1850 / 204 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1291 zum Preußischen Staats-Anzeiger.

1290

disposer des places qui après se temps n'’auraient pas été retenues. Z

On peut dès aprésent s’adres-

Sonnabend d. 22. Juli.

peut se procurer le répertoire vollständige Programm derjenigen complet des pièces que doit Stüde, unter namentlicher Be- jouer Mlle, Rachel avec la zeihnung der Künstler, welche distribution exacte des rôles, die Rollen geben werden, zu

D’autres affiches donneront Spätere Anzeigen werden den la distribution et le prix des Verkauf und die Preise der Pläße places. - / ; bestimmen.

Messieurs les abonnés qui Die resp. Abonnenten des K.

Von heute an wird die Gene-

ri G E R

désireraient conserver leurs Opernhauses, welche zu den Vor- places pour les représentations stellungen der Mlle. Rachel ihre de Mlle. Rachel, sont priés de Pläße beizubehalten wünschen, vouloir bien faire prévenir la. werden ersucht, am Tage vor veille de chaque représentation einer jeden Vorstellung, Mittags avant une heure. bis 1 Uhr, die Billets abzuholen,

L'’administration du théâtre widrigenfalls solche anderweit se verra dans Pobligation de verfauft werden.

doit donner Mlle. Rachel. i nehmen. A vis. Nar t.

Chez Mr. Asher et Co., un-

Berliner Börse vom 26. Juli.

ser à l'administration du théâtré ral-Jntendantur der Königlichen pour prendre des abonnements Schauspiele Abonnements-Gesuche aux huit représentations que auf die von Mlle, Rachel zu ge- benden acht Vorstellungen an-

Bei- Herrn Asher und Comp. ter den Linden No. 20, on unter den Ne, 20, i das

que rempliront les artistes qui haben. Paccompagnent.

Wechsel- Course.

Geld. Amstordam 250 FI, Kurz | 1415 14145 do. 250 FI. | 2 Mt. | 140% G 300 Mk, | Kurz 502 | 1504 da. | 300 mk. | 2 Mt, | 149% London I Lst. | 3 Mt. | 32:6 23% 300 Fe. | 2 Mt. : ien in 20 Xr. 2 Mt. | . 87:4 Augsburg 2 Mit. | 4 101% Breslau 100 Tblr. | 2 Mt. 997 8 Tage 2 —— 00 Thir. f 5 S N ! i 2M 9: 99% Feankfurt a. M, südd. W, 100 F. 2 Mit. ) 56 16 Petersburg 100 SRLL | 3 Wocben 5

Leipzig im Courant im 14 Thir. Fuss .….

Inländische Fonds, Pfandbriefe, Kommunal- Papiere und __Geld- Course.

Zf.| Brief. | Geld. | Gem.

Preuss.Freiw. Anl| 5 107 1067

St.-Schuld-Sch. |34| 865 | 86%

Seeh.-Präm.-Sch,|—| 167

K.u.Nw. Schuldy, 37 83% | 837

Berl, Stadt-Obl. | 5 1045 | Pee L An Sol do. do. e - |

Westpr. Pfandbr. |f 91 90% Friedrichsd’or. |

|Zf.| Brief. | Geld Pomm. Pfandbr. 33 95% 952 | Küur- u. Nm. do. 35 Schlesische do. |3{ do. Lt. B. gar. do. 3%

Grossh. Posen do.| 4 101 T And. Goldm, à E |

| E

do. do. | 91 Ostpe. Pfandbr. aiten

Disconto,

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb.Cert.| 5 0 Poln. neue Pfdbr.| 4 | do. Mope 1. Anl. 4 | s do. Part. 500 F1.| 4 Md i do. doe. 300 FI.|— o. do. 5. A. Hema Hamb. Feuer-K. |3% do. v.Rihschb. Lst.| 5 (110% 1107 do.Staats-Pr. Anl. do. Engl. Auleike|/45 972 _ Lübeek. Staats-A.|4% N J us Jui Moll. 25 % Int. |25| . do Ti. L. A, « T5 (ur p G2 na 2 fers 182 | it Kurkh.Pr O0. 40 th. 32 .do.L.B.200 de 4 | 952 N. Bad. do. 35 Fl. |—| L 97

3 B

Poln. a.Pfdbr.a.C.| 4 |

Eisenbahn =- Actien,

Stamm - Actien. | Kapital.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubri ausgefüllt. Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Tages - Cours.

Börsen-Zins-

Rechnung. Rein-Ertrag 1849,

Berl. Anh. Litt. A. B. | 6,000,000 do. Hamburg 8,000,000 do. Stettin -Starg. » 4,824,000 do. Potsd.-Magd. .. | 4,000,000

Magd.-Halberstadt .… |- 1,700,000

do. Leipziger 2,300,000

Halle - Thüringer 9,000,000

Cöln - Minden 13,000,000 do. Aachen 4,500,000

Bonn. Cöln 1,051,200

Düsseld. - Elberfeld... | 1,400,000

Steele - Vohwinkel 1,300,000

Niederschl. Märkisch. | 10,000,000

do. Zweigbahn | 1,500,000

Oberschl. Lit. A. 2,253,100

do. Mt B. 2,400,000

Cosel - Oderberg .….. 1,200,000

Breslau - Freiburg... 1,700,000

Krakau - E d 1,800,000

Berg.-Märk. .…...... | 4,000,000

Stargard -Pesen 5,000,000

Brieg - Neisse 1,100,000

Magdeb.-Wittenb.... | 4,500,000

917 a K bz.

877 etw. bz. u. B 105! bz.

64 B. 632 G. 137

642 962 412

wo

G 1 245

832

do

1087 B. 108 G. 1047 bz. u. G. (Ax G,

75 B.

69% B.

41 B.

82K bz.

