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daß eine Rückzahlung solcher bereits erlegten Taxen unter gar fei- nem Vorwande stattfinden könne. Zugleich wurde bestimmt, daß diejenigen Männer, welche legal oder illegal abwesend sind, und deren zum Eintritte in den Militairdienst berufenen Nachmänner fih durch den Erlag dieser Taxe von der persönlichen Dienstleistung freimachen, bei ihrer erfolgenden Rückkehr oder Aufgreifung und befundener Diensttauglichkeit fogleih ajjentirf zu ihren Truppen abgesendet und ihrer Gemeinde auf das etwa noch \ch{ul- dige Kontingent oder, falls diejes bereits ganz abgestellt ift, als Guthaben für die nächste Stellung angerechnet werden solle. Die ausdienenden landwehrpflihtigen Kapitulanien sind nah den bestehenden Vorschriften in jedem Früßlinge zu fklassifiziren und \o= dann entweder zu entlassen oder in die Landwehr-Bataillone einzu- reiben. „Unter den jeßt obwaltenden Umständen“, berichtet der Lloyd, „hat aber das Kriegs-Ministerium, bezüglich jener Kapitula

ten, deren- Entlassung mit Reskript vom 5. Dezember v. J. anz ordnet wurde, bestimmt, daß alle derlei Kapitulanten, welche sich bereits beurlaubt befinden, einzurufen, zu klassifiziren und entweder zu entlassen oder in die Landwchr=Bata1llone einzureihen sin,“

( and Cecopieri is vorgestern mit Tode abgegangen. o yd zufolge, hat eine Gesellschaft englischer Kapita listen der osmanishen Regierung den Antrag gemacht, von Kon stantinopel an die Meeresküste und nah Salonichi Eisenbahnen auf

L eigene Kosten, gegen mit der Staatsverwaltung abzuschlicßende Verträge, zu erbauen.

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Baye Kissingen, 3, Jum. (N. M. Z) Bon den hohen Badegästen , welche hier angekündigt sind, ist Jhre Majestät die Königin von Württemberg mit zahlreichem Gefolge bereits hier eingetroffen.

Nürnberg, 6. Juni. Laut Bekanntmachung des Königlichen Telegraphen -Amtes wird die Telegraphenlinie von Augsburg bis Bamberg als Fortseßung der bereits dem Betrieb übergebenen Unie von Salzburg über München nah Augsburg am 40ten d. M. eröffnet.

SAaMien. Dreodon, 8. Zuni, (Leivz, Ztg.) Se, Mas jestät der König haben Allerhöchstihren früheren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister zu Paris, wirklihen Ge heimen Rath von Könneriß, von gedachtem Posten abzuberufen und dagegen den seitherigen Geschäftsträger am Königlich bayerischen Hose, Kammerherrn Grafen Adolph von Hohenthal, als bevoll mächtigten Minister bei der französishen Republik zu beglaubigen geruht.

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Hannover. Hannover, 5. Juni. (H, Z) Die Gratu lations-Adresse an des Königs Majestät lautet, wie folgt: „Aller durhlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Die gegenwärtig versammelten getreuen Stände des Königreichs begrüßen an dem heutigen Tage mit der aufrichtigsten Freude die abermalige frohe Wiederkehr Ew. Königlichen Majestät hohen Geburtsfestes, Stände danken dem Allgütigen, traß er Ew, Majestät auch in dem zurückgelegten Jahre in Gesundheit und Kraft erhalten hat, und bitten Gott, erx ihren allverehrten nig und Herrn zur Freude dcs Königlichen Hauses und zum Heile des Vaterlandes noch lange Jahre im kräftigen Wohlergehen erhalten wolle. Wenn Stände bei derselben Gelegenheit vor zwei Jahren in eincm ernsten und verhängnißvollen Momente die zuver sihilihe Hoffnung aussprachen, daß Hannovers Fürst und sein

reues Volk mit Gott auch die große und {were Aufgabe de1 Zeit würdig vollbringen würden, so sehen Stände nunmehr, nach Verlauf von zwei Jahren, sich diesem Ziele in vielen Veziehungen um ein Bedeutendes näher gerückt. Sie fönuen mit Befriedigung zurückblicken auf den festen, geseßlichen und ruhigen Gang, welchen die dffentlichen Angelegenbeiten unseres Landes auf der Bahn des Fortschrittes unter der siheren Leitung Ew. Majestät und Aller hóöchstihrer Räthe genommen haben, und mit desto fester begrün deler Zuversicht können Stände der glüdcklichen Durchführung der großen Reformen entgegensehen, welhe Ew. Königl. Majestät, den allgemeinen Wünschen des Landes und dem Verfassungsgesrbe entspredsend, in ihrer Weisheit unternommen haben, und welche gegenwärtig auch in der Stände-Versammlung ihrer endlichen Erle- digung entgegengehen. Unter solchen Aussichten dürfen Stände, dankbar vertrauend auf Ew. Königl. Majestät ruhmwürdige Willenskraft in Vollendung des Unternommenen mit Ruhe in die Zukunst blicken, und indem sie die Versicherung unwandelbarer Anhänglichkeit und

