1850 / 157 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gestellten, von Röben und Groß dagegen entschieden bestrittenen Antrag, „die Regierung um Nichtbestätigung der vor kurzem von einem Theile ver ostfriesischen Landschaft veranstalteten Landraths=- wahl zu ersuchen.“ Oppermann fragt bei dieser Gelegenheit, ob von der Regierung bereits Schritte gethan seien, um mit den Provinzial = Landschaften über die Reorganisation derselben in Ver- handlung zu treten, worauf Stüve ihn daran erinnert, daß der Regierung eine Erklärung der allgemeinen Ständeversammlung über die desfallsige Vorlage noch nicht zugegangen sei, womit er den dringenden Wunsch verbindet, diese Angelegenheit thunlichst zu be- \{leunigen, da eine eilige Behandlung derselben in jeder Beziehung dringend nothwendig erscheine. Die unter den gedachten Haupt- Rubriken aufgeführten einzelnen Säße werden, mit Ausnahme des einstweilen ausgeseßten „Zuschusses zu. den Ausgaben der Ofe fiziers - Pensions - Kasse“ ad 22,307 Rthlr. 6 Ggr. (worüber die Militair - Kommission noch zu berichten hat), sämmtilich ohne Widerspruch genehmigt, und ist darüber nichts Besonderes zu be merken. Nach beendeter Berathung stellt Lang Il. den Antrag: „Hinsichtlich der Gesammt - Summe des Ausgabe - Budgets ad 7714847 Rthlr. 10 gGr. 5 Pf., unter Vorbehalt der Entschei dung über die ausgeseßten Positionen, die Bewilligung auszuspre hen,“ Die Nothwendigkeit und Zulässigkeit einer solchen Abstim- mung im Ganzen wird von Lehzen, unter Bezugnahme auf die Geschäfts- Ordnung, wonach nur eine zweimalige Abstimmung über Geldbewilligungen nothwendig erscheine, in Frage gestellt. Das Budget könne als ein Ganzes nicht betrahtet werden und sei eine derartige Abstimmung im Ganzen beim Budget bislang auch nicht üblich gewesen. Lang 1, hält eine Abstimmung im Ganzen nach der Geschäfts - Ordnung für nicht ausgeschlossen, erinnert daran, daß bis zun Jahre 1838 eine derartige Abstim- mung auch üblich gewesen sei, und hebt als Motiv für ein solches Verfahren noch besonders hervor, daß andernfalls Stände überall niht in der Lage sein würden, das Budget im Ganzen verweigern zu können. Die Richtigkeit der Behauptung wegen der Praxis bis zum Jahre 1838 wird vom General-Secretair und Stüve bezeugt, und findet Leßterer es unbedenklich, daß man bei dieser früheren Praxis verbleibe, welcher die nicht unzulässige Fiction zum Grunde liege, daß die einzelnen Posten nur unter dem Vorbehalte der Bewilligung des Ganzen einstweilen genehmigt werden, Der Präsident bringt dann den Langschen Antrag zur Abstimmung, welcher gegen ses verneinende Stimmen zum Be- {luß erhoben wird. Hiernächst wird die (im gestrigen Blatte des Preuß. Staats -Anz. bereits mitgetheilte Gratulations- Adresse verlesen. Bueren, Röben und Groß erklären sich mit dem Passus nicht einverstanden, „daß Stände nah Verlauf von zwei Jahren dem im Jahre 1848 vor Augen gehabten Ziele in vielen Beziehungen um ein Bedeutendes sich näher gerückt sehen,“ und meint namentlich Bueren, daß man seit 1848 nur Rückschritte gemacht habe. Auch Gerdiug hat verschiedene Ausstellungen an der Adresse zu machen, will jedoch seinen Dissens nur durh Ver weigerung der Unterschrist geltend machen. Lang 1, bittet dringend, von den vorgebrachten Erinnerungen abzustehen, da es sich hier um einen simplen Aft der Unterthanentreue und nicht um Kundgebung politischer Ansichten handle. Vou dex Horst und Ellissen haben gegen die Fassung der Adresse nichts einzuwen= Den, da im Wesentlichen nicht eine Beglückwünschung beabsichtigt werde und die daneben ausgesprochenen politischen Ansichten durch aus angemessen erscheinen, um gegen Rückschritte sich zu verwahren, welche mehrsaczgen Gerüchten zusolge nahe tevorstehen Die oben gedachten Dissentienten abstrahiren sodann von Ver besserungs - Anträgen, und wird demnach die gebilligt angesehen. dritte Berathung der Strafprozeß-Ordnung in Anspruch, von wel her heute die Paragraphen 1 bis 103 erledigt werden. Von den eingebrahten Verbesserungs - Anträgen werden die crheblicheren ab- lehnt und nur einige von minderer Bedeutung angenommen. Jm Allgemeinen scheint diese dritte Berathung einen bei weitem rasche- ren Verlauf nehmen zu wollen, als solches bei anderen Gesez-Ent- würfen bislang der Fall gewesen.

Hannover, 0: ZUn: (H. Z.) Evste: Kammer. Die heutige Fortseßung der Berathung der Städteordnung be- gann mit einer lebhaften Debatte über die Zulässigkeit der An- ordnung besonderer Polizei - Directionen in den Städten. Der 6. 77 des Entwurfes lautet mit den von der Kommission propo- nirten Zusäßen dahin: „Besondere Polizei - Directionen können von der Stadt nur mit Genehmigung des Ministeriums des Innern angeordnet werden. Die bestehenden Polizei = Directionen bleiben jedoch in Ermangelung anderweiter Einigung bis nach erfolgter Aenderung der Gerichtsverfassung in bisheriger Wirksamkeit. (Kom- missions-Zusaß: „jedoch soll der Vorstand des Magistrats als Po- lizei-Direftor sofort in die Kommission eintreten.) Wider den Willen der Stadt ist von diesem Zeitpunkte an die Anordnung oder Beibehaltung einer solchen Behörde zulässig: 1) wenn der Polizei-= Bezirk über die Gränzen des Stadtbezirks hinaus erstreckt werden muß, oder 2) vom Magistrate die gerichtlihe und Sicherheits-Po lizei ungenügend verwaltet wird. Jn beiden Fällen kann die An- ordnung nur auf den übereinstimmenden Beschluß der Ministerien der Justiz und des Innern erfolgen, nachdem der für den Bezirk zuständige Staatsanwalt darauf angetragen hat, und in Folge da=- von, was den zweiten Fall betrifft, die Maßregel zuvor der Stadt angedroht war. (Kommissions-Zusaß: „im ersteren Falle ist außer- dem die Zustimmung der Provinzial-Landschaft erforderlich, im lebz- teren Falle muß die Maßregel der Stadt zuvor angedroht sein, ohne daß dies bessere Einrihtungen von Seiten der Stadt zur Folge gehabt hat‘). - Wyneken bestritt die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen. Der §. 19 des Geseßes vom 5, Septembver 1848 sage: es soll die Polizei-Verwaltung den Magistraten über- lassen werden. Damit seien die obigen Bestimmungen über An ordnung von Polizei-Directionen wider den Willen der Städte nit in Einklang zu bringen. Der Redner führte sodann aus, wie hierdurch außerdem etwäs geschaffen werden solle, was bisher noch nicht Rechteus gewesen seiz wie dadurch der Willkür und den Vebergrifsen der Regierung Raum gegeben werde, indem es in Wirklichkeit ihrer Beurtheilung anheimgestellt bleibe, wann der Polizei-Bezirk erweitert, und was unter der „unge= nügenden“‘ Verwaltung der Polizei seitens des Magistrats verstan=

