten. Die Grumbrechtshen wurden angenommen und darauf die oben hervorgehobenen Positionen genehmigt, Die für Besoldung und Büreaukosten des Schabkollegiums geforderte Po- siition von 13,810 Rthlr. gab, nachdem Lang 11. bemerkt hatte, daß er die Besoldungen der Schabräthe für reihlih hoh halte und etwaigen Anträgen auf Herabseßung seinerseits sich nicht entge- genstellen wolle, derartige Anträge für heute nicht gestellt wurden, zu weiterer Diskussion keine Veranlassung. Für den Passiv Etat wurden die geforderten Positioncn genehmigt, als 1) Zinsen auf Passivkapitalien 1,090,119 Riblk, auf Kapitalien der Köuigl, Schatullkasse 7536 Rthlr. (diese Kapitalien sind zu der Stiftung der Fonds von Wittwenkassen verwandt), 2) Renten 58,988 Rthlr., 3) Abfindungsgelder wegen der vormaligen Binnen- zólle 12,987 Rthlr. 141 Ggr. 4 Pf., 4) Zahlungen an die Tilgungs= fasse der älteren Landesschulden 150,000 Rthlr., 5) Zahlungen an die Eisenbahnschuldentilgungskasse 124,775 Rthlr. 22 Ggr. 1 Pf. Gegen den Scluß der heutigen Sibung stellte Buer en über die deutsche Frage folgenden Urantrag: Stände erklären der Königlichen Re gierung: „1) daß sie die alte deutsche Bundesversasung und die ihr zu Grunde liegenden, von den deutschen Fürsten einseitig, ohne Zuziehung der Volksvertretung, mithin „ohne alle rechtliche Wirkung abgeschlossenen deutschen Bundesverkräge als von Anfang an nichtig und jedenfalls als durch die Bundes!ags- und Reichsge seßzbeschlüsse von 1848 und 1849 völlig aufgehoben betrachten ; 2) daß sie den jeßt angeblih zum Zwecke der Umgestaltung der deutschen Reichsgewalt und Reichsverfassung, ohne Zuziehung einer allgemeinen deutschen Volksvertretung, wieder unter sich verhan- delnden deutschen Fürsten und freien Städten alles uud jedes Recht absprechen, eine deutsche Reichsverfassung und Reichsgewalt, auth jeßt nur vorläufig, festzustellen und einzuseben 3) daß sie Ppneyr lediglich und allein einer nah den rechtsgüstig feststehenden Grund- sähen des allgemeinen Wahlrechts zu berufenden, r: zu n zenden allgemeinen deutschen Volksvertretung das E E ennen fönnen, eine endgültige Reichsverfassung und N für ganz Deutschland zu schaffen; 4) daß sie daher e 0 gl. Regie- rung ersuchen und ermächtigen, mit allen A A ae, zu wirken, eine solche allgemeine deutsche fonstituirende cihôsversammlung, resp, deren Ergänzung baldigst ins Lehen zu rufen,

Hannover, 5. Zuni. (Z. f. N. D.) Der Vortrag der Kam- mern an das Gesammt-Ministerium über das homöopathische Heil- verfahren lautet also: „Stände haben schon wiederholt, zuleßt un- term 7. Juli 1848, die Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung auf die das homóöopathische Heilverfahren betressénden Verhältnisse zu lenken und insbesondere die Fragen: wegen der den homöopathi- {hen Aerzten etwa zu ertheilenden Erlaubniß des Selbstdispensi- rens, so wie wegen Theilnahme eines hombopathischen Arztes an den Prüfungeu derjenigen angehenden Aerzte, welche der homüo- pathischen Heilmethode sich zuzuwenden beabsichtigen zu deren Erwägung zu verstellen sich erlaubt, jedoch eine Erwiederung der Königlichen Regierung auf die desfallsigen Vorträge bislang nicht erhalten, Unter diesen Umständen is von Ständen in Aulaß der (hierneben) beigefügten Vorstellung des 2c. Witte zu Bremer vórde, worin um die Gestattung des Selbstdispensirens für die homöopathischen Aerzte dringend gebeten wird beschlossen: der Königlichen Regierung die ständischen Vorträge vom 4, August 1846 und vom Juli 1848 in geneigte Erinnerung zu bringen und sie um eine baldgefällige Mittheilung ihrer Ansicht über diese Angelegenheit zu ersuchen. Hannover, den 27, Mai 1850,“

