1850 / 174 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Proscenium

Amyhitheater

Ä9o )uigsstädtisches ( vorleßztenmale monatlichen Schlie ßung Leiden und Freuden. Gruppirungen Sujets), in 3

L EAde E mit Gesängen,

Akten, von Gañtas Ráder. D Die neuen n Maschinerieen nd

„linere A eines

4 5 «Toy Gerrn El f} n di vom Maschinenmé smaler Herrn Köhn.

1096

sischen, von F. L. Schröder. (Adele und Georgine Galster: Friß und Hänschen, als lebte Gastrollen.) Zum Schluß, zum ersten- male wiederholt: Der politische Koh. Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von Heine.

Königliches Opernhaus.

Mit Allerhöchster Genehmigung Freitag, den 28sten d. M,., Gest- Vorstellung zur Feier der glücklichen Genesung Sr. Majestät des Kö- nigos, unter gefälliger Mitwirkung der Mitglieter der Königl. Oper und des Schauspiels, des Ballets und der Kapelle, des Frl. Starde, Tänzerin aus Kassel, der Herren Ander aus Wien, Ditt aus Ham- burg, Reer aus Gotha und des Ballelmeisters Winrich aus Kassel, im festlih geschmückten Opernhause

Fest - Ouvertüre, vom Kapellmeister Dorn.

Prolog, gedichtet vom Rittmeister von Krosigk, gesprochen vom Hofschaufpieler Hendrichs.

Fest-Hymne, gedichtet von Rellstab, l'omponirt von Peter Corne- us, dazu transparentes Bild nach Maé vom Professor Kaselowski.

Scene aus dem Áten Akt der Hugenotten, La Mao, spanischer Nationaltanz. iten Aft der

Scene aus dem leßten Akt der Lucia. Zweiter Akt aus Cortez. Der Verkauf der Villets findet vom Mittwoch früh 9 Uhr ab im Verkaufs - Lokal des Königlichen Schauspielhauses zu den höch sten Opernhauspreisen statt, als:

e Rang und Prosceniums

Dritter Rang und Parterre Amphitheater C Zu abonnirten und reservirten Pläßen bleiben die Billets bis Donnerstag Mittags Die Rein-Einnahme ist wohlthätigen Zwecken gewidmet, worüber it offentlihe Rechnung abgelegt werden wird.

aufbewahrt.

N Ie N

Leipzig 1n Courant im 14 Thlr

de D

F fandbriefe : Geld - Course.

Inländische t ommunal- Papiere und

St.-Schuld-Sch K.u.Nu. Schuldy. |& z Berl, Siadt-Obl,

Grosshb. Posen do. |\

uslündische

Russ. Hamwb.Cert.

do. v. Rthsch. Lst

do,Poln.SchatzO

Poln a.Pfdhr.a.C.

n. wr kex - E nza & ——] ss fx wy mar

e [527] e Æ, G Wr Ama

. F. T:

A Gf A0 d Á pas S m5:

Sus A, a

Kiscnba hn

J Jun.

A ctïi cen.

Stamm- Actien. | apital. ) ] T'ares - Cours. Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. fa) in dazu bestimmten Rubrik ausge I ie mit pCt. bez. Actien zin«d v. Staat gar

Prioriläls-

ctien werden durch

t

Berl Anh. Litt. A. B 6,000,000 |

4 / 883 89 bz u B do. Hamburo 5 8,000,000 | 4 42 184% a 85 1 do. Stettin - Stars. « 1,821,000 | 4 5% 11031 bz. u. G do. Potsd.-Magd. …. t 000,000 | 4 [1% 162 bz Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 | 4 138 B do, Leipziger... 2,300,000 | 4 (122 Halle -Thuringer..... 9,000,000 | 4 2 647 1 L B Coln - MIDden \ v 13,000,000 | 32 | 955 1 00. MAACHEN ..» EOUO U 1 | 395 1 Bonn. Coin. - 051,200 | | Dusseld. - Elbe 5 ld 1,400,000 | 5 1: (79 G Steele - Vohwinkel 1:B00L000 l 4 1] 193 bs Nicderschl. Märkisch 10,000,000 | 31132 832 be. u. don Zwelgbahn 500,000 (I i Oberschl. Lit. A. s 53,100 | 31/52/1055 bz. u. G do FIU D: 2,400,000 | 31/5271 1024 6. 103 B Cosel - Oderberg . 1,200,000 4 132 [7086 Breslau - Freiburg E 700,000 1 : (26 Krakau - Oberschl. 1800.000 S 697 B. Berg. - Märk 1 000,000 | 4 122 br Stargard A 19 5.000.000 | 3131 [822 bz. u Brieg N els é j 100,000 | { a deb Wrokb. é L 500,000 | 1 v7 bz ( Quillungs - Bogen. | | \ achen - Mastricht .. 2 750,000 | 1 | | | O Ausläünd. Aclien. | | | | i Fried Wilh. -Nordl 000 000 | 1]: S Y E ; R ï