587 bz. u. G

a

wo

6a 16s C0 a A R O O R O R U L a P S R D A

Quillungs - Bogen.

Aachen - Mastricht .. | 2,750,000

Ausländ. Actien.

| Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000 40% a 41 bz. do. Por. C 98 B.

| | |

Schluss-Course von Cöln-Minden 965 &,

Prioritäts - Actien. | Kapital.

T y

i j iss : ares - Cours

Sämmtlicke Prioriläts-Actien werden durch S B jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt

Berl.-Anhalt. ¿oe LALH,600 do. Hamburg... | 5,000,000 do. do. 1I. Ser. | 1,000,000 do. Potsd.-Magd. .. | 2,367,200 do. do. .… | 3,132,800 do. do, Litt. D. | 1,000,000 do. Stettiner 800,000

Magdeb.-Leipziger .… | 1,788,000

Halle - Thürfnger.….. | 4,000,000

Cöln - Minden 3,674,500

do. do: 3,500,000

Rhein. v. Staat gar. 1,217,000

do. 41. Priorität .. | 2,487,250

do. Stamm-Prior. | 1,250,000

Düsseldorf-Elberfeld, | 1,000,000

Niederschl. Märkisch. | 4,175,000

do. do. 3,500,000

do. III. Serie. | 2,300,000

do. Zweigbahn 252,000

Magdeb.-Wittenb. .…. | 2,000,000

Oberschlesische 370,300

Krakau - Oberschl. 360,000

Cosel- Oderberg 250,000

Steele- Vohwinkel .. 325,000

do. 00, L Ser. 375,000

Breslau - Freiburg 400,000

Berg.-Märk. .…...... | 1,100,000

955 B. 10053 bz. 985 B. 935 B. 1025 bez. 1017 bz. 1057 6. 997 6. 99 a 987 bz. 10% B. 103% bz.

Lo

Po O

n

89 G6. 75% G. 90 B. 957 B. 104 bez. 103 6.

c

99% B. 98 6. 887 B.

Gr R R T N Ra TTT A A A

100 be.

| |

Börsen- Zinsen 41848.

Ausl. Stamm- Act.

Reinertr,

Kiel - Altona P. | 2,050,000 Amsterd.-Rotterd. Fl. | 6,500,000 Mecklenburger Thlr. | 4,300,000

_— 5 ck .

von Preussischen Bank-Antheilen 9873 bz.

Das Geschäft war heute nic ‘: ‘eicher. als ; e C à 4 ; ; n ; I ü } t: ê ht umfangreicher, als gestern, und die Course erfuhren meist keine wesentliche Veränderung, schlossen aber im Allgemeinen etwas matter, als gestern. Düsseldorf-

Elberfelder fortdauernd gesucht, ohne Abgeber zu flnden.

Auswärtige Börsen.

: Breslau, 25. Juli, Holländ. u. Kaiserl, Dukaten 96% Gld, Friedrichsd?or 1135 Br. Louisd'or 1117 Br. Poln, Papiergeld 96% und s bez. Oesterr. Banknoten 875% # bez. und Br. Freiwillige Staats-Anl. 5proz. 1067 Br. Staats-Schuldsch. 862 Br. Seehandlungs-Prämienscheine a 50 Rthlr. 1075 bez. Pos. Pfandbriefe 4proz. 1007 Gld,, do. 3iproz. 91 Br. Sthlesische Pfandbriefe 35proz. 963 bez. u. Br., do, neue 4proz. 1015 Gld., do. Litt. B, 4proz, 10057 und % bez. und Old.,“ do: 34proz. 927 Gld,

_ Poln. Pfandbr. alte 4 proz. 96 Gld. , do, neue 4proz. 95% Gld, , do. Partialloose a 300 Fl. 134 Gld. , do. a 500 Fl. 81 Gld,, do, Bank = Certif. a 200 Fl. 177 Gld. Russisch - Volnische Schahß=-Obligationen a 4 pCt. 81 Br. Actien: Oberschlesische Litt. A. 108— 108% bez., do, Litt, B. 1044 Glo. Breslau - Schweidniß - Freiburg 76 Br. Niederschlesisch - Märkische 837; Br. , do. Prior. 1045 Br., do. Ser, IIL 1035 Br. Ostrhein. (Köln -Minden) 965 Gld. Neisse- Brieg 35% Br. Krakau - Oberslesishe 695 Gld. Friedrich- Wilhelms - Nordbahn 415 bez. u. Gld. Wechsel-C ourse. Amsterdam 2 M. 1405 Gld, Hamburg a vista 150% Br., 1505 Gld. do. 2 N 149% Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6,23% Gld. Berlin a visla 100% Br. do. do. 2 M. 995 Gld. Paris 2 M. 80 Gld.

Partial = Loose a 40 Rthlr. preuß. 32% Br., 325 Gld. Sardin, Loose a 36 Fr. bei Gebr, Bethmann 335 Br., 334 Gld, Darmstadt Partial - Loose a 50 Fl. 76% Br., 76% Gld., do. a 25 Fl. 28% B, 275 Old. Spanien 3proz. inländ. 33% Br., 33 Gld. Poln. 300 Fl. - Loose 137 Gld. , do. 4proz. Obligat. a 500 Fl. 812 Br., 815 Gld. Friedrich - Wilhelms - Nordbahn 437 Br., 432 Gld. Bexbach 81 Br., 895 Gld. Köln-Minden 97 Br., 96% Gld.

. Hamburg, 24. Juli. 3#proz. p. C. 88 Br., 87% Gld. E. R. 105 Gld. Stiegl. 884 Gld. Dán. 735 Br., 73 Gld. Ard. 114 Br., 3proz. 34% Br,, 314 Gld. 6proz. Amerik. Ver. St. 10965 Br., 106% Gld. Hamb. Berl. 874 Br., 874 Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeb. Wittenb. 59 Br., 584 Gld. Altona - Kiel 93 Br., 925 Gld. Köln - Minden 964 Br., 96 Gld. Friedrich - Wilh. Nord- bahn 414 Br., 414 Gld. Medcklenburg 364 Br., 36 Gld,

Fn 3proz, Span. und Eisenbahn-Actien Umsaß.