S solle ; wie endlich das Bestehen Königlicher Polizei- misiia R den Städten in politisch erregten Zeiten erfahrungs- vine \äGhtiger Hebel sei, die Ansichten der Regierung auf

; êr indirektem Wege durchzusezen, Solche Zustände ge-

seplih zu legalisiren, vazu wollte ex die Hand nicht bieten; er bean- tragt daher: unter Streichung ves Uebri n sagen: „Wider d Willen der Stadt is von di E ib miga e, 7 esem Zeitpunkte an die Anordnung 2c. einer solchen Behörve unzulässig“, und erklärte widrigenfalls g die ganze Städte-Ordnung stimmen zu müssen Kw f und S as der würden dem Borreduer beistimmen , wenn die Anordnu fol. : jz j ng fol- cher Maßregel in Wirklichkeit von der Willkür ver Regierung ab= hinge z sie glaubten aber, daß vurch den von der Kommission vorge- schlagenen Zusaß zum §. 77, und außerdem dur ven Schluß des

möchten,

Adresse für Den übrigen Theil der Sißbung nimmt die

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§8. 79 (wona cine in dem oben unter Nx. 2 erwähnten Falle an- geordnete Polizei-Direction stets wieder aufgehoben werden soll, so- bald die Stadt eine nach dem Gutachten des Staatsanwalts zur Sicherung der Polizei ausreichende Einrichtung trifft) hiergegen ge= nügende Garantieen geboten seien. von Hammerstein erklärte, daß die Regierung, wenn sie überhaupt bestehen solle, dies Recht in Anspruch nehmen müsse. Er frage, was denn anders übrig bleibe, als die Anordnung einer besonderen Polizei-Behörde, wenn das Polizeigebiet, wie solches in einzelnen Fällen, namentlich wo besondere Vorstädte nahe an dic Stadt gränzen, zur Führung der Polizei unumgänglih nöthig sei, über die Stadt hinaus ausgedehut werden müsse, oder, wenn die Stadt es beharrlich unterlasse, eine genügende Polizei-Verwaltung zu üben? Er meine, daß alle Garan- tieen, Die gegen. -den Mißbrauch von Seiten der Regierung gefunden werden können, hier in genügendem Maße durch die Zustimmung der von der Regierung unabhängigen Pro- vinzial-Landschaft für den ersten Fall, und durch die vorge \{riebene Uebereinstimmung des Justiz - Ministeriums und des Staats-Anwalts für den anderen Fall geboten seien. Haus - manu fand den Widerspruch mit §. 19 des Verfafsungs-Geseßes nicht ganz gelöst und fürchtete besonders eine Gefährdung der Städte hinsihtlich des Kostenpunktes, weshalb er von Braun auf die besonderen desfallsigen Bestimmungen des folgenden § 78 ver- wiesen wurde. Kammer-Rath von Münchhausen sah keinen Widerspruch mit der Verfassung darin, wenn geseßlich von der da= selbst gegebenen Regel zwei Ausnahmen für solche Fälle statuirt werden, wo die faktische Unmöglichkeit, es bei jener Regel zu be= lassen, klar vorliege. Andere Mittel für solche Fälle, z. B. Bela= gerungs-Zustände und dergl.,, von denen Gottlob unser Land noch feine Erfahrung habe, möchten doch wahrlich noch weniger erwünscht sein. Herrmann sprach in längerer Rede gegen Wyneken?s An trag. Er war mit dem Antragsteller durchaus einverstanden in der Ehrfurcht vor dem Rechte, dessen gerader Weg niemals verlassen werden dürfe; wollte aber eben deswegen auch in der Geseßgebung die Institutionen des Staats so organisiren, daß dadurch dauer= bare Zustände geschaffen werden. Er widerlegte zunächst die be= hauptete Verfassungswidrigkeit der hier fraglichen Bestimmung und führte aus, daß das Verfassungs=-Geseß hier nur ei: en Grundsatz als Prinzip für die zu erlassende Städte-Ordnung aufstelle, wodurch nicht ausgeschlossen sei, daß die nähere Ausfühnung in der leßteren unter Festhaltung des Grundsabcs bestimmte Ausnahmen davon statuire, So sei au z. B. Oeffentlichkeit der Rechtspflege in der Verfassung vorgeschrieben, und die jeßt berathenen Prozeßgesebe {ließen dennoch vollkommen zulässigerweise in einzelnen Fällen die Oeffentlichkeit aus. Er gab zu, daß die Regierung die ihr hier verliehene Befugniß denkbarerweise mißbrauchen könne; eben jo gut sei aber auch von Seiten der Städte ein Mißbrauch nah der an- deren Seite möglih, wenn man ihnen das Recht der Polizei ganz unantastbar und ausnahmsélos vindizire. Unter solchen Umständen müsse man si{ch aber für Uebernahme der Polizei durch den Staat erklären, von welchem die patrimoniale Polizei ebensowohl abge- leitet sei, als die Patrimonial-Gerichtsbarkeit. Wyneken er- flárte sich durch alle diese Argumente nicht beruhigt und ver- theidigte wiederholt seinen Antrag, Er wies auf politische Erfahrungen hin, deren Wiederkehr ex bei dem Gange, wel-= chen die deutschen Angelegenheiten jeßt nehmen, in nicht ferner Zeit befürchtete, und erinnerte daran, daß es nicht blos die Städte, sondern das ganze Land berühre, wenn in solchen Zeiten die Selbst ständigkeit dex ersteren gelähmt werden könne. Braun nahm Ver-=- | anlassung, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß man bei der gegenwärtigen organisirenden Gesebgebung den regelmäßigen Verlauf der Dinge im Auge behalten und dieselbe nicht, indem man sie nah denkbaren Ausnahmezuständen zurichten wolle, für den or=- dentlichen Gang unbrauchbar mache. Gegen Uebergriffe der Re- gierung müsse die constitutionelle Staatsform s{hühen; für diese seien die gegenwärtigen Geseße berechnet und niht nah Zuständen des früheren Staatslebens zu bemessen. Die Garantie dieser Staatsform beruhe aber im Geiste des ganzen Volkes und sei nicht in einzelnen geseßlichen Klauseln zu suchen. Vezin motivirte sein Votum für Wyneken?s Antrag. Er ließ es dahingestellt sein, ob es nicht zweckmäßig gewesen wäre, die Ausübung der Polizei o gut wie die der Gerichtsbarkeit ganz wieder in die Hände des Staats zu legen. Da aber die Verfassung im §. 19 sich für das Gegentheil einmal entschieden habe, so könne er es nit fur zu lässig halten, hier Ausnahmen von dem daselbst aufgestellten Prin- zipe zu statuiren, welche leßteres selbst illuforisch machen. Bei der Abstimmung wurde darauf Wyneken's Antrag mit 29 gegen 28 Stimmen angenommen. 0. Dam merstein bemerkte nachgehends, daß er in der dritten Berathung die Wiederaufhebung dieses Be {chlu}ses beantragen werde, Da die Regierung nicht in der Lage sei, mit diesem Beschlusse das Geseß zu publiziren, Ein bei §8. 79 von der Kommissicn vorgeschlagener Zusaß: „Die Verwal tung der Polizei in der Residenzstadt soll nah vorgängiger Ver- handlung mit der Stadt durch ein besonderes Geseß geregelt wer- den“, wurde unter Ablehnung cincs Antrags von Hausmann, das Wort „Verhandlung“ in „Einigung“ zu verwandeln, mit großer Mehrheit angenommen. Die Bestimmungen des §. 84 über die Stimmfähigkeit für die Bürgervorsteher - Wahlen, fanden mit den von der Kommission vorgeschlagenen Modificationen hinsichtlich des Census und der Ausschließung Bescholtener keinen erheblichen Wi- derspruch. Ein Antrag Stegemann's, daß es in den Städten, wo bislang ein allgemcines Stimmrecht bestehe, dabei verbleiben solle, wurde verworfen z desgleichen der Antrag der Kommission, daß je- der stimmfähige Bürger zur Ausübung seines Wahlrechts verpslich- tet sein solle. Bei §, 85 wurde die Berathung abgebrochen.

