1881 / 272 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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folgenden Sißung wurden die [landesherrlihen Propo- sitionen noch einmal verlesen. Sodann kamen die Proposi- tionen des Direktoriums zur Verlesung. Aus diesen verdient Erwähnung, daß der vom Großherzoge von Medckllenburg- Schwerin zum Landrath des Herzogthums Schwerin ernannte Kammerherr von Langen auf Neuhof am 24. Januar beeidigt und in sein Amt eingeführt isl; ferner daß Kommissionen zu wählen sind: a. zur Prüfung der- Landkastenrehnung vom 1. Zuli 1880 bis ultimo Juni 1881 und zur Revision der vom engern Ausschuß für das Etatsjahr vom 1. Februar 1880 bis 31. Januar 1881 aufgenommenen Brandkassenrech- nung; b. zur Revision der von den Klosterlokalkommitten und den Klostervorstehern zu übergebenden Relationen in den Klosterangelegenheiten; c. zur Aufnahme der Landkastenrech- nung vom 1. Juli 1881 bis ultimo Juni 1882; 4d. e Auf- nahme déèr Rechnungen der drei Landesklöster für das lau- fende Etatsjahr.

Neuf j. L. Gera, 17. November. (Weim. Ztg.) Dem heute zusammengetretenen Landtage ist eine Vorlage zugegangen über- den Verkauf der Thüringischen Eisenbahn, soweit das Fürstenthum finanziell hierbei betheiligt ist, an den preußischen Staat.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 18. November. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ konstatirt mit Befriedigung den mächtigen Eindruck, den die übereinstimmend als hochbedeut- sam ‘anerkannte Botschaft des Kaisers Wilhelm allenthalben hervorgerufen habe. Dieser Ausdruck finde seinen Widerhall in der ungetheilten Würdigung, welche fast die gesammte Presse den in der Thronrede entwickelten hohen mwirthschaftlihen und gesellschastlißhen Aufgaben widme und in der Anerkennung, welche die Presse den in großen Konzeptionen entrollten Jdeen zolle. Selbstverständ- [ih würden diese Betrahtungen von dem Ausdrucke der befrie- digsten Genugthuung begleitet, welche dur die in der Thron- rede enthaltenen Hinweise auf den eminent friedlichen Cha- rakter der europäischen Lage und auf die friedenverheißenden und freundschaftlihen Beziehungen zu den Nachbarreichen überall erweckt worden sei. |

Jn der heutigen Sißung der ungarischen Dele- gation jprach der Reichs-Finanz-Minister von Szlavy der Delegation für ihre Opferwilligkeit den Dank des Kaisers aus. Kardinal von Haynald dankte der gemeinsamen Regierung und der Delegation für ihre mühevolle Thätigkeit und bean- tragte, den Präsidenten mit der Uebermittelung der Glück- wünsche der Delegation zum Namensfeste der Kaiserin zu be- ouftragen. Unter lebhasten Eljenrufen auf den Kaiser wurde die Delegation geschlossen.

Gegenüber den theils übertriebenen, theils unbegründeten Zeitungsgerüchten über die Vorgänge an den Grenzen der Bocche di Cattaro bemerkt die „Polit. Corresp.“, Thatsache sei nur, daß die Gebirgsgegend von Krivoscie durch Räuberbanden beunruhigt worden sei, die aus der benachbar- ten und schon einige Zeit sporadisch darunter leiden- den Herzegowing stammten. Angesichts dessen seien die exponirten Gensd’armerieposten des ausfgelassenen Blockhauses Dragali eingezogen und der Transitverkehr vom Küstenpunkt Risano durch das betreffende Gebiet eitweilig aufgehoben worden. Diese Räuberbanden, denen

4 möglicherweise Elemente aus dem betreffenden Gebiete an- lossen hätten, sollten in die aufgelassenen Blockhäuser von

i ge Dragali und Cerkwice und in die Schule von Unirine ein-

Lrngen sein und dieselben devastirt haben. Der ishof von Kattaro, der sich zur Ausübung bischöflicher Funktionen in jene Gegenden begeben, sei von den Räuber- banden aufgehalten und, wenn auch ohne Gewaltthätig- keiten, zur Rückkehr veranlaßt worden. Der Statt- halter habe Maßnahmen zum Schutze der friedlihen Küsten- wohner gegen Gewaltthaten getroffen, von denen übrigens keine weiteren bekannt geworden seien. Bezüglih der Auf- stellung der Landwehr in dem Bezirke von Kattaro kann die „Polit. Corresp..“ konstatiren, daß die Aufstellung der Cadres und die Einreihung der Landwehrpflichtigen, troy des Aus- bleibens einer unbedeutenden Anzahl Stellungspflichtiger, ohne jede Störung erfolgt ist und daß die für dieses Jahr beabsichtigte Kontingent-Zahl der Einzureihenden sich theils durch die Resultate der Stellung, theils durch die Meldung von Frei- willigen im Ganzen wesentlih erhöht hat. Die geseßliche Or- ganisation der Landwehr in Süd-Dalmatien könne somit auch ohne die Theilnahme der wenig zahlreichen Stellungspflichten aus Krivoscie als durchgeführt betrahtet werden.

Der diesseitige Botschafter in St. Petersburg, Graf Kalnoki, ist heute Abend hier eingetroffen und von dem Sektions-Chef von Kallay am Bahnhofe empfangen worden.