Treue erneuern, erbitten sie sich und dem Lande die Fortdauer der | Königlichen Huld und Gnade und ersterben in tiefster Ehrfurcht |

Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste allgemeine Stände des nigreihs.““

Württemberg. Stuttgart, 3. Juni. (S{chwäb. M.) Jn der heutigen Sizung der Landes - Versammlung vom 0 Un macht Mohl der Versammlung im Namen der Verfassungs - Kom mission die Mittheilung des (vorgestern bereits mitgetheilten) An trages hinsichtlih des Juterims, Hierauf beginnt die Berathung des Berichts der Finanz = Kommission über das Königliche Resfkrip vom 29, Mai 41850, Reskript hat die Regierung das Ansinnen an die Landes-Bersamn! [lung erneuert, daß der vorgelegte Haupt-Finanz=Etat auf die drei Jahre von 1849—52 festgestellt und nicht, wie die Versammlung am 30sten v. M. beschlossen hat, auf die zwei Jahre von 1849 bis 1851. beschränkt werde, weil die Verfassungs - Urkunde die Verab shiedung eines dreijährigen Etats als Regel feststelle und die Be rathung eines nur zweijährigen Etats nicht weniger Zeit und Kosten erfordere, als die eines dreijährigen. Zugleich hat die Regierung die Erwartung ausgesprochen, die Landes-Versammlung werde die nächste Zeit der Ctats-Berathung widmen und hiermit um so weniger ausseßen, da es mit ihrer Haupt - Aufgabe, der Verfassungs - Berathung, dahin gekommen sei, daß vorerst die Minister und Departements=-Chefs sih hierbei nicht weiter be- theiligen können. Ju Beziehung auf die Frage, ob ein 2wci- oder ein dreijähriger Etat berathen werden soll, stellt die Kommission den Antrag: die Landes-Versammlung wolle dem Gesammt-Mini- sterium gegenüber aussprechen, daß dieselbe eine geseßliche oder verfassungsmäßige Bestimmung nicht kenne, wona der Haupt- Finanz- Ztat 1mmer auf drei Jahre berathen werden müsse, daß sie E N L PMERIMBIGICIE bei der Entschei- lung nah dem Ansa e ob die gegenwärtige Landes-Bersamm- vreilähriaen oder R U er Regierung auf die Berathung eines d. J. gesibien Be iy dem in der 13ten Sipung vom 30. April Tavten Beschlusse auf die Berathung eines zweijährigen Etats vom 1. Juli 1849 _—4851 eingebe. An Betr é : f . eingehe, Jn Betracht aber, daß 1) es sich zunächst nur um eine Ergänzung der Ctats-Periode von 1848 185 handle, von welcher ein Jahr bereits berathen und verabschiedet ist, daß 2) eine veränderte Organisation in fast allen Theilen S, 0 lebens im Laufe des nächsten Jahres ein eführt werd ite und daß die Landes-Versammlung ein Od Gld ar Pieser Auf gabe in eine unbestimmte Ferne durch Verwilligung eines Etats, der auf die seitherige Organisation ich gründet, nicht unterstügen

| ù - | Versammlung

Berichterstatter Sto ckmaier: In diesem |

982 könnte, daß aber 3), wenn diese veränderte Organisation berücksih- tigt werden sollte, ein auch nur annähernder Maßstab für den wirk- lichen Bedarf \sich nicht ermitteln läßt, und die Festseßung eines Etats somit keinen anderen Werth hätte, als der Regierung auf ein weiteres Jahr die Mittel zu verwilligen, auf dem in der 13. Siz- zung vom 30, April gefaßten Beschlusse zu beharren und die Be- rathung des von der Regierung eingebrahten Etats auf die zwei Jahre 1849 bis 1851 zu beschränken. Was nun die in dem Re- sfripte ausgedrückte Erwartung, die Versammlung werde die nächste Zeit der Etats-Berathung widmen, und das beigefügte Motiv, die Departements-Chefs könnten sich an der Verfassungs-Berathung vor- erst nicht weiter betheiligen, betrifft, so ist die Kommisfion der An- sit, die Landcs-Versammlung sollte vor Allem darüber aufgeklärt sein, in welchem Siune jene Ausdrücke von dem Gesammt-Ministe-

