1850 / 173 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1088

Berliner Börse vom 25. Juni.

Eisenbahn- Actien

Wechsel - Course.

Geld,

| | Brief. | î A S RLE s C L E S 2e e R L | Kurz 140% | 1407 R ares E C M ENAESS És e s: B FL, 2 Mt. 1404 | 140 Hamburg «eere creroo ne As 300 Mk. Kurz | 1505 | L S T tone ai es 300 mk. | 2M. 1495 | 1495 T E E G LEHE 1 Lst. 3 Mt. 0 24 5| 791 Pai: C Ge Ce E Co 40a 300 Fr. 2 Mt. 80 12) S4 in e 0 E Ii, id oil 150 F1. 2 Mt. f H Es I 150 FI. 2 Mt. 102 | gs E E C E E E U 00600 100 Tblr. | 2 Mi. S | 992 } 0 Tage A Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss .-. 100 Thlr. | 2 mt. 99% q d 56 18/56 14 ‘ri . M. südd. W. 100 FI. 2 Mit. 56 18/96 _ Frankfurt a. M. südd 107ck | 1073,

Petersburg L 100 SRLI. 3 Wochen

h N L E Inländische Fonds, Pfandbriefe, ommunal- Papiere und Geld - Course.

»: r » R l G G G Geld, | Gem. Zf.| Brief. | eld. | Gem |

|Zt.| Brief.

Preuss.Freiw Anl) 5106 | Pomm. Pfandbr. 35 t | 4 | St.-Schuld-Sch. [3% 86% | S5% Kur- us Nm. do. 35 905 | 0A Seeh.-FPräm.-Scb.|— 103% Schlesische do. 35 | e 99 K.u.Nw, Schuldv. 34 83% | 837 do. Lt. B. gar. do. 35 E Berl. Stadt-Obl. |5 [1047 | Pr.Bk.Auth.-Seb.) | 965 on

é o 108 P O0 | T F i aa 0E 90% | 89% | Friedrichsd’or, |—| 13%| 13/4 Grossh, Posen do.|4| | 100% And. Goldm. à 5th, N 125 12

do. do. |35| euen | §0 | Disconto. |—| L Ostpr. Pfandbr. |3{| 93 925 0 E E H 2

Ausländische Fonds. Russ. Îlamb Cert. | D A | Poln. neue Pfdhr.| 4 | | 964 | do. Hope 1. Anl.| O a do. Part. 500 F1.) | S1 | 805 | do. Stiegl. 2. 4. A.) 4/ 925 | _ do. doe. 300 FI T (1305 | do, do, 8: A4 925 | —_—_ Hamb. Feuer-K. 32) | i

do. v.Rthsch. Lst | 5 [109% | | do.Staats-Pr.Anl.|— E, | do. Engl. Anleibe/43| 963 | | Lübeek. Staats-A.45| 98 | A do.Poln.SchatzO.| 4 | SOZ | 795 |% 80] Holl. 22 % Int. |25| 4 do. do Cert. L.A.| 5 | 95 | | Kurh.Pr O. 40 th.|—| 32% |

do.do.L.B.200FI 2 E | N. Bad. do. 35 Fl |—| 18 = Poln a.Pfdbr.a.C.| 4 | 963 | |

| | |

Stamm - Actien. | Kapital. wo S Prioritäts- Actien. | Kapital. | á i ————————————— ¿las 7 " E s Tages - Cours C HZRE E ; ch È [2 Tages - Cours. j Y E i S Der Reinertrag wird nach erner Bekanntm. a5 | c®D Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch N in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt 5 [o ¡jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt. T ie mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. [B a ¿ i E Berl Anh. Litt. A. B. | 6,000,000 | 4 |4 884 bz. n G L A «s posss Gee F E S do. Hamburg .…...: | 8,000,000 | 4 |44 |835 a Ÿ bz. u. 6. do. Hamburg. ...... | 95,000, 4% ; s Ls do. Stettin-Starg. « | 4,824,000 | 4 |5% 103 be. Ld Ä M E | A 45 4 I do. Potsd.-Magd. .… | 4,000,000 | 4 |1% 61% bz. o. Potsd.-Magd. .. | 2,367, G E Ps Magd.-Halberstadt .. | 1,700,000 | 4 |8 do. do. …. | 3,132,800 | 5 100 t 4 do. Leipziger «.:.. | 2,300,000 | 4 [124 do. do, Litt. D. | 1E ch 1 105 4 Halle- Thüringer S | 9,000,000 | 4 |2 Le ba: u, B. de R Eider Vg pt 5 os ft Cöln - Minden : .... | 13,000,000 | 31. | 99% bs. Magdeb.-Leipziger 1898, s do. AACNen,..-..-, | 4,000,000 2 392 B. Halle - Thüringer... | 4,000,000 45 984 bz. u. E Bon Coln. anes 1,051,200 | 5 |— E C Mde 3,674,500 47 10 4 bz: u, B, Düsseld. - Elberfeld... 1,400,000 5 44 792 G E, M i A L 1037 es Steele - Vohwinkel 1,300;000 | 4 1 lein. v. Staat gar. | Lal E Niederschl. Märkisch. | 10,000,000 | 31/34 | 83% a 5 br E rien r | S 2 7 N i Zweigbabn | 1,506,000 | 4 |— do. Stamm-Prior. | 1,250, . } Da 8 ; Z 2'250 100 L Iss ur G Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 | 4 89 G. Oberschl. Lit. A. 293, 32 |942 D ; S C e lo Lit, B. 2,400,000 | 32/57; 1023 6. 103 6. Niederschl. Märkisch. | 4,1759, 4 F Ct Oderberg 1.200.000 a 70% ‘6 do. do. | 3,500,000 | 5 | 1047 bz. Brau S Freiburg. E 1/700,000 4 E 72 G6 do. IHI Serie. | 2,300,000 5 103 bz. Krakau - Oberschl... 1,800,000 S 69% B do. Zweigbahn | 252,000 | 43 N Berg. - Märk. . 4000000 4 |_— [42 B 56, Magdeb.-Wittenb... | 2,000,000 | 5 | 997 G- E Pen. 5,000, 44192 | GEE } G. Oberschlesische .…... | 370,300 | 4 Stargard -Posen .…... 5,000,000 | 31/32 | 827 bz. n ) L Ia ieg - Neisse 1,100,000 g s Krakau- Oberschl. .. | 360,0 4 | 84 G. Macieb. Mit ónb. 4 1,500,000 E ck06 bz Cosel- Oderberg... | 250,000 | 5 100 bz. Magdeb.-Wittenb. .….. | 4,500, 4 |— | 06x bz. Steele - Vohwinkel .. | 325,000 5 | 975 Mi do do. II. Ser. | 375,000 s 835 è 's pe | N PedGIbUrg --- 400,000 | 4 : Quiltungs- Bogen: | r a S D 100,000 | 5 } 1005 B Aachen - Mastricht .. | 2,750,000 | 4 |— Tg | A / ¿55S Ausl. Slamm-Act- 5E 5 Ausländ. Actien. E EN | 2 | r; 00, [2,00 5 = i | 5 Kiel - Altona --- Ö En Friedr. Wilh.-Nordb. | 8,000,000 | 4 |— 104 a Ÿ bz Amaterd.-Rotterd, Fl | 6,500,000 | 4 | - E A n Mecklenburger Thlr. | 4,300,000 |fre.| —| 38 bz. u. G M 1 Preussìischen Bank-Antheilen S6 bz.

