1850 / 204 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

maO Gans Immendorf und Niederbergz Ate nah Arzheim und Ti

¡Abends 7 Uhr hatte der Bataillons - Kommandant Oberst- Lieutenant von Fritsch mit den Compagnie - Kommandanten Holb, Sautier, Bayer und von Göler die Ehre, vom General von Fiedler Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen vor- gestellt zu werden. Auf der Terrasse des großen Shlosses erwartete uns die hohe Dame. Als wir uns nahten, kam sie uns entgegen,

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hieß uns mit dén freundlihsten Worten willkommen, zuglei ihr | Bedauern ausdrückend, daß ihr Gemahl, der Prinz von Preußen, durch Dienstgeschäfte abgehalten sei, uns persönlich empfangen und | im preußischen Lande willkommen heißen zu können. Die Prinzessin | versicherte uns, daß wir gewiß überall uns des freundlichsten Em= |

pfanges zu erfreuen haben würden, und daß Alles aufgeboten -wer=

den solle, uns den Aufenthalt in Preußen so angenehm als mögli | zu machen, Dann hieß sie uns ablegen und lud uns ein, den Thee |

mit ihr zu trinken, welchen sie selbst bereitete.

Außer uns waren |

nur noch drei Hofdamen, ferner der Chef tes Generalstabs, der |

Ober-Kammerherr und ein Kammerherr zugegen. H „Nach dem Thee ließ uns die Prinzessin das Schloß zeigen

1288 : wig- Holstein (oon 1460-— 1660) unversehrt bestanden, Die Herzogthümer waxen so völlig neben Dänemark eiu selbstständiger Staat, daß sie Defensiv- und Offensivbündnisse mit ihm schlossen und daß beide unirte Staaten ihre eigenen Kriege für sich führten, Sie waren so völlig zusammenhängende Staaten, daß ihnen alle öffentlichen Verhältnisse, Verfassung, Stände, Heer, Regierung, -Verwaltung und Bürgerrecht gemeinsam waren, und daß es wohl nur an Holsteins Lehnsverbande mit Deutschland lag, wenn sie uícht unter Einem Namen-imeinea Einheitsstaat verschmolzen, Daß diese beiden verfassungsmäßigen Verhältnisse der Unabhängigkeit und Gemeinsamkeit Schleswig-Holsteins ‘so lange Zeit ganz unangetastet erhalten wurden, dazu irug wesentlich bei, daß in Bezug auf das Dritte, die Erbfolge, genau bis zum Jahre 1660 noch keine Verschiedenheit bestand, mithin ein Hauptquell der späteren Zerwürfnisse noch verschlossen war. Dies war aber nicht der Haupt- grund der Wohlverträglichkeit beider unirter Staaten; sondern dieser lag ganz allgemein in deren gegênsfeitigen Verfassungs - uud Größen - Verhält- nissen, Das mächtigere Dänemark war zur Zeit der Vereinigung beider Stagteu éin Wahlreich, in den Herzogthümern war das Erbrecht des olden- burger Hauses anerkannt, und nux der Anfritt der Regierung war durch ein beschränktes Wahlrecht der Stände bedingt, das wesentlich den Zweck hatte, die Crb- und Negierungsfolge von Rechis- wegen zu umgehen, um der An- erkennung ‘der Privilegien sicherer zu sein, Bei diesem Verhältnisse hatten

| die dänischen Könige ein großes Juteresse dabei, die Herzogthümer von

und spáter empfing sie uns nochmals im Gartensaale. Hier unter=- | hielt sie sich wieder auf so freundlihe und leutselige Weise mit |

uns, daß wir ganz entzückt waren. Jedem wußte sie etwas Freund- lihes und Angenehmes zu sagen; mit besonderer Wärme aber

spra sie von der Freundschaft ihres Königs zu seinem lieben und | treuen Freund, unserem Großherzog. Uns entlassend, brachte sie einen |

Toast auf unseren geliebten Landesherrn aus.

„„Nachdem wir uns empfohlen hatten, wurden wir vom Gene= ral von Fiedler in das Militair - Kasino geführt, wohin unterdessen au unsere übrigen Offiziere gekommen waren. Das ganze Offi- zier -= Corps des 25sten Infanterie = und des 8ten Artillerie - Regi- ments, so wie die Genie = Offiziere und die übrigen Offiziere des Plabes, waren hier versammelt ; sie empfingen uns in kameradschast- lichster, freundlichster Weise. Bei einem kleinen Nachtmahle und einer Bowle verbrachten wir einen sehr heiteren Abend. Ein Musik= Corps unterhielt‘ uns durch seine Productionen. Es wurden Toaste ausgebraht auf unsere beiderseitigen erhabenen Kriegsherren, den König von Preußen und den Großherzog von Baden, auf den rit- terlihen Feldherrn, den Prinzen von Preußen, auf die Kamerad schaft „und wahre Kriegerehre.““ Allerseits wurde uns weiler auch die wiederholte Versicherung zu Theil, daß Alles aufgeboten werden solle, uns den Aufenthalt in Preußen angenehm zu machen. Erst furz vor Mitternacht schieden wir. N

„Die vorgeschriebene Marschroute unseres Bataillons ist so ein- gerichtet, daß dasselbe, alle vier Tage einen Ruhetag eingerechnet, in furzen Tagemärschea am 9. August in Halberstadt eintresen und dort weitere Bestimmung erhalten wird.“

__ Schleswig-Holstein. Rendsburg, 25. Juli. (D. R.) Gestern von 75 Uhr Morgens bis 84 Uhr Abends hat ein Gefecht bei Lusbusch und Holligbruck stattgefunden, zu Ende wurde dasselbe bei Gusbeck geführt, Den Holsteinern wurden 150 Mann fkampf- unfähig gemacht, unter denen wenig Todte, meist leicht Verwundete, 7 dänische Soldaten und ein s{hwedischer Spion wurden zu Gefan- genen gemacht, Heute erwartet man die Schlacht.