| rium verstanden fein wollenz sie stellt daher den Antrag: die Ver- | fammlung wolle gegenüber der Staats-Regierung die bestimmte Er-

wartung aussprechen, vaß dieselde durch -die Worte des Königlichen Reskrip!s: „als es mit eurer ersten Haupt - Aufgabe, der Verfas sungs-Berathung, dahin gekommen is, Daß vorerst die Minister und Departements-Chefs fich hierbei niht weiter betheiligen könnten““, weder das Zustandekommen einer Verfassungs - Revision durch Ver einbarung mit der gegenwärtigen Landes - Versammlung überhaupt aufgeben, noch in eine unbestimmte Ferne haben rücken wollen, Daß vielmehr das Gesammt =-= Ministerium der Landes = Versamn=- ung hierüber eine beruhigende Erklärung geben werde. Jn Absicht auf die Zumuthung der Regierung, die Landes -

möchte (mit Hintansezung ihrer eigentlichen Aufgabe, der Verfassungs - Rcvision) die nächste Zeit der Etats- Berathung unausgesetzt widmen, stellt die Kommission dcn Antrag : „Die Landes - Versammlung wolle gegenüber von diesem Ansinnen rer Regterung sich dahin aus\prec(en, daß ihrer Haupt - Aufgabe, der Verfassungs - Berathung, immer die erste Zeit gewidmet cin werde, daß sie aber feinen Anstand nehmen werde, die thr übrig bleibende Zeit auch anderen Aufgaben , insbesondere der Etats Berathung, zu widmen und von diesem Beschlusse die Regierung in Kenntniß zu seßen.“ Die Minderheit der Kommission wollte

| statt dessen beantragen: „Die Landes-Versammlung wolle sch ge

acuüber dem Ansinnen der Regierung dahin aussprechen, daß sie quf cine Etats = Berathung in so lange nit eingehen werde, bis die Regierung Uber die in dem zweiten Antrage proponirte Anfrage auf befriedigende Weise sich ausgesprochen habe, und von diesem Beschlusse die Regierung in Kenntniß zu seßen.“ Eine andere Minorität hatte beantragt, zu erklären: „Zwar auf die Berathung des Etats eingehen zu wollen, aber jeßt {on sich dahin auszusprechen, daß die End-Abstimmung Über den Etat nicht früher vorgenommen werde, als bis die Regicrung mit der Landes Ver-

sammlung über die Hauptpunkte der Verfassungs-Revision sih geei- nigt habe,“ Finanz -= Minister von Herdegen: Ver Sinn der Korte in ter Erklärung des Gesammt-Ministcriums, dasselbe werde

¿ch, vorerst wenigstens, an den Berathungen über die Verfassungs=

| Nevision nicht weiter betheiligen, ist leicht zu fassen, wenn man die

Bcschlüisse dieser Versammlung in der leßten Woche betrachtet Diese Versammlung hat die Regierungs-Vorschläge en bloc verworfen und will eigene Vorlagen über die Verfassung U Naa rinen ae n De e cchlü}se von der Versammlung noch nicht gefaßt sind, ist es natür lich, daß die Regierung abwartet, kis dieselben an sie grbracht sind; die Regierung wird dann diese Vorlagen zu prüfen und zu untersuchen hgben , ob sie dieselben im Einzelnen durchberathen oder auch en bloc verwerfen soll, (Große Heiterkeit.) Was nun den Etat betrifft, so bleibe ich auf der Ansicht, daß die Verfassung

eine dreijährige Feststellung desselben als Regel festseßt und Daz dringende Zweckmäßigkeitsgründe zu einer Abänderung dieser Regel durchaus nicht vorliegen. Jch glaube, die Regierung kann verlan gen, daß die Versammlung auf die Berathung thres wicderholten Ansinnens eingeht, wo es sich dann zeigen wird, welche Beschlüsse darüber gefaßt werden, nicht aber darf, wie cs mir scheint, dasselbe ohne weitere Berathung abgelehnt werden. Noch einmal wie z vas Verfassungswerk durchaus noch nicht abge=-

derhole ich, daß brochen ist, daß von einem definitiven Ablchnen des Tin 2 T ic

| gchens in die Verfassungs - Berathung nicht die Rede ist, Rey

cher: Jch wünsche, daß cs endlich einmal zu einer Entscheidung fomme, sei es nun entweder durch die Landesversammlung oder rur) die Rcgicrung.

Was den Etat betrifft, so glaube ich, dap tie Versammlung berechtigt is, auf zwei Jahre sich zu beschränk. n.