_Velgien. Brüssel, 17. November. (Cöln. Ztg.) Der König, dessen Namenstag dur ein Tedeum in der Kathe- drale und Abends durch eine Jllumination gefeiert wurde, empfing vorgestern eine Abordnung aus Brügge, nahm von ihr eine durch den Bürgermeister jener Stadt vorgelesene Adresse entgegen und erwiderte: Seit 30 Jahren beschästige er sih angelegentlich mit der Frage, wie die 60 km lange Nordküste Belgiens mit guten Hafeneinrih- tungen zu versehen und namentlich Brügge, das ehedem so groß und rei dagestanden habe, mit dem Meere in leihtere Verbindung zu seßen sein möchte; aber man müsse doch zuvörderst ermitteln, welher Play an der Küste \i zu sichern und dauerhaften Anlagen am besten eigne ; die u verständigen Jngenieurs seien jegt damit beschäftigt, doch gingen ihre Ansichten sehr weit auseinander; des alb habe er, der König, über gewisse ragen einen Preis von 25 000 Fr. ausgeseßt; die Preisrichter würden binnen kurzem ihr Urtheil abgeben und hoffentlich die Lösung gefunden haben. Die SRENE Fre M MET, die sih mit dem Fischerei- geseÿ beschäftigt, beshloß heute mit 48 ge en 40 Stimmen, daß das alte Herkommen, wonach das echt des Fischfangs in den niht \{iff- und niht flößbaren Flüssen den Ufer- bewohnern zusteht, beibehalten und der Antrag, das Recht den Gemeinden zuzusprechen, abgewiesen werden solle. Der Wortlaut des am 31. Oktober d. J. zwischen Belgien und

rankreich unter Vorbehalt der Zu immung der beider- eitigen Kammern abgeschlossenen Handelsvertra s, der

en vom 1. Mai 1861 chen ged, st jeht veröffentlicht wor- den. Zu Grunde gelegt i im Mai dieses Jahres in Frankreich bekannt gemachte Tarif.

utirtenkammer beschäftigte sich heute wieder mit

Der transatlantis@e Transportdampfer „Marti- nique“, der Lebensmittel nah Tunesien bringen sollte, ist am Kap Bon gescheitert. i:

(Fr. Corr.) Der General Delebeque telegraphirt dem Kriegs-Minister aus Kreider, 15. November: Wir befinden uns im Herzen der s des Bu-Amema ; die begonnenen Operationen dauern fort, und jchon is den Bevölkerungen, welche den Mittelpunkt des Aufstandes bilden, eine strenge Züchtigung ertheilt worden. Die telegraphischen Verbindungen nnd bis Ain-Lefra gesichert.

Aus Oran wird unter dem 17. telegraphirt: Die Trup- pen des Generals Delebeque haben im Verfolg des letzten Gefechts 10 000 Schafe, 300 Kameele, 600 Ochsen außer den Zelten und sonstigen von den Flgenten im Stich gela}se- nen Gegenständen erbeutet. an berechnet, daß der Angriff auf den Engpaß von Funassa gestern oder heute stattgefunden haben muß.

18. November. (W. T. B.) Präsident Grévy hat heute die Ernennung des vormaligen Ministers Magnin zum Gouverneur der Bank von Frank- reich unterzeihnet. Der Großfürst Konstantin von Rußland is} hier angekommen. Nach aus Tunis eingegangenen Meldungen drängen die französishen Truppen- abtheilungen die tunesishen Ausständischen immer weiter nah dem Süden zurück; im Norden von Tunis ist; die Sicherheit wiederhergestellt, und kehren die Eingeborenen in ihre Ort- schaften zurüdck.

Algier, 19. November. (W. T. B.) Si-Sliman machte mit 300 berittenen Aufständischen von den Ouled- Sidi-Sheiks einen Vorstoß auf einen Punkt der Eisen- bahn von Saida nach Kreider und plünderte einen Zweig- stamm der Hamyans. Die Eisenbahnbeamten flüchteten nah

Kreider. Oberst Couston ist zur Verfolgung Si-Slimans aufgebrochen.

talien. Rom, 18, November. (W. T. B.) Der Papst präkonisirte in dem heutigen Konsistorium den neuen Patriarhen von Westindien, den neuen Erzbischof von Serajewo, sowie unter anderen die neuen Bischöfe von Trier, Fulda und Mostar.

Griechenland. Athen, 16. November. (Pol. C.) Aus Volo sind Nachrichten eingelangt, wonach am Morgen des 14. d. M. die Uebergabe der sechsten Sektion des

von der Türkei an Griechenland abgetretenen Territoriums unbeanstandet erfolgt ist. '

__ Türkei. Konstantinopel, 19. November. (W. T. B.) Die Botschafter überreihten am Donnerstag der Pforte eine Kollektivnote, betreffend die türkish-griehische Grenzlinie zwishen Kritiri und Zarko, nah welcher die vertragsmäßige Trace unverändert beizubehalten sei. In der Note heißt es: nachdem die Grenzkommission das Prinzip der Majorität zugelassen hat und die Bei- behaltung der vertragsmäßigen Trace Kritiri-Zarko mit allen Stimmen gegen denjenigen der türkischen Kommissäre ange- nommen worden ist, erklären sih die Botschafter für inkom- petent, weitere Schritte in dieser Angelegenheit zu thun. Ali Nizam Pascha und Reschid Bey werden dem Kaiser W ilhelm die Dekoration des Nischani-Jmtiaz-Ordens über- bringen. i“ N L M

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, Afrika. Egypten. Kairo, 15. November. (Allg. Corr.) Die Wahlen zur Notablenversammlung haben einen ruhigen Verlauf genommen. Die arabische Bevölkerung be- kundete nur geringes Jnteresse an der Prozedur. Scherif Pascha hat gegenüber mehreren fremden General:Konsuln seine Befriedigung über das Resultat der Wahlen ausgedrüdt. Alexandrien, 16. November. Die Sanitätskommission

hat einen Brief aus Mekka erhalten, demzufolge die Sterb- lihkeit an der Cholera daselbst am 6. d. M. bis auf 300 Todesfälle gestiegen war. Am folgenden Tage fand man es für unmöglich, einen genauen Ausweis über die Anzahl der

Sterbefälle zu erhalten. Jn Djeddah ist gleichfalls die Cholera ausgebrochen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Sonnabend, 19. November. Das „Journal de St. Pétersbourg“ äußert bezüglih der Botschaft des Kaiscrs Wilhelm bei Eröffnung des Reichstags: die Leser derselben würden mit aufrichtigster Genugthuung den Passus aufnehmen, daß man feit zehn Jahren niht mit solcher Friedenszuversiht in die Zukunft geblickt habe wie im gegen- wärtigen Augenblicke.