Zweite Kammer, Nach Annahme des vom General-Syndikus Hirsch zum Vortrage gebrachten Konferenz - Vorschlages wegen der Verbesserung der Lage der Stadt Münden wendet man si der Tagesordnung gemäß zur Forlseßung der dritten Berathung der S trafprozeß-Ordnung. Da nur vier resp. von Lang I, und von Düring gestellte, im Wesentlichen nur eine verbesserte Fassung cinzelner Paragraphen bezweckende Verbesserungs-Anträge vorliegen, so wird die Berathung sehr ras beendet, obgleih noch 174 Para- graphen zu erledigen waren. Ein von Freudentheil für das Begleitschreiben gestellter Antrag, demzufolge die Regierung unter näherer Motivirung ersucht werden sollte, das Kriminal-Geseßbuch einer zeitgemäßen Revision zu unterziehen und den Ständen dar über eine Vorlage zu machen, wird vom Proponenten vor der Ver- lesung, um unter den obwaltenden höchs dringenden Umständen jede Weiterung thunlichst zu vermeiden, zurückgezogen. Schlä ger bit- tet um die Verlesung des Antrages und nimmt denselben, da er ihn für sehr nothwendig erachtet, wieder auf. von Düring hält dafür, daß die Regierung, wenn sich ein , Bedürf- niß ‘vazu herausstelle, auch ohne Antrag eine Revision der Strafgeseßbe werde eintreten lassen. Da jedoch, na= mentlich wegen der Motive, Weiterungen mit Erster Kammer leicht dur den Antrag herbeigeführt werden können, so giebt er anheim, davon abzustehen, zumal der Proponent selbst ihn bereits aufgege= ben habe, Freudentheil {ließt sich diesem Wunsche an, Die

