1850 / 174 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Nevision des Zollvereins - Tarifs.

In der Beilage zu Nr. 130 d. Bl. haben wir unseren Lesern die Denkschrift vollständig mitgetheilt, mit welcher die Staatsregie- rung die von ihr beabsichtigten Vorschläge wegen Abänderung des bestehenden Zolltarifs den hierher berufenen Vertretern des Han- dels- und Gewerbestandes und der Landwirthschaft zum Gutachten vorgelegt hat. Nachdem die Staatsregierung die der Denkschrift beigefügten Vorschläge, mit Rücksicht auf den Jnhalt der abgegebe- nen Gutachten, einer nohmaligen Erwägung unterworfen und die auf Grund dieser Erwägung festgestellten Anträge auf Abänderung des Zolltarifs den Regierungen der übrigen zum Zollverein gehö0- renden Staaten mitgetheilt hat, sind wir im Stande, unseren Le- sern über den Verlauf und die gegenwärtige Lage dieser wichtigen Angelegenheit weitere Mittheilungen zu machen. :

Es wird zunächst nicht überflüssig sein, den Gesichtspunkt lar zu machen, welcher bei der stattgefundenen Vernehmung der Ote treter des Handels, der Industrie und der Landwirthschast leitend gewesen is, Bei der Beibehaltung oder Abänderung der meisten Positionen des Zolltarifs sind sehr verschiedene, häustg diametral entgegengesebßte Jnteressen betheiligt; diese Interessen gegen einander abzuwägen, den Konflikt der Partikular-Bestrebungen auf den h0=- heren Standpunkt des Gemeinwohls auszusöhnen, mit einem Worte: die Entscheidung darüber, was das wahre Interesse des ganzen Landes erheische, ist die Aufgabe der Regierung in Gemeinschaft mit den Kammern. Um diese Aufgabe lösen zu können, bedarf die Regierung nicht minder als die Kammern einer klaren Anschauung der Wirkungen, welche die Beibehaltung dieser oder die Abänderung jener Tarifbestimmung auf die dabei betheiligten Sonderinteressen auszuüben geeignet ist, und um diese Anschauung zu gewähren, erscheint vorzugsweise die Vernehmung der Betheiligten selbst als der geeignete Weg. Daß man in Großbritanien, in Frankreich, in Belgien und in anderen Ländern solche Vernehmungen , wenngleich in sehr verschiedenen Formen, der Entscheidung über wichtige Fra gen der Handelsgeseßgebung vorhergehen läßt, ist bekannt; denselben Charakter, dieselbe Bestimmung hatten die Vernchmungen unserer Landivirthe und unserer Handels-= und Gewerbtreibenden. Sie sind sich wohl bewußt gewesen, daß sie niht die Vertreter des Landes, fondern die Vertreter bestimmter Interessen seien, und die Regie rung ist sich wohl bewußt gewesen, daß sie ihre Entschließung nicht vom Standpunkte bestimmter Interessen, sondern vom Standpunkte des allgemeinen Staats-Interesses aus zu treffen habe.

Die hierher berufenen Abgeordneten des Handels- und Ge- werbstandes vier aus jeder Provinz waren für die Provinz Posen, wo geseßliche Organe des Handelsstandes nicht vorhanden sind, von dem Ober - Präsidenten ernannt, in allen übrigen Provin- zen von den Handelskammern und kaufmännischen Corporationen frei gewählt worden. Die Kaufmannschaft in Memel hatte, nach= dem ein von ihr gewählter Abgeordneter das Mandat nicht ange- nommen, eine fernere Wahl unterlassen; die Wahl der Kaufmann- schaft in Elbing war auf einen Mann gefallen, welcher weder dem Handels - oder Gewerbstande, noch der Provinz Preußen angehört und welcher deshalb zu der Berathung nicht zugelassen werden fonnte. Die Anzeigen über beide Wahl - Ergebnisse gingen zu spät ein, um Ersaßwahlen anordnen zu können und es ist daher die Provinz Preußen nur dur zwei Abgeordnete vertreten gewesen.

Im ganzen Laufe der Berathungen, welhe vom 10, bis zum 23. Mai währten, sprachen sich die Vertreter des Handelsstandes der fünf Provinzen Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland, so wie zwei Abgeordnete der Provinz Posen für

vorgelegten Abänderungs - Vorschläge, sowohl in ihrer allgemei-

en Tendenz, als auch in Beziehung auf die meisten und die wich= tigsten unter den einzelnen Säßen aus. Die Abgeordneten aus den Provinzen Preußen und Pommern, \o wie die beiden anderen Abgeordneten aus der Provinz Posen, waren nur mit den vorge- s{lagenen Zollbefreiungen für Fabrik - Materialien unbedingt ein verstanden ; im Uebrigen trugen sie bei den meisten einzelnen Posi- auf die Annahme desjenigen Zollsaßes au, welcher in einem von Kaufleuten aus den norddeutshen Küstenpläßen im Jahre 1848 zu Frankfurt a. M. ausgearbeiteten Tarif - Entwurfe vorge=- \{chlagen worden ist, Für die Erzeugnisse der Landwirthschaft ins-= besondere nahmen sle weit bedeutendere, als die vorgeschlagenen zollermäßigungen in Anspruch und sprachen sich namentlich gegen [tung der bestehenden Zollsäße für Getraide und Vieh auf Uebrigens fonnte von ihnen nicht behauptet werden, daß die vorgeschlagenen Zollerhöhungen für arne und einige Arten von Geweben das Intercsse der Ostsce- háfen direkt beeinträchtigen würden, da ein Einfuhrhandel mit es über jene Häfen kaum stattfindet. der Landwirthschaft die Mitglieder des Lan- und Mitglieder der landwirthschaftlichen

hatten die Vorschläge einer Kom

überwiesen. Sowohl im Schoße dieser der am 31. Mai stattfindenden Plenar

ch Stimmen dafür aus, daß der in dem Zoll- Mai 1818 verheißene und auch nach Abschluß des allen Vereins-Regierungen stets festgehaltene Schuß Production aufgegeben und durch ein System

lle erseßt werden möge ; die Mehrheit der Ver-

t jedo, indem sie sich gegen die vorgeschlagene Ermä=

( Schutzólle für landwirthschaftlihe Erzeugnisse und für mehrere von den vorgeschlagenen Zollerböhungen für Fabrik - Er zeugnisse aussprach, zu erkennen gegeben, daß sie die fernere Be- folgung des bisherigen Systems für dem Interesse der Landwirth-= schaft entsprechend erachte.