Schluss-Course von Cöln-Minden 95:

lebhaft. und es zeigte sich fast für alle Actien-Gattungen zu stelgende

G G ba a e

m pg

Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberteld, Niederschl ]

E v L

Zweigbahn

I fan C

Gt Si va va

Vohwinkel

i

en

6,500,000 |

Preussischen

Auswár tige

Friedri{chsd'or

tshulbscheine )ramen}scheine

Veränderung EN

G y 20.

Sächsisch- Bavetisée 86 Br, Aa - Krakauer 68

U Kiel 945

Preuß. B. A. 9

Frankfurt g. M. mehrere Umsäge

ihres Weichens von P und Actien wog

Slesische 935 Léeipiia 212 By, E e Ms

i Â

E Bru

.+ Spanie rn _fan- lee Cours

ÍÎn “alèn übrigen Sins 'ändertén Coursen sehr wenig + Württemb, Obligationen

haft bei unver

und LGRN Ae hielten Mes Met, 79% n Partial- Loi v. I. 1845 31K preuß, 32

n sich mehr bec Bank „Actien S 50 Bn v DLj 315 Gld,

F Rei unga.

535 Old. Do. Partial - L a 40 2 Obligationen bei Rothschild 841

Loose a 390 Sr ber Gebr. Bethmann 3837 Byr,, 80 Old, Darm- adt, Partial - Loose a 00 Fl, (D By, (4 Old, to..3 25 itl, 27% Br., 275 Old. Württemberg. 4¿proz. Oblig. bei Rothschild 97 B, 965 Ol, JzProz. do. dv. 82% Br., 82 Gld. Spanien D, ina, 027 Br, 22% Old, Polin, S300 Fl, Loose 129 (O. Do 1101, Oblig. a 500 Fl. S B S) (Hld. Ode ich) Wilhelms = Nordbahn 4257 BVr., 42% Gld, Ludwigshafen - Bexbach

81 Br., 80%. Gld, Köln-Minden 96 Br., 9595 Old. Wechsel-Cour}e.

Amst. 100 Fl. C. k. S. 99% Br., do. 2 M. 983 Br. Augsburg 100 Zl, C, f S; 120-Bry. Berlin 60 Nihlr. C. l. S. 105 Gld. Bremen 50 Rthlr. in Ld, k. S. 99 Br., Hamburg 100 M. Bf S S8 V 0 4 M 8/5 O Vealpiig 00 Ntblr, G f S, 1054 Gld, London 10 Livr, Sl. k. S. 1205 Br., 1205 Gld. o. 8M 1195 By. Won 200 Fr. f. S, 945 Dr, Patis 200 S L Malo n Silber l S. 10 Br, Wien 100 Fl, C. M, 20 Fl, Fuß 100 Br. 995 Gld, Diskonto 2 Gld.

Dambura, 24, Zuni. 35 proz. p. C. 875 Br. 877 Old. 2 Dan Dia, 2 Dr. E N. 1044 V, Sig 885 OID.

Dén. 715 Br., 71 Gld. Ard. 113 Br. Z3proz. 30% Br., 305

St. 9, 832 Br., 835 Old. Bergetorf 895 Br, Mazgdeb,-W 56: Old. Altona-Kiel 93 Br. und Old, Köoln-NY

Gld. Amerik. 6proz. V. St. 1064 Br,, 1065 Gld. Hamb. =- Berl. Vittenb. 57 Br., (inden. 95 Br., 94; Glo. Friedrich-Wilhelms-Nordbaln 407 Br,, 40 Gld. Me-

nbuld 00 Dr, 909% OIL i Fonds im Allgemeinen etwas matter; dagegen Eisenbahn tien gut zu lassen

U

Aursterdam , 23. Juni. Sountaz. (Effekten Societät, Lz Uhr. Ard, 1245, Coup. 8%. Oest. Met. Iproz neue 817. Hui, (proz. 964. Poln. 4proz. 765

u den notirten Preisen war nur in Span. 3proz. inländ

»

der Handel etwas belebt. 93.