Pfeifer: Jch glaube, daß jeßt schon die Regierung ganz bestimmt ihre Grundsähe gegenüber der Verfassungs - Revision aussprechen sollte und köuntez es ist dies im Interesse des Volkes und der Re. gierung felbst, welche uns nicht der weiteren Arbeit einer Verfa} sungs-Revision ausseken darf, ohne daß wir die mindeste Ausficht auf Erfolg haben. Das Volk verlangt eine ofene Erklärung von der Regierung. Römer: Jh bin heute noch der Ansicht, daß diese Versammlung bcrechtigt ist, von der Regel einer dreijährigen Bera thung abzuweicheu und die Berathung auf zwei Jahre zu beschränken. Die Dunkelheit, von welcher die Finanz - Kommission spricht, habe ich in dem Königlichen Reskript nicht finden können, mir sind diese Worte ganz klar. Man will Zeit gewinnen und läßt uns in Folge dir Jnitiative einen Verfassungs=Entwurf verfassen und vielleicht be ratl'en, Heutiges Tages kommt alles darauf an, Zeit zu gewinnen, und zu diesem Zwcce muthet man uns Etats-=Berathung zu. Jch bin auch der Ansicht, daß endlich cinmal cine Entscheidung erfolgen \ollte, Was die Verfassungs- Revision betrifft, so scheint eine Ver einigung nicht zu Stande zu kommen, denn in zwei Haupt Diffe renzpunkten stehen die Ansichten dieser Versammlung und der Regierung zu weit aus einaider. Warum follte man, zumal die Staatskasse leer is, noch weiter Geld zu vergeblihen Verhandlun gen aufwenden, Jch behalte mix vor, eine bestimmte Anfrage an das Ministerium zu formuliren und einzubringen; je nahdem die Autwort ausfällt, werden wir das geeignete Verfahren einzuleiten haben. Mohl: Die ganze Lage der Dinge beweist allerdings, daß wir niht in verfassungsmäßigem Zustande sind. Das Mi- nisterium hat eklatante Niederlagen erlitten, und in jedem anderen Lande wäre ein folches Ministerium wohl {hon funfzigmal abgetre- ten. Wir sollen verbluten! Allerdings blutet Tas Land, und das Ministerium nimmt nicht die mindeste Rücksicht darauf, Aber wir dúrfen in keiner Weise das Ministerium auffordern, einen Bruch mit dieser Versammlung zu machen, welche da ist, vermöge ihrer Juitia- tive das Verfassungswerk auszuführen, und deren Pflicht nicht min- der ist, den Etat zu berathen, So lange jeroch eine Verfassung nicht vorhanden ist, können wir nicht die Endabstimmung über das Budget vornehmen, Ich bin daher mit dem Kommissions-Antrage einverstanden. von Zwerger: Jede fernere Berathung über die Verfassung des Etats wäre bei der gegenwärtigen Sachlage Ver \{hwendung an Zeit und Geld. Wir müsscn eine Entscheidung wüns{heu, und das Ministerium möge an das Volk appelliren! Mi= nister von Schlay er: Mau hak“ geglaubt, dem Ministerium aller- lei héchsst unangenehme Dinge sagen zu müssen, wie: es habe nicht mehr als zwei oder drei Anhänger in diesem Saale, es erlebe eine Niederlage um die andere, und man wundert sich darüber, warum es nicht längst \{chon abgetreten sei. Meine Herren! Die Män-

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ner, welche dermalen auf dem Ministerposten sich befin- den, thun dies nicht, um auf ihrem Sihe unter allen Um- ständen zu bleiben; sehen Sie uns nur Alle, Mann für Mann, an! Privat - Interessen wahrlich kommen hier nicht ins Spiel, sondern wix bleiben auf unserem Posten, um das wohlverstandene Interesse des Landes geltend zu machen. Wir thun es auch nicht, um Ihnen zu gefallen, und die Nachgiebigkeit, welche wir üben, werden wir gewiß unter keinen Umständen zur Pflichtwidrigkeit kommen lassen. Das aber ‘ist gerade das Widrige unserer Lage, daß wir in dem Wahlgeseß eine so unangenehme Erbschaft von dem vorigen Mini- sterium erhalten haben. Meine Herren! Betrachten wir unsere Lage ganz ofen. Js nach uns ein anderes conustitutionelles Ministerium möglich? (Einige Stimmen: Ja wohl!) Nein, es isst durchaus nicht möglich; ih frage das ganze Layrd: Männer von republi- kanischer Gesinnung können das Interesse ciner constitutionellen Monarchie nimmermehr haben, Der zweite Gegenstand der Debatte ‘betrifit den Stand ‘der Verhandlungen über die Verfassungs - Frage. Man sollte meinen, wenn man die Ver handlungen tin ‘diesem Saale nur so obenhin vernimmt, daß hierbei die Regierung im klarsten Unrecht sei, und die Regierung auf ihrer Seite an ihrer Ansicht starr festhalte. Aber die Regierung hat be reits fünf verschiedene Berfassungsvorschläge gemacht, und hat bc

