1850 / 206 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gewährt, unser zerstörtes Heerwesen wiederherzustellen, und \selb| in der-Con- vention vom 40, Juli, welche die Herzogthümer trennte, ist der heilsame Wi- derspruch geblieben, daß man das Heer von dieser Trennung ausnahm, und uns so das Mittel ließ, das fallen gelassene Recht wieder aufzurichten, Für all das haben wir Deutschland zu danken , - und wir wollen es, indem wir dies Mittel so gebrauchen, daß wir und Deutschland davon Ehre haben. Wollte man uns die Freundschaft vorhalten, mit der alle Mächte Dä- nemarks Sache behandelt haben, wollte man uns die Entscheidungen der Kongresse über die Erbfolgefrage und die bewaffnete fremde Jutervention im Hintergrunde zeigen, um der Wiederkehr des Blutvergießens viel- leicht durch unsere Eiushüchterung vorzubeugen? Dieser Zweck würde nicht erreiht werden, Wer so viel zu tragen gehabt hat wie wir, der weiß, daß ihm das Aeußèrste nichts Schlimmeres brín- gen würde, als was er {hon erfahren hat, der lernt sich zu entscheiden und die Rücksichten abzulegen. S Dänemark hat mit der näher getretenen Möglichkeit des Aussterbens der herrschenden Linie den natürlihen Wunsch gehabt, seinen Territorial- bestand zu sichern, Der gerade, ofene und gerechte Weg hätte zu diesem Ziele am sichersten geführt. Dänemark wählte einen anberta: Zur Zcit des fieler Friedens hat Friedrih V1. schon vot England die thrag des ewigen Zusammenbleibens der Monarchie verlangt; sie is ihm nicht gege ben worden, weil England wußte und heute nicht vergessen haben wird, daß über Erbrechte eine fremde Macht nicht entscheiden kaun, Dänemark hat daun 1846 ín Wien erklären lassen, daß es dem Znteresse der Gesammt- Monarchie das Recht im Kollisionsfalle unterordnen werde, aber Fürst Metternich hat gegen diesen macchiavellischen Grundsaß, den die dänischen Staatsmänner auch bei anderen Gelegenheiten unverholei und wiederholt bekannt haben, die Sache der Legitimität geradeaus in Schutz genommen, Wohlbegründete, geseßliche Rechte zu shügen, dafür haben die Mächte in diesen Zeiten auch unstreitig weit dringendere Aufforderung, als einen zufälligen Besiß- stand beisammen zu halten. England fiel es 1837 nicht ein, auf Hanno- ver Ansprüche zu erheben, obwohl dies Königreich 1815 Vergrößerungen erhalten hatte, die gerade als Entschädigungsmittel für den König von England, nicht für den von Hannover bestimmt gewesen waren. Die gleiche Gerechtigkeit wird auch Dänemark empfohlen werden müssen. Denn wo bliebe doch auch irgend ein Erbanspruch gesichert, wenn es den Mächten gestattet wäre, bei jedem Veränderungsfalle in dem status quo der kleineren Staaten die Entscheidung an sich zu nehmen? Und wo wäre doch das wichtige Juteresse, das Europa zu so außerordentlichen Schritten für die Integrität der dänischen Monarchie bestimmen solle? Dänemark kanù mit den Herzogthümern so wenig wie ohne dieselben weder ein Vorwerk der ôst- lihen Großmächte gegen die westkichen , noch der westlichen gegen die öst- lichen seinz es wird in der Schale des europäischen Gleichgewichts weder so noch so einen Ausschlag geben, Von den Herzogthümeru getrenut, könnte man sagen, wird Dänemark von Schweden angezogen werden, und eine \sfandinavishe Union wird Rußland nicht zugeben; allein Dänemark wird und, wenn es einigen äußeren Glanz aufgeben will, kanu }o selbstständig ohne die Herzogthümer wie mit ihnen bestehen. Umgekehrt fönnten die Herzogthümer, oder vielmehr Schleswig, dem zum Bundesstaate einigten Deutschland einen Zuwachs geben, der die an sih bedenkliche onsolidation dieses Staatenvereins noch gefährliher müchtez dies war in der That die Befürchtung, die gleih anfangs der Ungunst aller Mächte gegen Schleswig-Holstein zu Grunde lagz diese Gefahr aber is mehr als je vershwundenz unsere Sache wie unser Krieg ist eine ganz partifulare geworden, Wie viel natürlichere Gründe hatte die höhere europäische Po- lítif 1830, das Königreich der Niederlande in seiner Jnutegrität zu erhalten, das dur Verträge und Garantieen gesichert, und wie das Königreich Sar- dinien zu Zwecken gebildet war, bei det Europa allerdings interessirt heißen konnte. Dieser Staat is gleichwohl "in seine beiden Bestandtheile wieder aufgelöst worden, auf den bloßen Grand der nationalen Unverträg- lichkeit. Durch die Trennung unserer Union mit Dänemark wird keine tiese po- litishe Combination und kein Vertrag gestört, es wird kein einheitlih zusam- mengegebener Staat mit gleichen materiellen Juteressen getrennt, es wird keine neue Ordnung begründet wie dur die Schaffung des belgischen Staates, die nationale Unverträglichkeit ist hier vielleicht größer geworden als sie dort gewesen warz dazu kommt, daß Belgien nicht ein altes formales Recht hatte, wie wir es haben. Die bloße Zweckmäßigkeit sprach für jene Trennung, die- selbe Zweckmäßigkeit spricht mit tausend anderen Gründen für unsere Trennung von Dänemark, obwohl wir sie nur für die Zeit ansprechen, wenn die Rechtmäßigkeit zu ihr hinführt, Wir lassen dies dem Schicksale anheimgestellt, in der- Erwartung, daß, weun es sich erfüllt, ihm Niemand entgegentreten werde mit willkürlichen Bestimmungen. l | Es fehlt in diesem Lande nicht die Partei, die längst dahin drängte, auf den Grund der Unveriräglichkeit und der Rechtsverlezungen hin die Union mit Dänemark zu lösenz es is ein verzeihliher Wunsch, weil Jeder nach allem Geschehenen erst darin eine endlihe Befriedigung der Gemüther er- fennen würde. Wie klein waren, im Vergleich mit den unseren, die Beeinträchtigungen, um Perentwillen eins die amerikanischen Kolonieen dem Mutterstaate den Gehorsam weigerten! wie groß is unsere geseh- lihe Ausdauer, die wir selbst uach der dritten Waffenerhebung des unterdrücenden Staates nicht den Schritt thun , den jene bei der ersten thaten, Und welche Rechtfertigungen sind uns doch selbst für solch eine legte Maßregel (wahrlih nicht zu unserer Freude) entgegengebracht wor- den! Js doch der revolutionaire Terrorismus des dänischen Regiments so weit gegangen , daß man dem Chef der jüngeren Königlichen Linie , dessen Rechte mit denen des Landes unlöslih verknüpft sind, seine Güter geplün- dert, seine Papiere geraubt, seine Beamten weggeschleppt, ihn selbs in aller Weise verfolgt hat, ja daß sogar, wie aus gerichtlichen Untersuchungen be- wiesen und Jedem beweisbar geworden is , das schreckliche Mittel gegen ihn aufgeboten wurde, mit dem ein Philipp 11. den Prinzen von Oranien verfolgte und endlich traf! Aber auch dies hat nicht vermocht, dieses Volk zur Leidenschaft zu treiben und seine Treue und seinen strengen Rechtösinn zu beugen, Die Organe dieses Landes haben es oft gesagt, daß sie an Treue

