1850 / 155 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

sters General d’'Hautpoul und seine Erseßung durch den General Lahitte, an dessen Stelle Herr Drouyn de L’'huys Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten wieder übernehmen würde , er- ält si. v Die Behörden sind benachrichtigt worden, daß seit mehreren Tagen Personen, die, ihrer Kleidung nach zu ließen, zum Arbei- terstande gehören, bei den Materialwaarenhändlern des Quartier des Lombards bedeutende Quantitäten von {wefelsaurem und jal= petersaurem Kali und gepulvertem Zucker kaufen, die bekanntlich zur Verfertigung eines Pulvers von bedeutenderer Expansiy= raft, als das gewöhnliche Schießpulver, geeignet sind. Es heißt, daß der Verkauf der zur Pulverbereitung tauglichen Substanzen denselben Formalitäten, wie den der gistigen Substanzen, unterworfen wer- den soll.

Die Gazette des Tribunaux berichtet die Einzelheiten über eine gerichtliche Verhandlung, in der zwei Vettern des Präsidenten der Re- publik figurirten. Der eine derselben, Napoleon Bonaparte (Sohn Je- rome’s), hatte einen Wagen bestellt, dessen Preis (1500 Franken) er nicht sofort bezahlen konnte. Als sein Gläubiger sein Gehalt als Volksvertreter mit Beschlag zu belegen drohte, erbot sich sein Vetter Pierre (Sohn Lucian's) zu einer Abschlagszahlung von 1000 Fr. Der Gläubiger nahm dies jedoch nicht an und legte wirklich Be- {lag auf das Gehalt Napoleon Bonaparte?s. Auf dessen Klage hat das Gericht jedoch den Beschlag in Betracht des gemachten Anerbietens von 1000 Fr. aufgehoben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Mai. Auf Grund einer Vorlage des Unterrichts-Ministers hat Se. Ma- jestät der Kaiser genehmigt, daß versuhsweise auf zwei Jahre ein besonderes Comité zu vorläufiger Prüfung von Schul- und Hand büchern aller Art, die von Privat-Personen herausgegeben werden, so wie überhaupt aller Original - Schriften und Ueberseßungen, die für das jugendliche Alter bestimmt sind, errichtet werde auf fol- genden Grundlagen: 1) Dies Comité, welches das Prüfungs- Comité der Unterrichts - Schriften benannt wird, hat die pflichtung, alle oben erwähnten Bücher zu prüfen und dabei nicht allein streng auf die sittliche Tendenz derselben, sondern auch auf die Methoden selbst zu achten, nach denen die Gegenstände behandelt sind. 2) Originalschriften und Ueberseßungen, die theo- logischen Jnhalts sind und folglich ausscließlich der geistlichen Censur unterliegen, gehören niht in den Bereich dieses Comités. 3) Die Prüfung seitens des Comités soll derjenigen seitens der Censurbehörde vorangehen ; demzufolge werden alle Civil - Censur- Behörden die bei ihnen eingereichten zum Drucke bestimmten Manuskripte, Bücher und überhaupt auf das Unterrichtswesen bezüglichen Arbeiten an das Prüfungs Comité der Unterrichtsschrif= ten befördern und nicht eher zum Censiren derselben schreiten, als bis dies Comité sie gutgeheißen. Diese vorläufige Prüfung entbin det jedoch die Censoren ihrerseits nicht der laut dem Censur-Regle ment bestimmten Verantwortlichkeit. 4) Sollten irgend welche Be- denken zwischen der Censur - Behörde und dem Prüfungs - Co=- mité eintreten, \o unterliegen dieselben der Prüfung der Ober - Censur - Behörde. 5) E. bangt. von dem Unler= richts - Minister ab, au solcze Lehrbücher und sonstige Unterrichtsmittel, welche er in Gymnasien und Schulen seines Res\- sorts einzuführen beabsichtigt, dem Comité zu vorläufiger Prüfung zu übergeben. Die \chließliche Billigung derselben steht, auf Grund des Swods der Geseße Theil L, Punkt 1405, der Ober-Schul Behörde zu. 6) Mit der Geschäftsführung des Comités wird einer von den Beamten des Unterrichts-Ministeriums beauftragt. Die Besoldung der Schreiber und die Kosten der Kanzlei werden aus der Oekonomie-Summe des Unterrichts - Departements bestritten. Der Minister des Unterrichts is mit der Ausführung laut Kaiserl. Befehle beauftragt.

Dänemark. stand vorgestern der Geseßentwurs wegen zum Landkriegsdienst zur ersten Berathung. den Antrag zur Annahme; man solle präsentanten des Volkes kein Opfer scheuten, unser Ziel, einen ehrenvollen Frieden, zu erreichen; man solle sih we- der daran kehren, daß die Blätter der Herzogthümer sagten, die Kráfte Dánemarks seien erschöpft, noch daß die deutschen Blätter behaupteten, es sci der kopenhagener Pleps, der die ganze Bewegung im Gange halte, Auch Tscherning unterstüßte den Entwurf und gab den Wunsch zu erkennen , daß die Regierung so bald als möglich von demselben Gebrauch zu machen sich veranlaßt fin- den möge. Es wäre zu wünschen gewesen, meinte er, daß die Re= gierung früher diesen Schritt gethan hätte, weil man dann nicht nöthig gehabt hätte, so tief in die bürgerlichen Stellungen cinzu-= greifen, als geschehen sci. Hierauf sprach er sich weitläuftig über

Ver-

Kopenhagen, 1. Juni. Im Volksthing f Ausschreibung für 1851 B. Christensen empfahl zetgen, daß! die Nes

® L ; d 08 Bekanntmachungen. [340] S e br le ê f

Der unten näher bezeichnete Schriftseßer Jgnaß Hürwih aus Hildesheim is wegen Aufruhrs recchts- kräftig zu zweijähriger Strafarbeit verurtheilt worden und hat si von hier entfernt, ohne daß sein gegenwär- tiger Aufenthalt zu ermitteln. gewesen is,

Es werden alle Civil- und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel- dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Ex- pedition abliefern zu lassen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baaren Auslagen und den verehrlihen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 22, Mai 1850.