London, 23, Juli. 3proz. Cons. p. C. 96%, %, a. Z. 965, 3, 3tproz. 985, _%. Jnt. 57%, 07, Aproz. 89%, 884. Ard. 175, % 3proz. 374, 37. Pass. 33, %. Russ. öproz. 112, 110, 4#proz. 963, 96.

Durch den Ueberfluß an Geld blieben Cons. stationair; der Umsaß war gering.

2 Uhr. Cons. dur bedeutende Verkäufe in Partieen ge= wichen, p. C. 96%, %

Eisenbahn-Actien fester.

: Amsterdam, 23. Juli. Holl. Fonds bei einigen Geschäften in Jnt. gut preishaltend. Span. waren im Allgemeinen etwas an-

Wien, 24. Juli. Met. 5proz. 97. Aproz. 75%. 4&proz. 845, Anleihe 34: 1834, 39: 119, Nordbahn 1114. Gloggniß 1204. Mailand 783. Pesth 89. B. A. 1195.

Wethsel-Course. Amsterdam 160%; Br. Augsburg 1175. Frankfurt 1165. Hamburg 171. - London 11. 40, Paris 1372.

K. Gold 20%, Silber 16%.

__In Fonds und Actien lebhaftes Geschäft. bei weichenden Coursen ausgeboten.

Leivzig, 25. Juli. Leipzig - Dresdener Part. Oblig. 1084 Gld, Leipz. B. A. 1574 Gld. Leipzig - Dresdener E. A. 1315 D Säsish-Bayerische 874 Br. Schlesische 944 Br. Chemnib- Bei D a au 243, Gld. Magdeburg-Leipzig 219 P - Anhalt, 925 Gld. „Kiel 94% Br.

B. A. 146 Br, Preuß. B. A, t R Kiel 944 Br. Deßauer

Fraukfurt a. M., 24, Juli, Die Börse für mel + WL. , 44, : hrere S sd heute willig, und das Geschäft s von einigem temberg, Obli, err Gattungen, proz, Sard, und 4¿proz. würt- bsterr. Actien En, bab. Loose, insbesondere 3proz. Spanier und ahlt. Nur allein f, begehrt, und wurden dafür bessere Course be- n_ furhess. Loose und bexbacher Actien blieben flauer.

lle übri Das öt e Fonds und Actien ohne Veränderung, zum Theil et-

Oestr. 5proz, Met, 82 ; Br., 1217 Gld. Bad, Partial Loi 825 Glv, Bank - Actien 1221

e a 50 Fl. v. J. 1840 84% 54; Glb., Ddo, A 39 Fl, 9, I. L 5 32% S 32 Gld, Kurhesi,

Fremde Valuten

genehmer. Port. höher. Russ. fest. Oesterr. neuerdings mehr

angeboten. ; Holl. Int. 57%, %, #, 3proz, neue 68%, 4, Span. Ard, 1257, gr. Piecen 124%. Russ. alte 105%, 4proz, 894. Stiegl. 885,

89, Oester. Met. 5proz. 80, 4, 22proz, 434, 425%.

Markt: Berichte. Berliner Getraideberiht vom 26. Juli. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nah Qualität 51 —55 Rthlr. Roggen loco P Rthlr. V Pr, Ul Jo i Juli /Aug. 29 Rthlr. Br. u. G. » Sept. /Oft. 295, #5 a % Rthlr. verk., 295 Br., £5 G. » pr. Frühj. 1854 32 a 324 Rthlr. bez., 32 Br., G, Gerste, große loco 23—25 Rthlr, » fleine 20—22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 165—18 Rthlr. Erbsen 29—36 Rthlr., Rüböl loco 115 Rthlr. Br., 1172 G. pr. Juli 1415 Rthlr. Br., 414 G. Juli /Aug. 147 Rthlr. Br., 11/4 G. Aug. /Sept. 11% Rthlr. Br., 115 G. Sept. / Okt. 115 a # Rthlr. bez., 115 Br., 117 G, Okt. /Nov. 144 a #5 Rthlr. bez., 115 Br., 117 G, » Nov. /Dez. 11 a # Rthlr. bez., 115 Br., 141% G. Leinöl loco 117, Rthlr. bez. » pr. Juli——Okt. 1417 Rthlr. Br., 144 G, Mohnöl 125 Rthlr. Palmöl 117 Rthlr. Südsee - Thran 115 Rthlr.

Spiritus loco ohne Faß 14 a 14% Rthlr. bez. C a ie E 13% Rthlr, Br., 134 bez. u. G. Aug. /Sept. 134 a & Rthlr. bez., 13% Br., 134 G. Sept. /Okt. 14% Rthlr. Br., 14/2 G. pr, Frühjahr 1851 143 Rthlr. Br., 14% G.

Marktpreise vom Getraide, Berlin, den 25. Juli.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., au 2 Nthlr, Roggen 1 Rthlr. 13 Sgr., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. ; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf.z Hafer 27 Sgr. 6 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.

Zu Wasser: Weißer Weizen 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rihlr. 6 Sgr. 3 Pf. 7 Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9_Pf., au 1 Rthlr. 5 Sgr. z- große Gerste 1 Rthlr. ; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.z Erbsen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Ps. C\chl Sorte).

Mittwoch, den 24. Juli.

Das Schock Stroh 8 Rthlr.,- auch 7 Rthlr.

Heu 22 Sgr, 6 Pf., geringere Sorte auch 16 Sgr. Kartosfel- Pre e

Kartoffeln, der Scheffel 22 Sgr. 6 Pf, auch 15 Sgr., meßen-

weis 1 Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr.

