1881 / 275 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Eine Na®&weisung der verfügbaren Bestände der übertragungs- fähigen Ausgabefonds, wie sie den früheren Ctatsdenkschriften zur Beurtheilung der entspreenden Aus8gabeansäße des neuen Etats bei- gefügt war, ist diesmal nicht angefertigt worden, weil bei so früh- zeitiger Vorlegung des Etats8entwurfs ein zutreffender Ausweis über die Bestände jener Fonds nicht wohl gegeben werden kann.

Vermehrung der Betriebsmittel.

Bekanntlich sind durch den Reichshaushalts-Etat für 1872 neben einer Ausstattung der Truppenkassen der Kontingentsverwal- tungen mit eisernen Vorshüssen von zusammen 18 810 000 A zu Betriebsfonds der Reichskasse 112500900 4 überwiesen, wovon 5 250 000 M auf die Post- und Telegraphenverwaltung entfallen. Zur vorübergehenden Verstärkung dieses ordentlichen Betriebsfonds dürfen Schaßanweisungen ausgegeben werden, deren früher auf 24 000 000 M. bemessener Höchstbetrag erstmalig durchÞ das Etats- gese für 1880/81 auf 400900 000 M. festgeseßt worden ist.

Daß diese Betriebsmittel zur Sicherstellung einer geordneten Mirth\schaftsführung nit ausreichen, ist eine innerhalb der Reichs- verwaltung seit Jahren und in wahsendem Maße empfundene That- sabe. Wenn es troudem bisher möglich gewesen ist, Stockungen im Zaßlungsverkehre zu vermeiden, so war dies der Gunst der Umstände zu danken, insofern ergänzungsweise zur Verrichtung des den Betriebs- mitteln zufallenden Dienstes andere zur Verfügung stehende Fonds, insbesondere die Bestände aus der franzöfischen Kriegskosten-Entschä- digung, herangezogen werden konnten. Inzwischen nähern sich diese Bestände der Aufzehrung und es mehren fich die Fälle, in welchen behufs prompter Erfüllung der Zahlungsverbindlichkeiten des Reichs der Schaßzanweisungskredit bis zur äußersten Grenze in Anspruch ge- nommen werden muß. Eine Verstärkung der Betriebsmittel, und zwar sowohl des Kapitals, wie der zeitweilig im Wege des Kredits zu bescaffenden, läßt si deshalb nicht länger hinausschieben.

Anlangend das Maß der nach beiden Richtungen zu stellenden An- forderungen, so erschien es im Hinblick auf die Gesammtlage des Reichs- baushalts angezeigt, ih unter vorläufiger Abstandnahme von einer er- T{öpfenden Abhülfe auf die Befriedigung der unmittelbar dringenden Bedürfnisse zu beschränken. Als solche stellen sih dar die Erhöhung des ordentlichen Betriebsfonds der Post- und Telegraphenverwaltung, so- wie die Yereitfstellung eines solchen für die Reichsdruckterei, und fer- ner eine Erweiterung ‘der Ermächtigung zur Ausgabe von Schay- anweisungen. Unzweifelhaft bleibt hierneben der Betriebsfonds der Reichs-Hauptkasse für die anderen Verwaltungszweige zu niedrig be- messen; allein immerhin wird sih auf diesen Gebieten Verlegenheiten noch einige Zeit durch Benußung des Schayganweisungskredits ohne Benachtheiligung der finanziellen Interessen des Reichs begegnen lassen. Auch können über den Betrag der nothwendigen Verstärkung die Meinungen eher auseinandergehen, - da durch die_seither statt- gehabte Mitverwendung anderweiter Bestände die Sicherheit des Urtheils beeinträchtigt: wird.

Bezüglich der Post- und Telegraphenverwaltung und der Reich8- druckerei liegen dagegen die Verhältnisse völlig liquide. Hier mit der Abhülfe zu beginnen, empfiehlt sih auch deshalb, weil einerseits die hierfür bereit zu \tellenden Kapitalien in diesen Verwaltungen werbende Verwendung finden, so daß sib die Uebernahme auf An- [leihe rechtfertigt, andererseits für die Würdigung der wirthschaftlichen Ergebnisse dieser Verwaltungszweige die -thunlicste Klarstellung des dafür erforderlihen Aufwandes von besonderem Werthe ift.

Für die Post- und Telegraphenverwaltung kommt noch hinzu, daß es unstatthaft erscheint, zur Auffüllung der unzureichenden Be- triebsmittel dieses Ressorts fortgeseßt auf Baarbestände der Reich3- Hauptkasse zurückzugreifen, welche nicht der engeren bei der Reichs- post- und Telegraphenverwaltung betheiligten Finanzgemeinschaft, son- dern sämmtlichen Bundesstaaten gehören,

Im Einzelnen bleibt hierna olgendes zu bemerken:

a. Erhöhung der festen Betriebsfonds.

Was zunächst die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebskapitals der Pojt- und Telegraphenverwaltung um 9 750 000 M betrifft, so bildet dieselbe in der Hauptsache eine naturgemäße Folge der pfleg- lihen Entwickelung und des Ee, stetigen Aufsbwunges derjeni- gen Zweige des Postverkebrs, welche sih unter dem Namen des Post- Bankgeschäfts begreifen lassen (Postanweisungs-, Mandats-, Vorschuß- verkehr) und für wele es verhältnißmäßig starker Betriebsfonds um fo mehr bedarf, je größer die Menge der mit Vermittelung der vor- Tommenden Zahlungen befaßten Verkehrsanstalten ist.