gegen fein Volk der Erde zurückstehen wollen, Diese Treue gilt ihrem rechtmäßi-

Bekanntmachungen. [399] Bekanntmachung,

Das im Wolmirstedter Kreise, 3 Meilen von Magde- burg, 2 Meilen von Gr, Oschersleben und 1 Meile von der Magdeburg-Helmstädter Chaussee belegene Königliche Domainen-Amt Dreileben, welches aus

2127 Morgen 25 C]1R. Ader, 4170 » 44 » Wiesen, 274 e T2 Di. Eer, Q.» 11 » Gärten, Lin 11 »- Teiche und Do. 46: » Unland besteht, soll mit allen dazu gehörigen Königlichen Wohn- und Wirthschafts - Gebäuden von Johannis 1851 ab auf achizehn hinter einander folgende Jahre zur öffent- lichen meistbietenden Verpachtung gestellt werden.

Oualifizirte Pachtlustige werden eingeladen, sich in v auf ü : den 23. September d. J,, Vorm. 10 Uhr

in unserem Sessionszimmer anstehenden Termine ‘eínzu-

ves und ihre Gebote abzugeben. Wer zum Bieten

C n sein will, muß den Nachweis eines eigenen

iSponiblen Vermögens von mindestens 25,000 Thlr,

A sit durch Aiteste als praftisher Landwirth

worden sind,

selben auf

Di 1s - Le n Frankfurt a, d. ie Verpachts ae A i in unserer Do- ör n Dana der Königlichen Regierung,

landwirth Gillet, Regierungs-Rath,

mainen - Registratu d Einsicht bereit, e Pert g Ma ae Ca 7, Juni 41850, öniglihe Regierung, Abtheil ü der virekten i Domainen und Fos [106] E - :

dem Amte Dreileben zur

E as Vie ee Ne gt bels ene, den Fäber | [467] O

z j aim und Johanna -

[468] Oe ffentlihe Bekanntmachung, - hör e Grundstü, besichend aus T atdoes Wotan. ause, einem Färberei-

Die Gemeinheitstheilung der auf dem reten Ober-

1298

gen Fürsten, sie gilt aber auch eben so ihren Rechten, Es sind níht neu behaup- tete, nicht neu erworbene, nicht in einer günstigen Stunde einseitig auêge- beutete Rechte, die wir vertheidigen, sondern altüberkommene von vielhun- dertjähriger Dauerz wir haben -sie nicht in der schlauen Laune der Gelegen- heit ausgelegt, sondern wir haben sie von sophistischer Entstellung mit ge- wissenhafter Forschung reinigen müssenz wir haben sie niht, wie man mit einem sicheren Besige thut, mit lauer Liebe gepflegt, sondern wir haben, als sie uns durch arglistige Entziehungen geschmälert wurden , desto fester an ihnen halten gelernt, wir haben gelernt, sie gegen Gewalt mit Gewalt zu verfechten. Wir haben in ihnen den Quell unserer Freiheit, wir haben in ihnen sowohl die Kraft, als auch die Mäßigung gefunden, die wir unter Druck und Verfolgung nicht verleugnet haben und im Krieg und im Sieg niht verleugnen werden. Wir werden von dem besiegten Feinde niht mehr verlangen, als unser Recht, und von dem siegreichen L inde niedergeworfeñ, werden wir aufstehen und wieder aufstehen und nicht weniger verlangen, as f fel unverkürztes Recht, Dies war unser erstes und wird unser lehtes Wort sein,