Branntwein-Preise.

Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am 419. Juli 1850 14% Rthlr. ) 2 » 4145 » Ai a N 22. » 442 u. 145% Rthlr-\ E E en 28.» »- 145 Riblr. (Me N L nach 24. » » 14 u. 144 Rihlr. \ LORES 20; ‘» , 14% Rthlr.

Berlin, den 25. Juli 1850.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Stettin, 25. Juli. Jn Weizen kein Geschäft: 89pfd, 171th. feiner weißbunt. bromb. 56 Rthlr, zu machen, 88pfd.- weißbunt. poln. zu 547 Rthlr. erlassen. /

Roggen 284, 28, pr. Okt. 29, 28%, pr. Frühj. 314 Rthlr.

Spiritus 25 %, pr. Aug. 26%, 26, pr. Frühjahr 25.

Rüböl 14%, pr. Okt. 11%, &, pr. Nov, 14% bez.

Der Centner

Telegraphische Notizen.

Fraukfurt a. M., 25. Juli, 25 Uhr. Nordbahn 43%. Met, 42proz. 72%, 5proz. 825. Span, 33. Bad. 325. -Kurh+ 32%. Wien 102.

Hamburg, 25. Juli. 25 Uhr. Hamburg - Berlin 874+ Köln-Minden 95%. Magdeburg-Wittenb. 584. Nordbahn 41.

Weizen still. Roggen fest.

Paris, 24. Juli. 5 Uhr. 3proz- 58.25. 9proz. 96 . 70,

Amsterdam , 24. Juli. 45 Uhr. Integr. 57%, Span. inl. 3proz. 334, Met. 24proz. 43, 5proz. 80, neue 5proz. 847. Russ. 4proz. Hope 89. Stiegl. 88%, neue desgl. 88%, Neue russ,

Anl. 96%. Aa Rüböl pr. Mai 34%, pr. Okt, 34%. Roggen unverändert : 121pfd. preuß. 150 Fl.

Berlin, Dru und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeref, Beilage

F ny 14, Deutschland.

Hesterreich. Wien, Gruntzüge der in Siebenbürgen einzusührenden

Gerich1s8versassung. Vermischtes. Bremeu. Bremen. Beantwortung der hannoverschen Note,

A usland,

Hesterreich. Krakau. Weitere Mittheilungen über die Feuersbrunst.

F ußland und Polen. _Warschau. Verordnung über vie Namcn der Jsraeliten. Vorschrift über die Verbreitung von Abbildungen reli- giöser Gegenstände. /

Aegypten. Alexandrien. Abneigung des jeßigen Vicekönigs gegen Alexandrien. Die Marine. E

ZZifsenschaft und Ruusft. Wissenschastlicher Kunstverein,

E E C O O I O T7 OEWENINETNE SANT E M M2 NEOAT N Om

llichtamtlicher Theil. Deutschland,

Hesterreich. Wien, 23, Juli, Der Minister der Justiz, von Schmerling , hat über die Grundzüge der in Siebenbürgen cinzuführenden Gerichts - Verfassung folgenden Vortrag an Se. Majestät den Kaiser erstattet :

„Ullergnädigster Herr! Die bedauerlihen Folgen des Bürgerkrieges, welchen die gänzlihe Stockung der Rechtspflege, sowohl für bürgerliche Nechtsangelegenhciten, als auch für Straffälle, im Königreiche Ungaru zu- zuschreiben gewesen is, haben sich im Großfürstenthume Siebenbürgen in den Landestheilen außerhalb des Sachsenlandes in weit größeren, die per- sönliche Freiheit und das Necht des Piivat-CEigenthums bedrohendem Maße herausgestellt und leiten die Aufmerksamkeit der Regierung Ew, Majestät auf die dringende Behebung des Uebels, i

Während in Ungarn durchgängig ein Besch und cine gemeinschaft- liche Prozeß - Ordnung bestand, hatte Siebenbürgen seine besondere, von der des Königreichs Ungarn unabhängige Staats - Verfassung, die auf das Dasein dreier, ihr eigenes Gebiet bewohnenden Nationen gebaut war, dreierlei Geseze, verschiedenartige Prozeß - Ordnung und besondere cigenthümliche Gewohnheitsrechte, welche die durch Abstammung, Sprache, cigene Munizipal-Verhältnisse, von einander getrennten Nationen ganz selbsiständig ciuricht. ten, Jhr gemeinschastliches Zusammentreffen und Wirken auf dem Boden der allgemeinen Geseßgebung dehnte sih ursprüng- lich blos auf die Landesvertheidigung, Besteuerung, Wahl und Dotation des Fürsten u, st, w. aus, und es hat die durch die Coordination der drei verschiedenen Nationen gebildete Landes-Repräsentation auch in der Folge nie eine andere Form gehabt, als die ciner Landesvertretnng dreier ver- schiedenen unföderirten Nationen. j

Diese verhandelten ihre inneren Munizipal-Angelegenheiten in ihren abgesonderten eigenen National-Versammlungen selbstständig. Hier ordneten sie auh ihre Rechtspflege. Nach Erlöschung der National - Ber- fammluugen der Ungarn und Szekler hatten dicse nunmehr nur auf dem gesammten Landtag Gelegenheit, in ihren Gesegen und geseßlichen Einrichtungen Verbesserungen zu beantragen , welche durch die Zustimmung des Landesfürsten verbindende Kraft erhielten.

Die sächsische Nation, ihre besondere freie Verfassung stets vertheidi- gend, von der Negierung geschützt, erfreute sih des Fortbestandes threr Na- ¡ional-Versammlungen bis zum heutigen Tage, sie erfreute sich der Gerecht- same dér cigenen inueren Geseßgebung unter unmittelbarer Zustimmung des Vandessfursten,.