Kiel, 22. Juli. (Alt. M.) Die Statthalterschast hat nach- stehendes Manitest erlassen :

Die Herzoathumer Sebleswig - Holstein sehen si, zum drittemale in 3 Jahren, {iner dänischen Javasion ausgesezt. Jhre alten Freiheiten sol len von einer neuen Gewalt unterdrücft werdén. Das frei gewordene dä- nische Bol, dem cine Einmischung in die Angelegenheiten der Herzogthü- mer nicht zustehen kann, bedient si des eigenen Fürsten dieser Lande, wo zu sich die dänischen Könige, als sie am unumschränktesten waren, des danishen Volkes nie bedienen mochten: um Schleswig-Holsteins Recht und Verfassung umzustoßen,

Die Herzogthümer haben sih bei dem ersten Angriffe Dänema!ks, ja bei der ersten sicheren Voraussicht dieses Angriffs, ‘zum Widerstand erho- ben, Der gewaltsame Bruch eines Grundgesezes ist ein Staatsverbrecheu, gegen das Natur und Vernunft schon die Abwehr und Nothwehr gestat- ten, wenn nit gebieten. Für uns Schleswig-Holsteiner aber steht über- dies in unserem Verfassungsgescßhe von 1460 das Necht und die Pflicht ausdrücklich geschrieben: wenn Jemand außer oder binnen Landes vessen Artikel kränken wolle, „so sollen wir dagegen sein, und ein Jeglicher soll verpflichtet sein, treulich dazu zu helfen, diesen Brief und Bertrag in allen #ren Stücken zu beshirmen,“ Für diescs Recht , nach pieser Berpflichtung einzustehen, sind die Herzogthümer auch gegen diesen neuesten Angriff Dänemarks in den Waffen. Zweimal hat Deutschland für die Nechte der Schleswig - Holsteiner, an ihrer Seite, in entschei. ungs- losen Kriegen mitgefochten , dies dritte Mal stehen sie in cinem Entschei- dungsfampyfe gegen die Uebermacht allein, Diese verlassene Stellung hat ihre Enlschlüsse nur fester gemacht: se werden an ihrem verfassungsmäßigen Rechte um so treuer halten und in seiner Vertheidigung um so muthvollcr ausharren.

Die Entscheidung der Waffen is zwischen Dänemark und den Herzog- thümern das einzig möglihe Mittel zur Schlichtung ihrer Zerwürfnisse blieben, Alle Versuche der Vermittelung, der Ausgleichung und Frievens stistung sind gescheiterl. Ein Einzelu- und -Ehrenkampf zwischen beivcn Staaten scheint allein über die gegenscitigen Ansprüche entscheiden zu lôu- nen, Der zriede, den die bisher mit uns verbündete Macht mit Dänemark neuerlih eingegangen is, war ganz geeignet, den Kampsplag dazu zu be- reiten.

Die Statthalterschaft ver Herzogthümer, indem sie nur mit den cige-

Dänemark „und dessen freiem Wahlrechte fern zu halteiz auf jene Erb- lande gestüßt, ward es ihnen leicht, die dänische Wahl so lange Zeit in ihrem Hause ‘zu erhalten; um dieser Stüße sicher zu sein, hielten sie die Gerechtsame Schleswig-Holsteins heilig und unverleßt,

__ Diese glückliche Combination scheint nach einer allgemeinen Erfahrung die Bedingung zu sein, unter welher die Union zweier ungleiher Staaten sich allein erträglih und haltbar gestaltet, Wenn der größere Staat die sreieren, und der kleinere die unfreieren Oidnungen hat, so liegt kein Grund

| vor, den leßteren anzufechtenz so vertrug sich Sachsens Union mit Polen,

nen Kräften dieses kleinen Landes den ungleichen Kampf mit Dänemark |

unternimmt, glaubt cs \chuldig zu sein, noch cinmal vor allen Thronen und ihren Räthen,“ vor allen Völkern und ihren Parlamehten die Gesichtspunkte darzulegen, aus venen sie das Verhältniß der Herzogthümer zu Dänemark betrachtet, und aus denen sie die Beweggründe herleitet, zu diesein Aeußersten unbedenklich zu schreiten, Sie kann nicht die Absicht haben, den oft wiederholten Jnhalt der Staatsschriften noch einmal zu wiederholen, in denen Geschichte und Recht der Herzogthümer mít unwidberlegbarer und unwiderlegter Gründlich- keit dargethan wsrden sinv, sie will nur in diesem entscheidbungsvollen Augen- blick in wenigen Zügen an den JZuhalt dieser Nechie und Geschichte er- innern, Sie hat das Bewußtsein, daß ihre Schritte unvermeidlich sind ; sie bedarf aber zugleich der Beruhigung, selbst auch das Ueberflüssige nicht versäumt zu haben, um die Welt darüber aufzuklären, wie unver- meidlich ihre Schritte gewesen sind.

Die. Herzogthümer Schleswig - Holstein sind nah den drei Sägen, in welche die holsteinischen Stände 1844 die Rechtsgrundlagen derselben zu- sammenfaßten, fest mit einander verbundene Staaten, sie sind selbstständige Staaten, in denen ber Mannéstamm des oldenburgischen Hauses herrscht. Die geschichtlichen Thatsachen, aus denen diese Grundrechte hervorgingen, sind unumstößlich; die Urkunden, auf die sie sich gründen, sind ‘vorhanden und Jedem zugänglich z sie sind, wie wenige aus den mittleren Zeiten, klar

sich selhst und dem schleswig-holsteinischen Volke | die L i | Dánen bei Leck und Uchterup, so wie

und unzweideutigz \ie sind oft aue und niémals aufgehoben wordenz |

sie bestehen daher in voller Rechtskraft fort,

So lange die Echtheit und |

formelle Gültigkeit unserer Verf ; i ( assungs- und Successions - Urkunden unbe- stritten ist, \o lange die Fundamentalsäge alles Staatsrechts nicht umge- |

0 : L stoßen werben sollen, {o Lange die Grundsähe gelten , daß cine frei vercin-

barte Verfassung ‘nicht einseiti irli A nO ct V ; g und willkürli ging der Erbbercdtigien verän unabhängig, nur durch freie Einwilli- rundsäße des \{leswig - holsteinischen Staat i ü je Herzogthümer hätt atsrechts rehtlich uners{üttert, Do ee War 1 ane vas Vajebang Bt Sra tors Gere

Aber auch faktisch hai das grund 2 h) den zwei ersten Jahrhunderten ver i edt L n

umgeworfeu, daß Succes= |

dert werden können, so lange stehen jene drei |

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und Hannovers mit England. Wenn dagegen der größere Staat einer Union die absolutere Fürstengewalt und der kleinere die freieren Einrichtun- gen besizt, so wird der einladende Versuch gemacht werden, den kleineren mit seiner unbequenten Freiheit zu unterdrücken, So that Nußland mit Polen, so Castilien mit Aragonien, so Neapel mit Sicilien, und so ver- suchte es Spanien mit den Niederlanden, Der erste Fall bestand Zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein in der ersten Zeit threr Unionz der um- gekehrte zweite trat in dem Augenblicke ein, wo Dänemarks innere Lage sich umfkehrte, wo 1669 der König von Dänemark der absoluteste Selbst- herrscher ward, und zur Vergrößerung des Uebels für Dänemark die kog- natische Erbfolge in seiner Familie ein!ührte, während er nur zehn Jahre früher die agnatische für die Herzogthümer eingefühit hatte.