rcits aufs ncue wieder erklärt, auf alle weiteren billigen Vorschläge und Modificationen eingehen zu wollen, welche diesseits des allge meinen Stimmrechtes stehen. Dies hat die Regierung so bestimmt ausgesprochen, daß zu verwundern ist, wie man nur abermals da: über Anfrage stellen will. Weiter bringt man die Verfassungsfrage in Zusammenhang mit dem Etat und will ver Regierung das ns thige Geld verweigern. Hier ist man durchaus auf verfassungs wi drigem Boden. Die Verfassung ist ein Vertrag, und die Regie rung steht auf dem gleihen Boden, wie Sie, sie ist Jhnen nicht untergeordnet; ih frage nun: ist das ein Vertrag, wenn der eine Theil sagt: „Wenn du nicht in kuzer Zeit thust, was ih will, so lasse ich dich Hungers sterben! ‘“‘? Man hat auch ferner von einen Anklage gesprochen; gehe ih aber bis auf das Jahr 1848 zurü, so sind von der Regierung Anflagen zu erheben. Was endlich den Etat anbelangt, so möchte ih wissen, warum man jeßt auf einmal von einer dreißigjährigen Praxis abgchen will, Die Natur de! Sache nicht minder weist hin auf den Begriff eines ordentlichen Landtages, und zum Begriffe desselben gehört die Verwilligung des Etats. Es wäre ganz nalturwidrig, wenn es die Regierung in das Belieben der Stände stillen würde, vielleicht schon nach sechs Mo- naten oder gar sechs8 Wochen wiedec einen Landtag zu halten, um aufs neue einen weiteren Brockin Steuern verwilligen zu können, Eben \o spricht die Doktrine für die bestimmte, ordentliche Fest setzung des Etats; selbst in Fraukreich, wo doch {on wunderlich( Dinge vorgekommen sind, ist es noch Niemanden eingefallen, auf sechs Monate die Steuern zu verwilligen. Ausnahmen findet ma! nur in entgegengescßter Richtung, wie in Bayern, wo der Etat auf sechs Jahre festgesezt wird. Sie haben Verfassung, Praxis Natur der Sache gegen Ihre Ansicht und gegen die Kommi)sione Anträge. Vice-Präsident: Es ist von Römer