In diesem Lande hat es also dic Regierung mit den besonderen Ge= ezen ‘und Rechts-Jnstitutionen der verschiedenen Nationen zu: thun, und es kann die schwierige Lösung der wichtigen Aufgabe uur in der einheitlichen Feststellung des Rechtszustandes bewirkt werden. i: : h

Es läßt sich nicht leugnen, daß der Bürgerkrieg auf den Nechtszustand der größeren Klasse der siebenbürgischen Staatsbürger jo bedauerlich cinge- wirkt hat, daß Zeuge der Erfahrung gegenwartig, ausfcchließlich im Sach- \enlande Civil- und Kriminal-Justiz gehandhabt wird, 1n den übrigen Thei- len des Landes. zwar einstweilen provisorische Strafgerichts-Kommissionen wirkenz alle Civil-Nechtspflege dagegen dermalen beinahe “aufgehört hat. Mit Necht ist es daher auch hier wie in Ungarn eine unerläßliche Ausgabe der Regierung, in der Begründung des durch ‘eine kräftige Exekutivgewalt verbürgten Rechtszustandes, jenen Genuß der bürgerlichen Rechte zu sichern, welchen die Reichsverfassung als cin Gemeingutk allen österreichischen Staats- bürgern verheißt, und es bedarf allerdings cines kräftigen Schußes der Person und des Eigenthumes durch eine unparteilische gewissenhafte Recht s=- vfleac und einer umfassenden Reform der bisherigen bürgerlichen und Stras- Geseß zebung, welche nach den vorhergegangenen landtäglichen Berhandlun- gen, von der siebenbürgischen Landes-Repräjentation im Bewußtsein der mangelhaften Rechtspflege als dringend nothwendig selbs} anerkannt wor- den ist. : ; Gleichwie in Ungarn der Reichstag vom „Zahre 1848 die Aufhebung der Komitats-Congregationen, in deren Schoße neben der gesammten ad- mínistrativen, auch ein großer Theil der richterlichen Gewalt über Adelige und nicht dex städtischen Jurisdiction Unterworscne geübt wurde, versügte, cben so is Siebenbürgen jener Komitats - Congregationen und Szeller- Stuhlversammlungen eutledigt, und hier wie in Ungarn mangelt es an den zur Ausübung der Rechispflege befähigten Organen, indem der Bürgerkrieg eine bedeutende Zahl von öffentlichen Beamten theils aus freier Selbst- bestimmung , theils in Folge des angewautten Terrorismus deu Reihen der Nevolutions-Partei zuführte, i:

Diese Thatsachen, verbunden mit dem Umstaude, daß das veraltete ungarishe Gesey, das mit zahllosen, bis zur geseßzlih gewordenen Widcer- standsleislung gegen die Urtheilsvollstreckung reichenden RNechismitteln ange- füllte Rechtéverfahren in bürgerlichen Angelegenheiten, der - gänzliche Man- gel an scsten geseßlichen Normen in Bezichung auf das Strafrecht jenen

(Grundsäzen keinesweges entsprechen, welche die Reichsverfassung vom 4, März 1849 über vas übereinstimmende Bedürfniß in allen civilisirten Staaten als unabweislihe Bed ngungen einer jedem Staatsangehörigezn gleich zu spenden, gerechten und schleunigen Rechtspflege erkennen, daß endlich der arößere Theil der siebenbürgischen Bevölkerung die Betheiligung wit dem österreichischen allgemeinen bürgerlichen und Strafgescpbuch schnlih wünscht syricht sür die sofortige Durchsührung einer völligen neuen Organisation der Nechtspflege. 4 :

Zu diesem Ende habe ich im Vereine mit Männern, welche das Vertrauen der cinzelunen Landestheile hierzu cmpfahl, dic Grundzüge für die künftige Orga- nisation der Gerichtspslege im Großfürstenthume Siebenbürgen mit Einschluß des Sachsenlandes sesizustellen für meine Pflicht erachtet, und erlaube mir solche im Sinne der §§. 87 und 120 der Reichs -Berfassung Ew. Majestät mit vem chrfurchtsoollen Anirage vorzulegen, denselben die allerhöchste Sanc- tion ertheilen und mich zur provisorischen Einführung der neuen Gerichte und der davon unzertrenulichen Berordnungen allergnädigst ermächtigen zu wollen. , i Wenn irgendwo die Anerkennung der durch die Reichs-Verfassung vom 4. März 1849 den Staatsbürgern aller Kronländer gleihmäßig ge- währleisteten Rechts - Institutionen in ihrex Wirkung von wohlthätigem Einflusse is, so findet dies in Siebenbürgen statt, wo die früher rechtslose Klasse einer zahlreichen Bevölkerung 1n der Reichsverfassung ein Geschenk der Gnade und Gerechtigkeit und in der Anwendung der Rechts= Justitutionen tie Gelegenheit erhalten hat, zu einem höheren Grade der Civilisation emporzusteigen,

Mit dieser Betrachtung sind bci Abfassung dieser Grundzüge jene, welche Ew, Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 42, Juni 1849 für die Organisation der Gerichte in den deutschen Kronländern und jene für Ungarn mit allerhöchster Entschließung vom 3, November 1849 zu ge- nehmigen geruht haben, als Grundlage benußt worden, , A

Die wenigen Abweichungen von den schon allerhöchsst genehmigten Be- stimmungen, welche die besonderen Verhältnisse Siebenbürgens erheischten, erlaube ich mir in Nachstehendem chrfurchtsvoll hervorzuheben:

Bei der Gliederung der Gerichte sind die Bencnnungen, wie sie in den Grundzügen für Oesterreich vorkcmmen, beibehalten worden, als Bezirks-, Bezirks-Kollegial-, Landes- und Ober-Landesgerichte. : S8