Königl, Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungen. i Deputation 11. Signalement des 2c, Hürwiß. Derselbe is 23 Jahr alt, jüdischer Religion , in Hil-

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Banknoten zu 10, 20 und Bezug auf unsere Statuten vom 24, August v. J, (Gesez-Sammlut die Beschreibung unserer Banknoten zu 100 Thlr, zur öffentlichen Kenntniß, und bemerken , daß die Ausgabe dieser Noten vom sten d. M. ab bei unscrer Haupt- Kasse successive erfolgen wird.

Stettin, den 3.

1g

Juni 1850. Die O

der Ritterschaftlihen Privat-Bank ia Pommern,

(gez.) Dumrath.

Bere 10 Uan g der Banknoten der Ritterschaftlichen Pri- vat-Bank zu 100 Thaler Courant.

Die Banknoten zu 100 Thlr, sind auf weißem Papier von 6 Zoll Länge und 4 Zoll Höhe abgedruckt, welches mit einem den Werth 100 "lHALER in Schatten und Licht enthaltenden, von dunklen Strahlen umgebenen Wasserzeichen versehen ist.

Der Aufdruck der S Vau 01 le zeigt in {warzer Farbe

974

unsere politische Stellung aus, worauf Minister Clausen entgegnete : daß, obwohl viel Weisheit und Tiefsinn in diesem Vortrag sei, er doch niht begreifen könne, was er an dieser Stätte bedeuten solle. Als Tscherning erwiederte, daß sein Vortrag weder ein Tadel noch eine Lobrede auf das Ministerium sein solle, ermahnte der Präsident die Mitglieder, die Politik der Regierung durchaus von dieser Sache fern zu halten. Nachdem sich noch mehrere Mitglieder, theils gegen den Präsidenten ausgesprochen hatten, wurde die zweite Berathung mit 64 gegen 1 Stimme an- genommen. Gestern berieth das Volksthing zum erstenmale den Geseßentwurf, welcher das Verbot enthält, den Krieg betreffende Nachrichten durch den Druck zu veröffentlichen. Grundtvig erklärte sich sehr nahdrücklich gegen diesen Entwurf, der aber dennoch mit 62 Stimmen gegen 4 zur zweiten Berathung gestellt wurde.

Das Volksthing hat gestern bei der dritten Lesung des Geseß- entwurfs über Aushebung von Pferden für das Heer das gauze Gesebß mit 41 gegen 39 Stimmen verworfen.

Der hiesige Major Tuxen is in Callundborg zum Reichsta gs- mitglied gewählt.

Wissenschaft und Kunst.

Königliches Opernhaus. Fräulein Wagner: Donna Anna, Trietsch: Zerline. (Den 4. Juni.)

Don Juan. Fráâulein

Am Dien sag wnrde tie Dürre, welche in der lehtverflossenen Zeit im Repertorium der Königlichen Opernbühne herrscbte, mit der Aufführung von Mozart's „Don Juan“ erfrischt, ein Ereigniß, das die Räume des Opernhauses fast vollständig gefüllt hatte, Nächst dem Werke selbst war es besonders das Austreten des Fräulein Wagner als Donna Anna, wodurch sih das Publikum lebhaft angezogen fühlte, indem die vorzügliche Leistung der Künstterin als Fides im „Propheten“ in dieser Rolle ebenfalls Ausgezeichnetes erwarten ließ, Die Erwartungen sind nicht getäuscht wor- den, Obwohl dic Partie der Donna Auna in rein musikalischer Bezichung für Fräulein Wagner nicht ganz geeignet erscheint, insofern sie nämlich mchr Höhe beansprucht, als der Sängerin in vollkommen leichter Ansprache zu Gebote steht, so wurde die Aufgabe dennoch meisterlih von thx bewäl- tigt. Sie gab die Rolle in wahrhaft treffender Charakreristifk, mit echt süd- licher Leidenshaft und hinreißendem Ausdiucck des Affekts, ohne die Grän zen ciner edlen Weiblichkeit zu überschreiten, / ;

Jhre hohe imponirende Gestalt, ihr machtvolles Organ, ihr feurigstró- mender Gesang und ihr ergreifendes Spiel bewirkten einen Totaleindruck, in Folge desscn ihre Leistung als eine wahrhaft großartige bezeichnet werden muß. Schon zu Aufang, als Anna die Leiche des Vaters erblickt, welch? eine Wahrheit des Ausdruckes in Gesang und Spiel! Dann in dem Duett, welch? ein Feuer in der Aufforderung an Oftavio, das Blut des Vaters zu rächen! wel? ein edler dramatischer Aufschwung bei dem unvergleichlich kfomponirten Passus:

„Vernehmt den Schwur, ihr Götter !“ und später, in der rezitativishen Erzählung des Ueberfalles, mit wie leben- digen Farben, mit welch erschütternder Wahrheit wurde hier das ruchlose Abenteuer Don Juan's vor Augen geführt! Mit cinem Worte, die Künst- lerin lieferte in ihrer Donna Auna das Bild ciner wirtlihhen Spanierin, eine der tresslichsten und vollendetesten Gestaltungen dieses Charakters, die wir nach der genialen Garcia gesehen haben. Auch das Publikum war lebhaft erwärmt von der Leistung und spendete der Sängerin un- getheilten enthusiastishen Beífall, Die übrige Beseyung der Oper bot, mit Ausnahme der Rolle der Zerline, nihis Neues. Da indeß die Leistung der Frau Herrenburger-Tuczek in dieser Partie bekanntlich eine ihrer reizendsten und graziösesten ist, so hatte Fräul, Trietsch, die dieômalige Repräsentantin, keinen ganz leichten Stand, obwohl sie ebenfalls eine ganz liebenswürdig - anmuthige Darstellerin war. Weniger befriedigte sie im Einzelnen im Gesange, indem sie namentli ihre beiden Arien im Tempo viel zu langsam nahm und oft im Vortrage eine Hinneigung zur Sentimentalität bemerkbar werden ließ, die mit der Charafter-Fäxrbung der Partie durchaus nit harmonirt, Davon abgesehen, leistete sie aber auch in musifalisher Hinsicht sehr Anerkennungswürdiges, und ihre frische, klang- reihe Stimme war besonders in dem Duett mit Don Juan: „GBieb mir die Hand“‘, wie überhaupt, von wohlthuendster Wirkung, so daß ihr verdienter Beifall nicht fehlte Dankfeier in der Sing-Akademie. en A Un)

Für die wunderbare Errettung Sr. Majestät des Königs aus Lebens- gefahr veranstaltete die Sing-Akademie am Dienstag eine Dankfeier, der ein zahlreich geladenes Auditorium beiwohnte. Die auf den Text sehr glücklih gewählten Compositionen bestanden in einem Choral :

‘1

„Lobe den Herren, den mächtigen König der Chren,

0 Thlr, beicefsend, und mit

S, 359) bringen wir nunmehr auch

denselben hinlaufenden

neren Versalien ;

den mit obigen Zeilen ad d. und verbundenen Text:

Job st.

Dumrath, und die Strafandrohung :

besonders in Bezug

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e) in der Mitte den heraldischen Greif in gewellten

Linien mit der in gebogener Stellung quer durcl) Hauptzeile: Die ¡¿chastliche Privat-Bank in Versalien und der tei- ter unten befindlichen Zeile: Direktorium in Hel»

in Buchdruckmanier: | Nr,

L

Ein Hundert Thaler Courant nach dem Münzfusse von 1764 A. (laufende No.) zahlt zu Stettin dem Inhaber dicser Banknote DIE RITTERSCHAFTLICHE PRIVATBANK IN POMMERN. Stettin, den 24. August 1849. DIRECTORIUM Jobst.

Wer die Noten der Pommerschen Ritterschaftlichen Privat - Bank verfälscht oder nahmacht, oder der- gleichen verfälshte oder nahgemachte Noten wis- sentlih verbreiten hilft, soll gleich demjenigen be-

und in verschiedenen Moteiten und Psalmen von Haydn, Grell, Fasch und Hellwig. Den Beschluß der einfachen Feier, durch welche den jeßt jedes brave Preußenherz bewegenden Gefühlen der Dankbarkeit gegen den Höchsten in würdiger Weise Yusdruck verlichen wurde, machte Mozart's „»Te Deum laudamus,“

Eisenbahn: Verkehr.

e + 6 R V4 Juni. Ana Wolle wurde von den RustikalbesiLern Frühjahrs - Wollmarkt (30. Mai) überhaupt ein-

200 Ctr. 102. P\d.

Brie, 1. am diesjährigen gebracht. DAREAEN VOWANVIG e Le ge ddes 208 » 74

mithin diesjährig wenigen lr. 82 Pv.

Die Preise der Wolle pr. Centner : der besten Sorte zu der mittleren Sorte zu E Und Der geringen Ste U 00 ») 10

mithin durchschnittlich U 20 M, dagegen vorjährig nur zu 91 28 Sgr. 4 Pf. mithin diesjährig höher um 3 Rihlr, 1 Sgr. 8 Pf.

Rthlr. 20 Sgr.

-. 4

Frequenz Eisenbahn. ; 245,004 Perjonen

De O e

der Magdeburg=-Leipzigen

Bis inkl, 18. Mai c. wurden befördert vom 19. Mai bis infl. 25. Mai c. inkl. 2519 E Persouen aus dem Zwischenverkeh1 44,4199 »

in Summa 269,145 Personen,

Frequenz und Einnahme der hoisteinschen Eisen- 9 babnen im Monat Np:il [S850

Lvonn Ke

l, Personen =- Verkehr. 1) Von Und ua den 27,866 Personen 3822/0 V 0 C24) Don UND Haltestellen 290 Mk., zusammen 32,909 Mk. 3 ckch. IL Verkehr. 1) Passagiergepäck 250,007 Pfd. 728 Mk. 6 Sch., 9) Eil- und Frachtgüter 9,304,156 Pfd. 22,009 M 3 S: 3) Equipagen - Transport 71 Mk., 4) Hunde - Transport 54 Mk. 2 Sch., 5) Vieh =- Transport: 17 Pferde, 524 Ochsen, 32 Star- ken, 112 Kälber, 1633 Schweine, 46 Ferkel, 70 Schafe, 2 Lâm= mer, 3180 Mk. 1 Sch., 6) auf der geneigten Ebene in Altona 200 Mk. 7 Sh. } Sch. Ul. Befóörde- rungen für die

, zusammen 26,203 V 9 | hohe Statthalterschaft zu militairi\hen Zweden : 588 Mk. 1 Sch. Ga O