Schon im Jahre 1877 baben die Einzahlungen auf Postanwei- fungen, die im Jahre 1872 451 869336 # betrugen, \sich auf 1 922 914 660 M belaufen. Zur Ausgleihung des Unterschiedes zwischen den Einnahmen und Ausgaben mußten den pulGuse bedür- fenden Verkehrsanstalten und ber Posttassen, um sie fortdauernd und rechtzeitig mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten I Geldmitteln zu versehen, bereits damals Zuschüsse in Höhe von bei- nahe 624 Millionen monatli, also tägli etwa 2009 000 M ge- leistet werden. Da aber die Ueberführung der Ueberschüsse von den Ueberschuß erzielenden Verkehréanstalten an diejenigen Stellen, welche des Zuschusses bedurften, n SE 6 bis 7 Tage erforderte, so ergab fih {on 1877 die Notlwendigkeit eines dauernden Betriebs- fonds in Höhe von 13 000000 A Ein solcher hat der Postverwal- tung thatsählich auch infofern zur Verfügung gestanden, als dem im MReichshaushalts-Etat für 1872 bewilligten Betrage von 5 250 000 4. ein ursprünglih zur Besorgung des Münzeinziehungsges{häfts aus ver- fügbaren Reichsmitteln gewährter Vorschuß von Anfangs 9 000 000 4, späterhin 8 000 000 Æ, welcher leßtere Betrag \sich seit Mitte des Jahres 1879 in Folge einer Rückzahlung von 50000 M auf 7 950 000 ermäßigt bat, hinzugetreten war.

Seit dem Jahre 1877 hat der Postanweisungsverkehr, dessen An- sprüchen zu dienen fortgeseßt die hervorragendste Bestimmung des Betriebsfonds geblieben is, wiederum erheblich zugenommen, indem die Einzahlungen auf Postanweisungen

im Jahre 18378 . Ï 2 033 172 826 M. e 2217 962912 1880 . 2 461 467 089

und , s betragen haben.

_ Welchen Umfang bei einem solchen Verkehr der Zuschußbedarf für dîe einzelnen Verkehrsanstalten erreiht, erhellt daraus, daß unter anderem den Ober-Postkassen

in Leipzig monatlich . 5 000 000 M M G0. 01D, Oa. » s e o o 1300090 , und in Frankfurt a. M. monatlich . . 1000000 , : ferner beispielsweise den Postämtern

in Mannheim monatli E G 1150000 M in Elberfeld monatlich. . . 750000 und in Nordhausen monatli E 4

an fortlaufenden Krediten haben bewilligt werden müssen.

Den sich hieraus ergebenden Bedarf der Post- und Telegraphen- verwaltung möglichst einzushränken und die an einzelnen Stellen ent- behrlihen Betriebsmittel zur Befriedigung des an anderen Stellen hervortretenden Bedürfnisses an Zuschuß mit thunlihster Beschleuni-

ung heranzuziehen, hat \sich die Verwaltung unausgesett angelegen ein lassen, Durch den am 1. März 1879 erfolgten Eintritt der Postverwaltung in den Giroverkehr der Reichébank ist für einen nicht unbedeutenden Theil der Gelder des Postanweisungsverkehrs die Ueber- führungéfrist niht unerheblih abgekürzt worden. Ferner ist für jede einzelne Verkehrsanstalt ein- für allemal derjenige Betrag möglichst Tnapp berechnet und festgese t worden, bis zu welchem sie Geldmittel an- fammeln darf. Entbehrliche Uebershüsse sind eintretenfalls unverzögert an die ciner jeden Verkehr8anstalt bezeichnete Stelle abzuführen. Darüber, daß den desfallsigen Anordnungen allerseits pünktlich nachgekommen wird, wird beständig gewacht. Bei jedereKasjienrevision und bei jeder sonstigen Anwesenheit von Aufsichtsorganen am Orte der Verkehrs- anstalten wird die prompte Abführung entbehrlicher Gelder zum Ge- genstande besonderer Prüfung gemact.

Im weiteren sind, um den Zeitverlust, welher beim Ausgleich guisven den En abliefernden und den Zushuß erfotdernden

fehrsanstalten dur Vermittelung der Bezirks- e R entsteht, thunlihft abzukürzen und die Hin- und Hersendung der Gel- der thunlichst zu beschränken, niht nur einzelne Verkehrêämter ein-

r alle Mal angewiesen, ihre Uebershüsse unmittelbar an andere be- timmte Acmter, welche in- der Regel Zuschuß erfordern, abzusenden, jondern es sind au bei zahlreihen größeren Verkehrsämtern Post- antwweisungskassen mit der Bestimmung eingerichtet worden, von den benachbarten Aemtern die Uebershüsse zu übernehmen und anderen umliegenden Aemtern die nötbigen Zuschüsse zu gewähren. Ebenso wird darauf gehalten, daß die Bezirks-Obecr-Postkassen ihre etwaigen Veberschüsse, soweit leßtere niht der am Orte befindlichen Reichs- bankstelle zuzusühren sind, direkt, also ohne Vermittelung der General- Postkafse, an solche näher gelegene Ober-Postkassen abgeben, welche erfahrungsmäßig des Zuschusses in entspreender Höhe bedürfen.

Dieser Maßnahmen ungeachtet bleibt durch die erwähnten Geld- versendungen zwischen den einzelnen Geld abführenden und Geld empfangenden Stellen der Postverwaltung noch immer eine sehr be- trächtlibe Summe für mehrere Tage dem Verkehr fortgeseßt ent- zogen, da aub nach dem Eintritt der Postverwaltung in den Giro- verkehr der Reichsbank bei der verhältnißmäßig beschränkten Zahl der vorhandenen Reichsbankstellen Geldversendungen zwischen den Post- anstalten noch im g Uinfange stattfinden müssen. Denn während die gegenwärtig für die Post- und Telegraphenämter insgesammt zu leistenden Zuschüsse auf monatli 90000 090 K, also auf tägli 3 000 000 M zu veransclagen find, haben die gedachten Bankstellen in der Zeit vom 1. April 1880 bis Ende März 1881 überhaupt nur bis zum Gesammtbetrage von rund 260 000 000 M zur Vermittelung des Geldumlaufs im Postbetriebe beigetragen.

Nicht unerwähnt zu lassen ist, daß der Postanweisungsverkehr in seinem gewöhnlichen Verlaufe nit allein es ist, der die fortdauernde und rechtzeitige Bereithaltung erheblicher Betriebsmittel nothwendig macht. Wenn auch erst in zweiter Linie und von nachgeordneter Be- deutung, kommen hierbei ferner in Betracht: die Vorauszahlung der Gehälter, die Forderungen: der Reichs8-Post- und Telegraphenverwal- tung an das Ausland aus dem Postanweisungsverkehr und die von den Verkehrsanstalten gestundeten Porto- 2c. und Telegrammgebühren.