Markt: Verichte.

Berliner Getraideberiht vom 26, Juni Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Meizen nach Qualität 50—54 Rthlr. Roggen loco 27—29 Rthblr. pr. Juni | 27% Rthlr. bez, u. Br., 27 G. ) Juni /Juli ) y » Juli Pag: 7X Niblr. Bl, 27 O;

» Sept. /O ft. 29% A 29 UUDIY, S; 495 A 29

Di, ¿20 O. Gerste, große loco 21—22 Rthlr. » fleine 17—19 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 15:—17 Rthlr. Erbsen 27—32 Rthlr. Rüböl loco 10% Rthlr. bez. u, Br., 10%; G.

» yr. Juni 10% u. ck, Rthlr. verk., 10% Br.,, 7 G.

| » Juni /Iuli 105 Rihlr, Br., 10% G.

Aug. /Ses l

HOE E N S E d a.

GSamburq,

Minden 945. Magdeburg-Wittenberge

Roggen unverändert. Sommerkorn

Um O

‘Neue rus). Anl.

einfa geschäftslos, Rüböl pr. Mai 345,

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, empfehlen

Pr IRDTA E E

D eUt\MVlano, )

Bayerm, München, Verfügung, betressend die Schließung der A

ter-Vercine.

Frautfurt. Fraunffuri a, M, Fortseßung der Denkschrift des österrci-

}

chifchen Handels-Ministers, Nusland. Türkei, Konstantinopel, Reise des Sultans. Die Nevision des Zollvereins-Tarifs.

«Zissenschaft und Kuast._ (Foitsebung,) Gescllschaft naturforschender Freunde,

TEU: eni ea I P N Sa CCHELNG COA S I P COOE C T E C C T ti C E AZE A D E E L E S I E 1 E T E R

ilichtamtlicher Theil.

Denutÿchland.

Bayern. München, 22, Juni, Durch folgende Verfügun, Königlichen Regierung von Mittelfranken werden sämmtliche dieser Provinz bestehende Arbeitervereine en blo geschlossen :

i Namen Sr. Majestät des Königs. Die Arbeitervereine

ungs Wohlthätigkeitszwecke im Auge, sondern richten { rhaupt auf eine allgemeine Umgestaltung der sozialen jaltnijse des Arbeiterstandes, die heutzutage eine der wichtigsten

en unter allen öffentlichen Angelegenheiten einnehmen.

insbesondere nah Art. 17 des Gescßes vom 26. dem Verbote der dfflintion, Nachdem nun durch

: \( en Srhebungen nachgewiesen ist, daß die Arbeite vercine in Mittel} nicht nur unter sich naa E mit anderen V und Auslandes in organischer Verbindung stehen, chden cine solche Ga bia, wie ste deutlich und ellyaf aus dem R orresvondenzblatt

13 erscheinenden Blatte: Die Bere g; orgeht, sih als cine nothwendige Brdingung zur Erreichung sehzten E darstellt, während sie dagegen nah den ge-

e au Grund des Geseßes vom 26. Februar d 12, Bier 4 zu s! ießen und die Distrikts - Polizei - Behörden ul diejer Verfügung hiervon in Kenntniß zu seßen, L H 1850 Königliche Regicrung von Mittel ammer des «nnern, von Vol.“ San U oa C0 4. Ztg.) (Fortseßung der Denkschrift des Kaiserlich österrei

els-Ministers 2c. 2c.)

(

en muß, hat diese Denkschrift daher gerade den Zweck, die Besllmmungen hinzuweisen, welche nach Ansicht s Oer

