1850 / 162 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lanquet für die Regierung verlange. Ein Tilgungs- bl O äu Hypothek ist allerdings angegeben, indem der §. 6 j u die bei der Landes=-Kreditkasse künftig weiter angelegt werden=- pen Ablósungs - Kapitalien, an deren Eingang, weil er auf geseß- lichen Bestimmungen beruht, kein Zweifel geknüpft werden kann,

bezeichnet hat.“

Busland.

Dánemark. Kopenhagen, 8. Juni. (H. C.) Daß von Seiten der Bürger Kopenhagens keine Anstalten zur Jahres- feier des Grundgeseßes getroffen worden, schreibt Faedrelandet den bis jeßt noch unentschiedenen äußeren Verhältnissen zu. An dem Bankett auf der Schießbahn nahmen etwa 200 Personen, wor= unter 110 Reichstagsmänner, Theil. Auch 5 Minister waren zu- gegen. Unter diesen brahte Sponneck einen Trinkspruch für die März=Miuister aus, wogegen sich Tscherning in seiner Antwort an- erkennend über die Persönlichkeit und Bedeutung des Conseils- Präsidenten, Grafen Moltke, aussprah. Minister Clausen brachte, unter beinahe ununterbrohenem Beifall, einen Trinkspruch für S{hleswigs unauflöslihe Ve:bindung mit Dänemark aus.

Dur Königliches Patent vom 16. Mai wird die im König- lichen Reskript vom 23, September 1848 in Aussicht gestelite Ver-= sammlung in Jsland auf den 4, Zuli 1851 festgeseßt. Die Er-= füllung seines Wunsches, sie {hon in diesem Jahre stattfinden zu lassen, heißt es im Reskripte, habe der König mit Rücksicht auf dabei in Betracht kommende Verhältnisse für weniger zeitgemäß an- sehen müssen.

Moldau und Walachei. Bukare s, 29, Mai. (Wien. Zt g.) Der außerordentliche Divan, der in Folge des Sened von Balta Liman provisorisch anstatt der früheren General-Versammlung eingeseßt is, wird morgen seine erste Sizßung halten. Mehrere Finanz = Vorlagen, unter denen auch einige Ersparungen im Bud-= get, werden den Gegenstand der ersten Berathungen bilden Se. Durchlaucht dcr regierende Fürst wird zu Ende dieser oder anfangs künftiger Wo(he einige Distrikte bereisen und sih zu- erst nah Braila begeben, um dort, als der wichtigsten Hanbelsstadt des Fürstenthums, die etwa nöthigen Verfügungen und Abänderun gen anzubefehlen. Von da wird Se. Durchlaucht über Fokschan dnrch die Distrikte von Rimnik und Buseo nah der Hauptstadt zu-

ren. |

2 Ds Finanz - Ministerium macht bekannt, daß es die Absicht der Regierung sei, den Geldverkehr , besouders im Interesse des Handelsstandes, zu erleichtern, und daß daher für alle jene Kapi- talien, welche die Vestiärie jeßt mit 12 pCt. verzinst, künftig nur die landesüblichen Zinsen gezahlt werden sollen. Wer sich mit die- sen gewöhnlichen Zinsen begnügt und sein Kapital ferner Der Vestiärie lassen will, hat am 20sten d. M. im Finanz-Ministerium zu erscheinen, um seine Obligation nach diesem Zinsfuß umschreiben zu lassen. 1 i J M im Finanz-Ministerium einzufinden und die Rückzahlung seines Ka- yitals zu gewärtigen.

Eisenbahn - Verkehr. Magdeburg-Leipziger Eisenbahu.

Die Betriebs-Resultate des Jahres 1849 gegenüber denen des Jahres 1848 haben eine Besserung erfahren , jedoch denen Des Jahres 1847 nit gleihgekommen, Befördert wurden im Zahre 1849: 722,502 Personen gegen 725,495 Personen in 1848 und 787,209 im Jahre 1847, mithin weniger 1849 gegen 1848 2993, und 41847 64,707 Personen. Von den beförderten Personen

Wer aber damit nicht zufrieden is, hat sich am 1. Juni

1018

Monat beförderte Anzahl von Personen war 83,837, und zwar im Monat April; im Jahre 1848 betrug dieselbe 78,454 im Monat September und 1847 91,450 cbenfalls im Monat September. Die geringste zeigt der Monat Januar mit nur 37,956 Personen, im Jahre 1848 und 1847 der Monat Februar resp. mit 38,292 und 33,952 Personen. Die Veränderung der Frequenz zwischen den Hauptstatiouen stellte sich wie folgt: es fuhren von Magdeburg nah Leipzig 22,944 Personen gegen 20,910 in 1848 und 23,914 in 1847 ; von Magdeburg nah Halle 18,976 gegen 17,520 in 1848 und 17,377 in 1847; von Halle nach Magdeburg 19,425 gegen 18,86/ in 1848 und 19,241 in 1847 ; von Halle uach Leipzig 58,980 ge- gen 62,669 in 1848 und 78,535 in 1847; von Halle nach Berlin 11,395 gegen 12,258 in 1848 und 16,816 in 1847; von Leipzig nach Halle 58,780 gegen 62,673 in 1848 und 76,958 in 1847 z von Leipzig nah Magdeburg 28,394 gegen 22,434 in 1848 und 24,532 in 1847; von Leipzig nah Berlin 8265 gegen 15,449 in 1848 und 27,870 in 1847; von Berlin nah Halle 11,265 gegen 13,107 in 1848 und 17,246 in 1847; von Berlin nach Leipzig suh- ren 10,305 Personen gegen 15,023 in 1848 und 28,845 in 1847. An Gütern wurden transportirt: 2,255,7154 Ctr, Frachtgüter und Produkte gegen 2,208,203 Ctr. im Jahre 1848 und 2,694,0654 Ctr, in 1847; ferner Eilgüter 93,994 Ctr. gegen 85,985% C n 1848 und 100/8702 Ctr. in 41847; in Summa 2,349,7092 Ctr. gegen 2,294,488% im Jahre 1848 und 2,794,9364 im Jahre 1847. És wurden sonach in 1849 gegen 1848 mehr be=- fördert 55,5204 Ctr., dagegen weniger gegen 1847: 44,522 Ctr, Das größte in einem Monat beförderte Quantum betrug 269,204% Ctr. und zwar im Monat Oktober z im Jahre 1848 betrug dasselbe 299/3347 Ctr. im Monat September und in 1847 betrug dasselbe 291,527, Ctr. im Monat Oktober. Eingenommen ist für jeden Centner Frachtgut und Produkte 5 Sgr. 4,79 Pf. gegen 4 Sgr. 11,38 Pf. im Jahre 1848 und 5 Sgr. im Jahre 1847; flir jeden Centner Eilgut wurde eingenommen 10 Sgr. 2,02 Pf. gegen 9 Sgr.