Auf die Gehälter und Wohnungsgeldzuschüsse, soweit ihre Zah- Iung vierteljährlih im Voraus zu erfolgen hat, entfallen zu Beginn eines jeden Vierteljahrs rund 500000 A und soweit die Zahlung

monatlich im Voraus stattfindet, zu Beginn eines jeden Monats über |

4500000 A Während diese Beträge zu Anfang des Vierteljahrs bezw. des Monats den fliiigen Betricbsmitteln mit einem Male entzogen werden, finden sie ihre Deckung erst im Laufe des betreffen- den Vierteljahrs_ bezw. Monats dur die nah und nah aufkommen- den Verwaltungseinnahmen.

Ueber die Mehrforderungen aus dem Postanweisungsverkehre mit dem Auslande, welche sich für die Reihs-Post- und Telegraphen- verwaltung dadur ergeben, daß mit Ausnahme des Verkehrs mit Italien die für Rechnung anderer Staaten zu leistenden Auszah- lungen auf Postanweisungen die Einzahlungen zum Theil erheblich übersteigen, findet die Abrechnung im Allgemeinen vierteljährlich statt. Diese Teer, orde ages haben în der Zeit vom 1. Juli 1880 bis dahin 1881 am SwWlusse der vier Kalendervierteljahre, obwohl im Laufe derselben Seitens der meisten betheiligten fremden Verwaltun- gen angemessene Abs{lagszahlungen geleistet worden sind, noch je 2 bis 3 000 000 M betragen. Diese Restforderung bleibt aber dem Be- triebe jedesmal noch zwei weitere Monate hindur entzogen, da die endgültige Berichtigung im Durchschnitt erst zwei Monate nah Ab- lauf des betreffenden Vierteljahrs erfolgt.

Endlich werden die an Behörden und Privatpersonen im Laufe des Monats geftundeten- Porto- 2c. und Telegrammgebühren bereits für den abgelaufenen Monat rechnung8mäßig vereinnahmt, während die betreffenden Beträge den Verkehrsanstalten erst bis zum 15. des neuen Monats zufließen.

Wie si thatsächlich die Ergebnisse der monatlihen Abrechnung der General-Postkasse mit der Reich3-Hauptkasse seit dem 1. März 1879, als dem Zeitpunkte des Eintritts der Postverwaltung in den Giroverkehr der Reichsbank, während eines zweijährigen Zeitraums gestaltet haben, ergiebt die Seite 55 als Anlage beigefügte Nach- weisung, aus welcher zuglei hervorgeht, welche Geldmittel am Ende eines jeden Monats, für den die Abre®hnung lautet, zur Deckung der Schuld der General-Postkasse vorhanden ‘gewesen sind. Danach haben, bei dem gegenwärtigen Gesammtkredit der General-Postkasse von 13 200 000 M, in 18 von 24 Monaten die Betriebsmittel der ge- nannten Kasse nicht ausgereiht, um die Forderung der SNSORA fasse am Sclusse der betreffenden Monate decken zu können. a die verbliebene Schuld der General-Postkasse zwischen 54 934,34 4. und 2792 545,50 AMÆ \{chwankt und in 11 von 24 Monaten den Betrag von 1000000 # zum Theil erheblich über- {ritten hat, so wird gegenwärtig für die Postverwaltung ein Betriebsfonds von rund 15 000000 (6 für erforderlich erachtet wer- den müssen, wenn für die Folge als Grundsaß festgehalten werden sol, daß die etatsmäßigen Uebershüsse der Reihs-Post- und Telegraphenverwaltung PeGEgetia, d. h. alsbald nach Aufstellung der monatlichen bezw, jährlihen Abrehnung der General-Postkasse mit der Reichs-Hauptkasse zur Abführung kommen sollen.

Diesem Bedarfe entsprehend is unter Titel 1 des Kapitels 16 der einmaligen Ausgaben der zur Deckung desselben noch erforderliche Betrag von 9 750 000 M angeseßt.

Die ebendaselbst unter Titel 2 eingestellte Forderun zur Bildung eines Betriebsfonds für die MReich8drudckerei von 450 000 «A war bereits in den Entwurf des Etats für 1880/81 (vergl. Hauptetat des Reichshaushalts für 1880/81, Titel 2 Kap. 13 der einmaligen Ausgaben des Entwurfs) aufgenommen, vom CSwdtage aber in der Sitzung des Reich8tags3 vom 4. März 1880 (Sten. Ber. S. 239) mit dem Hinweis auf den Hauptbetriebsfonds der Reichskasse und die bestehende Ermächtigung zur Uutaahe von Schatzanweisungen abgelehnt worden. Fnzwischen hat die {on damals von der Finanzverwaltung abgegebene Erfklä- rung, daß das gedachte Bertriebskapital nit entbehrt werden könne, dur die seitdem gewonnenen Erfahrungen weitere Bestätigung ge- funden, und es ist deëhalb, dem gleichzeitig gemachten Vorbehalte ent- sprechend, ein bezüglicher Ansaß von neuem vorgesehen worden.

Die frühere Königlih preußishe Staatsdruckterei hatte einen festen Betriebsfonds von 360000 M, während der vormals von Deckerschen Druckerei unter der Reichsverwaltung ein vorläufiger Kredit von 50000 4, der indessen für das Bedürsniß nicht aus- reichend gewesen ist, bei der General - Postkasse eröffnet worden war. Für die zur Reihsdruckerei vereinigten beiden genannten Druckereien ist dem Umfange ihrer Zablungen entsprehend ein Betriebsfonds von mindestens 450 009 A nothwendig.

b, Erweiterung des Kredits zur vorübergehenden Ver- stärkung des Betriebsfonds.

