1881 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

gendes an die Königlichen Eisenbahn-Direktoren u. \. w. ge- rihtete Cirfularreskript vom 19. d. M. angebahnt :

„Wenngleich die in jüngster Zeit wahrgenommenen Un- regelmäßigkeiten in der Güterbeförderung auf einzelnen Eisen- bahnen, welche in ungenügender Gestellung und Zirkulation der Wagen hervorgetreten sind, vorzugsweise dur eine außer-

ordentliche und rapide Steigerung in der Förderung und dem

Vertrieb der Montanprodukte in Verbindung mit der gleih-

zeitigen Jnanspruhnahme der Eisenbahnen durch gesteigerte

Mafssentransporte landwirthschaftliher Produkte in verschiede-

nen Landestheilen veranlaßt worden sind, auch die Leistungen der

Eisenbahnen, insbesondere in den westlichen Jndustriebezirken,

diejenigen frührerer gleichartiger Perioden nicht unerheblich über-

troffen haben, so ist doch nicht zu verkennen, daß sowohl die Ein- rihtungen der R, wie diejenigen des Gru- benbetriebes und mehrfach auch der auf den regelmäßigen

Bezug der Montanprodukte angewiesenen Jndustrie nicht in

solhem Maße und fo ineinander greifend vorbereitet waren,

als zur Bewältigung eines über das gewöhnlihe Maß gestei- gerten Verkehrs nothwendig. Jnsbesöóndere gewinnt es nah dem gesammten, sür die Beurtheilung dieser Frage vorliegen- den Material den Anschein, als ob in den Anlagen und Ein- rihtungen der betreffenden Eisenbahnen, der Gruben und der industriellen Etablissements niht überall die erforderliche Ueber- einstimmung und die unerläßliche gegenseitige Berücksihtigung der Eigenart ihres Betriebes zur Geltung gekommen sei.

Die Staats-Eisenbahnverwaltung muß es eingedenk ihres auf die Förderung der Landeswohlfahrt gerichteten Berufs als eine ihrer wichtigsten Aufgaben erkennen, den Ursachen der

hervorgetretenen Unregelmäßigkeiten auf das Sorgfältigste nachzugehen und ihrerseits, soweit innerhalb der Grenzen einer rationellen Betriebsführung mögli, zu einer nachhal- tigen und dauernden Abhülfe beizutragen, damit für die Zu- kunft ähnlichen Zuständen vorgebeugt werde. Sie bedarf dazu der entgegénkommenden Mitwirkung der übrigen, bei der vor- liegenden Frage mit ihren wichtigsten Juteressen betheiligten

Faktoren der wirthschaftlihen Kreise des Landes und wird insbesondere auf die entgegenkommende und thatkräftige Unterstüßung Seitens . der Berg- und Hüttenindustrie in den großen Montanbezirken des Landes um so mehr renen dürfen, je ernster sie selbst darauf bedacht is, be- rehtigten Wünschen und Anforderungen der leßteren nah Kräften gerecht zu werden.

Nach den bisherigen Ermittelungen sind insbesondere in folgenden Punkten Mißstände zu bemerken :

Bei den Eisenbahnen, namentlih im Rheinish-West- fälishen Bergwerksrevier, ist die Leistungsfähigkeit vie- ler wihtiger Bahnhöfe und die Verbindung zwischen den einzelnen, zur Abfuhr der Montanprodukte aus den großen Bergwerksbezirken bestimmten Linien unzulänglich, auch der vorhandene Lokomotiv- und Wagenpark den E gesteigerten Afiforderungen der leßten Zeit nicht ge- wachsen.

Jn Bezug auf den Grubenbetrieb is mehrfach über un- zureihende Verlade-Einrichtungen und Geleis- anlagen auf verschiedenen Gruben und über eine, mit dem Eisenbahnbetrieb niht genügend harmonirende Ei ntheilung der Förderschichte n Klage geführt.

In den Kreisen der auf den regelmäßigen Bezug der Montanprodukte angewiesenen Jndustrie endlich hat man es mitunter an einer vorsorglihen Ansammlung selbst kleiner Vorräthe fehlen lassen, so daß jede Störung im Gruben- oder Eisenbahnbetriebe sich auf den Betrieb der industriellen Werke übertragen mußte.

Es wird auf die Abstellung dieser Mängel Seitens aller hierbei betheiligten Faktoren, der Eisenbahnen, des Bergbaus und der Großindustrie, sobald als möglih und gleihmäßig Bedacht genommen werden müssen.

Was die Eisenbahnverwaltung anlangt, so wird

schon jeßt für die möglichste Beschleunigung der Wagen- Cirkulation und des Rücklaufs der leeren Wagen zu den großen Verladestätten, vielfah durch Einlegung neuer Züge und Vermehrung des Nahtdienstes, unausgeseßt Sorge ge- tragen. Eine béträchtlihe Vermehrung der Betriebsmittel der unter- Staatêverwaltung stehenden Bahnen ist zum Theil schon erfolgt, zum andern Theil eingeleitet, auch cine Kredit- forderung für eine weitere Verstärkung des Fuhrparks der Staatsbahnen innerhalb der Grenzen des wirklihen Be- dürfnisses in Aussiht genommen. Die Projekte für eine zweckmäßige Erweiterung und Verbesserung der vorzugêweise überlasteten Bahnhöfe und Bahnstrecken werden bereits bearbeitet. Auch durch Vermehrung der Doppelgeleise und dur eine bessere wirkungsvolle Verbindung der srüher im Konkurrenzbetrieb der drei Rheinish-Westfälishen Bahnen ge- standenen Linien wird der Betrieb erleichtert werden. Diese Verbindungen, sowie die zweckmäßige Umgestaltung einiger größeren Bahnhöfe werden \ich allerdings in ganz vollkom- mener Weise erst im Falle des Ueberganges des Bergisch- Märkischen Eisenbahnunternehmens an den Staat erreichen lassen, da erst mit dem Wegfall der Konkurrenzinteressen die Möglichkeit geboten ist, das vielfa verzweigte und zersplitterte Bahnney im Ruhrrevier, dessen Entstehung und gegenwärtige Gestaltung niht aus einem einheitlihen Plan hervorgegangen, vielmehr durch die Sonderinteressen der drei Eisenbahnver- waltungen herbeigeführt ist, derart umzugestalten, daß ein rationelles und g Eges einheitlihes Betriebssystem eingerichtet werden kann. ei der kurzen Zeit der Staats- verwaltung des Cöln-Mindener und des Rheinischen Eisen- bahnunternehmens hat auch das für einen beshränkteren Umfang Zweckmäßige noch niht zur Durchführung gebracht werden können. Für den Grubenbetrieb werden die vorhandenen Ladeanlagen und Förderungseinrihtungen aus dem Gesichts- punkt zu prüfen sein, ob und wo Veraltetes und Ungenü- gendes dur Besseres zu ersezen und die nöthige Ueberein- stimmung mit dem Eisenbahnbetriebe herbeizuführen ist.