Nach dieser allgemeinen Charakteristik des Zweckes und des Ganges der angestellten Vernchmungen kann auf die einzelnen zur Berathung gestellten Gegenstände und auf die getroffene Entschei- dung übergegangen werdt«n.

Laut der der oben erwähnten Denkschrift beigefügten Zusaum- menstelung der Abänderungs - Vorschläge war unter Nr. 1, eine Zoll - Ermäßigung für Getraide, Butter, Rindvieh und magere Schweine und unter Nr, 11, eine Zollermäßigung für Brennholz und Talg in Aussicht genommen. Die Motive für diese Vorschläge lagen einerseits darin, daß die Staatêregierung bereits im Anfange des Jahres 1848 den Regierungen der übrigen zum g N gehörenden Staaten Zoll-Ermäßigungen für die gedach-

mi L e voile und zu vermuthen war, daß dieselben Sulies E Un, eneral - Konferenz jedenfalls von anderen

daß die angestellten Erndiiét rant werden, andererseité darin, chen die Zurücknahme a die Ablehn Motive ergaben, aus wel- rechtfertigt erschienen wäre, Jn tguns jener Propositionen ge-

wäre. Inzwischen haben \ich die Vertreter

der Landwirt)\chg ; ; h gungen Au44 ast fast einhellig gegen die gedachten Zoll-Ermäßi=

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4 der östlichen Gränze aus.

ihrer Erzeugnisse zu leiden

rae yrohen, indem sie den jeßigen Augenbli i ) A Nd , ( blid, Landwirthschaft im Allgemeinen unter unge nl billigen Preisen

1098

namentlih die Produkte der Viehzucht, au bei günstigeren allge- meinen Konjunkturen dem Interesse der Landwirthschaft für ent- sprechend erachtet wird. Diese Motive, welchen, bei den gegenwär= tigen Preisen der landwirthschaftlichen Produkte , ein überwie- gendes Juteresse der Konsumenten nicht entgegensteht, hat die Staats= regierung für gewihtig genug erkennen müssen, um von Vorschlä- gen auf Abänderung der Eingangs - Abgaben von den genannten Gegenständen Abstand zu nehmen und damit auf die von dem Han- delsstande der Ostsee - Provinzen und Schlesiens lebhaft gewünschte Erleichterung des Handels mit Getraide und Talg und auf die nur durch cine Ermáßigung der Eingangs=Abgabe vollständig zu errei- chende Unterdrückung des Schleichhandels mit Butter zu v.rzichten,

Unter Nr. I. der vorgedachten Zusammenstellung is ferner eine Zollermäßigung für Reis , und zwar für geshälten auf 15 Rthlr., für ungeschältcn (Poddy) auf 5 Rthlr. vom Centner vorgeschlagen. Die Mehrzahl der Vertreter tes Handelsstandes hat eine weitere Ermäßigung auf 1 Rthlr., beziehungsweise 4 Rthlr., für den Ceut-= ner beantragt; die Mehrzahl der Vertreter der Landwirthschaft da-

gegen hat sih für Beibehaltung des Zolls von geschältem Reis auf 2 Rthlr. und für Festseßung des Zolles von ungeschältem Reis auf l Rthlr. vom Centner ausgesprochen. Es konnte kein wesentliches Bedenken finden, auf den Antrag des Handelsstandes einzugehen. Es war weder von der Kommission, nohch im Plenum der landwirth- schaftlichen Versammlung behauptet worden, daß eine Zollermäßi- gung für Reis einen nachtheiligen Einfluß auf den Preis des Getraides auszuüben im Stande sei, wie denn auch, bei einem mittleren Preise von ctwa 5 Rthlr. für den Centner unver

steuerten Reis, ein solcher Einfluß, der Zoll mag 1 Rthlr. oder 2 Rthlr. betragen, in der That nicht zu befürchten ist. Auch im finanziellen Juteresse lagen, nah früher gemachten Erfahrungen, erhebliche Gründe gegen die beantragte Ermäßigung nicht vor. Es wurden nämlich in den drei leßten Jahren, während welcher der Reis allgemein mit dem früheren Saße von 3 Rthlrn. vom Cent= ner besteuert war, den Jahren 1836 38, durchshnittlich 97,020 Ctr. zu einem Zollwerthe von 291,060 Rthlr. verzollt, während in den drei Jahren, welche auf die Zollermäßigung auf 2 Rthlr. vom Centner folgten, den Jahren 1840—42, durchschnittlih 173,791 Ctr. mit einem Zollwerthe von 347,582 Rthlr., also mit einer Mehr- einnahme von etwa 50,000 Rthlr. verzollt wurden. Will man auch von einer noch weiteren Ermäßigung ein gleich vortheilhaftes Re

sultat nicht erwarten, so wird man doch, auf jene Erfahrung ge

stübßt, im schlimmsten Falle nur einen geringen Ausfall zu befürdch

ten haben. Auf der anderen Seite mußte es im Interesse der Kon- sumenten als wünschenswerth erscheinen, den Zoll für dieses mich- tige, nur im Auslande erzeugte Nahrungsmittel, welcher jeßt bis 40 pCt, vom Werthe beträgt, in ein richtigeres Verhältniß zu dem Werthe zu bringen. Es würde dadurch überdies eine völlige Gleich

heit des diesseitigen mit dem im Steuerverein bestehenden Zollsabe errciht werden, Gegen das vorgeschlagene Verhältniß der Zollsäße von geschältem und ungeshältem Reis ist von der Mehrheit beider Versammlungen nichts erinnert worden.