42 c 4 N Schluss-Course von Cöln-Minden 955 G.

Das Geschäst war im Allgemeinen lebhafter, und die Course,

namentlich von Oberschlesischen Litt. A, und Stettiner,

Schluss der Börse bei beträchtlichem Umsatz in steigender Tendenz.

vVOI

E ¿chlossen meist höher als gestern.

Nordbahn erhielten sich bis zum

27—29 Rthlir.

|

Auswäártige BVörseu.

G c C , 1 PY Q 5% Gld. Vreslagu, 24, Juni. Holländ. u. Kaiserl, Dufkaten 95% G Friedrihsd) or 113% Br. LWouisd? or 1125 Br. Poln. D 96% bez, u. Br, Oesterr. Banknoten 85% bez. U. Gld, Freiwillige

Staats - Anleihe 5proz. 105% Gld. Sraatsschulbs@eine 89 Gld, Sechandlungs - Prämienscheine a 59 Rthlr. 1044 vi Pos. Pfandbriefe proz. 1005 Gld., Do, 34proz. 90% bez. Schlesische

D I, 902 004) Do, neue Aproz. 4yroz. 100% bez., do. 34vroz, 92% Old. i Poln. Pfandbr. alte 4proz. 964 bez. u. Gld., Dv,

100% Gld., do. Litt. B. | j Î

neur Lprez.

Hamb. 185%. Berlin 3675. London 25. 375 Frankf. 2107. Petersb. 400, Gold al Marco 12 a 13, D Fonds sind bei geringen Ges

3Zproz. Cons.

ucat. 14.80 a 11. 89. äften etivas gewichen.

L N

è 22, Zuni. L j Z - London, 9 Pa, 4 3 D 29,

965%, u. % bez., do. Partialloose a 300 Fl. 127 Gld., do, a 900 Fl. 81 Gld., do. Bank - Cerlif, a 200 Fl. 175 Gl, Russisch- Poln. Schay-Obligationen a 4 pCt, 80% Br. : Actien: Oberschlesische Litt. A. 105 bez, u. Br., do. Litt B 100 Ol. Breslau - Schweidniß - Fcetburg 72% Br.

Niederschlesish-Värtische +3, Br, do. Prior. 104 Gld., do. Ser. HI, 103 Gld. Ostrhein (Köln - Minden) 95 Gld. Neisse - Brieg 99 Br. Krakgu=- Oberschlesische 69% Lr. Friedr. - Wilhelms - Nord- bahn 405 bez. : Wechsel-Course. Amsterdam 2 M. 141; Gld. Hamburg a vista 1507 Gld, do. 2 16 1495 Qr. London 1 Pfd. St. 3-M. 6. Berlin a vista 100% Br.

4 Dl

do, D022 N, 997 OID. Wien, 23. Juni. (Sonntag.) Met. 5proz. 95% 4zproz. 83%— #{. Nordb. 108%, 1085. Fouds etwas matter. Leipzig, 24. Juni. Leipzig - Dresdener Part. Oblig. 108 | Gld, Leipz. B. A. 157 Gld. Leipzig - Dresd. E. A. 1254 Br. |

Sächsish-Bayerische 86; Br. Schlesische 935 Br. Chemniß-Riesa 24 Br. Magdeburg - Leipzig 2412 Br. Berlin - Anhalt. 885 Br. Krakauer 69 Gld. Friedrich - Wilhelms - Nordbahn 405 Br., 40 Gld. Altona - Kiel 944 Br. Deß. B. A. A. 1445 Br., do. B. 1165 Gld. Preuß. B. A. 964 Gld.

Frankfurt a. M., 22. Juni. Die Nachrichten aus Brüs» sel vom 18. Juni über die von der holländischen Regierung in Be- tref der Einwechslung der 5- und 10 - Florinstücke gegen Papier- geld ergriffenen Maßregeln beruven rechtlicherweise darauf, daß sie bei der früheren Ausgabe jener Goldstüccke sich verpflichtet hatte, die- selben zu dem Nominalwerthe von 5 und 10 Fl. wieder einzuwech- seln; sie bietet abcr dafür jeßt fein Papiergeld, sondern provisort- \{he Münzscheine, die später, wenn die holländische Regierung für eine gewisse Summe Silbergeld geprägt haben wird, um den vollen Werth wieder eingewechselt werden.

Frankfurt a. DV7., 23. Juni. è Spanier gingen auch heute hier auf die niedrige Notirung von Paris bei mehreren Umsägen um 4 zurück. In allen Fonks und Eisenbahn-Actien war das Geschäft sehr still, deren Course erlitten gar feine Veränderung.

Destr. 5ycoz, Met.

(Effektensocietät.) 3proz,

79% Br. , 79% Gld, Bank - Actien 1134 Br., 1128 Gld, Bad. Partial-Loose a 50 Fl. v. J. 1840 81 Br., 80% Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 34% Br, 314 Gib, . Würt- Mera, Axproz. Oblig. bei Rothschild 97 Br., 965 Gld., 3z¿proz. T4 N ite Br, 82 Gld, Darmstadt. Partial - Loose a 50 Fl. Porti Hees (5 Glv,, do, a 25 Fl, 27% Br,, 274 Gld. Kurhess.