wurden versandt: von Magdeburg nah Halle 204,319 Ctr. gegen 192,119 Ctr. in 1848 und 234,135 Ctr. in 1847; von Magdeburg nach Leipzig 674,876 Ctr. gegen 480,479 Ctr. in 1 848 und 593,020 Ctr. in 1847 ; von Côthen nach Halle 15,269 Ctr. gegen 17,245 in 1548 und 30,318 Ctr. in 1847; von Cöthen nah Leipzig 14,714 Ctr. gegen 57,759 Ctr. in 1848 und 1 10,460 Ctr. in 184/ 3 von Halle nah Leipzig 153,715 Ctr. gegen 170,341 Ctr. in 1848 und 130,358 Ctr. in 1847; von Halle nah Cöthen 10,523 Ctr. gegen //,(44 Ctr. in 1848 und 12,709 Ctr. in 1847; von Halle nah Magde- burg 76,587 Ctr. gegen 85,519 Ctr. in 1848 und 60,440 Ctr. in 1847; von Berlin nach Halle 71,378 Ctr. gegen 74,564 in 1848 und 154,367 Ctr. in 1847; von Berlin nach Leipzig 83,369 Ctr, gegen 153,429 Ctr. in 1848 und 368,474 Ctr. in 1854/5; von Leipzig nah Halle 221,895 Ctr. gegen 195,654 Ctr. in 1848 und 118,931 Etr. in 1847; von Leipzig nah Berlin 65,022 Ctr. gegen 93,989 Ctr. in 1848 und 152,201 Ctr. in 1847; von Leipzig nah Magdeburg 200,780 Ctr. gegen 116,659 Ctr. in 1848 und I V Ctr. in 1847. ;

Die Betriebs-Einnahmen betrugen aus dem Personenverkehr : 371,656 Rthlr, §8 Sgr. 4 Pf. gegen 351,355 Rthlr. 19 Sgr. 9 Pf. in 1848 und 400,167 Rthlr. 29 Sgr. in 1847; aus dem Frachtgutverkehr : 406,009 Rthlr. 15 Sgr. 6 Pf. gegen 363,910 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf. in 1848 und 449,044 Rthlr, 3 Sgr. 9 Pf. in 1847; aus dem Eilgutverkehr: 31,858 Rthlr, 6 Sgr. 10 Pf.

dean 205/70 N 20 C 2 V n 1845 No 33,330 N 25 C D 18 17; aus dem Pas- sagier - Gepäckd: 9710 Rthlr. 20 Sgr. 2 Pf. gegen 9494

N 4 C L (n 1525 uno 12,436 Rthlr. 21 Sgr. 9 P, in 1847; aus dem Equipagen - Transport: 6136

Rthlr, 9 Sgr. 10¡Pf. gegen 4355 Rthlr. 14 Sgr. 9 Pf. in 1848 und 8318 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf. in 1847 : aus dem Viehtranspork 11,664 Rthlr. 16 Sgr. 4 Pf. gegen 5470 Rthlr. 28 Sgr. 7 Pf. in 1848 und 4663 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf. in 1847. Summa der Einnahme 837,035 Rthlx. 17 Sgr. gegen 762,457 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. im Zahre 1848 und 907,961 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. in

8,50 Pf. im Jahre 1848 und 9 Sgr. 11,06 Pf. in 1847, Es.

1 Pf. Zu der oben angegebenen Einnahme von 837,035 Rthlr. 17 Sgr. kommen noch 36,928 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. als zufällige Cin- nahmen, welche niht aus dem Betriebe entsprossen sind, so daß sich eine Gesammt-Einnahme von 873,963 Rthlr. 28 Sgr. 11 Pf. herausstellt. Die Ausgaben betrugen: A. Für die Bahn-Ver- waltung 96,075 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf, 1848: 111,631 Rthlr. 11 Sgr. 1 Pf. B. Für die Transport-Verwaltung 248,776 Rthlr. 24 Sgr. 1848: 280,265 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf. C. Für die allgemeine Verwaltung 33,197 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. -— 1848: 24,891 Rthlr. 9 Pf. Summa der Betriebs-Ausgaben 378,049 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf. Hierzu treten noch 1) Verzinsung der Prio- ritäts-Actien 62,282 Rthlr.; 2) Amortisation der Prioritäts-Actien 12,500 Rthlr.; 3) als Antheil der Leipzig-Dresdner-Eisenbahn- Gesellschaft an dem Ertrage der sächsischen Bahnstrecke 38,791 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf., zusammen 119,573 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf. Mithin Ausgaben überhaupt 497,623 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. Die- selben abgezogen von der Einnahme bleibt ein Gewinn von 376,340 Rihlr. 23 Sgr. 4 Pf, Davon sind nah dem Beschluß des Gesellschafts-Ausschusses 287,500 Rthlr. - als eine Dividende von 125 Rthlr. pro Actie vertheilt, 48,000 Rthlr. auf die in den Jah= ren 1847 48 angeschaf}ten Betriebsmittel und ausgeführten Bau= tea abgeschrieben und 40,840 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. dem Reserve- Fonds überwiesen. Nach dem Abschlusse der Rehnung pro 1848 betrug der Reserve - Fonds 28,364 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf.z_ obige 40,840 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. hinzu, ergiebt 69,205 Rthlr. 22 Sgr. 10 Pf. Verausgabt wurden aus denselben für Bahn : Materialien und neue Bauten 40,196 Rihlr. 9 Sgr., wonach sich ein Bestand von 29,009 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf. ergiebt. G