IVürttemberg. Stuttgart, 3. Juni. (F. J.) Der wichtigste Gegenstand der heutigen Sihung der verfassungberathenden Lan- desversammlung war die Mittheilung der Anträge der Verfas= sungskfommission in dem {hon vor einigen Tagen erwarteten Be riht über das Juterim. Allein Mohl, so fleißig er auch ist, hatte denselben doch wieder in so gründliher und ausgedehnter Weise behandelt, traß noch gestern, am Sonntage, eine Sißun( der Kommission nöthig war, um ihn zu Ende zu bringen, und ihn heute dem Drucke übergeben zu können. Die Anträge, rie weil heute das Gerücht der Vertagung der Versamm aug, heute {on einbracte, lauten wie solgt: 1) Dei cktaatsregierung zu erflären, a) daß die Landesversammlung jedes Bündniß, welches die Regierung mit anderen Mächten, - auf der Grundlage der Bundesakte von 1815, e durchaus neue Uebereinkunft definitiv oder auch nur j jorisch ohne Zustimmung der Landesvertretung abschließen würde, so weit für geseßwidrig und unverbindlich erkfláre, als da durch staatsrechtliche Verpflichtungen irgend welher Art für Würt temberg anerkannt würden, oder dieselbe sonst nah §. 85 der Ver fassungs = Urkunde die Zustimmung der Landesvertretung erhesche ; b) daß die Landesversammlung übrigens als befugt zur Regelung der deutschen Verfassungsfrage und zur Einseßung einer pro visorishen wie einer definitiven Ceutralgewalt im Einklange mit den wiederholten Anerkenntnissen der Königlichen Regierung, ausschließ lich nur eine auf Grund des Bundesbeschlusses vom 7. April 1848 gewählte konstituirende deutsche National-Versammlung anzu ertfennen vermöge, und es als dringendes Bedürfniß des engeren des weiteren Vaterlandes und als ein tief begründetes Rccht Landes betrachte, daß die Regierung auf die möglichst Einberufung einer solchen bei den übrigen deutschen gierungen mit allen Kräften hinwirkez 2) gegen den provisori- ichen Departementsef der auswärtigen AÄngelegenhciten, Freiherrn Rächter-Spittler, auf Grund des §. 195 der Verfassung wc=- ? 85 derselben Klage bei dem Staatsgerichts-