Von da an begann die staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer von Dänemark beeinträchtigt und gefährdet zu werden, aber sie ward nicht in ihren Grundsesten angegrissen und rechtlich nicht erschüttert, Die Eingriffe der dänischen Könige behiclten vielmehr während der ganzen Dauer ihrer absoluten Fürstengewalt in Dänemark (von 1660 1831) diesen ‘doppelten Charatter fast ohne Abweichung bei: es wurden ‘auf der einen Seite Beein- trächtigungen von Rechten, Interessen und Einrichtungen der Herzogthümer ausgeführt, aber sie betrafen nicht die eigentliche Verfassungz auf der an- deren Seite waren Gefährdungen der eigentlichen Verfassungsrechte einige- mal im Werke, aber sie wurden nicht ausgeführt. Von dieser leßteren Art waren die vielbesprochenen Entwürfe von 1721, wo Friedrich 1V, erwog, ob er nicht das eben in seinen alleinigen Besiß gekommene Schleswig in Dänemark ceinvcrleiben. solle, und die von 1806, wo Friedrih V1, ent- schlossen schien, das eben durch die Auflösung des deutschen Reichs souve rain gewordene Holstein für ein „unzertrennliches Pertinenz der dänischen Krone“ zu erklären. Dies wären tödtliche Streiche auf alle drei Grund- rechte der Herzogthümer zugleich gewesen, aber sie wurden nicht wirklich geführt. Wie Friedrich V1. bei der Einsprache beider agnatischer Häuser seine Absicht fallen ließ, so mochte auch Friedrich 1V, den Widerstand und die Verbindungen der Gottorfer fürchten; er fand die Sache von solcher „„Zmportanz“', daß er die sofortige Veränderung aufgab, eine allmälige da- gegen im Auge behielt, Diese ausdrücliche Erklärung, die der dänischen Politik bis ganz neuerlich gelungen war, mit erwiesen absichtlicher Untreue zu verheimlichen, is in der That der Schlüssel nicht allein zu den Vor- gängen von 1721, sondern auch zu dek ganzen doppelseitigen Politik der dänischen Absolutie gegen die Herzogthümer, wie wir sie charakterisiren, Sie hatte bei jedem grellen Bruche der Verfassung den Widerspruch Deutschlands und der Gottorfer zu befürchten, sie warf sich daher auf ihre allmälige Untergrabung. Dies Svstem, das bei dem er- storbenen politischen und nationalen Geiste im Volke . ohnedies hiin- länglich vorgezeichnet war, tritt denn auch im 18ten und 19ten Jahr- hundert, nah 1721 und 1806, nur allzu deutlih zu Tage. Es lag in der Natur der Sache, daß es sich wesentlich nur gegen cines der Fun- damentalrechte der Herzogthümer, ihre Selbstständigkeit, kehrte, Die unab- hängige Verwaltung beider Staaten fing an sih zu verschleifen zu mancher Gemeinsamfkeit, Die Verwaltungs-Behörden wurden allmälig nah Kopen- hagen gezogen, zum Theil mit den entsprechenden dänischen Behörden ver- bundenz für das Post-, Finanz- und Heerwesen bildete man gemeinsame Ober-Behördenz in der Marine, in der auswärtigen Vertretung verschwan den die Herzogthümer ganz; in das Heerwesen machte man mannigfache Uebergriffe, in das Münzsystem versuchte man sie; man dachte 1806 darauf, für die Herzogthümer ein dänisches Gesegbuch auszuarbeiten; die Stände waren seit 1712 nicht mehr berufen worden, Seit 1815 trug man sich mit der Absicht, jedem der Herzogthümer eine abgesonderte Verfassung zu geben. Aber dies wäre nicht mehr eine allmälige Veränderung, fondern ein Bruch der alten gemeinsamen Verfassung gewesenz nach der aufgestellien Regel blieb es auch hier bei der bloßen Absicht. Die staatsrechtliche Stellung der 9erzogthümer war daher im Wesen durch alle diese zufälligen Gemeinsamkciten, vie auf avministrativen Anordnungen, nicht auf grundgesezlichen Bestimmungen

(hen, nit verändert; die Selbstständigkeit war in diesem zweiten geschicht- Ztavium ver Union beeinträchtigt, aber nicht beseitigt; die alte Ver- var sertümmert, aber nicht eine neue Ordnung geseßlich begründet (Schluß folgt.) 5, “u (Ult, M.) Als zuverlässig wird gemeldet, ¿b in 5lenóbura, circa 12,000 süvlih bis Qever lee fieben, unt raß fie bei Bilschau stark scchanzen, Tonvern hatten

TDánea am ‘21sten b. roieder geräumt, vagegen standen damals

eine größere Abtheilung bei

V) T nen

Burkal und Tinglev.

Gestern ist hier vie Nachricht eingelaufen, daß der Senat der freien und Hansestadt Lübeck dem Friedensvertrage vom Lten d. seine Ratification ertheilt hat. Der desfälligen an die Statthalter= haft gerichteten, von dem Bürgermeister Bremer unterzeichneten Zuschrift is die Bemerkung hinzugefügt, daß in dem ctwaigen Kriege der Herzogthümer mit Dänemark die Hansestadt Lübeck als ueutrales Gebiet betrachtet zu werden wünsche.

Vorgestern wurden denjenigen unserer Schleswig - Holsteiner, welche an den Kämpfen 1848 und 1849 oder an einem derselben Theil genommen , das eiserne Kreuz ertheilt; Offiziere wie Ge meine tragen es auf der Brust an einem Bande mit unseren Lan=- desfarben, Unyverkennbar is die Freude, welche diese ehrende An- erkennung unseren Kriegern gewährt,

e vUITE ARESEEARO

Musland.