Partial Lac a 40 Rihlr, preuß. 32% Br., 32 Gld. Sardin,

5proz, Que a 36 Fr. _bei Gebr. Bethmann 33% Br., 33 Gld.

igationen bei Rothschild 84% Br,, 84% Gld. Spanien

98%, %. Ard. 17%, 2, 3proz, 39, 397 2 B O 88. Russ. 5proz. 109, 10/. 4xproz. 97, 4 Fremde Fonds E E Veränderung. 2 Conf. 967, ex dw. E isenbabn Actien unverändert, Mex. 30, L Wéchsel-Cour)e. Amsterdam 12. 2%,—2%. Hamburg 13 . 127 11%. Paris 25. 72;— 67%. Frankfurt 1215. Wien 12. 17—12 . 12. Pitersburg 37%—+- Amsterdam, 22. Juni. Jnt. waren heute bei einigen GVe-

äften angenehmer. Span. unverändert. Oesterr. mehr angeboten. Ruf}. 5proz. gut- preishalt(nd; dagegen 47proz. und 4proz. zu nie- drigeren Preisen“ angeboten; von den Ubrigen fremden Effekten ijt nichts Besonderes zu bemerken.

Gol O 0/2 4 Duros, neue 0/5, A6 ry 12 Piecen L901 + Russen alte 1055. Aprog, SIA 1 Stiegl. 884. Oestr. Met. 5proz. 77%. 24proz. 42%, 42.

Anmisterdaur, Juni. Mit dem Anfang dieser O haben die hier verbandelt werdenden Staatspapiere fast vyne 2 us nahme einen mehr und weniger erheblichen Aufschwung O wovon als Ursache angegeben wird, die schon ee esch ossene, doch plbylich angeordnete Maßregel der diesscitigen E heutigen Außercoursseßung und Einlösung E ae múnzcn, über deren Schleunigfkeit verschicdene Urtheile gefäl 6: den, Ungeachtet des fkurzgestellten Termins Aen 8 iche Massen jener Münze vom nahen Auslande hierher, Aa n L heißt, daß ein großer Theil zum Ankauf von N N nehmlih von holländischen, verwendet worden ist. Diese sind denn auch bei lebhaftem Geschäfte in den ersten Tagen bedeutend E gen, als aber die Nachsrage_ mäßiger wurde , en cinige Ge- winnnehmer, um zu verkaufen, wodur die Preise wieder etwas heruntergingen. Intcgrale gingen von 50 bis zu 572%; % hinaus

3

13 16 *

Span. Ardoins

1

O

und \chlossen gestern zu 57% %z 3proz. wirkliche Schulv ]stieg von G Mia 082 24 E JeDoW leder alf O75 %3 T proz, vito erhob s{ch von 874 auf 885 und blieb zuleßt 885 %.

Von russischen S: aatspapieren sind 4proz. Certififate bei Hope im- mer steigend geblieben und von 887 auf 895 % gegangen; Iproz, alte Obligationen wurden bis zu 1065 % abgenommen, doch gestern zu 105% % verlassen. Ein Posten preußisher Prämienscheine holte gestern 185 Fl. Oesterreichische Fonds besserten sich gleichfalls wegen deren festeren Hallung an den auswärtigen Märkten ; Iproz. wiener Metalliques gingen von 764 allmálig auf 775 %3 24proz. do. von 4147 auf 421; %. Spanische Ardoins-Obligationen sind von 12 auf 1215 % zurücgegangen, und 3proz. binnenländische, welhe anfangs von 32 bis 335 % emporkamen , gestern wieder zu 33/7 % verkauft, Ardoin - Coupons galten zuleßt 84 a 85 %, nahdem s{chon 9% angelegt waren. Portugiesische Obligationen standen am höchsten auf 36% % und blieben zuleßt 35%. Pe- ruanische do, galten ungefähr 77 %; brasilianische do. stellten si von 89Z auf 91 %. 3proz. fran sische Renten stiegen hier erst von 527 auf 53%: % und schlossen gestern zu 33; %. Der Geldzins-

cours wird fortwährend zu 25 % notirt,

Aurdz, tik O Old. do, prox B Br 324 Olv, Poln. 310 Fl. Loose 129 hafen - Bexbach ‘80x A y ay S Ha As e Ludwigs- 4245 Br., 424 Gld, Köln - Minden 96 Br, 19 Sidi aris, 22. j j bahn Tig 24, 2 Juni, 3proz, 56. 40, 6proz. 93. 65. Nord- Nach der Börse. 5proz. 93,75. echsel- Course,

Amsterd, 210,

—— Omen

Markt - Berichte.

Berlinex Getragideberiht vom 25, Juni.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nach Qualität 50 —54 Rthlrx,

s

Reaggen loco

» V QUI S Q L, 9a 07. f Funi/Juli § 2/4 Nl bes: U, Ql, ch4 » Zuli /Aug. 27% Rthlr. Br., 27 G. » Sept. /Okt. 29% a 29 Rthlr. verk, 294 a 49 By, 29-G:

Gerste, große loco 214—22 Rthlr. » fleine 17—19 Rihlr.

Hafer loco nah Qualität 155—17 Rthlr.

Erbsen 27—32 Rthlr.

Rüböl loco 105 Rthlr. bez. u. Br.,, 107%, G. - : » Pp, Junt 40% u, 2 Nihlr, verl, 105 Dr, H

» Juni /Juli 105 Rthlr. Br., 105 G. i » Zuli/Aug. 10% Rthlr. bez, u. Br., 10 G. » Aug. /Sept. 105 Rth{r. Br., 10% a 10% O. » Sept. / Okt. 105 Rtylr. Br., 105 bez. u. O. » Okt, /Novo. 105 Rtblti Br, 10% O.

Leinól loco 11% Rthlr. bez. » V Qi ZQUI 44 Nor.

Piohuól 135 Rthlr.

Palmél 11% Rihlr.

Hanföl 13 Rihlr.

Br., 10% G.

+/

Südsee - Thran :2 Rthlr. Br. : Spiritus loco ohne Faß 14 u. 147 Rthlr. bez. » mit Faß pr. Zuni / 135 Rthlr. Br., 133 G.

» Juni /Juli E E l » Zuli /Aug. 133, %, 5 Rthlr. bez.,, 135 Br.,, % O*

» Aug. /Sept. 14% Rthlr. Br., 14% bez. u. G. » Sept. /Dit.- 142 Netbly, bez: u; Br, 145 O4 » pr. Frühjahr 1851 15 Rthlr. Br.

vom Getraide, den 24. Junt.