Wir betonen es so sehr, daß wir für unser schleswig - holsteinisches Recht und Staatsordnung kämpfen, Aber möchten die Mächtigen in Eu- ropa wohl in Erwägung ziehen , daß wir in eine Zeitlage gestellt sind, wo wir für das Recht und im Jnteresse der Ordnung überhaupt kämpfen. Un- sere Sache hat das Unglück oder das Glück gehabt, den schroffen politischen Parteien nach beiden Seiten hin zu mißfallen. Jn und außerhalb Däne- mark hat der Radikalismus uns Aristokraten und der Konservatismus uns Demokraten genannt, Der dänische Angriff ist ein Angriff auf das legitime Erbfürstenthum und auf eine Volksfreiheit zugleichz in seiner ersten Cigen- schaft is er der Demokratie gleicgültig, in seiner zweiten ist er dem -Kon- servatismus erwünscht; die in unserer Sache die Legitimität ehren sollten, verabscheuen die Empörung in ihr, die darin die Erhebung eines freien Volkes sehen sollten, schen in ihr eine Contrerevolution ; den Einen machen wir keinen Ernst mit der Monarchie, den Auderen treiben wir Scherz mit der Republik. Diese strenge Haltung auf dem Boden der Gesetlichkeit hat uns seltsamerweise selbst bei den freien Nationen keine Freunde geschafft, bei denen das Recht des Widerstandes gegen ungeseßliche Willkür ein längst unbestrittener Grundsaß is; weit am meisten aber hat sie die Ungunst der umstürzenden Parteien erfahren, in deren Neíhe wir \o oft gestellt worden sind. Sie -habeu den tiefen Gegensag mit sicherem Takte gefunden, der uns und unsere Sache, unsere Natur und unsere Zwecke von den ihren himmelweit trennt. Den sozialistischen Bestrebungen steht jedes gesunde nationale und staatliche Verhältniß, jedes starke politische Gebäude als ein natürlicher Wall entgegenz jeder zerrüttete Staat, jede zerstörte Staatsver- fassung is ein Dammbruch, der ihnen erweiterten Spielraum giebt, Die Anhänger dieser Richtungen werden daher überall mit Freuden zusehen, wo immer und auf welchen Wegen diese staatliche Zerrüttung um si greit, Gäbe es aber etwas tief Beklagenswertheres, als wenn auch die, denen die Handhabe der großen europäischen Verhältnisse zusteht, diesem allgemeinen Feinde jeder Staatsgesellshaft sich dadurch gleichstellten, daß sie selbst die Zerstörung gesunder Staatsverhältuisse förderten? Hier in diesem Lande aber sind, wenn irgendwo, solle gesunde Staat sverhältuisse, die vergleihweise noch fast ganz frei geblieben sind von der Ansteckung der großen Seuche, an der Europa niederlieg. Hier ist ein Staats- und Nechtssinn und eine Achtung vor dem Gesepe, die sich in den härtesten Prüfungen und Versuchungen bewährt haben, hier is Geschichte, Herkom- men, Familieuleben, feste Üeberlieferung der privaten und öffentlichen Sitte, Alles, was eine Gesellschaft sest zusammen bindet .und jenen auflösenden Elementen entgegenwirken kann. Hier is nichts von der weitverbreiteten Auflockerung aller Bande unter den verschiedenen Ständen, sondern hier is in der gemeinsamen Sache des Vaterlandes der Bauer mit dem Edel- manne, der Bürger mit dem Fürsten, der Beamte mit dem Geistlichen Hand in Hand gegangen in der herzlichsten Eintraht. Und sollte dieser Kern von gesunder Staatsfkraft und nationalem Geiste mit Gewalt zerstört wer- den, um in diesem deutschen Lande cine Pflanzschule mehr zu gründen, aus der die Propaganda des Umsturzes wie aus Polen und Jtalien ihre Nah- rung zieht?

Dieses Schicksal unserem Volfe zu ersparen, den heimischen Heerd in seinem alten Stande zu erhalten, dem Vaterlande sein Recht, und durch das Recht das Vaterland zu retten , sind wir gegen Dänemarks feindselige Pläne in den Waffen, Wir wissen, daß das Schicksal der Schlachten in Gottes Händen liegt, und daß wir besiegt werden können, Aber mit Einem Verluste einshüchtern wird man uns nicht, und uns nicht beugen mit vielen Unfällenz leicht soll es nicht werden, uns zu besiegen, und die Besiegten für immer niederzuhalten, unmöglih. Es sind nur die wenigen Männer, welche die Noth an die Spiye dieses kleinen Staates geworfen hat, die diese zuversichtlihen Worte sprehen im Namen ihres Volkes; und diese Mänuer allein könnten ihren Worten ja keine Erfüllung geben. Aber se wissen, daß hinter ihnen ein Volk steht, das mit der alten Sitte und Einfalt Kraft und Treue bewahrt hat, auch die Treue gegen si se;berz das langsam zum Beginnen is, aber auch langsam, das Begonuene zu verlassen; das die Erwartungen derer täuschen wird, die es im rebellischen Uebermuthe be- rauscht glauben, und nun auf die Folgen des Rausches aussehen, auf Ab- spannung und Erschlaffungz ein Volk, das im besonnenen Muthe seine Führer nit getrieben hat, als Mäßigung Noth war, aber viel weniger hinter ihnen in Muthlosigkeit zurückbleiben wird, da die Stunde des Han- delns gekommen is, Wir nehmen feierlich Gott und das Urtheil aller un- befangenen Lebenden und das Gericht der parteilosen Geschichte und Zu- funft zu unseren ewigen Zeugen, baß dieses Land im Ertragen endloser Beeinträchtigungen und Leiden, im Verleugnen auch der natürlichsten Lei- denschaft, in der Bereitwilligkeit zu großen Opfern, im Versuchen aller Mittel der Versöhnung Alles gethan hat, was menschlihe Geduld und Mäßigung vermag. Da Dänemark zum dritten Male unser Recht mit dem Schwerte auslegen und niederlegen will, so schreiten wir zu dem gerechztesten Kriege mit dem gelassensten Muthe, und sprechen

ufer belegenen Bruchfelymark der Stadt Frankfurt ad D, enthaltend die große Bürgerhütung, die städtischen und Schalm-Wiesen und einen Theil der zum weißen und resp. zum rothen Vorwerke gehörenden Grundstücke, in welcher das Verfahren bis zur Berechnung des Sepa- rationsplans gediehen is, wird auf Grund der geseßli- hen Vorschriften der §§. 20—27 der Verordnung vom 30, Juni 1834, des Artifel 15 des Gesetzes, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsthei- lungs-Orduung 2c, vom 2, März 1850, und des §. 109 | legene, der dortigen Stadtgemeiude gehörige Mühlen- des Geseyes, betreffend die Ablösung der Reallasten 2c. | Grundstück, gerichtlih auf 17,448 Thlr. abgeschäßt zu- vom 2, März 1850, hierdurch öffentli) befannt ge- macht; und es werden demgemäß alle diejenigen, welche ein Interesse bei dem Separations-Verfahren zu háben vermeinen, bisher aber noch nicht zugezogen

mündlich oder scriftlich bei dem unterzeihneten Thei- lungs-Kommissarius , spätestens aber in dem vor dem-

den 14, September c., Vormittags 10 Uhr, [169] auf dem hiesigen Rathhause im A e Maaistrats-Kollegiums angeseßten Termine sich zu mel- i a bre Ansprüche ¡U befGeinigen, ivilgenfalla No. 1. pag. 1 verzeichnete Lehnschulzengut nebst Zube- dieselben nah näherem Jnuhalte der angezogenen geseß- lichen Vorschriften das Verfahren selbst im Falle der Verletzung gegen sich gelten zu lassen gehalten sind.