Wenn au die hiernah hervorgetretenen Mängel in manchen Punkten schon jeßt einseitig ohne besondere Shwierig- keit ihre Erledigung finden könuten, so bedarf es doch für eine umfassende und nahhaltige Remedur, wie sie von der Staatseisenbahn-Verwaltung mit allen Kräften angestrebt E muß, des Zusammenwirkens aller betheiligten

aktoren. a Um dasselbe vorzubereiten und zuglei dauernd zu sichern, erachte ih eine gemeinsame Berathung der betheiligten Königlichen Eisenbahn-Direktionen mit den Delegirten der way ee rg Konferenzen Jhres Verwaltungsbereichs aus den Kreisen dezs es und der Jndustrie und, wo es ih um die Bedürfnisse der landwirthschaftlihen Gewerbe handelt,

herbeizuführen.

Nach dem Ergebniß dieser Berathungen bleibt die Anordnung

gleihmäßig wiederkehrender periodisher Konferenzen zu den vorliegenden Zwecken vorbehalten.

sowie ihre sonstige Thätigkeit innerhalb ‘des Berathungs- zimmers kann, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, Feriensenats, vom-12. September d. J., durch die Revision nicht angefochten werden. Die Abstimmung der Geschworenen im Berathungszinmmer braucht nicht \chriftlih zu crfolgen.

deren Vertrieb jedoch nur für einen bestimmten Bezirk kon- zessionirt ist, in einem anderen Bezirk ist, nah einem Urtheil des Neichsgerichts, I. Strafs., vom 29. September d. J., nicht als unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie aus §8. 286 St. G. B. zu bestrafen.

tener fozialdemokratisher Schriften hat das Reichsgericht, 111. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 1. Oktober d. F. folgende Grundsäße ausgesprochen: „Zwar erscheint niht zweifelhaft, und ist au bereits vom Reichs- geriht anerkannt, daß das Wort „verbreiten“ im §8. 19 des Sozialistengeseßes begrifflich nicht erfordert, daß unmittelbar eine Veröffentlihung an eine unbestimmte Mehrheit von Per- sonen, eine Mittheilung an das Publikum statigefunden habe. Darnah würde es den Thatbestand strafbarer Verbreitung wohl erfüllen können, wenn Einer die verbotene Druckschrist zunächst und unmittelbar nur einer Person mittheilt, aber dabei sein Vorsaÿ nicht ausschließt, daß dieser Zweite nun seinerseits die Mittheilung an einen Dritten u. \. f. ausfüh: ren werde, vielmehr der Wille des Ersteren, {hon als er die Schrift dem Zweiten übergab oder beließ, auf eine dur den M als Mittelsperson erfolgende Weitergabe derselben an

derartigen auf zwei Personen beshränkten Kommunikation bestimmt dahin begrenzt, daß die Drucshrist nur diesem Zweiten -zugänglih werde, so würde in solher Mittheitung nah dem natürlich:n Wortfinn wie nah der erkennbaren Absicht des Geseßes das Wesen einer Verbreitungsthätigkeit nicht zu erblicken sein.“

bayerishe Ministerial-Rath Kastner ist aus München hier eingetroffen.

Staaté-Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern, rhr. von Crailsheim empfing heute Mittag den zur

Rom hier eingetroffenen Monsignore Spolverini.

geflern war die Königin, dem neuesten Bulletin ufolge, vollkommen fieberfrei und hat die ganze Nacht hindu ruhig eschlafen, r Appetit ist gut ; der U befriedigend. hre Majestät ist sonah in die Rekonva i

und es werden weitere Bulletins niht mehr ausgegeben.

auch der Landwirthschaft, unter Mitwirkung der Königlichen

Ober-Bergämter für erforderlich, um zunächst eine Verständi- gung über die Grundlagen, auf welchen eine gründliche Re- form der bestehenden Zustände jeßt und in Zukunft anzu- streben ist, zu gewinnen. ieb e: werden insbesondere zwei Punkte in Betracht zu ziehen sein: a. die jährliche bezw. periodishe Veranschla- gung desUmfangs derFörderung und des Wagen- bedarfs der einzelnen Gruben bezw. Bezirke auf Grund des von den Verkehrsinteressenten zu erbittenden Materials ; b, ein regelmäßiger Austausch der Ansichten über die zu möglichster Erhöhung und Harmonie der beiderseitigen Leistungsfähigkeit auf Gruben, Werken und Eisenbahnen zu treffenden Einrichtungen, event. nach örtliher Revision. Nach beiden Richtungen wird ein N Vor- gehen zu vereinbaren und werden sodann bestimmte Vorschläge für die Verbesserung der bestehenden Einrihtungen und - An- lagen zu formuliren sein. Jn welher Weise hierbei zunächst zu verfahren sein wird, wolle die Königliche Direktion aus dem (anliegenden) zur Sache erstatteten Votum aus der ersten Abtheilung meines Ministerii entnehmen. Hiernach wird von den Königlihen Ober-Bergämtern als allgemeine und erste Grundlage für die weitere spezielle Prüfung die. Aufnahme und Zusammenstellung nah einer Statistik der Grubenförderung ihrer Bezirke (nah Maßgabe der beigefügten Formulare) veranlaßt und das Ergebniß den betheiligten Königlihen Eisenbahn - Direktionen mitgetheilt werden, welche demnächst ihrerseits auf Grund dieses Ma- terials die weiteren, das Eisenbahnressort betreffenden Zu- sammenstellungen im Allgemeinen nach Maßgabe der für diese Zwecke gleichfalls in Vorschlag gebrahten Formulare anzuferti- gen haben. Ob und in wie weit mit Rücksicht auf die beson- deren Verhältnisse der einzelnen Bezirke Abweichungen von dem angedeuteten Verfahren und Aenderungen der vorgeschla- genen Formulare zweckmäßig erscheinen, wird dem Ermessen der Königlichen Eisenbahn-Direktionen überlassen. Die vorgedachten gemeinsamen Berathungen sind: 1) für das Jndustrierevier an der Ruhr und im Aachener Bezirk: durch die Königliche Eisenbahn - Direktion (rechts- rheinische) zu Cöln unter Betheiligung der Königlichen Eisenbahn-Direktio- nen (linksrheinishe) zu Cöln, zu Elberfeld und zu annover ; 2) für das Jndusirierevier der Provinz Sachsen: U die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Magde- urg unter Betheiligung der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M.; 3) für die \chlesischen Kohlenreviere: durch die Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn

unter Betheiligung der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin

Die Verhandlungs-Protokolle sind demnächst einzureichen.