Auch abgesehen von den Erfordernissen der Post- und Telegraphen- verwaltung und der Reichsdruckerei erweisen jih die der Reichsver- waltung zur Verfügung stehenden Betriebsmittel mehr und mehr als unzureibend. Es kann dies nit auffallen, wenn erwogen wird, daß die fortdauernden Ausgaben des Reichshaushalts seit dem Jahre 1872, nach dessen Bedarf die festen Betriebsfonds seinerzeit bemessen worden sind, sib fast verdoppelt haben. Dazu kommt noch der Cin- fluß, welden die seit dem Jahre 1872 ftattgehabten organischen Veränderungen des Kassen- und Rechnungêwesens des Reichs auf den Bedarf an Betriebsmitteln geübt haben. Es darf in dieser Deum bingewiesen werden auf den Uebergang der Verwaltung des Reichsguthabens auf die Reichsbank (8. 22 des ry bar vom 14, März 1875, Reihs-Geseßbl. S. 177, und §. 11 des Statuts der Reichsbank vom - 21. Mai 1875, Reihs-Gesetbl, S. 203); auf die Errichtung einer besonderen, im Verbande der Reichsbank stehenden „Reichs-Hauptkasse* und auf die hiermit ver- knüpfte vollständige Trennung des Centralkassenverkehrs des Reichs von der General-Staatskasse Preußens; auf die Aufhebung der so-

enannten Reftverwaltung, wodurch der Reihs-Hauptkasse die ihr rüber noch auf ein Jahr verbliebenen Restenfonds bei den jährlich abscließenden Titeln entzogen sind; und weiter darauf daß der zur pi satrung der Münzreform früher bereitgestellte besondere Be- triebsfonds vom Etatsjahre 1880/81 ab in Wegfall gekommen ist, während das Münzwesen noch fortgeseyt einen höheren Ge an Betriebsmitteln bedingt bat, als durch die damals erfolgte Erhöhung

- und in

des allgemeinen Schaßanweisungskredits gedeck worden ist. Vor

allem aber fällt ins Gewicht die bereits oben erwähnte Aufzehrung

der Bestände der Kriegskosten-Entschädigung, deren Vorhandensein die

pom age der Reichskafse in den leßten zehn Jahren nicht hervor- eten ließ.

Wie unzureihend die Reichskasse zur Zeit mit Betriebsfonds ausgestattet ist, erhellt aus dem gleihfalls {on berührten Vorkomm- niß, daß im Frühjahr 1881 troß eines Reftbestandes der Kriegskosten- Entschädigung von etwa noch 13 596 000 4 und obwohl nit nur die der Finanzverwaltung zur vorübergehenden Verstärkung des ordéent- lichen Betriebsfonds der Reichs-Hauptkafse zur Verfügung gestellten 40 Millionen Scaßzanweisungen vollständig begeben, sondern auch die Geldmittel für alle, mit ihrer Deckung auf besondere Fonds An- leihen, Reihs-Festungsbaufonds, Reichs-Gisenbahnbaufonds ange- wiesenen Ausgabezwecke, zum Theil über den für diese Zwecke hervor- getretenen Bedarf hinaus, flüssig gemacht und bereit gestellt worden waren, wiederholt der Fall hat eintreten können, daß das Guthaben des Reichs bei der Reichsbank nahezu völlig aufgeräumt war.

Der der Reichs8-Hauptkasse durch den Etat für 1872 in Höhe von ano M Thalern = 6 000 000 4 überwiefene Betriebsfonds sollte:

azu dienen:

a. die Bundesftaaten von Vorschüfsen für Rechnung der Militär- ausgaben zu entlasten,

b. die einzelnen Verwaltungszweige des Reichs, abgesehen von der Post- und Telegraphenverwaltung und von den Truppenkassen, mit den nöthigen Betriebsfonds aus3zustatten.

Zur Erreichung des ersteren Zwecks hat allein {on bei den 31 preußischen Regierungs- und Bezirks-Hauptkassen zur Deckung der für Rechnung des Reichs zu leistenden Ausgaben ein dur{schnittlicher Bestand von zusammen 6 400 000 Æ, d. î. von durchschnittlih etwas über 200000 M für jede dieser Kassen dauernd erhalten werden müssen. Außer diesen preußischen Kassen haben ferner für Rechnung der Reichs-Hauptkasse Militärausgaben zu leisten :

die Königlich Pete General-Militärkasse,

das Königlich sächsishe Kriegszahlamt,

das Königlich württembergische Kriegszahlamt,

die Eva Aafluncetelle des XIV. Armee-Corps und die Corps-Zahlungsstelle des XV. Armee-Corps.

Da auch diese hier mit dem zur Aufrechterhaltung des Betriebes: erforderlichen durchs{nittlihen Baarbestande in Betracht kommen, \o muß lediglih für den unter a. bezeihneten Zweck ein Betrag von 8 000 000 als erforderlih bezeihnet werden.

Was die unter b. gedachte Ausstattung der einzelnen Verwal- fungswelge mit den nöthigen Betriebsfonds anlangt, so ist eine solhe, abgesehen von einigen Ueberweisungen kleinerer eciser- ner Vorschüsse an die bestehenden Bureaukafsen, dauernd größerem Umfange nur für das Auswärtige Amt zur Ausführung gekommen, dem behufs Ausstattung der Legations- kasse, sowie der Gesandtschaften und Konsulate mit Betrieb8mitteln 750 000 G zur Verfügung gestellt worden sind, ein Betrag, der auch ferner für den Dienstbetrieb des Auswärtigen Amts erforderlich bleibt.

Dem biernah vorliegenden Bedürfniß zur Erhöhung des Betriebs-- fonds der Reichs-Hauptkasse um 2750 000 #4 tritt ferner hinzu der vermehrte Bedarf zu eisernen Vorschüssen für die Truppen und Ver- waltungen des Reichsheeres. Zu solchen eisernen Vorschüssen ist dur den Etat für 1872 dem damaligen Bedarf entsprechend der Betrag von 6270000 Thlr. = 18 810 000 M zur Verfügung gestellt und den Kontingentsverwaltungen von

SaEen X. mit , . 14 583 000 M Sachsen mit 1 134 000 Württemberg mit . N Ban t ee 02 é überwiesen worden, während das Erforderniß aus. Anlaß neu hervor- getretener Bedürfnisse, insbesondere der Versorgung der neuformirten Truppentheile mit Vorshüfsen sih gegenwärtig beziffert : für Preußen auf... , , 15604400 M . Sachsen auf. .. 1436900 ,„ Württemberg auf . 1042600 ,

Summe. . T5390 Æ

Bei dem für diese Kontingente erforderlihen Gesammtmehr von 1532 900 # berechnet sich für Bayern ein Mehr von rund 204 200 M, so daß im Ganzen zu eisernen Vorshüssen für die- Ver- waltung des Reichsheeres 1737 100 K mehr aufzuwenden sind.