Nr. 34 des „Centralblatt der Bauverwaltung“, heraus- egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Salt: Amtliches: Personalnachrihten. Nicbtamtlicbes: Die Betriebseinrihtungen der Berliner Stadtbahn im Vergleich zu den- jenigen anderer Bahnen. Bau eines neuen Theaters und Rath- hauses in Wiesbaden. Betriebseröffnung des Gotthardtunnels. Die neue Tay - Brücke (Fortseßung). Ueber russische Holzbaukunst Schluß). Das Straßenpflaster der Großstädte Englands. ermishtes: Das neue Kunstgewerbe-Museum in Berlin. Reini- gung vershlammter Rohrleitungen. Anlagen für Leicbenverbren- nung. Ausgaben für Straßenbauten in Berlin und Paris. Bücherschau. Ueber die Korrektion des Rheins.

Neichstags- Angelegenheiten.

Dem Reichstage is der Entwurf eines Gesegzes, be- treffend den Beitrag des Neichs zu ven Kosten des An- E Les der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet, vorgelegt worden, Derselbe hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reis, nah erfolgter Zustimmung des

Bundesraths und des Neichstags ues folgt:

Der Reichskanzler wird ermätigt, der freien und Hansestadt Ham- burg zu den Kosten der Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Expro- riationen, welche durch den Zollans{luß Hamburgs und die mit dem- elben verbundene Umgestaltung der bestehenden Handels- und Ver- ehrsanlagen veranlaßt werden, aus der Reichskasse einen Beitrag in Pôbe der Hälfte des damburgisherseits für die bezeihneten Zwede

tzustellenden Kosteubeda jedoh hôstens in Höhe von 000 000 M, zu leisten.

Frankreich. Paris, 17. November. (Cöln. Ztg.) Die Ge prüfungen und vertagte sich dann bis zum Sonnabend.

Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem Zwecke in demienigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung des bezeich- neten Betrages erforderlih fein wird, eine verzinsliche, nah den Be- stimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Geseßzblatt Seite 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schaßtzanwei- sungen auszugeben.

8. 3.

Die Bestimmungen in den 88. 2 bis 5 des Geseßes vom 27. Ja- nuar 1875, betreffend die Aufnahme ciner Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Geseßblatt Seite 18), finden auch auf die nah dem gegenwärtigen Geseße aufzunehmende

Anleihe und auszugebenden Schaßanweisungen Anwendung. Urkundlich 2c. Vas Es

Gegeben 2c.

Begründung.

Nachdem zwischen dem Reichskanzler und dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg die in den anliegend abgedruckten Protokollen vom 25. Mai 1881 niedergelegte Verständigung über die Modalitäten eines Zollansc{lusses Hamburgs stattgefunden, und der Bundeérath deren Inhalt genehmigt hat, ist Seitens des Senats in Gemäßheit des Art. 34 der Reichsverfassung der Einschluß des gesammten ham- burgischen Staatsgebiets, mit Ausnahme der Hafenanlagen zu Cux- haven und des unter Ziffer 1 des Hauptprotokolls näher bezeichneten, als Frethafengebiet dauernd außerhalb der Zollgrenze zu belassenden Gebietstheils, in die gemeinschaftlihe Zollgrenze beantragt worden.

_Die Ausführung des Zollanschlusses wird umfangreiche und kost- spielige Bauten erforderlih machen, deren Kosten ohne vorgängige zeitraubende Vorarbeiten nicht bestimmt zu - übersehen sind und der- malen der Veranschlagung si noch entziehen. Angesichts der in den Protokollen enthaltenen Grundzüge für die Gestaltung des künftigen Freihafengebiets wird es jedoh, um das Freihafengebiet mit einem wirksamen Zollabschluß zu versehen und mit ausreihenden Anlagen und Zolleinrihtungen auszustatten, geboten sein, insbesondere einen Wasser- weg von genügender Breite und Tiefe, welcher auch zur Zeit der Ebbe die Kommunikation zwischen der Oberelbe mit der Niederelbe im zoll- inländischen Theile Hamburgs gestattet, durch den Ausbau bestehender Kanalzüge herzustellen, sowie eine Verlegung, Erweiterung und Um- gestaltung der Hafenanlagen für See- und Fluß\chiffe und die Errich- tung zahlreicher Speicher auszuführen. Nach dem vorläufigen Kosten- überschlage würde hierzu, je nach der noch näher festzustellenden Art der Ausführung dieser Bauten, ein Aufwand von etwa 84 bis 104 Millionen Mark erforderlich sein, welher indessen eine Herabminderung der aus öffentlichen Mitteln aufzuwenden- den Beträge erfahren würde, falls es thunlich sein sollte, die Speicherbauten ganz oder theilweise der Privat- spekulation zu überlassen. Nach Ziffer 6 und 7 des Hauptprotokolls ist zur Deckung dieser Kosten außer der Ueberlassung des Ertrags der zu erhebenden Nachsteuer eine Subvention aus Reichsmitteln in Höhe der Hälfte des von Senat und Bürgerschaft festzustellenden Kosten- bedarfs, jedoch bis zum Maximalbetrage von 40 Millionen Mark in Ausficht genommen und zur Ausführung dieser Bauten eine Frist bis zum 1. Oktober 1888 bestimmt worden, nah deren Ablauf mit der Ausführung des Zollanschlusses vorzugehen sein wird.