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gen Berlezung des g. hof zu erheben ; 3) zu riesem Ende die im Entwurfe angeschlossene Anklageschrift zu genchmigen z 4) zur Verfolgung der Anklage einen Bevollmächtigten und einen Stellvertreter zu wählen; 5) den Prä sidenten der Landesversammlung zu beauftragen, in Gemäßheit Des 8, 4195 der Verfassung das weitere Erforderliche in der Sache ein- uleiten; 6) für den Fall einer Vertagung oder Auflösung der Landesversammlung in Gemäßheit der Schlußworte des §. 158 der Verfassungsurkunde, wonach der Ausschuß für die Vollziehung der landständischen Beschlüsse zu sorgen hat, diesen mit Besorgung des weiter Erforderlichhen in der Anklagesache an der Stelle der Landesversammlung zu beauftragen.“ Das Vertagungsreskript kam in der That ein, und es wird darin die Vertagung vom 1, bis 26 zuni ausgesprochen. Die Versammlung bes{chloß daher nach ciner 45 Stunden langen Sihung, diesen Antrag als dringlich zu behandeln und heutse noch in einer Abendsizuug zu berathen, die auf 5 Uhr Hier aber mußte man den ganzen Bericht hören, der um 6% Uhr noch nicht vollständig verlesen war. Daß die Ver Fassungs-Kommission zur Ausarbeitung cines vollständigen BVerfafs \ungs-Entwurfes und die Finanz Kommission zur Beendigung threr BRorberathungen über den Finanzetat von 1849—1851 zurüdckbleibt ; ie Versanmlung beschloß heute, auf ihrem früheren Beschluss der Berathung eines Budgets nur auf zwei Jahre zu Mohl’s übrigens sehr interessanter Berichterstattung est Y Anklage akte gegen von Wáchter-Spittler an den ¿ge richtshos : Sache scheiterte an der Dringlichkeitssrage 58 Mitglie und um heute noch in die Berathung eintre - der Mitglieder, also 44, erforderlich. Die Abstimmung ergab aber nur 42 Ja und 16 Nein, unter lehteren A, Seeger und Zimmermann der Linken, welche di Erbitterung groß ist. Fehzer bat die Mitglieder Namens des Aus chus}ses, morgen noch hier zu bleiben, da derselbe sogleich die Bifi um Einberufung

der Versammlung behufs Ler Juanklagestandve1 seßung angehen werde.

ingeseßt murde.

‘en anwesend fönnen, wären

von gegen

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Baden. N a st ati hier gelegene Schwadron des Rittmeijters von Reiterregiment (Prinz Friedrich) nah Gottsau abgegangen und da für die Schwadron des Rittmcisters von Kleudgen von demjelven Reiter-Regiment eingerückt. Man freut sich sehr daß dieser Wed sel nur innerhalb desselben Regimentes stattgesunden, wt dur die Hoffnung behalten, von Zeit zu Zelt Se, Oroßherzogi. Hoheit, den Prinzen Friedri, dessen Crscheinen überall und im mer die freudigste Theilnahme erregt, in unjeren Mauern begrüßen zu dürfen.

Auch in der preußischen

ck Juni. Gestern in der F1 uhe ift

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Seldenedck Hom ersten

weil wir da

Besahzung anserer Festung ijt in den leßten Tagen ein Wechsel eingetreten, Zwel Bataillone vom 20sten Regiment sind von hier nach Freiburg abgegangen Und von dort zwei Bataillone des 24sten Regiments bei uns eingerückdt. Es ist (ber die Haltung der leßteren, sowohl der Soldaten, als Offi.iere, ein so guter Ruf von Freiburg her vorausgegangen, daß wir nicht wweifeln, es werde dasselbe freundliche Verhältniß, das bisher hier zwischen Einwohnern und Truppen bestanden, auch fernerhin fort dauern.

Von der Oos, 2, Juni. Unter den Fremden, welche in den jüngsten Tagen in Baden eingetrossen, bemerkt man auch den Herrn General=Lieutenant von Radowibß,

Außer Sr. Großherzogl. Hoheit dem Prinzen Emil von Hessen, welcher, wie au in früheren Jahren, seine Wohnung im Rheini- \hen Hof genommen, zählt unser Kurort bereits eine große Anzahl von Gästen aus den höheren Ständen Deutshlands, Frankreichs, Englands 2c. Wir bemerken darunter: Se, Durchlaucht den Für- sten von Wittgenstein aus Frankfurt, A. von Koßebue aus St, Petersburg, Frau Fürstin von Metscherzky von da, den Grafen und Gräfin von Posadowsky-Wehner aus Schlesien, von Bodelschwingh

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aus Hamm, Graf von Flemming aus Grossen, Marglock, Lord Cowley, Charles Potter u. A. aus England,

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 3. Juni, (Darmsst, Ztg.) Heute gegen Abend sind Se. Königl, Hoheit der Großher zog in Begleitung einiger Adjutanten nah Kassel abgereist, um des Kurfürsten Königl. Hoheit einen Gegenbcsuch abzustatten,