irag gestellt worden: „Wenngleich diese Versammlung

nur für die Verfassungs - Revision berufen ist, so will sie gleic

zur Berathung des Ctats schreiten, jedoch nur, nachden

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nisterium zuvor cine bestimmäie Erklärung gegeben Habc es nach den Beschlüssen, welce diese Versammlung i Kapitel der Verfassungs - Urkunde gefaßt h: nod für mali halle Romer: L \ nern hat von der üblen Erbschaft, dem Wahlg 1849 gesprochen ; ih meine aber, wenn da ivar, so bátte das Ministerium diese nicht autreten folle aber, wcnn auch auf das Wahlgescß vom Y gegriffen wird, werden die jorität erhalten. Der Redner spricht noch des Steuerverweigerungs-Rechtes, ohne welches lismus nur ein Schein - Constitutionalismu3 sein Pader: C E 0 eon Von oen Q aeonoI Scchwecickhardt, Mohl, Winter und Dessaller folgende übergeben worden: „Der Minister des Innern hat es sich von Anklagen handle, könne die Negierung aus 1848 zurüdckgreifen. Wenn der Minister glaub s: der der Landes - Versammlung Angriffe auf gemacht haben, jo jet cs Pflicht der sung zu wahren habe, gegen folcbe ben.“ Der erste Antrag der Kommission, fammlung bes{chräuken““, angenommen, unter Verwerfung cinige besserungs=Unträge S, Schott Ammermuller, Der zweite Hauptantrag de1 Kommission, von den Worten: Die Landes Versammluna wolle gegenüber‘ bis „Erklärung gelb Uf eber Mig, mit welwent sie erstaiter, Stockmaier, vereinigen könnte , Regierung heute ausgesprochen, durch Uebergang zu dei ordnung beseitigt. Schnibßer?s Antrag, auf die Etats- Berat ( nicht einzugehen, bis die Regierung und diese Versammlung sich über die Hauptpunkte der Verfassungs=-Revision geeinigt haben w den, wird mit 41 gegen 16 Stimmen, und Römer*s Antrag, dis Regierung zu eincr bestimmten Erklärung aufzufordern, ob sie einc Verständigung für möglich halte, wird mit 34 gegen 23 Stimmen abgelehnt. Der leßte Antrag ver Mehrheit der Kommission : „Di Landes-Versammlung wolle gegenüber von diesem Ansinnen“ his „Regierung in Kenntniß zu seßen“, wird mit 30 gegen 27 Stimmen algelehnt. Mühin liegt hierüber kein Beschluß vor. M ohl: Meine Herren! So eben verbreitet sich in diesem Saale das Gerücht, daß, nachdem diesen Vormittag die Verfassungs=-Kou!- mission Ihnen angezeigt hat, sle werde in der Versammlung bel Antrag auf Anklage eines Ministers stellen, nunmehr, uud Zwil heute noch, eine Vertagung cintreten soll. Ju diesem Falle erlaubí ich mir, sämmtliche Mitglieder dieser Versammlung zu bitten, L( P sie Stuttgart nicht verlassen, bis sich zeigen wird, ob ?! wr, den der Ausschuß nach §. 188 der Verfassungs - Urkunde zu thun verpflichtet ist, von Erfolg ist; denn der §, 188 O ¡N Dieje Hinsicht liegt dem Ausschusse ob, die ihm nach der Sea ung zu Erhaltung derselben zustehenden Mittel in Anwendung zu brin gen und hiervon bei wichtigen Angelegenheilen die in dem Königreiche wohnenden Stände - Mitglieder P Kenniniß zu schen, in den geeigneten Fällen bei der yohsten Staatsbe hörde Vorstellungen, Verwahrungen E N R D und nah Erforderniß der Umstände, besonders wenn es [ich von der Anklage der Minister handelt, um Einberusung einer außer- ordentlichen Stände - Versammlung zU bitten, welche in leßterem Falle nie verweigert werden wird, wenn der Grund der Anklage und die Dringlichkeit derselben gehörig nachgewiesen U C Präsident: Es ist ein Königliches Reskript eingekommen, wonach die Landes-Versammlung vom Aen his 26sten d, M, vertagt wird, um der Finanz - Kommission Zeit zu geben, die mit dem Finanz- Etat in Verbindung stehenden Geseß-Entwürfe und sonstigen Finanz= Vorlagen zu begutachten, Es versteht sih von selbst, fügt der Vice- Prásident bei, daß außer der Finanz-Kommission, die hier genannt

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Minister

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wiß unerwiks{t; denn nach zehnwöchentlicher der s\{ch wenigstens die Versammlung keinen Vorwurf zu machen hat, fommen wir ohne Resultat und, was fast noch mehr ist, ohne

dereinberufung dieser Versammlung bei der Negi

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fammen bi

eibt, ( beite.““ Der Antrag auf Tagesordnung wird verworfen und Stod

ntrag, daß die Verfassungskommisston, welche ebenfalls hier bleiben soll, beauftragt werde, ihre Arbeiten fo fortzuseßen, daß bei i

Wiederzusammentritt dieser Versammlung ein vollständig revidirter Berfassungsentwurf zur Berathung vorbereitet sei. Römer: Dies versteht sich nah den früheren Beschlüssen ganz von selbst. Die Versammlung hat einmal beschlossen. von ihrer Juni zu machen, und es versteht sich nun von selbst, daß d Kommission ihre Arbeit so beschleunige, daß sie uns wieder zusammenkommeu, bereits einen fertigen En fann. Der Antrag if also gar nicht nöthigz ich | Uebergang zur Tagesordnung an. Die Versammlung erklärt jedoch mit 38 gegen 18 Stimmen den Antrag für dringlich und beschließt die Kommission. M.

Verfas L 6 eat “A a e 200 Berfassungs Kommission auf eine Anklage des Chefs des Ministe- riums der auswärtigen Angelegenheiten vor dem Staatsgerichts ofe 1], W,

ist, au die Verfassangs-Kommission zurückbleibt; denn welche Kom- missionen zu verbleiben haben, darüber hat die Versamm lung zu entscheiden. Meine Herren! Diese Vertagung unter= bricht unsere Thätigkeit zwar nicht unerwartet, aber doch ge-