Unter Nr. Il, der Zusammenstellung is die Aufhebung der Eingangs - Abgaben von 5 Sgr. vom Centner Krapp, Flachs, Werg, Hanf und Heede und von 15 Sgr. vom Centner Kleie vorgeschlagen. Die Vertreter des Handelsstandes haben sth sür, die Vertreter der Landwirthschaft gegen diese Vorschläge erklärt. Die Bedenken der Letzteren konnten für begründet nicht erachtet werden. Von Krapp werden im Inlande etwa 40,000 bis 50,000 Ctr. jährlich, und zwar in den Kreisen Breslau, Ohlau und Neu= markt, erzeugtz diese Production wird jedoch durch den Wegfall des Zolles, welcher ohnehin noch nicht 1 vCt. vom Werthe beträgk, in feiner Weise berührt werden, da der \ch{lesische Krapp von dem sceländer und Avignon-Krapp qualitativ verschieden ist, mithin neben und unabhängig von diesen Krapparten seine ganz bestimmte Ver wendung in der Färberei hat, deshalb auch in nicht unbedeutenden Mengen exportirt wird. Was die Artikel: Flachs, Werg, Hanf und Heede anlangt, so besteht der überwiegend größte Theil der Einfuhr aus russiscem Gewächs, welches über die Landgränze ein- und über die Seegränze wieder ausgeht, also niht im Lande vir- bleibt ; der kleinere Theil der Einfuhr kommt im Gränzverkchr aus Hannover nach Westfalen und Braunschweig und aus Oesterreich nah Schlesien und Bayern. Die Aufhebung der Eingangs-Abgabe soll einmal den für die Provinz Preußen wichtigen Transit handel mit russishem Flachs nach Großbritanien und Frankreich erleichtern, andererseits den Gränzverkehr von einer, nicht sowohl in der Höhe der Abgabe, als vielmehr in den mit Erhebung der leßteren verbundenen Förmlichkeiten liegenden Belästigung befreien und sie soll gleichzeitig eine Maßregel der Reziprozität gegen Hanno ver sein, wo cine Eingangs-Abgabe von dic sseitigem Flachs nicht erhoben wird. Die bestehente Eingangs-Abgabe hat niemals ein ckchubßzoll für die inländische Flachsproduction sein sollen und ist, mit Rücksicht auf ihren geringen Betrag, niemals ein olcher Schuh- zoll gewesen. Kleie, in Oesterreich nur mit 1 Kr. vom Centner be steuert, im Wechselverkehr mit Hannover auf Grund des Vertrages vom 16. Oktober 1845 {hon jeßt zollfrei, kommt nur als Gegen- stand des Gränzverkehrs in Bctracht, auf dessen Erleichterung die vorgeschlagene Aufhebung der Eingangs-Abgabe allein abzielt.

Der vorgeschlagenen Ausgangs-Abgabe von 10 Sgr. für den Centner der über die Gränze der Provinz Westfalen ausgehenden Heede haben die Vertreter der Landwirthschaft zugestimmt, Den auf Erhöhung dieser Abgabe und Ausdehnung der davon betroffenen Gränzstrecke gerichtcten Anträgen der Mehrzahl von den Vertretern des Handelsstandes standen im Interesse der Landwirthschaft und aus Rücksicht auf die Reziprozität gegen Hannover überwiegende Beden- fen entgegen.

Den wichtigsten Theil der Vorschläge bilden die Zollerhöhungen für leinene, baumwollene und wollene Garne, für rohe Seide und und für einige Arbeiten von Geweben.

Nach §. 8 des Geseßes über den Zoll und die Verbrauchs steuer von ausländischen Waaren vom 26. Mai 1818 soll bei Fabrik und Manufaktur-Waaren des Auslandes die Verbrauchssteuer zehn vom Hundert des Werthes nah Durchschnittspreisen in der Regel niht überstcigen ; sie soll aber geringer sein, wo es, unbeschadet der inländishen Gewerbsamkeit, geschehen kann. Bei der Ausführung

dieses an die Spihe der Zollgeseßgebung gestellten Giundsaßes ging man im Jahre 1818 von dem den Interessen des Landes vollkom men entsprechenden Gesichtspunkte aus, daß die damals vorhandene industrielle Bildung und die damals vorhandenen Kapitalien nicht ausreihten, um alle für die National-Wohlfahrt wichtigen Zweige der Gewerbsamfeit gleihzeitig und neben einander zu entwickeln, daß es vielmehr vor allen Dingen darauf ankomme, im Anschluß an die bercits bestehenden Elemente einigen besonders wichtigen JIn- dustrieen den verheißenen Schuß zuzuwenden, So wurde, um auf die beiden beveutendsten Gewerbzweige hinzuweisen, die Fabri- cation baumwollener und wollener Gewebe mit einem den

E hat und wo dem größeren ( i ra ini ddie O Maßregeln ver Gesevecbung, de Du Is erlegt ode1 E E gestellt sind, nicht für geeignet halten, einen Schub zu vermindern, dessen —esthaltung für einzelne Gegenstände,

Say vou 10 Prozent des Werthes weit übersteigenden Zolle pe {hüut. Die segensreihen Folgen dieses Verfahrens liegen seit Jahren vor Augen: beide Fabricationszweige haben eine Stuse der Entwickelung erreicht, auf welcher sie im Stande sind, die von ven bestehenden Zöllen besonders betrofsenen Artikel des allgemeinen

Verbrauchs in einer solchen Vollkommenheit und zu solchen Preisen zu liefern, daß nicht nur der inländische Konsument keine Ver- theuerung der Waare durch die Eingangs=Abgaben mehr zu erlei- den hat, sondern auch eine namhafte Ausfuhr derselben stattfindet. Im Hinblicke auf diese Erfahrungen und auf die hohe Entwicktelung, welche die industrielle Bildung und der Kapital-Reichthum des Landes unter den Segnungen des Friedens erlangt hatte, war schon vor Jahren cin näheres Eingehen auf die von mehreren Seiten angeregte Frage nicht abzuweisen: ob es nicht an der Zeit sei, auch einigen anderen für den Wohlstand des Landes wichtigen Ge= werbszweigen den durch die Zollgeseßgebung verheißenen und zu ihrer Ausbildung erforderlihen Schuß zu gewähren, und es mußte sih hierbei, nahdem für die Weberei wenig mehr zu thun war, die Aufmerksamkeit vorzugsweise derjenigen Industrie zuwenden, welche die Grundlage der Weberei bildet, der Spinnerei.