Frankreich. Geseh gehende Versammlung. Sibung vom 23. Juli, Den Vorsiß führt Dupin. Fortseßung des Skru- tiniums für die noch fehlenden Mitglieder ver permanenten Kom- mission. Der Prásident bemerkt, daß in der Gesehsammlung Art, 22 des neuen Preßgesehes aus Versehen ganz weggeblieben sei, während Sißungs - Protokoll und Moniteur denselben gebracht hahen, In Folge dessen habe er den Justizminister von dem vor- gefallenen Irrthume in Kenntniß geseht, und es werde eine neue Auegabe des Gesetblattes erscheinen. Es folgt Fortseßung der Budget-Debatte, Oeffentlicher Unterricht, Kap, 35, Subvention

der Pensionskassen des Ministeriums, Die Kommission beantragt eine Reduction von250,000 Fr. Regierungs-Kommissär Thén ard bekämpft dieselbe, Die Vermehrung der Pensionen habe ihren Grund in den Revolutionen. Der Berichterstatter weist nah, daß die Ziffer der Kommission genau dieselbe für 1850 sei und nux cine Vermeh- rung verworfen werde. . grobe Jrrthümer in diesem Zweige aufzufinden, welche allein Schuld an ver Vermehrung seien. Er wolle darm eben nux Irrthümer sehen. Der Unterrichts-Minister sucht diesen Jrrthum von 193,000 Francs zu: retfertigen , gesteht aber Unregelmäßigkeiten unter der früheren Verwaltung zu, Die Reduction wird verworfen. Die leßten Unterrihts-Kapitel werden ohne Debatte angenommen. Zwei- ter Abschnitt, Kultus. Die ersten 5 Kapitel werden ohne Debatte angenommen. “Der Präsident verliest nun die Namen der neuer- dings in die permanente Kommission gewählten Mitglieder; Stim- mende: 497; absolute Majorität: 249. Creton: 272; General Rulhières : 266; C. Perrier : 269; Crouzeilhes : 267 z Vesin: 264; Leo de Laborde 259, Graf Desvaux 249. Es sind also noch drei Mitglieder zu wählen, Die noch übrigen Kapîtel des Kullus wer= den troß der Gegenbemerkungen über vie Abtei St. Denis, den Untersclleif bei Kirchenbauten, angenommen, mit Ausnahme des Kap. 14, Restauration der Kathedrale von Notre Dame, welches von der Kommission vorbehaltlich eines zu verlangenden Spezial= Kredits verworfen wird. Ein von Lamoricière unterstühter Antrag Resseguier's auf Errichtung vierzehn neuer Pfarreien für die Aekerbau-Kolonicen in Algier wird an Die Kommission ver= wiesen. Vom Budget des Ministeriums des Innern werden die ersten Kapitel ohne Debatte angenommen. Kap. 5, geheime Fonds, 832,000 Fr., wird, obgleichVersigny diesen Posten für unsittlich hält, angenommen. Die Kapitel über Nationalgarde, Telegraphen und National-Musecen werden ebenfalls angenommen. Bei dem Kapitel über Kunstwerke beantragt Mortimer Ternaux, man solle in Zukunft nur berühmte Künstler berücksihtigen, an die armen aber keine Unterstüßung verschwenden. Endlich verliest er eine Berech- nung, daß die Civilliste der Republik viel bedeutender sei, als die der Monarchie. Ju die erstere hat er auch die National-Manusfak iuren aufgenommen , wogegen jedoch die Linke Einsprache erhebt, Das Kapitel wird angenommen. Schölcher beantragt eine Un-= terstüßungs = Summe von 150,000 Fr. für Februar - und Juli- Kämpfer, von 500,000 Fr, für frühere politische Verurtheilte. Minister Baroche bekämpft dasselbe. Es wixd mit 370 gegen 183 Stimmen verworfen und vie Sißung aufgehoben.

Paris, 22. Juli. Das neue Preßgeseß, wie es jeßt ange- nommen und publizirt worden, lautet:

*" 1, Von der Caution.

Art. 1. Die Eigenthümer von Zeitungen oder periodischen Schriften haben an den Staatsschaß eine Caution in baarer Múnze zu bezahlen, welhe nach dem für Cautionen bestimmten Saß ver- zinst wird. Für die Departements der Seine, der Seine und Marne, der Seine und Oise und der Rhone beträgt die Caution für Zei- tungen: Wenn die Zeitung oder periodische Schrift mehr als drei- mal wöchentlich, sei cs zu bestimmten Zeiten oder in unregelmäßigen Lieferungen, erscheint, 24,000 Fr. Die Caution beträgt 18,000 Fr., wenn die Zeitung nur dreimal die Woche oder noch seltener er- s{heint. Jn Departements mit Städten von 50,000 und mehr Ein- wohnern beträgt die Caution für öfter als fünsmal wöchentlich er- scheinende Zeitungen 6000 Fr. Ju anderen Departements beträgt sie 3600 Fr. und resp. die Hälfte dieser Summe für periodische Schristen, die fünfmal wöchentlich oder seltener erscheinen.

Art. 2. Die Eigenthümer der schon bestehenden Zeitungen und politischen periodischen Schriften haben, von der Verkündigung ge genwärtigen Gesebes an, einen Monat Frist, um sich mit den Be= stimmungen desselben zu konformiren. i

Art. 3. - Jeder in einer Zeitung eingerüdckte raisonnirende Ar- tifel politischen, philosophischen oder religiösen Jnhalts muß bei Strafe von 50) Fr. für den ersten und 1000 Fr. für den Wieder- holungsfall von scinem Verfasser unterzeichnet sein. Jede falsche Un- terschrifst wird mit einer Geldbuße von 1000 Fr. und sechsmonat- lichem Gefängniß sowohl an dem Verfasser der falschen Unterschrift, wie an dem Verfasser des Artikels und verantwortlihen Heraus- geber des Blattes bestraft, 5

Art. 4. Die Bestimmungen des ‘vorstehenden Artikels sind auf alle in politischen und nichtpolitischen Blättern veröffentlichten Arti- fel ohne Unterschied ihres Umfanges, in welhen Handlungen oder Meinungen von Bürgern oder individuelle oder Gesammt-Juteressen besprochen werden, anwendbar. :

Art. 5. Wenn der Geschäftsführer eines in anderen, als in den Departements der Seine, der Seine und Marne, der Seine und Oise und der Rhone erscheinenden Blattes wegen Preßvergehen oder Verbreéhen bereits durch Ausspruch ‘der Anklagekammer vor die Assisen gewiesen ist und vor dem Urtheil des Assisenhofes eine neue Verseßung in Anklagestand gegen die Geschäftsführer desselben Blat- tes erfolgt, so muß binnen drei Tagen nach der Notification jeder Verscßung in Anklagestand, ohne Rücksicht auf ein etwanges Cassa- tiondsgesuch, die Hälfte des höchsten Saßtes der im Gejeß für die neu infriminixte Thatsache bestimmten Strafe exlegt werden. Keines= falls varf vie Summe dieser Erleguugen den Betrag der Caution überschreiten.