Zusammen für Altona-Kiel 60,056 Mt. 7 ©0 l, Personen = Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen ¡079 Person:n 2460 Mk. 14 Sch., 2) von und nach den Haltestellen 504 Mk. 11 Sch., zusammen 2962 Mk. 9 Sch. U, Güter- Verkehr. 41) Passagiergepäck 28,643 Pfd. 33 Mk. 7 Scch., 2) Eil und Frachtgüter 836,839 Pfd. 671 Mk. 14 Sch, 3) Equipagen- Transport 3 Mk. 12 Sch., 4) Hunde-Tranusport 4 Sch., 9) Vieh- Transport : 5 Pferde, 13 Ochsen, 1 Starke, 9 Schweine, 18 Ferkel, 1 Schaf, 31 Mk. 11 Sch., zusammen 744 Mk. Im, Beförderun gen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken 41 Mk, 14 S. Zusammen für Glückstadt-Elmshorn 3745 Mk. 7 Sch.

Bahnhöfen nach den

»

De P 1

Mend Meme E

I, Personen =- Verkehr. 1) und nach den Bahnhöfen 6988 Pers, 6614 Mk. 14 Sh., 2) von der Haltestelle Bocckelholm 65 Mk. 11 Sch., zusammen 6680 Mk. 9 Sch. 11. Güter-Verkehr. l) Passagiergepäck 102,617 Pfd., 148 Ml, 15 S(0,, 2) Eil= Und Frachtgüter 2,228,690 Psd., 3168 Mk. 1 Sch., 3) Equipagen-=- Transport 22 Mf. 8 Sch., 4) Hunde-Transport 7 Mk., 5) Vieh Transport: 8 Pferde, 349 Ochsen, 2 Mastkälber, 8 nüchterne Kälber, 414 Schweine, 11 Ferkel, 631 Mk. 8 Sch. , zusammen 3978 Mk. 111. Beförderungen sür die hohe Statthalterschast zu militairischen Zwecken: 427 Mk. 10 Sch. Zusammen für Rend3 bura-Neumünster 11,086 Mk. 3 Sch

“Altona, 30. Mai 1850.

Von

L S P A, CE R L B B E N p Es S A A R E ‘ritt [120] Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Bei der am 12ten d. M, in Gemäßheit unserer Be- fanntmachung vom 16, Januar c. stattgesundenen offfent- lichen Ausloosung der am 1, Juli c. zu amortisircnden Prioritäts-Obligationen unserer Bahn sind nachsolgende

Ritter-

Nummern ausgeloost worden: 164. 665. 833. 990, 1191. 1207. 1358, 1643, 1704. 1965. 1996. 2393, 24607, 2819, 2992 3236. 3550, 3593. 3728, 3748, 3898,

Wir fordern die Juhaber der diese Nummiern führen- den Obligationen auf, den Kapitalbetrag derselben mit 200 Thlrn. in dem Zeitraume vom 1. bis 31, Juli « bei unserer Hauptkasse hierselb gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons 5 bis 12 incl, abzuhe- ben, indem wir auf §. 4 des Privilegiums vom 25. Juni 1848 aufmerksam machen, nach welchem die Ver- zinsung der ausgeloosten Obligationen mit dem 1, Zul c. aufhört. . : : j

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerlsam, daß die Nummern

folgendermaßen

497, 2449 und 2497. führenden Prioritäts Obligationen, welche am 12, Fe- bruar v. J. ausgeloost sind und am 1, Juli: a. p: Jâl-

desheim geboren, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat blonde Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gewöhnliche Nase und Mund , blonden Bart, vollstän- dige Zähne, spricht die deutsche Sprache und hat fol- C Kennzeichen: 1) über dem linken Augen- A gen eine quer und eine von oben nach unten 9 & herabgehende halbmondförmige % Zoll lange fingert arr % auf dem ersten Gliede des linken Ring- cine fade Ga R Gliede des rechtien Daumens Die Bekleidung desselben kann nicht angegeben werden,

[339] Bekanntmachu der Ritterschaftlichen Q A Saar in Pommern, die Ausgabe von Banknoten zu 100 Thlr, betreffend, Jn Verfolg unserer Bekannimahungen vom 21, Ja- nuar, 16, Mârz und 18, Mai d, J., die Ausgabe vou

in Kupferdruckmanier:

a) Links eine weibliche Figur mit der Bürgerkrone auf dem Haupte, welche mit einem Herzoglichen Mau- tel angethan, in der rehten Hand eine Ruderpinne hält und den linken Arm auf gestapelte Kauf- mannsgüter stüßt, gegen welche ein Schild mit dem heraldishen Greif und ein Anker augelehnt sind, Auf einem zu den Füßen der Figur gela- gerten Ballen is in Diamantschrift die Strafan- drohung cingedruct ;

b) über dem Kopfe der Figur auf in gewellten Linien ausgeführtem Blätterwerk tie Zahl L@O in Weiß und mit Verzierungen z

c) reis eine Schifferfamilie mit Arbeiten und Spie- i beschäftigt, im Hintergrunde die See mit Bö-

, von denen da i S i ¿ 160 führt s nächste im Segel die Zahl oben einen fliegenden Wimpel mit d i Ein Hundert Phaler Caen und Frist

lig waren, bis jeyt noch nicht eingelöst sind. :

Wir fordern daher die Tnhaber der diese Nummern

9 c C zt A A H führenden Obligationen nochmals auf, den Betrag oi

Am unteren Rande der Note befindet sich ein trockener | fe[hen mit je 200 Thlrn. auf unsere: Hauptkasse abzu-

Stempel mit deu Worten: KRitterschaltliche Privat- heben, Stettin, den 15. Februar 1850.