Gründe, welche ihn bewogen, den Antrag fallen zu lassen, seien zum Theil nicht ostensibler Natur. Die gegenwärtige Lage der Dinge dränge darauf hin, jede Weiterung von Seiten der Stände zu vermeiden, denn man stehe vielleiht vor einer Scheidewand, Werde dann das Geseß auch nicht publizirt, so haben Stände doch mindestens ihr Gewissen gegen das Land salvirt. Dem gegenwär tigen Justizministerium, bemerkt der Redner, könne man das Zeug- niß nicht versagen, daß es in jeder Beziehung seine Schuldigkeit gethan habe. Lang I. erklärt sih dringend und entschieden gegen den Antrag, weil er für jeßt keine praktische Folgen haben könne, und nur unnöthig Zeit wegnehme, welche sehr knapp zugemessen sei. Da Schläger keine Aussicht auf einen günstigen Erfolg des Antrages hat, so läßt er denselben fallen, wiewohl er die Andeutungen Freu- dentheil’s nicht versteht, Nachdem das Geseß im Ganzen nebst den Anhängen einstimmig wiederum gebilligt ist, referirt General-Syn= difus Dammers aus der Konferenz wegen Ausgleichung der ab= weichenden Beschlüsse beider Kammern über die Regierungs-Vorla- gen vom 1. Februar vnd 8. November v. J., die Organisation Der Verwaltung betreffend. Die Konferenz legt wegen sämmtlicher Differenzpunkte Vorschläge zur Ausgleihung vor, welche auf Empfehlung des Referenten, meistens ohne Diskussion, von den Kammer angenommen werden. Der wichtigste Differenzpunkt wal tete bezüglich der Grundzüge für die Organisation der Provinzial- Landschasten ob, und zwar wegen der Wahl der Abgeordneten de1 Landgemeinden, Der Regierungs - Entwurf enthält darüber sub IT, 4 folgende Bestimmung: „Die Abgeordnetcn der Landgemein den werden von der Amts - Versammlung gewählt. Cs kreken zu dem Ende die Amts - Versammlungen zweier Aemter zujammen und wéhlen nach absoluter Stimmenmehrheit zwei Abgeordnete, den einen unbeschränkt aus einem der beiden Aemter, den anderen aus ven zur ersten Kammer wählbaren Grundbesißern dcr beiden Aemter.“ Von zweiter Kammer war beschlossen worden, statt der lezteren Worte zu seßen: „den anderen aus den Grundbesißern der beiden Aemter“, von erster Kammer dagegen (in Gemäßheit des Kommissions - Antrages): „den anderen aus den größeren Grunt besitzern der beiden Aemter“/, die Konferenz \{chlägt nun behufs nähe- rer Bestimmung des Begrifsfes „größeren Grundbesizer““ vor, dem Beschlusse erster Kammer Folgendes hinzuzufügen: „Zu diesen sind die sämmtlichen zur crsten Kammer der allgemeinen Stände Bersammlung wählbaren Grundbesißer jedenfalls zu zählen. Der Kreis der größeren Grundbesißer, aus denen die Wahl des ode1 der Abgeordneten zu treffen ist, darf unter die Zahl der Ur den Wahl-Bezixrk wahlberechtigten Amtsvertreter nicht hinabgehen.“ Die übrigen Differenzen, mit Ausnahme einer sehr unerheblichen zur Amtsorduung, betrafen den Gesetz - Entwurf wegen Einrichtung einer Amtsvertretung und 2war die §6. 2, 3, 6, 9 und 10, wart icdoch meistens nit sehr erheblich. Übrige Thel De Sibßung wird zum Beginn der ersten Berathung des Cinnaym Budgets verwantt, von welchem für heute die zur Nr. 1, (Ueber schüsse von den Amtskassen 1,496,133 Rthlr.) gehörige Unlage f „Anschlag dex Einnahmen und Ausgaben der Amtsfkassen““ aus dei Tagesorbnung stcht. Lindemann, als Berichterstatter Des Os Ausschusses, leitet die Berathung mit der Bemertung ein, daß Dieje Theil des Budgets den Ständen in diesem Jahre zum erstenmal vorliege und der Finanz -= Ausschuß daher, A S nicht in der Lage gewesen sei, eine detaillirte Untersuchung darübe1 anzustellen, ob die Verwaltung zweckmäßig und tadellos gefuhrt sei, Ex giebt sodann die Gründe an, weshalb die Einnahme aus den Uebershüssen der Amtskassen sür das nächste Rechnungsjahr nahezu um 150,000 Rthlr. niedriger, als im vergangenen Jahre habe ver anshlagt werden müssen. Der Ausfall originire hauptsächlih aus den niedrigen Kornpreisen, aus der erheblichen Verminderung der Gerichtssporteln, aus der Erhöhung der Forst - Besoldungen (um 10,000 Rthlr.) und der Erhöhung des Bau - Etats (um 45,000 Rthlr.), Die Berichterstattung wendet sich hiernächst zur Erläute rung der einzelnen Einnahme - Positivnen, nämlih: 1, Domanial Einnahmen: a) gutsherrliche Gefälle 675,268 Rthlr., b) Pacht- gelder 785,000 Rthlr., c) Korngefáälle 97,700 Rthlr. U. Ho heits- Einnahmen 36,000 Nthlr. 111, Forst - Einnahmen 567,000 Rthlr. 1V. Sporteln und Accidenzien 167,450 Rthlr, V. Außer- ordentlihe Einnal!me 12,750 Rthlr. Summe 2,341,168 Rthlr. Die gutsherrlihen Gefälle vertheilen sich auf die cinzelnen Pro vinzen folgendermaßen: Kalenberg 741,953 Rthlr., Göttingen 34,455 Rthlx,, Grubenhagen 30,227 Rthlr., Lüneburg 33,972 Rthlr., Hoya und Diepholz 23,799 Rthlr. , Bremen und Verden 17,0 Rthlr., Hildesheim 79,943 Rthlr., Ostfriesland 81,129 Rthlr. der Einnahme aus verpachteten Grundstücken kommen auf die Haupt pachtungen 358,934 Rthlr. , auf die kleineren Pachtungen 282 643 Rthlr., auf Verpachtungen bei Dienststellen 15,308 Rthlr. und auf sonstige Verpachtung einzelner Grundstücke 27,945 Rthlr. ; die größ ten Domainen, welche sämmtlich einen Ertrag von mehr als 6000 Rthlr. liefern, sind. Koldingen, Kalenberg, Grohnde, Marienburg, Schäferhof, Steuerwald, Winzenburg und Stolzenau. Die Ein nahme aus den Zehnten ist durch die Ablösungen sehr bedeutend verringert z sie hat im Jahre 1836 —37 noch 226,000 Rthlr. be tragen, für das nächste Jahr ist sie zu 25,684 Rthlr. veranschlagt worden, 3

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§1 ou

Von dem gesammten Dominial-Grundbesiß ad 1,248,731 Morgen fallen auf die Hauptpachtungen 149,511 Morgen, einzeln verpachtet sind oder werden sonst genutt 316,140 Morgen, der Forst- grund beträgt 783,079 Morgen. Die erläuterten Ansäße geben zu Bemerkungen aus der Mitte der Versammlung im Uebrigen keine Veranlassung, nur erkundigt man sich von verschiedenen Seiten danach, unter welchem Titel eine Jnsel in der Weser, genannt Wil helmsplate, dem gewesenen Kammerdirektor von Voß, und eine desglei- hen in der Elbe, genannt Kahle-Sand, dem Landdrosten von Lütcken verliehen worden sei. Es wird bezeugt, daß die Verleihungen unte: einem onerosen Titel stattgefunden haben und expromittirt Lehzen, nähere Auskunft über die fraglichen Verhältnisse später zu geben, So weit es einer Bewilligung bedarf, werden die oben gedachten Ein- nahme-Positionen ohne Anstand genehmigt.