Art. 6. Junerhalb drei Tagen nach jeder Verurtheilung we- gen Preßvergehen oder Verbrechen muß der Geschäftsführer des Blattes die ihm auferlegte Geldstrafe bezahlen. Jm Fall eines Cassationsgesuches muß der Betrag in derselben Frist erlegt werden.

Art, 7. Die von den vorstehenden Artikeln vorgeschriebene Erlegung oder Bezahlung wird durch eine von dem Domainen- Einnehmer in Duplikat auszustellende Quittung bescheinigt. Diese Quittung muß spätestens am vierten Tage nach dem Ausspruche des Assisengerichts oder nah der Notifizirung des Ausspruhs der Anklagekammer dem Prokurator der Republik übergeben werden, der êinen Empfangschein darüber ausstellt.

Art, 8 Reicht der Geschäftsführer nicht innerhalb der oben festgeseßten Fristen die Quittung ein, so muß das Blatt, bei der über jede ohne Caution erscheinende Zeitung verhängten Strafe, zu erscheinen aufhören. :

Art, 9. Die wegen Preßvergehen und Verbrechen auferlegten geseßlihen Geldstrafen gehen nicht in einander a1f und sind alle einzeln zu bestehen, wenn die damit belegten Vergehen oder Verbrechen später als die erste Anklage stattgefunden.

Art, 10. Jn dem Zeitraume von 20 Tagen vor den Wahlen können die von den Wahlkandidaten unterzeihneten Rundschreiben oder politischen Glaubensbekenntnisse, nahdem cin Exemplar bei dem Prokurator der Republik niedergelegt worden, ohne Autorisa- tion der Muuizipal-Behörde angeschlagen und verkaust werden.

Art. 14, Die Bestimmungen der Gesehe vom 9. Juni 1819 und vom 418. Juli 1828, welche dem gegenwärtigen Gesepe nicht zuwiderlaufen, bleiben gültig, Die Gesehe vom 9, August 1848

21. ¡il 41849 sind aufgehoben. und vom Apri E Vom Stempel.

Art. 12. Vom nächsten 1. August an haben Zeitungen oder periodishe Schriften und die periodisch erscheinenden politischen

Es habe die Kommission überrascht, so

Kupferstiche oder Lithographicen von weniger als zehu Bogen von

25—32 Quadratdecimetres vder von weniger als fünf Bogen von |

50 -— 60 Quadratdecimetres eine Stempel - Abgabe zu bezahlen, Dieser Stempel beträgt 6 Cent. auf den Bogen von 72 Quadrat= Decimetres oder darunter für Zeitungen und periodisch erscheinende Schriften und Bilderwerke in den Departements der Seine und der Seine und Oise, und 2 Cent. für anderwärts erscheinende Zeitun- gen, periodish erscheinende Schriften und Bilderwerke. :

Art: 13. Alle nichtperiodischen, politische oder sozial-ökonomi= {he Fragen behandelnden Schriften, deren Veröffentlichung nicht bereits begonnen hat oder die vor dem gegenwärtigen Geseß nicht öffentlihes Eigenthum geworden sind, haben, wenn sie in einer oder zwei Lieferungen von weniger als 3 Bogen von 25—32 Quadrat- Decimetres erscheinen, einen Stempel von 5 Cent. zu bezahlen. Für jede 10 Quadrat-Decimetres mehr ist 14 Cent. zu bezahlen. Diese Bestimmung is auch auf die im Ausland erscheinenden nichtperiodi- {en Schriften anwendbar, welche beim Eingang die für in Frank- reich veröffentlihte Sachen bestimmten Stempel zu bezahlen haben.

Art. 44. Jedes in einer Zeitung oder in ihrem Supplement veröffentlichte Roman - Feuilleton hat einen Stempel von 1 Cent. für die Nummer zu bezahlen. Jn den Departements, mit Aus-=- nahme der Seine und der Seine und Oise, beträgt dieser Stempel blos ¿ Cent. i

Ärt. 15. Der Stempel dient als Frankatur zum Besten der Herausgeber von Zeitungen und periodishen Schriften, und zwar : Der von 5 Cent. für den Transport und die Vertheilung auf dem ganzen Gebiet der Republik. Der von 2 Cent. für den Trans- port der Zeitungen und periodischen Schriften innerhalb des De-= partements, wo fie erscheinen (ausgenommen Seine und Seine und Oise) und der angränzenden Departements. Die Zeitungen und periodishen Schriften werden durch den gewöhnlihen Postverwal- tungsdienst befördert und vertheilt.

Art. 16. Die mit einem Stempel von 2“ Cent. belegten Zei- tungen und periodishen Schriften müssen, um außerhalb der im dritten Abschnitt des vorstehenden Artikels festgeseßten Gränzen be- fördert und vertheilt zu werden, cinen Zuschuß von 3 Cent. bezahlen. Dieser Preiszusaß wird im Absendungsbüreau bezahlt, und die Zei- tung erhält einen als Quittung dienenden Stempel.

Art. 17. Die durch den Stempel bewerkstelligte Frankatur von Zei- te.ngen und periodishen Schriften gilt nur für den Tag und für den Abgang vom Ort ihres Erscheinens, Für andere Schriften gilt sie eben- falls nur für eine einzige Versendung, und der Stempel ist bei Abgang von der Behörde unbrauchbar zu machen. Jedoch können die Her- ausgeber von Zeitungen und periodischen Schriften jedem Abon- nenten mit der Tagesnummer die seit einem Vierteljahr erschienenen Nummern franco zusenden.

Art. 18. Ein Supplement von nicht mehr als 72 Qua- drat - Decimetres, wenn es zu einem öfter als zweimal wC=- cchentlich erscheinenden Journal gehört, ist fsrei vom Stem pel unter der Bedingung, daß es sich auf politische Nachrichten, die Debatten der National-Versammlung und der Gerichte und auf die Mittheilung und Besprechung der Regierungs-Akte beschränkt, Die Supplemente des Moniteur universel sind ohne Rücsicht auf ihre Zahl frei vom Stempel,

Art. 19, Wer, außer dem Herausgeber, eine Zeitung“ oder Druckfschrift mit der Post versenden will, muß die Frankatur mit 5 oder 2 Cent. für den Bogen nach den Bestimmungen des gegen- wärtigen Geseßes berichtigen. Die Zeitung erhält bei der Absen- dung einen die -Frankatur bezeihnenden Stempel. Jn Ermange- lung der Frankatur wird die Zeitung bei der Ankunft als einfacher Brief taxirt.