Die Betriebs-Ausgaben von 378,049 Rthlr. 16 Sgr. Pf. betragen 43,25 pCt. der Gesammt-Einnahme. Rechnet man HuEY die aus dem Reservefonds bestrittenen Kosten zu den Betriebs-Aus= gaben mit 40,196 Rthlr. 9 Pf. hinzu, so betragen dieselben 4/,86 pCt. der Gesammt-Einnahme.

Niederschlesishe Zweigbahn.

n , - d Ina N at p

Auf der Niederschlesishen Zweigbahn sind im Mongi Mai c.

7642 Personen und 17,914 Ctr. Güter beförrêri, wofür 5777 Rihlr. 11 Sgr, 8 Pf. eingenomm?esz wurden.

Prin Wilen Cen ba n, Mever der Einnahme im Monat Mai 1850,

9870 Person . 1406 Rthlr, 3 Sgr. Pf 113/440 S Rollen 4990 N Z L

20/829 C Out 64 08» 6 V O 9 » T b Total - Einnahme 6685 Rihlr. 27 Sgr. 4 Pf

Die Einnahme im Mai 1849 Î P N E 4996 » 6A) D Mithin pro Mai 1850 Mehr= E : Gn E 10S N. 20 C D P

Hamburg. 11. Juni. (H. C.) Aus dem in der General- Versammlung der Actionaire der Hamburg=Bergedorfer Eisenbahn- Gesellschaft vom 16. Mai d. J. verlesenen Jahresberichte der Di- rection für das Jahr 1849 geht hervor, daß die Gesammt =- Ein: nahme 211,742 Mrk. Bco. 12 Sch. betragen hat; darunter die Pachtquote für die Bahn selbst (45 pCt. von der Betriebs - Ein nahme der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft p. r. der Ham- burg-Bergedorfer Bahnstrecke 1) mit 71,195 Mrk. Bco. 10 Sch. Bie Ausgaben haben betragen 7839 Mrk. Bco. 6 Sch., der Ueberschuß des Jahres 1849 ist also 203,903 Mrk. Bco. 0 Sch. gewesen, wozu noch der Uebershuß vom 31. Dezember 1848 mit 137,875 Mrk. Bco. 57 Sch. kommt, so daß disponibel gewesen sind 341,778 Mrk. Bco. 115 Sh. Davon sind benußt im Jahre 1849: zur Ein- lósung der Actien - Zins - Coupons pr, 1. Mai 1847 fällig 123,840 Mrk. Bco., der Prioritäts - Obligationen - Zins - Coupons von bege- benen 1,400,000 Mrk. Bco. pr. 1. September 1849 fällig, 70,000 Mrk. Bco., und der amortisirten Prioritáts - Obligationen erster

fubren die erste Wagenklasse 3730 gegen 3763 im Zahre 1848, uh R 8509 ia 1847; % zweite Wagenklasse befuhren 105,491 gegen 103,679 in 1848, und 143,788 Personen in 1847; die dritte Klasse befuhren 613,281 gegen 618,054 in 1848, und 634,912 Per- sonen im Jahre 1847. Berechnet man die beförderten Personen auf die Weite ciner Meile, so ergiebt sich die Zahl von 4,073,014 1Personengegen | 3,864,873 im Jahre 1848, und 4,120,633 1. J. 1847. Durchschnittlich hat jede Person die Bahn 5,64 Meilen befahren und eingebracht exkl. Gepäkfraht 15 Sgr. 5,2 Pf. gegen 14 Sgr. 6,3 Pf. im Jahre

Die größte in cinem

1848 und 15 Sgr, 3 Pf. im Jahre 1847.

1847.

46,426 Rthlr. 17 (

Es sind demnah 1849 gegen 1848 mehr eingenommen 74,577 Rihlr. 22 Sgr. 10 Pf., dagegen weniger gegen 1847: 70,926 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf. z; die größte monatliche Einnahme brachte in allen drei Jahren der Monat September mit 108,025 Riblr, 21 Sar. 1 Ps, in 1849 mit 95,214 Nihlr, 19 Sgy, 1.P\. in 1848 und mit 106,743 Rthlr. geringste brachte ebenfalls in allen drei Jahren der Monat Februar und zwar in 1849 mit 50,052 Rihlr. 14 Sgr. 8 Pf., 1848 mit Sgr. 10 Pf. und 1847 mit 45,343 Rthlr. 7 Sgr.

S Sa I V n 147 Die

E E E 3 s C A E e E:

Ziehung, 7500 Mrk. Bco. cin Uebershuß von 140,438 Mrk. Bco. 115 Sh. vorhanden. Von den zur Begebung reservirten 200,000 Mrk. Bco. 5proz. Priort- täts-Obligationen sind 100,000 Mrk. Bco. vernegoziirt worden, Im Januar 1850 wurden die Zins-Coupons pr. 1. Mai 1848 mit 123,840 Mrk. Bco. ausbezahlt.

Am 31. Dezember 1849 war demnach

Bekanntmachungen.