Nothwendiger Verkauf.

das Gebet, das unter jenen Dithmarsishen Ahnen vor der Schlacht bei

zuschenden Taxe, soll in termino

aufgefordert, innerhalb sechs Wochen Flatow, den 2, Mai 4850,

4 Pf., soll O., den 23. Juli 1850,

tl. Abtheilung hierselbst, bah a U unserer Registratur einzusehen. Zehden, den 20, März 1850,

Kreisgericht zu Culm,

ebäude, Holzschauer , Mangel-

haus, Stall und 15 Morgen 217 (Ruthen Eloca- tionsländereien, abgeschäyt auf 5751 Thlr, 8 Sgr. 9 Pi zufolge der uebst Hypothekenschein und Büreau 111. einzusehonden Taxe, soll

am 9, September 1850, Vorm. 11 uhr, an ordentliher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Bedingungen im

[322] Nothwendiger Verkauf. Das im Flatower Kreise in der Stadt Krojanke be- folge der nebst Hypothekenschein in der Registratur ein-

den 30, Dezember 1850 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung, Subhastations-Patent, . „Submission sür die Maurer- Das dem Oekonom Carl Friedrih Schlenner gehö- rige, zu Selchow belegene, im Hypothekenbuche Vol. 1. hör, gerichtlih abgeschäßt auf 38,000 Thlr. 18 Sgr. am 7. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube in nothwendiger Subhastation

öffentlih an den Meistbietenden verkauft werden, Die - Taxe und der neueste Hypothekenschein sind täglich in

Königl, Kreisgerichts-Kommission 1.

Hemmingstede gebetet ward: daß, wenn wir Unrecht haben, Gott uns fallen lasse, daß, wenn wir Recht haben, Er uns nicht verderben möge. Kiel, den 22. Juli 1850. Die Staithalterschast der Herzogthümer Schleswig-Holstein, _ Reventlou, Beseler. Boysen, Frandckde. Krohn. Fontenñay. Rehhoff.

Wissenschaft und Kunst.

Verhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Monat Mai. '

Jn den Sizungen der Akademie ver Wissenschaften im Monat Mai

machte Herr Ehrenberg Mittheilungen über den Passatstaub oder rothen Schnee, welcher am 17, Februar d. J. bei Windstille nah einem Föhn auf den höchsten Gotthard - Alpen der Schweiz gefallen is. a uis As des Herrn Dr, Lusser, Laudammanns in 2 orf, an Herrn Ehrenberg zeigte sich die rothe Färbung von der Setlen- Alp, am südlichen Abhange des Gotthard's ostwärts vom Hospiz, bis über Göschinnen hinunter und über die Ober-Alp weit hinein nad) Búnten, so wie über die Furca nach der Grimsel und dem Ober-Wallis hinab. Sie zeigte sich also hier bis auf die höchsten, 9000-—10,000 Fuß hohen Spiyen während man "sie im berner Oberlande stellenweise nur bis in 6000—7000 Fuß bemerkt haben will. L

Herr Ehrenberg hat die ihm von den Herren Dr. Lu sser und Escher von der Linth übersandten Proben dieses Staubes nuikrostopisch ana- lysirt und gefunden, daß derselbe keinesweges reine vulkanische Asche ist, Die Analyse ergiebt, daß er unter 60 organischen Mischungstheilei 17 or- ganische Kieseltheile enthält, worunter 30 nennbare polvgastrische Jufuso- rieit - Schalen sind, 17 Phyotolitharien , darunter Nadeln von Süßwasser- Schwämmen z ferner, wie aller Meteorstaub, Pollen-Körperchen und kleine Samen verschiedener Art, auch Bruchstücke weichen Pflanzengewebes, darun- ter fünstlih- gefärbte Fasern, Die organischen Theile mögen 5 bis 5 der Masse betragen ; ist der gelbe Mulm von Gallionella serruginea, so betra- gen sie mehr als 50 pCt, 2

Die weichen Psflanzentheile enthalten keine auffallend eigenthümlichen Formen. Ob die Pollenform, welhe Herr Chrenberg schon früher im Pas sat-Staube als Pollen triquetrum verzeichnet und abgebildet hatte, Hasel- nuß-Blüthenstaub is, dem er allerdings ähnelt, mag, wie Herr Ehrenberg bemerkt, spätere scharfe Vergleichung feststellen. Unter den unorganischen Bestandtheilen fanden sih Glimmerschüppchen, Qua1zsand , Trümmer von Angit, Olivin und anderen doppelt lichtbrehenden Krystallen, hyazinthrothe Glassplitter und grünliche Krystallsäulen, i