7 Thätigkeit , bei

Hoffnung uach Hause. Was uns auch getrennt haben mag, Eines

dient uns zur großen Beruhigung: daß wir, nahdem wir auf dem

Standpunkte angelangt sind, auf dem wir stehen, nur noch zu er-

halten, nur noch die errungenen Rechte festzuhalten haben, und,

meine Herrei?, ich weiß es au von mcinem kleineren Vaterlande, daß es fest uud entschieden ist, wo es gilt, crruñFene Rechte fest jaltenz es gilt zur Ehre und Würde einer Versammlung und eines

Volksstammes, an dem einmal errungenen Rechte festzuhalten! Jch bin überzeugt, was sich auc in der Zwischenzeit ereignen mag, der gleiche

Sinn wird

uns vereinigen, wenn wir wieder zusammentreten z denn ich ten Glaubens: Recht muß nicht nur Recht bleiben, sondern muß werden ! In diesem Gefühle rufe ih Jhnen ein Lebewohl zu. ißung is geshlossen. Viele Stimmen: Die Versammlung ist

1och nicht vertagtz es heißt ausdrücklich: „vom i, Juni an.“ Feter

steigt die Tribune. Vice-Präsident: Um..dem

das Wort zu geben, nehme ih die Sihung für di:

Feber: Zu Anfang der heutigen Sibung ist

der Verfassungs - Kommission vvr(

Minister des Auswärtigen in Ankl §)

Daß die Entscheidung Uber diejen Antrag oder

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(Gi o 0 A A o e A i E (Xtnlettung DeQ Prozesse gegen den betreffenden Departement«

höchst dringlicher Gegenstand set, verstcht von selbst; ] il

Mou 1 (I | D UILLETDUNDEIT U ZtnEBUuUng

diesem Augenblicke w eben so illegalen Centralgewalt, als die t ist dies Grund genug, um den Gegenstand als

flären und die uns noch gegebene kurze Zcit

um zu einer Entscheidung darüber zu komnien,

Ausschuß erst beauftragt werden, um einen. Antrag

jo wissen wir nicht, ob dieses Ministerium

Minister des Aeußern angekündigten Anklage te, die Vertagung der Versammlung auszusy Muth haben wird, die Versammlung gegen s\chusses gar nicht einzul erufen. Ich {lage

Sißung auf eine Stunde zu uüuterbrec{

ammen zu kfommen, um Uber die Verseßung des Ministers

in Anklagestand cinen Beschlu( | fassen Kuh

i; n r Vice =- Pr

A v t Í« r! al» Gornelm *} Do ck cll Ç ident ha i ] è vernehmlich den Schluß ung angeftündtgt. Sr hat es gethan mit Ten

Zißung ist geschlossen,

Worten

) Erklärung hin

sofort den Saal verlassen. Jch weiß nicht, auf man diejen Schluß der Sihung zurücknehmen

rTorleben Tann. : gegen

ér DIlf - Prasident Tann, wenn Wn das Vez

M A4; 4 14 g 4 A 9 D \

daran yinudert, nod E Q zujammenbe Mitglieder [

No Une: ache ih den Vorschlag, heute im Veamen as kann ich ebenfalls

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der Bersammlung Nednerbüuhne besteig Kuhn Taran verhindert.) L ( Fch protestire och nicht v»erlas)sen

zum

ch Y(tema1 r Den So VIeLeIt O I E Di Bertagungs-R 20, Unt Den welches

OopPing

on Zuructvel]

Dan eSvorri

ich nicht anztommtu ton selbst ung ovale! DNUNGA Man.

10 VeCTITENI Q ) anz Pon L O C U

iier’s Autrag angenommen, Hierauf stellt H 0li den dringlichen D ENT

tiative Gebrauch ie Verfassungs= ¡Wenn «wir je twurf vorlegen rage daher auf

vorgeschlagene Auflage an die Verfassungs Mohl verlas nun die Begründung der

der heutigen Morgen - Sißung gestellten Anträge der

Dann verliest Prob sst als Korreferent den Entwurf

lj ( c) T T » + 4 a al.) I egterung, welche Ur) dle 11T 11113 l py Dio I, {ck IWITL Ung IUCi Vi( 4 i(

Gie diejelbe ncht heute Abend

sicht [aen S geordncten Feber, Huck und Pf gesprochen hatten , erklärte der jammlung vor

ache für \o

9Hroßherzog von Hessen uud bei

armstadî abgere1/!

Unsere Universität hat einen großen Verlust erlitten. iten l, M. starb der erst vor kurzem fene ordentliche Professor der Rechte, Dr, Karl Otto von Madai.