__ Die Verhältnisse in Beziehung auf die Spinnerei waren ver- schiedener Art. Fremdes Leinengarn war nur mit einer Kontroll- Abgabe von 5 Sgr. vom Centner besteuert; es rührte diese Abgabe aus einer Zeit her, wo die Maschinenspinnerei für Leinengarn sich noch in ihrer Kindheit und die einheimische Leinen=-Jntustrie sich in einem befriedigenden Zustande befand. Erst nach und nach erreichte die mechanische Leinen-Spinnerei in Groß- britanien ihre hohe Ausbildung und drückte, vermöge der Vollkom

menhcit der aus ihrem Erzeugniß gewebten Waaren, die Ausfuhr dcutscher Leinen aus den Hauptstapelpläßen Hamburg und Bremen von 75 Millionen Thalern im Jahre 1839 auf 23 Millionen Tha

ler im Jahre 1848 hinab. Die Versuche, welche die Staatsregiez rung schon seit einer Reihe von Jahren gemacht hatte, um der Maschinen-Spinnerei auchzin Preußen Eingang zu verschassen, waren zwar nicht ohne allen Erfolg geblieben, sie konnten aber, der Natur der Sache nach, nur vereinzelt wirken und waren nicht im Stande, dem immer rascher eintretenden Verfalle der Leinen-Industrie Einhalt zu thun. Das auslándisce Baumwollengarn unterlag einer Ein- gangs-Abgabe von 2 Rthlr. vom Centner. Diese anfangs nur als Finanzzoll charakterisirte Abgabe hatte zur Folge-daß die in der Rheinprovinz und in Sachsen zur Zeit des Kontinental - Systems entstandenen Spinnereien sich erhalten und eine wenn auch nicht erheblihe Ausdehnung gewinnen konnten, sie war aber, wie eine langjährige Erfahrung gelehrt hatte, niht genügend, um die cin

heimische Spinnerei, gegenüber der damals mit einem Zoll von 10 pCt. vom Werthe geschübten britischen Spinnerei, in ciner dem Garnverbrauch des Landes nur irgeud entsprehenden Weise zu entwidckeln.

Die Spinnerei von wollenem Garue endlich hatte in gewissen Zweigen einen Grad der Ausbildung erlangt, welcher kaum etwas zu wünschen Übrig ließ, in einem Zweige jedoch, der Verfertigung von Kammgarn für gewisse, anfangs der Mode angehörige, später in den allgemeinen Verbrauch übergegangene Waaren, war sie zurückgeblieben, | So lagen die Verhältnisse, als die Frage wegen Erhöhung der Garnzölle im Jahre 1845 von der Staats-Regierung zum Gegen- )stande umfassender und wiederholter Erörterungen gemacht wurden, Es handelte sich damals um die Anfertigung des Zolltarifs für die Jahre 1846—48, und es kam darauf an, welce Stellung Preußen zu jener im eigenen Lande, wie in fast allen anderen zum Zollverein gehörigen Ländern , lebhaft verhandelten Frage einzunehmen habe, Im Handelsrathe, in welchem nach der damaligen Verfassung (Ver- ordnung vom Juni 1844), unter dem Vorsiß Sr. Majestät des Königs, die wichtigeren Angelegenheiten des Handels und der Ge werbe zu berathen und zur Allerhöchsten Entscheidung zu bringen waren, kam am 27. Mai jenes Jahres die dem preußischen Be vollmächtigten zur General=Konferenz zu erthcilende Instruction zut Beschlußnahme. Nach einer ausführlichen Diskussion der Gründe und Gegengrüude war der Gesichtspunkt entscheidend , daß eine Vermehrung der Gewerbthätigkeit die Vermchrung des National Reichthums zur Folge habe und deshalb Ovfer der Staatskasse zur Unterstüßung der Industrie nicht zu scheucn scienz daß nicht blos solhe Gewerbe den Schuß als einheimische verdienten, welche aus dem Grund und Boden entsprossen seien, wie die Eisen-Jndu strie, die Leinen - und Wollen - Fabrication, sondern auch andere, wenn sie einmal im Lande Wurzel gefaßt hätten, und daß es an gemessen sei, auh solhen ursprünglich fremden Jndustriezweigen zur rechten Zeit, wenn sie auf den Standpunkt gediehen seien, um sich im Lande einzubürgern, Shuß und Pflege angedeihen zu lassen ihnen einen kräftigen Nachdruck zu geben, um sie völlig einheimisc zu machen. J

Es wurde demgemäß und unter Vorbehalt weiterer Beschluß- nahme je nah den aus der Rücksicht auf die von anderen Seiten zu erwartenden Vorschläge sich ergebenden Gesichtspunkten bestimmt, daß von Seiten Preußens eine Erhöhung der Eingangs - Abgabe von allem fremden VWeinengarn auf 4 Rthlr. und von fremdent Baumwollengarn auf 35 Rthlr. vom Centner, unter Gewährung eines Rückzolls von 3 Rthlr., beziehungsweise von 15 Rthlr. für den Centner der ausgeführten leinenen, beziehungsweise baumwolle- nen Gewebe in Vorschlag zu bringen sei.

Nachdem die Ansichten der übrigen Vereins-Regierungen üker den Gegenstand vorlagen, fand, wenige Tage nach dem Beginn der General-Konferenz, am 10. Juli 1845, eine zweite Berathung der S..che im Handels-Rathe statt. Es wurden bei dieser Berathung als leitende Gesichtspunkte vorangestellt, einmal, Taß bei dem Sy stem, welches der preußischen Zoll-Geseßgebung zum Grunde liege, der einheimischen Jndustrie einen mäßigen Schuß gegen das Ausland zu gewähren, stehen zu bleiben und nicht zu Prohibitiv Zöllen, wie solche in einigen angränzenden Ländern bestehen, über zugehen sei; ferner, daß die den Wünschen nahe verbündecter Re- gierungen schuldige Rücksicht es erheische, auch Über das im unmit telbaren Înteresse Preußens wünschenswerthe Maß des Schußes hinauszugchen, sofern man dabei nur überhaupt innerhalb der Grän« ¿en mäßiger Schußzölle bleibe. Auf Grund der an diese Gesichts punkte sich anknüpsenden Erwägungen wurde bestimmt, daß zwar an den von Seiten Preußens gemachten Vorschlägen nichts zu än- dern, daß aber, wenn die übrigen Vereins-Regierungen entschieden auf höhere Zölle für die Garne dringen möchten, alsdann auf einen Zollsaß bis zu 4 Rthlr. für Twiste, Leinengarn und wollenes Kammgarn, mit einem Rückzoll von 3 Rthlr, für die aus dicsen Garnen gewebten Zeuge, einzugehen sei.