Die Betheiligung des Reichs an den entstehenden Kosten recht- fertigt sich durch das konkurrirende erhebliche Interesse desselben an der befriedigenden Erledigung der Angelegenheit. Durch den Zoll- ans{luß Hamburgs wird das im Artikel 33 der Reichsver- fassung vorgezeichnete Ziel der Einheit des Zoll- und Handels- gebiets nahezu erreicht. Indem dem berechtigten Anspruch des Zoll- inlandes auf freien Verkchr in sich und mit feinem hervorragendsten Seehandelsplatze Erfüllung gesichert wird, gelangen die beengenden Schranken zur Beseitigung, welche dem Verkehr des Zollinlandes mit den überseeischen Ländern dermalen entgegenstehen, und es gewinnt das Reich damit eine wesentlih erweiterte Grundlage zur eiu seiner Kräfte auf vielen und bedeutsamen Gebieten des wirths\caft- lichen Lebens. Die Thatsache, daß troß des Bestehens der gegenwär- tigen Zolllinie in den Jahren 1877 bis 1879 eine Waarenmenge von dur{chs\chnittlich jährlich etwa 17 600 000 Doppelcentnern (12 / der durch\chnittlicen Gesammtausfuhr von 147 000 000 Doppelcentner) aus dem freien Verkehr des Zollinlandes nah Hamburg und von dort in wesentlich unvermindertem Umfange weiter ausgeführt worden ift, gewährt ein Bild von der Bedeutung Hamburgs für den Erport Deutschlands. Daß die Einfügung Hamburgs in den wirthschaftlichen Organismus des Reichs diese Bedeutung noch erheblich steigern werde, kann nit zweifelhaft sein; nit minder erscheint aber die Annahme berechtigt, daß auch Hamburgs Handel durch ein engeres Band mit dem deutschen Wirthschaftsgebiet eine wesentliche Förderung aewinnen werde. Das große und unmittelbare Interesse, welhes das Reich an einer gedeihlichen Fortentwickelung Hamburgs hat, rechtfertigt au erbeb- liche finanzielle Opfer, wenn sie erforderli sind, um den ae val unter Modalitäten, wie sie die freie Entfaltung des Hamburger Han- dels bedingt, erfolgen zu lassen. Da zu diesem Zwedcke die dauernde Belassung eines ausreichend bemessenen Freihafenbezirks und eine zweckentsprechende Auétstattung desselben als geboten anzusehen ift, so liegt es in der Billigkeit, die allerdings bedeutenden Kosten, welche gerade hierdurch bedingt sind, niht Hamburg allein tragen zu lassen, sondern die Beihülfe des Reichs zu gewähren. Wenn in der Vorlage bei der Bemessung dieser Subvention die Interessen Hamburgs und der Gesammtheit prinzipiell als gleihwerthig angesehen sind, fo entzieht sich dieser Maßstab zwar jeder rechnungsmäßigen Abwägung, da die wirthschaftlichen Vortheile des Zollanschlusses in der Zukunft liegen und erst allmählich in die Erscheinung treten können. Der Bestimmung einer geringen Quote der vom Reich zu tragenden Kosten würde nur die Auffassung zu Grunde liegen können, das das Interesse der Gesammtheit an dem Eintritt Hamburgs in das Zollgebiet dem- jenigen, welches Hamburg an diesem Schritte hat, in entsprebendem Maße untergeordnet sei, eine Auffassung, deren Berechtigung nicht anzuerkennen ist. Dadurch, daß die Subvention des Reichs mit dem Höchstbetrage von 40 Millionen Mark begrenzt und dem Neich zugleih eine Mitwirkung bei der Eulenng des Generalplans nebst Generalfkostenanshlag gesichert ist, find die finanziell erforderlichen Garantien gegen eine übermäßige und sachlich nit gebotene Jnan- spruchbnahme von Reichsmitteln gegeben.

Die beantragte Ermächtigung zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel im Wege des Kredits entspribt der Natur der zu be-

eitenden Ausgaben, während hierdurch die Einstellung einzelner ahresraten in den ordentlichen Etat nit ausgeschlossen wird, \o- bald die Finanzlage und die Ee auf die fonstigen, mit etats- mäßigen Mitteln zu befriedigenden Aufgaben des Reichs dem Reichs- kanzler gestatten, von der beantragten Kreditbewilligung nur theils- weis Gebrauch zu machen.

Verhandelt Berlin, den 25. Mai 1881,

N im Königlichen Finanz-Ministerium. Zwischen dein Königlich preußishen Finanz-Minister Bitter und dem Kaiserlichen Staatssekretär des Reichsschaizzmts Scholz, in Ver- tretung des Herrn Reichskanzlers G und den von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg bevollmächtigten Herren Kom- missarien:

1) dem Herrn Senator Dr. Versmann, 2) dem Herrn Senator O'Swald und 3) dem Herrn Ministerresidenten Dr. Krüger andererseits hat unter Vorbehalt der Zustimmung des Herrn Neichs- kanzlers und des Senats der freien und Panse tadt Hamburg über die Modalitäten, unter welchen der Anschlu Mono s an das deutsche Zollgebiet erfolgen soll, nabstehende Verein arung tattgefunden.

1) Die reie und Hansestadt Hambur ist bereit, mit ihrem ganzen Gebiet, jedoch mit Aus\{luß des nachstehend näher bezeihneten Be- zirks, dem e WOLgHe beizutreten.

Für diesen ezirk, welcher der Stadt Hamburg als Freihafen dauernd verbleibt, behält der Artikel 34 der eihöversaffung mit der Wirkung seine Gültigkeit, daß die Freihafenberechtigung jenes Bezirks ohne Hamburgs Zustimmung weder aufgehoben eingeschränkt

L L Der Reichskanzler ift befugt, die Mittel zur Deckung dieser

werden kann.