Hannover, 6. Juni. (Z. f. N. D.) Erste Kammer. Die Petitionen des Senior Schläger zu Hameln, der Volksvereine zu Hannover und Burgdorf wegen Abschaffung der Todesstrafe und Revision des Kriminal-Gescbbuches, welche der Regierung über|and! sind, begleitet Sander mit der Bemerkung, die Petitioncn enthal ten nichts Neues, die Gründe gegen die Todesstrafe |el€1l die be- fannten, gewöhnlichen. Eine Revision ferner des Kriminal-Gesehz= buches. sei wohl nicht sehr nahe, er enthalte sich deshalb, aus dem Inhalte der Petitionen Näheres mitzutheilen, und empfehle einfoch den Antrag des Ausschusses. Der erste Abschnitt des Ausgabe- Budgets wird darauf im Fluge zum zweiten Male bewilligt; beim Schluß desselben wird die Berathung dur den Bericht Wyne-= ken’ s aus der Verwaltungs-Konferenz unterbrochen. Die Konfe- renzvorschläge sind von zweiter Kamme1 jammilich, angenommen, Zufolge eines derselben soll das diesseitige Haus bei den Wahlbe- stimmungen für Provinzial-% andschaften ihre größeren Grundbe- siver fallen lassen und statt dessen sich für eine Bestimmung ent- \heiden, wonach die Wählbarkeit an weniger beschränkte und weni- ger vage Bedingungen, nämlich an die Bedingung der Wählbarkeit

Kürze der Zeit,

zur ersten Kammer geknüpft is. Hammerstein sträubt sich ent- schieden dagegen. Er wisse niht, ob auf Grund dieser Bestimmung eine Einigung mit deu Provinzial - Landschaften werde zu erreichen sein (was Honstedt in Bezug auf die jeßigen Provinzial - Land- haften allerdings erklärlich findet). Die Regierung werde ih, im Falle jene Einigung niht zu Stande komme, geuö- sehen, mit neuen Anträgen vor die Stände zu treten. Er entscheide sich deshalb am liebsten für Beibehaltung des Beschlusses erster Kammer, und nur, um zu einem, wenn auch unerwünschten Schlusse zu kommen, wolle er sich eventuell für den Konferenz-Vorschlag erklären, Gegen dcn lehteren erheben sich nur die Regierungs-Mitglicder und Decken. Ueber die Oeffentlichkeit der Amtsversammlungen wird von der Konferenz dieselbe Bestim- mung vorgeschlagen, welche nach dem Entwurfe der Städte-Ordnung für die bürgerlicen Versammlungen gelten soll, nämlich, im Wesent- ihen die Oeffentlichkeit und ihren Umfang dem Beschlusse der Amtsversammlungen zu überlassen. Der Vorschlag, so wie sämmt= liche übrigen Vorschläge der Konferenz, werden angenommen und sind somit die wichtigen Vorlagen für Organisation der Verwaltung von erster und zweiter Kammer erledigt, d. h. der Regierung lie- gen nunmehr die Grundzüge vor, auf Grund deren sie theils mit den Provinzial - Landschaften weiter zu verhandeln hat, welche ihr theils als Norm dienen sollen, die detaillirte Aus- und Jnsleben- führung der neuen Organisation zu beschaffen. In fortgeseßter Be rathung des Ausgabe = Budgets wiederholt Müller seinen Antrag, aus Gründen der Sparsamkeit den Gehalt des Landdrosten auf 2500 Rthlr. herabzuseßen. Derselbe wird auch diesmal von großer Mehrheit verworfen. Der Antrag dagegen, bei Anstellungen von NRegierungsräthen die Gehaltssfumme von 1500 Rthlx. nicht zu überschreiten, wird angenommen. Der Beschluß, für den Gesandt- schastsposten in London baldthunlichst Ersparungen eintreten zu las sen, wird wiederholt, obwohl sich Bennigsen, von Münchhau- en -und Hammerstein cntschieden dagegen erklären. Bei der Position für die Bibliothek in Göttingen macht Kraut aufmerksam auf die geringen Hülfsquellen der göttinger Bibliothek zur Anschaf= neuer Bücher. Es stehen ihr zu Gebote aus dem Kloster fonds 52 O) Rthlr., 0) Nihlr. aus Nebeneinnahmen und Zinsen eines us verkfauftcn Doubletten gewonnenen Kapitals von 1000 Rthlr. ; im Ganzen also 5590 Rthlr. Davon werden die Büreaukosten 1200 Rthlr. bestritten und für die Anschaffung von Jour 3500 Rthlr. verwandl; es bleiben mithin zum Ankauf er Bücher nur 800 Rthlr. Der Redner weist die Un= zuläpglichkeii dieser Summe nach, beweist die Wichtigkeit der Bi bliothek für die Universität und deren Besuch, wie für die Wissen [chast überhaupt und stellt den auch in zweiter Kammer eingebrach- ten Antrag, im Wesentlichen des Inhalts: Stände haben Kenntniß genommen, daß für die Bibliothek zur Anschaffung neuer Bücher sür das | Bedürfniß nicht hinreichend gcs\orgt ist, und in Betracht G6lors der Universität, wie der Wissenschaft über- haupt, ersuchen sie die Regierung, zu untersuchen, ob aus dem Rlosterfonds eine höhere Summe bis zu 3000 Rthlr. zu jenem wede zu verwenden ist, und würden sie im entgegengeseßten Falle die Summe von 3000 Rthlr. auf die Landes =- Kasse zu Über nehmen sich bereit erklären. dem Antragsteller die

sich Braun, Nichtigkeit seiner Angaben bezeugend, glaubt , die Kloster - Kasse verde schwerlich mehr als bis

thigt

mit nalen

neuer übrig.

DringenDe

jeßt zu leisten im Stande sein, Zweck des Antrages empfiehlt er dringend dem wissenschaft- lichen Sinne des Hauses und bittet die Kammer, den ihr gemach- ten Vorwurf nicht zu rechtfertigen, daß hier mehr die mate= riellen Interessen vertreten würden, während im anderen Hause die Jntelligenz ihre Vertretung fände. Die Fassung des Antrages hätte er anders gewünscht. Derselbe werde ihn nicht ermächtigen, direkte Anträge an das Finanz - Ministerium zu richten, er werde nach demselben noch genöthigt sein, den Ständen eine anderweitige Vorlage zu machen. Die Fassung wird auh von anderen Seiten ils ungenügend erklärt, es solle mit dem Antrage wohl nur be- Veit

Den

werden, die Sache in Anregung zu bringcn, das sei aber in der Form nicht genügend geschehen. Es erklären sich aus diesen und ähnlichen Gründen, namentlich weil man in Geldbewilligun=- j en nur der Regierung die Juitiative zuerkennen will, gegen den | ntrag Vezin , Kirchhoff, Hiken, Rittmeister Münchhausen. Der | tere meint, die Klosterkasse sei wie eine Citrone, man möge sie | U H en, so werde wohl für die Bibliothek noch Einiges | herausfließen. Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt, | wohl hauvtsächlic aus dem von Kammer -Rath Münchhausen geltend gemachten Grunde, in einer Konferenz eine erwünschtere Tassung für denselben aufzufinden. Für den Antrag sprachen Ro renthal, Wyneken, Hermann, die Ansicht, als ob die Kam ner nur die materiellen Juteressen, nicht auch Intelligenz vertrete, laubte mehreren entschieden verwahren zu missen.