Frankfurt. Frankfurt a. M., 4. Juni. Die heutige Nummer des Amtsbilattes enthält folgende Bekanntmachung, Be- stimmungen, die Bewaffnung und Bekleidung der Stadt -= oder Bürgerwehr der freien Stadt Frankfurt betreffend:

„Nachdem hoher Senat verordnet, däß gleichwie bei dem Li nien - Militair, so auch nunmehr bei der Stadt - oder Bürgerwehr hiesiger freien Stadt, die Perkussions - Feuerwaffen und das nach neuem Modell umgeänderte Lederzeug, desgleichen Helm und af fenrock cingeführt werden sollen, so wird solches andurch zur all- gemeinen Kenntniß gebracht. Zugleich wird jedoch hierbei bemerkt, daß es keinesweges die. Absicht sei, die bereits mit Wafsen und Dienst fleidung nach bisheriger Vorschrift versehenen Stadtwehrmänner, zu deren Umänderung oder zu Anschaffungen nach neuer Verschrift zu nöthigen, vielmehr Jedem, welhen Dicnstgrad derselbe auch be ileide, freigestellt werde , D

die besißende Dienstkleidung aufzutragen, daß aber alle diejenigen Stadtwehrmänner, welche ihre besizende Dienstfseidung aufgetragen habin, desgleichen alle diejenigen, welche bereits in die Stadtwehr eingetheilt, aber noch nicht bewaffnet und noch nicht eingekleidet sind, so wie alle diejenigen, welche ferner in | die Stadt - oder Bürgerwehr neu eingetheilt werden , verpflichtet | sind, sih bei der ihnen geseßlich nach Art. 33 der Stadtwehr-=

Ordnung obliegenden Anschaffung der Waffen und Dienstkleidung,

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__ Ein Nord - Amerikaner, welcher den Kampf in Báden mitge= fochten, von der badischen Regierung freigegeben wurde und sich in Straßburg aufhielt, ist nah Galignani’s Messe nger verhaf tet und nach Havre zur Einschiffung gebract worden. 5

Jn einigen Departements bemerkt man Symptome einer le deutenden Aufregung, welche sich dur heftige Plakate fundgiebt. Der Constitutio nnel theilt heute sol{e Anschlagzettel mit, die in verschiedenen Departementalstädten affichirt worden, und in de- nen eine entschieden revolutionaire Sprache geführt wird.

Der Propagateur republicain von Charleville zeigt an, daß er die auf der Post und in den Büreaus mit Beschlag belegte Nummer des Siècle durch die Post erhalten habe. i :

Es finden fortwährend einzelne Verhaftungen statt, Die halb= offiziellen Blätter melden seit einiger Zeit auch täglih Entveckungen heimliher Pulver=Fabriken, Waffen-Niederlagen und Einkäufen von Material zur Pulvererzeugung.

Der Dix Décembre spricht sich zu Gunsten des Grammont {hen Antrages, den Regierungssiß von Paris wegzuverlegen, aus, weil nur eine Emeute am 5. Oktober 1789 den König von Ve1 faillcs nach Paris gebracht habe. :

_ Großbritanien und Jrland, London, 3; Juntts Die beabsichtigte Reise der Königin nah den schottischen Hochlanden wird nicht stattfinden, dagegen wird die Herzogin von Kent näch stens dahin abgehen. :

Die Nachrichten über den Streit zwischen England und Frank= rei sind einander sehr widersprehend. Die Morning Post be hauptet, daß er vollständig beigelegt sei, wenn niht nah der Fornt, doch der Sache nach, und die freundschaftlichsten Verbindungen zwi schen den beiden Mächten würden bald wiederherstellt werden. Das

genau nach den neuen Bestimmungen zu richten. Frankfurt a. M,, | Gerücht von der Abberufung des russishen Gesandten in England,

29, Mai 1850, Kriegszeugamt, Sladtwehrsection.