reibafenbezirk umfaßt die Norderelbe bei Hamburg, die EN Saa -Anlagen daselbst nebst einem Theile der dieselben L ben Straßen und Häuserkomplere und die der Stadt gegen- überliegenden Elbinseln eins{ließlich des Steinwärder. Innerhalb dieses, lediglich von außen zollamtlih zu bewachenden Freihafenbezirks ist die Bewegung der Schiffe und Waaren von jeder Zollkontrole befreit und die unbeschränkte Anlegung von industriellen Großbetrieben gestattet. G E 4 ie Begrenzung des Freihafenbezirks, welche auf dem anliegenden S VER ile La, Taeiduet ist,*) wird im Norden und Osten durch den Bahnhof und den Bahndamm der Venlo-Hamburger Eisen- bahn gebildet. Im Süden und Westen foll die Grenze auf den An- trag Hamburgs bis zu der vom Bundesrath behufs des Anschlusses von Altona und der Unterelbe beschlossenen Zollgrenze erstreckt werden. Ebenso soll auf den Antrag Hamburgs die Halbinsel, welche durch den vom Binnenhafen nach dem Oberhafen führenden Fleethzug von der Stadt geschieden ist, bezw. derjenige Theil derselben, welcher hamburgischerseits als dazu nothwendig bezeichnet werden wird, dem Freihafenbezirk einverleibt werden. Die zum Freihafenbezirk gehörenden Komplexe am nördlichen Elbufer sollen zu Wohnungen (mit Aus- nahme der etwa für Lageraufseher, Hafen-, Zoll- und Polizeibeamte erforderlichen), sowie für den Detailhandel nicht benußt werden. Das am südlichen Elbufer belegene, zum Freihafenbezirk gehö- rende Terrain joll, soweit dasselbe Cigenthum der freien und Hanse- stadt Hamburg ist, niht weiter als es zu Betriebs- und Ausffichts- zwecken dringend erforderlich ist, mit Gebäuden bebaut werden, welche zu Wohnungen oder zum Detailhandel bestimmt sind. Die im süd- lichen Freihafenbezirk jeßt vorhandenen Wohnungen und Detailhand- lungen sollen, soweit sie nit den vorstehend bezeichneten Zwecken dienen, thunlichst beseitigt nrerden. Auch wird hamburgischerseits auf anderweite, die e fördernde Einrichtungen thunlichst Be- cenommen werden. : E A Hafenanlagen zu Curhaven verbleiben, wie bisher, außerhalb linie. : A Wie e E mit dem erfolgenden Anschluß an ebiet (Nr. 7) aufgehoben. / i i: M Bie für e Gui arbeitenden industriellen Großbetriebe, welche ausländishe Stoffe zollfrei verarbeiten wollen, find für die Zukunft auf den Freihafenbezirk angewiesen. Den zur Zeit E denen, im künftigen Zollgebiet belegenen Etablissements dieser Art soll, soweit sie wegen des Umfangs ihrer Baulichkeiten niht wohl in den Freihafenbezirk verlegt werden können, der Fortbetrieb ihrer Fabrikation und deren Konkurrenzfähigkeit im Auslande in jeder den Verhältnissen nah zulässigen Weise für einen längeren Zeitraum er- öglicht werden. L : / M den in Rede e en Betrieben gehören : . Sprit-Rektifikationsanstalten ; / 5 i; At Gefetabeikation verbundene Kornbrennereien, welche für den Export arbeiten ; / . für v Export arbeitende Schmalzraffinerien ; ; tau . Exportschlächtereien ; ; ' : pa künftigen Zollgebiet belegene Schiffswerften ; eine zur Zeit vorhandene Dampfsiederei, welcbe Rohrzuker verarbeitet. i A 3) Die gesammte Zoll- und Steuerverwaltung im hamburgischen Staatsgebiet mit Ausnahme der in Holstein belegenen Enklaven und des Zollamts in Cuxhaven für den die Zollgrenze der, Unterelbe passirenden See- und Sen wird von hamburgischen Be- Ö Beamten ausgeübt. a : O 0 Y Limuvatide Zollpersonal werden für eine bestimmt zu bemessende Uebergangszeit Ausnahmen von den Bestimmungen über die Anstellung von Militäranwärtern bewilligt werden. : Die Kosten der Direktivbehörde hat Hamburg zu tragen. Die für die übrigen Beamten zu vergütenden Pauschsummen sollen, unter billiger Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, _ entsprechend normirt werden. : A Ee Die vorhandenen Zollgebäude und Revisionsanstalten, sofern sie nit außer Gebrauch geseßt werden, gehen unentgeltlich an Hamburg über. ie Verwerthung der außer Gebrauch tretenden Zoll- und Re- visiondgebäude, soweit sie niht durch die Freihafenanlagen zum Ab- bru gelangen müssen, bleibt weiterer Verständigung vorbehalten. i Die Pensionen der etwa außer Dienst tretenden Hamburgifchen Beamten der bestehenden indirekten Steuerverwaltung übernimmt die D R d Zollabfertigungsverfahren in den hamburgischen Zollhäfen und in den Lagerräumen wird ein besonderes Regulativ er- lassen werden, in welchem unter Berücksichtigung der örtlichen Ver- hältnisse (Ebbe, Fluth, Eisgang u. #. w.) soweit als irgend thunlich auf Erleichterung und Vereinfachung der Zollabfertigung Bedacht ge- verden wird. ; : O tue Ausführung des Vereinszollgesetzes erlassene Regu- lative sollen bezüglich ihrer Anwendung auf Hamburg einer Nevision in der Richtung unterzogen werden, daß dem dortigen Handel und Verkehr nur die im fiskalishen Interesse unabweislih erforderlichen Beschränkungen und Formalitäten auferlegt werden und daß den dort obwaltenden Verhältnissen besondere Rechnung getragen werden soll. Soweit die Bestimmungen des Vereinszollgeseßes der Verwirk- lihung dieser Absicht entgegenstehen, soll die Aenderung diefer Be- stimmungen beantragt werden und wird außerdem zugesagt, daß jeden- falls die der freien und Hansestadt Lübe, sei es regulativmäßig, sei es im Verwaltungswege hugenandenes besonderen Erleichterungen auch burg Anwendung finden sollen. 7 is E Deutsche Reich wird zu den Kosten der Bauten, An- lagen, Einrichtungen und Expropriationen, welche dur den Zollan- {luß Hamburgs und die mit demselben verbundene Umgestaltung der L leine Handels- und Verkehrsanlagen veranlaßt werden, einen Beitrag bis zur Marximalsumme von Vierzig Millionen Mark leisten. : : 1fs Feststellung der vom Reich zu zahlenden Summe wird der E tene balbtbunlichst einen Generalplan nebst Generalkostenans{lag aufstellen lassen, und sich über denselben im Allgemeinen mit der Rei i verständigen. I _ ; B e durch Senat und Bürgerschaft bewilligten Kosten- betrage bildet die Hälfte, soweit dieselbe Vierzig Millionen Mark niht übersteigt, den vom Reiche zu leistenden E Dieser Bei- trag wird der hamburgisen Haupt-Staatskasse innerhalb 10 Jahren in gleihmäßigen Jahreêraten ausgezahlt, deren erste ein Jahr na erfolgter Mittheilung des vorstehend erwähnten Beschlusses des Senats und der Bürgerschaft fällig wird, und deren folgende auf die jedesmalige Mittheilung der hamburgischen Regierung, daß die Arbeiten in der beschlossenen Weise ihren Fortgang nehmen, gezahlt N e ‘Senat von Hamburg wird die zur Ausführung des An- \{lusses erforderlichen Se und Einrichtungen mit thunlichster i erstellen lassen. j Dee Ss uk er Stadt und des Gebiets von Hamburg nah Nr. 1 dieser Vereinbarung wird Bos p t Oktober 1888 an einem estzustellenden Tage erfolgen. u O T e u erhebenden Nachsteuer und ihres Er- trages sollen die bei dem Ans{luß der freien und Hansestadt Lübe maßgebend gewesenen Grundsäße zur Anwendung kommen. Gd 9) Bis zum Eintritt Hamburgs in den deutschen Zollverban 1) Zu Nr. 1 Absay 4 der Vereinbarung. S Man war darüber einverstanden, daß die dem hamburgischen Senat vorbehaltene Erklärung in Sepus auf die Begrenzung des Freihafenbezirks spätestens bis zum Eintritt Hamburgs in den Zoll- verband (Nr. 7 Abs. 2 der E abzugeben sein wird; g ferner darüber, daß die in das Zollgebiet eintretenden Theile Hamburgs nit als Grenzbezirk behandelt werden sollen.