Bank, und rechts daneben die Contrasignatur des ein- Dire tor un

oes R e Witte. Kutscher. Schlutow. _

Der Aufdrucck der

Mua\s\c1ite

zeigt dagegen in röthlich-gelber Farbe:

a) links und rets verzierte von Greifen getragene Schilde, in welhen der Werth der Banknote in Zahlen (100) und darüber in Jnitialen HUN- DERT THALER ; / N

b) in der Mitte mit verzterter Schrift:

Ritterschastliche Privat- Bank in Pommern.

straft werden, welcher falsches Geld unter landes- herrlihem Gepräge gemünzt oder verbreitet hat.

E E

11 bau- Zittauer Eisenbahn.

Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Junern und im Einverstäudnisse mit dem Aae Ausschusse wird die diesjährige regelmAge A Versammlung bis in dic zweite * e dieses Zah- res aufgeschoben, wovon die gechrten Actionaire hier- mit in Kenntniß geseßt werden,

2ittau, am 4. Juni 1890, DÉetiorióm der Löbau-Zittauer Cisenbahn-Gesellschaft,

| Ex ner, Vors,

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für % Jahr 4 Atblr. - # Jabr; 8 Riblr. L Fahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

In a l

Amtlicher Theil. E Deutschland.

Berlin. Trauergottesdienst zum Gedächtniß des hochseligen

Preußen. E ] dien / l Königs. Sigmaringen. Fürstliche Geheime Kanzlet,

Hesterreich. Wien. Hofnachriht, Vermischtes. kunst englisher und amerikanischer Kriegsschiffe.

Bayern. München. Truppen-Junspection, werberaths.

Sachsen. Dresden, General - Verordnung des Ministeriums des Jn- nern, Leipzig. Bekannimachung, betreffend den Wegfall der auf das provisorishe Bundesschiedsgericht zu Erfurt bezüglichen Bestimmungen.

Hannover. Hannover. Geburtsfest des Königs,

IPVürttemberg. Stuttgart. Kabinets - Schreiben an den König von Preußen Ulm, Truppenmusterung. Revaccination wegen der Menschenblattern.

Baden. Karlsruhe. Mannheim. Dankfest sür die glückliche Net-

_tung Sr. Majestät des Königs von Preußen. Garnisonwechsel,

Hessen. Kassel. Ankunft des Großherzogs von Hessen und bei Rhein,

Hessen und bei Nhein. Gießen, Professor Braun.

Schleswig - Holstein. Kiel. Dänische Schiffe vor dem Hafen,

Oldenburg. Oldenburg. Wakhlgesey.

Anhalt - Deßau. Deßau, Eröffnung des Sonder-Landtags.

Schwarzburg-Sondershausen. Sondershausen. Wahlgeseß.

Hessen - Homburg. Homburg. Gratulation Sr, Durchlaucht ‘des Landgrafen an Se, Majestät den König von Preußen wegen Errettung aus Mörderhand. : :

Frankfurt. Frankfurt a, M, Geheimer Ober - Regierungs - Rath Mathis. Untersuchungs - Kommission wegen der Exzesse.

NUusland.

Frankreich. Paris, Bevorstehende Botschaft des Präsidenten.

Großbritanien und Frland. London. Diplomatische Nachrichten.

Spanien. Madrid. Titel des künftigen Thronfolgers. Nachrichten aus Kuda.

Triest, An-

Errichtung cines Ge-

Se, Majestät Eßlingen,

Börsen - und Handels - Nachrichten.

E L E S E E E E I P IR T E Es e E VI M S Er

Amtlicher Theil.

An

Königs Majestät.

Seit das allerunterthänigst unterzeichnete Staats-Ministerium

Amte ist, hat es der Haltung der Presse, ihrem Einflusse auf Bevölkerung des Staats und den Erfolgen der Preßgeseßge bung seine besondere Aufmerksamkeit zugewendet.

Zu Ende des Jahres 1848 bestand zwar rechtlich noch das Geseh über die Presse vom 17. März 1848, es war aber eine we- und integrirende Bestimmung desselben die wegen der dur die Verordnung vom 6. April desselben Jah-

aufgehoben und auch die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes, velche zum Theil mit der veränderten Form des Gerichtswesens nit im Einklange standen, kamen thatsächlich wenig zur Geltung, Um diesem ganz ungeregelten Zustande der Preßgeseßgebung ein Ende zu machen, haben Ew. Königl. Majestät, auf unseren Rath, unterm 30, Juni 9. i vorläufige Verordnung erlassen. Bei Entwerfung derselbe hat man sich absichtlich auf

geringste Maaß damals unabweislich erforderli Vorschriften beschränkt, Man wollte Erfahrungen sam 1, was mit denselben zu erreichen jei und man hegte daß diese, den Kammern bei ihrem nächsten Zusam- und bei dieser Gelegenheit zu ergänzende Berordnung überhaupt nur von fürzcrer Dauer sein würde: eine Erwartung, welche nicht in Erfüllung gegangen is, Als die Kam mern im Februar d. I. wegen Ablaufs des Mandats der ersten Kammer geschlossen werden mußten, hatte zwar die Kommission der zweiten Kammer ihren Bericht über das Geseh erstattet, derjelbe hat aber in dem durch anderweite wichtige Geschäfte in Anspruch ¡enommenen Plenum, obwohl wir wiederholt Veranlassung nahmen, die baldige Erledigung des Gegenstandes unter Hinweisung auf die mit einer Verzögerung verbundene Gefahr sehr dringend zu bean tragen, nicht mehr zur Berathung kommen können, Inzwischen hat sich hinreichende Gelegenheit geboten, die Ueber zeugung von der Unzulänglichkeit der jeßigen Preßgeseßgebung zu befestigen.