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Blusland.

Frankreich. Geseß gebende Versammlung. Sihung vom 3. Juni, Den Vorsiß führt Duvin. St. Priest überreicht eine mit zahlreichen Unterschriften versehene Petition aus dem De partement Seine und Oise, um Organisirung des Grundciger thums- Kredits. Í ; von 100,000 Fr. für die Reunions =- Jnsel bewilligt. Stim- mende : 5743; dafür: 517; dagegen: 57. Es folgt die dritte Be- rathung über die Stempelung der Handelseffekten, der Nenten-Uebertra- gungen und Assekuranz-Polizen. Die Kommission hat einige Berände rungen mit dem Entwurf vorgenommen: Art. 1. „Der Proportional stempel auf Wechsel, Anweisungen an Ordre oder au porteur, Mandate und alle negoziirbaren Handels=Cffekten wird folgendermaßen fest gestellt: bis 110 Fr. einshließlich 5 Cent., bis 200 Fr. 10) Ge Dis BUO 15 Cent., bis 400 Fr. 20 Cent, V8 500 Fr. 25 Cent., bis 1000 Fr. 50 Cent., bis 2000 Fr.

l O, bis SOVO Sr. 1 Fr. 50 Cent., bis 4000 Fr. 20, und so ohne Bruchtheil fort,“ Angenommen. W olowsfki s{lägt folgenden Zusaß vor: „Restmandate bis 10 Fr. sind fortwährind stempelsrei, Ueber 10 Fr. hinauf sollen nur für 100 Fr. nach den Be- stimmungen für sonstige Handels - Cffekten die Stempel statthaben.“ Berichterstatter Leroux bekämpft das Amendement , dasselbe wird verworfen. Art. 2 (ueu): „Wer vom Aussteller ein nicht gestempeltes Papier empfängt, ist gehalten, binnen 14 Tagen a dato und jedenfalls vor dem Vexrtriebe die Stempelung nachzu tragen. Solche Stempel - Visa werden mit 15 Cent. für 100 Fr. | berechnet und dem Werthéè des Papiers*, abgesehen von allen Sti- pulationen, zugeschlagen.“ Art. 3, 4, 5 wie im Regierungs Ent-

wurfe. Lopér Dubec beantragt statt Art. 5 folgende Bestim

| mung: „Zu keinem Vertrage vor keinem Gerichte, feiner Behörde

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ist ein ungestcmpelter oder nicht nachträglich visirter Wechsel u. s. w. QUIITO: Bravard Verrière bekämpft das Amendenient. Der Kriegs-Minister bringt einen Gesebentwurf über Armee Rekrutirung, Stellvertretung und Reserve ein. Er erklärt, dies sei die Ergänzung des Geseßes úber Pensionirung der Unteroffiziere und Soldaten der Armee. Lopér Dubec vertheidigt sein obiges Amendement. Berryer verlangt das Wort. Der Kriegs Minister

habe ein wichtiges Geseß über Rekrutirung und Organisation der Re- | dgß keine Wahlkörverschaft in den drei Königreichen si f