[362] Dam - Berl aus, :

Auf Requisition der Münchhoffschen Erben habe ih Termin zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe des denselben zugehörigen, in hiesiger Stadt sub No. assec. 319, am Berge belegenen, vormals Feuerbaumschen Hauses nebst Garten und sonstigem Zubehör auf

en 0 Ul c, Morgens präcise 10 Uhr, an Ort und Stelle anbe- raumt, und ersuche Kauflustige, sih in demselben ein- zufinden.

Käufer, welche das Haus zuvor besehen wollen, wen- ven si an den Herrn Kreisgerichis-Direftor Ribben- trop hierselbst, R

Blankenburg am Harz, den 14. Juni 1850,

Der Notar Römdcke.

142 b]i

Bex!lin- Anhaltische Eisenbahn.

Jn der gestrigen Verloosung von

M 011 s G . i Prioritäts - Actien unserer lz A0 Gesellschaft 1d folgende Nummern ge- Man zogen worden; i e: A, 417 Actien à 502 Thlr.: Nr. 35, 145, 259, 324, 346, 407. 499, 504. 589, 618, 824, 940, 1006, 1026, 1121, 1228, 1300, R B. 413 Actien à 100 Thlr. 00, s 79, 85, 416, 140,. 249, 287, 350, 365, 1420. 198 S4AT, 583, 725, 740, 764, 950, 997, 1000, , 1, 41440, 4569, 1587, 1600, 1870, 1969,

2076, 2159, 2162, 2197, 2312, 2496. 2502, 2570, !

2751, 138, 2867, 2925, 2997

+ 2925, 2997, 3421, 3158, 3198, 3217, 3302, 3442, 3487. 3679, 3681. 3689. 3702. 3763, 3784, 3850. 3980, 4428 2081 3689,

Die Verzinsung dieser ausgeloosten Actien hört mit | dem 30, Juni d. J, auf, weshalb deren Jnhaber er- uht werden, solche E a Ami D S, i bei unserer Gesellschasts-Haupt-Kasse (am Asfanischen Playe Nr, 6) nebs den noch vom 1, Juli c. ab lau- fenden Zins-Coupons gegen Zahlung des Nennwerths der Actien einzuliefern, / / /

Der Betrag etwa fehlender Zins-Coupons wird bei der Einlösung gekürzt, und wegen olcher Actien, welche bis ult. Dezember c. nicht zur Einlösung vor- elegt werden sollten , tritt gerichtliches Depositions- Verfahren ein,

Aus früheren Verloosungen

sind noch folgende Actien nicht zur Einlösung vor- elegt worden ; s Actien à 500 Thlr, :

Nr. 214 und 294.

Actien à 100 Thlr, : -

Nr. 105, 309. 336, 551, 553. 575. 600, 896. 1033, 2107. 2531. 3099,. 3769, 4151. 4846 5783, 6011. 6671. 7226. ‘7598. 7834. 7942, 8325, 8370 und §451.

Berlin, den 3. April 1850,

Die Dire ttio n, Fournier, Vorsigender,

5 t .. . . -. -

15] Thüringische Eisenbahn.

Die geehrten Actionaire der Thüringischen Eiseu- bahn- Geselischaft werden hiermit eingeladen, zu der un- ter Zustimmung des Verwaltungs-Rathes auf

Sonnabend den 29, Juni c., von Morgens 9 Uhr ab, in dem Saale der Klemde zu Eisenach anberaumten

4164, 4228. 4361, 4483, 1530, 4567, 4588, 4696, 4829, 4917, 4921. 5249, 5375. 5493 5693, 5753, 5778. 5795. 5798. . 5493, 5939, 5953, 5989, 6039, 6079, 6006, on 288 6225, 6337, 6343, 6395, 6532, 6565, C679: Ln

6696, 6756, 7041, 7126, 71641, 7290, TAA49, 7661,

4980, 5130, 5135, 5234, 5236

8014, 8053, 8067, 8110, 8278 und 8433,

ordentl. General-Versammlung

sich einzufinden, und ersucht, die etwa von ihnen zu stellenden besonderen Anträge, nach §. 30 des Statuts, \pätestens acht Tage vor der General-Versammlung an den Borsigenden der Direction riftli einzureichen,

Bon uns werden zur Berathung und Beschl n vorgebracht P Rd hung eschlußfassung

4) der Verwaltungsberichi pro 1849, Derselve kann

vom 14, Juni ab bei unseren Einnahmen in Em- pfang genommen werden z

2) die mit dem Direktorium der Magdeburg-Cöthen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft in Folge Be \hlusses der leßten General - Versammlung gepflo- genen Unterhandlungen zur Erreichung eines selbst- ständigen und erleichterten Betriebes auf der Bahn- strecke Halle-Leipzig und, hiermit in Verbindung, der Bau der Leipzig-Weißenfelser Zweigbahn ;

3) die Abänderungen des Statutsz

4) die Wahl von drei neuen Mitgliedern des Ver- waltungs-Rathes. .

Berechtigt, an der General - Versammlung Theil zu nehmen, sind nach §§, 26 und 27 des Statuts alle die- jenigen, welche Jnhaber von fünf Actien sind und diese entweder mit Ueberreichung einer Designation bei un- serer Hauptkasse (ohne Dividendenscheine) hinterlegen oder beim Eintritt in die General-Versammlung vorzeigen,

Gleiche Geltung wie die Actien selbst sollen alle von öffentlihen Justituten resp. Behörden über die Hinter- legung Thüringischer Eisenbahn - Actien ausgestellten Scheine haben,

Die an sih zum Erscheinen berechtigten Actionaire fönnen sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten vertreten lajsen (§. 28). Einfache mit Namens-Unterschrift und Síe- gel versehene Vollmachten sind ausreichend,

Die Actionaire haben freie Fahrt, Sie erhalten diese gegen Vorzeigung der Actien oder der mit densel- ben gleiche Geltung habenden Depositenscheine bei un- seren Einnehmern, welche sie in ein Couvert verschließen und dieses mit einem Fahrten-Stempel versehen. Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht bean- spruchen, Dieselbe gilt nur am Tage der Versamm- lung, Für diejenigen, welhe nah deren Schluß mit einem Zuge nicht nah Hause zurückkehren können, aus- nahmsweise auch am folgenden Tage,

Shließlich bemerken wir, daß die Rehnungen und Beläge über das Betriebsjahr 1848 nebst den dagegen

ezogenen und von uns erledigten Erinnerungen des Perwaliungs-Nathes von heute ab in unserem Geschäfts- Lokale hier, nah §. 42 des Statuts, zur Einsicht der Actionaire bereit liegen.