Éine große Menge neuer Blätter ist mit Leichtigkeit ins Leben gerufen mit Beharrlichkcit verbreitet worden. Leute ohne Beruf und ohne Befähigung, die Dolmetscher der öffentlichen Meinung zu sein, haben durch Gründung neuer oder Betheiligung an s{chon be stehenden Blättern sich Existenz und Bedeutung zu verschaffen ge {ucht und aus ihrem eigensüchtigen Standpunkte fein Reizmittel verschmäht, den Kreis ihrer Leser zu erweitern. Die Regeln der Schicklichkeit sind keine Gränze mehr, deren Ueberschreitung man scheuen zu müssen glaubt. Das Höchste und Heiligste wird herab gezogen und bis zur Verwirrung der Begrifse über die Grund pfeiler des Christenthums und des Staates, ja bis zur Gottesläste rung, in unwürdigster Weise besprochen. Die Partei des Umstur- es erblidt in der ungezügelten Presse ein erwünshtes Mittel der Agitation, sie wird nicht müde, dieselbe ihren Absichten dienstbar zu machen, und es würde nur zu leicht sein, durch eine große Reihe von Blättern und Artikeln darzuthun, in wie verderblicher, bald offener, bald versteckter Weise jene Partei bemüht i}, auf diesem Wege die Gottesfurht, den Patriotismus, die Achtung vor dem Königthume, vor den Personen der Fürsten und vor der Regierung zu untergraben. j r

Mit großer Vorsicht bestrebt, den bestehenden Strafvorschriften nicht zu verfallen, vermeidet sie das offenkundige Verbrechen in der festen Zuversicht, durch allmäliges un\cheinbares Verbreiten vergif- tender Lehren ihr Ziel desto sicherer zu erreichen, Von Gewalt- streichen abmahnend, sucht sie falsche Systeme zu begründen, bemüht si, ihnen durch die Art ihrer Verbreitung in den verschiedensten

L414

fentliche

O autlonen

chen melt die Erwartung, mentritte vorzulegende

Preußischer

Volks\chichten Eingang zu verschaffen und arbeitet unausgesebßt daran, olis- Ha Weiche Vie

die Ueberzeugungen im Volke wankend zu machen, Grundpfeiler der staatlichen Ordnung bilden.

Man würde sich einer gefahrvollen Täuschung hingeben, wollte man annehmen, daß diese Bestrebungen erfolglos bleiben könnten. Der Umfang des Leser = Kreises, welcher sich einzelnen jener ver- derblihen Blätter zugewendet hat, die Eil, mit welcher gerade die

{nödesten Artikel ihre Weiterverbreitung durch die kleine Lofal- wie weit es bereits | men könnte, sich der Verbreitung verbrecherisher Schriften {hul-

und Provinzial - Presse finden, lassen erkennen,

5taats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend den s. Juni

gelungen is, die Empfänglichkeit für die Lehren des Umsturzes rege

4

zu machen, und die thatsächlichen Wahrnehmungen, welche nicht nur

seitens der Behörden über die in verschiedenen Kreisen verbreiteten Ansichten und Meinungen zur Kenntniß der Regierung gebraht | mungen der Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845, daß Buch=

worden, sondern Jedem si aufdrängen, der jene Kreise zu beobach ten Gelegenheit gehabt hat, stellen es außer Zweifel, daß tiefe De moralisation, ja politischer Wahnsinn, die wohlberechneten und lei der mehrfah erreihtcn Folgen jener heillosen Lehren sind. Bedarf es noch eines Beweises für die Thatsache, daß auf diesem Gebiete mitten im Staate und unter den Augen seiner Behörden ein gegen seine Existenz gerichteter Angriff vorbereitet und organisirt wird, so mag derselbe in den unbestreitbaren Verbindungen gefunden werden, in welchen die Herausgeber einzelner radifaler Blätter mit den im Auslande sich verborgen haltenden Hochverräthern und Geinden des Landes stehen.

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Alle Post-Anstalten ves Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

1850.

fugniß, sich mit dem Vertriebe der Zeitungen zu befassen, führt ihre Verpflichtung dazu nicht mit sih, um so weniger, als dem | Publikum, dessen Bestellung auf einzelne Zeitungen die Post - Ver- waltung ablehnt, die Möglichkeit nicht geraubt ist, auf jedem an- deren ihm dienlich \cheinenden Wege in den Besiß derselben zu ge- langen, und als die Post - Verwaltung, wenn sie die Verpflichtung hätte, jede bei ihr bestellte Zeitung auf dem Wege des Zeitungs- Debits zu befördern, unter Umständen nicht nur in die Lage kom-

dig zu machen, sondern bereits wirklich diesen Vorwurf hat erfahren müssen. | Es haben \sich ferner Zweifel darüber erhoben, ob die Bestim= händler, Drucker und andere Gewerbtreibende dieser Kategorie einer | besonderen, unter Umständen wieder entziehbaren Erlaubniß der Re- | gierung bedürfen, durch die Artikel 24 und 108 der Verfassungs- [rfunde vom 5. Dezember 1848 für aufgehoben oder noch als in voller Wirksamkeit bestehend anzusehen seien. Wir sind der leßteren Ansicht und bitten Ew. Königliche Majestät unterthänigst, derselben durch Gutheißung des §. 2 der Verordnung geseßliche Anerkennung verschaffen zu wollen. Es kann nämlich selbst nach dem Wortlaute des Art. 24 der Verfassungs - Urkunde vom 5. Dezember 1848, in dem durch die Gewerbe - Ordnung vorgeschriebenen Erforderniß einer besonderen Erlaubniß für Buchhändler, Drucker u. e D,