serve eingebracht, betreffs dessen er einen Vorschlag machen wolle. Es sei wer auzunehmen, daß in den Büreaus sich kompetente Mitglieder in ge nügender Anzahl finden dürften. Er schlage daher vor, eine Zl ial - Kommission von 15 Mitgliedern zur Prüfung des Gesehes zu wáhlen. (Lárm.) Pascal Duprat: „Nehmt doch die Siebzehner.“ Die Versammlung uimmt Berryer's Antrag an. (Lärm.) Va- lette und Mauguin sprechen noch über das Amendement, Emile Lerourx bekämpft dasselbe mitten im Lärm, während der Unauf merksamkeit der ganzen Versammlung. Cremieuyx und Vatismenil bringen neue Bemerkungen, Ersterer sür, Leßterer gegen dasAmendemcnt Das Amendement wird verworfen und Art. 5 angenommen. Art. 6: Kontravenienten werden solidarisch zur Zahlung des Stempels und der Gelvstrafen angehalten, welche der Jnhaber des zuschießen lat, vorbehaltlich des Rekursecs an die Schuldtragen den Es wird dieser Rekurs vor der kompetenten Behörde ergriffen Angenommen. Art. 7 bis 11 werden nach der neucr lichen Modification der Kommission genehmigt. Art. 12: „Bis 1. Juli 1850 und mindestens 24 Stunden vor Verfall kann der Jnhaber jedes Papieres dasselbe ohne Strafe stempeln oder nachträglich visiren lassen. Es wird nur der früher bestandene Be- trag eingehoben,“ Ein Amendement Renouard's wird auf mor- gen vertagt. Finanz-Minister Fould bringt cin Amendement zu Art. 13 ein, das an die Kommission verwiesen wird. Dasselbe bean tragt eine Strafe von 50 Fr. für Wehsel-Agenten und Mäkler, welche ihre Rehnungsabschlüsse und Börsenkäufe auf ungestempeltem Papiere verfassen, Die Sißung wird aufgehoben

Paris, 3. Juni. Der heutige Moniteur veröffentlicht das modifizirte Wahlgeseß in offizieller Form.

Nächsten Donnerstag soll die dritte Lesung des Deportations gesetzes stattfinden, ß Odilon Barrot's vität zu beseitigen,

Dur die Revolutionen is das hiesige Stadthaus ciner dei wichtigsten Punkte geworden. Dasselbe ist gegenwärtig sehr stark beseßt, Damit es nun seiner Zeit nit mehx aus nächster Nähe angegriffen werden kann, werden 105 dasselbe umgebende Häuser abgebrohen. Die Auslagen dafür werden 6 7 Millionen betra gen, In zehn Dahren 0 ore Arbeit vollendet sein. Ein Dekret des Prásidenten der Republik genehmigt dieselbe und wird sofort zur Ausführung geschritten.

Der neue englische Gesandte in Spanien war bereits in Pa- ris angekommen, als er von Lord Palmerston zurückberufen wurde, um an ver Parlaments-Debatte über die griechische Frage Theil zu nehmen.

Die Liquidation der ten -Steigens wird ängstlich erwartet, vorgekommen, noch mehr für{tet man,

D Es werden große Anstrengungen gemacht, um angenommenes Amendement gegen die Retroakti-

Differenzen in Folge des lebten stürmen- Bereits sind Mißgeschicke

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Baron Brunow , erklärt die Morning Post für durhaus unbe=- gründet. Der pariser Korrespondent des Globe spricht sich über die Gerüchte von ministeriellen Veränderungen in Paris dahin aus, daß dadur ein Weg zur Wiederherstellung der freundschaftlichen Verlältnisse zwischen Frankreih und England angebahnt werden obgleich manche Personen darin ein erniedrigendes Nach geben von Seiten Frankreichs sehen würden. Lahitte sei indis- fret genug gewesen, zu erklären, daß er uur zufrieden gestellt sein werde, wenn das englische Ministerium Lord Palmerston’s Betra=

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lun T)iglk C V t (ck \ mar ‘PDi | E T F : C SO ; 5 Ohne Diskussion wird cin Supplementar=-Kredit | jen desavouire, und so sei der Rücktritt eines dieser beiden Mán