Marktpreise Berlin,

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr, 8 Sgr. 2 Pf.; Hafer 27 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf. - Zu Wasser Weißer Welzen 2 Rthly., 10 Sgk, auch

2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. und 2 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. z kleine Gerste 25 Sgr.z Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 21 Sgr: 3 Pf.z Erbsen 1 Nthlr. 7 Sgr. 6 Pf. (\chl. Sorte). Sonnabend, den 22. Juni. Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 5 Rthlr. Heu 27 Sgr., geringere Sorte auch 22 Sgr.

Der Centner

Der Umsatz in Weizen war beschränkt ;

Stettin , 24. Juni. 4

gelb. {les 89pfd. zu 53 Rthlr., 90pfd. vorpomm. 59 Rthlr. weiß. polu. kein Geschäst. N ea wenig angeboten, aber auch nicht sehr begehrt, „loco 86pfd. 29, 284 Rthlr. 84pfd. 28, 27 Rthlr. pr, Juli G2p}[d. 26%, 2 Rthlr. Gld., pr. August 27 Rthlr., pr. Okt, 28 Rihlr. E : O S Spiritus pr. Aug. 265, 4, e 4G N i Rüböl etwas matter; pr. August 102, pr, Okt. 10% Rthlr.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., _24. Juni. 25 Uhr. Met, 4tproz. 694. proz. 79%, Span. 3246

n f (1-027 Börse fest. Hamburg= ambur 24, Juni. 24 Uhr. - Böxse fest. H Ur

Berlin 834, ln „Minden 945, Magdeburg - Wittenberge 56%.

Nordbahn 40. e Der Getraidemarkt matt, geschäftslos.

Paris, 23. Juni. 3 Uhr. (Pass. de l’Opera.) 5proz. 94. 15.

Norrbahn 427.

——RL S Pt

Berliu, Druck uud Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckercf,

Beilage

M0 11

Cu R ECEE I A

Beila

Insqalt S eut\sGland.

Besterreich. Wien, Vortrag über die Jurisdictionsnorm.

Bayern, München, Ubgeordneten-Kammer: Verwerfung des Antrags der Neichsräthe, bezüglich des Kapitalrenten- und Einkommcnsteucr- Ge- 1eBes.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Denkschrift des österreichishen Handels=- Ministers, betreffend die Zollveifassung und Handelspolitik der Zollver-

m

eins-Staaten von Oesterreich und D eutschland.

y ; Wu Sand. &vantreic, Paris, Vermischtes,

i i Wiffenschaft und Wt. otein, (Fortseßzuna,)

piateD,

terreih. Wien, 22, Juni Das heute ausgegebene des allgemeinen Neichsgeselz- und Regierungsblattes ent- ul nacitehenden Vortrag

itl dls n l | L DEC N

des Justiz-Ministers von S hmerling Lriassung etncs Gescßes über den Wirkungskreis und zusländigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen : | igster Herr! Nach vorläufiger Genehmigung der Grundzüge verichtsverfassung haben Ew. Majestät die Organisations - Ent Odhmen, Mähren und Schlesien, Oesterreich unter und ob der Stevermark am 26, Juni 1849, den Entwurf für Kärn- 1 am 26, Juli 1849 unk den Entwurf für Görz, Gradisfka, ies am 1, August 1849 zu genehmigen geruht, Diese Ope- iltcien die Grundlage der Arbeiten jener Kommissionen, welche in zelnen Kronlaydern zur Ausführung der erwähnten allerhöchsten Ent- yliezungen eingeseßt wurden, Ungeachtet der angestrengtcsten Thätigkeit ar es thnen doch erst bis vor kurzem möglich, die Arbeiten, nocch dur mannigsache Hindernisse sih erweiterte, insoweit bringen , daß mit ciniger Sicherheit der Tag bestimmt del fonnt an welchem es aueführbar fein wird, die neu ernannten nichtsorgane an den ausgemittelten und mit den Erfordernissen versebe- nen Gerichtssizen nach gepflogener Geschäfstsübernahme in Wirksamkeit i zu lassen. dei der zur (Ermittelung t DEL ber

{omi

C

O

in L umfang

{usse zu

| dicses Zeitpunktes veranlaßten Zusammen- Landesgerichts - Präsidenten, der Vorstände der Gerichtsein- nijsstonen und der General-Prokuratoren stellte sich das Er-=

s, daß die Einseßung der Gerichte vom 1, Mai an, und zwar der bei ploblichen Uebergängen sonst unvermeidlichen S1- se von den VDberlandesgerichien abwärts, in Gana gebracht in der Art vollendet sein könne, taß an diesem Tage die in den genannten Kronländern vollständig ins Leben treten

auf diese nach reiflicher Crwägung der thatsächlihen Verhält

- 0A Ota N ; dp g

g ausgesprochene Ansicht der erwähnten Kommissions - Mit-

f: ih nicht ge]aumt, zufolge des F, 23L der von Ew. Majestät 3rundzüge der neuen Gericht8verfassung,

ichts sofort alle Maßregeln erlassen, damit an diesem Tage dem over neuen Gerichte nihts mehr im Wege

alle Un zereinlen

rduungen 21!

Allein diese Vorkeh1 ungen, schwierig wegen des davon untrennbaren mit materiellen Hindernissen, bilden nur eine Seite in der gesamm- Umgestalti RNechtspf Die legislativen Arbeiten, unaufschieb-

bar und unerläßlich, nachd lte theils lückenhaft geworden, theils

} des aus einen fe#en Rechtsboden gestellten cinheitli

ing der

1 t , «ild o S Noro Potto & pruch gerathen ijt, bildet die andere Seile, In dem vortrage meines Vorgängers im Amte, vom 8, Juni

Majestät mittelst Allerhöchster Entschließung von 15.