ijen Negierung zu jenem Ende in die Bundes-=“

( Verfassung nehmen wären F. 1. Alle Bundesstaaten ien ein durch ( nd Ha l Geseßgebuug verbundencs Gebiet, um-= ( r gemeinschaftlichen Zollgränze. Die Ausfonderung er Di töthcile us der geminschastlichen Zolllinie, so wie i estimmungen übe i Finrichtungen zum Fron ls , zollt Waaren, Messen if( blei Vou GOrOCDaIe n S Aufnc na l Staaten in den. deuts =- österrei (lverband und die allgemeine Regelung ihres Vez rin geschieht durch Bundesbeschlüsse, durch welche jedocl rarti rtrâge N aufgehoben oder einseitig abgc än- dürfen. §. 2. Im Junern der gemeinschaftlichen Zoll der Berkehr frei, mit i inigem Vorbehalte dcr wege1 uchssteuern und Finanzmonopole bestehendcn oder Q n Beschränkun i 3, Die Regelung dcr Ein- und il Nüd- unt chgangszölle steht ausschließlich der Bun ewalt zu Bundesgewalt, in Ausübung ihrer Be= miß zur völkerrechtlichen Vertretung des Bundes in seinen handels it erhältnissen hat Handels-Konsuln im Auslande zu llen, mit der Verpflichtung, die Angehörigen aller zollvereinten

I

| serncr das Verhältniß f stzusc pen, in welchem

Del der Einzelstaaten zu denen s Bundes stehen llen * . 9. Dle Bundesgewalt if ausschließ lich befugt, n Staaten Handels- und Schifffahrt Dae welche

) umfassen und alle Ste Omg verbinden l( ] zuschließen, Derartige Verträge, welche von

staaten mit sremden Ländern eingegangen werden, dür rfen

(

agen des Bundes nicht widersprechen g. 06, Die Bundes verwacht und ordnet den Handel im Junern des Bundes, n Haudel, die Schisssahrt und den Verkehr des A

1 Auslande. §+ /. Vie Bundesgewalt hat die Oberauf- cht über die Anstalten sür den Verkehr, die Post, Cisenbahnen, legraphen, im ganzen 1 aa Des Bundes, ohne sich selbst in

unmittelbare 2 erwaltun selben einzulassen. Die Sceschiff=

) Der Unterschied în den Verhältnissen der Staaten und ihrer » 011 ly

incin ausgeschlossen und jedenfalls föunten die kleinen Eilande

(5

ordtuste, die badischen (Hebietsinse!n in der Schweiz, das dalmatinische tüstenland ni ht t wohl dem allgemeinen Zollfvstem unterworfen werden, : n 3etracht, daß bi Vers schiedenheit der Lebensweise und der emeinen Bedürfnisse der Linführun g gleicher Verbrauchs - Abgaben noch lehr im Wege steht, kann auch die Aufhe bung aller Binnenzölle, zumal der Uebergangs Abgaben , in der Bundes - Verfassung nicht unbcdingt ausge- sprocben werden. Jm Zollverein kommen troy aller Anstrepgungen für ¡e Beseitigung noch ltebergangs - Abgaben von Wein, Bier, Brauntw- in,

¿aback vorz selbs die Thorsteuern sind cine Art Binn cnzölle, H “**) Den Einzelstaaten darf das für manche sehr wünscheuswerthe tet , ihre Angehörigen durch besondere Konsuln in Handelsbeziehungen ite zu lassen, nicht entzogen werden ; jedoch wird es nöthig, die Kon- D Aki nähere Beziehungen zu einander zu segen und ihr gegenseitiges ryaltniß durch die Bundesgesepgebung zu bestimmen, Auch dürfte sich die Konsuln einzelner Staaten als Bundeskonsuln zu bestellen.

I E

lfrankfen haben nach den hierüber gepflogenen ausführlichen nicht blos die in ihre Sabungen aufgenommenen Bil

liegen daher allen A) Anordnungen über politische

{ls

un- aller deutschen Arbei=

über Bereine in Bayern nicht zulässig ift, E Stelle veranlaßt, sämmtliche Arbeiter-

(it Nüucksicht auf dieses wesentliche Bedürfniß, welchem in dem vßeren österreichisch - deutschen Zollverbande nothwcndig abgehol-

ahnten Antrieb geben, Jedenfalls dürften die reinen Einkünfte Hau- novers, bliebe es sür si, in weit geringerem Maße zunchmen, als wenn es sich anschlösse, Die Ausfälle an Steuern aber, welche durch die gegenseitigen Befreiungen der inländishen Erzeugnisse von den Eingangs- Ab E entstchen würden, an sich ohne große Erheblichkcit, sind gar nicht in Betracht zu ziehen, da die eigenen Stgats-Angehörigen als Konsumen- en den Betrag dieser Steuer gewinuen und zudem die Ersparnisse an

Berwaltiungsfkosten denselben überwicgen würden Dagegen würde durch ie angemessene Negelu ng der Cingangssteuersäße eine verhältnißmäßige Cl rhöhung der Summe d