Aus den Uutersuchungen des Herrn Ehrenberg ergiebt sich nun Fol- gendes: Der Staub vom 17, Februar hat, ungeachtet der nicht hocch-zinmt- artigen Farbë, doch in seiner Form und Mischung überzeugende Charaftere des atlantischen Passatstaubes, Vom Vesuv unmittelbar, als vul- kanishe Asche, rührt der Staab nicht her, Die vom Vesuv am 9, Februar ausgeworfene Asche is analysirt, war tief schwarz und von ganz anderer Mischung. Dennoch leiten die mit dem Aus- bruhe des Vesuvs nahe zusammenfallende Zeit, die Richtung der An- funft und auch gewisse untergeordnete Mischungs-Verhältnisse des schweizer Staubes darauf hin, daß doch wohl die gesteigerte Thätigkeit des Vesuvs bis in die Staubnebel-Schicht des oberen Passat - Stromes eingewirkt und dur erregte Wirbel-Bewegungen eine Ablenkung des ‘atlautishen Staubes gerade um diese Zeit herbeigeführt haben möge. Die reichlichen Glimmer- Theile und die rothen und weißen Glassplitter, vielleicht auch nicht wenige der feinen s{warzen Theilchen, sprechen sogar sür eine direkte Beimischung einiger bis zu solcher Höhe in der Gas- und Wärmesäule des Vulkans hinauf- getriebenen Auswursstoffe. Dieser Beimischung halber könnte die Zimmetfarbe des atlantishen Staubes in die graugelbe, nur bei starker Verdünñnung und im grellweißen Schnee noch blaßröthliche, umgewandelt sein. Denn daß leby- tere in diesem Falle durch Verrotten verwandelt sei, is, der raschen Aus- sammlung halber, gar nicht anzunehmen, Man würde indeß, ungeachtet einer wahrscheinlichen, direkten Einwirkung des Vulkans auf den Passatstaub, den in Rede stehenden Staub, wegen seiner entschieden vorherrschenden nicht oulkanischen, ja den vulkanischen widerstrebenden Eigenschaften, ganz - mit Unrecht oulfanische Asche nennen, Herr Ehrenberg hält daher diesen rothen Schnee vom 17. Februar für eine höchst bemerkenswerthe meteorische Erschei- nung, welche zum erstenmale direkte Erfahrungen und Messungen über die Höhe der atlantishen Staub - Nebel und über die allerdings wohl direkte Ein- wirkung thätiger Vulkane in ihrer Nähe liefert, auch über die Möglichkeit manuigfacher Belebung der höchsten Alpenspizen Aufschluß giebt, Herr Ehrenberg spricht schließlid noch den Wunsch aus, daß man die möglichen Nachforschungen noch fortseße, welche die Verbreitung, das Massen - Ver- hältniß des Staubes, den Ansangspunkt und den Gang der Erscheinung zu erläutern geeignet sind. Den ganzen Sommer und Herbst über wird man in der Schweiz beim Abschmelzen des frisch fallenden Schnees diese Schicht wahrscheinlich braun gesärbt wieder hervortreten sehen oder in senkrechten Schneeb:üchen als Band erkennen, welche vom gemeinen rothen Gletscher- Schnee ganz und gar verschieden sind, aber mit dem hier verzeichneten über- einstimmende Bestandtheile haben müssen- E i :

Von den übrigen im Monat Mal gehaltenen Vorträgen ist theils nur der Juhalt angegeben, theils eignen sie sich nit zu Auszügenz es lasen nämli: Herr Trendelenburg über die Methode bei Abstimmungen ; Herr R itt ex einen Beitrag zur Kunde des Oft - Jordan - Landes; Herr Dove über das Binocular-Sehen prismatischer Farben; Herr L irichlet trug den Jnhalt eines von Herrn Kummer in Breslau, Korrespondenten der Alademie, eingesandten Aufsaßes über die allgemeinen Reciprozitäts- Geseye für beliebig hohe Potenz-Reste vorz Herr 9, Rose las über die quan- titative Bestimmung der unorganischen Bestaudtheile in den organischen Substanzen; Herr Jacobi legte den Beweis der allgemeinsten Reciprozi- täts - Geseze zwischen reellen und tomplexen Zahlen vor, welchen ihm Derr Dr. Eisenstein mitgetheilt hatte.

Bahnhofes Bromberg soll im Wege der Submission verdungen werden. Es ist hierzu ein Termin auf den 14, August c., und zwar:

für die Maurer-Arbeiten Vormittags 9 Uhr,

für die Zimmer- Arbeiten Vormittags 11 Uhr, im Büreau des Herrn Baumeisters Spielhagen zu Bromberg angeseßt, in welchem die eingegangenen Sub- missionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submit- tenten eröffnet werden solleu, /

Die Submissions-Bedingungen nebst Nachweisungen der auszuführenden Arbeiten liegen in dem gedachten Büreau, so wie inr Abtheilungs - Büreau hierselbst, zur Einsicht aus, und können Abschriften derselben vom 23, August c. ab auf portofreie Ausragen gegen Erstattung der Kopialien von 15 Sgr, (für jede Arbeit) ertheilt werden, L i /

Die \chriftlich abzugebenden Offerten müssen bis zu dem gedachten Termine versiegelt und portofrei mit der Bezeichnung: E (Zimmer-) Arbeiten

zu Bahnhof Bromberg | im gedachten Büreau zu Bromberg eingereicht werden,

Schneidemühl, den 24. Juli 1850. / Der Königliche Eisenbahn- und Abtheilungs-Baumeistex

der Ostbahn. (N R De

Berlin-Potsdam-Magdeburger [469] Eisenbahn.

Die heutigen Ertrafahrten nah Potsdam zu den be- kannten ermäßigten Preisen finden von 7 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags stündlich statt.

bah N. Das Direktorium,

Die Ausführung der Maurer- und Zimmer-Arbeiten, leytere incl, Material - Lieferung, zu den Gebäuden des

Das Abonnement beträgt 2 Ktblr. für 4 Jahr 4 Rthlr. - 4 Jahr. 8 -Rthle: -. A Jahr: in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mi: 24 Sgr. berechnet.

J. n :0 1 L

Amtlicher Theil.

Deutschland.

Preußen. Berlin. Denkschrift zur Erläuterung des Friedens=-Traktats vom 2, Juli 41850, Aachen. Ankunft des General-Majors von Bonin.

Hesterreich. Wien, Besuch des Lerzogs von Bordeaux beim Kaiser. Urlaub für Haynau. Ankunst des Erzherzogs Albrecht und tes Fürsten Windischgräß. Der Großherzog von Toscana in Salzburg. Abreise des österreichischen Gesandien am dänischen Hofe. Vermischtes,

Sachsen. Dresden, Kammer-Verhandlungen,

Württemberg. Stuttgart. Entwurf der revidirten Verfassung.