1849 zur genehmigenden Kenntniß nehmen geruht haben, sind its in gedrängter Uebersicht die Gesrßzeöwerke bezeichnet, deren Erlassung die Gerichtsverfassung bedingt ist. Durchdrungen von der Ueber- «eugung, daß nichts so sehr den szustand zu befestigen geeign:t ift, die möglichst rasche Umgestaltung der unhaltbar gewordcuen Bestand heile der GVescizgebung, habe ich mein ungusgeseztes Augenmerk auf För- derung diejer legislativen Arbeiten gerichtet Unter den vielen dringenden l lind aber die dringendsten die Kompetenzgeseße, durch welche den l) 1 erichten thr Wirkungskr( mnach auch das Feld ih- D) Jelvlelen wird, j Komprtenzgeseßze in Strafsachen haben Cw, Majestät bereits am 17, Sal 17 1850 gleicbzeitig mit der Strafprozcß-Ordnung, welche ih am 18, Dezember 1849 ehrfurchtsvoll uUnterdreiten in derx Lage war, die (lle Sanction crtheilt, ichr fommt die Neihe an das Kompetenzgeseß in bürgerlichen Ll , welches ih hiermit Ew, Majestät in tiefster Chrfurcht vorzu-

laube.

im Allgemeinc der neuen Gerichte schon i den Orundzügen neuen Gerichtsverfassung angedeutet, Allein diese welche nur den Zweck hatten, als Grundlage für die Fest- lung der Gerichtseintheilung und für die übrigen Arbeiten der Gerichts- führungs-Kommissionen zu dienen, sind weder genügend spezialisirt, noch | dem Richter wie den Parteien zur Nichtschnur dienen- fundgemacht, Dem Richter sind genaue Vorschristen noth- ! damit er nicht eine Nechtssache zurückweise, welche doch in seinen Beschastskreis gehört, Den Parteien muß klar vorgezeichnet werden, bei welchem Nichter sie ihre Nechtssachen anzubringen haben, damit nicht aus der Unsicherheit über diese Frage für sie oft unerseßlihe Nachthcile entste- hen, Dicsem Bedürfnisse kann uur cin umfassendes in alle Besonderheiten des Nechtslebens eiugehendes Geseß genügen, welches, an die Stelle der bisherigen Jurisdictionsnormen tretend, zugleih die Aufgabe hat, den in der Neichsverfassung ausgesprochenen Grundsaß der Zuständigkeit aller österreichischen Reichsbürger zu einem gleichen persöulichen Gerichtsstande zur Geltung zu bringen |

N A N LA )estaiten (Cw. Majestät,

Wirkungskreis

f zwar de!

n 1 DCI

r ¿Form emes

den Gesetzes

vendig,

| ich vor Darlegung der in dem vorlic vurfe durchgeführten Grundsäße cinen Blick auf den bisherigen

die Zuständigkeit in bürgerlichen Nechts

Tat genden ¡ili i i ustand der Geseßzgebung Uver sachen werfe. d

Kaum in irgend einem anderen Gebiete der Gescßgebung hat eine gleiche Verworrenheit geherrscht, hat cin so buntes Gemenge von Regeln und Ausnahmen gegolten, wie in diesem, Die prinzipielle Mangelhaftigkeit der bisher bestehenden Gerichts-Berfassung brachte mit sich, daß deu vielfältigen dweifeln über die Zuständigkeit durch eine unzählige Menge von cerlä:tern- den Verordnung iverden mußte, und eben diese, welche zur Erzielung möglichster Klarheit bestimiut waren, bildeten (bietsells Disc (ln Labyrinth, aus welchem es nicht minder dem Nichter, als dem Rechtsuchen- den schwer war, den Ausweg zu stnden, L :

In kurzem wird der bisherige Gerichts - Organismus , ein Gebäude, welches die Spuren einer veralteten Zeit trägt und den Bedürfnissen der Gegenwart, welche in der Pslege del Gerechtigleit feine Privilegien duldet, nicht mehr zu genügen vermag, verschwunden sein, An seine Stelle wird der von Ew, Majestät geschaffene Gerichts -L rganiSmus treten, welcher die Rechtspflege erleichtern, der Jdce der Rechtseiuheit durh Gleichförmigfkeit entsprechen und bei ausnahmslofer Handhabung der Gerechtigkeit durch Or-

n abgeholfen

1089

ge zum Preußischen Staats-Anzeiger.

stellung privilegirter Stände fernerhin aufzuhören habe.

treten haben.

S0

lichen Prozedur vorauszugehen hat.

Rechtssachen aufzunehmen,

wendigkeit

lich und unaufschiebbar erschien. Der künftigen Legislation muß es

Auge zu Grundsäße der Ocffentlichkeit und Mündlichkeit zu bauen if, Einfluß neh

ständigkeit der Gerichtsbehördeit,

auch in Geschäften des nichtstreitigen Nichteramtes festzusetzen. Den bei weitem [chwierigsten Theil bilden die Bestimmungen über den Wirkungskreis der Gerichte erster Instanz in Personal-Streitsachen. Hier is cs, wo die ¿Frage über die Abgränzung des Wirkungskreises ter Bezirksgerichte und der E obgleich eine vorläufige Lösung bereits in den Grundzügen ex Gericht8-Verfassung vorlieat, abermals \ch aufdränate zur wieder- holten Erwägung i in der Ri E : A diese Bestimmungen in die geseßliche Form zu kleiden sind und zur Da- nachachtung für Richter und Parteien ins Leben hinauszutreten haben noch rechtzeitig jene Aenderungen getroffen werden, welche dazu dienen anne um die Intention einer raschen, sicheren und gleihförmigen Rechtspflege möglichst zu verwirklichen, : j 5 Bei dieser neuerlichen Prüfung erhoben si wesentlihe Bedenken gegen Die Durchführung der in den Grundzügen der neuen Gerichts - Verfassung aufgestellten verschiedenartigen Kompetenz der Bezirl8gerichte , welche, je nachdem ste auf dem Lande oder an den Sipen der Lande2gerichte sich be- finden, entweder die vollständige oder cine beschränkte Gerichtsbarkeit in bür- gerlichen Rechtssachen haben sollten. Dieser Aufstellung lag die Absicht 211 Grunde, „in dem gegenwärtigen Uebergangsstadium die Rücksicht guf die tiesgewurzelte Gewohnheit des Landmannes, in der ungeheurcn Mehrzahl der ihn betreffenden Nechts-Angelegenheiten immer nur densclben Richter zu finden, die Beachtung der mit dem Verkehre in den größeren Städten id mehr verwikelnden Nechts-Verhältnisse, endlich die nothwendige Schonung der ohnehin vielseitig in Anspruch genommenen Finanzen mit der Forderung der Wissenschaft nach einer gleichförmigen, die meisten Garantieen bietenden