Eine weitere Jnanspruchnahme von Betriebsmitteln wird dadur bedingt, daß für einzelne Zweige der Militärverwaltung und der Ver- waltung der Reichseisenbahnen die Nothwendigkeit zu Vorausbe- \{afffungen für einen längeren Zeitraum des Etatsjahres oder über das Etatsjahr binaus vorliegt.

Bei der Militärverwaltung kommt hierbei hauptfächlich der Fonds des Titels 4 Brot- und Fourageverpflegung, Kapitel 25 der fortpauernden Ausgaben in Betracht, indem, wie bei den Verhandlungen über den Etat mehrfah zur Sprache gekommen, das benöthigte Material, inébesovdere Roggen und Ne, soweit der Raum in den Magazinen reicht, jedesmal vom Oktober ab nicht nur für den Rest des Ctatsjahres, sondern auch für einen Theil der ersten Prie des folgenden Ctatsjahres angekauft wird. Diese Voraus-

eshaffungen, die im Januar oder Februar jeden Jahres ihren Höhe-

punkt erreichen, beschränken sich aber niht auf den Bedarf für die Zeit vom Oktober bis in die erste pulfie des nächsten Etatsjahres hinein, sie fien au im übrigen insofern statt, als in den Militär- magazinen stets für ‘einen größeren Zeitraum der Bedarf an Roggen und Hafer vorräthig gehalten wird.

Es leuchtet ein, daß in Höhe des Geldwerthes der jeweilig vor- handenen Naturalienbestände ein Vorgriff auf die erst auf einen späteren Abschnitt des Etatsjahres bezw. auf das nächste Etatsjahr entfallenden Deckungémittel erfolgt, und daß in Höhe dieses Vor- griffes die Reichskasse die erforderlichen Deckungsmittel vorshußweise bereitzustellen hat.

_ Nach den Ergebnissen des Etatsjahres 1880/81 stellt sich dies ziffermäßig so dar, daß bei den Militärkontingenten von Preußen 2c., Sachsen und Württemberg eine Mehrbelastung der Reichskasse von 1103394334 ÆA im September 1880 im geringsten und von 27 986 122,33 ÆA im Februar 1881 im hö&ch\ten Betrage stattgefunden hat. Bemerkt wird hierzu noch, daß der Werth der am Schlusse des Etatsjahres verbleibenden Bestände stets kurz vor dem Finalabs{luß bei den Ausgabefonds des ablaufenden Etatsjahres in Einnahme und E R Lasten des beginnenden Etatsjahres wieder in Ausgabe ge-

ellt wird.

Gleiche Vorgriffe auf die erst auf einen späteren Theil des Etats- jahres entfallenden Mittel erfolgen für Rechnung der Titel 4 bis 8 des Kapitels 26 der fortdauernden Ausgaben: Bekleidung und Aus- rüstung der Truppen, sowie für Rechnung der Kapitel 32 und 33: Remontewesen. :

__ Gegenüber den ratirlich berechneten Etatsmitteln [e die Hi - liben Zeitabschnitte ergiebt si bei eem fond für das Etats abr Ie als hôchster Vorgriff im Monat August 1880 der Betrag von 7613 782,04 4 und als niedrigster im Monat März 1881 der Betrag von 213 284,79 4, während der Bora bei leßterem Fonds im September d. J. auf 2664 323,73 im Höchstbetrage und im Februar Fi auf 511 789,11 M im Mindestbetrage zu ist.

Mit Rücksiht auf diese Wirthscaftögestaltung, die im Großen und Ganzen auch in anderen atsjahren hiermit übereinstimmende Frsheinungen aufweisen dürfte, ist anzu- nehmen, daß der Reichskasse bei den erwähnten Fonds alljährlich

bis zum Schlusse des Monats Juli rund 24 000 000 M u

ugust

S P

L September e Oltober 6 November

ZÉSSE SSSSSSSSS

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Dezember

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D Gm D..V Uo Q. E. T. Qs G T A U M O O

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I

r entzogen werden, als bei derselben an etatsmäßigen Deckungs- wee 408 Verhältniß der jeweilig abgelaufenen Zeit zur Ver- stehen, daß also der Vorgriff im Oktober mit dem niedrigsten Betrage von 20 702 000 #4 und im Januar mit dem höchsten Be- trage von 31 959 000 M stattfindet.

Bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen, bei welcher zur Auf- rechterhaltung eines ungestörten Betriebes ein ständiger Vorrath an Bahnbetriebs- und Werkstättenmaterialien der verschiedensten Art unbedingt erforderlih if, deren Geldwerth erst nah erfolgter Ver- wendung der Materialien zur definitiven Verrehnung gelangt, haben die am JIahres\{luß verbliebenen Werthe der auf Vorschußkonto be- schafften, noch nicht verwendeten Materialien, die jedesmal auf das folgende Etatsjahr übertragen sind, betragen:

am Schlusse des Etatsjahres. 1878/79 2 534 520,17 #4 S 1879/80 2 121 811,40 , 3 é 1880/81 2 592 593,30 ,

Aus dem Vorstehenden wird erhellen, daß auch eine Verstärkung des festen Betriebsfonds der Reichs-Hauptkasse zur Befriedigung unab- weisbarer Bedürfnisse des Kassenverkehrs der mit thr abrechnenden Hauptkafsen um den Betrag von. . E 4487 100 M. nämli um den oben berehneten Betrag von . 27500030 , und den Bedarf der Militärverwaltung an eisernen