Baden, Nastatt. Gedächtnißfeier.

Hessen und bei Rhein. Mainz. Consecration des Bischofs von Keiteler.,

Schleswig - Holstein. Kriegsschauplaze.

Frankfurt. Frankfurt a, M, Hessen. Oesterreichische Depesche,

Ausland.

Frankreich. Geseygebende Versammlung. Fortseßung der Bud- get-Diskussion, Vervollständigung der permanenten Kommission, Paris. Amtliche Berichtigung des neuen Wahlgeseßes. Vermischtes, Trauergottesdienst für den Vater des Präsidenten und Diner iím Elysce, Anträge gegen das neue Wahlgeseß und auf Herabseßung der. Diäten während der Fericn. Vermischtes.

Großbritanien und Frland. Parlament. Oberhaus, Annahme der Miliz-Bill, Unterhaus. Bill gegen Detailgeschäfte am Sonn- tag, London. Hofnachricht, Der neue Präsident der Vereinig- ten Staaten, Vermischtes,

“italien. Turin. Vorschläge zur Effektuirung der neuen Anleihe. Mißhandlung des Erzbischofes von Sassari. Parma, Füsilirungen. Florenz. Badereise des Ministers Casigliano. Herstellung cines Straßennamens, Nom. Kabinets - Veränderungen und Finanz- Verlegenheiten. Genesung des Legaten Bedini, Die Auslieferung Cernuschi's. Zahl der Gefangenen. Neapel. Politische Pro- zesse. Die Differenzen mit Spanien. Der Hof. Vermischtes.

Spanien. Madrid, Befinden der Königin. Anerkennung Ni-= caragua?’s.

Türkei. Von der bosnischen und albanishen Gränze. Trup- penverstärkungen gegen die Insurrection. Belgrad, Unterwerfung

hulagarisher Insurgenten.

Börsen - und Handels - Nachrichten.

Altona. Rendsburg. Nachrichten vom

Durchreise des Kurfürsten. von

T S E

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Mit Rücksicht auf die dem evangelischen Ober-Kirchenrath durch den Allerhöchsten Erlaß vom 29. Juni d. J. übertragene amtliche Wirksam-= feit, den interimistishen Vorsibenden desselben, Konsistorial - Präsi= denten von Uechtrib, von fernerer Versehung der Direktorial- Geschäfte bei der Abtheilung des Ministeriums de1 geistlichen, Un=- terrichts - und Medizinal - Angelegenheiten für die äußeren evange-=- lischen Kirchensachen zu entbinden und mit deren kommissarischer Wahrnehmung den Geheimen Ober-Regierungs-Rath Keller be- auftragen zu lassen ;

Den Staats - Anwalt de la Croix zu Stendal zum Staats-= Anwalte bei dem Stadt - und Kreisgerichte zu Magdeburg, den interimistischen Staats - Anwalt von Butler zu Magdeburg zum Staats - Anwalte bei Den Kreisgerichien zu Salzwedel und Garde- legen, mit Anweisung seines Wohnsißes zu Salzwedel, und den Obergerichts - Assessor Wenzel hierselbst zum Staats - Anwalte bei den Kreisgerichten zu Stendal und Seehausen, mit Anweisung sei= nes Wohnsißes in Stendal;

Die bisherigen Obergerichts = Assessoren Karl Richard Schulze und Wendt zu Staats - Anwalten für die Kreisgerichte resp. zu Anklam und Stargard in Pommern zu ernennen geruht.

: Potsdam, den 27, Juli. Fhre Majestät die Königin sind von der Reise nach

Fustiz : Ministerium.

Der Rechts =Anwalt uud Notar Richter zu Grottkau ist unter Beibehaltung des Notariats als Rechts - Anwalt an das Kreisgericht zu Pleß, mit Anweisung seines Wohnsißes in Nikolai verseßt worden. : :

Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten.

K onzigliihze Ba o B el

In der nächsten Woche vom 5ten bis 10. August c. findet, dem g. 24 des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek-Ordnung gemäß die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt, Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf= gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwi-

hen 9 und 12 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurüccknahme der Bücher erfolgt nah alpha= betiscer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A—H am- Montag und Dienstag, von JF—R am Mittwoch und Donners-= tag und von S—Z am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 30. Juli 1850.

Der Königliche Geheime L und Ober - Bibliothekar Pert,

ermd onMTA n

Preußischer

aats-Anzeiger.

Berlin, Montag deu 29. Juli

lrichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 28. Juli.

zur Erläuterung des Friedens - Vertrages vom 2. Juli d. Je: D en: kf Gor ti :

zur Erläuterung des Friedens - Traktats vom 2. Juli 1850.

Schon während der Dauer des dänischen Kriegs war es Preußens unausgeseßtes Bestreben, Deutschland zum Frieden und Holstein zu einer dem Bundesrecht entsprechenden Regelung seiner Verhältnisse zu Schleswig zu verhelfen. ;

Die früheren Vorschläge des Ministers der vermittelnden Macht vom Jahre 1848 scheiterten an dem Widerwillen Dänemarks und der von der damaligen provisorischen Regierung der Herzogthümer ausgesprochenen Abneigung gegen eine Theilung Schleswigs.

Im Herbst 1848 ward von dänischer Seite zuerst die „Un= abhängigkeit Schleswigs “/ als Friedensbasis vorgeschlagen , von England als der vermittelnden Macht empfohlen und von der da- maligen deutshen Centralgewalt im Februar 1849 angenommen, Diese Basis gab allerdings die bisherige Grundlage der „politischen Verbindung von Schleswig und Holstein“ auf. Das neuc System, was dieselbe erseßen sollte, konnte sih indeß befriedigend gestalten, wenn die Bedingungen und Vorausseßungen, auf denen es ruhte, genügend erfüllt und die gegenseitigen Konzessionen, die es enthielt, billig abgewogen wurden.