an der Hand der mittkerweile zu machenden Erfahrungen die

O, Vortrag vom s. Juni 1849), orfamsier Basen e ngeführt werden fann, i ONb 2 A U c Do Ion jetzt, nur als VorübrralOae Maße h Beit / a: nen Kompetenz Begränzung der Beziköemitre Tae ng eiter verschiede derungen einer gleichförmigen Nechtspflege mehr Aa e OOIE Bei der Durchführung der Organisations-Entwürfe fellte si nad üUbereinstimmenden Berichte der oben erwähnten Vorstände ter c EA Sen richts-Cinführungs-Kommissionen die Ueberzeugung fest, daß cs möglich Fin werde, den Landecsgerichten, ohne Vermehrung der ausgemittelten Kräfte und somit ohne Vermehrung des Aufwandes, jenen W'rkungskreis in Civil- sachen, im ganzen Umfange ihrer Gerichtssprengel zu übertragen, welche ihnen nach der ersten Aufstellung nur in den Bezirken der an ihren Sißen befindlichen Bezirksgerichte zustehen sollte, Andererseits stellte sich das Ergebniß der Erfah rungen in dieser Beziehung schon jet in einer Einrichtung vor das Auge, welche auf einer analogen Kompetenz-Abgränzung beruht, Als nämlich Hand gelegt wunde an die Vorarbeiten zur Organisiung der Gerichte der italienischen Kronländer, wo die Verschiedenheit des Wirkungskreiscs der preture urbane und foresi schon seit einer langen Reihe von Jahren be- steht, bot sich cine günstige Gelegenheit zur gründlichen Erforschung des Werthes dieser Einrichtung dar, und zwar namentlich in der Rücksicht, ob die ihr in der Theorie entgegenstehenden Gründe durch die praktischen Vor- theile einer in allen Rechts\sachen dem Landbewobner näher gerückten Rechts- pflege und durch die allenfalls hieraus für sie entstandene günstige Meinung des rechtsuchenden Publikums überwogen werden. Hierb.i stellte sich nun heraus, daß, ungeachtet die dortige Gerichtsverfassung ticf gewurzelt und als die biste der österreichischen Junstitutionen anerkannt ist, doch der einhellige Wunsch dahin geht, daß die preture loresi auf einen gleichen Kompyetenz- kreis wie die preture urbane zurückgeführt werden möchten, Auf diese Art nicht minder durh die Erfahrung belehrt, als anderer seits von der Besorgniß befreit, daß durch die Aenderung dieses Punktes

dem Staatsschaße eine neue Last aufgebürdet werden könnte, durfte ih micht zögern, die Vortheile, welhe auf diesem Wege zu cr- zielen waren, schon jegt zu sichern, anstatt sie bis auf die Éinfüh-

gane des Staates der berechtigten Forderung genügen soll, daß gegenüber

rung des neucn Civilverfahrens zu vertagen, Es drängte sich hierbei namentlich die Crvagung auf, daß die Unterscheidung zwischen Bezirksgerichten des Landes und der Städte der Rechtsgleichheit nicht zu eutsprehen scheine, weil die Rechts fälle gleicher Art, welche sih auf dem Lande ergeben (und daß sie auch dort vo!kommen werden, kann mit Rücksicht auf die Aufhe- bung der privilegirten Gerichtsstände und auf die geänderten Verhältnisse des großen Grundbesizes nicht bezweifelt werden), auch gleichen Anspruch auf follegiale Behandlung haben, die thueu nicht zu „Theil werden könnte, wenn den Bezirksgerichten auf dem Lande tie velle Gerichtsbarkeit in Ci- vilrechts-Angelegenheiten übertragen werden sollte, Außerdem konnte bei dieser Einrichtung das Ziel, welches man bei der Schöpfung eines obersten Gericht8hofes für den ganzen Umfang der österreichishen Monarchie un- verrückt vor Augen halten muß, nur in einem sehr untergeordneten Grade erreicht werden, Denn wenn gleih mit Bedachtnahme auf die durcbgän- ige Besezung der Bezirksgerichte mit rehtsgelehrten Richtern, der Wir- kfungsfreis dieser auf Sprengel von mäßigem Umfange vertheilten Gerichte namentlich rücksichtlih der örtlichen Streithändel und rücksichtlich derjeni- gen, welche eine vorzügli rasche oder vorzüglich unkostspielige also nahe Entscheidung erheischen, weiter gezogen werden konnte, als dies bei den französischen Friedenëgerichten der Fall ist, so fkonnie man doch ihre Kom- petenz und die damit verbundene Verlegung der zweiten Jnstanz zu den Landesgerihten und der drittcn Justanz zu den Oberlandesgerichten nicht auf alle Civilrechtssachen ausdehnen, ohne den Zweck und die Aufgabe des obersten Gerichtshofes, die Heranbildung und Wahrung eines einheitlichen Rechtes für alle Kronländer der Monarchie, weseutlih zu beeinträchtigen,

_ Wenn Ew. Majestät treugehorsamster Justiz - Minister im Einverständ- nisse mit dem Ministerrathe die erwähnte und in den Grundzügen in Aus-

der Autorität allgemeiner Kaiserlicher Gerichte die bisherige Ausnahme-

Jn Uebereinstimmung mit dieser durchgreifenden Umgestaltung wird nun an die Stelle der bisherigen Jurisdictionsno1men ein für alle neuen Ge- richte gleihförmig geltendes Gescyh über ibren Wirkungskreis und ihre Zu- ständigkeit , wie in Strafsachen, so auch in bürgerlihen Rechtssachen zu Die Bestimmungen dieses Geseyes bilden zwar ihrem We sen na cinen Bestandtheil des neuen Civilgerichts- Verfahrens, indem die Lösung der Vorfrage, welches Gericht zu verfahren habe, jeder gericht- wie nämlih în der vo1 Ew. Majestät genehmigten Strafprozcß - Ordnung im zweiten Hauptstücke der Wirkungskreis der verschiedenen Gerichtsstellen geseßlich festgeseßt is, so wie - ferner im vierten Hauptstücke desselben Gescßes das Gleiche rücfsichilih der Zuständigkeit geschehen is, wäre zum Bchufe der Gleichförmigfeit in der neuen Geseßgebung der Wirkungskreis und die Zuständigkeit der verschiede- nen (Herichtsstellen in bürgerlichen Rechtssachen als ein Bestandtheil in das zu erlassende neue Geseß über das Verfahren der Gerichte ín bürgerlichen