Art. 20. Für- Makulaturabgang wird den Herausgebern von Zeitungen und periodischen Schriften 1 pCt. vom Stempel nachge lassen. Von jedem Bogen einer auf Kosten des Herausgebers im Innern der Stadt und für Paris auch noch im Bereiche der klci- nen Bannmeile verschickten oder vertheilten Zeitung wird eine Cen- time vom Stempel nachgelassen. Die zur Erlangung dieses Nach-

[asses zu beobachtenden Bedingungen werden durch einen Erlaß des |

Finanz-Ministers bestimmt. - |

Art, 21. Ein Reglement wird die Art bestimmen, in welcher der Stempel auf den Zeitungen oder Drucschriften angebracht wird, den Ort, wo der Tag ihres Erscheinens angezeigt werden muß, die Form, in der sie gefalzt werden müssen, endlich die an die Heraus- geber, welhe die Frankatur benußen wollen, bei der Abgabe auf der Post zu befolgenden Bedingungen.

Art. 22. Die Vorsteher der Einregistrirungs - Büreaus, die Beamten der Gerichts-Polizei und die Diener der öffentlichen Ge walt sind ermächtigt, gegen die Bestimmung des Gesehes versto- ßende Zeitungen oder Drucksschristen mit Beschlag zu belegen, ha ben aber úber die Beschlagnahme ein Protokoll abzufassen, das den Betroffenen binnen drei Tagen zuzufertigen ist. :

Art. 23. Bei Zeitungen, Bilderwerken und periodischen Schrif- ten wird jede Uebertretung, abgeschen von der Restitution der nichl geleisteten Gebühren, mit einer Strafe von 50 Fr. für jeden Bo- gen oder jedes Stück eines Bogens ohne Stempel belegt. “Die Strafe beträgt beim Rückfall 100 Fr. Bei den anderen Schriften wird jede Uebertretung, abgesehen von der Restitution der nicht ge- leisteten Gebühren, mit einer Strafe von dem doppelten Betrag dieser Gebühren, der aber niht weniger sein darf als 200 Fr., be- straft, Die Verfasser, Herausgeber, Geschäftsführer, Drucker und Vertheiler der genannten Zeitungen oder Schriften, die einen Stem- pel haben müssen, haften solidarisch für die Bezahlung der Strafe, vorbehaltlich ihres Reknrses gegen cinander.

Art. 24. Die Eintreibung der Stempelabgabe und der Con- traventionsstrafen ist nach Art. 76 des Geseßes vom 28. April 18416 zu behandeln.

5 Transitorishe Bestimmungen.

Art, 25. Die auf Abonnements, welche vor der Verkündi- gung des gegenwärtigen Gesebes abgeschlossen sind, fallende Stem- pel-Abgabe wird den Eigenthümern der Zeitungen oder periodischen Schriften zurückerstatte. Ein Reglement wird die Frist und die Form der Reclamationen und die beizubringenden Belege bestim- men. Diese Ausgabe wird auf den im 70sten Kapitel des Budgets der Finanzen, Rückzahlungen auf indirekte und unbestimmte Erträge betreffend, eröffneten Kredit gebracht. Dem Finanz=Ministerium ist ein Supplementar-Kredit von 35,000 Fr. auf das Jahr 1850 zur Ausführung des gegenwärtigen Geseßes eröffnet.

Art, 26, Den bereits bestehenden Zeitungen ist vom Tage der Verkündigung des gegenwärtigen Gesebes eine Frist von zwei Mo- naten gestattet, binnen welcher sie den in Art. 3 und 4 enthaltenen Bestimmungen nachzukommen haben. Der Finanz - Minister ist er- mächtigt, den Herausgebern von Zeitungen den Preis des Stem pels für die vor dem Dekret vom 4, März 1848 gestempelten und nicht gebrauchten Druckbogen auzure{hnen.

Art. 27. Frei von Caution und Stempel sind alle in remden Sprachen in Frankreich gedruckten, aber zur Veröffentlihung und Verbreitung im Auslande bestimmten Zeitungen und Schriften. Beschlossen in öffentlicher Sißung, Paris, 16. Juli 1850.

04x18, 23, Juli. Der Präsident hat gestern der sranzösischen

| flußnahme auf die Armee besiße oder nit.

- 1289 Wohlthätigkeits - Gesellschaft in London, welche gestiftet wurde, un e lilichen Landsleuten zu Hülfe zu kommen, 1200 Fr. zustellen lassen. Der Prásident besuchte heute die Kirche St. Merry. Sein Wagen wurde, dem Evenement zufolge , unter tausendfachem Ruf : Es lebe die Republik! dermaßen umringt, daß er einen Au=

enblick halten mußte. : j

p A pet s{weigt über die Rechte der Vertagungs-Kom= mission. Sie sagt blos, dieselbe könne die National-Versammlung einberufen. Der Fall, in welchem eine Dringlichkeit zu handeln ge= bietet, eine Revolution oder ein Staatsstreich die Einberufung ün möglich macht, wurde in der Verfassung nicht vorhergesehen. Die Ungewißheit in diesem Punkte kann zu Verwickelungen führen, welhe um so größer werden könnten, als der Con stitutionnel das Mandat dieser Kommission nur auf die Einberufung beschränkt. Die Hauptfrage ist, ob die Kommission irgend ein Recht der Ein- Ju verschiedenen Jour= nalen wird behauptet, der von der Kommission handelnDe Arti- kel der Verfassung, so wie das Dekret vom 11. Mai 1848, erkannten ihr in dieser Beziehung gleiches. Recht zu, wie der National - Versammlung. Die Assemblée Nationale sagt heute in einem Artikel : „Dieses Recht ist so unbeschränkt, daß es sich auf alle Truppenkörper und auf die ganze Nationalgarde bezieht.“ Andere Blätter fordern die National-Versammlung auf, ihre Rechte vor der Vertagung ausdrücklich dieser Kommisston zu übertragen. Man glaubt in der That, cin Antrag in diesem Sinne werde von einem Majoritäts- Mitgliede gestellt werden. Es fállt auf, daß der Constitutionnel die gestrige so bedeutungsvolle Wahl der Kommission gar nicht bespricht, sondern blos die Namen der Gewählten ohne alle Bemerkung mittheilt. Der N ational trium- phirt über die Wahl Mornay’s und Lamoriciere's. Man erinnert sich, daß diese Beiden und l’Espinasse auf der gestrigen Liste des Journal des Débats fehlten. Dieses Blatt schweigt “daher ebenfalls gänzlih über die Wahl. Das Pouvoir beschuldigt die Versammlung, das Land durch Maßregeln gegen angebliche Staats= streiche aufzuregen. /

Heute fand das! Leichenbegängniß des plöblih verstorbenen Re= präsentanten Pois le Desgranges statt; 25 Mitglieder der Natio= nal-Versammlung wohnten demselben bei. Man glaubt, daß die Regierung die Ergänzungswahl erst in sechs Monaten ausschreibeu werde. Das Departement des Cher, dessen Vertreter der Verstor- bene gewesen, wird daher zwei Ergänzungswahlen vorzunehmen haben, da auch der Moutagnard Lourion, der wegen des Wahl- geseßes seine Demission gegeben, in diesem Departement gewählt worden.