Baaren, welche vorzugsweis als Nen der Zollka\en erscheinen,

Interschied zu vertreten und deren Verkehrs=Jnteressen

L den cinen Anhalt für die Ermittelung des wahren VBerbrauchsver- hâltnisses in Deutschland und Orsterreich, und es würde ganz unthunlich an danach den A stab für die V ‘ertheilung der Zoll -Nevenücn bestim

waltung, der Nb betriebene Paschhaùidel nud Oesterreicb, die große na- | türlihe Verbrauchs fähigkeit fast aller Kronländer des Kaiscrstaat selbs in der erstaunlih raschen Zunahme des Gebrauchs einzelner fremder Irtifel bei ciniger Zollermäßigung kundgegeben hat, die Entlastung des Bodens, die Gewißheit, daß unter der neuen Zoll- und Handelsgcseßgebung der Verbra!ch in Oesterreich um so schnellere Fortschritte machen werde, als er unter den früberen Hemmungen zurückgeblieben ist, alle diese Umstände müssen in Anschlag gebracht werden Die ganze Frage hat übrigens gegen

früher einen großen Theil ihrer Wichtigkeit verloren Der Zolivercin als solcher hatte mit Ausnahme der Erhebungsko sten feine gemeinsamen Ausla- aen, er hatte keine gemeinsame Central-B:börde, keine Central-Bertretung,

alien A den Küslensiaate i Ad O zung Adgaben erheben dürfen, Diese E A keine gemeinsamen Konsuln , keine Flotte zur r Wahr rung der C Ge

Interessen zu unterhalten; der auf den cinzelnen ; zollvereinsstaat entfallent Antheil an den: dollvereins-Cinkünften floß nicht f in eine Vercinsfasse fondern ward | ausschließlich für die Bedürfnisse und zum Besten des Cinzelstaates verwen- det, Ganz natürlich, daß unter diesen Umständen der mehr kfonsumirende Staat sich mit Widerstreben van Vertheilungsprinzip nah dem Kopf unter- zog. Gegenwärtig stehen die Dinge ganz anders, sofern nämlich die reinen Zollerträgnisse vorzugsweise der zollvereinten Staaten verwendet

ile muy berücfihtigt werden. Ein ausgedehutes Freilagersvstem egt Im „ZFnterejsse des Handels, auch Freihäfen fönnen nicht unbed dingt

Staaten fließen würde, läge offenbar eine Küstenländer, welche am meisten zu den

ten Vortheil von dem Schutze der Flotte, tung 2c, 2c. haben. Mit einem Worte, bie würden sich fortan in Mitteleuropa ganz }0 oder in England daß die Zollrevenüen zu Landestheile oder cinem Staate je anderen Landestheile zu Li Aa

»P unte solgerech L S A dic Zollrevcnüen fortan gemeinsamen Zwecken

dienten.

1097

SRRE A

der Kontrolle der Bundesgewalt unterliegen, sollen die Ko- sten der Erhaltung solcher Anstalten niht überschreiten. Der nämliche Grundsaß findet Anwendung auf die Fluß - Schiff=- fahrt und die Flußzölle, überhaupt auf die Wegegelder , deren allgemeine Regelnng unter billiger Entschädigung derjenigen Staa= ten, welche dabei aroße Geldopf er zu bringen haben, zu bewirken ist, g. 8, Die Bundesgewalt hat dic Zoll - Verwaltung in allen Ländern des Bundes zu überwachen und die S aller be-

züglichen Bestimmungen zu fkontrolliren. +{) G 9. Der Reitt-

Ertrag der gemeinschaftlichen Zölle und Abgaben wird, nachdem die durch die Bundesgewalt auszuschreibenden Matrikular-Beiträge

der Einzelstaaten aus den Zoll-Einkiinften vorweg entnommen wor= den sind, unter die zollvereinten Staaten vertheilt, 7+)

§ LU,

Y* Der Bundesgewalt steht ein Bundes-Rath für Handel und Schiff [ahrt vorbereitend zur Seite. Demselben liegt ob: die Prüfung

der Grundsäße, auf denen die Handelspolitik des Bundes zu le / Î

ruhen hat; die Untersuchung der Hemmnisse für Handel und Ver

fehr im Junnern der verbündeten Staaten; die Prüfung der Han- dels- u sie dem gemeinsamen Systeme entgegenstehen, so wie der neu li (li

nd Schifffahrtsverträge der einzclnen Staaten, inwiefern

ai bz zusd

chten,

eßenden Verträge des Bundes; die Erstattung von Gut-= Borschlägen und Auskünften über alle in seinen Wirkungs