Fn Beziehung auf die Ober - Landesgerichte schien die von der frühes ren ganz abweichende politische neue Gebiets - Eintheilung Siebenbürgens Berücksichtigung zu erfordern. Da nämlich statt dem früheren Lande der Ungarn und der Szekter als cigene Gebietstheile fünf Militair-Distrikte ge- schaffen und die provisorische politische Verwaltung Functionairen aus allen Nationalitäten ánvertraut, dies auch bei den provijori- {en Strafgerichten eingehalten, hierbei in manchen Distriften No- manen in bedeutender Zahl zu öffentlichen Bezirks - Beamten n Verwendung gestellt worden sind, welche sich im amtlichen Verkehre mit ihren Untergeordneten vielfach ihrer Muttersprache zu bedienen haben werden ; so wäre es, wenn der mißliche Zustand, welcher durch die zwischen den verschie- denen Nationalitäten des Landes während der Revolutions-Epoche entstau- dene empfindliche Erschütterung der Bande sozialer Verträglichkeit hervorste- hender geworden is, gemildert werden soll, nicht wünschenswerth, die der Vereinigung einer Landes-Central-Richtergewalt stets abgeneigten Nationa- litäten, von cinem einzigen gemeinschaftlichen Ober - Landesgerichte abhängig zu machen, Es wäre niht zu vermeiden, aus die- sem Grunde nicht solhe Senate aufzustellen , in welchen die Nationalitäten ihre vertrauenswerthe Vertretung finden sollten. Daher schließen die Grundzüge die Veranstaltung in si, daß drei Senate des Ober -Landesgerichtes an verschiedenen Orten des Landes untcr einem Ober-Präsidenten gebildet werden sollen. Î

Der Umstand, daß in einigen Theilen des Landes, wo die Kompetenz der Gerichte erster Jnstanzen nicht beschränkt war, die Einzelrichter, jeyt Bezirksrichter, ohne Nücssiht auf die Größe des Substrates, Richter in erster Jnstanz waren, insonderheit klare Forderungen im summarischen münd- lichen Verfahren entscheiden konnten, hat für den Fortbestand cines schleu- nigen in der Anwendung heilsam befundenen Verfahrens schr gesprochen z cs is daher in Fällen liquider auf unbezweifelte Urkunden gegründeter Forderungen, daun, wenn" die Parteien in der Wahl des Gerichts freiwillig übercinkommen, dic Wirksamkeit der Bezirksgerichte auch ohne Rücksicht auf den Betrag bedingungsweise eingeräumt worden. :

Die Erwägung, daß auf den einzelnen Dörfern oder deren Aergrün- den die Fälle sehr häufiger, zum Theil aus Unwissenheit geschehenen Grän- zen- oder Furchenverleßzungen vorkommen, deren augenblickliche örtliche Er- hebung nothwendig is, macht cs empfehlenswerth, daß den (Hemeinde-Vor- ständen, neben dem friedenërichterlichen Erkenntnisse über geringe Klagen bis auf 12 Fl, auch der Ausgleichungsversuch in geringeren Feldstreitigkeiten jedoh mit dex Vorsicht belassen wurde, daß bci fehlgeschlagenem Ausglei- chungsversuhe die Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes cinzutreten habe. Nücksichtlich der Verhandlung von Verlassenschaften haben in einigen Thei- len Siebenbürgens cigene Abhandlungs - Behörden bestanden, welche vor- nehmlich aus Personen zusammengestellt waren, die nebst der Keunt- niß des Erbrechtes dic besondere Fertigkeit in Abschäzung der be- weglichen Fahrnisse, Viechgattungen und liegenden Grüude besaßen und zur angemessenen Werthbestimmung vorzugsweise berufen wa- ren, Dur Zuweisung des diesfälligen Wirkungskreiscs an die Bezirksgerichte können nun jene besondere Theilungs - Aemter wegfallen z es schien jedoch, um den Bezirksgerichten die Nachlaß-Abhandlungen zu €1- leichtern, gerathen zu sein, denselben cs freigestellt zu lassen, bezüglich der Nachlaß-Verzeichnung (Inventar) und Vermögens-Abschägung sich der be- treffenden Gemeinde-Abgeordneten ferner zu bedienen.

Dem Justitute der Grundbuchsührung is {on bisher in manchen Städten der Komitate, im Sachsenlande aber durchgängig Aufmerksamkeit und Beachtung geschenkt worden, so daß die Aufnahme des bezugs- weiscn Territorial - Gebietes einige Förderung gesunden hat, Um nun dieses Institut in Wirksamkeit zu erhalten, habe ih den Bezirksgerichten die Fortführung der Grund - und Zutabulations - Sachen zu übertragen für zweckentsprechend erachtet, Eine demnächst in Berathung zu nehmende Grundbuchs-Ordnung wird die Bestimmungen enthalten, nach welchen die Verbuchung des unbeweglichen Besißes und die Bersichcrung der Dritten, darauf zustehenden dinglichen Rechte zur großen Wohlthat sür das Land und für den bisher beinahe unbekannten Nealkredit ohne Rücfsicht auf den bisher bestandenen Unterschied, adeligen oder unadeligen oder stadtischen Besißes, ganz allgemein durchgeführt werden soll,

Jn Anschung der Pupillar- und Waisen-Angelegenheiten hat in Siee beubürgen das System bestandeu , daß dice Ueberwachung der Waisengüter und Waisenrechte nicht richterlichen Functionairen , sondern eigenen Pupil- (ar-Behörden anvertraut waren. Da nun insbesondere die Besorgung der Waisenmassen nah den Grundsäßen der österreichischen Gesche den Gerich- ten zugewiesen ist, so is in dieser Beziehung die Wirksamkeit der politi- schen Autoritäten aufgehoben und die Pupillax - Angelegenheiten , über die eine cigene Verordnung demnächst dringend nothwendig ist, insofern sîic nicht richtiger als Gemeiudesache zu behandeln sind, im Sinne der vor- ausgegangenen Organisations - Bestimmungen den Gerichten zugewiesen worden,