uer unumgänglich nothwendig, wenn Lahitte nicht selbst eingestehen wolle, zu weit gegangen zu scin. Es sei augenscheinlich, daß die englischen Minister niht geneigt seien, auf einen so einflußreichen Kollegen, wie Lord Palmerston sei, zu verzichten, selbst wenn sie Ta- dur sich des guten Willens der französischen Nation versihern könnten. Der Globe selbst enthält einen langen Artikel als Antwort auf die Angrifse, welche das Journal des Débats gegen Lord Palmerston gerichtet hat. Darin heißt es: „Das Journal des Débats citirt Herrn d’ Haussonville , einen Diplo maten aus der Schule Ludwig Philipps, um zu beweisen, daß Lord Palmerston niemals gesucht habe , sich mit Frankreich zu alliiren, ohne zu gleicher Zeit zu versuchen, sich zum Nachtheile Frankreichs Vortheile zu verschassen. Es würde mehr mit der Wahrheit übereinstimmen, wenn man sagte, in dem Maße, \vie die französischen Regierungen ihren Ursprung vergessen und Allianzen gesucht haben, die mit den Prinzipien ihrer Constitution oder der Erhaltung des curoplischen Friedens unverträglih waren, \anden sie es unmöglich, mit unserem Minister der auswärtigen Angelegenhei ten auf gutem Fuße zu leben. Tief überzeugt, daß die Juteressen Englands mit der Ruhe des Kontinents eng verbunden sind, hat Lord Palmerston jeder Negierung Vir Hun gexrricht, welehe sich entschlossen zeigte, die Gesebe zu achten und Dur eine weise Entwickelung der öffentlichen Freiheit die Grundlagen zu eine! dauerhaften Ordnung im Jnnern zu legen, Dieser scharfsinnigen Beurtheilung verdankt Europa schon zahlreihe Bürgschaften der Wohlfahrt, und es würde schr zu bedauern sein, wenn persönliche Unzufriedenheit die Fortschritte eines Werkes aufhalten könnte, welches die Stütze aller Regierungen bedarf. Unsere Nation, die so tief beim allzemeinen Frieden betheiligt ist, hofft zu gleicher Zeit, daß sie immer sich auf Seiten der regelmäßigen Freiheit und der constitutionellen Freiheit finde, und wir sind der festen Ansicht, inden wird, welche iu der griehishen Frage ein Verdammungs = Urtheil gegen Lord Palmerston fällen möchte.“ :

Die Derby - Wettrennen waren glänzend besucht. Die ganze Aristokratie und die fashionable Welt war dort; 24 Rennen ‘nal men am Wettrennen Antheil. Den ersten Preis trug der Renne1 „Voltigeur““ davon, welcher Lord Zetland gehört; 205 Unterzeichne1 hatten jeder 50 Pfd. eingeseßt, so daß Lord 10,000 Pfd mit feinem Renuer gewann.

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Italien. Rom, 29. V A3

Beröffentlihung folgender Anzeige erjucht rücht verb1 hat, daß Fremde für das angeworben

Rom ermächtigt,

gegründet ist Es ift wohl wal

velhe in den Königlichen Dienst

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worden, es worden, indem die eigenen genügend entsprechen,"

Soldaten

Neav el, 25. Mai. (Lloyd.) L \hwader, welches in unserem Golf vor Anl gatte „Jndependance““ ist vo1 eini gen, nachdem bereits einig Tag die Anke gelichtet hatte. Die Sicilien nah dem Tajo, wohin folgen soll, Das Parkersche Geschwader, on in den grie{hishen Gewässern bereits in Palta ang uns wohl kaum mit seinem Besuche beehren , so befsti sen aucch erwartet hatte. Das französische Kriegsges dieser Tage einen neuen Contrakt auf Lieferung im Bterage von mehr als 160,000 Francs abgeschle Werften von Castellamare wird nächstens ein

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Spanien, Mai. Oberst-Lieutenant

entsetzt worden.

Portugal. Lissabon, 26, Mai. (Fr. B.) Der Bericht über das von den Deputirten bereits angenommene Preßgeseß wurde in der Pairskammer eingebracht. Der Bericht ist regiecungsfreund lih, und man hofft zuversichtlich auf Annahme des Gesehes.

Proz,

Griechenland. Athen, 28. Mai. (Lloyd) Graf Stürmer is aus Konstantinopel hier angekommen. Der König be giebt si{ch am 31sten nah Syra, um der Legung des Grundsteins bei dem neuen Molo beizuwohnen. N

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