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Hannover, 7. uni, (Z. N. D) Der yrouuiscGe angel ist gestern hier angekommen z heute rüh insptzirte cr

noch weitere Paraden sollen ihm zu Ehren

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uni. CSch w. M.) Der |

IZürttemberg. Stuttgart, 9. | [usschuß der Landesversammlung hat (wie bereits gestern summarisch mitgetheilt worden) in seiner heutigen Sizung beschlossen: die in dem Berichte der staatsrechtlichen Kommission, vorgetragen von dem Abge= | | M. Mohl in der leßten Sißzung der Landesversammlung | unter 1 a. b. vorgeshlagenen Erklärungen an die | Staatsregierung vorläufig zu seinen eigenen zu machen, Landesversammlung über dieselben selbst entschieden haben jedes einseitige Vorgehen der Regierung in die Rechte des Landes aufs entschtedenste zu wahren ; o wie die Königliche Staats -Regierung sowohl im Hinblick auf ie Dringlichkeit einer Berathung der Landes - Versammlung úübe1 ¡ese Punkte, als aucl hinsichtlich der von dem Ausschusse für cben

dringlich erachteten Entscheidung der Landes-Versammlung über die gegen den Chef der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn | von Wáchter-Spittler, von der staatsrechtlichen Kommission und von | dem Ausschusse für begründet erachteten Auflage vor dem Staats- | Gerichtshofe um unverweilte Wiedereinberufung der Landes - Ver- {ammlung zu bitten,

Baden. Karlsruhe, 6. Juni. (K. Zt g.). Heute Nah= mittag ist die vierte Compagnie vom Fúüsilier-Bataillon des König- lich preußishen 28, Jufanterie-Regiments hier eingetroffen und am Bahnhof von dem Stadtkommandanten, den Stabsoffizieren und der Musik des Regiments empfangen worden, Das genannte Füz= silier - Bataillon ist nunmehr vollständig hier garnisonirt.

Freiburg im Breisgau, 6. Juni. (O. P. A. Z.) Professor Eder, welcher früher an der Universität Heidelberg angestellt war und von dort -nach Basel berufen wurde, is zum ordentlichen Pro- fessor der Physiologie, vergleichenden Anatomie und Zoologie an hiesiger Universität ernaunt worden.

Hessen. Kassel, 7. Juni. (K. Z.) Ihre Erlaucht die Frau

ordneten

4 4 ) 4 p A vom 3ten d. M.,

, Und gegen Hinsicht die | l

Gräfin von Schaumburg, Gemahlin Sr. Königl. Hoheit des Kur-

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| heiten habe es seine Menschenrehte erringen können.

| den Entwurf.

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fürsten, ist nach Schloß Philippsruhe, Se. Hochfürstlihe Durch=- | hindert die Vereinigung des Volkes nah dem alten Spruche :

laucht der Landgraf Wilhelm von Hessen nah Deßau abgereist,

Schleswig-Holstein. Kiel, 7. Juni. (H. C.) Gestern war das | Büreau der Landes - Versammlung hier vereinigt, um zu berathen, ob eine Zusammenberufung der Versammlung geschehen solle. Es

wurde beschlossen, dieselbe niht zusammenzuberufen. Ma lms, 5. Juni. (Lüb. Z.) Ordres sind hierselbst einge gangen zur Beibehaltung

beim Alten, hen: anderen

südschonischen Infanterie - Regiment. Von

Hldenburg. Oldenburg, 5. ist der Hof nah Rastede übergesiedelt. lautet, náchstens aus Rußland nebst Familie hier eintrc fen. Palais wird bereits zu scincr Aufnahme vorbereitet

Die Staatsregierung hat verfügt, daß mit den Arbeiten im bokeler Fehn in umfassender Weise fortgefahren werden foll. Man wird bei der Ausweisung der Kolonate vorzugsweise auf solche An bauer sehen, welche die ostfriesishe Fehnwirthschaft kennen und jo im Stande sind, Kolonate zu bcgründen, die als Muster für die folgenden dienen können.

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Un (Q De) Prinz Peter wird, wie ver-

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Sachsen-Meiningen. Meiningen, 2. Juni. (D. Z) Unsere Stadt gleicht seit vorgestern Abend einer Blumenlaube, Selbst in den entlegensten Straßen sind die Häuser ohne Ausnahme bis zur Hütte herab mit Blättergewinden, Tannen - und Birken bäumen, Fahnen, Wappen und sonstigem Festschmucck geziert. Es galt dem feierlichen Einzuge unsercs Erbprinzen Georg mit seiner Neuvermählten, der Prinzessin Charlotte von Preußen. Am vorigen Mittwoch war das junge Paar an der Landesgränze zwischen Etterwinden und Waldfisch auf der cisenacer Straße feierlih empfangen und im Festzuge bis nach dem reizenden Lustschlofse Altenstein begleitet wor- den, wo cs einige Tage verweilte. Gestern Mittag traten die Herrschaften von da ihren Zug hierher nach der Residenz an. Bet allen Orten, durch die oder an denen der Zug vorüberging, wurden sie an Ehrenpfor- ten aufs herzlichste begrüßt. Nach 4 Uhr trafen sie hier cin und wurden von den Geistlichen, den städtishen Behörden, den Schulcn c. und im Raum des Schloßhofes von den Hof- und Staatsbeam- ten empfangen. Die junge Fürstin war sichtlich ergriffen und bewegt von den Beweisen der Liebe und herzlichen Theilnahme, die ihr von allen Seiten entgegenkamen. Abends war ein Fackelzug mit fest- lihem Gesang, wie er in solcher Ausdehnung noch nie hier statt- gefunden hat. Jm Augenblick durchwogt eine zahllose Menschen menge die Stadt, Das heute beginnende Volksfest wird einige Tage dauern,

Frankfurt. Frankfurt a. M, 7% Juni. (O. P, A. Ztg) Gestern Nachmittag wurden die hier in Besaßung stehenden zwei Bataillone des Königlich preußischen 31sten Jufanterie-Regimeuts nebs den Königlich preußishen Kürassieren und Artilleristen, so wie das frankfurter Linien-Bataillon, zum Grindbrunnen befehligt und ihnen daselbst das Unstatthafte und Aergerliche der seit einigen Tagen vorgefallenen Exzesse durch die betreffenden Befehlshaber vorgehalten, sie zur Eintracht ermahnt und vor den Folgen solcher Auftritte gewarnt. Nach solchen eindringlichen Reden des preußi- \{chen und des frankfurter Kommandanten, und nachdem sich beide Stabs-Offiziere vor der Front umarmt hatten, mußten von den verschiedenen Compagnieen die ältesten aller Chargen hervortreten und sich gegenseitig die Hand reichen. Zum Schlusse brachte der preußische Kommandant der Eintracht ein Hoch, was mit vieler Be- geisterung erwiedert wurde. Um 7 Uhr Abends rückten die Trup- pen gemeinschaftlich unter dem llingenden Spiel ihrer Musiken wie- der in die Stadt ein. Die Mannschaft war nur mit dem Seiten- gewehr bewaffnet.