Bei der Normirung des Wirkungskreises der Gerichte in Strafsachen ist vie Frage über die Einsührung der Schwurgerichte künftiger Entschei- dung vorbehalten worden,

Zu diesem Vorbehalte hat der Umstand wesentlih beigetra- gen, daß nah dem ausgesprochenen Wunsche des größeren Thei- les der Landes - Bevölkerung die Annahme des österreichi schen bürgerlichen und Strafgeseßbuches ohne Schwierigkeit durch- gesührt werden könne, woraus folgt, das, besonders wegen gänzlichen Man- gels eincr Strasprozeßordnung, auch diese, wie sie bereits Allerhöchst bestäti get worden is, angenommen werden dürste,. Es wird ciner genauen Prü- fung und Würdigung der Verhältnisse die Frage zu unterziehen sein, ob die für mehrere Kronländer demnächst in Wirksamkeit tretende Strafprozesßord- nung vom 417. Januar 1850 unverändert oder mit Modificationen in Sie- benbürgen cinzuführen scin wird, und - wie weit es räthlich sci, das Înstitut der Schwurgerichte in ‘cinem Kronlande in das Le- ben zu führen, dessen Bêwohner auf sehr verschiedener Slusfe der Bil dung stehen, und die zum Theil in Folge eines unhcilvollen Bürgerkrieges vom Hasse und Nachegefühl erfüllt sind, Z :

Die in der Neichsverfassung zugesichcrie Cinführung der Schwurgerichie für schwere Verbrechen soll au den Bürgern Siebenbuürgens nicht vorbe» haltcn bleiben, aber es bedarf ruhiger Verhältnisse und mancher organischen Vorbereitungen, bis dieses Rechts - Institut mit der Bürg)chast gedeihlichen Wirkens gegeben werden kann. 5

Gewiß is, daß in mehreren Theilen des Kronlandes alle Elemente vorhanden sind, um Schwurgerichte eintreten zu lassen.

Da Siebenbürgen mit Recht als derjenige Theil der österreichischen Monarchie betrachtet werden kann, in welchem der wuthentbrannte Bürger- krieg, geführt mit der zügellosesten Gehässigkeit feindselig sich begegnender Nationen , die beklagenswertheste Nachwirkung- auf materielle und privat- rechtliche Verhältnisse zurückgelasscn hat, so wird dieser Provinz durch die Herstellung des geseßlichen Rechtszustandes, durch Regelung der Gerichts- pflege und Sicherstellung des Lebens und Privateigenthums ganz gewiß jener Genuß der bürgerlihen Rechte dargeboten , welchen Ew, Majestät in der Reichsverfassung als Gemeingut der Bewohner aller Kronländer verhci- ßen, und die Bewohner Siebenbürgens werden die landesväterlihe Gerech- tigkeit Ew. Majestät in treuergebenem Danke preisen, L

Gestüßzt auf diese Darstellung erlaube ih mir daher die Bitte, Ew, Majestät wollen die Allerhöchste Genehmigung dieser Grundzüge für die Reform der Justiz-Organisation im Großfürstenthum Siebenbürgen mit Jn- begriff des Sachsenlandes nach dem beigeshlossenen Entwurfe zu ertheilen

und mich zu den weiter nöthigen Vorkehrungen zu ermächtigen geruhen, Wien, 20, Juni.“

Das heute ausgegebene Stück des gllgemeinen Reichsgeseb- und Regierungsblaties enthält bereits die auf obigen Vortrag be- gründete Kaiserliche Verordnung vom 4. Juli. ;

Dem Vernchmen nah, wird Se. Majeslät der Kaiser die in Mähren stehenden neu organisirten ungarischen Husaren-Regimenter inspiziren. : i

Die in Frohsdorf versammelten legitimistishen Notabilitäten habeu sih durch den angekommenen Herzog von Ragusa vermehrt.

Zur Vermählungsfeier des Banus Jellacic sind gestern sechs Screjsaner in der Nationaltracht nach Napagedl abgesendet worden.

Mehrere Gesuche von Gemeinden, welche Vorstellungen gegen die Verpflichtung zur Einkommensteuer-Entrichtung erhoben, wurden vom Finanz-Ministerium abschlägig beschieden.

Die in Ungarn befindlichen, in Folge von kriegsre{chtlihen Ur- theilen konfiszirten Güter werden auf höhere Anordaung nicht ver- äußert, sondern vorläufig nur auf drei Jahre in PachtFgegeben.

Bremen. Bremen, 23. Juli. Die Wes. Ztg. theilt nach der Deutschen Ztg. folgende von Seiten Bremens erfolgte Erwiederung auf die unter dem 7. Juni an die Regierungen von Oldenburg, Bremen und Hamburg gerichtete hannoversche Note mit :

„Aus dem Inhalte des Schreibens, mit welhem der Senat unter dem 7ten v. M. von dem hochverordneten Königl. hannover- \{cheu Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten beehrt worden, hat derselbe die Ansichten und Motive entnommen, welche die der=- malige Lage und Entschließungen der Königlicheu Regierung in Beziehung auf deren Theilnahme an dem Bündnisse vom 26. Mai 1849 herbeigeführt haben. Je vollständiger und daukbarer der Senat das ihm dadurch bewiesene ofene Vertrauen anerkennt, desto dringender muß er sih verpflichtet achten, es mit einer gleichen of= fenen Darstellung der Ansichten und Motive, welche sein bisheriges Verfahren in Beziehung auf diesen Gegenstand von dem bremischen Standpunkte aus geleitet haben, zu erwiedern.