7

freis gehörige Angelegenheiten; die S ura seiner Wahrnel= mungen über die Bedürfnisse und den Stand des Handels und der Schifffahrt, der Hülfsanstalten und Verkechrsmittel ; die Vorschläge sür die Wahl der gemeinsamen Handelsagenten; die Begutachtung in Fragen über Handels- und Seerecht, über Münze, Maß und Ge

wicht, Der Bundesgewalt liegt die Pflicht ob, ir

fahrts-= und Handelssachen, so wie über alle Zollbe

Handels -= und Schifffahrtsverträge, Aufstellung und Ernennung von handelspolitischen Vertretern das Gutachten des Bundesrathes cinzuholen. F. 141. Der Bundesrath für Hande fahrt besteht aus cinem großen Rathe, welcher regelmäßig jedes Zahr zusammenberufen wird und in Fällen von Wicht tigkeit auch außergewöhnlich von der Dundcsgewalt versammelt werden kann, und aus einem Ausschusse, welcher als eine bleibende Be C E der Bundéagavalt zur Séêite teht Ev hat ie Arbeiten für den großen Rath vorzubereiten oder zu vollziehen,

allen Schiff Unge N,

î Í 4

[ und Schiff=

ie von diesem angeordneten sal kundi gen Untersuchungen anzustellen

und die in den Wirkungskreis der Bundesgewalt gehörigen Ver-

D A I Die gegenseitige Kontrole von den Staaten des Zoll-

vereines geübt; die allgemeine Kontrole durch die Bundesgewalt is cin- facher,

' N

+7) Der Maßstab der T ertheisung muß dur die Erfahrung an die

Hand gegeben werden, jedoch cine gewisse Stäigkeit behaupten. Dem Zoll- vereine gegenüber begründete fruher Hannover auf dic Nachweisung eines erheblichen Mehrverbrauckes an Kaffee, Zucker, Taback, fremden Weinen und fremden Manufakturwaaren, dann wegen angeblichen Verlustes an Durch- gangszöllen den Anspruh auf Gewährung besonderer Entschädigung in ¿Form eines Präzipuums aus den gemeinschastlichen Zolleinkünften, Der Zollverein ging auf dieses Ansinnen nicht ein, indem nicht Alles, was an den hannoverschen „Biänzen verzollt wird, auch im Lande zum Verbrauche gelange, nach der Bereinigung der stärkere Verbrauch der Fremdartikel wegen natürlichen JZmports vieler vereinsländischer nicht foridauern würde, die Durchgangszölle sich aber größtentheils in Sn verwan- deln würden. Es is von Hannover wehl zu beherzigen, daß die Zollein- fünfte verhältnißmäßig im Zollvereine, ja selbs theilweise in Oesterreich iroß scines bisherigen Zollsystems mehr zunehmen als îm Steuervereine, daß überhaupt in Staaten mit blühenden Generben der Kolonialwaaren- Verbrauch in höherem Maße wächst als in sogenannten “lerbauftaaten, zu welchen Hannover sich rechnen will, Zudem würde die günstige Lage der Küstenländrr bci höherem Zollschuße ohne Zweifcl in weit größerem Maße als schon bisher der Fall war, zur Anlage von Zuckir- Raffinerieen, von Taback-Fabriken, Twist- und Flachsspinnereien locfen, denen fortan eín ungeheures Gebiet zum freien Absaßze offen stände. Derlei naturgemäße Fabriï-Anlagen in unmittelbarer Nähe der großen Seemärkte würden sicher noch ganz andere Ergebnisse liefern, als im tiefen Binnenlande. Das alles würde den Küstenländern vorzüglih zu Statten fommen und ihrer

ewerbthätigkeit, ihrer Schifffahit, ihrem Handel einen kaum ge-

der Zollerträge, ohne Gefährdung anderer nteressen, Zwar verzehrt Oesterreich zur Zeit an ausländische