Die Berathung und Abstimmung der Geschworenen

Der Verkauf von Loosen einer erlaubten Lotterie,

Ueber die Strafbarkeit der Verbreitung verbo-

ndere gerichtet gewesen ist. Fs aber der Vorsaß bei einer

Der Bevollmäthtigte ¿zum Bundesrath, Königlich

Bayern. München, 20. November. (Allg. Ztg.) Der

ebernahwe der interimistishen Leitung der Nuntiatur aus

Sachsen. Dresden, 22. November. (Dr. J.) Auch

eécenz eingetreten,

Beide Kammern hielten heute Sißungen ab. Die Erst e

Kammer gab zuerst zu dem Gesehentwurf wegen provisorischer | und ies der Steuern und pie n Zahre 1882, in | lid evereinstimmung mit dem diesbezüglihen Beschlusse der ;

dr evon f g N ¿hre Zustimmung. Sodann erstattete | 1nd Verordnungen. Allgemeine Verwaltun r. von cht über die Kap. 22—24, 27—37 des 7 ia S :

ats der Zuschüsse, allgemeine Staatsbedürfnisse und Ge- ar eum DERAE n 7 e derm, wg

Titel 25, für Vermehrung der Sammlungen 40 000 Hr. von Schönberg-Modckriß dem Wunsche Ausdruck, daß in nächsten Finanzperiode für den gedahten Zweck der volle früheren Landtagen bewilligten, von dem vorigen |

en um 16 000 M gekürzten Postulates von 56 000 4% inweis darauf, daß zur Ver:

trag des von

ellt werden möge, unter ng der Königlichen Bibliothek allein 24 000 machten, so daß mithin für alle anderen Sammlun darunter die Gemäldegalerie, die durhaus ungen von 16 000 M erübrige. Staats-Minister Dr. von Gerber gab hierauf die Erklärung ab, daß die Staatsregierung an der Hoffnung festhalte, in vielleiht nit allzu langer Zeit wieder die frühere Summe von der Ständeversammlung erbitten

daß aber bei der er besseren Entwickelung der finanziellen punkt zu einer derartigen Mehrforderu nicht geeignet erschienen sei.

gen zusammen, ügende Summe

zu können, st wenig beobachteten

Verhältnisse der Zeit: f ng der Regierung noh iht Die Kammer genehmigte \chl ieß: lih die angegebenen Kapitel und zwar, abgesehen von einem geringfügigen, durch die veränderte Salarirun Archivars und des Nedacteurs der Landtagsm anlaßten Abstriche, in der beantragten Höhe. : Kammer bewilligte Kapitel 110 dez Staatshaushalts-Etats, zu Erhöhung der Bewilligungen an Militärinvalide und Angehörige derselben aus der Zeit vor dem Kriege 1870/71 in der postulirten Höhe von 45 352 4

Karlsruhe, 23. November. Das Befinden des Groß

wie gestern.

g des ständischen ittheilungen ver-

: l (W. T. B) herzogs ist heute ein gleih erwünshtes

Oesterreich -: Ungarn.

á : Pest, 21. November. ungarishe Reichstag

) | mit dem heutigen Tage e durch die Delegationsfession unterbrohen gewesene Thätigkeit wieder aufgenommen.

In der heutigen Sizun überreihte Minister- iste

Präsident von Tisza als Minister

des Jnnern den Gesegentwurf über die Kosten der At- und Verlassenschaftsangelegenheiten ster Baron Kemény legte

ff der provisorishen Regelung der ankreich vor.

ch. Paris, 22. November. (W. T. B.) Jn L \sion zur Vorberathung für Tunis erklärte der Conseils: Die Politik der Regierung ember von der Deputirtenkammer 3 8 g. Alle Maßnahmen, welcher ferner zu treffen sein würden, sollten vorher der Kammer unterbreitet werden. Am Sonnabend werde cr neue Kredite zur Bestrei- tung der im Dezember nothwendig werdenden Ausgaben be- antragen. Gambetta {loß mit der Erklärung, sichtlich der finanziellen Maßnahmen des leßte weder etwas gut zu heißen, noch zu tadeln habe. Fre y-

cinet hat den Posten als Gouverneur von Algier definitiv abgelehnt.

Italien.

ministration der Waisen- der Komitate. den Gesetzentwurf in Betre Handelsbeziehungen mit Fr

Frankrei der heutigen der Supplementarkredite Präsident Gambetta: basire auf der am 9. Nov votirten Tagesordnun

Handels - Mini

Sizung der Kommi

daß er hin-

S Rom, 22. November. jeßt sind 360 Mitglieder des Episkopates für die am 8. De- zember stattfindenden Heiligsprechungen angeneldet. Der Papst besichtigte heute Vormittag die bereits weit vorge-

schrittenen Vorbereitungen in dem für die Ceremonie bestimm- ten Saale.

Türkei. Konstantinspel, 22. November. (W. T. B.) In der wegen Sperrung der griechischen Postämter vom griechischen Gesandten Conduriotis überreichten Note heißt es, er könne nah den ihm von then zugegangenen Weisungen dem Verlangen der Pforte niht nahfommen, aus- genommen, wenn die von der Pforte angeordnete Maßregel [ Griechenland genieße vertragsmäßig die

Rechte der meistbegünstigten Nation, stehe in Folge dessen auf eiher Stufe mit den anderen Mächten und fei diesem Prinzipe gemäß berechtigt, gleih den anderen Mächten Post- ämter in der Türkei zu eröffnen. schen Post in Lari

(W. T. B.)

eine allgemeine sei.

| Die Schließung der türki- ( st i issa berehtige die Pforte nicht zu Repressa- lien, weil die Errichtung fremder Postämter in Griechenland im Staatsgrundgeseßze verboten sei. werde von ihrem bezüglihen Bcshlusse wieder abgehen und

sei, falls dies niht geschehe, genöthi;t, Protest gegen den- selben einzulegen.