Die Ereignisse der neuesten Zeit öffnen selbst dem Unbesorgten | bei deren Ertheilung nur auf Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit und

die Augen über den Abgrund, vor welchem der Staat und die (He= sittung stehen und in welchen sie stürzen müssen, wenn die Regie- rung nicht schleunig, in der Ueberzeugung von der bedrohten öffent

lichen Sicherheit und von der Unzulänglichkeit der geseßlichen Vor= schriften, zu denjenigen Mitteln greift, welche der Artikel 63 der Verfassungs-Urkunde ihr bietet. Die Regierung ist sih der Pflicht, diese Mittel in Anwendung zu bringen, bewußt, sie wird zu ihrer Erfüllung von allen denjenigen gedrängt, welchen Kirche, Staat und Königthum mehr als bloße Worte sind, und es kann sich nur noch darum handeln, innerhalb der durch das Geseß gezogenen Schranken Zweckmäßigkeitsgründe über die Art der anzuwendenden Mittel entscheiden zu lassen. Das beste und gründlichste unter ihnen würde der Erlaß eines umfassenden Preß - und Preß-Sl1raf= gesetzes sein; wir nehmen aber Anstand, Ew. Königl, Majestät ein solches vorzulegen. Diese Materie is so wichtig und s{hwierig, die Ansichten der Besten im Lande sind über die dabei zu befol- genden Prinzipien so getheilt, daß wir nicht rathen möchten, darlibêr ohne vorherige Uebereiüstimmung sämmtlicher Faktoren der Gesebgebung und ohne eine óffentlich gepflogene Berathung legislative Festsebungen zu treffen. Es kommt dazu, daß es schr wünschenswerth sein würde und wohl zu hoffen steht, diesen Gegen- stand für die deutsche Union bei dem nächsten Zusammentritt des erfurter Parlaments geordnet zu sehen. Die Regierung hat sich daher auf das augenblicklich Nothwendige beschränkt und in diesem Sinne Ew. Königlichen Majestät den anliegenden Entwurf einer Verordnung überreicht.

Unsere Vorschläge gehen einerseits von dem Gesichtspunkte aus, daß die der preußischen Presse verbürgte Freiheit nicht in einer nach allen Seiten hin völlig ausnahmsweisen Stellung, sondern we= sentlich in dem Rechte freier Meinungsäußerung besteht und eine Beeinträchtigung derselben eben \o wenig darin gefunden werden fann, daß die gewerbs weise Vervielfältigung und Verbreitung solcher Meinungsäußerungen den Bestimmungen der bestehenden Gewerbe - Geseßbgebung anheimgegeben bleibt, als darin, daß der Staat seine Anstalten zur Beförderung verderblicher Schriften nicht hergiebt und eine Verbreitung von dergleichen außer = preußischen Preßerzeugnissen in seinen Gränzen nicht duldet.

Andererseits beabsichtigt die Verordnung einige Garantie da für zu erlangen, daß die Herausgeber der wiederkehrend erschcinen- den Zeitschriften den Willen und das Vermögen haben, für die durch den Inhalt derselben etwa verwirkten Geldstrafen aufzukommen, und endlich will sie den Kreis der richterlichen Beurtheilung vorkom mender Preßvergehen und Verbrechen dahin erweitern, daß, wenn die Richter die zunächst aus mehrmaliger Verurtheilung zu shöpsende Ueberzeugung der Gemeinfährlichkcit eines Blattes gewinnen, die gänzliche Unterdrückung desselben zu ihren Befugnissen gehören soll.

Die Vorschläge der ersten Kategorie würden, da sie innerhalb dir bestehenden Gesebßgebung sich bewegen, Ew. Königl. Majestät Allerhöchsten Sanction streng genommen nicht bedürfen. Da es uns aber von Wichtigkeit schien, daß über die Jntentionen der Staats=- Regierung in dieser Beziehung keinerlei Zweifel aufkommen, sto haben wir es vorgezogen, Ew. Königl. Majestät vorzuschlagen, auch diese Bestimmungen in gesebßliher Form zu erlassen.

Jn Bezug auf die einzelnen Bestimmungen der von uns ents worfenen Verordnung bemerken wir unterthänigst Folgendes:

Der §. 1 des Regulativs über die künfiige Verwaltung des Zeitungswesens vom 15. Dezember 1821 spricht dem Publikum die Berechtigung zu,

seinen Bedarf an Zeitungen, politischen und gelehrten Jnhalts, und Journalen jeder Art von dem Verlagsorte unmittelbar zu beziehen, falls es nicht in der Konvenienz des Einzelnen liegen sollte, die Bestellung durch das an seinem Aufenthaltsorte eta blirte oder, wenn daselbst keines vorhanden sein sollte, an das scinem Aufenthaltsorte zunächst belegene Post- Amt gehen zu lassen,

Das Publikum hat bisher fast allgemein der Bestellung der Zeitungen dur die Post vor der unmittelbaren Bestellung am Ver- lagsorte den Vorzug gegeben, und es hat sich hierdurch vielfach die Auffassung gebildet, als habe die Post-Verwaltung ein Mono=-- pol auf den Vertrieb der Zeitungen. Der Jrrthümlichkeit dieser Auffassung entgegenzutreten, an welche sich die Schlußfolgerung einer Verpflichtung der Post - Verwaltung, alle bei ihr bestellten Zeitungen zu debitiren, anzureihen pflegt, ist die Absicht des §. 1 der Ew. Königl. Majestät von uns vorgelegten Verordnung.