Vorschüfsen im Betrage von ins Auge gefaßt werden muß. : L | j

Indessen ist diese Forderung nicht von so unmittelbarer Dring-

1737100 ,

liGkeit, daß es nicht thunlih erscheinen sollte, no einige Zeit fi mit einer angemessenen Verstärkung des beweglihen Schaßanweisungs- kredits zu bebelfen und die weitere Erhöhung der ständigen Betriebs- fonds auszuseßen, bis die Frage, inwieweit eine solche Crhöhung- auch aus Anlaß der hervorgehobenen Vorausbeshafffungen nothwendig ift, \spruchreif vorliegt. Dies is zur Zeit nicht der Fall. Denn abgesehen davon, daß es rathsam erscheint, über die Höke der bei den oben benannten Fonds stattfindenden Vorgriffe noch weitere Erfahrungen zu sammeln, wird eine genauere Ermittelung, als bisher stattfinden konnte, auch noch in der Richtung vorzunehmen sein, inwieweit diesen Vorgriffen gegenüber etwa bei anderen Fonds, namentlich bei denjenigen, deren Ausgaben zunächst aus den den Truppenkassen gewährten eisernen Vorschüssen gedeckt werden, die Ab- bebungen in einzelnen Monaten hinter dem zur Verfügung stehenden Theilbetrage der etatsmäßigen Deckungsfonds zurückbleiben.

Für den beweglichen Kredit, welchen berkömmlih das Etatsgeseß dur die Ermächtigung zur Ausgabe von Schaßanweisungen gewährt, wird diese Seite der Sache niht ins Gewicht fallen, da von der Befugniß zur Ausgabe von Schaßanweisungen nur nach Maßgabe des wirflihen Bedarfs Gebrauch gemacht wird und mithin Zinsverluste , . wie solhe bei Üübermäßiger Dotirung der festen Betriebsfonds entstehen, hier nicht zu aro sind. Wenn demnach der Schayzanweisungskredit in -der Art zu bemessen ist, daß derselbe aus- reiht, um den oben angegebenen Höchstbedarf zu decken, fo ergiebt fich e Ene auf einen etwaigen Bedars der Marineverwaltung

olgendes:

Es sind in Ansatz zu bringen außer den erwähnten 4 487 100 A, für Vorausbeschaffungen bci der Militärverwal- E A rae de (e 02 O00 D , für Vorausbeschaffungen bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen . . . . . . . . 2500000, für die Verwaltung des Münzwesens, dem zei- : tigen Erforderniß entsprechend. . . . 27000009 , als ständiger Kassenbestand der Reichs-Hauptkafse 10 000 000 , zusammen 75 987 100 M

Diesem Bedarf gegenüber war jedoch in Betracht zu ziehen, daß der Reichs-Hauptkafie die beim Jahres\{lusse vorhandenen Rest- bestände der übertragbaren Ausgabetitel zur Verfügung verbleiben, und daß ihr zeitweilig die Einnahmen aus den Zöllen und der Tabak- steuer, sowie aus den nah dem Geseß vom 1. Juli 1881 zu entrich- tenden Reichs\tempelabgaben zu Gute kommen, da diese Cinnahmen nach §. 8 des Zolltarif- 2c. Geseßes vom 15. Juli 1879 (Reichs- Geseßbl. S. 207) bezw. nah den Ausführungsbestimmungen zu leßterem Geseß (Reichs-Centralbl. S. 304) erst auf Grund viertel- jährlicher Feststellungen an die einzelnen Bundesstaaten zur Ueber- weisung gelangen.

Im Hinblick auf die si hieraus z. Z. ergebende Entlastung der a darf erwartet werden, daß die in dem Entwurf des Etatsgesetzes (§8. 3 bis 6) nur vorgesehene Ermächtigung zur Aus- gabe von 70 000 000 Æ Schaßanweisungen an Stelle der bisherigen 40 090 000 M ausreichen wird, um Verlegenheiten ‘im Kassenbetrieb des Reichs vorzubeugen.

Inf erate für den Deutschen Reih8- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königlitze Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Unterguchungs-Sachen. SubRAtatlonan, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

und Grosshande!l,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Deffeutlich €Vr NAmzeiger. A nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

5. Industriele Etablisgements, Fabriken

„nJZuvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

L; 2, Preußischen Staats-Anzeigers: 3. 4.

Verkäufe, Verpachtungen, Subrissionen etc Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

5 u. s. w. von öKentlichen Papieren.

7, Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. ] Tn der Börsen - 9, Familien-Nachrichten, j beilage. M

Annouceg-Bureaux. K

Steckbriefe und Untersuchungs - Sathen.

Steckbrief. Gegen die unten beschriebene unver- chelihte Anna Wilke, genannt Mamerow, am 27. Juni 1854 in Loiß geboren, welche {ih verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in actis 84 G. 2594 81 J. IVe. 349 81 verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW.) abzuliefern. Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW.), den 21. November 1881. König- lies Amtsgericht 1. Abth. 84. Beschreibung: Alter 27 Jahre, von großer Figur, Statur \{lank, Haare blond, Nase gewöhnlih, Mund gewöhnlich, Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, N \chwarzes Kleid, grauer Mantel, s{hwarzer

ut.

Steckbriefs-Erledigung. Der hinter die unver- chelihte Pauline Koh aus Hohenbuckow unterm 4. November cr. in den Akten I. 11d. 834 81 wegen Diebstahls erlassene Secktbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 19. November 1881. Königliche

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I.

Steckbrief. Gegen die Dienstmagd Augnste Krüger, am 7. August 1863 zu Dahme geboren, vom Mai bis Oktober 1881 in Nonnendorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde,. wohnhaft gewesez, welche sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Amtsgerichts-Gefängniß_ zu Zossen abzuliefern. Zossen, den 17. November 1881. Königliches Amtsgericht.

Es wird um Mittheilung des gegenwärtigen Auf- enthaltsorts des Militärpflichtigen Albin Julius Weidling, geb. am 3. Februar 1860 zu Mutschau, ersucht, da derselbe ge seines Militärverhält- nisses eine endgültige serung, noch nit er- halten hat, Weißenfels, den 16. November 1881. Der Königliche Landrath. v, Richter.