Er hoffe, die Pforte

: 598 des Amtsblatts des Reichs-Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 16. November 1881: Bücher- postsendungen betreffend. Einführung neuer Wecbselstempelmarken betreffend, Vom 17. November 1881: Seepostverbindung mit

Nr. 46 des Deutschen Handels-Archivs, Wochenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern, enthält: Gesetzgebung: Deutsbes Reich und Spanien: Kündigung des Handels- und Sciffahrtêvertrages zwischen beiden Ländern. Oester- reih-Ungarn: Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 13. Oktober 1881, betreffend die Aufhebung der JIstri- Vis Rußland: Bedingtes Verbot der Wein- traubeneinfuhr. Berichte: Großbritannien: Handelsberiht aus (Co- lombo (Ceylon) für 1880, Sbvanien: H : Frankrei: Handelsberiht aus Cette für 1880. Griecenland: Handelsberiht aus Cephalonia für 1880. Handels- bericht aus Patras für 1880, Columbien: Handelsberiht aus Bar- ranguilla für 1880. Japan: Handelsbericht aus Niigata für 1880. China: Statistishe Aufftellungen über den Handel der dem Ver- kehr mit dem Auslande geöffneten Häfen im Jahre 1880. Bra- silien: Handelsberibt aus Pernambuco für 1880, Nr. 27 des Eisenbahn-Verordnungs-Blatts, heraus- egeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat e Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 27. Oktober 1881, betr. Uebertragung der Verwaltung und Be- triebéleitung der Zweigbahn Friedberg-Hanau Eisenbahn-Betriebéamt (Main-Weserbahn) zu Cassel. Vom 31. Oktobex 1881, betr. Bescheinigung der Liquidationen über Lagegelder und Reisekosten, Vom 8. November 1881, betr. Auslegung des Erlasses vom 25. Februar 1880, über die Remunerirung an sich nit anftellungsbere{tigter Diätare. Vom 11. November 1 Unzulässigkeit der Abänderung der Finalabs{chlüsse der Staatskassen. Nachrichten. Nr. 23 des Central-Blatts der Abgaben-, Gewerbe- andels-Geseyßgebung und Verwaltun ishen Staaten hat folgenden Inhalt:

ammlung und im Reichägeseblatte erschienenen Gesetze

schen Zwischenzolllinie.

andeléberiht aus Matanzas

genden Inhalt :

an das Königliche

in den Köni Dee ia nzeige der er Gese

8gegenstände : fen der Zoll- und

änderungen in dem Stande und in den Befugn arifirung von Spritzen aus

Weichqummi. Ünterscheidung der B sammtministerium nebst Dependenzen. Hierbei gab zu Kap. 24, Zeugstoffen. Tarifirung von Wollabfällen, Erkenntniß, Ab-

uchbinderleinen von anderen

i sellshafters für seine Antheilsre{te, Kaufvertrag. i aas s wegen der Reichsstempelabgaben. Ge- werbe- und Handelssachen: Dauer der Handels- und Schiffahrts- verträge mit Mexiko und Spanien. Personalnachrichten.

Sécichsôtags- Angelegenheiten.

der Bestimmung im §. 28 Absaß 2 des Gesetzes

„Oie gemeingefährlic en Bestrebungen der Sozial-

Lem ofratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs-Geseßbl. S. 351) ift

dem Reichstage über die Anordn Sage n Rechenschaft zu geben,

welche von der Königlich preußiscen, der Königlich sächsi-

ben und der hamburgiscen Regierung auf Grund des

ersten Absatzes des §. 28 a. a. O. unter dem 27. Juni, 25. und

96. Oktober 1881 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen

d. :

o as sind die nachfolgenden Darlegungen zur Kenntniß des

Reichstags gebracht worden :

T öniglid preußische Staats-Ministerium hat auf Grund des e 38 na Gesetzes eaen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom_21. Oktober 1878 mit Genehmigung des Bundeëraths für die Städte Altona und Harburg nebst den an- grenzenden C Wes n 25. E d. I. (die in der An-

h altenen) Anordnungen getroffen. e

e e bi der Senat dec Freien und Hansestadt Hamburg für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausschluß des Amts Ribßebüttel unter Genehmigung des Bundesraths die (als Anlage B. beigefügte) Anordnung vom 26. Oktober 1881 erlassen. O

Diese Anordnungen Preußens und Hamburgs, we che in den Nummern 250 bezw. 271 des „Reichs-Anzeigers“ und auf die fe landespolizeilihe Verfügungen vorgeschriebene Weise bekannt gemach worden sind, beruhen auf nachstehenden Erwägungen: i e

Die Gründe, welbe in dem vergangenen Fahre zum Erlaß gleichartiger Bekanntmachungen nöthigten, bestehen auch gegen-

ärtig fort. : _

E sozialdemokratische Bewegung in Deutschland ist Hos der sie hemmenden und einshränkenden Wirkungen des Gesetzes L 91. Oftober 1878 keineswegs erloschen oder auch nur an der e angegriffen. Die alte, den Reichstagswahlkreisen sich N e Organisation is nach wie vor in Kraft geblieben. Die Agitation durch Wort und Schrift, durch Abhaltung geheimer Versammlungen, sowie Verbreitung von Flugblättern und lonllgen Preßerzeugnissen dauert fort. Die Versuche der Verführung er Truppen werden fortgeseßt. Die în den sozialdemokratischen Preß- oraanen zu Tage tretende formelle Scbeidung der sogenannten e: mäßigten (parlamentarischen) und der ertrem Fm ate Dare besteht zwar, aber hinsichtlih ihrer Gefährlichkeit für ea 8 und Gesellschaftéordnung, sowie hinsichtlich der Wege, aur cas sie zu dem erstrebten allgemeinen Umsturz des Bestehenden zu gelangen suchen , unterscheiden sih _ beide Pra one nur unwesentlich von einander. Die Sozialdemokratie hat e in der Zwischenzeit an ferneren Bestrebungen _nicht fe en lassen, die Beziehungen zu den Revolutionären der übrigen Lin E immer mehr zu befestigen und auszudehnen. Die auf dem [oRa - revolutionären Kongreß zu London beslossene Wiederherstellung er internationalen Arbeiter-Assoziation mit dem Geo enes Tro gramm der sozialen gewaltsamen Revolution um jeden Preis, beweist, welchen Anklang diese Bemühungen gefunden haben. A