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BluslanndD.

de Versammlung. Sihung

Fraufreich. Geseß gebe! Tagesordnung: Verlän

vom 6. Juki. Den Vorsi führt Dupin.

| gerung des Klubgeseßes auf Ein Jahr. Esquiros hat das Wort

uber die Dringlichkeit, welche er bekämpft, Das Vereiniguagsrecht

| sei in der Constitution gegründet, diese jährlichen Verlängerungen | seien eine Verleßung.

Das Volk habe nur zwei Mittel des Unten Mit diesen beiden Frei

Das wolle fortregieren,

richts : Preßfreiheit und Vereinsfreiheit.

Man wolle \o gemächlich und doch drohe der Sturm. Die sogenannten Konserva tiven möchten gern die Nation einbalsamiren, zur Mumie machen. Er wolle eine Definition des Sozialismus geben. De Präsident verweigert dies. Die Abstimmung wird verlangk, Stimmende 611; dafür 422, dagegen 189. Die Dringlichkeit ist also angenommen. Mathieu (de la Drôme) hat das Wort gegen |. Er vertheidige eine aufgegebene Sache, aber cr er fülle eine Pflicht. Es haudle sich heute um die Wahl zwischen zwei Zystemen: Unterdrückung und Freihcit. Der Minister habe von den ge-

mo A de

D S ; : s s | fährlichen Leidenschaften gesprochen, welche in den Klubs ihren Tummel-

plaß fänden, welche Religion, Familie, Eigenthum, Ehrfurcht vor dem

| Geseß angriffen. Die Kommission habe sih dicser Ansicht auge scchlo}

sen und die Gesellshaft in Gefahr erklärt. Das gefürchtete Un geheuer nenne man Sozialismus, und unglücklicherweise sei denen, welhe ihn zum Vorwande nähmen , kein Wort davon bekannt. Für Herrn Thiers \ci er die Lehre Louis Blanc's, für Montalem bert der Kommunismus. „Mir selbst‘“/, fährt der Redner fort, „hat man Ansichten zugeschrieben, die ih nicht iin entferntesten theile.“ Man müsse doch das Uebel kennen, an dem man sterben solle. Wenn man das Volk seines Vereinigungsrechtes berauben wolle, so ge schehe dies nicht, weil es Mißbrauch mit demselben getrieben, son dern weil es dasselbe weise, mäßig, taktvoll benußt habe. (Unruhe vechts.) Eine Prüfung des Sozialismus über Familie, Religion, Eigenthum wird von vielfachem Lärm unterbrochen. „Wie“, ruft der Redner aus, „es giebt hier Leute, welche unter dem Vorwande der Vertheidigung der Religion die Jesuiten lobpreisen (Lärm), ja, die Jesuiten, und zwar mit solcher Virtuosität , daß ich sie jedes mal um ihren Beichtzettel fragen möchte (Gelächter). Das ist Heuchelei, und zwar von der häßlihsten Sorte. Die Sozialisten verdammen das Eigenthum nicht, vorausgeseßt, daß es rechtlich erworben wird.“ Rechts: „Wer soll dies beurtheilen?“ Mathieu: „Das Volk! Das rechtlich erworbene Eigenthum entspringt aus der Ar= beit. Und der neue Weg der Arbeit ist die Association. Jn ihr liegt die ganze Zukunft. Zu dieser Lehre bekennen sich unter 100 Soziali- ster wenigstens 99. Man ließt die Klubs, weil man fürchtet, daß dort alle die Ungerechtigkeiten, Mißbräuche und Widersprüche, von denen unsere Geseße wimmeln, dargethan werden, Man ver=-

von Truppen, die unsere in Schleswig stationirten Landsleute ablösen sollen; es bliebe also noch Alles Von den schonischen Regimentern werden dahin abge= Eine Eskadron vom Husaren-Regiment des Kronprinzen, zwei von den schonishen Dragonern und ein Feldbataillon vom Regimentern werden die beiden finnländischen Jnfanterie = Regimenter ausrücken. Die Kavallerie geht über Helsingborg ; die Infanterie über Malmö.

Heute

Sein

Divide et. impera. Die Gesammtdebatte wird geschlossen. Art. 1: „Das Geseß vom 22. Juni 1849 üher die Klubs und anderen politischen Vereine wird bis zum 22. Juni 1851 verlängert.“ Bancel vom Berge hat das Wort dagegen. Er habe eine Ant- wort auf Mathieu’'s Rede erwartet, die Majorität aber im Geleise der - Reaction verfahren, antworte nur noch dur Abstimmungen. Man habe durch das leßte Geseß den Souverain verstümmelt, es sei konsequent, ihm auch die Sprache zu nehmen. Welchen Souverain man denn eigentlich nun als Ersatz wolle? Einen Fürsten? Man sei also durch die Vergangenheit noch nicht genügend belehrt? Wolle man den Abgrund der Revolution wieder óffnen? Er bitte die Versammlung, das Geseh zu verwerfen, Der Berichterstatter Bo invilliers meint, die Klubs seien mit Ruhe und Wohlstand unvereinbar. Sie versammelten in großen Städten Tausende von unwissenden , leidenden, heftigen Menschen und wü- thenden Rednern. Man sage, die Ueberwachung derselben geschehe rur Polizei-Agenten in des Wortes schlechtester Bedeutung. Aber seien diese Agenten nicht Repräsentanten des Geseßes? Müúüsse man nicht ihre Berichte für wahrheitsgetreu halten? Nach den Berichten derselben würden dort mordbrennerishe Reden gehalten, Nur den Sozialismus erkenne man daselbst als einziges Heilmittel an. Na- daud: „Der Prásldent der Republik hat es gesagt und geschrie= ben.“ (Lärm.) Schölher wird zur Ordnung gerufen. Bonin

villiers: Ein Redner habe dasclbst die Wahbl-Union eine Ráu= berhöhle genannt. Charles Dain will dem Redner auf die lebte Bemerkung antworten. Er behaupte damit, die Sozialisten nenn- ten alle Nichtsozialisten unehrlih. Ob denn die Majorität, welche doch das Privilegium der Ehrlichkeit in Anspruch nehme, nicht alle Sozialisten für unehrlich halte? Art; 41 wud: mit großer Majorität angenommen. Artikel 2 dehnt diese Ge- sebestimmungen auf Wahlversammlungen aus und wird gleih= falls angenommen. Ein Amendement, das Geseß auf die Zusam= menkünfte in der Passage de l’Opéra auszunehmen, wird beseitigt, ein Amendement Larochejacquelin's, im mildernden Sinne, ebenfalls verworfen und hierauf das ganze Klubgeseß angenommen.