-

Der Umstand jedoch, daß der gegenwärtige Augenblick nicht gestattet, gleich an dic Vollendung des Ganzen Hand zu legen, brachte die Noth- mit si, dermal mit Bearbeitung jenes Bestandtheils sich zu be- gnügen, welcher zum Behufe der Einführung der neuen Gerichte unentbehr- vorbe- halten bleiben, den aus dem Plane des vollständigen Ganzen herausgezo- benen Theil, entweder, wenn er sich in der Ausübung bewähren wird, un- vcrändert, oder, wenn die Erfahrung Aenderungen empfehlenswerth machen sollte, in geänderter Fassung dort einzufügen, wolbin er nach dem seiner Zeit zu wählenden Systeme gehören wird, wob.i namentlich auch die Frage ins fassen sein wird, inwiefern die unabweisbare durchgreifende Reform des Civilgerichtsverfahrens, welches gleich der Strafprozeßordnung auf die

men muß auf die Bestimmungen über den Wirkungskreis und über die Zu-

Das innerhalb der bezeichneten Gränzen entworfene Gesez hat die doppelte Aufgabe, die Kompetenz der Gerichte sowohl in Strcitsacben, als

E nach Möglichkeit ins Gleichgewicht zu bringen, Man glaubte in dieser ; tüctsicht vorzugsweise an die bestehende Gerichtsverfassung anfnüpfen zu sollen, da x s ! : s h t | c , erst die Einführung eines neuen Gerichtsverfahrens in bürgerlichen Rechtssachen ( j Gelegenheit bieten sollte, die Kompetenzverhältnisse der Civilgerichte defini :

e Kompetenzverhältnisse der Civilgerichte desinitiv zu regeln (a. a.

Allei pi ivi : Loy f ( s i

Allein, obgleich das neue Civilgerichts-Verfah:en in diesem Augenblicke , glaubt Ew. Majestät treuge- i die erfotderlihen Anhaltspunfte 1 jener ohnehin schon in den Grundzügen

Mittwoch d, 26. Jun.

sicht gestellte Acnderung schon jeyt zu trefen und dem vorliegenden Geseß- entwurfe zu Grunde zu legen sich bestimmt fand lo glaube ¿x See Alles - s , gla! er der Aller- höchsten Genehmigung um so mehr entgegensehen zu tönnen , als dieses System auch schon in der am 3, November 1849 Allerhöch} genehmig:en Gerichts-Verfassyng für Ungarn, so wie in den Grundzügen der Gerihts- Verfassung für Croatien, zur vollcn Geltung gelangiec und somit unter Ei- nem abermals ein Schritt vorwärts in Durchführung gleicher Institutionen im gesammten Reiche gemacht wird. Zufolge dieser allerdings tiefgreisen- den Acnderung sollen die Bezirksgerichte, ohne Unterschied ihres Sipes, in ihrem Wirkungskreise auf jene Angelegenheiten beschränkt sein, welche in den bereits genebmigten Grundzügen den Bezirksgerichten vorgezeichnet if, welche sich am Sitze der Landesgerichte befinden.

Diese Schranken glaubte ich nur in dem Punkte erweitern zu follen, daß ihnen auch die Ehescheidungs-Klagen und die Streitigkeiten übertragen werten dürften, welche bei einer ohne Einwilligung des anderen Gatten an- gesuchten Scheidung über Absonderung des Vermögens oder über die Ver- sorgung der Kinder entstehen, dann in den Fällen des Ansuchens um Be- willigung des abgesonderten anständigen Wohnortes und um Verhaltung des Gatten zur Verabreichung des anständigen Unterhaltes an die Gattin,

3 zwar sind în den Grundzügen die Ehestreitigkciten im Allgemeinen den Landesgerichten zugewiesen, Doch lag dieser Bestimmung offenbar uur die Absicht zu Grunde, jene Chestreitigkeiten, welche bisher der follegialen Brhantl:ng durh die Landrechte vorbehalten" waren, auch fernerhin bei follegíal organisirten Gerichten zur Entscheidung zu bringen, Bei der ver=- cinzelten Ausführung konnte daher kein Anstand genommen werden, die Chescheidungsfstreitigkeiten auszusondern. Hiersür sprehen noch besondere Gründe. Je ausgedehnter das Gebiet ist, über welches die Kompetenz eines Gerichtes si erstreckt, desto weniger is es ihm möglich, si Kenntniß über die individuellen Verhältnisse seiner Gerichtszuständigen zu verschaffen, Da nun gerade în dieser Art von Streitsache die Klugheit cines Einzelrichters, unte; stüßzt durch genaue Keuntniß der Verhältnisse, die ersprießlihsten Wir- fungen hervorzubringen vermag, so schien es um so mehr gerathen, diese fricdensrichterliche Thätigkeit den Einzelnrichtern zuzaweisen, als auch noch die Erwägung Play greift, daß die Wiedervereinigungen, welche vont Standpunkte der öffentlichen Sittlichkeit immer wünschens8wer(h erscheinen, um so leichter zu Stande kommen, je enger der Kreis is, in welchem die Scheidung bekannt geworden war. Jn allen übrigen Punkten is die Gränzlinie zwischen dem Wirkungskreise der Landesgerichte und der Be- zirtsgerichte in Personal-Streitsacden nah Maßgabe der in dn Grundzü- gen festgeseßten Bestimmungen gezogen.

Wern der Grundsaß der Theilung dcr Gerichtsbarkeit zwischen deu Landesgerichten und Bezirksgerichten auh in BetresE der Real- Gerichtsbarkeit durbgeführt worden is, so geschah dies hier aus anderen Gründen und in anderer Weise, als bei der Personal-Gerichtsbarkeit, Bei unbeweglichen Gütern, welche nicht in öffentlicven Büchern eingetragen sind, war der Unterschied ins Auge zu fassen, ob sie ch über die Sprengel zweier oder mchrerer Bezirks8gerichte erstrecken oder ob sie innerhalb eines derselben gelegen sind. Jm ersten Falle mußte man vorziehen, anstatt die Real- Gerichtsbarkeit einem dieser Bezirksgerichte zu übertragen, sie im vollen Um- fange mit Eiù chluß der Neal-Akte, an das Landesgericht, in dessen Spren- gel sie liegen, zu wcisen. Für den zweiten Fall stand nichts im Wege, die vollständige Real-Gerichtsbarkeit dem fraglicheu Bezirksgerichte zu übertragen.