Die Preßorgane der Partei überbieten sich nah wie vor in der Verherrlichung des Fürstenmordes, in den deutlichsten Aufforderungen zur Revolution, in Vorsclägen von Mitteln zur Perbaisurung bér’ selben, in der Verlästerung des Christenthums, ja der Religion. Über- baupt. , E

Dieser meinen Signatur entspricht der Stand der Bewegung der E tio in Can Haupt-Agitationscentren, insbesondere

i urg-Altona. :

s A Ds Handhabung der dur das Geseß vom Be 1878 gegebenen Befugnisse hatte allerdings dahin geführt, N - demokratische Agitation daselbst in gewt)e Schranken zu Fannen Die Ausweisungen der Bezirksführer und Vertrauensmänner e mt zunächst einige Verwirrung in die Organisation. Die Un L stüßung der Ausgewiesenen vnd ihrer Angehörigen E ie Geldmittel der Partei stark in Anspruch. Der weniger ents diene Theil der Anhänger der Sozialdemokratie ließ sih wobl s ee ) die Furt vor der Ausweisung von Entfaltung einer weiteren : ätig- feit im Dienste der Partei vor der Hand zurüdtschrecken. Ae Folge dessen anscheinend eingetretene größere Ruhe durfte aber Ü B den Fortbestand, den Umfang und die Gefährlichkeit derx JoBe demokratischen Bewegung in Hamburg-Altona und Umgegend ni

täuschen. i h O as ug

Quverlässige Mittheilungen ließen einen Zweifel darüber nic u e die theilungen ultb Partei in den gedachten ne bieten, in welchen sie si Jahrzehnte lang auf breitester Basis „und

unter den. günstigsten Bedingungen entwickeln konnte, in ihrer Glie- derung na den Reichstagswahlkreisen nah wie vor bestand. Die Verbindungen zwischen den in Hamburg- Altona sich aufhaltenden Partei- leitern und den in Folge der Auëweisung nah Harburg, Leipzig U. ]. w. ver- zogenen Gesinnungsgenossen dauerten fort. Es fanden fortgeseßt heim- liche Versammlungen von Delegirten aus den Hauptorten der Sozialdemo- fratie statt, während gelegentliche Zusammenkünfte unter beliebigem Vorwande in Privathäusern den Zusammenhang zwischen den Be- zirkéführern und den Angehörigen ihrer Bezirke aufret erhielten. Die heimliche Verbreitung sozialdemokratischer Flugschriften, ins- besondere aud Mostscher Flugblätter, fand nah wie vor statt. Erst in den leßten Monaten wurde wiederum eine von zwet Ausgewlesenen verfaßte Flugschrift, welhe im Interesse der Wahlagitation in 50000 Exemplaren verbreitet werden sollte, mit Beschlag belegt. Die Sammlung von Geldmitteln für Agitationszweckte wurde im Geheimen fortgeseßt, inébesondere WETeR in pon Fabriken Beiträge für die ]o- ¡e Jarlamentéwahlka}je erhoben. 2 E fe und der hieraus sich ergebenden fortdauernden Gefahr gegenüber konnte auf die fernere Anwendung aller zulässigen Mittel der Abwehr und insbesondere auf den_ wiederholten Erlaß der in §8, 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Anord- it verzi werden. l] E D TO eleltedr noch eine weitere Auédehnung derselben und ¡war auf Harburg und Umgegend als durchaus erforderlich. b

So lange vor Verhängung des Ausnahmezustandes Hamburg un Altona die Hauptcentren des Parteilebens der Sozialdemokratie in dem nordwestliczen Deutschland bildeten, wurden in den een Städten benachbarten Gebietstheilen der Provinz Hannover ]ozial- demokratische Elemente und Bewegungen nur in geringem Umfange wahrnehmbar. Selbst in Stadt und Amt Harburg, wo verhältnißz- mäßig noch am meisten Mitglieder der Sozialdemokratie si e en bot die sozialdemokratishe Bewegung keine besonders bemerkens- werthen Erscheinungen.

Gieria trat mit der Unterstellung von Hamburg-Altona und Umgebung unter die Ausnahmemaßregeln sofort eine BENeenng ein, Ein größerer Theil der aus den lettgedachten Gebietstheilen au e’ wiesenen Sozialdemokraten, darunter hervorragende A Patron, le delten nah Harburg über, um von dort aus, begün tigt pes. e nabarliche Lage und die durch Eisenbahn und Dampfsi}se er eich- terten Verbindungen unter möglichster Aufrechterhaltung der bis eren Organisation ihre Agitationen fortzuseyen. Im Laufe dee Zeik atte si der Zuzug ausgewiesener Sozialdemokraten nach Harburg Ie mehr gesteigert. Die Zar, der Mimtever ert Kolonie, welche sid, offenbar, um einen festen Kern für die Agitation zu bilden, vielfach zu regelmäßigen Kegelklubs und Ern, gemein, {aftlichen Vergnügungen vereinigten, sticg bis auf 40. e [Chen verfolgten troy \{einbar ruhigen und ena gezegenen r

[tens nichts weniger als friedliche, auf soliden bürgerliwen E

oder harmlosen Zeitvertreib gerichtete Absichten, sondern waren for

dauernd bemüht, für die soztalistischcn Ideen Propaganda zu machen und dieselben in Kreise zu tragen, wele bisher von denselben nit angesteck waren. Wie verslagen sie dabei oper anderem die häufig mit Erfolg unternommenen Beru chlofsene, zu unverdätigen, namentli zu geselligen Zwecken ge- Klubs einzudrängen, in denselben die Führung an r dem Aushängeschilde harmlofer und er- für die Verbreitung ihrer Ideen zu

irten, bewiesen unter Versuche, sich überall

bildete Vereine und sih zu reißen und fo unter laubter Bestrebungen Terrain

die Harburger Sozialdemokraten fortwährende Ver- bindung mit den Anhängern der Partei in Hamburg-Altona und Umgegend M oes Ee Meier E R Diese Bestrebungen bargen eine fo ernste Gefahr für die öffenk- : ; die Anwendung der in §. 28 des Gefeßes