Inzwischen ergaben die während der Monate Juli und August auf der Genéeral - Konferenz gepflogenen Berhandlungen nicht, Taß in dem Wunsche nach höherer Besteuerung der Garne eine wirkliche Einstimmigkeit vorhanden sei, Es wurde namentlich von zwei Regierun gen sowohl den von Preußen, als auch den von anderen Seiten vorgeschla- genen Zollerhöhungen widersprochen , und es wurde hierdurch eine noch malige Erwägung der Sache \m Hanbelsrathe, namentlich eine Ent- scheidung darüber erforderlich, o) unler ben vbwaltenden Verhält= nissen die am 10, Juli bevingungsewel|e beschlossene, bis dahin noch nicht abgegebene Erflärung wegen glelher Besteuerung der leinenen und baumwollenen Garne und ver wollenen Kammgarne, unter Be- willigung gleiher Nückzölle für vie Gewebe, noch für angemessen zu erachten sel, Vel leser am 6 E ptember stattfindenden Bera- thung wurDi TATETTTTTTE 117) Un Erhöhung der Eingangs Abgabe

von wollenem Kammgarn Abstand zu nehmen sei, da diese Erhü- hung nur vou wenigen Seiten besouders lebhaft vertreten war, daß dagegen, zur Vermittelung der Ansichten über die Besteuerung der beiden anderen Garnarten, die Erhöhung des Zolls von leinenem Maschinengarn und baumwollenem Garne auf 4 Rthlr., unter Be willigung eines Rückzolls von 3 Rthlr. für ausgehende Leinen- und Baumwollgewebe, vorgeschlagen werden solle, Dieser von dem preußischen Bevollmächtigten demnächst gemachte Vorschlag hatte sich indessen der allgemeinen Zustimmung nicht zu erfreuen, und da auch feinem von anderen Seiten gemachten Vorschlage eine solhe Zu- stimmung zu Theil wurde, so ging die General-Konferenz aus ein- ander, ohne «ine Lösung der Frage herbeigeführt zu haben.

Es fonnle diescs Ergebniß nur als ein sehr unbefriedigendes bezeichnet werden. Es war blei ten bestehenden Zöllcu für fremde Garne verblieven, nicht weil dieselben von allen oder auch nur von der Mehrheit der betheiligten Regierungen für die angemesstnsten gehalten wurden im Gegentheile hatten alle Regicz ungen, mit zwei Ausnahmen, eine Aenderung derselben als wünschenswerth an ertannt fondern lediglich, weil cine Verständigung über Art und Maß der Aenderung nicht zu erzielen gewesen war, Es war des halb vou Preußen und von der Mehrzahl der anderen Vereins-Ne= gierungen bei dem Schluß dcr karlsruher Berathungen ausdrüdcklich crflärt worden, daß man die Frage nicht als bis zur uächsten Re

vision des Tarifs vertagt ansehen könne, fich vielmehr vorbehalten |

musse, dieselbe noch als s{webend zu betrachten und deren Erledi gung auf gecignetem Wege weiter zu verfolgen, und es wurde von Seiten der preußischen Regierung schon im Anfange des

res 1846 dazu geschritten, von tiesem Vorbehalte Gebrauch machen,

Die Art und Weise, in welcher hierbei zu verfahren ci, wurde in einer Sigung des Handels - Rathes am 25, Januar 1846 fest gestellt, und es ist als Ausdruck der bci diescr Gelegenheit laut ge wordenen Ansichten und gefaßten Beschlüsse eine Denkschrift anzu sehen, welche noch in deinselben Monat den übrigen Vereins-Regie- rungen mitgetheilt wurde. Es wurde in dieser Denkschuift die vermittelnde Stellung hervorgehoben, welche Preußen währeud des ganzen Laufes der karlsruher Berathungen cinzunehmen bemüht g(- wesen sei, und welche es, ungeachtet der Erfolglosigkeit seiner da- maligen Bemühungen, festzuhalten bestrebt sein werde; es wurde, mit Rucksicht auf die in Karlsruhe kundgegebene Abneigung meh- rerer Vereins - Negierungen gegen die Bewilligung von Rückzöllen und auf die gegen Rückzölle im Allgemeinen sprechenden Bedenken, der Vorschlag gemacht, eine ohne Rückzoll-Bewilligung ausführbare Erhöhung der Garnzölle, und zwar für leinenes Maschinengarn auf 2 Rthlr., für Baumwollengarn auf 3 Nthlr. vom Centner eiu- treten zu lassen, und es wurde, gegenüber der aus den Erklärungen ¡hrer Konferenz - Bevollmächtigten entnommenen Tendenz einiger Vereins Regierungen die Ansicht erklärt, daß bei den Prinzipien des bestehendên Zoll-Systems, unter Anderem auch bei dem Grundsaße, day die Gewährung von Bonificationen bei dez Ausfuhr von Fa- brikaten unter allen Umständen mit großen Bedenken und in dez Regel mit Nachthcilen verbunden und uur aus ganz besonderen Grunden als eine Ausnahme und nur als eigeu!licher Ruckzoll zu- ia/jig ei, festgehalten werde, Der gemachte Vorschlag sollie indeß keineswegcs ein Ultimatum, als eine Losfagung von den in Karlsruhe gemachten Vorschlägen angesehen werden.

„Zndem die preußische Regierung“, heißt es in

f in ihren weiter oben entwickelten spezicllen Tarif

(3 Réthlr. für Twiste und Warys und

Leinen = Maschinengarn, ohne Einführung von len den von Kurhessen gemachten Vermittelungs (oben ad b) *) im Wesentlichen adoptirt, e ber nid meint, 10 Lon vem Kaxlspu he gemachten ständnisse bestimmt loszusagenz sie exklärt vielmehr - vou neuem, daß sie, wenn es ihr nicht gelingt, die übrigen Vereins- Negierungen für ihre Ansicht zu gewinnen, lereitwillig auch zu hrem leßten Vorschlage (oben ad d) 2), der sich von dem )roßherzoglich hessischen Vorschlage (oben ad a) *) nur durch die Beschränkung der bdCheren Leinengarnsteuer auf das Maschineng

inst unterscheidet, oder noch lieber zu dim sächsis{en Borschlag« (oben ad ) zurüdckehren wird, tnjofern dadurch eine alle Theile ufriedenstellende Einigung herbeigeführt werden kann“

j Denkschrift entwickelten Vorschläge kamen auf einer

zu Berlin abgehaltenen General-Konferenz zur J

wurden von den übrigen Vereins-Regierungen an

rathung ut die Crhohung des fur Baumwollengarn von

nommen Dice Annahme erfolgte jedoch, was | Nthlrn. auf 5 Rthlrn. anlangt Mehrzahl der Vereins-Regierungen nur mit gro Wenn sch{chon, wurde bemerkt, der Eingangszoll