2) Zu Nr. 2, 4 und 5 der Vereinbarung. :

Von Seiten Hamburgs i} beantragt worden, daß sowohl in Betreff der Behandlung der im künftigen Zollgebiet zur Zeit vor- handenen Export-Industriebetriebe, als auch hinsichtlich der für das Ab- fertigungsverfahren und für die Privat- und die Kontenläger erforder- lichen Crleichterungen die in früheren Stadien der Verhandlung zur Erörterung gekommenen einzelnen Feststellungen in die endgültige Vereinbarung aufgenommen würden. Die Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers erklärten jedoch die Aufnahme dieser Punkte in die Vereinbarung aus dem Grunde ablehnen zu müssen, weil das verfassungsmäßige Recht des Bundesraths, die Bestimmung über diese Details den zeitlihen und örtlichen Verhältnissen anzupassen, weder überhaupt gebunden, noch auch dur spezialisirte Zusagen beschränkt werden könne. Die bezüglichen Vorschläge, gegen welche im Allgemei- nen prinzipielle Bedenken bei der Reichsregierung und bei dem preußischen Finanz-Ministerium bis jeßt nicht erhoben worden wären, jollten damit jedoch keineswegs abgelehnt sein, es solle vielmehr lediglih dem Bundesrathe die zuständige Entschließung über dieselben

ten werden. i Ï

E Kamburail en Kommissarien erklärten diesen Bedenken gegenüber von der Aufnahme der zolltechnischen Details in die Vereinbarung zwar absehen zu wollen, gleihwohl aber den Wunsch aussprechen zu müssen, in Bezug auf folgende Punkte, welce für Ats von be- sonderer Wichtigkeit seien und sür die praktische 2 usführbarkeit des ganzen aufgestellten Anschlußprojektes von präjudizieller Bedeutung werden könnten, über die Auffassung der Reichsregierung speziell unter- i werden. i : nie i Rücksicht auf die große Bedeutung des Spriterports für die hamburgische Seeschiffahrt und für die ausländischen Handels- beziehungen Hamburgs ist es dringend wünschenswerth, daß den im künftigen Zollgebiet zur Zeit bestehenden drei Sprit-Rektifikations- anstalten die Rektifikation ausländischen Sprits unter Anrechnung des Rektifikationsverlustes bei der Wiederausfuhr, sowie daß zwei mit Hefenfabrikation verbundenen Kornbrennereien das steuerfreie Arbeiten unter amtlicher Aufsicht für den Export gestattet werde, Die bezeichneten fünf Anstalten können wegen des großen Umfangs ihrer baulichen Anlagen nicht in den Freihafenbezirk verlegt werden und würden bei den O Dol e Steuervorschriften außer tande sein, ferner im Auslande zu konkurriren. O E 7 b, dfe die Erhaltung der umfangreichen Exportschlächtereien ift es von wesentliher Bedeutung, daß der Verkauf von ausländischem Vieh nach dem Auslande auf den im künftigen Zollgebiet belegenen Märkten in Hamburg als Transitverkehr ohne Zollentrihtung ge- \chehen könne. j O : c, Mit Rücfsicht auf die lokalen Verhältnisse in Hamburg un auf die Abhängigkeit des Verkehrs von Fluth und Ebbe ift es zur Vermeidung von Verkehrs\stockungen und für die praktische Ausführ- barkeit des e I oa unerläßlich, daß die Zoll-

[tung in Hamburg befugt werde: / ias Das L Oa und Bewachungsdienst versehende Per- sonal bei starkem Verkehrsandrange durch provisorisch Angestellte zu verstärken, auch die Mitwirkung des auf die Wahrnehmung des Zollinteresses zu becidigenden kaufmännischen Hülfspersonals bei der Abfertigung auh hoch E Waaren bezüglich der Gewichts- ermittelung eintreten zu lasen;

die Sollabfertiguità den Bedürfnissen entsprechend auf den Lagerräumen der Kaufleute vornehmen zu lassen; :

den Transport der Waaren aus dem Freihafenbezirk nah den Bahnhöfen und na den Lagerräumen im Zollgebiet zur weiteren Zollbehandlung in Verschlußfahrzeugen ohne besondere Deklaration und Revision eventuell ‘unter Personalbegleitung vornehmen zu lassen. ; / : E

d. Die Weiterbenußzung wenigstens eines Theiles der im künf- tigen Zollgebiet belegenen Speicher- und Lagerräume als Privatläger ohne amtlichen Mitvershluß und als Kontenläger ist abhängig davon, daß wenigstens die folgenden Erleichterungen in den betreffenden Re- gulativen eintreten : A. B

Aufhebung der fünfjährigen Lagerfrist ; E

Wegfall der zweiten jährlih vorzunehmenden Lagerrevision;

Verzicht auf die “Festhaltung der Identität der _Kolli in

Privattransitlägern ohne amtlichen _Mitverschluß (8. 14

leßter Absatz des Regulativs für Privatläger) ;

Zulassung - des Veredelungsverkehrs mit kontirten Waaren. Díe Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers erklärten hierauf, daß die Reichsregierung den dargelegten Interessen der hambur- gischen Exportindustrie und des hamburgischen Verkehrs bei der weiteren Verhandlung der Ausführungsbestimmungen thunlichste Berücksichtigung angedeihen laffen werde, auch gegen die vor- stehend als erforderlih bezeihneten Erleibterungen und Ausnahmen prinzipielle Bedenken nicht zu erheben habe, und daß der Herr Reichs- fanzler im Allgemeinen keinen Anstand nehmen werde, beim Bundes- rath die Berücksichtigung dieser Wünsche, namentlich auch wegen der unter a. bezeichneten 5 Etablissements, zu befürworten.