Bei den Gütern, wele in öffentlichen Büchern eingetragen sind, mußte eben auf dermal bestehenden öffentlichen Bücher Rücksicvt genommen werten. Bis zu dem Zeitpunkte, in welchem die neuen öffentlichen Bücher gebildet sein und sie deu gesammten innerhalb eines Bezirkszerichts-Spren- gels befindlichen Grundbesiß und nux denselben în sich schließen werden, muß ihre Führung in der Art als Grundlage der Real-Gerichtsbarkeit gel- ten, daß jedes Gut als im Sprengel jenes Gerichts gelegen anzusehen if, in dcssen öffentlihem Buche seine Einlage sih befindet, Da aber die Be- zirk8gerichte mit dieser Buct führung betraut \ind, so war als Regel anzu- nehmen, daß jenem Bezirksgerichte, welchem die Führung des öffentlichen Buches übertragen is, die Neal-Gerichtsbarkcit ihrem ganzen Umfange nach über die eingetragenen Güter zustehe,

Wenn nun gleich dieser Grundsaß keinem Anstande bei jenen Bezirks- gerihten unterliegt, welche nur Grundbücher zu führen haben, die în der Regel den innerhalb ihres Sprengels gelegewen Grundbesiu, also cinen fol hen von mäßigem Umfange in sich schließen, so verhält es sich doch anders in Betreff derjcnigen Bezirksgerichte, welchen die Führung der Landtafeln übertragen is. Der Grundbesig, welcher dermal noch in leßteren cingetra- gen ist, erstreckt sich über das Gebiet ganzer und zwar theilweise sehr g10o- ßer Kronländerz er bildet Güter -Komplexe von größtem Umfange, und die Nechtsverhältnisse, welche denselben anhaften, sind zum Theil von der s{wic- rigsten und verwieltsten Art. Es lag nahe, daß man eine so umfasscnde E E E E vollen Umfange nach den mit Führung der Landta- seln bett „Bezirks8gczichten übertragen könne. Als cin praftishes Aus- kunft8mittel erschien bier die Theilung der Gerichtsbarkeit der A daß man bezüglich dieser Güter den schwieríigsten Theil di 6 G A O reite aus ihrem Wirkungskreise ausschied R data E ae

S O G O ed Und jenem Landesgerichte zuwies, an dessen Sitze die Landtafel geführt wird. : Fn fernerer Crwägung, daß große Güter und verwickelte Nechtsver- haltnisje vorzüglich auch in den Grundbücbern jener Hauptstädte vorkom men, in welchen die Landtafcln geführt werden, glaubte man diesen Thei lungsgrundsaß auch auf diese Grundbü ber um so mehr ' len, als dadurch an einem und demselben Orte eine größere Gleicß artigleit der Geschäftsbehandlung und Geschästszutheilung erzielt und aus der Schein vermieden wurde, als ob dieser Behandlung der Landtafel-Ob. jekte die Absicht zu Grunde läge, für sie ein Privilegium zu schaffen

Aus diesem Grunde und endlich, um den Einfluß des obersten Ge- richt8hofes, an welhen der Fnstanzenzug von den Laudesgerichten geht guf

gct, auft

dice

ausdehnen zu so!

die Real-Gerichts8barkeit zu erweitern, einen Einfluß , welcher auf die Lan desgerichte und Ober-Landcsgerichte als zweite und dritte Jnstanzen Unfebl virken wird und daher zur Wahrung der Rechtseinheit auch derjenigen Neal - Gerichts8baiteit zu gute fommt, welche in erster Instanz vot den Bezirfsgerichten ausgeubt wird, erschien cs zweckmäßig, die gleiche Theilung der Real-Gerichtsbarkfcit bezüglich der dinglichen Klagen auf alle Grundhls cher auszudehnen, welche von den Bezirksgerichten an Orten gcführt wer den, an welchen sich der Siß eines Landgerichts, selbst wenn Sihzen keine Landtafeln bestehen, befindet.

Aus dieser Auffassung ergab sih die Normirung des Real standcs in der im Entwurfe beantragten Weise, nämlich : Negel den Bezuksgerichten zustehen soll, daß jedoch dingliche Klagen we sie cin unbewegliches Gut betreffen, dessen Einlage sich in einem öffentlichen Buche befindet, welches am Size eines Landgerichts geführt wird; bei di

f1 an diefen

- (Bericht

O 4/1 daß fie in der

sem Landesgerichte anzubringen seien, E Ungeachtet der wichtigen Gründe, welhe dafür geltend gem ivurden , daß die dinglichen Klagen bei den Landesgerichten konzentrirt und den Bezirk8gerichten nur tie Behandlung der Eintragungen und dic Vornahme der Real-Alkte übertragen werden sollte, ungeachtet der Gründe, welche anbe scits cs räthlich machten, die Realgerichtsbarkeit iu alien ihren Theilen und zwar auch rücksichtlich der großen, meist in den Landtafeln eingetrage nen Güterkomplexe auf die Bezirksgerichte zu wälzen, schien do jene Thei lung na reiflichster Erwägung aller Umstände als dicjenige sich darzustel-

len, welche den gegebenen Verhältnissen am meisten entspricht. E Auch hatte sie vorzüglih die Stimme der praktischen Juristen na- mentlih der in den Verhältnissen der verschiedenen Kronländer wöhlerfab- renen, obeit erwähnten Vorstände der Oberlandesgerichte, Geridtöcinfüb- rungs - Kommissionen und Staats - Anwaltschaften sür sih, und man ae einen entschiedenen Werth darauf, daß in der beantragten Regelung Len thatsächliche Bestand der Verhältnisse vorwaltend* ins Auge gefaßt 0 AROO in der Art, daß derselbe, insoweit seine Aenderung nicht unumgänglich ths vendig war, 1n die neue Gerichtspflege mit herübergenommen ‘wurde, indem ein rascher Wechsel gerade in solchen Dingen leiht zu unsäglicher S ertviro rung führen könnte, während die beantragte Gränzlinie nachdem fion e solche angenommen werden mußte, auch das für sich ‘hat daß sie keine; Zweifel über die Kompetenz Raum giebt, L Angern L “I; 2 e P Gi E über den Wirkungskreis der Kausalgerichte be- sich eine sorgfältige Zusammenstellung dessen, was den Kau-