Erfurt, den 5, Juni 1850,

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft,

[86 b] Nummern-Verzeichniß der in der öffentlichen Sißung der Direction des ga- lizisch - ständischen Kredit - Vereins in Lemberg am Sten d. M. verloosten Pfandbriese, welche am 31, Dezember 1850 nach ihrem Nomínaltwerthe in Con- ventions-Münze baar eingelöst werden : der Serie 1. zu 5000 Fr,, zwei (2) Stud, Ser. Zahlen: 265. 266; der Serte L u L000 S, Sieg drei (43) Stü, Ser. Zahlen: 47, 166, 167, 407, 920, 1438, 1765, 1803, 1816, 1907, 2529, 2689, 2726. L177, D821, 2911. 9410. 35806. 3612, 3678. 3782. 3825. 4006. 4094. 4151. 4660, 4934. 4969. 5011. 5060, 5186, 9337, 9823, 5982. 6106. 6479, 6725, 6771, 6821, 7004. 7020. 7164. 7313; A der Serie IV. zu 500 Fr., funfzehn (15) Stü, Ser, Zahlen: 42. 53, 141, 223, 635, 1061, 1503, 1509, 1523. 1585, 1919, 2089, 2300, 2368, 24453 der Serie V. zu 100 Fr, vierzig zwei (42) Stück, Ser. Zahlen: 123, 449, 640, 641, 820, 935, 1055. 1231. 1484. 1930, 2232, 2760, 2828, 2985. 3028, 3122, 3479, 3724, 4069, 4142, 4608. 4706. 5047, 5172, 60493, 0917, 9908, 5597, 5693, 5704, 6002, 6015, 6105, 6113, 6150. 6186. 6337, 6350, 6504, 6535, 6629, 6721. ; D, j : Die Direction des galizisch-ständischen Kredit-Vereins fordert die Jnhaber obiger Pfandbriefe hiermit auf, die- selben bei der Kreditskassa in Lemberg oder bei den mit dem Vereine in Geschäfts-Verbindung stehenden Hand- lungshäusern der Herren: Kendler & Co. in Wien, Michael Kaskel in Dresden, Mendelssohn &C Co, in Berlin, Gebrüder Bethmann in Frank- furt a, M, und Franz Anton Wolf in Krakau ein- lósen zu wollen, weil die Coupons, welche über die Verfallszeit eines verloosten Pfandbriefs eingelöst wor- den wären, im Sinne des §. 11 der Statuten von dem baar erliegenden Pfandbriefs - Kapitale in Abzug ge- bracht werden A 10 emberg, den 8, Zuni 1389, s der Gen der galizisch-ständischen Kredit-Anstalt,

Das Abonnement beträgt:

2 Nthlr. für ahr 4 Neble, - È Habe, ___GAblee P: Fabr: in allen Theilen der Monarchie __0hne Preis - Erhöhung. el einzelnen Uummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

D

; A 011 Amtlicher Theil.

L Deutschland Preußen. Berlin, Verfügungen des Justiz-Ministers Desterreih. Wien. Hofnacrichten. : Bayern,

München. Bericht über die deutsche Frage und desfallsige

Anträge. Abgeordneten-Kammer: J i lnträge. lbe „Kammer? Fnterpellationen; Beschluß über d Crsaß des Wildschadens z Visfussion der deutschen Frage. Z Sea Lis

Abgeordneten Lang, Graf Esterk ge ge J azy. Sachsen. Leipzig, gs

Verordnung zur Ausführung der auf Grund des

§. 85 der Verfassungs-Urkunde erlassenen Verordnung, das Vereins- und

Versammlungs-Recht betreffend.

U NHEN, Hannover. Prinz Alexander zu Solms-Braunfels, T - Deldelberg. Religiöse Dankfeier für Se, Majestät den Kö-

nig von Preußen, Frequenz der Universität,

Desen. Kassel, Hassenpflug zum Bevollmächtigten-Kongreß nach Frank-

U

pellationen, Abreise des Kurfürst Ses S | O s urfursten. i Scbleswig «Holstein. Al) s pn Wtener ibung der Wahlen, Eau N - Altona. W B. i ( Frankfurt. Frankfurt a. M ARigeles

Preußen. f : iy Nus Frankreich. Paris, l and.

lung und bei dem Bankett in

nach seiner Rückehr, Großbritanien und Zrland.

lungene Erpedition des Generals Loy S

B o e F

handlungen. V O SUE

Spanien. Madrid. Kein Ministerwechsel,

: 4 N S Gouverneurs von Cadiz, Versebung des Civil

L Börsen - und Handels - Nachrichten - ftliage, N

Amllicher Theil.

E B64 über das Befinden Sr. Majestät des Königs.

\lafen. kommen gutes Aussehen. Schloß Sanssouci, am 14, Juni, Morgens 9 Uhr (gez.) Schönlein. Grimm. Langenbeck

Nachdem dur die Allerhöchste Verordnung vom sten d. M. die Zweifel Über das Fortbestehen der Bestimmungen der allgemei Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 in Betreff der Buch- und Kunsthändler, Buch - und Steindrucker u. \. w. beseitigt sind, fommt es nunmehr darauf an, den Gesichtspunkt festzustellen, von welchem bei Handhabung dieser Bestimmungen auszugehen sein wird.