Die der Post - Verwaltung durch das Regulativ ertheilte Be -

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Bildung des Unternehmers gerücksihtigt werden soll, weder eine Beschränkung der Preßfreiheit durch Konzessionen, noch eine Beschränkung des Buchhandels im Sinne des gedachten Artikels gefunden werdenz andererseits haben Verfassungs - Bestimmungen die Kraft unmittelbar in Wirksamkeit tretender Gesetze nur inso- fern, als sie den geseßgebenden Gewalten die Pflicht auferlegen, Die Spezial - Gcsebgebung mit den Bestimmungen der Verfassung in Einklang zu bringen. O /

Wollte man daher auch annehmen, daß ein solcher Einklang zwischen dem Art. 24 der Verfassungs - Urkunde vom 9. Dezember

1848 und den betreffenden Bestimmungen der Gewerbe - Ordnung nicht bestanden habe, so würde in gleicher Weise, wie solches dur die Verordnung vom 8. Dezember 1848 hinsichtlich des Zeitungs stempels geschehen ist, eine förmliche Aufhebung jener Bestimmungen haben erfolgen müssen, um ihre Wirksamkeit zu unterbrechen. Eíne solche Aufhebung is nicht eingetreten, und sie nachträglich herbeizu- | führen, fehlt es jeßt an jeder Veranlassung, da der F. 27 der | Verfassungs - Urkunde vom 31. Januar 185) diejenigen früheren Verfassungs - Bestimmungen über die Presse, welche die beregten, unseres Erachtens unbegründeten Zweifel entstehen ließen, nicht mehr enthält.

Zu §. 3 der Verordnung übcrgehend, bemerken wir gehorsam, daß, da aus der preußischen Verfassung nur Preußen ein Recht herzuleiten befugt sind, die in der Verfassung enthaltenen Vestim-= mungen úüber die Presse auf diejenigen Erzeugnisse derselben unbe= zweifelt keine Anwendung finden, welche außerhalb der preußischen Gränzcn ihren Ursprung haben. Das unbestrittene Recht der Re= gierung, außer - preußische Zeitungen zu verbieten, würde aber ohne Wirksamkeit bleibin, wenn ihm ein Strafgeseß für Verbreiter verbotener Schriften niht zur Seite stände. Wir baben uns des halb genöthigt gesehen, dergleichen Straffestseßungen zu entwerfen und Ew. Königlichen Majestät zur Genehmigung zu unterbreiten.

Was endlich die Bestimmungen übcr die Verpflichtung der Herausgeber von Zeitungen zur Bestellung von Cautionen betrifft so erscheint es mit Rücksicht auf die oben geschilderten Verhältnisse und die bisherige Haltung der Presse nothwendig, daß diejenigen, welche dur Herausgabe einer politischen Zeitung ode Zeitschrift der bffentlihen Meinung Ausdruck verschaffen oder bestimmend auf dieselbe einwirken wollen, zunächst dem Staate die Garantie geben daß ein wesentliches Jnuteresse sie mit demselben verbindet und daf sie Willens sind, materiell für ihre Thätigkcit einzustehen. solcher Unternehmer wird, indem er Bürgschaft zu leisten ha den Gebrauch der gefährlichen Waffe, welche er führt, im eig Interesse, so wie im Interesse des Staats, zur Vorsicht f dert, und der theilweise oder gänzlihe Verlust der von il lenden Caution, welche ihm bei wiederholter Bestrafun-

Tnhalts der von ihm herausgegebenen Zeitschrift droht, w

net sein, sein Augenmerk auf dieselbe zu verschärfen unt

gehung abermaliger strafbarer Haudlungen zu warnen.

reichende Garantie aber gegen eine solche Wiederholung

mentlich gegen die fortgeseßt zerstörende Wirksamkeit eine ( gewährt die Bestellung einer Caution allein nicht er Staat vielmehr hier, wie in jedem anderen Falle der Bedrohung und Existenz, die nöthigen Mittel haben, unschädlich zu ihm erfahrungsmäßig Gefahr bringt , und außer der Ahndun( gangener strafbarer Handlungen diejenigen Preßorgane außen

tigkeit seßen können, welhe den Beweis in sih tragen, daß von Verbreitung destruktiver Lehren abzugehen nicht lens sind. Die Entscheidung darüber haben wir den Gerichten anheimzugeben vorgeschlagen. :

Ew. Königl, Majestät bitten wir unterthänigst um gnädige Vollziehung der nah diesen Gesichtspunkten entworfenen Verord- nung. Dieselbe wird insofern nur einen vorübergehenden Charak- ter haben, als sie entweder durch ein Unions-Preßgeseß ihre Erle- digung finden wird oder den preußischen Kammern der Entwurf eines umfassenden Preßgeseßes bei deren nächstem Zusammentritt vorzulegen sein dürfte.

In jedem Falle unterliegt auch diese Verordnung, für deren Erlaß wir die volle Verantwortlichkeit übernehmen, der nactrágli chen Genehmigung der Kammern. Es wird uns dieselbe - so hoffen wir j nicht versagt werden, wenn bei den Berathungen der Blick für die dringende Gefahr ungetrübt bleibt, welcher die Ge sellschaft beim ungestörten Treiben der demoralisirenden Presse in stets wahsendem Grade ausgeseßt ist. Jn der lebhaften Erkennt- niß dieser Gefahr wird uns der Widerspruch, welcher von einem

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