S wcrden ktonnecen,

7 174. Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. Donnerstag d. 22. Juní,

sügungen zu begutahten. §, 12. Der große Rath besteht aus Abgeordneten, welche zum größeren Theile von den Vertretern der gewerblichen Jntercssen, und zwar dort, wo Handels- und Gewerbe

kammern bestehcn, von diesen gewählt und zum geringeren Theile von den Ri gierungen ernannt werden. Die Zahl der Abgeordneten, welche jeder Staat zu senden hat, wird Aa der handclspolitischen Widchtigkcit desselLen bemcssen. §. 13, Der große Rath wählt seinen Piásitenten, feinen BiceePrälidenten due seine Schriftführer, \o wie die Mitgliedcr des Ausschusses, leßtere in der Art, daß Oesterreich, Preußen, die E Küstenstaaten und Süddeutschland darin vertreten sein müsscn. 14. Die Bundesgewalt wird ihr Han-

delsamt als Oberaufsichts-Bel hörde für Handel-, See- und Fluß- shiffahrt, Verkehrsmittel, Wahrung des geistigen Eigenthums (Privilegien und Patente) Münz-, Maß- und Gewichtwcsen, aus wärtige Handels-Vertretung, Auswanderung und Colonisation, fer- ner ihr statistisches Büreau und ihre Zollkontrolê- und Rechnungs Kammer besißen. - Dieses wáren die wesentlicden Bestimmungen, welche nah den Ansichten der Kaiserliden Regierung das Grund gescß des decutsh=österreihischen Zoll- und Handelsbundes zu bil den hätten. Die der Bundesgewalt eingeräumten Befugnisse sind fol lche, V ne welche ein daucrndes einträchtiges Zusammenwirkcn der einzelnen Bundesstaaten, ihre kräftige Vertretung nah aufen und ein hnelles Ergreifen der Verhältnisse nicht gedacht werden kann. Des Beirathes igs bei Würdigung der großen gewerbli- chen Juteressen kann keine Nation entbehren; damit aber die- ser Bcirath cin wohlgeordneter sei, müssen die Sachkundigen tur das Vertrauen threr Fachgenossen wie der Regierungen zu ihrem Posten berufen werden und nicht einseitig aus diesem der jencm Lande, sondern genau im Verhältnisse der handelspoli- tischen Wichtigkeit ihrer Heimat gleicl hmäßig aus allen Theilen des Bundes hervor gegangen sein. Damit dieser Beirath nie fehle, min- der wichtige Geschäfte auch s{chncller und in cinem kleineren Kreise abgethau werden können und der großen jährlich oder bei außer=- ordentlichen Veranlassungen zusammentretenden Versammlungen der oerarbeitete Stoff zu ihren Berathungen zu Gebote stehe, bietet si von selbst sener aus dem großen Bundesrathe hervorgehende engere Ausschuß dar, gewissermaßen der handelspolitische Staatsrath der Bundcsgewalt. Bei dem Handelsamte stellt sich in mancher Hin= sicht Das englische Board of Council for Trade. bei dem ali sti

schen Büreau die in mehreren S1iaaten, namcntlich auch in Oecster= rcid), bestehende Einrichtung als Vorbild dar. Beide Institute sind zur Kenntniß der Thatsachen, einheitlichen Leitung der Handels= Verhältnisse, Wahrung der gemeinsamen Iuteressen nach innen und außen unerläßlih. Die Zollcontrolls-Behörde soll an die Stelle der Zollfommissaricn des Zollvereins, die Rechnungs-Kammer an die Stelle des Centralbureau?'s in Berlin mit jcnen Abänderungen treten, welche Lurch die bcabsicht igte gera Verknüpfung der einzelnen Bundcs

S hervorgerufen werden. Es ist klar, daß alle diese Vor= Taae Ier Nur 1 Aren Umrissen angegeben werden fönnen, da ihre Festseßung eben der Gegenstand der einzuleitenden Verhand

lungen scin wird, und Desterreih weit entfernt ist, feine Ansich

ten als irgendwie maßgebend hinstellen zu wollen. Doch hält sih die Kaiserliche Regierung für berechtigt, die hier entwidckel- ten Grundsäße sämmtlihen hohen deutshen Regierungen zur ern- sten Prüfung zu unterbreiten. Sie hált den hier vorläufig an

gedeuteten Bundes - Organismus nicht blos für mögli nder1 auch für geeignet, um allen billigen Wunschen zu (cntiprechen Jedcr Unbefangene wird zugestchen, daß nah den hier nuieder=