In Dänemarks Juteresse wurde ftipulirt :

1) daß die bisherige politische Verbindung der Herzogthümer aufhören, ;

2) Schleswig dagegen in einer politischen Verbindung mit Dä- nemark zu stehen fortfahren sollte.

Jn Deutschlands Interesse ward stipulirt :

1) daß Schleswig, troß seiner politischen Verbindung mit Dä- nemark, eine abgesonderte Verfassung in legislativer und ad- ministrativer Hinsicht erhalten,

2) daß Holstein und Lauenburg sich der deutschen Verfassungs- Veränderung anschließen,

3) daß die nicht politischen Bande materieller Interessen zwischen Schleswig. und Holstein aufrecht erhalten werden sollten. Der Friede und seine genaue Ausführung sollen wegen Schles-

wigs zugleich unter die Garantie der Großmächte gestellt, die Ver= handlungen wegen Regulirung der Erbfolge bis nach dem Frieden ausgeseßt bleiben.

Das war der Hauptinhalt der Präliminarien vom 10, Juli 1849, Auf diesen begann die Friedens -Unterhandlung, nachdem Preußen eine allgemeine Vollmacht vom Interim für dieselbe er- halten hatte.

Ob ein Friede auf solchen Grundlagen annehmbar sein werde oder nicht, kam lediglich darauf an, zunächst wie die Unabhängigkeit Schleswigs und dessen politische Union mit Dänemark, ferner wie die Verbindung Holsteins mit Deutschland, endlich wie die nichtpo- litishe materielle Verbindung der Herzogthümer unter sich verstan- den werden sollten. Wurden diese Verhältnisse in cinem für die Herzogthümer und Deutschland billigen Sinn geordnet, so konnte man ohne Bedenken das in mancher Hinsicht unbestimmte und be- strittene Staatsrecht der Herzogthümer mit dieser neuen Ordnung der Dinge ‘vertauschen. Denn zu verkennen war es nicht, daß vom europäischen Standpunkt aus “die Verbindung der Herzogthümer, welche sie als ihr heiligstes Recht ansehen, sehr zurücktrat gegen ihre Trennung, insofern Holstein, nicht aber Schleswig zum deut- {hen Bunde gehört. Vor dem Forum der europäischen Politik ord- neten sih alle Verhältnisse weit leichter auf der Basis der Tren= nung, als des Zusammenbleibens beider Herzogthümer.

Die Unterhandlung begann am 17. Januar 1850.

Es stellte ch sogleich bei dem Anfange derselben heraus, daß

obwalte. Dänisher Seits wurde der „politischen Union Schleswigs mit Dänemark“ eine viel weiter gehende Bedeutung gegeben, als Deutschland und Preußen sowohl vor als bei! Abschluß der Práli=- minarien derselben beigelegt hatte. Preußen konnte in dem, was die dánischen Bevollmächtigten dem Herzogthum zugestehen wollten, nur noch eine provinzielle Selbstständigkeit der Verwaltung erkennen; es durfte sich aber nicht zu Konzessionen verstehen, welche auf den Standpunkt der JIncorporation hätten hinübersühren können. Seinerseits wollte Preußen zwar den angenommenen Charakter der politischen Union festhalten, dem Herzogthum aber auch ein genü- gendes Maß von Selbstständigkeit bewahren, welches, diesem Be- griffe entsprechend, weder die bloße Personal-Union, noch die wirl= liche Incorporation darstellen würde. Auf das Detail der von beiden Seiten vorgeschlagenen Bestimmungen einzugehen ist nicht erforder lihz es genüge die Bemerkung, daß alle Versuche einer Annähe- rung und Vermittelung erfolglos blieben.

In Betreff des Verhältnisses der Herzogthümer Holstein und Lauenburg erklärten die dänischen Bevollmächtigten, unter Festhal- tung jedenfalls der Betheiligung beider ain deutschen Bunde, daß erst nach Herstellung der landesherrlichen Autorität , und nachdem unter den deutshen Regierungen ein Einverständniß über die dest= nitive Organisation Deutschlands stattgefunden , der König-Herzog sich über die Natur jener Betheiligung entscheiden könne. Es war also auch in diesem Punkt keine Möglichkeit vorhanden, auf Grund der Präliminarien zu einem bestimmten Abschluß zu kommen.

Es folgt von selbst, daß auch über die Regulirung der festzu- haltenden Bande nicht politischer Interessen zwischen beiden Her- zogthümern keine Festseßung getroffen werden konnte.

Unter diesen Umständen erschien der Vorschlag eines einfachen

Friedens mit gegenseitigem Vorbehalt aller Rehte das einzige Mit«

Folgendes is die von | Preußen an sämmtliche deutsche Regierungen mitgetheilte Denkschrift |

auf beiden Seiten eine verschiedene Auffassung der Práliminarien |

Alle Post-Anstalten des Yn- u1!9 Auslandes nehmen Bestellung anf dieses Blatt an, fúr Berlin die Lrpedition des Prenß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ur: 57.

1850.

tel, um überhaupt den von allen Seiten dringend e ecidt Frié- denszustand herbeizuführen. Preußen mate diesen Vorschlag am 17. April. Dänemark lehnte ihn anfangs ab. - Inzwischen wurden

die Unterhandlungen dennoch auf dieser Grundlage fortgeführt, und

. es ist endlih gelungen, auf derselben abzuschließen, unter Hinzu-

fügung einiger Bestimmungen, welche den Charakter des einfachen Friedens nicht alteriren, aber dem Verlauf der Sache in ihrer wei=- teren Entwickelung zur Richtschnur dienen sollen.