2 : tete Nh H liche Sicherheit in si, daß auf bie Stadt Har-

vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Maßregeln S burg und Umgegend nicht länger von der Hand gewiesen werden Es würden außerdem die Erfolge der Verhängung des Ausnahmezustandes über Hamburg und Altona der in Frage gestellt word Schwerpunkt der Agitation na entgegengetreten worden wäre.

vollständig wie- den B de ch Harburg zu verlegen, nit rectzeitig Um zu verhindern, gh die i ihre Thätigkeit eventuell in der Umgebung von Harburg fort}eßke, i a boten erscheinen, die Anwendbarkeit der Aus- nahmemaßregeln nit auf ar Stadt ura zu S i ia auch auf das Amt gleichen Namens auszudehnen. Es war dies 1 A O eel 5 E in dem leßteren bereits die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohende sozialdemokratis{ u Tage getreten waren. / L ; : Jm Uebrigen empfahl es si, die vorjährige Abgrenzung des [8 ausreihend U e icht zu ausgedehnt erwiesen hat, beizubehalten. Es ist nur zur Bere L O Men l über den Umfang des Geltungs- flavirten gutsobrigkeitlihen Bezirke, and mit erstrecken sollte, 1 ) ßregeln in ihrer Beschränkung auf die in §. 28 Nr. 3 des Gefeßes vom 21. Oktober 1878 vorge Ausweisungsbefugniß haben bisher genügt und find in diesem Umfange vorläufig von Neuem getroffen worden. L li des Zeitraums von Einem Jahr wird auf die vorjähri virung Bezug genommen.

mußte es zugleih ge

e c 2 j [8 e fo gerechtfertigter, a e Bestrebungen

Rayons, welcher sich einerseits a

meidung hervorgetretener Zweise gebiets vorgezogen, diejenigen en auf welche sich der Ausnahmezust Die Ausnahmema

namentli zu bezeichnen.

daher auch nur

Die Könialich sächsishe Staatsregierung hat mit Genehmigung des Bundesraths auf Grund von §. 2s des Geseß gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v 1878 für die Stadt Leipzig und die angre (Bezirk der Amtshauytmanns\chaf die in der Anlage C. enthaltenen getr. un in Nr. 148 des Reichs-Anzeigers und auf die für lande8p vorgeschriebene Weise beka ectfertigung diefer Maßrege

Die Stadt Leipzig mit ihrem grò reihen Arbeiterbevölkerung bewohnten Erlaß des Gesetzes gegen die Sozialdemokratie vom 21. Okto demokratischen Bewegung.

es gegen die aemein- 21. Oktober den Landestheile t Leipzig) unter dem 27. Juni lfd. I. Anordnungen getroffen und dieselben nnt gemacht. / l i Folgendes zu bemerken : ner ungemein zahl- orstadtdörfern war längst vor emeingefährlihen Bestrebungen der er 1878 ein Centrum der \ozial- Namentlich auf dem Gebiete d war die Agitation eine ebenso verbreitete als leidenschaftliche. reie Zeitschriften und Broschüren überboten sih ge Artikeln und traten geradezu terroristisch gegen Alle listishen Ziele und Bestrebungen irgend mißbilligten oder bekämpften. Schürung des Klassenhasses und Untergrabung der bestehenden Gesellshaftsordnung waren hierbei offenbar Gegen dieses Treiben konnte erst nach Erlaß 91. Oktober 1878 energisch eingeschritten werden. Vie H m der sozialistishen Partei wurden verboten, ebenso diejenigen _BZeit- nur mit verändertem Namen an ihre Stelle chidcksal erfuhren eine große Anzahl nichtperio- Im Ganzen wurden von der Königlichen zig vom Erlaß des gedachten Gesetzes ab 15 periodisbe und 55 nichtperiodische erboten, und die weit größere gewe]en, 1 d größ x Velike notoris{ch

en, von ei

genseitig in auf- welche die sozia

Hauptzweck. s Gesetzes vom Die Hauptorgane

schriften, welche meist traten, und dasselbe S disher Druckschriften. Kreishauptmannschaft Leip bis gegen Ende Juni d. I. 15 per | Druckschriften wegen ihrer sozialistischen Tendenzen v Zahl der leßteren wäre eine no nicht mit Vorbeda vergriffen waren oder dur entrissen worden wären. _

Dieser Repressivmaßregeln ungeac Leipzig auch auf dem

cht von allen denjenigen abgesehen, welche notort]ch ch ein Verbot nur der Vergessenheit wieder

tet blieb indessen die soziali- Gebiete der Presse nah wie Sie verlegte sich hauptsächlich darauf, vom se, insbesondere die in Massen

stise Agitation i vor eine sehr fühlbare. Sie vel d Auslande her verbotene sozialistische Preßerzeugni))e, ins Parteiorgane „die Freiheit“ und „der Sozialdemokrat chmuggeln und dort zu verbreiten oder nach anderen d außerhalb Sachsens weiter zu versenden. Es it so raffinirter Geschicklifkeit verfahren, daß ällen möglich gewesen ist, die betreffenden Per- erbreitung verbotener Schriften strafretlich zu

nach Leipzig einzu} Orten in Sachsen un wurde bierbei meist es nur in seltenen sönlihkeiten wegen

Ginige Versuche, aufwiegelnde Flugblätter unter die Garnisonen von Leipzig, Möckern und Gohlis zu verbreiten, sind glücklicher vereitelt worden.

Den Scbwerpunkt ibrer listise Parteileitung în L ] h 91. Oktober 1878 in das Vereinswe]en. NPereine, welche auf Grund des waren, dur neue zu erseßen, we bielten und erlaubte Zwecke, sei es aber sozialdemo

Thätigkeit verlegte indessen die sozia- eipzig nah dem Erlasse des Gesetzes vom Es war leit, sozialistisce aedachten Gesetzes verboten worden [e unsculdig klingende Namen er- wirkli oder nur s{einbar, ver- fratishen Bestrebungen dienstbar ge- Solche Vereine wurden in immer wacsender Zahl ament einer starken und fon- ben den Parteileitern die Füglicbf en verschiedensten Anlässen unter dem Deck- g zu vereinigen und in unge- Sie dienten dazu der

folgten, daneben macht wurden.

gegründet u e 11 zentrirten Organisation. die Parteigenossen aus de! enst mantel barmloser Vergnügungen hâufi stôörtem Verkehre die Parteizwecke zu fördern. : Partei neue Geldmittel zuzuführen, indem bald Konzerte, anderer Art gegen Eintritt8geld, angebli zum e eranstaltet wurden, für welchen leßteren dann zu wahren, ein kleiner Betrag geopfert Endlich bildeten sie auch insofern die Grundlag als zu periodisch wiederkehrenden geheimen Zu- arteiführer diese Vereine Delegirte absendeten, dort Gehörte und Verhandelte ihre

nd sie wurden bald das Fund

eines milden Zweckes, v : wobl aub, um den Schein

Parteiorganisation, sammenkünften der P welche dann wieder U : Vereine auf dem Laufenden erhielten.