- N 4 Sop Mot A n N (r WDerrag Pet )EUgs -= Und. Vei

pem Wiederstreben. von 2 Nthlen, fur Ltt Ulld sendungs-Spesen den im deutschen Binnenlande arbeitenden Fab1 fanten Mehÿrfosten auferlegen, die nur durch niedriges Arbeitslohn und Beschränkung des Arbeitsgewinnes aufgewogen werden köunen, wenn ferner die englis{e Fabrication durch die leichtere und schnel ere Verbindung mit den Weltmärkten, durch groß:.n Kapitalreid thum, durh das enge Jneinandergreifen vieler Handel und Jn- dustrie befördernden Einrichtungen, sich, im Vergleiche mit ter deut schen, in einer weit günsligeren Lage befindet, wenn endlich d(1 utshe Exporthandel keinesweges die dem Fortschritte der Judustrie entsprechende Vermehrung zeigt, so wird sich nicht behaupten lassen, daß ihm unbedenklich noch eine weitere künstliche Ershwerung auf legt werden könne. Diese Ershwerung durch Erhöhung des Zoll= s um 1 Rthlr. könne bei manchen Artikeln bis 2 yCt. des erthes betragen.

Tetouren erst nach Jahresfrist ein und gäben dem Unternehme1

') „b, Kurhessen machte, mit Rücksicht auf die gegen Rückzölle und Ausfuhrprämien sprechenden Vedenken, den Vorschlag: Deu zollsaß für Twist auf 3 Nthlr, und sür Leinengarn auf 2 Rihlr. zu erhöben, wobei es der Bewilligung von Nückzöllen nicht bedürfen werde.“ l 2?) „a, Von Preußen wurde die Bereitwilligkeit zu ertennen gegeben insofern dadurch ein Cinverständniß erzieli werden fönne , in eine Erhöhung des CEingaugszolls für Twist (einschließlich der Waps) auf 4 Nthlr, mit

Rthlr. Rückzoll zu willigen, wobei jedoch hinsichtlich des Leinengarns der ursprünglich beantragte Zollsay von 4 Rthlr, auf Maschinengarn be- schränkt wurde.“ Daß mit dexm Antrag auf Erhöhung des olls sür Lei- nengarn der Antrag auf Bewiliigung eines Rücfzolls von 3 Rthlr, verb den war, ist oben bemerkt. ;

) „a Vom Großherzogthum Hessen wurde vorgeschlagen, das baum- |

wollene und das leinene Garn gleichmäßig mit 4 Rthlr., unter Bewilligun( eines gleichen Rückzolls von 3 Rthlr, zu besteuern,“ E s) „c: Bon Sachsen wurde vorgeschlagen, von einer zollerhó- hung auf Twist vorerst ganz abzusehen und nur den Eingangszoll auf leinenes Maschinengarn, ohne Gewährung eines Nückzolls, auf 1 Rihlr bis höchstens 15 Rtkblr, zu erhöhen‘ E E ,*) Aus der oben abgedruckten Stelle der Denkschrift ergiebt sich die Unrichtigkeit der aus einer präsumtiv wohlunterrichteten Quelle herstam- menden Behauptung, daß die im Jahre 1845 in Karlsruhe gemachten Dits ge im Jahre 1846 förmlich und ausdrücklich zurückgenommen wor- eien, und daß die beiden Vorschläge, welchen Preußen im Jahre 1846

eventuell t 3 u , E B, Lte zustimmen zu wollen erklärt, jeden Nückzoll ausgeschlossen

Sur viele Aussendungen solcher Waaren gingen |

1099

dann vielleiht 6 oder 7 Prozent für Zinsen und Nußen. Wie möchten derartige Geschäfte fortgeseßt werden fönnen, wenn dieser geringe und prekäre Nußen eine so beträchtlihe Kürzung erfahre ! Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß die auf Herabseßung der Preise der Lebensmittel in England gerichteten Aenderungen der dasigen Zollgeseßgebung, dem wichtigsten Vorzuge, welcheu bisher die deutshe Fabrication vor der englischen vorausgehabt habe, der Wohlfeilheit des Arbeitslohns, nothwendiger Weise Abbruch thun und der ersteren sonah die Konkurrenz mit der leßteren erschweren werde, und es wurde auf Beispiele hingewiesen, wie einzelne ledig-

lich für die Ausfuhr arbeitenden Zweige der Weberei, welche in einem stets gc geriuge Vertheuerung der Waare zum Stocken gebracht werden können. Bei so gewichtigen Bedenken erfolgte die Zustimmung nur aus deu! Grunde, um es niht von neuem zu einer erfolglosen Berathung fommen zu lassen, und von Seiten einiger Regierungen unter Le1 ausdrücklih ausgesprochenen Erwartung, daß, wenn die Lon ihnen besürchteten Nachtheile der Maßregel sich erfahrungsmäßig an den Tag legen, wenu namentlich die vereinsländishe Weberei und die Ausfuhr ihrer Fabrikate unter der Zollerhöhung für Garn leiten

ie übrigen Vereins-Regierungen sich mit ihnen

dem Kampfe mit fremder Konkurrenz sich in fährdeten Zustande befinden, durch eiue auch nur

sollten, alsdann | vereimgen würden, das zur Abhúlfe dienliche zu besclicßen.

Leider sind die befürchteten Nachtheile für die Wel erei in vollem

Maße eingetreten. Es kann in dieser Beziehung auf die in Lenkschrist (Beil. zu Nr. 130 des St.-Anz.) angeführten Th sachen verwicjen und es kaun hinzugefügt werden, daß einzelue

zöllen sehr nahe kommen, eintreteu zu lassen. Nachtheile weniger ins Gewicht fallen, wenn ihnen n enigstens e1 hebliche, in Folge der Zollerhöhung cingetretene Vorthei

aber, wie die Erfahnung gezcigt hat, uicht vorhanden,

2 (Z vont ov A E 4 14 2 24 i É Vie Staatsregierung mußte cs als ihre Pflicht erkennen, cinen

ustand, welcher einem der wichtigsten Gewerbszweige des Landes,

schadet, ohne irgend einm

ver Weberei, wesentlich

Es boten sich zu diesem Zwecke zwei Wege dar: Ermäßigung dc Harnzölle auf den bis zum Schluß des Jahres 1846 bestehen den Saß, oder Erhöhung dieser Zölle unter Bewilligung vou zöllen für die ausgeführten Gewebe. gier sah i tur diese Alternative genau in dieselbe Lac her sie sih im Jahre 1845 befand, nur un reicher geworden, daß der im Jahre 1846 zwi fiven eingeschlagene Mittelwcg unhaltbar sei. _Ss sind oben die Grúnde charakteris 1845 dahin führten, eine Aenderung der damals bestehenden Zoll jaße zu beantragen oder docl gutzubcißen.