3) Zu Nr. 2 Absatz 1 der Vereinbarung. :

Man war darüber einverstanden, daß als längerer Zeitraum im Sinne der Nr. 2 der Vereinbarung zunächst ein folher von 12 Jahren nach erfolgtem Einshluß in die Zolllinie in Ausficht genommen werden soll. i: zw G

4) Zu Nr. 3 der Vereinbarung. :

Man war wie, einverstanden, daß die Zollstellen bei Gnten- wärder und Kuhwärder, sowie das Zollamt zu Curhafen für die Ab- fertigung der zu Schiff ankommenden und landwärts weiter beförder- ten Waaren gleichfalls unter die hamburgische Zollverwaltung gestellt Aa E 5) Zu Nr. 6 ta VeeelWarung. e

Man war darüber einverstanden, daß zu den unter Ar. 9 der E D erwähnten Auen uny Anlagen für den Zollan\s{luß

zurgs insbesondere zu renen find: 7 : E Bi Grrsteiling eines Wasserwegs von genügender Breite und Tiefe,

um au zur Ebbezeit fahrbar zu bleiben, behufs Verbindung der Oberelbe mit der Niederelbe im Zollgebiet durch Ber- breiterung und Austiefung des Oberhafenkanals und des Fleeth- zuges vom Oberhafen nah dem Binnenhafen, einschließlich der Erpropriationskosten und einer Quaistraße ;

die Ausführung der erforderlien Zolleinrichtungen; U

die Erpropriationen und Anlagen, um genügenden Raum für den Verkehr in der Nähe der Zollgrenze und der Zollabfertigungs- stellen zu {afen ; : E

i est der Hafenanlagen am re{chten Elbufer, einshließ-

kg lmgetang er D der erforderlichen neuen Quais und Lager-

häuser (Speicher); L 7

i ng neuer Hafenanlagen am linken Elbufer zum Ersatz

M Der nd verschiedenen Stellen in Wegfall kommenden Liege-

pläte für Seeschiffe nebst den erforderlichen Eisenbahnanlagen daselbst, sowie die sonstigen un Ls Na tevenies vor- menden Einrichtungen und Erxpropriationen;

die e neuer Liegepläße für Elbkähne und sonstige Fluß-

fahrzeuge. 5 Nr. 6 Absatz 2 der Vereinbarung. R Man O Bu N E verstanden, daß die vorgesehene Verständi- gung des hamburgishen Senats mit der Reichsregierung über den Generalplan nebst Generalkostenanschlag si nur auf eine allgemeine Erörterung der Grundlagen des Generalplans in der Richtung er- strecken werde, ob die vorzunehmemen ag als durch den Zoll- laßt anzusehen seien. : ; anschluß Hamburgs verano _ wird niht beabsichtigt, vielmehr ollen die Modalitäten der Ausführung Hamburgs eigenem Ermessen berlassen werden. desrath die Aufhebung des gemeinschaftlichen a L E solchen beschließen Di die Verwaltung desselben

ui 10) ie Cliaado Vereinbarung soll, nabdem sie die im Ein-

gange vorbehaltene beiderseitige Zustimmung erhalten, dem Bundes-

Artikel 34 der Reichsverfassung vorgeschenen Antrag an den Bundes- rath richten, nah Maßgabe des nunmehr hergestellten Einvecständ- nisses den Ans{chluß Hamburgs an das Zollgebiet zu beschließen.

Es bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten, daß der entsprechende Beschluß des Bundesraths ers in Wirksamkeit treten soll, nahdem der Reichstag den unter Nr. 6 verabredeten Beitrag des Deutschen Reichs zu den Kosten des Zollanshlufses bewilligt haben wird. Bitter. Versmann.

Scholz. W. O’Swald.

Krüger. (L. 8.)

5 ) L Z S Verhandelt Berlin, den 25. Mai 1881, im Königlichen Finanz-Ministerium. gde iela ür den Reichskanzler : ; A ; ; der Königlich preußische Finanz-Minister Bitter, der Kaiserliche Staatssekretär des Reichsschaßamts Scholz; für den Senat der freien und Hansestadt Hamburg: der Senator Dr. Versmann, der Senator O'Swald, S der R eda Mb Dr. Krüger. Ferner anwesend: E U e General-Direktor der indirekten Steuern, Wirkliche Geheime Rath Hasselbach, der Geheime Finanz-Rath Pochhammer, der Sekretär der Deputation für indirekte Steuern Roeloffs. Bei den zwischen den unterzeichneten Bevollmächtigten gepflogenen Verhandlungen über die Modalitäten, unter welchen der Ansch{luß amburgs an das deutsche Zollgebiet erfolgen soll, sind die nach- endes besonderen Verabredungen getroffen worden : 7) Zu Nr. 7 der Vereinbarung. : Bei der Normirung des in Nr. 7 vereinbarten Zeitpunktes des Zollan\s{lu}es von Hamburg ist vorausgeseßt, daß die Genehmigung des Reichstages zu den unter Nr. 6 getroffenen Vereinbarungen, wenn nicht früher, während der Frühjahrssession 1882 herbeigeführt werden wird. Sollte diese Genehmigung erst ein Iahr später erfolgen, so wird der Zeitpunkt des Zollanslusses sofern nicht anderweite Verständigung erfolgt ebenfalls um ein Jahr hinausgeschoben. Bitter. Versmann. Scholz. W. O'Swald. Krüger. (L. S.)

Nachdem der Landesdirektor v. Saucken-Tarputschen zu Kö- nigsberg ¿./Pr. und der Abg. Eugen Richter in Berlin die im IIl. resp. V. Wahlkreise auf sie gefallene Wahl zum Reichstagsabgeord- neten abgelehnt haben, ist von dem Ober-Präsidenten von Berlin, Staats-Minister Dr. Ahenbach, auf Grund des §. 34 des Wahl- reglements vom 28. Mai 1870 ein in beiden Wahlkfreisen gemeinsa- mer Termin zur Neuwahl auf Montag, den 28. November d. JI., anberaumt worden. Die Wablhandlung beginnt um 10 Uhr Vor- mittags und wird um 6 Uhr Nachmittags gesc{lofsen.