Die Gewerbe-Ordnung, welche die Rechte und Pflichten der Gewerbetreibenden unter einander und gegenüber dem Staate regelt, verlangt gewisse Garantieen von den Unternehmern solher Gewerbe, deren Betrieb durch ungeeignete Hände dem betheiligten Publikum oder der Gesammtheit Gefahr und Schaden droht. Daher macht sie den Gewerbebetrieb von ciner ausdrücklihen und entziehbaren Erlaubniß der Behörde abhängig und legt zugleich tieser die Ver- flihtung auf, darüber zu wachen und dafür zu sorgen, daß der Gewerbebetrieb ohne das Vorhandensein der geseßlichen Erforder- (isse nicht stattfinde.

In Betreff der im §. 48 der Gewerbe-Ordnung genannten Gewerbetreibenden is die Entscheidung über die Zulassung zum Ge- werbebetrieb der Königlichen Regierung übertragen, deren Plenum nach den in §§. 71 und folgende enthaltenen Bestimmungen über ie Entziehung der Erlaubniß unter Beachtung der daselbst vorge- schriebenen Formen zu befinden hat.

Die erheblichen Nachtheile, welhe daraus, daß diese Vorschrif- n in den leßten Jahren außer Anwendung geblicben, erwachsen sind, werden der Königlichen Regierung nicht entgangen sein z sie nd in dem veröffentlichten Siaats - Ministerial - Berichte vom Zten D, Mets, in allgemeinen Umrissen bezeichnet worden. Die Aufgabe der Königlichen Regierung wird es sein, diesen Nachtheilen fort- an durch eine ernste und umsichtige Anwendung der geseblihen Be- stimmungen zu begegnen.

Es handelt sich dabei keinesweges um eine Wiedereinführung der Censur, und das Recht der freien Meinungsäußerung kommt hier niht in Frage; je weniger dieses Recht aber irgendwie be- {chränkt werden soll, um so mehr Veranlassung is vorhanden, die zur Verbreitung der freien Meinungs-Aeußerung dienenden Ge- werbe, welche unter dem Schuße des Staates stehen und seinen Ordnungen unterworfen sind, in Gemäßheit der lehteren zu behandeln.

Wenn nun in dem allegirten §. 48 vorgeschrieben ist, daß Ge- werbetreibende der bezeihneten Art unbescholten und zuverlässig sein und einen genügenden Grad von Bildung besißen sollen, so folgt daraus, daß sie si der Bedeutung ihrer Wirksamkeit bewußt sein und den Willen bethätigen müssen, ihr Gewerbe nicht Zwecken vienstbar zu machen, welche das Bestehen des Staates gefährden oder seinen Zwecken zuwiderlaufen.

Dieser Gesichtspunkt ist namentlich da, wo es auf Entziehung ver bereits erthcilten Erlaubniß ankommt, festzuhalten, und cs darf vorausgeseßt werden, daß eine von dem Herrn Präsidenten mit Einsicht geleitete Plenar - Berathung in allen Fällen vahiu führen werde, diejenige Linie zu finden und zu beobachten, welche ein Ein- schreiten des Staats vom gewerbepolizeilihen Standpunkte aus retfertigt und erheischt, ohne in eine dahin nicht gehörige Kritik von Spezialitäten einzugehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die vielfah in zerstörender Richtung wirkenden, für die unteren Klassen bestimmten, kleineren

Ständeversammlung; Bericht üs i s erfa} E N 0 t über die deutsche Verfassungs- | “Angelegenheit; Ankündigung baldiger Auflösung; Auskunft über Süttta |

Se, Königl. Hoheit Prinz Georg von

g » (7

Reden_ des Präsidenten bei der Preisverthci- Sit, Quentin und Konferenzen im Elÿsee

Q ° Tondon, Näheres über die miß- 9, Parlamentsver- |

Se, Majestät der König haben in dieser Nacht ruhig ge- Die in der BVernarbung begriffene Wunde hat ein voll-

| |

Preußischer

faafs-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend den 15, Juni I=S50

Volksblätter.

und irreleitenden Lehren nicht gewähren.

fältigen Prüfung zu unterziehen sind.

Nach der Bestimmung der Verordnung werden au diejenigen, | welhe bisher ohne Erlaubniß ihr Gewerbe betrieben haben, dieselbe | | nachträglih innerhalb der vorgeschriebenen Frist nahzusuchen haben. | | Wenn ihnen bei Prüfung dieser Anträge jede billige Berüksichti= |

gung zu Theil werden mag, so wird dabei immerhin die Art, wie

ste ihr Gewerbe bisher betrieben haben, nicht unberücksihtigt blei= | ben dürfen, und sofern der Gewerbebetrieb ohne Erlaubniß begon- |

nen oder fortgeseßt werden sollte, werden dagegen diejenigen Mit- | tel, welche §. 20 des Gesebes vom 11, März d. J. gewährt, mit aller Kraft zur Anwendung zu bringen sein. i Berlin, den 9, Juni 1850. S Der Der Minister für Handel, Ge- Minister des Innern. werbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von Manteuffel. von der Heydt. | An j sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei-Präsidium hier. Finanz-Ministerinm. eranrtmaGunñag. _ Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Geseves vom 15, April | 1848 wird hierturch bekannt gemacht, daß am 31. Mai J! | 7,414,332 Rihlr, in Darlehns-Kassenscheinen in Umlauf waren. Berlin, den 12, Juni 1850, Der Finanz-Minister, von Rabe. Angekommen: Se. Excellenz der anhalt=-deßauische Staats- Minister von Plöb, aus Deßau. / Der Pair | London.