Allein in neuerer nit mehr für ausreiend geb ersetzt, welhe darauf berechnet wi wirksamere Ausnußzung und Konzen zu machen.

Diese neuere Organi heimniß blieb, umfaßt rauml theilt dieselben in ( nden Parteigenossen

ch diese Art der Organisation alten und deshalb durch eine andere irde, für alle Eventualitäten eine trirung der Parteikräfte möglich

eit wurde au

isation, welbe den Behörden nit lange Ge- Sanlid den 12. und 13. \säcsischen Reichstags- eine größere Zahl von Distrikten, be- als diesen Distrikten lben zur Ummeldung bei den Obmännern e Melannniheit der “Aus\{uß der beiden Wahlkreise, welcber hen ius aus 7 Personen bestehendes tere F offenbar der Sehwer, it allein alle laufenden Geschaste zu A ckliche Verpflichtung hat, stets Füh- euts{lands zu halten. ß die Mitglieder des em bekannten

Wabhlkreis; [t zeichnet die in diesen wohnen zugebörig und verpflichtet diese der Distrikte für d

bmänner 1 A aus seiner Mitte ein nur Exekutivkomité wählt. punkt gelegt, da dass führen, sondern au d lung mit der Parteileitung D

en Fall des W

In dieses let die auésdrü

arteivorstandes für vdener Sozialisten- t worden sind, fast ausnahmslos, zum Berlin und Hamburg ausgewiesen waren, ihren

t man au, daft land, welchbe auf d ongreß ausdrücklich dazu ernann Theil nachdem sie aus B in Leipzig genommen r und bis în die letzte unmittelbar zur Verfügung Parteiführern

hatten und daß denselben nun ein der- n Auéläufer wohlgefügter Organismus d, während andererseits wiederholt Erklärung abgegeben worden

daß sie sih an die bestehenden Geseße nit kehren, sondern zur Be- da Me 4 bestehenden Ordnung jedes verfügbare, den weselnden Umständen angemessene und zur Förderung ihrer Zwecke geeignete Mittel ergreifen würden, so ist es klar, daß ein folcher Zustand son an sib zu den s{wersten Bedenken Arlaß geben mußte. Dieselben gewannen aber dadurch noch an Gewicht, daß zu den geheimen Be- rathungen der sozialdemokratishen Agitatoren in Leïpztg au) An- hänger der außerdeutshen, namentli der russishen Umsturzpartei Zutritt erhielten und unverkennbare Symptome dafür zu Tage traten, daß unter den Anhängern der Sozialdemokratie der Gedanke an einen gewaltsamen Umsturz sich s{chon bis zu einem gewihen Grade ein- gebürgert hat. E : S

In der vorstehend geschilderten Entwickelung der Verhältnisse mußte die Königlich sächsische Staatsregierung eine wachsende Gefahr für die öffentlihe Sicherheit erblicken und sie hat si deshalb der Pflicht nicht entziehew können, von den ihr durch den S. 28 des Ge- seßes vom 21. Oftober 1878 verliehenen Befugnissen zur Wahrung der öffentlihen Sicherheit und Ordnung Gebrauch zu machen.

Zur Erreichung des Zweckes erschien es vorerst ausreihend, nur die in Ziffer 3 des §. 28 vorgeseheue Anordnung zu treffen, welche jedo, wenn sie einen Erfolg versprechen sollte, auf einen fürzeren Zeitraum als den eines Jahres nicht bemessen werden Tonnle.

Die Ausdehnung der Maßregel auf die unmittelbare Umgebung der Stadt Leivzig bedarf nah Vorstehendem einer besonderen Rechts fertigung nicht.

Statistische Nachrichten.

Die Zuschläge zu den direkten Staatssteuern, welche in den Gemeinden Elsaß-Lothringens zur Bestreitung der ordentlichen und außerordentlihen Gemeindeausgaben im Jahre 1881/82 erhoben werden, betragen nah der „Gemeinde-Zeitung für Elsaß-Lothringen“: A. Ober-Elsaß. Die Zahl der Gemeinden in Ober-Elsaß beträgt 385. I. Ordentliche Zuschläge erheben: 1) für die öffentlichen Gemeindeausgaben (Art. 13 des Geseßes vom 15. Mai 1818) 5 9% 384, 0 % 1 Gemeinde, 2) zur Unterhaltung der Vizinalwege (Art. 2 des Geseßes vom 31. Mai 1336) 5 3 A 2 A 0/0 40 Gemeinden, - 3) für „die Lehrergebälter (Art. 40 des Geseßes vom 15. März 1850): 3% 291, 0% 94 Gemeinden. II. Außerordentliche Zuschläge erheben in Dber- Elsaß: 1) für die Gemeindewege 3. Klasse (Art. 3 des Gesetzes vom 24. Juli 1867) 3% 39, 0°%/ 346 Gemeinden; 2) für die Unent- geltlichïeir des Schulunterrichts (Art. 8 des Geseßes vom 10. April 1867): 4/0 33, 3% 1, 0% 35 Gemeinden; 3) für das Gehalt des Feldbüters (Art. 16 des Geseßes vom 31, Juli 1867) bis 5% 144, von 5—10 162, von 10—15% 63, von 15—20%/o 11, von 20 30% 5 Gemeinden; 4) zur Veckung der ordentlichen Gemeinde- ausgaben #. g. Unzulänglichkeitszuschläge (Art. 40 des Geseßes vom 18. Juli 1837) bis 5 °/ 219, von 5-10 /% 20, von 10—15 °% 16, von 15—20 % 17, von 20—30 %/% 31, von 30—40 %% 23, von 40—50 %% 18, von 50—60 °%/% 12, mehr als 60/9 29 Gemeiden ; 5) für einmalige außerordentliche Ausgaben (Artikel 3, 5 und 7 des Ge- setzes vom 24. Juli 1867) bis 10 °/9 320, von 10—20 % 46, von 20—30 9% 14, von 30—40% 4, von 40—50 %/ 1 Gemeinde. Der Gesammtbetrag der ordentlichen und außerordentlichen Gemeindezu- \{läâge, welhe die Gemeinden in Ober-Elsaß erheben, beträgt: bis 10 % 59 Gemeinden, von 10—20 “/a 73, von 20—30 9% 72, von 30—40% 34, von 40—50 % 37, von Os 60 9% 29, von 60—70 9/6 22, von (0—80 % 17, von „0 90% 9, von 90— 1009/0 7, mehr als 100% 26 Gemeinden.