Definitive Stihwahlresultate nah Meldung des

W. D. B, 2 Reg.-Bez. Marienwerder.

8. Wahlkreis. Deutsh-Krone. Abgegeben 10 121 St., davon für v. Brauchitsh (kons.) 5692, für Friske (Centr.)

4404 Stimmen. / Os : Regierungsbezirk Posen. _ L 6. Wahlkreis. Fraustadt. Abgegeben 9670 St., davon für v. Chlapowski (Pole) 5385, für v. Puttkamer (fkons.) 4244 St. Regierungsbezirk Breslau. E 8. Wahlkreis. Breslau-Neumarkt. Abgegeben 16 127 St., da- von für Herzog von Ratibor (deutsche Reichspartei) 8656, für Graf Henckel v. Donnersmark (Centr.) 7436 St.

Württemberg. S 12, Wahlkreis. Crailsheim. Abgegeben 19 548 Stimmen, davon für Maver (Volkspart.) 11079 St., für Fürst zu Hohen- lohe-Langenburg (deutsche Reichêpartei) 84689 Stimmen. j Mecklenburg-Schwerin. L

3. Wahlkr. Parchim. Jm Ganzen abgegeben 14 385 St davon

für Hermes (Fortschr.) 8852, für Schalburg (konf.) 5533 Sk. Schaumburg-Lippe. / :

Abgegeben 6245 St., davon für Ham}p ohn (liberal) 3304,

für v. d. Goltz (kons.) 2926 St.

Statistische Nachrichten.

Der soeben erschienenen amtlihen Statistik der Deu t schen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung für das Silendetiabr 1880 entnehmen wir folgende Angaben : : Das deutsche Reichs-Post- und Telegraphengebiet umfaßt 445 102,89 qkm (aus\{ließlich 4343,81 qkm Wasserfläche) mit 37 952 520 Einwohnern nad dem vorläufigen Ergebniß der Zählung vom 1. Dezember 1880. Es entfallen hiernah durcschnittlich 85 Einwohner auf ein Quadratkilometer. Es betrug die Gesammtzahl: , der Postanstalten 7540 gegen 7308 im Jahre 1879, der MReichs- Telegraphenanstalten 5659 gegen 5114, der Verkauféftellen für Post- weribzeichen 7704 gegen 7291, der Postbriefkasten 44 602 gegen 45 392, der reichseigenen Post- und Telegraphengrundstüde 357 gegen 345, der Beamten, Unterbeamten, Posthalter und Postillone 63 413 gegen 62 431, der dur die Post beförderten Sendungen 1 349 802 084 gegen 1 279 770 203, der beförderten Telegramme 14412 598 gegen 12 978 238, der Gesammtwerth der durch die Post vermittelten Geld- u. \. w. Sendungen 14 110 786 939 Æ gegen 13 191 d(4 999 M, das Gesammtgewit der dur die Post beförderten Päckereien 265784020 kg gegen 251 801 560 kg. Es beliefen sib die Gesfammteinnahmen auf 136 647 195 A im Etatsjahre 1880/81 gegen 131528 804 A im Etatéjahre 1879/80, die Gesammtausgaben (einschließli der ein- maligen Ausgaben von 2337868 4 im Jahre 1850/81 und von 2052485 M im Jahre 1879/80) auf 120 234 476 M gegen 116 078 597 M, der Ueberschuß betrug hiernah 16 409 719 gegen 15 450 207 M Von den Postanstalten kam je eine im Zahre 1880 auf 59,0 km auf 5034 Einwohner, im Zahre 1879 auf 60,8 km und auf 4903 Einw. Die Zahl der Orte mit Postanstalten betrug 7024, davon an Eisenbahnen belegen 2791. Hur Poltbesbe- derung wurden benußt: im Laufe des Jahres, 1880: 08 run Dampf- und Segelschiffsverbindungen gegen 52 im Jahre (9, E Länge der Poststrede auf Wasserstraßen innerhalb des Reichs-Post- gebiets betrug 2125 km gegen 1855 km, die Gesammtzahl der von den Posten urückgelegten Kilometer 139 580 898 gegen 135 220 403, die Gesammtzahl der mit den Posten beförderten Per- sonen 2544016 gegen 2730333. Die Gesammtstückzabl der Sri sendungen betrug 862 871 830 gegen 808 854 970, also mehr »,T 9/0, die Zahl der beförderten Zeitungsnummern 348 973 287 gegen 342 961 040, die der außergewöhnlichen Zeitungsbeilagen 18 417 021 gegen 16 150 921. -- Die Länge der Telegraphenlinien war rot, 59 960 gegen 55952 km und zwar der oberirdisen 54 675 gegen 52 242 km, der unterirdishen Linien 5243 gegen 3668 km, der unter- secishen Kabel 42 gegen 42 km. Die Vermehrung der Reichs- Telegraphenlinien gegen das Vorjahr beträgt 4008 km oder 7,2 9/0, die Länge der Drahtlinien _213 327 gegen 196 353 km, Vermehrung

egen das Vorjahr 16 974 km oder 8,6 ©°/6. In der Zahl der Reichs - Telegraphenanstalten sind mit enthaiten: Seraiprecameer 1126 gegen 788, Telegraphenämter in Berlin, welche mit Rohrpo - einrichtung versehen sind, 23. Von der Gesammtzahl der Telegraphen- anstalten entfällt eine auf 52,5 qkm und auf 4478 Ginwößner gegen 52,6 qkm und 4562 Einwohner. Das Gesammtpersonal bei der

*) Eine Karte, auf welcher die Begrenzung des projektirten Frei- bafentebeis mit t au! Farbe eingetragen it, ist dem Bureau des Reichêtags zugestellt worden,

i elegt werden. ? e Er iese Beach gung ertheilt ist, wird der Senat den im

i niht mit Postanstalten vereinigten Telegraphenämtern selbständigen s Personen gegen 2774. Die A R der im