Um diesen Friedensshluß ins rechte Licht zu stellen, muß zu- vörderst cinem auf verschiedenen Seiten verbreiteten Jrrthum ent= gegengetreten werden. Der Friedensvorshlag vom 17, April is láufig als cin Separatfrieden bezeichnet worden. Der Eingang

der: Friedensurkunde :

S M. le Roi de Prusse en Son nom et au nom de la Con-

fédération Germanique etc. beweist indeß das Gegentheil. Es ist ein Frieden, den Preußen für Deutschland geschlossen hat. Es konnte der preußischen Regie=- rung, welche einen Bundeskrieg geführt und cinen Bundesfrieden zu unterhandeln von der deutschen Central - Gewalt den Auftrag hatte, niemals in den Sinn kommen , sich hierin von Deutschland abzusondern und einen preußischen Separatfrieden zu \{chließen. Sie hat es vielmehr als eine Verpflichtung gegen Deutschland empfun= den, die Friedensbedingungen so allgemein annebmbar als niöglich einzurichten, und die Einwendungen, welche von mehreren dex größe- ren deutschen Staaten, so wie von dem provisorischen Organ Des Bundes selbst, gegen mehrere Bestimmungen der Präliminarien vom 10, Juli erhoben wurden, haben neben der Unmöglichkeit, sich mit Dänemark über den eigentlichen Sinn und die A der Práliminarien zu verständigen, sehr wesentlich auf den Entschluß Preußens eingewirkt, sich auf den einfachen Frieden zu beschränken.

Preußen kann zu der Wiederaufnahme eines Krieges nicht rathen , der künftig eben so wenig als bisher entscheidende Resul = tate liefern dürfte. Deutschland ausgenommen, steht fast ganz Eu= ropa dabei auf Dänemarks Seite, und die Erneuerung des Krieges würde wahrscheinlich eine europäische bewaffnete Intervention in ihrem Gefolge haben.

Ohne Zweifel läßt der gegenwärtige Frieden die Streitfragen über die Rechte der Herzogthümer vor der Hand unerledigt. Allein er wahrt diese Rechte, so weit sie unter dem Schuße des Bundes stehen, so wie die eigenen Rechte und Kompetenz des Bundes voll- fommen. Die Herzogthümer aber sind es zunächst selbst, welche diese Streitfragen mit Dänemark zu ordnen haben: Sie befinden sich hierzu jeßt in einer bei weitem günstigeren Lage, als im Jahre

1848, da zuerst die kriegerische Bewegung ausbrach. Auf dänischer Seite wird man im Verlauf dieser beiden Jahre wohl die Ueber- zeugung gewonnen haben, daß eine Jncorporation Schleswigs einen unauslös{lihen Zunder innerer Unruhen enthalten würde, und kann unmöglich dabei die großen Schwierigkeiten unerwogen lassen, welche ein Kampf mit den Herzogthümern in ihrer sjezigen Verfassung für Dánemark darbietet. Beides, so. wie die versöhnliche Stimmung welche sich auf Seiten der Herzogthümer bei der leßten Sendung von Vertrauensmännern nach Kopenhagen kundgegeben , läßt noch immer eine gütliche Erledigung jenes Zwiespalts hoffen.

Es soll in Folgendem eine kurze Analyse der Friedensbestim- mungen gegeben werden.

Art. L. und 1[. sind die gewöhnlichen , in allen Friedenstrak- tatcn vorkommenden Formeln.

Art. U], enthält den gegenseitigen Vorbehalt aller Rechte, wie dieselben vor dem Kriege bestanden. Selbstverständlich isl hier-= mit deutscherseits alles Recht und alle rehtliche Kompetenz mit einbegrif- fen, die dem Bunde in Betreff der Verhältnisse der Herzogthümer über haupt und namentlich in Kraft des Beschlusses vom 17. September 1846 zustcht. Diese Bundesbeschlüsse bis zum Beginn der Feindseligkeiten zwischen Deutschland und Dänemark im Jahre 1848 bilden dic Summe des bestehenden Bundesrehts. Auf diesen "rectlihen ¿tatus quo ante mußte zurüdgegangen werden, sobald es mißlun= gen war, durch die in den Práäliminarien aufgestellten Grundsätze einen anderen, den allgemeinen europäischen Verhältnissen vielleicht adáquateren Rechtszustand zu gründen. Von diesem Rechtsboden des Jahres 1846 is #0 wenig aufgegeben worden, daß derselbe vielmehr durch eine s{riftliche Erklärung des diesseitigen Unter händlers noch ausdrücklih verwahrt worden ist.

Art. [V. enthält die Modalitäten, unter welchen die offen ge- lassenen Fragen ülter die staatsrechtlihen Verhältnisse Schlcswigs zu Dänemark und zu Holstein in thren verschiedenen Stadien si weiter entwickeln können.

Es ist nämlich die Absicht des Königlich dänishen Gouverne- ments, jeßt, wo Dänemark und die Herzogthümer sich wieder mehr allein gegenüberstehen, mit Eröffnungen landesherrlicher Absichten hervorzutreten, welche, wie versichert wird, ganz geeignet scin sollen, eine friedliche Verständigung herbeizuführen. Deutschland kaun diese direkte Verständigung zwischen Landesherrn und Unterthanen nicht hindern wollen, vorausgeseßt, daß seine eigene Kompetenz und Rechtsbefugnisse dadurch nicht affizirt werden. Hierzu bedurfte es also einer besonderen Stipulation nicht.

Für den Fall jedo, daß eine solche Verständigung ohne Re- sultat bleiben sollte, darf es na ch dem Friedensschlusse Sr. Maje- stät vem König. von Dänemark als Herzog von Holstein eben so wenig versagt sein, nach Maßgabe des Bundvesrechts die Intervention des Bundes in die holsteinshen Angelegenheiten zu beantragen. Es ist bekannt, daß Se. Majestät noch während der Dauer des Kriegs= zustandes die Annahme eines Bevollmächtigten bei der provisorischen Bundes-Kommission ‘gerade im Hinblick auf die Wiederherstellung seiner Autorität in. Holstein verlangt hatte. Die Bundes-Kommission hatte jedoch hierauf nicht eingehen können, da der Antrag offenbar den Verhältnissen vorgrisf und einen Frieden vorausseßte, welcher er gen werden sollte. B ges{lossenem Frieden würde es

4 0 5 y ; i Lagen n i E den Verhältnissen entsprechen, wollte der und einen solchen Antrag ohne Prüfung zurückweisen. Der König= Herzog würde demugch darauf antragen, die Ausübung seiner legi-