B. Unterelsaß. Die Zahl der Gemeinden in Unterelsaß beträgt 560. I. Ordentliche Zuschläge erheben: 1) für die ordentlichen Gemeindeausgaben: 5 °/ 560 Gemeinden; 2) zur Unterhaltung der Vizinalwege: 5 “/o 332, 49/6 2, 3% 11, 0 ?/5 40 Gemeinden ; 3) für die Lehrergehälter: 3/9 291, 0/6 94 Gemeinden. II. Außerordent- lie Zuschläge erheben in Unterelsaß: 1) für die Gemeindewege 3, Klasse: 39/0 83, 2%/0 2, 0% 475 Gemeinden; 2) für die Unent- geltlihkeit des Scbulunterrihts: 4/0 7, 3 “/o (¿29/0 1, 0/0 245 Gemeinden; 3) für das Gehalt des Feldhüters: 0 %/ 215, S0 6 von 010 h 21E, von 1010 % 79, von 15—20 % 2%, von 20—30 % 4 Gemeinden; 4) zur Deckung der ordentlichen Gemeindeausgaben 0 9% 354, bis 5 9/6 21, von 5—19 9/9 38, von 10 —15 °/o 39, von 15 bis 90 9%/% 19, von 20—30 9% 44, von 30—40 9% 18, von 40 —50 % f, von 50—60 9% 5, mehr als 100 % 19; 9) für einmalige außer- ordentlide Ausgaben: 0 9/9 397, bis 10 %/% 39, von 10—20 9/6 63, von 20--30 9/6 42, von 30—40 9/6 13, von 40—50 °/6 4, mehr als 60 °/6 2 Gemeinden. Der Gesammtbetrag der ordentlichen und außerordentliben Gemeindezuschläge, welche die Gemeinden in Unter- Elsaß erheben, beträgt: bis 10 %/9 49 Gemeinden, von 10—20 / /o 177, von 20—30 9% 116, von 30—40 %/ 68, von 40—50 9% 56, von 50—60 9% 30, von 60—70 °/o 24, von 70-—80 °/9 9, von 80 bis 90 9% 14, von 90—100 °%% 7, mehr als 100 °/% 10 Gemeiaden.

C. Lothringen. Die Zahl der Gemeinden in Lothringen beträgt 754. I. Ordentlicbe Zuschläge erheben: 1) für die ordentlichen Gemeindeausgaben : 5 °/9 753, 0 °%/9 1 Gemeinde; 2) zur Unterhaltung der Vizinalwege: 5 9% 751, 0/9 3 Gemeinden ; 3) für die Lehrer- acbälter 3 ‘/9 749, 0% 5 Gemeinden. 11, Außerordentliche Zuschläge erheben: 1) für die Gemeindewege 3. Kl. : 3 %/9 240, 2 % 1, 0 % 513 Gemeinden ; 2) für die Unentgeltlihkeit des Schulunterrichts : 4 9% 2, 0 % 752 Gemeinden; 3) für' das Gebalt des Feldhüters : bis 5 9/, 102, von 5—10 % 454, von 19—15 % 142, von 15— 20 % 45, von 20—30 % 9, mehr als 30 °%% 2 Gemeinden; 4) zur Deckung der ordentlichen Gemeindeausgaben: bis 9 "%% 415, von 9— 10 9%, 86, von 10—15 % 64, von 15—20 %o 33, von 20—30 o (0, von 30—40 % 31, von 40—50 % 24, von 50—60 % Ié, mebr als 60 % 14 Gemeinden; 5) für einmalige außerordentliche Ausgaben bis 10 9/6 542, von 10—20°% 87, von 20—30 %/ 99, von 30—40 % 19, von 40—50 %% 6, von 50—60%/ 4, mehr als 60% 1 Gemeinde. Der Gesammtbetrag der ordentliben und außerordentlichen Gemeinde- zusbläge, welche die Gemeinden in Lothringen_ erheben, beträgt : von 10—20 9% 102 Gemeinden, von 20—30%o 274, von 30 —40 %% 130, von 40—59 %%/ T7, von 50—60 9/9 50, von 60— 70 %% 40, von A 80 % 24, von 80—90% 21, von 90—100 % 12, mehr als 100 9% 24 Gemeinden. E Î

: “Die Gesammtsumme der Gemeinden von Elsaß -L othrin gen beträat 1699. Der Gesammtbetrag der ordentlichen und auptr- ordentlidben Gemeindezusbläge, welcbe die Gemeinden in Cljaß- Lothringen 1881/82 erheben, beträgt: bis 10 ‘lo 108 Gemeinden, von 10— 20 9/9 352, von 20—30 °/o 462, von 30—40 °%/o 232, R d lis 50% 170, von 50—60 %o 109, von 60—0 ‘sa 86, von f era. /o 50, von 80—90% 44, von 90—100 %/% 26, mehr als 100 %/% 60 Ge- meinden,

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Von der „Naturgeschichte des Cajus Plinins Secun- au Deutsche überseßt und mit Anmerkungen versehen vom Prof. Dr. G. C. Wittstein in München if soeben die 8. Lieferung ausgegeben worden. Das Werk erscheint im Verlage von Greßner u. S 1 in Leipzig. s Sra eschreibende Darstellung der älterenBau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete. Herausgegeben von der Historischen Kommission der Provinz Sachsen. Halle a. d. S. Druck und Verlag von Otto Hendel. Viertes Heft: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Müh lhausen. Unter Mit- wirkuna von De. th. Heinrich Otte, Paat. em, bearbeitet! von Gustav Sommer, Königlihem Bauinspektor a. D. dr Bei Weitem den breitesten Raum in diesem neuesten Heft der séch chen Denkmälerbeschreibung nimmt die Kreishaupt- und ehema ge freie Reichéstadt Mühlhausen ein. Denselben beansprucen Seer funit- bistorisben Bedeutung nah namentlih die zahlreichen Kirchenbauten,