ze zurükverseßt, in wel l

i schen diesen Alterna

loftof on L as N , - bestehenden Zustande, welcher zwar der Spinnerei wenige Aussich

ten darbot, welcher aber für die Weberei im Allgemeinen nicht un- l z verblieb man in dtcsem Zustande, so hatte man Tas Bestehende [ur sich, man verzichtete zwar auf dic wünschenswerthe Entwickelung der Spinnerci, aber man eutzog wenigstens feinem weige ein ) hc l _ Wollte man jeßt ustande des Zahres 1845 zurückkehren, so würde man sich nicht nur mit demjeuigen in Widerspruch seßen, was durch die Zoll Erhöhungen im Jahre 1846 anerkannt wurde, nämli mit dei Absicht, Der einheimischen Spinnerci, im Interesse des Gemeinwohls, eincn Höheren, als den damaligen Schuß zu gewähren, sondern inan wurde der Spinnerei cinen bestehenden Schub entziehen. Nit

günstig war ;

2

Gewerbszweige einen bereits vorhandenen Schuß. zu dem

eincm Worte: man würde den in Beziehung bisher befolgten Gang verlassen. i j

Vie Staats - Regierung hat daher nur dasjenige wieder auf

nehmen können, wozu Preußen bereits im Jahre 1845 eutsc{lossen

war und hat demgemäß den übrigen Vereins-Regierungen die Et höhung der Etngangs-Abgaben für leinene, baumwollene und wol lene Garne auf 4 Rthlr, vom Centner vorgesclagen.

diesem Borschlage, was früher nicht zur Sprache gckommen ist, auch für wollenes Streichgarn eine Zoll-Erhöhung eintreten würde, jo bat dies Jeinen ( : Besteuerung von Streichgarn und Kammgarn in dex Ausführung Schwierigkeiten unterliegen möchte und in d daß eine Erhöhung des Zolles von Streichgarn für die vereinslänTi\sche Wollenwaaren=-Fabrication insofern gleichgültig is, als dieselbe k ausländischen Streichgarne verwendet, Erhöhung der Cingangs von 4 Rthlrn. erscheint“ angemessen, theils Gewährung der Rückzölle zu erlei Zollvereins - Staaten ein irc) eines Luxus - Artikels gerechtfertigte 99,000 bis 40,000 u gewähren

Es is in der Denkschrift ausführlich dargestellt die zur Wahrung der Interessen der der Garnzölle in Verbindung

praktischen

ev (Fry

Die gleichzeitig von Abgabe von roher Seide auf

um das Vei

N a S ( au l den jollen, als die Einfubr

wickelung der inländischen Spinnerci abninmt ländische Weberei im Stande i}, ihren Garnbet Znlande zu beziehen, und welche Maßnahmen zu treffen ten, einerseits um der Staatskasse neh für mehrere trächtliche Einnahme aus den Verzollungen fremder Garne lassen , andererseits um Mißbräuche und Betrügereien bei U dev m Dem An auf NUucoll Waaren zu vLerhüten. (Fs anu hinzugefügt

es für das in dieser Bezichung vorgeschlagene L von Seiten der Beamten keiner größercn technischen Biltung und überhaupt keiner weiteren Kontrollen bedarf ,+ als solche hinsichtlich der Eingangs - und Durchgangsgüter erforderlich sind, bei deren Abfertigung das Juteresse der Staatskasse in weit crhebliherem Maße betheiligt ist, als bei Abfertigung der zum Nückzoll berechtig ten Waaren.

Sowohl mit den vorgeschlagenen Erhöhungen der Garnzölle, als auch mit den in der Denkschrift dargestellten Grundsäßen über Bewilligung von Rückzöllen, haben sich die Vertreter des Handels und Gewerbstandes mit der im Eingange bezeihneten Majorität einverstanden erklärt. Es fehlte nicht an Stimmen, welche, im Interesse einer rasheren Entwickelung der Spinnerei, eine höhere Normirung der Garnzölle gewünscht hätten; auch diese Stimmen traten indessen dem Votum der Mehrheit darin bei, daß die vor geschlagenen Zollsäße genügen würden, um der Spinnerei einen nachhaltigen Impuls zu geben. Die landwirthschaftliche Bersamm lung hat sich in ihrer Mehrheit für die vorge|hlagenen Zoll erhöhungen auf Leinengarn und Baumwollengarn und für die Bewilligung von Rückzöllen bei der Ausfuhr von Geweben aus die sen Garnen ausgesprochen, dagegen wider die Zollerhöhungen auf

ausgehenTten werdcn , Daz J

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d, 4 f 4 ersaÿren

welche auf [50 RNti EU/)

No gierungen s\{ch dadurch veranlaßt gesehen haben, zeitweise theils wirkliche Rückzölle, theils Ausfuhr=Begünstigungen, welche ten Nück Cs würden dicfe

rung cine Vermehrung de und die vorgeschlagencn Sähze, welcl'e meist Werthe llciben, sind niedriger als die entsprechenden den meisten anderen fabrizirenden Staaten und so eine Aussorderung zum Schleichhandel nicht enthalten, j 0e i helle Ur Die Bo Entwickelung der Spinnerei gegenüber ständcn, solhe Vortheile sind | waren f genen Säbe beantragt, die Staatsregierung hat an dem Grundsaße ciner mäßigen Besteuerung der ausländischen (3) _ i C andiren Jn- | trägen uicht nachgeben teresse wesentlich zu núüßen, nicht forldauern zu lassen, ohne Alles | von 1hr Abhangende versucht zu haben, um denselben zu bejeiligen, neue Kleider eine Erhöhung auf 150 Nthlr. tr

eine Erhöhung auf 12 Rthlr. vont l

Vie Staatsregierung sah sich

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die Érfahrung war sie

fuhr und Durchfuhr aulaugt, so haben sowohl L

Handels

wirth\chaf zólle freudig zugestimmt. Dagegen hat sich in beiden Versammlun-

L Dee U A

ntrag Lie scitdem ecingetre- tenen Verhältnisse haben diesen Motiven uicht nur nichts an ihrem Gewichte entzogen, sondern ta; elbe noch wesentlich verstärkt. Da- mals befand man sich in einem seit einer langen Reihe von Jahren