Der Na tional bringt heute die Statuten eines „Vereins der Freunde der Ordnung und der Freiheit.“ Derselbe ist nach Dekurien und Centurien mit Centralisation, also nah dem Muster geheimer Gesellschaften organisirt, verpflichtet seine Theilnehmer zum @ußersten Widerstande und fordert sie auf, Stellen in der Civil- und Militair-Verwaltung zu wirksamerem Handeln anzustre- ben. Die Behörde läßt diese Statuten zirkuliren und Theilnehmer fammeln.

Verflossene Nacht sind in der Rue St. Victor vierzig Mitglie- der einer geheimen Gesellschaft verhaftet worden. |

Morgen wählt die französische Akademie der Wissenschaften die auf sie entfallenden drei Mitglieder für den obersten Unterrichts Rath. Molé und Guizot haben verzichtet. Thiers, Beugnot, Flou= reus sind die jeßigen Kandidaten. Doch giebt sih die Universitäts= Partei große Mühe, Barthélemy St, Hilaire und Pouillet durhzu- bringen.

Großbritanien und Jrland. London, 23. Juli Am Sonnabend gab der Reformklub dem Staats-Secretair der auswärtigen Angclegenheiten, Lord Palmerston, ein glänzendes Bankett unter dem Präsidium des Parlaments-Mitgliedes Osborne. Gegen 60 Mitglieder des Unterhauses nahmen daran Theil, und Lord Palmerston beantwortete den auf ihn ausgebrachten Toast mit einer längeren Rede, worin er unter Anderem sagte: „Die Tage sind vorüber, mindestens bei uns, wo die Menschen glaubten und die Nationen sich einbildeten, als könne ihr eigenes Glück durch das Unglück ihrer Nachbarn gefördert werden. Wir freuen uns unseres eigenen Glückes, unserer cigenen Freiheit, wir - wollen aber kein Monopol dieser Segnungen, und so weit wir unsere Be-= mühungen walten lassen können, bin ih der Ansicht, daß es die Pflicht unscrer Regierung is, anderen Nationen in Befolgung un- {eres Beispiels zu unterstüßen. Nicht will ih damit sagen, wir seien so, wie jene uns darstellten, welche sich bemühten, unsere Po- litik ohnc Grund zu bekämpfen, als müßlen wir wie die irrenden Ritter der Civilisation umherziehen, um anderen Ländern unsere Institutionen aufzudrängen und Mißvergnügen zu erregen und zu Unruhen zu ermuntern. Das gehört nicht zu den Pflichten der englischen Regierung. Sehen wir aber Völker, die im Verein mit ihren eigenen Regierungen bestrebt sind, ihre Versassung zu verbessern, sehen wir Vólfker, die vernünftigerweise mit aller Mäßigung und Ruhe ihre Lage zu verbessern suchen, \o verdienen dieselben mindestens unsere Sympathie, und suchen dann andere Mächte mit anderen Ansichten und Gefühlen die Entwickelung der Freiheit dort zu behindern, so ist meine Ueberzeugung die, daß die englische Regierung immer vom Volke Englands unterstüßt werden wird, wenn sie ihr Ge wicht in die Wagschale wirst und also das Gleichgewicht wieder- herzustellen suht. Seien Sie überzeugt, daß dies offen geschehen fann, ohne die Fortdauer des Friedens zu gefährden. Glaube doch nicht das englische Volk, daß jedes böse Wort, welches von einer fremden Regierung gesprochen wird, auch gleih Schläge im Ge= folge hat. Glaube das englische Volk nicht, daß jedwede gereizte Demonstration von Unzufriedenheit, sei es einer diplomatischen oder anderen, die von irgend Jemand käme, dessen Politik und Ansichten von uns durchkreuzt wurden, au unvermeidlich zu Feindselig= feiten mit uns führen müßte.“ Nach dem Minister, dessen Rede mit großem Beifall aufgenommen wurde, sprachen noch meh rere andere der Anwesenden, unter Anderen auch Lord D. Stuart, der die Verdienste Lord Palmerston's um die ungarischen und pol- nischen Flüchtlinge in der Türkei rühmte und den Wunsch hinzu- fügte, dersclbe möge es durch seine Verwendung bald dahin brit gen, daß Kossuth und seine Gefährten ihre volle Freiheit erhielten und ihm auf Englands gastfreundlichem Boden persönlich ihren Dank darbringen köunten. L , i :

Im Unterhause machte Lord John Russell gestern die Anzeige, daß dic Regierung entschlossen sei, die neue Schwur - Bill, welche die Zulassung von Juden ins Unterhaus aubahnen soll, frühmög- list in nächster Sessiou einzubringen, da es in dieser Session zu \pât dafür sei. S i :

Heute Mittag findet in den Willis - Salons wieder eine Ver- sammlung, unter Vorsiß des Grafen Aberdeen, statt, worin die Frage wegen Errichtung eines dauernden Monuments für Sir Ro- bert Peel erörtert wird.

Schweiz. Bern, 20. Juli. Die Bundesversammlung hat heute ihre Sißungen geschlossen und wird sih am 4. November wie- der in der Bundesstadt einfinden, daun aber auf längere Zeit, da

sie iten Verhandlungen auf diesen Zeitpunkt aufgesho- en hat.