Seit einigen Tagen findet hier eine Konferenz von Kommissarien der hicsigen, so wie der \{chwarzburg - rudolstädtischen und sonders- hausenschen Regierung, zur Berathung eincs gemeinschaftlichen Po- lizei-Strafgeseßbuchs statt,

Die Vorlage der Staatsregierung über die organische Vereinigung der heiden Herzogthümer Gotha und Koburg ist gestern der hiesigen

983

der Anklage-Akte, Die Anklage wird darauf gegründet, daß der Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten bei bem Beitritt zum Interim und bei der münchener Uebereinkunft definitiv abgeshlossen habe, ohne die Zustimmung der Landes-Vertretung vorzubehalten, Dadurch werde die Landes=Geseßgebung wirklich verleßt, wie denn die Bundes-Centralkommission daraus habe Ver anlassung nehmen können, in die Angelegenheit,n Württembergs bei dem: Postvertrag mit dem Fürsten Taxis sich einzumischen. (Die beiden Aktenstücke sind so umfangreich, daß das Verlesen derselben über anderthalb Stunden erforderte.) Mohl ergreift gründung des Antrags noch einmal das Wort. 5s if „heute {Gon das viertemal, daß TJhre

deutsche Frage Bericht erstattet. Wir halben heute Vor 16 Anträge vorläufig angekündigt und hätten beantragt, dies

nächsten Donnerstag auf die Tagesordnung zu seßen,

allseitige, ins Detail gehende Prüfung derselben vo1 aber da kommt plöblich das Ministerium an demselben Tage, wo wir die Anträge anlündi Lage der Dinge will das Ministerium die gleiche welche es bisher befolgt hat, d Politik des Temporisirens, die P itgewinnens“ en Thatsachen uns entgegentreten, welhe im de entgegentreten will, Es ist ki ; der. Verfassung 1 Versammlung isionen, das Vi aiten Dar Den D der Anklage Stand zu h icht wieder einberufen; t, welchen der Aus\{huß

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es wurden darob mehrer einem fait accompnli unserer Macht stel ußerordent und jo 11k das, was wir ; jondern eine Nothwendig ki Fenster hinausgewor fen ,

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rathung zu nehmen sei. Hierzu sind drei Viertheile

Anwesenden

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die Konigliche Stag

berusung einer ‘außerordentlichen Versammlung

rathung Der beontragten Ministeronklage

dle Konigliche Staats-Regierung abgehen Wee. KRalel, 0. Zuli (E 2

Nhein sind heute mit Gefolge nad

Ole, 9 U (0 S) 1

Gestern den von Freiburg hierher beru-

Hessen und bei Rhein,

Sachsen-Weimar. Weimar, 5, Juni. (D. A. Z)

Sachsen-Foburg-Gotha. Gotha, 2. Juni. (O. P. A. Z,)

Abgeordneten-Versammlung mitgetheilt worden. Sie seht fest, daß das Herzogthum Koburg=Gotha ein Bestandtheil des deutschen Bun- desstaates und als solher den Bestimmungen der allgemeinen deut- \hen Verfassung unterworfen sei. Die Vorlage, bas f gothaische Staatsgrundgeseß, bestimmt, N zu wählende Abgeordnete, 21 Ständeversammlung bilden f Zahlenverhältnisse für den

gewicht durch die Anordnunç

verträge, Veräußerungen einzelner Staatsgrundg-e seßes U. s. w. nicht 7, sondern

Fassung cines gültigen Beschlusses erforderlich seir

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raschung der Majorität tserhöhungen nicht gern rer Magistratur sich de1 onarchte nähert, so wäre monarchischen Form zurücck:ufehren. Man wird zutfömmlichkeiten der Nepublik vermeiden, wenn man auch verloren hat.“ Folgendes ist der Wortlaut des achten L 3: „Der Prásident der Republik Dekreti1 «Finanzminister wird für Erhöhung das Kap. XXiI[, in Supplcmentar - Kredit von 2,400,000 5 (anuar 1850 angef( )

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Nufßland und Polen Warschau, 6. Juni.

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Begleitung des Großfürsten T Zuni auf de1 Rücreise nach St. Petersburg in Suwalki eingetroffen \ei , dort den zu seiner Begrüßung daselbst angelangtea preußischen General Grafen Dohna, den Commandeur des ersten rufsis{Gen Armee- Corps, Kavallerie-General Sievers und den Civil-Gouverneur von

Augustovo empfangen, dann eine Musterung über die im Lager bei Suwalki zusammengezogenen Truppen abgehalten und am folgen den Tage die Reise fortgeseßt habe. Der Großfürst Thronfolger war \{on am 2ten Abends nach Kauen vorausgereist. Z Dasselbe Blatt zeigt an, daß eine Kaiserlihe Verordnung hinsichtlich des Verfahrens gegen diejenigen Unterthanen aus dem