(C Ausgangs-Abgabe von den über die Scegränze exportirten Knochen

vinz Preußen und hat deshalb die Ausfuhr dieses zu Jahr vermindert. Der hieraus entstehende 9 sowohl den Handelsstand, als vielmehr einen Theil der ärmsten Ein=

wohnertlasse der

auf die Spinncrei

enn nach

Hrund in der Besorgniß, daß eine verschiedene

Cl Ql UNA,

n Denkmal für den Charakter Beider :

nicht ausdenken uud auch niht von sich entfernen kann. Hoffnung, daß es nicht bis zum Aeußersten kommen werde, tröstet mich zue weilen und ermuntert noch mehr zur Entfernung der fürcbferlihsten Vor- stellungen: es wäre doh nicht das erstemal , daß man sich begnügt hätte durch ein ausgesprochenes Urtheil zu strafen und zu \{recken. nichts über eine Sache vermuthen, die durch die Begebenheiten entschieden sein muß, ehe Du dieses liest, der ihn von einer Verblendung zur anderen fortgerissen hat, ihn bald dur Hoffnung, bald durch Verzweiflung, bald durch Sicherheit, bald durch Zu- | trauen täuschte und so in den Abgrund führie, und dieses Schicksal ängstigt | mich mehr als Alles mit der Furcht , daß er bis in die äußerste Tiefe des

ç D N G ärt me Miete Feide gestivtink Mit Rücksicht auf die oben Bolüm ‘cin ‘utfkébilis A ung sprehenden Gründe konnte diesem ot id s Vewicht nicht beigelegt werden. Die Koms- mission der Versammlung hatte nach einer längeren Berathung der Sache ihr Gutachten dahin abgegeben daß sie sich nid s E, , C S H Et 1, LAP Ne U cht in Der Lage v Æ "ee den nteressen der Landwirthschaft ferner liegende Grage eine bestimmte Ansicht auszusprechen ; bei ver Ber Gun Des selben im Pleuum gebrach es an Zeit, um die \c{wierige und ver widelte Materie nah allen Seiten hin zu besprechen und in dit rechte Licht zu stellen. i Was die Bestcuerung der Gewebe anlangt, so ist für robe Leinen eine Zollerhöhung nur um denselben Betrag vorgeschlagen um welchen ter Garnzoll erhöht werden soll; für geblcih|e Leinen der Saß vor 25 Rthlr. , welcher für einen Theil dieser Waaren hoher, für einen anderen Theil derselben uiedriger bemessen is, als der bestchende. Rohe und gebleihte Baumwollengewebe sollen auf die Hälfte des jeßigen Tarifsaßes, also auf 25 Rthlr., ermá pigt werden, Die * binsichtlich der Gewebe sfonst genen Zollerhöhungen treffen ohne Ausnahme Gegcnstäure des

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14

C VOlGeiia

d Luxus, namlich: leincue Battiste, Gazen, Stickereien, Kanten und

piben, baumwollene Jaconets, Batiiste, Tülle, Gazen, Musseline, tifereien 1nd Pubwaaren, welhe auf 75 Rthlr., seidene Waaren, halbseidene Waaren, welche auf 75 Rthlr. Shawls, welche auf 100 Rthlr., bedruckte, brocbirte und g Wollcuwaaren uud wollene Spiben, welche auf 75 Rthlr. zu chen stin würden. Es sind dies Artikel, deren böhere Besteue- r Zoll-Eiunahme in sichere Aussicht stellt, o unter 10 Ct. vom X 181

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bemeijsct Gemwerbstandes

die vorgeschla- indessen geglaubt,

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Bon Sciten der Vertreter des Handels n Di Weil l WELEFCLET: LES Ang und i [ (6b ls

[ einzelne von diejen Artikeln lbbhere, als

ewerbs-Erzeugnisse fesihalten zu müssen und deshalb diesen An zu türfen.

Us Konsequenz der Zollerhöhung

ir Seidenwaaren is für und súur Wachstaffte Centner vorgeschlagen.

Endlich ist es augemessen erschienen, für die Eingangs-Abgaben

on Cigarren, Schnupftabak und rohem ungeschliffenem Spiegel=

glas tine Erhöhung von 15 Rthlr. auf 25 Rihlr, beziehungsweise Son U 9 iese

Luxusgegenstände betrifft, stellt für den Zoll-Verein eine nahmhasfte Mehr-Cinnahme in Ausfic

Rthlr. vorzuschlagen. Diese Erhöhung, welche nur

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ht. Was die vorgeschlagenen Abänderungen der Zölle für die Aus-

l 1e ‘LVeter Des und Gewerbestandes, als auch die Vertreter Der Land- t, der beabsichtigien Ermäßigung der Durchfuhr- und Fluß:

i eine obwohl nur kleine Majorität gegen die Aufhebung der

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ausgisprochcn. Dessenungeachtet hat die Staatsregicrung geglaubt, diese Aufhebung vorschlagen zu mussen. Die Ausgangs=-Abgabe be trägt etwa 75 bis 99 pCt. vom Werthe ven

Knochen in der Pro= ls von Jahr

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Herr von S

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en Namen lichen fahndete, ihn schrieb, dadurch dem preußischen Staate l ) sich Stein {on nach tenig österreichischen Ministers Er hatte eben zeit gehabt, seine frühere Bekannt- neuern und die Briefe seiner besorgten Freunde zu önig selbst schrieb ihm und gab ihm Beweise der auf- eilnahme, Troß des Drängens des französischen Ge andten mit dem Erlaß der Verhafstsbefehle gegen Stein gezögert, bis ez dck

picherheit wußte, und Gneifenau war ausdrüdcklih beauftragt, ihn

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hüben

Was seine Freunde für ihn empfanden, zeigt folgender Brief Niebuhr's i „Du fannst Dir denken, wie mi Voistellung von Stein's Proscription mit Bildern quält, die man \ich Eine \cbwache

D ch wt Ul

Cs scheint ein Dämon im Spiel zu sein,