B

Abgereist: Se. Excellenz der Wirklihe Geheime Rath und

Ober - Präsident der Provinz Pommern, von Bonin, nach Teplitz.

| Uichtamtlicher Theil. Denutschlaud

Preußen. Berlin, 14. Juni. Das Justiz-=Ministerial=- Blatt enthält die Verfügung vom 18. Mai, die Kosten der Stell- vertretnng für suspendirte Beamte betreffend, den Plenar=-Beschluß des Königlichen Ober-Tribunals vom 22. April d. J,, den Anfang der Verjährung bei Geltendmachung eines außerhalb dem Falle eines Kontrakts erlittenen Schadens betreffend, das Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 20. April d. J., die Unzulässtakeit des Rechtsweges für die Legung und Abnahme -der Rechnungen über die von einem öffent- lichen Beamten geführte Kassenverwaltung betreffend, die allgcmeine Verfügung vom 6. Mai d. J., die Aufbringung der dur die Fest- stellung verübter Vergehen und Verbrcchen, so wie durch die Ver= folgung und Verhaftung der Thäter entstehenden uneinziehbaren Kosten betreffend. Leßtere lautet wie folgt: i

„Es sind seit Emanation der Verfassungs = Urkunde vom 5, | Dezember 1848 mehrfache Anfragen ergangen über die Verpflich- tung zur Uebernahme der durch die Feststellung verübter Vergehcn und Verbrechen, so wie durch die Verfolgung der Thäter entste- henden uneinziehbaren Kosten. Jn dieser Beziehung sind für die durch Zahlung oder Verrechnung noch nicht endgultig erledigten Fálle dieser Art und bis zur Ausführung der Gemeinde - Ordnung und des Gesepes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März d. J. nachfolgende Bestimmungen zu bcobachten. 5 Bei Beantwortung der Frage, welcher Behörde resp. Kasse jene Verpflichtung obliege, ist im Allgemeinen davon auszugehen, daß jede Behörde die innerhalb ihres Amtsbereihes erwachsenen Auslagen zu übernehmen hat. Demgemäß sind von den vorgedach- ten Kosten die Haft- und Transport- Kosten mit dem Augenblicke der Ueberweisung des Verdächtigen von der Polizci- an die Gerichts=

behörde, sei es behufs der Voruntersuchung oder der förmlichen Untersuchung von dem Kriminalfonds, beziehungsweise den noch zur Uebertragung der Kriminalkosten subsidiarish verhafteten städti= schen Gemeinden zu tragen. Haft- und Transport-Kosten , welche bis zu solcher Ueberweisung oder, ohne daß es zu dieser überhaupt gekommen, erwachsen, fallen, wenn sie innerbalb des Bereichs ciner Polizeibehörde, deren Kosten eine städtishe Gemeinde zu tragen hat, entstanden sind, dieser zur Lastz in allen anderen Fällen hat sie der fiskalishe Pclizeifonds zu tragen.

Reise= und Zehrungs=-Kosten der Zeugen, solche Reisekosten der Staats-Anwalte, welche in Fällen entstauden sind, wo dieselben nach §. 7 der Verordnung vom 3, Januar v. J. verfahren, Kosten der Erhebung des Thatbestandes, der Einnahme des Augenscheins, der Haussuchungen 2c. fallen dem Kriminalfonds, oder den noch für die Kriminalfkfosten subsidiair verhafteten städtischen Gemeinden alsdann zur Last, wenn die Maßregeln, durch oder für welche die Kosten entstanden, von der Gerichtsbehörde vorgenommen sind, und zwar ohne Unterschied, ob eine Untersuchung eingeleitet worden oder nicht, da in beiden Fällen diese Maßregeln lediglich Handlungen der strafgerichtlichen Amtsthätigkeit sind. Wären dieselben aber auch

Wenn die Herausgeber derselben in ihrer auf Ent- | durch entstehenden Kosten ; 5 - s

D chD(1 L , | ) ) Kosten, wenn die Maßregel1, für welche sie c1 sittlihung und Störung der Ruhe und: Ordnung gerichteten Thä- | regen r E S tigkeit fortfahren, so darf ihnen, wenigstens das dem Geschß unter=

worfene Gewerbe, das Mittel zur Verbreitung ihrer verderblichen

Der Erwähnung wird es nit bedürfen, daß die Anträge we- gen Ertheilung der Erlaubniß zum Gewerbebetrieb einer sehr sorg-

von Großbritanien und Irland, Ward, aus

nicht durch die Gerichtsbehörde vorgenommen, so fallen doch die da=

Anzeigers ; Behren-Straße Ur. 57.

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i 14)

wachsen sind, als Theile der Verhandlungen ciner gerichtlichen Untersuchung oder Voruntersuchung, oder auch vor derselben auf Verlangen dcs Staats - Anwalts von der Polizei - Behörde vorge- nommen worden, ebenfalls dem Kriminalfonds, over den zur Ueber= tragung der Kriminalkosten subsidiair verpflichteten städtishen Ge= meinden zur Last, wogegen die fraglichen Maßregeln, wenn sie nicht

as Theile der Verhandlungen ciner gerichtlichen Untersuchung oder Voruntersuchung, oder auch vor derselben nicht auf Verlangen des Staatsanwalts vorgenommen werden, lediglich im Bereiche der Po- lizeiverwaltung vorgenommen sind, und deshalb auch die dadurch entstehenden Kosten, falls diese Maßregeln innerhalb des Bereichs einer Polizeibehörde, deren Kosten eine städtishe Gemeinde zu tra- gen hat, ausgeführt sind, dieser Gemeinde, anderenfalls aber dem stsfalischen Polizeifond zur Last fallen. Berlin, den 6. Mai 1850. Der Finanz-Minister Der Justiz-Minister von Rabe, Simons. | Der Minister des Innern. | Im Auftrage: von Puttkammer.

| An sämmtliche Königl. Regierungen, mit Ausschluß derer zu Aachen, | Trier und Köln und an sämmtliche Königl. Appellationsgerichte

mit Auss{chluß von Köln.“

| Oesterreich. Wien, 12, Juni, Vorgestern Nachmittag war Familien-Diner in Schönbrunn bei Sr. Majestät dem Kaiser, welchem die Großherzoglich toscanishe Familie und der aus München hier Abends fuh= | ren die Tafclgáste in die reizenden Umgebungen. Se. Majestät der Heute früh rückt die ganze hiesige

cingetroffcne Prinz Albert von Sachsen beiwohnten.