4 4 12 I

durch die gemei1 è

E same Leitun aller andel a heiten, durch Eine Zolllinis g aller hand( (Ctne Zollverfassung, Ein K Verhältnisse hergestellt und bei das Gesammtwohl auch ungemein viel rf art vere daT ‘ch V an osten und n ráften erpari werken Ur (C zur Linderung À rafen Klassen, so wie zur E rhöhung der Wohlfahrt de

seitig becinträcht

Nor ' » Af [

weniger als das übrige Deutschland; im ollvereine beträgt der reine Zoll- Grid L100) Venn er in Ö ésitrpeirh etwa - auf 44 wogegen freilich die V

‘erwvallungs D sih hier mehr als i

hoh deun dort erlaufen. Allein die offiziellen Nachweise

d 2

und der Ver-

zu wollen, Die bisherige Verschiedenbe it der Steuersähe

tes, die sich

ck

auf Bestreitung der gemeinjamen Ausgaben würden. Darin, daß cin erheblicher Theil der Zolleinkünste nicht mehr wie früher in die Kassen der einzelnen billige Ausgleichung, indem die

Zöllen beisteuern, au den größ- |

einer wirksamen Konsularvertre-

Zoll - und Handelsverhältnisse gestalten, wie in Frankreich

oder in Nord-Amerika, und so wenig es dort, in Betracht allgemeinen Zwecken verwendet werden, einem einfallen wird, ein Präzipnuum von dem weil es an fremden Artikeln mehr ver- solcher Anspruh auch noch dies-

ten sich in Spalier während der Durchfahrt des „Taifs' um halb neun Uhr die Landspiße von Nagra umfuhr und unte dem unaufhörlichen Donne! d Geschüße, den Freuden gesängen und ujauchzen der gricchischen, armenischen und israelitischen Bevölke

rung und der bcide Ufer der Meerenge bedeckenden Volks; nenae di Reise fortscbte. Drei andere Dampfschiffe fol A n em Tati

(p Nau b

t) gelegten Vorschlägcn die ci nheitlihe Leitun 1g der Handelspolitik des Bundes auf einer sorgsältigen organischen Gesamn: tvertretung der Juteressen, so wie auf umfassender sicherer Kenntn derselben

beruhen würde. Weiteres kann von einem O1 ganisationsplane nicht gefordert werden, als auf dem vorgesch lagenen Wege aller (Gt e nach das vorgesteckte Diel sich v nt 1g. errecid)«

êißleitung oder Abirrung besorgen

1

¡U Diet

4 Í L 4 L741

um cinen Körper von 70 onsularsystem die naturlichen

gu instig Iten

ungleich größerer Wirksamkeit für

der Nothstände einzelner r Gesammtheit,

í p E 4 5 p Erf H me ® als durch sonst etwas beigetragen würde, das kann nicht R G iss io Ruyunto al 1 7 - , Ó 2 \sprochen werden. Alle dl U An welche sick in ihrer bis hertgen ( )vetrennii hcit dur) 1hre l rwaltung elbst noch gegen

endlich durch ihre Verei gung ersl

ene terungen und Han dels-Vert1 pt eine erleuchtete wirksame Sec- ul! en

T 1 n Sta et 0 ì Vest Z [ried ï Matestät i) mmen, wo d ferung den em) T Sultan bracht ¿acht m Der L eal ZU 1 stei Yiî d die Richtung nach Candia einges{la J(1 Die Kaiserliche Flotte zieht Sr. Majestät vora A din Dardanellcn wird vom 4. Juni á 4, Juni M gens signalisirte ein vom Fort Khossc abgefeuerter Kar nenshuß die Ankunft des Regierungs-Dampfschiffs, an dessen 2 sich Se. Majestät befand. Sogleich zogen alle Forts ihre Flaggen 1 festlicher Weise auf; Gleiches thaten die Ko! isulu 1 Der Ley ‘chiedenen None, Der Gouverneur der Stadt, das Sanitäts = Corps und alle anderen Behörden \chifften Sr. Majestät entgegen und stell

d

auf, der

r „Taif Mojestät haben die Reise ohne Aufenthalt f rtgeseßt.‘“ Als er Kuste von Lroja vorüberfuhr , ging die uuter

G

Sultan an d

dem Kommando Des « Kapudan Pascha stehende Flottille soglei un- ter Segel, Die Fahrt war vom heitersten Welter begünstigt.

A C B