[43161] Raubmord.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19, d, M,, betreffend den in Wurmlingen verübten Raubmord, wird weiter bemerkt, daß die geraubten Werthspapiere am 18. d, M. in Stuttgart verkauft wurden von cinem Manne im Alter von etwa 40 Jahren, mittlerer Größe, dunklen Haaren, knochigem Gesicht, gerötheten eingefallenen Wangen, mit einem Kinnbart. Derselbe trug einen roth- C Rock und einen {warz und weiß karirten

awl,

Diese Beschreibung paßt auf den \{lecht beleu- mundeten Josef Kittel von Poltringen, O.-A.

errenberg, und wird gebeten, auf denselben zu

ahnden, hn auf Betreten zu verhaften und wobl verwahrt an das K. Amtsgericht Rottenburg a./N. einliefern zu saen.

Tübingen, den 21. November 1881.

K. Staatsanwaltschaft.

P

Subhastationen, Auf ebote, Vor- ladungen n. .

[43180] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 18 773. Der Emil Merkel, Verwalter zu Ludwigshafen a. Rb., vertreten durch Rechtsanwalt Dr, Schlesinger in Mannbeim, flagt gegen die Mag- dalena Rehm Wittwe, geborene Reitmayer, von Mannheim, zuleßt in Golenheim wohnhaft, z. Zt. an unbekannten Orten, wegen Forderung von 300 und 6% Zins vom 830, Juli 1881 aus Wechsel, 4 M 35 A Protestkosten und 1 Æ Provision, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 300 M nebst 6 °/% Zins vom 30. Juli

881 und 4 K 35 F Protestkosten und 1 G für

ovision und ladet die Beklagte zur mündlichen

handlung des Recbtsstreits vor das Großherzog- lihe Amtsgericht zu Schwetzingen auf S TAS den 29. Dezember 1881, ormittags 11 Uhr. um Zweckde der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemact. Sehwehingen, den 18. November 1881.

uß, 5 Gerichtsschreiber des GERE: oglichen Amtsgerichts,

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1483175) Oeffentliche Zustellun

. Die Firma Gebr. Frank zu E bei Rethen E L,, vertreten dur den Rechtsanwalt Mever bier, klagt gegea die Ehesrau R. Manéfeld,

früher hier, jetziger Aufenthalt unbekannt, wegen rüständiger, von der Beklagten durh Schuldschein vom 2. August 1881 anerkannter 629 #6 für der- selben käuflich geliefertes Schlachtvieh, mit dem An- trage, die Beklagte zur Zahlung der libellirten 629 6. nebst 6 9/0 Zinsen seit der Klagezustellung und in die Kosten des Verfahrens zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handels- sachen des Königlichen Langerichts zu Hannover auf Dienstag, deu 31. Januar 1882, j Bormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. f / Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 19, November 1881. Mandel, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

43169) Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesiger Karl Gottlob Kreßner zu Schön- born, vertreten durch den Rechtsanwalt Schneider zu Mittweida, klagt gegen den Bergmann und Wirth» \haftsbesißer Johann Ferdinand Fischer, zulegt in Schönborn bei Mittweida wohnhaft, dessen. Aufent- halt jeßt unbekannt ist, wegen einer Forderung von 600 M —, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 600 4 sammt Zinsen davon nah 4} vom Hundert jährlih vom 15. No- vember 1880 bis 15. November 1881 und zu 5 vom PuNeer jährlich vom 15. November 1881 ab, und adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. -Civilklammer des König- lichen Landgerichts zu Chemniß auf

Sonnabend, den 21. Jauuar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugclassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Chemniy, den 21, November 1881.

Steinmeß, : Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.

wird

43191

[ Oeffentliche Ladung. Der Cigarrenmather Fricdrich Wilhelm Albert Risch, am 25. Ofto- ber 1852 in Stargardt i. P. geboren, wird beschuldigt, als Ersatreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, obne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber- tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts- gerichts 11. hierselbst auf den 14. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Scböf- fengericht in Alt-Moabit Nr. 11/12, Portal 11, Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unents{uldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr-Bezirks-Kommando in Teltow ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Berlin, den 17. November 1881. Drabner, Gerichts- schreiber des Königlichen Amtsgerichts 11.

[36722] E

Nothwendiger Verkauf.

Die dem Se Hans v. Kleist, früher in Zolondowo, jeyt in Berlin, Keithstraße Nr. 2,

gehörige Perercau Zolondowo

mit cinem Gesammtmaße der der Grundsteuer unter- liegenden Flächen von 3911 ha 74 a 78 qm, defsen Reinertrag zur Grundsteuer auf 16268 07 «\ und dessen Nutzungswerth zur Gebäudesteuer auf 5026 M veränlagt ist, soll im Wege der Zwangs- vollstreckung

am 13. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, im Landgerichts-Gebäude, Zimmer Nr. 9, subha- ps und das Urtheil über die Ertheilung des Zu- chblages

am 14. Mt L ERDN 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. l

Der Auszug aus der Steuerrolle, die Abschrift des Grundbuchblattes, etwaige Absbätungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, deren Einreihung jedem Subhastationsinterefsenten estattet ist, ingleichen etwa noch zu beschließende be- sondere Kaufbedingungen, können in der Gerichts-

reiberei, Abtheilung VI., Zimmer Nr. 10, im Landgerichts-Gebäude cingeschen werden.

Alle, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk- amkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Grund- uh bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte

geltend zu machen haben, werden aufgefordert, die- jelben zur Vermeidung der Präklusion spätestens bis zum Erlaß des Aus\chlußurtheils bei uns anzumelden.

Bromberg, den 30. September 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

[25927] Ausfertigung.

Ausgebot.

Auf dem Wohnhaus Haus Nr. 205 der Cheleute Egid und Creszenz Rannersberger dahier sind seit dem 13. September 1831 auf Grund Vertragsbriefs vom 6. Dezember 1803 für die am 4. November 1782 geborene Anna Maurer, Zimmermannstochter von hier, 75 Fl. Elterngut zur I. Stelle im Hypo- thekenbuch für Wasserburg Bd. Il. S. 731 Nr. 3/IT. eingetragen. :

Auf Antrag des Egid Rannersberger vom 14. d8, Mts. werden Diejenigen, welche auf diese Forde- rung ein Ret zu haben glauben, unter dem Rechts- nachtheil, daß im Falle Unterlassung der Anmeldung die Forderung fue erloschen erklärt und im Hypo- thekenbuche gelö\cht würde, hiemit öffentlih aufge- fordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem auf

Greitag, den 3. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr, festgesekten Aufgebotstermin hierorts anzumelden. Wasserburg, 14. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. R S

Den Gleichlaut mit der Urschrift bescheinigt :

Wasserburg, den 18, Juli 1881.