Das Fehlshlagen der im Jahre 1848 allgemein anerkannten Aufgabe, dem Fortgange der damaligen revolutionairen Bewegun- gen durch eine die deutschen Bundesstaaten enger verbindende und damit dem Auslande gegenüber in kräftiger Einigung darstellende Verfassung dauernd zu begegnen, hat wohl in keinem dieser Staa- ten \{hmerzlicher empfunden werden fónnen, wie gerade in den Haun- sestädten. Jhre geographische Lage und eine Jahrhunderte hindurch fortgeseßte praktische Würdigung derselben hatte sie zu den vorzüg- lichsten Organen des deutschen Handels- und Schifffahrts-Verkehrs mit dem Auslande erwachsen lassen, ' sie hatten in der Kultur dieser Verhältnisse ihren vaterländischen Beruf und in der Anerkennung desselben vom Jn- und Auslande eine Sicherstellung ihrer Selbst=- ständigfeit und ihrer sreien Verfassungen gefunden, welche auch die gewaltsamen Stürme der Unterjochung Deutschlands dur fremde Uebermacht zu überdauern vermodht ; ja sie waren mit erneuerter und verstärkter Lebenskraft aus diesen Stürmen hervorgegan=- gen. Die kommerziellen Verbindungen Deutschlands mit allen IReltthcilen wurden seitdem von ihnen zu einer Ausdehnung gefördert, wie sie nie zuvor stattgefunden, und die wohlthätige Rückwirkung hiervon auf alle deutschen Gauen machte sich auf die unverkennbarste Weise geltend. Es kam hinzu, daß sich gerade in ver Widmung für diesen Beruf ein lebhafteres, stets rege erhalte- nes Gefühl für das, was dem Vaterlande gebrach, bei ihnen ent- wickeln mußte, wie bei der Mehrzahl der übrigen Genossen dessel= ben. Denn jener Unterschied in der Behandlung, welcher auch beim friedlihen Verkehr der Völker sich in der verhältnißmäßig größeren Achtung derer geäußert, die einer ermangeluden Berücksichtigung ihrer Interessen kräftig zu begegnen wissen, und unter welchen das getheilte Deutschland von jeher zu leiden gehabt, wurde zunächst und zumeist immer von den Hansestädten empfunden, wenngleih s reéten: E E stufenweise auch über diejenigen ver- kehrten. Es konnte iben t S EEVENIN VE U Dae Me Ves E fe t aher nur der redlihste Ernst sein, wenn sic sich bercit erklärten, von einer isolirten Selbstständigkcit der Ge-= sammtheit des Vaterlandes so vicl zum Opfer zu bringen, als er- forderlih sein möchte, um ihrem gedachten vaterländischen Berufe sich desto erfolgreicher widmen zu können. e i

War nach jenem fehlgeschlagenen Versuche uichts Anderes übrig geblieben, als das unterbrochene Werk der nationalen Einigung von Seiten der - cinzelnen Bundesstaaten selbstthätig wieder aufzuneh- men, sv mußte es Bremens nächste Sorge sein, nah Verbündeten zu- diesem Zwecke sich umzuschen, und was konnte ihm außer dem engen, auch von allen auswärtigen Staaten fortwährend anerkann- ten Bündnisse, in welchem es sich mit den vershwisterten Hansestäd- ten seit Jahrhunderten befindet, näher liegen, als die Frage na der Richtung, welche das ihm durch nachbarliche und freund- schaftliche Verhältnisse mit seinem gauzen Verkehr so innig ver- bundcne Königreich Hannover unter diesen Umständen cinzuslagen sich veranlaßt finden möchle. A

Die Auskunft über diese Frage wurde von der Königlich han- noverschen Regierung cutgegenkommend durch die Aufforderung, dem von derselben unter dem 26. Mai 1849 mit Preußen und Sachsen abgeschlossenen Bündnisse beizutreten, erthcilt. Ein an den Senat gerichtetes Schreiben vom 13. Juni 1849 enthält die Acuße rung: „wie die Königliche Regierung es sich nicht versage, ihrer= scits dem Senate ganz besonders die Hoffnung auszusprechen, daß ihr die Genugthuung einer Betheiligung der freien Stadt Bremen an dem Bündnisse vom 26. Mai d. J. baldigst werde gewährt werden.“ j j

Wenn die Aufforderung zur Theilnahme an eittem Bündnisse das in Ermangelung aller anderen Aussichten das unterbrocene Werk der engeren Einigung der deutschen Staaten wieder aufzu= uchmen bestimmt war, au zunächst nur diejenige der bedeutendsten Staaten des nördlichen Deutschlands praktish in Aussicht stellte, so konnte dieselbe bei den Hansestädten doch um so weniger unbeachtet bleiben, als sh mit ‘Zuversicht erwarten licß, es würden von diesem Standpunkte aus sowohl ihre besonderen, als die ihnen mit den übrigen deutschen Staaten gemeinsamen Juteressen weitere Förde= rung finden. Und wenn die Königlich hannoversche Regierung bei dieser Veranlassung auch durch Mittheilung der Vorbehalte, unter welchen dieselbe diese weitere Entwickelung erwartete und erstrebte dem Senate ein besonderes Vertrauen bezeugte, so hatte derselbe das

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zwar mit gebührendem Danke anzuerkennen, war aber um so weni

ger im Stande, sich jenen anzuschließen, als bei den weiteren Mr handlungen über die Theilnahme an dem gedachten Bündnisse von Seiten des Bevollmächtigten der Königlich hannoverschen Regierun

selbst, auf einen unbedingten Beitritt bestanden wurde Die batises stävte sahen sih daher bei solcher-Veranlassung auf die all emeine Schilderung threr Motive und dabei gehegten Daeaualhahatn ad auf das Abwarten dessen beschränkt, was von Seiten Cin bei Gelegenheit der beabsihtigten Reichstags - Verhandlungen unter

gm auf jene Vorbehalte zur Sprache gebraht werden

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