Paris, 6, Juni, Man glaubt, die Ferien der National-Ver=- sammlung könnten vielleicht {hon 1. Juli beginnen und bis zum 1, September dauern. Herr Thiers soll dieser Tage zur Urlaubs- Kommission sich geäußert haben: die Versammlung sei zu sehr er- muúüdet, Ruhe thue ihr Noth.

Der Constitutionnel vertheidigt die Forderung von 3 Mil: lionen für den Präsidenten. „Die Demagogie,““ sagt derselbe, „Fann lange übcr diese unerläßliche Vermehrung der Repräsentations=- Kosten reien, sie wird das Volk damit nicht bewegen. Eine folche Forderung ausschweifende Vershwendung nennen, wäre eine so über- triebene und falsche Ansicht, daß deren Unhaltbarkeit nothwendig in die Augen springen müßte. Man verlangt keine Dotation, aber man muß das Nothwendige geben, und dieses Nothwendige für das Staatsoberhaupt ist der Luxus der Wohlthätigkeit. Die Con« stitution hat allerdings den Gehalt bestimmt, aber für Repräsenta- tions-Entschädigung den Zugang offen gelassen. Aus Furt vor dem Prunke der Monarchic hat man der Präsidentschaft unge nügendeGeldverhältnisse bereitet. Und doch sind die Repräsentanten, deren Amt sonst unentgeltlich gewesen, heute eine Macht mit ihrerCivil-Liste, für eine gewisse Partei ist diese Entschädigung sogar Parteimittel. Der Berg gebietet, dur freiwillige Gehalts - Abzüge seiner Mitglieder, täglich über 2000 Fr. Man mag gern glauben, daß diese Civil- liste niht zur Unterstühung der Anarchie, geheimer Gesellschaften, heimlicher Klubs und demagogisher Journale verwendet werde, doch macht sie die Partei populár. Man darf daher dieses Mittel dem Präsidentcn nicht versagen. Ueberhaupt wird dadurch Frankreichs würdevolle Vertretung gegen das Ausland, sein Wohlstand und der Handel von Paris gefördert und so dem Berge cin Gegengewicht / geboten,“ De Dpinlon publique behauptet, das Vi | nisterium habe anfangs beabsichtigt, die finanzielle Lage des

A durch eine National-Subscription zu verbessern. Die Partei der sogenannten Burggrafen soll sich gesteru Abend ins | Elysce begeben haben, den Prásldenten um Zurücknahme des Dota= tions-Entwurfes zu bitten. Nach Versicherung des Evenement | soll aber das gesammte Ministerium aus dem Dotationsprojekte eine Kabinetsfrage machen wollen. Der Minister des Junern hat ein im heutigen Moniteu1 veröffentlichtes Cirkular folgenden Jnhalts an sämmtliche Präfekten | erlassen: Alters- und Domizils-Bedingungen können bis zum leht- | ten Tage der zur Verfertigung und Abschließung der neuen Listen zugestandenen drei Monate geschehen. Die Listen müssen ganz neu angelegt, die früheren nur zum Nachschlagen benußt werden. Jst das Domizil durch die Personal-Steuer-Liste oder Beitrag zu Vi zinalwegen während dreier Jahre bestimmt, so geschieht die Einzeich- | nung von Amts wegen, Muß das Domizil erst dur die Erklärungen | der álteren Herrschaften oder Lohnherren dargethan werden, so ist dic Beibringung der Beweisstücke unerläßlih. Zur Unterstüßung dLe1 Maires haben die Friedensrichter zwei ansässige Kantonsbürger delegiren. Der Begriff Wohnort ist streng festzuhalten. Die K tastralmatrizen sind als Basis anzunehmen. Als Fabrikgebäude sin cigens für die Arbeiter erbaute Wohnhäuser niht zu betrachten Zu den Beamten sind auch die Priester aller Konfessionen zu rech1 Fur Militairs is ein Verzeichniß, angelegt Corps-Komman danten, tie beste Grundlage. Jeder Wähler hat an seinem ne1 Aufenthaltsort die vollständigen Beweisstücke seiner Wahlfähigkeil beizubringen. Es sind 67 Tage für Gesammtdauer sämmtlicl Operationen bewilligt.

Die Regierung hat dem Staatsrath zw

zugewiesen, welche das neue Wahlgeset

würfe l Eines betrifft die Munizipalitäten, das andere die

90m

21 W1ICDT ergänzen Departeme

Die Kommission für Pensionen der Februar - und Juni wundeten von 1848 poill nur den Soldaten, welhe im Februar di Monarchie vertheidigten, niht den, wenn auch ohne Schuld Ver- wundeten des Juni, auch. nicht den Wittwen der damals Gefallenen Pensionen gewähren.

Die Kommission für parlamentarische Junitiative hat heute nach dreistündiger Berathung über General Grammont's Antrag: Ver- legung des Regierungssißes nah Versailles, mit einer Majorität von 12 Stimmen gegen 11 denselben verworfen. Morgen wird in diesem Sinne Bericht erstattet.

Der Kriegs-Minister hat die sofortige Entlassung der 1850 Ausgedienten und zeitweilige Beurlaubung der Altersklasse von 1844, wenn ihre Familien ihrer benöthigt sind, angeordnet. Der Moniteur \{licßt diese Nachriht mit der Bemerkung, daß da= durch die Vertheidigungsfähigkeit nicht geschwächt werde, indem diese Leute sofort wieder zur Disposition gestellt werden könnten.

Man will zukünstig Repräsentanten, welche eine Petition über- reichen, für deren Inhalt verantwortlich machen.

Nach dem Journal de Havre ist die außerordentliche Aus- hebung von Seeleuten eingestellt worden; der desfallsige Befehl traf vorgestern früh bei der dortigen Marine-Verwaltung ein und die ASR A Weisung. ist auch in akle übrigen Kriegshäfen abgeschickt

| worden,