Kaiser begleitete sie zu Pferde.

| herzog von Toscana am Glacis zu manöygriren. | |

Truppen durchgemacht. Bayern. München, 10, Juni, (Nürnb. K.) der Kammer der Abgeordneten.

c

gelockt.

eins-=Gesetze Bolksbötin erschien nun ein Artikel, billigte und unterzeichnet war: „von einem Troßdem das Blatt nun nit mit Beschlag belegt und der Redacteur auch nit zur Rechenschaft gezogen wurde, licß sich das Landwehrkommando beigehen, cine Untersuhung hierüber cinzuleiten. Einem hierbei vernommenen Zeugen wurde, da er als Wirth über die in scinem Gastzimmer gemachten Aeußerungen kein Zeugniß ab= geben wollte, mit Arrest gedroht, und ein andercr Zeuge, welcher um seine Wissenschaft von dem Vorfalle befragt, die Kompetenz des Landwehrkommando's zur Führung einer derartigen Preßuntersu= chung bestritt, wurde mit Arrest bestraft und solcher weiter für \o lange in Aussicht gestellt, bis er die Kompetenz anerkennen woll Einer cingelegten Berufung wurde kein Suspensiv - Effekt einge räumt, selbst seiner Erklärung ,. daß er aus dem Landwehr - Ver- bande ausscheiden wolle (er ist nämlich Volontair) wurde keine Wir- kung zugestanden. An diese Geschichtserzählung knüpft nun der IJnterpellant Erörterungen aus der Landwehr-Ordnung, dem Ver= eins- und Preßgesebße, und bestreitet auf Grund dieser allgemeinen Geseße dem Landwehr - Kommando das Recht, eine Preß = Untersu chung zu führen. Der Staats=Minister des Jnnern, von Zwehl, entgegnet hierauf, daß ihm eine dien|tliche Anzeige nicht, wohl aber eine Beschwerde des Landwehrmannes Rechts - Praktikanten Hektor Stunß hierüber zugekommen sei, welche auch sofort zur Berichter stattung hinausgeschlossen wurde. Ein Bericht hierauf sei noch nicht eingelaufen; sobald dies der Fall sei, werde vie Regierung nicht ermangeln, auf Grund der Aktenlage, der Kompetenz und der Ge seße die gecigneten Verfügungen zu erlassen. PVr. Jäger verliest hierauf eine Interpellation an den Staats - Minister des Krieges, Dieselbe lautet : Seit Jahren verlauten mannigfache Klagen übe1 den ungenügenden Zustand der Militair - Sanität. Besonders sind die Mängel dieses Zustandes in der jüngsten Zeit bei Nothwendigkeit des Ausmarsches ins Feld ans Licht get Denn: 1) is eine nit unbedeutende Auzahl von Militair=Aerzten nicht felddiensttauglih, und es müssen daher ihre Dienste von An deren versehen werden; 2) sind nicht alle statusmäßigen Stellen die ses Dienstzweiges beseßt; 3) hat sich im dänischen Kriege, wie bei den Zügen in die Pfalz, in Franken und Baden, sowohl ihre per sönlihe wie ärztliche Ausrüstung als unzweckmäßig erwiesen; 4) fehlt cs gänzlich an einem unterrichteten Personal von ärztlichen Dienern oder Sanitäts - Soldaten, Zur Erreichung ihrer Zwet: bedarf die Armee der Unterstüßung verschiedener Wissenschaftszweige welche mit der Shwertführung nichts zu {hafen haben, der tech nischen Hülfscorps, des Generalstabs und der Ingenieure. Ein sol es Hülfscorps ist auch die Militair=Sanität, und die Corps-Orgag- nisation desselben möchte daher dringend nothwendig sein, weil sie es allein möglich macht, Einheit und Kontrolle in den Sanitätsdienst sowohl in den Spitälern als bei den Truppen zu bringen. Sie be- steht auch bereits in Holland und bei dem Spital-Personal der eit genössischen Truppen seit 9 Jahren mit dem größten Vortheil, und auch in Frankreich hat man im Jahre 1848 deren Einführung be- {lossen Bei der gleichen, auf Universitätsbildung beruhenten Qualification der Aerzte des baycrischen Heeres, hei dem Mißver- hältnisse zwischen ihren Leistungen und ihrer Stellung, bei den of fenen Mängeln endlich in den Einrichtungen der Militair - Sanität

Lo

Alle Post-Anstalten des Jn- uus Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fúr Berlin die Expedition des Preuß. Staats-

Garnison aus, um vor Sr. Majestät dem Kaiser und dem Groß= Die hierzu be- stimmten Exercitien wurden [bereits gestern in Gegenwart des Ci vil- und Militair-Gouverneurs Freiherrn von Welden von den

Sibßung f Die deutsche Frage, welche heute diskutirt werden soll, hat ein mäßiges Publikum auf die Tribünen Dr. Morgenstern erhält das Wort zur Begründung seiner an den Staats = Minister des Jnnern gerichteten Juterpellation. Dem JInterpellanten gab folgender Vorfall Anlaß zu seiner Anfrage : Bekanntlich hatten mehrere Landwehr-Offiziere sich geweigert, den vom Königlichen Staats-Ministerium vorgeschriebenen Eid über den Beitritt zu Vereinen abzuleisten, da sie denselben nach dem Ver- für nit geretfertigt hielten. Jn der biesigen welcher diescs Benehmen Landtvehrmann.“