Ire enn lös k. Amtsgerichts. öh.

Auszug.

In Sachen der zu Cöln wohnenden Margaretha Merthen, Wittwe Joseph Fußangel, Ebefrau Johann Rom- mersfkirhen, ohne Geschäft, Klägerin, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Schreiner,

gegen den zu Cöln wohnenden Bierbrauer Johann Rom- merskirhen, Beklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reuß-Zaefferer, hat das Königliche Landgericht I. Civilkammer zu Cöln dur Urtheil vom 28. September 1881 die zwishen der Klägerin und ihrem Ehemanne be- stehende geseßliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung aus- gesproben und die Parteien zum Zwecke der Aus- einandersezung vor den Königl. Notar Graffweg zu Cöln verwiesen. Cöln, den 16. November 1881. Dr. Schreiner, Rechtsanwalt. E ) Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht, Cöln, den 22. November 1881. i; Verbeedck, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Ca Aufgebot, Zur Erlangung eines Auss{lußerkenntnisscs zum Zweck der Eintragung als Eigenthümer im Grund- buche hat der Arbeiter Wilhelm Brömmelboff das öffentlihe Aufgebot des auf den Namen der Ge- \{wister Johann, Anna, Heinrich, Johanna, Ger- trude Hörning zu Bocholt Bd. 34 Bl. 28 eingetra- genen Grundstücks Fl. J. Nr. 238a,/0 der Gemeinde Bocbolt beantragt. L h

Alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Grund- stück geltend zu machen haben, werden aufgefordert, solche spätestens in dem am hiesigen Amtsgerichte auf deu 24, Februar 1882, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausges{lossen werden und der Bröm- welhoff als Eigenthümer im Grundbuche eingetragen

wird, Botholt, 16, November 1881. Königliches Amtsgericht.

(483190) Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtéanwalts Schulz zu Kosten als Naclaßpflegers werden die unbekannten Erben der am 14, März 1873 bezw. 17. September 1876 z1 Gludowo verstorbenen Eheleute Thaddäus und Hedwig, geb. Wojtkowiak, Bartkowiakschen Eheleute aufgefordert, sih spätestens in dem auf

den 28, September 1882, Vorm, 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten TermineFzu melden, widrigenfalls der Nachlaß den ih melden- den und legitimirenden Erben, in Ermangelung solcher aker dem Fiskus verabfolgt werden wird, und der später sih meldende Erbe alle Verfügungen des Grbschaftsbesißzers anzuerkennen schuldig ift, und weder Rechnungslegung, noch Ersaß der en sondern nur Herausgabe des noch Vor- handenen fordern kann. Kosten, den 17. November 1881, Königliches Amtsgericht.

hes Aufgebot.

Der Fürst Gebhard Blücher von Wahlstatt auf Schloß Krieblowiß als Vertreter des minderjährigen Benefizialerben hat das Aufgebot der Nachlaß- gläubiger und Vermächtnißnehmer des zuleßt in Berlin wohnhaft gewesenen, am 28. Februar 1881 zu Radun verstorbenen Grafen Gustav Gebhard Leberecht Blücher von Wahlstatt beantragt.

Sämmtliche Nacblaßgläubiger nnd Vermächtniß- nehmer des Verstorbenen werden demnach aufge- fordert, spätestens in dem auf den 18. Februar 1882, Vormittags 117 Uhr, an hiesiger Gerichts\telle, Jüdenstraße 58, I. Treppe, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre An- sprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen den Benefizialerben nur noch in soweit geltend maden fönnen, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht ers{öpft wird.

Berlin, dev 16. November 1881.

Königliches Amtsgericht I.

[43206] Aufgebot. E

Die unvercheli@te Emilie Pohl zu Wüste-Wal- tersdorf hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf ihren Namen lautenden Sparbuches der Oberlausiter Provinzial-Neben-Sparkasfe Litt.W. zu Waldenburg Nr. 390, vom 13, Oktober 1879, über ursprünglih 225 M, jeßt 230 gültig, be- äntragt. s j

Alle, welche auf dieses Sparbub Ansprüche und Necbte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

deu 4. Juli 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtégerichts-Rath Boehme, Amtsrichter- zimmer Nr. 111. im hiesigen Gerichtsgebäude, an- stehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie da- mit werden ausges{lossen werden und das bezeichnete Sparbuch für kraftlos erklärt werden wird.

Waldenburg, den 16. November 1881.

; Königliches Amtsgericht.

[43212] Bekanntmahung.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem Grundstück Köppernig Nr. 12 Abtheilung 111. Nr. 2 eingetragene Post von 600 Thlr. eckennt das König- lihe Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter Dr. Ackermann auf den Antrag der August und Veronika Eckertshen Eheleute zu Köppernig für Recht: :

Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an die in dem Grundbue von Köppernig auf Blatt 12 in Abtheilung 11]. unter Nr. 2 für den Kaufmann Johann Friedrich Lange zu Neisse zu 6% verzinélih als Hypothek eingetragenen 600 Thaler Darlehn ausge\schlofjen. Neisse, den 9. November 1881, Königliches Amtsgericht.

[43211] Bekanntmachung. E

In der Aufgebotssae Volkmannsdorf Nr. 53 er- fennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter Dr. Ackermann auf den Antrag des Bauergutsbesiters Joseph Hilter zu Volkmanns- dorf, vertreten dur Herrn Justiz-Rath Gerstenberg

u Neisse

: E tral e über di f dem das Hvpothekeninstrument über die auf den Grundstück Nr. 53 S Abthei- lung 111. Nr. 3 und 4 für die eshwister Carl- Franz und Alois Hiller auf Grund des Erbrezesses vom 10./12. Juli 182 E Theilen eingetragenen 69 Thaler 21 Sgr. 6 Pf. Muttergut, bezichungsweise 27 Thaler und je cin Scheffel Korn Ausstattung wird für kraftlos erklärt.

Neisse, den 1K, Novemker 1881, Königliches Amtsgericht, -