Ftalien. Turin, 418, Juli. (Lloyd.) Der Gazeta Piemont es e veröffentlicht das Geseß, durch welches einer Actien- Gesellshaft die Errichtung und Benußung einer Eisenbahn von Turin nach Savignano gestattet wird. Die Konzession lautet auf die Dauer von achtzig Jahren, nach welcher Zeit die Bahn der Regierung zufällt. Es steht jedoch der Regierung bereits nah drei- ßigjährigem Betriebe frei, die Bahn gegen 5prozentige Staats- papiere anzukaufen. Sollte nach funszehnjährigem Betriebe der durhschnittliche Jahres-Reinertrag 10 pCt. jährli übersteigen, so steht es der Regierung zu, entweder eine Ermäßigung des Fahr- preises anzuordnen, oder die Hälfte des 10 pCt. übersteigenden Uebershusses den Staatskassen zuzuwenden : :

Vicenzo Gioberti hat sich bei der Subscription zum Siccardi- Monument mit 40 Actien betheiligt. Der Klerus von Vercelli, welcher entschieden gegen das Siccardishe Geseb auftrat , bereitet jeßt eine großartige Todtenfeier am Sterbetage Karl Albert's vor.

Schon wieder hat in Genua ein Duell wegen eines Zeitungs- Artikels stattgefunden. Die beiden Duellanten, Herr Bebisso und der Redacteur der Strega wurden verwundetz jener am Beine, dieser im Gesichte. Der Redacteur wurde noch außerdem ins Ge- fängniß geführt. i gn L er Deputirtenkammer, deren lebte Sibung am 106 Juli stattfand, zählte 204 Deputirte, darunter 6 Minister, 14 Ge- nerale, 5 Obersten, 7 Majore, 3 Hauptleute, 76 Juristen, 14 Aerzte, 8 Geistlihe, 11 Exminister , 10 Ingenieure , 5 Staatsräthe , 1 Schiffs-Capitain, 3 Banquiers, 17 Professoren u. st. w. Die Kam- mer hielt seit der Eröffnung (am 20. Dezember 1849) 164 Sizun- gen, deren jede durchsnittlich drei Stunden dauerte. j

In Nizza beabsichtigt man die Gründung einer großartigen Handelsshule und will bei derselben die berühmte pariser Handels- \{chule zum Vorbilde nehmen. .

In Pisa passirten am 17ten d. viele für Neapel angeworbene shweizerishe Rekruten. Das Haupt-Depot derselben ist in Livorno.

Das Statuto bestátigt das Gerücht von der baldigen Ausf- hebung des Belagerungszustandes in Livorno. Jenem Blatte zu- folge, soll der livorneser Gonfaloniere deshalb nach Florenz berufen worden sein.

Genua, W. Juli. (W. Z.) Ein Statut in Betreff der Gründung einer italienischen Philosophen-Akademie ist so eben ver- óffentlicht worden. S | Der Minister des Jnnern, Galvagno, hat die Rücreise nach Turin angetreten. Galvagno's Reise nach Genua hatte die Fest- stellung der Bedingungen , unter denen Piemont den politischen Flüchtlingen und Emigranten das Asyl, ohne die Ruhe des Staates zu gefährden, gewähren könnte, zum Zwee.

Rom, 16. Juli. (Ll.) Das Tribunal der heiligen Consulta halte die Oberst - Lieutenants Giovanni Ruggiert und Filippo Gra- zioli als der Verrätherei durch Feigheit \{uldig anerkannt, zu ein- jähriger Zwangsarbeit, zur Degradirung und Ausstoßung aus den Reihen des Militairs verurtheilt. Der Papst hat das Ürtheil da- hin gemildert, daß dieselben blos degradirt und ihre Namen in den Militair =- Listen gestrichen werden.

Neapel, 415, Juli. (W: Z) heute in südlicher Richtung abgesegelt. Madrid, 18. Juli. (Fr. Bl.) Die Königin Für den todten Prinzen wird keine

Die französische Flotte ist

Spanien. befindet sich fortwährend wohl. Trauer angelegt.

Portugal. Lissabon, 13, Juli. (Fr. Bl.) Die portus- giesische Regicrung hat sich mit dem nordamerikanischen Gesandten in der Entschädigungsfrage verglichen,

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 8. und 10, Mai und 27. Juni d. J., betreffend die im Jahre 1851 zu London stattfindende allgemeine Judustrie - Ausstellung und die Be- dingungen, unter welchen eine Theilnahme der Gewerbetreibenden und andercr Produzenten an dieser Ausstellung geschehen kann, bringen wir in Erinnerung, daß die Anmeldung der auszustellenden Gegenstände vor dem 1sten des nächsten Monats erfolgt sein muß, indem die unterzeichnete Kommission im Laufe des Monats August den Königlich großbritannishen Kommissarien in London cine Nach- weisung der angenieldeten Aussteller, so wie des Raumes, der von Ausstellungs = Gegenständen eingenommen werden wird, zu liefern hat, und demna nicht darauf gerechnet werden kann, daß für solche Gegenstände, welche nit rechtzeitig angemeldet werden, noch Raum im Ausstellungs-Gebäude vorhanden sein wird. Die Gewerbetrei- benden und andere Produzenten aus Berlin und dem Regierungs- Bezirk Potsdam, welche sich bei der londoner Ausstellung zu bethei- ligen beabsichtigten, wollen gefälligst im Gewerbehause die Anmel= debogen entnehmen und dieselben nach gehöriger Ausfüllung vor dem 1sten des nächsten Monats wieder im Gewerbehause abgeben,

Berlin, den 25. Juli 1850.

Kommission für die londoner Industrie-Ausstellung.' von Viebahn.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 27. Juli. Jm Schauspielhause. 120ste Abonnements-

Vorstellung: Rosenmüller und Finke, oder: Abgemacht! Ori= ginal - Lustspiel in 5 Akten, vom Dr, C. Töpfer. i Sonntag, 2. Juli. Jm Opernhause. 78ste Abonnements= Vorstellung : Der gerade Weg ist der beste, Lustspiel in 4 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Der Schubgeist, Ballet in 2 Akteu, von P, Taglioni. 8

Preise der Pläye: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr, Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Riblr. 10 Sgr. Partexre, dritter Rang und Balkon daselbst 20) Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Jeudi, le premier Août Donnerstag , den 1. August, »rochain wird Mile. Rachel Mlle. Rachel, et une troupe d’artistes du in Begleitung von Künstlern des théâtre frangais de Paris don- Théâtre frangais zu Paris, die nera la première représenta- erste Vorstellung des tion de: i H 0: V, a0, Ho. tg Q L tragédie en cinq actes et en Trauerspiel in 5 Akten und in vers, de P. Corneille. Versen, vou P. Corneille, Le cinquième acte est su- mit Ausnahme des fünften Aktes »rimÉé. geben. Mlle. Rachel remplira le rôle Mlle. Rachel wird hiexin die de Camille. : Rolle der „Camilla“ spielen. On commencera par Vorher: Le mari de la veuve, Der Maun der Wittwe,

comédie en un acte et en prose. Lustspiel in-4 Akt und in Prosa,